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VERGABEUNTERLAGEN
Maßnahme: Sanierung Heizzentrale
Leistung: Brehmweg 60 - Heizung
Vergabe-Nr.: SBH VOB ÖA 499-26 SW
Öffentliche Ausschreibung (VOB)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER SBH | Schulbau Hamburg An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg, Deutschland
29.09.2026
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Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen........................................................................................................................................................... 1
Projektinformation.................................................................................................................................................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare.............................................................................................................................. 3
6-000_Landesrecht_11 2024........................................................................................................................... 3
6-040_SBH_GMH Anlage Angebot_07 2024................................................................................................... 7
6-050_Teilnahmebedingungen (TNB)_04 2023............................................................................................... 10
6-060_Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)_04 2023............................................................................... 13
6-070_Besondere Vertragsbedingungen (BVB)_02 2024.1 SBH.................................................................... 15
6-100_Antrag Nachunternehmereinsatz_04 2023........................................................................................... 19
6-101_Erklärung des Nachunternehmers_04 2023......................................................................................... 21
6-110_Bietergemeinschaft_04 2023................................................................................................................ 24
6-130_Preisermittlungsblatt 1_04 2023............................................................................................................ 25
6-131_Preisermittlungsblatt 2_04 2023............................................................................................................ 29
6-030 SBH GMH_Eignung National_11 2024.................................................................................................. 30
7-010 Bürgschaft 01/18.................................................................................................................................... 38
Der Auftragnehmer................................................................................................................................... 38
Datenschutzerklärung SBH eVergabe............................................................................................................. 39
Merkblatt Abfallentsorgung bei Bau- und Abbrucharbeiten.............................................................................. 44
6-020_SBH National Anlage zur Information zur Ausschreibung 04 2023.4.................................................... 49
Merkblatt Umsatzsteuer SBH + GMH Stand 11.04.2024................................................................................. 54
Produkte/Leistungen................................................................................................................................................ 55
Eignungskriterien...................................................................................................................................................... 115
Leistungskriterien..................................................................................................................................................... 116
Anlagen.................................................................................................................................................................... 117
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INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
| Auftragsnummer | SBH VOB ÖA 499-26 SW |
|---|---|
| Maßnahme | Sanierung Heizzentrale |
| Auftragsbezeichnung | Brehmweg 60 - Heizung |
| Auftragsbeschreibung | Hinweis: Für dieses Verfahren werden ausschließlich elektronische Angebote akzeptiert. SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. --------------- Die Wärmeerzeugung der Schule erfolgt durch ein Multivalentes System der Kraft-Wärme-Kopplung. Dieses besteht auf folgenden Komponenten: 1 BHKW, elt. 70 kW 100 kW thermisch 1 Gussgliederkessel 880 kW 1 Gussgliederkessel 1000 kW Die Wärmeerzeugung erfolgt durch die Verbrennung von Erdgas. Die Schule besteht aus 11 Gebäuden unterschiedlicher Nutzung. Die Wärmeverteilung erfolgt über ein Verteilsystem in der Energiezentrale, sowie über ein komplexes Wärmeverteilsystem zu den einzelnen Verbrauchern. Eine Kesselanlage ist undicht und außer Betrieb. Diese wird übergangsweise durch eine mobile Station ersetzt. Die Energiezentrale wird unter Beibehaltung des BHKWs erneuert. Sie befindet sich im Verwaltungsgebäude Haus 3 im Keller -2. Die Einbringung der Kessel und Pufferspeicher ist nur vom Erdgeschoss über eine breite Verkehrstreppe (1,5 m breit) bis zum Keller -1 zu erreichen. Von dort ist der Schwerlasttransport durch die neu zu schaffende Einbringungsöffnung über eine 6 stufige Treppe, 1,0 m breit vom Keller -1 (-2,46) auf Keller -2 (-3,60). Voraussichtliches Kesselgewicht 760,0 kg. Nach der Aufstellung der Kessel erfolgt die Schornsteinsanierung sowie die Installation der Rohrleitungen und Armaturen. Integration des vorhandenen BHkW mit den beiden zu erstellenden Pufferspeichern. Umrüsten und erweitern der vorhandenen Schaltschränke. Elektroinstallation aller Komponenten. --------------- Hier: Heizung --------------- 1 Stück Verbreiterung der Einbringungsöffnung 1 Stück Erneuerung der Brandschutztür T90 1,15 m 1 Stück Vorhandenes Kesselfundament vergrößern 2 Stück Gussgliederkessel samt Zubehör demontieren, mittels Mobilkran aus dem Gebäude heben und entsorgen 60 m Rohrleitungen einschließlich Dämmung demontieren und entsorgen, DN 150 -50 22 Stück Armaturen demontieren, DN 100 - 25 2 Stück Brennwertkessel 800 kW liefern und aufstellen 2 Stück Schornsteinauskleidungen DN 300 liefern und montieren, 20 m Höhe 2 Stück Pufferspeicher 2000 Liter Inhalt liefern und aufstellen 120 m Rohrleitungen DN 150 - 15, einschließlich Dämmung 40 m Rohrleitungen für Gase gemäß DVGW, DN 50 - 40 30 Stück Regel- und Absperrarmaturen DN 100 – 50 1 Stück Umwälzpumpe DN 50 1 Stück MSR Umbau Schaltschrank für die Kesselzentrale mit Hard- und Software 1 Stück MSR Schaltschrank BHKW Erweiterung für Pufferspeicher mit Hard- und Software 80 m Kabelbahnen mit Zubehör 500 m Elektroinstallationen bestehend aus Mantel- und Datenleitungen 1 Stück vorhandenes BHKW hydraulisch sowie regelungstechnisch einbinden |
AUFTRAGSDAUER
| Beginn | |
|---|---|
| Ende | |
| Anmerkungen | voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn ca. Mai 2027; Fertigstellung ca. Juni 2027 |
VERFAHREN
| Auftraggeber | SBH | Schulbau Hamburg |
|---|---|
| Liefer-/Ausführungsort | 22527 Hamburg |
| Leistungsart | Bauleistung |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung (VOB/A) |
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
| Losweise Vergabe | Nein |
|---|---|
| Anzahl der Lose für die ein Angebot abgegeben werden kann | |
| Zuschlagskriterium | Niedrigster Preis |
ANGEBOTE
| Nebenangebote | Nebenangebote sind nicht zugelassen |
|---|---|
| Nachlass | Ja |
| Verwendung elektronischer Mittel | Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen |
| URL für elektronische Angebote | https://bieterportal.hamburg.de |
| Zulässige Signaturen | Textform nach §126b BGB |
TERMINE
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
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| Frist Bieterfragen | 15.10.2026 23:59 |
|---|---|
| Angebotsfrist | 20.10.2026 10:00:00 |
| Bindefrist | 19.11.2026 |
HINWEISE
Das Eröffnungsprotokoll steht allen am Verfahren beteiligten Bietern nach Öffnung der Angebote über den Bieterassistenten zum eigenen Download zur Verfügung. Sie finden die Datei im Register „Meine Angebote“ in der Spalte „Dokumente“.
Bieter, die aufgrund technischer Schwierigkeiten im Bearbeitungspunkt „Produkte/Leistungen“ des Bieterassistenten der eVergabe keine GAEB84-Datei hochladen können, werden in der Niederschrift aktuell lediglich namentlich, jedoch ohne Angabe der Angebotssumme, angegeben.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass dieses Vorgehen nicht zum Ausschluss des Angebots führt, sofern die Anforderungen des § 13 VOB/A erfüllt sind. Sofern im Rahmen der Angebotsabgabe ein bepreistes LV als Anlage in der eVergabe abgegeben wird, gilt das Angebot als form- und fristgerecht eingereicht. Um die Transparenz des Verfahrens herzustellen, erhalten alle Bieter zeitnah nach der Submission eine Besondere Niederschrift, die Angaben über die fehlende Angebotssumme enthält, über die Bieterkommunikation der eVergabe. Diese besondere Niederschrift gilt daher zusätzlich zu dem im eVergabe-System bereitgestellten Öffnungsprotokoll.
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VV-Bau Anlage 6-000 Landesrecht
Hinweise auf das Landesrecht
der Freien und Hansestadt Hamburg
für die Ausführung von Bauleistungen im Hochbau, Garten-/Landschaftsbau und Ingenieurbau
Nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 VOB/B muss ein Auftragnehmer bei seiner Leistungsausführung die anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen beachten. Für die Ausführung von Bauleistungen in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH; nachfolgend auch Auftraggeberin) gelten landesrechtliche Bestimmungen, die ihre Auftragnehmer nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 VOB/B beachten müssen. Die insoweit wichtigsten Landesgesetze sind: • Das Hamburgische Vergabegesetz (HmbVgG) macht konkrete Vorgaben zu
- Tariftreue und Mindestlohn (§ 3 Abs. 1 und 2 HmbVgG),
- Leiharbeitskräften (§ 3 Abs. 3 HmbVgG),
- sozialverträglicher Beschaffung (§ 3a HmbVgG),
- umweltverträglicher Beschaffung (§ 3b HmbVgG),
- Mittelstandsförderung (§ 4 HmbVgG),
- Nachunternehmern (§ 5 HmbVgG),
- Angebotswertung (§§ 6 und 7 HmbVgG),
- Kontrollrechten der Auftraggeberin (§ 10 HmbVgG),
- Sanktionen bei Pflichtverstößen des Auftragnehmers (§ 11 HmbVgG). • Das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) verpflichtet die Auftraggeberin, bestimmte Verträge im Informationsregister zu veröffentlichen und beantragte Auskünfte zu erteilen.
Die Vorgaben dieser Landesgesetze sind bei der Vergabe vom Bieter und bei der Ausführung der Bauleistungen vom Auftragnehmer wie folgt zu beachten:
1 Umweltschutz (§ 3b HmbVgG) Die Anforderungen an eine umweltverträgliche Beschaffung nach § 3b HmbVgG sind für den Baubereich in Ziffer 6.9.3 des Bauhandbuchs VV-Bau geregelt. Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat ein Auftragnehmer die durch seine Arbeiten her- vorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß zu beschränken. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer der Auftraggeberin unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Weitergehende Vorgaben bleiben unberührt.
2 Nachunternehmer (§ 5 HmbVgG) Der Einsatz von Nachunternehmern ist nur ausnahmsweise zulässig, weil ein Auftragnehmer die Leistungen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, grundsätzlich selbst auszuführen hat (§ 4 Abs. 8 Nr. 1 Satz 1 VOB/B). Nachunternehmer sind alle Unternehmen, denen der Auftragnehmer (Teil-)Leistungen überträgt, unabhängig von ihrem Unterordnungsgrad. Dazu zählen auch mit dem Auftragnehmer verbundene, wirtschaftlich und/oder rechtlich selbstständige Unternehmen (z.B. Tochter-/Schwestergesellschaften und konzernverbundene Unternehmen). §5 HmbVgG statuiert besondere Anforderungen an die Übertragung von Bauleistungen an Nachunternehmer. Bei jedem Einsatz oder Wechsel von Nachunternehmern treffen den Bieter bzw. Auftragnehmer die nachstehenden Pflichten. Eine Pflichtverletzung kann insbesondere zu Vertragsstrafe und Kündigung führen. Die Haftung des Auf- tragnehmers gegenüber der Auftraggeberin bleibt vom Nachunternehmereinsatz unberührt.
2.1 Vorherige Zustimmung der Auftraggeberin Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 HmbVgG darf ein Bieter/Auftragnehmer eine (Teil-)Leistung nur dann auf einen Dritten übertragen, wenn die Auftraggeberin im Einzelfall schriftlich zugestimmt hat. Mithin bedarf jeder beabsichtigte Einsatz und Wechsel von Nachunternehmern der vorherigen schriftlichen Zustim- mung der Auftraggeberin. Die Einwilligung muss der Bieter/Auftragnehmer vorab mit Vordruck Antrag Nachunter- nehmereinsatz (Anlage 6-100) beantragen, dem der Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) beizufügen ist. Eine Vergabestelle prüft vor Erteilung ihrer Zustimmung bei jedem Nachunternehmer stets das Vorliegen der Eig- nung und der Ausführungsbedingungen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 2 HmbVgG). Liegen Ausschlussgründe vor, kann sie seine Auswechslung verlangen.
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Die jeweils erforderlichen Erklärungen und Nachweise sind in den Vordrucken Antrag Nachunternehmer- einsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) enthalten, die Bieter/Auftrag- nehmer und jeder Nachunternehmer ausfüllen und unterzeichnen müssen. Ist der Nachunternehmer eine Bietergemeinschaft, muss jedes Mitglied die Erklärungen abgeben und Nachweise vorlegen.
2.2 Informations- und Nachweispflichten des Auftragnehmers Bei jedem Nachunternehmereinsatz muss der Bieter bzw. Auftragnehmer folgende Informations- und Nachweis- pflichten beachten: Bei Angebotsabgabe muss er im Vordruck Angebot (Anlage 6-040) die konkreten (Teil-)Leistungen nach Art und Umfang benennen, die er an Nachunternehmer weitergeben will (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 2 HmbVgG). Das gilt auch, wenn vom Nachunternehmer nur unwesentliche Teile der Leistung ausgeführt werden sollen. Im Fall der Eignungsleihe über einen Nachunternehmer (zulässig bei europaweiten Vergaben nach § 6d EU VOB/A und im Unterschwellenbereich, sofern im Unterschwellenbereich ein Mindestmaß an Fachkunde und Leistungsfä- higkeit für den Auftrag beim Bewerber oder Bieter selbst vorhanden ist und er einen Teil der Leistung selbst aus- führt) muss ein Bieter schon bei Abgabe des Angebots bzw. Teilnahmeantrags den/die Nachunternehmer (Eig- nungsleiher) namentlich benennen und alle weiteren eignungsrelevanten Angaben zum Nachunternehmer im Vor- druck Eignung (Anlage 6-030) machen. Die Vordrucke Eignung (Anlage 6-030), Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) sind zusammen mit Teilnahmeantrag bzw. Angebot (Anlage 6-040) einzureichen. In den anderen Fällen (bei Vergaben ohne Eignungsleihe) muss der Bieter auf Anforderung der Vergabestelle weitere Angaben zu seine(n) Nachunternehmer(n) auf dem Vordruck Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6- 100)machen (z.B. jeden Nachunternehmer namentlich benennen, die Kontaktdaten und den gesetzlichen Vertreter angeben, die Verfügbarkeit der erforderlichen Mittel nachweisen, usw.). Vor Zuschlagserteilung kann die Auftraggeberin alle erforderlichen Nachweise verlangen (vgl. § 4 Abs. 8 Nr. 3 VOB/B). So können insbesondere zur Eignungsprüfung sämtliche Nachweise vom Nachunternehmer verlangt wer- den, die auch vom Bieter gefordert wurden. Die Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6- 101)legen fest, wann welche Erklärungen und Nachweise vom Bieter und seinem/n Nachunternehmer(n) abzuge- ben bzw. vorzulegen sind. Sie sind vollständig vom Bieter und jedem Nachunternehmer ausgefüllt mit allen gefor- derten Nachweisen binnen sechs Tagen nach der gesonderten Anforderung der Vergabestelle abzugeben (Nr. 4 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020)). Im Zuschlagsschreiben sind die zugelassenen Nachunternehmer mit ihren Leistungsanteilen konkret aufgeführt. Diese Vorgaben sind Vertragsbestandteil, ein Auftragnehmer darf davon nicht eigenmächtig abweichen. Nach der Auftragserteilung stimmt die Auftraggeberin einem Einsatz oder Wechsel von Nachunternehmern nur ganz ausnahmsweise zu, wenn der Auftragnehmer mit seinem Antrag auf Zustimmung die besonderen Umstände nachweist, die den Einsatz/Wechsel des Nachunternehmers erfordern, und sämtliche Nachweise für seinen Nach- unternehmer vorlegt (vgl. § 5 Abs. 2 HmbVgG).
2.3 Eignung des Nachunternehmers Die Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6- 101)enthalten die erforderlichen Erklärungen und Nachweise zur Eignung: Ein Bieter/Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig bzw. nicht ausgeschlossen sind (vgl. § 2 VOB/A (EU); § 5 Abs. 2 HmbVgG). Dazu gehört u.a., dass der Nachunternehmer keine nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt (vgl. § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A bzw. § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A). Der Bieter/Auftragnehmer kann für Nachunternehmer, die in der Liste des „Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“ (sog. PQ-Verzeichnis) eingetragen sind, eine PQ-Nummer im Vordruck Antrag Nachunter- nehmereinsatz (Anlage 6-100) angeben. Jeder Nachunternehmer muss eine Selbstauskunft abgeben, dass er in den letzten zwei Jahren nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG oder § 21 AEntG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mindestens 2.500 Euro belegt wurde (Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)). Der Bieter bzw. Auftragnehmer muss als Nachweis, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens zur Ver- fügung stehen, eine Verpflichtungserklärung seines Nachunternehmers vorlegen. Diese Erklärung, mit der sich der benannte Nachunternehmer verpflichtet, die (Teil-)Leistung im Falle der Auftragserteilung an den Bieter zu erbrin- gen, ist im Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) enthalten.
2.4 Ausführungsbedingungen Die Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6- 101)enthalten die erforderlichen Erklärungen und Nachweise zu den Ausführungsbedingungen: Der Bieter bzw. Auftragnehmer ist verpflichtet, seinem/n Nachunternehmer(n) die Pflichten aus § 5 Abs. 1 und 2, §§3, 3a und § 10 Satz 2 HmbVgG aufzuerlegen (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG):
- Ein Nachunternehmer muss ihm übertragene Leistungen grundsätzlich im eigenen Betrieb ausführen (§ 4 Abs. 8 VOB/B). Eine unumgängliche Weitervergabe übertragener Leistungen an einen Nach-Nachunternehmer muss der Bieter bei der Auftraggeberin auf gesondertem Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) beantragen.
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- Jeder Nachunternehmer muss durch Vorlage der Unterlagen des § 7 Abs. 2 HmbVgG (Freistellungsbescheini- gung nach § 48b EStG, Bescheinigung der Berufsgenossenschaft, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozial- kasse, ggf. Bescheinigung in Steuersachen) nachweisen, dass er seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur voll- ständigen Entrichtung von Steuern und Beiträgen nachkommt (§ 5 Abs. 2 HmbVgG).
- Jeder Nachunternehmer muss die Einhaltung von Tariftreue und Mindestlohn erklären (§ 3 HmbVgG).
- Erforderlichenfalls muss jeder Nachunternehmer eine gesonderte Erklärung über die Einhaltung der ILO-Kernar- beitsnormen abgeben (§ 3a HmbVgG).
- Der Bieter/Auftragnehmer muss seinem Nachunternehmer die Pflicht auferlegen, vollständige und prüffähige Ent- geltabrechnungen über die eingesetzten Beschäftigten sowie die zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer geschlossenen Verträge, auf Verlangen der Auftraggeberin auf eigene Kosten und binnen einer angemessenen Frist am Ort der Kontrolle, bereitzuhalten und zu erläutern (§ 10 Satz 2 HmbVgG). Zudem muss der Bieter bzw. Auftragnehmer die weiteren Pflichten des § 5 Abs. 4 HmbVgG beachten:
- Er muss bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen, soweit dies mit der ver- tragsmäßigen Ausführung der Leistung vereinbar ist.
- Er muss seine Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebots davon in Kenntnis setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
- Er muss die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der Vergabe- und Ver- tragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B)“ bei der Weitervergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer zum Vertragsinhalt machen.
- Er darf seinen Nachunternehmern keine ungünstigeren Bedingungen auferlegen, als zwischen ihm und der Auf- traggeberin vereinbart sind; auf Verlangen der Auftraggeberin hat er dies nachzuweisen.
2.5 Kontrollen durch den Auftragnehmer Der Bieter bzw. Auftragnehmer ist verpflichtet, die Einhaltung der Pflichten aus § 5 Abs. 1 und 2, §§ 3, 3a und § 10 Satz 2 HmbVgG durch seine(n) Nachunternehmer zu kontrollieren (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG). Insbesondere muss er prüfen, ob die Angebote seiner Nachunternehmer unter Einhaltung von Tariftreue und Min- destlohn kalkuliert sind. Und er muss sich von seinen Nachunternehmern die erforderlichen Rechte vertraglich einräumen lassen, um die Einhaltung der Vorschriften über die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit (Sozialgesetzbuch Drittes Buch; Arbeitnehmerüberlassungsgesetz; Schwarzarbeitsbekämpfungs- gesetz; Arbeitnehmerentsendegesetz) durch die Nachunternehmer prüfen und überwachen zu können. Die Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6- 101)enthalten nur zum Teil die dazu erforderlichen Erklärungen und Nachweise. Zur Bestätigung aller Erklärungen und Angaben wird gegebenenfalls ein Gewerbezentralregisterauszug gemäß §150a Gewerbeordnung angefordert (Abrufe aus dem GZR sind noch bis zum 31.05.2025 möglich). Dazu und für eine Abfrage beim Wettbewerbsregister des BKartA gem. § 6 Abs. 1 WRegG) muss der Bieter die erforderlichen Daten seines Nachunternehmers im Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) angeben. Damit die Vergabestelle die Angemessenheit des Angebotspreises auch beim Einsatz von Nachunternehmern nachvollziehen kann, muss der Bieter die Vorlage des Preisermittlungsblatts 1 (Anlage 6-130) und bei entsprechen- der Anforderung durch die Auftraggeberin in Ziffer 5.2 der Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020) das Preis- ermittlungsblatt 2 (Anlage 6-131) seines Nachunternehmers sicherstellen; der Vordruck Erklärung des Nachunter- nehmers (Anlage 6-101) enthält die diesbezügliche Verpflichtung des Bieters.
3 Leiharbeitskräfte Die Vorgaben des § 3 Abs. 3 HmbVgG sind wie folgt umzusetzen: Nach § 1b Satz 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung in Be- trieben des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, grundsätzlich unzulässig. Der Auftragnehmer muss dies beachten und die Nachunternehmer darauf hinweisen und kontrollieren.
4 Kontrollen der Auftraggeberin (§ 10 HmbVgG) Die Auftraggeberin ist nach § 10 Satz 1 HmbVgG berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen und vom Auftragnehmer abgegebenen Erklärungen (insbesondere zu Tariftreue, Min- destlohn und Nachunternehmereinsatz) zu überprüfen. Sie kann nach § 10 Satz 2 Nr. 1 HmbVgG insbesondere die Vorlage von vollständigen und prüffähigen Entgeltabrechnungen über die Beschäftigten des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer verlangen (vgl. Vordruck Eignung (Anlage 6-030) und beide Vordrucke Nachunternehmer (Anlage 6-100 und Anlage 6-101)). Die Auftraggeberin führt diese Kontrollen durch ihre Mitarbeiter insbesondere der „SOKO Bau“ durch.
5 Vertragsstrafe für Gesetzesverstöße 5.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich nach § 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG dafür zu sorgen, dass bei der Leistungsaus- führung keine illegale Beschäftigung von Arbeitskräften, Schwarzarbeit oder Verstöße gegen das AEntG stattfindet und die Verpflichtungen aus den §§ 3, 3a, 5 und 10 Satz 2 HmbVgG eingehalten werden. Die Einstandspflicht des Auftragnehmers bezieht sich auch auf das Verhalten seiner Erfüllungsgehilfen bzw. Dritter, die er mit der Leistungsausführung beauftragt hat (Nachunternehmer) oder die ihrerseits von einem Nachunterneh- mer – gleich welchen Unterordnungsgrads – beauftragt wurden (Nach-Nachunternehmer).
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5.2 Begehen der Auftragnehmer oder eine sonstige in Nr. 5.1 genannte Person bzw. dessen/deren Erfüllungsgehilfe bei der Leistungsausführung einen Verstoß gegen
- die Erklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 3 HmbVgG (vgl. Vordruck Eignung (Anlage 6-030)),
- die Regelungen zur sozialverträglichen Beschaffung nach § 3a HmbVgG (vgl. Vordruck Eignung (Anlage 6-030)),
- eine der Pflichten beim Einsatz von Nachunternehmern nach § 5 HmbVgG (vgl. Vordruck Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100)) oder
- die Pflicht zur Bereithaltung von Entgeltabrechnungen über die Beschäftigten und von Verträgen nach § 10 HmbVgG (vgl. Nr. 2.4 und Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)) kann die Auftraggeberin vom Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu ein Prozent der Abrechnungssumme je Verstoß, höchstens jedoch fünf Prozent der Abrechnungssumme, verlangen (vgl. § 11 Abs. 1 HmbVgG). Die Abrechnungssumme ist die nach der Schlussabrechnung geschuldete Vergütung inklusive Zusatzleistungen und Preisgleitung, aber ohne Skonti, Sicherheits- und Gewährleistungseinbehalte, Schadensersatzansprüche oder Umsatzsteuer. Die Vertragsstrafe ist auch zu entrichten, wenn ein Nachunternehmer oder ein Nach-Nachunternehmer jeden Un- terordnungsgrades den Verstoß begangen hat und dies dem Auftragnehmer bekannt war oder hätte bekannt sein müssen oder über § 278 BGB (Erfüllungsgehilfe) zugerechnet werden kann. 5.3 Der Anspruch auf Zahlung der Vertragsstrafe verjährt fünf Jahre nach Abnahme.
6 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) Der Vertrag unterliegt dem HmbTG. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Transparenzportal veröffentlicht. Unabhängig von der möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein. Für durch die Verletzung eines Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses bei der Veröffentlichung im Transparenz- portal oder der Herausgabe auf Antrag nach dem HmbTG entstehende Schäden haftet die Freie und Hansestadt Hamburg nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wird der Vertrag im Transparenzportal veröffentlicht, ist mit der Ausführung nicht vor Zugang einer gesonderten Aufforderung durch die Auftraggeberin gemäß Ziffer 2.1 der Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) (Anlage 6- 070)zu beginnen. Vorzeitige Leistungsausführungen, Vorbereitungshandlungen sowie Materialbestellungen erfol- gen auf alleiniges Risiko des Auftragnehmers; eine Kostenerstattung durch die Auftraggeberin ist ausgeschlos- sen.
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Angebot
Sanierung Heizzentrale Baumaßnahme:
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1 Ich/Wir Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben (unten Nr. 3) an. An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
2 Bestandteil dieses Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben (einschließlich aller Anlagen) die folgenden Unterlagen in der jeweils geltenden Fassung: -die landesrechtlichen Bestimmungen der Freien und Hansestadt Hamburg gemäß Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000) -die Teilnahmebedingungen (TNB) (Anlage 6-050) -die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) (Anlage 6-060) -die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) (Anlage 6-070) -die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen -die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) -die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C)
3 Preisangaben
Hinweis: Ist nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, wird ein als Prozentsatz angebotener Preisnachlass bei Abrechnung und Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen. Das gilt auch für Nachträge, deren Preise auf Grundlage der Preisermittlung für die Vertragsleistung zu bilden sind. Änderungssätze bzw. Erstattungsbeträge bei vereinbarter Gleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert.
3.1 Bei fehlender Losaufteilung (siehe Vorgabe der Vergabestelle):
| Hauptangebot | Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) in Euro | Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote |
|---|---|---|
| Summe Angebot | % |
3.2 Bei Losaufteilung (siehe Vorgabe der Vergabestelle):
| Hauptangebot | Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) in Euro | Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote |
|---|---|---|
| Summe Los 1 | % | |
| Summe Los 2 | % | |
| Summe Los 3 | % |
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| Summe Los 4 | % | |
|---|---|---|
| Summe Los 5 | % | |
| Summe Los 6 | % | |
| Summe Los 7 | % | |
| Summe Gesamtangebot |
3.3 Sonderregelung bei Auf- und Abgebotsverfahren:
Angebot zu den Preisen des Leistungsverzeichnisses mit einem Abgebot von % Aufgebot von %
Angebot für zur Leistungserfüllung erforderliche, zusätzliche Leistungen ohne Preisvorgabe:
| Lohn-/Gehaltsgruppe („Berufsgruppe“ laut Tarifvertrag) | geschätzte Anzahl Stunden pro Los | Verrechnungssatz EUR (ohne USt) Hinweis: Angabe durch Bieter | Gesamtbetrag EUR (ohne USt) Hinweis: Angabe durch Bieter |
|---|---|---|---|
| 1. 2. 3. 4. 5.Auszubildende a) im 1.Jahr b)im 2.Jahr c)im 3.Jahr | xxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxx | xxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxx |
Hinweis: Im Verrechnungssatz sind Lohn-/Gehaltskosten, Lohn-/Gehaltsnebenkosten, Sozialkassenbeiträge, Gemeinkosten- anteile und Gewinn enthalten. Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten werden gesondert vergütet.
3.4 Nebenangebote (sofern durch die Vergabestelle zugelassen): Anzahl
4 Ich/Wir erkläre(n), dass
• die im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) gemachten Angaben vollständig, zutreffend und Bestandteil dieses Angebots sind;
• alle Leistungen im eigenen Betrieb ausgeführt werden, sofern sie nicht in den Vordrucken Eignung (Anlage 6-030) und Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) als Leistungen anderer Unternehmen ausdrücklich bezeichnet sind.
Die folgenden (Teil-)Leistungen werden an Nachunternehmer vergeben:
Pos.-Nr. Bezeichnung der Teilleistungen
Entsprechend der Vorgabe in Nr. 5 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020) werden die zwei Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) diesem Angebot beigefügt. nach der gesonderten Aufforderung der Vergabestelle vorgelegt.
• zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand dieses Angebots sind;
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VV-Bau Anlage 6-040 Angebot
• bei Verwendung einer selbstgefertigten Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses das von der Auftraggeberin verfasste Leistungsverzeichnis (Langtext) als allein verbindlich anerkannt wird;
• das im Leistungsverzeichnis der Auftraggeberin genannte Produkt angeboten wird, wenn bei einer Teilleistungsbeschreibung der Auftraggeberin mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurde;
• falls mehrere (zugelassene) Nebenangebote abgegeben wurden, dieses Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst;
• der zu benennende Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über ausreichende baufachliche und arbeitsschutzfachliche Kenntnisse und darüber hinaus mehrjährige Berufserfahrung verfügen, um die nach der Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. Entsprechende Referenzen werden bei der Auftragserteilung vorgelegt.
5 Die Vergabestelle möge etwaige Kontaktaufnahmen richten an:
E-Mail-Adresse:
Telefax Nr.:
Telefon-Nr.:
6 Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche Erklärung in diesem Vordruck den Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren zur Folge haben kann.
(Ort, Datum) (ggf. Stempel/Unterschrift/en)
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VV-Bau Anlage 6-050 Teilnahmebedingungen (TNB)
Teilnahmebedingungen (TNB)
für die Vergabe von Bauleistungen
Hinweis: Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“, Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen“ (VOB/A).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, hat er die Vergabestelle unverzüglich vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Der Bieter ist selbst für die Angebotsabgabe auf Grundlage der aktuellen Vergabeunterlagen verantwortlich. Bei Nutzung eines elektro- nischen Vergabemanagementsystems muss der Bieter die Aktualität seiner verwendeten Software sicherstellen. 3.3 Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist in der von der Vergebestelle bestimmten Form einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerechtes Angebot wird ausgeschlossen. Die Vergabestelle darf vom Bieter eine Registrierung mit seinen elektronischen Zugangsdaten verlangen. Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein. 3.4 Eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die Kurzfassung ist zu- sammen mit dem vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnis Bestandteil des Angebots. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. Kurzfassungen müssen die Ordnungszahlen (Positionen) des vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeich- nisses vollzählig, in der gleichen Reihenfolge und mit den gleichen Nummern enthalten; sie müssen für jede Teilleistung nacheinander die Ordnungszahl, die Menge, die Einheit, den Einheitspreis, den Gesamtbetrag, den jeweiligen Kurztext, die dem Leistungsverzeichnis entsprechenden Zwischensummen der Leistungsabschnitte, die Angebotssumme und alle vom Auftraggeber geforderten Textergänzungen enthalten. 3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.6 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag zum geltenden Steuersatz ist am Schluss des Angebots hinzuzufügen. Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheits- preise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die geforderten Preise, § 13 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A (EU). Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulation“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen, § 16a Abs. 2 S. 2 VOB/A (EU). Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Prozentsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Preisnachlässe sind mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben. Werden Preisnachlässe mit mehr als zwei Nachkommastellen angeboten, werden für die Wertung nur die ersten beiden Nachkommastellen berücksichtigt. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung zum Vertragsinhalt.
4 Unterlagen zum Angebot Alle Unterlagen, die vor oder nach der Angebotsabgabe von der Vergabestelle verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
5 Nebenangebote 5.1 Sind Nebenangebote zugelassen, müssen sie die formalen Einreichungsvoraussetzungen und die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen (insbesondere die Abweichung des Nebenange- bots vom Hauptangebot) eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung er- forderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Allgemeinen Technischen Vertragsbe-
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VV-Bau Anlage 6-050 Teilnahmebedingungen (TNB)
dingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausfüh- rung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 5.5 Sind Nebenangebote zugelassen und für die Verwertung bzw. Beseitigung der Abfälle eine andere als in der Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bieter mindestens nachzuweisen, dass -die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung bzw. Beseitigung der Abfälle sowie zur Aufnahme des Abfalls besitzt und der Betreiber rechtsverbindlich bestätigt hat, dass er die Abfälle annehmen wird, -die Bestätigung der Abfallwirtschaftsbehörde vorliegt, -die Kosten der Abfallverwertung in den Einheitspreisen eingerechnet sind, und -die erforderliche Transportgenehmigung (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 KrW-/AbfG) vorliegt. Für die Abfallbeseitigung sind die Gebühren zu benennen, die von der Auftraggeberin unmittelbar zu tragen sind. 5.6 Wird auf Nebenangebote, die Auswirkungen auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten haben, der Zuschlag erteilt, hat der Auftragnehmer den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan nach BaustellV zu erstellen bzw. den für das Hauptangebot erstellten anzupassen und mit dem Sicherheits- und Gesundheits- schutzkoordinator vor dem Einrichten der Baustelle abzustimmen.
6 Bietergemeinschaften 6.1 Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller ihrer Mitglieder auf dem Vordruck Bieterge- meinschaft (Anlage 6-110) abzugeben. 6.2 Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Teilnahme oder zur Angebotsab- gabe aus den aufgeforderten oder aus aufgeforderten und nicht aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, werden nicht zugelassen bzw. ausgeschlossen.
7 Einsatz von Nachunternehmern und Leiharbeitskräften Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er Art und Umfang dieser Leistungen in seinem Angebot angeben und die vorgesehenen Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle benennen. Die Vordrucke Eignung (Anlage 6-030), Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) sind vorzulegen. Es gelten die landesrechtlichen Bestimmungen (vgl. Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000)).
8 Eignung 8.1 Der Bieter (auch als Bietergemeinschaft) muss zum vorläufigen Nachweis seiner Eignung bei allen Verfahren die im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) enthaltene Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen und Ausführungsbedingungen sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 6a VOB/A (EU), § 7 HmbVgG) in rechtskräftig unterzeichneter Form einreichen. Die Einreichung erfolgt mit dem Teilnahmeantrag (bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder mit dem Angebot (bei Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb).
8.2 Die im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) geforderten Nachweise / Angaben / Unterlagen, die die Eigenerklärung ergänzen oder bestätigen, sind zu dem in Nr. 5 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020) bestimmten Zeit- punkt vorzulegen. Sind sie nicht in deutscher Sprache verfasst, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.
8.3 Präqualifizierte Unternehmen (Bieter und Nachunternehmer) führen ihren Eignungsnachweis durch Angabe der Nummer ihrer Eintragung in die Liste des „Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“ (Präqualifi- kationsverzeichnis) im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) bzw. Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100). Im Präqualifikationsverzeichnis nicht enthaltene, geforderte Informationen sind zusätzlich als Einzelnachweise vorzulegen.
8.4 Beruft sich ein Bieter in zulässiger Weise auf die Eignung eines anderen Unternehmens, sind die im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) entsprechenden Erklärungen (und ggf. die Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)) abzugeben.
8.5 Ein Bieter hat auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle alle Nachweise / Angaben / Unterlagen, die von ihm gefordert werden, auch für seine/n Nachunternehmer vorzulegen.
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VV-Bau Anlage 6-050 Teilnahmebedingungen (TNB)
9 Sonderregelung für Rahmenvereinbarungen Für die Vergabe von Bauleistungen aufgrund einer Rahmenvereinbarung gelten diese Teilnahmebedingungen mit folgender Maßgabe:
9.1 Das Angebot darf nur enthalten
- die Angabe des Auf- oder Abgebots auf die Preise in Prozent,
- die Angabe der Stundenlohnverrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten,
- sonstige in den Vergabeunterlagen geforderte Erklärungen. Auf Verlangen hat der Bieter die Urkalkulation zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen.
9.2 Nebenangebote und Leiharbeitskräfte sind bei Rahmenvereinbarungen nicht zuzulassen; Nummer 5 ist auf diese Vergabeverfahren nicht anzuwenden.
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VV-Bau Anlage 6-060 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
für die Ausführung von Bauleistungen im Hochbau, Garten-/Landschaftsbau und Ingenieurbau
Hinweis: Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).
TEIL A: Regelungen für die Bauaufträge der Freien und Hansestadt Hamburg
1 Werbung (§ 4 Abs. 1) Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung der Auftraggeberin zulässig.
2 Technische Spezifikationen Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, in- ternationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz „oder gleichwertig“ immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
3 Ausführung der Leistung (§ 4) Der Auftragnehmer hat bei der Leistungsausführung insbesondere die landesrechtlichen Regelungen der Auf- traggeberin zu beachten (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2), die im Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000) aufgeführt sind. Solange der Vertrag nicht vollständig erfüllt ist, hat der Auftragnehmer unverzüglich jede Änderung der im Vor- druck Eignung (Anlage 6-030) geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen (z.B. Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft) der Auftraggeberin mitzuteilen. Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin einen Bauunfall, bei dem Personen- oder Sachschaden entstanden ist, unverzüglich mitzuteilen. Der Auftragnehmer hat die Auftraggeberin rechtzeitig zu informieren, wenn die weitere Bauausführung eine Prüfung und Feststellung der Mängelfreiheit einer (Teil-)Leistung erschwert (§ 4 Abs. 10). In diesem Fall sind auf der Baustelle gemeinsam Feststellungen über den Zustand der (Teil-)Leistung, ihre Vertragsmäßigkeit sowie Art und Umfang der Leistung vorzunehmen, die der Auftragnehmer rechtzeitig zu beantragen hat (§ 14 Abs. 2 Satz 3).
4 Kündigung (§ 8) Die Auftraggeberin ist nach § 8 VOB/B und § 314 Bürgerliches Gesetzbuch zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche der Auftraggeberin bleiben unberührt.
5 Abnahme (§ 12) Die Auftraggeberin verlangt eine förmliche Abnahme (§ 12 Abs. 4 Nr. 1 Satz 1). Der Auftragnehmer erklärt bei der Abnahme, dass er die geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen bei der Ausführung der übertragenen Leistung nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 beachtet hat und insbesondere gegen ihn oder seine/n Erfüllungsgehilfen (z.B. Nachunternehmer oder Nach-Nachunternehmer) kein Ordnungswidrig- keitsverfahren, Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren anhängig war oder ist (Vordruck Abnahme (Anlage 7-040)).
6 Stundenlohnarbeiten (§ 2 Abs. 10 und § 15) Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten täglich Stundenlohnzettel einzureichen. Diese müssen die An- gaben nach § 15 Abs. 3 enthalten. Die Originale der Stundenlohnzettel werden an den Auftragnehmer zurückge- geben, die Auftraggeberin behält bescheinigte Durchschriften. Stundenlohnrechnungen sind entsprechend den Stundenlohnzetteln aufzugliedern.
7 Zahlungen (§ 16) Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
8 Sicherheitsleistung (§ 17)
8.1 Treffen die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) (Anlage 6-070) keine abweichende Regelung, ist bei öffentlicher Ausschreibung und offenem Verfahren ab einer Auftragssumme von 250.000 EUR (ohne USt) eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Netto-Auftragssumme zu leisten. Treffen die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) (Anlage 6-070) keine abweichende Regelung, ist ab einer Auftragssumme von 250.000 EUR (ohne USt) eine Sicherheit für die Erfüllung von Mängelansprüchen in Höhe von drei Prozent der Auftragssumme zu leisten. Nach Feststellung der Abrechnungssumme ist diese maßgeblich. Eine Sicherheit für Abschlagszahlungen nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 und für vereinbarte Vorauszahlungen ist in Höhe der jeweiligen Zahlung zu verlangen. 8.2 Eine Sicherheit soll möglichst durch selbstschuldnerische Bürgschaft geleistet werden, das Wahlrecht des Auf- tragnehmers aus § 17 Abs. 3 bleibt aber unberührt.
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VV-Bau Anlage 6-060 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind die Vordrucke Bürgschaft (Anlage 7-010) und Verwahrung Bürgschaft (Anlage 7-020) aus Teil 7 VV-Bau zu verwenden. Die Bürgschaft für die Vertragserfüllung ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in einer Urkunde zu stellen. Leistet der Auftragnehmer eine Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Vertragsschluss (Zugang des Zuschlagsschreibens), wird die Auftraggeberin einen Zahlungseinbehalt nach § 17 Abs. 7 vornehmen.
8.3 Eine für die Vertragserfüllung gestellte Sicherheit wird gemäß (§ 17 Abs. 8 Nr. 1 nach der Abnahme und Zug-um- Zug gegen Stellung einer Sicherheit (z.B. Vorlage der Bürgschaftsurkunde) für die Erfüllung von Mängelansprüchen zurückgegeben (Ziffer 6.12.5 VV-Bau). Bestehen zu diesem Zeitpunkt noch Vertragserfüllungsansprüche (z.B. noch fehlende Teilleistungen), ist für diese eine gesonderte Sicherheit (z.B. Erfüllungsbürgschaft in gesonderter Urkunde) zu stellen. Sind zudem noch fest- gestellte Mängel zu beseitigen, erhöht sich diese Sicherheit um den zweifachen Betrag der voraussichtlichen Aufwendungen der Mängelbeseitigung. Eine für die Erfüllung von Mängelansprüchen gestellte Sicherheit wird gemäß § 17 Abs. 8 Nr. 2 Satz 1 nach Ablauf von zwei Jahren zurückgegeben. Sind rechtzeitig geltend gemachte Ansprüche (z.B. Mängelansprüche, gesicherte Erstattung von Überzahlungen) zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfüllt, wird die Auftraggeberin einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurück-halten (§17 Abs. 8 Nr. 2 Satz 2). Eine Bürgschaftsurkunde für Abschlagszahlungen nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B wird nach dem mangel- freien Einbau der Stoffe oder Bauteile zurückgegeben. Eine Bürgschaftsurkunde für vereinbarte Vorauszahlungen wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlungen auf fällige Zahlungen vollständig angerechnet worden sind.
9 Steuerabzug bei Bauleistungen (Freistellungsbescheinigung) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, der Auftraggeberin jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Ände- rung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
10 Rahmenvereinbarungen Für die Vergabe von Bauleistungen über eine Rahmenvereinbarung gelten diese ZVB mit folgenden Maßgaben: 10.1 Die Rahmenvereinbarung legt die Art und den Umfang der Leistung fest. Sie wird für die in Nr. 11.1 Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) (Anlage 6-070) bestimmte Dauer geschlossen.
10.2 Der konkrete Einzelauftrag wird von einer abrufberechtigten Stelle (Nr. 11.2 BVB (Anlage 6-070)) schriftlich auf dem Vordruck Einzelauftrag (R) (Anlage 6-160) erteilt. Darin sind z.B. die Art, der Ort und die Ausführungszeit der auszuführenden Leistung festgelegt. Ein Auftragnehmer darf nur Anordnungen seiner beauftragenden Stelle befolgen. Hinweis: Ein Einzelauftrag im Unterschwellenbereich muss die Wertgrenzen der Ziffer 6.4.5 VV-Bau beachten. Ein Einzelauftrag im Oberschwellenbereich muss die Vorgaben des § 4a Abs. 4, 5 VOB/A beachten. Hinweis: Bei Rahmenvereinbarungen sind Nebenangebote unzulässig.
10.3 Für von der Auftraggeberin angeordnete Stundenlohnarbeiten werden die vereinbarten Stundenverrechnungssät- ze zuzüglich Umsatzsteuer nach den tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten ohne Wegezeiten bezahlt; die verein- barten Verrechnungssätze gelten unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden. Von der Auftraggeberin zu vertretende und anerkannte Warte- und Arbeitsunterbrechungszeiten werden wie Stundenlohnarbeiten vergütet.
10.4 Verlangt die Auftraggeberin eine Leistungsausführung außerhalb der werktäglichen Regelarbeitszeit, wird für jede geleistete Stunde eine zusätzliche Vergütung (Tarifzuschlag) nach der einschlägigen Tarifvereinbarung für Mehr-, Sonntags-, Feiertags- und Nacharbeit zzgl. der tatsächlich aufgewendeten Zuschläge gezahlt.
10.5 Verlangt die Auftraggeberin die Ausführung eines Einzelauftrages sehr geringen Umfangs, wird nach Maßgabe der Nr. 11.3 BVB (Anlage 6-070) eine zusätzliche Aufwandspauschale gezahlt.
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VV-Bau Anlage 6-070 Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
Sanierung Heizzentrale Baumaßnahme:
Vergabe-Nr.: SBH VOB ÖA 499-26 SW
Leistung: Brehmweg 60 - Heizung
Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
Hinweis: Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).
1 Objekt-, Bauüberwachung (§ 4 Abs. 1) Für die Objekt-, Bauüberwachung ist ausschließlich die von der Auftraggeberin benannte Person zuständig. Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden.
SBH | Schulbau Hamburg Die Objekt-/Bauüberwachung obliegt An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg Diese/r hat als Architekt/Ingenieur mit der Wahrnehmung beauftragt. Die für die Objekt-/Bauüberwachung zuständige Person wird mit der Auftragserteilung bekannt gegeben.
2 Ausführungsfristen (§ 5) 2.1 Mit der Ausführung ist zu beginnen am (Datum).
spätestens am (Datum). unverzüglich nach Erteilung des Auftrages. nach gesonderter schriftlicher Aufforderung durch die Auftraggeberin, die spätestens 14 Werktage nach der Auftragserteilung erfolgt. Hinweis: Gesonderte Aufforderung ist stets bei Veröffentlichung im HmbTG vorzunehmen, siehe Ziffer 7.5 VV-Bau. Nach abzustimmenden Bauzeitenplan / Bauzeitfenster . spätestens Werktage nach Aufforderung. Späteste Aufforderung erfolgt am: (Datum).
2.2 Die Leistung ist fertig zu stellen spätestens am 30.06.202 7 (Datum). innerhalb von Werktagen nach dem vereinbarten Beginn der Ausführung. Zeitfrist gem. abzustimmenden Bauzeitenplan . spätestens Werktage nach
2.3 Einzelfristen Einzelfristen für die Vollendung der Ausführung
-
= spätestens Werktage nach
-
= spätestens (Datum)
Einzelfristen für den Ausführungsbeginn am Leistungsort
-
= spätestens Werktage nach
-
= spätestens (Datum)
Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen
-
= Kalendertage
-
= von bis (Datum)
Verbindliche Vertragsfristen gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind die vorstehenden Fristen für den Ausführungsbeginn (2.1) und die Fertigstellung (2.2) sowie die folgenden Einzelfristen:
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VV-Bau Anlage 6-070 Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
2.4 Die Auftraggeberin behält sich vor, vorstehend nicht datierte Zeitpunkte (Beginn und Ende der Ausführungsfrist und etwaiger Einzelfristen) im Zuschlagsschreiben datumsmäßig festzulegen.
3 Vertragsstrafe bei Fristüberschreitung (§ 11 Abs. 1) Bei Überschreitung der Vertragsfristen hat der Auftragnehmer gemäß § 11 VOB/B für jeden Werktag- bzw. Kalendertag folgende Vertragsstrafe zu zahlen: 0,00 3.1 Bei Überschreitung der Fristen für die Vollendung der Ausführung ............................ EUR (netto)/Werktag 3.2 Bei Überschreitung der Einzelfristen für die Vollendung der Ausführung -……………............. EUR (netto)/Werktag 3.3 Bei Überschreitung der Einzelfristen für den Ausführungsbeginn am Leistungsort -……………............. EUR (netto)/Werktag 3.4 Bei Überschreitung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen -……………............. EUR (netto)/Kalendertag
3.5 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der Abrechnungssumme (netto) begrenzt. Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafen wird auf insgesamt fünf Prozent der Auftragssumme (netto) begrenzt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der Teil der Netto-Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
Verwirkte Vertragsstrafen für die Überschreitung wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Ver-tragsstrafe angerechnet.
Hinweis: Zur Höhe der Vertragsstrafe wegen Fristüberschreitung siehe Ziffer 6.12.2 VV-Bau.
4 Beschleunigungsvergütung
Die Geltung einer Beschleunigungsvergütung wird gem. § 9a (EU) VOB/A vereinbart.
4.1 Höhe der Beschleunigungsvergütung bei Unterschreitung der Einzelfristen
-……………………… ..................... EUR (netto)/Kalendertag -……………………… ..................... EUR (netto)/Kalendertag -……………………… ..................... EUR (netto)/Kalendertag
4.2 Die Beschleunigungsvergütung wird auf insgesamt fünf Prozent der Abrechnungssumme (netto) begrenzt.
5 Mängelansprüche Als Verjährungsfristen für Mängelansprüche gelten die Fristen der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen bzw. des § 13 Abs. 4 VOB/B. gelten für folgende Leistungen die folgenden Fristen: für ........................................................................................................... = Jahre für ........................................................................................................... = Jahre Hinweis: Die Frist darf max. fünf Jahre betragen, siehe Ziffern 6.12.4 und 7.13 VV-Bau.
6 Abrechnung mit IT-Anlagen Führt der Auftragnehmer die Abrechnung mit IT-Anlagen durch, gelten folgende Bedingungen:
6.1 Für die Anwendung der „Sammlung REB“ ist deren Stand……………………………………………………… maßgebend.
6.2 Die Auftraggeberin beabsichtigt, -alle Berechnungen mit IT-Anlagen zu prüfen, die der Auftragnehmer mit IT-Anlagen aufgestellt hat und
- folgende REB-VB nicht anzuwenden: ……………………….....................………………………...............................
6.3 Der Auftragnehmer darf bei der Aufstellung der Abrechnung
- folgende IT-Programme nicht verwenden: …………….....................………………………..................... -folgende Rechenstelle nicht einsetzen: ……………….....................……………………….....................
6.4 Die Datenträger für die Prüfberechnung sind vom Auftragnehmer als Doppel der von ihm für die Leistungsberechnung verwendeten Datenträger zu liefern; IT-spezifische Einzelheiten der Datenträger:
werden von der Auftraggeberin selbst erstellt.
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VV-Bau Anlage 6-070 Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
7 Rechnungen (§ 14) 7.1 Alle Rechnungen sind bei SBH | Schulbau Hamburg, An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg via X-Rechnung 1 -fach und zugleich bei -fach einzureichen.
Weitere Rechnungsempfänger kann die Auftraggeberin bei der Zuschlagserteilung vorgeben.
7.2 Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind einfach 2 -fach einzureichen.
Alle Rechnungen (einschließlich etwaiger Anlagen, z.B. Stundennachweise) sind stets unter Angabe des Betreffs „PSP-Element; Sachkonto; Mittelbindungsnummer: “ einzureichen. Die Rechnungen sind zu senden an: Behörde:
Dienststelle:
Leitzeichen:
22222 Hamburg.
Die Kasse.Hamburg verarbeitet aktuell sowohl PDF-Rechnungen per E-Mail als auch Rechnungen nach den Standards ZUGFeRD und XRechnung.
Seit dem 1.1.2022 sind alle Vertragspartner öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, Rechnungen in dem Standard- format XRechnung elektronisch zu übermitteln. Diese Verpflichtung gilt nicht für Direktaufträge. Informationen zum elektronischen Rechnungsversand stehen unter https://www.hamburg.de/kasse/13082768/e-rechnung zur Verfügung.
Die Behörden, Ämter und Landesbetriebe der Freien und Hansestadt Hamburg verwenden unterschiedliche Leitweg- IDs, die bei der Rechnungsstellung über XRechnung anzugeben sind. Die einschlägige Leitweg-ID (bei mehreren Zahlungsschuldnern, z.B. bei Rahmenverträgen unterschiedliche Leitwege-IDs im Rahmen des jeweiligen Einzelabrufs) wird auf dem jeweiligen Zuschlagsschreiben mitgeteilt.
8 Zahlung (§ 16 Abs. 3 Nr. 1) Die Frist für die Prüfung der Schlussrechnung und die Fälligkeit der Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B beträgt 30 Kalendertage. wird aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung auf 60 Kalendertage verlängert. Hinweis: Zum Begründungerfordernis bei Fristverlängerung siehe Ziffer 7.16 VV-Bau. 9 Sicherheitsleistung (§ 17) 9.1 Der Auftragnehmer hat Sicherheit nach Nr. 8 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) (Anlage 6-060) zu leisten, soweit in Nr. 9.2 keine abweichende Vereinbarung getroffen ist. Hinweis: Soll eine von den ZVB (Anlage 6-060) abweichende Sicherheitsleistung vereinbart werden, ist Nr. 9.2 anzukreuzen.
9.2 Bei Aufträgen der Freien und Hansestadt Hamburg gilt abweichend von Nr. 8.1 ZVB (Anlage 6-060): Der Auftragnehmer stellt eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von Prozent der Netto-Auftrags- summe.
Der Auftragnehmer stellt eine Sicherheit für die Erfüllung von Mängelansprüchen in Höhe von drei Prozent der Netto- Auftragssumme bzw. der festgestellten Abrechnungssumme (inkl. USt) bei Bauaufträgen ab einer Auftragssumme von 250.000 EUR (Regelfall). ausnahmsweise unabhängig von der Höhe der Auftragssumme. Sind festgestellte Mängel zu beseitigen, erhöht sich die Sicherheit um den zweifachen Betrag der voraussichtlichen Aufwendungen für die Mängelbeseitigung.
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VV-Bau Anlage 6-070 Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen 10.1 Lohnänderungen werden nicht berücksichtigt werden bei Erfüllung der Voraussetzungen gemäß der Anlage Lohngleitklausel (Anlage 6-120) berücksichtigt. Hinweis: Der Vordruck Lohngleitklausel (Anlage 6-120) ist beizufügen.
10.2 Führung von Bautageberichten Arbeitstäglich, mit allen Angaben, die für Ausführung und Abrechnung von Bedeutung sind.
Bearbeiterhinweis: Weitere Bedingungen sind zu nummerieren. Werden keine weiteren Bedingungen aufgenommen, ist zu schreiben: „Keine“ und der Rest ist so zu sperren, dass keine Eintragungen vorgenommen werden können. 10.3 Stoffpreisänderungen werden nicht berücksichtigt werden bei Erfüllung der Voraussetzungen gemäß der Anlage Stoffpreisgleitklausel (Anlage 6-121) berücksichtigt. Hinweis: Der Vordruck Stoffpreisgleitklausel (Anlage 6-121) ist beizufügen. 10.4 Der AN hat auf Verlangen des AG an Baubesprechungen teilzunehmen. Diese finden regelmäßig wöchentl. statt.
11 Sonderregelung für Rahmenvereinbarungen Für die Vergabe von Bauleistungen über eine Rahmenvereinbarung gilt Nr. 10 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) (Anlage 6-060). Darüber hinaus gelten allein folgende Maßgaben: 11.1 Die vorliegende Rahmenvereinbarung ist eine Rahmenvereinbarung für die Zeit vom …. bis ……. 11.2 Zur Erteilung von Einzelaufträgen ist/sind folgende Stelle(n) berechtigt: ……………………….....................……………………….....................……………………….....................…………… ……………………….....................……………………….....................……………………….....................…………… 11.3 Verlangt die Auftraggeberin die Ausführung eines Einzelauftrags sehr geringen Umfangs bis zu einem Nettowert von Euro wird eine zusätzliche Aufwandpauschale von Euro (netto) gezahlt, sofern die Ausführung nicht mit anderen Arbeiten zusammen durchgeführt werden kann.
11.4 Alle Rechnungen sind bei -fach und zugleich bei -fach einzureichen.
Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind einfach -fach einzureichen.
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VV-Bau Anlage 6-100 Antrag Nachunternehmereinsatz
Antrag auf Zustimmung zum Nachunternehmereinsatz
Baumaßnahme: Sanierung Heizzentrale
Vergabe-Nr.: SBH VOB ÖA 499-26 SW Leistung: Brehmweg 60 - Heizung
- Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir die angebotene Leistung im Falle der Auftragserteilung gemäß § 4 Abs. 8 Nr. 1 Satz 1 VOB/B grundsätzlich im eigenen Betrieb auszuführen habe(n) und ein Einsatz von Nachunternehmern nur ausnahms- weise nach § 5 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) zulässig ist. Es gilt Nr. 2 Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000), den ich/wir jedem Nachunternehmer bekannt gemacht habe(n). Mir/uns ist bekannt, dass meine/unsere Haftung gegenüber der Auftraggeberin vom Einsatz des Nachunternehmers unberührt bleibt. Mir/Uns ist bekannt, dass jeder beabsichtigte Einsatz und Wechsel eines Nachunternehmers stets der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin bedarf. Für jeden Nachunternehmer muss der Bieter/Auftragnehmer einen gesonderten Antrag stellen. Die Zustimmung setzt einen Antrag voraus, der
- vom Bieter auf diesem Vordruck Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) zu stellen und
- dem ein vom Nachunternehmer ausgefüllter Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) beizufügen ist. Beide Vordrucke werden Vertragsbestandteil (vgl. Nr. 2 Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000)) und sind nach Maß- gabe der Nr. 4 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020) -im Fall einer Eignungsleihe: zusammen mit Vordruck Eignung (Anlage 6-030) mit dem Angebot abzugeben. -ohne Eignungsleihe: zusammen mit dem Angebot oder binnen sechs Tagen nach gesonderter Aufforde- rung der Vergabestelle abzugeben (siehe dazu Ziff. 5.1 oder 5.2 Vordruck Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6- 020)).
- Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne(n) ich/wir folgenden Nachunternehmer mit den von ihm auszuführenden Teilleistungen und beantrage(n) hiermit die Zustimmung zu seinem Einsatz:
(Name und Anschrift des Nachunternehmers)
Pos.-Nr. Bezeichnung der Teilleistungen
Mein/Unser Betrieb ist auf die vorbezeichnete(n) Teilleistung(en) eingerichtet.
Begründung für die Weitergabe:
Antrag Nachunternehmereinsatz – 04/2023 1 von 2
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VV-Bau Anlage 6-100 Antrag Nachunternehmereinsatz
-
Als Nachunternehmer werde(n) ich/wir nur Unternehmen beauftragen, die ihrerseits den Pflichten eines Nachunterneh- mers in Bezug auf Eignung, Ausführungsbedingungen und Kontrollen genügen (Nr. 2 Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000)).
