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Geotechnischer Bericht
Baugrundgutachten nach DIN EN 1997-2 und DIN 4020
Objekt: Baugrunduntersuchung zur Erneuerung der Trinkwasserleitung im Gewerbegebiet Waldstraße in Zedlitz
Lage: Flurstücke 682/15, 2408 der Gemarkung Zedlitz, 04552 Borna OT Zedlitz
Auftraggeber: Ingenieurbüro Klemm & Hensen GmbH Fabrikstraße 18 04178 Leipzig
Auftragnehmer: FCB Fachbüro für Consulting und Bodenmechanik GmbH Espenhain, Verwaltungsring 10, 04571 Rötha Tel.: 034206 3031 11, Fax: 034206 3031 10 E-Mail: thomas.dietrich@bodenmechanik.de
Auftrags-Nr.: O-250242
Bearbeiter: Thomas Dietrich, M.Sc. Dipl.-Ing. Stefan Geß
Gültigkeit: räumlich: Untersuchungsbereiche entlang Neubautrasse zeitlich: Bauzeitraum, Nutzungszeitraum fachlich: unter den beschriebenen geotechnischen Randbedingungen
Umfang der 14 Seiten Text Bearbeitung: 4 Anlagen (19 Blatt)
Espenhain, 10.11.2025
Dipl.-Ing. Stefan Geß Thomas Dietrich, M.Sc. Projekingenieur Projektgeologe (Freier Mitarbeiter der FCB GmbH)
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Zedlitz
I Inhaltsverzeichnis
Punkt Beschreibung Seite I Inhaltsverzeichnis 2 II Anlagenverzeichnis 2 III Literatur- und Normenverzeichnis 2 IV Verwendete Unterlagen 4 1 Zusammenfassung 4 2 Veranlassung und Aufgabenstellung 5 3 Beschreibung des Untersuchungsgebietes 7 3.1 Topographische Situation und Bauvorhaben 7 3.2 Geologische und hydrogeologische Verhältnisse 7 4 Beschreibung der durchgeführten Arbeiten 7 5 Ergebnisse der Baugrunderkundung und Baugrundmodell 8 5.1 Ergebnisse 8 5.2 Baugrundmodell 9 5.3 Baugrundkennwerte 10 6 Grundwasserverhältnisse 10 7 Bodenchemische Untersuchungen 10 8 Homogenbereiche 11 9 Gründungstechnische Schlussfolgerungen 12 10 Wasserhaltung 14 11 Hinweise 14
II Anlagenverzeichnis
Anlage 1 Lageplan mit Sondieransatzpunkten 1 Blatt Anlage 2 Sondierprofile (RKS) 2 Blatt Anlage 3 Bodenphysikalische Laborergebnisse 7 Blatt Anlage 4 Prüfberichte 4022/25 + 4023/25 9 Blatt
III Literatur- und Normenverzeichnis
[ 1 ] DIN 1054:2005-01 „Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau“ [ 2 ] DIN 1054:2010-12 „Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau“ – Ergänzende Regelungen zu DIN EN 1997-1 [ 3 ] DIN 1055-2:2010-11 „Einwirkungen auf Tragwerke, Teil 2: Bodenkenngrößen“ [ 4 ] DIN EN 1997-1:2009-09 „Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik – Teil 1: Allgemeine Regeln“ [ 5 ] DIN EN 1997-2:2010-10 „Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik – Teil 2: Erkundung und Untersuchung des Baugrundes“ [ 6 ] DIN EN 1997-1/NA:2010-12, Nationaler Anhang
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[ 7 ] DIN EN 1997-2/NA:2010-12, Nationaler Anhang [ 8 ] DIN 4020:2003-09 „Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke“ [ 9 ] DIN 4020:2010-12 „Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke“ – Ergänzende Regelungen zu DIN EN 1997-2/NA:2010-12 [ 10 ] DIN 4022-1:1987-09 „Benennen und Beschreiben von Boden und Fels“ [ 11 ] DIN 4030-1:2008-06 „Beurteilung betonangreifender Wässer, Böden und Gase – Teil 1: Grundlagen und Grenzwerte“ [ 12 ] DIN 4094-3:2002-01 „Felduntersuchungen, Rammsondierungen“ [ 13 ] DIN 4124:2012-01 „Baugruben und Gräben – Böschungen, Verbau, Arbeits- raumbreiten“ [ 14 ] EN ISO 14688-1:2013-12 „Geotechnische Erkundung und Untersuchung – Benennung, Beschreibung und Klassifizierung von Boden – Teil 1: Benennung und Beschreibung“ [ 15 ] EN ISO 14688-2:2010-06 „Geotechnische Erkundung und Untersuchung – Benennung, Beschreibung und Klassifizierung von Boden – Teil 2: Grundlagen von Bodenklassifizierung“ [ 16 ] DIN EN ISO 22475-1:2007-01 „Geotechnische Erkundung und Untersuchung – Probenentnahmeverfahren und Grundwassermessungen – Teil 1: Technische Grundlagen der Ausführung“ [ 17 ] DIN 18196:2006-06 „Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ [ 18 ] DIN 18300:2012-09 „VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Erdarbeiten“ [ 19 ] DIN 18300:2016-09 „VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Erdarbeiten“ [ 20 ] DIN 18301:2015-08 „VOB Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine und Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Bohrarbeiten“ [ 21 ] DIN 18319:2019-09 „VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Rohrvortriebsarbeiten“ [ 22 ] „Arbeitsblatt DWA-A 125 Rohrvortrieb und verwandte Verfahren“, DWA, DVGW, Dezember 2008 [ 23 ] DIN 18319:2019-09 „VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Rohrvortriebsarbeiten“ [ 24 ] Technische Richtlinien des DCA, Information und Empfehlungen für Planung, Bau und Dokumentation von HDD-Projekten; Verband Güteschutz Horizontalbohrungen e.V. (DCA), 4. Auflage, 2015 [ 25 ] EN ISO 22476-2:2005-04 „Geotechnische Erkundung und Untersuchung –Feldunter- suchungen – Teil 2: Rammsondierungen“ [ 26 ] Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau, ZTV E-StB 17; Forschungsgesellschaft für Straßen- und Ver- kehrswesen, Ausgabe 2017, inkl. Kommentar und Kompendium Erdbau / Felsbau / Landschaftsschutz, 5. Auflage, Kirchbaum Verlag Bonn [ 27 ] Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen, RStO 12; Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), Arbeitsgruppe Infrastrukturmanagement, Ausgabe 2012 [ 28 ] LAGA, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen: Teil II: Technische Regeln für die Verwertung, 1.4 Bodenmaterial (Bauschutt), Stand 05.11.2004
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[ 29 ] Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung des Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung, 9.Juli 2021 [ 30 ] Lithofazieskarte Quartär (LKQ) 1 : 50 000 Blatt 2665 Zeitz, Berlin [ 31 ] Türke, H. „Statik im Erdbau: Richtwerte für Böden“, 1999 [ 32 ] Kempfert, H.-G. & Raithel, M. „Bodenmechanik und Grundbau. Band 2: Grundbau.“, Bauwerk Verlag GmbH, Berlin, 2007 [ 33 ] „HGMS 2017“ – Hydrogeologisches Großraummodell Süd – Präzisierung und Prognose, IBGW GmbH, 2017
IV Verwendete Unterlagen
/U 1/ Angebotsabfrage mit Aufgabenstellung Ingenieurbüro Klemm und Hensen GmbH, vom 23.07.2025 /U 2/ Leistungs- und Honorarangebot Baugrunduntersuchung, Angebots-Nr. O-250242, FCB GmbH, Espenhain, 23.07.2025 /U 3/ Auftragserteilung Ingenieurbüro Klemm und Hensen GmbH, Projekt-Nr.: 04644-0, 05.09.2025 /U 4/ Planunterlagen, Ingenieurbüro Klemm und Hensen GmbH, /U 5/ Schachtscheine
1 Zusammenfassung
Das Untersuchungsgebiet befindet sich in Borna OT Zedlitz. Hier plant der Zweckverband
Bornaer Land die Erneuerung der Trinkwasserleitung (auf ca. 215 m Länge) in geschlossener
Bauweise (HDD-Verfahren). Für Planung und Durchführung des Projektes wurde das
Ingenieurbüro Klemm und Hensen GmbH berufen.
