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Erneuerung des Blockheizkraftwerks und der Stromversorgung einer Kläranlage

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.10.2026, 09:42 (Europe/Berlin)

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211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)

STADT FLENSBURG

DER OBERBÜRGERMEISTER

Stadt Flensburg - Vergabestelle - 24931 Flensburg Rechtsabteilung -Vergabestelle-

Auskunft erteilt Annika Naumann Dienstgebäude Rathausplatz 1 Zimmer 610

Telefon 0461 85-2933 Telefax 0461 85-1893 E-Mail naumann.annika@flensburg.de

Aktenzeichen 213/2026 Datum 21.10.2026

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A

Das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) wird angewendet.

Bezeichnung der Bauleistung:

Baumaßnahme: Kläranlage Flensburg, Erneuerung Blockheizkraftwerk

Leistung: Erneuerung der Mittelspannung, der Trafos und der NSHV

Vergabenr.: 213/2026

Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung freihändige VergabeAblauf der Angebotsfrist Datum: 16.12.2026 Uhrzeit: 08:00
16.12.202608:00
Bindefrist endet am:12.02.2027
Voraussichtliche Ausführungszeit: Beginn: gemäß Bauzeitenplan Ende: gemäß Bauzeitenplan
gemäß Bauzeitenplan
!>> Es sind nur elektronisch eingereichte Angebote über das Vergabeportal www.dtvp.de!
zugelassen. <<
>>Schriftlich eingereichte Angebote sind nicht zugelassen und sind zwingend
auszuschließen. <<
>> Bitte achten Sie beim Hochladen Ihres Angebots auf dessen Vollständigkeit, u.a.
Angebotsschreiben und LV mit allen Preisen als PDF! (zusätzlich bitte auch die
GAEB-Datei!). <<
>> Es ist nicht zugelassen, dass Bieter bei der Öffnung der Angebote anwesend
sind. <<
>> Das Submissionsergebnis übersenden wir Ihnen über DTVP. <<

Die Vergabestelle bittet alle Bieter darum, zur Angebotserstellung die übersandte GAEB-Datei zu nutzen und zusätzlich zum EDV-Ausdruck des bepreisten LVs als PDF-Datei auch die GAEB-Datei (X84-Datei) mit dem Angebot hochzuladen.

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Anlagen:

A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:

212 Teilnahmebedingungen (Ausgabe 2019) 227 Zuschlagskriterien

B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:

Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 214 Besondere Vertragsbedingungen

C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:

213 Angebotsschreiben 233 Nachunternehmerleistungen

Leistungsverzeichnis 234 Erklärung Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft

124 Eigenerklärung zur Eignung

Pläne/Zeichnungen: siehe Zip-Ordner „Anlagen“

  1. Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im Namen und für Rechnung des folgenden Auftraggebers zu vergeben: Technisches Betriebszentrum (Anstalt öffentlichen Rechts), Schleswiger Straße 76, 24941 Flensburg

  2. Kommunikation

Die Kommunikation erfolgt

elektronisch über die Vergabeplattform
in Textform unter nachstehender Anschrift:
Stadt Flensburg, Der Oberbürgermeister, Zentrale Vergabestelle
Rathausplatz 1, 24937 Flensburg, Zimmer 610
0461 / 852933vergabestelle@flensburg.de

Nr.: 0461 / 85 1893 nauman 3. Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)

3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:

siehe (Auftrags)Bekanntmachung

3.2 frei

3.3 frei

3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:

siehe (Auftrags)Bekanntmachung
Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223
Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222
Urkalkulation
  1. Losweise Vergabe

nein

ja, Angebote sind möglich

nur für ein Los für ein oder mehrere Lose nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)

  1. Mehrere Hauptangebote

Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.

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6 Nebenangebote

6.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 4 der Teilnahmebedingungen gilt nicht.

6.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 4 der Teilnahmebedingungen) -ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten- für die gesamte Leistung

7 Angebotswertung Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.

8 Zugelassene Angebotsabgabe

Elektronisch in Textform (Eine schriftliche Angebotsabgabe ist nicht zugelassen!)

Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.

Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Öffentlicher Ausschreibung).

