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Erneuerung der Gebläsestation mit Verdichtern, Armaturen und Rohrleitungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.10.2026, 09:58 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.had.de

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Projekt 20211224 – SBN – 300

Ertüchtigung der

Gebläsestation

auf dem Klärwerk Bad Nauheim

Los 1 – Maschinen- und Anlagenbau

Baubeschreibung

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Inhaltsverzeichnis

1 BESCHREIBUNG DER BAUMAßNAHME .............................................................. 3 Allgemeine Beschreibung der Leistung ............................................................. 3 Auszuführende Leistungen ................................................................................ 3 Gleichzeitig laufenden Arbeiten ......................................................................... 3 2 ANGABEN ZUR BAUSTELLE ................................................................................ 4 Lage der Baustelle ............................................................................................ 4 Zugänge, Zufahrten, Baustelleneinrichtung, Abgrenzung und Arbeitszeiten ..... 4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen ............................. 4 Lager- und Arbeitsplätze ................................................................................... 5 Zu schützende Bereiche und Objekte ............................................................... 5 Anlagen im Baubereich ..................................................................................... 5 3 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG ............................................................................ 6 Verkehrsführung, Verkehrssicherheit ................................................................ 6 Bauablauf .......................................................................................................... 6 Baubehelfe ........................................................................................................ 7 Unterbrechung, Winterbau ................................................................................ 7 Beweissicherung ............................................................................................... 7 Sicherungsmaßnahmen .................................................................................... 7 Prüfungen .......................................................................................................... 8 Aufmaßverfahren............................................................................................... 8 Rechnungen des Auftragnehmers ..................................................................... 8 Haftungsausschluss .......................................................................................... 9 Zusätzliche Anforderungen ............................................................................... 9 Zahlungsbedingungen ..................................................................................... 12 Stoffe, Bauteile und Ausführungsunterlagen ................................................... 12 Inbetriebnahme, Funktionsproben, Abnahme ................................................. 13

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1 Beschreibung der Baumaßnahme

Allgemeine Beschreibung der Leistung

Aktuell sind im BB1 144 Belüfter MF 1.100 EPDM Max Eff und im BB 2/3 jeweils 342 Belüfter MF 1.100 EPDM High Airflow installiert. Diese Belüfterkonfiguration soll auch so beibehalten werden.

Jedes Becken wird mit jeweils einem großen und einem kleinen Drehkolbengebläse bedient (Aerzener GM 35 S bzw. GM 25 S), wobei für das BB 1 nur das kleine Gebläse und für BB 2/3 in der Regel nur das große Gebläse genutzt wird.

Die Zuordnung der Gebläse zu den einzelnen Becken kann nur durch manuelle Umschaltung der Druckluftklappen erfolgen. Wird ein Gebläse vom BB1 dem BB 2 oder 3 zugeordnet, kann das BB1 nicht mehr belüftet werden.

Auszuführende Leistungen

Inhalt dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Montage der neuen Gebläse für die drei Biologien sowie der Umbau der Luftleitungen in der Gebläsestation.

Aufgrund der aktuell bestehenden Kapazitätsreserven wird vorgeschlagen, bei BB 2/3 ein Grundlastaggregat und ein zusätzliches Spitzenlastaggregat mit jeweils 1.300 m³/h zu installieren. Damit ist beim Normalbetrieb bereits eine (Teil-)Redundanz gewährleistet.

Beim BB 1 sollte ein kleineres Gebläse mit ca. 1.000 m³/h und ein Spitzenlastaggregat mit 1.300 m³/h installiert werden. Dabei sollte das zweite Gebläse so angebunden werden, dass es wahlweise eines der drei Becken bedienen kann und damit als Ersatz für den Ausfall eines der übrigen 5 Gebläse dienen kann.