Die Geländehöhe entlang der Untersuchungsstrecke liegt zwischen +163,2 m NHN und
163,9 m NHN. Für das Bauvorhaben wurde eine spezifische Baugrunduntersuchung
durchgeführt. Anhand der gewonnenen Erkundungsergebnisse sowie der allgemeinen
geologischen Situation liegt ein Überblick über die Baugrundsituation vor.
Nach [ 2 ] wird der erkundete Baugrund in die Geotechnische Kategorie 3 (GK 3) eingestuft.
Die GK 3 umfasst Baumaßnahmen mit höherem Schwierigkeitsgrad in Hinblick auf das Zu-
sammenwirken von Bauwerk und Baugrund.
Nach [ 33 ] wird der Grundwasserstand bei ca. +150 NHN angegeben. Während der
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Erkundung wurde kein Wasser erkundet.
Es wird darauf hingewiesen, dass in Folge saisonaler Niederschlagsereignisse ein lokaler
Wasserzutritt in offenen Baugruben respektive Gräben nicht ausgeschlossen werden kann. Es
sollte daher eine offene Wasserhaltung vorgehalten werden.
Bei der Herstellung von Baugruben bzw. möglichen Leitungsgräben sind die Anforderungen
und Empfehlungen der DIN 4124 [ 13 ] zu beachten. Durch die Tiefenlage der Leitungen sowie
dem lokal anströmenden Schichtenwasser kann ein Baugrubenverbau in den Start- und
Zielgruben erforderlich werden.
Die bodenchemischen Untersuchungen hinsichtlich der Wiederverwendung des
Ausbaumaterials erfolgten nach LAGA M 20 sowie nach Ersatzbaustoffverordnung. Das
untersuchte Bodenmaterial wurde nach LAGA-Richtlinie in die Zuordnungsklassen Z 2 bzw.
nach Ersatzbaustoffverordnung in die Materialeinbauklasse BM-F1 und BM-F3 eingestuft.
Demnach ist die Wiederverwendung des Aushubmaterials eingeschränkt möglich.
2 Veranlassung und Aufgabenstellung
Der Zweckverband Bornaer Land GmbH beabsichtigt, in Zedlitz (Borna) die Trinkwasserleitung
zu erneuern. Die neu trassierte Leitung soll in geschlossener Bauweise (HDD-Verfahren)
verlegt werden. Der Baubereich erstreckt sich von der Straße „Gewerbegebiet Waldstraße“
verläuft nordwärts über das Grundstück einer Baufirma und endet auf einem Feld (s. Abb. 1).
Die Baustrecke hat eine Länge von ca. 215 m.
Zur konkreten Planung und fachgerechten Umsetzung der vorgesehenen Baumaßnahme ist
die vorhandene Geologie und Hydrologie zu charakterisieren und anhand dessen der Bau-
grund hinsichtlich der Anforderungen des Bauvorhabens zu untersuchen und zu beschreiben.
Nach einer diesbezüglichen Anfrage durch das Ingenieurbüro Klemm und Hensen GmbH /U 1/
hat die FCB GmbH dazu ein Angebot unterbreitet /U 2/, welches durch den Auftraggeber
bestätigt wurde /U 3/.
