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3.3.2_EB T.016090153 GE Wurzen-Dornreichenbach km 27,7-31,0 +GgR.pdf

Erneuerung schadhafter Bahnschwellen auf rund 115 Streckenkilometern

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 26.09.2026, 17:47 (Europe/Berlin)

Herkunft: bieterportal.noncd.db.de

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Erläuterungsbericht zum Bauvorhaben

Gleiserneuerung Wurzen – Dornreichenbach und GRi

(T.016090153)

Str. 6363, km 27,708– 31,000

  1. Lage im Netz

Das Bauvorhaben befindet sich im Bundesland Sachsen im Netz Leipzig. Der Bauabschnitt der Gleiserneuerung befindet sich zwischen km 27,751 und km 31,000 des Richtungsgleises und zwischen km 31,000 und km 27,708 des Gegenrichtungsgleises der Strecke 6363. Der Baubereich ist mit einer Oberleitungsanlage überspannt. Das Bauvorhaben befindet sich auf freier Strecke. Im geplanten Baubereich sind keine Bahnübergänge vorhanden.

  1. Entwurfselemente

Geschwindigkeit v = 200 km/h zg Gleisabstand ≥ 4,00 m Streckenklasse D4 - 22,5t/8,0 t/m Streckenstandard M 230 161 - 230 Gleisbelastung > 30000 Lt/d

  1. Bauzeit und Baudurchführung

Die Bauzeit des Bauvorhabens ist für viertes Quartal 2027 (30.10.–29.11.) vorgesehen. Die Sicherung stellt der AG. Der Qualitätsstopfgang ist ca. 3 Monate nach Bauende durchzuführen.

Als Umbautechnologie ist eine Gleiserneuerung ohne Schiene mit Großmaschinentechnik sowie einer Bettungsreinigung vorgesehen. Alle Ausrüstungsgegenstände sind nach dem Gleisumbau wieder fachgerecht einzubauen. Baustelleneinrichtungsflächen sind vom AN-Bau anzugeben und beim jeweiligen Eigentümer anzumieten. Wenn sich die Baustelleneinrichtungsflächen im Bereich von DB InfraGO Flächen befinden, sind BK16-Flächen beim ALV anzumelden. BK09- Flächen sind bei DB-Immobilien anzumelden. Logistikgleise werden im Rahmen von Abstimmungen im weiteren Planungsverlauf festgelegt.

  1. Istzustand der Altanlage

Strecke 6363 -1 27,751 - 27,773 22 Weichenschw. Beton 27,773 - 27,788 15 W-60-B90-1667 27,788 - 31,000 3212 W-60-B70-1667


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Strecke 6363 -2 31,000 - 27,741 3259 W-60-B70-1667 27,741 - 27,726 15 W-60-B90-1667 27,726 - 27,708 18 Weichenschw. Beton

Die Schwellen sind gerissen, die Rippenplatten beginnen sich einzudrücken. Die vorhandenen Schienen weisen teilw. Fehler (Grat, Schlupfwellen, Headcheck) auf. Die Befestigungsteile sind teilweise lose, der Kraftschluss ist nur noch bedingt vorhanden.

Die Bettung ist verschmutzt.

Ein Baugrundgutachten für den Umbaubereich wurde nicht erstellt. Untergrundprobleme sind nicht bekannt.

  1. Geplanter Zustand der Neuanlage

Strecke 6363 -1 27,751 - 27,773 22 Weichenschw. Beton SiE 27,773 - 27,788 15 W-60-B90-1667 SiE 27,788 - 31,000 3212 W14K 900-60-B70-1667 GE

Strecke 6363 -2 31,000 - 27,741 3259 W14K 900-60-B70-1667 GE 27,741 - 27,726 15 W-60-B90-1667 SiE 27,726 - 27,708 18 Weichenschw. Beton SiE

Das Richtungsgleis ist von km 27,751 bis km 31,000 auf 3249 m umzubauen. Das Gegenrichtungsgleis ist von km 31,000 bis km 27,708 auf 3292 m umzubauen. Das Gleis wird im genannten Abschnitt gemäß Ril 820.2010 A06 „Bauarten des Oberbaus“, gültig seit Oktober 2021, umgebaut. Für den Einbau ist neues Material (Schiene, Schwelle, Schotter) zu verwenden. Es werden neue Schwellen und Schienen eingebaut. Das vorhandene Gleise wird mit B70 K900 Unterschwellung und Schiene 60E2 R 260 erneuert. Der Transport der Neuschwellen erfolgt auf Bahnwagen des AN von einem Lieferanten des AG zur Einbaustelle.

Die B90-Schwellen in den Anschlüssen an die Weichen werden nicht erneuert

Die vorhandene Bettung ist im Regelbereich zu reinigen. In den Bereichen der Eisenbahnüberführungen ist eine vollständige Erneuerung der Bettung vorgesehen. Abhängig von der vom Auftragnehmer eingesetzten Technologie kann alternativ auch in diesen Bereichen eine Bettungsreinigung zur Ausführung kommen, sofern diese wirtschaftlich und zeitlich effizient realisierbar ist.

Strecke 6363 -1 Strecke 6363 -2 27,751 - 29,225 BR 31,000 - 29,266 BR 29,225 - 29,269 vBE 29,266 - 29,227 vBE

29,269 - 31,000 BR 29,227 - 27,708 BR


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Der erforderliche Schotter besteht aus der Körnung 31,5 bis 63 mm und der Qualität gemäß DBS 918061. Die Mindestbettungsdicke beträgt gemäß Ril 820.2010 30 cm unter der Schwelle im Bereich der nicht überhöhten Schiene. Die Breite des Vorkopfschotters beträgt 40 cm. Die vorhandenen Schwellen sind fachgerecht zu entsorgen. Der Transport der Altschwellen erfolgt auf Bahnwagen des AN zu einem Entsorger des AG. Die vorhandenen Randwege sind wiederherzustellen. Dafür ist der Randweg entsprechend des Bestandsniveaus zu errichten.

Im Baubereich sind folgende Bauwerke vorhanden: km 29,244 EÜ über Bundesstraße km 30,779 SÜ Burkarshainerstraße

Für die anschließenden Gleisbereiche sind Anpassungsstopfungen entsprechend der Vorgaben der Trassierung vorzusehen. LST und OLA-Leistungen sind im LV beschrieben. Es ist ein Neuschienenschleifen vorgesehen.


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