Gleichzeitig laufenden Arbeiten

Sämtliche anfallenden Arbeiten verlaufen teilweise parallel und müssen untereinander so abgestimmt werden, dass die Inbetriebnahme der kompletten Anlage nicht gefährdet ist. Hierdurch kann es zu Verzögerungen und Behinderungen kommen. Auch sind einige Arbeiten in beengten Verhältnissen vorzunehmen. Alle diese Umstände berechtigen den Auftragnehmer nicht dazu, Behinderungen oder Mehrkosten jeglicher Art anzumelden.

Die gesamte EMSR wird in einem separaten Los für sämtliche Arbeiten ausgeschrieben, hier laufen dann verschiedene Arbeiten parallel zu den Leistungen des Maschinen- und Anlagenbaus.

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2 Angaben zur Baustelle

Lage der Baustelle

Die Stadt Bad Nauheim betreibt die Kläranlage Bad Nauheim mit einer Ausbaugröße von derzeit 43.800 EW.

Die Zufahrt für LKW zur Kläranlage Kernstadt, Bad Nauheim ist über die Feldbergstraße möglich.

Anschrift: Kläranlage Bad Nauheim Außenliegend 3. 61231 Bad Nauheim

Zugänge, Zufahrten, Baustelleneinrichtung, Abgrenzung und Arbeitszeiten

Für die Arbeiten im Klärwerksgelände sind die eigenen Arbeitszeiten nur innerhalb der Arbeitszeiten des Klärwerkpersonals möglich. Das Betriebspersonal ist in diesen Zeiten anwesend und schließt auf und zu. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zusage des Bauherrn oder der örtlichen Bauleitung. Dies ist entsprechend in den Einheitspreisen einzukalkulieren.

Alle weiteren Hilfswege und Zuwegungen zur Abwicklung der Maßnahme sind in die Einheitspreise zu kalkulieren. Für die Sicherheit dieser Wege ist der Auftragnehmer allein verantwortlich.

Bei sämtlichen Arbeiten auf dem Klärwerksgelände sind die vorhandenen Bauwerke und Anlagenteile zu schützen. Diese dürfen nicht zerstört und verschmutzt werden. Dies ist in den Einheitspreisen einzukalkulieren.

Alle Anlagenteile müssen auch während der Bauarbeiten vom Betriebspersonal kurzfristig erreichbar sein.

Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen

Waschgelegenheiten und Toiletten der Kläranlage dürfen vom AN nicht genutzt werden. Strom und (Brauch-)Wasser sind im Kläranlagengelände in Abstimmung mit dem Betriebspersonal kostenlos verfügbar.

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Baustelleneinrichtungsflächen z. B. für Aufenthalts und/ oder Magazincontainer sowie für Materiallagerung etc. stehen innerhalb der Kläranlage nur sehr begrenzt und nur in enger Abstimmung mit dem Betriebspersonal zur Verfügung, müssen jeweils unmittelbar nach Abschluss der Bauarbeiten wieder geräumt und nach der Benutzung unentgeltlich wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden.

Lager- und Arbeitsplätze

Die Lager- und Arbeitsplätze wie

• Plätze für Baustelleneinrichtung • Lagerplätze • Arbeitsplätze • Plätze für Unterkünfte • Platz für Bauleitung

sind ausschließlich auf den ausgewiesenen Plätzen möglich. Ein Baustelleneinrichtungsplan mit der Lage für die Baustelleneinrichtung wird vom Auftraggeber vorgelegt. Diesen Plan muss der Auftragnehmer mit seiner eigenen Baustelleneinrichtung ergänzen und zur Genehmigung vorlegen. Falls es bedingt durch die fortschreitenden Bauarbeiten oder weiteren Arbeiten durch andere Firmen dazu kommt, dass Lager- und Arbeitsplätze geändert, verschoben etc. werden müssen, geht dies zu Lasten des Auftragnehmers – es besteht kein Anspruch auf Vergütung.

Zu schützende Bereiche und Objekte

Sämtliche Einrichtungen wie Straßen, Wege, Rasenflächen, Pflanzflächen, Einfassungen jeder Art, Entwässerungseinrichtungen etc., die vom Auftragnehmer beschädigt werden, hat dieser auf Anforderung durch den Auftraggeber bzw. seiner Erfüllungsgehilfen auf eigene Kosten wiederherzustellen.

