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Erneuerung der Übergabe- und Trafostation der Hessischen Landesfeuerwehrschule Kassel

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 17:15 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.hessen.de

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Weitere Besondere Vertragsbedingungen

Allgemeine Angaben

Vergabenummer: VG-B-0454-2026-1084

Baumaßnahme: A.0454.196810, KS, HLFS, - Erweiterung Lehrsaalgebäude

Leistung: Nieder- und Mittelspannungsanlagen bis 36 kV (DIN 18 382);

10.1 Sammelaufträge ---entfällt---

10.2 Beschaffung von Stahl ---entfällt---

10.3 Stoffpreisgleitklausel für Stahl ---entfällt---

10.4 Baufristenplan ---entfällt---

10.5 Fristen / Terminüberwachung ---entfällt---

10.6 Baustellenausweise ---entfällt---

10.7 Einrichtung von Unterkünften

Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeit dürfen in der Liegenschaft, in der sich die Baustelle befindet, nicht eingerichtet werden.

10.8 Baustellenbesprechungen

Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden.

Die Besprechungen finden jeweils vsl. Wöchentlich 1x und nach bedarf statt.

10.9 Genehmigung nach dem Luftverkehrsgesetz ---entfällt---

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10.10 Vorauszahlungen ---entfällt---

10.641 Wasser- und Energieversorgung ---entfällt---

10.670 Bewachte Liegenschaften ---entfällt---

10.680 Kalkulationsunterlagen (Standard Bund) ---entfällt---

10.681 Urkalkulation (Standard Land)

Die Urkalkulation ist gemäß § 16 HVTG nach gesonderter Aufforderung entweder elektronisch über die Vergabeplattform oder in einem geschlossenen Umschlag einzureichen.

10.683 Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt wird Vertragsbestandteil (Standard Land)

10.684 Nachweise und Kontrollen (Standard Land)

Ich/wir verpflichte/n mich/uns dem Auftraggeber/Besteller ein Auskunfts- und Prüfungsrecht nach § 7 Abs. 1 HVTG einzuräumen. Ich/wir verpflichte/n mich/uns darüber hinaus, meine/unsere Nachunternehmen/ Verleihunternehmen vertraglich zu verpflichten, dem Auftraggeber/Besteller dieses Auskunfts- und Prüfungsrecht ebenfalls zu gewähren und die vertragliche Verpflichtung zur Gewährung des Auskunfts- und Prüfungsrechts auf alle weiteren Nachunternehmen/Verleihunternehmen zu übertragen.

10.685 Vermeidung Fehlalarm von Brand-/ Rauchmeldern

Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung seiner Arbeiten darauf zu achten, dass ggf. vorhandene Brandmelder nicht versehentlich, z.B. durch Rauch- oder Staubentwicklung ausgelöst werden. Vor der Ausführung entsprechend gefahrgeneigter Arbeiten sind rechtzeitig (d.h. in der Regel mindestens 48 Stunden vorher) geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlalarmen mit dem Auftraggeber bzw. der örtl. Bauleitung oder dem Betreiber abzustimmen. Über die Beendigung der Arbeiten ist ebenfalls unmittelbar zu informieren, sodass evtl. getroffene Maßnahmen, wie z.B. die vorübergehende Abschaltung der Brandmeldeanlage, unverzüglich rückgängig gemacht werden können. Während der Abschaltung der Brandmeldeanlage treffen den Auftragnehmer erhöhte Sorgfaltspflichten. Kosten eines Fehlalarms, der auf Versäumnisse des Auftragsnehmers zurückzuführen ist, werden diesem vollständig in Rechnung gestellt.

10.720 Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle

Soweit die Baustelle den Bestimmungen der Baustellenverordnung unterliegt, haben der Auftragnehmer und seine Beschäftigten den Anweisungen des Bauleiters auch bezüglich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes zu folgen und die Hinweise, Informationen und Erläuterungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators sowie den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu berücksichtigen.

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10.780 Nachunternehmer (Standard Bund, Land, Dritte und Stationierungsstreitkräfte national) ---entfällt---

10.800 Vereinbarung und Abrechnung von Stundenlohnarbeiten

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Abrechnung von Stundenlohnarbeiten (§ 15 VOB/B) das Formblatt Stundenlohnzettel des Auftraggebers zu verwenden. Die Vereinbarung der Stundenlohnarbeiten erfolgt ausschließlich mit dem Formblatt Vereinbarung von Stundenlohnarbeiten des Auftraggebers. FB Stundenlohnzettel FB Vereinbarung von Stundenlohnarbeiten

10.810 Berechnung der Vergütung von Nachtragsvereinbarungen (Standard)

Der Auftragnehmer hat seine Berechnungen von Vergütungsansprüchen nach § 2 VOB/B auf der Grundlage der Urkalkulation (vorkalkulatorische Preisfortschreibung) gemäß dem „Leitfaden zur Vergütung von Nachträgen“, FB 510 VHB Bund, Ausgabe 2017, Stand 2019, vorzunehmen. FB 510 VHB Bund

Die Excel-Datei „Vergütungszuordnung und -berechnung“, FB 521 VHB Bund, Ausgabe 2017, Stand 2019, nebst Hinweisen („Hinweise zu 521“) ist dabei in ihrem Anwendungsbereich zu verwenden. FB 521 VHB Bund Hinweise zu 521

10.840 Förmliche Verpflichtung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung ('Niederschrift und Erklärung über die Verpflichtung') nach Maßgabe des Verpflichtungsgesetzes in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung über die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz vor der vom Auftraggeber dafür anzugebenden Behörde / Stelle mündlich oder per Videokonferenz abzugeben. Hat der Auftragnehmer bereits eine förmliche Verpflichtung vor einer Stelle eines öffentlichen Auftraggebers abgegeben, ist es ausreichend, eine Kopie der Niederschrift der Verpflichtungserklärung vorzulegen.

Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass auch seine mit den Leistungen fachlich betrauten Beschäftigten im Bedarfsfall gegenüber dem Auftraggeber rechtzeitig eine solche Verpflichtungserklärung abgeben oder eine bereits erfolgte Verpflichtung nachweisen.

10.850 Zuverlässigkeitsüberprüfung ---entfällt---

10.900 Sonstige weitere besondere Vertragsbedingungen ---entfällt---

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