Erneuerung der K425 mit Asphaltarbeiten in Altenkirchen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 27.10.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- Keine Losaufteilung angegeben
- Auftraggeber
- Hessen Mobil
- Erfüllungsregion
- Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 16.10.2026
- CPV-Codes
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- Straßenbauarbeiten (45233120)
- Straßenpflaster- und Asphaltarbeiten (45233222)
- Erneuerung von Straßendecken (45233251)
- Bekanntmachung
- vergabe.hessen.de
- Bekanntmachungsnummer
- 54321-NetTender-1a14428bdd8-4247ffeee8f527c7
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement Dillenburg, lässt die Kreisstraße K425 in zwei Teilbereichen der Ortsdurchfahrt Altenkirchen erneuern. Der Auftrag umfasst rund 700 Quadratmeter Asphaltarbeiten in Altenkirchen bei Braunfels; als Ausführungsdauer sind sechs Kalendertage angegeben. Die Angebotsfrist endet am 27. Oktober 2026.
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Leistungsbeschreibung
a) Art und Umfang der Leistung: Erneuerung der K425 in Teilbereichen der OD Altenkirchen b) Bekanntmachung Name und Anschrift: Hessen Mobil / Straßen- und Verkehrsmanagement / Dillenburg / Moritzstraße 16 / 35683 Dillenburg Telefonnummer: +49 2771 840-0 Faxnummer: +49 2771 840-300 E-Mail: vergabe.dillenburg@mobil.hessen.de Öffentliche Ausschreibung Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform Art: Ausführung von Bauleistungen Altenkirchen/Braunfels, 35619, Taunusstraße Art der Leistung: Erneuerung der K425 in Teilbereichen der OD Altenkirchen Umfang der Leistung: Ca. 700m² Asphaltarbeiten in zwei Teilstücken Erbringung: Nein Vergabe nach Losen: Nein Monate Kalendertage: 6 Beginn Ende Nebenangebote sind: nicht zugelassen Mehrere Hauptangebote sind: nicht zugelassen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt. unter: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a13fee9f37-413405f575e54bbc Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben. Ende der Angebotsfrist: 27.10.2026 11:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 17.11.2026 Adresse für elektronische Angebote (URL): https://vergabe.hessen.de Deutsch Kriterium: 1 Preis, Gewichtung: 100,00 am: 27.10.2026 um: 11:00 Uhr Ort Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: entfällt Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme; Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v H. der Abrechnungssumme Abschlagszahlungen und Schlusszahlung nach VOB/B Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigtem Vertreter Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister - Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: -Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, -ob sich das Unternehmen in der Liquidation befindet, -dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde, -dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat, -dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen (bezüglich der schweren Verfehlungen wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern). Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch vergleichbare Präqualifikationsregister (§ 15 Abs. 2 HVTG) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei dem Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte Nachunternehmer führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch vergleichbare Präqualifikationsregister (§ 15 Abs. 2 HVTG) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt behält sich der AG vor eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen und eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft / des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen zu fordern (gilt auch für Nachunternehmer). Rechtslage - Geforderte Nachweise: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Nachweis der Eignung durch Angabe: -des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf , soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen -zur Ausführung von Leistungen , die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch vergleichbare Präqualifikationsregister (§ 15 Abs. 2 HVTG) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei dem Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte Nachunternehmer führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch vergleichbare Präqualifikationsregister (§ 15 Abs. 2 HVTG) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt behält sich der AG vor bezüglich des Gesamtumsatzes eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder ein entsprechend testierter Jahresabschluss oder eine entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnung zu fordern (gilt auch für Nachunternehmer). Falls das Angebot in die engere Wahl kommt behält sich der AG vor zu den benannten Referenzen je eine schriftliche Bestätigung des Auftraggebers zu fordern, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden (gilt auch für Nachunternehmer). Technische Leistungsfähigkeit - Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Nachweis der Eignung durch: -Angabe der Zahl, der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal -die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch vergleichbare Präqualifikationsregister (§ 15 Abs. 2 HVTG) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei dem Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte Nachunternehmer führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch vergleichbare Präqualifikationsregister (§ 15 Abs. 2 HVTG) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt behält sich der AG vor zur Bestätigung der Erklärung zu fordern: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer (gilt auch für Nachunternehmer). Der Auftragnehmer hat nach Zuschlagserteilung die von ihm vorgesehenen Nachunternehmen und Verleihunternehmen ebenfalls zur Einhaltung der Tariftreue und Mindestentgelt zu verpflichten. Die jeweilige Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber spätestens vor Beginn der Leistung der Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorzulegen. Vergabekompetenzstelle: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Zentrale / Dostojewskistraße 4-6 / 65187 Wiesbaden
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Vergabeunterlagen
17 Dateien laut Portal · Stand 16.10.2026| Vertragsbedingungen | 696 KB | |
| Anschreiben | 715 KB | |
| Sonstiges | 623 KB | |
| Formular | 580 KB | |
| Formular | 689 KB | |
| Sonstiges | 620 KB | |
| Sonstiges | 104 KB | |
| Anschreiben | 135 KB | |
| Anschreiben | 907 KB | |
| Vertragsbedingungen | 116 KB | |
| Vertragsbedingungen | 674 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 585 KB | |
| Sonstiges | 39 KB | |
| Sonstiges | 134 KB | |
| Sonstiges | 14,4 MB | |
| Sonstiges | 1,1 MB | |
| Sonstiges | 92 KB |
Änderungen und Bieterfragen
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