2_2 Baubeschreibung Los 2.pdf

Erneuerung einer Rad- und Fußwegbrücke über den Glan

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 21.10.2026, 08:19 (Europe/Berlin)

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Baubeschreibung für Los 2

"Erneuerung einer Rad- und Fußwegbrücke über den Glan, OG Bruchmühlbach-Miesau"

Allgemein: Die Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau erneuert die Rad- und Fußwegbrücke über den Glan am überregionalen Radweg Radlrunde Pfälzer Seentour sowie Pfälzer Moortour.

Die Erneuerung der Radwegbrücke erfolgt in 2 Losen. Los 1 beinhaltet die Gründung mit Widerlager und dem Wegebau. Los 2 beinhaltet den Brückenüberbau in Stahlbauweise verzinkt.

Da zurzeit keine Brücke vorhanden ist, ist die Baustelle 2-geteilt; ein rechtes Baufeld und ein linkes Baufeld, getrennt durch das Gewässer Glan.

Das rechte Baufeld ist NUR von der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau, OT Bruchmühlbach über die Bruchstraße anfahrbar. Das linke Baufeld ist NUR von der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau, OT Miesau über die Hütschenhauser Straße anfahrbar.

Der Antransport des Brückenüberbaus zur Baustelle kann nur über das linke Baufeld, vom OT Miesau aus erfolgen. Auch das Hebezeug muß im linken Baufeld aufgestellt werden, um den Brückenüberbau auf die Beton-Widerlager einzuheben. Für Leistungen, die vor dem Einheben des Brückenüberbaus an den Brücken-Widerlager zu erbringen sind, muß um ins rechte Baufeld zu gelangen die nachfolgend dargestellte Umfahrung von ca. 9 km erfolgen. Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen.

Luftbild mit Umfahrungsangaben:

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Baubeschreibung für Los 2 Herstellung, Lieferung, Montage Brückenüberbau:

Für die Leistungserbringung aus Los 2 mit Herstellung, Lieferung, Montage Brückenüberbau muß sich der AN vor Ort im Vorfeld kundig machen, in wieweit die Wegesbreiten für seine Baustellenfahrzeuge ausreichen. Sollten Wegeverbreiterungen erforderlich werden sind diese mit z.B. Stahlplatten oder anderen Verbreiterungsmöglichkeiten nach Wahl des AN herzustellen, und nach Beendigung der Baumaßnahme wieder rückzubauen. Die beanspruchten Flächen sind wieder in ihren Urzustand zu versetzen. Die zu befahrenden Wirtschafts-/Rad-/Fußwege sind alle befestigt (Asphalt) in Breiten zwischen 2,50 m und 3,00 m.

Der Aufwand hierzu ist in Titel 2.2 Zufahrt, Hebezeuge und Standflächen in der Position >Herstellen der Zufahrt und der Stadflächen der Hebezeuge< als Pauschale zu kalkulieren.

An der Baustelle selbst besteht keine Möglichkeit Strom oder Frischwasser zu beziehen. Auch Abwasser kann keinem Leitungsnetz zugeführt werden. Für Strombezug ist seitens des AN ein entsprechendes Stromaggregart zu stellen, Frischwasser ist in ensprechenden Wassertanks anzuliefern, und für Abwasser sind entsprechende Einrichtungen zu stellen. Dies sind Leistungen, die in die Einheitspreise des Gesamtleistungsverzeichnisses einzukalkulieren sind.

Kosten aus Baustelleneinrichtung und Baustellenräumung sind ebenso in die Einheitspreise des Gesamtleistungsverzeichnisses einzukalkulieren.

Die Verkehrssicherung (Sperrung/Baustellensicherung der beiden Wege) wird von Los 1 vorgehalten.

Folgende Leistungen sind in Los 2 beinhaltet: Herstellen, liefern und montieren eines Brückenüberbaus aus Stahl

Leistungsbeschreibung:

Herstellen, liefern und montieren eines Brückenüberbaus aus Stahl zum Lückenschluß des Rad- und Fußweges über den Glan bei Bruchmühlbach-Miesau.

Für die Herstellung des Brückenüberbaus liegen diesem Leistungsverzeichnis / Ausschreibungsunterlagen Pläne bei, die dem eigentlichen Aufbau in Anlehnung dienen. Einer filigraneren Bauweise wird seitens des AG zugestimmt. Es handelt sich um folgende Pläne WP-01 Glanbrücke Bruchmühlbach-Miesau

  • Lageplan mit Vermessung WP-02 Glanbrücke Bruchmühlbach-Miesau
  • Lageplan-Detailplan WP-03 Glanbrücke Bruchmühlbach-Miesau
  • Längs- und Querschnitt mit Widerlager WP-04 Glanbrücke Bruchmühlbach-Miesau
  • Längsschnitt-Höhenplan.

