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Bauvorhaben: Bf Regensburg Hbf WE Weiche 144 + Weiche 726 Vergabe-Nr.: 2026100325 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
Baubeschreibung / Vorbemerkungen mit allgemeinen
und technischen Angaben
Projekt G.016181418 Bf Regensburg Hbf WE Weiche 144 + Weiche 726
DB InfraGO AG Region Süd Projekte Netz Regensburg (V.IW-S-P 324) Sandstraße 38 - 40 90443 Nürnberg
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Inhaltsverzeichnis
A. Projektübersicht ...................................................................................................... 5 B. Angaben zur Baustelle und Ausführung .................................................................. 6 0.1 Angaben zur Baustelle ............................................................................................ 6 0.1.1 Lage der Baustelle ............................................................................................... 6 0.1.2 Besondere Belastungen....................................................................................... 6 0.1.3 Vorhandene Anlagen ........................................................................................... 7 0.1.3.1 Hindernisse und bauliche Anlagen der DB AG ................................................... 7 0.1.3.2 Kabel und Leitungen Dritter ................................................................................ 9 0.1.3.3 Angaben zur Strecke / zu den Strecken .............................................................. 9 0.1.3.4 Oberbau ............................................................................................................. 9 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle ...............................................................10 0.1.5 Freizuhaltende Flächen ......................................................................................10 0.1.6 bleibt frei .............................................................................................................10 0.1.7 bleibt frei .............................................................................................................10 0.1.8 Lage und Ausmaß dem AN überlassener Flächen ..............................................10 0.1.9 Baugrund ............................................................................................................11 0.1.10 Bleibt frei ............................................................................................................12 0.1.11 Bleibt frei ............................................................................................................12 0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung ............................................................12 0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten ........................................................................12 0.1.14 Schutzmaßnahmen .............................................................................................12 0.1.15 bleibt frei .............................................................................................................12 0.1.16 bleibt frei .............................................................................................................12 0.1.17 Hindernisse .........................................................................................................12 0.1.18 Kampfmittel .........................................................................................................13 0.1.19 Baustellenverordnung .........................................................................................13 0.1.20 Auflagen Dritter ...................................................................................................13 0.1.21 bleibt frei .............................................................................................................13 0.1.22 Vorarbeiten des AG ............................................................................................13 0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer ...........................................................................13 0.2 Angaben zur Ausführung ........................................................................................14 0.2.1 Bauablauf ...........................................................................................................14 0.2.2 Erschwernisse ....................................................................................................15 0.2.3 Vorgaben aus dem SiGe-Plan ............................................................................15 0.2.4 Sicherungsmaßnahmen (gem. DIN 18325 0.2.7) ................................................15 0.2.4.1 Sicherung der Baustelle gegen Gefahren aus dem Bahnbetrieb und bauaffine Dienstleistungen – Durchführung durch AG...................................................................15
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0.2.4.2 Sicherung der Baustelle gegen Gefahren aus dem Bahnbetrieb und bauaffine Dienstleistungen – Durchführung durch AN ...................................................................15 0.2.5 Kontaminierte Bereiche.......................................................................................15 0.2.6 Besondere Anforderungen an Baustelleneinrichtungen ......................................16 0.2.7 Besondere Anforderungen an Gerüste ...............................................................16 0.2.8 Mitbenutzung fremder Einrichtungen ..................................................................16 0.2.9 Vorhaltung für andere Unternehmer....................................................................16 0.2.10 bleibt frei .............................................................................................................16 0.2.11 bleibt frei .............................................................................................................16 0.2.12 bleibt frei .............................................................................................................16 0.2.13 Eignungs und Gütenachweise ............................................................................16 0.2.13.1 Eignungs- und Gütenachweise für zugelieferte mineralische Ersatzbaustoffe (MEB) und Bodenmaterial .............................................................................................16 0.2.14 Umgang mit aufarbeitungsfähigen Stoffen ..........................................................17 0.2.15 Abfallmanagement von Bau- und Abbruchabfällen .............................................17 0.2.15.1 Entsorgung durch den Auftraggeber / Zuführungskonzept ...........................18 0.2.15.1.1 Entsorgungs- und Zuführungskonzept ......................................................18 0.2.15.1.2 Handhabung von Bodenaushub und Bauabfällen.....................................19 0.2.15.1.3 Deklarationsanalytik .................................................................................20 0.2.15.2 Entsorgung durch den Auftragnehmer / Zuführung ......................................21 0.2.16 Materialbeistellung durch Auftraggeber ...............................................................21 0.2.17 Materialliefer- und Abfuhrplan .............................................................................21 0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer ...................................................................22 0.2.19 Zusammenwirken mit anderen Unternehmern ....................................................22 0.2.20 bleibt frei .............................................................................................................23 0.2.21 bleibt frei .............................................................................................................23 0.2.22 bleibt frei .............................................................................................................23 0.2.23 Betriebliche Angaben (gem. DIN 18325 0.2.3 und 18325 0.2.5) .........................23 0.2.24 Oberleitung (gem. DIN 18325 0.2.6) ...................................................................23 0.2.25 Ausführung Bettungsarbeiten (gem. DIN 18325 0.2.16) ......................................23 0.2.26 Ausführung Rand- und Rangierwegarbeiten .......................................................24 0.2.27 Ausführung Planumsverbesserung .....................................................................24 0.2.28 Ausführung Entwässerungseinrichtung ...............................................................25 0.2.29 Arbeiten im Tunnel (gem. DIN 18325 0.1.6) ........................................................25 0.2.30 Arbeiten an Signalanlagen ..................................................................................25 0.2.31 Arbeiten Rückstromführung, Bahnerdung, Potenzialausgleich ............................25 0.2.32 Gleis-/Bauvermessung und Lichtraummessung ..................................................25 0.2.32.1 Absteckung ......................................................................................................25 0.2.32.2 Abnahmevermessung ......................................................................................25 0.2.32.3 Lichtraummessung (und Engstellendokumentation) ........................................26
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0.2.33 Ergänzende Ausführungsbestimmungen ............................................................26 0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV ....................................................27 0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und besonderen Leistungen ..........................27 0.4.1 Nebenleistungen .................................................................................................27 0.4.2 Besondere Leistungen ........................................................................................27 0.5 Technische Bearbeitung .........................................................................................27 0.5.1 Ausführungsunterlagen .......................................................................................27 0.5.2 Bestandsunterlagen und Dokumentation ............................................................28 0.5.3 Bauzeitenplan (Konkretisierung zu BVB 16.2) ....................................................28
Alle Regelungen dieser Baubeschreibung/Vorbemerkungen sind bei der Preis- bildung zu berücksichtigen.
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A. Projektübersicht
| Bauab- schnitt Nr.: | Bezeichnung / Leistungsschwerpunkte |
|---|---|
| 1. | Weichenerneuerung Weiche 144: 1 Stück (EWR 54-190-1:9 B) Vollständige Bettungserneuerung (konventionell): 113 m ca. 157 m Randweg herstellen Prellbock erneuern |
| 2. | Weichenerneuerung Weiche 726: 1 Stück (EWR 54-190-1:7,5 B) Vollständige Bettungserneuerung (konventionell): 107 m ca. 150 m Weg (nur teilw. Randweg) herstellen |
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B. Angaben zur Baustelle und Ausführung
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle
Bundesland: Bayern Stadt/Landkreis: Regensburg Lage im Netz: Strecke: 5850 (Regensburg - Nürnberg) Bahnhof: Bf Regensburg Hbf von Weiche 726 bis Weiche 144 von km 0,396 bis km 0,582
Lage des Bahnkörpers: In Geländegleich
An den Baubereich grenzen: Wohn- und Gewerbegebiet.
Zugangsmöglichkeiten zu den Arbeitsstellen: Zugang besteht über die Rand-/Rangierwege.
Beschaffenheit der Zufahrtsmöglichkeiten: Die Umbauabschnitte sind nur gleisgebunden zu erreichen.
Aufgleisungsmöglichkeiten: Der AG stellt keine Aufgleismöglichkeit zur Verfügung. Diese ist vom AN selbst zu erstellen, zu unterhalten, zu betreiben und anschließend vollständig rückzubauen. Die Aufwendungen hierfür sind einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Für die Ausführung dem AN überlassene Arbeitsgleise: Siehe Anlage 3.15 „Baubetriebliche Angaben“.
