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Klärwerk Flensburg
Erneuerung der MS- und NS-Anlage
Baubeschreibung
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Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung ................................................................................ 4
2 Leistungsumfang und Schnittstellen .................................... 4
3 Energieversorgung Bestand .................................................. 6
4 Zukünftige Energieversorgung Maschinengebäude .......... 11
4.1 Mittelspannungsschaltanlage ................................................................ 11
4.1.1 Mess- und Zähleinrichtung ................................................................................. 12
4.1.2 Entkupplungsschutz ........................................................................................... 13
4.1.3 Fernwirktechnik .................................................................................................. 14
4.1.4 Transformatoren ................................................................................................. 15
4.1.4.1 Trafoerde ...........................................................................................................16
4.1.5 USV-Anlage 24 V DC ......................................................................................... 16
4.1.6 Doppelbodenanlage ........................................................................................... 16
4.2 Niederspannungshauptverteilung (NSHV) ........................................... 17
4.2.1 Netzform ............................................................................................................ 18
4.2.2 Messungen ........................................................................................................ 19
4.2.3 Steuerspannung ................................................................................................. 19
4.2.4 Doppelbodenanlage ........................................................................................... 19
4.2.5 Kabel- und Leitungswege ................................................................................... 20
4.3 Kabel- und Leitungssysteme ................................................................. 21
4.4 Brandschutzmaßnahmen ....................................................................... 22
4.5 NSUV ........................................................................................................ 23
4.6 Blitz-/Überspannungsschutz und Erdungsanlage ............................... 24
4.7 Speicherprogrammierbare Steuerung (SPS) und Netzwerktechnik ... 24
5 Umbaukonzept ...................................................................... 27
5.1 MS-Schaltanlage ..................................................................................... 27
5.1.1 Notstrombetrieb .................................................................................................. 27
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5.1.2 Umbaukonzept MS-Anlage ................................................................................ 29
5.2 NSHV ........................................................................................................ 30
6 Termine .................................................................................. 31
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Frontansicht der bestehenden MS-Anlage (Ernst Elley GmbH) ....................... 6
Abbildung 2: 1-polige Darstellung der bestehenden MS-Anlage ........................................... 6
Abbildung 3: Bestands MS-Anlage ....................................................................................... 7
Abbildung 4: Bestands Transformator .................................................................................. 7
Abbildung 5: 1-polige Darstellung der bestehenden Niederspannungshauptverteilung im
Maschinengebäude ......................................................................................... 8
Abbildung 6: Aufstellung der bestehenden NSHV ................................................................ 9
Abbildung 7: Bestands NSHV Seite A .................................................................................. 9
Abbildung 8: Bestands NSHV Seite B ................................................................................ 10
Abbildung 9: Außenwand - Durchbruch für die Druckentlastung ......................................... 12
Abbildung 10: Überzug unter dem Doppelboden in der Mitte des Raumes und der NSHV. .. 20
Abbildung 11: Bestandssituation Doppelboden NSHV.......................................................... 21
Abbildung 12: Bestehende Brandschotten zu den Trafozellen.............................................. 23
Abbildung 13: Anschlusspunkt 500 kW NEA ........................................................................ 28
Abbildung 14: Anschlusspunkt 300 kW NEA ........................................................................ 28
Abbildung 15: Aufstellorte der Aggregate ............................................................................. 29
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Aufbau Schaltanlage...................................................................................... 11
Anlagen
Anlage 1: A24-2630EP10, MS-Anlage & NSHV, 1-polige Darstellung
Anlage 2: A24-2630EP11, PV-Anlagen, 1-polige Darstellung
Anlage 3: A24-2630AS06, MS-Anlage & NSHV, Aufstellungsplan
Anlage 4: A24-2630AS07, MS-Anlage & NSHV, Durchbrüche
Anlage 5: A24-2630AS13, Umbaukonzept NSHV
Anlage 6: A24-2630AS14, Umbaukonzept MS-Anlage
Anlage 7: A24-2630K01, MS-Anlage & NSHV, Konfigurator
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1 Einleitung
In dem vom Technischen Betriebszentrum Flensburg AöR (TBZ) betriebenen Klärwerk
Flensburg-Kielseng werden die im Abwasserreinigungsprozess anfallenden Rohschlämme
zusammen mit angenommenen Co-Substraten, wie Fettabscheiderinhalten, Fäkalschlamm
und Schlämmen aus der Lebensmittelindustrie, der Faulung zugeführt. Das im Faulungspro-
zess entstehende Faulgas wird in drei Blockheizkraftwerken (BHKW) zur Erzeugung von
elektrischer und thermischer Energie genutzt.
Die vorhandene BHKW-Anlage wird durch den Auftraggeber erneuert. Der Austausch der
BHKW-Module erfolgt sukzessive, sodass während der Erneuerungsmaßnahme weiterhin
zwei BHKW-Module zur Strom- und Wärmeerzeugung sowie zur Faulgasverwertung zur Ver-
fügung stehen. Die Erneuerung der BHKW-Anlage ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung
und erfolgt im Rahmen einer separaten Maßnahme.
Durch die Erneuerung der BHKW-Anlage sind die Anforderungen der VDE-AR-N 4110
„Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und
deren Betrieb (TAR Mittelspannung)“ für die elektrische Energieversorgung zu berücksichti-
gen.
Zur Erfüllung der Anforderungen der VDE-AR-N 4110 ist die Mittelspannungsschaltanlage
einschließlich der hierfür erforderlichen Schutz-, Mess-, Steuerungs- und Fernwirkeinrichtun-
gen anzupassen bzw. zu erneuern. Hierzu sind die netzbetreiberseitigen Anforderungen an
die Fernwirktechnik sowie die erforderlichen Schutzfunktionen gemäß den geltenden techni-
schen Anschlussbedingungen umzusetzen.
2 Leistungsumfang und Schnittstellen
In dieser Maßnahme sind die Mittelspannungsschaltanlage, die Niederspannungshauptver-
teilung im Maschinengebäude sowie die beiden zugehörigen Transformatoren einschließlich
der primär- und sekundärseitigen Anschlusstechnik zu erneuern.
Zusätzlich ist der übergeordnete Entkupplungsschutz gemäß VDE-AR-N 4110 für die BHKW-
Anlage sowie die bestehenden und zukünftigen PV-Anlagen der Kläranlage zu realisieren.
Die Schutzsignale des übergeordneten Entkupplungsschutzes sind in der Mittelspannungs-
schaltanlage zu bilden und an sämtliche angeschlossenen Erzeugungsanlagen zu übertra-
gen. Die Signalübertragung ist sowohl über Lichtwellenleiterverbindungen als auch über
Kupferverkabelungen auszuführen.
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Die PV-Anlagen werden durch den Auftraggeber im Rahmen separater Maßnahmen errichtet
und sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Die für die Zertifizierung der Gesamterzeu-
gungsanlage erforderlichen Schutzfunktionen, insbesondere der übergeordnete Entkupp-
lungsschutz (üEKS) sowie der zentrale Entkupplungsschutz (zEKS), sind im Rahmen dieses
Projektes zu prüfen, nachzuweisen und für die Anlagenzertifizierung aufzubereiten.
