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ZTV-E-Technik_Anlage 01_DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) Prüfungen.pdf

Erneuerung der Heizungsanlage und des Blockheizkraftwerks an der Kläranlage Eilendorf

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 20:04 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de

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Wasserverband Eifel-Rur

Anlage 01 zu den ZTV Elektrotechnik

Leistungsbeschreibung Durchführung der DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) Prüfung - ortsfeste Anlagen beim WVER

Der Wasserverband Eifel-Rur ist als Eigentümer und Betreiber von abwassertechni- schen Anlagen und sonstigen Einrichtungen verpflichtet, auf der Grundlage von bestehenden Rechtsvorschriften (UVV, EnWG, BetrSichV, usw.) die vorhandenen elektrischen Anlagen auf ihre sichere Funktion und Einhaltung der gültigen Normen und Vorschriften zu überprüfen.

Die Überprüfung der elektrischen Anlagen erfolgt nach den gültigen DIN-VDE- Normen. Sie gelten als allgemein anerkannte Regeln der Technik.

Die anzuwendende Prüfnorm DIN-VDE 0100,Teil 600 beschreibt alle Maßnahmen, mit denen nachgewiesen werden muss, dass die stationären elektrischen Anlagen oder Einrichtungen bis 1000 Volt, den geforderten Mindestanforderungen entsprechen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die allgemeinen Anforderungen an die elektrische Ausrüstung von Maschinen gem. VDE 0113 auch Gegenstand der Prüfung ist und nicht gesondert betrachtet werden kann. Wenn der Nachweis einer erfolgten Prüfung nach VDE 0113 vorliegt und diese älter ist als 4 Jahre, muss eine Prüfung gem. Prüfvorgaben nach VDE 0105-100 erfolgen.

Durch die auszuführenden Prüfungen dürfen keine Unfall-, Brand-, und Explosions- gefahren entstehen. Gegebenenfalls müssen Vorsichtsmaßnahmen getroffen wer- den, um Gefährdungen von Personen und Beschädigungen von Sachen einschließ- lich der installierten Betriebsmittel auszuschließen. Alle verfahrens- und sicher- heitstechisch beeinflussende Maßnahmen zur Durchführung der einzelnen Prüf- schritte bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Anlagenverantwortlichen. In besonderen Fällen ist ein Zeit- Prüfplan durch den Auftragnehmer anzufertigen.

Die Prüfungen umfassen das Besichtigen, Erproben und Messen. Unter Besichtigen ist die Untersuchung der elektrischen Anlage mit allen Sinnen zu verstehen, um die richtige Auswahl der Betriebsmittel, der Anlagenkomponenten und die ordnungs- gemäße Errichtung der Anlage nachzuweisen. Die Besichtigung stellt einen sehr wichtigen Teil der Prüfung dar, da viele Mängel nicht durch Erproben und Messen festgestellt werden können.

Das Besichtigen muss vor dem Erproben und Messen durchgeführt werden, um festzustellen, dass die elektrischen Betriebsmittel der festen Installation

 den Sicherheitsanforderungen der zutreffenden Betriebsmittelnormen ent- sprechen (das kann durch Überprüfung der Kennzeichnung oder von Zertifi- katen erfolgen);  entsprechend den Normen der Reihe DIN VDE 0100 und den Vorgaben der Hersteller richtig ausgewählt und errichtet wurden;  ohne sichtbare, die Sicherheit beeinträchtigende Beschädigungen sind.

