[Seite 1]
BAUBESCHREIBUNG AUSWECHSLUNG TW-LEITUNG BORNA OT ZEDTLITZ ABSCHNITT GG ÜBER GRUNDSTÜCK GGS 04644-0
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis ..................................................................................................................................... 2
1 Allgemeine Beschreibung der Leistung ........................................................................................... 3 1.1 Auszuführende Leistungen .................................................................................................................................................. 3 1.2 Ausgeführte Vorarbeiten ...................................................................................................................................................... 3 1.3 Ausgeführte Leistungen ....................................................................................................................................................... 3 1.4 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten .................................................................................................................................... 3
2 Angaben zur Baustelle ...................................................................................................................... 4 2.1 Lage der Baustelle ................................................................................................................................................................... 4 2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege .......................................................................................................................... 4 2.3 Zugänge, Zufahrten ................................................................................................................................................................ 4 2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen ................................................................................ 4 2.5 Lager- und Arbeitsplätze ...................................................................................................................................................... 4 2.6 Gewässer ..................................................................................................................................................................................... 5 2.7 Baugrundverhältnisse ............................................................................................................................................................ 5 2.8 Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen .................................................................................................................. 6 2.9 Schutzbereiche und -objekte ............................................................................................................................................. 6 2.10 Anlagen im Baubereich ......................................................................................................................................................... 6 2.11 Öffentlicher Verkehr im Baubereich ................................................................................................................................ 7
3 Angaben zur Ausführung.................................................................................................................. 8 3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung .............................................................................................................................. 8 3.2 Bauablauf .................................................................................................................................................................................... 8 3.3 Trinkwasserleitung .................................................................................................................................................................. 9 3.4 Wasserhaltung ....................................................................................................................................................................... 11 3.5 Baubehelfe .............................................................................................................................................................................. 11 3.6 Stoffe, Bauteile ...................................................................................................................................................................... 11 3.7 Abfälle ....................................................................................................................................................................................... 12 3.8 Winterbau ................................................................................................................................................................................ 12 3.9 Beweissicherung ................................................................................................................................................................... 12 3.10 Sicherungsmaßnahmen ..................................................................................................................................................... 12 3.11 Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren ............................................................................................................... 13 3.12 Prüfungen und Nachweise ............................................................................................................................................... 14 3.13 Zusammenfassende Angaben für die Erarbeitung des SiGe-Planes ............................................................... 15
4 Ausführungsunterlagen .................................................................................................................. 16 4.1 Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen .................................................................................. 16 4.2 Vom AN zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausführungsunterlagen ........................................................ 16
5 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen, die Vertragsbestandteil werden ...................... 17 5.1 Technische Lieferbedingungen (TL), Technische Prüfvorschriften (TP)........................................................... 17 5.2 DIN / DIN-EN ......................................................................................................................................................................... 17 5.3 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen ......................................................................................................... 17
14.09.2026 INGENIEURBÜRO KLEMM & HENSEN GMBH SEITE 1
[Seite 2]
BAUBESCHREIBUNG AUSWECHSLUNG TW-LEITUNG BORNA OT ZEDTLITZ ABSCHNITT GG ÜBER GRUNDSTÜCK GGS 04644-0
5.4 Sonstige anzuwendende Technische Regelwerke................................................................................................... 18
Abkürzungsverzeichnis
AG Auftraggeber AKZ Altlastenkennziffer AL Anschlussleitung AN Auftragnehmer ATV Allgemeine Technische Vertragsbedingungen BE Baustelleneinrichtung LV Leistungsverzeichnis RSA Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen StVO Straßenverkehrsordnung VAO Verkehrsrechtliche Anordnung WZ Wasserzähler
14.09.2026 INGENIEURBÜRO KLEMM & HENSEN GMBH SEITE 2
[Seite 3]
BAUBESCHREIBUNG AUSWECHSLUNG TW-LEITUNG BORNA OT ZEDTLITZ ABSCHNITT GG ÜBER GRUNDSTÜCK GGS 04644-0
Baubeschreibung
1 Allgemeine Beschreibung der Leistung
1.1 Auszuführende Leistungen
Im Zuge des ausgeschriebenen Vorhabens sind durch den AN folgende Gewerke nach VOB/C auszuführen:
▪ ATV DIN 18300 Erdarbeiten (Baugrubenaushub und -verfüllung)
▪ ATV DIN 18303 Verbauarbeiten
▪ ATV DIN 18305 Wasserhaltungsarbeiten
▪ ATV DIN 18307 Druckrohrleitungsarbeiten außerhalb von Gebäuden
▪ ATV DIN 18315 Verkehrswegebauarbeiten – Oberbauschichten ohne Bindemittel
▪ ATV DIN 18316 Verkehrswegebauarbeiten – Oberbauschichten mit hydraulischen Bindemittel
▪ ATV DIN 18317 Verkehrswegebauarbeiten – Oberbauschichten aus Asphalt
▪ ATV DIN 18318 Verkehrswegebauarbeiten – Pflasterdecken und Plättenbeläge ungebunden
▪ ATV DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten
▪ ATV DIN 18323 Kampfmittelräumarbeiten
▪ ATV DIN 18329 Verkehrssicherungsarbeiten
▪ ATV DIN 18331 Betonarbeiten
▪ ATV DIN 18332 Naturwerksteinarbeiten
▪ ATV DIN 18333 Betonwerksteinarbeiten
▪ ATV DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten
Im Weiteren wird auf die entsprechenden Ausführungspläne verwiesen.
