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Stadt Bielefeld | 190.11 | 33597 Bielefeld Stadt Bielefeld Die Oberbürgermeisterin
Amt für Zentrale Leistungen Werner-Bock-Str. 38
Auskunft gibt Ihnen: Herr Günther
- Etage / Zimmer 1.1.16
Telefon 0521 51 - 5097 Bitte bei der Antwort angeben Telefax 0521 51 - 3350 Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen Bielefeld Mario.guenther@bielefeld.de 190.12 MG 26_0384 26.10.2026 www.bielefeld.de
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (Bauleistungen)
Bauvorhaben Erneuerung der Brauchwasseranlage auf der Kläranlage Bielefeld-Brake
Baustelle Schelpmilser Weg 21a, 33609 Bielefeld
Angebot für Wasserinstallationsarbeiten
Projekt-Nr.: ZVS 2026 0384 | 2233
Vergabeverfahren öffentlich (uneingeschränkter Bieterkreis)
beschränkt (vorausgewählter Bieterkreis)
Direktvergabe
Ende der Angebotsfrist/Eröffnungstermin am (Datum, Uhrzeit) 16.11.2026 10:30
Ende der Bindefrist (Datum) 26.02.2027
Das Vergabeverfahren erfolgt nach § 75a GO NRW.
Es ist grundsätzlich vorgesehen, über die Angebote zu verhandeln. Der Auftraggeber behält sich die Option vor, über Angebote zu verhandeln, sofern das sinnvoll oder notwendig erscheint. Der Zuschlag soll ohne Verhandlungen erteilt werden.
Konten der Stadtkasse Bielefeld Lieferanschrift: Rechnungsanschrift: Sprechzeiten: Sparkasse Bielefeld Stadt Bielefeld Stadt Bielefeld Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr IBAN: DE09 4805 0161 0000 0000 26 Neues Rathaus (Niederwall 23) Amt (siehe oben) Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr BIC: SPBIDE3BXXX 33602 Bielefeld Postfach 10 29 31 14.30 - 18.00 Uhr Postbank Hannover 33529 Bielefeld im Übrigen nach Vereinbarung IBAN: DE52 2501 0030 0000 0203 07 BIC: PBNKDEFF Gläubiger-Identifikationsnummer: DE1920000000017669
190.1/218 GO 01.26
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Anlagen:
- Angebotsschreiben
- Leistungsbeschreibung/-verzeichnis
- Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der Stadt Bielefeld (ZVB-StBi)
- Besondere Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der Stadt Bielefeld
- Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
- Formblätter zur Angebotskalkulation
- Planunterlagen
- Bieterangabenverzeichnis
- Besondere Vertragsbedingungen der Stadt Bielefeld zur Einhaltung des Tariftreue- und Verga- begesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)
- Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
- GAEB-Datei
- Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Firmen
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
Angebotsschreiben Leistungsbeschreibung/-verzeichnis die oben genannten Anlagen Nr. 12,13 GAEB-Datei (sofern möglich)
Sie können Ihr Angebot in folgender Form abgeben:
elektronisch unter Nutzung des Vergabemarktplatzes Westfalen/Vergabe.NRW
Sie können Ihr Angebot elektronisch in Textform gemäß § 126 b BGB auf den Vergabemarktplatz Westfalen/Vergabe.NRW hochladen (über Bietertool oder web-basierte Abgabe) und dadurch ver- schlüsselt übermitteln. Im Regelfall werden keine höheren Signaturanforderungen gestellt. Tipps und Anleitungen für die elektronische Angebotsabgabe finden Sie auf dem Vergabemarktplatz Westfa- len/Vergabe.NRW im Support-Bereich für Unternehmen (https://support.cosinex.de/unternehmen).
Infos zur Angebotsabgabe:
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Ferner gilt die Fremdfirmenrichtlinie der Stadt Bielefeld, die im Internetauftritt der Stadt Bielefeld unter https://www.bielefeld.de/sites/default/files/dokumente/Fremdfirmenrichtlinie.pdf eingesehen werden.
In der Leistungsbeschreibung sind etwa geforderte Angaben zu den Fabrikaten und Erzeugnissen grund- sätzlich hinreichend zu konkretisieren.
Beabsichtigte Bieter-/Arbeitsgemeinschaften sind nur bei öffentlichen Vergabeverfahren möglich. Sie sind bei Abgabe des Angebotes anzugeben. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern bestätigte Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreterin/Vertreter bezeichnet ist,
- dass die/der bevollmächtigte Vertreterin/Vertreter die Mitglieder gegenüber der/dem Auftraggebe- rin/Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldnerinnen/Gesamtschuldner haften.