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Das Besichtigen beinhaltet weiterhin mindestens, sofern zutreffend, folgenden Überprüfungsumfang: a) Art des Schutzes gegen elektrischen Schlag, einschließlich der Maße, z.B. beim Schutz durch Abdeckungen oder Umhüllungen, durch Hindernisse oder durch Anordnen außerhalb des Handbereichs; b) Vorhandensein von Brandabschottungen und anderen Vorsichtsmaßnahmen gegen die Ausbreitung von Feuer und der Schutz gegen thermische Einflüsse; c) Feststellung der vorliegenden Netzformen (TN-C, TN-S, TT, IT-System); d) Auswahl der Kabel, Leitungen und Stromschienen hinsichtlich Strombelastbar- keit und Spannungsabfall; e) Auswahl und Einstellung von Schutz- und Überwachungsgeräten; f) Vorhandensein und richtige Anordnung von geeigneten Trenn- und Schalt- geräten; g) Auswahl der Betriebsmittel und der Schutzmaßnahmen unter Berücksichti- gung der äußeren Einflüsse; h) Korrekte Kennzeichnung der Neutral – und Schutzleiter; i) Anordnung von einpoligen Schaltgeräten in den Außenleitern; j) Vorhandensein von Schaltungsunterlagen, Warnhinweisen und anderen ähn- lichen Informationen; k) Kennzeichnung der Stromkreise, Überstrom-Schutzeinrichtungen, Bedienele- mente, Klemmen; l) ordnungsgemäße Leiterverbindungen; m) ordnungsgemäßes Vorhandensein von Schutzleitern, einschließlich Potential- ausgleichleiter für den Hauptpotentialausgleich und den zusätzlichen Poten- tialausgleich; n) leichte Zugängigkeit der Betriebsmittel zur Bedienung, Kennzeichnung und Instandhaltung. Das Besichtigen muss auch alle besonderen Anforderungen für Anlagen oder Räume besonderer Art umfassen. Anlagenteile oder Räume die den Explosions- schutz-Richtlinien unterliegen sind hiervon ausgenommen, sie sind nicht Gegenstand dieser Prüfung.

Allgemeine Anforderungen an Erproben und Messen Mit dem Erproben wird die Wirksamkeit der Schutz- und Meldeeinrichtungen nachgewiesen. Es sind Funktionsprüfungen an Schutzeinrichtungen, Schalt- und Steuergeräte, Antriebe, Steuerungen und Verriegelungen durchzuführen, damit nachgewiesen werden kann, ob diese entsprechend den Anforderungen richtig eingebaut, eingestellt und errichtet sind. Funktionsprüfungen beinhaltet weiterhin mindestens, sofern zutreffend, folgenden Prüfungsumfang:  die Wirksamkeit von Sicherheitseinrichtungen, z.B. Not-Aus-Betriebsmittel, Endschalter, Druck- oder Temperaturwächter;

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 durch Betätigen der Prüftaste an Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs), Differenzstrom-Überwachungsgeräte (RCMs) oder Isolations-Überwachungs- geräte (IMDs);  Funktionsfähigkeit von Melde- und Anzeigeleuchten, Schaltstellungsanzeigen oder akustischen Meldern. Die Gesamtfunktionen der Schutzmaßnahme bei RCDs müssen neben der Auslöse- betätigung (Funktion der Mechanik) auch durch eine messtechnische Überprüfung erfolgen und bestätigt werden. Es muss weiterhin festgestellt werden, ob Schutzmaßnahmen zum Schutz gegen Unterspannung gem. VDE 0100, Teil 450 getroffen sind. Kann ein Spannungsein- bruch oder Spannungsausfall mit anschließender Spannungswiederkehr Gefahren für Personen, Sachen oder elektrische Betriebsmittel darstellen, müssen geeignete Abhilfemaßnahmen getroffen werden. Bereits vorhandene Unterspannungs-Schutz- einrichtungen dürfen ebenfalls nach Rückkehr der Betriebsspannung nicht zu Ge- fährdungen führen. Messungen zur Prüfung elektrischer Anlagen sind mit Messgeräten durchzuführen, die je nach Prüfaufgabe der DIN EN 61557- 1-10 entsprechen (VDE 0413, Teil 1-Teil 10). Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, bei bestimmten Messverfahren die Angaben in der Betriebsanleitung zu den Mess- und Über- wachungsgeräten zu berücksichtigen. Wenn beim Erproben und Messen ein Messwertfehler festgestellt wird, muss ausgeschlossen sein, dass es sich dabei um einen Fehler am Messgerät oder des Messverfahrens (Referenzverfahren) handelt. Zu jeder Messung besonders im Grenzbereich, gehört eine dokumentierte Abschätzung der möglichen Messab- weichung:  des Messgerätes und  der Messmethode. Sind in besonderen Fällen Messungen mit technisch oder wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht durchführbar, z.B. bei Erdungsanlagen, oder bei größeren Leitungs- querschnitten, ist auf andere Weise, z.B. durch Berechnung oder mit Hilfe eines Netzmodells, nachzuweisen, dass die Werte eingehalten werden, die eine Beurtei- lung der Wirksamkeit der angewendeten Schutzmaßnahme ermöglichen. Durch Messen müssen sofern zutreffend, folgende Prüfungen durchgeführt werden, vorzugsweise in der folgenden Reihenfolge: a) Durchgängigkeit der Schutzleiter, der Verbindungen des Hauptpotential- ausgleichs und des zusätzlichen Potentialausgleichs. Es wird empfohlen, die Prüfung mit einem Kurzschlussstrom von mind. 0,2 A bei Gleichstrom und 5 A bei Wechselstrom mit einer Stromquelle durchzuführen, deren Leerlauf- spannung zwischen 4V und 24V Gleich- oder Wechselspannung liegt. Da mitunter lange Messleitungen benötigt werden, ist zu beachten, dass der Widerstand der Messleitungen vom Messwert abzuziehen ist, sofern dies nicht schon durch entsprechende Schaltung des Gerätes berücksichtigt wird. Der Nachweis hierfür ist zu erbringen.

