VHB_214_Besondere_Vertragsbedingungen.pdf

Erneuerung der Belüftung in der Belebungsgruppe 1 des Klärwerks Ohligs

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.11.2026, 09:25 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.brw-haan.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

214

(Besondere Vertragsbedingungen)

Vergabenummer BRW-GB2-2026-0053

Baumaßnahme KW Ohligs

Leistung V erfahrens und Maschinentechnik für die Erneuerung der Belüftung Belebung 1 auf dem Klärwerk Ohligs BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)

1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen am ............ spätestens ............ Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. in der ............ , spätestens am letzten Werktag dieser KW. innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum ............ zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. Die

×

Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) am ............ innerhalb von ............ Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn. in der ............ , spätestens am letzten Werktag dieser KW. in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist.

×

1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Absatz 1 VOB/B sind: vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn

×

vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung

×

folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen aus dem beigefügten Bauzeitenplan:

2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)

2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: ............ € (ohne Umsatzsteuer) 0,30 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge

×

für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,00 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte V VeHrBtr -a Bgusnsdtr -a Afues agnabgee 2re0c1h7n - eStta.nd 2019 Seite 1 von 3

©

[Seite 2]

3 Zahlung (§ 16 VOB/B)

Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf ............ Tage. 4 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)

Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet. Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit

×

für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. 5 Sicherheitsleistung für Mängelansprüche

Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen

×

zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). 6 Bürgschaften (§ 17 VOB/B)

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar für

  • die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“
  • die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“
  • vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen „Abschlagszahlungs-/ gem. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Vorauszahlungsbürgschaft“ Formblatt 7 Technische Spezifikationen

Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 8 Werbung

Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 9 frei

10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

  • 10.1 Verjährungsfrist für Mängelansprüche: Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der endgültigen Abnahme der erbrachten Leistungen und beträgt fünf Jahre.

  • 10.2 Zahlungsbedingungen: In Ergänzung zu Pkt. 3 Zahlungen (§ 16 VOB/B) gilt für maschinen- und anlagentechnische Gewerke: Abschlagszahlungen auf die Brutto-Auftragssumme können erfolgen: 30 % nach Eingang der Auftragsbestätigung. Vor der Auszahlung hat der AN dem BRW eine Vorauszahlungs- Bürgschaft gemäß Formular 214 (BVB), Pkt. 5.2/5.3 zu stellen. 30 % nach Versand-Bereitschaftsmeldung und/oder Werksabnahme durch den BRW und/oder Anlieferung der Hauptkomponenten auf die Baustelle.

VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 2 von 3

©

[Seite 3]

30 % nach erfolgter Montage auf der Baustelle. 10 % nach Abnahme.

  • 10.3 Eignungskriterium, Ausschlussgrund: Der Umsatz des Unternehmens im letzten abgeschlossen Geschäftsjahr, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, muss mindestens das 1,5-fache des Brutto-Angebotswertes betragen. Ist die Bedingung nicht erfüllt, so wird das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

  • 10.4 Referenzen: Die in Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" geforderten Referenzen werden von den Bietenden, welche in die nähere Auswahl für den Zuschlag kommen, innerhalb einer Frist von sechs Kalendertagen nach Aufforderung, angefordert. Eine Vergleichbarkeit der Referenzen ist gegeben, wenn die Referenzprojekte folgende Kriterien erfüllen: Umbau im Bestand auf einer Kläranlage mit einer Anlagengröße von mind. 10.000 EW. ----- Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen -----

VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 3 von 3

©

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung