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Gebührensatzung und Gebührentarif LSB
Gebührensatzung der Leipziger
Städtischen Bibliotheken
Auf Grund des § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 27. Juni 2025 (SächsGVBl. S. 285), und den §§ 2, 8a, 9ff des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 116), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2023 (SächsGVBl. S. 876), und der Satzung der Stadt Leipzig über die Benutzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 25.02.2026 mit Beschluss-Vorlage VIII-DS-01822 folgende Gebührensatzung beschlossen:
§ 1 Gebührentatbestand
Die Stadt Leipzig erhebt für die Nutzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken und die Erbringung ihrer Leistungen Gebühren nach dem Gebührentarif, der als Anlage Bestandteil dieser Satzung ist, sowie angefallene Auslagen.
§ 2 Gebührenschuldner
Gebührenschuldner sind die Benutzenden; im Falle der Erbringung von Leistungen diejenigen, denen die Leistung individuell zurechenbar ist. Bei Minderjährigen und betreuten Personen sind Gebührenschuldner deren gesetzliche Vertretung. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 3 Gebührenmaßstab, einzelne
Gebührentatbestände
(1) Für die Ausleihe von Bibliotheksmedien aller Art sowie für die Nutzung von online verfügbaren Medien und Datenbanken wird eine Benutzungsgebühr als 12-Monats- Gebühr oder als Monatsgebühr erhoben. Die Nutzung der frei zugänglichen Medien ist in den Räumen der Bibliothek kostenfrei. Pro Kalenderjahr kann während drei festgelegter Werbeaktionen zwecks Neukundenwerbung ein Rabatt von bis zu 50 % auf die im Gebührentarif ausgewiesene Jahresgebühr gewährt werden. Neukunden sind Personen, die nicht als Nutzer im städtischen Bibliotheksmanagementsystem erfasst sind.
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(2) Die Gebühren für weitere Leistungen werden als Festbetragsgebühr je Leistungsvorgang gemäß dem Gebührentarif erhoben.
(3) Bei Ersatz eines Bibliotheksausweises für ein aktiviertes Benutzerkonto ist eine Bearbeitungsgebühr zu zahlen.
(4) Bei Überschreitung der Leihfrist um mehr als 24 Stunden ist grundsätzlich eine Versäumnisgebühr zu zahlen. Bei jeder Überschreitung der Leihfrist für ein Medium um mehr als 7 Tage können maximal zwei kostenpflichtige Mahnungen versandt werden. Bei einer Überschreitung der Leihfrist um mehr als 35 Tage wird die Rückgabe der Medien durch kostenpflichtige Bescheide gefordert.
(5) Für Medien können auf Antrag der Benutzenden gebührenpflichtige Bestellungen oder Vormerkungen entgegengenommen werden. Die Gebühr entsteht ab Bereitstellung und ist spätestens bei der Abholung der Medien zu entrichten. Die Gebühr fällt auch bei Nichtabholung an.
(6) Bei Rückgabe eines Mediums in einer anderen Zweigstelle als der im oder auf dem Buch aufgedruckten Heimatzweigstelle wird eine Rücktransportgebühr für die Logistik des Medientransports fällig.
(7) Für den Verlust oder die Beschädigung von ausgeliehenen Medien haben Benutzende Ersatz zu leisten. Zur Berechnung des Schadens werden die Reparaturkosten beziehungsweise der Wiederbeschaffungswert des betreffenden Mediums zugrunde gelegt. Die Schadensersatzleistung erfolgt in der Regel durch Wertersatz in Geld. Es steht im Ermessen der Bibliothek, ein Ersatzexemplar beziehungsweise eine Reproduktion, ein anderes gleichwertiges Werk beschaffen zu lassen oder Wertersatz in Geld zu verlangen. Es entsteht unabhängig von der Art und Höhe der Schadenersatzleistung zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr.
(8) Die Benutzenden haben die Möglichkeit, Medien, die in keiner Leipziger Bibliothek vorhanden sind, nach den geltenden Bestimmungen der Leihverkehrsordnung (LVO) der Bundesrepublik Deutschland über Fernleihe zu bestellen. Auslageersatz sowie Kosten und Gebühren, die von der gebenden Institution erhoben werden, sind von den Benutzenden gemäß LVO zu tragen. Für die Benutzung der Medien gelten die Benutzungsbedingungen der entsendenden Bibliothek. Fernleihbestellungen werden ausschließlich am Standort Leipziger Stadtbibliothek entgegengenommen.
