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Erneuerung einer Trinkwasserleitung in Borna-Zedtlitz

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Geotechnischer Bericht

Baugrundgutachten nach DIN EN 1997-2 und DIN 4020

Objekt: Baugrunduntersuchung zur Erneuerung der Trinkwasserleitung im Gewerbegebiet Waldstraße in Zedlitz

Lage: Flurstücke 682/15, 2408 der Gemarkung Zedlitz, 04552 Borna OT Zedlitz

Auftraggeber: Ingenieurbüro Klemm & Hensen GmbH Fabrikstraße 18 04178 Leipzig

Auftragnehmer: FCB Fachbüro für Consulting und Bodenmechanik GmbH Espenhain, Verwaltungsring 10, 04571 Rötha Tel.: 034206 3031 11, Fax: 034206 3031 10 E-Mail: thomas.dietrich@bodenmechanik.de

Auftrags-Nr.: O-250242

Bearbeiter: Thomas Dietrich, M.Sc. Dipl.-Ing. Stefan Geß

Gültigkeit:  räumlich: Untersuchungsbereiche entlang Neubautrasse  zeitlich: Bauzeitraum, Nutzungszeitraum  fachlich: unter den beschriebenen geotechnischen Randbedingungen

Umfang der 14 Seiten Text Bearbeitung: 4 Anlagen (19 Blatt)

Espenhain, 10.11.2025

Dipl.-Ing. Stefan Geß Thomas Dietrich, M.Sc. Projekingenieur Projektgeologe (Freier Mitarbeiter der FCB GmbH)

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Auftr.-Nr.: O-250242 Seite 2 BGU, Erneuerung der TWL Gewerbegebiet Waldstraße, Borna OT

Zedlitz

I Inhaltsverzeichnis

Punkt Beschreibung Seite I Inhaltsverzeichnis 2 II Anlagenverzeichnis 2 III Literatur- und Normenverzeichnis 2 IV Verwendete Unterlagen 4 1 Zusammenfassung 4 2 Veranlassung und Aufgabenstellung 5 3 Beschreibung des Untersuchungsgebietes 7 3.1 Topographische Situation und Bauvorhaben 7 3.2 Geologische und hydrogeologische Verhältnisse 7 4 Beschreibung der durchgeführten Arbeiten 7 5 Ergebnisse der Baugrunderkundung und Baugrundmodell 8 5.1 Ergebnisse 8 5.2 Baugrundmodell 9 5.3 Baugrundkennwerte 10 6 Grundwasserverhältnisse 10 7 Bodenchemische Untersuchungen 10 8 Homogenbereiche 11 9 Gründungstechnische Schlussfolgerungen 12 10 Wasserhaltung 14 11 Hinweise 14

II Anlagenverzeichnis

Anlage 1 Lageplan mit Sondieransatzpunkten 1 Blatt Anlage 2 Sondierprofile (RKS) 2 Blatt Anlage 3 Bodenphysikalische Laborergebnisse 7 Blatt Anlage 4 Prüfberichte 4022/25 + 4023/25 9 Blatt

III Literatur- und Normenverzeichnis

[ 1 ] DIN 1054:2005-01 „Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau“ [ 2 ] DIN 1054:2010-12 „Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau“ – Ergänzende Regelungen zu DIN EN 1997-1 [ 3 ] DIN 1055-2:2010-11 „Einwirkungen auf Tragwerke, Teil 2: Bodenkenngrößen“ [ 4 ] DIN EN 1997-1:2009-09 „Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik – Teil 1: Allgemeine Regeln“ [ 5 ] DIN EN 1997-2:2010-10 „Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik – Teil 2: Erkundung und Untersuchung des Baugrundes“ [ 6 ] DIN EN 1997-1/NA:2010-12, Nationaler Anhang

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Auftr.-Nr.: O-250242 Seite 3 BGU, Erneuerung der TWL Gewerbegebiet Waldstraße, Borna OT

