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Entwurf_EVB-IT_Systemvertrag_mit_Cloudleistungen.pdf

Erneuerung des Bibliotheksmanagementsystems

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.10.2026, 11:07 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

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EVB-IT Systemvertrag

Seite 1 von 31 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber L-10.2-2026-00337 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______

Seite 1 von 31 Vertrag über die Erstellung eines Gesamtsystems Inhaltsangabe

1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages 4 1.1 Vertragsgegenstand 4 1.2 Vergütung 4 1.3 Vertragsbestandteile* 5 1.3.1 dieser Vertragstext bestehend aus den Seiten 1 bis 31 und den folgenden Anlagen: 5 2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen 6 2.1 Leistungen bis zur Abnahme 6 2.2 Leistungen nach der Abnahme 6 2.3 Vorgehensmodell 6 3 Systemumgebung* des Gesamtsystems und beizustellende Systemkomponenten* 6 4 Leistungen des Auftragnehmers zur Erstellung des Gesamtsystems 7 4.1 Verkauf von Hardware 7 4.2 Vermietung von Hardware 7 4.3 Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf) 7 4.4 Überlassung von Standardsoftware* auf Zeit (Vermietung) 7 4.4.1 Leistungsumfang und Vergütung 7 4.4.2 Mitteilung über Anpassungen der Standardsoftware* auf Quellcodeebene 8 4.4.3 Abweichende Lizenzbedingungen 8 4.4.4 Bereitstellung der Standardsoftware* 9 4.5 Ggf. Erstellung und Überlassung von Individualsoftware* auf Dauer 9 4.5.1 Leistungsumfang 9 4.5.2 Vergütung 10 4.5.3 Abweichende Nutzungsrechte an der Individualsoftware* 10 4.5.4 Sonderregelung: Lizenzrückvergütung (nur möglich bei nicht ausschließlicher Nutzungsrechtseinräumung) 10 4.5.5 Einräumung von Rechten an Erfindungen 11 4.5.6 Bereitstellung der Individualsoftware* 11 4.6 Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen 11 4.6.1 Leistungsumfang 11 4.6.2 Vergütung 11 4.7 Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* 11 4.7.1 Leistungsumfang 11 4.7.2 Abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen 11 4.7.3 Vergütung 12 4.8 Schulung 12 4.8.1 Schulungsunterlagen 12 4.8.2 Vergütung für Schulungen inkl. Schulungsunterlagen 13 4.9 Dokumentation 13 4.10 Sonstige Leistungen zur Systemerstellung (Bereitstellung eines Testsystems) 14 4.10.1 Leistungsumfang 14 4.10.2 Vergütung 14 5 Systemservice 14 5.1 Arten von Systemserviceleistungen 14 5.1.1 Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems (Störungsbeseitigung) 14 5.1.2 Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* (vorbeugende Maßnahmen) 16 5.1.3 Überlassung von verfügbaren Programmständen* (Standardsoftware*) 16 5.1.4 Sonstige Systemserviceleistung (Betrieb und Hosting des Gesamtsystems) 17 5.2 Beginn / Dauer der Systemserviceleistungen 17 5.3 Kündigung von Systemserviceleistungen 17 5.4 Vergütung/Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen 18 5.4.1 Vergütung 18 5.4.2 Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen 18 5.5 Sonstige Regelungen zu Systemserviceleistungen 18

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 Änderungen des Vertrages durch AG in Rot

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EVB-IT Systemvertrag

Seite 2 von 31 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber L-10.2-2026-00337 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______

Seite 2 von 31 5.5.1 Teleservice* 18 5.5.2 Abnahme der Systemserviceleistungen 18 5.5.3 Dokumentation der Systemserviceleistungen 18 6 Weitere Leistungen nach der Abnahme während der Laufzeit des Servicevertrages 18 6.1 Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems nach der Abnahme 18 6.2 Sonstige Leistungen nach der Abnahme 19 6.2.1 Leistungsumfang 19 6.2.2 Vergütung 19 7 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand f 19 7.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand 19 7.2 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand 19 7.2.1 Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) 19 7.2.2 Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) 20 7.2.3 Während sonstiger Zeiten 20 7.3 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen 20 7.4 Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten 20 7.4.1 Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten 20 7.4.2 Reisezeiten 20 7.5 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand 21 7.6 Preisanpassung für Systemserviceleistungen, die nicht im Pauschalfestpreis* enthalten sind 21 8 Termin- und Leistungsplan 21 9 Zahlungsplan 21 10 Projektmanagement 22 10.1 Projektmanager/Projektleiter 22 des Auftragnehmers (Schlüsselpositionen): 22 10.2 Weitere Schlüsselpositionen des Auftragnehmers 23 10.3 Projektsteuerung/Projektkoordinierung 23 10.4 Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests) 23 11 Weitere Pflichten des Auftragnehmers 23 11.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers 23 11.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen 24 11.3 Kopier- oder Nutzungssperre* 24 11.4 Mitteilungspflicht bezüglich der zur Vertragserfüllung eingesetzten Werkzeuge* 24 11.5 Entsorgung der Hardware (ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT System-AGB) 24 11.6 Entsorgung der Verpackung 24 12 Mitwirkung des Auftraggebers 24 13 Abnahme 25 13.1 Gegenstand der Abnahme 25 13.2 Testdaten 25 13.3 Dauer, Ort und Systemumgebung* der Funktionsprüfung 25 13.4 Vereinbarungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und zur Erklärung der Abnahme 25 13.5 Vereinbarungen zu Mängelklassen im Rahmen der Funktionsprüfung 26 14 Mängelhaftung (Gewährleistung) 26 14.1 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel des Gesamtsystems 26 14.2 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel an Teilleistungen 26 14.3 Mängelmeldungen 26 15 Haftungsregelungen 26 15.1 Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung 26 15.2 Haftung bei Verzug 26 15.3 Haftung für den Systemservice 26 15.4 Haftung für entgangenen Gewinn 27 16 Vertragsstrafen bei Verzug 27 16.1 Verzug bei Erstellung des Gesamtsystems 27 16.2 Verzug bei Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* 27 16.3 Gutschrift bei Nichteinhaltung der in Anlage Nr. 1 vereinbarten Verfügbarkeitsverpflichtung für den Betrieb 27 17 Weitere Vereinbarungen 27

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 Änderungen des Vertrages durch AG in Rot

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EVB-IT Systemvertrag

Seite 3 von 31 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber L-10.2-2026-00337 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______

Seite 3 von 31 17.1 Garantien 27 17.1.1 Auftragnehmergarantien 27 17.1.2 Herstellergarantien 27 17.2 Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes* 28 17.2.1 Übergabe des Quellcodes* 28 17.2.2 Hinterlegung des Quellcodes 28 17.3 Haftpflichtversicherung 29 17.4 Sicherheiten 29 18 Vorauszahlungsbürgschaft 29 19 Vertragserfüllungs- oder Mängelhaftungssicherheit 29 20 Kombinierte Vertragserfüllungs- oder Mängelhaftungssicherheit 29 20.1 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit 30 20.2 Vereinbarungen zur Korruptionsprävention 30 20.3 Kündigungsrecht des Auftraggebers 30 20.4 Sonstige Vereinbarungen 30 20.4.1 Freigabe Feinkonzept 30 20.4.2 Gerichtsstand 30 20.4.3 Technische „no Spy-Klausel 30 20.4.4 Veröffentlichungsrecht 31

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 Änderungen des Vertrages durch AG in Rot

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EVB-IT Systemvertrag

Seite 4 von 31 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber L-10.2-2026-00337 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______

Seite 4 von 31 Vertrag über die Erstellung eines Gesamtsystems

zwischen

Stadt Leipzig, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig vertreten durch den Oberbürgermeister, endvertreten durch den Leiter des Amts für Digitalisierung und Organisation

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: L-10.2-2026-00337

— im Folgenden „Auftraggeber“ genannt —

und

Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer:

— im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt —

wird folgender Vertrag geschlossen:

1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages

1.1 Vertragsgegenstand Gegenstand des EVB-IT Systemvertrages ist die Erstellung des nachfolgend beschriebenen Gesamtsystems, einschließ- lich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* durch den Auftragnehmer auf der Grundlage eines Werkvertrages und - soweit nachfolgend vereinbart - der Systemservice und die Weiterentwicklung des Gesamtsystems.

Bereitstellung, Customizing und Betrieb eines Bibliotheksmanagementsystems beim Auftragnehmer nach der Abnahme sowie Weiterentwicklung des Gesamtsystems nach der Abnahme auf Wunsch des Auftraggebers

Die Leistungen zur Erstellung des Gesamtsystems bilden eine sachliche, wirtschaftliche und rechtliche Einheit. Für den Auftraggeber ist von vertragswesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer die in diesem Vertrag vereinbarte Funkti- onalität des Gesamtsystems herstellt und alle dafür erforderlichen Schritte vornimmt. Der Auftragnehmer ist verantwortli- cher Generalunternehmer für die Erstellung des Gesamtsystems und haftet für die Leistungen seiner Subunternehmer wie für seine eigenen Leistungen.

Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus diesem Vertrag, insbesondere aus den in Nummer 1.3 genannten Do- kumenten.

1.2 Vergütung Der Pauschalfestpreis* beträgt . Die einzelnen Anteile am Pauschalfestpreis* werden nachfolgend nicht gesondert ausgewiesen. Ausgenommen vom Pauschalfestpreis* sind einzelne Leistungen, die gesondert vergütet werden.1 Der Pauschalfestpreis* beträgt siehe Preisblatt in Anlage Nr. 3. Die einzelnen Anteile am Pauschalfestpreis* wer- den nachfolgend gesondert ausgewiesen.

