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Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben
nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) (im/beim Landrat-
samt Rastatt - Straßenbauamt) bei der Vergabe von öffentlichen
Aufträgen
Die Vergabestelle Landratsamt Rastatt – Straßenbauamt verarbeitet im Rahmen
der Vergabe öffentlicher Aufträge neben unternehmensbezogenen auch personenbe-
zogene Daten. Mit diesem Datenschutzhinweis möchten wir Sie über die Verarbei-
tung Ihrer personenbezogenen Daten informieren.
- Wer ist verantwortlich für die Datenverarbeitung?
Landkreis Rastatt
- vertreten durch den Landrat -
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Telefon: 07222 / 381 - 1000
E-Mail: landrat@landkreis-rastatt.de
- Wie sind die Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten?
Landratsamt Rastatt
- Datenschutzbeauftragte -
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Telefon: 07222 / 381 - 1093
E-Mail: datenschutzbeauftragte@landkreis-rastatt.de
- Was sind die Rechtsgrundlage und der Zweck der Verarbeitung der perso-
nenbezogenen Daten?
Die Vergabestelle (Landratsamt Rastatt – Straßenbauamt der Vergabestelle) hat bei
der Vergabe öffentlicher Aufträge Vergaberecht zu beachten. Dazu gehören insbe-
sondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verordnung
über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), die Vergabe- und Vertragsordnung für
Leistungen (VOL/A) bzw. die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) so-wie die
Landeshaushaltsordnung (LHO).
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Die Verarbeitung personenbezogener Daten dient der Durchführung des Vergabe-
verfahrens und erfolgt auf Grundlage von § 4 LDSG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c und
e DSGVO.
Ohne die Daten sowie die erforderlichen Auskünfte kann kein Zuschlag erteilt wer-
den, da abgegebene Angebote unvollständig und damit auszuschließen sind.
- Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
Wir erheben, verarbeiten und nutzen die Daten, die Sie uns im Rahmen des Verga-
beverfahrens zur Verfügung stellen. Das sind insbesondere:
Persönliche Kontaktdaten und Namen von Bietern, soweit es sich um natürli-
che Personen oder Personengesellschaften handelt, und Kontaktdaten von
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Bieter (z.B. Vor- und Nach-
name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer),
Daten zur Qualifikation/Eignung eingesetzter Beschäftigter des Bieters und
Referenzen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen.
Eine Datenerhebung darüber hinaus erfolgt nur, sofern wir dazu rechtlich ver-
pflichtet sind oder Sie eingewilligt haben.
- Wie verarbeiten wir diese Daten?
Ihre Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens dokumentiert und der Verga-
beakte beigelegt.
- Werden die personenbezogenen Daten weitergegeben?
Alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen
verarbeitet werden, werden nur dann weitergegeben, wenn die Übermittlung gesetz-
lich zulässig ist oder Sie in die Übermittlung eingewilligt haben.
Zu den Empfängern aufgrund einer gesetzlich zulässigen Übermittlung können ins-
besondere gehören:
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Unterlegene Bieter, die einen Antrag nach § 62 Abs. 2 VgV stellen bzw. ge-
mäß § 19 Abs. 1 VOL/A (§ 46 Abs. 1 UVgO) über die Merkmale und Vorteile
des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen des erfolgreichen Bieters zu
unterrichten sind.
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bei einer Auftragssumme ab 30 000
Euro (ohne Umsatzsteuer) muss der öffentliche Auftraggeber für den Bieter,
der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
(künftig: Wettbewerbsregister) einholen.
Bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihän-
digen Vergaben (Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb) ab ei-
nem Auftragswert von 25 000 Euro wird für die Dauer von drei Monaten über
jeden vergebenen Auftrag auf unserer Internetseite informiert. Diese Informa-
tion enthält zumindest auch den Namen des beauftragten Unternehmens.
Die Stelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmun-
gen (Vergabekammer).
Gerichte im Falle von Klagen.
- Wie lange werden personenbezogene Daten verarbeitet?
Für die Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten gelten die lan-
desrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Vergabeunterlagen.
- Welche Rechte haben betroffene Personen?
Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Nähere Informationen er- geben
sich insbesondere aus Art. 15 bis 18 und 21 DSGVO.
In einigen Fällen gilt, dass das Recht nicht in Anspruch genommen werden kann
oder darf. Sofern dies gesetzlich unzulässig ist, teilen wir Ihnen den Grund für die
Verweigerung mit.
Recht auf Auskunft
Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personen-
bezogenen Daten.
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Recht auf Berichtigung
Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die personenbezogenen Daten der be-
troffenen Person nicht (mehr) zutreffend sind. Bei unvollständigen Daten kann – un-
ter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung - eine Vervollständigung verlangt
werden.
Recht auf Löschung
Die betroffene Person kann die Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlan-
gen. Der Anspruch hängt jedoch u.a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der
Aufgaben benötigt werden.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Die betroffene Person hat das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlan-
gen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Ver-
arbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.
Recht auf Widerspruch
Soweit die personenbezogenen Daten der Betroffenen auf Grundlage von Art. 6 Abs.
1 lit. e DSGVO verarbeiten werden, hat die betroffene Person das Recht, aus Grün-
den, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der
sie betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentli-
ches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht. Ebenso kann entge-
genstehen, wenn die Verarbeitung für die Durchführung des Vergabeverfahrens oder
die Abwicklung des Vertrages weiterhin erforderlich ist.
Der Widerspruch ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Person der
Vergabestelle (siehe Ziff. 1) zu richten.
Recht auf Widerruf
Jede betroffene Person hat das Recht, sofern personenbezogene Daten auf der
Grundlage einer Einwilligung verarbeitet werden, diese Einwilligung mit Wirkung für
die Zukunft zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum
Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt von dem Widerruf unberührt.
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Der Widerruf ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Person der Verga-
bestelle (siehe Ziff. 1) zu richten.
Recht auf Beschwerde
Jede betroffene Person kann sich unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe mit ei-
ner Beschwerde an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informati-
onsfreiheit wenden, wenn sie der Auffassung ist, dass die Auskunft gebende Stelle
ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Würt-
temberg (LfDI BW)
Königstraße 10 a
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/61 55 41 – 0
Telefax: 0711/61 55 41 – 15