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[ 7 ] DIN EN 1997-2/NA:2010-12, Nationaler Anhang [ 8 ] DIN 4020:2003-09 „Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke“ [ 9 ] DIN 4020:2010-12 „Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke“ – Ergänzende Regelungen zu DIN EN 1997-2/NA:2010-12 [ 10 ] DIN 4022-1:1987-09 „Benennen und Beschreiben von Boden und Fels“ [ 11 ] DIN 4030-1:2008-06 „Beurteilung betonangreifender Wässer, Böden und Gase – Teil 1: Grundlagen und Grenzwerte“ [ 12 ] DIN 4094-3:2002-01 „Felduntersuchungen, Rammsondierungen“ [ 13 ] DIN 4124:2012-01 „Baugruben und Gräben – Böschungen, Verbau, Arbeits- raumbreiten“ [ 14 ] EN ISO 14688-1:2013-12 „Geotechnische Erkundung und Untersuchung – Benennung, Beschreibung und Klassifizierung von Boden – Teil 1: Benennung und Beschreibung“ [ 15 ] EN ISO 14688-2:2010-06 „Geotechnische Erkundung und Untersuchung – Benennung, Beschreibung und Klassifizierung von Boden – Teil 2: Grundlagen von Bodenklassifizierung“ [ 16 ] DIN EN ISO 22475-1:2007-01 „Geotechnische Erkundung und Untersuchung – Probenentnahmeverfahren und Grundwassermessungen – Teil 1: Technische Grundlagen der Ausführung“ [ 17 ] DIN 18196:2006-06 „Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ [ 18 ] DIN 18300:2012-09 „VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Erdarbeiten“ [ 19 ] DIN 18300:2016-09 „VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Erdarbeiten“ [ 20 ] DIN 18301:2015-08 „VOB Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine und Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Bohrarbeiten“ [ 21 ] DIN 18319:2019-09 „VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Rohrvortriebsarbeiten“ [ 22 ] „Arbeitsblatt DWA-A 125 Rohrvortrieb und verwandte Verfahren“, DWA, DVGW, Dezember 2008 [ 23 ] DIN 18319:2019-09 „VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Rohrvortriebsarbeiten“ [ 24 ] Technische Richtlinien des DCA, Information und Empfehlungen für Planung, Bau und Dokumentation von HDD-Projekten; Verband Güteschutz Horizontalbohrungen e.V. (DCA), 4. Auflage, 2015 [ 25 ] EN ISO 22476-2:2005-04 „Geotechnische Erkundung und Untersuchung –Feldunter- suchungen – Teil 2: Rammsondierungen“ [ 26 ] Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau, ZTV E-StB 17; Forschungsgesellschaft für Straßen- und Ver- kehrswesen, Ausgabe 2017, inkl. Kommentar und Kompendium Erdbau / Felsbau / Landschaftsschutz, 5. Auflage, Kirchbaum Verlag Bonn [ 27 ] Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen, RStO 12; Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), Arbeitsgruppe Infrastrukturmanagement, Ausgabe 2012 [ 28 ] LAGA, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen: Teil II: Technische Regeln für die Verwertung, 1.4 Bodenmaterial (Bauschutt), Stand 05.11.2004

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Auftr.-Nr.: O-250242 Seite 4 BGU, Erneuerung der TWL Gewerbegebiet Waldstraße, Borna OT

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[ 29 ] Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung des Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung, 9.Juli 2021 [ 30 ] Lithofazieskarte Quartär (LKQ) 1 : 50 000 Blatt 2665 Zeitz, Berlin [ 31 ] Türke, H. „Statik im Erdbau: Richtwerte für Böden“, 1999 [ 32 ] Kempfert, H.-G. & Raithel, M. „Bodenmechanik und Grundbau. Band 2: Grundbau.“, Bauwerk Verlag GmbH, Berlin, 2007 [ 33 ] „HGMS 2017“ – Hydrogeologisches Großraummodell Süd – Präzisierung und Prognose, IBGW GmbH, 2017