1 Die gesonderte Vergütung ergibt sich z.B. für den Systemservice aus Nummer 5.4.1

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 Änderungen des Vertrages durch AG in Rot

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EVB-IT Systemvertrag

Seite 5 von 31 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber L-10.2-2026-00337 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______

Seite 5 von 31 Ausgenommen vom Pauschalfestpreis* sind einzelne Leistungen, die gesondert vergütet werden. Einzelheiten zur Vergütung ergeben sich darüber hinaus aus der Vergütungszusammenstellung in Anlage Nr. 3.

Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarte Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

1.3 Vertragsbestandteile* Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:

1.3.1 dieser Vertragstext bestehend aus den Seiten 1 bis 31 und den folgenden Anlagen:

Anlagen zum EVB-IT Systemvertrag
Anlage Nr.BezeichnungDatum/ VersionAnzahl Seiten
1234
1Leistungsbeschreibung
2Ausgefüllter Kriterienkatalog
3LV/Preisblatt
4Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) inklusive der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM); (ggf. durch den AN bereitgestellt)
5Nutzungsrechtsbedingungen der Standardsoftware* (EULA)

Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge .

Eine Einbeziehung von Lizenzbedingungen an Standardsoftware* erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Nummern 4.4.2, d.h. sie gelten ausschließlich hinsichtlich der Nutzungsrechtsregelungen und insbesondere in der dort vereinbarten Rangfolge der Regelungen, unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge diese als Anlage in obiger Tabelle aufgelis- tet werden.

1.3.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Erstellung eines Gesamtsystems (EVB-IT System-AGB) und soweit der Betrieb des Gesamtsystems geschuldet ist, die EVB-IT Cloud-AGB, jeweils in der bei Versand Bekanntgabe der Vergabeunterlagen geltenden Fassung, 1.3.3 und nachrangig die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung 1.3.4 sowie nachrangig Regelungen zu Cloudleistungen des Auftragnehmers unter Ausschluss anderer ABG Bestandteile in Anlage Nr. 6. Eine Einbeziehung der auftragnehmerseitigen AGB zu Art und Umfang der Cloudleistungen erfolgt nur nachrangig gegenüber allen anderen Regelungen und nur, soweit sie allen anderen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken. 1.3.5 sowie nachrangig die Zusätzlichen Allgemeinen Vertragsbedingungen (ZAV) der Stadt Leipzig in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.

Die EVB-IT System-AGB und die EVB-IT Cloud-AGB stehen unter http://www.cio.bund.de evb-it.gov.de und die VOL/B unter http://www.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 Änderungen des Vertrages durch AG in Rot

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EVB-IT Systemvertrag

Seite 6 von 31 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber L-10.2-2026-00337 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______

Seite 6 von 31 Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftrag- nehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in den EVB-IT System-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT Sys- tem-AGB zugelassen ist. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen

2.1 Leistungen bis zur Abnahme Verkauf von Hardware Vermietung von Hardware (SaaS) Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf) Überlassung von Standardsoftware* auf Zeit (Vermietung) (SaaS) ggf. Erstellung und Überlassung von Individualsoftware* auf Dauer Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* (z.B. durch Aufstellung, Installa- tion*, Customizing* und Integration* der Systemkomponenten*) Schulung Projektmanagement Sonstige Leistungen Bereitstellung eines Testsystems

2.2 Leistungen nach der Abnahme Systemservice (z.B. Aufrechterhaltung und/oder Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft*) inklusive Betrieb des Gesamtsystems beim Auftragnehmer Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems Sonstige Leistungen

2.3 Vorgehensmodell Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen auf der Grundlage des folgenden Vorgehensmodells: V-Modell XT* V-Modell XT* (Version/Stand) . Die Teile des Projekthandbuchs (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorgaben in der Aus- schreibung mindestens gefordert hat, ergeben sich aus Anlage Nr. . Die Teile des QS-Handbuchs (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorgaben in der Ausschrei- bung mindestens gefordert hat, ergeben sich aus Anlage Nr. . Organisationsspezifisches V-Modell XT* gemäß Anlage Nr. . Die Teile des Projekthandbuchs (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorgaben in der Aus- schreibung mindestens gefordert hat, ergeben sich aus Anlage Nr. . Die Teile des QS-Handbuchs (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorgaben in der Ausschrei- bung mindestens gefordert hat, ergeben sich aus Anlage Nr. . Sonstiges Vorgehensmodell gemäß Anlage Nr. 1 und 2.

3 Systemumgebung* des Gesamtsystems und beizustellende Systemkomponenten* Die Systemumgebung* des Gesamtsystems beim Auftraggeber ergibt sich aus Anlage Nr. Die beizustellenden Systemkomponenten* ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:

Lfd. Nr. Bezeichnung der beizustellenden Systemkomponenten* Art der beizustellenden Systemkomponenten* (HW, SW, IS, S)1

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 Änderungen des Vertrages durch AG in Rot

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EVB-IT Systemvertrag

Seite 7 von 31 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber L-10.2-2026-00337 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______

Seite 7 von 31 1 2 3

1 HW = Hardware, SW = Standardsoftware*, IS = Individualsoftware*, S = Sonstige

Die beizustellenden Systemkomponenten* ergeben sich aus Anlage Nr. 1.

4 Leistungen des Auftragnehmers zur Erstellung des Gesamtsystems

4.1 Verkauf von Hardware Entfällt

4.2 Vermietung von Hardware Der Auftragnehmer vermietet an den Auftraggeber eine Hardware als Teil des Gesamtsystems, die für die vertragsge- mäße Nutzung ausreichend dimensioniert und geeignet ist und stellt dem Auftraggeber für die vertragsgemäße Nutzung der Leistung ausreichenden Speicherplatz zur Verfügung. Die Laufzeit der Miete richtet sich nach Nummer 5.2. Die Vergütung für die Miete ist in der Betriebspauschale enthalten.

4.3 Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf) entfällt

4.4 Überlassung von Standardsoftware* auf Zeit (Vermietung)

4.4.1 Leistungsumfang und Vergütung Der Auftragnehmer vermietet an den Auftraggeber die nachstehend aufgeführte Standardsoftware*:

Lfd . Nr.Produkt- bezeich- nung und -be- schrei- bung, Produkt- Nr.Men geE X P 1Anzahl erlaubter Siche- rungsko- pienZu lie- fernd e Ver- sion2Abwei- chende Nut- zungs- rechte (Muster 4)3 Anlage Nr.Mindest- vertrags- dauer in MonatenAbw. Miet- be- ginn4Miet- dauer in Mo- naten (feste Lauf- zeit)Abw. Kündi- gungs- frist 5Automati- sche Ver- längerung um Anzahl Monate6Monatlicher Miet- preis
Einzel- preisGesamt- preis
1234567891011121314

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 Änderungen des Vertrages durch AG in Rot

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EVB-IT Systemvertrag

Seite 8 von 31 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber L-10.2-2026-00337 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______

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1Siehe Anlage Nr. 1 und 2 SaaS1ASiehe An- lage Nr. 1 und 2Ana- log Num mer 5.2Analog Num- mer 5.2Siehe Anlage Nr. 3
Monatlicher Gesamtmietpreis
Siehe
Anlage

1 US = Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Standardsoftware* unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Standardsoftware* unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Standardsoftware* unterliegt Exportkontrollvorschriften 2 A = Überlassung der bei Abnahme aktuellen Version, anderenfalls Versionsnummer eintragen 3 In der hier bezeichneten Anlage erhält der Auftragnehmer im Rahmen der Vorgaben des Auftraggebers die Mög- lichkeit, von Ziffer 2.3 EVB-IT System-AGB abweichende Nutzungsrechte an der Standardsoftware* einzuräumen. Die Nutzungsrechtsregelungen der Lizenzbedingungen für die jeweilige Standardsoftware* gelten dann nachrangig (siehe Nummer 4.4.2). 4 Wenn abweichend von Ziffer 16.1 EVB-IT System-AGB. 5 Wenn abweichend von Ziffer 16.1.1 EVB-IT System-AGB. 6 Das Mietverhältnis verlängert sich um die vereinbarten Monate, wenn es nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mietdauer gekündigt wird.

Die Vergütung für die gesamte Standardsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 ist nicht im Pauschalfestpreis* enthal- ten. Die Vergütung für die Standardsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. bis ist nicht im Pauschal- festpreis* enthalten.

4.4.2 Mitteilung über Anpassungen der Standardsoftware* auf Quellcodeebene Die Standardsoftware* aus Nummer 4.4.1 lfd. Nr. 1 wird ggf. im Sinne von Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System-AGB auf Quellcodeebene angepasst. Der Auftragnehmer erklärt, dass er sämtliche Anpassungen in die Standardsoftware* aufnehmen wird die Anpassungen gemäß Anlage Nr. 2 in die Standardsoftware* aufnehmen wird. Der Auftragnehmer erklärt, dass dies abweichend von Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System-AGB nicht mit dem auf die Erklärung der Betriebsbereitschaft* folgenden Programmstand*, sondern bis zur Abnahme des Gesamtsystems* bis zu dem in Anlage Nr. genannten Termin erfolgen wird. Näheres zu den Anpassungen und deren Übernahme in den Standard ergibt sich aus Anlage Nr. .

4.4.3 Abweichende Lizenzbedingungen Sofern abweichende Nutzungsrechte gemäß den Nutzungsrechtsmatrizen vereinbart werden, Es gelten bezüglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* folgende Regelungen in der folgenden Rangfolge: • Nutzungsrechtsmatrizen gemäß Muster 4 (s.a. Nummer 4.4.1 Spalte 7), • Ziffer 14 EVB-IT Cloud-AGB,

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 Änderungen des Vertrages durch AG in Rot

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EVB-IT Systemvertrag

Seite 9 von 31 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber L-10.2-2026-00337 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______

Seite 9 von 31 • die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. 5 bzw. – im Falle der Über- lassung neuer Programmstände* im Rahmen des Systemservices – aus den gemäß Nummer 5.1.3 bekanntge- gebenen Nutzungsrechtsregelungen neuer Programmstände. Die jeweiligen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.

