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Mustererklaerung_1_AEntG_2019.pdf

Erneuerung des Straßenoberbaus der Poststraße in Müschenbach

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 10:08 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport-elvis.de

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Mustererklärung 1

für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsende-

gesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der

jeweils geltenden Fassung erfasst werden

nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG), zu- letzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8. März 2016 (GVBl. S. 178)

Auftragsnummer: ___________________________________________________________

Vergabestelle: ___________________________________________________________

Leistung: ___________________________________________________________

Der Bieter/Bewerber hat alle Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landes- tariftreuegesetz – LTTG), zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8. März 2016 (GVBl. S. 178), zur Kenntnis genommen und be- stätigt dies mit seiner Unterschrift.

Der Bieter/Bewerber erklärt hierzu folgendes: Die Beschäftigten meines/unseres Unternehmens werden vollständig/teilweise vom Arbeitneh- mer-Entsendegesetz (AEntG) erfasst.

Ich/Wir verpflichte/n mich/uns,

a) meinen/unseren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den ich/wir/mein/unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist - Tariftreueerklärung gemäß § 4 Abs. 1 LTTG -;

LTTG – Mustererklärung 1 – Stand: 1. Januar 2019 Seite 1 von 2

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b) meinen/unseren Beschäftigten, die nicht dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz keine Anwendung findet (vgl. z. B. § 2 Abs. 4 Achte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe), bei der Ausführung der Leistung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG mindestens den jeweils geltenden Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung (ab 1.1.2019: 9,19 €, ab 1.1.2020: 9,35 € brutto je Zeitstunde) zu zahlen - Mindestentgelterklärung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG -. Dies gilt nicht für eine Leistungserbringung durch Auszubildende und nicht, wenn ein Bie- ter/Bewerber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme dort beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen;

c) Nachunternehmen sorgfältig auszuwählen und insbesondere deren Angebote daraufhin zu überprüfen, ob sie auf der Basis des zu zahlenden Mindestentgelts kalkuliert sein können;

d) im Falle der Auftragsausführung durch Nachunternehmer, deren Nachunternehmen, Be- schäftigte eines Verleihers sowie Beschäftigte des Verleihers des beauftragten Nachunter- nehmens die Verpflichtungen nach § 4 LTTG sicherzustellen und dem öffentlichen Auf- traggeber Mindestentgelt- und Tariftreuerklärungen sämtlicher Nachunternehmer und Ver- leiher vorzulegen. Dies gilt nicht, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag aus- schließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszu- führen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat be- schäftigt sind;

e) vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhal- ten, diese dem Auftraggeber auf dessen Verlangen hin vorzulegen und die Beschäftigten auf die Möglichkeit von Kontrollen durch den Auftraggeber hinzuweisen.


Ort, Datum, Unterschrift, Firmenadresse / Name

Bei elektronischer Vergabe bitten wir zusätzlich um Übersendung der unterzeichneten Erklärung auf postalischem Wege!

LTTG – Mustererklärung 1 – Stand: 1. Januar 2019 Seite 2 von 2

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