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1 Vertrag für Wartung und Inspektion (Wartung 2014) 2 für eine Neuanlage in Verbindung mit der Bauausführung 2 für eine Bestandsanlage 2 für Zwischen:
vertreten durch:
Auftragsnummer des Auftraggebers
-nachstehend Auftraggeber (AG) genannt-
und der Firma
Auftragsnummer des Auftragnehmers
-nachstehend Auftragnehmer (AG) genannt-
wird für
Standorte der Anlage(n):
Betreiber der Anlagen(n):
Nutzer der Anlage(n):
Baudurchführende Dienststelle:
folgende Vereinbarung getroffen:
1 Bei Beauftragung im Rahmen eines Bauausführungsvertrags nach VOB/B handelt es sich nicht um einen eigenständi- gen Vertrag, sondern um die für den Leistungsteil „Instandhaltung“ geltenden Konditionen, auch wenn der Begriff „Ver- trag“ verwendet wird 2 Zutreffendes ankreuzen Wartung 2014, Wartung und Inspektion 1 Version 10/2016
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- Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages sind Wartung und Inspektion, nachstehend als Wartung bezeichnet, sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen und Einrichtungen, nachstehend als Anlagen bezeichnet, die in der/den Bestandsliste/n vom aufgeführt sind. Die Bestandsliste/n ist/sind Vertragsbestandteil (siehe Nr. 12, Anhang 1).
- Leistungen des Auftragnehmers
2.1 Dem Auftragnehmer werden die in der/den Arbeitskarte/n vom be- schriebenen Leistungen übertragen. Die Arbeitskarte/n ist/sind Vertragsbestandteil (siehe Nr.12, Anhang 2).
2.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.
2.3 Andere Instandsetzungsarbeiten hat der Auftragnehmer auf Anforderung in ange- messener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
2.4 Der Auftragnehmer ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - ver- pflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäude- nutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen.
Er hat die Arbeiten unverzüglich3 innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (z.B. nachts und an Sonn- und Feiertagen) auszuführen, und zwar
3 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen
Wartung 2014, Wartung und Inspektion 2 Version 10/2016
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- Pflichten des Auftragnehmers
3.1 Der Auftragnehmer hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der An- lagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. Die gesetzlichen Bestimmungen, ins- besondere die Unfallverhütungsvorschriften sowie die allgemein anerkannten Re- geln der Technik sind zu beachten. Der Auftragnehmer hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung des Auftraggebers an Nachunternehmer übertragen. Er ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.
3.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z.B. Messgeräte und Werkzeuge) und Hilfsstoffe (z.B. Schmier- und Reinigungsmittel) zu stellen bzw. zu liefern.
3.3 Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer Mängel oder Schäden, die die Sicherheit oder Betriebsbereitschaft einer Anlage gefährden können, hat er unverzüglich fol- gende Stelle4
..................................................................................................................................... (Anschrift, Telefon)
zu benachrichtigen und erforderlichenfalls die Außerbetriebnahme der Anlage zu veranlassen. Er hat mündliche Benachrichtigungen schriftlich zu bestätigen. Auf andere Mängel oder Schäden, die nicht unverzüglich beseitigt werden müssen und deren Beseitigung nicht zu den in den Nummern 2.1 und 2.2 beschriebenen Leis- tungen gehören, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich hinzuweisen.
3.4 Erkennt der Auftragnehmer, dass wegen Änderung der Nutzung, von gesetzlichen Bestimmungen bzw. allgemein anerkannten Regeln der Technik oder aufgrund der nach einer mehrjährigen Betriebsdauer gesammelten Erfahrungen andere War- tungsintervalle notwendig werden, hat er den Auftraggeber darauf hinzuweisen.