IV Verwendete Unterlagen

/U 1/ Angebotsabfrage mit Aufgabenstellung Ingenieurbüro Klemm und Hensen GmbH, vom 23.07.2025 /U 2/ Leistungs- und Honorarangebot Baugrunduntersuchung, Angebots-Nr. O-250242, FCB GmbH, Espenhain, 23.07.2025 /U 3/ Auftragserteilung Ingenieurbüro Klemm und Hensen GmbH, Projekt-Nr.: 04644-0, 05.09.2025 /U 4/ Planunterlagen, Ingenieurbüro Klemm und Hensen GmbH, /U 5/ Schachtscheine

1 Zusammenfassung

Das Untersuchungsgebiet befindet sich in Borna OT Zedlitz. Hier plant der Zweckverband

Bornaer Land die Erneuerung der Trinkwasserleitung (auf ca. 215 m Länge) in geschlossener

Bauweise (HDD-Verfahren). Für Planung und Durchführung des Projektes wurde das

Ingenieurbüro Klemm und Hensen GmbH berufen.

Die Geländehöhe entlang der Untersuchungsstrecke liegt zwischen +163,2 m NHN und

163,9 m NHN. Für das Bauvorhaben wurde eine spezifische Baugrunduntersuchung

durchgeführt. Anhand der gewonnenen Erkundungsergebnisse sowie der allgemeinen

geologischen Situation liegt ein Überblick über die Baugrundsituation vor.

Nach [ 2 ] wird der erkundete Baugrund in die Geotechnische Kategorie 3 (GK 3) eingestuft.

Die GK 3 umfasst Baumaßnahmen mit höherem Schwierigkeitsgrad in Hinblick auf das Zu-

sammenwirken von Bauwerk und Baugrund.

Nach [ 33 ] wird der Grundwasserstand bei ca. +150 NHN angegeben. Während der

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Erkundung wurde kein Wasser erkundet.

Es wird darauf hingewiesen, dass in Folge saisonaler Niederschlagsereignisse ein lokaler

Wasserzutritt in offenen Baugruben respektive Gräben nicht ausgeschlossen werden kann. Es

sollte daher eine offene Wasserhaltung vorgehalten werden.

Bei der Herstellung von Baugruben bzw. möglichen Leitungsgräben sind die Anforderungen

und Empfehlungen der DIN 4124 [ 13 ] zu beachten. Durch die Tiefenlage der Leitungen sowie

dem lokal anströmenden Schichtenwasser kann ein Baugrubenverbau in den Start- und

Zielgruben erforderlich werden.

Die bodenchemischen Untersuchungen hinsichtlich der Wiederverwendung des

Ausbaumaterials erfolgten nach LAGA M 20 sowie nach Ersatzbaustoffverordnung. Das

untersuchte Bodenmaterial wurde nach LAGA-Richtlinie in die Zuordnungsklassen Z 2 bzw.

nach Ersatzbaustoffverordnung in die Materialeinbauklasse BM-F1 und BM-F3 eingestuft.

Demnach ist die Wiederverwendung des Aushubmaterials eingeschränkt möglich.

2 Veranlassung und Aufgabenstellung

Der Zweckverband Bornaer Land GmbH beabsichtigt, in Zedlitz (Borna) die Trinkwasserleitung

zu erneuern. Die neu trassierte Leitung soll in geschlossener Bauweise (HDD-Verfahren)

verlegt werden. Der Baubereich erstreckt sich von der Straße „Gewerbegebiet Waldstraße“

verläuft nordwärts über das Grundstück einer Baufirma und endet auf einem Feld (s. Abb. 1).

Die Baustrecke hat eine Länge von ca. 215 m.

Zur konkreten Planung und fachgerechten Umsetzung der vorgesehenen Baumaßnahme ist

die vorhandene Geologie und Hydrologie zu charakterisieren und anhand dessen der Bau-

grund hinsichtlich der Anforderungen des Bauvorhabens zu untersuchen und zu beschreiben.

Nach einer diesbezüglichen Anfrage durch das Ingenieurbüro Klemm und Hensen GmbH /U 1/

hat die FCB GmbH dazu ein Angebot unterbreitet /U 2/, welches durch den Auftraggeber

bestätigt wurde /U 3/.