b) Der Isolationswiderstand der elektrischen Anlage ist bei allen Schutzmaß- nahmen zu messen. Hierbei sind die jeweiligen Anforderungen an den

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Mindestwert des Isolationswiderstandes unter Berücksichtigung der Nenn- spannung des Stromkreises und den Nennwert der Messgleichspannung zu berücksichtigen. Die Messungen werden in der von der Stromversorgung getrennten Anlage durchgeführt. Der Isolationswiderstand muss zwischen jedem aktiven Leiter und dem Schutzleiter oder Erde gemessen werden. Alle im Stromkreis enthaltenen Schalter/Schaltelemente müssen geschlossen sein. Der gemessene Isolationswiderstand ist ausreichend, wenn jeder Stromkreis ohne angeschlossene Verbrauchsmittel die gültigen Strom-Zeit-Widerstands- werte nach den gültigen Normen-Tabellenwerten einhält.

Für Schleifleitungen oder Schleifringkörper, die unter ungünstigen Umge- bungsbedingungen betrieben werden müssen, (z.B. bei Krananlagen, Räumerbrücken und anderen Betriebsmitteln) brauchen die hinterlegten Mindestisolationswiderstände nicht eingehalten werden, wenn durch andere Maßnahmen, z.B. Erdung der fremden leitfähigen Befestigungsteile der Schleifleitung, Fernhalten brennbarer oder leitfähiger Stoffe von Schleif- leitungen, dafür gesorgt ist, dass der Ableitstrom nicht zu gefährlichen Körperströmen oder Bränden führt. Dieser Nachweis ist im Prüfbericht zum Betriebsmittel gesondert auszuweisen!

c) Prüfungen erdungssystemunabhängiger Schutzmaßnahmen (meist ohne Schutzleiter), Schutz durch SELV, PELV oder durch Schutztrennung,

  • Schutz durch Kleinspannung (SELV) Hier erfolgt durch Besichtigung ob die Stromquelle den Anforderungen der DIN VDE 0100, Teil 410 entspricht. Betriebsmittel, Stecker und Steckdosen müssen der Vorschrift entsprechen. Aktive Teile haben keine Verbindung zu anderen und zur Erde. Bei Spannungen über 25 V AC oder 60 V DC muss ein Schutz gegen direktes Berühren vorhanden sein. Beim Prüfen erfolgt die Feststellung der Spannungshöhe der Schutzklein- spannung, sowie die Messung des Isolationswiderstandes der Leiter gegen Erde. Die erforderlichen Mindestisolationswerte sind einzuhalten.

  • Schutz bei Funktionskleinspannung (PELV) Hier erfolgt durch Prüfung wie bei SELV, eine eventuell vorhandene Erdverbindung ist aufzutrennen. Bei nicht sicherer Trennung zur Primär- seite ist die Prüfung der primären Schutzmaßnahmen sekundärseitig fortzusetzen. Durch Messen ist festzustellen, dass ein Schutzleiter zur Primärseite Verbindung hat.

  • Schutz durch Schutztrennung Hier erfolgt durch Besichtigung ob die Stromquelle den Anforderungen der DIN VDE 0100, Teil 410 entspricht. Sekundäre Leitungen haben von primären Leitungen oder solchen anderer Stromkreise getrennt verlegt zu sein. Die Verlegung und der Zustand muss ordnungsgemäß sein. Wenn Schutztrennung wegen besonderer Gefahren zwingend gefordert ist, darf nur ein Betriebsmittel angeschlossen sein. Werden in anderen Fällen mehrere Geräte angeschlossen, müssen die Schutzleiter miteinander verbunden sein.