Aufgrund der Gesamtleistung der Erzeugungsanlagen ist eine Anlagenzertifizierung erforder-
lich. Die Durchführung der Anlagenzertifizierung ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Der Auftragnehmer hat jedoch sämtliche für die Zertifizierung erforderlichen Unterlagen, Be-
rechnungen, Nachweise, Einstellwerte, Prüfprotokolle und technischen Dokumentationen be-
reitzustellen.
Für die Umsetzung der netzbetreiberseitigen Anforderungen sind Fernwirkgeräte des Verteil-
netzbetreibers (VNB) einzusetzen. Der VNB stellt hierfür jeweils ein separates Fernwirkgerät
für die PV-Anlagen, die BHKW-Anlage sowie die Mittelspannungsschaltanlage bereit.
Die Anlagenregelung (EZA-Regler) wird im Rahmen der BHKW-Erneuerung bereitgestellt
und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Der Auftragnehmer hat sämtliche für die spä-
tere Anbindung erforderlichen Hard- und Softwareschnittstellen vorzusehen und mit dem
Auftragnehmer der Anlagenregelung abzustimmen.
Die Erneuerung der BHKW-Anlage erfolgt parallel zu dieser Maßnahme. Die Planung, Liefe-
rung, Montage und Inbetriebnahme der Mittelspannungsanlage sowie der Niederspannungs-
hauptverteilung sind terminlich so auszuführen, dass die erforderliche Infrastruktur vor der
Installation des ersten neuen BHKW vollständig betriebsbereit zur Verfügung steht. Die im
Terminplan festgelegten Meilensteine sind einzuhalten. Die Abwicklung der Arbeiten ist mit
den parallel laufenden Maßnahmen abzustimmen.
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3 Energieversorgung Bestand
Die Energieversorgung (Ringeinspeisung) der Kläranlage Flensburg-Kielseng erfolgt derzeit
aus dem 15-kV-Mittelspannungsnetz der Stadtwerke Flensburg GmbH.
Hierzu wurde 1992 im Maschinengebäude der Kläranlage Flensburg-Kielseng eine kunden-
eigene 8-feldrige luftisolierte Mittelspannungsschaltanlage installiert. An dieser Schaltanlage
sind zwei 630-kVA-Transformatoren im Betriebsgebäude und zwei 1 000-kVA-Transformato-
ren Pumpen- und Werkstattgebäude angeschlossen.
Abbildung 1: Frontansicht der bestehenden MS-Anlage (Ernst Elley GmbH)
Abbildung 2: 1-polige Darstellung der bestehenden MS-Anlage
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Abbildung 3: Bestands MS-Anlage
Abbildung 4: Bestands Transformator
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Die beiden 630-kVA Transformatoren versorgen die 1993 errichtete Niederspannungshaupt-
verteilung vom Typ SIEMENS 8PU003-Z mit insgesamt 14 Schaltfeldern in Rücken-an-Rü-
cken-Aufstellung.
Auf der Niederspannungsseite wird die Energie über mehrere Hauptsammelschienen verteilt.
Die Einspeisung und Verteilung der Abgänge erfolgt über entsprechende Leistungsschalter
auf zwei symmetrisch angeordnete Sammelschienen. Die Sammelschienen können unab-
hängig voneinander betrieben werden und dienen der Versorgung der angeschlossenen Ver-
braucher.
Zusätzlich ist eine dritte Sammelschiene vorhanden, an welche die bestehenden BHKW an-
geschlossen sind. Diese Sammelschiene kann über zwei Kuppelschalter mit den beiden
Hauptsammelschienen verbunden und von diesen versorgt werden. Dadurch besteht die
Möglichkeit, die BHKW-Sammelschiene wahlweise an einen der beiden Sammelschienenab-
schnitte anzukoppeln beziehungsweise aus beiden Richtungen zu versorgen. Jeder BHKW-
Abgang ist dabei lediglich an die gemeinsame BHKW-Sammelschiene angeschlossen, so-
dass die Versorgungsredundanz ausschließlich über die Kuppelung der Sammelschiene und
nicht über eine doppelte Anbindung der einzelnen Abgänge realisiert wird.
Abbildung 5: 1-polige Darstellung der bestehenden Niederspannungshauptverteilung im Maschinengebäude
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Abbildung 6: Aufstellung der bestehenden NSHV
Abbildung 7: Bestands NSHV Seite A
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Abbildung 8: Bestands NSHV Seite B
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4 Zukünftige Energieversorgung Maschinengebäude
Die zukünftige Energieversorgung erfolgt weiterhin aus dem 15-kV-Mittelspannungsnetz der
Stadtwerke Flensburg GmbH. Aufgrund der gelplanten Umstellung der Stadtwerke auf ein
15-kV-Netz werden alle Anlagenbestandteile für eine Bemessungsspannung von 24 kV aus-
gelegt.
Mit einer neuen nunmehr 9-feldrigen Mittelspannungsschaltanlage, der Mittelspannungs-
hauptverteilung im Maschinengebäude ist dies sicherzustellen.
4.1 Mittelspannungsschaltanlage
Für die elektrische Energieversorgung ist eine fabrikfertige, typgeprüfte, SF₆-freie gasiso-
lierte Mittelspannungsschaltanlage als 3-polige, metallgekapselte Einfachsammelschienen-
anlage für Innenraumaufstellung gemäß IEC 62271-1 zu liefern.
Die Mittelspannungsschaltanlage ist entsprechend der 1-poligen Darstellung mit folgenden
Schaltfeldern auszurüsten:
Tabelle 1: Aufbau Schaltanlage
| Feldnummer | Feldtyp | Funktion | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Lasttrennschalter | Einspeisung VNB | ||||||
| 2 | Lasttrennschalter | Einspeisung VNB | ||||||
| 3 | Leistungsschalter | Übergabeschalter | ||||||
| 4 | Hochführung | Messfeld | ||||||
| 5 | Leistungsschalter | Anschluss von Transformator 1 | ||||||
| 6 | Leistungsschalter | Anschluss von Transformator 2 | ||||||
| 7 | Leistungsschalter | Anschluss von Transformator 3 | ||||||
| 8 | Leistungsschalter | Anschluss von Transformator 4 | ||||||
| 9 | Leistungsschalter | Reserve (Ladeinfrastruktur) |
Die für die Mittelspannungsleistungsschalter erforderlichen Schutzgeräte sind in den Nieder-
spannungsnischen oberhalb der zugehörigen Schaltfelder anzuordnen.
Für den Störlichtbogenfall innerhalb der Mittelspannungsschaltanlage ist eine Druckentlas-
tung in Form eines Druckentlastungskanals vorzusehen. Die im Fehlerfall entstehenden
Gase sind über die Druckentlastungskanäle sicher ins Freie abzuleiten. Die Druckentlas-
tungskanäle sind über die Außenwand oberhalb der MS-Anlage nach außen zu führen. Hier-
für ist ein entsprechender Durchbruch herzustellen.
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Abbildung 9: Außenwand - Durchbruch für die Druckentlastung
Die für den Verteilnetzbetreiber erforderlichen Betriebs-, Mess-, Status- und Störmeldungen
sowie die Verrechnungsmesswerte sind über die Fernwirkeinrichtungen an die Stadtwerke
Flensburg GmbH zu übertragen.
Die neue Mittelspannungsschaltanlage ist im bestehenden Mittelspannungsschaltraum H2
E04 des Maschinengebäudes aufzustellen. Die Aufstellung ist so auszuführen, dass die vor-
handene Mittelspannungsschaltanlage bis zum Umschluss der Versorgung weiter betrieben
werden kann.