0.1.2 Besondere Belastungen
Keine Belastungen aus Immissionen sowie aus besonderen klimatischen Bedingungen.
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0.1.3 Vorhandene Anlagen
0.1.3.1 Hindernisse und bauliche Anlagen der DB AG
Lage und Art der der DB AG bekannten Hindernisse und baulichen Anlagen, die sich im Um- kreis von bis zu 3,3 m von der Gleisachse befinden:
| Bauwerke / Umbauhindernis | mk nov | mk sib | ]m[ egnäL | sknilnhab | sthcernhab | a dnatsbA | ]m[ | Bemerkung | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| WE W144 | ||||||||||||||||||||
| Stammgleis | ||||||||||||||||||||
| Ra 12 | 0,518 | x | < 2,00 | |||||||||||||||||
| Beleuchtungsmast / Schild | 0,549 | x | 3,25 | |||||||||||||||||
| FS | 0,559 | x | 2,05 | |||||||||||||||||
| Weichenantrieb | 0,564 | x | 1,65 | |||||||||||||||||
| FS | 0,565 | x | k.A. | |||||||||||||||||
| FS | 0,566 | x | k.A. | |||||||||||||||||
| Kabelschacht | 0,566 | 0,568 | 2 | x | 1,95 | |||||||||||||||
| FS | 0,568 | x | k.A. | |||||||||||||||||
| Signal W263 | 0,568 | x | 2,15 | |||||||||||||||||
| Ls-Signal W264 | 0,569 | x | 2,45 | |||||||||||||||||
| Sprechstelle | 0,570 | x | 2,35 | |||||||||||||||||
| Kabelkanal Gr.I i.F. | 0,576 | 0,588 | 12 | x | 2,85 | |||||||||||||||
| Treppe | 0,580 | 0,583 | 3 | x | 2,45 | |||||||||||||||
| OL-Mast | 0,583 | x | k.A. | |||||||||||||||||
| Signal EL 6 | 0,588 | x | 2,75 | |||||||||||||||||
| Zweiggleis | ||||||||||||||||||||
| KK Gr.I i.F. | 0,493 | 0,499 | 6 | x | 2,00 | |||||||||||||||
| Prellbock | 0,496 | 0,499 | 3 | erneuern | ||||||||||||||||
| Kabelschacht | 0,499 | x | < 2,00 | |||||||||||||||||
| Kabelschacht | 0,503 | x | < 2,00 | |||||||||||||||||
| KK Beton | 0,503 | 0,519 | 16 | x | 2,00 – 5,20 | |||||||||||||||
| Kabelschacht | 0,510 | x | 2,10 | |||||||||||||||||
| Ra 12 | 0,518 | x | < 2,00 | |||||||||||||||||
| WE W726 |
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| Bauwerke / Umbauhindernis | mk nov | mk sib | ]m[ egnäL | sknilnhab | sthcernhab | a dnatsbA | ]m[ | Bemerkung | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stammgleis | ||||||||||||||||||||
| Schacht | 0,395 | x | 2,85 | |||||||||||||||||
| Kabelschacht | 0,396 | 0,398 | 2 | x | 1,95 | |||||||||||||||
| Kabelschacht | 0,396 | 0,398 | 2 | x | 1,80 | |||||||||||||||
| Wn-Signal W727 | 0,403 | x | 1,95 | |||||||||||||||||
| Ls-Signal 11 II | 0,410 | x | 1,65 | |||||||||||||||||
| Weichenantrieb | 0,415 | x | 1,70 | |||||||||||||||||
| Weichenantrieb alt | 0,416 | x | 2,10 | |||||||||||||||||
| Schacht | 0,419 | x | 2,45 | |||||||||||||||||
| Wn-Signal W728 | 0,433 | x | 1,90 | |||||||||||||||||
| Kabelschacht | 0,450 | 0,452 | 2 | x | 1,85 | |||||||||||||||
| Ra 12 | 0,457 | x | < 2,00 | |||||||||||||||||
| Beleuchtungsmast | 0,462 | x | 2,15 | |||||||||||||||||
| Kabelschacht | 0,463 | x | 1,65 | |||||||||||||||||
| Kabelstein | 0,464 | x | 1,80 | |||||||||||||||||
| Ls-Signal 214 I | 0,465 | x | 1,75 | |||||||||||||||||
| FS | 0,465 | x | 1,75 | |||||||||||||||||
| Ls-Signal 213 I | 0,467 | x | 1,65 | |||||||||||||||||
| Zweiggleis | ||||||||||||||||||||
| Ra 12 | 0,457 | x | < 2,00 | |||||||||||||||||
| Kabelschacht | 0,463 | x | 1,65 | |||||||||||||||||
| FS | 0,465 | x | 1,80 | |||||||||||||||||
| Ls-Signal 213 I | 0,467 | x | 1,75 |
An dieser Stelle wird auf die besondere Sorgfaltspflicht des AN hingewiesen, sich mit den oben genannten Hindernissen und baulichen Anlagen vor Beginn der Bauarbeiten vertraut zu ma- chen. Bahnsteige Im Umbaubereich sind keine Bahnsteige vorhanden. Der vorhandene Mittelbahnsteig endet bei ca. km 0,381. Bahnübergänge Im Umbaubereich sind keine Bahnübergänge vorhanden.
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0.1.3.2 Kabel und Leitungen Dritter
Lage und Art der der DB AG bekannten Kabel und Leitungen Dritter: Es gilt beiliegender LiNa-Auszug, Anlage 3.16.
0.1.3.3 Angaben zur Strecke / zu den Strecken
Streckenstandard M160 Streckenklasse D4 - 22,5 t / 8,0 t/m Streckenbelastung ≥30.000 Lt/Tag (W144) / ≤10.000 Lt/Tag (W726)
VzG-Streckengeschwindigkeit: Weiche 144: vzg= 25 km/h / V max. = 40 km/h Weiche 726: vzg= 60 km/h / V max. = 25 km/h)
Gleisgeometrie: Kleinster Radius: 190 m (W144) / 190 m (W726) Größte Überhöhung: 0 mm (W144) / 0 mm (W726) Größte Längsneigung: <= 1,0 ‰ (W144) / 0,0 ‰ (W726)
Gleisabstände: Stammgleis (W144) zu Gleis 263: a= 4,90 m Stammgleis (W144) zu Hauptgleis (Str. 5850): a= 13,50 m Zweiggleis (W144) zu Hauptgleis (Str. 5850): a= 5,40 auf 11,20 m Stammgleis (W726) zu Gleis 112: a= 4,40 m Zweiggleis (W726) zu Gleis 212: a= 4,40 m
0.1.3.4 Oberbau
Oberbauanordnung:
| Von | Bis km | Länge | Oberbauanordnung alt | Oberbauanordnung neu | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| km | (m) | |||||||
| WE Weiche 144 | ||||||||
| Stammgleis | ||||||||
| 0,506 | 0,516 | 10,2 | K-54-B53-1539 | Schienenwechsel | ||||
| 0,516 | 0,531 | 15 | W14 K686a-54-B90-1667 | |||||
| 0,531 | 0,538 | 7,1 | W-Sw (H) | W-Sw (B) | ||||
| 0,538 | 0,565 | 27,1 | EWR 49-190-1:9 (H) | EWR 54-190-1:9 (B) | ||||
| 0,565 | 0,567 | 1,8 | W-Sw (H) | W-Sw (B) | ||||
| 0,567 | 0,575 | 8 | K-49-B53-1539 | W14 K686a-54-B90-1667 | ||||
| 0,575 | 0,582 | 7 |
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| 0,582 | 0,594 | 12,2 | Schienenwechsel | |
|---|---|---|---|---|
| Zweiggleis | ||||
| 0,491 | 0,515 | 23,8 | (1,3m kein Bestand) K-49-B53-1539 | W14 K686a-54-B70-1667 |
| 0,515 | 0,530 | 15 | W14 K686a-54-B90-1667 | |
| 0,530 | 0,538 | 7,6 | W-Sw (H) | W-Sw (B) |
| WE Weiche 726 | ||||
| Stammgleis | ||||
| 0,387 | 0,396 | 9,1 | K-54-H-1539 | Schienenwechsel |
| 0,396 | 0,398 | 2 | W14 K686a-54-B70-1667 | |
| 0,398 | 0,411 | 13 | K-49-H-1539 | |
| 0,411 | 0,413 | 1,8 | W-Sw (H) | W-Sw (B) |
| 0,413 | 0,439 | 25,9 | EWR 49-190-1:7,5 (H) | EWR 54-190-1:7,5 (B) |
| 0,439 | 0,443 | 4,1 | W-Sw (B) | |
| 0,443 | 0,446 | 3,1 | W-Sw (H) | |
| 0,446 | 0,471 | 25 | KS-54-B55-1539 | W14 K686a-54-B70-1667 |
| 0,471 | 0,479 | 7,8 | K-54-H-1539 | Schienenwechsel |
| Zweiggleis | ||||
| 0,439 | 0,443 | 4,1 | EWR 49-190-1:7,5 (H) | W-Sw (B) |
| 0,443 | 0,445 | 1,7 | W-Sw (H) | |
| 0,445 | 0,447 | 2 | KS-54-H-1539 | |
| 0,447 | 0,471 | 24 | W14 K686a-54-B70-1667 | |
| 0,471 | 0,481 | 10,2 | K-54-St-1539 | Schienenwechsel |
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle
Siehe auch Betriebliche Regelungen siehe Punkt 0.2.23 Der AG übernimmt keine Gewähr in Bezug auf die Verfügbarkeit und die Nutzungsmöglichkeit öffentlicher Verkehrswege und -flächen außerhalb des vertraglichen Leistungsbereiches, ins- besondere in Bezug auf die Nutzung von Über- und Unterführungen für vom AN vorgesehene Schwerlastverkehre.