3.5 Der Auftragnehmer hat seine Rechnungen wie folgt zu adressieren5:
4 vom Auftraggeber auszufüllen 5 vom Auftraggeber auszufüllen
Wartung 2014, Wartung und Inspektion 3 Version 10/2016
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- Ausführung der Leistung
4.1 Der Auftragnehmer hat die ausgeführten Leistungen in der Arbeitskarte und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile in einem Arbeitsbericht zu dokumentie- ren.
4.2 Bei den besonders zu vergütenden Leistungen nach Nr. 2.4 sind außerdem Zeit- aufwand, Namen und Lohn- bzw. Berufsgruppen (z.B. Monteur) des eingesetzten Personals sowie verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe anzugeben.
4.3 Als Beauftragter des Auftraggebers bestätigt6 Herr/Frau
die Durchführung der Arbeiten. Die Bestätigung erstreckt sich nicht auf die fachge- rechte Ausführung.
4.4 Der Zeitpunkt der Durchführung der Wartungsarbeiten ist mit dem Beauftragten des Auftraggebers rechtzeitig vor Beginn abzustimmen.
4.5 Die Wartung ist7
innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit,
zu folgenden Zeiten durchzuführen
6 vom Auftraggeber auszufüllen 7 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen Wartung 2014, Wartung und Inspektion 4 Version 10/2016
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- Vergütung
5.1 Für die in der/den Bestandsliste/n aufgeführte/n Anlage/n wird/werden nachstehen- de jährliche Vergütung/en8 unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt des Entste- hens der Steuer geltenden Umsatzsteuersatzes vereinbart9:
Für von €
Für von €
Für von €
Für von €
Summe €
- Umsatzsteuer % €
Gesamtbetrag €
Mit dieser Vergütung sind abgegolten: • die Wartung nach Nr. 2.1, • die Instandsetzung nach Nr. 2.2 mit Lieferung benötigter Klein-/Ersatzteile bis zum Nettowert von insgesamt 25 € je Wartung und Anlage (Ersatzteile mit ei- nem Nettowert über 25 € je Teil werden gesondert vergütet), • die Kosten für die in Nr. 3.2 bezeichneten Hilfsmittel und – stoffe, • die Kosten von entsprechend der Arbeitskarte zu liefernden Materialien, • die Kosten für die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vorzuneh- mende Entsorgung von ausgetauschten Teilen, Hilfs-/Betriebsstoffen, Abfällen und Verpackungen, • alle sich aus den Leistungen nach Nr. 2.1 und 2.2 ergebenden Nebenkosten, z.B. Fahrt- und Transportkosten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgel- der, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden sowie Sonn- und Feier- tagszuschläge.
8 Getrennte jährliche Vergütungen sind nur zu vereinbaren, wenn in einem Vertrag mehrere unterschiedliche
Anlagen zusammengefasst werden. 9 vom Bieter auszufüllen Wartung 2014, Wartung und Inspektion 5 Version 10/2016
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5.2 Leistungen nach Nr. 2.4 werden wie folgt vergütet (netto): 10
Stundenverrechnungssatz: Obermonteur €
Monteur €
Helfer €
Zuschlag für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit
Überstunden %
Nacht-/Schichtarbeit %
Sonn-/Feiertagsarbeit %
Fahrtkosten (An- und Abfahrt): €/Auftrag
Entfernung Einsatzort – nächstgelegene Niederlassung km
km-Pauschale pro Fahrtkilometer €/km
Für die Fahrtzeit werden keine Arbeitsstunden vergütet.
5.3 Die Vergütung nach Nr. 5.1 ist - ausschließlich der Umsatzsteuer - für eine Ver- tragslaufzeit von 24 Monaten Festpreis (Regelungen zur Vertragslaufzeit s. Nr. 8.1).
Ändert sich nach Ablauf dieser Frist der maßgebende Lohn, so kann auf Verlangen jedes Vertragspartners die jährliche Vergütung nach folgender Preisgleitklausel an- gepasst werden.