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Abb. 1: Untersuchungsgebiet im Gewerbegebiet Waldstraße, Borna OT Zedlitz
Für die projektbezogene Baugrunduntersuchung und Gründungsberatung ist gemäß
DIN EN 1997-2 mit ergänzenden Regelungen der DIN 4020 und der DIN EN 1997-1 sowie mit
ergänzenden Regelungen der DIN 1054 in der jeweils neuesten Fassung sowie Anhängen und
Ergänzungen ein geotechnisches Gutachten zu erstellen. Entsprechend der Aufgabenstellung
/U 1/ beinhaltet das Baugrundgutachten Aussagen bezüglich:
Baugrundcharakteristik, bautechnischer Eigenschaften, bodenphysikalischer Kennwerte Einteilung der erkundeten Böden in Bodengruppen, Homogenbereiche und Bodenklassen (informativ) gemäß der aktuellsten Normenwerke Erkundung des Baugrundes mittels Rammkernsondierung bis 4,0 m Teufe Verdichtungsfähigkeiten, Frostempfindlichkeiten der erkundeten Böden gemäß aktuellster Normenwerke Grund- bzw. Schichtwasserverhältnissen mit Empfehlungen zur Wasserhaltung Bodenchemische Untersuchungen Bodenphysikalische Untersuchungen
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3 Beschreibung des Untersuchungsgebietes
3.1 Topographische Situation und Bauvorhaben
Das Geländeniveau liegt zwischen ca. +163,2 m NHN und +163,9 m NHN. Die Teufe der
Rohrsohle der Trinkwasserleitung liegt bei etwa 1,5 m…2,0 m unter GOK. Der
Planungsbereich verläuft im Bereich eines privaten Grundstücks sowie über landwirtschaftlich
genutzter Flächen.
3.2 Geologische und hydrogeologische Verhältnisse
Das Untersuchungsareal befindet sich an der Böschung der ehemaligen Abraumkante des
ehemaligen Tagebaues Borna-Ost (Abbaufeld 1963). Durch den Altbergbau im
Tagebaubetrieb wurden die quartären und tertiären Böden im Untersuchungsgebiet bis zum
unteren Kohleflöz abgetragen und durch Kippenmassen nach der Auskohlung bis zur
Geländeoberkante aufgefüllt. Die Kippenmischböden bestehen aus Abraumböden und sind in
der Regel in lockerer bis sehr lockerer Lagerung geschüttet worden. Diese Mischbodenkippe
besteht aus inhomogen verteilten bindigen und rolligen Böden. Im Laufe der Liegezeit hat sich
zwischenzeitlich bereits das Grundwasser wieder neu gebildet.
Hydrologisch betrachtet gehört das Untersuchungsgebiet zum Einzugsgebiet der Weißen
Elster und wird über die Whyra und Pleiße in diese entwässert.
Das Untersuchungsgebiet befindet sich in der Erdbebenzone 0 sowie in der
Untergrundklasse T (flachgründige Sedimentbecken).
4 Beschreibung der durchgeführten Arbeiten
Zur Charakterisierung des anstehenden Baugrundes wurden insgesamt zwei
Rammkernsondierung (RKS) (RKS 1/25 und RKS 2/25) bis auf maximal 4,00 m
niedergebracht. Unmittelbar neben dem Ansatzpunkt der RKS 1/25 wurde eine Schwere
Rammsondierung (DPH) zur Ermittlung der Lagerungsdichte der anstehenden
Bodenschichten bis 4,0 m niedergebracht. Der Umfang der Untersuchungen und die
Positionierung der Punkte wurden durch den Planer vorgegeben. Ein Abgleich erfolgte anhand
der Schachtscheine. Die Ansatzpunkte wurden nach Lage und Höhe eingemessen.
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Das aus den Rammkernsondierungen gewonnene Lockergesteinsmaterial wurde gemäß der
anzuwendenden Normenwerke geologisch angesprochen, beschrieben und anschließend
entsprechend der ausgehaltenen Schichten beprobt. Auf organoleptische Auffälligkeiten
wurde geachtet. Die im Ergebnis der geologischen Untersuchungen entwickelten
Schichtenprofile sind in Anlage 2 einzusehen.
Insgesamt sind drei repräsentative Laborproben untersucht worden. Die Ergebnisprotokolle
der bodenphysikalischen Untersuchungen, einschließlich der Kornverteilungskurven und des
Plastizitätsdiagramms, sind der Anlage 3 zu entnehmen.
Die Einteilung der erkundeten Böden erfolgte in Bodengruppen gemäß der anzuwendenden
Normenwerke.
