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Ersatzneubau der
Glanbrücke als Rad-
und Gehwegbrücke in
Bruchmühlbach-
Miesau
Landschaftspflegerischer Begleitplan
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L.A.U.B.- GmbH – Proj.-Nr. 83/25: Glanbrücke als Rad-/Gehwegbrücke in Bruchmühlbach-Miesau FBN
Inhalt
1 Einleitung 3 1.1 Anlass und Aufgabenstellung 3 1.2 Lage 3 2 Planerische Vorgaben und Schutzgebiete 4 2.1 Landesweiter Biotopverbund (LEP IV) 4 2.2 Schutzgebietsausweisungen und geschützte Lebensräume 4 2.3 Wasserschutzgebiete 4 2.4 Geschützte Biotope nach Naturschutzrecht 4 3 Beschreibung der natürlichen Landschaftsfaktoren 6 3.1 Naturräumliche Lage, Relief 6 3.2 Geologie und Boden 6 3.3 Gewässer 6 3.4 Real vorhandene Vegetation/ Flora 7 3.5 Tiervorkommen 8 3.6 Landschaftsbild und Erholung 9 4 Bewertung des Zustands von Naturhaushalt und Landschaftsbild 10 4.1 Bewertung der Biotoptypen 10 5 Wirkungsanalyse 12 5.1 Vorhabensbeschreibung 12 5.2 Umweltauswirkungen 12 6 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich von Eingriffen 14 6.1 Schutz-, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 14 6.2 Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen 15 7 Zusammenfassende Bilanz und Fazit 16 Aufstellungsvermerk 17
Pläne Plan 1 Bestand Biotoptypen M 1: 1.500
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1 Einleitung
1.1 Anlass und Aufgabenstellung
Die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau plant den Ersatzneubau der bereits be- stehenden Rad- und Gehwegbrücke im Landschaftsschutzgebiet „Landstuhler Bruch – Oberes Glantal“. Für die Genehmigung dieser baulichen Anlage am Gewässer wird nach §§36 WHG, i.V.m. 31 LWG seitens der Kreisverwaltung Kaiserslautern ein Fachbeitrag Naturschutz gefordert. Die Inhalte und der Umfang des FNB wurden zuvor mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Die Brücke soll neu ertüchtigt werden und für Radfahrer und Fußgänger wegbar gemacht werden. Eine Befahrung der Brücke mit PKWs ist nicht geplant.
1.2 Lage
Die bereits vorhandene Brücke liegt nördlich der A6 zwischen Miesau und Hauptstuhl. Im Abstand von etwa 360 Metern von der Autobahn überspannt sie den Glan. Die Brücke selbst hat eine Länge von etwa 10 Metern und eine Breite von ca. 5 Metern. Das Netz aus Rad- und Gehwegen verbindet die Orte Hauptstuhl und Bruchmühlbach-Miesau mit Mie- sau und Hütschenhausen. Nördliche der Brücke mündet der Gehweg in die L356 (Schan- zerhof).
Rad- und Gehwegbrücke
Abbildung 1: Lage des geplanten Vorhabens
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2 Planerische Vorgaben und Schutzgebiete
2.1 Landesweiter Biotopverbund (LEP IV) Der Glan und seine angrenzenden Flächen zählen zu den ausgewiesenen „Verbindungs- flächen Gewässer“ des landesweiten Biotopverbunds gem. des Landesentwicklungspro- gramms IV von RLP (2008). Der Trassenverlauf quert zum Teil die Biotopverbundflächen. Da es nur zu temporären Eingriffen kommt und die Flächen wieder gemäß des Ausgangs- zustands hergerichtet werden, sind keine Beeinträchtigungen der Biotopverbundfunktion zu erwarten.
2.2 Schutzgebietsausweisungen und geschützte Lebensräume Das Plangebiet befindet sich im FFH-Gebiet „Westricher Morrniederung“ (FFH-7000-105), dem Naturschutzgebiet (NSG) „Scheidelberger Woog“ (NSG-7300-092) und dem dem Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Landstuhler Bruch – Oberes Glantal“ (LSG-7300-042). Im direkten Umeld befinden sich darüberhinaus weitere nach §§30 BNatSchG geschützte Biotope.