4.1.1 Mess- und Zähleinrichtung
Die Mess- und Zähleinrichtung der Stadtwerke Flensburg GmbH ist im Mittelspannungsraum
H2 E04 des Maschinengebäudes in einem separaten Messschrank vorzusehen. Die Messlei-
tungen zwischen den Verrechnungswandlern und der Mess- und Zähleinrichtung sind ent-
sprechend den technischen Anschlussbedingungen der Stadtwerke Flensburg GmbH auszu-
führen.
Die Messwandler sind im Feld 4 der Mittelspannungsschaltanlage anzuordnen. Ausführung,
Dimensionierung und Anordnung der Messwandler sind mit der Stadtwerke Flensburg GmbH
abzustimmen.
Es sind Mehrkernwandler vorzusehen. Die einzelnen Messkerne sind getrennt für die Ver-
rechnungsmessung des Verteilnetzbetreibers, die Schutztechnik der
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Mittelspannungsschaltanlage, den übergeordneten Entkupplungsschutz (üEKS) sowie die
Messwerterfassung der Anlagenregelung (EZA-Regler) bereitzustellen.
Die Zählimpulse der Verrechnungsmessung sind über potenzialfreie Kontakte an das Pro-
zessleitsystem der Kläranlage zu übertragen.
Nach Inbetriebnahme der neuen Mess- und Zähleinrichtung ist die bestehende Zählertafel
zurückzubauen.
4.1.2 Entkupplungsschutz
Zur Umsetzung der Anforderungen der VDE-AR-N 4110 ist im Feld 3 der Mittelspannungs-
schaltanlage ein übergeordneter Entkupplungsschutz (üEKS) einschließlich PAV,E-Überwa-
chung vorzusehen. Die PAV,E-Überwachung ist im selben Schutzgerät wie der übergeord-
nete Entkupplungsschutz zu realisieren und parallel zum Signal des üEKS zu übertragen.
Der übergeordnete Entkupplungsschutz ist mit den Erzeugungsanlagen der Kläranlage zu
koppeln. Hierzu sind die Auslösesignale zu den Leistungsschaltern der BHKW-Anlage in der
Niederspannungshauptverteilung über Kupferverbindungen sowie zu den PV-Anlagen über
eine fehlersicher überwachte Lichtwellenleiterverbindung zu übertragen.
Die Auslösesignale für die BHKW-Anlage sind unmittelbar auf die Unterspannungsauslöser
der zugehörigen Niederspannungsleistungsschalter zu führen, sodass bei Auslösung des
übergeordneten Entkupplungsschutzes eine direkte Netztrennung der Erzeugungsanlage er-
folgt.
Für die Anbindung der PV-Anlagen sind die Auslösesignale des übergeordneten Entkupp-
lungsschutzes über Lichtwellenleiterkonverter an die jeweiligen PV-Anlagen zu übertragen.
Die Ausführung der Auslöseschaltung innerhalb der PV-Anlagen erfolgt bauseits und ist nicht
Bestandteil dieser Maßnahme. Es ist der komplette Signalweg vom Schutzgerät über den zu
liefernden und einzubauenden Konverter, den herzustellenden LWL-Verbindungen bis zu
den bauseits installierten Lichtwellenleiterkonvertern herzustellen.
Die Signalübertragung ist so auszuführen, dass eine fehlersichere Auslösung der ange-
schlossenen Erzeugungsanlagen gewährleistet ist. Ausfälle von Übertragungsstrecken,
Spannungsversorgungen oder Kommunikationseinrichtungen dürfen nicht zum Verlust der
Schutzfunktion führen.
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Die Schutzfunktion einschließlich Signalübertragung, Auslöseketten, Verriegelungen und
Rückmeldungen ist entsprechend den Anforderungen der VDE-AR-N 4110 sowie den Vorga-
ben des Verteilnetzbetreibers auszuführen.
Für die Anlagenzertifizierung sind sämtliche erforderlichen Nachweise bereitzustellen. Hierzu
gehören insbesondere die Dokumentation der Schutzkette, die Schutzparametrierung, die
Auslösezeiten, die Übertragungszeiten der Schutzsignale, die Funktionsnachweise der Sig-
nalübertragungsstrecken sowie die Prüfprotokolle der Schutzprüfung.
Der genaue Aufbau des übergeordneten Entkupplungsschutzes, die Zuordnung der Schutz-
funktionen sowie die funktionale Verschaltung der Auslöseketten sind den elektrischen
Schaltungsunterlagen und den 1-poligen Darstellungen zu entnehmen und entsprechend
umzusetzen.
4.1.3 Fernwirktechnik
Für die neuen Erzeugungsanlagen wird durch den Auftragnehmer der BHKW-Anlage ein Er-
zeugungsanlagen-Regler (EZA-Regler) bereitgestellt. Die Anbindung des EZA-Reglers an
die vorhandene Prozessleittechnik ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung und erfolgt
ebenfalls durch den Auftragnehmer der BHKW-Anlage.
Es ist ein energieübergreifender EZA-Regler vorgesehen, der die Regelung und Steuerung
der unterschiedlichen Erzeugungsanlagen der Kläranlage, insbesondere der BHKW- und
PV-Anlagen, übernimmt.
Zur Fernsteuerung, Leistungsreduzierung sowie Fernabfrage der Erzeugungsanlagen wer-
den Fernwirkgateways des Verteilnetzbetreibers (VNB) eingesetzt. Hierfür stellt der VNB ins-
gesamt drei Fernwirkgateways bereit:
-
Fernwirkgateway für die BHKW-Anlage
-
Fernwirkgateway für die PV-Anlagen
-
Fernwirkgateway für die Mittelspannungsschaltanlage
Die beigestellten Fernwirkgateways sind durch den Auftragnehmer zu bestellen, zu überneh-
men, zu montieren, anzuschließen und in Betrieb zu nehmen.
Die Fernwirkanlage ist einschließlich aller erforderlichen Komponenten zur Datenaufberei-
tung und Signalweiterleitung vorzusehen. Sämtliche Schnittstellen zwischen den Fernwirkga-
teways des VNB, der Mittelspannungsanlage, der Schutztechnik, der Fernwirkanlage sowie
dem EZA-Regler sind herzustellen.
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Die Vorgaben des Verteilnetzbetreibers hinsichtlich des bereitzustellenden Daten- und Sig-
nalumfangs sind umzusetzen. Der Auftragnehmer hat die notwendigen Betriebs-, Mess-, Sta-
tus-, Stör- und Steuerdaten der verschiedenen Anlagenteile zusammenzuführen, aufzuberei-
ten und dem EZA-Regler sowie den Fernwirkgateways des Verteilnetzbetreibers bereitzu-
stellen.
Die Festlegung der Datenpunkte, Signalzuordnungen, Kommunikationswege und Schnittstel-
len zwischen Fernwirktechnik und EZA-Regler obliegt dem Auftragnehmer. Die hierfür erfor-
derlichen Datenpunktlisten, Schnittstellenbeschreibungen und Funktionsnachweise sind zu
erstellen und mit dem Verteilnetzbetreiber sowie den beteiligten Auftragnehmern abzustim-
men.
