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Leistungsverzeichnis 100-2026-X-384-638828812.pdf

Erneuerung der Notrufeinrichtung am Standort Köln

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 11:07 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport-elvis.de

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Leistungsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Projekt

100-2026-X/384/63828812

DLR Erneuerung der Notrufanlagen

Bauvorhaben

Erneuerung von Notrufeinrichtungen

Leistung (LV)

01

Erneuerung von Notrufeinrichtungen

Ausführungsbeginn Ausführungsende

k.A. k.A.

Angebotsaufforderung

Sollten Sie an der Ausführung folgender Leistungen interessiert sein, bitten wir um die termingerechte Abgabe Ihres Angebotes.

Abgabetermin Abgabezeit

k.A. k.A.

Abgabeort

Zuschlagsfrist

k.A.

MwSt. Währung

19,00 % EUR

Seiten ohne Anlage(n)

Seiten: 59 Leistungsverzeichnis

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Leistungsverzeichnis

Projekt (100-2026-X/384/63828812) DLR Erneuerung der Notrufanlagen Leistung (LV) 01 Erneuerung von Notrufeinrichtungen

B a uvorhaben Erneuerung von Notrufeinrichtungen

Bauherr Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfah... Telefon Technische Infrastruktur Fax Technisches Facility Management West Linder Höhe, 51147 Köln

Planverfasser / Ausschreibung Telefon Fax

Bauleitung Telefon Fax

Ansprechpartner / Bemerkung

Diese Unterlagen sind vollständig auszufüllen und mit Stempel/Unterschrift einzureichen. Bitte sorgen Sie für den termingerechten Eingang Ihres Angebots am Abgabeort (siehe Deckblatt).Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns.

Angebotssumme in EUR

Angebotssumme, Netto: .............................. ..............................

zzgl. MwSt. (19,0 %): .............................. ..............................

Angebotssumme, Brutto: .............................. .............................. Angebotsabgabe Geprüft

. . . . ................................................................ ............................................................................ Anbieter - Datum, Ort Ausschreibender - Ort, Datum

Stempel Stempel

.................................................................... ...................., ...................................................... Anbieter - Unterschrift Angebotssumme nachgeprüft

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Inhaltsverzeichnis

DLR Erneuerung der Notrufanlagen (100-2026-X/384/63828812)

01 LV Erneuerung von Notrufeinrichtungen

Nr. Bezeichnung Seite Deckblatt des Leistungsverzeichnisses 1

Erläuterung zum Bauvorhaben 4

Allgemeine Vorbemerkungen 5

Baustelleneinrichtung 14

Technische Vorbemerkungen 16

01 Titel Erneuerung Notrufeinrichtung 18

01.01 Bereich Maßnahmen 19

01.02 Bereich Komponentenbeschreibung 32

01.03 Bereich Aufzugsanlagen mit Montageumfang 37

01.04 Bereich Aufzugsanlagen ohne Montageumfang (Materiallieferung) 41

01.05 Bereich Stundenverrechnungssätze während der Montage 44

01.06 Bereich Material- und Montagekosten 46

01.07 Bereich Betriebskosten 51

01.08 Bereich Stundenverrechnungssätze nach Fertigstellung 55

Allgemeine Angaben 57

Bietererklärung 58

Zusammenfassung der Gliederungspunkte 59

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Leistungsverzeichnis

DLR Erneuerung der Notrufanlagen (100-2026-X/384/63828812)

01 LV Erneuerung von Notrufeinrichtungen

Erläuterung zum Bauvorhaben

Erläuterungen zum Leistungsgegenstand Am Standort Köln-Linder Höhe des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) werden insgesamt 25 Aufzugsanlagen in verschiedenen Gebäuden betrieben. Die Aufzugsanlagen unterscheiden sich hinsichtlich Baujahr, Steuerungstechnik, Kommunikationsinfrastruktur sowie der vorhandenen Notrufeinrichtungen. Im Rahmen der vorliegenden Maßnahme sind die bestehenden Notrufsysteme durch eine einheitliche, normgerechte und zukunftssichere Notruflösung zu ersetzen bzw. vorzubereiten. Ziel der Maßnahme ist die Herstellung eines standortweit einheitlichen technischen Standards für die Notrufkommunikation von Aufzugsanlagen einschließlich der erforderlichen Kommunikationsinfrastruktur, Leitstellenaufschaltung sowie eines barrierefreien visuellen Notrufsystems. Die neue Notrufeinrichtung muss eine dauerhaft verfügbare Kommunikationsverbindung zwischen eingeschlossenen Personen und einer ständig besetzten Notruf- und Serviceleitstelle gewährleisten. Zusätzlich ist ein visuelles Notrufsystem (VNS) bereitzustellen, welches die barrierefreie Kommunikation für Personen mit Hör-, Sprach- oder Verständigungseinschränkungen ermöglicht. Die Maßnahme umfasst sowohl Aufzugsanlagen mit vollständigem Montageumfang als auch Aufzugsanlagen, bei denen die Komponenten lediglich geliefert, vorparametriert und für spätere Modernisierungsmaßnahmen vorbereitet werden.

Die Arbeiten erfolgen im laufenden Betrieb. Daher ist besonderer Wert auf eine zügige, reibungslose und kurze Montage sowie auf Sicherheit und Sauberkeit zu legen.

Anmerkung: Vor Abgabe des Angebotes kann sich der AN über die Verhältnisse vor Ort informieren. Auf nicht ausreichende Unterrichtung kann sich der AN nicht berufen oder hieraus Nachforderungen stellen. Ebenso sind alle, in den zur Verfügung gestellten Unterlagen, aufgeführte Maße vort Ort zu kontrollieren.

Eine Besichtigung der Anlagen ist nach Rücksprache möglich.

Zur Besichtigung der Verhältnisse vor Ort ist zwischen dem Bieter und der Vergabestelle (ZVM) ein Termin abzustimmen.

Es ist ausdrücklich untersagt, Dokumente oder andere Unterlagen mitzunehmen!

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Leistungsverzeichnis

DLR Erneuerung der Notrufanlagen (100-2026-X/384/63828812)

01 LV Erneuerung von Notrufeinrichtungen

Allgemeine Vorbemerkungen

Allgemeine Vorbemerkungen

  1. Zweck Der Standard „regelt die Anforderungen für Arbeitssicherheit beim Einsatz von Fremdfirmen und beschreibt die Aufgaben, Pflichten und Mitwirkungsrechte der Fachabteilungen, der Koordinatoren und der ausführenden Firmen.

  2. Geltungsbereich Der Standard gilt für die Durchführung aller Maßnahmen im DLR. Auswirkungen der Inhalte betreffen auf operativer Ebene externe Partner und Fremdfirmen.

  3. Begriffe und Abkürzungen AN = Auftragnehmer = ausführende Fremdfirma AG = Auftraggeber = zuständiger Mitarbeitender des FMM FMM = Facility Management PSA = Persönliche Schutzausrüstung SiGeKo = Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator StVO = Straßenverkehrsordnung TI = Technische Infrastruktur ZÜS = Zugelassene Überwachungsstelle LBO = Landesbauordnung LV = Leistungsverzeichnis

  4. Verfahren und Umsetzung

4.1 DLR-spezifische Anforderungen 4.1.1 Anmeldung und Zugang zum Gelände Der Zutritt von Besuchenden / Mitarbeitenden von Fremdfirmen bzw. deren Einfahrt auf das DLR-Gelände ist nur nach Anmeldung beim DLR-Betriebsschutz und in Abstimmung mit dem AG erlaubt. Die Anmeldung beinhaltet Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität der Personen sowie Firmenzugehörigkeit, Zeitraum für den der Zutritt beantragt wird und ggf. Passfotos. Die Frist der Vorlaufzeit zur Anmeldung wird vom AG mitgeteilt und ist dem Kap. 4.1.2 zu entnehmen. Beim Zutritt auf das Gelände sind dem Betriebsschutz zwingend gültige Ausweispapiere vorzulegen (Personalausweis, Reisepass o. glw.). Auf Anforderung sind zusätzlich Sozialversicherungsausweis, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bereitzuhalten. Zudem wird der Zugang zum Gelände nur nach vorheriger standortspezifischer Sicherheitsunterweisung gestattet, die durch den Betriebsschutz erfolgt. Anschließend wird in der Regel ein persönlicher Betriebsausweis erstellt, ohne den der Zutritt und Aufenthalt auf dem DLR-Gelände nicht gestattet ist. Die Aufenthaltsgenehmigung beschränkt sich auf den Einsatzbereich am Standort, die Kantine sowie auf die zugehörigen Verkehrswege. Die Betriebsausweise sind DLR-Eigentum und nach Beendigung der Tätigkeit unaufgefordert dem Betriebsschutz zurückzugeben. Sie sind nicht übertragbar und immer offen zu tragen.

4.1.2 Zugangsbedingungen und Sicherheitsanforderungen auf DLR Standorten Da das DLR zur Überprüfung von Besuchenden / Fremdfirmenmitarbeitenden verpflichtet ist, müssen folgende Vorlaufzeiten beachtet werden: Besuchende / Fremdfirmenmitarbeitende aus Drittstaaten sind 5 Werktage im Voraus anzumelden. Als Besuchende / Fremdfirmenmitarbeitende aus Drittstaaten werden alle Personen verstanden, die nicht Staatsbürger der Europäischen Mitgliedsstaaten sind. Sie werden gesondert überprüft und der Zugang zum Gelände kann verwehrt werden. Die o.g. Informationen dieses Kapitels basieren auf aktuell geltenden Vorgaben, die zwischen den Leitungen Technische Infrastruktur, Facility Management und Exportkontrolle des DLR abgestimmt sind.

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Leistungsverzeichnis

DLR Erneuerung der Notrufanlagen (100-2026-X/384/63828812)

01 LV Erneuerung von Notrufeinrichtungen

Allgemeine Vorbemerkungen

4.1.3 Verhalten im Gelände und in den Gebäuden Grundsätzlich besteht ein Fotografierverbot. Das Anfertigen von Aufzeichnungen über Betriebseinrichtungen, Versuchsanlagen und Arbeitsweisen ist nicht gestattet. Der AN ist auch nach Beendigung seiner Arbeiten zu Stillschweigen gegenüber Dritten verpflichtet. Der laufende Forschungsbetrieb hat grundsätzlich Vorrang vor allen an den AN übertragenen Maßnahmen. Alle Maßnahmen, die zu Behinderungen, Störungen oder Gefährdungen führen können, sind rechtzeitig vorher mit dem AG abzustimmen. Bei Konflikten mit den DLR-Mitarbeitende bzw. -Nutzenden ist umgehend der AG zu kontaktieren. In allen Labor- und Sondereinrichtungen wie z.B. Prüfständen, Reinräumen etc. darf nur mit Zustimmung des AG gearbeitet werden. Der Zugang zu betrieblichen Einrichtungen wie Technikräumen, Schaltanlagen, Laboren, Kontrollräumen etc. ist nur in Abstimmung mit dem AG gestattet. Beeinträchtigungen, besonders für die Mitarbeitenden des DLR im laufenden Betrieb sind mit dem AG vor Ausführung abzustimmen.

4.1.4 Straßenverkehr Es gelten die StVO sowie die örtlichen Vorgaben und Regeln zum Straßenverkehr an den Standorten. Die Verkehrsaufsicht obliegt dem Betriebsschutz und entsprechenden Anweisungen ist Folge zu leisten. Das Parken ist ausschließlich auf den ausgewiesenen Parkplätzen gestattet.

4.1.5 Mitnutzung vorhandener Infrastrukturen Die Kantine kann zu den üblichen Öffnungszeiten genutzt werden. Auf sauberes Schuhwerk ist beim Betreten zu achten. Standorte für firmeneigene Personal- oder Abfall-Container müssen vor Aufstellung rechtzeitig mit dem AG abgestimmt werden. Lager-, Büro- oder andere Räume innerhalb bestehender Gebäude dürfen grundsätzlich nicht mitgenutzt werden. Es dürfen nur die zugewiesenen Arbeitsstellen betreten werden.

4.1.6 Anlieferung von Waren Waren oder Bauteile für Baustellen sind grundsätzlich innerhalb der gemäß 4.1.6 abgestimmten Arbeitszeiten bis zum Einsatzort am Standort zu liefern und dort vom AN entgegenzunehmen. Ohne Abstimmung und Anmeldung der Lieferung beim AG ist damit zu rechnen, dass die Anlieferung verwehrt wird.