Soweit es sich bei der Standardsoftware um OSS handelt gilt folgendes Bezüglich der vorgenannten Standardsoftware gelten die Regelungen aus den Lizenzbedingungen aus Anlage Nr. 5 vorrangig vor den EVB-IT System-AGB und den EVB-IT Cloud-AGB, insbesondere vor den Regelungen in Ziffer 2.3.1 EVB-IT System-AGB. Die Ziffern 13, 14 und 15 EVB-IT System-AGB (Haftung und Gewährleistung des Auftragnehmers) bleiben jedoch unberührt. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Lizenzbedingungen für die OSS keine Copyleft-Regelung enthalten.

4.4.4 Bereitstellung der Standardsoftware* Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Standardsoftware* wie folgt zur Verfügung: Im Rechenzentrum des Auftragnehmers siehe Anlage Nr.1 und Nr.2

4.5 Ggf. Erstellung und Überlassung von Individualsoftware* auf Dauer

4.5.1 Leistungsumfang Der Auftragnehmer erstellt folgende Individualsoftware*:

Lfd. Nr.Individualsoftware*Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für die Erstellung von Indivi- dualsoftware*
123
1Alle Anpassungen der Standardsoftware auf Quellcodeebene, die nicht in den Standard übernommen werden
Gesamtsumme

Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über verwendete vorbestehende Teile* im Projektverlauf rechtzeitig vor Ein- satz in Textform informieren und seine Zustimmung zur Verwendung einholen. Der Auftragnehmer ist mit Einholung der Zustimmung verpflichtet, den Auftraggeber zu informieren, welchen Nutzungsbedingungen und damit verbundenen Be- sonderheiten (z.B. Hinweispflichten, Beifügung von Lizenzbedingungen und Quellcodes bei der Weitergabe der Soft- ware*) das zu verwendende vorbestehende Teil* unterliegt. Sollte der Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung vorbeste- hende Teile* in die Individualsoftware* einsetzen, so bestehen für diese vorbestehenden Teile* die Rechte gemäß Ziffer 2.3.2.1 EVB-IT System-AGB mit Ausnahme des Verbreitungs- und Unterlizenzierungsrechts, jedoch werden keinesfalls ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt. Vorbestehende Teile* werden im Quellcode übergeben. Für den Einsatz von vorbestehenden Teilen* gilt weiter,

• dass die Nutzungsbedingungen für das vorbestehende Teil* die Rechte des Auftraggebers gemäß Ziffer 2.3.1 und Ziffer 2.3.2 EVB-IT System-AGB und den Vereinbarungen im Vertrag nicht einschränken,

• dass der Auftragnehmer den Auftraggeber im Rahmen der Erstellung des Gesamtsystems in die Lage ver- setzt, die Nutzungsbedingungen für das vorbestehende Teil* einzuhalten,

• dass durch die Einbeziehung des vorbestehenden Teils* in keinem Fall, weder für den Auftragnehmer, noch für den Auftraggeber, noch für Dritte, denen ggf. Rechte durch den Auftraggeber eingeräumt werden, eine Verpflichtung zur Veröffentlichung bzw. Zugänglichmachung von Quellcode* der Software* entsteht,

• dass die Nutzungsbedingungen des zu verwendenden vorbestehenden Teils* die konkrete Art und Weise der Verwendung und Verbindung zulassen (Lizenzkompatibilität),

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 Änderungen des Vertrages durch AG in Rot

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EVB-IT Systemvertrag

Seite 10 von 31 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber L-10.2-2026-00337 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______

Seite 10 von 31 • dass ein vorbestehendes Teil* mit Copyleft Effekt (z.B. gemäß GNU GPL) durch den Auftragnehmer nur so verwendet wird, dass eine „Infektion“ der Software* des Gesamtsystems ausgeschlossen wird.

• dass vorbestehendes Teil* nur dann in bearbeiteter Form übergeben wird, wenn die Bearbeitungen bei einer etwaigen Weitergabe oder Unterlizenzierung durch den Auftraggeber an Dritte nicht offengelegt wer- den müssen.

• dass die Ziffern 12, 13 und 15 (Gewährleistung und Haftung des Auftragnehmers) EVB-IT System-AGB unberührt bleiben und vorrangig und abschließend gelten vor den Nutzungsbedingungen für das einzuset- zende vorbestehende Teil*.

4.5.2 Vergütung Die Vergütung für Erstellung der Individualsoftware* ist mit dem Pauschalfestpreis abgegolten.

4.5.3 Abweichende Nutzungsrechte an der Individualsoftware*

4.5.3.1 Gesamte Individualsoftware* Für die Individualsoftware* insgesamt gilt Ziffer 2.3.2.1 EVB-IT System-AGB mit der Maßgabe, dass statt des dort aufgeführten nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt wird. Für die Individualsoftware* insgesamt gilt Ziffer 2.3.2.1 EVB-IT System-AGB mit der Maßgabe, dass die ge- werbliche Verwertung, also insbesondere auch eine Unterlizenzierung, Vervielfältigung und Verbreitung zu ge- werblichen Zwecken zulässig ist.

4.5.3.2 Bestimmte Individualsoftware* Für folgende Individualsoftware* werden von Ziffer 2.3.2.1 EVB-IT System-AGB abweichende Nutzungsrechte vereinbart: Für die Individualsoftware* gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 2.3.2.1 EVB-IT System-AGB mit der Maßgabe, dass statt des dort aufgeführten nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nut- zungsrecht gewährt wird. Für die Individualsoftware* gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 2.3.2.1 EVB-IT System-AGB mit der Maßgabe, dass die gewerbliche Verwertung, also insbesondere auch eine Unterlizenzierung, Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken zulässig ist. Bezüglich der Nutzungsrechte an der Individualsoftware* gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. gelten vorrangig vor den Regelungen in Ziffer 2.3.2.1 EVB-IT System-AGB die Regelungen zu den Nutzungsrechten aus Anlage Nr. .

4.5.3.3 Verbreitung und Unterlizenzierung von vorbestehenden Teilen* der Individualsoftware* Das Recht zur Verbreitung und Unterlizenzierung der vorbestehenden Teile* ist ausgeschlossen. Abweichend von Ziffer 2.3.2.1 EVB-IT System-AGB ist der Auftraggeber auch zur gewerblichen Verbreitung und Unterlizenzierung vorbestehender Teile* der Individualsoftware* in Verbindung mit der Individualsoftware* selbst berechtigt. Die Verbreitung und Unterlizenzierung von vorbestehenden Teilen* der Individualsoftware* ist in Anlage Nr. geregelt.

4.5.3.4 Werkzeuge* Abweichend von Ziffer 2.3.2.4 EVB-IT System-AGB wird dem Auftraggeber das Recht eingeräumt, statt nur ei- nes weiteren Vervielfältigungsstücks Vervielfältigungsstücke herzustellen, diese gemeinsam mit der Indi- vidualsoftware* zu verbreiten und dem Dritten daran die Rechte aus Ziffer 2.3.2.4 EVB-IT System-AGB mit Aus- nahme des Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechts einzuräumen. Abweichend von Ziffer 2.3.2.4 EVB-IT System-AGB werden dem Auftraggeber folgende Rechte gemäß Anlage Nr. eingeräumt.

4.5.4 Sonderregelung: Lizenzrückvergütung (nur möglich bei nicht ausschließlicher

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 Änderungen des Vertrages durch AG in Rot

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EVB-IT Systemvertrag

Seite 11 von 31 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber L-10.2-2026-00337 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______

Seite 11 von 31 Nutzungsrechtseinräumung) Hat der Auftraggeber sich kein ausschließliches Nutzungsrecht ausbedungen, verpflichtet sich der Auftragneh- mer, an den Auftraggeber für jede Einräumung eines Nutzungsrechtes an der Individualsoftware* gemäß Num- mer 4.5.1 lfd. Nr. an einen Dritten eine finanzielle Gegenleistung in Höhe von % der in Nummer 4.5.1 lfd. Nr. vereinbarten Vergütung in Höhe von % der erzielten, mindestens aber eine angemessene Lizenzgebühr (netto) gem. Anlage Nr. zu zahlen. Die Lizenzrückvergütung ist insgesamt begrenzt auf die gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. zu zahlende Vergütung, zuzüglich eines Aufschlages von %. % der gemäß Nummer 4.5.1 zu zahlenden Vergütung.

4.5.5 Einräumung von Rechten an Erfindungen Keine Abweichung von Ziffer 2.3.2.5 EVB-IT System-AGB

4.5.6 Bereitstellung der Individualsoftware* Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Individualsoftware* wie folgt zur Verfügung: gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. 1 in folgender Form: im Rechenzentrum des Auftragnehmers (siehe auch Anlage Nr.1 und 2)

4.6 Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen

4.6.1 Leistungsumfang Die Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen erfolgen gemäß Anlage Nr.1 und 2.

4.6.2 Vergütung Die Übernahme von Altdaten und die anderen vereinbarten Migrationsleistungen sind mit dem Pauschalfestpreis abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für die Übernahme von Altdaten und die anderen verein- barten Migrationsleistungen gem. Anlage 3. Die gesonderte Vergütung für die Übernahme von Altdaten und für die anderen vereinbarten Migrationsleistungen beträgt pauschal Euro gem. Anlage 3. Die Vergütung für die Übernahme von Altdaten und für die anderen vereinbarten Migrationsleistungen erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n) einzusetzen.