-
Mein/unser Nachunternehmer ist im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter Nummer: Hinweis: Bei Oberschwellenvergaben ist die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten zulässig. Als Nachweis, dass mir/uns die erforderlichen Mittel meines/unseres Nachunternehmers zur Verfügung stehen, wird dessen Verpflichtungserklärung vorgelegt (Nr. 1 Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)).
-
Mein Nachunternehmer hat erklärt, dass er die oben bezeichnete Leistung vollständig im eigenen Betrieb ausführen wird. er bestimmte Leistungsteile unumgänglich weitervergibt (Nr. 2 Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)). Für diesen Nach-Nachunternehmer werde(n) ich/wir einen gesonderten Antrag vorlegen. Dem Nachunternehmer wurde die Pflicht auferlegt, vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die einge- setzten Beschäftigten bereitzuhalten und auf Verlangen am Ort der Kontrolle vorzulegen und zu erläutern (vgl. § 10 Satz 2 HmbVgG; siehe Ziff. 4 Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000)). Soweit dies mit der vertragsmäßigen Ausführung der Leistung vereinbar ist, werde(n) ich/wir bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen als Nachunternehmer beauftragen. Der Nachunternehmer wird bei Angebotsanforderung in Kenntnis gesetzt, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt und die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der Vergabe- und Vertrags- ordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B)“ werden zum Vertragsbestandteil gemacht. Dem Nachunternehmer werden keine ungünstigeren Bedingungen auferlegt, als zwischen mir/uns und der Auftragge- berin vereinbart sind; ich/wir werde(n) dies auf Verlangen nachweisen.
-
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Einhaltung der Pflichten durch den Nachunternehmer zu kontrollieren. Ich/Wir werde(n) insbesondere prüfen, ob das Angebot meines/unseres Nachunternehmers unter Einhaltung der Ta- riftreue und des Mindestlohns kalkuliert wurde. Mir/Uns wurde(n) vom Nachunternehmer alle erforderlichen Rechte eingeräumt, um dessen Einhaltung der Vorschrif- ten über die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit prüfen und überwachen zu können. Ich/Wir stelle(n) sicher, dass die zur ggf. notwendigen Einholung einer Abfrage des Wettbewerbsregisters nach § 6 WRegG erforderlichen Daten meines/unseres Nachunternehmers im Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (An- lage 6-101) angegeben sind (Nr. 9 Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)). Ich/Wir stelle(n) sicher, dass mein/unser Nachunternehmer das Preisermittlungsblatt 1 (Anlage 6-130) vorlegt (Nr. 10 Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)).
-
Diesem Antrag auf Zustimmung zum Nachunternehmereinsatz füge(n) ich/wir den vom Nachunternehmer vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) bei.
..................................................................................................................................................................................... Ort, Datum Unterschrift des Bieters bzw. Auftragnehmers – siehe die Hinweise unten
HINWEISE: • Wenn dieser Antrag zusammen mit dem Angebot elektronisch über das eVergabe-System abgegeben wird, ist hier der Name der erklärenden Person in Textform anzugeben. Eine eigenhändige Unterschrift ist hier entbehrlich. • In allen anderen Fällen (z.B. Abgabe in Papierform; elektronische Abgabe nicht zusammen mit dem Angebot) sind hier der Firmenstempel sowie die rechtsver- bindliche Unterschrift des Bieters bzw. Auftragnehmers erforderlich.
Antrag Nachunternehmereinsatz – 04/2023 2 von 2
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VV-Bau Anlage 6-101 Erklärung des Nachunternehmers
Erklärung des Nachunternehmers
HINWEIS: Dieser Vordruck ist stets in Papierform vom Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben und sodann vom Bieter bzw. Auftragnehmer an die Vergabestelle zu übermitteln!
Sanierung Heizzentrale Baumaßnahme:
Vergabe-Nr.: SBH VOB ÖA 499-26 SW
Leistung: Brehmweg 60 - Heizung
Hinweis: Jeder Nachunternehmer muss eine eigene Erklärung abgeben. Eine fehlende Erklärung führt zum Angebotsausschluss. Hinweis: Jeder Nachunternehmer muss vom Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000) Kenntnis genommen haben. Der Bewerber/Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die Leistungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir ver- pflichte(n) mich/uns gegenüber der Auftraggeberin, im Falle der Auftragserteilung mit dem Auftragnehmer gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften. Hinweis: Im Fall der Eignungsleihe vom Nachunternehmer anzukreuzen. Ist ein Nachunternehmer zugleich Eignungsleiher im Sinne des § 6d VOB/A (EU) bzw. Eignungsleiher im Unterschwellenbereich (siehe dazu Ziffer 2.2 Vordruck Landesrecht (6-000)), muss er stets auch den ausgefüllten Vordruck Eignung (Anlage 6-030) vorlegen.
-
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, folgende (Teil-)Leistungen im Falle der Auftragsvergabe an den Bewerber/Bieter/Auf- tragnehmer zu erbringen:
-
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir die genannten (Teil-)Leistung vollständig im eigenen Betrieb ausführe(n). die folgenden Leistungsteile
weitervergeben werden an
Mir/Uns ist bekannt, dass nur die unumgängliche Weitervergabe der mir/uns übertragenen Leistungen an andere Unternehmer (Nach-Nachunternehmer) zulässig ist und diese gemäß § 5 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) vorab vom Bewerber/Bieter/Auftragnehmer bei der Auftraggeberin mit einem gesonderten Antrag auf dem Vordruck Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) beantragt worden sein muss. Es gilt Nr. 2 Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000).
-
Ich/Wir wurde(n) in den letzten zwei Jahren nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gemäß § 6 Abs. 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mindestens 2.500 EUR belegt. Es liegen keine schweren Verfehlungen vor, die meinen/unseren Ausschluss vom Wettbewerb rechtfertigen könnten (vgl. § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A; § 6e Abs. 6 Nr. 3 VOB/A (EU)).
-
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns im Fall der Auftragserteilung, den in meinem/unserem Unternehmen bei Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten (insbesondere Zahlungs- zeitpunkt) mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den mein/unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmerentsendegesetzes gebunden ist (allgemeinverbindlicher Mindestlohntarifvertrag). Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns im Fall der Auftragserteilung zur Beachtung des Tarifvertragsgesetzes, des Arbeitneh- merüberlassungsgesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen über Mindestentgelte. Bei Übertragung von (Teil-)Leistungen auf Nachunternehmer werde(n) ich/wir diese entsprechend verpflichten.
Es besteht eine Bindung an einen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag nach dem Arbeitnehmerentsen- degesetz und zwar an (Angabe des Tarifvertrags):
Erklärung des Nachunternehmers – 04/2023 1 von 3 21
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VV-Bau Anlage 6-101 Erklärung des Nachunternehmers
Das niedrigste tarifvertragliche Entgelt beträgt EUR brutto/Stunde.
Es besteht keine Bindung an einen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag, mein/unser Unternehmen un- terliegt aber dem folgenden sonstigen Tarifvertrag:
Das niedrigste gezahlte Entgelt nach diesem Tarifvertrag beträgt EUR brutto/Stunde.
Mein/Unser Unternehmen unterliegt keinem Tarifvertrag.
Das niedrigste von meinem/unserem Unternehmen gezahlte Entgelt beträgt EUR brutto/Stunde.
Für den Fall, dass das niedrigste Entgelt unterhalb des gültigen Mindestlohns liegt, verpflichte(n) ich mich/wir uns, den bei der Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende) mindestens ein Entgelt in Höhe des Mindestlohns gemäß § 1 Abs. 2 des Mindestlohngesetzes vom 11.08.2014 (MiLoG) i.V.m. § 1 MiLoV in der jeweils geltenden Fassung zu zahlen.
-
Ich bin/Wir sind den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von -Steuern, -Beiträgen zu den Sozialversicherungen, -Beiträgen zur Sozialkasse des Baugewerbes (nur bei Unternehmen, die solche zu entrichten haben) sowie -Beiträgen zu der Berufsgenossenschaft nachgekommen und erfülle(n) die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung. Die aktuellen Nachweise gemäß § 7 Abs. 2 HmbVgG (siehe auch Nr. 2.4, 2. Spiegelstrich Vordruck Landes- recht (Anlage 6-000)) sind beigefügt.
-
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die von mir/uns eingesetzten Beschäftigten sowie die zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer geschlossenen Verträge bereitzuhalten. Auf Verlangen der Auftraggeberin werde(n) ich/wir ihm die Entgeltabrechnungen am Ort der Kontrolle vorlegen und erläu- tern und Einblick in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen sowie die zwischen mir/uns und den Nachunternehmern geschlossenen Verträge gewähren. Meine/Unsere Beschäftigten wurden auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen.
-
Bei der Verwendung von Natursteinen bei der Leistungsausführung: Ich versichere/Wir versichern, dass die Ausführung der Leistung nicht gegen die ILO-Kernarbeitsnormen der Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen verstößt (siehe „https://www.ilo.org/berlin/lang--de/index.htm“).
-
Ich/Wir stimme(n) zu, dass der Bewerber/Bieter/Auftragnehmer und/oder die Auftraggeberin meine/unsere Einhaltung der vorgenannten Pflichten kontrollieren. Ich/Wir habe(n) dem Bewerber/Bieter insbesondere alle erforderlichen Rechte eingeräumt, um die Einhaltung der Vor- schriften über die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit zu prüfen und zu überwachen.
-
Die Vergabestelle ist jederzeit berechtigt und unter Umständen verpflichtet, meine/unsere Angaben zu verifizieren
- durch die Abfrage des Wettbewerbsregisters und
- durch die Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) (noch bis zum 31.05.2025).
Hierzu werden die folgenden Angaben gemacht: Hinweis: Bietergemeinschaften müssen die Angaben für jedes Mitgliedsunternehmen einzeln machen.
Firma (Name, Sitz und Rechtsform):
Geschäftsführung bzw. verantwortlich handelnde Personen: (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsname, Staatsangehörigkeit)
Registergericht oder Genehmigungsbehörde:
Handelsregisternummer (wenn vorhanden): (sonst:) Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde:
Steuernummer (Zutreffendes bitte ankreuzen und eintragen): Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)
Erklärung des Nachunternehmers – 04/2023 2 von 3 22
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VV-Bau Anlage 6-101 Erklärung des Nachunternehmers
- Ich/Wir werde(n) dem Bewerber/Bieter/Auftragnehmer über die von mir/uns erbrachten (Teil-)Leistungen die Kalku- lationsangaben auf dem Vordruck Preisermittlungsblatt 1 (Anlage 6-130) vorlegen, damit die Vergabestelle die Ange- messenheit des Angebotspreises auch beim Einsatz von Nachunternehmern nachvollziehen kann.
Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche Erklärung meinen Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren der Freien und Hansestadt Hamburg zur Folge haben kann.
.......................................................................................................................................................................................... Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Nachunternehmers
Hinweise: Auf diesem Vordruck ist stets eine händische Unterschrift des Nachunternehmers erforderlich (unabhängig von der Art der Übermittlung des Vordrucks an die Vergabestelle). Werden Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt, sind die Originale auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Erklärung des Nachunternehmers – 04/2023 3 von 3 23
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VV-Bau Anlage 6-110 Bietergemeinschaft
Erklärung der Bietergemeinschaft
HINWEIS: Dieser Vordruck ist von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft stets in Papierform auszufüllen und zu unterschreiben und sodann vom bevollmächtigten Vertreter an die Vergabestelle zu übermitteln!
Baumaßnahme: Sanierung Heizzentrale
Vergabe-Nr.: SBH VOB ÖA 499-26 SW Leistung: Brehmweg 60 - Heizung
I. Das Angebot erfolgt durch eine Bietergemeinschaft aus den Mitgliedern:
-
......................................................................................................................................................................................
-
......................................................................................................................................................................................
-
......................................................................................................................................................................................
-
...................................................................................................................................................................................... (Firma und Anschrift) Die Bietergemeinschaft hat sich vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe gebildet. nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet. II. Der bevollmächtigte Vertreter für die Vertragsdurchführung ist: ......................................................................................................................................................................................... (Name und Anschrift) III. Die Bietergemeinschaft wurde aus folgenden Gründen gebildet: .......................................................................................................................................................................................... .......................................................................................................................................................................................... .......................................................................................................................................................................................... IV. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt:
-
Der bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich.
-
Die Erklärungen des bevollmächtigten Vertreters im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) sind zutreffend. Insbesondere treffen die Erklärungen unter Nr. 1.5 des Vordrucks Eignung (Anlage 6-030) auf jedes einzelne Mitgliedsunternehmen zu.
-
Alle Mitglieder haften als Gesamtschuldner.
-
Für kein Fach- oder Gebietslos im Angebot der Bietergemeinschaft stehen die Mitglieder in potentiellem Wettbewerbsverhältnis auf den relevanten Ausschreibungsmärkten.
-
Für kein Fach- oder Gebietslos im Angebot der Bietergemeinschaft ist ein Mitglied aufgrund seiner betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse jeweils allein zur Teilnahme an der Ausschreibung mit einem eigenständigen Angebot hinreichend leistungsfähig. Erst ihr Zusammenschluss versetzt die Mitglieder der Bietergemeinschaft in die Lage, ein Angebot abzugeben.
-
Zahlungen werden mit befreiender Wirkung für die Auftraggeberin an den o.g. bevollmächtigten Vertreter oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Gemeinschaft. Hinweis: Die vorstehende Erklärung ist durch geeignete, nachprüfbare Angaben und ggf. weitere Unterlagen anhand objektiver Kriterien glaubhaft zu machen. Dabei sind insbesondere die subjektiven unternehmerischen Gründe für die Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen. Hinweis: Bei nationalen (unterschwelligen) Vergaben gilt zusätzlich der § 6 Abs. 2 VOB/A.
-
................................................................................................................................................................................................................ Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds
.................................................................................................................................................................................................................. Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds
.................................................................................................................................................................................................................. Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds
................................................................................................................................................................................................................. Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds
[von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterschreiben] 24 Bietergemeinschaft - 04/2023
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VV-Bau Anlage 6-130 Preisermittlungsblatt 1
PREISERMITTLUNGSBLATT 1:
ANGABEN ZUR KALKULATION
[Anlage zum Angebot]
| Bieter | Vergabenummer SBH VOB ÖA 499-26 S | Datum W |
|---|---|---|
| Baumaßnahme Sanierung Heizzentrale | ||
| Angebot für Brehmweg 60 - Heizung |
Das Preisermittlungsblatt 1 ist vom Bieter gemäß den nachstehenden Hinweisen auszufüllen und zusammen mit dem Angebot abzugeben.
Je nach Kalkulationsmethode macht der Bieter die Angaben zu seiner Kalkulation in Teil A oder Teil B. Für eventuelle Erläuterungen hat der Bieter gegebenenfalls ein Beiblatt anzufügen.
Das Preisermittlungsblatt 1 wird vertraulich behandelt und nur den unmittelbar mit der Bearbeitung befassten Personen zugänglich gemacht.
Hinweis: Die Vergabestelle kann die Angaben zur Kalkulation im Preisermittlungsblatt 1 auch von jedem Nachunternehmer für die an ihn weitervergebene(n) (Teil-)Leistung(en) verlangen (vgl. Nr. 10 Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)).
Teil A: KALKULATION MIT VORBESTIMMTEN ZUSCHLÄGEN
| 1 | Angaben über den Verrechnungslohn | Zuschlag % | €/h |
|---|---|---|---|
| 1.1 | Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | ||
| 1.2 | Lohnzusatzkosten Sozialkosten, Soziallöhne u. lohnbezogene Kosten, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.3 | Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.4 | Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) | 0 | |
| 1.5 | Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) | ||
| 1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im EFB-Preis 2 berücksichtigen) | 0 |
Preisermittlungsblatt 1 – 04/2023 1 von 4
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[Seite 28]
VV-Bau Anlage 6-130 Preisermittlungsblatt 1
| 2 | Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zuschläge in % auf | ||||||
| Lohn | Stoffkosten | Gerätekosten | Sonstige Kosten | Nachunter- nehmerleist. | ||
| 2.1 | Baustellengemeinkosten | |||||
| 2.2 | Allgemeine Geschäftskosten | |||||
| 2.3 | Wagnis und Gewinn | |||||
| 2.3.1 | Gewinn | |||||
| 2.3.2 | betriebsbezogenes Wagnis (für allgemeines Unternehmensrisiko) | |||||
| 2.3.3 | leistungsbezogenes Wagnis (mit Leistungsausführung verbunden) | |||||
| 2.4 | Gesamtzuschläge |
| 3 | Ermittlung der Angebotssumme | |||
|---|---|---|---|---|
| Einzelkosten d. Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten € | Gesamt- zuschläge gem. 2.4 % | Angebotssumme € | ||
| 3.1 | Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden 0 x | |||
| 3.2 | Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | |||
| 3.3 | Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe) | |||
| 3.4 | Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) | |||
| 3.5 | Nachunternehmerleistungen *) | |||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer |
*) Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) der Auftraggeberin vorzulegen.
Preisermittlungsblatt 1 – 04/2023 2 von 4
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[Seite 29]
VV-Bau Anlage 6-130 Preisermittlungsblatt 1
Teil B: KALKULATION über die Endsumme
| 1 | Angaben über den Verrechnungslohn | Lohn €/h |
|---|---|---|
| 1.1 | Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen und Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | |
| 1.2 | Lohnzusatzkosten Sozialkosten, Soziallöhne und lohnbezogene Kosten | |
| 1.3 | Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder | |
| 1.4 | Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) | 0 |
Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (unten Nr. 2)
| 1.5 | Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1) | €/h 0 | v.H. | |
|---|---|---|---|---|
| 1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) | 0 |
x
x
x
x
x
| Ermittlung der Angebotssumme | Betrag € | Gesamt € | |
|---|---|---|---|
| 2 | Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | ||
| 2.1 | Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: 0 | ||
| 0,00 | |||
| 2.2 | Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | ||
| 2.3 | Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe) | ||
| 2.4 | Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) | ||
| 2.5 | Nachunternehmerleistungen *) | ||
| Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2) | 0,00 |
| Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise | |
|---|---|
| % | € |
| noch zu verteilen | 1) 0,00 |
*) Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) der Auftraggeberin vorzulegen.
Preisermittlungsblatt 1 – 04/2023 3 von 4
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[Seite 30]
VV-Bau Anlage 6-130 Preisermittlungsblatt 1
| 3 | Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 3.1 | Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind) | ||||
| Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne | |||||
| Bei Angebotssummen unter 5 Mio. €: Angabe des Betrages | |||||
| Bei Angebotssummen über 5 Mio. €: Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: | |||||
| 0 x | 0,00 | ||||
| Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung, Vermessung usw. | |||||
| Vorhalten und Reparatur der Geräte und Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge, und Kleingeräte, Materialkosten für Baustelleneinrichtung | |||||
| An- und Abtransport der Geräte und Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw. | |||||
| Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw. | |||||
| Baustellengemeinkosten (Summe 3.1) | |||||
| 3.2 | Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2) | ||||
| 3.3 | Wagnis und Gewinn (Summe 3.3) | ||||
| 3.3.1 | Gewinn | ||||
| 3.3.2 | betriebsbezogenes Wagnis (für allgemeines Unternehmensrisiko) | ||||
| 3.3.3 | leistungsbezogenes Wagnis (mit Leistungsausführung verbunden) | ||||
| Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3) | 2) 0,00 | ||||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 u. 3) | 0,00 |
1), 2) Hinweis: Der Betrag aus Feld 2) ist oben in das Feld 1) einzutragen.
Preisermittlungsblatt 1 – 04/2023 4 von 4
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[Seite 31]
VV-Bau Anlage 6-131 Preisermittlungsblatt 2
PREISERMITTLUNGSBLATT 2:
AUFGLIEDERUNG WICHTIGER EINHEITSPREISE
[Anlage zum Angebot]
| Bieter | Vergabenummer SBH VOB ÖA 499-26 SW | Datum |
|---|---|---|
| Baumaßnahme Sanierung Heizzentrale | ||
| Angebot für Brehmweg 60 - Heizung |
Das Preisermittlungsblatt 2 ist vom Bieter gemäß den nachstehenden Hinweisen auszufüllen und zusammen mit dem Angebot abzugeben.
Diese Aufgliederung dient der Vergabestelle dazu, im Rahmen der Angebotswertung die für die Angebotssumme maßgeblichen Kalkulationsbestandteile beurteilen zu können. Wichtige, den Preis bestimmende Teilleistungen werden von der Vergabestelle vorgegeben (Spalten 1 – 3). Der Bieter gibt seine Preise für die Teilleistungen an (Spalten 4 – 9). Für eventuelle Erläuterungen hat der Bieter gegebenenfalls ein Beiblatt beizufügen.
Das Preisermittlungsblatt 2 wird vertraulich behandelt und nur den unmittelbar mit der Bearbeitung befassten Personen zugänglich gemacht.
| OZ des LV1) | Kurzbezeichnung der Teilleistung1) | Mengen- einheit1) | Zeit- ansatz Std.2) | Teilkosten einschl. Zuschläge in EUR (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Löhne | Stoffe | Geräte3) | Nachunter- nehmer | Angebotener Einheitspreis (Sp. 5+6+7+8) | ||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 |
| 01.02.1 | Brennwertkessel 800 kW | Stück | 0,00 | |||||
| 01.02.2 | Einbringung Kessel | Stück | 0,00 | |||||
| 01.02. 10 | Neutralisationseinrichtung | Stück | 0,00 | |||||
| 01.02. 11 | Kondensathebeanlage | Stück | 0,00 | |||||
| 01.02. 18 | Heizwasser Pufferspeicher | Stück | 0,00 | |||||
| 01.02. 19 | Aufstellen Pufferspeicher | Stück | 0,00 | |||||
| 01.02. 42 | Steuereinheit Druckhalteanlage | Stück | 0,00 | |||||
| 01.02. 43 | Membran Druckausdehnungsgefäß | Stück | 0,00 | |||||
| 01.02. 56 | Motor Drosselklappe | Stück | 0,00 | |||||
| 01.02. 57 | Stellantrieb für Motor Drosselklappe | Stück | 0,00 | |||||
| 02.01.1 | Feuerschutztür 2,00 x 1,15 m | Stück | 0,00 | |||||
| 0,00 | ||||||||
| 0,00 |
- Wird von der Auftraggeberin vorgegeben.
- Nur für Teilleistungen, die der Auftragnehmer selbst erbringt.
- Für Gerätekosten einschließlich der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahl zugerechnet worden sind.
Preisermittlungsblatt 2 - 04/2023
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[Seite 32]
VV-Bau Anlage 6-030 Eignung
ERKLÄRUNG ZUR EIGNUNG UND AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
Eigenerklärung über die Eignung und Auftragsausführung gemäß § 6a VOB/A bzw. VOB/A EU sowie gemäß § 7 HmbVgG
Dieser Vordruck ist Teil der Vergabeunterlagen zum Vergabeverfahren: Baumaßnahme: S anierung Heizzentrale
Vergabe-Nr.: SBH VOB ÖA 499-26 SW Leistung: Brehmweg 60 - Heizung
TEIL A: VON DER VERGABESTELLE AUSZUFÜLLEN
Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein nationales (unterschwelliges) Vergabeverfahren bis zum aktuellen EU-Schwellenwert. europaweites (oberschwelliges) Vergabeverfahren ab dem aktuellen EU-Schwellenwert.
I.Zum Vorlagezeitpunkt: Diese Eigenerklärung ist der vorläufige Nachweis über das Vorliegen der Eignungsanforderungen und der geforderten Ausführungsbedingungen sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Sie ist der Vergabestelle in rechtskräftig unterzeichneter Form einzureichen • mit dem Teilnahmeantrag (bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb) bzw. • mit dem Angebot (Vordruck Angebot (Anlage 6-040), bei Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb).
Zur Bestätigung der Eigenerklärung sind die geforderten Nachweise/Angaben/Unterlagen vorzulegen
- bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb: bereits mit dem Teilnahmeantrag.
- bei Vergabeverfahren ohne Teilnahmewettbewerb: nach Wahl der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle (siehe Nr. 5 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020)). Ausländische Unternehmen haben jeweils vergleichbare Nachweise zu erbringen, bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.
II.Zu den Eignungsnachweisen: Teilnehmer/Bieter müssen sämtliche in Teil B geforderten Angaben und Nachweise fristgerecht vorlegen.
Über die in Teil B geforderten Nachweise/Angaben/Unterlagen hinaus verlangt die Vergabestelle zur Bestäti- gung der Eigenerklärung noch folgende zusätzliche Angaben und Nachweise:
• zur Eignung im Allgemeinen (Nr. 1): Hinweis: Bei Unterschwellenvergaben kann die Auftraggeberin nach § 6a Abs. 3 VOB/A zusätzliche Angaben, insbes. zur Prüfung der Fachkunde, verlangen. Bei Oberschwellenvergaben kann die Auftraggeberin weitere Nachweise nur zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit verlangen, sofern dafür stichhaltige Gründe vorliegen (§ 6a VOB/A EU).
Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt (gültig und nicht älter als 12 Monate)
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• zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Nr. 1.3): Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung Vorlage der Jahresabschlüsse (bei gesetzlicher Veröffentlichungspflicht) • zur beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit (Nr. 1.4): Die Auftraggeberin berücksichtigt auch vergleichbare Leistungen, die bis Jahre zurückliegen. Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die der Bieter zur Auftragsausführung verfügt. Weitere Angabe(n) gemäß § 6a Nr. 3 lit. b – f VOB/A EU:
• zu den Ausführungsbedingungen (Nr. 2): Qualifikation des Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß „Merkblatt über Rahmenbe- dingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“.
Wird diese Eigenerklärung im Namen einer Bietergemeinschaft abgegeben, erfolgen die Angaben in Teil B -unter Nrn. 1.1 – 1.4, Nr. 2 und Nr. 3: für die Bietergemeinschaft als Gesamtheit und -unter Nr. 1.5: im Namen jedes einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft. Zusammen mit der Eigenerklärung ist der ausgefüllte und unterschriebene Vordruck Bietergemeinschaft (An- lage 6-110) mit entsprechenden Vollmachten einzureichen. Bei unterschwelligen Vergaben ist § 6 Abs. 2 VOB/A zu beachten. Die Auftraggeberin darf vom Bieter/Teilnehmer auch alle Nachweise für dessen Nachunternehmer verlangen. Diese sind nach Maßgabe der Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) auf gesonderte Anforderung vorzulegen.
III.Zur Eignungsleihe: Für die Zulässigkeit einer etwaigen Eignungsleihe gilt:
Die Eignungsleihe bei Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich: Sie ist zulässig, sofern im Unterschwellenbereich ein Mindestmaß an Fachkunde und Leistungsfähigkeit für den Auftrag beim Bewerber oder Bieter selbst vorhanden ist und er einen Teil der Leistung selbst aus- führt. Ein Bewerber/Bieter muss die Eignungsanforderungen bei nationalen Vergabeverfahren grundsätzlich in eigener Person erfüllen und darf sich dazu nur in Teilen anderer Unternehmen bedienen. (Folge des Selbstausführungsgebots nach § 4 Abs. 8 Nr. 1 Satz 1 VOB/B; vgl. auch § 6 Abs. 2 VOB/A) Hinweis: Die Beschränkung der Eignungsleihe gilt nicht innerhalb einer Bietergemeinschaft für die Mitglieder untereinander.
Die Eignungsleihe ist im vorliegenden Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich zulässig. Die Voraussetzungen der Eignungsleihe nach § 6d EU VOB/A liegen vor, unter denen sich ein Bewer- ber/Bieter bei europaweiten Vergabeverfahren auf die Leistungsfähigkeit und Kapazitäten anderer Unter- nehmen (z.B. Nachunternehmer, Mitglied der Bietergemeinschaft, Kooperationspartner oder sonstiges Un- ternehmen; im folgenden „Eignungsleiher“ genannt) berufen darf. Hinweis: In diesem Fall sind vom Bewerber/Bieter ggf. Angaben in Nr. 3 zu machen.
Die Eignungsleihe ist beim vorliegenden Vergabeverfahren für folgende kritische Aufgaben ausgeschlos- sen, die vom Bieter selbst zu erbringen sind (§ 6d EU Abs. 4 Alt. 1 VOB/A):
Hinweis: In diesem Fall sind vom Bewerber/Bieter für die genannten kritischen Aufgaben keine Angaben in Nr. 3 zu machen.
Die Eignungsleihe ist beim vorliegenden Vergabeverfahren für folgende kritische Aufgaben insoweit aus- geschlossen, als sie nur von einem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen sind (§ 6d EU Abs. 4 Alt. 2 VOB/A):
Hinweis: In diesem Fall sind vom Bewerber/Bieter für die genannten kritischen Aufgaben ggf. Angaben in Nr. 3 zu machen.
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TEIL B: VOM BIETER AUSZUFÜLLEN UND ZU UNTERSCHREIBEN
Die nachfolgenden Erklärungen gibt der/geben die Unterzeichner ab im eigenen Namen des Bieters
im Namen der Bietergemeinschaft
1. Eignungsanforderungen (§ 6a VOB/A bzw. §§ 6a, e VOB/A EU)
1.1 Präqualifikation Ich bin/Wir sind in der Liste des „Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“ (sog. Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen unter Nummer: Hinweis: Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der in Nrn. 1.2 – 1.5 geforderten Erklärungen und Unterlagen nach § 6a VOB/A bzw. VOB/A EU auch die Nummer angeben, unter der sie in der Liste des „Vereins für die Präqualifikation von Bauunter- nehmen e.V.“ (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen sind. Bei Oberschwellenvergaben genügt die Eintragung in ein gleich- wertiges Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten (§ 6b Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU). Sind in den Nrn. 1.2 – 1.5 geforderte Informationen im Präqualifikationsverzeichnis nicht enthalten, muss das Unterneh- men diese ohne weitere Aufforderung durch die Vergabestelle als Einzelnachweis vorlegen. Hinweis: Bei einer Oberschwellenvergabe wird als vorläufiger Nachweis über die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ (EEE) akzeptiert (§ 6b Abs. 1 VOB/A EU), die auf dem Standardformular (Anlage 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 vom 05.01.2016, ABl. 2016 L 3, 16) zu erfolgen hat. Hinweis: Inhalte der „VOL-PQ“ des „Kooperationsverbundes Präqualifizierung Nord“ (https://www.abst-mv.de/pq-nord- servicestelle) werden nur anerkannt, wenn die Vergabe-stelle diese einzeln und konkret bestimmt als zusätzliche Eignungsnachweise für die Nrn. 1.2 – 1.5 zugelassen hat (oben Teil A).
