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Erneuerung einer Rad- und Fußwegbrücke über den Glan

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 21.10.2026, 08:19 (Europe/Berlin)

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Informationspflichten

nach Art. 13 und 14 DSGVO

Interkommunale Zusammenarbeit Verbandsgemeinde Bruchmühlbach – Miesau Verbandsgemeinde Göllheim Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Landkreis Donnersbergkreis

a) Verantwortlicheb) Datenschutzbeauftragter
Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau Am Rathaus 2 66892 Bruchmühlbach-MiesauFrau Tatjana Götzinger Am Rathaus 2 66892 Bruchmühlbach-Miesau Tel: 06372/922-0107 E-Mail: tatjana.goetzinger@vgbm.de

c) Verarbeitungszweck und Rechtsgrundlage Die angefragten Daten werden zur Durchführung eines Vergabeverfahrens benötigt. Rechtsgrundlage für das Verfahren sind: Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, § 28 LDSG-RP, § 22 GemHVO. Ohne die Daten wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. d) Datenübermittlung an ein Drittland oder Internationale Organisation

Eine Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation findet weder statt, noch ist sie beabsichtigt. e) Empfänger der Daten Ihre Daten können in dem Verfahren weitergegeben werden an: Intern

  • Mitarbeiter/‐innen der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau insbesondere der Vergabestelle und der ausschreibenden Fachabteilungen.
  • Mitarbeiter/‐innen der Mitglieder der Interkommunale Zusammenarbeit von der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden, Verbandsgemeinde Göllheim und der Kreisverwaltung Donnersbergkreis im Rahmen der Verteilungs- bzw. Vertretungsregelung. Extern Stellen und Personen, wenn die Übermittlung der Daten gesetzlich verpflichtet oder zugelassen ist: • Mitarbeiter des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Donnersbergkreis soweit diese in Rahmen einer überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung gem. §§ 110 ff Gemeindeordnung (GemO) tätig sind. • Bei einem Gesamtauftragswert für Lieferung‐ und Dienstleistungen ab 75.000 € ohne Umsatzsteuer sind die unterlegenen Bieter über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots vor Vertragsschluss schriftlich zu informieren. • Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie der Name des erfolgreichen Bieters mitzuteilen. Dies gilt analog für nicht berücksichtigte Bewerber. • Bei Bauleistungen sind nach Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer oder einer Freihändigen Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 15.000 € ohne Umsatzsteuer für die Dauer von 6 Monaten über jeden so vergebenen Auftrag der Name des beauftragten Unternehmens oder der natürlichen Person bekanntzugeben. • Bei Liefer‐ und Dienstleistungen sind nach Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Freihändigen Vergabe/Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von jeweils 25.000 € ohne Umsatzsteuer für die Dauer von 3 Monaten über jeden so vergebenen Auftrag der Name des beauftragten Unternehmens oder der natürlichen Person bekanntzugeben. Die Veröffentlichung erfolgt auf der Homepage der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden (www.kichheimbolanden.de). • Bei Vergabeverfahren oberhalb der Schwellenwerte sind nach § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

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Informationspflichten

nach Art. 13 und 14 DSGVO

Interkommunale Zusammenarbeit Verbandsgemeinde Bruchmühlbach – Miesau Verbandsgemeinde Göllheim Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Landkreis Donnersbergkreis

• Bei Vergabeverfahren oberhalb der Schwellenwerte wird das Ergebnis des Vergabeverfahrens und der Name des beauftragten Unternehmens oder der natürlichen Person mit Anschrift an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union übermittelt und durch dieses veröffentlicht. • Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer Rheinland-Pfalz ist die Vergabeakte der Kammer zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für Verfahren der sofortigen Beschwerde vor den zuständigen Oberlandesgerichten nach § 171 GWB. In diesen Verfahren werden personenbezogene Daten ggf. an andere Verfahrensbeteiligte weitergegeben. • Unser Dienstleister für das Ausschreibungsportal (cosinex GmbH, Gesundheitscampus-Süd 31, 44801 Bochum), wenn es zur Erfüllung Ihres Anliegens erforderlich ist. Dauer der Speicherung (Art. 13 Abs. 2 lit. a DSGVO) Ihre personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Die Daten werden im Regelfall für 10 Jahre aufbewahrt. Betroffenenrechte (Art. 13 Abs. 2 lit. b DSGVO) Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DSGVO insbesondere folgende Rechte:

  1. Recht auf Auskunft Das Recht auf Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DSGVO).
  2. Recht auf Berichtigung Das Recht auf Berichtigung, soweit die betreffenden Daten unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16 DSGVO).
  3. Recht auf Löschung Das Recht auf Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten, sofern die Daten nicht noch zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben benötigt werden (Art. 17 DSGVO).
  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Das Recht, unter den in der Vorschrift genannten Voraussetzungen, eine Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen (Art. 18 DSGVO).
  5. Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung Das Recht, jederzeit - aus Gründen, die sich aus einer persönlichen, besonderen Situation ergeben - gegen die Verarbeitung Widerspruch einzulegen (Art. 21 DSGVO).
  6. Recht auf Datenübertragbarkeit (Interoperabilität) Das Recht der betroffenen Person, ihre personenbezogenen Daten von einer verantwortlichen Stelle auf die andere zu übertragen, sowie die Herausgabe an sie selbst (Art. 20 DSGVO). Beschwerderecht (Art. 13 Abs. 2 lit. d DSGVO) Das Recht einer betroffenen Person auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, sofern sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden/wurden (Art. 77 DSGVO). Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz Telefon: +49 (0) 6131 8920-0; Telefax: +49 (0) 6131 8920-299, E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de

Informationspflicht nach Art. 14 DSGVO - Dritterhebung Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten besteht nach Artikel 14 Abs. 5 lit. c DSGVO nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist.

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