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Etwaige Unklarheiten sollten unbedingt vor Angebotsabgabe geklärt werden. Rückfragen sollen rechtzeitig vor dem Ende der Angebotsfrist eingereicht werden.
Zum Nachweis der Eignung werden Angaben/Unterlagen zu folgenden Punkten verlangt (zunächst sind die vollständigen Angaben auf dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder der Nach- weis der Präqualifizierung ausreichend, ggfs. werden Einzelnachweise nachgefordert):
entfällt Umsatz des Unternehmens vergleichbare Leistungen Anzahl der Arbeitskräfte Eintragung ins Berufsregister Auskunft über Insolvenzverfahren Auskunft über Liquidation Nachweis, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde Zahlung von Steuern und Abgaben Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Mitglied in der Berufsgenossenschaft
Losweise Vergabe
Die Leistung ist in Lose aufgeteilt:
nein
ja, Angebote sind möglich für ein Los für ein oder mehrere Lose für alle Lose
Ist die Leistung nach einzelnen Losen ausgeschrieben, wird grundsätzlich der Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Los erteilt. Angaben zu möglichen Loslimitierungen und besondere Regelungen sind der Bekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Nebenangebote
Nebenangebote sind
nicht zulässig.
nur bei Abgabe eines wertbaren Hauptangebotes zulässig.
auch ohne Abgabe eines Hauptangebotes zulässig.
Konkrete Anforderungen an die Nebenangebote und deren Wertung sind in den Vergabeunterlagen dar- gestellt.
Mehrere Hauptangebote
Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen.
Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist zugelassen. Jedes Hauptangebot muss aus sich heraus zuschlagsfähig sein.
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Nachforderungen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden:
nicht nachgefordert
nachgefordert
Hinweis: Wertungsrelevante Angaben können i.d.R. nicht nachgefordert werden und können daher zum Ausschluss des Angebotes führen.
Anforderungen an den Inhalt von Angeboten
• Die Angebote müssen die geforderten Preise enthalten. • Die Angebote müssen die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten. • Bieter/innen können die geforderten Preise in Form einer elektronischen Datei (GAEB-Datei) einrei- chen, sofern diese in Struktur und Inhalt der vorgegebenen Version entspricht. Gewertet werden kön- nen ausschließlich lesbare Dateien in dem jeweils zulässigen Format. Sollten Preise in unterschiedli- chen Formaten (z.B. GAEB-Datei und pdf-Version) übermittelt werden und widersprüchliche Angaben enthalten, gilt der jeweils geringere Einheitspreis. Sofern es notwendig erscheint, kann der AG auch Angaben aufklären oder Angebote ausschließen. • Soweit Preisnachlässe ohne Bedingung gewährt werden, sind diese eindeutig zu benennen.
Angebotswertung
Kriterien für die Wertung der Angebote (Haupt- und Nebenangebote) sind:
der Preis zu 100 %
mehrere Zuschlagskriterien, diese sind in den Vergabeunterlagen detailliert dargestellt
Verstöße gegen die Vergabebestimmungen können geltend gemacht werden:
bei der Bezirksregierung Detmold, Koordinierungsstelle für Vergabebeschwerden, Postfach 24 53, 32754 Detmold
Hinweis gem. Art. 13, 14 EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)
- gilt nur für natürliche Personen -:
Im Zusammenhang mit der Angebots-/Auftragsabwicklung werden über den Auftragnehmer/die Auftrag- nehmerin personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und verändert.
Das Erheben, Speichern, Verändern und Nutzen personenbezogener Daten ist nach Art. 6 EU-DSGVO zulässig, da dies zur rechtmäßigen Erfüllung der in der Zuständigkeit der Stadt Bielefeld liegenden Aufga- ben erforderlich ist.
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung, die im Internetauftritt der Stadt Bielefeld unter https://www.bielefeld.de/sites/default/files/dokumente/Datenschutz_Vergaben.pdf eingesehen wer- den kann.
Verhütung und Bekämpfung von Korruption:
Die Stadt Bielefeld tritt Korruptionsgefahren mit geeigneten Maßnahmen entgegen.
Das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämp- fungsgesetz - KorruptionsbG) und das Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregistergesetz – WregG) in der jeweils zurzeit gültigen Fassung finden Anwendung
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Mit freundlichem Gruß I. A.
gez. Bunn