2.3 Wasserschutzgebiete Im Umfeld der geplanten Anlagen sind gemäß den Darstellungen der Internet-Informati- onsplattform Geoexplorer Wasser des Landes Rheinland-Pfalz keine Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete sowie Überschwemmungsgebiete ausgewiesen oder im Verfah- ren.
2.4 Geschützte Biotope nach Naturschutzrecht
Unter der Brücke befindet sich der Glan (FM6) (s. Abbildung 2):
- Gebietsnummer: GB-6510-1397-2009
Gebietsname: „Glan zwischen Schanzerhof und BAB“
Schutzstatus: Gesetzlich Geschütztes Biotop
Rechts und links der Zuwegung befindet sich ein feuchte Hochstaudenflur (EE3) (s. Ab- bildung 2):
- Gebietsnummer: GB-6510-1481-2009
Gebietsname: „Feuchte Hochstaudenflur südlich von Hütschenhausen“
Schutzstatus: Gesetzlich Geschütztes Biotop
Dort schließen sich im Westen Nasswiesen (EC1) an (s. Abbildung 2):
- Gebietsnummer: GB-6510-1494-2009
Gebietsname: „Nasswiese südlich von Hütschenhausen“
Schutzstatus: Gesetzlich Geschütztes Biotop
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Im Osten schließen sich aufgelassene Feuchtwiesen (EC1) an (s. Abbildung 2):
- Gebietsnummer: GB-6510-1480-2009
Gebietsname: „Aufgelassene Feuchtwiesen westlich Hauptstuhl“
Schutzstatus: Gesetzlich Geschütztes Biotop
Die Instandsetzung erfolgt in den Bereichen der bereits vorhandenen Brücke. Die bean- spruchten Flächen werden nach der Ertüchtigung wieder gem. dem ursprünglichen Zu- stand hergestellt. Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten. Weitere § 30-Biotope sind im näheren Umkreis nicht ausgewiesen und aufgrund des tem- porären Eingriffs durch die Baumaßnahme nicht planungsrelevant. Abgesehen der unter Kapitel 2.4 genannten, nach § 30 BNatSchG geschützten Biotope, wurden keine weiteren Biotope, die sich im Eingriffsbereich und der näheren Umgebung befinden, durch die Landeskartierung von RLP erfasst.
Rad- und Geh- wegbrücke
Legende
Eingriffsbereich
Nach § 30 BNatSchG ge- schützte Biotope
Abbildung 2: Lage der nach § 30 BNatSchG geschützten Biotope
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3 Beschreibung der natürlichen Landschaftsfaktoren
3.1 Naturräumliche Lage, Relief Der Vorhabensstandort liegt innerhalb der naturräumlichen Einheit „Peterswaldmoor“, ei- ner Untereinheit der „Kaiserlauterer Senke“ im zentralen Saar-Nahe-Bergland. Die Land- schaft ist geprägt durch Auen und Niederterassen. Das Relief ist sehr homogen.
Die Höhenlagen variieren zwischen etwa 220–270 m ü. NN im Einzugsgebiet des Glan. Charakteristisch ist eine eher Flache Landschaft mit mit vielen Offenlandbiotopen und Stau- und Grundwasser geprägter Feuchtvegetation. Mit größerem Abstand zu den Nie- dermoorbereichen nimmt zunächst die Landwirtschaft und anschließend die Menschliche Siedlung stärker zu.
3.2 Geologie und Boden
Das Plangebiet wird geologisch von holozänen und quartären und fluviatilen Sedimenten in den Auenbereichen geprägt. Die quartären Ablagerungen umfassen Sande, Tone, so- wie torfig-humose Substrate. Es kommt zu Nieder- und Anmoorbildung. Bodenbildend sind in den Auenzonen Reliktische Übergangsmoore aus vererdetem Torf über Flusston und Flusssand, die durch Grundwassereinfluss und Überflutung geprägt sind.
3.3 Gewässer
Der Glan ist ein etwa 90 Kilometer langer Fluss, der im Saarland entspringt und durch Rheinland-Pfalz fließt, bevor er bei Odernheim in die Nahe mündet. Er durchquert vor allem das Nordpfälzer Bergland und ist der größte Nebenfluss der Nahe mit einem Ein- zugsgebiet von rund 1.220 km².
Ökologisch bedeutsam ist der Glan durch seine naturnahen Uferbereiche, die ein vielfäl- tiges Mosaik an Lebensräumen für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bieten. In seinem Verlauf befinden sich wertvolle Biotope, die unter anderem Fischarten, Vögeln und In- sekten als Rückzugsort dienen
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3.4 Real vorhandene Vegetation/ Flora Zur Erfassung des aktuellen Bestandes an Biotoptypen und Vegetation wurde im Bereich des geplanten Vorhabens im August 2025 eine Geländebegehung durchgeführt. Die Bezeichnung und Klassifizierung der erfassten Einheiten erfolgte in Anlehnung an das Biotoptypenverzeichnis (OSIRIS Schlüssel) des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz. Das amtliche Biotoptypenverzeichnis wurde durch Zusätze und Nachträge in Teilen ergänzt. Der Bestand an Biotoptypen ist in Plan Nr. 1 „Bestand Biotoptypen“ dargestellt und wird im Folgenden kurz beschrieben. Die Biotope in unmittelbarer Nähe zur Brücke sind zunächst der Glan als Flachlandfluss (FM6) selbst. Daran schließen sich zunächst die Ufersäume an. Östlich der Brücke sind diese baumfrei und hier finden sich eher hydrophile Hochstauden (HH2). Im Westen sind die Flusssäume von Ufergehölz bewachsen. Hier dominieren Weiden (Salix spec). In der Krautschicht finden sich typische Arten wie Echtes Mädesüß (Filipendula ulmaria), Bren- nesel (Urtica dioica) oder die Schwarzerle (Alnus glutinosa).
| In weiterer Entfernung zum Glan, zu beiden Seiten der Zufahrtsstraße finden sich Feuchte | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Hochstaudenfluren (EE3). Hier finden sich insbesondere Arten wie Echtes Mädesüß ( | Fi- | |||||||||
| lipendula ulmaria | ), Schilf ( | Phragmites australis | ), Brennessel (Urtica dioica), Blutweide- | |||||||
| reich (Lythrum salicaria), Zaunwinde ( | Calystegia sepium | ), Wald-Engelwurz ( | Angelica syl- | |||||||
| vestris | ), Gewöhnlicher Gelbweidereich ( | Lysimachia vulgaris | ), Breitblättriger Rohrkolben | |||||||
| (Typha latifolia). |
(Typha latifolia). Zu beiden Seiten schließen sich Nass und Feuchtwiesen (EC1) an. Hier finden sich ins- besondere Seggenarten (Carex acuata), Drahschmiele (Deschampsia flexuosa), Schilf (Phragmites australis) und Spitzblütige Binse (Juncus acutiflorus). Auf der Nordseite des Glan befinden sich Ackerstrukturen und eine Weidengruppe (Salix spec.).
Abbildung 3: Bestehendes Bückenfundament und Zufahrtsstraße (2025)
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Abbildung 4: Glan mit Ufervegetation und geschützter Feuchtwiese (2025)
Abbildung 5: Ufergehölz westlich der Brücke (2025)
3.5 Tiervorkommen Die Brückenertüchtigung sieht, da die Struktur bereits besteht, keinen Eingriff, welcher für Planungsrelevante Arten relevant ist, mit sich. Aufgrund dessen wurde auf eine Betrach- tung der einzelnen Artengruppen (Höhlenbäume, Nistplätze) verzichtet. Es werden keine nach §§44 BNatSchG gelisteten Verbotstatbestände ausgelöst.
