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Projekt 1571/90 Erneuerung WC-Anlage im Waldlehrpark
Leistung 0003 Erschließung
Auftraggeber : Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) Planer: Architekturbüro Wieck & Partner Steindamm 21 Architekt und Ingenieure 16928 Groß Pankow (Prignitz) Mönchort 1 19348 Perleberg
Ansprechpartner: Matthias Wieck e-Mail: m.wieck@ab-wieck.de Telefon: 03876/79119-14
Abgabeort: Vergabemarktplatz
Abgabezeit: 13.10.2026 um 09:00:00 Uhr
Zuschlags- und 12.11.2026 Bindefrist:
Baustellenort: WC-Anlage im Waldlehrpark 16928 Groß Pankow OT Gr. Woltersdorf
Vergabenummer:
Ausführungszeit: 01.03.2027 bis 30.04.2027
Angebotssumme netto : EUR ......................................................
Nachlass ......................% EUR
Gesamtsumme netto : EUR ......................................................
Mehrwertsteuer 19% EUR
Angebotssumme brutto : EUR
Bei Zahlung innerhalb von .......... Tagen wird ein Skonto in Höhe von ............ % gewährt.
Ort und Datum ( Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift )
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1571/90 Erneuerung WC-Anlage im Waldlehrpark Erschließung
Leistungsverzeichnis Währung in EUR
Ausgabeumfang: Alle Positionen OZ Seite
INHALTSVERZEICHNIS zum LEISTUNGSVERZEICHNIS
3 Erschließung 3
3.1 Schmutzwasser 13
3.2 Trinkwasser 17
3.3 Elektroarbeiten 19
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1571/90 Erneuerung WC-Anlage im Waldlehrpark Erschließung
Leistungsverzeichnis Währung in EUR
3 Erschließung
Ausgabeumfang: Alle Positionen OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
3 Erschließung
Technische Vorbemerkung - Gas-, Wasserinstallation Leitungen, Armaturen
- Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
- Angaben zur Baustelle
Lage und Transportwege
Waldlehrpark Groß Woltersdorf Weg Mesendorf - Klein Woltersdorf 16928 Groß Woltersdorf
Die Anlieferung von Material ist unter Berücksichtigung der örtlichen Zufahrts- und Platzverhältnisse durchzuführen.
Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten die örtlichen Gegebenheiten, die Zugänglichkeit der Baustelle sowie die für Transport erforderlichen Voraussetzungen zu prüfen.
- Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Dokumentation: Es ist eine Dokumentation anzufertigen und nach Baufortschritt unaufgefordert zu übergeben. Die Übergabe erfolgt digital und mit Gliederungsverzeichnis und Ordnerstruktur. Die Dokumentation ist dem Baufortschritt gemäß fortzuschreiben. Die Dokumentation umfasst lückenlos folgende Nachweise der eingebauten Bauprodukte, Materialien und Bauarten: Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter, abZ, abP, Leistungserklärungen, Übereinstimmungsnachweise, Lieferscheine, Herkunftsnachweise, Umwelt- Produktdeklarationen (EPD), Reinigungsanweisungen, etc.
Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine Bestätigung des Musters durch den Auftraggeber ist einzuholen.
Die Lieferung von Zubehör und Ersatzteilen muss für die Dauer von zehn Jahren gesichert sein.
Alle verwendeten Kunststoffe müssen alterungs- und lichtbeständig sowie mindestens schwer entflammbar sein. Ihre Widerstandsfähigkeit gegen chemische und atmosphärische Einflüsse, gegen Wärme und Kälte, und ihr elastisches Verhalten müssen dem Verwendungszweck dauerhaft entsprechen.
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Leistungsverzeichnis Währung in EUR
3 Erschließung
Ausgabeumfang: Alle Positionen OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
- Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein.
Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen.
Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltener Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Gefahrbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
Bevor der Auftragnehmer gemäß ATV Abschnitt 3 Stemm-, Fräs- und Bohrarbeiten mit dem Auftraggeber bzw. der Bauleitung abstimmt, muss er die geplanten Schlitze oder Durchbrüche an den betreffenden Stellen anzeichnen.
Zur Abwicklung des Bauvorhabens ist die Zusammenarbeit mit anderen Gewerken erforderlich. Dies gilt
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Leistungsverzeichnis Währung in EUR
3 Erschließung
Ausgabeumfang: Alle Positionen OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
auch für die gemeinsame Nutzung von Aussparungen, Schlitzen und Kanälen.
Es sind nur die vorgesehenen Schlitze, Aussparungen, Durchbrüche zu belegen. Im Zweifel ist die Bauleitung zu konsultieren.
Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen der Rechtsvorschriften die Gewähr für das einwandfreie Funktionieren der Anlage. Änderungen an der vorgesehenen Anlage müssen vor Beginn der Ausführung vom Auftraggeber und dem Fachplaner genehmigt werden.
Beim Einbau von Ventilen und Einrichtungsgegenständen ist auf den Fliesenschnitt zu achten und eine Lehre nach Absprache mit der Bauleitung zu verwenden.
Die Bauleitung ist rechtzeitig über den Termin der Druckprüfung zu unterrichten, um dieser eine Teilnahme zu ermöglichen. Auch bei Anwesenheit der Bauleitung ist ein Protokoll über die Druckprüfung anzufertigen. Die Druckprobe hat vor dem Schließen von Schlitzen, Kanälen u. dgl. stattzufinden. Die Art der Druckprobe ist zuvor abzusprechen.
Wasserleitungen sind bei Frostgefahr zu entleeren.
Die Demontage von Rohrleitungen und Einrichtungsgegenständen bei Sanierungen umfasst sämtliche Formstücke, Befestigungsmittel u. dgl. Wieder verwendbare Teile sind dem Auftraggeber zu übergeben.
Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden.
Rohrleitungen
Bei Montageunterbrechungen sind Rohrenden mit Schutzkappen zu versehen.
Gewindeverbindungen mit Hanf sind anschließend zu säubern. Rohrtrennungen sind zu entgraten. Armaturen und Rohrleitungen sind so zu montieren, dass eine ausreichende Isolierung möglich ist.
Erforderliche Rohrdehnungen sind nach Wahl des Auftragnehmers als Bögen, Schleifen oder mit Kompensatoren auszuführen.
Bei im Fußbodenaufbau verlegten Rohrleitungen sind die Forderungen des Estrichlegers bezüglich der Lage und Dämmung der Rohre zu berücksichtigen. So sind Rohre grundsätzlich geradlinig, rechtwinkelig und parallel zur Wand unter Berücksichtigung kürzester Verbindungswege zu verlegen.
Versorgungsleitungen in Wänden dürfen nur horizontal oder vertikal verlegt werden; das schräg über Wandflächen verlaufende Verlegen ist unzulässig.
Stoß- und Schnittstellen von Leitungsdämmungen sind zu verkleben. Dies darf jedoch erst nach der Druckprobe erfolgen.
Alle körperschallführenden Leitungen müssen körperschallgedämmt und schallentkoppelt durch das Bauwerk geführt bzw. an ihm mittels körperschalldämmender Halter, Einlagen und Umwicklungen aus geeigneten Materialien befestigt werden.
Einrichtungsgegenstände
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Leistungsverzeichnis Währung in EUR
3 Erschließung
Ausgabeumfang: Alle Positionen OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Einrichtungsgegenstände, Armaturen und Zubehör müssen der ersten Güteklasse entsprechen.
Lieferung und der Einbau der Armaturen und Sanitärobjekte erfolgen erst nach Fertigstellung aller zuvor erforderlichen Arbeiten. Gegen Verschmutzung vor der Übergabe ist Vorsorge zu treffen.
Dübellöcher zur Befestigung von Einrichtungsgegenständen, Armaturen und Zubehör in Fliesen auf abgedichtetem Untergrund sind mit geeignetem Dichtungsmaterial abzudichten.
Anschlussfugen, die im Spritzwasserbereich liegen, sind mit fungizidem Sanitärsilikon oder speziellen Randprofilen zu schließen. Das Fugenmaterial darf den Untergrund nicht negativ beeinflussen, z.B. durch Verfärbung, Korrosion.
Wannen, Brausetassen u. dgl. auf schwimmendem Estrich müssen durch geschlossenzelligen Schaumstoffstreifen, 10 mm dick, von den flankierenden, ungefliesten Wänden getrennt werden.
Veränderungen des Standortes von Einrichtungsgegenständen auch auf Wunsch des Bauherren sind nur nach Rücksprache mit dem Architekten zulässig, damit die Forderungen der DIN VDE 0100-701- Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 7-701: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art Orte mit Badewanne oder Dusche eingehalten werden.
Sind vom Auftragnehmer Bauteile einzubauen, die den Anschluss an den Potentialausgleich erfordern, darf dieser nur von einem Elektrofachbetrieb ausgeführt werden. Fehlt ein solcher, ist die Bauleitung zu informieren.
Einläufe mit Geruchverschluss sind mit Wasser zu füllen.
Bei Fußbodeneinläufen muss die wasserführende Schicht grundsätzlich mit Gefälle zu den Einläufen verlaufen. Werden vor oder bei der Ausführung diesbezügliche Probleme erkennbar, ist die Bauleitung zu informieren.
