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Richtlinie
| Bautechnik, Leit-, Signal- u. Telekommunikationstechnik | LST-Anlagen montieren und instand halten | |
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| Empfangsbescheinigung/Verpflichtungserklärung | 892.9122V01 Seite 1 |
Strecke: km von: bis: Bauvorhaben: IH-Nummer:
Festlegungen / Informationen aus der Einweisung
Fachautor: I.NPS 341; Michael Hoppe; Tel.: (999) 57107 Gültig ab: 01.03.2017 mit TM 1-2017-10118 I.NPS 3 TSL KT zH05 7,61 zH
Einweisung vor Ort durchgeführt ☐ ☐ ☐ ☐
Einweisung nicht vor Ort durchgeführt ☐ ☐ ☐ ☐ (mittels Plan; Zustimmung ALV liegt vor) Handschachtung angeordnet ☐ ☐ ☐ ☐
Plan / Skizze / Liste mit Barcodes ausgehändigt ☐ ☐ ☐ ☐
Markierungen / Pflöcke angebracht ☐ ☐ ☐ ☐
Kabel wurde mit Suchgerät geortet ☐ ☐ ☐ ☐
Hinweis auf evtl. alte nicht mehr benutzte Kabel ☐ ☐ ☐ ☐
Hinweis auf Kabel die neben / unter Kabeltrog verlegt sind ☐ ☐ ☐ ☐
Hinweis auf andere Gewerke z.B. DB Energie ☐ ☐ ☐ ☐
Übergebene Unterlagen
Bemerkungen/Besonderheiten/Auflagen
☐ Kabelmerkblatt nach Ril 892.9122A01 übergeben ☐ Kopie / Durchschlag des Formblatts „Kabeleinweisung durchführen“ an den Antragsteller übergeben bzw. wurden auf dem Kabelmerkblatt (Ril 892.9122A01 unter Sonstiges) die Festlegungen vermerkt
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| Bautechnik, Leit-, Signal- u. Telekommunikationstechnik | LST-Anlagen montieren und instand halten | |
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| Empfangsbescheinigung/Verpflichtungserklärung | 892.9122V01 Seite 2 |
Kontaktdaten der bauausführenden Firma
Name: Anschrift: Ansprechpartner für die Baumaßnahme vor Ort (Name, Telefon, Fax, E-Mail):
Empfangsbestätigung ☐ Anschrift der bauausführenden Firma ist vorhanden ☐ Name / Telefon / / E-Mail Unterschrift Verantwortlicher Bauüberwacher vorhanden
Einweisung durch:
Gewerk Datum Name Telefon Unterschrift
LST
TK
50 Hz 16,7 Hz
Hiermit bestätigen wir die Teilnahme an der Kabeleinweisung und verpflichten uns, die oben genannten Vorgaben einzuhalten. Neu hinzukommende Mitarbeiter sowie Mitarbeiter der Subunternehmer des Auftragnehmers auf der Baustelle sind vor Beginn der Tätigkeit in die Kabellage einzuweisen. Der Auftragnehmer hat die Einweisungsnachweise dem Bauüberwacher unaufgefordert vorzulegen. Wir bestätigen, das Kabelmerkblatt (Anhang 892.9122A01) erhalten zu haben und verpflichten uns, die darin geforderten Schutzmaßnahmen einzuhalten. Für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Auflagen entstehen, kommen wir in vollem Umfang auf. Wir sind uns bewusst, dass vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung von Kabeln Strafverfolgungen nach StGB § 315 ff. nach sich ziehen kann.
Ort, Datum:
Name des Bauausführenden:
Unterschrift des Bauausführenden:
HINWEIS: Das Formblatt ist beim zuständigen BezL/TL 12 Monate nach Beendigung der Bauarbeiten zu archivieren. Bei Beteiligung mehrerer Gewerke beim verantwortlichen BezL / TL der Fachlinie LST. (cid:1)
Gültig ab: 01.03.2017 mit TM 1-2017-10118 I.NPS 3