Weiterführend wurde eine Probenahme hinsichtlich der bodenchemischen Untersuchung nach
LAGA TR Boden Tabelle II.1.2-1 sowie nach Mantelverordnung – Ersatzbaustoffverordnung
(EBV) durch den Auftraggeber veranlasst. Hierfür wurde eine Mischprobe gebildet und
untersucht. Die detaillierten Ergebnisse der chemischen Untersuchungen sind den
Prüfberichten 4022/25 und 4023/25 zu entnehmen.
5 Ergebnisse der Baugrunderkundung und Baugrundmodell
5.1 Ergebnisse
Die mithilfe der Rammkernsondierungen und den Schürfen stichpunktartig angelegten
Baugrundaufschlüsse sind als repräsentativ für die Baustrecke anzusehen. Die dabei
erkundete lokale Baugrundschichtung entspricht den Angaben aus der regionalen Geologie.
Entsprechend der Erkundungsergebnisse lässt sich der erkundete Baugrund des Baufeldes
ab GOK wie folgt beschreiben:
Oberboden
Verkehrsflächenoberbau
Kippenmischboden
Entlang der Untersuchungsstrecke wurden zum einen Böden des Verkehrswegeaufbaus und
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Auftr.-Nr.: O-250242 Seite 9 BGU, Erneuerung der TWL Gewerbegebiet Waldstraße, Borna OT
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zum anderen Oberboden (Ackerkrume) angesprochen. Die erkundet Mächtigkeiten liegen
zwischen 0,3 m bis 0,5 m. Der Verkehrswegeoberbau setzt sich aus Mineralgemisch und
Betonrecyclingmaterial mit Anteilen von Kies zusammen. Die Böden wurden in sehr dichter
Lagerung angetroffen.
Unterhalb des Verkehrsflächenoberbaus respektive dem Oberboden (Ackerkrume) folgen
Kippenmischböden. Diese setzen sich wechselnd aus schwach tonig, kiesig, sandigem Schluff
bis kiesig, schluffigem Sand in steifer bis halbfester Konsistenz sowie lockerer bis mitteldichter
Lagerung zusammen.
Anhand der an der RKS-DPH 1/25 niedergebrachten Schweren Rammsonde (DPH) wurden
für den 0,5 m mächtigen Verkehrswegeaufbau bis ca. 0,8 m Teufe Schlagzahlen von N = 7 - 10
76 ermittelt, was einem mitteldicht bis sehr dicht gelagerten Boden entspricht. Unterhalb des
Verkehrsflächen-aufbaus folgen Kippenmischböden. Die hier erkundeten Sondierwiderstände
(Teufenbereich 0,8 m bis 4,0 m) schwanken zwischen N = 2 – 6 wonach die Böden in steif 10
bis halbfester Konsistenz bzw. lockerer bis mitteldichter Lagerung anstehen.
Grund- bzw. Schichtenwasser wurde nicht erkundet.
5.2 Baugrundmodell
Tabelle 1: Baugrundmodell – Regelprofil
| Modell- schicht | Beschreibung | Mächtigkeiten | Teufe [m] | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| min – max | min…max bis unter | ||||||
| [m] | GOK | ||||||
| MS 0 | Oberboden („Ackerkrume“) | 0,3 | 0,3 | ||||
| MS 0.1 | Verkehrsflächenoberbau Sand, kiesig, Mineralgemisch, Bauschutt, mitteldicht bis dicht gelagert, erdfeucht | 0,5 | 0,0 – 0,5 | ||||
| MS 1 | Kippenmischboden Schluff, sandig bis stark sandig, kiesig, schwach tonig, steif bis halbfeste Konsistenz Sand, schluffig, kiesig, locker bis mitteldicht gelagert | > 3,7 | 0,3 – >4,0 |
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5.3 Baugrundkennwerte
Auf Basis anerkannter Tabellenwerte der Fachliteratur, Regel- und Normenwerke sowie
spezifischer Erfahrungen des Gutachters werden die in Tabelle 2 dargestellten boden-
physikalischen Kennwerte (charakteristische Kennwerte) definiert.