- Angaben zur Abrechnung
Wenn keine Abrechnung gemäß Abschnitt 5 ATV DIN 18299 nach Zeichnung möglich ist, ist ein baubegleitendes und prüfbares Aufmaß zu erstellen, das unaufgefordert und rechtzeitig vor Verdeckung der Leistungen durch nachfolgende Leistungen der Bauleitung zur Prüfung vorzulegen.
Ein prüfbares Aufmaß erfordert die eindeutige Zuordnung der Maße zu den Positionen des Leistungsverzeichnisses, gegliedert nach Räumen, Anlagenteilen, Leitungssträngen und dergleichen, in Verbindung mit vorzulegenden Aufmaßzeichnungen, so dass alle Maße problemlos nachvollziehbar sind.
- Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
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Leistungsverzeichnis Währung in EUR
3 Erschließung
Ausgabeumfang: Alle Positionen OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Besondere Vertragsbedingungen
Ausführungsunterlagen (§ 3 Abs. 5 und 6 VOB/B)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
Sämtliche Maße sind vom Auftragnehmer am Bau zu prüfen.
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers einen Baustelleneinrichtungsplan und ein Geräteverzeichnis zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben.
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers einen Bauterminplan für seine Leistungen zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben.
Dieser Bauterminplan muss auf der Basis des vom Auftraggeber vorgelegten Bauzeitenplans erstellt werden.
Dieser Bauterminplan muss Abhängigkeiten zu Vorleistungen anderer Gewerke berücksichtigen und - sofern erforderlich - Trockenzeiten, Lieferzeiten und dergleichen enthalten.
Werbung (§ 4 Abs. 1 VOB/B)
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3 VOB/B)
Der Auftragnehmer hat zum Schutz der Umwelt, Landschaft und Gewässer die durch die Arbeiten verursachten Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Mindestmaß zu beschränken.
Der Auftragnehmer hat behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Benutzung von Lager- und Arbeitsplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die notwendigen Lager- und Arbeitsplätze gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B unentgeltlich zur Verfügung.
Für die Benutzung von Zufahrtswegen gelten folgende Einschränkungen:
Die Zufahrt erfolgt ausschließlich über die öffentliche Verkehrsfläche.
Sonstige Gemeinschaftskosten
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer folgende Gemeinschaftseinrichtungen zur Verfügung: keine Die Kosten hierfür sowie für die Verbrauchskosten trägt der Auftraggeber.
Baureinigung und Abfallbeseitigung
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Leistungsverzeichnis Währung in EUR
3 Erschließung
Ausgabeumfang: Alle Positionen OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Dem Auftragnehmer obliegt die Baureinigung nach Abschnitt 4.1 der DIN 18299 (aktuelle Fassung) und der einschlägigen gewerkespezifischen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). Kommt der AN dem innerhalb einer angemessenen, ihm gesetzten Frist samt Kündigungsandrohung nicht nach, ist der Auftraggeber zur Teilkündigung und anschließenden Selbstbeseitigung auf Kosten des Auftragnehmers berechtigt.
Dabei werden vom Auftraggeber die tatsächlich entstandenen Kosten zugrunde gelegt.
Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden.
Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.
Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen.
Weitervergabe an Nachunternehmer (§ 4 Abs. 8 VOB/B)
Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers dem Auftraggeber schriftlich bekannt zu geben.
Beabsichtigt der Auftragnehmer Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat er vorher die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers gemäß § 4 Abs. 8 Nr. 1, Satz 2 VOB/B einzuholen.
Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weitervergibt, es sei denn, der Auftraggeber hat zuvor schriftlich zugestimmt.
Bei Verstößen des Auftragnehmers oder der von ihm beauftragten Nachunternehmer gegen die sich aus dem Vertrag ergebenden Bedingungen für die Beauftragung von Nachunternehmern, hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe gemäß besonders anzufertigender Urkunde zu zahlen.
Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10 VOB/B)
Für die Teile der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden, wird die gemeinsame Feststellung auf der Baustelle über deren Zustand, ihre Vertragsmäßigkeit sowie deren Art und Umfang verlangt. Der Auftragnehmer hat die gemeinsame Feststellung rechtzeitig zu beantragen.
Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
Für die Ausführungsfristen wird der den Vergabeunterlagen beigefügte Bauzeitenplan verbindlich vereinbart: siehe Deckblatt
Die im Bauzeitenplan enthaltenen Zwischenfristen sind Vertragsfristen.