1.2 Berufsregister Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen (siehe unten Nr. 1.5). Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Zur Bestätigung werden folgende Unterlagen vorgelegt: Gültige Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in das Berufsregister oder die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise/Bescheinigungen vorzulegen.
1.3 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Ich bin/Wir sind ausreichend leistungsfähig, um die ausgeschriebene Leistung zu erbringen. Insbesondere: • Umsatz Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen):
Zur Bestätigung meiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden geeignete Unterlagen vorgelegt. Hinweis: Etwaige zusätzlich geforderte Eignungsnachweise (oben Teil A) sind in jedem Fall vorzulegen.
1.4 Berufliche und technische Leistungsfähigkeit • Vergleichbare Leistungen/Referenzen In den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren habe ich/haben wir vergleichbare Leistungen ausgeführt. Hinweis: Für einen möglicherweise abweichenden Zeitraum siehe oben Teil A.
Zur Bestätigung werden folgende Unterlagen vorgelegt: Drei Referenznachweise aus dem betreffenden Zeitraum, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und über eine schriftliche Bescheinigung der Auftraggeberin über die auftragsge- mäße Leistungserbringung (Ausführung und Ergebnis) verfügen.
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• Arbeitskräfte Die für die Leistungsausführung erforderlichen Arbeitskräfte und Ausrüstung stehen mir/uns zur Verfügung.
Zur Bestätigung werden folgende Angaben gemacht: Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Hinweis: Etwaige zusätzlich geforderte Eignungsnachweise (oben Teil A) sind in jedem Fall vorzulegen.
1.5 Zuverlässigkeit bzw. Ausschlussgründe • Rechtskräftige Verurteilung oder Geldbuße Es liegen kein rechtskräftiges Urteil und keine festgesetzte Geldbuße gegen das Unternehmen oder eine für die Leitung verantwortliche Person (Geschäftsführer, leitende Angestellte) vor wegen: Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen (§§ 129 ff. StGB), Täterschaft oder Teilnahme an Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB) oder Finanzierung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB), Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern (§ 108e StGB), unzulässige Interessenwahrnehmung (§ 108f StGB), Vorteilsgewährung und Bestechung (§§ 333, 334, 335a StGB, Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung), Menschenhandel (§§ 232 ff. StGB), Verstoß gegen die Pflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (§ 22 LkSG) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten. • Steuern, Abgaben, Sozialversicherungsbeiträge Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung wurde ordnungsgemäß erfüllt. Zur Bestätigung werden folgende Nachweise vorgelegt: -eine aktuelle Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, -eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers, die nicht älter als 12 Monate sein darf, zum Nachweis, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt werden, -eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse des Baugewerbes (SOKA-Bau oder anderer Sozialkassen) über die vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein darf. Dieser Nachweis ist nur von beitragspflichtigen Betrieben zu erbringen, -ggf. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts (als zusätzlich geforderter Nachweis, oben Teil A). • Schwere Verfehlung: Es liegt keine schwere Verfehlung vor, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt, z.B.
- wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB),
- wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO),
- wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO),
- Rechtsverstoß innerhalb der letzten zwei Jahre gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister, zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten, zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR geführt hat,
- rechtskräftiges Urteil oder festgesetzte Geldbuße innerhalb der letzten zwei Jahre gegen das Unternehmen oder eine für dessen Leitung verantwortliche Person (Geschäftsführer, leitende Angestellte) mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen wegen Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Insolvenzdelikte (§§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324 f. StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), oder §§10,11 SchwarzArbG (Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung und zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen), § 266a Abs. 1, 2 und 4 StGB (Vorenthaltung von Beiträgen des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung und zur Bundesanstalt für Arbeit, Einbehaltung von Teilen des Arbeitsentgelts), §§ 15, 15a AÜG (Verleih von ausländischen Arbeitnehmern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung durch Verleiher ohne Verleiherlaubnis, Entleih ausländischer Arbeitnehmer ohne Arbeitsgenehmigung zu "ausbeuterischen" Bedingungen oder in größerer Zahl oder beharrlich wiederholt), oder
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§404 Abs. 1 SGB III (Einsatz von Nachunternehmern, die Ausländer ohne Arbeitsgenehmigung beschäftigen), § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III (Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung), § 16 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 1a AÜG (Verleih bzw. Arbeitnehmerentleihe von Verleihern ohne Verleiherlaubnis), §16 Abs. 1 Nr. 1b AÜG (Unzulässigkeit gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe), § 16 Abs. 1 Nr. 2 AÜG (Entleihe von ausländischen Arbeitnehmern ohne Arbeitsgenehmigung), § 8 SchwarzArbG (Beauftragung mit Schwarzarbeit), § 5 AEntG (Nichtgewährung zwingender Arbeitsbedingungen). • Schwarzarbeit Die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbekämpfungs- gesetz (SchwarzArbG) oder § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) liegen nicht vor. • Insolvenz/Liquidation Ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde beantragt. Ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde eröffnet. Es wurde ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens gestellt. Ein Antrag auf Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde mangels Masse abgelehnt. Mein/Unser Unternehmen befindet sich in Liquidation (Auflösung zur Abwicklung). Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt. Er wird auf Verlangen vorgelegt.
• Registerabfragen Die Vergabestelle ist jederzeit berechtigt, meine/unsere Angaben zu verifizieren durch
- Abfrage des Wettbewerbsregisters gem. § 6 WRegG
- die Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150a Gewerbeordnung (GewO, noch bis zum 31.05.2025) Hierzu werden die folgenden Angaben gemacht: Hinweis: Bietergemeinschaften müssen die Angaben für jedes Mitgliedsunternehmen einzeln machen.
Firma: (Name, Sitz und Rechtsform):
Geschäftsführung bzw. verantwortlich handelnde Personen: (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsname, Staatsangehörigkeit)
Registergericht oder Genehmigungsbehörde:
Handelsregisternummer (wenn vorhanden, s. oben Nr. 1.2): sonst: Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde: Steuernummer (Zutreffendes bitte ankreuzen und eintragen): Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)
2. Ausführungsbedingungen nach HmbVgG
2.1 Tariftreue und Mindestlohn Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns im Fall der Auftragserteilung, den in meinem/unserem Unternehmen bei Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten (insbesondere Zahlungszeitpunkt) mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den mein/unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmerentsendegesetzes gebunden ist (allgemein- verbindlicher Mindestlohntarifvertrag). Ich/Wir verpflichten(n) mich/uns im Fall der Auftragserteilung zur Beachtung des Tarifvertragsgesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, des Arbeitnehmerentsendegesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen über Mindestentgelte.
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Es besteht eine Bindung an einen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag nach dem Arbeitnehmerent- sendegesetz und zwar an
Das niedrigste tarifvertragliche Entgelt beträgt EUR brutto/Stunde.
Es besteht keine Bindung an einen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag, mein/unser Unternehmen unterliegt aber dem folgenden sonstigen Tarifvertrag:
Das niedrigste gezahlte Entgelt nach diesem Tarifvertrag beträgt EUR brutto/Stunde.
Mein/Unser Unternehmen unterliegt keinem Tarifvertrag. Das niedrigste von meinem/unserem Unternehmen gezahlte Entgelt beträgt EUR brutto/Stunde.
Für den Fall, dass das niedrigste Entgelt unterhalb des gültigen Mindestlohns liegt, verpflichte(n) ich mich/wir uns, den bei der Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende) mindestens ein Entgelt in Höhe des Mindestlohns gemäß § 1 Abs. 2 des Mindestlohngesetzes vom 11.08.2014 (MiLoG) i.V.m. § 1 MiLoV in der jeweils geltenden Fassung zu zahlen. Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden sollen, werde(n) ich/wir auch die Nachun- ternehmer entsprechend verpflichten. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die von mir/uns eingesetzten Beschäftigten auf Verlangen auf eigene Kosten binnen einer angemessenen Frist am Ort der Kontrolle vorzulegen und zu erläutern. Auf Verlangen der Auftraggeberin werde(n) ich/wir ihr die Entgeltabrechnungen vorlegen und Einblick in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Bei- trägen sowie die zwischen mir/uns und den Nachunternehmern geschlossenen Verträge gewähren. Meine/Unsere Beschäftigten wurden auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen.
2.2 Sozialverträgliche Beschaffung
ILO-Kernarbeitsnormen Ich versichere/Wir versichern, dass die Ausführung der Leistung nicht gegen die ILO-Kernarbeitsnor- men der Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen verstößt (Internationale Arbeitsorga- nisation – Vertretung in Deutschland (ILO-Berlin)). Bei der Leistungsausführung werden insbesondere keine Natursteine verwendet, die unter Verstoß gegen die ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen, hergestellt oder verarbeitet worden sind. Daher erkläre(n) ich/wir verbindlich (Zutreffendes bitte ankreuzen): Dieser Auftrag betrifft keine Natursteine. Ich versichere/Wir versichern, dass die Natursteine ohne Verletzung der ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen, hergestellt und/oder verarbeitet werden bzw. wurden. Ich/Wir erkläre(n) verbindlich, dass mein/unser Unternehmen oder meine/unsere Lieferanten Ziel führende Maß- nahmen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen im Zusammenhang mit der Verwendung von Natursteinen ergriffen haben. Entsprechende Selbstverpflichtungs- oder Verhaltenskodizes meines/unseres Unternehmens bzw. meiner/unserer Lieferanten, die die Ergreifung der zielführenden Maßnahmen dokumentieren, habe ich beigefügt. Bei Leistungserbringung mit Natursteinen durch Nachunternehmer: Ich/Wir erkläre(n) verbindlich, dass die von mir/uns benannten Nachunternehmer bzw. deren Lieferanten zumindest eine der vorstehend genannten Nach- weise bzw. Erklärungen mir/uns gegenüber abgegeben haben/ abgeben können. Auf Verlangen werde(n) ich/wir entsprechende verbindliche Nachweise bzw. Erklärung von den von mir/uns eingesetzten Nachunter- nehmern bzw. deren Lieferanten vorlegen. Sofern die Nachunternehmen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nicht namentlich benannt werden kön- nen, erkläre(n) ich/wir, dass wir nur Nachunternehmer einsetzen werde(n), die selbst oder deren Lieferanten zumindest eine der vorstehend genannten Nachweise bzw. Erklärungen mir/uns gegenüber abgegeben ha- ben/abgeben können. Mit der Benennung der Nachunternehmer werde(n) ich/wir entsprechende verbindliche Nachweise bzw. Erklärungen und etwaige Selbst- bzw. Verhaltenskodizes für die von mir/uns eingesetzten Nachunternehmen bzw. deren Lieferanten vorlegen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns zur Einhaltung dieser Anforderungen während der Leistungsausführung. Ich/wir werde(n) dafür sorgen und einstehen, dass bei der Ausführung der Leistungen die Regeln zur sozial verantwortlichen Beschaffung eingehalten werden. Die Auftraggeberin ist jederzeit zur Überprüfung meiner/unserer Angaben berechtigt. Insbesondere verpflichte(n) ich mich/wir uns, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
- anzugeben, wo die zu verwendenden Natursteine hergestellt, gewonnen bzw. verarbeitet wurden, und
- durch Vorlage einer unabhängigen Zertifizierung nachzuweisen, dass die Natursteine nicht unter Verletzung der ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen, hergestellt oder verarbeitet wird bzw. worden sind.
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2.3 Nachhaltige Beschaffung
Holzzertifizierung Mir/Uns ist bekannt, dass der Rohstoff Holz als Bestandteil der Bauleistung (ausgenommen als Bau- hilfsstoff) nach FSC („Forest Stewardship Council“), PEFC („Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes „) oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland gel- tenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen muss (zur Information über die Standards siehe „www.fsc-deutschland.de“ und „www.pefc.de“). Daher erkläre(n) ich/wir verbindlich (Zutreffendes bitte ankreuzen): Dieser Auftrag betrifft kein Holz als Rohstoff. Ich werde Holzprodukte verwenden, die nach FSC und/oder PEFC zertifiziert sind. Als Nachweis werde ich das Produktkettenzertifikat (CoC-Zertifikat) meines Unternehmens vorlegen. Ich werde Holzprodukte verwenden, die nach zertifiziert sind. Der Nachweis der Gleichwertigkeit - d.h. der Übereinstimmung des Zertifikats mit den für das jeweilige Her- kunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC - ist durch eine Prüfung vom Thünen-Institut in Hamburg (TI) oder dem Bundesamt für Naturschutz in Bonn (BfN) erbracht. Als Nachweis werde ich das Zertifikat ein- schließlich des Prüfergebnisses vorlegen. Ich werde Holzprodukte verwenden, die die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen und hierüber einen Einzelnachweis vorlegen. Der Einzelnachweis ist eine von 1.einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Handwerkskammer (Sachgebiete Tischler und Zimmerer) oder der Industrie- und Handelskammer (Sachgebiete Holz und Holzbau) oder 2. einem akkreditierten Zertifizierungsdienstanbieter, der hinsichtlich Zertifizierung der nachhaltigen Waldbe- wirtschaftung und Produktkette akkreditiert ist, ausgestellte Dokumentation, die belegt, dass das eingesetzte Holz bzw. die Holzprodukte aus FSC-/ PEFC-zertifizierten oder gleichwertigen nachhaltigen Beständen stam- men und die nachfolgenden Kriterien erfüllt: •Mengenmäßiger Bezug des Holzes bzw. der Holzprodukte zum Auftrag (laufende Meter, Fläche, Volumen, etc.) •Zeitlicher Bezug der Bestellung und Lieferung zum Auftrag • Inhaltlicher Bezug des Holzes bzw. der Holzprodukte zum Auftrag (z.B. Art des Holzes bzw. des/der Pro- dukte(s) Ich werde alle für die Leistung benötigten Holzprodukte/Holzbauteile von einem FSC- oder PEFC zertifizierten Unternehmen direkt für diesen Auftrag erwerben. Als Nachweis werde ich der Bauüberwachung den Lieferschein mit mindestens folgenden Angaben: Baumaß- nahme, FSC- und/oder PEFC-Aussage zu den Holzprodukten/Holzbauteilen, Zertifizierungs-nummer des Ver- käufers, Lieferdatum, Art und Menge der Holzprodukte/Holzbauteile vorlegen. Ich werde bei •Bauleistungen vor dem Einbau des Holzes bzw. der Holzprodukte •Liefer- und Einbauleistungen bei der Anlieferung des Holzes bzw. der Holzprodukte den jeweiligen Nachweis im Original vorlegen.
2.4 Registerabfrage Die Auftragserteilung setzt voraus, dass eine Abfrage für den Bieter beim Wettbewerbsregister bzw. Gewerbezent- ralregister (noch bis zum 31.05.2025) keine Ergebnisse erbracht hat, die die Zuverlässigkeit des Bieters berühren. Die Angaben für die ggf. erforderliche Registerabfrage wurden bereits unter Nr. 1.5 gemacht.
Hinweis: Etwaige zusätzlich geforderte Nachweise zu den Ausführungsbedingungen (oben Teil A) sind in jedem Fall vorzulegen.
3. Eignungsleihe (§ 6d EU VOB/A)
Hinweis: Bei einer – von der Vergabestelle ganz oder teilweise zugelassenen (oben Teil A) – Eignungsleihe muss der Bewerber/Bieter die nachfolgenden Erklärungen und Angaben machen.
Mir/Uns ist bekannt, dass sich bei einer Eignungsleihe die Eignungsprüfung auf jedes Unternehmen erstreckt, das für die Beurteilung meiner/unserer Eignung von Bedeutung ist („Eignungsleiher“) und dass deshalb jeder Eignungsleiher sowie Art und Umfang seiner Leistungserbringung auf diesem Vordruck namentlich zu benen- nen sind. Folgende Teile des Auftrags, die für meine/unsere Eignung maßgeblich sind, sollen als Unterauftrag an folgende Eignungsleiher vergeben werden:
Eignungsleiher eignungsrelevanter Auftragsteil Name/Firma, Anschrift, Geschäftsführung nach Art und Umfang anzugeben
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Mir/uns ist bekannt, dass die fehlende oder unvollständige Benennung eines Eignungsleihers zwin- gend zum Angebotsausschluss führt. Ist ein Eignungsleiher zugleich Nachunternehmer, werde(n) ich/wir zusammen mit dieser Erklärung auch die Vordrucke Nachunternehmer (Anlage 6-100 und 6-101) vorlegen. Ich/Wir erkläre(n) hiermit, über die Mittel des/der benannten Eignungsleiher(s) zu verfügen. Einen geeigneten Nachweis werde(n) ich/wir auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle unverzüglich vorlegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass sämtliche eignungsrelevanten Nachweise auch für den/die Eignungsleiher vorzulegen sind (§ 6d EU Abs. 3 VOB/A). Daher lege(n) ich/wir zusammen mit diesem Vordruck vor: • alle Nachweise, Angaben und Unterlagen nach Nummer 1.5 vollständig (unabhängig vom betreffenden Auftragsteil) auch für den/die benannten Eignungsleiher, und • alle Nachweise, Angaben und Unterlagen nach den übrigen Nummern 1 und 2 für den/die benannten Eignungsleiher in Bezug auf den jeweiligen Auftragsteil. Ich/Wir erkläre(n), gemeinsam mit dem/den Eignungsleiher(n) für die Auftragsausführung zu haften (§ 6 EU Abs. 2 VOB/A). Diese Haftungserklärung ist von entsprechenden Vollmachten des jeweiligen Eignungsleihers gedeckt, die ich/wir der Vergabestelle auf Verlangen unverzüglich vorlegen werde(n).
4. Angaben zur Statistik (Anforderung eForms)
• Unternehmensgröße und Mittelstandsförderung (Pflichtangabe) Bei meinem/unserem Unternehmen handelt es sich um ein Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen Euro Jahresumsatz Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Jahresumsatz Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Jahresumsatz Großunternehmen: über 249 Beschäftigte oder über 50 Millionen Euro Jahresumsatz
Hinweis: Die Einordnung der Unternehmensgröße orientiert sich an der EU-Empfehlung 2003/361 zu KMUs. Danach zählt ein Unternehmen zu den KMU, wenn es nicht mehr als 249 Beschäftigte hat und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen € erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen € aufweist. • Nationalität des Eigentümers (Pflichtangabe nur für EU-Verfahren) Mein/unser Unternehmen ist nicht börsennotiert. Staatsangehörigkeit(en) des wirtschaftlichen Eigentümers meines/unseres Unternehmens:
Mein/unser Unternehmen ist börsennotiert. (Angabe zur Nationalität des Eigentümers entfällt)
Unterschriftsleistung:
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eigenerklärungen in Nr. 1 – 4 wird hiermit bestätigt.
Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche, unvollständige oder unterlassene Erklärung bzw. Angabe den Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren zur Folge haben kann.
Mir/uns ist bekannt, dass die in diesem Vordruck geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen zum jeweils festgelegten Zeitpunkt (Nr. 5 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020)) vollständig vorgelegt werden müssen.
Mir/uns ist bekannt, dass bei nicht rechtzeitiger Vorlage der jeweiligen Nachweise, Angaben und Unterlagen eine einmalige Nachforderung unter angemessener Fristsetzung durch die Vergabestelle nach § 16a (EU) VOB/A erfolgt und das fruchtlose Verstreichen der Frist zum Ausschluss meines/unseres Angebots/Teilnahmeantrags führt.
(Ort, Datum) (Unterschrift/en) – siehe die Hinweise unten –
HINWEISE: • Wenn diese Erklärung zusammen mit dem Angebot elektronisch über das eVer- gabesystem abgegeben wird, ist hier der Name der erklärenden Person in Text- form anzugeben. • In allen anderen Fällen (z.B. Abgabe in Papierform; elektronische Abgabe nicht zusammen mit dem Angebot) sind hier der Firmenstempel und die rechtsverbind- liche Unterschrift des Bieters bzw. Auftragnehmers erforderlich. Eignung – 11/2024 8 von 8 37
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VV-Bau Anlage 7-010 Bürgschaft
Bürgschaftsurkunde
Der Auftragnehmer Name und Sitz
und die Auftraggeberin
letztere vertreten durch
haben folgenden Vertrag geschlossen:
| Nr. des Auftragsschreibens/Vertrages | Datum |
|---|---|
| Bezeichnung der Bauleistung |
Danach hat der Auftragnehmer eine Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung die Erfüllung von Mängelansprüchen eine Abschlagszahlung für die in § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B bestimmten Stoffe und Bauteile eine vereinbarte Vorauszahlung gemäß § 16 Abs. 2 VOB/B zu leisten. Er leistet sie in Form dieser Bürgschaft; sein Wahlrecht aus § 17 Abs. 3 VOB/B ist gewahrt.
Der Bürge Name und Anschrift
übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, Beträge bis zu einer Gesamthöhe von
EUR (in Worten: Euro)
an die Auftraggeberin zu zahlen. Auf die Einrede der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet. Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürg- schaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen der Auftrag- geberin und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung der Auftraggeberin zuständigen Stelle.
Ort, Datum Unterschrift des Bürgen
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Freie und Hansestadt Hamburg SBH | Schulbau Hamburg Einkauf & Vergabe (U 4) An der Stadthausbrücke 1 20355 Hamburg
Allgemeine Informationen zur Umsetzung der
datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14
der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
für Vergabeverfahren
Vorwort
Die Vergabestellen (VSt) der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) vergeben öffentliche Aufträge und Konzessionen gemäß § 97 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) bzw. gemäß § 2 Abs. 1 der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungs- aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) im Wettbe- werb und im Wege transparenter Vergabeverfahren. Im Rahmen dieser Vergabeverfahren und den daraus resultierenden Vertragsverhältnissen verarbeitet die FHH personenbezogene Daten von Bie- tern, Bewerbern und Vertragspartnern.
Daten sind personenbezogen, wenn sie sich auf eine identifizierte bzw. identifizierbare natürliche Person beziehen. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte Daten.
Das Verarbeiten personenbezogener Daten durch die VSt bedeutet, dass sie diese Daten zum Bei- spiel erheben, speichern, verwenden, übermitteln, zum Abruf bereitstellen oder löschen.
Im Folgenden werden Sie darüber informiert, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und was mit diesen Daten gemacht wird. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.
Inhaltsverzeichnis
1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich? ........................................................... 2 2 Wer ist Datenschutzbeauftragter? ................................................................................... 2 3 Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet? ......................................................................... 2 4 Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet? ................................................ 3 5 Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden? ................................................................................... 3 6 Wie lange werden Ihre Daten gespeichert? .................................................................... 4 7 Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie? .......................... 4
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1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO ist die jeweilige Behörde, in welche die Vergabestelle eingegliedert ist. Sie erreichen diese unter den nachfolgenden Kontaktdaten:
Freie und Hansestadt Hamburg SBH | Schulbau Hamburg An der Stadthausbrücke 1 20355 Hamburg
E-Mail: vergabestellesbh@sbh.hamburg.de FAX.: +49 40 427 310 143
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Fragen zum Inhalt oder Ablauf des Vergabeverfahrens ausschließ- lich über die Bieterkommunikation der E-Vergabe gestellt werden dürfen und auch nur über diese beantwortet werden, sofern das Ausschreibungsverfahren rein elektronisch durchge- führt wird.
2 Wer ist Datenschutzbeauftragter?
Zuständige/r Datenschutzbeauftragte/r ist:
Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde Amt für Organisation und zentrale Dienste Allgemeine Abteilung, Allgemeines Justitiariat Datenschutzbeauftragte Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg Telefon: (040) 428 23 - 18 16 Fax: (040) 427 31 - 0754 E-Mail: fbbehoerdlichedatenschutzbeauftragte@fb.hamburg.de
3 Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre personenbezo-
genen Daten verarbeitet?
Für die Beteiligung als Bieter oder Bewerber am Vergabeverfahren sowie die spätere Durchführung der daraus resultierenden Verträge durch die VSt werden personenbezogene Daten benötigt. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist Voraussetzung für die Teilnahme am Verga- beverfahren und die daraus ggf. resultierende Begründung eines Vertragsverhältnisses ist. Unvoll- ständige Angaben können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Die erhobenen Daten werden unter anderem für die Kommunikation zwischen den Bietern/Bewerbern/Vertragspartnern und der Vergabestelle, die Durchführung der Angebotswertung, insbesondere die Überprüfung der Bietereignung, sowie die spätere Vertragsabwicklung verwendet.
Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nur zum Zwecke der Durchführung von Verga- beverfahren und im Falle der Auftragserteilung für die Vertragsdurchführung erhoben und verarbei- tet.
Die Erhebung erfolgt im Bieterportal bei der Registrierung sowie im Rahmen der Einreichung von Teilnahmeanträgen und/oder der Angebotsabgabe. Darüber hinaus werden im Einzelfall auch per- sonenbezogene Daten bei Dritten erhoben, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung verpflichtet bzw. berechtigt sind oder mit Ihrer Einwilligung. Es werden beispielsweise Auszüge aus dem Gewerbe- zentralregister abgefordert oder Wirtschaftsauskünfte von entsprechenden Auskunfteien abgefragt.
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Die Erhebung personenbezogener Daten bei der Registrierung im Bieterportal ist erforderlich, um ein Angebot, einen Teilnahmeantrag oder eine Interessenbekundung abzugeben. Einzelheiten zu den im Rahmen der Registrierung erhobenen Daten entnehmen Sie bitte dem Punkt „Datenschutz“ auf der Startseite des Bieterportals (www.bieterportal.hamburg.de). Zudem sind bei Abgabe eines Angebots, eines Teilnahmeantrags oder einer Interessenbekundung ggf. weitere personenbezo- gene Daten anzugeben.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. a, b, c bzw. e i.V.m. Art. 6 Abs. 3 DSGVO und § 58 LHO sowie § 4 HmbDSG, dem GWB, der VgV und der UVgO u. a.
4 Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
Es werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet:
Identifikations- und Kontaktangaben,
zum Beispiel Vor- und Nachname der zuständigen Ansprechpersonen, Adresse/Sitz des Unter- nehmens, Nummer des Eintrags im Handelsregister/bei der Handwerkskammer.
Angaben zur Überprüfung der Bietereignung
zum Beispiel werden im Rahmen der Eignungsprüfung u.a. auch Daten zur Überprüfung von Referenzen und / oder teilweise die Schul- und Berufsausbildung, Berufserfahrung der einge- setzten Mitarbeiter/innen u.ä. erhoben.
Erhebung von Daten bei Dritten Darüber hinaus werden auch personenbezogene Daten bei Dritten erhoben, soweit diese ge- setzlich zur Mitteilung verpflichtet oder berechtigt sind oder mit Ihrer Einwilligung. Es werden beispielsweise Auszüge aus dem Gewerbezentralregister abgefordert oder Wirtschaftsauskünfte von entsprechenden Auskunfteien abgefragt.
5 Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben wer-
den?
Alle personenbezogenen Daten dürfen nur dann an andere Personen oder Behörden, öffentliche oder nicht-öffentliche Stellen inkl. das jeweilige Verfahren begleitendende Auftragnehmer der jewei- ligen Vergabestelle (z.B. Planungsbüros) übermittelt werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Übermittlung gesetzlich zugelassen ist. Im Rahmen des Vergabeverfahrens und ggf. der Ver- tragsdurchführung werden ihre personenbezogenen Daten an folgende Stellen weitergegeben:
Dienststellen der FHH
Bei Rahmenvereinbarungen werden die laut Vertrag jeweils abrufberechtigten Dienststellen (i.d.R. die Kernverwaltung sowie die Hochschulen und teilweise öffentliche Unternehmen) mittels Rundschreiben über das Ergebnis der Ausschreibung informiert und zum Abruf aus dem Vertrag verpflichtet. Hierbei werden der Name des erfolgreichen Bieters, der Name des zuständigen An- sprechpartners sowie die Kontaktdaten (Adresse, Telefon, Fax, E-Mail) an die Dienststellen übermittelt.
Sonstige Gremien In verschiedenen Dienststellen der FHH sind bestimmte Vergabeverfahren z.B. dem Vergabeausschuss oder sonstigen Gremien vor der Zuschlagserteilung vorzulegen. In diesem Zusammenhang werden den Deputierten oder Gremienmitgliedern neben Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens auch die Namen der beteiligten Bieter sowie die Ergebnisse der Wertung ihrer Angebote mitgeteilt.
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Vergabekammern/Gerichte
Die Vergabestelle (sowie die im Einzelfall ggf. mandatierte Rechtsanwaltliche Vertretung der Vergabestelle) ist im Falle eines Nachprüfungsverfahrens oder sonstiger rechtlicher Streitigkei- ten verpflichtet, die vollständige Vergabeakte gegenüber der Vergabekammer oder dem zustän- digen Gericht vorzulegen. Zudem können auch Bieter im Rahmen eines Nachprüfungsverfah- rens Akteneinsicht verlangen. Es erfolgt jedoch in diesen Fällen eine Schwärzung der personen- bezogenen Daten sowie der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der übrigen Bieter.