4.1.7 Meldepflichten Arbeiten mit Kränen oder schwerem Gerät sind dem AG mind. 5 Kalendertage vor Arbeitsbeginn an- und nach Arbeitsende umgehend abzumelden. Bei Standorten an Flughäfen sind für Arbeiten mit Kränen die Höhenbegrenzungen der Flugschutzzonen zu beachten. Vorher müssen entsprechende Genehmigungsverfahren durchgeführt werden. Hierbei sind erhebliche Vorlaufzeiten zu beachten! Bei Schweißarbeiten oder anderen Arbeiten mit Feuer wie z. B. Schneiden, Löten, Auftauen, Staub muss besondere Sorgfalt hinsichtlich des Brandschutzes gewahrt werden. Es ist rechtzeitig vor Arbeitsbeginn ein „Erlaubnisschein für feuergefährliche, rauch- oder staubintensive Arbeiten" einzuholen. Ohne diese Erlaubnis sind diese Arbeiten verboten. Das Gleiche gilt für gefährliche Arbeiten und Arbeiten in Behältern und engen Räumen. Auch hier ist rechtzeitig vor Arbeitsbeginn ein „Erlaubnisschein für gefährliche Arbeiten“ oder ein „Erlaubnisschein für Arbeiten in Behältern und engen Räumen“ einzuholen.

4.1.8 Standortspezifische Anforderungen Standortspezifische Anforderungen, sofern sie für die jeweilige Maßnahme relevant sind, werden in einer separaten Anlage zu diesem Sicherheitsstandard geregelt.

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Leistungsverzeichnis

DLR Erneuerung der Notrufanlagen (100-2026-X/384/63828812)

01 LV Erneuerung von Notrufeinrichtungen

Allgemeine Vorbemerkungen

4.2 Rechtliche Anforderungen Der AN ist zur Einhaltung aller Vorgaben besonders in Arbeits- und Umweltschutz wie z.B. Kreislaufwirtschaftsgesetz, Arbeitsschutzgesetz und den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften verpflichtet. Verstöße gegen solche Vorgaben wie gesetzliche Vorschriften, berufsgenossenschaftliche Regeln oder sonstige Normen können zum Entzug des Auftrages führen. Ein Ausschluss bei weiteren Ausschreibungen ist ebenfalls möglich!

4.3 Sicherheitstechnische Anforderungen 4.3.1 Gefährdungsbeurteilungen der Auftragnehmer Vor Beginn der Arbeiten hat der AN dem AG eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung in Hinblick auf die zu erbringenden Arbeiten vorzulegen.

4.3.2 Maßnahmenspezifische Sicherheitsunterweisungen Vor einem erstmaligen Arbeitsbeginn und in regelmäßigen Abständen (mind. einmal jährlich) erhalten Mitarbeitende von Fremdfirmen, die auf DLR-Gelände tätig werden, eine Sicherheitsunterweisung. Diese gilt sowohl für den Aufenthalt und Tätigkeiten auf dem Standort als auch für Tätigkeiten auf DLR-Baustellen. Die Sicherheitsunterweisung erfolgt durch den AG oder eine Vertretung (SiGeKo) an die bevollmächtigte Vertretung des AN. Die bevollmächtigte Vertretung des AN unterweist seinerseits die Mitarbeitenden des AN, die vor Ort tätig werden. Dies ist zu dokumentieren und dem AG bzw. der koordinierenden Person unaufgefordert zu übergeben. Hierfür kann der Unterweisungsnachweis des DLR (Anlagen der DLRRichtlinie Sicherheits- und umweltrelevante Unterweisungen) oder ein gleichwertiger verwendet werden. Die bevollmächtigte Person muss der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein. Sie hat die Pflicht zur Kontrolle der eigenen Mitarbeitenden (=AN-Mitarbeitende) hinsichtlich Einhaltung von Anweisungen und richtiger Benutzung von Schutzausrüstungen und vorhandenen Arbeits- und Betriebsmitteln wie z. B. Gerüste, Leitern, elektrische Betriebsmittel etc. Arbeits- und Betriebsmittel müssen den Vorgaben der DGUV V3 entsprechen. Im Rahmen der baustellenspezifische Baustellen Unterweisung erhält jeder Mitarbeitende des AN den Notfallzettel von der bevollmächtigten Person des AN.

4.3.3 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Der AN ist für seine PSA (Kopfschutz, Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Gehörschutz etc.) und weitere Schutzeinrichtungen selber verantwortlich. Das Tragen der PSA ist bei allen Maßnahmen und auf Baustellen entsprechend den Anfordernissen verpflichtend. Bei Nichteinhaltung erfolgt ein Verweis vom DLR-Gelände.

4.3.4 Alarm-/Gefahrenfall (Feuer, Gas) Bei Ertönen eines Alarmes sind sofort die Arbeiten einzustellen, Maschinen in einen sicheren Zustand zu setzen und die Baustelle bzw. das Gebäude zu verlassen. Alle Hinweise auf den vorhandenen Flucht- und Rettungsplänen sind zu beachten. Entsprechende Anweisungen durch Betriebsschutz und Feuerwehr sind zu befolgen.

4.3.5 Bei Unfällen und anderen Schadensfällen Grundsätzlich ist Ruhe zu bewahren und an die DLR-Standort-interne Notrufnummer zu melden. Die Notrufnummer ist auf den standortspezifischen Aushängen (= Notfallzettel) zu finden. Unfälle mit Personenschaden sowie Sachbeschädigungen und Umweltschäden sind unverzüglich direkt an den Betriebsschutz zu melden. Anschließend ist der AG zu informieren. Dies gilt auch für Unfälle von Mitarbeitern des AN. Im Nachgang füllt der AG die DLR-Richtlinie „Standard zum Unfallmeldewesen im DLR“ aus. Dabei hat der AN zu unterstützen.

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DLR Erneuerung der Notrufanlagen (100-2026-X/384/63828812)

01 LV Erneuerung von Notrufeinrichtungen

Allgemeine Vorbemerkungen

4.3.6 Umgang mit Brandmeldeanlagen Das DLR verfügt über verschiedene Brandmeldeanlagen. Grundsätzlich sind Staub- und Rauch erzeugende Arbeiten sowie Arbeiten mit Körperschall und Erschütterungen an oder in der Nähe von Rauchmeldern arbeitstäglich vor und nach den Arbeiten an den AG zu melden. Dies erfolgt mit der DLR-Richtlinie „Erlaubnisschein für feuergefährliche, rauch- oder staubintensive Arbeiten“. Ausgelöste Brandalarme werden sofort an die örtlichen Feuerwehren weitergeleitet. Grundsätzlich entstehen hierdurch Kosten. Wird eine fahrlässige Auslösung durch den AN nachgewiesen, sind die hierfür entstehenden Kosten vom AN als Verursacher zu übernehmen. Insbesondere Rauchmelder müssen vor Beginn der Arbeiten bei der Betriebstechnik ausgeschaltet werden, die Rauchmelder vor Ort erhalten eine Staubschutzkappe. Nach Beendigung der Arbeiten oder spätestens am Ende des Arbeitstages ist mit dem zuständigen Mitarbeitenden des FM zu klären, ob und welche Rauchmelder oder andere Sicherheitseinrichtungen wieder aktiv zu schalten sind. Dies erfolgt mit dem Dokument DLR-Richtlinie „Beauftragung zum Außerkraftsetzen von Gefahrenmeldeeinrichtungen“.

4.3.7 Fluchtwege, Sicherheitsvorkehrungen, Absperrungen Vorhandene Sicherheitsvorkehrungen dürfen grundsätzlich nicht beseitigt oder unwirksam gemacht werden. Den Anordnungen des Betriebsschutzes und dem zuständigen Mitarbeitenden des AG ist Folge zu leisten. Neue oder zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen sind mit dem AG abzustimmen und entsprechend den technischen Anforderungen auszuführen (Kennzeichnungen, Absperrungen, Schutzmaßnahmen usw.). Brandschutzeinrichtungen wie Brandwände oder Rauchabschlüsse, die während der Ausführung der Maßnahme eingeschränkt oder außer Funktion gesetzt wurden, sind nach Beendigung der Arbeiten oder spätestens am Ende des Arbeitstages wieder funktionsfähig herzustellen. Das gilt auch für Übergangslösungen. Ausnahmen davon sind vom AG oder dessen koordinierender Person freizugeben. Wenn dieser Zustand nicht wieder hergestellt werden kann, so ist der AG sofort zu informieren. Fluchtwege und Absperrungen sind grundsätzlich freizuhalten bzw. nicht zu verstellen. Arbeiten in Fluchtwegen sind mit dem AG abzustimmen. Löscheinrichtungen, Hydranten und andere Sicherheitseinrichtungen sind immer frei zu halten. Eine Wasserentnahme aus Hydranten ist nur nach Abstimmung mit dem AG möglich.

4.3.8 Abfälle Abfälle, die bei Dienstleistungen von Fremdfirmen entstehen gehören generell dem AN als besitzende Person der Abfälle bzw. Zweiterzeuger. Fremdfirmen dürfen ihre Abfälle generell nicht im DLR entsorgen. Eventuelle Ausnahmen davon müssen im Vertrag dokumentiert werden. AbfallContainer vom AN sind eindeutig und richtig zu kennzeichnen. Auf Verlangen des AG sind Entsorgungsnachweise bereitzuhalten. Abfallbehälter oder -container und andere Reststoffsammelstellen des DLR dürfen nicht durch Fremdfirmen genutzt werden. Abfälle von außerhalb des DLR dürfen nicht eingeführt werden.

4.3.9 Sauberkeit auf der Baustelle Die Arbeitsstelle ist grundsätzlich in einem ordentlichen Zustand zu halten und mit Beendigung besenrein an den AG zu melden. Für Schmutz- und Staubmaßnahmen sind grundsätzlich entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Bei Maschinen- oder Geräteschäden durch Schmutz und Staub an DLR Eigentum, die nachweislich durch den AN verursacht wurden, trägt dieser die volle Verantwortung und Folgen hinsichtlich Ausfalls und Kosten.

4.3.10 Arbeiten mit Lärm Lärmintensive Arbeiten sind grundsätzlich vorher mit dem AG abzustimmen.

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DLR Erneuerung der Notrufanlagen (100-2026-X/384/63828812)

01 LV Erneuerung von Notrufeinrichtungen

Allgemeine Vorbemerkungen

  1. Mitgeltende Unterlagen · DLR-Richtlinie Standard zum Unfallmeldewesen im DLR · DLR-Richtlinie Beauftragung zum Außerkraftsetzen von Gefahrenmeldeeinrichtungen · DLR-Richtlinie Erlaubnisschein für feuergefährliche, rauch- oder staubintensive Arbeiten · DLR-Richtlinie Rahmenbrandschutzordnung · Brandschutzordnung (nach DIN 14096:2014) · Brandschutzordnung Teil A (im Sinne DIN 14096:2014) · Brandschutzordnung Teil B (im Sinne DIN 14096:2014) · DLR-Richtlinie Sicherheits- u. umweltrelevante Unterweisungen inkl. Anlagen · Nachweis für Einweisung von einzelnen Personen (dt. o. engl.) · Nachweis für Einweisung von Gruppen (dt. o. engl.) · DLR-Erlaubnisschein für gefährliche Arbeiten durch Fremdfirmen · DLR-Erlaubnisschein für Arbeiten in Behältern und engen Räumen

  2. Angebotswertung Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass grundsätzlich die ausgeschriebenen Leistungen gem. dem nachfolgenden Leistungsverzeichnis angeboten werden. Nicht gewertet werden folgende Angebote:

· Neben- bzw. Alternativangebote · wenn die Preis- und Datenblätter nicht vollständig ausgefüllt und unterschrieben sind

  1. Regelwerke und technische Vorschriften Sämtliche Leistungen sind entsprechend den zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen gesetzlichen Vorschriften, technischen Regeln, Normen und Richtlinien auszuführen.

Insbesondere sind folgende Regelwerke zu berücksichtigen:

· Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) · Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) · DIN EN 81-20 · DIN EN 81-28 · DIN EN 81-70 · DIN EN 17210 · DIN 18040 · VDI 4705 · VdS 3138-2 · einschlägige Vorschriften der Berufsgenossenschaften · allgemein anerkannte Regeln der Technik

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche für die Leistungserbringung relevanten gesetzlichen Anforderungen eigenverantwortlich zu berücksichtigen.

Die Notrufanlage muss den zum Zeitpunkt der Inverkehrbringung geltenden Vorschriften entsprechen.

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DLR Erneuerung der Notrufanlagen (100-2026-X/384/63828812)

01 LV Erneuerung von Notrufeinrichtungen

Allgemeine Vorbemerkungen

  1. Dokumentation Für jede Aufzugsanlage ist eine vollständige Anlagendokumentation zu erstellen. Die Dokumentation muss den tatsächlich ausgeführten Zustand wiedergeben. Mindestens folgende Unterlagen sind bereitzustellen: · Komponentenübersicht · Anlagenzuordnung · SIM-Kartenzuordnung · Inbetriebnahmeprotokolle · Prüfprotokolle · Bedienhinweise

Die Übergabe erfolgt in digitaler Form sowie auch in Papierform.

  1. Lieferumfang Die Leistung des AN umfasst sämtliche Leistungen, die zur Erstellung der betriebsfähigen Notrufanlage und zur Erfüllung der behördlichen Auflagen erforderlich sind, mit Ausnahme, der in diesem LV benannten bauseitigen Leistungen. Sollten aus Sicht des Bieters weitere Maßnahmen bauseitig getragen werden, ist im Anschreiben zum Angebot gesondert darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die aufgeführten Leistungen auf die technische Ausführung bzw. Durchführbarkeit zu prüfen. Spätere Angebotseinschränkungen werden nicht anerkannt.