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Bei mehr als einem Verbrauchsmittel muss die Schutzleiterverbindung auf niederohmigen Schleifenwiderstand geprüft werden. Bei TN-S Systemen sind die Bedingungen einschließlich des Überstromschutzes einzuhalten. Dazu ist an einem stromlosen Verbrauchsmittel ein Körperschluss zu erzeugen und an den anderen wird der Netzschleifenwiderstand gemessen.

Messen von Schleifenimpedanzen und Kurzschlussstrom Die Schleifenimpedanzmessung wird angewendet bei der Prüfung der Schutzmaßnahme „Schutz durch automatische Abschaltung mit Überstrom- chutzeinrichtungen im TN- System. Der Kurzschlussstrom I am entferntesten Punkt K des Netzes muss dabei mindestens den erforderlichen Abschaltstrom I der a vorgeschalteten Überstrom-Schutzeinrichtung erreichen. Da der Kurzschlussstrom, sowie die Netzspannung und die Schleifenimpedanz miteinander verknüpft sind, kann statt der Schleifenimpedanz auch der Kurzschlussstrom ermittelt und ange- geben werden. Der Messvorgang muss mittels Abschaltautomatik des Messgerätes automatisch unterbrochen werden, für den Fall, dass der Schutzleiter eine Spannung ≥ 50 V annimmt, oder der Prüfvorwiderstand sicherstellt, dass ein Prüfstrom von maximal I = 10mA nicht überschritten wird. Die Messwerte für die Schleifen- P impedanz oder den Kurzschlussstrom dürfen nach DIN VDE 0100-600 jedoch eine max. Fehlertoleranz von 20% nicht überschreiten. Dies ergibt sich i.d.R. durch die Differenz ∆U des belasteten und des unbelasteten Netzes. Zum Zeitpunkt der Messung ist der bestehende cos φ-Wert mit aufzunehmen. Die jeweilige Mess- fehlertoleranz in der bestehenden Messanwendung ist ebenfalls mit anzugeben. Sie ist der Bedienungsanleitung zum Messgerät zu entnehmen. Diese Angaben werden benötigt, falls es zu einem Prüfergebnis kommt, das keine ordnungsgemäße Funktion der Überstrom-Schutzeinrichtung feststellt.

Die wesentlichen Prüfinhalte zu den aufgeführten Schutzmaßnahmen sind in einer Kurzübersicht in der beigefügten Anlage A – D zusammengefasst. Die Kurzdar- stellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Dokumentation der Prüfergebnisse: Die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen und deren einzelne Prüfschritte sind zu dokumentieren. Hierzu ist eine ausführliche Fassung zu fertigen. Die Ergebnisse der Prüfschritte, Besichtigen, Erproben und Messen sind in ihren Details im Prüfbericht aufzulisten. Die Dokumentation hat in Form der Musterprotokolle gemäß Anlage 2 zu erfolgen. Die Ergebnisse der Schritte Besichtigen und Erproben werden in textlicher Form zu jedem Prüfling dokumentiert. Die Ergebnisse des Prüfschrittes Messen sind durch den aktuellen Messwert zu belegen. Der jeweilige Referenzwert zum Prüfverfahren ist als Bezugswert mit anzugeben. Falls der Prüfschritt Messen nicht erfolgen konnte, ist der Grund hierfür anzugeben. Mängel die in den Prüfschritten aufgezeigt wurden, sind gesondert kenntlich zu machen. Gravierende sicherheitstechnische Mängel sind dem Anlagenverantwort- lichen sofort mitzuteilen, sie sind in schriftlicher Form nachzureichen.

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Die Dokumentation muss so angelegt sein, dass eine eindeutige Zuordnung der Prüflinge gegeben ist. Neben den technischen Daten sind ebenfalls die Angaben der elektrischen- und verfahrenstechnischen Zuordnung (NSHV, Rechen, Mechanik, Biologie, Nachklärung, Filter, Schlammbehandlung, usw.) mit anzugeben. Eine Fehlerquotenberechnung (%) aller geprüften Anlagenteile muss ebenfalls erfolgen, sowohl als Einzelbetrachtung bezogen auf die elektrische-/verfahrenstechnische Zuordnung, als auch auf die Gesamtanlage. Die Frist zur nächsten wiederkehrenden Prüfung ist in der Dokumentation anzugeben.

