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Ausführungsbeschreibung/Vertragsbedingungen
Art der Leistung
Auf dem Gelände der Autobahnmeisterei (AM) Sankt Augustin sollen sämtliche Schließanlagen (Zylinder) auf eine Elektronische Zugangsvariante Umgebaut bzw. aufgerüstet werden.
Hintergrund und Ziel
Hierfür kommen ausschließlich Systeme der Firma Dormakaba in Frage. Dies resultiert daraus, dass bereits weitere Objekte mit dem System der Fa. Dormakaba ausgestattet wurden und so ein einheitlicher Sicherheitsstandard gewährleistet wird.
Folgende Ausstattungsmerkmale sind dabei zu berücksichtigen:
Aufgrund der Vielzahl an Zugängen auf dem Gelände der AM Bedarf es verschiedener Zutrittslösungen. Im Leistungsverzeichnis sind sämtliche Merkmale aufgeführt.
Vertragsbedingungen
Vertragsbestandteil werden die „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) und für Bauleistungen (VOB/B) in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung. Die folgenden Klauseln regeln Ergänzungen sowie Abweichungen für die Erfordernisse des Einzelfalls.
Preise
Die Preise sind Festpreise.
Die vereinbarten Preise beinhalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist. Kosten einer etwaigen Versicherung sowie zusätzliche Gebühren für Einschreib- und Wertsendungen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, durch den Preis für die Leistung abgegolten.
Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis entspricht.
Nebenangebote
Sind nicht zugelassen
Mindestanforderung für die Urkalkulation
Sämtliche Leistungen des Angebotes sind in einer zusammenhängenden,
einheitlichen Urkalkulation darzustellen. Aus der Urkalkulation müssen für die im
Angebot enthaltenen Einheitspreise folgende Preisbestandteile unmittelbar
ersichtlich sein: Einzelkosten der Teilleistungen mit Leistungsansätzen (Menge/Zeit), aufgegliedert
in alle Kostenarten (insbesondere Lohn und Gehalt, Baustoffe und Bauteile, Rüst-,
Schal- und Verbau Material, Hilfs- und Betriebsstoffe, Baugeräte und
Sonderkosten), Gemeinkostenanteil mit den zugehörigen Umlagefaktoren.
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Zuschlagskriterien
Die Bewertung der Angebote erfolgt gemäß den nachfolgend aufgeführten Kriterien:
Zuschlagskriterium Preis (100%)
Liefertermin/Ausführungsfristen
Der Beginn der Ausführt hat unmittelbar nach Zuschlag zu erfolgen und ist mit einer zügigen Ausführung zu planen und umzusetzen, so dass die Tätigkeiten bis zum 15.12.2025 abgeschlossen sind. Aufgrund der anstehenden Winterdiensttätigkeiten muss während der gesamten Umbauphase 24/7 der Zutritt zum Gelände und in die verschiedenen Räumlichkeiten uneingeschränkt gewährleistet sein.
Lieferadresse/Ausführungsadressen
Autobahnmeisterei Sankt Augustin Frankfurter Straße 140 53757 St. Augustin
T.: 02241-95813-3
Verpackung, Transport, Transportkosten
Der Auftragnehmer hat zum sicheren Transport geeignete Packmittel unter Berücksichtigung der speziellen Anforderungen nach Art, Gewicht und Volumen der vertraglichen Leistungen sowie des eingesetzten Transportmittels zu verwenden.
Die Lieferung „frei Verwendungsstelle“ gilt als vereinbart, d.h., der Auftragnehmer trägt die gesamten Transportkosten bis zum Übergabepunkt der zu liefernde Gegenstände an der Lieferadresse, Verwendungsstelle. Die Lieferverpflichtung umfasst über Satz 1 hinaus auch die gebrauchsfertige Aufstellung bzw. das Installieren/Montieren vor Ort an der in den Vergabeunterlagen bzw. im Auftragsschreiben bezeichneten Verwendungsstelle.