Generelle Leistungsausschlüsse in den allgemeinen Angebotsbedingungen werden nicht anerkannt.

  1. Lieferung und Montage Die Lieferung sämtlicher ausgeschriebener Komponenten erfolgt frei Verwendungsstelle einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen wie Verpackung, Verladung, Transport, Abladen, innerbetrieblicher Transport, Rücknahme und Entsorgung des Verpackungsmaterials sowie aller sonstigen zur Vertragserfüllung erforderlichen Aufwendungen.

Zum Lieferumfang gehört das übliche Zubehör einschließlich aller für den bestimmungsgemäßen Einsatz erforderlichen Befestigungs-, Anschluss- und Zubehörteile, soweit diese nicht gesondert ausgeschrieben sind.

Anlagen mit Montageumfang Für die in Abschnitt aufgeführten Aufzugsanlagen mit Montage umfasst der Leistungsumfang zusätzlich die vollständige Montage, den Anschluss, die Inbetriebnahme, die Funktionsprüfung sowie die betriebsfertige Übergabe der ausgeschriebenen Notrufkomponenten.

Alle Arbeiten sind zügig und ohne vermeidbare Unterbrechungen bis zur vollständigen Fertigstellung durchzuführen. Die Ausführungstermine und Arbeitszeiten sind rechtzeitig mit dem Auftraggeber bzw. der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Dabei ist besonderer Wert auf eine möglichst kurze Montage- und Außerbetriebszeit der jeweiligen Aufzugsanlage zu legen.

Die Montageleitung obliegt dem Auftragnehmer. Dieser ist für eine fachgerechte, sichere und den geltenden gesetzlichen Vorschriften, Normen sowie den vertraglichen Vereinbarungen entsprechende Ausführung verantwortlich.

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DLR Erneuerung der Notrufanlagen (100-2026-X/384/63828812)

01 LV Erneuerung von Notrufeinrichtungen

Allgemeine Vorbemerkungen

Anlagen ohne Montageumfang Für die in Abschnitt aufgeführten Aufzugsanlagen ohne Montage beschränkt sich der Leistungsumfang auf die Lieferung der ausgeschriebenen Komponenten mit Aufschaltung und SIM-Karten. Montage-, Anschluss-, Programmier-, Inbetriebnahme- und Prüfleistungen sind für diese Anlagen nicht Bestandteil des Auftrages.

Die Lieferung hat vollständig, transportsicher verpackt und eindeutig den jeweiligen Aufzugsanlagen zugeordnet zu erfolgen. Sämtliche Komponenten sind entsprechend zu kennzeichnen und mit den erforderlichen technischen Unterlagen zu übergeben.

  1. Demontage und Entsorgung Die Demontage und fachgerechte Entsorgung aller Altkomponenten sind im Angebotspreis zu berücksichtigen. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Zwischenlagerung der Altkomponenten eine Absprache mit dem AG erfolgen muss.

Wird es notwendig, anlässlich des Transportes von Materialien, Maschinen und dergleichen vorhandene Absperrungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungen, auch an anderen Stellen vorübergehend abzubauen, so ist der Auftragnehmer für die sichere Absperrung dieser Wege und für den ordentlichen Wiederaufbau voll verantwortlich.

Die Bauleitung ist berechtigt, nach ihrem Ermessen erforderliche Baureinigungen, Aufräumarbeiten, Schuttabfuhr und dergleichen ausführen zu lassen. Sondermüll ist gem. den gesetzlichen Bestimmungen vom Arbeitnehmer selbst zu entsorgen.

  1. Prüfaufwendungen Alle notwendigen Aufwendungen für die Inbetriebnahme sowie die Prüfung vor Inbetriebnahme sind im Angebotspreis einzukalkulieren. Dies betrifft die Gebühren für die ZÜS und Stellung der Monteure zur Abnahme.

  2. Abnahmen durch AG Nach mängelfreier Freigabe der Aufzugsanlage, erfolgt die Prüfung der Vertragserfüllung und Abnahme angelehnt an die VOB durch den AG und den Fachplaner. Dafür ist vom AN das erforderliche Personal zu stellen.

Zur Vereinbarung eines Abnahmetermins durch den AG gelten folgende Voraussetzungen:

· Es liegen keine Mängel vor, die die Betriebserlaubnis einschränken oder verhindern. · Durch das Aufsichtspersonal des AN ist vorgeprüft, ob die Vertragserfüllung vorliegt. Dies beinhaltet auch die Überprüfung der Steuerungsfunktion inkl. der Befehls-, Anzeigen- und Signalgeräte. · Die unter Lieferung und Montage sowie Dokumentation geforderten Leistungen, Teile und Unterlagen sind hinterlegt bzw. übergeben. Bedingung der Abnahme ist, dass die Übergabe der Dokumentation mindestens 7 Tage vor dem vereinbarten Abnahmetermin erfolgt. · Abnahmen sind vom AN rechtzeitig vor dem gewünschten Termin beim AG oder Fachplaner zu beantragen. · Zum vereinbarten Abnahmetermin ist die Notrufanlage in allen Ihren Funktionen und Eigenschaften vorzuführen. · Vorlage der Konformitätserklärung

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DLR Erneuerung der Notrufanlagen (100-2026-X/384/63828812)

01 LV Erneuerung von Notrufeinrichtungen

Allgemeine Vorbemerkungen

  1. Unvorhergesehene Leistungen Unvorhergesehene Leistungen sind nur nach besonderer Vereinbarung und nach Rücksprache mit dem AG auszuführen. In den hierfür im Datenblatt anzugebenden Stundensätzen sind die Kosten für die Fahrzeit und Auslösung bereits enthalten. Es werden ausschließlich vom AG unterzeichnete Stundenzettel anerkannt. Die Stundenzettel sind mindestens drei Werktage nach Anfall zur Unterschrift vorzulegen. Eine spätere Anerkennung findet nicht statt. Den Anweisungen des AG oder dessen Vertreter ist Folge zu leisten. Auch hier sind im Voraus mit der Bauleitung detaillierte Absprachen zu treffen.

  2. Termine Die exakten Liefer- und Montagetermine werden im Rahmen eines festgelegten Gespräches festgelegt.

Es wird eine möglichst kurze Stillstandzeit der Aufzugsanlagen angestrebt.

Projektablauf nach Vertragsabschluss:

Sofort nach Vertragsabschluss: · Bekanntgabe des Montageleiters / Projektleiters des AN inkl. aller Telefonnummern und Mailadressen

Zwei Wochen nach Vertragsabschluss: · bei Bedarf eine Bemusterung im Hause des AG

Drei Wochen nach Vertragsabschluss: · der AG erstellt einen detaillierten Terminplan, eventuell notwendige "bauseitige Arbeiten" sind mit aufzuführen · Freigabe des Terminplanes durch den AG innerhalb von fünf Werktagen

2 Wochen vor Montagebeginn · Kick-Off Termin vor Ort

Preise und Bindefrist Die Angebotspreise sind Festpreise bis zum Ende der Bauzeit und schließen alle Lieferungen und Leistungen ein, die zur betriebsfähigen Erstellung der Anlagen und Abnahmen durch die behördlich vorgeschriebene Stelle erforderlich sind. Die Angebotspreise für die ausgeschriebenen Wartungen gehen in die Bewertung der Angebote ein.

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DLR Erneuerung der Notrufanlagen (100-2026-X/384/63828812)

01 LV Erneuerung von Notrufeinrichtungen

Allgemeine Vorbemerkungen

  1. Gewährleistung

Aufzugsanlagen mit Montageumfang Für die in Abschnitt aufgeführten Aufzugsanlagen mit Montage gelten die Bestimmungen der VOB/B in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 48 Monate und beginnt mit der förmlichen Abnahme der vollständig montierten, betriebsbereiten und mängelfreien Notrufanlage durch den Auftraggeber.

Eine vorgezogene Inbetriebnahme einzelner Komponenten oder Anlagen hat keinen Einfluss auf den Beginn der Gewährleistungsfrist.

Von der Gewährleistung ausgenommen sind Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, Vandalismus, Eingriffe Dritter, höhere Gewalt oder betriebsfremde Einwirkungen verursacht werden.

Der Auftragnehmer hat während der Gewährleistungszeit auftretende Mängel unverzüglich und kostenfrei zu beseitigen.

Aufzugsanlagen ohne Montageumfang Für die in Abschnitt aufgeführten Aufzugsanlagen ohne Montage umfasst der Leistungsumfang ausschließlich die Lieferung der Komponenten mit Aufschaltung und SIM-Karten.

Die Gewährleistungsfrist für die gelieferten Komponenten beträgt mindestens 24 Monate ab Lieferung. Sofern der Hersteller längere Gewährleistungs- oder Garantiefristen gewährt, gelten diese ergänzend.

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Komponenten frei von Material-, Herstellungs- und Konstruktionsfehlern sind und den Anforderungen der Ausschreibung entsprechen.

Von der Gewährleistung ausgenommen sind Schäden durch unsachgemäße Lagerung, Montage durch Dritte, Vandalismus, höhere Gewalt oder sonstige äußere Einwirkungen.

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DLR Erneuerung der Notrufanlagen (100-2026-X/384/63828812)

01 LV Erneuerung von Notrufeinrichtungen

Baustelleneinrichtung

Baustelleneinrichtung

Allgemein Der AN hat für seine Baustelleneinrichtung selbst zu sorgen. Vom AG werden keine Einrichtungen vorgehalten. Die Baustelleneinrichtung ist in der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen, soweit im LV hierfür keine Positionen ausgewiesen werden. Die Baustelleneinrichtung beinhaltet insbesondere alle erforderlichen Gerüste, Förder- und Transportanlagen, Geräte, Werkzeuge, Montagepläne, Aborte, Mannschaftsunterkünfte, erforderliche Lagerräume, Wasser- und Elektrische-Zuleitungen zu den Verbrauchsstellen, Schutz der Arbeiten vor Unfallgefahren und Witterungseinflüssen und Diebstahl.

Alle Positionen verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, einschl. Lieferung aller Materialien und einschl. aller erforderlichen Nebenarbeiten vollständig ausgeführt und betriebsfertig angeschlossen. Alle für die Konstruktion benötigten Befestigungs- und Verbindungsteile wie Nägel, Schrauben, Dübel usw. sind mit den Einheitspreisen abgegolten.

Die Einrichtung der Baustelle allein Sache des Auftragnehmers.

Lagerflächen Es stehen nur eingeschränkt Lagerflächen zur Verfügung. Vor Anlieferung des Materials sind erforderliche Absprachen mit der Bauleitung bezüglich evtl. erforderlicher Lagerungsstätten zu treffen. In Anspruch genommene Lager-, Verkehrs- und Arbeitsflächen sind unmittelbar nach Gebrauch wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die Ingebrauchnahme von Flächen ist mit der Bauleitung vorher zu vereinbaren.

Staubschutz Staub und Schmutz sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Wenn mit Staub und Schmutz zu rechnen ist, hat der Arbeitnehmer dafür Sorge zu tragen, dass tangierte Bauabschnitte/Gebäudeteile vor Staub und Schmutz geschützt werden. Die Durchführung der Baustellenreinigung erfolgt durch den Arbeitnehmer. Die Baustelle ist täglich vom Arbeitnehmer Besenrein zu verlassen. Auf Anweisung der Bauleitung hat die Reinigung der Montagestelle zu erfolgen.

Arbeitsablauf Aufgrund des Terminplans ist der AN verpflichtet, in Abstimmung mit der Bauleitung während der gesamten Bauzeit kontinuierlich Personal zur Verfügung zu stellen. Die Montagearbeiten sollen an den Werktagen Mo - Fr in einem Zeitfenster von 8:00 bis 16:00 Uhr ausgeführt werden.

Baustrom Baustrom ist im Triebwerkraum der im Schacht vorhanden. Sollte ein Baustromverteiler benötigt werden, muss dieser vom AN mit kalkuliert werden.

WC Der AG stellt ein WC zur Verfügung.

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DLR Erneuerung der Notrufanlagen (100-2026-X/384/63828812)

01 LV Erneuerung von Notrufeinrichtungen

Baustelleneinrichtung

Sicherungspflicht In allen Phasen der Bautätigkeit gewährleistet der AN die Sicherung der Bauzustände und stimmt die Maßnahme mit der Bauleitung ab.

Es sind alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Insbesondere sind offene Schachtgruben solide zu sichern. Schweißarbeiten dürfen nur unter Bereitstellung von Löschmöglichkeiten durchgeführt werden und die entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften sind zu berücksichtigen. Die Verantwortung für alle entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen liegt beim AN. Kosten für Rüstungen oder Verkleidungen der Grube werden vom AG nicht übernommen.

Bauzeitenplan Der mit dem AG zu entwickelnde Bauzeitenplan ist verbindlich und Vertragsbestandteil. Es wird dem AN empfohlen, sich über die baulichen Gegebenheiten genauestens zu informieren.

Baustellenfreihaltung Der AN ist verpflichtet, den aus seinen Leistungen anfallenden Schutt sowie alle sonstigen Abfälle und Rückstände unverzüglich auf seine Kosten gem. den geltenden Vorschriften zu beseitigen und zu entsorgen. Dieses gilt insbesondere für die Demontagephase.

Kommt der AN dieser Verpflichtung auch nach entsprechender Aufforderung mit Fristsetzung nicht nach, so wird die Beseitigung und Entsorgung durch den AG auf Kosten des AN durchgeführt.

Die Entsorgung und Lagerungsmöglichkeiten sind rechtzeitig abzustimmen.

Bestandsschutz Für Transportfahrten und Montagearbeiten ist das Umfeld, insbesondere die An- und Abtransportebene, vor Beschädigungen zu schützen. Vor der Anlieferung des Materials sind die erforderlichen Absprachen mit der Bauleitung bezüglich erforderlicher Lagerstätten zu treffen.

Sollten Beschädigungen verursacht werden, sind diese vom AN auf eigene Kosten beseitigen zu lassen.

Montagepersonal Die Montagearbeiten werden vom Auftragnehmer durch besonders geschultes und erfahrenes Fachpersonal durchgeführt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich über den gesamten Umbauzeitraum einen deutschsprachigen Bauleiter auf der Baustelle zu beschäftigen. Nachunternehmer sind nur nach Freigabe durch den AG zulässig. Bei erfolgter Freigabe obliegt die Bauleitung dem AN.

Rüstungen Sofern Rüstungen im oder vor dem Schacht notwendig sind, gehören diese zu dem Leistungsumfang des AN und sind im Angebotspreis zu berücksichtigen.

Transport und Einbringung Für den Transport und die Einbringung von schweren Anlageteilen stehen bauseitig keine Leistungen zur Verfügung.

Montage Die Demontage- und Montagearbeiten erfolgen durch qualifiziertes deutschsprachiges Fachpersonal des AN. Für die Montage ist zu berücksichtigen, dass, neben den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Anforderungen an eine fach- und sachgerechte Montage, die Baustelle stets sauber und sicher zu halten ist. Auf die Einhaltung des Rahmenterminplanes wird ausdrücklich großen Wert gelegt.

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DLR Erneuerung der Notrufanlagen (100-2026-X/384/63828812)

01 LV Erneuerung von Notrufeinrichtungen

Technische Vorbemerkungen

Technische Vorbemerkung

Bauseitige Leistungen Bauseitig zu erbringende Leistungen sind rechtzeitig anzufordern und zu überprüfen. Hierzu ist eine genaueAuflistung sämtlicher bauseitigen Leistungen, möglichst mit Angaben von Fristen, zu erstellen. Beanstandungen sind der Bauleitung schriftlich mitzuteilen.

Strom- Energieversorgung und Anschlussraum · Bereitstellung von Strom

Insofern aus Sicht des AN weitere Leistungen durch den AG zu erbringen sind, so ist im Anschreiben gesondert darauf hinzuweisen.

Nebenleistungen AN Kosten für die Unterkunft, Auslösung, Wege- und Fahrgelder sowie sonstige Nebenkosten sind in die Angebotspreise einzurechnen. Mit den Preisen des Angebotes sind sämtliche Leistungen des AN abgegolten. Sie umfassen außer Lieferung aller Teile frei Baustelle und fertiger Montage auch folgende Leistungen:

· Erstellung einer tätigkeitsbezogenen Gafährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeiten die Arbeitsbedingungen beurteilt und erforderliche Schutzmaßnahmen für die Beschäftigen ergreift. · Lieferung, Montage und Demontage aller für die Montage erforderlichen Rüstungen gemäß UVV, dazu gehört auch die fachgerechte Absperrung der Schachtgrube. · Dübelarbeiten in den vorhandenen Schächten nur mit zugelassenen Dübelsystemen. · Lieferung aller erforderlicher Hinweis- und Schaltbildern. · Das Einrichten und Abräumen der Baustelle. · Bei der Demontage und Montage der Notrufanlage ist besonders auf die Unfallverhütungsvorschrift zu achten

Unterstützung bei behördlichen Prüfungen Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber bei allen im Zusammenhang mit der Maßnahme erforderlichen Prüfungen zu unterstützen.

Hierzu gehören insbesondere:

· Bereitstellung technischer Unterlagen · Bereitstellung von Konformitätsnachweisen · Nachweis der Leitstellenaufschaltung · Nachweis der Kommunikationsverbindungen · Nachweis der Routineruffunktion · Nachweis der Notrufkommunikation · Unterstützung bei Prüfungen durch ZÜS-Stellen

Eventuell erforderliche Nacharbeiten aufgrund von Mängeln der gelieferten Leistungen sind durch den Auftragnehmer kostenfrei durchzuführen.

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DLR Erneuerung der Notrufanlagen (100-2026-X/384/63828812)

01 LV Erneuerung von Notrufeinrichtungen

Technische Vorbemerkungen

Abnahme Nach erfolgreicher Inbetriebnahme und mängelfreier ZÜS-Abnhame aller Notrufsysteme erfolgt die gemeinsame Abnahme mit dem Auftraggeber.

Die gesetzlich erforderliche Abnahmeprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) wird vom Auftragnehmer (AN) rechtzeitig veranlasst und koordiniert. Sämtliche hierfür erforderlichen Unterlagen sind vom AN vollständig zusammenzustellen und dem Auftraggeber spätestens drei Werktage vor dem Abnahmetermin zu übermitteln.

Sämtliche im Zusammenhang mit der gesetzlich erforderlichen ZÜS-Abnahme entstehenden Leistungen und Kosten, insbesondere für die Beauftragung der zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS), Terminabstimmung, Durchführung der Abnahmeprüfung sowie gegebenenfalls erforderliche Nachprüfungen aufgrund vom AN zu vertretender Mängel, sind Bestandteil des Leistungsumfangs des AN und mit der angebotenen Vergütung abgegolten.

Die ZÜS-Abnahme kann nach Abschluss der Umrüstung sämtlicher Aufzugsanlagen in einem gemeinsamen Abnahmetermin durchgeführt werden.

Die Stellung des für die Abnahme erforderlichen Fachpersonals ist Bestandteil des Leistungsumfangs des AN.

Im Rahmen der Abnahme hat der AN die ordnungsgemäße Funktion sämtlicher installierter Systeme, Einrichtungen und Sicherheitsfunktionen nachzuweisen.

Erforderliche Wiederholungsprüfungen, die aufgrund leistungs- oder vertragsbedingter Mängel erforderlich werden, gehen einschließlich sämtlicher daraus entstehender Kosten zu Lasten des AN.

Das Abnahmeprotokoll soll grundsätzlich frei von Mängeln sein. Zulässig sind ausschließlich unwesentliche Restmängel, die einer uneingeschränkten und sicheren Inbetriebnahme sowie Nutzung der Aufzugsanlagen durch den Auftraggeber nicht entgegenstehen. Der Sachverständige hat ausdrücklich zu bestätigen, dass diese Restmängel der Inbetriebnahme nicht entgegenstehen.

Festgestellte Mängel sind innerhalb einer angemessenen, mit dem Auftraggeber abgestimmten Frist zu beseitigen. Nach erfolgreicher Mängelbeseitigung hat der AN die Mängelfreiheit durch Vorlage der entsprechenden Abnahmebescheinigung bzw. Freigabe nachzuweisen.

Die Gewährleistungsfrist für die Notrufsysteme beginnt mit der erfolgreichen gemeinsamen Abnahme.

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Leistungsverzeichnis Leistung (Titel)

01 Erneuerung Notrufeinrichtung

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Leistungsverzeichnis Leistung (Bereich)

01.01 Maßnahmen

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DLR Erneuerung der Notrufanlagen (100-2026-X/384/63828812)

01 LV Erneuerung von Notrufeinrichtungen 01 Titel Erneuerung Notrufeinrichtung 01.01 Bereich Maßnahmen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Erneuerung Notrufeinrichtung

Anlagenbestand

Der Anlagenbestand umfasst insgesamt 25 Aufzugsanlagen in 16 Gebäuden des DLR-Standortes Köln-Linder Höhe. Die Anlagen unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich: · Baujahr · Aufzugssteuerung · Kommunikationsinfrastruktur · Einbausituation · vorhandener Notruftechnik · Mobilfunkversorgung

Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe eigenverantwortlich über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Alle für die vollständige Leistungserbringung erforderlichen Aufwendungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die detaillierte Zuordnung der Aufzugsanlagen sowie die Aufteilung in Anlagen mit und ohne Montageumfang sind Kapitel 1.03 und 1.04 zu entnehmen.

Anlagenzuordnung und Leistungsumfang

Allgemeines Das Positionsverzeichnis umfasst sämtliche für die Maßnahme erforderlichen Liefer-, Montage-, Inbetriebnahme-, Aufschaltungs- und Dokumentationsleistungen zur Herstellung eines einheitlichen Notrufsystems für Aufzugsanlagen. Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Positionen. Sämtliche zur vollständigen Funktionsfähigkeit erforderlichen Nebenleistungen gelten als mit den Einheitspreisen abgegolten, auch wenn diese nicht ausdrücklich einzeln aufgeführt sind.

Hierzu gehören insbesondere: · Demontage und Entsorgung des alten Notrufsystems · Transport · Verpackung · Befestigungs- und Montagematerial · Verdrahtungs- und Anschlussmaterial · Kennzeichnungen und Beschriftungen · Parametrierung und Programmierung · Funktions- und Systemprüfungen · Inbetriebnahme · Dokumentation · Aufschaltung auf die Notruf- und Serviceleitstelle · Einrichtung des Betreiberportals · Unterstützung bei behördlichen, sachverständigen- und prüftechnischen Abnahmen

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DLR Erneuerung der Notrufanlagen (100-2026-X/384/63828812)

01 LV Erneuerung von Notrufeinrichtungen 01 Titel Erneuerung Notrufeinrichtung 01.01 Bereich Maßnahmen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Die Ausschreibung umfasst die Lieferung einer einheitlichen Notruflösung einschließlich aller erforderlichen Systemkomponenten, Kommunikationsdienste, Leitstellenleistungen, Betreiberportal-Funktionen sowie der zugehörigen Dokumentation.

Die Leistungen werden unterschieden in: · Aufzugsanlagen mit Montageumfang · Aufzugsanlagen ohne Montageumfang

Aufzugsanlagen mit Montageumfang Für die nachfolgend aufgeführten Aufzugsanlagen sind sämtliche Leistungen zur betriebsfertigen Herstellung des Notrufsystems auszuführen.

Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: · Demontage und Entsorgung des alten Notrufsystems · Lieferung sämtlicher Systemkomponenten · Montage aller Komponenten · Erforderliche Verkabelungs- und Anschlussarbeiten · Anpassungsarbeiten an vorhandenen Aufzugskomponenten · Parametrierung und Programmierung · Aufschaltung auf die Notruf- und Serviceleitstelle · Durchführung aller erforderlichen Funktions- und Systemprüfungen · Inbetriebnahme · Erstellung der anlagenbezogenen Dokumentation · Betreiberabnahme · Unterstützung bei behördlichen und prüftechnischen Abnahmen

Aufzugsanlagen ohne Montageumfang Für die nachfolgend aufgeführten Aufzugsanlagen umfasst die Ausschreibung ausschließlich die Lieferung, die Aufschaltung und die SIM-Karte der für die spätere Nachrüstung erforderlichen Systemkomponenten.

Die Montage erfolgt im Rahmen zukünftiger Modernisierungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen durch Dritte.

Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: · Lieferung sämtlicher Systemkomponenten · Lieferung einer SIM-Karte · Aufschaltung auf eine Leitstelle · Erstellung der Dokumentation · Verpackung und transportsichere Übergabe

Die Komponenten sind montagefertig pro Aufzug mit Winkel und Zubehör vorzubereiten.

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DLR Erneuerung der Notrufanlagen (100-2026-X/384/63828812)

01 LV Erneuerung von Notrufeinrichtungen 01 Titel Erneuerung Notrufeinrichtung 01.01 Bereich Maßnahmen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Leistungen des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat sämtliche Leistungen zu erbringen, die für die vollständige Lieferung, Integration, Inbetriebnahme und betriebsfertige Übergabe der ausgeschriebenen Notrufsysteme erforderlich sind. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:

Planungs- und Vorbereitungsleistungen · Bestandsaufnahme der vorhandenen Anlagen · Festlegung Notrufeskalationsplan mit dem AG · Prüfung der örtlichen Gegebenheiten · Festlegung der Einbauorte · Abstimmung mit dem Auftraggeber · Prüfung vorhandener Kommunikationswege

Lieferleistungen · Lieferung sämtlicher Systemkomponenten · Lieferung aller Befestigungs- und Montagematerialien · Lieferung aller erforderlichen Anschluss- und Verbindungskabel · Lieferung der SIM-Karten und Kommunikationsdienste · Bereitstellung der Leitstellenaufschaltung

Montageleistungen · Demontage bestehender Notrufkomponenten · Montage sämtlicher Komponenten · Verkabelungs- und Anschlussarbeiten · Integration in bestehende Aufzugssysteme · Kennzeichnung aller Komponenten · Anpassungsarbeiten an vorhandenen Einrichtungen

Inbetriebnahmeleistungen · Parametrierung sämtlicher Komponenten · Einrichtung der Kommunikationsverbindungen · Aufschaltung auf die Leitstelle · Einrichtung des Betreiberportals · Durchführung aller Funktionsprüfungen · Dokumentation der Ergebnisse

Abnahmeleistungen · Betreiberabnahme · Unterstützung bei ZÜS-Prüfungen · Bereitstellung aller Nachweise · Mängelbeseitigung

Sämtliche für die vollständige Funktion erforderlichen Nebenleistungen gelten als mit den Einheitspreisen abgegolten.