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Auftr.-Nr.: O-250242 Seite 6 BGU, Erneuerung der TWL Gewerbegebiet Waldstraße, Borna OT

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Abb. 1: Untersuchungsgebiet im Gewerbegebiet Waldstraße, Borna OT Zedlitz

Für die projektbezogene Baugrunduntersuchung und Gründungsberatung ist gemäß

DIN EN 1997-2 mit ergänzenden Regelungen der DIN 4020 und der DIN EN 1997-1 sowie mit

ergänzenden Regelungen der DIN 1054 in der jeweils neuesten Fassung sowie Anhängen und

Ergänzungen ein geotechnisches Gutachten zu erstellen. Entsprechend der Aufgabenstellung

/U 1/ beinhaltet das Baugrundgutachten Aussagen bezüglich:

 Baugrundcharakteristik, bautechnischer Eigenschaften, bodenphysikalischer Kennwerte  Einteilung der erkundeten Böden in Bodengruppen, Homogenbereiche und Bodenklassen (informativ) gemäß der aktuellsten Normenwerke  Erkundung des Baugrundes mittels Rammkernsondierung bis 4,0 m Teufe  Verdichtungsfähigkeiten, Frostempfindlichkeiten der erkundeten Böden gemäß aktuellster Normenwerke  Grund- bzw. Schichtwasserverhältnissen mit Empfehlungen zur Wasserhaltung  Bodenchemische Untersuchungen  Bodenphysikalische Untersuchungen

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Auftr.-Nr.: O-250242 Seite 7 BGU, Erneuerung der TWL Gewerbegebiet Waldstraße, Borna OT

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3 Beschreibung des Untersuchungsgebietes

3.1 Topographische Situation und Bauvorhaben

Das Geländeniveau liegt zwischen ca. +163,2 m NHN und +163,9 m NHN. Die Teufe der

Rohrsohle der Trinkwasserleitung liegt bei etwa 1,5 m…2,0 m unter GOK. Der

Planungsbereich verläuft im Bereich eines privaten Grundstücks sowie über landwirtschaftlich

genutzter Flächen.

3.2 Geologische und hydrogeologische Verhältnisse

Das Untersuchungsareal befindet sich an der Böschung der ehemaligen Abraumkante des

ehemaligen Tagebaues Borna-Ost (Abbaufeld 1963). Durch den Altbergbau im

Tagebaubetrieb wurden die quartären und tertiären Böden im Untersuchungsgebiet bis zum

unteren Kohleflöz abgetragen und durch Kippenmassen nach der Auskohlung bis zur

Geländeoberkante aufgefüllt. Die Kippenmischböden bestehen aus Abraumböden und sind in

der Regel in lockerer bis sehr lockerer Lagerung geschüttet worden. Diese Mischbodenkippe

besteht aus inhomogen verteilten bindigen und rolligen Böden. Im Laufe der Liegezeit hat sich

zwischenzeitlich bereits das Grundwasser wieder neu gebildet.

Hydrologisch betrachtet gehört das Untersuchungsgebiet zum Einzugsgebiet der Weißen

Elster und wird über die Whyra und Pleiße in diese entwässert.

Das Untersuchungsgebiet befindet sich in der Erdbebenzone 0 sowie in der

Untergrundklasse T (flachgründige Sedimentbecken).

4 Beschreibung der durchgeführten Arbeiten

Zur Charakterisierung des anstehenden Baugrundes wurden insgesamt zwei

Rammkernsondierung (RKS) (RKS 1/25 und RKS 2/25) bis auf maximal 4,00 m

niedergebracht. Unmittelbar neben dem Ansatzpunkt der RKS 1/25 wurde eine Schwere

Rammsondierung (DPH) zur Ermittlung der Lagerungsdichte der anstehenden

Bodenschichten bis 4,0 m niedergebracht. Der Umfang der Untersuchungen und die

Positionierung der Punkte wurden durch den Planer vorgegeben. Ein Abgleich erfolgte anhand

der Schachtscheine. Die Ansatzpunkte wurden nach Lage und Höhe eingemessen.