1.2 Ausgeführte Vorarbeiten
keine
1.3 Ausgeführte Leistungen
keine
1.4 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten
keine
14.09.2026 INGENIEURBÜRO KLEMM & HENSEN GMBH SEITE 3
[Seite 4]
BAUBESCHREIBUNG AUSWECHSLUNG TW-LEITUNG BORNA OT ZEDTLITZ ABSCHNITT GG ÜBER GRUNDSTÜCK GGS 04644-0
2 Angaben zur Baustelle
2.1 Lage der Baustelle
Die Baustelle befindet sich in der Stadt Borna im OT Zedtlitz (vgl. auch Übersichtskarte).
2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege
In der Nähe der Baustelle liegen öffentliche Verkehrswege (z. B. S 51).
2.3 Zugänge, Zufahrten
Die Baustelle ist über die Autobahn A 72 erreichbar.
2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen
Der AG stellt keine Anschlussmöglichkeiten zur Verfügung. Die Ver- und Entsorgung der Baustelle ist Sache des AN und mit den jeweiligen Rechtsträgern eigenverantwortlich abzustimmen. Anfallende Kosten (inkl. Verbrauch) sind im Angebot zu berücksichtigen. Dies gilt auch für den Einsatz stromerzeugender Aggregate.
Abwässer aus sanitären Einrichtungen sind grundsätzlich – ggf. unter Verwendung von Tankwagen – einer Kläranlage zuzuführen. Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Fäkalien (ehem. WC-Einrich- tungen), Schmutzwasser usw. aus der Baustelleneinrichtung (auch Baubaracken, Kantinen usw.) werden nicht gesondert vergütet und sind im Angebot zu berücksichtigen.
Das auf den Baustelleneinrichtungsflächen anfallende Oberflächen- und Betriebswasser ist zu fassen und dem nächstgelegenen Vorfluter zuzuleiten oder breitflächig im Gelände zu versickern. Dabei ist darauf zu achten, dass den örtlichen Vorflutern kein verschmutztes Wasser zufließen bzw. versickern darf. Andernfalls ist es zu fassen und von der Baustelle zu entfernen. Auf die Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Gewässerschutz wird in diesem Zusammenhang hingewiesen. Hierfür anfallende Kosten sind in das An- gebot einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
2.5 Lager- und Arbeitsplätze
Die innerhalb der Baugrenze liegenden Flächen können vom AN als Lager-, Arbeits- und BE-Fläche genutzt werden. Ansonsten stellt der AG keine weiteren Flächen bereit.
Benötigt der AN Zusatzflächen, sind diese unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bedingungen eigenver- antwortlich zu beschaffen:
▪ Die betroffenen Flurstückeigentümer sind rechtzeitig vor Baubeginn zu unterrichten, um entsprechen- de Vorkehrungen bzw. Maßnahmen treffen zu können.
▪ Für die Errichtung von BE- und Bereitstellungs-/Lagerflächen sind vorrangig bereits überbaute, versie- gelte, verdichtete und/oder ohnehin zu überbauende Flächen zu nutzen.
▪ BE-Flächen im Kronentraufbereich von Bäumen sind nicht zulässig.
14.09.2026 INGENIEURBÜRO KLEMM & HENSEN GMBH SEITE 4
[Seite 5]
BAUBESCHREIBUNG AUSWECHSLUNG TW-LEITUNG BORNA OT ZEDTLITZ ABSCHNITT GG ÜBER GRUNDSTÜCK GGS 04644-0
Die für die Gewinnung zusätzlicher BE-Flächen anfallenden Kosten sind in das Angebot einzukalkulieren.
2.6 Gewässer
Vorfluter
Vorfluter ist keiner in der Nähe.
2.7 Baugrundverhältnisse
Ein Baugrundgutachten liegt vor. Die Baugrundverhältnisse wurden in 11/2025 erkundet.
Geologische Verhältnisse
Es kann von einem 3-Schichten-Baugrundmodell ausgegangen werden.
Tab. 1: Baugrund-Modell
| Schicht- | Schicht-Bezeichnung | Mächtigkeit | Tiefenbereich |
|---|---|---|---|
| Nr. | [m] | [m unter OKG] | |
| MS 0 | Oberboden („Ackerkrume“) | 0,3 | 0,3 |
| MS 0.1 | Verkehrsflächenoberbau (Sand, kiesig, Mineralgemisch, Bauschutt, mitteldicht bis dicht gelagert, erdfeucht) | 0,5 | 0,0 – 0,5 |
| MS 1 | Kippenmischboden (Schluff, sandig bis stark sandig, kiesig, schwach tonig, steif bis halbfeste Konsistenz Sand, schluffig, kiesig, locker bis mitteldicht gelagert) | >3,7 | 0,5 - >4,0 |
Hydrogeologische Verhältnisse
GW-Stände: nein
Kampfmittel/Munition
Informationen zur Belastung mit Kampfmitteln im Baubereich liegen vor.
Sollten bei der Bauausführung trotz dessen Kampfmittel oder unbekannte Körper gefunden werden, so sind die Arbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ortspolizeibehörde, der Kampfmittelbeseitigungsdienst Sachsen sowie die Bauoberleitung bzw. Bauüberwachung zu informieren.
Die Kampfmittel sind bis zum Eintreffen des Kampfmittelräumdienstes in ihrer Lage nicht zu verändern. Es erfolgt eine umgehende Beräumung und Neueinschätzung der damit entstandenen Sachlage. Über weitere Maßnahmen entscheidet die Ordnungsbehörde in Zusammenarbeit mit anderen, vom AG zu benennenden Behörden.