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DLR Erneuerung der Notrufanlagen (100-2026-X/384/63828812)

01 LV Erneuerung von Notrufeinrichtungen 01 Titel Erneuerung Notrufeinrichtung 01.01 Bereich Maßnahmen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Besondere Ausführungsbedingungen Der Auftragnehmer hat sämtliche Leistungen so auszuführen, dass der laufende Betrieb am Standort möglichst wenig beeinträchtigt wird. Die Arbeiten sind mit dem Auftraggeber rechtzeitig abzustimmen. Vor Beginn der Arbeiten sind die jeweiligen Einbauorte gemeinsam mit dem Auftraggeber festzulegen. Sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Nebenleistungen gelten als mit den Einheitspreisen abgegolten. Hierzu zählen insbesondere: · An- und Abfahrten · Baustelleneinrichtung · Transportleistungen · Hebe- und Hilfsmittel · Befestigungsmaterial · Beschriftungen und Kennzeichnungen · Kleinmaterial · Messungen · Funktionsprüfungen · Dokumentationsleistungen

Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen, die für eine vollständige und funktionsfähige Ausführung erforderlich sind, gelten ebenfalls als Bestandteil der Leistung.

Zielsetzung der Maßnahme Mit der Maßnahme werden folgende Ziele verfolgt:

Vereinheitlichung Herstellung eines einheitlichen technischen Standards für sämtliche Aufzugsanlagen des Standortes.

Betriebssicherheit Sicherstellung einer dauerhaft verfügbaren und normgerechten Notrufkommunikation gemäß DIN EN 81-28.

Barrierefreiheit Bereitstellung eines visuellen Notrufsystems für Personen mit Hör-, Sprach- oder Verständigungseinschränkungen.

Zukunftssicherheit Einsatz moderner LTE-/VoLTE-Kommunikationstechnologien mit langfristiger Verfügbarkeit und zentralem Management.

Wirtschaftlichkeit Reduzierung von Betriebs-, Verwaltungs- und Wartungsaufwendungen durch Standardisierung sämtlicher Systemkomponenten.

Dokumentation Herstellung eines einheitlichen und vollständigen Dokumentationsstandes für sämtliche Aufzugsanlagen.

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DLR Erneuerung der Notrufanlagen (100-2026-X/384/63828812)

01 LV Erneuerung von Notrufeinrichtungen 01 Titel Erneuerung Notrufeinrichtung 01.01 Bereich Maßnahmen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Technische Anforderungen

Allgemeine Systemanforderungen Die ausgeschriebene Notruflösung ist als vollständig integriertes Gesamtsystem auszuführen.

Alle Komponenten müssen dauerhaft kompatibel sein und eine sichere Kommunikation zwischen: · Aufzugsanlage · Notrufgerät · Kommunikationsgateway · Notruf- und Serviceleitstelle

gewährleisten.

Es sind ausschließlich fabrikneue Komponenten einzusetzen. Gebrauchte, aufgearbeitete oder generalüberholte Komponenten sind nicht zulässig. Das Gesamtsystem muss für den dauerhaften Einsatz in sicherheitsrelevanten Aufzugsanwendungen geeignet sein.

Anforderungen an das Notrufsystem

Das Notrufsystem muss vollständig den Anforderungen der DIN EN 81-28 entsprechen. Die Einrichtung dient der Herstellung einer jederzeit verfügbaren Kommunikationsverbindung zwischen eingeschlossenen Personen und einer ständig besetzten Notruf- und Serviceleitstelle.

Mindestens folgende Funktionen sind bereitzustellen: · automatische Notrufweiterleitung · VNS-System (Visuelles Zwei-Sinne-Notrufsystem) · bidirektionale Sprachkommunikation · Rückruffunktion · automatische Routinerufe · Fernüberwachung · Fernparametrierung · Ereignisspeicherung · Störungsmeldungen · Leitstellenaufschaltung · automatische Geräteüberwachung

Systemstörungen sind automatisch zu erkennen und an die Leitstelle zu melden.

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DLR Erneuerung der Notrufanlagen (100-2026-X/384/63828812)

01 LV Erneuerung von Notrufeinrichtungen 01 Titel Erneuerung Notrufeinrichtung 01.01 Bereich Maßnahmen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Anforderungen an das visuelle Notrufsystem (VNS)

Zusätzlich zur Sprachkommunikation ist ein visuelles Notrufsystem bereitzustellen.

Das System muss die barrierefreie Kommunikation für Personen ermöglichen mit: · Hörbehinderungen · Gehörlosigkeit · Sprachbehinderungen · eingeschränkten Sprachkenntnissen

Die Nutzung muss mittels Smartphone möglich sein. Hierfür ist ein QR-Code bereitzustellen.

Folgende Anforderungen sind einzuhalten: · Nutzung ohne App-Installation · Nutzung ohne Mobilfunkverbindung · direkte Verbindung zum Notrufsystem · Mehrsprachigkeit

Mindestens Deutsch und Englisch sind bereitzustellen. Weitere Sprachen sind entsprechend den technischen Möglichkeiten des Herstellers vorzusehen.

Anforderungen an die Montage

Die Montage hat gemäß Herstellerangaben sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Alle Komponenten sind dauerhaft, erschütterungsfest und wartungsfreundlich zu befestigen. Vorhandene Wartungs- und Prüfzugänge dürfen durch die Installation nicht beeinträchtigt werden. Der Auftragnehmer hat sämtliche örtlichen Gegebenheiten eigenverantwortlich zu berücksichtigen.

Einbauorte Grundsätzlich gelten folgende Einbauorte: · Notrufgerät - Fahrkorbdach · Lautsprecher-/Mikrofonmodul - vorhandenes Kabinentableau · LTE Gateway + LTE-Antenne - Empfangsoptimierter Montageort · Wandtelefon - Maschinenraum bzw. Technikbereich · Grubennotruf - Schachtgrube

Abweichungen sind vor Ausführung mit dem Auftraggeber abzustimmen.

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DLR Erneuerung der Notrufanlagen (100-2026-X/384/63828812)

01 LV Erneuerung von Notrufeinrichtungen 01 Titel Erneuerung Notrufeinrichtung 01.01 Bereich Maßnahmen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Schnittstellen

Der Auftragnehmer (AN) hat sämtliche für die Funktion der Notrufanlage erforderlichen Schnittstellen zur Aufzugsanlage eigenverantwortlich herzustellen und mit den vorhandenen Komponenten abzustimmen.

Die Spannungsversorgung der zu installierenden Komponenten ist grundsätzlich über den vorhandenen Stromanschluss auf der Aufzugskabine herzustellen.

Vorhandene freie Adern im bestehenden Hängekabel dürfen für die Spannungsversorgung oder Signalübertragung genutzt werden, sofern diese technisch geeignet sind und keine Beeinträchtigung bestehender Funktionen entsteht.

Ist auf der Aufzugskabine kein geeigneter Stromanschluss vorhanden oder stehen keine technisch geeigneten freien Adern im bestehenden Hängekabel zur Verfügung, hat der AN die für eine ordnungsgemäße Funktion erforderlichen Maßnahmen eigenverantwortlich umzusetzen. Hierzu gehört erforderlichenfalls die Lieferung und Montage eines separaten Hängekabels einschließlich aller notwendigen Befestigungs- und Schutzmaßnahmen. Sämtliche hierfür entstehenden Kosten sind in die Angebotspreise einzukalkulieren und gelten mit diesen als abgegolten.

Verkabelung und Leitungsführung

Vorhandene Leitungswege sind nach Möglichkeit weiterzuverwenden.

Alle Leitungen sind: · mechanisch geschützt · dauerhaft befestigt · eindeutig beschriftet · übersichtlich verlegt

auszuführen.

Anforderungen an die SIM-Karten und Kommunikationsinfrastruktur

Die für die Notrufkommunikation erforderliche Mobilfunkkommunikation ist als professioneller M2M-/IoT-Dienst bereitzustellen. Der Auftragnehmer hat sämtliche für den Betrieb erforderlichen SIM-Karten, Kommunikationsdienste und Zugangsstrukturen bereitzustellen, zu verwalten und während der Vertragslaufzeit zu betreiben. Die Kommunikationslösung muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen:

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DLR Erneuerung der Notrufanlagen (100-2026-X/384/63828812)

01 LV Erneuerung von Notrufeinrichtungen 01 Titel Erneuerung Notrufeinrichtung 01.01 Bereich Maßnahmen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Mobilfunkstandard · LTE (4G) · VoLTE-Sprachübertragung · automatische Netzüberwachung · dauerhafte Verfügbarkeit gemäß DIN EN 81-28

Netzverfügbarkeit Die SIM-Karten müssen die Nutzung aller verfügbaren deutschen Mobilfunknetze ermöglichen.

Folgende Funktionen sind bereitzustellen: · nationales Roaming · automatische Netzwahl · automatische Umschaltung auf das jeweils stärkste verfügbare Netz · unterbrechungsfreie Kommunikationssicherung

Netzwerkstruktur Zur Erhöhung der Betriebssicherheit und Datensicherheit sind mindestens folgende Funktionen vorzusehen:

· private APN-Struktur · statische IP-Adressen · VPN-Anbindung · verschlüsselte Datenübertragung · getrennte Kommunikationsumgebung für Notrufsysteme

Verwaltung Der Auftragnehmer hat die zentrale Verwaltung sämtlicher SIM-Karten sicherzustellen.

Hierzu gehören insbesondere: · Aktivierung · Deaktivierung · Austausch · Überwachung · Störungsmanagement · Sperrung bei Missbrauch

Nicht genutzte SIM-Karten müssen vorübergehend deaktivierbar sein (Parkfunktion).

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DLR Erneuerung der Notrufanlagen (100-2026-X/384/63828812)

01 LV Erneuerung von Notrufeinrichtungen 01 Titel Erneuerung Notrufeinrichtung 01.01 Bereich Maßnahmen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Datenübertragung Die Kommunikationslösung muss mindestens folgende Übertragungsdienste unterstützen:

· Sprachkommunikation · Routinerufe · Störungsmeldungen · Fernwartung · Fernparametrierung · Visuelles Notrufsystem (VNS)

Anforderungen an die Notruf- und Serviceleitstelle Der Auftragnehmer hat eine ständig besetzte Notruf- und Serviceleitstelle bereitzustellen. Die Leitstelle muss sämtlichen Anforderungen gemäß DIN EN 81-28 sowie den VdS-Richtlinien 3138-2 erfüllen. Eine Nachweis zur VdS-Anerkennung gemäß zuvor genannter Richtlinie ist bei Angebotsabgabe beizufügen. Die Leistung darf nicht durch wechselnde Fremdunternehmen erbracht werden. Der Betreiber der Leitstelle muss über eigenes Personal verfügen.

Betriebsanforderungen Die Leitstelle ist an:

· 24 Stunden pro Tag · 365 Tage pro Jahr

ununterbrochen zu betreiben.

Alle eingehenden Meldungen sind unverzüglich zu bearbeiten.

Aufgaben der Leitstelle Die Leitstelle muss mindestens folgende Leistungen erbringen:

Notrufbearbeitung · Entgegennahme von Notrufen · Kommunikation mit eingeschlossenen Personen · Dokumentation der Notrufe · Alarmierung von Interventionskräften · Unterstützung bei Personenbefreiungen

Störungsmanagement · Entgegennahme von Störungsmeldungen · Dokumentation von Störungen · Weiterleitung an definierte Ansprechpartner · Nachverfolgung kritischer Ereignisse

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DLR Erneuerung der Notrufanlagen (100-2026-X/384/63828812)

01 LV Erneuerung von Notrufeinrichtungen 01 Titel Erneuerung Notrufeinrichtung 01.01 Bereich Maßnahmen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Routinerufüberwachung · Überwachung aller Routinerufe · automatische Erkennung ausbleibender Routinerufe · Alarmierung bei Kommunikationsausfällen · Dokumentation der Ereignisse

Georedundanz Zur Sicherstellung einer hohen Verfügbarkeit muss der Auftragnehmer mindestens zwei voneinander unabhängige Leitstellenstandorte betreiben. Die Standorte müssen: · in unterschiedlichen Bundesländern liegen · mindestens 300 km voneinander entfernt sein · unabhängig voneinander betrieben werden

Beim Ausfall eines Standortes muss die vollständige Übernahme aller Funktionen durch den zweiten Standort gewährleistet sein. Europäische Redundanz Zusätzlich ist mindestens ein weiterer eigener Leitstellenstandort innerhalb der Europäischen Union vorzuhalten. Die Kommunikation muss dort ebenfalls in deutscher Sprache möglich sein.