6 Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten unterliegen bestimmten Löschfristen, die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ergeben, wonach Daten nur solange aufbewahrt werden dür- fen, wie dies für die Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtungen unserer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprü- chen unter Beachtung von Aufbewahrungsfristen in Rechts- und Verwaltungsvorschriften erforder- lich ist. Maßgeblich hierfür sind unter anderem die gesetzlichen Verjährungsfristen nach §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die Verwaltungsvorschriften für Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung (VV zu §§ 70 bis 72 und 74 bis 80 LHO – VV-ZBR (Zahlungen, Buchführung, Rechnungslegung)) sowie die Aktenordnung der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Ham- burg.
7 Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?
Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich aus den Artikeln 15 bis 18, 21 und 77 DSGVO.
Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO)
Unter den Voraussetzungen des Artikels 15 DSGVO können Sie von dem Verantwortlichen Aus- kunft über Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu er- leichtern.
Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)
Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie unverzüglich eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie unter Berücksichti- gung der Zwecke der Verarbeitung eine Vervollständigung verlangen.
Recht auf Löschung/„Recht auf Vergessenwerden“ (Artikel 17 DSGVO)
Unter den Voraussetzungen des Artikels 17 DSGVO können Sie die Löschung Ihrer personen- bezogenen Daten verlangen. Ob Sie die unverzügliche Löschung Ihrer personenbezogenen Da- ten verlangen können, hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von der zuständigen Vergabestelle zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben oder rechtlicher Verpflichtungen noch benötigt werden.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)
Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.
Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO)
Sie haben unter den Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden perso- nenbezogenen Daten zu widersprechen. Allerdings kann dem nicht nachgekommen werden, wenn der Verantwortliche zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen
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kann, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.
Recht auf Beschwerde (Artikel 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbe- hörde Beschwerde einlegen. Dies ist die bzw. der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Die entsprechenden Kontaktdaten der bzw. des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit lauten:
Haus-/Postanschrift:
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Ludwig-Erhard-Str. 22 20459 Hamburg
Tel.: (040) 4 28 54 – 40 40 E-Fax: (040) 4 279 – 11 811
E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de
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Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Umwelt und Energie
Hinweise der Freien und Hansestadt Hamburg zur
Abfallentsorgung bei Bau- und Abbrucharbeiten
1. Prüfung des Abfallrechts in bauaufsichtlichen Verfahren
Die Beseitung baulicher Anlagen (Abbruch) wird i.d.R. im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 61 HBauO von der Bauaufsichtsbehörde geprüft. Dem Antrag sind Bauvorlagen nach § 6 Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) beizufügen. Informationen hierzu finden Sie im Internet unter: www.hamburg.de/baugenehmigung. Der Vordruck für den Abbruchantrag (= Bauantrag) ist dort ebenfalls zu finden.
2. Abfallrechtliche Grundlagen
Nach § 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist der Zweck des Gesetzes die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen. Bei allen Bau- und Abbruch- maßnahmen ist daher die Abfallhierarchie des § 6 KrWG zu beachten.
Abfälle sind so bereitzustellen, zu überlassen, einzusammeln, zu befördern, zu lagern und zu behandeln, dass die jeweils beste Möglichkeit der Abfallverwertung genutzt werden kann. Nicht verwertbare Abfälle sind gemeinwohlverträglich zu beseitigen.
Abfallerzeuger und -Besitzer sind nach § 8 Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) dazu verpflichtet, die unter Punkt 3 aufgeführten Abfallfraktionen getrennt zu sammeln , zu befördern und dies zu dokumentieren. Die Regelungen der Abschnitte 2 (Gewerbliche Siedlungsabfälle) und 3 (Bau- und Abbruchabfälle) der GewAbfV gelten nebeneinander. Das bedeutet, dass Gewerbebetriebe, bei denen sowohl gewerbliche Siedlungsabfälle als auch Bau- und Abbruchabfälle anfallen, sowohl die Vorschriften des Abschnitts 2 als auch des Abschnitts 3 der Gewerbeabfallverordnung zu beachten haben.
Innerhalb der einzelnen Abfallfraktionen ist es teilweise sinnvoll zusätzliche Trennungen vorzunehmen. Anfallende Gemische sind nach § 9 GefAbV einer Vorbehandlung bzw. Aufbereitung zuzuführen. Weitere Informationen hierzu gibt auch die „Vollzugshilfe zur Gewerbeabfallverordnung“ LAGA-Mitteilung 34 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).
Abfälle, die bei Bau- und Abbrucharbeiten anfallen, sind in der Regel von der kommunalen Entsorgung durch die Stadtreinigung Hamburg (SRH) ausgeschlossen; damit sind die Ab- fallerzeuger/-besitzer (Bauherr bzw. Baunternehmen) für die Entsorgung selbst verantwortlich.
Insbesondere zur Entsorgung der Abfälle, die aus dem Bereich des Auftraggebers zu ent- sorgen sind, sollten im Rahmen der Auftragsvergabe eindeutige Regelungen getroffen
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werden. Dabei sollten die Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung der VOB Teil C / DIN 18299 (insbesondere Punkt 0.2.14) beachtet werden.
3. Grundsätzliches zur Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen
Abfallschlüssel (AS) gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) in Klammern Die im Folgenden aufgelisteten Abfallfraktionen, die bei Bau- und Abbrucharbeiten zwangsweise anfallen, sind nach § 8 GewAbfV - soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar - getrennt zu erfassen und zu befördern.
Altglas [17 02 02]: Die Getrenntsammlungspflicht bedeutet nicht, dass z.B. Fensterglas vor Bereitstellung zur Entsorgung aus den Rahmen herauszutrennen ist.
Kunststoffe [17 02 03]: Innerhalb der Kunststoffabfallfraktion ist es sinnvoll Fenster mit PVC-Rahmen gesondert zu sammeln, da diese sich besonders gut für das Recycling eignen.
Metalle, einschließlich Legierungen [17 04 01 - 17 04 07 und 17 04 11] wie z.B. Stahl- und andere Eisenbauteile (Fe), aber auch Nichteisenmetalle (NE) und Buntmetalle.
Holz [17 02 01]: Spezielle Regelungen für die Entsorgung von Altholz enthält die Altholzverordnung (AltholzV). Hiernach ist Altholz an der Anfallstelle nach Herkunft und Sortiment oder nach Altholzkategorien getrennt zu halten, soweit dies für die Verwertung bzw. Beseitigung erforderlich ist. Zur Verwertung ist Altholz einer Altholzbehandlungsanlage zu zu führen. Die Entsorgung von Altholz der Kategorien A I bis A III in einem Bauabfallgemisch (gemischte Bau- und Abbruchabfälle [17 09 04]) ist zulässig, wenn das Gemisch einer Sortierung zugeführt wird und die aussortierte Altholzfraktion gemäß den Vorgaben der AltholzV entsorgt wird.
Dämmmaterial [17 06 04] kann aus unterschiedlichen Materialien bestehen. Am häufigsten sind mineralische Dämmstoffe (wie Glas- oder Steinwolle) und mineralölbasierte Dämmstoffe (z.B. Dämmplatten aus Polystyrol (PS) oder Polyurethan (PU)). Bis Juni 2000 wurden künstliche Mineralfasern eingesetzt, die inzwischen als krebserzeugend eingestuft sind; die aus diesen Materialien entstehenden Abfälle sind gefährliche Abfälle (vgl. [17 06 01*] und [17 06 03*]) und daher getrennt zu sammeln und zu entsorgen. Neuere Materialien sind i.d.R. mit einem RAL-Gütezeichen versehen und weisen kein schädigendes Potenzial auf.
Bitumengemische [17 03 02] werden im Straßen- und Wegebau, als Estrich oder Dachpappe und für Abdichtungen eingesetzt. Da es sich um eine Reinfraktion handelt, können Bitumengemische der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden.
Baustoffe auf Gipsbasis [17 08 02] sind vor allem Gipsmörtel, Gipsputz, gipshaltige Estriche (Trockenestrich oder Fließestrich) und raumauskleidende Produkte (Platten und Wandbauelemente aus Gips, z.B. Stuck). Raumauskleidende Produkte auf Gipsbasis, wie Gipskartonplatten. Gipskartonplatten können nur dann der Kreislaufwirtschaft zugeführt werden, wenn sie bereits beim Ausbau getrennt erfasst und bis zu ihrer Verwertung getrennt gehalten werden. Schon ein sehr geringer Gipsanteil führt beim Recycling von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen zu Sulfatgehalten, die sich negativ auf den daraus
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entstehenden Recycling-Baustoff und seine Einsatzmöglichkeiten auswirken. Daher darf Gips nicht mit mineralischen Gemischen entsort werden.
Die mineralischen Bau- und Abbruchabfallfraktionen Beton [17 01 01], Ziegel [17 01 02] sowie Fliesen und Keramik [17 01 03] sind ebenfalls getrennt zu sammeln und zu befördern. Ist eine getrennte Sammlung in Einzelfällen technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, ist für das Gemisch der Abfallschlüssel 17 01 07 zu verwenden.
Darüber hinaus sind alle Bau- und Abbruchabfälle die nach Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) als gefährliche Abfälle gelten, ebenfalls getrennt zu erfassen und zu entsorgen. Das Verbot der Vermischung einschließlich der Verdünnung gefährlicher Abfälle mit anderen Kategorien von gefährlichen Abfällen oder mit anderen Abfällen, Stoffen oder Materialien nach § 9 Absatz 2 KrWG (bei Abfällen zur Beseitigung i.V.m. § 15 Absatz 3 Satz 2 KrWG) gilt nach § 3 Absatz 1 Satz 3 und § 8 Absatz 1 Satz 3 GewAbfV auch für gewerbliche Siedlungsabfälle und Bau- und Abbruchabfälle. Sind gefährliche Abfälle mit nicht gefährlichen Abfällen vermischt, ist das ganze Abfallgemisch als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
4. Hinweise zu POP-haltigen Abfällen, z.B. HBCD-haltigen Dämm-
materialien
Generell sind POP-haltige Abfälle, die in § 2 POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV) benannt sind, aus dem Wertstoffkreislauf auszuschleusen. Dazu ist es notwendig, sie getrennt zu sammeln. Außerhalb zugelassener Anlagen ist die Vermischung mit anderen Abfällen verboten. Für HBCD-haltige Dämmmaterialien, die als POP-haltige Abfälle anfallen, steht aktuell kein etabliertes Recyclingverfahren zur Verfügung. Daher ist deren finale Entsorgung in Abfallverbrennungsanlagen geboten. Weitere Hinweise gibt das Merkblatt der BUE zu diesem Thema.
5. Beispiele für gefährliche Bau- und Abbruchabfälle
Abfallschlüssel (AS) gemäß AVV in Klammern Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten [17 05 03*], Beton, Ziegel u.ä., die gefährliche Stoffe enthalten [17 01 06*] (z.B. mit Chemikalien verunreinigter Bodenaushub) Als Anhaltspunkt für die Einstufung als mineralische Bauabfälle, „die gefährliche Stoffe enthalten“, gilt u.a. die AVV sowie die Festlegung der Norddeutschen Bauabfallvereinbarung vom 18.02.2000 (siehe Anhang 1 des AWP gefährliche Abfälle 2011).
Kohlenteerhaltige Bitumengemische [17 03 01*] (z.B. teerhaltiger Straßenaufbruch), Kohlenteer und kohlenteerhaltige Produkte [17 03 03*] (z.B. pech-/teerhaltige Dachpappe) Hinweise zur Einstufung enthält Anlage 2 des AWP Bau- und Abbruchabfälle 2006.
Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind [17 02 04*]
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Bei der Zuordnung von Altholz sind Sortiment und Herkunft des Altholzes gemäß Anhang III der AltholzV als Regelvermutung zu beachten. Danach sind beispielsweise imprägnierte Altholz-Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau und viele Altholz-Sortimente aus Abbruch und Rückbau, wie z.B. Fenster, Fensterstöcke, Konstruktionshölzer, Dachsparren, Altholz der Kategorie A IV und damit dem Abfallschlüssel 17 02 04* zuzuordnen.
Dämmmaterial, das Asbest enthält [17 06 01*] (schwachgebundene Asbestabfälle), as- besthaltige Baustoffe [17 06 05*] (z.B. Asbestzementplatten, asbesthaltige Rohre) Asbesthaltige Abfälle sind in Deponien zu beseitigen. Die LAGA-Mitteilung 23 „Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ ist ebenfalls zu beachten.
Anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält [17 06 03*] (z.B. künstliche Mineralfasern, Ausnahme: nachweislich nicht „krebserzeugend“ nach Gefahrstoffrecht)
Weitere Beispiele für gefährliche Bau- und Abbruchabfälle sind:
Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten [17 09 02*] (z.B. PCB-haltige Dichtungsmassen, PCB-haltige Bodenbeläge auf Harzbasis, PCB-haltige Isolierverglasungen, PCB-haltige Kondensatoren)
Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber enthalten [17 09 01*], Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle [20 01 21*]
Holzschutzmittel [03 02 01* - 03 02 05*]
Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten [08 01 11*]
Klebstoff- und Dichtungsmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten [08 04 09*]
Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind [15 02 02*]
Abfälle von Hydraulikölen [13 01 01* – 13 01 13*]
Abfälle von Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen [13 02 04* - 13 02 08*]
Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind [15 01 10*] (z.B. mit Resten o.g. Abfälle)
6. Hinweise zur ordnungsgemäßen Entsorgung
Die Regelungen der Nachweisverordnung (NachwV) und der Anzeige- und Erlaubnisver- ordnung (AbfAEV) sind zu beachten. Bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen sind Nachweise zu führen. Dies erfolgt grundsätzlich elektronisch mittels Entsorgungsnachweis und Begleitschein. Soweit der gefährliche Abfall über einen Einsammler mit einem gültigen Sammelentsorgungsnachweis entsorgt werden soll, können Übernahmescheine bei der Abgabe an den Einsammler – bis zu einer Menge von maximal 20 t je Abfallart – verwendet werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter: www.hamburg.de/abfall.
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Für den gewerbsmäßigen Transport von gefährlichen Abfällen ist eine Erlaubnis nach § 54 KrWG oder ein gültiges Entsorgungsfachbetriebszertifikat und eine Anzeige gemäß § 53 KrWG für das Befördern der jeweiligen Abfallart erforderlich.
7. Weitere Informationen
Entsorgungsberatung der Behörde für Umwelt und Energie - Tel. 040 / 428 40-4326
Gemeinsamer Abfallwirtschaftsplan (AWP) für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein vom 30.05.2006 Bewertung des gemeinsamen Abfallwirtschaftsplans für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein 2006 vom 30.11.2011 Abfallwirtschaftsplan gefährliche Abfälle vom 26.07.2011 www.hamburg.de/abfall www.hamburg.de/gewerbeabfall www.hamburg.de/bau-und-abbruchabfaelle www.hamburg.de/baugenehmigung
Stand: August 2019
KrWG Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz
- KrWG) vom 24.02.2012 AltholzV Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (Altholzverordnung - AltholzV) vom 15.08.2002 AVV Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis- Verordnung - AVV vom 10.12.2001 GewAbfV Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV) vom 18.04.2017 NachwV Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV vom 20.10.2006 POP-Abfall- ÜberwV Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP-Abfall- Überwachungs-Verordnung - POP-Abfall-ÜberwV) vom 17.07.2017 BBodSchV Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12.07.1999 BauVorlVO Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) vom 14. Dezember 2010
LAGA M20: Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen - Technische Regeln LAGA M23: Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle LAGA M34: Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung
in der jeweils gültigen Fassung.
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VV-Bau Anlage 6-020 Aufforderung Angebotsabgabe
Anlage zur Information zur Ausschreibung
Sanierung Heizzentrale Baumaßnahme:
Vergabe-Nr. : SBH VOB ÖA 499-26 SW Leistung: Brehmweg 60 - Heizung
1 Auftraggeberin Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung/-verzeichnis bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung der Auftraggeberin zu vergeben. Hinweis: Bei der Vergabe einer Rahmenvereinbarung werden zunächst die Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ausgewählt. Die spätere Vergabe der Rahmenvertragsleistungen erfolgt durch gesonderten Einzelabruf gegenüber den Vertragspartnern, ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch der Vertragspartner besteht. Hinweis: Bei Baumaßnahmen des Bundes werden die Verträge im Namen und für Rechnung der BRD, vertreten durch die FHH, geschlossen.
2 Auskünfte und Unterlagen Bei öffentlichen Ausschreibungen und Verfahren mit Teilnahmewettbewerb werden alle Auskünfte und Unterlagen grundsätzlich auf der Veröffentlichungsplattform der Freien und Hansestadt Hamburg (http://www.hamburg.de/oef- fentliche-auftraege/) elektronisch veröffentlicht. Ausnahmsweise wurden folgende Unterlagen dort nicht veröffentlicht:
Sie sind erhältlich bei
3 Es gelten die beigefügten Teilnahmebedingungen (TNB) (Anlage 6-050).
4 Nachunternehmer Eine Weitervergabe von Leistungsteilen an Nachunternehmer ist zugelassen. nicht zugelassen. teilweise zugelassen. Leistungsteil(e):
Ist der Nachunternehmereinsatz zugelassen, sind die ausgefüllten Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (An- lage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) abzugeben: •bei Eignungsleihe durch den Nachunternehmer (§ 6d EU VOB/A, bzw. im Unterschwellenbereich, sofern ein Min- destmaß an Fachkunde und Leistungsfähigkeit für den Auftrag beim Bewerber oder Bieter selbst vorhanden ist und er einen Teil der Leistung selbst ausführt): mit dem Angebot (Anlage 6-040) zusammen mit dem Vordruck Eignung (Anlage 6-030). •ohne Eignungsleihe: mit dem Angebot (Anlage 6-040) oder binnen sechs Tagen nach der gesonderten Anforde- rung der Vergabestelle (siehe dazu nachstehend Ziff. 5.1 oder 5.2).
Für den Nachunternehmereinsatz gelten der Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000) und die Vordrucke Antrag Nach- unternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101).
5 Nachweise, Angaben, Unterlagen
5.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind als Bestandteil des Angebotes (Anlage 6-040) mit einzureichen: Hinweis: Diese Vorgaben gelten nicht bei Verfahren mit einem vorgeschalteten öffentlichen Teilnahmewettbewerb, weil diese Nachweise/Angaben/Unterlagen dort bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen waren. Vordruck Angebot (Anlage 6-040) Hinweis: • Wird das Angebot in Papierform abgegeben, sind Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters erforderlich. • Wird das Angebot in Textform (§ 126b BGB) elektronisch über das eVergabe-System abgegeben, ist der Name der erklären- den Person in Textform anzugeben. • Ein elektronisches Angebot, das mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur signiert werden muss, muss wie vorgegeben signiert werden.
Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn: • ein schriftliches Angebot nicht unterschrieben ist;
Aufforderung Angebotsabgabe – 04/2023 1 von 5 49
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VV-Bau Anlage 6-020 Aufforderung Angebotsabgabe
• bei einem elektronisch übermittelten Angebot der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht an der vorgege- benen Stelle in Textform angegeben ist; • ein elektronisches Angebot, das mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert ist.
Vordruck Eignung (Anlage 6-030) mit den Eigenerklärungen über die Eignung, das Nichtvorliegen von Aus- schlussgründen und die Ausführungsbedingungen gemäß § 6a (EU) VOB/A und § 7 HmbVgG. Hinweis: Bei einer Vergabe oberhalb des EU-Schwellenwerts wird als vorläufiger Nachweis über die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ (EEE) akzeptiert (§ 6b EU Abs. 1 VOB/A). Sie ersetzt die Angaben in Nummer 1 des Vordrucks Eignung (Anlage 6-030); bei Verwendung der EEE sind daher zusätzlich die Angaben in den Nummern 2 und 3 des Vordrucks Eignung (Anlage 6-030) zu machen.
Im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) genannte Nachweise / Angaben / Unterlagen zur Bestätigung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 6a (EU) VOB/A und § 7 HmbVgG. Hinweis: Die Vergabestelle kann die Vorlage aller Nachweise / Angaben / Unterlagen des Vordrucks Eignung (Anlage 6-030) bereits mit der Angebotsabgabe oder erst auf gesondertes Verlangen (siehe Nr. 5.2 unten) fordern.
Vordruck Bietergemeinschaft (Anlage 6-110) (falls eine Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft erfolgt)
Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) (sofern eine Eignungsleihe über Nachunternehmer erfolgt: siehe oben Nr. 4)
Preisermittlungsblatt 1 (Anlage 6-130) (Angaben zur Kalkulation) – des Bieters
Preisermittlungsblatt 2 (Anlage 6-131) (Aufgliederung wichtiger Einheitspreise) – des Bieters
Vordruck Stoffpreisgleitklausel (Anlage 6-121)
Vordruck Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket –RUS-Sanktionen (Anlage 6-031)
5.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
Im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) genannte Nachweise / Angaben / Unterlagen zur Bestätigung der Eigener- klärungen über die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6a (EU) VOB/A und § 7 HmbVgG. Hinweis: Bei Eignungsleihe (§ 6d EU VOB/A) auch die Nachweise / Angaben / Unterlagen für den Eignungsleiher.
Hinweis: Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der Unterlagen gemäß § 6a (EU) VOB/A ihre PQ-Nummer im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) angeben (bei Oberschwellenvergaben auch die Eintragungsnummer eines gleichwertigen Verzeichnisses anderer EU-Mitgliedstaaten; § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A).
Hinweis: Die Vergabestelle kann die Vorlage der Nachweise / Angaben / Unterlagen bereits mit Angebotsabgabe (Nr. 5.1 oben) oder erst auf gesondertes Verlangen (z.B. von Bietern der engeren Wahl) fordern. Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) (sofern Nachunternehmereinsatz zugelassen: siehe oben Nr. 4) Hinweis: Bei einer Eignungsleihe über Nachunternehmer gilt aber Nr. 5.1 oben.
Preisermittlungsblatt 1 (Anlage 6-130) (Angaben zur Kalkulation) – des/der Nachunternehmer(s) Preisermittlungsblatt 2 (Anlage 6-131) (Aufgliederung wichtiger Einheitspreise) – des Bieters Urkalkulation – des Bieters Urkalkulation – des/der Nachunternehmer(s) Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“.
5.3 Nachforderung von fehlenden/unvollständigen Unterlagen:
Gem. § 16a EU Abs. 3 VOB/A werden keine Unterlagen oder Preisangaben nachgefordert.
Aufforderung Angebotsabgabe – 04/2023 2 von 5 50
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VV-Bau Anlage 6-020 Aufforderung Angebotsabgabe
6 Aufteilung in Lose
nein ja, Angebote sind möglichh für ein Los für mehrere Lose für alle Lose (alle Lose sind anzubieten) Näheres (z.B. Aufteilung und Anzahl der Lose, ggf. Einschränkungen) siehe Leistungsbeschreibung. Hinweis: Zum Gebot der Losaufteilung siehe Ziffer 6.6 VV-Bau. 7 Nebenangebote sind
nicht zugelassen. Hinweis: Bei der Vergabe einer Rahmenvereinbarung bzw. bei der Leistungserbringung aufgrund Einzelabrufs aus einer Rahmenvereinbarung sind Nebenangebote nicht zugelassen. zugelassen; es gelten die zusätzlichen Kriterien gemäß 9.2. Hinweis: Zu den Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Nebenangeboten siehe Ziffer 6.11.1 VV-Bau. nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen; es gelten die zusätzlichen Kriterien gemäß 9.2. unter Geltung der zusätzlichen Kriterien gemäß 9.2 nur zugelassen für:
Sonstige formale Einreichungsvoraussetzungen:
Die Nebenangebote müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Wegen des größeren Umfangs wird auf die Mindestanforderungen in der Baubeschreibung verwiesen. Hinsichtlich der Einzelheiten von Nebenangeboten gelten im Übrigen die Teilnahmebedingungen (TNB) (Anlage 6-050).
8 Abgabe von Angeboten Es werden nur / auch Angebote in Papierform akzeptiert. Sofern die Angebotsabgabe elektronisch erfolgt, werden nur Angebote mit folgender Signaturart akzeptiert: Textform nach §126b BGB Will ein Bieter kein Angebot abgeben, möge er die Vergabestelle bitte baldmöglichst darüber unterrichten (entfällt bei öffentlicher Ausschreibung/Teilnahmeverfahren/offenem Verfahren). Bei elektronischer Angebotsübermittlung sind der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen und das Angebot muss die geforderte Form wahren. Bei Angeboten in Textform gem. § 126b BGB ist auf dem Vordruck Angebot (Anlage 6-040) der Name der erklärenden Person in Textform anzugeben. Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist der beigefügte Vordruck Angebot (Anlage 6-040) ausgefüllt und rechtsverbind- lich unterschrieben zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle zu senden zu senden an
abzugeben am Ort des Öffnungstermins (Anschrift, Zimmer-Nr.)
Der Umschlag ist außen mit anliegendem Kennzettel zu versehen. Name/Firma und Anschrift des Bieters sowie Vergabeverfahren sind darauf genau anzugeben (Baumaßnahme, Vergabenummer und Leistung wie oben). Stellt die Vergabestelle Daten der Ausschreibung im digitalem GAEB-Format (D83 oder X83) zur Verfügung, soll der Bieter das Leistungsverzeichnis im gleichen digitalem GAEB-Format (D84 oder X84) einreichen. Sollte die hierfür erforderliche Software- Ausstattung nicht zur Verfügung stehen, kann das Programm mit dem Namen „Offerte L“ kostenfrei von der Internetseite „https://www.hamburg.de/“ heruntergeladen wweerden. Sind Angebote in Papierform zugelassen, gelten elektronische Dateien als Arbeitsmittel: Etwaige Abweichungen von der Papier- fassung sind in letzterer zu kennzeichnen, die im Zweifelsfall verbindlich ist. Sind nur elektronische Angebote über das eVergabe- System „eVergabe“ zugelassen, sind die elektronischen Angebotsdaten verbindlich. Zur Registrierung in „eVergabe“ siehe die Hin- weise auf der Veröffentlichungsplattform der Freien und Hansestadt Hamburg (http://www.hamburg.de/oeffentliche-auftraege/). Der Bieter ist für die Aktualität seiner verwendeten Software allein verantwortlich, siehe Nr. 3.2 Teilnahmebedingungen (TNB) (An- lage 6-050).
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VV-Bau Anlage 6-020 Aufforderung Angebotsabgabe
9 Angebotswertung Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, das nach den Kriterien und Gewichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Die Angebotswertung erfolgt über eine Punktwertematrix nach folgenden Regelungen: Hinweis: Für die Angebotswertung reiner Hauptangebote sind die Zuschlagskriterien in 9.1 oder 9.2 maßgebend. Sind Nebenangebote in Nr. 7 zugelassen, gelten für die Angebotswertung von Haupt- und Nebenangebot gleichermaßen die Zuschlagskriterien in 9.2. 9.1 Preis (alleiniges Zuschlagskriterium) Hinweis: Der Preis (in EUR, netto) wird aus der Wertungssumme des Angebots ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Bonus-/Malus-Regelungen, Gleitklauseln.
9.2 Mehrere Zuschlagskriterien für die Wertung von Hauptangeboten und ggf. zugelassenen Nebenangeboten gemäß nachfolgender Gewichtung:
Preis Gewichtung in %
Weitere Kriterien Gewichtung in %
Gewichtung in %
Gewichtung in %
Summe muss 100 % ergeben: 0 Beim Kriterium sind folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
•Beim Kriterium werden folgende Unterkriterien mit der jeweiligen
Gewichtung berücksichtigt: Gewichtung in %
Gewichtung in %
Summe muss 100 % ergeben: 0
Ist nichts anderes angegeben, gelten die Unterkriterien für das Gesamtangebot. Bei zusammengefasster Fachlosvergabe gelten die Unterkriterien für folgende Leistungsteile: Leistungsteil: Gewichtung in % Leistungsteil: Gewichtung in %
Summe muss 100 % ergeben: 0
10 Zum Öffnungstermin sind Bieter und ihre Bevollmächtigten zugelassen.
nicht zugelassen.
Hinweis: § 14 Abs. 1 Satz 1 VOB/A (EU) ist zu beachten. Mit dem Öffnungstermin beginnt die Bindefrist, bis zu deren Ablauf der Bieter an sein Angebot gebunden ist.
11 Nachprüfungsstellen 11.1 Nationale (unterschwellige) Vergaben: Beschwerdestelle (Nachprüfungsstelle gemäß § 21 VOB/A): SBH | Schulbau Hamburg, Herr Ralph von der Reith, Bereichsleitung Unternehmensservice An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg 11.2 Nationale (unterschwellige) Vergaben bei Zuordnung zum 20 %-Kontingent (§ 3 Nr. 9 VgV): Vergabekammer (Nachprüfungsbehörde gemäß § 156 GWB, § 21 EU VOB/A):
11.3 Europaweite (oberschwellige) Vergaben: Vergabekammer (Nachprüfungsbehörde gemäß § 156 GWB, § 21 EU VOB/A):
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VV-Bau Anlage 6-020 Aufforderung Angebotsabgabe
12 Sonstiges
13 Instandhaltung Hinweis: Nr. 13 entfällt bei Nichtbedarf (vgl. Ziffer 6.10.5 VV-Bau). 13.1 Gegenstand dieses Angebots sind neben den Herstellungsleistungen auch die Leistungen nach DIN 31051 zur Inspektion
Wartung
Instandsetzung
13.2 Beigefügt ist der Vordruck Instandhaltungsvertrag (Anlage 6-170). Dabei handelt es sich um ein Vertragsformular für den zu schließenden Instandhaltungsvertrag, in dem die Vergabe- stelle den Leistungsumfang (§2), die Leistungszeit (§ 3), die Laufzeit (§ 8) und die Schlussbestimmungen (§ 9) vor- gegeben hat. Die so bestimmten Leistungen sind ohne Änderungen anzubieten. Der Bieter trägt nur die Vergütung (§4) und ggf. die zur Lohngleitung geforderten Angaben (§ 5) in das Vertragsformular ein.