0.1.5 Freizuhaltende Flächen
Keine gesonderten Anmerkungen.
0.1.6 bleibt frei
0.1.7 bleibt frei
0.1.8 Lage und Ausmaß dem AN überlassener Flächen
Bereitstellungs- und Montageflächen: Fläche 1 (Weiche 144):
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Lage: zwischen ca. km 0,590 und km 0,685; Fläche zwischen Gleis 264 und Gleis 268. Größe: ca. 675 m2, Fläche zwischen Gleisen. Bahngrund: Gemeinde Regensburg, Stadt; Gemarkung Regensburg; Flurstück 3073. Einschränkungen in der Nutzung: kein Straßenanschluss. Ver- und Entsorgung per Bahnwagen bis Tarifpunkt. Die Wagen werden durch den AG gestellt.
Fläche 2 (Weiche 726): Lage: zwischen ca. km 0,375 und km 0,435; Fläche zwischen Gleis 10 und 11. Größe: ca. 400 m2, Fläche zwischen Gleisen. Bahngrund: Gemeinde Regensburg, Stadt; Gemarkung Regensburg; Flurstück 3073. Einschränkungen in der Nutzung: kein Straßenanschluss. Ver- und Entsorgung per Bahnwagen bis Tarifpunkt. Die Wagen werden durch den AG gestellt.
Die beiden Flächen sind bereits für die Baumaßnahme reserviert. Ein Grünschnitt ist vorgesehen. Vorhanden auf den BE-Flächen Kabelkanäle und Schächte sind zu schüt- zen. Inanspruchnahme bzw. Rekultivierung der Flächen hat in Absprache mit DB zu erfolgen.
Sofern der AN zusätzliche Flächen außerhalb der vom AG zur Verfügung gestellten oder an- derweitig genehmigten Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsflächen bzw. außerhalb der Baustelle / der Erstreckung der Bau- und Betriebsanweisung (BETRA) zur Bereitstellung oder Aufbereitung nutzen will, hat er selbständig die hierfür notwendigen privatrechtlichen und öf- fentlich - rechtlichen Genehmigungen (z.B. gemäß 4. BImSchV) einzuholen und diese dem AG vor der Nutzung nachweisfähig (z.B. Bescheid) vorzulegen. Ferner hat der AN für die Flächen ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen. Von einer genehmigungsfreien Fläche als Ausnahme vom genehmigungspflichtigen Zwischenlager (nach 4. BlmSchV Anhang 1, Ziffer 8.12) ist auszugehen, wenn die Fläche in einem funktiona- len Zusammenhang mit einer einzigen Baumaßnahme steht und die räumliche Entfernung 1 km nicht überschreitet. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass beim Betrieb der Flächen alle geltenden materiell-rechtlichen Anforderungen zu beachten und Genehmigungen des Um- weltrechts etwa in Bezug auf Lärm, Staubentwicklung, Immission, Bodendenkmal, Natur-, Ar- ten- und Gewässerschutz einzuholen sind. Alle mit den vorgenannten Anforderungen verbun- denen Leistungen sind in das Angebot einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
In Ergänzung zum entsprechenden Punkt 16.3 „Nutzung fremden Geländes“ der BVB: Der AN hat unaufgefordert, spätestens bis zur Abnahme, die Bescheinigungen gem. den Re- gelungen der Besonderen Vertragsbedingungen zu diesem Punkt beizubringen.
0.1.9 Baugrund
Der Baugrund im Umbaubereich wurde untersucht (mittels Schotterschürfe). Das Baugrundgutachten liegt als Anlage 3.5 bei.
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0.1.10 Bleibt frei
0.1.11 Bleibt frei
0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung
Die Regelungen von Bau- und Abbruchabfällen im Bauvorhaben und der Umgang mit diesen wird unter Punkt 0.2.15 beschrieben.
0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten
Schutzgebiete oder Schutzzeiten Der Umbaubereich befindet sich außerhalb von Schutzgebieten. Gewässerschutz Gemäß Baugrund sind im Untersuchungsabschnitt keine Wasserschutzgebiete ausgewiesen. In Umbaubereich gibt es keine Trinkwasserschutzgebiete. Weiterhin verläuft der Untersu- chungsbereich außerhalb einer ausgewiesenen Hochwassergefahrenfläche oder Über- schwemmungsgebiete. Lärmschutz Die Ausführung der Vertragsleistung muss teilweise am Wochenende bzw. in Nachtstunden erfolgen. Genehmigungen von Behörden liegen in diesem Zusammenhang noch nicht vor (z.B. Nacht- /Sonntags- oder Feiertagsarbeit). Zur Beantragung sind Angaben erforderlich, die vom AN im Rahmen der übertragenen Planungs- bzw. Ausführungsleistungen nach Maßgabe der vertraglichen Vorgaben zu erarbeiten und inhaltlich von ihm zu konkretisieren sind“ (z. B. Wahl der eingesetzten Maschinen). Für Arbeiten in geschützten Zeiten sind nach geltendem Landesrecht Ausnahmegenehmigun- gen, Anzeigen etc. erforderlich. Der AN hat unter Beachtung des geplanten Bauablaufes, der anzuwendenden Bauverfahren und des geplanten Maschineneinsatzes, mindestens 8 Wo- chen vorher, bei den zuständigen Stellen erforderliche Ausnahmen zu beantragen bzw. die relevanten Bauarbeiten anzuzeigen.
0.1.14 Schutzmaßnahmen
Bleibt frei.
0.1.15 bleibt frei
0.1.16 bleibt frei
0.1.17 Hindernisse
Siehe 0.1.3
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 21.09.2026 Seite: 12 von 28
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0.1.18 Kampfmittel
Im Vorfeld der bodeneingreifenden Maßnahmen wurde für den Bereich der Baustelle ein Kampfmittelverdacht festgestellt. Aufgrund dieses Verdachtes erfolgen die kampfmitteltechnischen Arbeiten (vorlaufende Son- dierung / ggf. erforderliche Räumung) im Vorfeld der vom AN auszuführenden Bauleistung. Diese Maßnahmen werden bis spätestens März 2027 vollständig durch eine AG-seitig beauf- tragte Fachfirma durchgeführt und abgeschlossen. Die Kampfmittelräumung ist nicht Be- standteil dieses Leistungsverzeichnisses. Der AG stellt sicher, dass vor Ausführung der Arbeiten des AN in den betroffenen Bereichen eine kampfmitteltechnische Freigabe vorliegt. Der entsprechende Räumbericht bzw. die Frei- gabebescheinigung der beauftragten Fachfirma wird dem AN vor Ausführung der jeweils be- troffenen Leistungen auf Anforderung zur Verfügung gestellt. Der AN hat darauf zu achten, ausschließlich in den freigegebenen Bereichen und Tiefen zu arbeiten.