Reporting und Dokumentation Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber regelmäßig Auswertungen zur Verfügung zu stellen. Mindestens bereitzustellen sind: · Notrufprotokolle nach Abschluss einer Intervention · Interventionsprotokolle nach Beeindigung einer Intervention · Routinerufprotokolle einmal im Monat · Störungsberichte zeitnah nach Ausfällen · Verfügbarkeitsberichte jederzeit abrufbar Die Berichte müssen mindestens im PDF- oder Excel-Format exportierbar sein.

Dokumentation, Inbetriebnahme und Abnahme

Dokumentation Für jedes Notrufsystem ist eine vollständige Dokumentation zu erstellen. Die Dokumentation muss den tatsächlich ausgeführten Zustand wiedergeben.

Mindestens folgende Unterlagen sind bereitzustellen: · Komponentenübersicht · Anlagenzuordnung · Parametrierungsprotokolle · SIM-Kartenzuordnung · Rufnummernverzeichnis · Leitstellenzuordnung Inbetriebnahmeprotokolle

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A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 07.09.2026 - Seite 29

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Leistungsverzeichnis

DLR Erneuerung der Notrufanlagen (100-2026-X/384/63828812)

01 LV Erneuerung von Notrufeinrichtungen 01 Titel Erneuerung Notrufeinrichtung 01.01 Bereich Maßnahmen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

· Prüfprotokolle · Seriennummernübersicht · Bedienhinweise

Die Übergabe erfolgt in digitaler Form sowie auch in Papierform.

Inbetriebnahme Nach Abschluss sämtlicher Montage-, Installations- und Konfigurationsarbeiten sind die gelieferten Systeme vollständig in Betrieb zu nehmen.

Die Inbetriebnahme umfasst insbesondere: · Parametrierung sämtlicher Komponenten · Einrichtung der Kommunikationsverbindungen · Einrichtung der SIM-Karten · Aufschaltung auf die Notruf- und Serviceleitstelle · Einrichtung des Betreiberportals · Durchführung sämtlicher Funktionsprüfungen · Dokumentation der Prüfergebnisse

Die Inbetriebnahme gilt erst als abgeschlossen, wenn sämtliche Funktionen nachweislich ordnungsgemäß arbeiten und dokumentiert wurden.

Funktionsprüfungen Vor der Übergabe an den Auftraggeber sind sämtliche Funktionen der installierten Systeme zu prüfen und zu dokumentieren.

Die Prüfungen sind für jede Aufzugsanlage einzeln durchzuführen.

Prüfung des Notrufsystems Mindestens nachzuweisen sind: · Auslösung eines Notrufes · Aufbau der Sprachverbindung zur Leitstelle · Sprachqualität · Rückruffunktion · Übermittlung der Anlagendaten · Übermittlung der Standortinformationen · Funktion der Notstromversorgung · Übertragung von Störungsmeldungen

Prüfung des visuellen Notrufsystems (VNS) Mindestens nachzuweisen sind: · Funktion des QR-Codes · Aufbau der Verbindung zwischen Smartphone und Notrufsystem · Nachrichtenübertragung · Anzeige der Kommunikation Mehrsprachigkeitsfunktion

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A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 07.09.2026 - Seite 30

[Seite 31]

Leistungsverzeichnis

DLR Erneuerung der Notrufanlagen (100-2026-X/384/63828812)

01 LV Erneuerung von Notrufeinrichtungen 01 Titel Erneuerung Notrufeinrichtung 01.01 Bereich Maßnahmen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Prüfung der Kommunikationsinfrastruktur Mindestens nachzuweisen sind: · LTE-Kommunikation · VoLTE-Sprachübertragung · Datenübertragung · VPN-Verbindung · Routinerufübertragung zum Notrufsystem · Fernwartungszugang · Fernparametrierung zum Notrufsystem

Prüfung der Zusatzeinrichtungen Soweit vorhanden sind zusätzlich zu prüfen: · Piktogrammanzeigen · Wandtelefone · Grubennotruf · Schnittstellen zur Aufzugssteuerung · Notruftaster

Alle Prüfergebnisse sind nachvollziehbar zu dokumentieren und dem Auftraggeber zu übergeben.

Nur Textinformation - Bereich 01.01 Maßnahmen

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Leistungsverzeichnis Leistung (Bereich)

01.02 Komponentenbeschreibung

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Leistungsverzeichnis

DLR Erneuerung der Notrufanlagen (100-2026-X/384/63828812)

01 LV Erneuerung von Notrufeinrichtungen 01 Titel Erneuerung Notrufeinrichtung 01.02 Bereich Komponentenbeschreibung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Komponentenbeschreibung

Notrufgerät mit visuellem Notrufsystem (VNS) Das Notrufgerät bildet die zentrale Komponente des Notrufsystems und dient der Herstellung einer Kommunikationsverbindung zwischen eingeschlossenen Personen und der Notruf- und Serviceleitstelle. Das Gerät muss für den Einsatz in Aufzugsanlagen geeignet sein und den Anforderungen der DIN EN 81-28 entsprechen. Das Notrufgerät muss mindestens folgende Funktionen bereitstellen:

· Zweiwege-Sprachkommunikation · automatische Notrufauslösung · Aufschaltung auf eine ständig besetzte Notruf- und Serviceleitstelle · Rückruffunktion · automatische Routinerufe · Ereignisspeicher · automatische Störungsmeldungen · automatische Audioüberwachung · automatische Akkuüberwachung · Fernparametrierung · Firmware-Updates · Ansteuerung von Piktogrammanzeigen · Unterstützung offener und proprietärer Übertragungsprotokolle

Das Gerät muss über eine integrierte und überwachte Notstromversorgung verfügen.Die Montage erfolgt grundsätzlich auf dem Fahrkorbdach. Das Notrufgerät muss über einen integrierten WLAN-Servicezugang verfügen. Die Parametrierung muss mittels Smartphone möglich sein. Hierfür darf weder eine App noch eine Mobilfunkverbindung erforderlich sein. Der Zugang muss durch Aktivierung am Gerät sowie durch ein Passwort geschützt sein.

Visuelles Notrufsystem (VNS) Das VNS muss Bestandteil des Notrufgerätes sein. Die Verbindung erfolgt mittels QR-Code. Die Nutzung muss ohne App und ohne Mobilfunkverbindung möglich sein. Die Standardsprache des Smartphones muss automatisch erkannt werden. Zusätzlich muss eine manuelle Sprachauswahl möglich sein. Mindestens Deutsch und Englisch sind bereitzustellen. Weitere Sprachen sind entsprechend den technischen Möglichkeiten des Herstellers vorzusehen.

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A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 07.09.2026 - Seite 33

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Leistungsverzeichnis

DLR Erneuerung der Notrufanlagen (100-2026-X/384/63828812)

01 LV Erneuerung von Notrufeinrichtungen 01 Titel Erneuerung Notrufeinrichtung 01.02 Bereich Komponentenbeschreibung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

LTE-/IP-Gateway Das LTE-/IP-Gateway dient der Übertragung von Sprach- und Datenverbindungen zwischen Notrufsystem und Notruf- und Serviceleitstelle. Die Kommunikation muss ausschließlich über den Mobilfunkstandard LTE (4G) erfolgen. Die Sprachkommunikation muss über VoLTE erfolgen.

Das Gateway muss mindestens folgende Funktionen bereitstellen: · LTE-Kommunikation · VoLTE-Sprachkommunikation · parallele Sprach- und Datenübertragung · automatische Kommunikationsüberwachung · Fernwartung · Fernparametrierung · Softwareupdates lokal und remote · Statusabfragen und Steuerfunktionen

Das Gateway muss über eine integrierte Notstromversorgung verfügen, die einen Betrieb von mindestens einer Stunde gemäß DIN EN 81-28 gewährleistet.

Das Gateway muss mindestens folgende Schnittstellen bereitstellen: · Ethernet-Schnittstelle · SMA-Antennenanschluss · Anschlussmöglichkeit für Maschinenraumtelefon · programmierbarer Relaisausgang

An einem Gateway müssen bis zu neun Notrufgeräte betrieben werden können.

Lautsprecher-/Mikrofonmodul Das Lautsprecher-/Mikrofonmodul dient der Sprachkommunikation zwischen eingeschlossenen Personen und der Notruf- und Serviceleitstelle. Die Ausführung erfolgt als Hinterbauvariante für den Einbau hinter dem vorhandenen Kabinentableau.

Das Modul muss mindestens folgende Eigenschaften aufweisen: · integrierter Lautsprecher · Lautsprecherleistung mindestens 500 mW · Lautsprecherimpedanz 50 Ohm · wasserfeste Lautsprechermembran · externes Mikrofon · Mikrofonanschlussleitung mindestens 0,3 m · zwei RJ45-Anschlüsse · Anschlussmöglichkeit für externen Notruftaster · Anschlussmöglichkeit für zusätzliches Mikrofon

Die Befestigung muss dauerhaft und erschütterungsfest erfolgen. Die Montage erfolgt grundsätzlich hinter dem vorhandenen Kabinentableau.

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A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 07.09.2026 - Seite 34

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Leistungsverzeichnis

DLR Erneuerung der Notrufanlagen (100-2026-X/384/63828812)

01 LV Erneuerung von Notrufeinrichtungen 01 Titel Erneuerung Notrufeinrichtung 01.02 Bereich Komponentenbeschreibung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

LTE-Antennensystem Die LTE-Antenne dient der Sicherstellung einer dauerhaft stabilen Mobilfunkverbindung.

Die Antenne muss mindestens folgende Eigenschaften aufweisen: · LTE-/4G-fähig · Frequenzbereich 690–960 MHz · Frequenzbereich 1710–2170 MHz · Frequenzbereich 2400–2700 MHz · wetterfeste Ausführung · für Innen- und Außenbereiche geeignet · Anschlussleitung mindestens 5 m · SMA-Anschluss · verlustarmes Antennenkabel · Wandhalterung · vollständiges Befestigungsmaterial

Der endgültige Montageort ist entsprechend der örtlichen Empfangssituation festzulegen.

Piktogrammanzeige Die Piktogrammanzeige dient der optischen Rückmeldung an eingeschlossene Personen.

Mindestens folgende Zustände müssen dargestellt werden können: · Notruf ausgelöst · Sprachverbindung hergestellt

Die Anzeige muss gut sichtbar und dauerhaft lesbar ausgeführt sein. Bei hierfür geeigneten Aufzugsanlagen kann die Ansteuerung über vorhandene Schnittstellen der Aufzugssteuerung erfolgen. Alternativ sind eigenständige Piktogrammanzeigen bereitzustellen.

Wandtelefon Das Wandtelefon dient der Kommunikation während Wartungs-, Prüfungs- und Personenbefreiungsarbeiten. Die Einrichtung muss für den dauerhaften Einsatz in technischen Räumen geeignet sein. Das Gerät muss die Kommunikation mit der Kabine ermöglichen. Die Anbindung erfolgt über das LTE-/IP-Gateway. Die Montage erfolgt im Maschinenraum oder an einem geeigneten technischen Standort.

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A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 07.09.2026 - Seite 35

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Leistungsverzeichnis

DLR Erneuerung der Notrufanlagen (100-2026-X/384/63828812)

01 LV Erneuerung von Notrufeinrichtungen 01 Titel Erneuerung Notrufeinrichtung 01.02 Bereich Komponentenbeschreibung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Grubennotruf Der Grubennotruf dient der Absicherung von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten innerhalb der Schachtgrube. Die Ausführung erfolgt über einen Notruftaster. Eine separate Grubensprechstelle ist nicht erforderlich. Bei Betätigung des Grubennotrufes ist die auf dem Fahrkorbdach installierte Sprechstelle des Notrufgerätes zu verwenden. Der Notruftaster ist an einer gut zugänglichen Stelle innerhalb der Schachtgrube zu montieren.

Systemkabel Für die Verbindung zwischen Notrufgerät und Lautsprecher-/Mikrofonmodul sind geeignete Systemkabel bereitzustellen.

Die Kabel müssen mindestens folgende Eigenschaften aufweisen: · achtpolige Ausführung · geschirmte Ausführung · verdrillte Aderpaare · RJ45-Steckverbinder · 1:1-Belegung

Die Kabellänge ist entsprechend der jeweiligen Einbausituation zu wählen. Es müssen Kabellängen zwischen 3 m und 5 m verfügbar sein.