WICHTIG bei Ausschreibungen über DTVP: Achten Sie bitte immer beim Herunterladen einer neuen Ausschreibung auch auf den Bereich "Kommunikation"! Dort finden Sie bereits versendete Nachsendungen/ Änderungsmitteilungen zu der Ausschreibung.

Damit Sie über zukünftige Änderungen automatisch per E-Mail informiert werden, ist es notwendig sich zu registrieren!

Die Registrierung bei DTVP ist für Sie kostenlos und unverbindlich, es reicht das „0 €- Basispaket“. Dieses beinhaltet bereits die wichtige E-Mail-Benachrichtigung an Sie über von uns eingestellte Nachsendungen/ Änderungen zum LV. Alle Nachsendungen finden Sie immer im Bereich „Kommunikation“. Jegliche Änderungen im LV werden automatisch Vertragsbestandteil, auch wenn Sie von einer Nachsendung keine Kenntnis erlangen.

  1. Nachprüfungsstelle (nach § 21 VOB/A): Referat IV 27 beim Innenministerium des Landes Schleswig – Holstein, Düsternbrooker Weg 92  24105 Kiel

Im Auftrag Flensburg, den 21.10.2026

gez. Annika Naumann___________________ (Unterschrift Vergabestelle)

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Informationsblatt zu Freistellungsbescheinigungen

Hinweise zum Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe

Der öffentliche Auftraggeber ist nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30. August 2001 (BGBl. 1, S. 2267) verpflichtet ab dem 01.01.2002 bei Verträgen über Bauleistungen 15% von jedem vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Bruttobetrag an das für ihr Unternehmen zuständige Finanzamt abzuführen, wenn der Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Gegenleistung (Zahlung) keine Freistellungsbescheinigung seines Finanzamtes vorlegt.

Betroffen sind alle Zahlungen, auch Abschlags- und Vorauszahlungen, wobei es unerheblich ist, ob der Auftrag vor oder nach dem 31.12.2001 erteilt wurde.

Wir bitten Sie auch in Ihrem Interesse um die rechtzeitige Vorlage einer Freistellungsbescheinigung Ihres Finanzamtes. Damit können Sie zusätzliche Verwaltungsarbeit und einen Steuerabzug vermeiden.

Der Auftragnehmer ist nach den Besonderen Vertragsbedingungen verpflichtet, dem Auftraggeber jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48B EStG) unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Der öffentliche Auftraggeber haftet gegenüber dem Finanzamt für den ordnungsgemäßen Steuerabzug.

Wenn bei der Auszahlung eines Rechnungsbetrages keine Freistellungsbescheinigung vorliegt, wird von der an Sie zu leistenden Zahlung 15% abgezogen und an das für Ihr Unternehmen zuständige Finanzamt abgeführt. Die Höhe des Steuerabzuges wird Ihnen mitgeteilt.

Der Steuerabzug wird haushaltstechnisch wie eine Abtretung behandelt. Hierzu hat der Auftragnehmer der Vergabestelle die notwendigen Daten über das für ihn zuständige Finanzamt und seine Steuernummer mitzuteilen.

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213 (Angebotsschreiben)

Name und Anschrift des Bieters:

Ort:
Datum:
Tel.:
Fax:
e-mail:
USt.-ID-Nr.:
HR-Nr.:
Registergericht:

(Name und Anschrift der Vergabestelle) Stadt Flensburg Der Oberbürgermeister Zentrale Vergabestelle Rathausplatz 1 24931 Flensburg

Angebotsschreiben

Bezeichnung der Bauleistung:

Baumaßnahme: Kläranlage Flensburg, Erneuerung Blockheizkraftwerk

Leistung: Erneuerung der Mittelspannung, der Trafos und der NSHV

Vergabenr.: 213/2026

vom Bieter anzukreuzen und beizufügen:

Anlagen, die Vertragsbestandteil werden

Leistungsverzeichnis mit den Preisen und den geforderten Angaben / Erklärungen
X84 oder P84 oder D84-Datei
Nebenangebot(e)
233Nachunternehmerleistungen
234Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft

Anlagen, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden

124Eigenerklärung zur Eignung
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
221 / 222Angaben zur Preisermittlung

1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.

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keine Vergabe nach Losen Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. 2 Leistungsbeschreibung einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) beträgt €

3 Anzahl der Nebenangebote St.

Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote sowie auf die Preise für angeordnete 4 Leistungen, die auf Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche % Leistung zu bilden sind.