0.1.19 Baustellenverordnung
Ob für die Baustelle ein Koordinator (Gestellung durch AG) nach der Verordnung über Sicher- heit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) bestellt wird, wird dem AN zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt.
0.1.20 Auflagen Dritter
keine besonderen Anmerkungen.
0.1.21 bleibt frei
0.1.22 Vorarbeiten des AG
Bleibt frei.
0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer
Siehe 0.2.1
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 21.09.2026 Seite: 13 von 28
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0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Bauablauf
Den Ausschreibungsunterlagen ist ein Rahmenterminplan des AG gem. Anlage 3.01 beige- fügt. Wesentliche Arbeitsabschnitte: Siehe Punkt A „Projektübersicht“ Besonderheiten: Im Umbaubereich befindet sich im Teilbereichen Kabel im Schienenfuß: W144 (ca. km 0,514 bis km 0,535) / W726 (ca. km 0,447 bis km 0,464). Wegen hoher Beanspruchung (≥ 30.000 Lt/d) wird das Herzstück der Weiche 144 in der Stahlsorte R350 HT ausgeführt. Für die Weichenfahrbahn ist gem. Ril 803.23.700 die Stahlsorte R260 vorzusehen. In Bereich der kleinen Radien (r < 240) ist der Einbau von Sicherungskappen an den Schwellenenden der Bogeninnenseite jeder 3. Schwelle im Gleisbereich erforderlich. Der vorhandene Prellbock am Gleis 144 (Zweiggleis der Weiche 144) ist rückzubauen und als Bremsprellbock des Typs 4 zu erneuern. Gem. Ril 800.0113A06 soll eine Sh2- Scheibe spätestens 7 m nach dem Grenzzeichen der Weiche aufgestellt werden. Die Sh2-Scheibe ist rechts neben dem Gleis aufzustellen. Der Einbauraum des Prellbock beträgt 9 m. Die benachbarten Weichen der Weiche 144 (Weiche 145, DKW 87 und Weiche 101) werden mitgestopft.
Bautechnologie: Konventioneller Gleis / Weichenumbau mit vollständiger Bettungserneuerung; Herstellen des lückenloses Gleises und Oberbauschweißung.
Abhängigkeit von Leistungen anderer Zeiten für Fachdiensttätigkeiten: Beim Bauablauf sind zu Beginn und zum Ende der Sperrzeit jeweils 6 Stunden für zeitpa- rallele Begleitarbeiten des AG bzw. notwendige Fachdiensttätigkeiten des AG oder Dritter, insbesondere LST und E-Dienst, frei zu halten. Für zeitparallele Fachdiensttätigkeiten des AG stehen die vorgenannten Zeiten dem AN nicht für die Ausführung von Leistungen zur Verfügung, die nutzbare Sperrzeit reduziert sich gemäß der oben genannten Zeiten entsprechend. Gleichzeitig hat der BauAN seine Bauarbeiten so zu planen, dass keine zusätzlichen/ge- änderten Einsätze der Fachdienste des AG, als die oben genannten, notwendig werden.
Zeiten für Arbeiten Dritter: Die bahnbetriebliche Sicherung der Baustelle sowie die LST-Arbeiten im Umbaubereich erfolgen vollumfänglich durch vom AG separat beauftragten Fachfirmen. Im technologischen Bauablauf des AN sind die Zeiten und logistischen Abläufe für die Ar- beiten dieser Dritten zwingend zu berücksichtigen. Es ist zu beachten, dass es durch die zeitparallelen Tätigkeiten der Sicherungsfirma sowie der LST-Firma und durch die Auf- und Abbauzeiten der Sicherungs- und LST-Anlagen zu betrieblichen Einschränkungen und An- passungen im Arbeitsfluss des AN kommen kann.
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Der AN hat sich bezüglich der zeitlichen und räumlichen Taktung eng mit den AG-seitig beauftragten Sicherungs- und LST-Firmen abzustimmen. Eventuelle technologische War- tezeiten oder Erschwernisse, die aus dem regulären Zusammenspiel mit den Firmen re- sultieren, sind vom AN in die Kalkulation und die Bauzeitentechnologie einzurechnen; hie- raus können keine Mehraufwendungen geltend gemacht werden.
Arbeitsunterbrechungen: Bleibt frei.
Belastungsstopfgänge: Die Zeiten für die Belastungsstopfgänge sind der Anlage 3.15 „Betrieblichen Angaben“ zu ent- nehmen.
0.2.2 Erschwernisse
Siehe 0.1.3 Bei einem Einsatz von mobilen und stationären Baukränen, Betonpumpen, Hubsteigern und ähnlichem an bzw. in der Nähe von Anlagen der Infrastrukturbetreiber ist eine Krananweisung abzuschließen. Gilt nicht für Schienenkrane.
0.2.3 Vorgaben aus dem SiGe-Plan
Keine besonderen Anmerkungen.
0.2.4 Sicherungsmaßnahmen (gem. DIN 18325 0.2.7)
0.2.4.1 Sicherung der Baustelle gegen Gefahren aus dem Bahnbetrieb
und bauaffine Dienstleistungen – Durchführung durch AG
Die Sicherung der Baustelle gegen Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb wird durch den AG (BzS) festgelegt.
Während der Vor- und Nacharbeiten erfolgt die Sicherung zum Nachbargleis gegen Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb durch Sicherungspersonal. Das ausführende Unternehmen muss die Arbeiten mindestens 20 Arbeitstage (Mo-Fr ohne Feiertage) vor Baubeginn der zuständigen BzS anzeigen, so dass diese die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zur Abwendung von Gefahren aus dem Bahnbetrieb anordnen und/oder durchführen kann.
0.2.4.2 Sicherung der Baustelle gegen Gefahren aus dem Bahnbetrieb
und bauaffine Dienstleistungen – Durchführung durch AN
Bleibt frei.
0.2.5 Kontaminierte Bereiche
bleibt frei.
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0.2.6 Besondere Anforderungen an Baustelleneinrichtungen
Keine besonderen Anmerkungen.
0.2.7 Besondere Anforderungen an Gerüste
Keine besonderen Anmerkungen.
0.2.8 Mitbenutzung fremder Einrichtungen
Keine besonderen Anmerkungen.
0.2.9 Vorhaltung für andere Unternehmer
Keine besonderen Anmerkungen.