Nur Textinformation - Bereich 01.02 Komponentenbeschreibung

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 07.09.2026 - Seite 36

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Leistungsverzeichnis Leistung (Bereich)

01.03 Aufzugsanlagen mit Montageumfang

07.09.2026 - Seite 37

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Leistungsverzeichnis

DLR Erneuerung der Notrufanlagen (100-2026-X/384/63828812)

01 LV Erneuerung von Notrufeinrichtungen 01 Titel Erneuerung Notrufeinrichtung 01.03 Bereich Aufzugsanlagen mit Montageumfang Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Anlagen mit Montageumfang

Für die nachfolgend aufgeführten Aufzugsanlagen sind sämtliche Komponenten zur Herstellung eines betriebsbereiten Notrufsystems einschließlich Montage, Inbetriebnahme und Dokumentation vorgesehen.

Aufzugsanlagen:

Gebäude 2 Aufzug 29268 Aufzug 29269 Aufzug 29270

Gebäude 4a Aufzug 704-18603

Gebäude 5 Aufzug 119101241 Aufzug 119101242

Gebäude 12 Aufzug 83250

Gebäude 21 Aufzug 25754

Gebäude 24 Aufzug 20792

Gebäude 51 Aufzug 10721

Gebäude 53 Aufzug 13214 Aufzug 28844

Anzahl der Aufzugsanlagen mit Montageumfang: 12 Stück

Liefer- und Montageumfang je Aufzugsanlage:

1 St. Notrufgerät mit visueller Notruflösung (VNS) mit Aufschaltung 1 St. LTE-Gateway 1 St. Lautsprecher-/Mikrofonmodul 1 St. LTE-Antenne 1 St. Montagesatz (Installation und Verkabelung zur kompletten Montage)

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Leistungsverzeichnis

DLR Erneuerung der Notrufanlagen (100-2026-X/384/63828812)

01 LV Erneuerung von Notrufeinrichtungen 01 Titel Erneuerung Notrufeinrichtung 01.03 Bereich Aufzugsanlagen mit Montageumfang Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Zusätzlicher Liefer- und Montageumfang bei folgenden Aufzugsanlagen:

Piktogrammanzeigen:

Gebäude 2 Aufzug 29268 Aufzug 29269 Aufzug 29270

Gebäude 4a Aufzug 704-18603

Gebäude 12 Aufzug 83250

Gebäude 21 Aufzug 25754

Gebäude 24 Aufzug 20792

Gebäude 51 Aufzug 10721

Gebäude 53 Aufzug 13214 Aufzug 28844

Wandtelefone:

Gebäude 4a Aufzug 704-18603

Gebäude 5 Aufzug 119101241 Aufzug 119101242

Gebäude 12 Aufzug 83250

Gebäude 21 Aufzug 25754

Gebäude 24 Aufzug 20792

Gebäude 51 Aufzug 10721

Gebäude 53 Aufzug 13214 Aufzug 28844

Grubennotruf:

Gebäude 51 Aufzug 10721

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Leistungsverzeichnis

DLR Erneuerung der Notrufanlagen (100-2026-X/384/63828812)

01 LV Erneuerung von Notrufeinrichtungen 01 Titel Erneuerung Notrufeinrichtung 01.03 Bereich Aufzugsanlagen mit Montageumfang Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Besondere Ausführung: Ansteuerung der vorhandenen Piktogrammanzeige über die bestehende Schnittstelle der Aufzugssteuerung.

Gebäude 5 Aufzug 119101241 Aufzug 119101242

Gesamtmengen Montageanlagen:

12 St. Notrufgeräte mit VNS 12 St. LTE-Gateways 12 St. Lautsprecher-/Mikrofonmodule 12 St. LTE-Antennen 10 St. Piktogrammanzeigen 9 St. Wandtelefone 1 St. Grubennotruf

Nur Textinformation - Bereich 01.03 Aufzugsanlagen mit Montageumfang

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 07.09.2026 - Seite 40

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Leistungsverzeichnis Leistung (Bereich)

01.04 Aufzugsanlagen ohne Montageumfang (Materiallieferung)

07.09.2026 - Seite 41

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Leistungsverzeichnis

DLR Erneuerung der Notrufanlagen (100-2026-X/384/63828812)

01 LV Erneuerung von Notrufeinrichtungen 01 Titel Erneuerung Notrufeinrichtung 01.04 Bereich Aufzugsanlagen ohne Montageumfang (Materiallieferung) Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Anlagen ohne Montageumfang (Materiallieferung)

Für die nachfolgend aufgeführten Aufzugsanlagen sind die erforderlichen Komponenten zur Nachrüstung bzw. Ausstattung des Notrufsystems vorgesehen. Die Lieferung erfolgt ohne Montageumfang.

Aufzugsanlagen:

Gebäude 10 Aufzug 282111039 Aufzug 342195

Gebäude 21 Aufzug 21495

Gebäude 24 Aufzug 13676 Aufzug 13677

Gebäude 26 Aufzug 11354410

Gebäude 28 Aufzug 11870

Gebäude 35 Aufzug 13-25930

Gebäude 39 Aufzug 42461757

Gebäude 43c Aufzug 351301

Gebäude 43f Aufzug 351302

Gebäude 46a Aufzug 401-24623

Gebäude 51 Aufzug 10831748

Anzahl der Aufzugsanlagen ohne Montageumfang: 13 Stück

Lieferumfang je Aufzugsanlage:

1 St. Notrufgerät mit visueller Notruflösung (VNS) 1 St. LTE-Gateway 1 St. Lautsprecher-/Mikrofonmodul 1 St. LTE-Antenne 1 St. Montagesatz (kompletter Satz mit Kabel, Befestigungen und späteren Aufschaltkosten für die Inbetriebnahme)

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A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 07.09.2026 - Seite 42

[Seite 43]

Leistungsverzeichnis

DLR Erneuerung der Notrufanlagen (100-2026-X/384/63828812)

01 LV Erneuerung von Notrufeinrichtungen 01 Titel Erneuerung Notrufeinrichtung 01.04 Bereich Aufzugsanlagen ohne Montageumfang (Materiallieferung) Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Zusätzlicher Lieferumfang bei folgenden Aufzugsanlagen:

Wandtelefone:

Gebäude 10 Aufzug 342195

Gebäude 21 Aufzug 21495

Gebäude 24 Aufzug 13676 Aufzug 13677

Gebäude 28 Aufzug 11870

Gesamtmengen:

13 St. Notrufgeräte mit VNS 13 St. LTE-Gateways 13 St. Lautsprecher-/Mikrofonmodule 13 St. LTE-Antennen 13 St. Montagesätze 5 St. Wandtelefone

Nur Textinformation - Bereich 01.04 Aufzugsanlagen ohne Montageumfang (Materiallieferung)

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 07.09.2026 - Seite 43

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Leistungsverzeichnis Leistung (Bereich)

01.05 Stundenverrechnungssätze während der Montage

07.09.2026 - Seite 44

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Leistungsverzeichnis

DLR Erneuerung der Notrufanlagen (100-2026-X/384/63828812)

01 LV Erneuerung von Notrufeinrichtungen 01 Titel Erneuerung Notrufeinrichtung 01.05 Bereich Stundenverrechnungssätze während der Montage Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Stundenverrechnungssatz während der Montage

Stundenlohnarbeiten sind nur auszuführen, wenn hierzu vor Beginn der Arbeiten der Auftrag erteilt wird. Über die Arbeiten ist ein Nachweis mit Durchschlag zu führen, dieser ist dem AG zur Bestätigung vorzulegen ist. Stundenlohnarbeiten sind nach Verrechnungssätzen anzubieten. Die Verrechnungssätze enthalten den tatsächlichen Lohn mit Zuschlägen für Gemeinkosten, Sozialkassenbeiträgen, vermögenswirksame Leistungen und dergleichen, sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten (z.B. Auslösung, Übernachtungskosten etc.). Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind in die nachstehenden Verrechnungssätze nicht einzukalkulieren.

Die Stundenlohnarbeiten sind für nicht vorhersehbare Arbeiten geschätzt und es besteht kein Anspruch auf Vergütung. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.

01.05.1 Stundenverrechnungssatz Monteur

Monteur innerhalb der normalen Arbeitszeit:

6h EP ......................... GP ............................

Summe Bereich 01.05 Stundenverrechnungssätze während der Montage, Netto: ...............................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 07.09.2026 - Seite 45

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Leistungsverzeichnis Leistung (Bereich)

01.06 Material- und Montagekosten

07.09.2026 - Seite 46

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Leistungsverzeichnis

DLR Erneuerung der Notrufanlagen (100-2026-X/384/63828812)

01 LV Erneuerung von Notrufeinrichtungen 01 Titel Erneuerung Notrufeinrichtung 01.06 Bereich Material- und Montagekosten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

01.06.1 Notrufgerät mit visuellen Notrufsystem (VNS)

Lieferung einer Aufzugsnotrufeinrichtung mit integrierter visueller Notruflösung (VNS) zur Erfüllung der Anforderungen gemäß EN 81-28 und EN 81-70.

Die Position umfasst sämtliche für den Betrieb erforderlichen Komponenten und Zubehörteile, insbesondere:

·Notrufgrundgerä
·VNS-Funktion einschließlich erforderlicher Freischaltungen und Lizenzen
·Netztei
·Systemleitungen und Anschlusskabe
·Montagewinkel und Befestigungsmaterial
·Anschluss- und Verbindungsmaterial
·Kennzeichnungen
·Herstellerdokumentation

Die Lieferung erfolgt als vollständiges System zur späteren Montage und Inbetriebnahme.

25St EP ......................... GP ............................

01.06.2

LTE-/IP-Gateway

Lieferung eines LTE-/IP-Gateways zur Anbindung der Notrufeinrichtung an die Notruf- und Serviceleitstelle einschließlich aller erforderlichen Zubehörteile.

25St EP ......................... GP ............................

Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 07.09.2026 - Seite 47

[Seite 48]

Leistungsverzeichnis

DLR Erneuerung der Notrufanlagen (100-2026-X/384/63828812)

01 LV Erneuerung von Notrufeinrichtungen 01 Titel Erneuerung Notrufeinrichtung 01.06 Bereich Material- und Montagekosten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

01.06.3 Lautsprecher-/Mikrofonmodul

Lieferung eines Lautsprecher-/Mikrofonmoduls einschließlich aller erforderlichen Anschluss- und Befestigungskomponenten.

25St EP ......................... GP ............................

01.06.4 Grubennotruf

Lieferung einer Notrufsprechstelle für die Aufzugsgrube einschließlich Lautsprecher-/Mikrofoneinheit, Anschlussmaterial und Befestigungszubehör.

1St EP ......................... GP ............................

01.06.5 LTE-Antenne

Lieferung einer LTE-Antenne einschließlich Antennenkabel, Steckverbindern und Befestigungsmaterial.

25St EP ......................... GP ............................

01.06.6 Piktogrammanzeigen

Lieferung einer optischen Piktogrammanzeige zur Anzeige des Notrufstatus gemäß den Anforderungen der EN 81-28 und EN 81-70 einschließlich erforderlichem Zubehör.

10St EP ......................... GP ............................

Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 07.09.2026 - Seite 48

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Leistungsverzeichnis

DLR Erneuerung der Notrufanlagen (100-2026-X/384/63828812)

01 LV Erneuerung von Notrufeinrichtungen 01 Titel Erneuerung Notrufeinrichtung 01.06 Bereich Material- und Montagekosten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

01.06.7 Wandtelefone

Lieferung eines Wandtelefons einschließlich aller für die Installation erforderlichen Zubehör- und Befestigungsteile.

14St EP ......................... GP ............................

01.06.8 Montage- und Demontagekosten Demontage der Bestandsnotrufanlage. Montage, Anschluss, Verdrahtung, Parametrierung, Inbetriebnahme, Funktionsprüfung und Dokumentation sämtlicher im Leistungsverzeichnis ausgeschriebener Notrufkomponenten einer Aufzugsanlage.

Die Position umfasst insbesondere:
·An- und Abfahrt
·Arbeitszeit des Fachpersonals
·Montage sämtlicher Komponenten
·Demontage aller Komponenten der bestehenden Notrufanlagen
·Verlegung und Anschluss der erforderlichen Leitungen
·Parametrierung und Systemeinrichtung
·Funktionsprüfung
·Abstimmung mit der Notruf- und Serviceleitstelle
·Inbetriebnahme des Gesamtsystems
·ZÜS-Abnahme
·Erstellung der erforderlichen Dokumentation

12psch EP ......................... GP ............................

Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 07.09.2026 - Seite 49

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Leistungsverzeichnis

DLR Erneuerung der Notrufanlagen (100-2026-X/384/63828812)

01 LV Erneuerung von Notrufeinrichtungen 01 Titel Erneuerung Notrufeinrichtung 01.06 Bereich Material- und Montagekosten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

01.06.9 Abnahme einschließlich ZÜS-Abnahme

Der Auftragnehmer hat sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit der Abnahme der Notrufsysteme vollständig zu erbringen. Hierzu gehören insbesondere:

·rechtzeitige Terminabstimmung und Koordination mit der zugelassenen
Überwachungsstelle (ZÜS),
·Beauftragung der ZÜS,
·Erstellung und Bereitstellung sämtlicher für die Abnahme erforderlichen
Unterlagen,
·Stellung des erforderlichen Fachpersonals während der Abnahme,
·Begleitung der ZÜS-Abnahme sowie der gemeinsamen Abnahme mit dem
Auftraggeber,
·Nachweis der ordnungsgemäßen Funktion aller installierten Systeme und
Sicherheitsfunktionen,
·Beseitigung festgestellter Mängel sowie Durchführung und Koordination
erforderlicher Wiederholungsprüfungen.