(9) Die Grafiken der Artothek können gebührenpflichtig entliehen werden. Die Ausleihe kann aus konservatorischen Gründen versagt werden. Es gelten die Regelungen zu den Nutzungsmodalitäten gemäß der Satzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken.
(10) Kopien und Ausdrucke sind gebührenpflichtig. Aus konservatorischen Gründen erfolgen Kopien aus Sonderbeständen in gedruckter und digitaler Form in der Regel durch das Personal. Die Anfertigung von Kopien kann aus konservatorischen Gründen abgelehnt werden.
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(11) Gebühren für aufwändige Informationsdienstleistungen, für deren Erbringung ein schriftlicher Auftrag vorliegt, werden nach dem zeitlichen personellen Aufwand, der für das Erbringen der Information notwendig ist, berechnet.
(12) Für das Versenden von Benachrichtigungen, Erinnerungen, Mahnungen, Bescheide, Kopien oder Leihverkehrsbestellungen über Briefzustellung wird ein Auslagenersatz erhoben.
(13) Für Adressermittlungen fallen Gebühren an.
(14) Bei der Öffnung eines Garderobenfachs durch Servicepersonal wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Für den durch den Verlust des Garderobenschlüssels entstandenen Schaden haben Benutzende Ersatz zu leisten.
(15) Bibliotheksführungen und Veranstaltungen zur Vermittlung von Informations- und Medienkompetenz sind gebührenfrei. Für Veranstaltungen wie Autorenlesungen können gesonderte Eintrittsgelder erhoben werden.
§ 4 Entstehung und Fälligkeit von Gebühren
(1) Die Benutzungsgebühr entsteht mit der Anmeldung als Benutzende der Leipziger Städtischen Bibliotheken gemäß § 2 der Satzung über die Benutzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken bzw. deren Verlängerung und ist sofort und als Gesamtsumme fällig. Eine Rückerstattung ist nicht möglich.
(2) Bei Verlängerung der Leihfrist über den bezahlten Zeitraum hinaus entsteht die weitere Benutzungsgebühr erneut und wird ebenfalls sofort fällig.
(3) Weitere Gebühren und Auslagen entstehen mit der Erbringung der jeweiligen Leistung und werden sofort fällig.
(4) Rückständige Gebühren werden nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für den Freistaat Sachsen kostenpflichtig vollstreckt.
§ 5 Inkrafttreten
(1) Diese Gebührensatzung mit dem anliegenden Gebührentarif tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 24.06. 2021 (Beschluss-Vorlage VII-DS- 01744) außer Kraft.
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Gebührentarif
1 Benutzungsgebühr
| Tarif | Aktiviertes | Bedingungen | Höhe der Gebühren | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Benutzerkonto | |||||||
| für den Zeitraum | |||||||
| Normaltarif | 12 Monate | Nicht übertragbarer | 25,00 € | ||||
| Benutzungsausweis * | |||||||
| DUO- Ausweis | 12 Monate | Nicht übertragbarer Benutzungsausweis für 2 Erwachsene * | 38,00 € | ||||
| Monatstarif | 1 Monat | Nicht übertragbarer | 5,00 € | ||||
| Benutzungsausweis / | |||||||
| keine Ermäßigung, keine | |||||||
| Leihfristverlängerung |
- Bei Vorlage des Leipzig-Passes wird eine Ermäßigung von 50 % gewährt.
Die Leipziger Städtischen Bibliotheken können zu drei Werbeaktionen pro Kalenderjahr zwecks Neukundenwerbung einen Rabatt von bis zu 50 % auf die im Gebührentarif ausgewiesene Jahresgebühr gewähren.