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Auftr.-Nr.: O-250242 Seite 8 BGU, Erneuerung der TWL Gewerbegebiet Waldstraße, Borna OT

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Das aus den Rammkernsondierungen gewonnene Lockergesteinsmaterial wurde gemäß der

anzuwendenden Normenwerke geologisch angesprochen, beschrieben und anschließend

entsprechend der ausgehaltenen Schichten beprobt. Auf organoleptische Auffälligkeiten

wurde geachtet. Die im Ergebnis der geologischen Untersuchungen entwickelten

Schichtenprofile sind in Anlage 2 einzusehen.

Insgesamt sind drei repräsentative Laborproben untersucht worden. Die Ergebnisprotokolle

der bodenphysikalischen Untersuchungen, einschließlich der Kornverteilungskurven und des

Plastizitätsdiagramms, sind der Anlage 3 zu entnehmen.

Die Einteilung der erkundeten Böden erfolgte in Bodengruppen gemäß der anzuwendenden

Normenwerke.

Weiterführend wurde eine Probenahme hinsichtlich der bodenchemischen Untersuchung nach

LAGA TR Boden Tabelle II.1.2-1 sowie nach Mantelverordnung – Ersatzbaustoffverordnung

(EBV) durch den Auftraggeber veranlasst. Hierfür wurde eine Mischprobe gebildet und

untersucht. Die detaillierten Ergebnisse der chemischen Untersuchungen sind den

Prüfberichten 4022/25 und 4023/25 zu entnehmen.

5 Ergebnisse der Baugrunderkundung und Baugrundmodell

5.1 Ergebnisse

Die mithilfe der Rammkernsondierungen und den Schürfen stichpunktartig angelegten

Baugrundaufschlüsse sind als repräsentativ für die Baustrecke anzusehen. Die dabei

erkundete lokale Baugrundschichtung entspricht den Angaben aus der regionalen Geologie.

Entsprechend der Erkundungsergebnisse lässt sich der erkundete Baugrund des Baufeldes

ab GOK wie folgt beschreiben:

 Oberboden

 Verkehrsflächenoberbau

 Kippenmischboden

Entlang der Untersuchungsstrecke wurden zum einen Böden des Verkehrswegeaufbaus und

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Auftr.-Nr.: O-250242 Seite 9 BGU, Erneuerung der TWL Gewerbegebiet Waldstraße, Borna OT

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zum anderen Oberboden (Ackerkrume) angesprochen. Die erkundet Mächtigkeiten liegen

zwischen 0,3 m bis 0,5 m. Der Verkehrswegeoberbau setzt sich aus Mineralgemisch und

Betonrecyclingmaterial mit Anteilen von Kies zusammen. Die Böden wurden in sehr dichter

Lagerung angetroffen.

Unterhalb des Verkehrsflächenoberbaus respektive dem Oberboden (Ackerkrume) folgen

Kippenmischböden. Diese setzen sich wechselnd aus schwach tonig, kiesig, sandigem Schluff

bis kiesig, schluffigem Sand in steifer bis halbfester Konsistenz sowie lockerer bis mitteldichter

Lagerung zusammen.

Anhand der an der RKS-DPH 1/25 niedergebrachten Schweren Rammsonde (DPH) wurden

für den 0,5 m mächtigen Verkehrswegeaufbau bis ca. 0,8 m Teufe Schlagzahlen von N = 7 - 10

76 ermittelt, was einem mitteldicht bis sehr dicht gelagerten Boden entspricht. Unterhalb des

Verkehrsflächen-aufbaus folgen Kippenmischböden. Die hier erkundeten Sondierwiderstände

(Teufenbereich 0,8 m bis 4,0 m) schwanken zwischen N = 2 – 6 wonach die Böden in steif 10

bis halbfester Konsistenz bzw. lockerer bis mitteldichter Lagerung anstehen.

Grund- bzw. Schichtenwasser wurde nicht erkundet.

