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Unterlage 3.3.6
Legende
F13
Biotop- und Nutzungstypen Vermeidungsmaßnahmen
(Kürzel gemäß "Biotopwertliste zur Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung" (2014)) Genehmigungsvermerk Eisenbahn-Bundesamt Umweltfachliche Bauüberwachung
001_VA-V
L62 Siedlungsbereiche (Schwerpunkt Natur- und Artenschutz)
- gesamter Baubereich
- X4 Gebäude der Siedlungs-, Industrie- und Gewerbegebiete Bauzeitbeschränkung (Brutvögel)
002_VA
Baufeldfreimachung (Rodung von Gehölzen und Abschieben der Vegetation) 001_VA-V gem. § 39 BNatSchG nur im Zeitraum von 1. Oktober bis 28. Februar L62 Verkehrsflächen - gesamter Baubereich 002_VA 001_VA-V - V22 Gleisanlagen, geschottert Rekultivierung
003_V
002_VA Rekultivierung bauzeitlich beanspruchter Flächen und Arbeitsstreifen gemäß der derzeitigen Nutzung (Beseitigung eingebauter Fremdmaterialien, Ansaat gemäß Ursprungszustand)
- V11 Verkehrsflächen des Straßenverkehrs versiegelt L61 - gesamter Baubereich außerhalb des Gleisschotters
Rekultivierung Grünland: B6 - V32 Rad-/Fußwege und Wirtschaftswege befestigt (geschottert oder mit wassergebundener Decke) Ansaat nach Vorgabe des Eigentümers
B6
B2
Rekultivierung Ruderalflur: Äcker, Grünland, Verlandungsbereiche, Ruderalfluren F12 Ansaat mit Regiosaatgut (70% Gräser-30% Kräuter), Typ Böschung, K11 B2 - G11 Intensivgrünland UG 18 – Nördliche Kalkalpen Übersichtsskizze K11 Rekultivierung Gehölzstrukturen Ze Ze K11 - K11 Artenarme Säume und Staudenfluren Anpflanzung von standortheimischen Gehölzen und Bäumen gem. Artenliste Pflanzung in Gruppen zu 5 St. je Art, Qualität lHei 1+2 120-150 bzw. lStr 1+1 50-80, Pflanzweite 1x1,5 m V22 B4 Artenliste V22 K11 Betula pendula Sandbirke 10 % Ze Feldgehölze, Hecken, Gebüsche, Gehölzkulturen K11 F12 Ze K11 K11 Carpinus betulus Hainbuche 5 %
- B211 Feldgehölze mit überwiegend einheimischen, standortgerechten Arten, junge Ausprägung Sorbus aucuparia Eberesche 5 % B5 - B212 Feldgehölze mit überwiegend einheimischen, standortgerechten Arten, mittlere Ausprägung Alnus incana Grauerle 10 % Corylus avellana Hasel 20 % V11 B5 B1 V11 Laubmischwälder Rhamnus frangula Faulbaum 20 % Euonymus europaeus Pfaffenhütchen 20 % Sonstige standortgerechte Laub(misch)wälder B1 K11 - L61 junge Ausprägung Viburnum opulus Wasserschneeball 10 % K11 V32 K11 V32 B211 Vergrämung Zauneidechse
004_VA
B211 F12 K11 001_VA-V - L62 mittlere Ausprägung Die Vergrämung erfolgt im Vorjahr der Baumaßnahme bis spätestens Anfang September, zunächst durch oberirdische Entfernung der V11 Habitatstrukturen (Vegetationsdecke, oberirdische Versteckmöglichkeiten, etc.). Anschließend erfolgt eine motormanuelle Kurzmahd des 002_VA Fließgewässer Eingriffsbereichs mit anschließender Entfernung des Schnittguts. Je nach Baubeginn wird die Mahd im Folgejahr in Abständen von ca. 4 Wochen wiederholt.