L K = K ⋅P +P ⋅ n n A L L
Dabei bedeuten11
K = Vergütung - ohne Umsatzsteuer - bei Vertragsangebot
K = neue Vergütung n P = = Allgemeinkostenanteil A P = = Lohnkostenanteil (P +P = 1) L A L L = €/Std. = Lohn der maßgebenden Lohngruppe bei Vertragsangebot
L = neuer Lohn der maßgebenden Lohgruppe n
10 vom Bieter auszufüllen 11 vom Bieter auszufüllen Wartung 2014, Wartung und Inspektion 6 Version 10/2016
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Maßgebender Tarifvertrag12
(bei tariflosem Zustand gelten die maßgebenden orts- oder gewerbeüblichen Betriebsvereinbarungen)
Maßgebende Lohngruppe13 (z.B. für die Eisen-, Metall- und Elektroindustrie der Monatsgrundlohn, Lohn eines Facharbeiters der Lohngruppe 7 im summarischen System)
Die Anpassung erfolgt im Folgemonat nach Erbringung des Nachweises der Ände- rung des maßgebenden Lohnes durch den Auftragnehmer.
5.4 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir die Leistung für die Laufzeit des Vertrages zu einem Festpreis anbiete(n), wenn die Bieterangaben im Punkt 5.3 nicht voll- ständig von mir/uns ausgefüllt wurden.
5.5 Der Nettowert von im Zusammenhang mit Leistungen nach Nr. 2.2 oder 2.4 benö- tigten Ersatzteilen wird anhand von Listenpreisen ermittelt.
5.6 Bei Mängelhaftung des Auftragnehmers aus der Errichtung der Anlage/n wird für zur Erfüllung dieser Pflicht erbrachte Leistungen keine Vergütung gewährt.
5.7 Die Vergütung wird gezahlt14:
jährlich nach erfolgter Leistungserbringung
in Teilbeträgen halbjährlich nach erfolgter Leistungserbringung
Die Erfüllung der berechtigten Entgeltforderungen erfolgt binnen 30 Tagen nach
Rechnungszugang.
12 vom Bieter auszufüllen 13 vom Bieter auszufüllen 14 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen Wartung 2014, Wartung und Inspektion 7 Version 10/2016
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- Mängelansprüche
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus diesem Vertrag beträgt 1 Jahr.
- Haftung
7.1 Werden im Zusammenhang mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen Schä- den an den Anlagen verursacht, hat der Auftragnehmer die Schäden zu beseitigen, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Verschulden trifft. Im Falle leichter Fahrläs- sigkeit ist die Haftung begrenzt für
Sachschäden auf 500.000 € je Schadensfall
höchstens aber 1.000.000 € insgesamt Vermögensschäden auf €15 je Schadensfall
höchstens aber 500.000 € insgesamt
Werden im Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen andere Schäden ver- ursacht, hat der Auftragnehmer in vollem Umfang Ersatz zu leisten, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
7.2 Der Auftragnehmer hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-, Vermögens- und Personenschäden in nachfolgender Höhe abdeckt und die auf Verlangen nachzuweisen ist: 16
Sachschäden € Vermögensschäden € Personenschäden €
- Vertragslaufzeit, Kündigung und Leistungsänderungen
8.1 Die Laufzeit des Vertrages beginnt17 am an dem der Abnahme der Bauleistung folgenden Tag und beträgt Jahre.
15 vom Auftraggeber auszufüllen 16 vom Auftraggeber auszufüllen 17 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen Wartung 2014, Wartung und Inspektion 8 Version 10/2016
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Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages jeweils um ein weiteres Jahr gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages ist nicht vorgesehen.