4.7 Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft*

4.7.1 Leistungsumfang Der Auftragnehmer schuldet die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems (Ziffer 2.4 EVB-IT System- AGB). Der Auftragnehmer schuldet die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* wie in Anlage Nr. 1 und 2 beschrieben.

4.7.2 Abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen Abweichend von Ziffer 2.4 EVB-IT System-AGB werden gem. Anlage Nr. für die dort genannten Arbeits- ergebnisse die dort aufgeführten Nutzungsrechte vereinbart. Abweichend von Ziffer 2.4 EVB-IT System-AGB werden dem Auftraggeber auch für die vorbestehenden Materi- alien Bearbeitungsrechte eingeräumt.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 Änderungen des Vertrages durch AG in Rot

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EVB-IT Systemvertrag

Seite 12 von 31 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber L-10.2-2026-00337 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______

Seite 12 von 31 4.7.3 Vergütung Die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* ist mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* beträgt Euro. Die gesonderte Vergütung für die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* beträgt pauschal Euro. Die Vergütung für die Leistungen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n) einzusetzen.

4.8 Schulung

Lfd. Nr.Anzahl der Schu- lungenArt der Schulung (NZ/AD/MP /S)1Inhalt der SchulungSchulungs- tage pro SchulungOrt2Maximale Anzahl Teilneh- mer pro SchulungSofern im Pauschal- festpreis* enthalten, keine Angabe not- wendig
Betrag pro SchulungGe- samt- preis
123456789
Summe

1 NZ = Nutzerschulung AD = Administratorenschulung MP = Multiplikatorenschulung S = sonstige Schulung 2 Von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB abweichender Ort der Schulung

Vorbereitung und Durchführung von Schulungen erfolgen gemäß Anlage Nr. 1 und 2.

4.8.1 Schulungsunterlagen Es werden folgende Schulungsunterlagen geschuldet:

Lfd. Nr.Schulung (hier lfd. Nr. aus Nummer eintragen)SchulungsunterlageEXP1Menge
12345

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 Änderungen des Vertrages durch AG in Rot

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Seite 13 von 31 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber L-10.2-2026-00337 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______

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1 US = Schulungsunterlage unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Schulungsunterlage unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Schulungsunterlage unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Schulungsunterlage unterliegt Exportkontrollvorschriften

Soweit für die Individualsoftware* in Nummer 4.5 ausschließliche Nutzungsrechte vereinbart sind, gilt dies ab- weichend von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB nicht für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.1 lfd. Nr. , die für den Auftraggeber individuell erstellt wurden. An diesen Schulungsunterlagen werden lediglich nicht ausschließliche Nutzungsrechte * gemäß Ziffer 2.3.2.1 EVB-IT System-AGB eingeräumt. Für folgende Schulungsunterlagen werden von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB abweichende weitergehende Nutzungsrechte vereinbart: Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.1 lfd. Nr. wird statt des nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt. Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.1 lfd. Nr. wird zusätzlich das Recht zur Vervielfäl- tigung und Verbreitung gewährt. Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.1 lfd. Nr. wird zusätzlich das Recht zur Bearbei- tung sowie Vervielfältigung und Verbreitung der Bearbeitungen gewährt. Nutzungsrechte an den Schulungsunterlagen ergeben sich aus Anlage Nr. .

4.8.2 Vergütung für Schulungen inkl. Schulungsunterlagen Die in Nummer 4.8.1 vereinbarte Vergütung für die Schulungen inkl. der Schulungsunterlagen ist nicht im Pau- schalfestpreis* enthalten. Die Vergütung für die Schulungen inkl. der Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.1 lfd. Nr. bis ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten.

4.9 Dokumentation Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT System-AGB ist die Dokumentation in folgender Sprache / in fol- gender Form zu erstellen: siehe Anlage 1 und 2 Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT System-AGB sind folgende Teile der Dokumentation: bis zum zu liefern. Abweichend von Ziffern 4.5 und 5.5 EVB-IT System-AGB sind Anpassungen und Änderungen, die aufgrund von Maßnahmen zum Systemservice oder im Rahmen der Mängelbeseitigung an den Dokumentationen erforderlich sind, nicht in die Dokumentation einzuarbeiten, sondern als separate Dokumente zu liefern. Abweichend von Ziffer 5.4 EVB-IT System-AGB ist der Auftragnehmer nicht über das gesetzliche Maß hinaus verpflichtet, die im Rahmen der Mängelhaftung gemäß Ziffer 13 EVB-IT System-AGB durchgeführten Maßnah- men zu dokumentieren. Abweichend von Ziffer 5.6 EVB-IT System-AGB wird an den für den Auftraggeber erstellten Dokumentationen statt des nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt. Die Dokumentation ist gemäß dem in Nummer 2.3 vereinbarten Vorgehensmodell zu erstellen. Die Anwenderdokumentation ist zusätzlich als kontextsensitive “Online-Hilfe” im Gesamtsystem abzulegen. Weitere Vereinbarungen zur Dokumentation gemäß Anlage Nr.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 Änderungen des Vertrages durch AG in Rot

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Seite 14 von 31 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber L-10.2-2026-00337 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______

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4.10 Sonstige Leistungen zur Systemerstellung (Bereitstellung eines Testsystems)

4.10.1 Leistungsumfang Der Umfang der sonstigen Leistungen zur Systemerstellung ergibt sich aus Anlage Nr. 1 und 2 .

4.10.2 Vergütung Sonstige Leistungen sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten.

5 Systemservice Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen des Systemservices auch zum Betrieb, zur Wiederherstellung und/oder zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems und seiner Weiterentwicklungen gemäß Nummer 6.1 und/oder zur Lieferung neuer Programmstände* nach folgenden Regelungen:

5.1 Arten von Systemserviceleistungen

5.1.1 Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems (Störungsbeseitigung) Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Störungen die Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT System-AGB wiederherzustellen. des Gesamtsystems gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT System-AGB mit Ausnahme folgender gelieferter, erstellter oder beizustellender Systemkomponenten* aus Nummer lfd. Nr. wiederherzustellen. folgender Systemkomponenten* aus Nummer lfd. Nr. gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT System-AGB wie- derherzustellen. ergänzend gemäß Anlage Nr. 1 Nr. 6.5 wiederherzustellen.

Eine Störung ist jede Beeinträchtigung der Eignung des Gesamtsystems oder von Systemkomponenten* zur vertraglich vereinbarten, bzw. soweit eine solche Vereinbarung fehlt, zur vorausgesetzten oder sonst zur gewöhnlichen Verwen- dung. Dies gilt unabhängig von einem Vertretenmüssen und unabhängig davon, ob diese Abweichung bereits bei der Abnahme der ursprünglichen Leistungen vorlag oder nicht.

5.1.1.1 Störungsmeldung

5.1.1.1.1 Form der Störungsmeldung Die Störungsmeldung erfolgt abweichend von Ziffer 11.3 EVB-IT System-AGB in der Regel gemäß Ticketsystem des Auftragnehmers, soweit in Anlage Nr.2 angeboten.

5.1.1.1.2 Adresse für Störungsmeldungen Die Störungsmeldung erfolgt an folgende Adresse:

Name/Firma:Auftragnehmer
Organisationseinheit/Abteilung:
Postanschrift:
Telefon:
E-Mail:
Web-Adresse:

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 Änderungen des Vertrages durch AG in Rot

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Seite 15 von 31 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber L-10.2-2026-00337 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______

Seite 15 von 31 5.1.1.2 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*,Mängelklassen Es werden folgende Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* (Ziffer 4.1.2 EVB-IT System-AGB) vereinbart:

MängelklasseReaktionszeit* in StundenWiederherstellungszeit* in Stunden
Betriebsverhindernder Mangel/Störung0,54
Betriebsbehindernder Mangel/Störung120
Leichter Mangel/Störung850 (oder Update)

Die Reaktionszeit gilt als eingehalten, wenn die Störung im Ticketsystem als zur Kenntnisgenommen markiert und der Auftragnehmer entweder über einen Rückruf eines zur Störungsbeseitigung qualifizierten Mitarbeiters oder über Einträge im Ticketsystem erkennbar mach, dass er mit der Störungsbeseitigung begonnen hat. Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr. für die dort abweichend von Ziffer 3 EVB-IT System-AGB definierten Mängelklassen festgelegt.

Ziffer 3 EVB-IT System-AGB gilt mit der Maßgabe, • dass eine betriebsverhindernde Störung insbesondere auch vorliegt, wenn die Nutzung der Softwareanwendung durch Fehlfunktionen, falsche Arbeitsergebnisse oder verlängerte Antwortzeiten so stark eingeschränkt ist, dass die betriebliche Leistungsfähigkeit in wesentlichen Teilen erheblich behindert wird und diese Einschränkung mit zumut- baren organisatorischen oder wirtschaftlichen Mitteln nicht umgangen werden kann. Konkret gilt eine solche Störung auch, wenn:

  1. Mehr als 25 % der eingerichteten Nutzer keinen Zugriff auf die Anwendung haben,
  2. die vereinbarte Antwortzeit das Zehnfache der vertraglich festgelegten Zeit überschreitet, oder
  3. die geforderte Abwicklung der Haushalts- und Finanzwirtschaft einschließlich Gemeindekassengeschäfte ganz oder in wesentlichen Teilen nicht mehr gewährleistet ist.

• dass eine betriebsbehindernde Störung insbesondere auch vorliegt, wenn die Nutzung der Softwareanwendung aufgrund von Fehlfunktionen, falschen Arbeitsergebnissen oder verlängerten Antwortzeiten zwar nicht unmöglich, jedoch so stark eingeschränkt ist, dass die Nutzungseinschränkung nicht nur unerheblich ist und mit zumutbaren organisatorischen oder wirtschaftlichen Mitteln nicht umgangen werden kann. Konkret gilt dies auch, wenn:

  1. Mehr als 20 % der eingerichteten Nutzer keinen Zugriff auf die Anwendung haben,
  2. die vereinbarte Antwortzeit das Fünffache der vertraglich festgelegten Zeit überschreitet, oder
  3. die geforderte Abwicklung der Haushalts- und Finanzwirtschaft einschließlich Gemeindekassengeschäfte ganz oder in wesentlichen Teilen erheblich behindert ist.