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3.6 Landschaftsbild und Erholung Das Mosaik aus kulturlandwirtschaftlichen Flächen, Flussabschnitten und Siedlungsraum weist einen, durch den Radweg nutzbargemachten Erholungswert auf. Insbesondere der Radweg dient der Erholung der allgemeinen Bevölkerung. Die Instandsetzung der Brücke erhöht den Erholungswert nach der Fertigstellung. Während der Bauarbeiten kommt es zu Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds und ggf. der Erholungsnutzung durch Wegsperrungen, Baumaschinen und Lage- rung. Nach Beendigung der Bauphase wird das Landschaftsbild jedoch vollständig wieder hergestellt und das Gebiet kann in gleicher, oder erhöhter Weise wieder zur Erholung genutzt werden.
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4 Bewertung des Zustands von Naturhaushalt und Land- schaftsbild
4.1 Bewertung der Biotoptypen Die kartierten Biotoptypen wurden in Bezug auf ihre Leistungsfähigkeit innerhalb des Na- turhaushaltes und hier insbesondere in Bezug auf ihre Wertigkeit für den Arten- und Bio- topschutz bewertet und in fünf Wertstufen eingeordnet. Nachfolgend wird jeweils erläutert, welche Kriterien für die Einordnung der Biotoptypen in ihre Wertstufe bestimmend sind: Flächen und Elemente ohne Bedeutung oder auch negativen Auswirkungen für den Naturhaushalt Biotoptypen, die kaum von einheimischen Arten besiedelt werden können oder nur sehr eingeschränkt und weitgehend ohne Bedeutung für den Naturhaushalt sind, gehören in diese Kategorie. Flächen und Elemente mit geringer Bedeutung Biotoptypen, die nur eine geringe Zahl einheimischer Arten beherbergen, leicht wieder- herstellbar sind und häufig auftreten, gehören in diese Kategorie. Sie weisen in der Regel (z. B. aufgrund ihrer Nutzungsart und -intensität) eine deutliche Strukturarmut auf oder unterliegen häufigen menschlichen Störungen und bieten dadurch nur einer geringen Zahl von Tier- und Pflanzenarten Lebensraum. Flächen und Elemente mit mittlerer Bedeutung Biotoptypen mit mittleren Zahlen an einheimischen Tier- und Pflanzenarten, die zudem durch geeignete Maßnahmen kurz- bis mittelfristig in ihrer Bedeutung deutlich aufgewertet werden könnten, gehören in diese Kategorie. Flächen und Elemente mit hoher Bedeutung Biotoptypen, die wichtige Funktionen im Naturhaushalt erfüllen, werden in dieser Wert- stufe erfasst. Hierunter fallen beispielsweise naturnahe Biotoptypen, die durch anthropo- gene Beeinträchtigungen in ihrem Wert gemindert sind. Oder aber Bestände auf mittleren Standorten, die durch extensive Nutzungsformen zu artenreichen Biotopen mit einem in- zwischen seltenen Inventar an Pflanzen- und Tierarten geworden sind. Kleinstrukturen, die den Strukturreichtum eines Gebietes erheblich erhöhen und wichtige Vernetzungsele- mente darstellen, werden ebenfalls hoch bewertet. Im Allgemeinen sind diese Flächen nur mittel- bis langfristig an anderer Stelle in vergleichbarer und gleichwertiger Ausprägung wieder herstellbar. Flächen und Elemente mit sehr hoher Bedeutung Biotoptypen, die besonders wichtige Funktionen im Naturhaushalt erfüllen und / oder über- haupt nicht bzw. nicht in einem mittelfristigen Zeitraum an anderer Stelle in vergleichbarer und gleichwertiger Ausprägung wiederhergestellt werden können oder gesetzlich beson- ders geschützt sind, werden in dieser Wertstufe erfasst. Wegen ihrer engen Bindung an Sonderstandorte sind solche Biotope meist selten und stark gefährdet.