Für die Anlagenzertifizierung sind sämtliche erforderlichen Nachweise der Fernwirkfunktion,
Signalübertragung, Sollwertverarbeitung und Rückmeldungen bereitzustellen. Hierzu gehö-
ren insbesondere Datenpunktlisten, Kommunikationsbeschreibungen, Funktionsnachweise
sowie Prüf- und Inbetriebnahmeprotokolle.
4.1.4 Transformatoren
Zur Erhöhung der Versorgungsleistung und zur Sicherstellung der geforderten Redundanz
sind die bestehenden Transformatoren 1 und 2 mit jeweils 630 kVA durch zwei neue Trans-
formatoren mit jeweils 1 250 kVA zu ersetzen.
Die Transformatoren sind als ölgekühlte Leistungstransformatoren für Innenraumaufstellung
gemäß IEC/EN 60076 und DIN EN 50588 auszuführen. Aufgrund der geplanten Umstellung
des Mittelspannungsnetzes der Stadtwerke Flensburg auf 20 kV ist eine oberspannungssei-
tige Spannungsumschaltung von 15 kV auf 20 kV vorzusehen.
Transformatordaten:
Nennleistung : 1 250 kVA
Nennspannung : 15 (20)/0,4 kV
Schaltgruppe : Dyn 5
u : 6 % K
Die Transformatoren sind in den vorhandenen Traforäumen H2 E06 und H2 E07 des Ma-
schinengebäudes aufzustellen. Zur Reduzierung der Körperschallübertragung sind geeignete
Transformator-Schwingungsdämpfer vorzusehen.
Die mittelspannungsseitigen Anschlüsse sind mit berührungssicheren Konusanschlüssen
auszuführen. Die vorhandenen Trennschalter mit Erdungs- und Kurzschlussfunktion in den
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Trafozellen werden infolge dieser Ausführung nicht mehr benötigt und sind im Zuge der Um-
baumaßnahme zurückzubauen.
An den Anschlussfahnen der Niederspannungsseite sind Kugelbolzenanschlüsse zur Durch-
führung der nach DIN VDE 0105 erforderlichen Arbeitserdung vorzusehen.
Die vorhandene Erdungsanlage ist hinsichtlich der zukünftig auftretenden Kurzschluss- und
Erdschlussströme anzupassen.
Die Verlegung der ober- und unterspannungsseitigen Kabel hat über geeignete Kabelhalte-
und Befestigungskonstruktionen zu erfolgen.
4.1.4.1 Trafoerde
Die Verbindung zwischen dem Transformatorgestell und der Potenzialausgleichsschiene
(PAS) sowie zwischen der PAS und der Schutzleiterschiene der Niederspannungshauptver-
teilung (NSHV) ist auf den Mindestquerschnitt des Verbindungsleiters von 2 x 240 mm² Cu,
auszuführen.
4.1.5 USV-Anlage 24 V DC
Für die Versorgung der Schutz-, Steuerungs-, Mess-, Fernwirk- und Meldetechnik ist eine
unterbrechungsfreie Gleichspannungsversorgung mit einer Nennspannung von 24 V DC vor-
zusehen. Die USV-Anlage hat sicherzustellen, dass Netzausfälle, Umschaltungen, Span-
nungseinbrüche oder sonstige Störungen der Energieversorgung nicht zu einer Beeinträchti-
gung der Schutz- und Steuerungsfunktionen führen.
Die Gleichspannungsversorgung ist mittels redundanter Ladegleichrichter und einer zugehö-
rigen Batteriebank aufzubauen. Die Ladegleichrichter sind in einem separaten Niederspan-
nungsschrank anzuordnen. Der Ausfall eines einzelnen Ladegleichrichters darf nicht zum
Verlust der Gleichspannungsversorgung führen.
Die USV-Anlage ist für eine Überbrückungszeit von mindestens 8 Stunden ausgelegt.
Für die Anlagenzertifizierung sowie die Inbetriebnahme sind die Verbraucherbilanz sowie die
Nachweise der Überbrückungszeit zu dokumentieren und bereitzustellen.
4.1.6 Doppelbodenanlage
Die bestehende Doppelbodenanlage im Mittelspannungsschaltraum entspricht nicht den An-
forderungen der zukünftig vorgesehenen Mittelspannungsschaltanlage und ist zu erneuern.
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Der Austausch der Doppelbodenanlage hat unter Berücksichtigung des fortlaufenden Be-
triebs der Bestandsanlage in mehreren Bauabschnitten zu erfolgen. Die Ausführung ist so
vorzusehen, dass die neue Mittelspannungsschaltanlage bereits aufgestellt werden kann,
während Teile der bestehenden Doppelbodenanlage weiterhin in Betrieb bleiben.
Die neue Doppelbodenanlage ist statisch so auszulegen, dass der Tragrahmen der Mit-
telspannungsschaltanlage unabhängig vom Doppelboden aufgestellt und dauerhaft sicher
betrieben werden kann. Lasten aus der Mittelspannungsschaltanlage dürfen nicht über die
Doppelbodenplatten abgetragen werden.
Die Ausführung der Doppelbodenanlage ist auf die Anforderungen der Mittelspannungs-
schaltanlage sowie die geplanten Umbauabschnitte abzustimmen. Die Zugänglichkeit der
Kabelräume sowie die sichere Durchführung von Montage- und Wartungsarbeiten sind si-
cherzustellen.
4.2 Niederspannungshauptverteilung (NSHV)
Im Niederspannungsschaltraum H2 E03 befindet sich die bestehende Niederspannungs-
hauptverteilung (NSHV) in redundanter Rücken-an-Rücken-Aufstellung. Mit der Erneuerung
der NSHV ist das bewährte Redundanzkonzept beizubehalten und entsprechend den zu-
künftigen Anforderungen auszubauen.
Die neue Niederspannungshauptverteilung ist entsprechend der 1-poligen Darstellung mit
drei Sammelschienenabschnitten auszuführen:
-
SS 1 (Einsp. Trafo 1 + 2) in Schaltschrankreihe 1
-
SS 2 (Einsp. Trafo 1 + 2) in Schaltschrankreihe 2
-
SS 3 (Einsp. 3 x BHKW und Einkopplung auf SS1 oder SS2) in Schaltschrankreihe 1/2
Der Aufbau der Niederspannungshauptverteilung ist der 1-poligen Darstellung zu entnehmen
und entsprechend umzusetzen.
Die Auslegung der Kurzschlussfestigkeit hat auf Grundlage der beiden neuen Transformato-
ren mit jeweils 1 250 kVA sowie der drei BHKW-Module mit einer elektrischen Leistung von
jeweils ca. 400 kW zu erfolgen. Die Schaltanlage ist für einen Bemessungskurzschlussstrom
von Icw = 100 kA auszulegen.
Es sind mindestens folgende Feldtypen vorzusehen:
-
Leistungsschalterfelder für offene Leistungsschalter (ACB) in Einschubtechnik
-
Leistungsschalterfelder für Kompaktleistungsschalter (MCCB) in Einschubtechnik
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- Leistungsschalterfelder für den Einbau mehrerer Kompaktleistungsschalter (MCCB) in
Stecktechnik
- NH-Leistenfelder vertikal/horizontal steckbar
Die Niederspannungshauptverteilung ist mit einem 5-poligen Sammelschienensystem mit ge-
trennten PE- und Neutralleiterschienen sowie einem zentralen Erdungspunkt (ZEP) auszu-
führen.