0.2.10 bleibt frei
0.2.11 bleibt frei
0.2.12 bleibt frei
0.2.13 Eignungs und Gütenachweise
0.2.13.1 Eignungs- und Gütenachweise für zugelieferte mineralische
Ersatzbaustoffe (MEB) und Bodenmaterial
Der AN wird auf das Inkrafttreten der sog. Mantel-Verordnung mit ihren wesentlichen Bestand- teilen Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und einer erheblich geänderten Bundesbodenschutz- verordnung (BBodSchV) zum 01.08.2023 hingewiesen. Bei der Umsetzung ist, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, folgendes zu beachten: Die EBV regelt die Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) in technische Bauwerke und ersetzt die bislang geltenden Vorgaben der LAGA - Merkblätter bzw. spezielleren landesrechtlichen Regelungen. Bodenmaterial, welches in oder unterhalb eines technischen Bauwerkes eingebaut werden soll, ist als MEB zu betrachten und unterliegt ebenfalls der EBV. Die geänderte BBodSchV regelt den Einbau von Boden in, außer- oder unterhalb einer durch- wurzelbaren Bodenschicht oder in bodenähnlichen Anwendungen außerhalb von technischen Bauwerken. Daher ist die Umweltverträglichkeit für zugelieferte mineralische Ersatzbaustoffe auf Basis der Materialklassen der EBV und für zugeliefertes Bodenmaterial in bodenähnlichen Anwendun- gen auf Basis der Vorsorgewerte der BBodSchV nachzuweisen. Der AN hat 8 Wochen vor einem geplanten Einbau von Bodenmaterial in das Bauvorhaben oder von MEB in technische Bauwerke des Bauvorhabens die schriftliche Zustimmung des AG
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dazu einzuholen. Dem Antrag sind die Nachweise der Umweltverträglichkeit und der boden- physikalischen Eignung des MEB beizufügen, bei einem Einbau in technische Bauwerke ist zusätzlich die technische Bauweise gemäß Anlage 2 + 3 EBV anzugeben. Die DB AG und die mit ihr verbundenen Unternehmen untersagen für ihre Bauvorhaben, Grundstücke und Anlagen generell den Einbau der in § 20 Abs. 1 EBV aufgeführten minerali- schen Ersatzbaustoffe u.a. Kupol- und Hochofenschlacke, Hüttensand, Flug- und Kesselasche und Gießereirestsand. Der zum Einbau vorgesehene zugelieferte Bodenaushub ist vom AN fachgerecht und getrennt nach Bodenarten zwischenzulagern, so dass sich die bodenphysikalischen Eigenschaften und die Bodenfunktionen nicht verschlechtern. Die Umweltverträglichkeit der MEB ist durch eine repräsentative chemische Analytik eines ak- kreditierten Labors nachzuweisen. Der AN hat für zugelieferte MEB auch die notwendigen bodenphysikalischen Untersuchungen, z.B. Verdichtungsfähigkeit, Verformungsmodul und Wasserdurchlässigkeit, durchzuführen. Der AG behält sich vor, bei fehlender Akkreditierung des Probennehmers bzw. des Labors eine bodenphysikalische Beurteilung durch ein akkredi- tiertes Labor abzufordern. Für den Nachweis der Umweltverträglichkeit von Neuschotter oder Recyclingschotter sowie PSS / FSS gelten neben der EBV die Anforderungen des DB- Regelwerks. Der AN hat die laufende Übereinstimmung des eingebauten Materials mit den vorgelegten Nachweisen zu gewährleisten, der AG behält sich stichprobenartige Kontrolluntersuchungen vor. Bei Nichteignung ist das Material vom AN ordnungsgemäß und für den AG kostenfrei zu entsorgen. Bezüglich der Einbaudokumentation und der Vor- und Abschlussanzeigen gem. EBV siehe Ziff. 0.2.15.2.10.4. Die Erstellung der Einbaudokumentation und ggf. der Anzeigen erfolgt grundsätzlich erst nach AG seitiger Freigabe des vom AN beantragten MEB-Einbaus. Die Übermittlung einer Vor- und Abschlussanzeige an die zuständigen Behörden ist erforder- lich, wenn ein geplanter Einbau von MEB (inkl. Bodenmaterial) die nachfolgenden Kriterien erfüllt:
-
Es soll Bodenmaterial mindestens BM-F0*, Baggergut mind. BG-F0*, aufberei- teter Gleisschotter mind. GS-1 oder aufbereitete RC-Baustoffe mind. RC-1 oder jeweils höherer Materialklassen in Wasser- oder Heilquellenschutzgebiete der Zone III oder höher eingebaut werden oder
-
Es soll Bodenmaterial, Baggergut oder RC-Baustoffe der Klasse 3 (BM-F3, BG- F3 oder RC-3) mit einer geplanten Einbaumenge ≥ 250 m³ eingebaut werden.
Nach dem Ende des Einbaus ist für die o. g. Materialien vom AN im System ZEDAL eine Abschlussanzeige zu erstellen.
0.2.14 Umgang mit aufarbeitungsfähigen Stoffen
Siehe 0.2.15.1.1 Entsorgungs- und Zuführungskonzept
0.2.15 Abfallmanagement von Bau- und Abbruchabfällen
- Entsorgung durch den Auftraggeber (DB InfraGO AG, OE Baulogistik) siehe 0.2.15.1
- Entsorgung durch den Auftragnehmer – siehe 0.2.15.2
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In nachfolgender Tabelle ist beschrieben, wer für die Entsorgung welchen Materials verant- wortlich ist und in welchem Kapitel dieser Baubeschreibung die geltenden Regelungen be- schrieben werden:
| Material | Entsorgung der Stoffe | Regelung im Punkt der | |||
|---|---|---|---|---|---|
| durch | Baubeschreibung | ||||
| Schrott (Schienen, Stahl- schwellen, Kleineisen) und/oder LST-Reststoffe | Auftraggeber | 0.2.15.1 | |||
| Altschwellen (Holz / Beton) | Auftraggeber | 0.2.15.1 | |||
| Altschotter incl. BRM-Mate- rial | Auftraggeber | 0.2.15.1 | |||
| Bodenaushub | Auftraggeber | 0.2.15.1 | |||
| ZW in BigBag | Auftraggeber | 0.2.15.1 |
Für Abfälle, die der AN im Rahmen seiner Leistung erzeugt, gilt jedoch immer Anlage 2.13 „Regelungen zu auftraggeberseitig beigestellten Oberbaumaterialien (Ver- und Entsorgung)“, im Nachfolgenden nur noch „Anlage 2.13“ genannt. Für folgende sonstige Abfälle gelten gleichermaßen die Regelungen der Anlage 2.13: Asphalt, Zwischenlagen (ZW), Kabelkanäle, Betonabbruch, BÜ-Beläge, metallischer Schrott
0.2.15.1 Entsorgung durch den Auftraggeber / Zuführungskonzept
Die nachstehenden Ausführungen gelten ergänzend zur Anlage 2.13 zum Bauvertrag.
0.2.15.1.1 Entsorgungs- und Zuführungskonzept
Abholung durch den AG Übersicht der Materialien und der Abholorte und Transport ab Abholung (z.B.: Tarifpunkt oder BE-Fläche):
| Abholtermin | Material | Verwen- | Abholung | Ort | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| dung | per | |||||||||
| Nach Wahl AN | Altschwellen (Holz) | Entsorgung | Bahnwagen | Tarifpunkt | ||||||
| Nach Wahl AN | Altschwellen (Beton) | Entsorgung | Bahnwagen | Tarifpunkt | ||||||
| Nach Wahl AN | ZW in BigPack | Entsorgung | Bahnwagen | Tarifpunkt | ||||||
| Nach Wahl AN | Aushubmassen | Entsorgung | Bahnwagen | Tarifpunkt | ||||||
| Nach Wahl AN | Schrott Schiene* / Pb | Entsorgung | Bahnwagen | Tarifpunkt | ||||||
| Nach Wahl AN | Schrott KE | Entsorgung | Bahnwagen | Tarifpunkt |
Transport zwischen Ausbaustelle und Übergabestelle erfolgt durch AN. Transport bis zur BE- Fläche auf Wagen des AN; Entsorgung auf Bahnwagen des AG zur Tarifpunkt.
- Schienenschrott auf max. 6 m schneiden (für den Abstransport).
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Beförderungserlaubnis/Transportgenehmigung Für die Beförderung von gefährlichen Abfällen über öffentliche Verkehrswege zur Bereitstel- lungsfläche oder zur Entsorgungsanlage benötigt der Abfallbeförderer eine Beförderungser- laubnis nach § 54 KrWG bzw. der Beförderungserlaubnisverordnung (BefErlV; ersetzt TgV). Hiervon ausgenommen sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger oder Entsorgungsfachbe- triebe, soweit sie für diese Tätigkeit zertifiziert sind. Die mit dem Transport gefährlicher Abfälle befassten Beförderer müssen für den Leistungs- zeitraum über eine Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 und 57 KrWG bzw. über eine vergleichbare europäische Qualifizierung (Einhaltung der Anforderungen der Ent- sorgungsfachbetriebeverordnung (EfBV)) oder über eine Transporterlaubnis nach § 54 KrwG verfügen. Für den Transport von nicht gefährlichen Abfällen müssen die Beförderer für den Leistungs- zeitraum eine Anzeige gemäß § 53 KrWG an die zuständige Behörde vorgenommen haben. Alle zur Beförderung von Abfällen vorgesehenen Fahrzeuge sind mit zwei A–Tafeln zu kenn- zeichnen, dies gilt auch für Entsorgungsfachbetriebe. Erlaubnis (gA) bzw. Anzeige (ngA) sind jeweils vom Beförderer auf dem Fahrzeug mitzuführen. Beim Transport gefährlicher Abfälle sind zusätzlich folgende Unterlagen mitzuführen: Ausdruck des Begleitscheins mit allen Datenangaben (Auskunftsfähigkeit), bei verspäteter Signatur des Beförderers: Vereinbarung gem. § 19 Abs. 2 NachwV.