Anlagen im Baubereich

In Bereichen von EX-Zonen herrscht absolutes Rauchverbot. Sämtliche Sicherheitsvorkehrungen für Arbeiten in Ex-Zonen (z. B. Aufstellen und Warten eines Gasmessgerätes bei Arbeiten mit Funkenbildung, Herstellen einer ausreichenden Belüftung etc.) sind in den Einheitspreisen einkalkuliert. Unterbrechungen und Behinderungen aufgrund von hohen Gaskonzentrationen gehen zu Lasten des Auftragnehmers.

Ferner sind alle Schutzmaßnahmen innerhalb des Klärwerkgeländes und der Einrichtung einzukalkulieren wie für Pflanzen, Wege, Kanäle, Gebäude, Leitungstrassen, Einbauten jeglicher Art etc.

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3 Angaben zur Ausführung

Verkehrsführung, Verkehrssicherheit

Die Verkehrsführung und Verkehrssicherheit im gesamten Klärwerksgelände sind zu beachten, es gilt uneingeschränkt die StVO.

Bauablauf

Der detaillierte Bauablauf ist vom Auftragnehmer unter Berücksichtigung der vorgegebenen Randbedingungen und der auftretenden Wechselwirkungen zwischen den Baubereichen und den Leistungen anderer Auftragnehmer zu planen und mit dem AG abzustimmen. Der abgestimmte Ablauf ist in einem Bauzeitenplan zu Beginn der Arbeiten darzustellen, der Bauzeitenplan ist während der Bauausführung monatlich zu überprüfen und bei Abweichungen von der Planung fort zu schreiben.

Sofern Arbeiten ausgeführt werden müssen, die Einfluss auf den Betrieb der Kläranlage haben, sind diese mit mindestens 14 Tagen Vorlauf dem Betriebspersonal mitzuteilen und mit diesem hinsichtlich Beginns und Dauer abzustimmen. Dieses ist bei Überlegungen zum Bauablauf zu berücksichtigen.

Direkt nach der Vergabe der Leistungen (nach Erhalt des Auftragsschreiben des AG) ist innerhalb von 21 Kalendertagen die Bauanlaufbesprechung vorzunehmen. Hierbei werden die kompletten Ausführungsunterlagen übergeben (auch digital im dwg-Format). Danach soll spätestens vier (4) Wochen später die Freigabe zur Bestellung sämtlicher Maschinenkomponenten erfolgen, sodass direkt die Bestellung der kompletten maschinentechnischen Ausrüstung erfolgen kann. Damit sind die Einkaufspreise gesichert.

Die Installation der Gebläsestation kann in Abstimmung mit dem AN Elektroarbeiten in einem Zug erfolgen. Hierbei ist immer eine Biologie (BB1 – 3) nacheinander fertig zu stellen, bedeutet es wird eine Biologie außer Betrieb genommen, dann erfolgt die Demontage der bestehenden Gebläse sowie der Leitungen, danach werden die neuen Gebläse aufgestellt und an die Bestandsleitungen angeschlossen.

Nach Inbetriebnahme der Gesamtanlage erfolgt ein 6-wöchiger Probebetrieb, nach erfolgreichem Probebetrieb erfolgt die Abnahme.

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Baubehelfe

Zum Abladen und Einbringen der Anlagen sind entsprechendes Gerät vorzuhalten. Durch das Betriebspersonal wird kein Gerät zur Verfügung gestellt.

Unterbrechung, Winterbau

Witterungseinflüsse, Mangel an Arbeitskräften, Mangel- bzw. lange Lieferzeiten bei Materialien werden nicht als unabwendbare Umstände zur Verlängerung der Termine anerkannt. Der Auftragnehmer muss sich vor Angebotsabgabe über die Möglichkeiten für Materialbeschaffung und Anwerbung von Arbeitskräften unterrichten und danach seine Fristen verbindlich anbieten.