Tabelle 2: Bodenphysikalische Kennwerte (charakteristische Kennwerte)
| Modell- schicht | Bezeichnung | Reibungs | Kohäsion | Wichte | Steife- | Durchlässig- | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| -winkel | modul | keit | ||||||||||
| ‘ k [°] | ‘ k | c ‘ k [kN/m²] | n,k [kN/m³] | E s,k | k f [m/s] | k f | ||||||
| [°] | [MN/m | [m/s] | ||||||||||
| ²] | ||||||||||||
| MS 0 | Oberboden | keine Gründungsrelevanz | ||||||||||
| MS 0.1 | Verkehrsflächenoberbau | 20 – 35 | 0 - 5 | 19 - 21 | 40 - 80 | 10-4 - 10-7 | ||||||
| MS 1 | Kippenmischböden | 25 - 32,5 | 2 - 10 | 17 – 19 | 4 - 15 | 10-6 - 10-10 |
6 Grundwasserverhältnisse
Während der Erkundung wurde kein Wasser angetroffen. Das modellierte regionale
Grundwasserniveau wird sich nach [ 33 ] langfristig prognostisch zwischen
ca. +150… +155 m NHN einstellen. Unter Berücksichtigung des Geländeniveaus von
ca. +163,2… +163,9 m NHN ist demnach prognostisch ab ca. 10 m unterhalb der
Geländeoberkante mit Grundwasser zu rechnen.
7 Bodenchemische Untersuchungen
Die zwei Ansatzpunkte dienten der Probenentnahme zur Klassifizierung des Bodenmaterials
nach LAGA TR Boden und Ersatzbaustoffverordnung. Die zugehörigen Prüfberichte 4022/25
und 4023/25 sind der Anlage 4 zu entnehmen.
Tabelle 3: Ergebnisse der Klassifizierung nach LAGA-Richtlinie [ 28 ] und Ersatzbaustoffverordnung
| Probenname | Zuordnungs- | verursachende | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| klasse | Parameter | ||||||
| nach LAGA TR Boden | |||||||
| Probe 1: MP anstehender Boden RKS 1 | Z 2 | Sulfat im Eluat | |||||
| Probe 2: MP anstehender Boden RKS 2 | Z 2 | Sulfat im Eluat | |||||
| nach Ersatzbaustoffverordnung (EBV) |
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Auftr.-Nr.: O-250242 Seite 11 BGU, Erneuerung der TWL Gewerbegebiet Waldstraße, Borna OT
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| Probenname | Zuordnungs- | verursachende | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| klasse | Parameter | ||||||
| nach LAGA TR Boden | |||||||
| Probe 1: MP anstehender Boden RKS 1 | BM-F 1 | Sulfat, Chrom, Kupfer im Eluat | |||||
| Probe 2: MP anstehender Boden RKS 2 | BM-F3 | Sulfat im Eluat |
Allgemein gilt nach [ 28 ]: Böden mit einer Einstufung bis Z 2 gelten nach LAGA M 20 als
Obergrenze für den Einbau von Bodenmaterial in technischen Bauwerken mit definierten
technischen Sicherungsmaßnahmen.
Das untersuchte Bodenmaterial der anstehenden Böden gilt nach aktuell gültiger Fassung der
Ersatzbaustoffverordnung als wieder einbaufähig bis eingeschränkt einbaufähig. Bei
Wiederverwendung des Materials ist die Einbauweise gemäß [ 29 ] zu beachten.
Im Falle der Entsorgung des Aushubmaterials ist gemäß AVV der Abfallschlüssel 17 05 04 zu
verwenden.
8 Homogenbereiche
Entsprechend der erkundeten Baugrundverhältnisse entlang der Untersuchungsstrecke
lassen sich zwei Homogenbereiche aushalten. Der Homogenbereich HB A umfasst den
Verkehrsflächenoberbau und der Homogenbereich B (HB B) die Kippenmischböden. Für alle
Homogenbereiche sind die nach der VOB erforderlichen Kennwerte für Erdarbeiten (DIN
18300), Bohrarbeiten (DIN 18301), Rohrvortriebsarbeiten (DIN 18319) sowie ergänzend nach
ATV-DVWK-A 127 nachfolgend in Tabelle 4 angegeben.
