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| FB Abwasser | Erklärung für Fremdfirmen - Personal | BA 10.01. Seite 1/1 Stand: 03.12.02 Fr / Spr |
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| V o r s c h r i f t e n | ||
| Arbeitsschutzgesetz Arbeitssicherheitsgesetz Arbeitsstättenverordnung Baustellenverordnung BG-Vorschriften (UVV) und andere | ||
| A n w e n d u n g s b e r e i c h | ||
| Vor Arbeitsaufnahme ausfüllen und durch das Personal einer Fremdfirma unterschreiben lassen (bei mehreren Personen nur durch den Vorgesetzten / Aufsichtsführenden): ( Für Arbeiten an oder in elektrischen Anlagen gilt zusätzlich die "Erklärung für betriebsfremde Elektro-Fachkräfte" bzw. die "Erklärung für elektrotechnisch unterwiesene Personen" ) Folgende Arbeiten sind von Frau / Herrn:..................................................................................................................................................... Firma: auszuführen: ............................................................................................................................................................................ Arbeitsstelle: Klärwerk Ohligs; Belebungbeckengruppe 1 | ||
| E r k l ä r u n g | ||
| Ich erkläre, daß ich bzw. das für obengenannte Arbeiten eingesetzte Personal durch den Vertreter des BRW (Bauleiter/Betriebsleiter/Betriebsstellenleiter/Meister/Vorarbeiter) oder den Koordinator des BRW über die an der Arbeitsstelle vorhandenen Gefahren / Risiken aufgeklärt wurde, die Belehrung verstanden habe, und nachfolgende Anweisungen beachten werde: 1. Es darf nur der Arbeitsbereich aufgesucht werden, in dem die obengenannten vereinbarten Arbeiten verrichtet werden müssen. 2. Orts- und zeitgleiche Arbeiten mit dem BRW, durch die eine gegenseitige Gefährdung hervorgerufen werden kann, sind zu vermeiden. Unvermeidbare Arbeiten sind mit dem dann zu bestimmenden Koordinator des BRW ( Betriebsstellenleiter, Meister, Vorarbeiter oder deren Vertreter ) abzustimmen. Koordinator des BRW: Herr Dr. Küppers 3. Über die Standorte der Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Einrichtungen, Flucht- und Rettungswege sowie die EX-Bereiche wurde(n) ich / wir unterrichtet. 4. Die Sicherheitskennzeichnungen (Gebots-, Verbots- und Warnschilder) sind zu beachten. 5. Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstungen sind zu benutzen. 6. Arbeits- und Verkehrsbereiche sind - soweit andere gefährdet werden können - abzusperren. 7. Aufgrund der Infektionsgefahr auf abwassertechnischen Anlagen ist ein besonderer Hygieneschutz erforderlich (Tragen von Schutzkleidung, Desinfektion usw.). Die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind uns / mir bekannt. 8. Arbeitsmittel des BRW dürfen grundsätzlich nicht verwendet werden. 9. Feuerarbeiten in / an Gebäuden bedürfen der besonderen Erlaubnis unter Beachtung der BRW internen "Betriebsanweisung für Feuerarbeiten". Unter Feuerarbeiten sind zu verstehen: - Schweißen, - Brennschneiden, - Flammwärmen, - Löten, - Arbeiten mit dem Winkelschleifer, - Arbeiten mit Heißluftgeräten 10. ANLAGE ARBEITSSCHUTZ 11. Besonderheiten .............................................................................................................. ....................................................................................................................................... ....................................................................................................................................... | ||
| U n t e r s c h r i f t e n | ||
| in Druckbuchstaben 1. Fremdfirma: Datum: ..................... Unterschrift: ............................... [ ] ( Aufsichtsführender ) 2. BRW: Datum: ..................... Unterschrift: ............................... [ ] 3. Koordinator des BRW: Datum: ..................... Unterschrift: ............................... [ ] |
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