• dass eine Leichte Störung auch vorliegt, wenn die Nutzung der Softwareanwendung nicht unmittelbar und nicht bedeutend/erheblich beeinträchtigt wird. Dies umfasst zum Beispiel ungünstig definierte Grundeinstellungen, fehlende “Nice-to-have”-Funktionen oder den Ausfall zusätzlicher Programmfunktionen, die jedoch die Grundfunktion der An- wendung nicht beeinträchtigen.

Weitere Vereinbarungen (z.B. Reaktionszeiten*, Wiederherstellungszeiten*, Service Level Agreement) gemäß Anlage Nr. .

Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Störungsmeldung während der vereinbarten Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten. Ergänzend können in Nummer 16.2 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 Änderungen des Vertrages durch AG in Rot

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Seite 16 von 31 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber L-10.2-2026-00337 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______

Seite 16 von 31 5.1.1.3 Servicezeiten Es werden folgende Servicezeiten vereinbart:

TagUhrzeit
MontagbisFreitagvon8:00bis18:00Uhr
bisvonbisUhr
vonbisUhr
An SonntagenvonbisUhr
An Feiertagen am ErfüllungsortvonbisUhr

5.1.1.4 Hotline Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgenden Zeiten:

TagUhrzeit
bisvonbisUhr
bisvonbisUhr
vonbisUhr
An SonntagenvonbisUhr
An Feiertagen am ErfüllungsortvonbisUhr

Weitere Vereinbarungen zur Hotline (z.B. Kreis der Berechtigten, Leistungsumfang) gemäß Anlage Nr. .

5.1.2 Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* (vorbeugende Maßnahmen) Der Auftragnehmer verpflichtet sich angemessene Maßnahmen mit dem Ziel zu ergreifen, das Auftreten zukünftiger Störungen des Gesamtsystems des Gesamtsystems mit Ausnahme folgender gelieferter, erstellter oder beizustellenden Systemkom- ponenten* aus Nummer lfd. Nr. folgender Systemkomponenten* aus Nummer lfd. Nr. zu vermeiden.

zu vorbeugenden Maßnahmen gemäß Anlage Nr. .

5.1.3 Überlassung von verfügbaren Programmständen* (Standardsoftware*) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, folgende Programmstände* für die aufgeführte Standardsoftware* zu über- lassen, sobald sie am Markt verfügbar sind:

Lfd. Nr. Lfd. Nr. Überlassung aller verfügbaren Programm- Zeitpunkt der Leistung aus aus stände*

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 Änderungen des Vertrages durch AG in Rot

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Seite 17 von 31 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber L-10.2-2026-00337 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______

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Nummer 4.3.1Nummer 4.4.1Patches*, Updates*Upgrades*Releases/ Versio- nen*Auf Anforderung des AuftraggebersUnverzüglich, sobald verfüg- bar
1234567
------1XXXX

Besondere Vereinbarung zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* durch den Auftragnehmer gemäß Anlage Nr. . Besondere Vereinbarung zu Installation* und Customizing* der Programmstände* gemäß Anlage Nr. . Soweit bezüglich der Nutzungsrechte der Standardsoftware* Nutzungsrechtsregelungen aus den Lizenzbedingungen in Nummer4.3.1 bzw. 4.4.2 einbezogen sind, werden diese bei Überlassung neuer Programmstände* der jeweiligen Stan- dardsoftware* durch die für den neuen Programmstand* geltenden Nutzungsrechtsregelungen ersetzt, wobei die in Num- mer 4.3.1bzw. 4.4.2 getroffenen Vereinbarungen auch für diese gelten. Diese neuen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit die neuen Lizenzbedingungen dem Auftraggeber bei Überlassung mit Hinweis auf diese Regelung schriftlich bekannt gegeben werden.

5.1.4 Sonstige Systemserviceleistung (Betrieb und Hosting des Gesamtsystems) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Rahmen der Serviceleistungen auch zum Betrieb und Hosting des Gesamtsys- tem in seinem Rechenzentrum nach Maßgabe der EVB-IT Cloud-AGB sowie Anlage Nr. 1 (Leistungsbeschreibung) und Anlage Nr. 2 (Kriterienkatalog). Die monatliche Vergütung für diese Leistung ist in Anlage 3 (Preisblatt) geregelt und zu- sammen mit der Servicevergütung fällig. Das Hosting des Gesamtsystems gilt somit auch als Leistung im Sinne der EVB-IT Cloud-AGB. In Bezug auf den Einsatz von Unterauftragnehmern gilt anstelle von Ziffer 15.1 und 15.2 EVB-IT Cloud-AGB die Ziffer 15.3 EVB-IT Cloud-AGB. Abweichend/ergänzend von bzw. zu Ziffer 13.2 EVB-IT Cloud-AGB schuldet der Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Vertragsende folgende Leistungen: siehe Anlage Nr. 1 und Nr. 2. Ziffer 17.2 EVB-IT Cloud-AGB wird abbedungen.

5.2 Beginn / Dauer der Systemserviceleistungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Systemserviceleistungen beginnend mit dem Tag nach Ablauf der Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche (Gewährleistungsfrist) des Gesamtsystems dem Tag nach der Abnahme des Gesamtsystems folgendem Datum

jeweils für die Dauer von …Monaten für die Dauer von mindestens 48 Monaten (Mindestvertragsdauer) für die in Anlage Nr. vereinbarte Dauer

zu erbringen.

5.3 Kündigung von Systemserviceleistungen Abweichend von Ziffer 16.1.1 EVB-IT System-AGB beträgt die Kündigungsfrist Monat(e) zum Ablauf eines (z.B. Kalendermonat/Kalendervierteljahr/Kalenderjahr).

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 Änderungen des Vertrages durch AG in Rot

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Seite 18 von 31 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber L-10.2-2026-00337 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______

Seite 18 von 31 Ergänzend zu Ziffer 16.1.1 EVB-IT System-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers gem. Anlage Nr. vereinbart.

5.4 Vergütung/Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen

5.4.1 Vergütung Der Systemservice ist (bei fester Laufzeit) insgesamt mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil für den Systemservice am Pauschalfestpreis* beträgt Euro2. Die gesonderte Vergütung für den Systemservice insgesamt (bei fester Laufzeit) beträgt pauschal Euro. Die gesonderte monatliche Vergütung für den Systemservice beträgt pauschal Euro. Für den Zeitraum bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Sachmängelansprüche für das Gesamtsystem wird eine abweichende monatliche Vergütung in Höhe von pauschal Euro vereinbart. Die Vergütung für die Systemserviceleistungen gemäß Nummer(n) (hier die relevanten Nummer(n) aus Nummer 5.1 eintragen) erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n) einzusetzen. Die Vergütung erfolgt gemäß Anlage Nr. 3.

5.4.2 Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen monatlich (zahlbar bis zum 15. eines jeden Monats) quartalsweise (zahlbar bis zum 15. des zweiten Quartalsmonats) jährlich (zahlbar bis zum ) einmalig zum gemäß Anlage Nr.

5.5 Sonstige Regelungen zu Systemserviceleistungen

5.5.1 Teleservice* Der Auftragnehmer erbringt Teile der Leistung mittels Teleservice* entsprechend der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. .

5.5.2 Abnahme der Systemserviceleistungen Abweichend von Ziffer 4.3 EVB-IT System-AGB vereinbaren die Parteien eine Abnahme bestimmter Systemser- viceleistungen gemäß Anlage Nr. .

5.5.3 Dokumentation der Systemserviceleistungen Abweichend von Ziffer 4.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB ist der Auftragnehmer in dem in Anlage Nr. aufge- führten Umfang verpflichtet, die im Rahmen des Systemservices durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren.

6 Weitere Leistungen nach der Abnahme während der Laufzeit des Servicevertrages

6.1 Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems nach der Abnahme Der Auftragnehmer verpflichtet sich auf Wunsch des Auftraggebers, das Gesamtsystem jeweils nach den Vereinbarungen in Anlage Nr. 1 weiterzuentwickeln, zu optimieren und an die sich ändernden Bedürfnisse des Auftraggebers anzupassen. Soweit in der Anlage nichts anderes geregelt ist, erfolgt die Beauftragung entsprechend den Konditionen dieses Vertrages und der einbezogenen EVB-IT System-AGB.

2 Der Auftragnehmer hat den Anteil des Systemservices an dem Pauschalfestpreis* anzugeben, selbst wenn in Nummer 1.2 keine gesonderte Ausweisung von Preisanteilen vorgesehen ist. Dies allein, um die Berechnung der Haftungsobergrenze gemäß Ziffer 15.2 EVB-IT System-AGB und - bei Vereinbarung einer gesonderten Ausweisung - eine Bewertung des Pauschalfestpreises* zu ermöglichen.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 Änderungen des Vertrages durch AG in Rot

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EVB-IT Systemvertrag

Seite 19 von 31 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber L-10.2-2026-00337 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______

Seite 19 von 31 Der Auftraggeber hat die Option gem. §132 Abs. 2 Nr. 1 GWB, zusätzliche Leistungen zu beauftragen. Die Ver- gütung erfolgt nach Aufwand und Angebot. Der Auftraggeber ist berechtigt, jeweils ein Pauschalfestpreisange- bot zu verlangen.