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Leistungsverzeichnis Währung in EUR
3 Erschließung
Ausgabeumfang: Alle Positionen OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B)
Der Auftraggeber ist berechtigt, für jeden Fall der vom Auftragnehmer verschuldeten Überschreitung eines einzelnen Termins (einer einzelnen Frist) als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag der Überschreitungszeit geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 5 % der Netto-Auftragssumme. Die Vertragsstrafe für die nicht fristgerechte Erfüllung kann neben dem Anspruch auf Erfüllung geltend gemacht werden. Dem Auftragnehmer bleibt der Mitverursachungs-/ Mitverschuldenseinwand erhalten.
Die Vertragsstrafe ist spätestens bei der Abnahme vorzubehalten und kann von der sich aus der Schlussrechnung ergebenden noch offenen Werklohnforderung des Auftragnehmers in Abzug gebracht werden
Der Auftraggeber ist berechtigt, für jeden vom Auftragnehmer auf der Baustelle eingesetzten Schwarzarbeiter als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag und Mann geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 10 % der Netto-Auftragssumme, maximal aber 250.000,-EUR
Die Vertragsstrafe ist spätestens bei der Abnahme vorzubehalten und kann von der sich aus der Schlussrechnung ergebenden noch offenen Werklohnforderung des Auftragnehmers in Abzug gebracht werden
Wenn es sich bei dem Auftragnehmer um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt und er aus Anlass der Vergabe eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 % der Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen. Ansprüche auf einen höheren Schadensersatz bleiben unberührt. Wenn es sich bei dem Auftragnehmer um einen Nichtkaufmann handelt und er aus Anlass der Vergabe eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 % der Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer, niedrigerer Höhe nachgewiesen wird.
Verteilung der Gefahr (§ 7 VOB/B), Bauwesenversicherung
Vom Auftraggeber beigestellte Baustoffe hat der Auftragnehmer gegen Diebstahl und andere Schäden zu schützen
Der AG hat eine Bauwesenversicherung abgeschlossen, welche die Leistungen des Auftragnehmers mit abdeckt. Der Auftragnehmer beteiligt sich an der Versicherungsprämie mit 0,25% der Schlussrechnungssumme. Der Betrag kommt von der Schlussrechnung in Abzug.
Haftung (§ 10 Abs. 2 VOB/B)
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen im eigenen Leistungsbereich zu treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des Baubereichs abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht). Der Arbeitnehmer stellt den Arbeitgeber im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen aus schuldhafter Verkehrssicherungspflichtverletzung im eigenen Leistungsbereich frei, insbesondere bei etwaigen von ihm schuldhaft verursachten Schäden an Nachbargebäuden oder -grundstücken (vgl. § 10 Abs. 2, Satz 1, Halbsatz 2 VOB/B).
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Leistungsverzeichnis Währung in EUR
3 Erschließung
Ausgabeumfang: Alle Positionen OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden entstanden sind, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Abnahme (§ 12 VOB/B)
Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnenden Protokolls. Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von zwölf Werktagen nach Fertigstellungsmeldung durch den Auftragnehmer durchzuführen, wenn einer der Vertragspartner die Vornahme der Abnahme verlangt.
Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht einigen, wird dieser vom Auftraggeber unter Beachtung einer ausreichenden und § 12 Abs. 1 VOB/B beachtenden Frist festgesetzt und der Auftragnehmer hierzu geladen.
Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des Auftragnehmers durchgeführt werden, wenn der Abnahmetermin vereinbart war oder der Auftraggeber mit genügender Frist hierzu geladen hatte. Das Ergebnis der Abnahme ist dem Auftragnehmer dann alsbald mitzuteilen.
Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder wesentlicher Mängel verweigert werden. Wird die Abnahme in dieser Weise verweigert, so hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Leistungserbringung oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die Fertigstellung mitzuteilen.
Mängelansprüche und deren Verjährung (§ 13 Abs. 1, 4 und 7 VOB/B)
Die Sachmängelhaftung bestimmt sich nach § 13 VOB/B.
Abrechnung (§ 14 VOB/B)
Ein Aufmaß wird entsprechend ATV DIN 18299 Abschnitt 5 generell nur dann durchgeführt, wenn keine Zeichnungen vorliegen, denen die ausgeführte Leistung entspricht.
Das Aufmaß wird von den Vertragspartnern gemeinsam genommen und ist bei Einvernehmen anerkannte Berechnungsgrundlage für die Abrechnung. Beiden Vertragspartnern wird deshalb das Recht zum Bestreiten des Aufmaßergebnisses nicht genommen.
Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein.
Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer.
Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Gewichte mit drei Stellen nach dem Komma zu berechnen. Geldbeträge sind auf zwei Stellen nach dem Komma zu runden.
Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss oder Schlussrechnung zu bezeichnen. Die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
Alle Rechnungen sind in 2-facher Ausfertigung und an den Auftraggeber adressiert einzureichen.
Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen,
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Leistungsverzeichnis Währung in EUR
3 Erschließung
Ausgabeumfang: Alle Positionen OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Handskizzen) sind in 1-facher Ausfertigung den Rechnungen beizufügen.
Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer aufzuführen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem beim Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
Die Schlussrechnung ist vom Auftragnehmer in prüfbarer Form innerhalb von 12 Werkstagen nach Fertigstellung vorzulegen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung ( 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Stundenlohnarbeiten (§ 15 VOB/B)
Für im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen (Nachträge) gilt § 2 Abs. 6 VOB/B. Für diese sind grundsätzlich mengenbezogene Einheitspreise anzubieten. Eine Abrechnung als Stundenlohnarbeiten ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden.
Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B enthalten: das Datum, die Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, die Art der Leistung, die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn oder Gehaltsgruppe, die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und die Gerätekenngrößen.
Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden.
Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln durch den Auftraggeber oder den Bauleiter und die damit verbundene Anerkenntniswirkung betreffen nur Art und Umfang der erbrachten Leistung. Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich bei den bescheinigten Arbeiten überhaupt um vergütungspflichtige Leistungen handelt und ob diese dann auf Stundenlohn- oder Einheitspreisbasis abzurechnen sind.
Zahlungen, Vorauszahlungen (§ 16 VOB/B)
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
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Leistungsverzeichnis Währung in EUR
3 Erschließung
Ausgabeumfang: Alle Positionen OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag, an dem das Geldinstitut den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat.
Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
Der Auftragnehmer erhält Abschlagszahlungen entsprechend dem Bruttowert der jeweils durch prüfbare, an den Auftraggeber adressierte Rechnung nachgewiesenen vertraglichen Leistungen abzüglich eines 5%igen Einbehalts.
Das Bautagebuch ist der Schlussrechnung beizufügen.
Die Aufrechnung mit vom Auftraggeber bestrittenen Gegenansprüchen des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.
Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)
Der Auftraggeber darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen bis zur Abnahme 5% der Bruttoauftragssumme (einschl. erteilter Nachtragsaufträge) einbehalten.
Änderung der Vertragspreise
Lohnpreisgleitklauseln und Stoffpreisgleitklauseln werden nicht vereinbart. Die vereinbarten Preise sind - von § 2 Abs. 3 VOB/B und sonst in der VOB/B vorgesehenen wie auch sich sonst nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergebenden Preisänderungsmöglichkeiten abgesehen - Festpreise.
Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18 VOB/B)
Für die Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache verfasste Wortlaut der Vergabeunterlagen verbindlich.
Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache.
Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Leistungsverzeichnis Währung in EUR
3 Erschließung
Ausgabeumfang: Alle Positionen OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
3.1 Schmutzwasser
3.1.10 Kunststoffrohre DN 150 PVC-U-Rohr, Steckmuffe auf Kies
Entwaesserungsleitung aus Kunststoffrohren nach statischen und konstruktiven Erfordernissen - Dammleitung nach DIN 4033 - herstellen. Anschluss an Schacht sowie Formstücke werden gesondert vergütet. Rohr-DN 150 Rohr aus PVC-U nach DIN 19 534 Form A. Rohrverbindung mit Steckmuffe, Dichtung mit Dichtring aus Elastomeren nach DIN 4060 Teil 1. Auflager nach DIN 4033 aus Sand oder Kiessand herstellen. Material liefern. Verlegetiefe (bis Fliessohle) über 1,25 bis 5 m, überdeckungshöhe über 1 bis 2 m.
20,000 m
3.1.20 Rohrleitungsmarkierung
Rohrleitung markieren mit Trassenwarnband Farbe blau, 40 cm über Rohrscheitel.
20,000 m
3.1.30 Formstück Bogen DN 150 Kunststoff
Formstück in Rohrleitung einbauen. Vergütet wird der Mehraufwand für den Einbau des Formstückes gegenüber der durchgemessenen Rohrleitung. Formstück = Bogen DN 150, aus Kunststoff.
10,000 St
3.1.40 Leitungsgraben bis 1,25 m
Leitungsgraben mit Schächten herstellen. Boden für Leitungsgraben einschließlich Schachtbaugruben ausheben. Abgerechnet wird nach der Länge des Leitungsgrabens, gemessen in der Achse der Leitung. Die Schachtbaugruben werden in der Achse der Leitung ohne Berücksichtigung von Mehraushub durchgemessen. Klassen 3 bis 5. Grabentiefe bis 1,25 m, Breite der Grabensohle für Rohr-DN bis 150.