Gefahrübergang, Eigentumsübergang
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers entspricht der Lieferadresse, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Die Gefahr geht, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist, bei Lieferleistungen mit Übergabe an die Auftraggeberin und Empfangsquittierung durch die Auftraggeberin auf die Auftraggeberin über. Ist eine gebrauchsfertige Aufstellung oder Installation/Montage der Leistung vor Ort an der Verwendungsstelle zu erwarten, geht die Gefahr erst mit deren Fertigstellung über. Ist eine Abnahme der Leistung vorgesehen, erfolgt der Gefahrübergang mit dieser.
Ein wesentlicher Mangel im Sinne von § 13 (VOB/B) und VOL/B Nr. 2 Abs. 1 Satz 3 VOL/B liegt immer dann vor, wenn die Leistung in ihrer Funktion nach dem bestimmungsgemäßen oder vertraglichen Gebrauch beeinträchtigt wird. Der vertragliche Gebrauch wird im Wesentlichen durch die Beschreibung der Leistung und die technischen Vorschriften bestimmt.
Untersuchungs- und Rügepflicht
Für die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 377, 381 HGB) mit folgender Maßgabe: Die Untersuchungspflicht beschränkt sich auf Mängel, die bei der Wareneingangskontrolle unter äußerlicher Begutachtung einschließlich der Lieferpapiere offen zu Tage treten (z. B. Transportbeschädigungen, Falsch- und Minderlieferung) oder bei der
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Qualitätskontrolle im Stichprobenverfahren erkennbar sind. Im Übrigen kommt es darauf an, inwieweit eine Untersuchung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, besteht keine Untersuchungspflicht.
Unbeschadet unserer Untersuchungspflicht gilt unsere Rüge (Mängelanzeige) jedenfalls dann als unverzüglich und rechtzeitig, wenn sie bei offensichtlichen Mängeln innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Übergabe und bei den restlichen Mängel 10 Arbeitstagen ab Entdeckung abgesendet wird.
Zahlung
Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung und Leistungserbringung durch den Auftragnehmer. Als Zahlungsziel wird 30 Tage netto vereinbart. Die Zahlung per Vorauskasse ist ausgeschlossen.
Rechnungslegung
Die Rechnung ist in schriftlicher Form zu verfassen und über folgende Eingangskanäle:
- Per Post
- Per E-Mail
an nachstehende Rechnungsanschrift zu versenden. Bei der Rechnungsstellung sind folgende Punkte zwingend zu beachten:
- Originalrechnung ohne Anlagen/Nachweise per Post oder E-Mail an:
Per Post:
Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Rheinland Postfach 101352 47713 Krefeld
oder per E-Mail: rechnungen@nl-rl@autobahn.de
Auf den Rechnungen ist zwingend die SAP-Bestellscheinnummer anzugeben. Rechnungen, welche diese Angaben nicht enthalten, werden zurückgewiesen.
Für Rechnungen per E-Mail gelten folgende formalen Anforderungen:
• Jede E-Mail darf nur eine Rechnung enthalten • Die Rechnung muss im PDF-Format vorliegen • Die Rechnung darf Daten nach dem ZUGFeRD Standard enthalten • Wird mehr als eine PDF-Anlage gesendet, muss das Rechnungsdokument eindeutig identifizierbar sein. Das Wort Rechnung oder Gutschrift muss im Dateinamen enthalten sein. • Dateien dürfen nicht verschlüsselt und nicht in Zip-Dateien verpackt sein. Für die Übermittlung von E-Invoicing-Daten werden generell keine Empfangs- oder Lesebestätigungen versendet.
Sprache
Alle Unterlagen und Äußerungen des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Fremdsprachliche Äußerungen Dritter (z. B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen von Behörden und Privaten) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen.
Wettbewerbsbeschränkungen
Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15% der Abrechnungssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche aus § 8 Nr. 2 VOL/B.
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Unterauftragnehmer (andere Unternehmer)
Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, die geeignet im Sinn der §§ 122 und 128 GWB sind. Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name und Anschrift des hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmers in Textform bekannt zu geben.
Sollen Leistungen, die Unterauftragnehmern übertragen sind, weiter vergeben werden, ist dies dem Auftraggeber vor der beabsichtigten Übertragung in Textform bekannt zu geben: die vorgenannten Absätze gelten entsprechend.