5.2 Baugrundmodell

Tabelle 1: Baugrundmodell – Regelprofil

Modell- schichtBeschreibungMächtigkeitenTeufe [m]
min – maxmin…max bis unter
[m]GOK
MS 0Oberboden („Ackerkrume“)0,30,3
MS 0.1Verkehrsflächenoberbau Sand, kiesig, Mineralgemisch, Bauschutt, mitteldicht bis dicht gelagert, erdfeucht0,50,0 – 0,5
MS 1Kippenmischboden Schluff, sandig bis stark sandig, kiesig, schwach tonig, steif bis halbfeste Konsistenz Sand, schluffig, kiesig, locker bis mitteldicht gelagert> 3,70,3 – >4,0

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Auftr.-Nr.: O-250242 Seite 10 BGU, Erneuerung der TWL Gewerbegebiet Waldstraße, Borna OT

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5.3 Baugrundkennwerte

Auf Basis anerkannter Tabellenwerte der Fachliteratur, Regel- und Normenwerke sowie

spezifischer Erfahrungen des Gutachters werden die in Tabelle 2 dargestellten boden-

physikalischen Kennwerte (charakteristische Kennwerte) definiert.

Tabelle 2: Bodenphysikalische Kennwerte (charakteristische Kennwerte)

Modell- schichtBezeichnungReibungsKohäsionWichteSteife-Durchlässig-
-winkelmodulkeit
 ‘ k [°] ‘ kc ‘ k [kN/m²] n,k [kN/m³]E s,kk f [m/s]k f
[°][MN/m[m/s]
²]
MS 0Oberbodenkeine Gründungsrelevanz
MS 0.1Verkehrsflächenoberbau20 – 350 - 519 - 2140 - 8010-4 - 10-7
MS 1Kippenmischböden25 - 32,52 - 1017 – 194 - 1510-6 - 10-10

6 Grundwasserverhältnisse

Während der Erkundung wurde kein Wasser angetroffen. Das modellierte regionale

Grundwasserniveau wird sich nach [ 33 ] langfristig prognostisch zwischen

ca. +150… +155 m NHN einstellen. Unter Berücksichtigung des Geländeniveaus von

ca. +163,2… +163,9 m NHN ist demnach prognostisch ab ca. 10 m unterhalb der

Geländeoberkante mit Grundwasser zu rechnen.

7 Bodenchemische Untersuchungen

Die zwei Ansatzpunkte dienten der Probenentnahme zur Klassifizierung des Bodenmaterials

nach LAGA TR Boden und Ersatzbaustoffverordnung. Die zugehörigen Prüfberichte 4022/25

und 4023/25 sind der Anlage 4 zu entnehmen.

Tabelle 3: Ergebnisse der Klassifizierung nach LAGA-Richtlinie [ 28 ] und Ersatzbaustoffverordnung

ProbennameZuordnungs-verursachende
klasseParameter
nach LAGA TR Boden
Probe 1: MP anstehender Boden RKS 1Z 2Sulfat im Eluat
Probe 2: MP anstehender Boden RKS 2Z 2Sulfat im Eluat
nach Ersatzbaustoffverordnung (EBV)

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Auftr.-Nr.: O-250242 Seite 11 BGU, Erneuerung der TWL Gewerbegebiet Waldstraße, Borna OT

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ProbennameZuordnungs-verursachende
klasseParameter
nach LAGA TR Boden
Probe 1: MP anstehender Boden RKS 1BM-F 1Sulfat, Chrom, Kupfer im Eluat
Probe 2: MP anstehender Boden RKS 2BM-F3Sulfat im Eluat

Allgemein gilt nach [ 28 ]: Böden mit einer Einstufung bis Z 2 gelten nach LAGA M 20 als

Obergrenze für den Einbau von Bodenmaterial in technischen Bauwerken mit definierten

technischen Sicherungsmaßnahmen.

Das untersuchte Bodenmaterial der anstehenden Böden gilt nach aktuell gültiger Fassung der

Ersatzbaustoffverordnung als wieder einbaufähig bis eingeschränkt einbaufähig. Bei

Wiederverwendung des Materials ist die Einbauweise gemäß [ 29 ] zu beachten.

Im Falle der Entsorgung des Aushubmaterials ist gemäß AVV der Abfallschlüssel 17 05 04 zu

verwenden.