5 Bestandteil meines/ unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen:

  • Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2016,
  • Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B

6 Ich bin/Wir sind für die zu vergebene Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifikations- verzeichnis eingetragen unter Nummer:

Name:__________________________________ PQ-Nummer: __________________________

7 Ich/ Wir erklären, dass

ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n). ich/ wir die Leistungen, die nicht im Verzeichnis Nachunternehmerleistungen bzw. Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmer aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n).

8 Ich/ Wir erklären, dass

  • ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkenne(n).

  • mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebots sind.

  • ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheitsschutz- koordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen.

  • das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden.

  • falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.

  • ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungssumme dieses Vertrages entrichten werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn ich/wir weise(n) einen geringen Schaden nach.

Unterschrift

Ist bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar, wird das Angebot ausgeschlossen.

Zugelassene Angebotsabgabe: Elektronisch in Textform

(Eine schriftliche Angebotsabgabe ist nicht zugelassen!)

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212 VOB (Teilnahmebedingungen)

TEILNAHMEBEDINGUNGEN für die Vergabe von Bauleistungen Einheitliche Fassung

Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“, Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen“ (VOB/A, Abschnitt 1).

1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmers Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.

Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

3 Angebot

3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.

Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.

3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.

3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.

3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.

Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebots hinzuzufügen.

Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die

  • ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
  • an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.

Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.

3.8 Die Vergabestelle behält sich vor in der Verhandlungsvergabe/ dem Verhandlungsverfahren vor, den Zuschlag ohne weitere Verhandlungen auf die Erstangebote zu erteilen.

4 Nebenangebote

4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Gleichwertigkeit bzw. die Erfüllung der Mindestanforderungen ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen. die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.

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Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.

  1. 3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).

4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.

5 Bietergemeinschaften

5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,

  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,

  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte/ mit Siegel versehene Erklärung abzugeben.

5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.

6 Nachunternehmer

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmer benennen.

7 Eignung

7.1 Öffentliche Ausschreibung

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste der Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

7.2 Beschränkte Ausschreibungen/ Freihändige Vergaben

Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen, die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.

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(214) Baumaßnahme: Kläranlage Flensburg, Erneuerung Blockheizkraftwerk

Leistung: Erneuerung der Mittelspannung, der Trafos und der NSHV

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) 1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen am / im spätestens Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW Innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B); Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt. Nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn.

Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) am / im innerhalb von Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn.

in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW.

in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist.

1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind: vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung

folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen: aus dem beigefügten Bauzeitenplan

1.3 Der Auftraggeber behält sich vor, im Auftragsschreiben den Beginn und das Ende der Ausführungsfrist und etwaiger Einzelfristen datumsmäßig festzuhalten.

2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) 2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:

€ (ohne Umsatzsteuer)

P rozent der Abrechnungssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Abrechnungssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der Abrechnungssumme ohne Umsatzsteuer begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Abrechnungssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

3 Zahlungen (§ 16 VOB/B) Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B verlängert auf 50 Tage.

Vorauszahlung: Auf Wunsch wird eine Vorauszahlung in Höhe von 30 % der Auftragssumme nach Auftragserteilung gegen Vorlage einer Sicherheit (Bürgschaft) in entsprechender Höhe nach Formblatt „Abschlagszahlungs-/ Vorauszahlungsbürgschaft“ gewährt.

4 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)

Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet.

Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.

5 Sicherheitsleistung für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)

Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet.

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Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): Die Rückgabe der Bürgschaft erfolgt, wenn aus dem Vertrag keine Mängelansprüche mehr nach § 13 VOB/B bestehen.

6 Bürgschaften (§ 17 VOB/B)

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar für

  • die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“
  • die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“
  • vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt „Abschlagszahlungs-/ Vorauszahlungsbürgschaft“

7 Technische Spezifikationen

Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

8 Werbung

Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

9 frei

  • Ende der Besonderen Vertragsbedingungen -

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233 (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen)

Bieter:
Baumaßnahme: Leistung:Kläranlage Flensburg, Erneuerung Blockheizkraftwerk

Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen

Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer.

Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben.

OZ/ Leistungsbereich Beschreibung der Name des Unternehmens Mein/Unser Betrieb Teilleistungen ist auf die Leistung eingerichtet

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