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1571/90 Erneuerung WC-Anlage im Waldlehrpark Erschließung
Leistungsverzeichnis Währung in EUR
3 Erschließung 3.1 Schmutzwasser
Ausgabeumfang: Alle Positionen OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Aushub, soweit zum Verfüllen geeignet, zur Wiederverwendung lagern, nach Verlegen der Leitung in Graben einschließlich Leitungszone einbauen und verdichten. Fehlenden Verfüllboden liefern, einbauen und verdichten. Zum Verfüllen nicht verwendeten Aushub in Eigentum des AN übernehmen und von der Baustelle entfernen.
20,000 m
3.1.50 Schachtanschluss Rohr DN 150 Öffnung vorh.
Rohrleitung an Schacht anschließen, Anschluss dichten. Vergütet wird der Mehraufwand für das Herstellen des Anschlusses (einschließlich eventueller Formstücke) gegenüber der bis zur Innenfläche des Schachtes durchgemessenen Rohrleitung. Rohrleitung DN 150, aus Kunststoff Schacht aus Beton Öffnung für Rohranschluss ist vorhanden. Anschluss mit Schachtfutter und Gelenkstück.
1,000 St
3.1.60 Anschluss an WC- Container
Rohrleitung an Container anschließen, Anschluss dichten. Vergütet wird der Mehraufwand für das Herstellen des Anschlusses (einschließlich eventueller Formstücke) Rohrleitung DN 150, aus Kunststoff Öffnung für Rohranschluss ist vorhanden. Anschluss mit Schachtfutter und Gelenkstück
2,000 St
3.1.70 Abwassersammelbehälter, Kleinkläranlage, 10.800 l
Abwassersammelbehälter aus Stahlbeton, für Kleinkläranlage, mit Zulauf und Abdeckung, inkl. erforderliche Erdarbeiten. Bauteil zu Kleinkläranlage : Abwassersammelbehälter Material : Beton Aufstellort : Erdeinbau Abdeckung : Guss Schachtdeckel Kl. A Zulauf : DN 150 Inhalt : ca. 10.800 Liter Einbautiefe : ca. -3300 mm Angebotenes Fabrikat: '....................'
1,000 St
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1571/90 Erneuerung WC-Anlage im Waldlehrpark Erschließung
Leistungsverzeichnis Währung in EUR
3 Erschließung 3.1 Schmutzwasser
Ausgabeumfang: Alle Positionen OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
3.1.80 Kernbohrung in Sammelgrube
Herstellen einer horizontalen Kernbohrung durch die Wandung von bestehenden/neuen Sammelgruben aus Beton (C25/30 oder höher). Die Bohrung dient zur Aufnahme des Verbindungsrohres. Der Durchmesser ist passend zur geplanten Rohrdurchführung und Dichtung zu wählen. Einmessen der Bohrung nach Planvorgabe zur Sicherstellung des Gefälles. Inklusive Bereitstellung aller Maschinen, Kühlwasser und fachgerechter Entsorgung des Bohrkerns. Bohrdurchmesser: bis DN 150 Wandstärke Beton: ca. 20 cm
2,000 St
3.1.90 Einbau einer wasser- und gasdichten Rohrdurchführung
Liefern und fachgerechter Einbau einer druckwasserdichten und gasdichten Hauseinführung / Ringraumdichtung (z.B. System Krasinger, Doyma oder gleichwertig) in die hergestellte Kernbohrung. Die Dichtung muss gegen die vorkommenden Abwasser-Medien beständig sein. Inklusive Vorbereitung der Bohrungswand (Reinigung, Konservierung gegen Korrosion/Feuchtigkeit). Ringraumdichtung mit EPDM-Dichtelementen und Edelstahl- Druckplatten (V4A).
2,000 St
3.1.100 Lieferung und Verlegung des Verbindungsrohres
Liefern und Einbauen des Verbindungsrohres zwischen den Beton- Sammelgruben. Das Rohr ist mit Mindestgefälle zu verlegen. Inklusive aller notwendigen Formstücke, Bögen, Gleitmittel und Dichtringe. Das Rohr muss für die unterirdische Verlegung und für Abwasser geeignet sein.
5,000 m
3.1.110 Erdarbeiten und Leitungsgraben
Ausschachten des Leitungsgrabens zwischen den Sammelgruben bis zur erforderlichen Tiefe. Sichern der Grabenwände nach DIN 4124. Herstellen eines tragfähigen Sandbettes (Dicke ca. 10 cm, Körnung 0/4) als Rohrauflager. Nach Rohreinbau: Schichtenweises Verfüllen des Grabens mit grabenfähigem Material und Verdichten (Proctor-Dichte mind. 97%).