Sämtliche hierfür erforderlichen Leistungen sowie alle entstehenden Kosten, Gebühren, Nebenkosten, Anfahrten und Aufwendungen sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.

12St EP ......................... GP ............................

Summe Bereich 01.06 Material- und Montagekosten, Netto: ...............................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 07.09.2026 - Seite 50

[Seite 51]

Leistungsverzeichnis Leistung (Bereich)

01.07 Betriebskosten

07.09.2026 - Seite 51

[Seite 52]

Leistungsverzeichnis

DLR Erneuerung der Notrufanlagen (100-2026-X/384/63828812)

01 LV Erneuerung von Notrufeinrichtungen 01 Titel Erneuerung Notrufeinrichtung 01.07 Bereich Betriebskosten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Aufschaltung Notrufsystem

Der Auftragnehmer hat für jede Aufzugsanlage die Aufschaltung auf eine rund um die Uhr besetzte Notruf- und Serviceleitstelle (24 Stunden täglich an 365 Tagen im Jahr) bereitzustellen.

Die Leitstelle muss die Anforderungen der DIN EN 81-28 sowie der jeweils gültigen gesetzlichen und normativen Vorgaben für Fernnotrufsysteme von Aufzugsanlagen erfüllen. Die Notruf- und Serviceleitstelle muss dauerhaft besetzt sein und über eine gültige VdS-Zertifizierung als Notruf- und Serviceleitstelle verfügen. Ein entsprechender Nachweis ist dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen.

Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: · Entgegennahme und Bearbeitung aller automatisch oder manuell ausgelösten Notrufe der Aufzugsanlage, · unverzügliche Einleitung der mit dem Auftraggeber abgestimmten Maßnahmen zur Personenbefreiung gemäß den Betreiberfestlegungen, · Benachrichtigung der hinterlegten Ansprechpartner gemäß Eskalationsplan, · permanente Überwachung der Notrufverbindung, · automatische Störungsmeldung bei Ausfall der Kommunikationsverbindung, · Durchführung und Überwachung der vorgeschriebenen automatischen Routinerufe/Funktionsprüfungen mindestens alle 72 Stunden gemäß DIN EN 81-28, · Dokumentation und Auswertung sämtlicher Routinerufe sowie aller Notruf-, Störungs- und Prüfereignisse, · Prüfung ausgebliebener Routinerufe sowie unverzügliche Einleitung geeigneter Maßnahmen zur Störungsbeseitigung, · Bereitstellung einer monatlichen Übersicht aller durchgeführten Routinerufe und Prüfungen je Aufzugsanlage innerhalb der ersten drei Werktage des Folgemonats, · Programmierung und Parametrierung der Notrufgeräte einschließlich der vollständigen Aufschaltung auf redundante Notruf- und Serviceleitstellen, · Schutz der Programmierung durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Sicherheitscode), · Bereitstellung eines deutschsprachigen telefonischen Supports, · Vorhaltung sämtlicher für den Betrieb erforderlicher Telekommunikations-, Server- und Kommunikationsdienste, · Bereitstellung, Aktivierung, Überwachung und Verwaltung der für den Notrufbetrieb erforderlichen SIM-Karten einschließlich sämtlicher Mobilfunkkosten, · laufende Pflege der Anlagendaten sowie der vom Auftraggeber benannten Ansprechpartner.

Die Leitstelle hat eingehende Notrufe unverzüglich an die bauseitig benannte Leitstelle bzw. den Betreiber-Bereitschaftsdienst weiterzuleiten. Die Weiterleitung hat einschließlich aller zur eindeutigen Identifikation der betroffenen Aufzugsanlage erforderlichen Informationen zu erfolgen.

Änderungen der vom Auftraggeber bereitgestellten Objekt-, Anlagen- oder Ansprechpartnerdaten sind nach Mitteilung durch den Auftraggeber unverzüglich und kostenfrei in das Leitstellensystem zu übernehmen.

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 07.09.2026 - Seite 52

[Seite 53]

Leistungsverzeichnis

DLR Erneuerung der Notrufanlagen (100-2026-X/384/63828812)

01 LV Erneuerung von Notrufeinrichtungen 01 Titel Erneuerung Notrufeinrichtung 01.07 Bereich Betriebskosten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ Bei Ausfall oder Störung der Notrufverbindung hat der Auftragnehmer unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft einzuleiten. Der Auftraggeber ist über Störungen, die die Verfügbarkeit des Notrufsystems beeinträchtigen, sowie über die eingeleiteten Maßnahmen und die erfolgte Störungsbeseitigung unverzüglich zu informieren.

Der Bieter hat zu seinem Angebot einen vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterzeichneten Vertrag über die Notrufaufschaltung einschließlich der Bereitstellung der erforderlichen SIM-Karte beizufügen. Der Vertrag ist zusammen mit dem ausgefüllten Leistungsverzeichnis einzureichen.

Der eingereichte Vertrag muss sämtliche Leistungen zur Notrufaufschaltung einschließlich der Bereitstellung der erforderlichen SIM-Karte umfassen und wird im Auftragsfall Bestandteil des Vertrages zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.

Der Bieter hat die monatlichen Betriebskosten je Aufzugsanlage für die vollständige Notrufaufschaltung anzugeben. Diese Kosten müssen sämtliche Leistungen, insbesondere den Leitstellenbetrieb, die Programmierung und Parametrierung der Notrufgeräte, die Routinerufüberwachung, die Dokumentation, den telefonischen Support, die Telekommunikations- und Serverdienste, die Bereitstellung und den Betrieb der SIM-Karte sowie sämtliche sonstigen für den ordnungsgemäßen Betrieb des Notrufsystems erforderlichen Leistungen umfassen. Zusätzliche Kosten oder Pauschalen werden hierfür nicht gesondert vergütet.

01.07.1 Aufschaltung Sprachnotruf 1.Jahr

Aufschaltung pro Aufzug im 1. Jahr Anzugeben ist:

25St EP ......................... GP ............................

01.07.2 Miete SIM-Karte im 1.Jahr

SIM-Karte pro Aufzug im 1. Jahr Anzugeben ist:

25St EP ......................... GP ............................

Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 07.09.2026 - Seite 53

[Seite 54]

Leistungsverzeichnis

DLR Erneuerung der Notrufanlagen (100-2026-X/384/63828812)

01 LV Erneuerung von Notrufeinrichtungen 01 Titel Erneuerung Notrufeinrichtung 01.07 Bereich Betriebskosten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

01.07.3 Aufschaltung Sprachnotruf 2.Jahr

Aufschaltung pro Aufzug im 2. Jahr Anzugeben ist:

25St EP ......................... GP ............................

01.07.4 Miete SIM-Karte im 2.Jahr

SIM-Karte pro Aufzug im 2. Jahr Anzugeben ist:

25St EP ......................... GP ............................

01.07.5 Aufschaltung Sprachnotruf 3.Jahr

Aufschaltung pro Aufzug im 3. Jahr Anzugeben ist:

25St EP ......................... GP ............................

01.07.6 Miete SIM-Karte im 3.Jahr

SIM-Karte pro Aufzug im 1. Jahr Anzugeben ist:

25St EP ......................... GP ............................

01.07.7 Aufschaltung Sprachnotruf 4.Jahr

Aufschaltung pro Aufzug im 4. Jahr Anzugeben ist:

25St EP ......................... GP ............................

01.07.8 Miete SIM-Karte im 4.Jahr

SIM-Karte pro Aufzug im 4. Jahr Anzugeben ist:

25St EP ......................... GP ............................

Summe Bereich 01.07 Betriebskosten, Netto: ...............................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 07.09.2026 - Seite 54

[Seite 55]

Leistungsverzeichnis Leistung (Bereich)

01.08 Stundenverrechnungssätze nach Fertigstellung

07.09.2026 - Seite 55

[Seite 56]

Leistungsverzeichnis

DLR Erneuerung der Notrufanlagen (100-2026-X/384/63828812)

01 LV Erneuerung von Notrufeinrichtungen 01 Titel Erneuerung Notrufeinrichtung 01.08 Bereich Stundenverrechnungssätze nach Fertigstellung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Stundenverrechnungssatz nach Fertigstellung

Für nach Fertigstellung der Leistungen gegebenenfalls erforderliche, gesondert beauftragte Arbeiten (z. B. Störungsbeseitigungen, Instandsetzungsarbeiten, Anpassungen oder sonstige Regieleistungen außerhalb der Gewährleistung) ist der Stundenverrechnungssatz für einen Monteur anzugeben.

Der Stundenverrechnungssatz umfasst sämtliche Lohn-, Lohnneben- und Gemeinkosten sowie alle erforderlichen Werkzeuge und Kleingeräte. Fahrtkosten, Reisekosten, Reisezeiten sowie sonstige mit der An- und Abfahrt verbundene Aufwendungen sind nicht Bestandteil des Stundenverrechnungssatzes und werden ausschließlich über die im Leistungsverzeichnis gesondert ausgeschriebene Anfahrtspauschale vergütet. Eine darüber hinausgehende Vergütung für An- und Abfahrten ist ausgeschlossen.

01.08.1 Stundenverrechnungssatz Monteur

Monteur innerhalb der normalen Arbeitszeit:

4h EP ......................... GP ............................

01.08.2 Stundenverrechnungssatz Obermonteur

Obermonteur innerhalb der normalen Arbeitszeit:

4h EP ......................... GP ............................

01.08.3 Anfahrtspauschale

Anfahrtspauschale pro Einsatz

1psch GP ............................

Summe Bereich 01.08 Stundenverrechnungssätze nach Fertigstellung, Netto: ...............................

Summe Titel 01 Erneuerung Notrufeinrichtung, Netto: ...............................

zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................

Gesamtsumme, Brutto: ...............................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 07.09.2026 - Seite 56

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Leistungsverzeichnis

DLR Erneuerung der Notrufanlagen (100-2026-X/384/63828812)

01 LV Erneuerung von Notrufeinrichtungen

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

  1. Bieter: ………………………………………………....

  2. Anschrift: ....……………………………………………....

  3. Ansprechpartner: …………………………………………………

  4. Lieferzeit: …………………………………………………

  5. Montagezeit: …………………………………………………

  6. Montagefirma: …………………………………………………

07.09.2026 - Seite 57

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Leistungsverzeichnis

DLR Erneuerung der Notrufanlagen (100-2026-X/384/63828812)

01 LV Erneuerung von Notrufeinrichtungen

Bietererklärung

Erklärung des Bieters

Der Bieter erklärt, dass er:

· diese Ausschreibung auf ihre Vollständigkeit hin überprüft hat

· diese Ausschreibung vollständig gelesen hat

· bei evtl. Rückfragen eine ausreichende Klärung erzielt hat

· alle preisbeeinflussenden Umstände geprüft hat

· diese Ausschreibung ohne Einschränkung als maßgeblichen Vertragsbestandteil rechtsverbindlich anerkennt

· diese Ausschreibung nicht, auch nicht ausschnittsweise, an Dritte weitergegeben hat oder Dritten zugänglich gemacht hat

· die Angebotspreise eine komplett fertige sach- und fachgerechte Leistung inkl. Anreise, Lieferung, Aufbau, Montage, Inbetriebnahme, Entsorgung und Übergabe beinhalten

…………………………………………………………………… (Ort, Datum, Stempel u. rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters)

07.09.2026 - Seite 58

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LV-Zusammenfassung

DLR Erneuerung der Notrufanlagen (100-2026-X/384/63828812)

01 LV Erneuerung von Notrufeinrichtungen

Nr. Bezeichnung Seite Gesamt in EUR

01 Titel Erneuerung Notrufeinrichtung 18

01.01 Bereich Maßnahmen 19 nur Textinformation

01.02 Bereich Komponentenbeschreibung 32 nur Textinformation

01.03 Bereich Aufzugsanlagen mit Montageumfang 37 nur Textinformation

01.04 Bereich Aufzugsanlagen ohne Montageumfang (Materiallieferung) 41 nur Textinformation

01.05 Bereich Stundenverrechnungssätze während der Montage 44 ..............................

01.06 Bereich Material- und Montagekosten 46 ..............................

01.07 Bereich Betriebskosten 51 ..............................

01.08 Bereich Stundenverrechnungssätze nach Fertigstellung 55 ..............................

Summe LV 01 Erneuerung von Notrufeinrichtungen

Angebotssumme, Netto: EUR ..................................

Stempel zzgl. MwSt. (19,0 %): EUR ..................................

.................................................................... Angebotssumme, Brutto: EUR .................................. A nbieter - Unterschrift

Alle Einzelbeträge Netto in EUR 07.09.2026 - Seite 59

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