13.3 Ist der Angebotsteil Instandhaltung nicht wertbar, wird das Angebot insgesamt (auch der Angebotsteil Herstellung) ausgeschlossen.
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Stand 11.04.2024
Merkblatt
Umsatzsteuer
- Bei Rechnungstellung an den Landesbetrieb SBH Schulbau Hamburg ist die Umsatzsteuer separat auszuweisen.
- Bei Rechnungstellung an die GMH Gebäudemanagement Hamburg GmbH ist darauf zu achten, dass die Gesellschaft nachhaltig Bauleistungen bzw. Reinigungsleistungen i.S.d. §13b Abs. 2 Nr.4 bzw. Nr.8 UStG erbringt. Für diese empfangenen Leistungen wird deshalb die Steuer vom Leistungsempfänger geschuldet. Rechnungen sind in diesen Fällen ohne Umsatzsteuer („Netto“) auszustellen.
- Die Steuer entsteht umsatzsteuerlich (Lieferung /sonstige Leistung) im Zeitpunkt der Ausführung. Eine Lieferung wird im Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht (i.d.R. bei Übergabe an den Erwerber) ausgeführt. Eine sonstige Leistung wird im Zeitpunkt der Vollendung ausgeführt (bei Werkleistungen regelmäßig mit der Abnahme).
- Nach dem Umsatzsteuergesetz ist die Umsatzsteuer (gilt nur für SBH)
- in Abschlagsrechnungen grundsätzlich mit dem zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung
- in Teilschluss- und Schlussrechnungen mit dem zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung (Leistungserbringung bzw. Lieferung) geltenden Steuersatz anzusetzen.
- Maßgebend für die steuerlich wirksame Bewirkung der Werkleistung ist der Zeitpunkt der Abnahme. Für die Anwendung des Steuersatzes kommt es also weder auf den Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarung oder der Rechnungsstellung, noch auf den Zeitpunkt der Zahlung an.
- Eine steuerlich wirksame Abnahme ist auch gegeben, wenn echte Teilleistungen abgenommen werden (§ 13 Nr. 2 Abs. 4 VOL/B, § 12 Abs. 2 VOB/B).
- Im Steuerrecht liegen Teilleistungen nur vor, wenn es sich um einen wirtschaftlich abgrenzbaren Teil einer einheitlichen Werklieferung oder Werkleistung handelt, für die das Teilentgelt vertraglich gesondert geschuldet, abgerechnet und die Teilleistung auch gesondert abgenommen wird.
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LEISTUNGSVERZEICHNIS 29.09.2026
Ausschreibung
Verfahren: SBH VOB ÖA 499-26 SW - Brehmweg 60 - Heizung
SKONTO
| Skonto zugelassen | Nein |
|---|---|
| Zahlungsziel (falls zugelassen) | Tag(e) |
| Skonto | __________ % |
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
01 421 Wärmeerzeugungsanlagen EUR .........................
Hinweis Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299, DIN 18380 und DIN 18421
- Angaben zur Baustelle
0.1.1 Die Baustelle befindet sich in der Stadtteilschule im Brehmweg 60, 22527 Hamburg. Diese befindet sich im Haus 11 der Schule im Kellergeschoss. Zufahrt, auch für schwere LKWs erfolgt vom Brehmweg über gepflasterte Zuwegung. Die Zuwegungen haben Beschränkungen während des Schulbetriebes.
0.1.2 Gemäß Aussage der Firma Buderus bedindet sich kein Asbest in den vorhandenen Kesselanlagen.
0.1.3 Die Heizzentrale befindet sich im Kellerschoss vom Haus 11. Dieses ist zu erreichen über das Erdgeschoss sowie über ausreichend breite Flure und Treppenanlagen. Die Türbreite zur Zentrale bemisst sich auch 92 cm. 0.1.4 Verkehrsbeschränkungen während der Schul- zeiten.
0.1.5 Für den Verkehr des Schulbetriebs sind sämtliche Flächen vor dem Gebäude freizuhalten. Ausliefer- ungen nur vor dem Schulbetrieb (08:00 Uhr) oder nach dem Schulbetrieb (15:00 Uhr).
0.1.6 Die Flure sind für rollende Schwerlasten geeignet. Für die Treppen muss geeignetes Gerät bereit gestellt werden. Es gibt zudem einen Montag- schacht L/B/H der benutzt werden kann. Ein Flaschenzug muss bereit gestellt werden.
0.1.7 Wasser, Energie sowie Abwasser wird kostenlos seitens der Schule beigestellt.
0.1.8 Der Auftragnehmer erhält im Kellergeschoss Aufenthaltsflächen für Personal und Material.
0.1.9 entfällt
0.1.10 entfällt
0.1.11 entfällt
0.1.12 Die gesetzlichen Vorgaben für die Entsorgung von Verpackungen und sonstigem Abfall ist
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entsprechend den Vorschriften vorzunehmen einschließlich dem Entsorgungsnachweis der Deponien.
0.1.13 entfällt
0.1.14 entfällt
0.1.15 entfällt
0.1.16 entfällt
0.1.17 entfällt
0.1.18 entfällt
0.1.19 entfällt
0.1.20 entfällt
0.1.21 entfällt
0.1.22 entfällt
0.1.23 entfällt
Hinweis 02 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Arbeitsunterbrechungen nur für Transporte im im Haus 11 während des Schulbeginns- und Ende sowie in den Pausen.
0.2.2 Besondere Erschwernisse nur beim Kessel- transport vom EG in das UG -2,46 m NN und dann in das Kellergschoss -3,60 m NN.
0.2.3 Die Vorgaben der Berufsgenossenschaft sind einzuhalten.
0.2.4 Die Baustelleneinrichtungen dürfen den Schul- betrieb nicht behindern.
0.2.5 entfällt bis 0.2.21 entfällt
0.2.22 Abrechnung nach den Revisionsplänen sowie dem gemeinsamen Aufmaß.
.
Hinweis Anlagenbeschreibung
Die Stadtteilschule Brehmweg 60 wird mittels zwei Gussgliederkessel sowie einem BHKW versorgt. Zu versorgen sind 11 einzelne Gebäude mit einer zu beheizenden Gesamtfläche von 18.892 m2. Die Wärmeverteilung erfolgt über erdverlegte Rohrleitungen in mehreren Teilabschnitten. Die gesamte installierte Leistung der Wärme- erzeugung beträgt insgesamt 1980 kW. Im Einzelnen sind es
1.1 Gussgliederkessel, Fabrikat Buderus Typ: PG 55 VI / 8-13, Baujahr 1989 Wärmeleistung 1000 kW
2.1 Gussgliederkessel, Fabrikat Buderus Typ: G605 880 / 14, Baujahr 1996
3.1 BHKW, Fabrikat Comuna Metall Typ 2726-02, Baujahr 2005
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Thermische Leistung 100 kW
Der unter 1.1 Aufgeführte Gussliederkessel ist defekt.
Gemäß der Checkliste von Schulbauten Hamburg ist die gesamte Heizkesselanlage zu erneuern. Dabei soll das vorhandenen BHKW weiter in Betrieb bleiben und thermisch wieder eingebunden werden. Da Seitens Wärme Hamburg / Hamburger Energiewerke eine Versorgung bis zum Jahr 2030 in Aussicht gestellt ist, kann auf die Installation Alternativenergien verzichtet werden. Die Kesselanlage wird somit durch Brennwertkessel ersetzt und das verbleibende BHKW wie thermisch eingebunden.
Gemäß Herstellerangaben der vorhandenen Kesselanlagen ist bei dem nach 1989 gefertigten Kessel kein Asbest mehr verwendet worden. Bei den älteren Kessel sowie Anlageteilen ist eine Prüfung notwendig. Auch wenn kein Asbest vorhanden ist, ist durch langfaseriges Dämmmaterial dieses fachgerecht, vor der Demontage von Kessel und Rohrleitungen zu demontieren und zu entsorgen.
Die zu erstellende Anlage besteht nach Fertigstellung aus folgenden Wärmeerzeugern:
- BHKW Thermische Leistung 100 kW
- Brennwertkessel 1 800 kW
- Brennwertkessel 2 800 kW
Die zu versorgenden Gebäude sind bedingt durch die verschiedenen Baujahre, mit unterschiedlichen System- temperaturen zu versorgen. Das sind:
Systemtemperatur 90/70°C: 1.) Grundschule BJ 1970, Leistung 301,9 kW 2.) Verwaltung BJ 1970, Leistung 154,9 kW 3.) Fachgebäude BJ 1970, Leistung 213,2 kW 4.) Klassenhaus BJ 1970, Leistung 370,2, kW, 5.) 3 Feld-Halle BJ 1970, Leistung 172,8 kW 6.) Fachgebäude BJ 1970, Leistung 129,4 kW Summe Leistung 1.342,4 kW
Systemtemperatur 80/60°C: 7.) Klassenhaus BJ 1996, Leistung 70,4 kW 8.) Klassenhaus BJ 1996, L eistung 35,2 kW Summe Leistung 105,6 kW
Systemtemperatur 70/50°C: 9.) 2 Feld-Halle BJ 2015, Leistung 75,78 kW
10.) Mensa BJ 2015, Leistung 43,44 kW Summe Leistung 119,22 kW
11.) Klassenhaus BJ 2019, Leistung 108,05 kW Summe L eistung 108,05 kW
Gesamtleistung 1675,27 kW
Damit das BHKW wirtschaftlich Strom erzeugen kann, muss die entstehende Abwärme, wenn möglich, dauerhaft in das Wärmeversorgungssystem eingeleitet werden. Damit ist das BHKW der primäre Wärmeerzeuger und die Wärme kann zumindest auch im Sommer den Wärmebedarf der drei zentralen Brauchwasseranlagen, die im Speicher- Ladesystem betrieben werden, mit Wärme versorgen. Um die Taktzeiten des BHKWns zu verlängern werden zwei Pufferspeicher mit einem Volumen von je 2.000 l aufgestellt und in die Wärmeerzeugungsanlage mit eingebunden.
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Die Brauchwasserwärmeversorgungsanlagen befinden sich in den beiden Sporthalle sowie in der Mensa. Um die Systeme auf mindestens +60°C zu halten, müssen diesemit Systemtemperaturen von 75/65°C betrieben werden. Das gelingt zur Zeit in den Sporthallen, in der Mensa gelingt es nicht. Die Versorgungssysteme, sowohl innerhalb wie auch außerhalb, erzeugen hohe Wärmeverluste.
Danach wird bedarfgerech die Brennwertkesselanlage 1 und 2 lastabhängig hinzugeschaltet. Bedingt durch die hohen Systemtemperaturen der ätleren Gebäude ist der Brennwertertrag allerdings nicht allzu hoch. Dieser lässt sich durch Sanierungsmaßnahmen in den einzelnen Gebäuden allerdings verbesseren.
Nach der Installation der Photovoltaik Anlage in der Schule wird das BHKW abgeschaltet. Dann muss die Brauch- wassererzeugung in den Gebäuden auf Elektro Durchläufer umgestellt werden. Dadurch sinkt das Temperaturniveau der Rückläufe und der Brennwertertrag erhöht sich.
Die Abgase werden zum Schornstein geleitet. Dieser ist 20 cm hoch und steht ab EG im Freien. Der Schornstein ist im Keller von drei Seiten zugänglich und besitzt vier Züge in den Abmessungen von 38/38 cm.
Das vorhandene BHKW, Baujahr 2005, soll erhalten bleiben. Es muss jedoch, nach Forderung des Herstellers, über einen Pufferspeicher in das Gesamtsystem eingebunden werden.
Das anfallende Kondensat aus den Kesselanlagen sowie aus den Schornsteinzügen wird über eine Neutralisationsanlage in eine Hebeanlage zu der Unterflur Hebeanlage im Heizraum zur Entsorgung geführt.
Die gesamte Wärmeerzeugungsanlage muss mit aufbereitetem Wasser gefüllt werden. Die vorhandene Anlage ist defekt und muss erneuert werden.
Die vorhandene Druckhalterung hat ebenso die Standzeit überschritten und muss gemäß Checkliste Schulbauten erneuert werden.
01.01 Demontage EUR .........................
01.01.1 Gasinstallationsnetz mit Stickstoff Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit spülen [EUR] [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Vor Beginn der Domontage- und Montagearbeiten, insbesondere vor Schneid- oder Schweißarbeiten ist das vorhandene Gasinstallations- netz mit Stickstoff zu spülen.
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01.01.2 Überprüfung des Dämmmaterials USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Überprüfung des vorhandenen Dämmmaterials auf Schadstoffe wie Asbest
01.01.3 Heizungsanlage außer Betrieb nehmen. USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ vorhandene Heizungsanlage mit BHKW vor Beginn der Arbeiten außer Betrieb nehmen. Absperren von 10 Stück Regelgruppen auf dem Verteiler und Sammler. Anlage stromlos herstellen
01.01.4 Wärmeerzeugungsanlage entwässern USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Vorhandene Wärmeerzeugungsanlage vollständig entwässern.
01.01.5 Einrichten der Baustelle zum Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Demontieren [EUR] [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Einrichten der Baustelle zum Demontieren, Entfernen der Dämmmaterialien entsprechend der Berufsgenossenschaft.
01.01.6 Abnehmen der Kesselverkleidungen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Abnehmen der Kesselverkleidungen Länge 2,2 m, Breite 1,3 m, Höhe 1,2 m.
Trennen der Verkleidungsbleche von der Dämmung.Dämmung verpacken in Big Packs. Bleche und Dämmung getrennt entsorgen, einschließlich Deponiekosten.
01.01.7 Abnehmen und Entsorgen von der Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Dämmung DN 360 [EUR] [EUR] 19% 8,00 m ................ pro 1,00 m ................ Abnehmen und Entsorgen von der Dämmung der Abgasleitungen, wie Pos 3,jedoch DN 360
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01.01.8 Abnehmen und Entsorgen von der Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Dämmung DN150-65 [EUR] [EUR] 19% 8,00 m ................ pro 1,00 m ................ Abnehmen und Entsorgen von der Dämmung wie Pos. 3 jedoch DN150-65
01.01.9 Dämmung Thermische Weiche von DN Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 200 entfernen, [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Dämmung Thermische Weiche von DN 200 entfernen, wie Pos. 3
01.01.10 Demontage Elektroversorgung der alten Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Kesselanlagen. [EUR] [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Demontage Elektroversorgung der alten Kesselanlagen. Bestehend aus dem Abklemmen von zwei Stück Kesselregelungen, zwei Umwälzpumpen, zwei Gasgebläsebrennern, 30 m Kabelbahnen sowie 120 m Kabel.
01.01.11 Absperren der kompletten Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Gasversorgungsanlage. [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Absperren der kompletten Gasversorgungs- anlage. Belüften der sekundären zu demontierenden Anlage gemäß DVGW. Sichern der Gas- versorgung an der Hauptabsperrung mittels Flansch.
01.01.12 Gasregelstrecken DN 40 entsorgen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Gasregelstrecken DN 40 komplett fachgerecht demontieren und entsorgen.
Leistungsverzeichnis - 6/60 60
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01.01.13 Komplette Wärmeversorgungsanlage am Einzelpreis Gesamtpreis Vor- und Rücklaufverteiler komplett USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] absperren 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................
Komplette Wärmeversorgungsanlage am Vor- und Rücklaufverteiler komplett absperren und vollständig entwässern.
01.01.14 Demontage von Umwälzpumpen DN 40 Einzelpreis Gesamtpreis elektrisch Abklemmen, ausbauen, USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] demontieren 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................
Demontage von Umwälzpumpen DN 40 elektrisch Abklemmen, ausbauen, demontieren und abfahren.
01.01.15 Demontage von Armaturen DN 125-100 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 4,00 St ................ pro 1,00 St ................ Demontage von Armaturen, einschließlich Entsorgung, DN125-100
01.01.16 Demontage von Armaturen , DN 80-50 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 4,00 St ................ pro 1,00 St ................ Demontage von Armaturen wie vor, jedoch einschließlich DN 80-50
01.01.17 Demontage von Armaturen , kleiner als Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit DN 50 [EUR] [EUR] 19% 12,00 St ................ pro 1,00 St ................ Demontage von Armaturen wie vor, jedoch kleiner DN 50
01.01.18 Durchblasen mit Stickstoff USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Vor Beginn der Demontage der vorhandenen Gasleitungen
Leistungsverzeichnis - 7/60 61
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Durchblasen mit Stickstoff
01.01.19 Demontage von Rohrleitungen DN Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 150-100 [EUR] [EUR] 19% 22,00 m ................ pro 1,00 m ................ Demontage von Rohrleitungen einschließlich Flansche, Gegenflansche und Kleinarmaturen Demontieren. In transportable Teile zerlegen, aus dem Gebäude schaffen, abfahren und entsorgen, DN 150-100
01.01.20 Demontage von Rohrleitungen DN 80-50 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 10,00 m ................ pro 1,00 m ................ Demontage von Rohrleitungen wie zuvor, jedoch DN 80-50
01.01.21 Demontage von Rohrleitungen DN 50-40 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 10,00 m ................ pro 1,00 m ................ Demontage von Rohrleitungen wie zuvor, jedoch DN 50-40
01.01.22 Demontage von Rohrleitungen, kleiner Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit DN 32 [EUR] [EUR] 19% 20,00 m ................ pro 1,00 m ................ Demontage von Rohrleitungen wie zuvor, jedoch kleiner DN 32
01.01.23 Demontage von Gasgebläsebrenner USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Demontage von Gasgebläsebrenner den vorhandenen Kessel 1000 kW demontieren, aus dem Gebäude schaffen und entsorgen
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01.01.24 Gussgliederkessel zerleegen und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit entsorgen [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Gussgliederkessel in den Abmessungen Länge 2500 mm, Breite 1300 mm, Höhe 1800 mm. Bestehend bis zu 14 Glieder in Teilen zerlegen, aus dem Gebäude schaffen und entsorgen, einschließlich Rückvergütung, Gewicht 4.380,0 Kg
01.01.25 Thermische Weiche demontieren USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Thermische Weiche DN 200 demontieren, ausbauen und abfahren
01.01.26 Öffnen des vorhandenen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Montageschachtes [EUR] [EUR] 19% 2,00 Std ................ pro 1,00 Std ................ Öffnen des vorhandenen Montageschachtes einschließlich des Verschließen nach der Nutzung
01.01.27 Aufstellung eines Mobilkranes USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 6,00 Std ................ pro 1,00 Std ................ Aufstellung eines Mobilkranes zum Laden der Kesselglieder durch den Versorgungs- schacht. Gewicht der Kesselglieder ca. 300 kg sowie der Big Packs mit Dämmung, Rohrleitungen und Armaturen.
01.01.28 Kosten für Aufstellungsgenehmigung USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Kosten für Aufstellungsgenehmigung Schwerlastzuschlag und CO2
01.01.29 An- und Abfahrt des Krans USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ An- und Abfahrt des Krans
Leistungsverzeichnis - 9/60 63
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01.02 Brennwertkessel mit Zubehör EUR .........................
01.02.1 Brennwertkessel für Erdgas USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Brennwertkessel für Erdgas Nennwärmeleistung bei Heizbetrieb
50/30 130-800 kW 80/60 120-730 kW
Norm Nutzungsgrad bis 98% Heizfläche aus Edelstahl Rostfrei, selbsreinigende Heizflächen. Brenner für besonders geräuscharmen Betrieb, Modulationsbereich bis zu 1:6, Emissionsklasse 3 Einbringung durch geteilte Ausführung 2 Rücklaufstutzen für eine Brennwert- optimierte hydraulische Anbindung. Integriertes WLAN für Service-Schnitt- stelle. Kesselkörper allseitig wärmegedämmt durch 100 mm starke Verbundwärme- dämmung
Mitt Kesselkreisregelung für den Betrieb mit angehobener Kesselwasser- temperatur oder witterungsgeführten Betrieb in Verbindung mit einer externen Regelung. Kesselregelung mit Anlageschalter TÜV-Taste, elektronischer Maximal- temperaturbegrenzer.
Heizkessel,: Brennkammer und Wärmetauschungs- modul separat anliefern. Gegenflansche, Schrauben und Dichtungen, Kesselverkleidung und Wärmedämmung, Brenner mit Kesselkreisregelung zum Einbau in den Heizkessel und Bedienteil.
Maximale Abmessungen: Länge: max. 3000 mm Breite: max. 1750 mm Höhe: max. 1700 mm
Einbringmaße Kesselkörper: Breite: max. 960 mm
Max. Betriebstemperatur: 95°C Absicherungstemperatur: 110°C Max. Betriebsdruck: 6 bar Abgasstutzen: 300 mm Gewicht max. 1435 kg
Fabrikat: [#TB61-Fabrikat:#].............................
Typ: [#TB62-Typ:#].............................
frei Baustelle liefern
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01.02.2 Einbringen der Kessel in die Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Heizzentrale [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Einbringen der Kessel in die Heizzentrale
Schwerlasttransport der drei Kessel- einheiten über Flure und 2 Stück Treppen in die Heizzentrale UG -2 auf die vorhandenen Podeste gestellt
01.02.3 Brennwertkessel aufstellen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Brennwertkessel aus dem Schutzmaterial befreien, aufstellen, ausrichten und mit allen Ver- und Entsorgungsleitungen verbinden.
01.02.4 Membran-Sicherheitsventil 1 1/2" USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 3,00 St ................ pro 1,00 St ................ Membran-Sicherheitsventil 1 1/2" Mit Ansprechdruck 3bar. Für geschlossene Heizungsanlagen bis 650 kW Wärmeleistung. Gehäuse aus Messing.
- Anschluss: 1 1/2"
- Abgang: 2"
Fabrikat: [#TB61-Fabrikat:#].............................
Typ: [#TB62-Typ:#].............................
komplett liefern und montieren
01.02.5 Armaturenstock (6 bar) mit Manometer USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Armaturenstock (6 bar) mit Manometer mit 2 Anschluss-Stutzen R 1/2 für Sicherheitsdruckbegrenzer, Manometer-Prüfventil, gesichertem Durchgangsabsperrventil und Kugelhahn. Anschussgewinde R 1/2.
Fabrikat: [#TB61-Fabrikat:#].............................
Typ: [#TB62-Typ:#].............................
komplett liefern und montieren
Leistungsverzeichnis - 11/60 65
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01.02.6 Druckbegrenzer USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Druckbegrenzer, für steigenden Druck, EG-baumustergeprüft. Einsatz als Druckbegrenzer in flüssigen und gasförmigen Medien. Messbereich: 0,0 - 6 bar Schaltdifferenz: 0,4 bar Gewinde: 1/2 "
Fabrikat: [#TB61-Fabrikat:#].............................
Typ: [#TB62-Typ:#].............................
komplett liefern und montieren
01.02.7 Differenzdruckschalter USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Differenzdruckschalter für die Filterüberwachung mit Schlauchtülle, Luftdruckschlauch und Halterungen
Fabrikat: [#TB61-Fabrikat:#].............................
Typ: [#TB62-Typ:#].............................
komplett liefern und montieren
01.02.8 Abgasklappe DN 300 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Abgasklappe DN 300 dichtschliessend gesteuert
Fabrikat: [#TB61-Fabrikat:#].............................
Typ: [#TB62-Typ:#].............................
komplett liefern und montieren
01.02.9 Drosselklappe mit Stellantrieb USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 4,00 St ................ pro 1,00 St ................ Drosselklappe mit Stellantrieb und Flansch mit Laschenaugen DN 100, PN 6, kv max. 520 m3/h
Fabrikat: [#TB61-Fabrikat:#].............................
Typ: [#TB62-Typ:#].............................
komplett liefern und montieren
Leistungsverzeichnis - 12/60 66
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01.02.10 Neutralisationseinrichtung USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Neutralisationseinrichtung
Neutralisationsanlage von Kondensat aus den Kesselanlagen als auch aus den Schornsteinzügen bestehend aus:
- Kunststoffbehälter mit Deckel
- Neutralisierungsgranulat
- 10 m Kondensatschläuchen DN 20
- 10 m Kondensatschläuchen DN 25
- Schlauchschellen und Halterungen
Neutralisationsleistungen 210 l/h
Fabrikat: [#TB61-Fabrikat:#].............................
Typ: [#TB62-Typ:#].............................
komplett liefern und montieren
01.02.11 Kondensathebeanlage USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Hebeanlage für Kondensate aus Neutralisationsanlagen von gas- oder ölbefeuerten Brennwertkesseln, sowie unneutralisierte Gas- Kondensate > pH3, Klarwasser oder leicht vrschmutzes Brauchwasser. Die Anlage ist für Dauerbetrieb geeignet.
Förderhöhe 4 m bei 300 l/h Fördermenge: max 660 l/h
Fabrikat: [#TB61-Fabrikat:#].............................
Typ: [#TB62-Typ:#].............................
liefern, montieren und elektrisch anschließen
01.02.12 Überlaufwarnschalter für die Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Neutralisationsanlage [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Überlaufwarnschalter für die Neutralisationsanlage
liefern und montieren
Leistungsverzeichnis - 13/60 67
[Seite 70]
01.02.13 Alarmverzögerung im Schutzgehäuse USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Alarmverzögerung im Schutzgehäuse
01.02.14 CO-Wächter USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ CO-Wächter zur Sicherheitsabschaltung des Heizkessels bei Austritt von Kohlenmonoxid.
Fabrikat: [#TB61-Fabrikat:#].............................
Typ: [#TB62-Typ:#].............................
komplett liefern und montieren
01.02.15 Funktionserweiterung für Kesselanlagen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Funktionserweiterung für Kesselanlagen
- Externer Vorauf-Temperatursollwert
- Externe Betriebsarten Umschaltung sowie Störmeldeein- und Ausgang
01.02.16 Gateway USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Gateway
zum Datenaustausch mit einem externen System auf Basis des Modus Kommunikationsstandards
01.02.17 BUS-Verbindungsleitung USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ BUS-Verbindungsleitung an den Energieerzeuger
Länge: 10 m
Leistungsverzeichnis - 14/60 68
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01.02.18 Heizwasser Pufferspeicher 2000 l USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Heizwasser Pufferspeicher 2000 l widerstandsfähiger Stahl enstsprechend den Normen EN 12897 und EN 12828 einschl. Dämmung Nenndruck: 5 bar Höhe ohne Dämmung: max. 2300 mm Breite ohne Dämmung: max. 1100 mm Mit Flanschstutzen DN 100 Puffer-Beladung, Puffer-Entladung 2 mal mit Entlüftung und Entleerung
Fabrikat: [#TB61-Fabrikat:#].............................
Typ: [#TB62-Typ:#].............................
komplett liefern und montieren
01.02.19 Aufstellen Heizwasser Pufferspeicher USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Heizwasser Pufferspeicher in das Gebäude schaffen, im Heizraum aufstellen, ausrichten und mit den Rohrleitungen verbinden
iefern und montieren
01.02.20 Kesselanschluss DN 300 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Kesselanschluss DN 300 aus Kunststoff
liefern und montieren
01.02.21 Längenelement (Überdruckbetrieb) USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 4,00 St ................ pro 1,00 St ................ Längenelement (Überdruckbetrieb)
Einwandig, mit eingeklebter EPDM-Dichtung
Länge: 1000 mm Systemgröße: 300 mm
liefern und einbringen
Leistungsverzeichnis - 15/60 69
[Seite 72]
01.02.22 Längenelement (Überdruckbetrieb) USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Längenelement (Überdruckbetrieb)
Einwandig, mit eingeklebter EPDM-Dichtung
Länge: 500 mm Systemgröße: 300 mm
iefern und montieren
01.02.23 Klemmbänder USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Klemmbänder
Für Edelstahl-Abgassystem einwandig, Systemgröße 300 mm.
iefern und montieren
01.02.24 Wetterkragen/Wandrosette USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Wetterkragen/Wandrosette
Für Edelstahl-Abgassystem einwandig, Systemgröße 300 mm.
iefern und montieren
01.02.25 Erweiterung USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Erweiterung exzentrisch ¥ 300 mm - ¥ 350 mm (EPDM Dichtung eingeklebt)
iefern und montieren
01.02.26 Kaminsanierung USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Kaminsanierung einwandig
iefern und montieren
Leistungsverzeichnis - 16/60 70
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01.02.27 VL16V300 Deckenabhängung USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ 300 Deckenabhängung mit Schallentkopplung für Gewindestange M8 mit Schalldämmeinlage
iefern und montieren
01.02.28 Gewindestange M 8 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Gewindestange M 8
1000 mm lang, für Deckenaufhängung zum Edelstahl-Abgassystem
liefern und einbringen
01.02.29 Schachteintrittsgitter rund USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Schachteintrittsgitter rund zum Edelstahl-Abgassystem einwandig, für Systemgrößen 80 bis 300 mm.
iefern und montieren
01.02.30 Auflageschiene für Winkel mit Stützfuß USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Auflageschiene für Winkel mit Stützfuß Edelstahl-Abgassystem
Länge Schiene: 500 mm
iefern und montieren
01.02.31 Winkel 87° mit Stützfuß USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Winkel 87° mit Stützfuß
iefern und montieren
Leistungsverzeichnis - 17/60 71
[Seite 74]
01.02.32 Reinigungselement rund USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 4,00 St ................ pro 1,00 St ................ Reinigungselement rund
iefern und montieren
01.02.33 Edelstahl-Kamintür USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 4,00 St ................ pro 1,00 St ................ Edelstahl-Kamintür 300x200 mm
iefern und montieren
01.02.34 Längenelement 1000 mm USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Längenelement 1000 mm mit 2 Ablassschlaufen
liefern und montieren
01.02.35 Kaminsanierung einwandig USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 22,00 St ................ pro 1,00 St ................ Kaminsanierung einwandig
liefern und einbringen
01.02.36 Kaminsanierung einwandig USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 8,00 St ................ pro 1,00 St ................ Kaminsanierung einwandig
liefern und montieren
01.02.37 Kaminsanierung einwandig USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Kaminsanierung einwandig
liefern und montieren
Leistungsverzeichnis - 18/60 72
[Seite 75]
01.02.38 Blitzschutzklemme USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Blitzschutzklemme
Zum Edelstahl-Abgassystem einwandig, Systemgrößen 80 bis 300 mm.
liefern und montieren
01.02.39 Revisionsstück DN 250 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 3,00 St ................ pro 1,00 St ................ Revisionsstück DN 250
liefern und montieren
01.02.40 Bogen DN 250 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 7,00 St ................ pro 1,00 St ................ Bogen DN 250
liefern und montieren
01.02.41 Revisionsbogen Werkstoff Kunststoff Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit (PPs) [EUR] [EUR] 19% 6,00 St ................ pro 1,00 St ................ Revisionsbogen Werkstoff Kunststoff (PPs)
liefern und montieren
01.02.42 Steuereinheit für Druckhalteanlage USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Steuereinheit für Druckhalteanlage Hydraulik und Steuerungsmodul für Druck halten, entgasen und nachspeisen Druckhaltung einer Edelstahlkreiselpumpe mit Motorkugelhahn und Schmutzfänger als Überströmeinrichtung. Mit Sicherheitsventil zur Druckabsicherung Systemdruckmessung über Sensor. Mit Bedieneinrichtung, Farb Display und Kommunikationselektronik
Fabrikat: [#TB61-Fabrikat:#].............................
