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3.3.2_EB T.016093604 GE Dornreichenbach - Wurzen.pdf

Erneuerung schadhafter Bahnschwellen auf rund 115 Streckenkilometern

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 26.09.2026, 17:47 (Europe/Berlin)

Herkunft: bieterportal.noncd.db.de

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Erläuterungsbericht zum Bauvorhaben

Gleiserneuerung Dornreichenbach – Wurzen

(T.016093604)

Str. 6363, km 34,886 – 31,000

  1. Lage im Netz

Das Bauvorhaben befindet sich im Bundesland Sachsen im Netz Dresden. Der Bauabschnitt der Gleiserneuerung befindet sich zwischen km 34,886 und km 31,000 des Gegenrichtungsgleises der Strecke 6363. Der Baubereich ist mit einer Oberleitungsanlage überspannt. Das Bauvorhaben befindet sich auf freier Strecke. Im geplanten Baubereich sind keine Bahnübergänge vorhanden.

  1. Entwurfselemente

Geschwindigkeit v = 200 km/h zg Gleisabstand ≥ 4,00 m Streckenklasse D4 - 22,5t/8,0 t/m Streckenstandard M 230 161 - 230 Gleisbelastung > 30000 Lt/d

  1. Bauzeit und Baudurchführung

Die Bauzeit des Bauvorhabens ist für das vierte Quartal 2027 (30.10.–29.11.) vorgesehen. Die Sicherung stellt der AG. Der Qualitätsstopfgang ist ca. 3 Monate nach Bauende durchzuführen.

Als Umbautechnologie ist eine Gleiserneuerung mit Großmaschinentechnik sowie einer Bettungsreinigung vorgesehen. Alle Ausrüstungsgegenstände sind nach dem Gleisumbau wieder fachgerecht einzubauen. Baustelleneinrichtungsflächen sind vom AN-Bau anzugeben und beim jeweiligen Eigentümer anzumieten. Wenn sich die Baustelleneinrichtungsflächen im Bereich von DB InfraGO Flächen befinden, sind BK16-Flächen beim ALV anzumelden. BK09- Flächen sind bei DB-Immobilien anzumelden. Logistikgleise werden im Rahmen von Abstimmungen im weiteren Planungsverlauf festgelegt.

  1. IST-Zustand der Altanlage

34,886 - 34,872 Weichenschwellen 34,872 - 31,000 W-60-B70-1667

Die Schwellen sind gerissen, die Rippenplatten beginnen sich einzudrücken. Der Schadanteil der Schwellen beträgt 68 %. Die vorhandenen Schienen weisen teilw. Fehler (Grat, Schlupfwellen, Headcheck) auf. Die Befestigungsteile sind teilweise lose, der Kraftschluss ist nur noch bedingt vorhanden.


Oberbauplanung V.IW-SO-P 32 06/2026

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Die Bettung ist verschmutzt.

Ein Baugrundgutachten für den Umbaubereich wurde nicht erstellt. Untergrundprobleme sind nicht bekannt.

  1. Geplanter Zustand der Neuanlage

34,886 34,872 14 Weichenschw. Beton SiE 34,872 34,857 15 W14K 900-60-B90-1667 GE 34,857 31,000 3857 W14K 900-60-B70-1667 GE 3886

Das Gleis ist von km 34,886 bis km 31,000 auf 3886 m umzubauen. Das Gleis wird im genannten Abschnitt gemäß Ril 820.2010 A06 „Bauarten des Oberbaus“, gültig seit Oktober 2021, umgebaut. Für den Einbau ist neues Material (Schiene, Schwelle, Schotter) zu verwenden. Es werden neue Schwellen und Schienen eingebaut. Das vorhandene Gleise wird mit B70-Unterschwellung und Schiene 60E2 erneuert. Am Baubeginn werden die B90-Schwellen im Anschluss an die Weiche 2 eingebaut. Der Transport der Neuschwellen erfolgt auf Bahnwagen des AN von einem Lieferanten des AG zur Einbaustelle.

Die Bettung wird gereinigt, in den Bahnsteigbereichen wird die Bettung vollständig erneuert (technologiebedingt).

34,886 32,739 BR 32,739 32,573 vBE 32,573 31,000 BR

Der erforderliche Schotter besteht aus der Körnung 31,5 bis 63 mm und der Qualität gemäß DBS 918061. Die Mindestbettungsdicke beträgt gemäß Ril 820.2010 30 cm unter der Schwelle im Bereich der nicht überhöhten Schiene. Die Breite des Vorkopfschotters beträgt 40 cm. Die vorhandenen Schwellen sind fachgerecht zu entsorgen. Der Transport der Altschwellen erfolgt auf Bahnwagen des AN zu einem Entsorger des AG. Die vorhandenen Randwege sind wiederherzustellen. Dafür ist der Randweg entsprechend des Bestandsniveaus zu errichten.

Im Baufeld ist folgender Bahnsteig vorhanden: km 32,739 – 32,595 Hp Kühren Der Bahnsteig verbleibt im Bestand, Änderungen sind nicht vorgesehen.

Im Baubereich sind folgende Bauwerke vorhanden: km 32,590 SÜ Alte Bahnhofstraße km 33,285 EÜ Weg Kühren


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Für die anschließenden Gleisbereiche sind Anpassungsstopfungen entsprechend der Vorgaben der Trassierung vorzusehen. LST und OLA-Leistungen sind im LV beschrieben. Folgende Leistungen sind vorzusehen und werden ausschließlich aus Instandhaltungsmitteln (Eigenmittel) finanziert:

  • Schwellenauswechselung von km 34,960 bis km 34,950.

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