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Zusätzliche technische Bestimmungen Anlage 2.3
Abkürzungen
Ril Richtlinie DS Druckschrift DBS DB Standard DV Dienstvorschrift TR Technische Regeln EBA Eisenbahn-Bundesamt BGR Berufsgenossenschaftliche Regel
Hinweise
Das Regelwerk der Deutschen Bahn AG ist zu beachten. Auszugsweise sind insbesondere die folgenden Regelwerke maßgebend:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden in der Regel nur die Haupt- und Untergruppennummern benannt.
Unterlagen der DB AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen und weitere technische Regelwerke
Ril 123 Notfallmanagement Ril 124 Brandschutz Ril 132.01 Arbeitsschutz im DB-Konzern Ril 406 Baubetriebsplanung, Betra und La Ril 462 Betrieb des Oberleitungsnetzes Ril 804 Eisenbahnbrücken (und sonstige Ingenieurbauwerke) planen, bauen und instandhalten Ril 805 Tragsicherheit bestehender Eisenbahnbrücken Ril 809 Infrastruktur- und elektrotechnische Maßnahmen realisieren (planen, durchführen, abnehmen, dokumentieren und abschließen) Ril 820 Grundlagen des Oberbaues Ril 821 Oberbau inspizieren Ril 823 Oberbauarbeiten planen Ril 824 Oberbauarbeiten durchführen
Ril 825 Baumaschinen einsetzen Ril 826 Befähigungen im Oberbau/Erteilung von Eignungsbescheinigungen im Oberbau Ril 883 Gleis- und Bauvermessung DBS 889 Technische Lieferbedingungen VV BAU Verwaltungsvorschrift über die Bauaufsicht im Ingenieurbau, Oberbau und Hochbau sowie maschinentechnische Anlagen EiTB Eisenbahnspezifische Technische Baubestimmungen ZTV Ing Zusätzliche technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien Ingenieurbauten RUK Richtlinien für umweltgerechte Planung und Ausführung von Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten Ez- RUK Ergänzung zu den Richtlinien für umweltgerechte Planung und Ausführung von Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten
208.1213V40 Zusätzliche technische Bestimmungen Seite 1 Fachautor: FE.EI 76 | Dirk Petershofer | Tel.: 9481-4719 Gültig ab: 05.10.2026 26FEI86505
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DGUV Regel 101-004 Regelungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen GefStoffV Gefahrstoffverordnung TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte
208.1213V40 Zusätzliche technische Bestimmungen Seite 2 Fachautor: FE.EI 76 | Dirk Petershofer | Tel.: 9481-4719 Gültig ab: 05.10.2026 26FEI86505