Leistungsverzeichnis - 19/60 73
[Seite 76]
Typ: [#TB62-Typ:#].............................
liefern, aufstellen, montieren und verdrahten
01.02.43 Membran-Druckausdehnungsgefäß USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Membran-Druckausdehnungsgefäß als Grundgefäß Gehäuse nach DIN EN 13831
Nennvolumen: 800 l max.. Nutzvolumen: 720 l
Fabrikat: [#TB61-Fabrikat:#].............................
Typ: [#TB62-Typ:#].............................
liefern, einbringen, aufstellen und mit den Rohrleitungen verbinden
01.02.44 Membran-Druckausdehnungsgefäß USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Membran-Druckausdehnungsgefäß als Folgegefäß Gehäuse nach DIN EN 13831
Nennvolumen: 800 l max.. Nutzvolumen: 720 l
Fabrikat: [#TB61-Fabrikat:#].............................
Typ: [#TB62-Typ:#].............................
liefern, einbringen, aufstellen und mit den Rohrleitungen verbinden
01.02.45 Kappenventil G1 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Kappenventil G1 für eine Absicherung gegen unabsichtiges Schließen und einer Entleerung
liefern und montieren
01.02.46 Anschlusßset G1 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Anschlußset G1 an Steuereinheit und Grundgefäß
Leistungsverzeichnis - 20/60 74
[Seite 77]
liefern und montieren
01.02.47 Werksinbetriebnahme USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Werksinbetriebnahme mit Einweisung des Betriebspersonals
vornehmen durch den Hersteller
01.02.48 Membran-Druckausdehnungsgefäß USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Membran-Druckausdehnungsgefäß nach DIN EN 13831 als Steuergefäß für die Druckhaltung
Nennvolumen: 35 l
Fabrikat: [#TB61-Fabrikat:#].............................
Typ: [#TB62-Typ:#].............................
liefern und montieren
01.02.49 Kappenventil USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 4,00 St ................ pro 1,00 St ................ Kappenventil für Membran-Druckaus- dehnungsgefäße für Einzelabsperrung der Kesselanlagen G 1
liefern und montieren
01.02.50 Membran-Druckausdehnungsgefäße USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Membran-Druckausdehnungsgefäße für die Kessel-Einzelabsicherung
Nennvolumen: 50 l
Fabrikat: [#TB61-Fabrikat:#].............................
Typ: [#TB62-Typ:#].............................
liefern und montieren
Leistungsverzeichnis - 21/60 75
[Seite 78]
01.02.51 Membrangefäß für Einzelabsicherung Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit des BHKW [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Membrangefäß für Einzelabsicherung des BHKW
Nennvolumen: 35 l
Fabrikat: [#TB61-Fabrikat:#].............................
Typ: [#TB62-Typ:#].............................
liefern und montieren
01.02.52 Nachspeiseeinrichtung USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Nachspeiseeinrichtung zur automatischen Nachspeisung, Wasserzähler und Systemtrenner, Anschluss 1 1/2"
Fabrikat: [#TB61-Fabrikat:#].............................
Typ: [#TB62-Typ:#].............................
liefern und montieren
01.02.53 Impulsgeber für Nachspeiseinrichtung USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Impulsgeber für Nachspeiseinrichtung
Fabrikat: [#TB61-Fabrikat:#].............................
Typ: [#TB62-Typ:#].............................
liefern und montieren
01.02.54 Patronengehäuse USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Patronengehäuse zur Aufbereitung von Füll- und Ergängzungswasser zur Wasserenthärtung oder Wasserent- salzung, einschl. Halterung (Patroneneinsätze separate Produkte)
Fabrikat: [#TB61-Fabrikat:#].............................
Typ: [#TB62-Typ:#].............................
liefern und aufstellen
Leistungsverzeichnis - 22/60 76
[Seite 79]
01.02.55 Kationenharzpatronen für Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Patronengehäuse [EUR] [EUR] 19% 4,00 St ................ pro 1,00 St ................ Kationenharzpatronen für Patronengehäuse
Fabrikat: [#TB61-Fabrikat:#].............................
Typ: [#TB62-Typ:#].............................
komplett liefern und montieren
01.02.56 Motor- Drosselklappe USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Motor- Drosselklappe für Flanscheneinbau DN 100, PN 16 nach ISO 7005. Werkstoff: Gehäuse Sphäroguss Schaft und Drosselscheibe aus rostfreiem Stahl
Nenndruck: PN 16 (nach EN 1333) Nenndrehwinkel: 90 Grad kvs-Wert: 520 m3/h
Fabrikat: [#TB61-Fabrikat:#].............................
Typ: [#TB62-Typ:#].............................
komplett liefern und montieren
01.02.57 Stellantriebe für Motor-Drosselklappen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 4,00 St ................ pro 1,00 St ................ Stellantriebe für Motor-Drosselklappen
Betriebsspannung: 230 V AC +/-15% Schutzart: IP54 (nach EN 60529) Stellsignal: 3-Punkt Stellzeit: 120 Sekunden
Fabrikat: [#TB61-Fabrikat:#].............................
Typ: [#TB62-Typ:#].............................
liefern und aufsetzen
01.02.58 Flanschen Motor 3-Wegeventil DN 50 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Lieferung und Montage motorisierten 3-Wege-Regelventils D 40 mit Flanschenanschluss für geschlossene Heizungsanlagen.
Nennweite: DN 50
Leistungsverzeichnis - 23/60 77
[Seite 80]
Nennstufe: PN 16
Fabrikat: [#TB61-Fabrikat:#].............................
Typ: [#TB62-Typ:#].............................
komplett liefern und montieren
01.02.59 Elektronischer Stellantrieb für 3-Wege- Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Flanschenventil [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Elektronischer Stellantrieb für 3-Wege- Flanschenventil, mit zwei Temperatur- fühlern, an Vor- und Rücklauf ange- schlossen, mit Überwurfmutter M30x 1,5, mit -poligem Anschlusskabel230 V, 900 mm lang, sowie Fühlerklemmen
Fabrikat: [#TB61-Fabrikat:#].............................
Typ: [#TB62-Typ:#].............................
komplett liefern und montieren
01.02.60 Zentrische Absperrklappen DN 100 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Zentrische Absperrklappen DN 100 wartungsfrei, weichdichtend, Gehäuse aus Sphäroguss EN-GJS-400-15 Klappenscheibe 1.4308 interierte Taupunktsperre, mit EPDM-XU-Ringbalg, silikonfreis Ausführung, Termperaturbereich -10°C bis 130°C
Fabrikat: [#TB61-Fabrikat:#].............................
Typ: [#TB62-Typ:#].............................
komplett liefern und montieren
01.02.61 Zentrische Absperrklappen DN 50 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 7,00 St ................ pro 1,00 St ................ Zentrische Absperrklappen wie vor, jedoch DN 50
Fabrikat: [#TB61-Fabrikat:#].............................
Typ: [#TB62-Typ:#].............................
komplett liefern und montieren
Leistungsverzeichnis - 24/60 78
[Seite 81]
01.02.62 Gas Kugelhahn USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Gas Kugelhahn mit DIN DVGW Gaszulassung und integrierter thermischer Sicherung, HTB beständig, DIN EN 331 Messing vernickelt DN 40
Fabrikat: [#TB61-Fabrikat:#].............................
Typ: [#TB62-Typ:#].............................
komplett liefern und montieren
01.02.63 Gasfilter USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Gasfilter Bauart nach DIN 3366 Gasgeräte- verordnung EU/2016/426, Baumuster geprüft, zertifiziert mit wechselbarem Filterfließ
Fabrikat: [#TB61-Fabrikat:#].............................
Typ: [#TB62-Typ:#].............................
komplett liefern und montieren
01.02.64 Gasdruckregler USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Gasdruckregler Konstrukttion und Bauart nach DIN EN 88-1 Gasgeräteverordnung EU/2016/426 Temperaturbereich -15°C - +80°C
Fabrikat: [#TB61-Fabrikat:#].............................
Typ: [#TB62-Typ:#].............................
komplett liefern und montieren
01.02.65 Gasdruckmanometer 100m ¥ USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Gasdruckmanometer 100m ¥ mit Kapselfeder, Überdrucksicherung 1/2", senkrecht
Fabrikat: [#TB61-Fabrikat:#].............................
Typ: [#TB62-Typ:#].............................
komplett liefern und montieren
Leistungsverzeichnis - 25/60 79
[Seite 82]
01.02.66 Gas Manometer Absperrhahn USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Gas Manometer Absperrhahn Messing vernickel, 1/2"
Fabrikat: [#TB61-Fabrikat:#].............................
Typ: [#TB62-Typ:#].............................
komplett liefern und montieren
01.02.67 Anschluss V/RL an bauseits vorhandene Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Heizungsleitung. [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Anschluss V/RL an bauseits vorhandene Heizungsleitung. Im Heizraum Kesselanschluss zum Verteiler einschl. Abhängen, Ausrichten, Biegen, Haltern, Dichtheitsprüfungen und Beachtung der temperaturabhängigen Längenänderung, unter Beachtung der Norm, Regelwerke und behördlichen Vorschriften. Herstellen der Rohrverbindungen. Größe: DN 150
liefern und betriebsfertig montieren
01.02.68 Stahl-Installationsrohr DN 150 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 12,00 m ................ pro 1,00 m ................ Stahl-Installationsrohr nach DIN 2448, St 35, Normalwanddicke, geschützt gegen Lochkorrosion, für Heizungs- leitungen und Heizkörperanschlussleitungen als Stangenrohr liefern und verlegen als Verteilungs- und Anbindeleitungen, einschl. Abhängen, Ausrichten, Biegen, Haltern, Dichtheitsprüfungen und Beachtung der temperaturabhängigen Längenänderung, unter Beachtung der Norm, Regelwerke und behördlichen Vorschriften.
Herstellen der Rohrverbindungen. Dimension: DN 150
kompl. liefern und verlegen
01.02.69 Anschlüsse Stahlrohrleitung DN 50 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Anschlüsse an die vorhandenen Stahlrohrleitung DN 50
Leistungsverzeichnis - 26/60 80
[Seite 83]
kompl. liefern und verlegen
01.02.70 wie vor, jedoch DN 125 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 6,00 m ................ pro 1,00 m ................ wie vor, jedoch Dimension: DN 125
liefern und verlegen
01.02.71 wie vor, jedoch DN 100 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 38,00 m ................ pro 1,00 m ................ wie vor, jedoch DN 100
liefern und verlegen
01.02.72 wie vor jedoch DN 80 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 12,00 m ................ pro 1,00 m ................ wie vor jedoch DN 80
liefern und verlegen
01.02.73 wie vor jedoch DN 65 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 6,00 m ................ pro 1,00 m ................ wie vor jedoch DN 65
liefern und verlegen
01.02.74 wie vor, jedoch DN 50 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 42,00 m ................ pro 1,00 m ................ wie vor, jedoch DN 50
liefern und verlegen
Leistungsverzeichnis - 27/60 81
[Seite 84]
01.02.75 wie vor, jedoch DN 40 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 12,00 m ................ pro 1,00 m ................ wie vor, jedoch DN 40
liefern und verlegen
01.02.76 wie vor, jedoch DN 32 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 10,00 m ................ pro 1,00 m ................ wie vor, jedoch DN 32
liefern und verlegen
01.02.77 wie vor, jedoch DN 25 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 m ................ pro 1,00 m ................ wie vor, jedoch DN 25
liefern und verlegen
01.02.78 wie vor, jedoch DN 20 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 m ................ pro 1,00 m ................ wie vor, jedoch DN 20
liefern und verlegen
01.02.79 wie vor, jedoch DN 15 : USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 20,00 m ................ pro 1,00 m ................ wie vor, jedoch DN 15
liefern und verlegen
01.02.80 Rohrbögen 90° DN 150 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 6,00 St ................ pro 1,00 St ................ Rohrbögen 90° aus nahtlosen Siederohren Bauart 3 nach DIN 2605-1 / EN 10253-1 Ausführung St 37.0/SS235
Montagehöhe bis 4 m
Komplett liefern und montieren in folgenden
DN 150
Leistungsverzeichnis - 28/60 82
[Seite 85]
01.02.81 Rohrbogen wie vor, jedoch DN 125 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 4,00 St ................ pro 1,00 St ................ Rohrbogen wie vor, jedoch DN 125
01.02.82 Rohrbogen wie vor, jedoch DN 100 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 16,00 St ................ pro 1,00 St ................ Rohrbogen wie vor, jedoch DN 100
01.02.83 Rohrbogen wie vor, jedoch DN 80 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Rohrbogen wie vor, jedoch DN 80
01.02.84 Rohrbogen wie vor, jedoch DN 65 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Rohrbogen wie vor, jedoch DN 65
01.02.85 Rohrbogen wie vor, jedoch DN 50 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 12,00 St ................ pro 1,00 St ................ Rohrbogen wie vor, jedoch DN 50
01.02.86 Rohrbogen wie vor, jedoch DN 40 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Rohrbogen wie vor, jedoch DN 40
01.02.87 Rohrbogen wie vor, jedoch DN 32 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 6,00 St ................ pro 1,00 St ................ Rohrbogen wie vor, jedoch DN 32
Leistungsverzeichnis - 29/60 83
[Seite 86]
01.02.88 Rohrbogen wie vor, jedoch DN 25 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Rohrbogen wie vor, jedoch DN 25
01.02.89 Rohrbogen wie vor, jedoch DN 20 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Rohrbogen wie vor, jedoch DN 20
01.02.90 Rohrbogen wie vor, jedoch DN 15 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 10,00 St ................ pro 1,00 St ................ Rohrbogen wie vor, jedoch DN 15
01.02.91 Konzentrische Reduzierungen DN 150 / Einzelpreis Gesamtpreis DN 125 zum Einschweißen nach DIN USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] 2616 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................
Konzentrische Reduzierungen DN 150 / DN 125 zum Einschweißen nach DIN 2616
liefern und montieren
01.02.92 Reduzierungen wie vor, jedoch DN 125/ Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit DN 100 [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Reduzierungen wie vor, jedoch DN 125 / DN 100
01.02.93 Reduzierungen wie vor, jedoch DN 100 / Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit DN 50 [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Reduzierungen wie vor, jedoch DN 100 / DN 50
Leistungsverzeichnis - 30/60 84
[Seite 87]
01.02.94 Reduzierungen wie vor, jedoch DN 50 / Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit DN 32 [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Reduzierungen wie vor, jedoch DN 50 / DN 32
01.02.95 T-Stück DN 150/100/150 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ T-Stück DN 150/100/150
liefern und montieren
01.02.96 T-Stück DN 125/100/125 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ T-Stück DN 125/100/125
liefern und montieren
01.02.97 T-Stück DN 100/100/100 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ T-Stück DN 100/100/100
liefern und montieren
01.02.98 Vorschweißflansche DN 150, USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Vorschweißflansche DN 150, PN 6 nach DIN 2631 einschließlich Schrauben und Dichtungen
liefern und montieren
Leistungsverzeichnis - 31/60 85
[Seite 88]
01.02.99 Vorschweißflansche wie vor, jedoch DN Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 100 [EUR] [EUR] 19% 16,00 St ................ pro 1,00 St ................ Vorschweißflansche wie vor, jedoch DN 100
01.02.100 Vorschweißflansche wie vor, jedoch DN Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit 50 [EUR] [EUR] 19% 4,00 St ................ pro 1,00 St ................ Vorschweißflansche wie vor, jedoch DN 50
01.02.101 Kupferrohr 15 x 1,0 mm USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 10,00 m ................ pro 1,00 m ................ Kupferrohr nach DIN EN 1057 Gütezeichen RAL und DV 6W 15 x 1,0 mm
liefern und verlegen
01.02.102 Kupferrohr 22 x 1,0 mm USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 10,00 m ................ pro 1,00 m ................ Kupferrohr wie vor, jedoch 22 x 1,0 mm
liefern und verlegen
01.02.103 Pressfittinge 15 mm USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 10,00 St ................ pro 1,00 St ................ Pressfittinge mit C-Kontur Bogen 90°C, 15 mm
liefern und montieren
01.02.104 Pressfittinge 22 mm USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 10,00 St ................ pro 1,00 St ................ Pressfittinge wie vor, jedoch Bogen 90°C, 22 mm
liefern und montieren
Leistungsverzeichnis - 32/60 86
[Seite 89]
01.02.105 Rohrschelle DN150 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Rohrschellen, zweigeteilt mit Schnell- verschluss aus verzinktem Stahl, Schallentkoppelt durch Profilgummi, einschl. Gewindestangen sowie zugelassene Metalldübel in F90-Qualität, zur Befestigung in Betondecken
DN 150
komplett liefern und montieren
01.02.106 Rohrschelle wie vor, jedoch, DN 125 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Rohrschelle wie vor, jedoch, DN 125
01.02.107 Rohrschelle wie vor, jedoch, DN 100 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 8,00 St ................ pro 1,00 St ................ Rohrschelle wie vor, jedoch, DN 100
01.02.108 Rohrschelle wie vor, jedoch, DN 50 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 8,00 St ................ pro 1,00 St ................ Rohrschelle wie vor, jedoch, DN 50
01.02.109 Rohrschelle wie beschrieben, DN 15 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 10,00 St ................ pro 1,00 St ................ Rohrschelle wie beschrieben, DN 15
01.02.110 Wärmedämmung an Rohren, DN 150 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 12,00 m ................ pro 1,00 m ................ Rohrleitungsdämmung, mit ALU- Blech- mantel als Oberflächenschutz in Stoß- bereichen, bestehend aus: alukaschierte Mineralfaserschalen, nicht
Leistungsverzeichnis - 33/60 87
[Seite 90]
brennbar, gemäß DIN 4102, Klasse A2 Güteüberwacht. Die Stoßfugen sind zur Abdeckung mit Selbstklebestreifen zu überkleben, einschließlich der erforderlichen Endmanschetten sowie Medienkenn- zeichnung mittels aufgeklebten Bändern, entsprechend den DIN Kennfarben in ausreichender Zahl,
DN 150
liefern und montieren
01.02.111 Wärmedämmung an Rohren, DN 125 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 6,00 m ................ pro 1,00 m ................ Wärmedämmung an Rohren, DN 125 wie vor beschrieben
Komplett liefern und montieren
01.02.112 Wärmedämmung an Rohren, DN 100 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 38,00 m ................ pro 1,00 m ................ Wärmedämmung an Rohren, DN 100 wie vor beschrieben
Komplett liefern und montieren
01.02.113 Wärmedämmung an Rohren, DN 50 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 22,00 m ................ pro 1,00 m ................ Wärmedämmung an Rohren, DN 50 wie vor beschrieben
Komplett liefern und montieren
01.02.114 Wärmedämmschalen DN 100 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 6,00 St ................ pro 1,00 St ................ Wärmedämmschalen DN 100
liefern und inkl. Befestigungsmaterial montieren
Leistungsverzeichnis - 34/60 88
[Seite 91]
Hinweis
01.02.115 Umwälzpumpe 4,3mn/h USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Hocheffizienz-Pumpe elektronisch geregelt, Nassläufer-Umwälzpumpe mit niedrigsten Betriebskosten, für Rohreinbau. Einsetzbar für alle Heizungs-, Lüftungs-, Klima- Anwendungen (-10 °C bis +110 °C). Mit integrierter elektronischer Leistungsregelung für konstanten/variablen Differenzdruck. Wärmedämmschalen serienmäßig. Serienmäßig mit Ein-Knopf-Handbedienebene für:
- Pumpe Ein / Aus
- Wahl der Regelungsart: - dp-c (Differenzdruck constant) IR-Monitor/-Stick, Modbus, BACnet, LON oder Can
- Q-Limit zur Begrenzung des maximalen Volumenstromes (Einstellung nur über IR-Stick)
- Stellerbetrieb (Einstellung konstante Drehzahl)
- Automatischer Absenkbetrieb (selbstlernend)
- Sollwert- bzw. Drehzahl-Einstellung
Grafisches Pumpen-Display mit drehbarer Anzeige für horizontale und vertikale Modulanordnung, zur Anzeige von:
- Betriebszustand
- Regelungsart
- Differenzdruck- bzw. Drehzahl-Sollwert
- Fehler- und Warnmeldungen
Synchronmotor nach ECM-Technologie mit höchsten Wirkungsgraden und hohem Anlaufmoment, automatischer Deblockierfunktion und integriertem Motorvollschutz.
Störmeldeleuchte, potentialfreie Sammelstörmeldung, IR-Schnittstelle zur drahtlosen Kommunikation mit Bedien- und Service-Gerät. Steckplatz für IF-Module mit Schnittstellen für Gebäudeautomation GA
Werkstoffe Pumpengehäuse : Grauguss (EN-GJL-200) Laufrad : Kunststoff (PPE - 30% GF) Pumpenwelle : Edelstahl (X30CR13) Lager : Kohle, metallimprägniert
Betriebsdaten Fördermedium: Wasser 100 % Förderstrom: 5,0 m3/h Förderhöhe: 4,00 m WS Medientemperatur: 90 °C Max. Medientemperatur : 110 °C Maximaler Betriebsdruck: 10 bar Umgebungstemperatur max.: 40 °C
Typ: [#TB62-Typ:#].............................
Fabrikat: [#TB61-Fabrikat:#].............................
einschl. Verbindungsteile komplett liefern und betriebsfertig montieren.
Leistungsverzeichnis - 35/60 89
[Seite 92]
01.02.116 Auflegen der vorgenannten Pumpe USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Auflegen der vorgenannten Pumpe auf die bauseits vorhandene MSR
komplett liefern und montieren
01.02.117 Flanschen Absperrventil DN 50 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 4,00 St ................ pro 1,00 St ................ Flanschen Absperrventil DN 50
Wartungsfreies weichdichtendes Absperrventil Baulänge EN 558-1/14 (F4), EN-JL1040,D-Form, umweltfreundlich, weichdichtend bis 120°C (kurzzeitig 130°C), nichtsteigendes Handrad, Niro-Spindel, Anzeigevorrichtung, EDD, Isolierkappe, Isolierkappe, Taupunktsperre, kippbewegliche Spindelführung, EPDM-Kegel mit Drosselfunktion, Rückdichtung,TÜV-Prüf-Nr. 8/59
Druckstufe: PN 16 Nennweite: DN 50
Fabrikat: [#TB61-Fabrikat:#].............................
Typ: [#TB62-Typ:#].............................
Komplett liefern und montieren.
01.02.118 Schmutzfänger PN 6, DN 50 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Schmutzfänger PN 6, Gehäuse aus Grauguß GG 25, Sieb aus nichtrostendem Stahldrahtgeflecht, mit Feinsieb für Wasser, Flansche gebohrt nach PN 6
liefern und montieren
Nennweite: DN 50
01.02.119 Rückschlagventil PN 16, DN 50 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Rückschlagventil PN 16 passend zu Flanschen PN 6/10/16, Gehäuse aus Messing, Ventilteller/-kegel aus nicht- rostendem Stahl für eine max. Betriebs- temperatur von 120 °C, Kurzbaulänge nach DIN 3202, Teil 3, Reihe K4,
liefern und montieren
Leistungsverzeichnis - 36/60 90
[Seite 93]
Fabrikat: [#TB61-Fabrikat:#].............................
Typ: [#TB62-Typ:#].............................
Nennweite: DN 50
01.02.120 Vorschweißflansche DN 50 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 4,00 St ................ pro 1,00 St ................ Vorschweißflansche DN 50, PN 6 nach DIN 2631 einschließlich Schrauben und Dichtungen
liefern und montieren
01.02.121 Füll- und Entleerungshähne aus Rotguß Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit DN20 [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Füll- und Entleerungshähne aus Rotguß mit Kappe, Kette, Dichtung, Vierkant- schlüssel und Schlauchtülle
liefern und montieren
Nennweite: DN20
01.02.122 Füll- und Entleerungshähne DN 15 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 10,00 St ................ pro 1,00 St ................ Füll- und Entleerungshähne wie vor, jedoch DN 15
01.02.123 Maschinen Thermometer, 0 - 120°C USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 8,00 St ................ pro 1,00 St ................ Maschinen Thermometer, 0 - 120°C Gehäuse V-Form 150 x 36 mm aus Leichtmetall, messingfarben eloxiert, mit festem Tachschaft, Einschraubstutzen aus Messing, Thermometereinsatz aus Glas, elastisch gelagert mit farbiger Füllung, in gerader oder Winkelausführung, inkl. Tauchhülse aus Edelstahl Meßbereich: 0 - 120°C Anschluß: G 1/2 A
liefern und montieren
Leistungsverzeichnis - 37/60 91
[Seite 94]
01.02.124 Rohrfeder-Manometer Klasse 1,6, 0 - 10 Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit bar [EUR] [EUR] 19% 8,00 St ................ pro 1,00 St ................ Rohrfeder-Manometer Klasse 1,6, Gehäuse aus Kunststoff, Meßsystem aus einer Kupferlegierung, Anschluß nach unten R 1/2", mit 2 von außen nicht verstellbaren Markierungen
liefern und montieren
Gehäusedurchmesser: 100 mm Anzeigebereich: 0 - 10 bar
01.02.125 Manometerhähne USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 8,00 St ................ pro 1,00 St ................ Manometerhähne mit Prüfflansch aus Messing für 120 °C mit Stopfbuchse DN 15
liefern und montieren
01.02.126 Wassersackrohre USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 8,00 St ................ pro 1,00 St ................ Wassersackrohre in U-Form DN 15
liefern und montieren
01.02.127 Lufttöpfe aus Stahlrohr, DN 150 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 4,00 St ................ pro 1,00 St ................ Lufttöpfe aus Stahlrohr, DN 150 mit 2 Stück Klöpperböden sowie 2 Stutzen DN 15
liefern, herstellen und montieren.
01.02.128 Lanmuffen 10 cm, DN 15 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 12,00 St ................ pro 1,00 St ................ Lanmuffen 10 cm, DN 15
liefern und montieren
Leistungsverzeichnis - 38/60 92
[Seite 95]
01.02.129 Schnellentlüfter USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 10,00 St ................ pro 1,00 St ................ Schnellentlüfter
Gehäuse und Ventildeckel aus Messing, Schwimmer aus hochwertigen, temperaturbeständigen Kunststoff. Deckel abschraubbar.
Betriebsdruck max. 10 bar. Geeignet für Temperaturen bis max. 110 °C.
Komplett liefern und montieren.
01.02.130 Kugelhahn PN 16, DN 12 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 Stck ................ pro 1,00 Stck ................ Kugelhahn PN 16, DN 12 mit flachdichtenden Gewindeanschluss, Gehäuse aus Rotguss, Kugel messing- verchromt, Dichtschalen PTFE, O-Ring-Abdichtung aus NBR
Fabrikat: [#TB61-Fabrikat:#].............................
Typ: [#TB62-Typ:#].............................
liefern und montieren
01.02.131 Wärmedämmschalen DN 100 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 4,00 St ................ pro 1,00 St ................ Wärmedämmschalen für Armaturen DN 100 wie Absperrventile zuvor, jedoch DN 100
Fabrikat: [#TB61-Fabrikat:#].............................
Typ: [#TB62-Typ:#].............................
liefern und inkl. allem Befestigungsmaterial montieren
01.02.132 Wärmedämmschalen DN 50 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 7,00 St ................ pro 1,00 St ................ Wärmedämmschalen wie vor, jedoch DN 50
Typ: [#TB62-Typ:#].............................
Leistungsverzeichnis - 39/60 93
[Seite 96]
Fabrikat: [#TB61-Fabrikat:#].............................
liefern und inkl. allem Befestigungsmaterial montieren
01.02.133 Wärmedämmschalen DN 40 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Wärmedämmschalen wie vor, jedoch DN 40
Fabrikat: [#TB61-Fabrikat:#].............................
Typ: [#TB62-Typ:#].............................
liefern und incl. allem Befestigungsmaterial montieren
01.02.134 Wärmedämmschalen DN 32 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Wärmedämmschalen wie vor, jedoch DN 32
Fabrikat: [#TB61-Fabrikat:#].............................