8 Homogenbereiche

Entsprechend der erkundeten Baugrundverhältnisse entlang der Untersuchungsstrecke

lassen sich zwei Homogenbereiche aushalten. Der Homogenbereich HB A umfasst den

Verkehrsflächenoberbau und der Homogenbereich B (HB B) die Kippenmischböden. Für alle

Homogenbereiche sind die nach der VOB erforderlichen Kennwerte für Erdarbeiten (DIN

18300), Bohrarbeiten (DIN 18301), Rohrvortriebsarbeiten (DIN 18319) sowie ergänzend nach

ATV-DVWK-A 127 nachfolgend in Tabelle 4 angegeben.

Tabelle 4: Kennwertangaben zu Homogenbereichen

HomogenbereichHB AHB B
BezeichnungVerkehrsflächenoberbauKippenmischboden
MS 0MS 1
BodengruppeSE, GE, GUSU-SU*, ST-ST*, UL- UM,
GU
Korngrößenverteilung-SU*, ST* (s. Anlage 3)

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Auftr.-Nr.: O-250242 Seite 12 BGU, Erneuerung der TWL Gewerbegebiet Waldstraße, Borna OT

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HomogenbereichHB AHB B
Massenanteile Steine Blöcke< 5 % < 3 %< 5 % < 3 %
< 5 %
< 3 %
undrainiertenicht bestimmtnicht bestimmt
Scherfestigkeit
Sensitivitätnicht bestimmtnicht bestimmt
Abrasivitätmittel bis stark abrasivschwach bis mittel abrasiv
Wassergehalterdfeuchterdfeucht
Konsistenzzahl I c-1,53
Plastizitätszahl I p-0,08
Konsistenz-steif bis halbfest
Lagerungsdichtemitteldicht – sehr dicht 0,30 ≤ D ≥ 0,65locker bis mitteldicht 0,15 ≤ D ≤ 0,60
Organische Anteile< 5 %≤ 5 %
Durchlässigkeit k [m/s] f-1,0 x 10-7 – 7,8 x 10-8
Bodenklasse33 - 4
DIN 18300:2012
(informativ)
Bohrbarkeit - Klasse (informativ) DIN 18301:2012MS 1 = BB 2 – BB 3 MS 2 = BN 1 – BN 2BN 1 – BN 2
BodenklasseLNE 2 - 3 / LNW 2 - 3LNE 1 - 2 / LNW 1 - 2
DIN 18319:2019
(informativ)
Bodenart nach ATV-DVWK-A 127G 1 – G 4G 1 – G 3
bodenchemische-Z 2 / BM-F1, BM F3
Untersuchungen
(nach LAGA M20 / EBV)
Verdichtbarkeitsklasse ZTV E-StB 17VerdichtbarkeitsklasseV 1 – V 2V 1 – V 3
ZTV E-StB 17
Frostempfindlichkeit ZTV E-StB 17F 1 – F 2F 1 – F 3

9 Gründungstechnische Schlussfolgerungen

Die Erkundungsaufschlüsse stellen punktuell die Verhältnisse im Untersuchungsgebiet dar.

Deshalb sind während der Baumaßnahme die dargestellten Verhältnisse zu kontrollieren und

im Bedarfsfall gezielt weitere Untersuchungen vorzunehmen.

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Auftr.-Nr.: O-250242 Seite 13 BGU, Erneuerung der TWL Gewerbegebiet Waldstraße, Borna OT

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Aufgrund der angetroffenen Baugrundverhältnisse (Kippenmischböden) im Baubereich wird

die Baumaßnahme in die Geotechnische Kategorie 3 (GK 3) eingestuft. Die GK 3 umfasst

Bauobjekte mit höherem Schwierigkeitsgrad zwischen Baumaßnahme und

Baugrundverhältnissen.

Bei der Herstellung von Baugruben im Zuge des Leitungsbaus sind die Anforderungen und

Empfehlungen der DIN 4124 [ 13 ] zu beachten. Durch die Tiefenlage wird ein

Baugrubenverbau erforderlich werden bzw. sind Abböschungen notwendig. Die in der

DIN 4124 geforderten Sicherheitsabstände von Lasten zur Oberkante der

Baugrubenböschungen sind einzuhalten.