Vermutete Bodenfunde
Für den AN und die auf der Baustelle tätigen Nachunternehmen besteht lt. § 20 SächsDSchG eine Melde- pflicht für Bodenfunde. Dies bedeutet, dass unerwartet freigelegte Funde (auffällige Bodenfärbungen, Gefäß-
14.09.2026 INGENIEURBÜRO KLEMM & HENSEN GMBH SEITE 5
[Seite 6]
BAUBESCHREIBUNG AUSWECHSLUNG TW-LEITUNG BORNA OT ZEDTLITZ ABSCHNITT GG ÜBER GRUNDSTÜCK GGS 04644-0
scherben, Gräber, Knochen, Geräte aus Stein und Metallen, Münzen, bearbeitete Hölzer, Steinsetzungen aller Art – auch Fundamente, Keller, Brunnen u. ä.) der Bauoberleitung sowie dem Landesamt für Archäologie un- verzüglich zu melden sind. Der Fund und die Fundstellen sind bis zum Ablauf des vierten Tages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten und zu sichern, sofern nicht die zuständige Landesbehörde für den Denkmalschutz mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Eine wissenschaftliche Untersuchung der Funde durch die verantwortliche Behörde ist zu ermöglichen. Bauverzögerungen sind dabei nicht auszu- schließen.
2.8 Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen
Die Beschaffung von Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen ist Sache des AN. Alle hierfür erforderlichen Genehmigungen und sonstige Bescheinigungen hat der AN zu beschaffen und dem AG zur Einsicht vorzule- gen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
2.9 Schutzbereiche und -objekte
Tab. 2: Schutzbereiche und -objekte im Baubereich
| Schutzbereich/-objekt | Betroffenheit | Bemerkungen | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt | indirekt | keine | ||
| Bäume und Flurgehölze | ▪ Waldfläche ▪ Holzboden | |||
| Denkmale | ||||
| Archäologische Relevanzgebiete | ||||
| Vermessungs- und Grenzpunkte | ▪ Lage auf Baustelle |
2.10 Anlagen im Baubereich
Die folgenden Anlagen sind dem AG im unmittelbaren Baufeld bekannt und informativ in den Planunterlagen dargestellt. Eine Befreiung des AN über die Einholung der Aufgrabungsgenehmigungen (Schachtscheine) leitet sich daraus nicht ab.
Tab. 3: Anlagen im Baubereich
Eigentümer | Medienträger
Medien (Leitungen, Kabel etc.)
Schmutzwasserkanal, AZV Regenwasserkanal, AZV Trinkwasserleitung, ZBL Telekom Gasleitung, Stadtwerke Borna
Gleisanlagen
keine
Gebäude / Gebäudereste
keine
14.09.2026 INGENIEURBÜRO KLEMM & HENSEN GMBH SEITE 6
[Seite 7]
BAUBESCHREIBUNG AUSWECHSLUNG TW-LEITUNG BORNA OT ZEDTLITZ ABSCHNITT GG ÜBER GRUNDSTÜCK GGS 04644-0
Ferner sind in einer gemeinsamen Beratung mit den Medienträgern vor Baubeginn bei Bedarf eventuelle Schutz- und Sicherungsmaßnahmen abzustimmen sowie die Lage von Leitungen und Kabeln zu klären. Be- stehen Zweifel über die genaue Lage von Leitungen, so sind diese durch Suchschachtungen zu ermitteln. Suchschachtungen in Bezug auf spannungsführende Kabel (Netzspannung, Steuerkabel usw.) sind in Hand- schachtung durchzuführen.
2.11 Öffentlicher Verkehr im Baubereich
Öffentlicher Verkehr ist im Baubereich in folgender Ausprägung zu erwarten.
▪ Individual-/Anliegerverkehr zum Gewerbegebiet
▪ Radverkehr
▪ Fußgänger
14.09.2026 INGENIEURBÜRO KLEMM & HENSEN GMBH SEITE 7
[Seite 8]
BAUBESCHREIBUNG AUSWECHSLUNG TW-LEITUNG BORNA OT ZEDTLITZ ABSCHNITT GG ÜBER GRUNDSTÜCK GGS 04644-0
3 Angaben zur Ausführung
3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung
Die Bauarbeiten im Bereich der Gewerbegebietsstraße sind unter halbseitiger Sperrung durchzuführen. Die ortsnahe Umfahrung/Umgehung ist nicht gegeben. Im Zuge der Oberflächenwiederherstellung, hier Asphalt- einbau wird eine Vollsperrung erforderlich. Die entsprechenden Abstimmungen sind mit der Stadtverwaltung Borna zu führen.
Die Einholung der verkehrsrechtlichen Anordnung obliegt dem AN. Gleiches gilt für die Koordinierung mit dem vom AN beauftragten Verkehrssicherungsunternehmen sowie Durchführung von Abstimmungen mit dem AG und der zuständigen Verkehrsbehörde/ Ordnungsamt. Weiteres ist den entsprechenden Leistungs- positionen zu entnehmen.
Die Absperrung und Kennzeichnung der Baustelle obliegt dem AN. Die Baustelle und die Zufahrten sind so einzurichten, dass ein unbefugter Zutritt ausgeschlossen ist und die Verkehrssicherheit im Baustellenbereich zu jeder Zeit gewährleistet ist.
Die gemäß StVO, RSA und VAO einzusetzenden Einrichtungen zur Sicherung und Aufrechterhaltung des Ver- kehrs auf und außerhalb der Baustelle sind regelmäßig durch den AN zu überprüfen. Zerstörte oder ver- brauchte Teile dieser Einrichtungen, die für eine ständige Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit notwen- dig sind, sind zu ersetzen. Durch übliche technische Vorkehrungen sind Fremdeingriffe und Diebstähle zu vermeiden.
Die Baustraßen und Baustellenzufahrten im gesamten Baugebiet sind ständig vor- und zu unterhalten. Ver- kehrsgefährdende Verschmutzungen, die durch den Baustellenverkehr entstehen, sind vom AN laufend zu beseitigen. Nach Beendigung der Baumaßnahme sind alle Straßen und Wege außerhalb des Baufeldes unter Berücksichtigung der vor Baubeginn durchgeführten Beweissicherung wieder in den vorgefundenen Zustand zu versetzen.