0.2.15.1.2 Handhabung von Bodenaushub und Bauabfällen
Materialien zum Wiedereinbau bzw. Bauabfälle zur Entsorgung sind in sortenreinen Haufwer- ken aufzuhalden und bis zu einem Volumen von 500 m³ ordnungsgemäß bereitzustellen. Dazu sind die anfallenden Materialien bzw. Bauabfälle nach ihrer zu erwartenden Belastung zu trennen. Unter Umständen ist die Bildung mehrerer Haufwerke auch bei geringen Aushub- oder Abbruchkubaturen erforderlich.
Die Wahl der Haufwerksstandorte und deren Flächenbedarf hat der AN in eigener Zuständig- keit gemäß seiner Baustellenlogistik nach zeitlichen- und mengenmäßigem Anfall zu ermitteln.
Bei Nutzung von Anlagen (z.B. Lager-/Umschlaganlagen) liegt es in der eigenen Verantwor- tung des AN, die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen der Anlage einzuhalten.
Die Haufwerke sind mit einem wetterfesten Schild, welches die Haufwerksbezeichnung und der Schadstoffklassifizierung angibt, dauerhaft zu kennzeichnen. Der AN hat die in Haufwerken bereitgestellten Materialien generell so zu sichern, dass Gefähr- dungen von Schutzgütern durch die Abfälle oder darin enthaltene Schadstoffe ausgeschlossen sind.
Abdeckung der Haufwerke auf Bereitstellungsflächen am Ort der Entstehung der Ab- fälle (BE-Fläche):
Nicht gefährlicher Abfall
- Bei allen nicht gefährlichen Abfällen, bei denen ein zeitnaher Abtransport zur Entsorgungs- anlage (zeitnahe = unverzüglich, maximale Liegezeit auf der BE-Fläche 4 Wochen) geplant ist, ist keine Haufwerksabdichtung mittels reißfester HDPE-Folie erforderlich. Auf die Haufwerksabdeckung darf nur verzichtet werden, wenn ein gültiger Umwelttechni- scher Bericht (UTB) vorliegt. Liegt kein UTB vor, muss der Abfall ab dem ersten Liegetag auf der BE-Fläche wie in Punkt „gefährlicher Abfall“ beschrieben behandelt werden.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 21.09.2026 Seite: 19 von 28
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- Alle nicht gefährlichen Abfälle mit der Einstufung ab LAGA Z 1.2 bzw. GS 2/RC 2/ BM 2 gemäß EBV oder höher, die länger als 4 Wochen auf der BE-Fläche bereitgestellt werden, sind immer mit einer Oberflächenabdichtung aus mind. 0,5 mm starker reißfester HDPE- Folie gemäß nachfolgender Darstellung zu sichern. Das von der Oberflächenabdichtung anfallende unbelastete Niederschlagswasser ist abzuleiten. Dies gilt auch, wenn der Um- gang mit dem Abfällen wie in Punkt „nicht gefährlicher Abfall – Erster Absatz“ beschrieben geplant ist und es zu Verzögerungen beim Abtransport kommt, so dass der Abfall länger als 4 Wochen auf der BE Fläche liegt.
Gefährlicher Abfall
- Bei allen nach Landesrecht als gefährlich eingestuften Abfällen, unabhängig von der Lie- gezeit auf der BE-Fläche, ist immer eine Oberflächenabdichtung aus mind. 0,5 mm starker reißfester HDPE-Folie und zusätzlich eine entspr. HDPE-Folie gem. nachfolgender Abbil- dung zur Untergrundabdichtung vorzusehen. Alternativ zu der beschriebenen Untergrundabdichtung mit HDPE-Folie ist die Nutzung ei- nes mit Bitumen oder Beton befestigten / versiegelten Untergrundes einschließlich einer Entwässerung der Fläche möglich.
Systemskizze Sicherung eines Haufwerkes Wenn auf der Ladestelle eine Asphaltdecke in Straßenbauweise vorhanden ist, kann auf die Folienverwendung (Abdeckung Boden und Abdeckung Haufwerk) verzichtet werden.
0.2.15.1.3 Deklarationsanalytik
Die Deklarationsanalytik wurde durch den AG durchgeführt. Der Altschotter und Boden im Umbaubereich wurde untersucht. Die Deklarationsanalytik liegt als Anlage 3.17 bei.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 21.09.2026 Seite: 20 von 28
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0.2.15.2 Entsorgung durch den Auftragnehmer / Zuführung
Bleibt frei.
0.2.16 Materialbeistellung durch Auftraggeber
Die nachstehenden Ausführungen gelten ergänzend zur Anlage 2.13 „Regelungen zu auftrag- geberseitig beigestellten Oberbaumaterialien (Ver- und Entsorgung)“
Materialbeistellung für nachfolgende Stoffe
| Liefertermin/ | Material | Transportmittel** | Ort | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Bereitstel- | |||||
| lung | |||||
| Nach Wahl AN | Schienen inkl. Iso | öffent. Wagen | Tarifpunkt | ||
| Festtermin* | Weichen | WTW | Tarifpunkt | ||
| Nach Wahl AN | Betonschwellen | Bahnwagen | Tarifpunkt | ||
| Nach Wahl AN | Kleineisen | Bahnwagen | Tarifpunkt | ||
| Nach Wahl AN | Sicherungskappen | Bahnwagen | Tarifpunkt | ||
| Nach Wahl AN | Grundschotter | Fans | Tarifpunkt | ||
| Nach Wahl AN | Oberschotter | Fc-Wagen | Tarifpunkt |
- Liefertermin Weiche 144: 24.06.2027; Liefertermin Weiche 726: 01.07.2027
- Wenn nötig, stellt der AN die Entladeeinrichtung.
Ausnahme: Soweit Materialien und Stoffe betroffen sind, welche für den Bauzustand der Baumaßnahme erforderlich sind (z.B. Montageschienen, Laschen, Zwingen, Bolzen etc.), sind diese abwei- chend von Ziffer 16.4 „Besondere Vertragsbedingungen“ und Anlage 2.13 „Regelungen zu auftraggeberseitig beigestellten Oberbaumaterialien (Ver- und Entsorgung)“ durch den AN zu stellen und zu unterhalten.
Gleiches gilt für evtl. anzubringende Notstromverbinder (siehe Merkblatt für Triebstromrück- führung). Diese hat der AN zu stellen und auf Weisung des AG anzubringen und bis zum endgültigen Verschweißen zu unterhalten.
Tarifpunkt
Übergabe-/Tarifbahnhöfe: Regensburg Hbf Regensburg Ost
0.2.17 Materialliefer- und Abfuhrplan
Liefertermine (Tag und Stunde am Tarifpunkt), Lieferorte (bei Lkw-Lieferung) und Mengen der vom AG bereitzustellenden Stoffe sowie die Bereitstellungstermine, -orte und Massen der
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 21.09.2026 Seite: 21 von 28
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Entsorgung sind durch den AN spätestens 12 Wochen vor Projektrealisierung dem AG ver- bindlich schriftlich mitzuteilen.
Dies gilt unbeschadet der in den Ausschreibungsunterlagen genannten verbindlichen Liefer- termine. Diese sind in jedem Fall zwingend zu beachten und einzuhalten, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
Mehrmengen, die vom AN veranlasst und über die Mengen des Leistungsverzeichnisses hin- ausgehen, jedoch nicht verbraucht werden, werden dem AN in Rechnung gestellt (Lieferkos- ten, Fracht, Entsorgung).
0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer
Bleibt frei.