Die mittlere Einbautiefe der Leitung wird sich entlang der Baustrecke innerhalb der

Modellschicht MS 1 auf etwa 1,5 m bis 2,0 m (Rohrsohle) erstrecken.

In Bereichen wo bindige Böden innerhalb der Baugrubensohle anstehen, kann es zum Einstau

von Niederschlagswasser kommen. Entsprechend ist eine offene Wasserhaltung mit

einzuplanen.

Die Rohrbettung sowie die Baugrubenverfüllung haben entsprechend der Vorschriften für das

zum Einbau kommende Rohrmaterial zu erfolgen. Zum Nachweis ausreichender Verdichtung

von Baugrubenverfüllung sind Qualitätskontrollen mittels Lastplattenversuch vorzusehen.

Generell gilt: Sollten entgegen der Erkundungsergebnisse des vorliegenden Berichtes weiche

bindige Böden angetroffen werden, sind diese als Hinterfüllmaterial nicht einzusetzen.

Das Untersuchungsgebiet befindet sich in der Frosteinwirkungszone II

Unterirdischer Rohrvortrieb

Die Umsetzbarkeit der grabenlosen Sanierung der Trinkwasserleitung mittels unterirdischem

Rohrvortrieb (bspw. HDD-Verfahren) ist durch ein entsprechendes Fachunternehmen zu

begleiten. Eine Vortriebstechnik, welche auf Bodenverdrängung setzt, wird im Bereich der

anstehenden Mischbodenkippe als gut durchführbar eingeschätzt. Generell kann im Bereich

der Bohrung das Antreffen von Hindernissen (Steine, Blöcke) nicht ausgeschlossen werden,

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Auftr.-Nr.: O-250242 Seite 14 BGU, Erneuerung der TWL Gewerbegebiet Waldstraße, Borna OT

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wenn auch die Möglichkeit als gering eingestuft wird.

Eine Protokollierung des Bohrfortschritts bzw. Bohrvorgangs ist angezeigt. Die technischen

Grundlagen sind der Technischen Richtlinie des DCA [ 24 ] und des DWA-Regelwerkes DWA-

A 125 [ 22 ] zu entnehmen.

Leitungsbau in offener Bauweise - Herstellung der Start-/Zielgruben

Bei der Herstellung von Baugruben im Zuge des Leitungsbaus sind die Anforderungen und

Empfehlungen der DIN 4124 [ 13 ] zu beachten. Die in der DIN 4124 geforderten

Sicherheitsabstände von Lasten zur Oberkante der Baugrubenböschungen sind einzuhalten.

10 Wasserhaltung

Mit einer Beeinflussung durch vereinzelten Schichtwasserzufluss, resultierend aus der

Ablagerung von Kippenmischböden, ist während der geplanten Baumaßnahme lokal zu

rechnen. Das Anschneiden eines flächigen porengefüllten Grundwasserleiters wird auf

Grundlage der Planung nicht erwartet. Generell sollte zudem andrängendes

Oberflächenwasser von Baugruben ferngehalten werden. Es wird daher empfohlen, eine

offene Wasserhaltung vorzuhalten.

11 Hinweise

Die Erkundungsaufschlüsse stellen punktuell die Verhältnisse im Untersuchungsgebiet dar.

Deshalb sind während der Baumaßnahme die dargestellten Verhältnisse zu kontrollieren und

im Bedarfsfall gezielte weitere Untersuchungen vorzunehmen.

Sollten im Rahmen der weiteren Planung und Bauausführung Änderungen oder Sachverhalte

eintreten, die in diesem Bericht nicht berücksichtigt werden konnten, so ist der Gutachter zu

konsultieren und gegebenenfalls eine Gültigkeitsprüfung der getroffenen Aussagen

erforderlich.

BGU_Erneuerrung TWL Zedlitz_Gewerbegebiet Waldstraße.docx

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