Unternehmer, insbesondere Maschinen- und Armaturenlieferanten, die gleichzeitig auf der Baustelle tätig sind, dürfen bei Ihren Arbeiten nicht behindert werden. Ein gedeihliches Zusammenarbeiten wird im Interesse eines raschen Baufortschrittes gefordert.

Durch die Erstellung anderer Bauwerke und Bauteile besteht die Möglichkeit, dass die Bauarbeiten dieses Leistungsverzeichnisses verzögert und erschwert werden. Der Unternehmer hat hierfür keinerlei Entschädigungen oder Terminverlängerungen zu beanspruchen. Im Netzplan werden alle vorhersehbaren Leistungen berücksichtigt und abgestimmt.

Beweissicherung

Vor Baubeginn wird eine gemeinsame Begehung (AN und Betriebspersonal) der Baubereiche durchgeführt und eine diesbezügliche Fotodokumentation angelegt, die zu den Akten genommen wird. In möglichen Schadensfällen kann somit der Zustand vor Baubeginn belegt werden.

Sicherungsmaßnahmen

Zum Schutz sämtlicher neuer und alter Bauwerke, Apparate, Maschinen, Geräte, Armaturen und Rohrleitungen etc. sowie der Nachbarbebauung sind entsprechenden Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen. Diese sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Beschädigungen jeglicher Art müssen vom Auftragnehmer auf eigene Kosten sofort wieder behoben werden.

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Prüfungen

Alle Rohrleitungen sind nach beendeter Montage einer Innendruckprüfung nach DIN 4279 zu unterziehen. Über die Prüfung ist ein Prüfbericht entsprechend dem jeweiligen Muster nach DIN 4279, Teil 9, anzufertigen. Diese Arbeiten sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren.

Aufmaßverfahren

Sämtliche Aufmaße werden wöchentlich direkt mit der örtlichen Bauleitung vorgenommen. Alle Aufmaße, die ohne Absprache mit der örtlichen Bauleitung durchgeführt und vorgelegt werden, werden nicht anerkannt und müssen nochmals in Zusammenarbeit mit der örtlichen Bauleitung durchgeführt werden.

Einheitspreisändernde Arbeiten, Nachtragsarbeiten, Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach ausdrücklicher Genehmigung der örtlichen Bauleitung durchgeführt werden, ansonsten erfolgt keine Vergütung. Die Stundenzettel sind spätestens drei Tage nach den erfolgten Stundenlohnarbeiten vorzulegen, ansonsten werden diese nicht mehr anerkannt.

Rechnungen des Auftragnehmers

Zahlungsziel gemäß VOB/B gilt als vereinbart (Zeitpunkt der Fälligkeit). Unberührt davon sind Skontofristen des Rechungsgläubigers.

Alle Rechnungen des Auftragnehmers auf der Grundlage dieses Vertrags sind ordnungsgemäß adressiert dem Auftraggeber über das mit der Rechnungsprüfung beauftragte Planungs-/Bauüberwachungsbüro 2-fach (Original mit Anlagen) zuzuleiten.

Rechnungsadressat: Magistrat der Stadt Bad Nauheim Fachbereich Stadtentwicklung Parkstraße 36 - 38 D – 61231 Bad Nauheim

Die Rechnungsstellung erfolgt nach den inhaltlichen und formalen Anforderungen des § 14 UStG unter Berücksichtigung ergänzender Anforderungen des Auftraggebers (vgl. Musterrechnungen).

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Haftungsausschluss

Die Mitarbeiter von Firmen, welche auf dem Gelände der Kläranlage Bad Nauheim tätig sind, werden zur besonderen Aufmerksamkeit und Vorsicht aufgefordert.

Trotz Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen seitens der Stadt Bad Nauheim, bestehen Gefahren, wie z.B. offene Wasserflächen, explosionsgefährdete Bereiche sowie rotierende Maschinenteile auf dem Betriebsgelände.