3.2 Bauablauf
Für die Maßnahme ist grundsätzlich folgender Bauablauf vorgesehen:
Erstellung der Vorankündigung sowie Einholung der verkehrsrechtlichen Anordnung
▪ Vermessung des Bestandes vor Baubeginn
▪ Baustelleneinrichtung inkl. Absperrung und Verkehrssicherung
▪ Beweissicherung vor Baubeginn
▪ Aufbau (einschl. erforderliches Umbauen im Zuge der Ausführung) von Absperrungen, Verkehrssiche- rung und Verkehrsführungen für den öffentlichen Verkehr und Anliegerverkehr
▪ Sicherung u.a. von baulichen Anlagen, vorhandener Grenzpunkte, Lage- und Höhenfestpunkte
▪ Koordinierung der Baubegleitenden Vermessungsleistungen
▪ Koordinierungsleistungen, u.a. mit verschiedenen Medienträgern, Ver- und Entsorgungsunternehmen,
▪ Erd-, Verbau-, Wasserhaltungsarbeiten aller erforderlichen Medien
14.09.2026 INGENIEURBÜRO KLEMM & HENSEN GMBH SEITE 8
[Seite 9]
BAUBESCHREIBUNG AUSWECHSLUNG TW-LEITUNG BORNA OT ZEDTLITZ ABSCHNITT GG ÜBER GRUNDSTÜCK GGS 04644-0
▪ Trinkwasserleitungsarbeiten
▪ Straßenbauarbeiten
▪ Wiederherrichtung bauzeitlich genutzter Flächen (einschließlich Zufahrten)
▪ Rückbau der Baustelleneinrichtung inkl. Absperrung und Verkehrssicherung
▪ Beweissicherung nach Bauende
▪ Erstellung und Übergabe der Abnahmedokumentation (Doku ist vor Stellung der Schlussrechnung zu übergeben).
Anliegern Die Gestaltung des Bauablaufes ist dem AN unter Berücksichtigung folgender Sachverhalte grund- sätzlich freigestellt:
▪ der Ausführungsfristen nach den Besonderen Vertragsbedingungen
▪ der gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen
▪ den allgemein anerkannten Regeln der Technik
▪ der genehmigten Planunterlagen
Generell sollte sich der Bieter vor Angebotsabgabe durch eigene Ortsbegehungen ein umfassendes Bild von den Baustellenverhältnissen und den auszuführenden Arbeiten machen, um geeignete Geräte, Stoffe und Technologien auswählen zu können.
3.3 Trinkwasserleitung
Gebietsbeschreibung
Die Auswechslung der TW-Leitung beginnt im Randbereich der Straße „Gewerbegebiet Waldstraße“. Der Auswechslungsbereich verläuft über das Grundstück der Firma S&S Baugesellschaft mbH und einem sich anschließenden Acker der Agrargenossenschaft Neukirchen e.G..
Die vorhandene Trinkwasserleitung (Eigentümer und Betreiber ist der ZV Bornaer Land) hat seine bisherige Trassenlage quer über das Privatgrundstück. Die neue Trasse wurde in Absprache mit dem ZBL und dem Eigentümer angepasst und in den Randbereich des Grundstückes platziert.
Die nachfolgenden Erläuterungen werden durch die zeichnerische Darstellung in den Plänen 02 (Lageplan) und 03 (Längsschnitte) ergänzt.
Leitungsbau Hauptleitung / Anschlussleitungen
Für die neue Trinkwasserleitung wurde eine optimierte Trasse mit dem ZBL festgelegt. Sie ist unter Aufrecht- erhaltung der bisherigen Versorgungsleitung zu bauen, zu spülen, zu desinfizieren und in Betrieb zu nehmen. Danach ist die bisherige Versorgungsleitung außer Betrieb zu nehmen.
Baubeginn ist an der vorhandenen Trinkwasserleitung im Gehweg der Straße „Gewerbegebiet Waldstraße“. Bauende ist hinter dem Schieberkreuz auf dem Acker. Im Zuge der Erneuerung der Trinkwasserleitung ist das Schieberkreuz zurückzubauen und die neue Leitung an den vorh. Leitungsbestand anzuschließen.
14.09.2026 INGENIEURBÜRO KLEMM & HENSEN GMBH SEITE 9
[Seite 10]
BAUBESCHREIBUNG AUSWECHSLUNG TW-LEITUNG BORNA OT ZEDTLITZ ABSCHNITT GG ÜBER GRUNDSTÜCK GGS 04644-0
Rohre, Formstücke und Rohrleitungszubehör sind bei der Lagerung, vor und während der Montage vor ext- remen Witterungseinflüssen und möglichen Verschmutzungen zu schützen. Sämtliche Aufwendungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Das Abladen und Verteilen auf der Baustelle sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren.
Weitere notwendige Lagerbedingungen dieser Rohre u.ä. des jeweiligen Rohrherstellers sind zu beachten.
An einer bestehenden Anschlussleitung ist ein Wasserzählerschacht an diese Leitung, unmittelbar hinter der Grundstücksgrenze, zu errichten. Die AL-Leitung ist über Suchschachtungen zu ermitteln, zu trennen, den WZ-Schacht zu setzen und anzuschließen.
Nach der Verlegung der Leitung ist eine Druckprüfung durchzuführen. Die Leitung ist zu spülen und zu des- infizieren.
Erdarbeiten
Für die Verlegung der Trinkwasserleitungen und Hausanschlüsse sind die DIN 4124 – Baugruben und Gräben, Arbeitsraumbreiten, Verbau – und die Regelblätter zu beachten.
Ein Verbau der Rohrgräben wird durchgängig erforderlich. Der anstehende Erdaushub ist wieder einzubauen.
Ausgangsebene für die Erdarbeiten der Trinkwasserhauptleitungen und Hausanschlüsse ist die bestehende Fahrbahnoberkante. Hier kann als Arbeitsgrundlage auf die aktuelle Baufeldvermessung zurückgegriffen werden.
