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Anlage 2a zur Verwaltungsvorschrift Fremdpersonenüberprüfung vom 25. Juli 2017 ergänzt aufgrund DS-GVO vom 25.05.2018
Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd
Hinweise zur Personenüberprüfung
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
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Die Justizvollzugsanstalt ist ein sicherheitsrelevanter Bereich, der hohe Anforderungen an die Loyalität und Zuverlässigkeit der hier Tä- tigen stellt. Daher wird um Verständnis dafür gebeten, dass für die Entscheidung über Ihre Tätigkeit Auskünfte darüber eingeholt werden müssen, ob und ggf. welche Erkenntnisse vorliegen, die einem sol- chen Einsatz entgegenstehen.
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Falls Sie in den letzten 5 Jahren mit negativem Ergebnis (keine Er- kenntnisse) überprüft worden sind, wird diese Auskunft bei der von Ihnen angegebenen Stelle eingeholt. Von einer weiteren Überprüfung wird dann abgesehen.
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In den anderen Fällen wird veranlasst:
3.1* Bei der Überprüfung von Personen, die in den Justizvollzugsan- stalten Arbeiten ausführen sollen,
-* eine Abfrage der polizeilichen Informationssysteme durch das Lan- deskriminalamt
-* zusätzlich bei Arbeiten in besonderen Sicherheitsbereichen, be- sonderen Sicherheitseinrichtungen oder in Schutzzonen
eine Abfrage des nachrichtendienstlichen Informationssystems des Landesamtes für Verfassungsschutz.
3.2* Bei der Überprüfung von Mitgliedern des Anstaltsbeirates, ehrenamt- lichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Betreuerinnen und Be- treuern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Vereinen und Instituti- onen der Straffälligenhilfe und Gefangenenbetreuung sowie der Suchtberatung und Suchthilfe, ferner regelmäßig mit Gefangenen tä- tigen Personen sowie regelmäßig mitgebrachten Hilfen nebenberufli- cher Kräfte
-* die Einholung einer unbeschränkten Auskunft aus dem Zentralregis- ter der Bundesanwaltschaft (Bundeszentralregister)
-* zusätzlich bei Vorliegen der Voraussetzungen der Nummer 4.3.1 Verwaltungsvorschrift Fremdpersonenüberprüfung
eine Abfrage des nachrichtendienstlichen Informationssystems des Landesamtes für Verfassungsschutz
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Die erteilten Auskünfte werden ausschließlich von den Justizvoll- zugsbehörden (Justizvollzugsanstalt, Justizministerium) für diese Personenüberprüfung genutzt und gespeichert. Sollten Sie mit den Anfragen/der Anfrage* unter Bekanntgabe Ihrer persönlichen Daten (auch an den Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg) und der Erteilung der Auskünfte sowie der Nutzung und Speicherung der Informationen einverstanden sein, werden Sie gebeten, dies auf dem Erklärungsbogen „Einverständnis zur Datenerhebung“ mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen. Andernfalls können die Auskünfte nicht eingeholt und Ihr Einsatz müsste abgelehnt werden.
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Ergeben sich Bedenken gegen den Zugang zur Justizvollzugsanstalt, werden Sie informiert. Die Justizvollzugsanstalt wird Ihnen Gelegen- heit geben, diese Bedenken auszuräumen.
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*- Gilt nur für Personen, die nicht im Auftrag einer Beschäftigungs- stelle tätig werden sollen. -
Das Ergebnis der Personenüberprüfung wird Ihnen mitgeteilt.
*- Gilt nur für Personen, die im Auftrag einer Beschäftigungsstelle tätig werden sollen. -
Das Ergebnis der Personenüberprüfung wird Ihrer Beschäftigungs- stelle durch den Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden- Württemberg mitgeteilt. Wird Ihr Zugang abgelehnt oder nur unter Auflagen gewährt, werden auch Sie informiert. In diesem Fall werden Ihrer Beschäftigungsstelle Gründe nur mitgeteilt, wenn Sie hierin nach Belehrung über den vorgesehenen Zweck schriftlich einwilligen.
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Der Erklärungsbogen mit dem entsprechenden Überprüfungsergebnis und dem Bearbeitungsvermerk wird nach Ablauf von 5 Jahren ver- nichtet, es sei denn, Ihre Tätigkeit in der Justizvollzugsanstalt dauert an.
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Dauert Ihre Tätigkeit in der Justizvollzugsanstalt an, ist 5 Jahre nach Abschluss der letzten Überprüfung eine Wiederholungsüberprüfung notwendig. Hierzu werden Sie dann um Überprüfung der jetzigen An- gaben und erneut um Ihr Einverständnis gebeten.
Hinweise zum Datenschutz
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justizvollzugsbehörde finden sich auf der Internetseite der Justiz- vollzugsbehörde: http://www.jva-schwaebisch-gmuend.de im Menüpunkt „Service“ / „Informationen zum Datenschutz im Justizvollzug“. Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch in Papierform.
*) Nicht Zutreffendes streichen