Den Weisungen des Betriebspersonals ist unverzüglich Folge zu leisten. Falls ein Versicherungsanspruch besteht werden bei Material- oder Personenschäden unter Ausschluss weitergehender Ansprüche nur im Rahmen und Umfang bestehender Versicherungen gehaftet, im Übrigen betreten die Mitarbeiter die Kläranlage auf eigene Gefahr.

Der Haftungsausschluss wird mit Betreten des Betriebsgeländes anerkannt.

Der Firmeninhaber, Geschäftsführer oder eine andere autorisierte Person hat dafür zu sorgen, dass die auf dem Anlagengelände tätigen Mitarbeiter diesen Haftungsausschluss zur Kenntnis bekommen.

Vor Beginn der Arbeiten wird ein Formblatt Hinweise für Fremdfirmen bei Montagen oder Serviceeinsätzen vorgestellt und ist vom Projektleiter des Auftragnehmers sowie von der Aufsichtsführenden Person des Auftragnehmers zu unterzeichnen. Ferner ist einer Mitarbeiterliste entsprechend auszufüllen und vorzulegen (wird gestellt).

Zusätzliche Anforderungen

Die gesamten Arbeiten sind beim laufenden Betrieb der Anlage durchzuführen und zeitlich abzustimmen, sodass auch die jeweiligen Bauzustände zu berücksichtigen sind.

Der AN hat sich in allen Belangen an das Leistungsverzeichnis und die Ausführungspläne zu halten. Sind hier Unterschiede vorhanden, gilt die Leistungsbeschreibung. Die Bauleitung ist unverzüglich zu benachrichtigen. Erbrachte Leistungen jeglicher Art, die von der Leistungsbeschreibung abweichen (z. B. Arbeitsraum etc.) und vorher nicht mit der örtl. Bauleitung abgestimmt wurden, werden nicht vergütet.

Die Einbaumaße und Einbauteile sind nach den effektiven Baumaßnahmen anzupassen. Die Einbauteile sind nach diesem Aufmaß herzustellen und einzubauen. Erforderliche Anpassungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers.

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Als Werkstoff sind Edelstähle mit Werkstoff -Nr. 1.4571 zu verwenden. Stoffe der Bauteile sind in den einzelnen Leistungspositionen angegeben bzw. müssen vom Anbieter entsprechend angegeben werden. Edelstahlrohre dürfen nur von geprüften Schweißern (gemäß DIN 8560) geschweißt werden. Alle Edelstahlteile sind nach der Verarbeitung entsprechend den Vorschriften fachgerecht zu beizen und zu passivieren. Ausbaustücke sind dort vorzusehen, wo anderweitig kein Aus- und Einbau aufgrund der Rohrleitungsführung möglich ist.

Alle Rohrleitungen müssen so unterstütz und gehaltert werden, dass ein spannungsfreier Anschluss an Pumpen, Gebläse und Behälter gewährleistet ist. Alle Rohrleitungsstränge sind an den Hochpunkten mit geeigneten Be- und Entlüftungseinrichtungen und an Tiefpunkten mit Entleerungen auszurüsten. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Wandstärken der Rohrleitungen sind Mindestwandstärken. Für die Ausführung sind die Wandstärken der Rohrleitungen den statischen Erfordernissen anzupassen. Die Abstände und die Bauart der Rohrhalterungen sind den statischen Erfordernissen und den örtlichen Gegebenheiten anzupassen.

Schraubenverbindungen von Teilen aus korrosionsbeständigem Material sind aus gleichem Material auszuführen. Werden Konstruktionsteile aus verschiedenen Materialien verbunden, so ist, mittels geeigneter Zwischenunterlage oder sorgfältigem Schutzanstrich der Berührungsflächen, metallischer Kontakt zu verhindern. Dies gilt auch für Verbindungsschrauben entsprechend. Bei Schweißkonstruktionen sind zur Vermeidung von Korrosionsspalten die Schweißnähte voll durchzuschweißen. Erforderlichenfalls ist Gegenschweißung und Nahtvorbereitung nach DIN 2559 vorzunehmen.

Nachschmierbare Lager und Führungen sämtlicher Maschinen und Aggregate sind einheitlich mit Hydraulikschmiernippel nach DIN 71 412 aus Stahl verzinkt auszurüsten. Sind die Schmiernippel konstruktivbedingt nicht gut oder gefahrlos zugänglich, so sind sie mittels korrosionsbeständiger Leitungen an entsprechenden, gut zugänglichen Stellen zusammen zu führen.

Bei Befestigungen an Decken, Böden und Wänden sind Verbundanker (Klebedübel) zu verwenden. Ausgenommen hiervon sind solche in Innenräumen, die nicht auf Zug beansprucht werden und nicht mit Medium in Berührung kommen. Aus Gründen des Korrosionsschutzes dürfen keine Hohlprofile unter Abwasser- bzw. Schlammspiegel angeordnet werden.

Alle verfahrenstechnischen Komponenten wie Apparate, Maschinen, Geräte, Armaturen, Messtechnik und Rohrleitungen sind mit Kennzeichnungsschildern auszustatten. Die Schilder müssen gut sichtbar angebracht werden und weitestgehend UV – stabil, unempfindlich gegen Hitze und Kälte, beständig gegen Chemikalien und kratzfest sein. Die Kennzeichnung der Apparate, Maschinen, Geräte, Armaturen und Rohrleitungen sollen identisch sein mit dem R+I – Fließbild, im Blindschaltbild und im Prozessleitsystem.

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Die farbliche Kennzeichnung der Rohrleitungen erfolgt ergänzend zu den Schildern bei allen Leitungen in ca. 5,0 m Abständen durch farbliche Kennzeichnungsbänder einschließlich Aufdruck des Mediums. Diese sind mit dem Auftraggeber abzustimmen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.

In der durchzuführenden Montage- und Werkplanung ist die genaue Verlusthöhe vom AN zu ermitteln. Falls es hierdurch zu Anpassungen bei der angebotenen Pumpe kommt, berechtigt dies den AN nicht Mehrkosten geltend zu machen.

Mit den angebotenen Anlagenteilen (z. Bsp. Gebläse) müssen die geforderten Mengen (bei FU – Betrieb die variablen Mengen) in den angegebenen Zielbereich gefördert werden. Mit dem Angebot der jeweiligen Pumpwerke/Gebläse übernimmt der Auftragnehmer hierzu allein die Gewährleistung. Bei der Inbetriebnahme werden sämtliche Fördermengen überprüft und protokolliert. Dies ist in den Einheitspreisen entsprechend einzukalkulieren.

Die Korrosionsbeständigkeit der Bauteile ist zu sichern und entsprechende Bescheinigungen sind vorzulegen. Die Transportverpackung muss so ausgeführt sein, dass keine korrosionsfördernden Medien an die Oberfläche gelangen können. Lagerung von Metallteilen auf der Baustelle hat getrennt von anderen Metallteilen zu erfolgen. Edelstahl ist nicht mit ferritischen Stahlbürsten und Flexscheiben etc. zu bearbeiten. Wenn möglich, sind Schweißarbeiten auf der Baustelle zu vermeiden. Edelstahlbauteile sind mit anderen Metallen mittels Kunststoffscheiben/ Hülsen oder Dichtungen zu verbinden.

Nach Beendigung der Baumaßnahme ist, soweit erforderlich, der vorgefundene Zustand wiederherzustellen.

Bei der Kalkulation der Preise ist für alle Arbeiten die Erschwernis und Behinderung durch den laufenden Betrieb der Kläranlage, der Aufwand für die Abstimmung mit den Lieferterminen, anderen Gewerken und dem Kläranlagenbetreiber zu berücksichtigen und einzukalkulieren. Weiterhin ist aufgrund von Baumaßnahmen die zur gleichen Zeit ausgeführt werden, sowie durch die beengte Lage der Kläranlage und dem laufenden Betrieb mit baustellentypischen und betrieblichen Behinderungen zu rechnen.