Typ: [#TB62-Typ:#].............................
liefern und inkl. allem Befestigungsmaterial montieren
01.03 Mess- und Regeltechnik EUR .........................
Hinweis
01.03.1 Außentemperaturfühler USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Außentemperaturfühler mit Messelement Ni 1000 Schutzart IP 65, nach DIN 43760. Messbereich: 50...+90°C Gehäuse : reinweiß
Fabrikat: [#TB61-Fabrikat:#].............................
Typ: [#TB62-Typ:#].............................
liefern und montieren
Leistungsverzeichnis - 40/60 94
[Seite 97]
01.03.2 Anlegetemperaturfühler USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Anlegetemperaturfühler zur Temperaturmessung an Rohren. Fühler einschließlich Spannband und Wärmeleit paste. 1,5m Silikonleitung. Messelement: Ni1000 Messbereich: 35°...+180°C Schutzart : IP 43
Fabrikat: [#TB61-Fabrikat:#].............................
Typ: [#TB62-Typ:#].............................
komplett liefern und montieren
01.03.3 Hülsenfühler = Kabeltemperaturfühler USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Hülsenfühler Kabeltemperaturfühler Sensor: Ni 1000 DIN 43760 1,5m PVC Leitung Meßelement : Ni 1000 Meßbereich: 35°...+105°C Durchmesser: 6 mm
Fabrikat: [#TB61-Fabrikat:#].............................
Typ: [#TB62-Typ:#].............................
komplett liefern und montieren
01.03.4 Tauchtemperfühler als Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Stabtemperaturfühler [EUR] [EUR] 19% 10,00 St ................ pro 1,00 St ................ Tauchtemperfühler als Stabtemperaturfühler zum Einbau in Rohrleitungen und Behälter. Fühlerkopf aus weißem Kunststoff. Messelement : Ni 1000 Messbereich : 30...+150 °C Tauchlänge : 150 mm
Fabrikat: [#TB61-Fabrikat:#].............................
Typ: [#TB62-Typ:#].............................
komplett liefern und montieren
Einbau der Tauchhülse durch den Heizungsbauer
01.03.5 Kanaltemperaturfühler USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Kanaltemperaturfühler
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als Stabtemperaturfühler zum Einbau in Lüftungskanäle und Behälter. Fühlerkopf aus weißem Kunststoff, Schutzart IP 65. Messelement: Ni1000 Messbereich: 30...+150 °C Tauchlänge: 250 mm
Fabrikat: [#TB61-Fabrikat:#].............................
Typ: [#TB62-Typ:#].............................
komplett liefern und montieren
01.03.6 Tauchhülse 150mm, Messing vernickelt USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 10,00 St ................ pro 1,00 St ................ Tauchhülse Messing vernickelt Tauchlänge : 150 mm pmax=10bar Tmax=150°C
01.03.7 Tauchhülse 250mm, Messing vernickelt USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Tauchhülse Messing vernickelt Tauchlänge : 250 mm pmax=10bar Tmax=150°C
01.03.8 Tauchhülse150 mm, Edelstahl USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Tauchhülse150 mm, Edelstahl Tauchlänge : 150 mm pmax=40bar Innendurchmesser=6,3mm
01.03.9 Tauchhülse 250mm, Edelstahl USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Tauchhülse 250mm,Edelstahl pmx=40 bar. Innendurchmesser=6,3mm
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01.03.10 USt. Einzelpreis Gesamtpreis BHKW=Wärmepumpen=Gaskessel=Managementsystem. MengeEinheit [%] [EUR] [EUR] 1,00 St 19% ................ pro 1,00 St ................ BHKW=Wärmepumpen=Gaskessel=Managementsystem.
Dieses übergeordnete Managementsystem kann mehre Kessel, BHKW und Wärmepumpen kaskadieren und bedarfsgerecht schalten. Hierbei werden die Laufzeiten und die Umweltfaktoren beachtet. Auch altere Gebäude mit entsprechend hoher Betriebstemperaturen werden beachtet. Bei dem Ausfall einer Wärmequelle wird automatisch auf eine andere umgeschaltet. Es kann zwischen einer umweltgünstigen und einer wirtschaftlich günstigen Fahrweise gewählt werden (COP Kennlinie).
Zwingend ist das vorgegebene Managementsystem = Hydraulikschaltbild zu verwenden.
Diese Position beinhaltet die SPS/DDC Hardware, die erforderlichen Temperaturfühler das Programm und die Inbetriebnahme.
01.03.11 MSR Dienstleistung USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ MSR Dienstleistung
Projektierung Auslegung der Anlage Ergänzung der Anlagenschemata bzw. Ergänzung der Regelschemata Teilnahme an erforderlichen Projektbesprechungen
Inbetriebnahme Im Einzelnen: Inbetriebnahme der Anlage 1 zu 1 Test der Feldgeräte Feldgeräteüberprüfung Überprüfung und Einstellung aller zugehörigen Bauteile Erstellung von Stromaufnahmeprotokollen
Dokumentation Erstellung der Dokumentation in 2=facher Ausführung (1x gedruckt 1x Digital), im Einzelnen: Kabelzuglisten Schaltschrankpläne Funktionsbeschreibung der Anlage Parameterlisten Datenblätter für die Feldgeräte
01.03.12 Schaltschrankumbau bestehend aus: USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Schaltschrankumbau der Gesamtanlage bestehend aus:
Ausbau der abgängigen Kesselsteuerungen, verschließen der freien Schaltschranköffnungen Einbau der neuen Kesselsteuerungen, Einbau des Managementsystems, elektrische Verknüpfungen zu den neuen Bauteilen, Einbau der neuen Bedienelemente. Schaltpläne
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andern.
01.03.13 Schaltschrankumbau und Ergänzung Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit BHKW [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Schaltschrankumbau und Ergänzung BHKW
Erweiterung der Modulsteuerung Comuna Metall, BHKW Modul mit Pufferspeicher als geregelte Rücklaufanhebung, Freigabekontakt zur Kesselanlage. Ansteuerung der Speicherentladepumpe. Übernahme des externen Sollwertes. Bildung einer AT geführten Solltemperatur.
01.03.14 Mantelleitung NHXMH=J 3 x 1,5 RE mm² USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 200,00 m ................ pro 1,00 m ................ Mantelleitung NHXMH=J 3 x 1,5 RE mm2 einziehen in Leerrohr, Kabelkanal oder auf Kabelträger montiert
01.03.15 Mantelleitung NHXMH=J 5 x 1,5 RE mm² USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 50,00 m ................ pro 1,00 m ................ Mantelleitung NHXMH=J 5 x 1,5 RE mm2 einziehen in Leerrohr, Kabelkanal oder auf Kabelträger montiert
01.03.16 Mantelleitung NHXMH=J 7 x 1,5 RE mm² USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 10,00 m ................ pro 1,00 m ................ Mantelleitung NHXMH=J 7 x 1,5 RE mm2 einziehen in Leerrohr, Kabelkanal oder auf Kabelträger montiert
01.03.17 Fernmeldeleitung J=H(St)H 2x2x0,8 mm USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 100,00 m ................ pro 1,00 m ................ Fernmeldeleitung J=H(St)H 2x2x0,8 mm einziehen in Leerrohr, Kabelkanal oder auf Kabelträger montiert
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01.03.18 Fernmeldeleitung J=H(St)H 4x2x0,8 mm USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 50,00 m ................ pro 1,00 m ................ Fernmeldeleitung J=H(St)H 4x2x0,8 mm einziehen in Leerrohr, Kabelkanal oder auf Kabelträger montiert
01.03.19 Datenleitung J=02YS(ST=C)Y 4x2x0,64 Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit mm [EUR] [EUR] 19% 50,00 m ................ pro 1,00 m ................ Datenleitung J=02YS(ST=C)Y 4x2x0,64 mm Mantel PE/FRNC halogenfrei, Kategorie 7/600 MHz, 4x2xAWG 22/1 PiMF 100 Ohm
01.03.20 PVC=Steuerleitung NYSLYÖ=J 3 x 1,5 Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit mm² [EUR] [EUR] 19% 10,00 m ................ pro 1,00 m ................ PVC=Steuerleitung NYSLYÖ=J 3 x 1,5 mm2 einziehen in Leerrohr, Kabelkanal oder auf Kabelträger montiert
01.03.21 PVC=Steuerleitung NYSLYÖ=J 5 x 1,5 Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit mm² [EUR] [EUR] 19% 10,00 m ................ pro 1,00 m ................ PVC=Steuerleitung NYSLYÖ=J 5 x 1,5 mm2 einziehen in Leerrohr, Kabelkanal oder auf Kabelträger montiert
01.03.22 Sicherheitskabel NHXH=J 5 x 35 RM Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit mm² [EUR] [EUR] 19% 50,00 m ................ pro 1,00 m ................ Sicherheitskabel NHXH=J 5 x 35 RM mm2 einziehen in Leerrohr, Kabelkanal oder auf Kabelträger montiert
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01.03.23 Kunststoff=Panzerrohr ¥ 16 mm auf Putz USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 10,00 m ................ pro 1,00 m ................ Kunststoff=Panzerrohr ¥ 16 mm auf Putz, in offener Verlegeart mit Druckschellen
01.03.24 Kunststoff=Panzerrohr ¥ 20 mm USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 20,00 m ................ pro 1,00 m ................ Kunststoff=Panzerrohr ¥ 20 mm auf Putz, in offener Verlegeart mit Druckschellen
01.03.25 Kunststoff=Panzerrohr ¥ 25 mm it USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 20,00 m ................ pro 1,00 m ................ Kunststoff=Panzerrohr ¥ 25 mm auf Putz, in offener Verlegeart mit Druckschellen
01.03.26 Kunststoff=Panzerrohr ¥ 32 mm USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 20,00 m ................ pro 1,00 m ................ Kunststoff=Panzerrohr ¥ 32 mm auf Putz, in offener Verlegeart mit Druckschellen
01.03.27 Kunststoff=Panzerrohr ¥ 50 mm USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 10,00 m ................ pro 1,00 m ................ Kunststoff=Panzerrohr ¥ 50 mm auf Putz, in offener Verlegeart mit Druckschellen
01.03.28 Hager Kabelkanal 20 x 20 LF20020CW USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 10,00 m ................ pro 1,00 m ................ Hager Kabelkanal 20 x 20 LF20020CW aus PVC, Unterteil, Oberteil, RAL 9001 cremeweiß, auf Putz verlegt
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01.03.29 Hager Kabelkanal 40 x 40 LF40040CW USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 20,00 m ................ pro 1,00 m ................ Hager Kabelkanal 40 x 40 LF40040CW aus PVC, Unterteil, Oberteil, RAL 9001 cremeweiß, auf Putz verlegt
01.03.30 Hager Kabelkanal 60 x 57 LF60060CW USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 20,00 m ................ pro 1,00 m ................ Hager Kabelkanal 60 x 57 LF60060CW aus PVC, Unterteil, Oberteil, RAL 9001 cremeweiß, auf Putz verlegt
01.03.31 OBO Kabelrinne MKS 610 FS USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 10,00 m ................ pro 1,00 m ................ OBO Kabelrinne MKS 610 FS Höhe 60 mm, Breite 100 mm, Blechstärke 1,0 mm, Länge 3000 mm, inklusive Längsverbinder=Set RV 60, Stahl bandverzinkt, MKS
01.03.32 OBO Kabelrinne MKS 620 FS USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 10,00 m ................ pro 1,00 m ................ OBO Kabelrinne MKS 620 FS Höhe 60 mm, Breite 200 mm, Blechstärke 1,0 mm, Länge 3000 mm, inklusive Längsverbinder=Set RV 60, Stahl bandverzinkt, MKS
01.03.33 OBO Kabelrinne MKS 640 FS USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 10,00 m ................ pro 1,00 m ................ OBO Kabelrinne MKS 640 FS Höhe 60 mm, Breite 400 mm, Blechstärke 1,0 mm, Länge 3000 mm, inklusive Längsverbinder=Set RV 60, Stahl bandverzinkt, MKS
01.03.34 OBO Deckel mit Drehriegel DRL 100 FS USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 10,00 m ................ pro 1,00 m ................ OBO Deckel mit Drehriegel DRL 100 FS
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für Kabelrinnen und Kabelleitern, B x L 100 x 3000 mm, Blechstärke 1,00 mm, Stahl bandverzinkt
01.03.35 OBO Deckel mit Drehriegel DRL 200 FS USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 10,00 m ................ pro 1,00 m ................ OBO Deckel mit Drehriegel DRL 200 FS für Kabelrinnen und Kabelleitern, B x L 200 x 3000 mm, Blechstärke 1,00 mm, Stahl bandverzinkt
01.03.36 OBO Deckel mit Drehriegel DRL 300 FS USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 10,00 m ................ pro 1,00 m ................ OBO Deckel mit Drehriegel DRL 300 FS für Kabelrinnen und Kabelleitern, B x L 300 x 3000 mm, Blechstärke 1,00 mm, Stahl bandverzinkt
01.03.37 OBO Deckel mit Drehriegel DRL 400 FS USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 m ................ pro 1,00 m ................ OBO Deckel mit Drehriegel DRL 400 FS für Kabelrinnen und Kabelleitern, B x L 400 x 3000 mm, Blechstärke 1,00 mm, Stahl bandverzinkt
01.03.38 OBO Grip=Sammelhalterung 2031 M 15 Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit FS [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ OBO Grip=Sammelhalterung 2031 M 15 FS für 15 Leitungen NYM= 3 x 1,5, wärmebeständig, Stahl bandverzinkt
01.03.39 Abzweigdose 80 x 80 mm leer APw rot USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 5,00 St ................ pro 1,00 St ................ Abzweigdose 80 x 80 mm leer APw rot 12 Einführungen, flammwidrig, für Sicherheitsbeleuchtungen
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01.03.40 Reparaturschalter USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 3,00 St ................ pro 1,00 St ................ Reparaturschalter nach VDE 0113 für Hauptstrom, 1=stufig 5,5kW 16A, im Kunststoffgehäuse, Schutzart IP 54.
01.03.41 Durchbruch 10x10 cm Beton Stärke 12 Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit cm [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Durchbruch 10x10 cm Beton Stärke 12 cm
01.03.42 Durchbruch 10x10 cm Beton Stärke 20 Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit cm [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Durchbruch 10x10 cm Beton Stärke 20 cm
01.03.43 Durchbruch 10x10 cm Beton Stärke 36 Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit cm [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Durchbruch 10x10 cm Beton Stärke 36 cm
01.03.44 Durchbruch 10x10 cm Beton Stärke 60 Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit cm [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Durchbruch 10x10 cm Beton Stärke 60 cm
01.03.45 Durchbruch 10x10 cm Beton Stärke 80 Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit cm [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Durchbruch 10x10 cm Beton Stärke 80 cm
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01.03.46 Brandschottung in F90 bis 0,01 m² USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Brandschottung in F90 bis 0,01 m2 zur brandsicheren Abschottung von Kabel= und Leitungsdurchführungen in Decken und Wänden mit einem bauaufsichtlich zugelassenen System mit einer F euerwiderstandsdauer von 90 Minuten, Decken= und Wandstärke bis 250 mm
01.03.47 Brandschottung in F90 bis 0,05 m² zur Einzelpreis Gesamtpreis brandsicheren Abschottung von Kabel= USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] und 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................
Brandschottung in F90 bis 0,05 m2 zur brandsicheren Abschottung von Kabel= und Leitungsdurchführungen in Decken und Wänden mit einem bauaufsichtlich zugelassenen System mit einer Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten, Decken= und Wandstärke bis 250 mm
01.03.48 Brandschottung in F90 bis 0,10 m² USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Brandschottung in F90 bis 0,10 m2 zur brandsicheren Abschottung von Kabel= und Leitungsdurchführungen in Decken und Wänden mit einem bauaufsichtlich zugelassenen System mit einer Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten, Decken= und Wandstärke bis 250 mm
01.03.49 Brandschottung in F90 bis 0,20 m² USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Brandschottung in F90 bis 0,20 m2 zur brandsicheren Abschottung von Kabel= und Leitungsdurchführungen in Decken und Wänden mit einem bauaufsichtlich zugelassenen System mit einer Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten, Decken= und Wandstärke bis 250 mm
01.03.50 Beidseitiges Anklemmen der Kabel im Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Feld und im Schaltschrank [EUR] [EUR] 19% 30,00 St ................ pro 1,00 St ................ Beidseitiges Anklemmen der Kabel im Feld und im Schaltschrank im Einzelnen:
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= Abmanteln der Kabel = Kabel einführen = Adern abisolieren = Adern elektrisch anschließen = Kabel beidseitig dauerhaft beschriften = Montageschlauch bis direkt zum Feldgerät
01.04 Sonstiges / Allgemein EUR .........................
Hinweis Die Baustelleneinrichtung ist gemäß VOB Teil C DIN 18299 in die Einheitspreise einzupreisen.
Für das Personal bietet der Keller Ebene -1 genügend Platz. Tische und Stühle können durch die Schule gestellt werden.
Die Reinigung der Flächen obliegt dem Auftragnehmer.
WCns mit Waschbecken befinden sich im EG des Gebäudes. Diese sind zu nutzen, jedoch sauber zu hinterlassen.
01.04.1 Füllen der Heizungsanlage USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Füllen der Heizungsanlage
mit aufbereiteten Heizwasser gemäß der HeizungsanlagenVerordnung und den VDI-Richtlinen 2035.
Komplett durchführen, nach Aufforderung durch die örtliche Bauleitung. 8m3 mit mobiler Station
01.04.2 Druckprobe der Heizungsanlage USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Druckprobe der Heizungsanlage
nach VOB Teil C, DIN 18 379/18 380. Vor Inbetriebnahme ist die Druckfestigkeit und die Dichtheit der Anlage mit dem 1,3 fachen Betriebsdruck durchführen und zu bescheinigen.
Komplett - auch in Teilabschnitten -durchführen nach Aufforderung durch die örtliche Bauleitung.
01.04.3 Erstellen der Montageplanung USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Erstellen der Montageplanung einschl. Überprüfen und Fortschreiben der
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Ausführungsplanung und der Berechnungen.
01.04.4 Inbetriebnahme Heizungsanlage USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 10,00 mn ................ pro 1,00 mn ................ Inbetriebnahme der neuinstallierten Heizungsanlage
Füllen der neuinstallierten Anlageteie mit aufbereitetem Wasser mit einer mobilen Aufbereitungsanlage
01.04.5 Hersteller Inbetriebnahme Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Heizkesselanlagen [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Hersteller Inbetriebnahme für die Heizkesselanlagen nach den Richtlinien des Lieferanten
Komplett durchführen.
Leistungsumfang der Inbetriebnahme:
Anlagenaufbau prüfen
- Prüfung Montage, Hydraulik und Brennstoff- versorgung
- Prüfung der Wasserqualität hinsichtlich Härte, pH-Wert und Leitfähigkeit
Elektrische Installation
- Prüfung Verdrahtung, Absicherung und Platzierung der Sensoren
Inbetriebnahme und Probelauf
- Anpassung regelungstechnische Einstellung auf die Anlagenhydraulik
- Prüfung/Einstellung Aktoren und Sensoren
- Prüfung/Anpassung verbrennungstechnische Einstellung
- Probelauf und Kontrolle der Anagenfunktionen
Einweisung Anlagenbetreiber
- Einweisung in die Regelungsbedienung bezüglich Schaltzeiten, Raumsollwerte, Betriebsarten und Störabfrage
- Anlagenbetreiber muss vor Ort sein
- Hinweise zur Wartung
Abnahmeprotokoll
- Zusendung eines Abnahmeprotokolls spätestens 5 Tage nach Inbetriebnahme
01.04.6 Hersteller Inbetriebnahme Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Druckhalteanlage [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Hersteller Inbetriebnahme für die Druckhaltungsanlage nach den
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Richtlinien des Lieferanten
01.04.7 Wiederinbetriebnahme der BHKW Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Anlage [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Wiederinbetriebnahme der BHKW Anlage
COMUNA-metall Südstr. 7 32130 Enger
Typ 2728-02
bzw. durch Fachpersonal
01.04.8 Wiederinbetriebnahme 9 Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Hauptregelgruppen [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Wiederinbetriebnahme der 9 vorhandenen Hauptregelgruppen, die sich in der Heizzentrale befinden.
01.04.9 Gasantrags beim Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Energieversorgungsunternehmen [EUR] [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Erstellung eines Gasantrags beim Energieversorgungsunternehmen
01.04.10 Wiederinbetriebnahme Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Gasleitungsanlagen [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Inbetriebnahme der Gasleitungsanlagen gemäß DVGW, Arbeitsblatt G 600
Belastungsprüfung für das gesamte Leitungsnetz, Bestand und Neuanlage.
Leitungsanlagen ohne Armaturen, sind einzeln mit einem Prüfdruck von 1 bar und einer Prüfzeit von 10 Min. zu belasten.
Dichteitsprüfung Diese ist nach der Belastungsprüfung durchzuführen.
Leitungsanlagen mit Armaturen Der Prüfdurck muss 150 m bar betragen.
Anpassungszeit 60 Minuten.
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Mindestprüfdruck 30 Mintuten
Das Messgerät muss eine Mindestauf- lösung von 0,1 bar aufweisen.
01.04.11 Profilkonstruktion für Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Sonderbefestigungen [EUR] [EUR] 19% 100,00 kg ................ pro 1,00 kg ................ Profilkonstruktion für Sonderbefestigungen
Festpunktkonstruktionen, Bühnen, Podeste, Leitern usw., einschl. Befestigungsmaterial, mit Grundanstrich.
Abrechnung mit den Einheitsgewichten der zutreffenden DIN-Normen.
Komplett liefern und montieren.
01.04.12 Stahlrohr mit gelber Lackfarbe USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Vorhandenes und neu verlegtes Stahlrohr DN 50 - 40 für die Gasversorgung einschließlich Grundierung mit gelber Lackfarbe versehen.
Länge ca. 40 m
01.04.13 Erstellen von Bestands- und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Revisionsplänen [EUR] [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Erstellen von Bestands- und Revisions- unterlagen
Grundrisse im Maßstab 1:50, Schalt- und Strangschemen, Technische Datenblätter, Anlagenbeschreibung, alle nötigen und geforderten Protokolle in 3-facher farbiger Ausführung, sowie 1-fach als CD Die Zeichnungen sind im Datenaustausch- format DXF und der Schriftsatz als pdf zu erstellen
(Vorhandene Bestandszeichnungen liegen nur in Papierform vor.)
01.04.14 Bezeichnungsschilder USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 10,00 St ................ pro 1,00 St ................ Bezeichnungsschilder nach DIN 2403
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liefern und montieren
01.04.15 Hinweisschild Notschalter - Feruerung USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Hinweisschild gem. DVGW Notschalter - Feruerung
01.04.16 Stundenlohnarbeiten und sonstige Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Leistungen zum Nachweis [EUR] [EUR] 19% 40,00 h ................ pro 1,00 h ................ Stundenlohnar.beiten und sonstige Leistungen zum Nachweis
Stundenlohnarbeiten dürfen nur ausschließlich nach Aufforderung durch die Bauleitung ausgeführt werden. Diese sind mit Angabe von Tag, örtlicher Stelle, Zeitaufwand, Beschreibung der Teilleistung, Materialverbrauch, Berufsgruppe, der Mitarbeiter und Unterschrift täglich der Bauleitung zur Gegenzeichnung vorzulegen.
Mit den Einheitspreisen sind alle Leistungszulagen, Sozialzuschläge, allgem. Geschäftskosten, Wegegelder, Auslösungen, Zuschläge für Wagnis und Gewinn und dergl. abgegolten.
Arbeitskraft: Monteur
01.04.17 Obermonteur USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 40,00 h ................ pro 1,00 h ................ Obermonteur
sonst wie vor beschrieben
| 02 | 429 Hochbauliche Leistungen | EUR ......................... |
|---|---|---|
| 02.01 | Hochbauliche Leistungen | EUR ......................... |
02.01.1 Feuerschutztür F90 und Rahmen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit ausbauen [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Vor den Demontagearbeiten vorhenden Feuerschutztür F90 einschließlich Rahmen ausbauen und entsorgen
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02.01.2 Verbreiterung der Türöffnung. USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,50 m ................ pro 1,00 m ................ Verbreiterung der Türöffnung.
Betonschnitt in Stahbetonwand mittels Diamantsäge, einseitig inkl. Stemmarbeiten Schnitttiefe: 36 cm
02.01.3 Innenwände aus Stahlbeton abbrechen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Innenwände aus Stahlbeton, tragend, abbrechen, alle Anschlüsse an Wände, Decken und Böden sind sauber herzustellen, Bauschutt zu entsorgen. In dem Einheitspreis sind alle statisch evtl. erforderlichen Abstütz- und Sicherungs- maßnahmen einzukalkuieren.
Wanddicke: 36 cm
Abtransport in Big Pack 2,00 m x 0,25 m x 0,36 m
02.01.4 Einhausen des Bereiches zur Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Türverbreiterung [EUR] [EUR] 19% 20,00 m² ................ pro 1,00 m² ................ Staubschutzwand mit einem Durchgang im Gebäude behelfsmäßig herstellen, einschl. Vorhalten und Beseitigen, Holzunterkonstruktion mit gewebeverstärkter PE-Folie bespannt. Die Übergänge an anschließende Bauteile und weitere Türen im Bereich der Staubschutzwand sind staubdicht abzukleben.
Türen: Reißverschlusstüren
02.01.5 Öffnen der Abdeckung des vorhandenen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Schachtes [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Öffnen der Abdeckung des vorhandenen Schachtes, Notausstieg sowie Reinigung von Unrat
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02.01.6 Demontage des Treppengeländers USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Demontage des Treppengeländers in der Heizzentrale, 6 stufig Länge 2,18 m, vor Beginn der Kessel- und Pufferspeicher Einbrigung sowie die erneute Montage danach.
02.01.7 Vergrößerung des Kesselpodestes USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Nach der Kesseldemontage Vergrößerung des vorhandenen Kesselpodestes 3,5 x 1,0 x 0,08 m
02.01.8 Ausbessern und glätten des Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Kesselfundaments [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Nach der Kesseldemontage ausbessern und glätten des vorhandnen Kesselfundaments
02.01.9 Einhausen Folie des vorhandenen Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit BHKWns [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Einhausen mit Folie des vorhandenen BHKWns Abmessung 1,5 x 1,5 x 2,0 m
02.01.10 Einhausen mit Folie des Schaltschranks USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Einhausen mit Folie des vorhandenen Schaltschranks 2,0 x 2,0 x 0,8 m
02.01.11 Einhausen des Schaltschranksdes Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit BHKWns [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Einhausen mit Folie des vorhandenen Schaltschranks des BHKWns 1,0 x 2,0 x 0,8 m
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02.01.12 Verschließen der Rauchrohröffnung. USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Nach der Kesseldemontage verschließen der Rauchrohröffnung. Durchmesser 350 mm Stärke der Schornsteinwandung 36 cm
02.01.13 Kernbohrungen in die Schornsteinzüge USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Kernbohrungen in die vorhandenen Schornsteinzüge Durchmesser 250 mm Stärke der Wandung
02.01.14 Feuerschutztür, dicht- und Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit selbstschließend [EUR] [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Feuerschutz, dicht- und selbstschließend gemäß DVGB Innentür aus Stahl, 2,0 x 1,15 m lichte Werke, T 90, mit Stahleckzarge, kunststoffbeschichtet, mit Obertürschliesser.
Fabrikat: [#TB61-Fabrikat:#].............................
Typ: [#TB62-Typ:#].............................
komplett liefern und montieren
einschließlich der erforderlichen Brandschutzabdichtungen
02.01.15 Schutzmaßnahmen für den Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Transportweg [EUR] [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Schutzmaßnahmen für den Transportweg innerhalb des Gebäudes einschließlich der beiden Treppen zum Heizkeller
02.01.16 Statischer Plausibilisierungsnachweis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Statischer Plausibilisierungsnachweis über die Türverbreiterung von 25 cm.
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ANGEBOTSSUMME(N)
| Summe exkl. Nachlass (netto) | ____________________ |
|---|---|
| Nachlass (netto) | ____________________ |
| Summe inkl. Nachlass (netto) | ____________________ |
| Umsatzsteuer | ____________________ |
| Summe (brutto) | ____________________ |
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LEISTUNGSVERZEICHNIS 29.09.2026
Ausschreibung
Verfahren: SBH VOB ÖA 499-26 SW - Brehmweg 60 - Heizung
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
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KRITERIENKATALOG 29.09.2026
Ausschreibung
Verfahren: SBH VOB ÖA 499-26 SW - Brehmweg 60 - Heizung
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Erklärung zur Eignung [Mussangabe]
Die notwendigen Angaben über das Vorliegen
- der Eignungsanforderungen und
- der geforderten Ausführungsbedingungen sowie
- über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wurden im Formular "Erklärung zur Eignung" vollständig und wahrheitsgemäß getätigt.
Gegebenenfalls notwendige Nachweise sind dem Angebot beigefügt.
Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche, unvollständige oder unterlassene Erklärung bzw. Angabe den Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren zur Folge haben kann.
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
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KRITERIENKATALOG 29.09.2026
Ausschreibung
Verfahren: SBH VOB ÖA 499-26 SW - Brehmweg 60 - Heizung
LEISTUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog - 1/1 116
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Typ Dateiname Größe MIME-Type Dateianlage 557_420-02 Leistungsverzeichnis.pdf 401,64 KB pdf Dateianlage 557-SCH-H-01-01_D - 24-09-2026 ohne Kopf.pdf 218,97 KB pdf Dateianlage Hinweise zur rein elektronischen Angebotsabgabe und Kommunikation Stand 01.11.19.pdf 524,92 KB pdf Dateianlage 6-190_Referenzbescheinig_07 2024.docx 59,26 KB docx
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