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Anlage APrüfung bei erdungssystemunabhängigen Schutzmaßnahmen (Schutzmaßnahmen für Betriebsmittel oder Anlagenabschnitte, meist ohne Schutz- leiter, immer ohne Erder)
Schutzmaßnahmen Prüfaufgabe Prüfverfahren und Prüfgerät
1 Schutzkleinspannung a) Besichtigung: Stromquelle, SELV Betriebsmittel, Steckverbin- dungen, Erdfreiheit b) In Zweifelsfällen Erprobung 500 V Wechselspannung der Spannungsfestigkeit Leiter 1 min. gegen Erde c) Kontrolle der Spannungs- Spannungsmessung grenze d) Messung des Isolationswi- Isolationsmessgerät mit derstandes L gegen PE , Gleichspannung 250V Ergebnis je nach Größe der Nennspannung der Netzspan- nung und dem Nennwert der Messgleichspannung.
2 Funktionskleinspannung a) Mit sicherer Trennung: wie PELV unter 1. SELV b) Ohne sichere Trennung: entsprechend der primären Schutzmaßnahme, besonders Schutzleiterverbindungen zum primären Stromkreis
3 Schutzisolierung a) Besichtigung: Isolierung, Ausführung nach VDE kein PE, keine vorhandene 0100, Teil 540 leitfähige Durchführung b) Messung des Isolationswi- Isolationsmessgerät mit derstandes von L und N Gleichspannung 500V, gegen berührbare leitfähige (1000 V) Teile R ≥ 1 MΩ iS c) In Zweifelsfällen Erprobung 2 x Bemessungsspannung der Spannungsfestigkeit von L min. 1000 V 50 oder 60 Hz und N gegen berührbare leit- > 1 s. fähige Teile. Prüfeinrichtung nach IEC 61180-2
4 Schutztrennung a) Besichtigung: Stromquelle, Schleifenimpedanz, sekundär sichere Trennung; Isolationswiderstand nur ein Verbrauchsmittel oder ungeerdeter Potentialaus- gleich, Leitungskontrolle. b) Bei Potentialausgleich zwecks mehrerer Verbrauchs- mittel Bedingung des TN- Systems mit Überstromschutz einhalten, sowie Netzschlei-

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fenwiderstand messen.

Anlage BPrüfung des Hauptpotentialausgleichs
Prüfaufgabe Prüfverfahren und Prüfgerät
a) Besichtigung: Verbindung aller Leiter mit Potentialaus- gleichschiene, Querschnitte, Zugänglichkeit, Kennzeich- nung. b) In Zweifelsfällen Nachweis Widerstandsmessung der leitenden Verbindung durch Messung.
Anlage CPrüfung des zusätzlichen Schutzpotentialausgleichs
Prüfaufgabe Prüfverfahren und Prüfgerät
a) alle Teile sind einbezogen. b) In Zweifelsfällen Nachweis Widerstandsmessung der leitenden Verbindung durch Messung.
Anlage DPrüfung bei erdungssystemabhängigen Schutzmaßnahmen (Schutzmaßnahmen mit Schutzleiter und mit Erder)
Schutzmaßnahmen Prüfaufgabe Prüfverfahren und Prüfgerät
1 Für alle Schutzleiter-Besichtigung Spannungsmessung oder Schutzmaßnahmen. Prüfung gegen Erde bei Keine Verwechselung von abgetrenntem Bei Steckdosen im TN- Schutzleiter – Außenleiter. Neutralleiter, oder TT- System wird Keine Verwechselung von Isolationsmessung gegen das durch die Schlei- Schutzleiter – Neutralleiter Erde, Widerstandsmes- fenwiderstands- oder sung oder Durchgangs- FI-Prüfgeräte automa- Niederohmige Verbindung des prüfung gegen Erde oder tisch geprüft. Schutzleiters gegen Potential- Potentialausgleich ausgleich

2 TN-System mit Über- a) Nachweis,dass Kurzschluss Schleifenimpedanz- oder stromschutzeinrichtung strom / Abschaltstrom in 0,4s; Kurzschlussstrommessung bzw. 5 s die Über- (L-PE), oder durch stromschutzeinrichtung Wiederstandsmessung, auslöst. (entsprechende Cha- oder durch Nachweisbe- rakteristik des Stromkreises ist rechnung nachzuweisen)

b) Nachweis, dass der gesam- Messung des te Erdungswiderstand der Be- Erdungswiderstandes triebserder niederohmig ist.

