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B03 SH HVA B-StB EAzL 08-19.pdf

Erneuerung der Kappen und des Belags an der Bundesstraße 200

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 23:58 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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Teil B - Ergänzende Angaben - B 1 B - zum Leistungsverzeichnis (EAzL)

B 1 - Ergänzende Angaben zum Leistungsverzeichnis (EAzL)

für den Brücken- und konstr. Ingenieurbau

Hinweis zu den EAzL:

  1. Die EAzL sind entsprechend den Leistungsbereich-Nrn. des STLK gegliedert.
  2. Die EAzL sind unter der Leistungsbereichs-Nr., zu der sie im Regelfall gehören, aufgeführt. Das Fehlen unter einer anderen Leistungsbereich-Nr. bedeutet nicht, dass sie dort nicht zu beachten sind. (Beispiel: EAzL zum LB 118 sind beim LB 117 gleichfalls zu beachten).

LB 105 Verkehrssicherung an Arbeitsstellen

  1. Sicherung von Arbeitsstellen und Inanspruchnahme von Sonderrechten 1.1 Der Auftraggeber ordnet auf der Grundlage des § 45 Abs. 2 StVO und der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) im Einvernehmen mit der zuständi- gen Verkehrsbehörde die Maßnahmen zur Sicherung von Arbeitsstellen im Straßen- raum an. Die Anordnung ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind in die Einheitspreise einzurechnen.

1.2 Müssen zur Durchführung der Vertragsleistungen im Straßenraum Sonderrechte nach § 35 Abs. 6 StVO in Anspruch genommen werden, so sind hierbei die “Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen“ (RSA) Teil A, Nr. 7 Sicherheitskennzeichnung von Arbeits- und Sicherungsfahrzeu- gen sowie Arbeitsstelleneinrichtungen Teil A, Nr. 8 Warnkleidung Teil B, Nr. 3 Arbeitsstellen von kürzerer Dauer (innerörtliche Straßen) Teil C, Nr. 3 Arbeitsstellen von kürzerer Dauer (Landstraßen) zu beachten. Die Inanspruchnahme von Sonderrechten nach § 35 Abs.6 StVO auf Bundesautobahnen ist nicht zugelassen.

1.3 Bei Verwendung von Lichtzeichenanlagen zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen wird u.a. ein Hinweisschild, wenn eine Rotzeit von 40 s und mehr vorgesehen ist, mit folgendem Text aufgestellt: ... s Rot Bitte Motor abschalten. Das Schild mit den Abmessungen 330 x 600 mm erhält ein weißes Feld mit schwarzem Rand und schwarzer Schrift. Zusätzliche Symbole werden nicht vorgesehen. Das Hin- weisschild wird im Seitenstreifen einige Meter so vor der Lichtsignalanlage aufgestellt, dass es zum einen die Lichtsignalanlage nicht verdeckt und zum anderen vom Fahrer des Kraftfahrzeuges gut zu sehen ist.

1.4 Die gemäß ZTV SA 97 Nr. 7 (3) aufzuzeichnenden Zeitpunkte der durchgeführten Kon- trollen sind dem AG täglich zu übergeben.

LBV-SH, Stand: 08/2019

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Teil B - Ergänzende Angaben - B 2 B - zum Leistungsverzeichnis (EAzL)

LB 106 Erdbau Bauwerkshinterfüllung bei größer hergestellten Baugruben Falls die Baugrube ohne Zustimmung des Auftraggebers größer als notwendig ausge- führt wird, bleibt die zusätzliche Hinterfüllung bei der Vergütung unberücksichtigt.

LB 108 Baugruben, Leitungsgräben

  1. Ausführungsunterlagen für Baubehelfe Ausführungsunterlagen für Baubehelfe sind 7-fach einzureichen.

  2. Baugruben, Abrechnung des abgefahrenen Bodens Wird der Baugrubenaushub anteilig zur Wiederverwendung seitlich gelagert und anteilig abgefahren, so wird der abgefahrene Boden wie folgt abgerechnet: Aufmaß der gesamten Baugruben nach ZTV E-StB 17 abzüglich des Aufmaßes des in messbaren Haufen zwischengelagerten Bodens abzüglich 15 % für die Auflockerung der Bodenhaufen.