- F12 Stark veränderte Fließgewässer Nachkontrolle der Flächen unmittelbar vor Baubeginn im Rahmen der Umweltfachlichen Bauüberwachung und ggf. Abfangen verbliebener
- F13 Deutlich veränderte Fließgewässer V32 Tiere und Umsetzen in die Ausweichhabitate der Maßnahme 005_CEF. B212 G11 Anlage von Ausweichhabitaten 0 Ausgangsverfahren: Antragsfassung 15.07.2026
005_CEF
X 4 Wertgebende Tierarten Es sind im Vorlauf zur Vergrämungsmaßnahme (004_VA) zwei Totholzhaufen mit Abmessungen: jeweils 3-4 m lang, 1 m breit, 1 m hoch (über Index Änderungen bzw. Ergänzungen Planungsstand Bodenprofil) und 1 m tief ins Erdreich reichend im Randbereich des Vorhabens anzulegen. Es werden zunächst Baumstubben in den Boden eingebaut und anschließend mit Astmaterial und nährstoffarmen Boden-/Sandgemisch 001_VA-V Ze Zauneidechse (Nachweise und zu erwartender Lebensraum) überdeckt. Davor ist eine mindestens 30 cm hohe Sandlinse (rundkörnig) vor dem gesamten Habitat anzulegen. Genehmigungsplanung Um eine Abwanderung der Tiere zurück in Richtung des Baufeldes zu vermeiden, ist die Fläche der Ausweichhabitate mit Beginn der 002_VA Baumaßnahme durch Reptilienzäune zu sichern, die bis zum Ende der Baumaßnahme bestehen bleiben. B1 Vorhabenträger: Planzeichen Nr.: Planung DB InfraGO AG Projekt-Nr.: G.016178263 Regionalbereich Süd Fällbeschränkung K11 006_V Beschränkung der bauzeitlichen Inanspruchnahme von Gehölzen innerhalb der Zuwegungen und Arbeitsräume auf das notwendige Mindestmaß; Projekte KIB / KOB Südbayern Datum Name Bauwerke - gesamter Baubereich R 80 ic 6 h 3 e 4 ls M tr. ü 1 nchen gez. 11/2025 Schmid G11 bearb. 07/2026 Sommer/Stern temporäre bauzeitliche Flächenbeanspruchung B212 Datum Unterschrift gepr. 07/2026 Stern Vertreter des Vorhabenträgers: Planverfass S er: LiK Höhensystem: DHHN92 DB InfraGO AG Stadt|Landschaft im Kontext Grenze des Untersuchungsraumes Regionalbereich Süd Koordinatensystem: DB_REF2003 Bürogemeinschaft für Stadt- und Landschaftsplanung Projekte KIB / KOB Südbayern Meersburg/Bodensee | Dortmund | Brandenburg/Havel Richelstr. 1 Ursprungsplan: IVL / Kataster Konfliktbeschreibung 80634 München Riedstraße 3 F13 88709 Meersburg Schutzgut Blattgröße: 297 x 1920 mm Konflikt Nr. Schutzgüter: 15.07.2026 i . A . Andreas Stern Maßstab: 1:500 B Biotope/ Pflanzen Datum Unterschrift Datum Unterschrift K1 Kurzbezeichnung Konflikt incl. Habitatfunktion Vorhaben: Bo Boden Beschreibung Konflikt W Wasser
L Landschaftsbild /Erholung Erneuerung EÜ km 34,340 über den Reichenbach
K Klima / Luft
Strecke 5403 Kempten - Pfronten-Steinach - Landesgrenze
B1 Flächenbeanspruchung B2 Flächenbeanspruchung B3 Flächenbeanspruchung Grünland (temporär) Ruderalflur (temporär) Gehölze (temporär) Bauzeitlicher Verlust von Mähwiesen für die Bauzeitlicher Verlust von krautigen und grasigen Bauzeitlicher Verlust von heimischen Herstellung der BE-Fläche und Zuwegung Säumen mit randlichem Gehölzaufwuchs sowie Gehölzstrukturen für die Herstellung der BE-Flächen, Straßenbegleitgrün für die Herstellung der Arbeitsräume und Zuwegungen Planart: Maßnahmenplan BE-Flächen und Arbeitsräume Planinhalt: B4 Flächenbeanspruchung B5 Beeinträchtigung B6 Beeinträchtigung Fließgewässer (temporär) Reptilien Brutvögel Bauzeitlicher Verlust eines stark veränderten Mögliche Gefahr der Verletzung und Tötung von Mögliche Gefahr der Verletzung und Tötung von Landschaftspflegerischer Begleitplan Bachlaufs für die Herstellung der Arbeitsräume und Zauneidechsen und ggf. weiterer Reptilien während gehölzbrütenden Vogelarten während bauzeitlicher die Sohlinstandsetzung der Bauarbeiten Gehölzrückschnitte und bei der Baufeldfreimachung