Die Einstufung der erfassten Einheiten ist in nachfolgender Tabelle zusammenfassend dargestellt:
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Tabelle 1: Bewertung der Biotoptypen
| Biotoptyp | Wertstufe | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Code | Code | Bezeichnung | Bezeichnung | sehr | gering | mittel | hoch | sehr | ||||||
| gering | hoch | |||||||||||||
| BE1 | Weiden-Ufergehölz | x | ||||||||||||
| BF2 | Baumgruppe | x | ||||||||||||
| EC1 | Nass- und Feuchtwiese | x | ||||||||||||
| EE3 | Brachgefallenes Nass- und Feuchtgrünland | x | ||||||||||||
| FO2 | Tieflandfluss | x | ||||||||||||
| HA0 | Acker | x | ||||||||||||
| HH8 | Strassenböschung, Damm | x | ||||||||||||
| KC1d | Nassgrünland-Saum | x | ||||||||||||
| VB1 | Feldweg, befestigt | x | ||||||||||||
| VB2 | Feldweg, unbefestigt | x |
Besonders hochwertige Biotope sind die Feuchtwiesen und die Uferzonen des Plange- biets. Die Biotope außerhalb dieser Bereiche sind in der Regel von mittlerer Wertigkeit für den Arten- und Biotopschutz. Es ist zu berücksichtigen, dass die Instandsetzung die wert- vollen Biotope nicht antastet.
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5 Wirkungsanalyse
5.1 Vorhabensbeschreibung Die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau plant den Brückenneubau der bereits be- stehenden Rad- und Gehwegbrücke im Landschaftsschutzgebiet „Landstuhler Bruch – Oberes Glantal“. Die Brücke soll neu ertüchtigt werden und für Radfahrer und Fußgänger wegbar gemacht werden. Gleichzeitig soll sie im Zuge der Ertüchtigung für PKWs gesperrt werden. Die Brücke ist etwa 10 x 5 Meter groß.
Temporäre Baustellenzufahrt Die temporäre Baustellenzufahrt umfasst eine Länge von etwa 130 m und eine Breite von ca. 3 m. Die Zufahrt erfolgt über den bereits vorhandenen und größtenteils vollversiegelten Radweg. Teile des Straßenrandsaumes werden als Lagerfläche in Anspruch genommen. Nach Fertigstellung der geplanten Maßnahmen werden die Flächen wieder gemäß der ursprünglichen Nutzung hergestellt.
5.2 Umweltauswirkungen
Die nachfolgende Wirkungsanalyse erfolgt entsprechend den gesetzlichen Regelungen und einschlägigen Bestimmungen schutzgutbezogen. Dies bedeutet, dass die projektbe- dingten Auswirkungen gegliedert nach den Schutzgütern beschrieben und bilanziert wer- den.
5.2.1 Schutzgut Boden
W1 Störung / Inanspruchnahme von Boden durch Bodenarbeiten am Brückenfun- dament Durch die Ertüchtigung der Brückenfundamente zu beiden Seiten des Glan kommt es zu Bodenarbeiten. Hier werden weniger beanspruchte und höherwertigere Böden bzw. bereits gestörte oder versiegelte Flächen in Anspruch genommen. Diese Ein- griffe in den Boden sind überwiegend von temporärer Dauer und im Umfang be- grenzt. Beeinträchtigungen, im geringen Umfang, sind durch Bodenverdichtungen bei der Wiederverfüllung der Bereiche der Fundamente nicht gänzlich auszuschlie- ßen. Auch im Bereich der Arbeitsstreifen, Zwischenlager und im Bereich der Trans- port- und Montagearbeiten ist der Boden anschließend aufzulockern (S1).
5.2.2 Schutzgut Wasser
W2 Baubedingte Gefährdung des Glan Bedingt durch die Bodenarbeiten in Ufernähe kommt es zu Veränderungen der Ufer- zone. Hierbei ist auch mit, für das Gewässer ungefährlichen Einträgen bestehend aus Ober- und Unterboden zu rechen. Dies kann temporär zu einer Trübung des Gewässers führen.
