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Vergabestelle 76437 Rastatt Ort: Landratsamt Rastatt 01.10.2026 Amt für Personal, Organisation und Zentrale Dienste Datum: Am Schlossplatz 5 Tel.: 07222 / 381-1136 76437 Rastatt 07222 / 381-1197 Fax: ausschreibung@landkreis-rastatt.de E-Mail: 681.3:02 Az.-Nr.:
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung An den Bieter Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
Freihändige Vergabe
Ablauf der Angebotsfrist: Datum: 15.10.2026 Uhrzeit: 09:00 Uhr Eröffnungstermin: Datum: 15.10.2026 Uhrzeit: 09:00 Uhr Ort:
Raum: E 3.04 Öffnungstermin:
Bindefrist endet am: 30.10.2026
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A
Bezeichnung der Bauleistung: K 3701 - FDE von L 78 Ri. Gernsbach
A) Anlagen, die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
HVA B-StB Teilnahmebedingungen
HVA B-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien
HVA B-StB Mindestanforderungen Nebenangebote
E BW HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen
Merkblatt für die Abgabe der Verpflichtungserklärung LTMG BW
Hinweis zur Wirkungsweise der Stoffpreisgleitklausel
Bieterhinweise zu den Vordrucken 141a und 145a
Information Datenschutz und Hinweise zum Datenschutz
E BW HVA B-StB Aufforderung zur Angebotsabgabe 03-24 Seite 1
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B) Anlagen, die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Leistungsbeschreibung
E BW HVA B-StB Besondere Vertragsbedingungen
E BW HVA B-StB Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und
Brückenbau
C) Anlagen, die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
HVA B-StB Angebotsschreiben
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung
HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen
HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
E BW BVB zur Erfüllung der Tarif- und Mindestentgeltverpflichtungen LTMG BW
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt LTMG BW
Vordrucke 141a und 145a Stoffpreisgleitklausel
X84-Datei oder D84-Datei (Hauptangebot)
Vordrucke 141a und 145a Stoffpreisgleitklausel
E BW Eigenerklärung Lieferung / Verwendung gebietseigenen Pflanz- und Saatguts
D) Anlagen, die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
HVA B-StB Verpflichtungserklärung
E BW HVA B-StB Verpflichtungserklärung Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222
Vorlage Referenzbescheinigung
1 Es ist beabsichtigt, die oben genannte Leistung im Namen und für Rechnung
Landratsamt Rastatt - Straßenbauamt
zu vergeben.
2 Kommunikation:
Die Kommunikation erfolgt:
elektronisch über die Vergabeplattform
auf andere Weise (schriftlich, in Textform) (Anschrift nachstehend):
Name: Landratsamt Rastatt Fax: 07222 / 381-1197 Amt für Personal, Organisation und E-Mail: ausschreibung@landkreis-rastatt.de Zentrale Dienste Straße: Am Schlossplatz 5 PLZ/Ort: 76437 Rastatt
E BW HVA B-StB Aufforderung zur Angebotsabgabe 03-24 Seite 2
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3 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise):
3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
Siehe „E BW HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen (Abschnitt 1: „Mit dem Angebot vorzulegen“)“.
3.2 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot auf gesonderter Anlage zu den in der Anlage HVA B-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien genannten bzw. angekreuzten Zuschlagskriterien vorzulegen:
Siehe „ E BW HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen (Abschnitt 2: „Unterlagen zu den Zuschlags- kriterien“)“
3.3 Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden
nachgefordert.
nicht nachgefordert
3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Siehe „E BW HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen (Abschnitt 3: „Auf gesondertes Verlangen vor- zulegen“)“
4 Losweise Vergabe:
Nein
Ja, Angebotsabgabe ist zugelassen
nur für ein Los
für ein oder mehrere Lose
für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
5 Mehrere Hauptangebote
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist
zugelassen. Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 Absatz 1, Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot.
nicht zugelassen.
6 Nebenangebote
6.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 4 der Teilnahmebedingungen gilt nicht.
6.2 Nebenangebote sind zugelassen (s. auch Nr. 4 der Teilnahmebedingungen) – ausgenommen Neben- angebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten –
für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche
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unter folgenden weiteren Bedingungen:
Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen
Nebenangebote mit Pauschalierungen für Leistungen im Erdbau sind nicht zugelassen
Nebenangebote zur Verkürzung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen sind zugelassen. Diese müssen folgende Angaben und Unterlagen enthalten:
Anzahl der Kalendertage der Verkürzung,
Kosten für die Verkürzung gesondert für:
Mehr-/Minderkosten für jede Leistungsposition,
ggf. gesonderte OZ (Positionen) für durch die Verkürzung erforderlich werdende Leistun- gen, z. B. zusätzliche Baustelleneinrichtungen, Baustellensicherung, etc.
Verbindlicher Bauablaufplan mit allen wichtigen terminlichen Einzelheiten der beschleunigten Baudurchführung,
Erläuterungen zur Sicherstellung der angebotenen verkürzten Fristen,
Erläuterungen zur Sicherstellung der Qualität,
Erläuterungen zum gewählten Bauverfahren, Art und Anzahl der vorgesehenen Baugeräte, Personaleinsatz.
Zusätzlich zu Nr. 4 der Teilnahmebedingungen gilt:
Nebenangebote müssen die Mindestanforderungen der Baubeschreibung Abschnitt 1.5 und die Vorga- ben in den einschlägigen Regelwerken gemäß beigefügtem Muster HVA B-StB Mindestanforderungen Nebenangebote erfüllen und im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwer- tig sein.
7 Angebotswertung:
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote:
Zuschlagskriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstige- rer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H. ein- geräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirt- schaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behin- derte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu füh- ren.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß HVA B-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien
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8 Zugelassene Angebotsabgabe
Elektronisch
in Textform, mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel, mit qualifizierter/m Signatur/Siegel.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorge- geben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/Siegel zu versehen.
Das elektronische Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Schriftlich
Beigefügtes Angebotsschreiben ist zu unterschreiben und mit den Anlagen in verschlossenem Um- schlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an die folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben:
siehe Briefkopf
Stelle:
Straße:
PLZ/Ort:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für“
K 3701 - FDE von L 78 Ri. Gernsbach
zu versehen (ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels).
9 Stelle, an die sich interessierte Unternehmen oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden können (Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A):
Stelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Regierungspräsidium Karlsruhe
Straße: Karl-Friedrich-Straße 17
PLZ/Ort: 76133 Karlsruhe
10 Mit Angebotsabgabe sind das ausgefüllte Leistungsverzeichnis bzw. eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses als pdf-Datei und/oder als DA84-Datei (GAEB 90) einzu- reichen.
Sollte keine DA84-Datei oder keine pdf-Datei mit dem Angebot eingereicht werden, wird diese ggf. nach- gefordert. Der Auftraggeber empfiehlt daher mit Angebotsabgabe beide Dateiformate einzureichen.
Werden beide LV-Dateiformate pdf und DA84 eingereicht, gelten bei Widersprüchen in den Einheitsprei- sen die EP in der LV-pdf-Datei vorrangig zu den EP in der DA84.
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(Unterschrift)
Bei elektronischer Versendung ohne Unterschrift gültig
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