6.2 Sonstige Leistungen nach der Abnahme

6.2.1 Leistungsumfang Der Umfang der sonstigen Leistungen nach der Abnahme ergibt sich aus Anlage Nr. .

6.2.2 Vergütung Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt Euro. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n) einzusetzen.

7 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand f

7.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand

Lfd. Nr.Bezeichnung der Personalkate- goriePreis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 7.2.1Preis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 7.2.2Preis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 7.2.3
je Stundeje Tagje Stundeje Tagje Stundeje Tag
12345678
Kategorie 1
Kategorie 2
Kategorie 3
Kategorie 4
Kategorie 5

7.2 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht:

7.2.1 Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort)

WochentagUhrzeit
bisvonbisUhr

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 Änderungen des Vertrages durch AG in Rot

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EVB-IT Systemvertrag

Seite 20 von 31 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber L-10.2-2026-00337 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______

Seite 20 von 31

bisvonbisUhr
vonbisUhr

7.2.2 Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort)

WochentagUhrzeit
bisvonbisUhr
bisvonbisUhr
vonbisUhr

7.2.3 Während sonstiger Zeiten

WochentagUhrzeit
SamstagvonbisUhr
SonntagvonbisUhr
Feiertag am ErfüllungsortvonbisUhr

Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .

7.3 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Perso- nentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .

7.4 Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten

7.4.1 Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. .

Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. .

Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. .

7.4.2 Reisezeiten Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 Änderungen des Vertrages durch AG in Rot

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EVB-IT Systemvertrag

Seite 21 von 31 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber L-10.2-2026-00337 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______

Seite 21 von 31 Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. .

7.5 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. vereinbart.

7.6 Preisanpassung für Systemserviceleistungen, die nicht im Pauschalfestpreis* enthalten sind Gemäß Ziffer 8.6 EVB-IT System-AGB wird eine Preisanpassung vereinbart für Systemserviceleistungen gemäß Nummer(n) 5 mit der Maßgabe, dass die erste Preiserhöhung erst nach 36 Monate nach Abnahme angekündigt werden darf. Abweichend von Ziffer 8.6 EVB-IT System-AGB wird eine Preisanpassung für Systemserviceleistungen nach Maßgabe der Anlage Nr. vereinbart.

8 Termin- und Leistungsplan Der Termin- und Leistungsplan ergibt sich aus folgender Tabelle:

Lfd. Nr.Bezeichnung der zu erbringenden LeistungArt des Ter- mins MS1, BB2, BBTA3, TA4, VE5Leistungszeit (Datum oder Zeit- punkt nach Zu- schlagserteilung)Leistungsort (einschließlich An- schrift)Bemerkungen
123456
01Start des ProjektesMSNach Zuschlag
02FeinkonzeptionsphaseMS30 Tage nach Zu- schlag
03Funktionstest 30 TageMSSpätestens 11 Mo- nate nach Zuschlag
04GesamtabnahmeVESpätestens 12 Mo- nate nach Zuschlag

1 MS = Meilenstein 2 BB = Termin der Betriebsbereitschaftserklärung 3 BBTA = Termin der Betriebsbereitschaftserklärung zur Teilabnahme 4 TA = Teilabnahmetermin 5 VE = Vertragserfüllungstermin*

Gemäß dem in Nummer 2.3 vereinbarten Vorgehensmodell V-Modell XT* bzw. dem vereinbarten organisations- spezifischen V-Modell XT* ergibt sich der Termin- und Leistungsplan aus dem Lastenheft gemäß Anlage Nr. und den Teilen des Projekthandbuchs (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorgaben in der Ausschreibung mindestens gefordert hat gemäß Anlage Nr. . Der Termin- und Leistungsplan ergibt sich aus Anlage Nr. .

9 Zahlungsplan Der Zahlungsplan ergibt sich aus folgender Tabelle:

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 Änderungen des Vertrages durch AG in Rot

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EVB-IT Systemvertrag

Seite 22 von 31 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber L-10.2-2026-00337 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______

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Termin gemäß Nummer Fehler! Verweis- quelle konnte nicht gefun- den werden., lfd. Nr.Art der Zahlung AZ1, TZ2, SZ3BetragBemerkungen
1234
04SZGem. LV (Preisblatt)Ohne LV Lfd. Nr. 1.9

1 AZ = Abschlagszahlung* 2 TZ = Teilzahlung. Diese setzt eine erfolgreiche Teilabnahme voraus, gilt anderenfalls als AZ. 3 SZ = Schlusszahlung

10 Projektmanagement

10.1 Projektmanager/Projektleiter

des Auftragnehmers (Schlüsselpositionen):

Gesamtprojektverantwortlicher Projektmanager für die Erstellung des GesamtsystemsGesamtprojektverantwortlicher Projektleiter als Ansprechpartner
Name:
Position:
Organisationseinheit/Abteilung:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Postanschrift:

des Auftraggebers:

ProjektmanagerProjektleiter als Ansprechpartner
Name:
Position:
Organisationseinheit/Abteilung:
Telefon:
Fax:

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 Änderungen des Vertrages durch AG in Rot

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EVB-IT Systemvertrag

Seite 23 von 31 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber L-10.2-2026-00337 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______

Seite 23 von 31

E-Mail:
Postanschrift:

10.2 Weitere Schlüsselpositionen des Auftragnehmers Die Parteien definieren gemäß Ziffer 7.4 EVB-IT System-AGB folgende weitere Schlüsselpositionen auf Seiten des Auf- tragnehmers und deren Besetzung:

Lfd. Nr.SchlüsselpositionNameKontaktdaten
1234

10.3 Projektsteuerung/Projektkoordinierung Die Regeln zur Projektsteuerung und Projektkoordinierung ergeben sich aus dem vereinbarten Vorgehensmodell gemäß Nummer 2.3. folgenden Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .

10.4 Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests) Ergänzend/abweichend zu Ziffer 17 EVB-IT System-AGB sind die Vereinbarungen über die Behandlung von Änderungs- verlangen (Change Requests), die während der Vertragsdauer vom Auftraggeber vorgebracht werden, festgelegt: Es ist nur das Projektmanagement des Auftraggebers zum CR berechtigt. Die Vergütung erfolgt nach gesondertem An- gebot und Auftrag. Der Auftraggeber ist berechtigt, neue Anforderungen durch Verzicht auf gleichwertige Anforderungen vergütungsfrei zu tauschen.

11 Weitere Pflichten des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat folgende weitere Pflichten:

11.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers

Lfd. Nr.PositionFachliche QualifikationSicherheitsüber- prüfung SÜ 1, 2 oder 31Sonstige Anforderungen, z.B. weitere Sicherheitsanforderungen
12345

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 Änderungen des Vertrages durch AG in Rot

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Seite 24 von 31 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber L-10.2-2026-00337 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______

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1 Stufen der Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. .

11.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Laufzeit des Vertrages: bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. zu beachten; sich der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. zu unterstellen; die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. zu beachten; folgende weitere Regelungen einzuhalten: .

11.3 Kopier- oder Nutzungssperre* Die vom Auftragnehmer gelieferten oder erstellten Systemkomponenten* weisen keine Kopier- oder Nutzungs- sperren* auf. Die vom Auftragnehmer gelieferten oder erstellten Systemkomponenten* weisen folgende Kopier- oder Nut- zungssperren* auf: . Näheres siehe Anlage Nr. .

11.4 Mitteilungspflicht bezüglich der zur Vertragserfüllung eingesetzten Werkzeuge* Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mit, dass er folgende Werkzeuge* für die Erstellung der Individual- software*, die für die Bearbeitung und Umgestaltung der Individualsoftware* notwendig sind, verwenden wird: . Näheres siehe Anlage Nr. . entwickeln wird: . Näheres siehe Anlage Nr. .

In Ergänzung zu Ziffer 6.4 der EVB-IT System-AGB erstreckt sich die Mitteilungspflicht des Auftragnehmers auch auf die für die Erstellung des Gesamtsystems insgesamt eingesetzten Werkzeuge*.

11.5 Entsorgung der Hardware (ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT System-AGB) Ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT System-AGB und den entsprechenden gesetzlichen Regelungen gelten die in Anlage Nr. aufgeführten zusätzlichen Vereinbarungen über die Entsorgung von in Nummer 4.1 genann- ter Hardware. Der Auftragnehmer übernimmt die Entsorgung auch von nicht in Nummer 4.1. genannter Hardware (Altgeräte) aufgrund gesonderter Vereinbarung gemäß Anlage Nr. .

11.6 Entsorgung der Verpackung Ergänzende Vereinbarung zur Entsorgung der Verpackung durch den Auftragnehmer gemäß Anlage Nr. . Die Entsorgung der Verpackung erfolgt durch den Auftraggeber (abweichend von Ziffern 2.1 und 2.2 EVB-IT System-AGB).

12 Mitwirkung des Auftraggebers Dem Auftraggeber obliegt folgende Mitwirkung (z.B. Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik, Dokumente):

Lfd. Nr. Art der Mitwirkung Erläuterungen (z.B. fachliche max. Auf- Termin/ Zeitraum Ort Qualifikation des Personals, wand das Mitwirkungsleistungen er- bringt)

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 Änderungen des Vertrages durch AG in Rot

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EVB-IT Systemvertrag

Seite 25 von 31 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber L-10.2-2026-00337 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______

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Gemäß dem in Nummer 2.3 vereinbarten Vorgehensmodell V-Modell XT* bzw. dem vereinbarten organisations- spezifischen V-Modell XT* ergibt sich die Mitwirkung des Auftraggebers aus dem Lastenheft gemäß Anlage Nr. und dem Teil „Mitwirkung und Beistellungen des Auftraggebers“ des Projekthandbuchs (AN) gemäß An- lage Nr. . Die Mitwirkung des Auftraggebers ergibt sich aus Anlage Nr. .