Die Vermessung erfolgte im Lagereferenzsystem ETRS89_UTM33N und Höhensystem DHHN2016.
Wasserhaltung
Hauptleitung / Anschlussleitungen
Im Zuge von Trennungen der Altleitungen ist das anfallende Wasser über eine offene Wasserhaltung ab- zuleiten.
Zwecks Trockenhaltung der Baugrube ist eine offene Wasserhaltung zu betreiben.
Altleitungen
Die Altleitungen verbleiben im Boden und sind zu verschleißen. Nur an Stellen, wo sie der neuen weichen müssen, wird diese zurückgebaut und die Enden verschlossen.
Koordinierung und Prüfungen Hauptleitung/ Anschlussleitungen
Für die Haupt- und Anschlussleitungen erfolgen Dichtheitsprüfungen sowie Spülung und Entkeimung der Leitungen. Die Freigabe der erfolgt durch das zuständige Gesundheitsamt. Erst nach Hygienefreigabe können die Umbindungen erfolgen. Es ist mit Umbindezeiten in der Nacht zu rechnen. Die Umbindearbeiten sind mit dem zuständigen Netzbereich rechtzeitig abzustimmen.
Die Prüfungen haben rechtzeitig zu erfolgen. Ungeprüfte Leitungen dürfen nicht überbaut werden. Die Frei- gabe erfolgt durch den AG.
14.09.2026 INGENIEURBÜRO KLEMM & HENSEN GMBH SEITE 10
[Seite 11]
BAUBESCHREIBUNG AUSWECHSLUNG TW-LEITUNG BORNA OT ZEDTLITZ ABSCHNITT GG ÜBER GRUNDSTÜCK GGS 04644-0
3.4 Wasserhaltung
Zwecks Trockenhaltung der Baugrube ist eine offene Wasserhaltung zu betreiben. Die schadlose Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers auf der Baustelle und im Einzugsgebiet ist bis zur Abnahme der Bau- maßnahme Sache des AN.
3.5 Baubehelfe
Für die Bauausführung sind alle erforderlichen Baubehelfe (gemäß VOB/C) des AN einzukalkulieren. Alle vom AN errichteten/verwendeten Baubehelfe sind nach Abschluss der Bauarbeiten wieder zu entfernen.
3.6 Stoffe, Bauteile
Soweit nichts anderes bestimmt wird, gelten für den Einsatz von Stoffen und Bauteilen folgende Regelungen:
▪ Alle durch die Eigenart der zur Verwendung vorgesehenen Baustoffe zu erwartenden Schwierigkeiten sind im Angebot zu berücksichtigen.
▪ Das Liefern sowie das Abladen und ggf. das Lagern der Stoffe und Materialien auf der Baustelle sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
▪ Alle Stoffe und Materialien müssen ungebraucht sein.
▪ Es dürfen nur Stoffe und Materialien verwendet werden, die den geltenden DIN-Normen, Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien bzw. Vorschriften entsprechen und einer Güteüber- wachung unterliegen.
▪ Für sämtliche Baustoffe sind vier Wochen vor Einbau Zulassungen/Eignungsprüfungen vorzulegen. Für RC-Materialien bedarf es vor Einbau zusätzlich des Nachweises der Unbedenklichkeit.
▪ Sollen andere Materialien als im LV vorgeschrieben verwendet werden, so ist deren Gleichwertigkeit zu belegen. Der Einbau bedarf der Zustimmung des AG.
▪ Alle verwendeten Baustoffe und Baumaterialien, insbesondere Dichtungs- und Beschichtungsstoffe dürfen keine das Grundwasser gefährdenden Bestandteile enthalten.
▪ Die Materialien sind nach den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers zu verwenden und dürfen nur in den Originalgebinden zum Einsatz kommen.
▪ Der Einbau asbesthaltiger Baustoffe ist verboten.
▪ Mit Bauteilen, Stoffen und dgl., die nur vorübergehend abzubauen oder zu versetzen bzw. verlegen sind (z. B. Grundstückseinfriedungen, Maste, Schilder, Kabel, Leitungen, Oberboden) ist sorgsam um- zugehen, dass eine Neubeschaffung vermieden wird. Eine Vergütung für Neumaterial erfolgt nur, wenn sie im LV vorgesehen ist. Die Beweislast, dass ggf. bestimmte Teile nicht wiederverwendet werden konnten, trägt der AN.
Die erforderliche Baustoffgüte ist im LV angegeben.
14.09.2026 INGENIEURBÜRO KLEMM & HENSEN GMBH SEITE 11
[Seite 12]
BAUBESCHREIBUNG AUSWECHSLUNG TW-LEITUNG BORNA OT ZEDTLITZ ABSCHNITT GG ÜBER GRUNDSTÜCK GGS 04644-0
3.7 Abfälle
Grundsätzlich sind alle schadstofffreien Abfallmaterialien (Bauschutt, Baustellenabfälle, Straßenaufbruch und andere Abbruchmaterialien) schon am Entstehungsort in verwertbaren Fraktionen getrennt zu erfassen (Ver- mischungs- und Verdünnungsverbot) und ordnungsgemäß getrennt zu verwerten bzw. der Verwertung zuzu- führen (Wiederaufbereitung, Recycling).
Schadstoffbelastete Materialien sind von anfallenden sonstigen Materialien getrennt zu halten und umwelt- gerecht und ordnungsgemäß zu entsorgen bzw. zu deponieren.
Bei der Verwertung, Ablagerung und Entsorgung von Abfällen hat der AN die einschlägigen Rechtsvorschrif- ten (Planungs-, Bau-, Wasser-, Naturschutz- und Abfallrecht) eigenverantwortlich zu beachten.