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5.2.3 Schutzgut Pflanzen
W3 Temporäre Inanspruchnahme von Offenlandbiotopen Durch den Ausbau der temporären Baustellenzufahrt kommt es zur temporären In- anspruchnahme der Saumberreiche. Es handelt sich überwiegend um Randberei- che und krautige Wegsäume von geringer Bedeutung für den Arten- und Bio- topschutz. Spezielle Schutzmaßnahmen sind nicht erforderlich. Die Flächenbean- spruchung ist auf ein Minimum zu reduzieren (V3). Nach Abschluss der Baumaß- nahmen können die Flächen wieder uneingeschränkt bewirtschaftet werden bzw. werden wieder entsprechend der ursprünglichen Nutzung hergestellt (M1).
W4 Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Erholungsnutzung (ohne Planeintrag) Im Hinblick auf das Landschaftsbild im näheren Umfeld sind die Beeinträchtigun- gen aus der Bauphase beschränkt. Nach Abschluss der Bauphase werden alle be- anspruchten Bereiche (Zuwegung, Lagerstelle) wieder nach dem Ausgangszustand hergestellt (M1). Auswirkungen auf die Erholungsnutzung sind auf die Bauphase beschränkt und daher nicht als erheblich zu beurteilen. Im Zuge der Bauausführung kann es zu Ein- schränkungen der Wegenutzungen in einigen Teilbereichen kommen. Nach der Bauphase ist die Erholungsnutzung als höher zu betrachten, da die Brücke als Geh- und Radweg genutzt werden kann und somit der gemeinen Bevölkerung zu Freizeit- und Erholungszwecken dient.
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6 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Aus- gleich von Eingriffen
Im Folgenden werden die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Kompensation der Eingriffe beschrieben.
6.1 Schutz-, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
Schutzmaßnahmen
S1 Maßnahmen zum Bodenschutz (ohne Planeintrag) Beim Aushub ist der Boden gemäß des Schichtaufbaus in Ober- und Unterboden getrennt zu Lagern und nach Beendigung der Bauarbeiten nach dem ursprüngli- chen Schichtaufbau wieder zu verfüllen. Anschließend wird der Boden in diesem Bereich gelockert und geebnet.
S2 Maßnahmen zum Schutz von Grund- und Oberflächengewässer Im Nahbereich von Gewässern sind die Lagerung sowie auch der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. Nachfüllkanister u.Ä.) zu unterlassen. Eine Ver- unreinigung von Grund- und Oberflächengewässern durch Fremdstoffe wie Bau- material, Oberboden etc. ist zu verhindern. Während der Baumaßnahme muss der natürliche Abfluss von Gewässern gewähr- leistet sein. Bei Wasserhaltungsmaßnahmen wird nicht verunreinigtes Bachwas- ser dem Gewässer wieder zugeführt. Nach Abschluss der Bauarbeiten sind baubedingt beanspruchte Uferbereiche wie- der naturnah herzustellen und der Sukzession zu überlassen.
Vermeidungsmaßnahmen
V1 Beschränkung der baubedingten Flächenbeanspruchung (ohne Planeintrag) Die baubedingten Flächenbeanspruchungen sind auf das Notwendigste zu be- schränken. Aufgrund ihrer Funktionen als potenzielle Lebensräume bzw. Teille- bensräume für artenschutzrechtlich relevante Arten gilt dies im vorliegenden Fall insbesondere für die Offenlandbereiche.
V 2 Durchführung von Freistellungsarbeiten in für Tiere weniger kritischen Zeit- räumen Um eine Zerstörung von Vogeleiern oder -nestern und eine Gefährdung von Jung- vögeln zu vermeiden, sind Freistellungsarbeiten außerhalb der Brutphase der Vö- gel durchzuführen, d.h. außerhalb des Zeitraums 1. März bis 30.September. Durch die Maßnahme wird vermieden, dass der Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG, in Verbindung mit § 44 Abs. 5 BNatSchG, (vermeidbare Tötung, Verletzung, Gefährdung von Individuen, Entwicklungsstadien) eintritt. Darüber hin- aus dient die Maßnahme zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigun- gen bzw. Schädigungen möglicher Fortpflanzungs- und Ruhestätten von geschütz- ten Vogelarten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) und zur Reduzierung von Störwir- kungen auf artenschutzrechtlich relevante Vogel- und Fledermausarten (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG).