Bestehende Kabel und Leitungen sind, soweit technisch erforderlich, durch Kabelmuffen zu
verlängern und an die neue Niederspannungshauptverteilung anzuschließen.
Die neue Niederspannungshauptverteilung ist am Standort der bestehenden Anlage zu er-
richten. Sämtliche Arbeiten sind während des laufenden Kläranlagenbetriebs durchzuführen.
Hierbei sind die Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb auf das technisch notwendige Min-
destmaß zu beschränken. Erforderliche Abschaltungen einzelner Anlagenteile sind möglichst
kurz zu halten und frühzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Für die Umsetzung der Maßnahme ist das vorgesehene Umbaukonzept zu berücksichtigen.
Die Beschreibung der einzelnen Umbau- und Umschlussmaßnahmen ist im Kapitel 5 Um-
baukonzept sowie den zugehörigen Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen und bei der
Ausführung entsprechend umzusetzen.
4.2.1 Netzform
Im Niederspannungsnetz ist durchgängig ein TN-C-S-System mit zentralem Erdungspunkt
(ZEP) innerhalb der Niederspannungshauptverteilungen auszuführen.
Die Sammelschienen in den Schaltanlagen sowie alle weiterführenden Verbindungen sind
als durchgängiges 5-Leiter-System (L1, L2, L3, N, PE) herzustellen.
Die redundant aufgebauten Niederspannungshauptverteilungen sind mit einem gemeinsa-
men, überwachten zentralen Erdungspunkt (ZEP) im Eingangsschaltfeld 1.2 auszustatten.
Im gegenüberliegenden Feld ist ein sogenannter „Not-ZEP“ als vorbereitete Anschlussmög-
lichkeit zur schnellen und einfachen Nachrüstung vorzusehen.
Am Schaltschrank bzw. unmittelbar am ZEP ist ein dauerhaftes, gut lesbares Hinweisschild
mit folgender Aufschrift anzubringen:
„Beim Entfernen der Brücke wird die Schutzmaßnahme aufgehoben.“
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Im Bestand sind mehrere bestehende Leitungsverbindungen 4-polig ausgeführt.
Während der Umbaumaßnahmen sind alle zu erneuernden Leitungsverbindungen grund-
sätzlich 5-polig auszuführen.
Bestehende 4-polige Einzeladerverbindungen sind (soweit technisch und baulich möglich)
um den fehlenden getrennten Schutzleiter (PE) zu ergänzen oder zu erneuern.
4.2.2 Messungen
Alle offenen und kompakten Leistungsschalter sind mit integrierter Messfunktion auszurüs-
ten.
Die Messwerte sind über abgesetzte, grafische Anzeigen in den Schaltschranktüren bzw. in
den eingebauten Einschüben darzustellen.
4.2.3 Steuerspannung
Die bestehende Steuerspannungsversorgung ist vollständig zurückzubauen und durch eine
neue Steuerspannungsversorgung zu ersetzen.
Für die Bereitstellung der Steuerspannung ist ein modulares Einschubsystem der Firma Ben-
ning vorzusehen.
Die Steuerspannungsversorgung ist mit den erforderlichen Lade- und Überwachungseinrich-
tungen auszustatten. Sämtliche Betriebs-, Sammelstör- und Diagnosemeldungen sind bereit-
zustellen.
Das System ist über potenzialfreie Kontakte an das vorhandene Prozessleitsystem (PLS) an-
zubinden. Hierbei sind mindestens Betriebsmeldungen, Sammelstörmeldungen sowie wei-
tere für den sicheren Betrieb erforderliche Zustandsmeldungen an das Prozessleitsystem zu
übertragen.
4.2.4 Doppelbodenanlage
Die bestehende Doppelbodenanlage im Niederspannungsraum entspricht nicht den Anforde-
rungen der zukünftig vorgesehenen NSHV und ist zu erneuern.
Der Austausch der Doppelbodenanlage hat unter Berücksichtigung des fortlaufenden Be-
triebs der Bestandsanlage in mehreren Bauabschnitten zu erfolgen. Die Ausführung ist so
vorzusehen, dass die Teile der neuen NSHV bereits aufgestellt werden können, während
Teile der bestehenden Doppelbodenanlage weiterhin in Betrieb bleiben.
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Die neue Doppelbodenanlage ist statisch so auszulegen, dass der Tragrahmen der NSHV
unabhängig vom Doppelboden aufgestellt und dauerhaft sicher betrieben werden kann. Las-
ten aus der NSHV dürfen nicht über die Doppelbodenplatten abgetragen werden.
In der Mitte des Raumes befindet sich unter dem Doppelboden ein statisch erforderlicher
Überzug aus Stahlbeton mit einer Höhe von ca. 80 cm und Breite von 30 cm. Aus statischen
Erfordernissen sind zusätzliche Kernbohrungen in diesem unzulässig. Daher soll im Aufstell-
bereich der Schaltanlage der neue Doppelboden um ca. 10 cm sockelartig erhöht werden.
Unterhalb dieser Erhöhung können danach Kabel mit einer Kabelleiter oberhalb des Überzu-
ges verlegt werden.
Abbildung 10: Überzug unter dem Doppelboden in der Mitte des Raumes und der NSHV.
Die Ausführung der Doppelbodenanlage ist auf die Anforderungen der NSHV sowie die ge-
planten Umbauabschnitte abzustimmen. Die Zugänglichkeit der Kabelräume sowie die si-
chere Durchführung von Montage- und Wartungsarbeiten sind sicherzustellen.
4.2.5 Kabel- und Leitungswege
Neu zu verlegende Kabel sind entsprechend den technischen Anforderungen getrennt zu
verlegen. Dort, wo mehrere Kabel (mehr als fünf) gemeinsam geführt werden, ist die Lei-
tungs- und Kabelverlegung mittels Kabelbahnen oder Kabelleitern aus tauchfeuerverzinktem
Stahlblech auszuführen. Grundsätzlich sind Energiekabel getrennt von Mess-, Daten- und
Signalleitungen sowie Lichtwellenleitern zu verlegen. Die Trennung erfolgt durch separate
Kabelbahnen oder Trennstege innerhalb gemeinsamer Kabelbahnen.
Soweit technisch möglich, sind Bestandskabel, die an die neuen Schaltanlagen wieder ange-
schlossen werden, auf den neuen Kabeltrassen mitzuführen.
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In den Doppelböden liegen die Bestandskabel derzeit lose auf dem Boden. Im Zuge der Um-
bauarbeiten sind diese Kabel möglichst geordnet neu zu verlegen und soweit erforderlich
und möglich, auf neue Tragsysteme umzulegen.
Abbildung 11: Bestandssituation Doppelboden NSHV
Hierbei ist mit einem erhöhten Arbeitsaufwand zu rechnen, da die vorhandenen Kabelführun-
gen zu prüfen, neu zu strukturieren und in Teilabschnitten temporär auszubauen sind, um die
Montage der neuen Anlagen zu ermöglichen. Die Arbeiten sind (soweit möglich) unter Auf-
rechterhaltung des Anlagenbetriebs auszuführen.
4.3 Kabel- und Leitungssysteme
Sämtliche Kabel- und Leitungsanlagen sind entsprechend ihrer betrieblichen Funktion sowie
unter Berücksichtigung der elektrischen, thermischen und mechanischen Anforderungen
auszulegen. Die Auswahl der Kabel erfolgt hinsichtlich Kabeltyp, Leiterwerkstoff, Leiterquer-
schnitt, Aderanzahl, Isolationsniveau und Verlegeart entsprechend den geltenden Normen
und den Anforderungen des jeweiligen Anwendungsfalls.