Der Anbieter soll bei der Wahl der Hersteller und Typen darauf achten, dass möglichst aufgrund der späteren Ersatzteilhaltung und Wartungsaufgaben diese minimiert werden kann. Dies wird in der Angebotswertung berücksichtigt und ist ein Kriterium für die Vergabe.

Bei der Kalkulation der Preise ist für alle Arbeiten die Erschwernis und Behinderung durch den laufenden Betrieb der Kläranlage, der Aufwand für die Abstimmung mit den Lieferterminen, anderen Gewerken und dem Kläranlagenbetreiber zu berücksichtigen und einzukalkulieren. Weiterhin ist aufgrund von Baumaßnahmen die zur gleichen Zeit ausgeführt werden, sowie durch die beengte Lage der Kläranlage und dem laufenden Betrieb mit baustellentypischen und betrieblichen Behinderungen zu rechnen.

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Zahlungsbedingungen

Anzahlung 80 % des Auftragswertes nach Eingang der Auftragsbestätigung gegen Überlassung einer Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft gemäß Vergabehandbuch des Bundes (423), die bei nachgewiesener vollständiger Lieferung und Montage der Gesamtleistung zurückgegeben wird im Jahr 2026.

10 % des Auftragswertes der abgenommenen Leistung (nach 8-wöchigem Probebetrieb) und nach Übergabe der vorläufigen Dokumentation.

7 % der Leistung nach Erhalt sämtlicher revidierter Dokumentationsunterlagen.

Stoffe, Bauteile und Ausführungsunterlagen

Die Erstellung der kompletten Werk- und Montageplanung ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.

Dem Auftragnehmer werden zur Erstellung der Werk- und Montageplanung die zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe vorliegenden Ausführungspläne auf Anforderung zur Verfügung gestellt. Ferner ist vom Auftragnehmer das R+I - Fließbild sowie das Lastenheft (Funktionsbeschreibung) zur Verfügung zu stellen. Die Übergabe dieser Unterlagen erfolgt entsprechend dem Bau- und Ausführungsfortschritt in Abstimmung mit dem Auftraggeber, dem Objekt- bzw. Fachplaner auf Grundlage des Bauablaufplanes in 2-facher Ausfertigung als Schwarz-Weiß-Pause (Mehrfertigungen bzw. Farbausdrucke können gegen Kostenerstattung zur Verfügung gestellt werden).

Ein Planaustausch als CAD-Datei (Format dwg) auf Datenträger bzw. per E-Mail durch den Auftragnehmer ist Pflicht.

Zum Leistungsumfang gehört eine detaillierte Beschreibung der Steuerung mittels Funktionspläne sowie in schriftlicher Form für die MSRE -Technik. Für die Funktionspläne gelten die derzeit gültigen Normen (DIN 40700, Teil 14 basierend auf der IEC - Publikation 117-15, DIN 40719, Teil 6) sowie der entsprechenden technischen Unterlagen zu den einzelnen Anlagenteilen einschließlich Maß- und Datenblätter.

Die vorgenannten Werk- und Montagepläne müssen nach den entsprechenden DIN – Vorschriften angefertigt und vierfach in Papierform sowie als CAD-Datei (DWG-Format) und als PDF-Datei auf Datenträger vorgelegt werden. Die Werk- und Montagepläne sind getrennt als Aussparungs- und Durchbruchsplan und als Aufstellungs- und Verrohrungsplan vorzulegen.

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Jedwede Änderung an den Bauwerksplänen ist eindeutig kenntlich zu machen. Unterbleibt eine schriftliche Anzeige bzw. eine Eintragung in den Plänen, wird die Änderung als nicht existent betrachtet. Die Werk- und Montagepläne müssen mit Stück- , Aggregate- und Armaturliste ausgestattet sein mit Angabe der Positionsnummer und Beschreibung der Position. Die gültige Maschinenrichtlinie ist ebenfalls vorzulegen.