13 Abnahme

13.1 Gegenstand der Abnahme Der Abnahmegegenstand ist das Gesamtsystem im Sinne dieses Vertrages und, soweit in Nummer Fehler! Verweis- quelle konnte nicht gefunden werden. vereinbart, die einer Teilabnahme unterliegenden, in sich abgeschlossenen und funktional nutzbaren Teile des Gesamtsystems. Ergänzende Vereinbarungen zum Gegenstand der Abnahme gemäß Anlage Nr. . Das Gesamtsystem beinhaltet jeweils die aktuellste Version der vereinbarten Software* zum Zeitpunkt des Be- ginns der Erklärung der Betriebsbereitschaft*.

13.2 Testdaten Die Testdaten erstellt der Auftraggeber. Einzelheiten gemäß Anlage Nr. . Die Testdaten erstellt der Auftragnehmer. Einzelheiten gemäß Anlage Nr. .

13.3 Dauer, Ort und Systemumgebung* der Funktionsprüfung Dauer der Funktionsprüfungszeit (abweichend von der 30tägigen Frist in Ziffer 12.3 Satz 1 EVB-IT System- AGB): . Dauer der Funktionsprüfungszeit für teilabzunehmende Leistungen (abweichend von der 14tägigen Frist in Zif- fer 12.3 Satz 2 EVB-IT System-AGB): . Ort der Funktionsprüfung (abweichend von Ziffer 12.4 EVB-IT System-AGB): . Ort der Funktionsprüfung für teilabzunehmende Leistungen (abweichend von Ziffer 12.4 EVB-IT System-AGB): . Ort und Dauer der Funktionsprüfung(en) ergeben sich aus Anlage Nr. (abweichend von Ziffern 12.3 und 12.4 EVB-IT System-AGB). Abweichend von Ziffer 12.6 EVB-IT System-AGB verlängert sich der Zeitrahmen für erneute Funktionsprüfun- gen jeweils um Tage zuzüglich der Dauer der Beseitigung des Mangels. Die Durchführung der Funktionsprüfung erfolgt abweichend von Ziffer 12.4 EVB-IT System-AGB nicht in der in Nummer 3 genannten, sondern in folgender Systemumgebung*: .

13.4 Vereinbarungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und zur Erklärung der Abnahme Gemäß dem in Nummer 2.3 vereinbarten Vorgehensmodell V-Modell XT* ergeben sich die Regelungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und der Abnahme aus dem Lastenheft gemäß Anlage Nr. und den Teilen des Projektplans (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorgaben in der Ausschreibung min- destens gefordert hat gemäß Anlage Nr. . Die Regelungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und der Abnahme ergeben sich aus Anlage Nr. (abweichend von Ziffer 12 EVB-IT System-AGB).

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 Änderungen des Vertrages durch AG in Rot

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EVB-IT Systemvertrag

Seite 26 von 31 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber L-10.2-2026-00337 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______

Seite 26 von 31 13.5 Vereinbarungen zu Mängelklassen im Rahmen der Funktionsprüfung Abweichend von Ziffer 3 EVB-IT System-AGB werden in Anlage Nr. die dort genannten Mängelklassen vereinbart. Abweichend von Ziffer 12 EVB-IT System-AGB werden die Auswirkungen der bei der Funktionsprüfung gefun- denen Mängel in Anlage Nr. vereinbart.

14 Mängelhaftung (Gewährleistung)

14.1 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel des Gesamtsystems Es gilt Ziffer 13.3 EVB-IT System-AGB mit der Maßgabe, dass für Sachmängel und Rechtsmängel, die nicht Rechtsmängel der Individualsoftware* sind, die Verjährungsfrist statt 24 Monate Monate beträgt. Es gilt Ziffer 13.3 EVB-IT System-AGB mit der Maßgabe, dass für Rechtsmängel der Individualsoftware* die Ver- jährungsfrist statt 36 Monate Monate beträgt. Anstelle der in Ziffer 13.3 EVB-IT System-AGB geregelten zwölfmonatigen Frist für den Rücktritt bezogen auf die Standardsoftware* tritt eine monatige Frist. Es gilt Ziffer 13.3 EVB-IT System-AGB mit der Maßgabe, dass die für Rechtsmängel an Individualsoftware* ver- einbarte Verjährungsfrist für Rechtsmängel an folgenden vereinbarten Systemkomponenten* gilt. Die Verjährungsfristen für Sach- und Rechtsmängel ergeben sich aus Anlage Nr. .

14.2 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel an Teilleistungen Abweichend von Ziffer 13.4 EVB-IT System-AGB endet die Verjährungsfrist für Mängel an Teilleistungen nicht zwei Jahre nach der Teilabnahme und frühestens neun Monate nach der Gesamtabnahme, sondern gemäß An- lage Nr. .

14.3 Mängelmeldungen Ziffer 13.4 EVB-IT System-AGB , Satz 2 wird abbedungen Für Mängelmeldungen gelten die Regelungen in Nummer 5.1.1 analog. Für Mängelmeldungen, Servicezeiten , Hotline und Reaktions- und Wiederherstellungszeiten gelten die Regelungen in Nummer 5.1.1 analog.

15 Haftungsregelungen

15.1 Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für leicht fahrlässige Pflichtver- letzungen insgesamt für diesen Vertrag Euro. Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT System-AGB gelten für die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen die Regelungen gemäß Anlage Nr. .

15.2 Haftung bei Verzug Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für Verzug bei leichter Fahr- lässigkeit insgesamt für diesen Vertrag 50 % des Auftragswertes*. Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT System-AGB gelten für die Haftung für Verzug bei leichter Fahrlässigkeit die Regelungen gemäß Anlage Nr. .

15.3 Haftung für den Systemservice Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für leicht fahrlässige Pflichtver- letzungen beim Systemservice insgesamt Euro pro Vertragsjahr.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 Änderungen des Vertrages durch AG in Rot

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EVB-IT Systemvertrag

Seite 27 von 31 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber L-10.2-2026-00337 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______

Seite 27 von 31 Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für leicht fahrlässige Pflichtver- letzungen beim Systemservice insgesamt für diesen Vertrag Euro. Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für leicht fahrlässige Pflichtver- letzungen beim Systemservice minimal das fache (statt des Doppelten) maximal das fache (statt des Vierfachen) der Vergütung, die für das erste Vertragsjahr des Systemservices zu zahlen ist. Ziffer 15.2 letzter Satz EVB-IT System-AGB bleibt unberührt.

15.4 Haftung für entgangenen Gewinn Abweichend von Ziffer 15.5 EVB-IT System-AGB haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Gewinn.

16 Vertragsstrafen bei Verzug

16.1 Verzug bei Erstellung des Gesamtsystems Keine Abweichung von Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB

16.2 Verzug bei Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB werden in Anlage Nr. Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 5.1.1.2 geregelten Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* zur Wieder- herstellung der Betriebsbereitschaft* nach der Abnahme des Gesamtsystems vereinbart. Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB werden in Anlage Nr. Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer____ Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. geregelten R eaktions-* und Wiederherstellungszeiten* im Rahmen der Mängelhaftung (Gewährleistung) vereinbart.

16.3 Gutschrift bei Nichteinhaltung der in Anlage Nr. 1 vereinbarten Verfügbarkeitsverpflichtung für den Be- trieb Staffelung für 99,9 % Soll-Verfügbarkeit: • 99,0 % bis < 99,9 %: 10 % Gutschrift auf die folgende Quartalsabrechnung • 95,0 % bis < 99,0 %: 25 % Gutschrift • < 95,0 %: 50 % Gutschrift

17 Weitere Vereinbarungen

17.1 Garantien

17.1.1 Auftragnehmergarantien Der Auftragnehmer übernimmt zusätzlich zu der in diesem Vertrag (Nummer 14 und Ziffer 13 EVB-IT System- AGB) vereinbarten Mängelhaftung eine Haltbarkeitsgarantie, deren Konkretisierung und/oder Begrenzung, z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen in der Anlage Nr. erfolgt. Der Auftragnehmer übernimmt zusätzlich zu der in diesem Vertrag vereinbarten Mängelhaftung (Nummer 14 und Ziffern 13, 14 EVB-IT System-AGB) eine Beschaffenheitsgarantie, deren Konkretisierung und/oder Begrenzung, z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen in Anlage Nr. erfolgt.

17.1.2 Herstellergarantien Der Auftragnehmer erklärt, dass die Hersteller der folgenden Systemkomponenten* folgende Haltbarkeitsgaran- tien übernehmen:

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 Änderungen des Vertrages durch AG in Rot

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EVB-IT Systemvertrag

Seite 28 von 31 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber L-10.2-2026-00337 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______

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Lfd. Nr. der betroffenen Sys- temkomponente* gemäß Nummer 4GarantiebeginnDauer der Garantie in MonatenName des HerstellersUmfang der Leis- tung im Garantie- fall (z.B. VOS/BIS1)
12345

1 VOS = Vorortservice (am Erfüllungsort) BIS = Bring-In-Service (zum Auftragnehmer auf dessen Kosten)

Weitere Vereinbarungen (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen) zur Halt- barkeitsgarantie und/oder Beschaffenheitsgarantie des Herstellers gemäß Anlage Nr. .

17.2 Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes*

17.2.1 Übergabe des Quellcodes* Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* gemäß Anlage Nr. übergeben. Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird die Individualsoftware* gemäß Nummer 4.5 lfd. Nr. nur im Objektcode* und nicht im Quellcode* übergeben. Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der Standardsoftware*, die nicht in den Standard übernommen werden, gemäß Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System-AGB gemäß Anlage Nr. übergeben. Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr. . Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der Standardsoftware* gemäß Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System-AGB am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr. .