5,000 m³
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1571/90 Erneuerung WC-Anlage im Waldlehrpark Erschließung
Leistungsverzeichnis Währung in EUR
3 Erschließung 3.1 Schmutzwasser
Ausgabeumfang: Alle Positionen OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
3.1.120 Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610
Durchführung einer normgerechten Dichtheitsprüfung der neu hergestellten Verbindung und der Durchführungen mittels Luft- oder Wasserüberdruckverfahren gemäß DIN EN 1610. Erstellen und Übergabe eines digitalen Prüfprotokolls an den Bauherrn.
1,000 St
3.1.130 Saugleitung /Stehrohr
Saugleitung /Stehrohr in die Abwasseranlage einbauen, KG DN 110 inkl. Formteile und Halterungen.
1,000 psch
3.1.140 Leitung zum Koppelpunkt
Saugleitung von der Abwasseranlage zum Koppelpunkt liefern und einbauen KG DN 110
30,000 m
3.1.150 Sauganschluss/Koppelpunkt
Sauganschluss/Koppelpunkt/Perrotkupplung liefern mit Endkappe liefern und einbauen
1,000 St
3.1 Schmutzwasser Summe
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Leistungsverzeichnis Währung in EUR
3 Erschließung 3.2 Trinkwasser
Ausgabeumfang: Alle Positionen OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
3.2 Trinkwasser
3.2.10 Leitungsgraben ca. 1,25-1,75 m
Boden für Leitungsgraben für PE-80 40 x 3,7, und 32 x 3,0 ausheben. Boden der Klassen 3 bis 5. Grabentiefe ca. 1,25 bis 1,75 m, lichte Grabenbreite ca. 0,60 bis 0,80 m. Verbau, soweit erforderlich, wird nicht gesondert berechnet, Wasserhaltung wird nicht gesondert berechnet. Aushub, soweit zum Verfüllen geeignet, zur Wiederverwendung seitlich lagern, nach Verlegen der Leitung in Graben oberhalb der Leitungszone einbauen und verdichten. Fehlenden Verfüllboden liefern, einbauen und verdichten. Zum Verfüllen nicht verwendeter Aushub geht in Eigentum des AN über und wird beseitigt.
10,000 m³
3.2.20 Rohr PE-100 Trinkwasser 32 x 3,0 verlegen
Liefern und fachgerechtes Verlegen einer Trinkwasserleitung aus PE100-RC, SDR 11, Abmessung 32 × 3,0 mm. Die Leitung ist im offenen Rohrgraben auf vorbereiteter Bettung zu verlegen, inkl. erforderliche Formstücke und Verbindungselemente liefern und montieren Die Rohrleitung ist nach den Herstellervorschriften und den geltenden DVGW-Regelwerken einzubauen.
10,000 m
3.2.30 Auflager und Leitungszone Boden liefern Rohr
Liefern und Einbauen von steinfreiem Sand als Rohrbettung und Leitungszone. Leitung allseitig mindestens ca. 15 cm umhüllen , lagenweise verdichten, Schutz der Rohrleitung gegen Punktlasten sicherstellen
10,000 m
3.2.40 Rohrverbindung bis DN 33
Herstellen sämtlicher Rohrverbindungen einschließlich Kupplungen und Übergangsstücke. Die Verbindung ist dauerhaft dicht und
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Leistungsverzeichnis Währung in EUR
3 Erschließung 3.2 Trinkwasser
Ausgabeumfang: Alle Positionen OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
zugfest auszuführen.
12,000 St
3.2.60 Anschluss an Container
Herstellen Anschlussleitung an Container, inkl. Wärmedämmung, Arbeiten im Rohrgraben, Schächten, einschl. aller Formstücke und Nebenarbeiten. Alle Anschlüsse sind spannungsfrei und dauerhaft dicht herzustellen.
2,000 St
3.2.70 Druckrohrleitung Trinwasser spülen desinfiz.
Spülen der fertig montierten Trinkwasserinstallation nach DIN EN 806 und DVGW-Arbeitsblatt. Anschließend Desinfektion der Leitung einschließlich aller erforderlichen Maßnahmen, inkl. Dokumentation und Prüfprotokoll. Die Anlage darf erst nach erfolgreicher hygienischer Freigabe in Betrieb genommen werden.