0.2.19 Zusammenwirken mit anderen Unternehmern
Im Rahmen der nach den Vertragsunterlagen vorgesehenen bauseitigen Koordination hat der AN Mitwirkungsleistungen zur Sicherstellung des vorausschauenden Schnittstellenmanage- ments in Bezug auf die Ausführung der übrigen an der Gesamtmaßnahme beteiligten Unter- nehmer aktiv wahrzunehmen. Hierzu hat er sich mit dem Auftraggeber abzustimmen und mitzuwirken, insbesondere bei Maßnahmen die Leistungen anderer Auftragnehmer als Vor- leistung erfordern oder nachfolgende Leistungen beeinflussen. Gegenstand und Ziel dieser Mitwirkung ist, dass der AN vorausschauend und aktiv die für seine Arbeitsvorbereitung und Abwicklung erforderlichen Informationen rechtzeitig über den AG abfordert und einbezieht, sowie seinerseits diesem die von ihm für die Verfolgung der Ordnung auf der Baustelle und des Zusammenwirkens der verschiedenen Unternehmer be- nötigten Informationen gleichermaßen so rechtzeitig zur Verfügung stellt, dass über die bau- seitige Koordination die störungsfreie Abwicklung der Gesamtmaßnahme sicher gestellt wird. Der AN hat in der Vorausschau der auf der Baustelle ineinandergreifenden Prozesse und Ab- hängigkeiten die Überlegungen und Maßnahmen zur Abstimmung so frühzeitig anzustellen und den Abstimmungsprozess mit dem AG durchzuführen, dass nach Lage der Dinge als er- forderlich absehbare Klärungs- und Koordinierungsprozesse des Auftraggebers ohne Störun- gen des Bauablaufes erledigt werden können. Zu den Mitwirkungspflichten zählen hiernach u.a. die aktive Mitwirkung und Auskunftserteilung bei koordinationsrelevanten Gesprä- chen/Baubesprechungen, insbesondere unter Beteiligung anderer Unternehmer, und die un- verzügliche Information über abgefragten Festlegungen seiner Arbeitsvorbereitung, ein- schließlich ausführungstechnischer und logistischer Aspekte. In Bezug auf mögliche Störun- gen und Konflikte setzt die Pflicht des ANs den AG über Behinderungen zu informieren ein, sobald für ihn Umstände erkennbar werden, die sich negativ auf die Ausführung der geschul- deten Leistung bzw. des Bauvorhabens insgesamt auswirken können. Die Koordination der an der Ausführung beteiligten Unternehmer und die Ausübung aller im Zusammenhang stehenden Erklärungen und Anordnungen bleiben ausschließlich dem AG vorbehalten. Die Aufwendungen für die im Rahmen des Vertrages vorgesehene Mitwirkung des AN bei der auftraggeberseitigen Koordination, sind als Nebenleistung in die Einheitspreise einzukalkulie- ren und werden nicht gesondert vergütet.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 21.09.2026 Seite: 22 von 28
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0.2.20 bleibt frei
0.2.21 bleibt frei
0.2.22 bleibt frei
0.2.23 Betriebliche Angaben (gem. DIN 18325 0.2.3 und 18325 0.2.5)
Betriebliche Regelung Umbaugleis: Baugleisregelung
Sperrabschnitte und Sperrzeiten: Für die Durchführung von Arbeiten im Gefahrenbereich der Betriebsgleise sind Sperrpausen erforderlich. Die angemeldeten Sperrzeiten für die Baumaßnahmen sind in der Anlage 3.15 Betriebliche Angaben beschrieben. Veränderungen der angemeldeten Sperrpausen sind nicht zulässig. Durch betriebliche Erfordernisse des AG können Zugverspätungen auftreten. Betriebsbe- dingte Änderungen der Sperrpausen und Arbeitszugfahrten (z. B. durch Verspätungen, Be- darfszüge) sind möglich. Wartezeiten pro AZ-Fahrt bzw. am Sperrpausenbeginn/-ende bis je- weils 30 Minuten, die abweichend vom Bauablaufplan und Betriebsablaufplan aufgrund be- trieblicher Unregelmäßigkeiten entstehen, werden nicht besonders vergütet.
Schutz-La / Nachlauf-La: Die ggf. angemeldeten Langsamfahrstellen wie in der Anlage 3.15 Betriebliche Angaben, be- schrieben, sind zu beachten.
0.2.24 Oberleitung (gem. DIN 18325 0.2.6)
Abschaltung Oberleitung: Die angemeldeten Abschaltzeiten wie in der Anlage 3.15 Betriebliche Angaben, beschrieben, sind zu beachten.
0.2.25 Ausführung Bettungsarbeiten (gem. DIN 18325 0.2.16)
Zusammenfassung der Bettungsausführung:
| An- lage | von | bis km | Länge | Bettung | PSS | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| km | (m) | ||||||
| W 144 | 0,491 | 0,582 | 113* | vollst. Bettungserneuerung (30 cm) | keine Maßnahme | ||
| W726 | 0,396 | 0,471 | 107* | vollst. Bettungserneuerung (20 cm) | keine Maßnahme |
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Bauvorhaben: Bf Regensburg Hbf WE Weiche 144 + Weiche 726 Vergabe-Nr.: 2026100325 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.1
- Umbaulänge inkl. Zweiggleis
Herstellung des verdichteten Verlegeplanums für ≤ 40 mm Hebung. Es sind 40 cm vor Schwellenkopf einzubauen. Planumsneigung: Die Planumsneigungen sind wie folgt herzustellen: WE W144 km 0,516 (Stammgleis) bis WE: bahnrechts km 0,491 (Zweiggleis) bis WE: bahnlinks WE bis WA: Dachprofil WA bis km 0,582: bahnlinks
WE W726 km 0,396 bis WA: bahnrechts WA bis WE: Dachprofil WE bis km 0,471 (Stammgleis): bahnlinks WE bis km 0,471 (Zweiggleis): bahnrechts
0.2.26 Ausführung Rand- und Rangierwegarbeiten
Im Randbereich ist der Regelquerschnitt gemäß Ril 800.0130 einzuhalten. Nach Abschluss der Bauarbeiten sind die vorhandenen Rand- bzw. Rangierwege wieder her- zustellen bzw. anzugleichen und zu säubern. Im Umbaubereich sind die folgenden Randwege herzustellen: WE W144 km 0,516 – km 0,538 (22 m): RW bahnrechts herstellen (Stammgleis) km 0,491 – km 0,538 (47 m): RW bahnlinks herstellen (Zweiggleis) km 0,538 – km 0,582 (44 m): RW beidseitig herstellen
WE W726 km 0,396 – km 0,439 (43 m): RW beidseitig herstellen* km 0,439 – km 0,471 (32 m): RW bahnlinks herstellen (Stammgleis)* km 0,439 – km 0,471 (32 m): RW bahnrechts herstellen (Zweiggleis)*
- Der im Bestand vorhandene Weg wird im Zuge der Weichenerneuerung entsprechend dem Bestand wiederhergestellt. Aufgrund der örtlichen geometrischen Verhältnisse liegt der vor- handene Weg abschnittsweise innerhalb des für die Gleisanlage maßgebenden Gefahrenbe- reichs bzw. erfüllt nicht die für einen Randweg erforderlichen Abstände zum Gleis. Eine Aus- führung bzw. Ausweisung des Weges als Randweg ist daher nicht vorgesehen. Der wieder- hergestellte Weg stellt somit keinen Randweg im Sinne der eisenbahntechnischen Regelun- gen dar und ist nicht als solcher zu nutzen. Die Wiederherstellung erfolgt ausschließlich ent- sprechend der vorhandenen Bestandslage und -funktion. Die Anforderungen an den Regel- lichtraum sowie die für Arbeiten und Tätigkeiten im Gleisbereich geltenden Sicherheitsanfor- derungen bleiben unberührt.
0.2.27 Ausführung Planumsverbesserung
Siehe Punkt 0.2.25.
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0.2.28 Ausführung Entwässerungseinrichtung
Bleibt frei.
0.2.29 Arbeiten im Tunnel (gem. DIN 18325 0.1.6)
Bleibt frei.
0.2.30 Arbeiten an Signalanlagen
Die LST-Arbeiten erfolgen durch eine von AG beauftragte Fachfirma.
0.2.31 Arbeiten Rückstromführung, Bahnerdung, Potenzialausgleich
Bleibt frei.
0.2.32 Gleis-/Bauvermessung und Lichtraummessung
0.2.32.1 Absteckung
Mit der Übergabe der Unterlagen gemäß Ril 883.3200 sind die Verpflichtungen des AG im Sinne § 3 (2) VOB/B erfüllt.“
Der AN erhält die Daten in folgender Form: Festpunkte und Trassendaten im DB-Format oder alternativ Daten im ASC II – Format Plandaten in einem digitalen Format (z. B. TIF, DGN, DWG, PDF) oder alternativ als Pa- pierkopie
Die Übergabe der Daten durch den AG erfolgt rechtzeitig vor Baubeginn und wird vom AN und dem AG schriftlich quittiert. Hierzu ist der Vordruck 883.3200V01 „Geodätische Absteckung; Niederschrift zur Übergabe“ zu verwenden.