Die Dimensionierung der Leitungen hat unter Berücksichtigung der zulässigen Strombelast-
barkeit, der Kurzschlussfestigkeit sowie der nach DIN VDE 0100-520 zulässigen Spannungs-
fälle zu erfolgen. Die Spannungsverluste sind so zu begrenzen, dass ein ordnungsgemäßer
und sicherer Betrieb der angeschlossenen Verbraucher gewährleistet ist.
Soweit im Zuge des Anlagenumbaus bestehende Kabelanlagen weiterverwendet werden,
sind diese auf Eignung, Zustand und ausreichende Bemessung zu prüfen. Erforderliche Ka-
belverlängerungen sind mittels geeigneter, für den jeweiligen Kabeltyp und Leiterquerschnitt
zugelassener Verbindungsmuffen fachgerecht auszuführen. Die Muffenverbindungen
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müssen dauerhaft betriebssicher, wartungsarm sowie elektrisch und mechanisch gleichwer-
tig zur ursprünglichen Kabelverbindung ausgeführt werden.
Die weiterverwendeten und verlängerten Kabel sind einschließlich aller erforderlichen An-
schluss-, Kennzeichnungs- und Befestigungsarbeiten an die neue Niederspannungshaupt-
verteilung anzuschließen. Sämtliche Anschlussarbeiten umfassen die Herstellung der erfor-
derlichen Kabelabschlüsse, die Montage von Kabelschuhen, die Kennzeichnung der Leiter
und Kabel sowie die fachgerechte Einführung und Zugentlastung innerhalb der neuen
Schaltanlage.
Nach Abschluss der Arbeiten sind die ausgeführten Kabelanlagen einer Prüfung gemäß den
einschlägigen VDE-Bestimmungen zu unterziehen. Die Messergebnisse sind zu dokumentie-
ren und dem Auftraggeber zu übergeben.
4.4 Brandschutzmaßnahmen
Für wand- und deckendurchdringende Kabel sind Brandschottungen entsprechend den bau-
lichen Anforderungen der jeweiligen Brandabschnitte (z. B. Feuerwiderstandsklasse S90)
auszuführen.
In den Wand- und Deckendurchführungen der Hauptkabelwege (horizontale und vertikale
Leitungsführungen) sind Weichschottsysteme einzubauen.
Es sind ausschließlich Schottsysteme zu verwenden, die nach den gültigen bauaufsichtli-
chen Zulassungen (z. B. ETA oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung [abZ]) zertifiziert
sind.
Das eingesetzte Material muss nach den Anforderungen des Brandschutz- und Arbeitssi-
cherheitsmanagements (BAM) zugelassen sein.
Bei nachträglichen Kabelverlegungen muss eine fachgerechte Nachbelegung gewährleistet
sein.
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Abbildung 12: Bestehende Brandschotten zu den Trafozellen
4.5 NSUV
Die bestehende Niederspannungsunterverteilung befindet sich im Niederspannungsschalt-
raum H2 E03 gegenüber der NSHV und versorgt das Maschinengebäude.
Die neue NSUV ist entsprechend der 1-poligen Darstellung bestehend aus zwei Abschnitten
auszuführen:
Leistungsfelder
-
Leistungsschalterfelder für Kompaktleistungsschalter in Festeinbautechnik
-
Abgangsfeld für waagerechte steckbare Sicherungslasttrennschalterleisten
Installationsverteilerfelder
- für den Einbau von Normfeldverteilern im Raster 250 mm x 150 mm.
Die Schaltanlage ist für einen Nennstrom Ib = 800 A und einen Bemessungskurzschluss-
strom von Icw = 66 kA auszulegen.
Die NSHV ist mit einem 5-poligen Sammelschienensystem mit getrennten PE- und Neutral-
leiterschienen (TN-S) auszuführen. Bestehende Kabel und Leitungen sind, soweit technisch
erforderlich, durch Kabelmuffen zu verlängern und an die neue NSUV anzuschließen.
Die neue Niederspannungshauptverteilung ist am Standort der bestehenden Schaltanlage zu
errichten. Sämtliche Arbeiten sind während des laufenden Kläranlagenbetriebs durchzufüh-
ren. Hierbei sind die Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb auf das technisch notwendige
Mindestmaß zu beschränken. Erforderliche Abschaltungen einzelner Anlagenteile sind im
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Zuge der Bestandsaufnahme zu ermitteln, möglichst kurz zu halten und frühzeitig mit dem
Auftraggeber abzustimmen.
4.6 Blitz-/Überspannungsschutz und Erdungsanlage
Die vorhandene Blitzschutzanlage des Maschinengebäudes wird weitergenutzt.
In der Niederspannungshauptverteilung sind geeignete Überspannungsschutzgeräte ent-
sprechend den Anforderungen der jeweiligen Anlagenteile vorzusehen.
Die Erdungsanlage ist an die Anforderungen der neuen Mittelspannungsschaltanlage, der
Transformatoren, der Schutztechnik sowie der zukünftig angeschlossenen Erzeugungsanla-
gen anzupassen. Hierzu sind die erforderlichen Maßnahmen, insbesondere das Setzen zu-
sätzlicher Tiefenerder sowie die Verlegung erdschlussstromtragfähiger Kupfererdungsleitun-
gen, auszuführen.
Die Erdungsanlage ist für die im Endausbau auftretenden Kurzschluss- und Erdschluss-
ströme auszulegen. Die Einhaltung der erforderlichen Erdungswerte ist nachzuweisen.
Die für die Anpassung der Erdungsanlage erforderlichen Tiefbau-, Erd- und Verlegearbeiten
werden durch den Auftraggeber erbracht.
4.7 Speicherprogrammierbare Steuerung (SPS) und Netzwerktech- nik
Allgemeines, Lizenzen
Auf der Kläranlage Flensburg ist derzeit das Prozessleitsystem Siemens PCS 7 V9.0 SP2
installiert. Für die neue MS-Anlage und die neue NSHV werden zusätzliche Runtime-Lizen-
zen für die OS und AS berücksichtigt. Weiterhin wird eine Engineering-Lizenz mit AS Run-
time für die Bausteinbibliothek der Leistungsschalter vorgesehen. Hardwarekomponenten für
die OS werden in dieser Maßnahme nicht vorgesehen. Die Beauftragung der Projektierungs-
leistungen erfolgt bauseits durch das TBZ. Es sind die entsprechenden Signallisten und Ge-
rätebeschreibungen für die Bus-Teilnehmer zur Verfügung zu stellen sowie die Durchführung
von Abstimmungen und Datenpunkttests mit dem Auftragnehmer PLT zu kalkulieren.
Automatisierungssysteme
Als Steuerungen sind derzeit S7-400 CPU416-2 im Einsatz. Bei der CPU in der vorhandenen
AS Energie im Maschinengebäude handelt es sich um eine alte, bereits abgekündigte CPU.
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Es wird für die Schaltanlagen eine neue PCS 7-konforme AS410-5H-Steuerung als Single
AS mit 1 000 AS PO auf der CPU vorgesehen. Die Steuerung ist als Bundle mit Baugruppen-
träger UR9 sowie einem Kommunikationsprozessor für Industrial Ethernet CP443-1 auszu-
führen. Ein zusätzlicher CP443-1 ist für die Anbindung an den EZA-Regler mittels Modbus-
TCP vorzusehen.