Einen kostenfreien, nicht übertragbaren Benutzerausweis erhalten
• Bibliotheksbenutzende bis zum vollendeten 19. Lebensjahr
• Mitarbeitende in öffentlichen, gemeinnützigen oder privaten Einrichtungen (gemäß Satzung der LSB § 2 Abs. 7)
• Mitgliedschaft im Verein zur Förderung der Leipziger Städtischen Bibliotheken e. V. bei Vorlage des Mitgliedsausweises
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• Beschäftigte der Stadt Leipzig ausschließlich zur dienstlichen Nutzung bei Vorlage des Dienstausweises oder eines entsprechenden Nachweises (ausgenommen Eigenbetriebe)
2 Weitere Gebühren
| Gebührenart | Bedingungen | Höhe der | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gebühren | ||||||||
| Bearbeitungsgebühr für den | Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 19. Lebensjahr | 3,00 € | ||||||
| Ersatz eines | ||||||||
| Bibliotheksausweises | ||||||||
| Ab vollendetem 19. Lebensjahr | 6,00 € | |||||||
| Versäumnisgebühr bei Leihfristüberschreitung | Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 19. Lebensjahr | 0,20 € je | ||||||
| Medieneinheit | ||||||||
| und Öffnungstag | ||||||||
| bis maximal | ||||||||
| 4,00 € | ||||||||
| Ab vollendetem 19. Lebensjahr | 0,40 € je Medieneinheit und Öffnungstag bis maximal 8,00 € | |||||||
| Gebühr für Mahnung | 1. Mahnschreiben | 1,00 € | ||||||
| 2. Mahnschreiben | 3,00 € |
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| Gebührenart | Bedingungen | Höhe der | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gebühren | ||||||||
| Gebühr für eine Bestellung / | 1,00 € | |||||||
| Vormerkung | ||||||||
| Rücktransportgebühr | Bei Rückgabe eines Mediums in einer anderen als der im oder auf dem Medium aufgedruckten Heimatzweigstelle | 0,25 € pro Medium | ||||||
| Verlustbuchung eines Mediums | Beinhaltet Einarbeitung eines | 5,00 € | ||||||
| Ersatzexemplars für ein | ||||||||
| beschädigtes oder in Verlust | ||||||||
| geratenes Medium | ||||||||
| beziehungsweise verlorene | ||||||||
| Beilagen zuzüglich zu den | ||||||||
| Wiederbeschaffungskosten des | ||||||||
| Mediums | ||||||||
| Beschädigung | für Beschädigungen an Medien, Hüllen und Etiketten | 4,00 € | ||||||
| Fernleihbestellung | Auslageersatz je Online-Bestellung | 5,00 € inklusive Rückversand, zuzüglich weitere eventueller Kosten | ||||||
| gemäß Leihverkehrsordnung (LVO) | ||||||||
| der Bundesrepublik Deutschland. | ||||||||
| Gebühren, die von der gebenden | ||||||||
| Institution erhoben werden, sind | ||||||||
| von den Benutzenden gemäß LVO | ||||||||
| zusätzlich zu tragen. |
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| Gebührenart | Bedingungen | Höhe der | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gebühren | ||||||||
| Bearbeitungsgebühr für die Entleihung von Beständen aus der Artothek | 10,00 € pro Grafik | |||||||
| Gebühr für die Anfertigung | Computerausdrucke A4-Format | 0,10 € pro Seite | ||||||
| von Ausdrucken und Kopien | ||||||||
| Bereitstellungsgebühr für Digitalisate/Scans bzw. Ausdrucke aus dem Alt- und Sonderbestand | 2,00 € pro Seite/Scan | |||||||
| Gebühr für umfangreiche | Ab 16. Minute je 15 Minuten. Die | 15,00 € | ||||||
| Informations- und | Gebühr wird unabhängig vom | |||||||
| Rechercheleistungen | Rechercheergebnis erhoben. | |||||||
| Versand von Benachrichtigungen, Erinnerungen, Kopien, Leihverkehrsbestellungen auf postalischem Weg | 1,00 € | |||||||
| Adressermittlung | 5,00 € | |||||||
| Öffnung eines Garderobenfachs bei Nichtvorlage bzw. Verlust des Schlüssels zum Ende der Öffnungszeit | 10,00 € |
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| Gebührenart | Bedingungen | Höhe der | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gebühren | ||||||
| Verlust des | Auslagenersatz | |||||
| Garderobenschlüssels | ||||||
| Eintrittsgelder für ausgewählte Veranstaltungen (zum Beispiel Lesungen) * | 0,00 € bis 30,00 € |
- Bei Vorlage des Leipzig-Passes wird eine Ermäßigung von 50 % auf Eintrittsgelder gewährt.
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