Tabelle 4: Kennwertangaben zu Homogenbereichen
| Homogenbereich | HB A | HB B | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bezeichnung | Verkehrsflächenoberbau | Kippenmischboden | ||||||
| MS 0 | MS 1 | |||||||
| Bodengruppe | SE, GE, GU | SU-SU*, ST-ST*, UL- UM, | ||||||
| GU | ||||||||
| Korngrößenverteilung | - | SU*, ST* (s. Anlage 3) |
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| Homogenbereich | HB A | HB B | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Massenanteile Steine Blöcke | < 5 % < 3 % | < 5 % < 3 % | ||||||
| < 5 % | ||||||||
| < 3 % | ||||||||
| undrainierte | nicht bestimmt | nicht bestimmt | ||||||
| Scherfestigkeit | ||||||||
| Sensitivität | nicht bestimmt | nicht bestimmt | ||||||
| Abrasivität | mittel bis stark abrasiv | schwach bis mittel abrasiv | ||||||
| Wassergehalt | erdfeucht | erdfeucht | ||||||
| Konsistenzzahl I c | - | 1,53 | ||||||
| Plastizitätszahl I p | - | 0,08 | ||||||
| Konsistenz | - | steif bis halbfest | ||||||
| Lagerungsdichte | mitteldicht – sehr dicht 0,30 ≤ D ≥ 0,65 | locker bis mitteldicht 0,15 ≤ D ≤ 0,60 | ||||||
| Organische Anteile | < 5 % | ≤ 5 % | ||||||
| Durchlässigkeit k [m/s] f | - | 1,0 x 10-7 – 7,8 x 10-8 | ||||||
| Bodenklasse | 3 | 3 - 4 | ||||||
| DIN 18300:2012 | ||||||||
| (informativ) | ||||||||
| Bohrbarkeit - Klasse (informativ) DIN 18301:2012 | MS 1 = BB 2 – BB 3 MS 2 = BN 1 – BN 2 | BN 1 – BN 2 | ||||||
| Bodenklasse | LNE 2 - 3 / LNW 2 - 3 | LNE 1 - 2 / LNW 1 - 2 | ||||||
| DIN 18319:2019 | ||||||||
| (informativ) | ||||||||
| Bodenart nach ATV-DVWK-A 127 | G 1 – G 4 | G 1 – G 3 | ||||||
| bodenchemische | - | Z 2 / BM-F1, BM F3 | ||||||
| Untersuchungen | ||||||||
| (nach LAGA M20 / EBV) | ||||||||
| Verdichtbarkeitsklasse ZTV E-StB 17 | Verdichtbarkeitsklasse | V 1 – V 2 | V 1 – V 3 | |||||
| ZTV E-StB 17 | ||||||||
| Frostempfindlichkeit ZTV E-StB 17 | F 1 – F 2 | F 1 – F 3 |
9 Gründungstechnische Schlussfolgerungen
Die Erkundungsaufschlüsse stellen punktuell die Verhältnisse im Untersuchungsgebiet dar.
Deshalb sind während der Baumaßnahme die dargestellten Verhältnisse zu kontrollieren und
im Bedarfsfall gezielt weitere Untersuchungen vorzunehmen.
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Aufgrund der angetroffenen Baugrundverhältnisse (Kippenmischböden) im Baubereich wird
die Baumaßnahme in die Geotechnische Kategorie 3 (GK 3) eingestuft. Die GK 3 umfasst
Bauobjekte mit höherem Schwierigkeitsgrad zwischen Baumaßnahme und
Baugrundverhältnissen.
Bei der Herstellung von Baugruben im Zuge des Leitungsbaus sind die Anforderungen und
Empfehlungen der DIN 4124 [ 13 ] zu beachten. Durch die Tiefenlage wird ein
Baugrubenverbau erforderlich werden bzw. sind Abböschungen notwendig. Die in der
DIN 4124 geforderten Sicherheitsabstände von Lasten zur Oberkante der
Baugrubenböschungen sind einzuhalten.