Die neue AS wird auf in einem neuen AS-Schrank im NSHV-Raum installiert. Der Schrank
wird direkt neben dem vorhandenem AS-Schrank aufgestellt. Der Anschluss an den Anla-
genbus erfolgt über ein LAN-Kabel an den vorhandenen Hirschmann-Switch MSP40 im Ma-
schinengebäude.
Die CPU hat auch für die Anbindung der neuen BHKW-Anlage entsprechende Leistungsre-
serven. Für die Anbindung werden dann noch weitere PO beschafft.
Für die Verarbeitung von digitalen und analogen Signalen (NH-Trenner, ZEP) wird die de-
zentrale Peripherie vom Typ ET 200SP mit Profinet eingesetzt. Diese werden direkt in Gerä-
tefächer der neuen Schaltanlagen integriert. Für die ET 200SP müssen die Anschaltungen
im PCS 7-Umfeld immer vom Typ „High Feature (HF)“ und die Ein- und Ausgabebaugruppen
mindestens vom Typ „Standard“ sein. Die offenen Leistungsschalter vom Typ 3WA werden
mit integrierter Modbus TCP-Schnittstelle (COM190) ausgeführt. Die kompakten Leistungs-
schalter 3VA2 plus (mit COM0121) und 3VA27 (mit COM043) werden ebenfalls über Modbus
TCP angebunden. Für die Einspeisungen sind für jeden Leistungsschalter Anzeigen (DSP
- vorgesehen; bei den Abgängen mit kompakten Leistungsschaltern werden die Anzeigen
gruppenweise in der NSHV installiert.
Die Schutzgeräte der neuen MS-Anlage werden ebenfalls über Profinet oder Modbus an die
neue AS angeschlossen. Für diskrete Signale wird eine ET-200SP vorgesehen.
Für die Projektierung der Teilnehmer über das PCS 7-Engineering-System sind Lizenzen für
die Bausteinbibliothek (Runtime pro AS und Engineering) der Sentron-Leistungsschalter
3WA und 3VA vorgesehen.
Projektierungsleistungen
Die neue Automatisierungsstation ist im Engineering-System anzulegen und die alten Ob-
jekte aus der alten SPS nach erfolgtem Umbau zurückzuprojektieren. Alle Objekte der alten
Anlagen werden entfernt und für die neuen Schaltanlagen neue Objekte angelegt. Hierfür
sind in der OS neue Prozessbilder für neue Schaltanlagen anzulegen und vorhandene Bilder
anzupassen. Alle relevanten Messwerte der Energieverbräuche sind zusätzlich im
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Protokollierungssystem ACRON als Verfahrensgrößen anzulegen und entsprechende Be-
richte der Verbräuche zu realisieren.
Neue Automatikfunktionen für die Schaltanlagen sind bisher nicht vorgesehen, es werden
nur die Leistungsschalter und Messungen an das PCS 7 angebunden.
Die Projektierungsleistungen werden separat vom TBZ beauftragt. Es sind entsprechende
Abstimmungen mit dem Auftragnehmer SPS/PLS durchzuführen. Weiterhin ist ein gemeinsa-
mer Datenpunkttest sowie eine gemeinsame Inbetriebnahme vorgesehen.
Netzwerktechnik
Es wird ein Netzwerk-Ring als MRP-Ring aufgebaut der über eine der beiden Profinetschnitt-
stellen an die CPU AS410-5H angebunden wird; dieser Ring wird hauptsächlich mit Lichtwel-
lenleiterkabeln (Breakout-Kabeln) ausgeführt. Als Switch-Typ werden Switche der Firma Sie-
mens der Typen SC206-2SFP und SC216-4C vorgesehen. An die Switche in diesem Ring
werden die Teilnehmer dann sternförmig über Profinet (VLAN) oder Modbus TCP (VLAN) an-
geschlossen, wobei auch einige Teilnehmer, z. B. offene Leistungsschalter und die zugehöri-
gen Anzeigen, in einer Linie angeschlossen werden. Die Leistungsschalter werden dazu mit
direkter Modbus-Schnittstelle ausgeführt. Zur Aufnahme von Binärsignalen und der ZEP-
Messung wird je Sammelschiene eine ET 200SP vorgesehen.
Die vorgesehene Konfiguration ist dem beigefügten Konfigurator zu entnehmen.
Der Umbau von der alten auf die neue Schaltanlage erfolgt in mehreren Schritten (siehe Um-
baukonzept), sodass der Datenpunkttest sowie die Inbetriebnahme nicht zusammenhängend
erfolgen können.
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5 Umbaukonzept
Da die Kläranlage weitestgehend unterbrechungsfrei weiterbetrieben werden muss, ist für
die Erneuerung der Mittelspannungsschaltanlage, der Transformatoren sowie der Nieder-
spannungshauptverteilung ein umfassendes Umbaukonzept erforderlich. Der Umbau wird in
wesentlichen Punkten beschrieben. Ein detaillierterer Ablauf mit schematischen Aufbauplä-
nen sind den Anlagen zu entnehmen. Die jeweiligen Umbauzeiten sollen aufgrund der be-
trieblichen Belange möglichst kurzgehalten werden.
5.1 MS-Schaltanlage
5.1.1 Notstrombetrieb
Zur Aufrechterhaltung der wesentlichen Funktionen der Kläranlage während der Umbauar-
beiten an der Mittelspannungshauptverteilung ist der Einsatz von zwei provisorischen Net-
zersatzaggregaten vorgesehen.
Für die Versorgung der Niederspannungshauptverteilung im Maschinengebäude ist ein
Netzersatzaggregat mit einer Leistung von 500 kVA vorgesehen. Für die Versorgung der
Niederspannungshauptverteilung in der Filtration (PWG) ist ein weiteres Netzersatzaggregat
mit einer Leistung von 300 kVA vorgesehen.
Während der Umbauarbeiten wird die Kläranlage im Handbetrieb betrieben. Aufgrund der
hierdurch eingeschränkten Betriebsweise der Kläranlage sind die Umbauphasen, in denen
keine Versorgung über das öffentliche Versorgungsnetz erfolgt, auf das notwendige Mini-
mum zu begrenzen. Vorgesehen sind Abschaltzeiten von maximal 4 Stunden je Abschal-
tung.
Für den Anschluss der beiden Netzersatzaggregate stehen jeweils Anschlussschränke zur
Verfügung. Die Anschlussschränke sind mit einem Kupferschienensystem ausgestattet.
Die Anschlusskabel der Netzersatzaggregate sind direkt auf das Kupferschienensystem auf-
zulegen. Die Verbindung hat mittels geeigneter Schraubverbindungen zu erfolgen.
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Abbildung 13: Anschlusspunkt 500 kW NEA
Abbildung 14: Anschlusspunkt 300 kW NEA
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Abbildung 15: Aufstellorte der Aggregate
5.1.2 Umbaukonzept MS-Anlage
Die Erneuerung der Mittelspannungsanlage erfolgt in mehreren aufeinander abgestimmten
Bauabschnitten, um die Energieversorgung der Kläranlage während der gesamten Maß-
nahme sicherzustellen. Hierzu werden die bestehenden Transformatoren und Einspeisungen
schrittweise von der Bestandsanlage auf die neue Mittelspannungsanlage umgeschwenkt.