  3. Nachweis der Verdichtung Der FT „Dpr = 100 v. H“. bedeutet: Für die Verdichtung gilt die Anforderung an das 10 % Mindestquantil des Verdichtungs- grades von Dpr = 100 v. H. (siehe hierzu ZTV E-StB 17, Abschnitt 10.3). Weitere Anga- ben zum Nachweis der Verdichtung siehe Teil A e) Nr. 2.1.2.2-1.

LB 109 Wasserhaltung Grundwasserstände Die in den Bodenprofilen angegebenen Grundwasserstände stellen nur einen Anhalt über den Wasserstand zum Zeitpunkt der Bohrungen dar. Aufgrund ungünstigerer Wasserstände während der Bauausführung werden keine Mehrforderungen vergütet.

LB 110 Entwässerung für Straßen Gütenachweis für Betonerzeugnisse Der Nachweis für die Normengerechtigkeit von Betonerzeugnissen wird vor dem Ein- bau erbracht. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn die Betonerzeugnisse oder, wenn dies nicht möglich ist, ihre Verpackung oder der Lieferschein durch Gütezeichen ge- kennzeichnet sind.

LB 113 Asphaltbauweisen Gussasphalt Wird der Deckschicht aus Gussasphalt Trinidad-Epure zugefügt, wird es aufgeschmol- zen in flüssiger Form in die Mischtrommel eingegeben. Der Mengennachweis wird über den Lieferschein erbracht.

LB 116 Gerüste, Behelfsbrücken Ausführungsunterlagen für Baubehelfe Ausführungsunterlagen für Baubehelfe sind 7-fach einzureichen.

LB 118 Kunstbauten aus Beton und Stahlbeton

  1. Schalung für sichtbar bleibende Betonflächen ( = Sichtflächenschalung) 1.1 Liegt der FT „Sichtflächenschalung = Schaltafeln“ vor, handelt es sich bezüglich der Sichtflächenschalung um kochfest verleimte, oberflächengehärtete Sperrholzplatten mit abgedichteten Fugen. Es sind mindestens fünfschichtige Platten einzusetzen.

LBV-SH, Stand: 08/2019

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Teil B - Ergänzende Angaben - B 3 B - zum Leistungsverzeichnis (EAzL)

1.2 Bei Stützen bzw. Pfeilern (= Pfeilerscheiben) Liegt der FT „Sichtflächenschalung = Einseitig gehobelte Bretter gleichen Querschnitts mit profilierten Seiten (Nut und Feder oder dgl.)“ vor, werden für die abgerundeten Stirnseiten von Stützen und Pfeilern (= Pfeilerscheiben) dreiseitig gehobelte Trapezleis- ten gleichen Querschnitts und einer Breite von max. 4 cm und für die übrigen Flächen einseitig gehobelte Bretter gleichen Querschnitts mit profilierten Seiten (Nut und Fe- der oder dgl.) mit Brettbreiten von max. 10 cm eingesetzt.

  1. FT „Bauteil = Widerlager“ Liegt der FT „Bauteil = Widerlager“ vor, werden angehängte Flügel (als Teil des Wider- lagers) ebenfalls hier abgerechnet.

  2. Höhenbolzen Das Einsetzen von auftraggeberseitig gelieferten Höhenbolzen wird nicht gesondert vergütet.

LB 119 Mauerwerk für Kunstbauten Naturstein-Verblend-Mauerwerk Liegt der FT „Gesteinsart = Granit“ (z.B. STLK 119 227) vor, wird bevorzugt Findlings- granit verschiedener Färbung oder Steinbruchgranit verwendet. Die Aufstellung eines Versatzplanes, der vom Auftraggeber genehmigt wird, wird nicht gesondert vergütet.

LB 121 Lager, Übergänge, Geländer für Kunstbauten Punktkippgleitlager und Verformungsgleitlager Die Messstellen für Gleit- und ggf. Kippspaltmessungen nach RiZ Lag werden zusätz- lich zu den vorzusehenden Markierungen farblich kontrastierend hervorgehoben.

LB 123 Dichtungsschichten und Fugen für Ingenieurbauten Schutzschichten Wird der Schutzschicht aus Gussasphalt Trinidad-Epure zugefügt, wird es aufge- schmolzen in flüssiger Form in die Mischtrommel eingegeben. Der Mengennachweis wird über Lieferschein erbracht.

LBV-SH, Stand: 08/2019

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