17.2.2 Hinterlegung des Quellcodes Es wird gemäß Ziffer 18.2 EVB-IT System-AGB die Hinterlegung des Quellcodes* folgender Standardsoftware* oder Individualsoftware* (abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB) vereinbart.

Lfd. Nr. aus 4.3.1/4.4.1/4.5Hinterlegungsstelle und HinterlegungsvereinbarungE Beitritt zu einer bestehenden R Hinterlegungsvereinbarung gemäß
123
Nummer lfd. Nr.Hinterlegungsstelle: Hinterlegungsvereinbarung gemäß An- lage Nr.Anlage Nr.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 Änderungen des Vertrages durch AG in Rot

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EVB-IT Systemvertrag

Seite 29 von 31 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber L-10.2-2026-00337 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______

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Nummer lfd. Nr.Hinterlegungsstelle: Hinterlegungsvereinbarung gemäß An- lage Nr.Anlage Nr.
Nummer lfd. Nr.Hinterlegungsstelle: Hinterlegungsvereinbarung gemäß An- lage Nr.Anlage Nr.

17.3 Haftpflichtversicherung Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 19.1 EVB-IT System-AGB wird vereinbart.

17.4 Sicherheiten

18 Vorauszahlungsbürgschaft Die Übergabe einer Vorauszahlungsbürgschaft gemäß Ziffer 20.1.1 EVB-IT System-AGB wird vereinbart. Abweichend von Ziffer 20.1.1 EVB-IT System-AGB beträgt die Höhe der Vorauszahlungsbürgschaft statt 100% der Vorauszahlung Euro (Hinweis: wenn niedriger als 100% der Vorauszahlung, haushaltsrechtlich i.d.R. nicht zulässig).

19 Vertragserfüllungs- oder Mängelhaftungssicherheit Es werden für die Vertragserfüllung folgende Vertragserfüllungs- oder Mängelhaftungssicherheiten vereinbart: Vertragserfüllung Es wird die Leistung einer Sicherheit für die Vertragserfüllung durch Hinterlegung von Geld auf einem Sperr- konto oder Übergabe einer Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß Ziffer 20.1.2 EVB-IT System-AGB vereinbart.

Höhe der Sicherheit: Abweichend von Ziffer 20.1.2 EVB-IT System-AGB beträgt die Höhe der Sicherheit % des Erstel- lungspreises*. Abweichend von Ziffer 20.1.2 EVB-IT System-AGB wird die teilweise Rückgabe der Sicherheit nach Teil- abnahmen gemäß Anlage Nr. geregelt. Der Auftraggeber kann eine Anpassung der Sicherheit gemäß Ziffer 20.1.2 EVB-IT System-AGB verlangen.

Mängelhaftung (Gewährleistung) Es wird die Leistung einer Sicherheit für die Mängelhaftung durch Hinterlegung von Geld auf einem Sperrkonto oder Übergabe einer Mängelhaftungsbürgschaft gemäß Ziffer 20.1.3 EVB-IT System-AGB vereinbart.

Höhe der Sicherheit: Abweichend von Ziffer 20.1.3 EVB-IT System-AGB beträgt die Höhe der Sicherheit % des Auftrags- wertes*.

ODER

20 Kombinierte Vertragserfüllungs- oder Mängelhaftungssicherheit Es wird die Leistung einer Sicherheit für die Vertragserfüllung und Mängelhaftung durch Hinterlegung von Geld auf ei- nem Sperrkonto oder Übergabe einer Vertragserfüllungs- und Mängelhaftungsbürgschaft gemäß Ziffer 20.1.4 EVB-IT System-AGB vereinbart.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 Änderungen des Vertrages durch AG in Rot

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EVB-IT Systemvertrag

Seite 30 von 31 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber L-10.2-2026-00337 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______

Seite 30 von 31 kombinierte Vertragserfüllungs- und Mängelhaftungssicherheit

Höhe der Sicherheit: Abweichend von Ziffer 20.1.4 EVB-IT System-AGB beträgt die Höhe der Sicherheit für die Vertragserfül- lung % des Erstellungspreises* und für die Mängelhaftung % des Erstellungspreises*. Der Auftraggeber kann eine Anpassung der Sicherheit gemäß Ziffer 20.1.4 EVB-IT System-AGB verlangen.

20.1 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 21 EVB-IT System-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. . Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. eine schriftliche Vereinbarung, die zumin- dest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß § 11 Absatz 2 BDSG). Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. .

20.2 Vereinbarungen zur Korruptionsprävention Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages die in Anlage Nr. aufgeführten Vorschriften zur Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung zu beachten. folgende weitere Regelungen einzuhalten: .

20.3 Kündigungsrecht des Auftraggebers Abweichend von den gesetzlichen Regelungen und Ziffer 16.2 EVB-IT System-AGB ergeben sich die Ansprü- che des Auftragnehmers bei einer Kündigung des Auftraggebers gemäß § 648 BGB aus folgender Regelung. Der Auftraggeber schuldet im Falle der Kündigung lediglich die bis zur Kündigung geschuldeten und in Rech- nung gestellten Vergütungen (Abschlagszahlungen). Ein weiterer Anspruch besteht nicht.

20.4 Sonstige Vereinbarungen

20.4.1 Freigabe Feinkonzept Die Freigabe des Feinkonzeptes erfolgt auf Grund folgender Maßgabe: Das Feinkonzept konkretisiert lediglich den im EVB-IT Systemvertrag vereinbarten Leistungsumfang des Gesamtsystems, der in seinem Umfang und Inhalt unberührt bleibt (im Folgenden „Leistungsumfang“). Ergeben sich in den anschließenden Projektphasen (Realisierung, Tests und Produktivsetzung) Erkenntnisse, nach denen die Festlegungen im Feinkonzept vom Leistungsumfang abweichen, gelten diese dann als fehlerhaft und müssen im Rah- men des Pauschalfestpreises vom Auftragnehmer korrigiert werden. Dasselbe gilt für den Fall, dass das Feinkonzept im Leistungsverzeichnis vereinbarte Funktionen reduziert oder ändert. Dies gilt nicht für vereinbarte Verzichte. Reduktionen und Änderungen des Leistungsumfanges, wenn sie auf Grund des im EVB-IT Systemvertrag festgelegten Change Request Verfahrens schriftlich vereinbart und genehmigt werden.

20.4.2 Gerichtsstand Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandvereinbarung nach §§ 38, 40 ZPO vor, richtet sich der Gerichts- stand für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit des Vertrages und aus dem Vertragsverhältnis ausschließlich nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auf- traggeber ist auf Verlangen verpflichtet, die ihn im Prozess vertretende Stelle mitzuteilen.

20.4.3 Technische „no Spy-Klausel Der Auftragnehmer gewährleistet darüber hinaus, dass die von ihm zu liefernden Leistungen frei von Funktionen sind, die die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Hardware, anderer Hard- und/oder Software oder von Daten ge- fährden und dadurch den Vertraulichkeits- oder Sicherheitsinteressen des Auftraggebers zuwiderlaufen, insbesondere durch • Funktionen zum unerwünschten Absetzen/Ausleiten von Daten,

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 Änderungen des Vertrages durch AG in Rot

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EVB-IT Systemvertrag

Seite 31 von 31 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber L-10.2-2026-00337 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______

Seite 31 von 31 • Funktionen zur unerwünschten Veränderung/Manipulation von Daten oder der Ablauflogik oder • Funktionen zum unerwünschten Einleiten von Daten oder unerwünschte Funktionserweiterungen.

Unerwünscht ist eine mögliche Aktivität einer Funktion, wenn die Aktivität so weder vom Auftraggeber in seiner Leis- tungsbeschreibung gefordert, noch vom Auftragnehmer unter konkreter Beschreibung der Aktivität und ihrer Auswirkun- gen angeboten, noch im Einzelfall vom Auftraggeber ausdrücklich autorisiert („opt-in“) wurde.

Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vereinbarten Leistungen mit Hilfe von automatisierten Verfahren, z.B. einer Monitoring Software oder Remote-Software nur dann berechtigt, wenn er das zu verwendende Produkt benennt. Er ver- sichert den Tatsachen entsprechend, dass dieses Produkt keine Kommunikationsfunktionen zu Dritten und keine ande- ren Interessen des Auftraggebers zuwiderlaufende Funktionalität aufweist. Insbesondere darf das Produkt keine Funktio- nalitäten zum Ausspähen von Daten enthalten, keine Informationen über das Gesamtsystem, dessen Daten, dessen Li- zenzierung oder das Benutzerverhalten an Dritte übermitteln, zu anderen Zwecken als für die Erbringung der Erstel- lungs- oder Serviceleistungen oder derart speichern, dass Dritte darauf Zugriff nehmen könnten. Die Auswechslung bzw. der Einsatz einer neuen Version des Produkts bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Auftraggebers im Einzelfall. Der Auftraggeber wird einwilligen, wenn der Auftragnehmer in Bezug auf das neu einzusetzende Produkt die oben ge- nannte Versicherung abgegeben hat. Liegen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass das Produkt den vorgenannten Anforderungen nicht entspricht und kann der Auftragnehmer diese nicht ausräumen, kann der Auftragge- ber den Einsatz des Produktes untersagen.

20.4.4 Veröffentlichungsrecht Der Auftragnehmer darf Veröffentlichungen über seine Leistungen nur mit vorheriger Zustimmung (Textform) des Auftrag- gebers vornehmen. Dies gilt auch für die Nennung des Auftraggebers als Referenz.

, Leipzig , Ort Datum Ort Datum Auftragnehmer Auftraggeber

Unterschrift Auftragnehmer (Name in Druckschrift) Unterschrift Auftraggeber (Name in Druckschrift)

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. Version 2.01 vom 09.01.2013 Änderungen des Vertrages durch AG in Rot

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