8.2 Fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn: a) der Vertrag zur Erstellung der Anlage vorzeitig beendet worden ist b) die in der/den Bestandsliste/n aufgeführten Anlage/n verkauft oder nicht nur vo- rübergehend außer Betrieb genommen werden sollen c) die in der/den Bestandsliste/n aufgeführten Anlage/n aus rechtlichen Gründen von Dritten gewartet werden müssen d) der Auftragnehmer seine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht hat (§ 323 BGB) e) der Betrieb des Auftragnehmers infolge wesentlicher Änderungen der Anlage/n nicht mehr auf die dann erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten eingerichtet ist f) über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren oder ein ver- gleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung zulässigerweise beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder die ord- nungsgemäße Abwicklung des Vertrages dadurch in Frage gestellt ist oder dass er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt. g) der AN aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. h) der AN dem AG oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder Ihnen nahestehende Personen, Geschenke, andere Zuwen- dungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, ver- spricht oder gewährt, es sei denn, es handelt sich um sozial adäquates Verhal- ten im Sinne von Nummer IV des „Rundschreibens des BMI zum Verbot der An- nahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. November 2004“.18 i) der AN gegenüber dem AG, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten straf- bare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wett- bewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Be- stechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteils- gewährung), § 334 (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Be- triebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.
18 http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08112004_DI32101701.htm Wartung 2014, Wartung und Inspektion 9 Version 10/2016
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8.3 Wird ein Teil der in der/den Bestandsliste/n aufgeführten Anlagen nicht nur vo- rübergehend außer Betrieb genommen, ist eine angemessene Herabsetzung der Vergütung zu vereinbaren.
8.4 Werden die in der/n Bestandsliste/n aufgeführten Anlagen oder Teile davon vo- rübergehend außer Betrieb gesetzt, entfallen für diesen Zeitraum Leistungs- und Vergütungspflicht in entsprechendem Umfang.
8.5 Werden die in der Bestandsliste aufgeführten Anlagen wesentlich geändert, kann eine entsprechende Änderung der Leistungs- und Vergütungspflicht verlangt wer- den.
- Pflichten des Auftraggebers
9.1 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistung die vorhandenen Einrichtungen, Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe (z.B. Strom, Wasser, Brennstoffe) kostenlos zur Verfügung zu stellen und Zutritt zu den Anlagen und Versorgungsanschlüssen zu verschaffen.
9.2 Der Auftraggeber stellt folgende Arbeitskräfte19
Die Pflichten des Auftragnehmers nach Nr. 3 bleiben unberührt.
- Gerichtsstand
Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandvereinbarung nach § 38 Zivil- prozessordnung vor, richtet sich der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Ver- trag nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.
19 vom Auftraggeber nur bei Bedarf auszufüllen, ansonsten zu streichen
Wartung 2014, Wartung und Inspektion 10 Version 10/2016
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- Schriftform und salvatorische Klausel
11.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie den Vertrag betreffende Mit- teilungen bedürfen der Schriftform, wenn sie bedeutsam für die weitere Vertrags- abwicklung sind (z.B. Preisanpassungen, Leistungsänderungen, Wechsel von An- sprechpersonen).
11.2 Durch die etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertra- ges wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen zwingende gesetzliche Vorschrif- ten verstoßen sollte, sind die Vertragspartner verpflichtet, diese durch eine Verein- barung zu ersetzen, die den gewollten Zweck wirtschaftlich gleichwertig erreicht.
Wartung 2014, Wartung und Inspektion 11 Version 10/2016
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- Anhänge zum Vertrag
Die Bestandsliste/n (Anhang 1) und die Arbeitskarte/n (Anhang 2) für folgende Anlagenarten sind Vertragsbestandteil20:
KG
KG
KG ...
KG ...
KG ...
KG ...
Für den Auftraggeber21: Für den Auftragnehmer21:
............................... , den .......................... .............................. , den .......................
................................................................... ............................................................... Name/Unterschrift Name/Unterschrift
20 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen 21 Unterschrift und Stempel sind entbehrlich bei Beauftragung im Rahmen eines Bauausführungsauftrages nach VOB/B
einschließlich Instandhaltung. Wartung 2014, Wartung und Inspektion 12 Version 10/2016