10,000 m
3.2 Trinkwasser Summe
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1571/90 Erneuerung WC-Anlage im Waldlehrpark Erschließung
Leistungsverzeichnis Währung in EUR
3 Erschließung 3.3 Elektroarbeiten
Ausgabeumfang: Alle Positionen OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
3.3 Elektroarbeiten
3.3.10 Kabelgraben profilgerecht ausheben, verfüllen
Kabelgraben profilgerecht ausheben, verfüllen und verdichten, nach Abbruch der Oberflächenbefestigung Aushub Bodenklasse 3 bis 5 Aushubtiefe: bis 0,9 m Sohlenbreite des Grabens: bis 0,3 m
10,000 m
3.3.20 Markierung von Kabeltrassen liefern und herstellen, aus
Markierung von Kabeltrassen liefern und herstellen, aus Kabelwarnband, Farbton gelb, verlegen 40 cm über Kabelachse.
15,000 m
3.3.30 Kunststoffkabel NYY-J 5x 10 mm2, liefern und verlegen
Kunststoffkabel NYY-J 5x 10 mm² re, liefern und in vorhandene Rohre, Kabelformsteine, Unterflurkanäle oder in vorhandene Gräben verlegen
15,000 m
3.3.40 Kunststoffkabel NYM-J 5 X 1,5 mm2 re, liefern und
Kunststoffkabel NYM-J 5 X 1,5 mm² re, liefern und einbauen in vorhandene Maste einziehen.
10,000 m
3.3.50 GuP Abzweigmuffe 240 Verguss SP, liefern und GuP Abzweigmuffe 240 Verguss SP, liefern und montieren, einschl. systemgebundenem Zubehör.
2,000 St
3.3.60 Kabel anschließen bis 5 x 25 mm² re
Anschließen von Kabeln oder Leitungen an beigestellten Betriebsmitteln, Querschnitt bis 5 x 25 mm² re, einschließlich der erforderlichen Kabelschuhe
2,000 St
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Leistungsverzeichnis Währung in EUR
3 Erschließung 3.3 Elektroarbeiten
Ausgabeumfang: Alle Positionen OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
3.3.70 Kabel anschließen bis 5 x 1,5 mm² re
Anschließen von Kabeln oder Leitungen an beigestellten Betriebsmitteln, Querschnitt bis 5 x 1,5 mm² re. einschließlich der erforderlichen Kabelschuhe
2,000 St
3.3.80 Ausfüllen der Fachdatenblätter der gesamten
Ausfüllen der Fachdatenblätter der gesamten Elektroanlage (Mast/ Leuchte/ Kabel/ Schaltschrank) nach Vorgabe Gemeinde Groß Pankow
1,000 psch
3.3.90 Bestandspläne anfertigen.
Bestandspläne der realisierten Leitungstraßen und Leuchtenstandorte und Elektroanlage anfertigen und vor Abnahme der Leistungen dem AG in 2 - facher Ausfertigung übergeben. Erstellung revisionsfähiger Kabellagepläne im Maßstab: 1 : 250 Übergabe auf Papier und als DXF-Datei
1,000 psch
3.3.100 Endprüfung: Isolationswiderstand
Messung des Isolationswiderstandes der gesamten Anlage lt. DIN VDE 0100 Teil 600, die Ergebnisse sind in einem Messprotokoll zu dokumentieren und bei der Abnahme dem AG zu übergeben. Im einzelnen sind folgende Messungen durchzuführen: L1 gegen L2, L3, N, PE L2 gegen L3, N, PE L3 gegen N, PE
1,000 psch
3.3.110 Endprüfung: Schleifenimpedanz Endprüfung: Schleifenimpedanz Messung der Schleifenimpedanz oder des Kurzschlussstromes der gesamten Anlage lt. DIN VDE 0100 Teil 600 Abs. 8.2.3.2.,Abs. 12.1, die Ergebnisse sind in einem Messprotokoll zudokumentieren und bei der Abnahme dem AG zu übergeben.
1,000 psch
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Leistungsverzeichnis Währung in EUR
3 Erschließung 3.3 Elektroarbeiten
Ausgabeumfang: Alle Positionen OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
3.3.120 Fachliche Überarbeitung der gesamten elektrischen
Fachliche Überarbeitung der gesamten elektrischen Anlage (Mast/ Leuchte/ Kabel/ Schaltschrank, Elektro- und Versorgungssäulen), einschließlich Beleuchtungsberechnung mit den Parametern der angebotenen Leuchte.
1,000 ps
3.3.130 Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten für eventuell vorkommende Arbeiten, die nicht im LV erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
5,000 St
3.3 Elektroarbeiten Summe
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1571/90 Erneuerung WC-Anlage im Waldlehrpark Erschließung
Leistungsverzeichnis Währung in EUR
Ausgabeumfang: Alle Positionen OZ Betrag
ZUSAMMENSTELLUNG
3.1 Schmutzwasser
3.2 Trinkwasser
3.3 Elektroarbeiten
3 Summe
- 19 % MwSt.
Bruttosumme Erschließung
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