Nach Durchsicht und Freigabe der Pläne werden diese mit dem Freigabevermerk an den Auftragnehmer zurückgereicht. Erst nach Vorlage der Freigabe für diese Unterlagen durch den Auftraggeber darf mit der Fertigung bzw. Lieferung begonnen werden.

Inbetriebnahme, Funktionsproben, Abnahme

Für alle Antriebe, Verbraucher, Messungen und Sensoren muss vor der Inbetriebnahme eine detaillierte Prüfung ggf. unter Teilnahme des bauseitigen Ausrüsters erfolgen und gemäß vorgegebenen Musterprotokollen dokumentiert werden. Die Musterprotokolle werden dem Auftragnehmer auf Verlangen bereitgestellt. Der Auftragnehmer erstellt die Protokolle je Antrieb, Verbraucher, Messung, Sensor etc. und übergibt die Protokolle vor der Inbetriebnahme unaufgefordert an die Objektüberwachung.

Voraussetzung für die Inbetriebnahme ist die projektbegleitende Vorlage der vollständigen Dokumentation sowie die erfolgreiche Umsetzung sämtlicher erforderlicher Funktionstests der betreffenden und in Betrieb zu nehmenden Komponenten, Systeme, Anlagen etc. Die entsprechenden Protokolle sind durch den Auftragnehmer unaufgefordert der Objektüberwachung vorzulegen.

Weitere Voraussetzung für die Inbetriebnahme von Systemen, Anlagen etc. ist die erfolgreiche Einweisung und Schulung des Betriebspersonals. Ein entsprechendes Protokoll hierüber ist anzufertigen und durch den Auftragnehmer und den Auftraggeber abzuzeichnen und unaufgefordert der Objektüberwachung zu übergeben.

Vor Beginn des Einfahr- und Probebetriebs muss seitens des Auftragnehmers die mängelfreie Betriebsbereitschaft dem Auftraggeber beziehungsweise dem zuständigen Ingenieurbüro schriftlich mitgeteilt werden.

Treten während des Einfahr- und Probebetriebs Störungen an dem vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen auf, die die Benutzbarkeit und Verfügbarkeit mindern oder einen reibungslosen Ablauf des Prozesses nicht mehr hinreichend gewährleisten, behält sich der Auftraggeber vor, den Probebetrieb so lange zu unterbrechen, bis die Störungen vom Auftragnehmer beseitigt worden sind.

Treten mehr als zwei solcher Störungen während des Einfahr- und Probebetriebs auf, behält sich der Auftraggeber vor, den Einfahr- und Probebetrieb abzubrechen und nach Beseitigung der Störung durch den Auftragnehmer neu zu beginnen.

Mit der Behebung der Störungen muss spätestens nach 24 Stunden vom Zeitpunkt der Bekanntgabe aus begonnen werden.

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Um den Ablauf des Einfahr- und Probebetriebs nicht mehr als erforderlich zu stören, sind kleine Störungen oder Fehler erst nach erfolgreichem Abschluss des Einfahr- und Probebetriebs in einer dafür angemessenen Frist vom Auftragnehmer zu beheben.

Die Endabnahme erfolgt nach erfolgreichem Ablauf des Einfahr- und Probebetriebs für die Gesamtanlage und der Behebung der dabei festgestellten Mängel sowie der Beantragung der Abnahme durch den Auftragnehmer. Vor der Abnahme müssen die kompletten Bestandsunterlagen vorliegen.

Für die Beurteilung des Einfahr- und Probebetriebs gelten nur die vom Auftraggeber festgestellten Daten.

Ein Gefahrenübergang bei der Nutzung des Auftraggebers von Teilleistungen muss schriftlich vereinbart werden. Andernfalls wird die Nutzung der Teilanlagen durch den Auftraggeber als Probebetrieb in Verantwortung des Auftragnehmers betrachtet.

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