Ergänzend dazu, ist der AN verpflichtet, die Detailabsteckung zur Bauausführung gem. Ril 883 zu erstellen. Diese muss so erfolgen, dass der Anschluss an die vorhandenen Gleise und Weichen lage- und höhenmäßig gewährleistet ist. Der Bauüberwachung sind alle Sicherungspunkte nachweislich anzuzeigen. Der AN teilt dem AG das ausführende Ingenieurbüro mit.
0.2.32.2 Abnahmevermessung
Nach Abschluss der Bauarbeiten sind die geodätischen Abnahmevermessungen nach Richt- linie 883 durchzuführen.
Die Abnahmevermessung schließt auch die Prüfung der Lichtraumfreiheit nach den Vorgaben der Ril 883.3400 mit ein.
Der AN teilt vor Beginn der geodätischen Vermessungen dem AG das mit der Ausführung der geodätischen Vermessungen beauftragte Ingenieurbüro mit. Es ist jeweils zu beachten, dass
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die durchgeführte Vermessungsleistungen gemäß Ril 883 unabhängig voneinander ausge- führt werden.
0.2.32.3 Lichtraummessung (und Engstellendokumentation)
Allgemein: Die Engstellendokumentation ist die Grundlage für die Überprüfung außergewöhnlicher Trans- porte (Lü-Sendungen). Sie spiegelt die aktuelle Lage des Gleises im Bezug zu ortsfesten An- lagen zum Zeitpunkt der Messung wider. Durch Gleis- und Weichenerneuerungen wird die Gleislage verändert, wodurch das Engstellenverzeichnis seine Gültigkeit verliert. Daher ist nach Abschluss der Baumaßnahme das Engstellenverzeichnis zu aktualisieren. Die Grund- lage für die Bestandsdokumentation von Lichtraumdaten bilden die Richtlinien 458, 809, 883 und 885.
Das Engstellenverzeichnis wird bei folgender Abteilung vorgehalten: DB InfraGO AG V.IW-S-I 3 Datenmanagement Region Süd, Eine Übersicht mit präqualifizierten Ingenieurbüros ist bei obiger Abteilung verfügbar.
Leistungen des AN: Die Bestandsdokumentation von Lichtraumdaten ist nach Richtlinie 883.7400 durchzuführen. Bestellung von Lichtraumdaten sind ausschließlich über das IPID-Portal einzureichen. Zugang zum IPID-Portal hat der AN sicherzustellen. Die Datenbankstruktur bei Datenmanagement entsprechenden Ergebnisse der Lichtraumbestandsdokumentation sind vom AN mit einer un- terschriebenen Prüfungs- und Eignungsbestätigung über das IPID-Portal an das Datenma- nagement zu übergeben.
Die Übergabe hat bis zum Zeitpunkt 26.07.2027 zu erfolgen.
0.2.33 Ergänzende Ausführungsbestimmungen
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, ge- meinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, wer- den auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“ immer gleichwertige Techni- sche Spezifikationen in Bezug genommen.
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0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV
Keine besonderen Anmerkungen.
0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und besonderen
Leistungen
0.4.1 Nebenleistungen
Ergänzend zu BVB 16.1.1 sind folgende Leistungen u.a. zusätzlich als Nebenleistungen zu erbringen, sofern sie nicht gesondert als Position im LV aufgeführt sind: Sämtliche Aufwendungen für das Auf- und Abladen aller für die Bauarbeiten benötigten Stoffe. Die für die Bauleistungen erforderlichen Genehmigungen sind durch den AN bei den entsprechenden Behörden bzw. Grundstückseigentümern rechtzeitig vor Baubeginn zu beantragen bzw. einzuholen, sofern keine eigenen LV-Positionen ausgeschrieben sind. Durch Bauarbeiten des AN verschmutzte Gleisbettung ist durch den AN ohne beson- dere Vergütung zu reinigen. Die zu entsorgenden Materialien müssen frei von Störstoffen sein. Altschotter, Bet- tungsabrieb und Bodenaushubmaterial müssen insbesondere frei von materialfremden Bestandteilen wie Holz, Metall usw. sein. Kosten, die durch Störstoffe oder bauseitig verursachte Stillstandzeiten bei der bahnseitigen Ver- und Entsorgung entstehen, ge- hen zu Lasten des AN. Werden durch das gewählte Umbauverfahren Passstücke (einschließlich des für den Einbau benötigten Materials) erforderlich, so sind diese durch den AN zu liefern und ein- zubauen, einschließlich aller erforderlicher Zusammenhangsarbeiten. Erforderliche Baufeldfreimachung (Beseitigung von Bewuchs, Gehölzen, Sträuchern usw.) auf den Logistik-, Montage- und Baustelleneinrichtungsflächen ist nach Bedarf auszuführen. Die notwendige Gestellung von Wagen / Hilfsmitteln durch den AN für die Stofftrans- porte von und zur Bereitstellungsfläche ist Nebenleistung. Im Bereich der Montage- und Bereitstellungsflächen sind vorhandene Kabelkanäle, Ka- belschächte, Entwässerungsschächte, LST-Einrichtungen usw. zu sichern bzw. vor Beschädigungen zu schützen. Die Ausführung von Messarbeiten für alle Arbeiten vor Beginn der Baumaßnahme, während der Umbauarbeiten sowie zur Abnahme und das Feststellen der Gleislage an den Vermarkungs-/Sicherungspunkten ist einzurechnen.
0.4.2 Besondere Leistungen
Siehe Leistungsverzeichnis.
0.5 Technische Bearbeitung
0.5.1 Ausführungsunterlagen
Keine besonderen Anmerkungen, siehe auch BVB Pkt. 16.2 „Planunterlagen“.
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0.5.2 Bestandsunterlagen und Dokumentation
Keine besonderen Anmerkungen.
0.5.3 Bauzeitenplan (Konkretisierung zu BVB 16.2)
Bauablaufplan des Bieters/Betriebsablaufplan: Mit Angebotsabgabe ist als Terminplanung der Bauablaufplan des Bieters (entspricht dem „Bauzeitenplan“ in den BVBs) in Form einer Zeit-Wege-Darstellung gemäß Ril 823, z. B. nach dem System der Sperrpausenoptimierung (SOG-Plan) – auf der Grundlage der Ausschrei- bungsunterlagen – einzureichen.
Bei der Planung der internen Baulogistik bzw. der beim AN ggf. zusätzlich beauftragten schie- nengebundene Transporte sind die Streckenöffnungs- und Pausenzeiten der betroffenen Be- triebsstellen / Streckenabschnitte zu beachten. Diese sind im Infrastrukturregister der DB In- fraGO AG (Internetauftritt der DB InfraGO AG: http://www.dbinfrago.com/web/schienen- netz/netzzugang-und-regulierung/infrastrukturregister und https://www.dbin- frago.com/web/schienennetz/betrieb/allgemeine-betriebsinformationen/dienstru- hen_und_ausschaltzeiten-11861474) veröffentlicht.
Der Bauablaufplan ist mit aktualisiertem Stand zu den Besprechungen (T1 / T12) in je- weils 15-facher Ausfertigung vorzulegen. Des Weiteren ist der abschließend geneh- migte Bauablaufplan ebenfalls in 15-facher Ausfertigung 2 Wochen vor Baubeginn als Datei und in Papierform gemäß Verteilerliste des AG zu verteilen.
In den jeweiligen Einheitspreisen der Bauleistungen sind weiterhin folgende Leistungen ent- halten: Darstellung des Soll-Ist-Vergleiches im Bauablaufplan während der Bauausführung und Aufzeigen des kritischen Weges Erstellung und Dokumentation aller für die Abnahme gemäß Ril 824 erforderlichen Unter- lagen und Erhebungen.
Betriebsablaufplan Zum Zeitpunkt der T12-Besprechung (lt. Ril. 823.0150 Baudurchführungsbesprechung) muss der auf den vertraglich vereinbarten Bauzeitenplan abgestimmte, genehmigungsfähige Be- triebsablaufplan vorliegen.
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