Seitens des AN sind dem AG Ausführungszeichnungen und dazugehöriger Standsicherheitsnachweis spätestens 20 AT nach Auftragserteilung zur weiteren Prüfung durch einen vom AG beauftragten Prüfstatiker vor Herstellungsbeginn Brückenüberbau zu übergeben. Die bei der Prüfung durch den Prüfstatiker eingetragenen Änderungen sind in die Ausführungszeichnung zu übernehmen. Danach ist umgehend mit der Herstellung des Brückenüberbau zu beginnen.

Für die Statische Berechnung der Brückenwiderlager wurden als Eigengewicht des Brückenüberbaus 7 to angesetzt, die Verkehrslast auf der Brücke mit 5,0 kN/m².

Zur Auflage des Brückenüberbaus werden über das Los 1 entsprechende Brückenwiderlager sowie Angleichungen des Rad-/Fußweges an die Brückenwiderlager hergestellt.

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Los 2 beinhaltet die Herstellung des Brückenüberbaus aus Stahl. Hierbei soll ein Filigranbauwerk aus Stahlträgern mit Brückendeck aus Stahl und beidseitigem Füllstabgeländer aus Stahl entstehen. Sämtliche Stahlbauteile müssen Feuerverzinkt sein. Die Gesamtlänge des Brückenüberbaus beträgt 11,20 m, die Stützweite 10,80 m. Der Brückenüberbau erhällt eine mittige Erhöhung / Bogen von ca. 0,15 m = Radius von 418 m, sodaß ein entsprechendes Längsgefälle zur Entwässerung des Brückendecks in beiden Richtungen entsteht. Die lichte Breite zwischen den Füllstabgeländern beträgt 3,00 m, die Außenbreite ca. 3,25 m. Das Geländer mit Handlauf ist min. 1,30 m ab Brückendeck hoch. Der oben auf dem Geländer aufsitzenden Handlauf ist aus Edelstahl-Rundrohr (V2A)  50 mm. Die Verbindungen des gesamten Brückenüberbaus sind geschweißt / verschraubt. Der Aufbau des Brückenüberbaus erfolgt gem. ZTV-ING. Das Brückendeck erhält einen rutschhemmenden Belag aus Polyurethanharz-Flüssigkunststoff mit Quarzsandabstreuung, Rutschhemmung R 12.

Die Tragfähigkeit des Brückenüberbaus muß wie folgt ausgelegt sein: Eurocode (DIN EN 1991-2) Fußgänger- und Radwegebrücke, Dienstfahrzeug min. 2x 8to Achslast.

Der Brückenüberbau ist soweit es geht durch Vormontage im Herstellerbetrieb als Fertigbauteil anzuliefern, und mit geeignetem Hebezeug nach Wahl des AN auf die Brückenwiderlager aufzusetzen und betriebsbereit zu montieren. Das Hebezeug (Schwerlastkran) ist in den Einheitspreis des Brückenüberbaus mit einzukalkulieren. Ferner sind auf beiden Zugangsseiten jeweils rechts und links noch Kurzgeländer mit Länge ca. 1,50 m, in gleicher Ausfertigung wie das Füllstabgeländer des Brückenüberbaus, in Abwinklung von ca. 10° nach außen hin, herzustellen und zu montieren, wobei eine Stütze des Kurzgeländers auf der Flügelwand und die andere an der Flügelwand des Brückenwiderlagers montiert werden.

Evtl. werden noch als Absturzsicherung nach dem Brückenüberbau neben dem neu hergestellten Teilbereich Radweg Bügelgeländer angebracht, sollte die Böschungshöhe über ein gewisses Maß hinausgehen. Die Entscheidung ob Bügelgeländer kommen oder nicht trifft hierzu der AG nach Fertigstellung des Loses 1. Daher ist die Position Bügelgeländer als Bedarfsposition ausgewiesen.

Bauzeiten (vor Ort) Los 1 + Los 2: Los 1: Brückenwiderlager mit Radwegangleichung, einschl. aller Nebenleistungen, linkes Baufeld - 19 AT Brückenwiderlager mit Radwegangleichung, einschl. aller Nebenleistungen, rechtes Baufeld - 19 AT Bauzeit Los 1: 38 AT

Los 2 (Bauzeit vor Ort, ohne Herstellungszeit des Brückenüberbaus): Brückenüberbau einheben, Kurzgeländer liefern, komplett montieren, einschl. aller Nebenleistungen - 2 AT Bauzeit (vor Ort) Los 2: 2 AT

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