Gleichzeitig werden durch den VNB die bestehenden Massekabel durch neue VPE-Kabel er-
setzt. Grundlage des Konzepts ist eine abschnittsweise Inbetriebnahme der neuen Anlagen-
teile bei gleichzeitigem Erhalt der Versorgungssicherheit. Besondere Aufmerksamkeit gilt da-
bei dem Arbeiten an einer bestehenden Mittelspannungsanlage im laufenden Betrieb sowie
der sicheren Freischaltung der jeweiligen Arbeitsbereiche.
Zuerst werden die erforderlichen Kernbohrungen für die Druckentlastung und der Tragrah-
men für die neue Schaltanlage hergestellt. Im Anschluss wird die neue Mittelspannungs-
schaltanlage errichtet und die neuen Einspeisekabel des Netzbetreibers verlegt und ange-
schlossen. Parallel dazu wird die temporäre Netzersatzanlage eingebunden, um während
der Umschaltvorgänge die Versorgungssicherheit bereitzustellen. Nach Fertigstellung dieser
Arbeiten kann der erste Bestandstransformator außer Betrieb genommen und demontiert
werden.
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In den folgenden Bauphasen werden die Transformatoren nacheinander auf die neue Schalt-
anlage umgeschwenkt. Hierzu werden die bestehenden Mittelspannungskabel von der Altan-
lage getrennt, gegebenenfalls verlängert und an die neue Anlage angeschlossen. Nach den
erforderlichen Kabelprüfungen und Schalthandlungen werden die jeweiligen Transformatoren
auf die neue Anlage aufgeschaltet. Durch diese schrittweise Vorgehensweise bleibt die Ver-
sorgung der Kläranlage während des gesamten Umbaus erhalten.
Nachdem alle Transformatoren und Einspeisungen auf die neue Mittelspannungsanlage
übertragen wurden, wird die Bestandsanlage vollständig außer Betrieb genommen. Anschlie-
ßend erfolgen die Demontage der alten Schaltanlage, der Rückbau nicht mehr benötigter Ka-
belverbindungen sowie die Wiederherstellung der baulichen Anlagen. Abschließend wird die
temporär eingesetzte Netzersatzanlage zurückgebaut und die neue Mittelspannungsanlage
in den Endausbauzustand überführt.
Das detailliertere Umbaukonzept ist in Anlage 6: A24-2630AS14, Umbaukonzept MS-An-
lage dargestellt.
5.2 NSHV
Der Austausch der bestehenden Niederspannungshauptverteilung erfolgt im laufenden Be-
trieb der Kläranlage. Ziel des Umbaukonzeptes ist die Aufrechterhaltung der Energieversor-
gung während der gesamten Bauzeit bei gleichzeitiger Erneuerung der Schaltanlage.
Hierzu wird zunächst die bestehende Rückenverbindung der Schaltanlage getrennt und eine
Anlagenseite außer Betrieb genommen sowie demontiert. Im freigewordenen Bereich wird
ein neuer Doppelboden mit Tragegestell hergestellt und der erste Abschnitt der neuen
Schaltanlage errichtet.
Nach erfolgreicher Montage und Inbetriebnahme des ersten neuen Anlagenteils werden die
bestehenden Leitungen über provisorische Leitungen mit Klemmkästen verlängert und auf
den neuen Anlagenteil umgeschwenkt. Anschließend erfolgt die Demontage des verbleiben-
den Altanlagenteils. Auf der dadurch freiwerdenden Fläche wird der Doppelboden erneuert
und der zweite Abschnitt der neuen Schaltanlage aufgebaut.
Nach Fertigstellung beider Anlagenhälften wird die neue Rückenverbindung hergestellt und
die Schaltanlage zu einer vollständigen Einheit zusammengeführt. Im Anschluss werden die
während der Umbauphase eingesetzten Provisorien zurückgebaut und die verbleibenden
Anlagenteile auf die neue Schaltanlage umgeschwenkt. Mit Abschluss dieser Arbeiten erfolgt
der vollständige Betrieb der Anlage über die neue Schaltanlage.
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Während der gesamten Umbauarbeiten sind geeignete Provisorien sowie umfangreiche
Schalthandlungen erforderlich, um die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten. Besondere
Bedeutung kommt dabei der Arbeits- und Anlagensicherheit zu. Vor Beginn jeder Umbau-
maßnahme ist die Spannungsfreiheit der betroffenen Anlagenteile festzustellen und sicher-
zustellen, dass Arbeiten ausschließlich an freigeschalteten Anlagenbereichen durchgeführt
werden.
Das detailliertere Umbaukonzept ist in Anlage 5: A24-2630AS13, Umbaukonzept NSHV
dargestellt.
6 Termine
Der übergeordnete Terminrahmen ist dem Anhang „Rahmenterminplan“ zu entnehmen. Die
dort enthaltenen Angaben bilden die Grundlage für die Gesamtterminierung.
Während der Technischen Klärung lieferkritischer Komponenten ist vom Auftragnehmer ein
Grobterminplan einzureichen. Dieser umfasst mindestens:
-
Werks- und Montageplanung, einschließlich erforderlicher Revisionen
-
Fertigungs- und Lieferzeiten relevanter Komponenten
-
zeitliche Abfolge der Umbau- und Neubauphasen
-
geplante Inbetriebnahmen, Übergaben und Dokumentationsphasen
-
Berücksichtigung aller Freigabezeiträume, die durch den Auftraggeber erforderlich werden
Spätestens 20 Tage vor Beginn der Umbauphasen ist ein detaillierter Terminplan vorzule-
gen. Dieser hat alle Umbauschritte entsprechend dem Umbaukonzept vollständig aufzu-
schlüsseln und ist um die folgenden Punkte zu ergänzen:
-
Integration aller Inbetriebnahme- und Prüfschritte
-
Darstellung von Abhängigkeiten und Schnittstellen durch Arbeiten die durch den Auftrag-
geber ausgeführt werden
-
Berücksichtigung der im laufenden Betrieb erforderlichen Umbau- und Schaltfenster
-
Der Terminplan ist der Bauleitung zur Prüfung und schriftlichen Freigabe vorzulegen
-
Berücksichtigung aller Freigabezeiträume, die durch den Auftraggeber erforderlich wer-
den
Fortschrittsmeldungen:
-
während der Umbauphasen: wöchentlich
-
in allen anderen Projektphasen: alle zwei Wochen
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Die Meldungen sind in den Baubesprechungen vorzustellen und schriftlich zu übergeben.
Zusätzlicher Hinweis
Aufgrund der Arbeiten im laufenden Betrieb sind bei allen Terminplanungen angemessene
Pufferzeiten einzuplanen.
Hierzu zählen insbesondere:
- betrieblich bedingte Verzögerungen (z. B. wetterbedingte Unterbrechungen aufgrund er-
höhten Energiebedarfs bei ungünstigen Witterungsverhältnissen).
-
eingeschränkte Verfügbarkeit von Schaltbereichen
-
zusätzliche Prüfungen oder Freigaben
-
kurze oder wechselnde Arbeitsfenster aufgrund der Anlagenverfügbarkeit
Diese Aspekte sind in Grob- und Detailterminplanung verbindlich zu berücksichtigen.
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