3.8 Winterbau
Alle Bauarbeiten sind grundsätzlich bis zu den Witterungsgrenzwerten durchzuführen, die in den jeweils gül- tigen Normen oder Herstellungsrichtlinien angegeben sind. Bei Zweifeln oder Unklarheiten hat sich der AN mit dem AG abzustimmen.
3.9 Beweissicherung
Vor Baubeginn ist eine Beweissicherung (Dokumentation, Einmessung, Sicherung) an Gebäuden und Anla- gen, Verkehrswegen, Gewässern und ggf. weiteren Objekten gemäß LV durchzuführen. Dazu hat der AN die dinglich Berechtigten, ggf. auch Pächter oder Mieter sowie die zuständigen Behörden vor dem jeweiligen Termin rechtzeitig schriftlich zu benachrichtigen, über die Zwecke des Beweissicherungsverfahrens zu unter- richten und das schriftliche Einverständnis der Betroffenen einzuholen. Die Kontaktdaten können beim AG oder Ingenieurbüro angefordert werden. Das Betreten fremder Grundstücke und das dortige Anbringen von Marken u. ä. sind nur mit Zustimmung des dinglich Berechtigten – und je nach Lage auch des Pächters oder Mieters – zulässig.
Nach Beendigung der Baumaßnahme erfolgt eine Endkontrolle und Dokumentation des Zustandes in Ab- stimmung mit den o. g. Beteiligten und Festlegung der evtl. zu treffenden Maßnahmen. An den AG ist eine von allen Beteiligten (Eigentümer, Pächter bzw. Bewirtschafter) unterzeichnete Freistellungserklärung (Entlas- tungszeugnis) zu übergeben. Ohne vorliegende Freistellungserklärung erfolgen keine Abnahme und keine Auszahlung der Schlussrechnung. Festgestellte Schäden, welche keine Vorschäden darstellen, sind vom AN auf seine Kosten zu beseitigen.
3.10 Sicherungsmaßnahmen
Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass während der Baumaßnahme
▪ die staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerke zum Arbeitsschutz eingehalten werden
▪ die Verkehrssicherung unter Berücksichtigung der StVO, VAO und RSA erfolgt
▪ alle Forderungen aus einschlägigen Bestimmungen, insbesondere aus RiStWag und DVGW W 101 ein- gehalten werden
14.09.2026 INGENIEURBÜRO KLEMM & HENSEN GMBH SEITE 12
[Seite 13]
BAUBESCHREIBUNG AUSWECHSLUNG TW-LEITUNG BORNA OT ZEDTLITZ ABSCHNITT GG ÜBER GRUNDSTÜCK GGS 04644-0
▪ alle Forderungen aus einschlägigen Bestimmungen, insbesondere aus WHG bzw. SächsWG bei den Ar- beiten in Überschwemmungsgebieten eingehalten werden
▪ alle Forderungen aus einschlägigen Bestimmungen, insbesondere aus beiliegendem Merkblatt Bau- lärm, BImSchG und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräu- schimmissionen eingehalten werden
▪ alle im Bereich der Baustelle vorhandenen Vermessungspunkte bzw. amtlichen Festpunkte, Grenzsteine usw. erhalten bleiben … ggf. durch bauzeitliche Übergangsmessungen und Sicherung; werden solche Objekte im Zuge der Bauarbeiten verändert, entfernt oder beschädigt, so hat der AN die jeweils zu- ständige amtliche Stelle zu benachrichtigen. Die Kosten für Wiederherstellung trägt der AN
3.11 Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren
Vermessungsleistungen
Die Bestandsvermessung erfolgt durch ein vom AG beauftragtes Fremdunternehmen, hier Rahmenvertrags- partner. Die Koordinierung der Vermessung obliegt dem AN und rechtzeitig abzurufen. Die Vermessungsleis- tungen sind im Vorfeld mit dem Rahmenvertragspartner abzustimmen. Für die Bestandsdokumentation sind fortlaufend Messungen durchzuführen. Dies gilt insbesondere für zu überbauende Elemente. Zu den Mes- sungen gehört die Protokollierung und Erstellung von Einmess- und Absteckskizzen, die dem AG vollständig zu übergeben sind.
Aufmaßverfahren
Aufmaße dürfen nur festgestellte Maße enthalten. Berechnungen, die sich als falsch erweisen, werden nicht anerkannt.
Auf den Aufmaßblättern sind mindestens folgende Angaben erforderlich:
▪ AN
▪ AG
▪ lfd. Nummer des Aufmaßblattes
▪ Bezeichnung der Bauleistung
▪ Ordnungszahl.
Auf einem Aufmaßblatt sind nur Leistungen gleicher Ordnungszahl aufzulisten.
Aus den Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar her- vorgehen. Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen, Flächen auf zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhal- te und Gewichte auf drei Stellen nach dem Komma zu runden. Geldbeträge in € sind auf volle Cent zu run- den.
Bei Baustoffen, deren Zugabe in einer bestimmten Menge gefordert wird, aber nicht nach Gewicht abgerech- net wird, wird ein Verwendungsnachweis anhand von Liefer- und Wiegescheinen verlangt, die von der örtli- chen Bauüberwachung gegengezeichnet werden müssen.
14.09.2026 INGENIEURBÜRO KLEMM & HENSEN GMBH SEITE 13
[Seite 14]
BAUBESCHREIBUNG AUSWECHSLUNG TW-LEITUNG BORNA OT ZEDTLITZ ABSCHNITT GG ÜBER GRUNDSTÜCK GGS 04644-0
Bei Lieferscheinnachweisen verbleibt nach deren Anerkennung durch die örtliche Bauüberwachung vorab eine Ausfertigung bei der örtlichen Bauüberwachung. Die Originallieferscheine sind geordnet und aufgelistet mit der Schlussrechnung vorzulegen. Nicht unterzeichnete Lieferscheine werden nicht anerkannt.