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6.2 Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen
M1 Wiederherstellung der derzeitigen bzw. geplanten Nutzung im Eingriffsbe- reich (ohne Planeintrag) Nach Abschluss der Ertüchtigungsarbeiten werden alle Flächen gemäß dem Aus- bauzustand/ Belag vor Beginn der Arbeiten wieder hergestellt. Der Boden ist nach Abschluss der Bauarbeiten aufzulockern, um Verdichtungen zu beseitigen. Es er- folgt eine Abdeckung mit Oberboden aus den Baubereichen. Soweit dauerhafte Vegetation betroffen ist (Straßensäume, Rasenflächen) erfolgt eine Einsaat in Abstimmung mit dem jeweiligen Besitzer bzw. Nutzer. Für die Einsaat der Wiesenflächen ist zertifiziertes Regiosaatgut zu verwenden.
M2 Wiederherstellung des Gewässers und dessen natürliche Strukturen (ohne Planeintrag) Der Gewässerrandstreifen und Ufersaum am Glan werden zur Wiederherstellung eines typischen feuchten Ufersaumes der Sukzession überlassen.
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7 Zusammenfassende Bilanz und Fazit
Gegenstand des vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplans ist die Ertüchtigung der Glanbrücke bei Miesau als Geh- und Radwegbrücke. Folgende Auswirkungen sind potenziell möglich, können jedoch durch die Wahl geeigne- ter Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen reduziert oder vermieden werden:
• Eingriffe in den Boden sind überwiegend von temporärer Dauer und entstehen in erster Linie im Bereich des Brückenfundaments, bei Zwischenlagerungen der Erdmassen, im Bereich der Transport- und Montagearbeiten und der temporären Baustellenzufahrt. Durch Verfüllung der Baugruben gem. des natürlichen Schichtaufbaus und der an- schließenden Auflockerung des Bodens (S1, A1), können Beeinträchtigungen auf ein Minimum reduziert werden.
• Bei Berücksichtigung der Schutzmaßnahme sind keine Beeinträchtigungen des Ge- wässers zu erwarten.
• Die Betroffenheit der Schutzgüter Pflanzen und Tiere sind in erster Linie auf temporäre Störungen der Flora und Fauna zurückzuführen. Eine Verletzung der Verbote gem. § 44 BNatSchG wird durch die zeitliche Terminierung der vermieden.
• Im Hinblick auf das Landschaftsbild und die Erholungsnutzung sind die Beeinträch- tigungen auf die Bauphase beschränkt. Nach Abschluss der Bauphase wird der Aus- gangszustand wieder hergestellt. Im Zuge der Bauausführung kann es zu Einschrän- kungen der Wegenutzungen in einigen Teilbereichen kommen.
• Grundsätzlich gilt, dass die Flächenbeanspruchung so gering wie möglich zu halten ist. Unter Berücksichtigung der genannten Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen kön- nen potenzielle, negative Auswirkungen reduziert oder vermieden werden.
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Abwasserbeseitigung Börsborn
Verlegen einer Pumpendruckleitung, Errichtung eines Pumpwerks, zweier Be- und Entlüftungsschächte sowie eines Wartungsschachtes mit Anschluss an vorhandene Druckleitung
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Aufstellungsvermerk
Der Auftraggeber: Bearbeitung: Verbandsgemeindewerke Oberes Glantal L.A.U.B. GmbH Rathausstraße 8 L. Seger 66901 Schönenberg-Kübelberg B. Sc. Umweltbiowissenschaften über: Ing.-Büro Dilger GmbH Gewerbepark „Neudahn 3“ 66994 Dahn
.......................................................... Kaiserslautern, den 11. August 2025 (Ort / Datum)
.......................................................... ......................................................... (Unterschrift) i. A. L. Seger gepr. ppa. D. Schulte
L.A.U.B. Ingenieurgesellschaft mbH
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