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c) Messung des Isolationswi- Isolationsmessung mit derstandes L und N gegen Gleichspannung 500 V PE, R ≥ 1 MΩ (1000V) iS L gegen N (nur bei abgetrennten elektronischen Bauteilen)

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3 TN -System mit a) Erprobung der FI-Schutz- Betätigen der Prüftaste FI-Schutzeinrichtung einrichtung

b) Auslösestrom ist gleich oder FI - Prüfgerät kleiner der FI-Schutz- einrichtung, I ≤ I ∆ ∆N c) Nachweis, dass der ge- Messung des Erdungs- samte Erdungswiderstand der widerstandes Betriebserder niederohmig ist

d) Messung des Isolationswi- Isolationsmessung mit derstands L und N gegen PE, Gleichspannung 500 V R ≥ 1 MΩ (1000 V) iS L gegen N (nur bei abgetrennten elektronischen Bauteilen),

4 TT – System mit Über- a) Prüfen, ob in N Überstrom- Besichtigen stromschutzeinrichtung Schutzeinrichtung vorhanden ist, die gemeinsam mit L ab- (erfordert bei größeren schaltet, oder nachstehend Leistungen sehr kleine beschriebene Abschaltung in Erdungswiderstände) 0,2 s vornimmt oder zusätz- licher Potentialausgleich vor- handen ist.

b) Nachweis, dass der Messung des Erdungs- Erdungswiderstand R ≤ U / widerstandes A L I ist. A c) Messung des Isolationswi- Isolationsmessung mit derstands L und N gegen PE, Gleichspannung 500 V R ≥ 1 MΩ (1000 V) iS L gegen N (nur bei abgetrennten elektronischen Bauteilen),

5 TT – System mit a) Erproben der FI-Schutz- Betätigen der Prüftaste FI -Schutzeinrichtung einrichtung

b) Messung des Isolationswi- Isolationsmessung mit derstands L und N gegen PE, Gleichspannung 500 V L gegen N,R ≥ 0,5 MΩ,(1MΩ) (1000 V) iS c) Nachweis, dass der Auslö- FI-Prüfgerät oder zusätz- sestrom gleich oder kleiner liche Erdungsmessung, bei dem Fehlernennstrom ist, I selektiven (zeitverzö- ∆ ≤ I und dass dabei die gerten) FI ist: ∆N zulässige Berührungsspan- R ≤ U / (2 I ) nung U nicht überschritten A L ∆N L wird. U = 50VAC, für besondere L Betriebsräume niedrigere Werte (z.B. 25V AC). Anstelle U kann auch der Erdungswi- L derstand R gemessen wer- A den. Bedingung: R ≤ U / I . A L ∆N

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6IT – System
6.1Wirksamkeit beim ersten Fehlera) Besichtigung
b) Erprobung der Isolations- ÜberwachungseinrichtungBetätigen der Prüftaste
c) Nachweis, dass der Er- dungswiderstand R gleich A oder kleiner als U /I ist, oder L d dass die Spannung U am E Erder bei Erdung eines Außen leiters gleich oder kleiner als U ist. LMessung des Erdungs- widerstandes und Mes- sung des Ableitstroms I d oder Messung der Span- nung am Erder bei Erd- schluss.
6.2Wirksamkeit bei Doppelfehler durch:
 zusätzlichen Poten- tialausgleich und Iso- lationsüberwachunga) Ordnungsgemäßer ZustandBesichtigen
b) Erprobung der Isolations- ÜberwachungseinrichtungBetätigen der Prüftaste
 Überstromschutz (zur Messung vorü- bergehend einen Au- ßenleiter erden)Nachweis, dass Kurzschluss- strom in 0,4 s oder 5s beim 2. Fehler die Überstrom- Schutzeinrich-tung auslöst.Schleifenimpedanzmes- sung (L-PE), Widerstands- messung oder rechneri- scher Nachweis.
 FI-Schutzeinrichtung (Ist I kleiner als I d ∆ zur Messung vorü- bergehend einen Außenleiter erden).a) Erprobung der FI-Schutz- einrichtungBetätigung der Prüftaste
b) Nachweis, dass der Auslö- sestrom gleich oder kleiner dem Fehlernennstrom ist, I ≤ ∆ I und dass dabei die zuläs- ∆N sige Berührungsspannung U L nicht überschritten wird. U = 50VAC, für besondere L Betriebsräume niedrigere Werte (z.B. 25V AC). Anstelle U kann auch der Erdungswi- L derstand R gemessen wer- A den. Bedingung: R ≤ U / I . A L ∆NFI-Prüfgerät oder zusätz- liche Erdungsmessung, bei selektiven FI ist: R ≤ A U / (2 I ) L ∆N

A L ∆N

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