Gewichtsnachweise sind durch Wiegebescheinigungen zu belegen, bei denen das Gewicht durch geeichte Waagen festgestellt und maschinell eingetragen wird (Leer- und Gesamtgewicht). Für die Umrechnung von Gewicht in Volumen werden die in nachfolgender Tabelle aufgeführten Umrechnungs- und Verdichtungsfak- toren verbindlich festgelegt, sofern die Eignungsprüfungen der Lieferwerke keine anderen Werte ergeben. Für wiederverwendete und entsorgte Materialien gelten die im Baugrundgutachten angegebenen Wichten.
Rechnungslegung
Für die Rechnungslegung gilt folgendes:
▪ Aufmaßerstellung hat positionsweise zu erfolgen
▪ Allen Teil- und Schlussrechnungen sind Aufmaßzusammenstellungen beizufügen.
▪ Die Abrechnung aller Leistungspositionen erfolgt grundsätzlich nach Aufmaß.
▪ Abrechnungszeichnungen (in deutscher Sprache) sind mit dem Inhaltsverzeichnis geordnet in einem Ordner zu liefern.
▪ Sämtliche Rechnungen sind im entsprechenden Austauschformat zum Einlesen in die AVA-Software zu übergeben
3.12 Prüfungen und Nachweise
Für die eingesetzten Baustoffe ist in Verantwortung des AN eine ständige Qualitätskontrolle entsprechend den einschlägigen Bestimmungen (u. a. DIN-Normen, ZTV, Richtlinien) notwendig. Dort sind auch die weite- ren, im Einzelnen erforderlichen Qualitätsprüfungen, die vom AN durchzuführen sind, dargelegt.
Eignungsprüfungen
Eignungsprüfungen sind für alle zur Verwendung kommenden Baustoffe gemäß ZTV durchzuführen. Die Ergebnisse sind in geeigneter, übersichtlicher Form zu erfassen, aufzutragen und dem AG zu übergeben. Die Nachweiskosten trägt der AN.
Eigenüberwachungen
Die Prüfungen sind in Anwesenheit eines Beauftragten des AG durchzuführen. Der AN hat die Eigenüberwa- chung nach den betreffenden ZTV auszuführen. Die Ergebnisse sind in geeigneter Weise zu erfassen, aufzu- tragen und dem AG zu übergeben. Die Nachweiskosten trägt der AN.
Kontrollprüfungen
Die vom AG vorgeschriebenen Kontrollprüfungen ersetzen nicht den Gütenachweis des AN.
14.09.2026 INGENIEURBÜRO KLEMM & HENSEN GMBH SEITE 14
[Seite 15]
BAUBESCHREIBUNG AUSWECHSLUNG TW-LEITUNG BORNA OT ZEDTLITZ ABSCHNITT GG ÜBER GRUNDSTÜCK GGS 04644-0
Kontrollprüfungen des AG
Der AG behält sich bei allen Leistungen das Recht vor, eigene Kontrollprüfungen durchzuführen. Bei Nichter- reichen der erforderlichen Werte trägt der AN die Kosten, sonst der AG.
3.13 Zusammenfassende Angaben für die Erarbeitung des SiGe-Planes
entfällt
14.09.2026 INGENIEURBÜRO KLEMM & HENSEN GMBH SEITE 15
[Seite 16]
BAUBESCHREIBUNG AUSWECHSLUNG TW-LEITUNG BORNA OT ZEDTLITZ ABSCHNITT GG ÜBER GRUNDSTÜCK GGS 04644-0
4 Ausführungsunterlagen
4.1 Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen
Alle Planungsunterlagen beziehen sich auf das Lagesystem ETRS_UTM33 und das Höhensystem DHHN2016.
Zur Angebotserarbeitung erhält der Bieter folgende Unterlagen:
▪ Leistungsbeschreibung (LV und Baubeschreibung)
▪ Baugrundgutachten
▪ Ausführungspläne der Objektplanung.
Nach Zuschlagserteilung erhält der AN zusätzlich folgende Unterlagen:
▪ Bestandsvermessung sowie Absteckung und Dokumentation der Hauptachsen.
4.2 Vom AN zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausführungsunterlagen
Die technologische Bearbeitung für das Bauvorhaben ist durch den AN zu erbringen. Dazu zählen:
▪ Verkehrsrechtliche Anordnungen der zuständigen Behörden
▪ Aufgrabungsgenehmigungen (Schachtscheine) der zuständigen Medienträger
▪ Erläuterungen zum Bauablauf, ggf. Einsatz von Spezialgeräten
▪ Baustelleneinrichtungsplan
▪ Bauzeiten und Terminpläne mit Bausummenlinie (inkl. Fortschreibung)
Unterlagen, die dem Vertrag und seinen Bestandteilen nicht entsprechen, gibt der AG ungenehmigt zurück. Der AN hat diese Unterlagen zu berichtigen oder zu ergänzen und neu einzureichen. Die hierdurch eintre- tenden Verzögerungen hat der AN mit allen sich ergebenden Folgen zu vertreten. Die aufgrund der Prüfung sowie infolge der Anpassung an Leistungen erforderlichen Korrekturen sind vom AN unentgeltlich vorzu- nehmen und bei der Ausführung zu beachten.
14.09.2026 INGENIEURBÜRO KLEMM & HENSEN GMBH SEITE 16
[Seite 17]
BAUBESCHREIBUNG AUSWECHSLUNG TW-LEITUNG BORNA OT ZEDTLITZ ABSCHNITT GG ÜBER GRUNDSTÜCK GGS 04644-0
5 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen, die Vertragsbestandteil werden
Unabhängig von den nachfolgend gekennzeichneten Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Sonstigen Technischen Regelwerken gilt die VOB/C.
5.1 Technische Lieferbedingungen (TL), Technische Prüfvorschriften (TP)
Zu beachten sind alle, die ausgeschriebenen Stoffe und Bauteile betreffenden, Technischen Lieferbedingun- gen und Prüfvorschriften in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung.
5.2 DIN / DIN-EN
Es gelten alle, die ausgeschriebenen Bauleistungen und Baustoffe/-teile betreffen-den, einschlägigen DIN bzw. EN in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung. DIN sind Normen aus dem Deutschen Institut für Normung e.V., EN sind europäische Normen.
5.3 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Die nachfolgend gekennzeichneten Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen werden Vertragsbe- standteil.
| ZTV | ||
|---|---|---|
| ZTV A-StB, aktuelle Fassung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen | ||
| ZTV Asphalt-StB, aktuelle Fassung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt | ||
| ZTV Baumpflege, aktuelle Fassung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege | ||
| ZTV BEA-StB, aktuelle Fassung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen – Asphaltbauweisen | ||
| ZTV BEB-StB, aktuelle Fassung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen – Betonbauweisen | ||
| ZTV Beton-StB, aktuelle Fassung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Tragschichten mit hydraulischen Bindemit- teln und Fahrbahndecken aus Beton | ||
| ZTV E-StB, aktuelle Fassung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau | ||
| ZTV Ew-StB, aktuelle Fassung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Entwässerungseinrichtungen im Straßenbau | ||
| ZTV FRS, aktuelle Fassung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeug-Rückhaltesysteme | ||
| ZTV Fug-StB, aktuelle Fassung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fugen in Verkehrsflächen | ||
| ZTV-ING, aktuelle Fassung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten |
14.09.2026 INGENIEURBÜRO KLEMM & HENSEN GMBH SEITE 17
[Seite 18]
BAUBESCHREIBUNG AUSWECHSLUNG TW-LEITUNG BORNA OT ZEDTLITZ ABSCHNITT GG ÜBER GRUNDSTÜCK GGS 04644-0
| ZTV | ||
|---|---|---|
| ZTV La-StB, aktuelle Fassung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau | ||
| ZTV-Lsw, aktuelle Fassung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen | ||
| ZTV-LW, aktuelle Fassung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau Ländlicher Wege | ||
| ZTV-M, aktuelle Fassung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen | ||
| ZTV Pflaster-StB, aktuelle Fassung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen | ||
| ZTV-SA, aktuelle Fassung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen | ||
| ZTV-SIB , aktuelle Fassung (aufgegangen in ZTV-Ing, Teil 3, Abschnitte 4-6) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen | ||
| ZTV SoB-StB, aktuelle Fassung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Schichten ohne Bindemittel | ||
| ZTV Verm-StB, aktuelle Fassung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauvermessung im Straßen- und Brückenbau | ||
| ZTV-VZ, aktuelle Fassung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Vertikale Verkehrszeichen | ||
| ZTV-W Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen – Wasserbau für | ||
| ZTV-Wegebau, aktuelle Fassung FLL: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V., Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für den Bau von Wegen und Plätzen außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs | ||
| ZTV LW, aktuelle Fassung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau Ländlicher Wege | ||
| ZTV ZEB-StB, aktuelle Fassung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Zustandserfassung und -bewertung von Straßen |
5.4 Sonstige anzuwendende Technische Regelwerke
Die nachfolgend gekennzeichneten Sonstigen Technischen Regelwerke werden Vertragsbestandteil.
| Sonstiges Technisches Regelwerk | ||
|---|---|---|
| BAW-Merkblatt „Frostprüfung von Beton“, aktuelle Fassung | ||
| BAW-Merkblatt „Zweitbeton“, aktuelle Fassung | ||
| DAfStb-Richtlinie „Vorbeugende Maßnahmen gegen schädigende Alkalireaktion im Beton (Alkali-Richtlinie) inkl. 1. und 2. Berichtigung“, aktuelle Fassung und Auslegungen zur Alkali-Richtlinie, aktuelle Fassung | ||
| DAfStb-Richtlinie „Massige Bauteile aus Beton“, aktuelle Fassung | ||
| DAfStb-Richtlinie „Qualität der Bewehrung –Ergänzende Festlegungen zur Weiterverarbeitung von Betonstahl und zum Einbau der Bewehrung“, aktuelle Fassung | ||
| DAfStb-Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie)“, aktuelle Fassung | ||
| DAfStb-Richtlinie „Herstellung und Verwendung von zementgebundenem Vergussbeton und Vergussmörtel“, aktuelle Fassung | ||
| DIBt „Instandhaltung von Betonbauwerken“ (TR Instandhaltung), aktuelle Fassung |
14.09.2026 INGENIEURBÜRO KLEMM & HENSEN GMBH SEITE 18
[Seite 19]
BAUBESCHREIBUNG AUSWECHSLUNG TW-LEITUNG BORNA OT ZEDTLITZ ABSCHNITT GG ÜBER GRUNDSTÜCK GGS 04644-0
| Sonstiges Technisches Regelwerk | ||
|---|---|---|
| DAfStb-Richtlinie „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“, aktuelle Fassung | ||
| FGSV „Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen“ (R SBB), aktuelle Fassung | ||
| FLL-Gütebestimmung „Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen“, aktuelle Fassung | ||
| FLL: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V., Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltung von begrünbaren Flächenbefestigungen, aktuelle Fassung | ||
| FGSV / DWA-A 904-1: „RLW - Richtlinien für den Ländlichen Wegebau - Teil 1: Richtlinien für die Anlage und Dimensionie- rung ländlicher Wege“, aktuelle Fassung | ||
| RuVA-StB, aktuelle Fassung Richtlinien für die umweltverträgliche Verwendung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau, 2005 |
14.09.2026 INGENIEURBÜRO KLEMM & HENSEN GMBH SEITE 19