Die mittlere Einbautiefe der Leitung wird sich entlang der Baustrecke innerhalb der
Modellschicht MS 1 auf etwa 1,5 m bis 2,0 m (Rohrsohle) erstrecken.
In Bereichen wo bindige Böden innerhalb der Baugrubensohle anstehen, kann es zum Einstau
von Niederschlagswasser kommen. Entsprechend ist eine offene Wasserhaltung mit
einzuplanen.
Die Rohrbettung sowie die Baugrubenverfüllung haben entsprechend der Vorschriften für das
zum Einbau kommende Rohrmaterial zu erfolgen. Zum Nachweis ausreichender Verdichtung
von Baugrubenverfüllung sind Qualitätskontrollen mittels Lastplattenversuch vorzusehen.
Generell gilt: Sollten entgegen der Erkundungsergebnisse des vorliegenden Berichtes weiche
bindige Böden angetroffen werden, sind diese als Hinterfüllmaterial nicht einzusetzen.
Das Untersuchungsgebiet befindet sich in der Frosteinwirkungszone II
Unterirdischer Rohrvortrieb
Die Umsetzbarkeit der grabenlosen Sanierung der Trinkwasserleitung mittels unterirdischem
Rohrvortrieb (bspw. HDD-Verfahren) ist durch ein entsprechendes Fachunternehmen zu
begleiten. Eine Vortriebstechnik, welche auf Bodenverdrängung setzt, wird im Bereich der
anstehenden Mischbodenkippe als gut durchführbar eingeschätzt. Generell kann im Bereich
der Bohrung das Antreffen von Hindernissen (Steine, Blöcke) nicht ausgeschlossen werden,
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Auftr.-Nr.: O-250242 Seite 14 BGU, Erneuerung der TWL Gewerbegebiet Waldstraße, Borna OT
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wenn auch die Möglichkeit als gering eingestuft wird.
Eine Protokollierung des Bohrfortschritts bzw. Bohrvorgangs ist angezeigt. Die technischen
Grundlagen sind der Technischen Richtlinie des DCA [ 24 ] und des DWA-Regelwerkes DWA-
A 125 [ 22 ] zu entnehmen.
Leitungsbau in offener Bauweise - Herstellung der Start-/Zielgruben
Bei der Herstellung von Baugruben im Zuge des Leitungsbaus sind die Anforderungen und
Empfehlungen der DIN 4124 [ 13 ] zu beachten. Die in der DIN 4124 geforderten
Sicherheitsabstände von Lasten zur Oberkante der Baugrubenböschungen sind einzuhalten.
10 Wasserhaltung
Mit einer Beeinflussung durch vereinzelten Schichtwasserzufluss, resultierend aus der
Ablagerung von Kippenmischböden, ist während der geplanten Baumaßnahme lokal zu
rechnen. Das Anschneiden eines flächigen porengefüllten Grundwasserleiters wird auf
Grundlage der Planung nicht erwartet. Generell sollte zudem andrängendes
Oberflächenwasser von Baugruben ferngehalten werden. Es wird daher empfohlen, eine
offene Wasserhaltung vorzuhalten.
11 Hinweise
Die Erkundungsaufschlüsse stellen punktuell die Verhältnisse im Untersuchungsgebiet dar.
Deshalb sind während der Baumaßnahme die dargestellten Verhältnisse zu kontrollieren und
im Bedarfsfall gezielte weitere Untersuchungen vorzunehmen.
Sollten im Rahmen der weiteren Planung und Bauausführung Änderungen oder Sachverhalte
eintreten, die in diesem Bericht nicht berücksichtigt werden konnten, so ist der Gutachter zu
konsultieren und gegebenenfalls eine Gültigkeitsprüfung der getroffenen Aussagen
erforderlich.
BGU_Erneuerrung TWL Zedlitz_Gewerbegebiet Waldstraße.docx