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16-1_Brandschutzkonzept ESTW Karsdorf.pdf

Erneuerung der Bahninfrastruktur im Bahnhof Karsdorf

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 25.09.2026, 23:41 (Europe/Berlin)

Herkunft: bieterportal.noncd.db.de

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Vorhaben: Unterlage 16.1 Errichtung eines elektronischen Stellwerks im Bahnhof Karsdorf sowie Änderung der Bahnübergänge "Str. d. Einheit" (Bahn-km 20,5) und "Reinsdorfer Str. / L177" (Bahn-km 21,3) in der Gemeinde Karsdorf Strecke 6726 km 19,251 bis km 22,370

Unterlage zum Brand- und Katastrophenschutz

Erläuterungsbericht

0Ausgangsverfahren: Antragsfassung28.01.2026
IndexÄnderungen bzw. ErgänzungenPlanungsstand
Vorhabenträgerin: DB InfraGO AG Anlagen- und Instandhaltung- management Netz Erfurt Bahnhofstr. 23 99084 Erfurt Datum Unterschrift: Datum Unterschrift Datum Unterschrift
Vertreter der Vorhabenträgerin: DB InfraGO AG Projekt STE Leipzig/Halle Großer Brockhaus 5 04103 Leipzig Datum: 28.01.2026 Unterschrift: i.V. KuhntVerfasser: cuboidoo architekten BDA cuboidoo architekten BDA Albert-Schweitzer-Straße 51 06114 Halle (Saale) Kerstin Digital unterschrieben von Kerstin Güldenpfennig GüldenpfennDN: cn=Kerstin Güldenpfennig, o=cuboidoo architekten BDA, ou, email=gueldenpfennig@cuboidoo.de ig , c=DE Datum: 2026.01.29 15:25:22 +01'00' Datum: 28.01.2026 Unterschrift:
Genehmigungsvermerk Eisenbahn-Bundesamt

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cuboidoo architekten BDA

freie architekten

Brandschutzkonzept - Genehmigungsplanung jonas jüttner

jan schwesinger uwe zeh albert-schweitzer - OID 0402-10-01 Elektronisches Stellwerk (ESTW-Z) – Karsdorf str. 51 06114 halle(saale) DB InfraGO AG – Anlagen- und fon 1 0345 | 4700966 Instandhaltungsmanagement Netz Erfurt – fon Bearbeiter 0345 | 5208726 Geschäftsbereich Fahrwege info@cuboidoo.de www.cuboidoo.de

Auftraggeber: DB InfraGO AG Projekt STE Leipzig/Halle Großer Brockhaus 5 04103 Leipzig

Halle, 28. Januar 2026

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Brandschutzkonzept ESTW-Z, Reinsdorfer Str., 06638 Karsdorf

Index:

AusgabeDatumÄnderungBetreff/KapitelBearbeiter/AN
0003/2025Ersterstellung---cuboidoo architekten BDA – Hr. Gebauer
0101/2026BSK + Unterla- genInhaltsverzeichnis 3.1 13.2.3 13.4 Unterlage 16.2/.3

Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis .................................................................................................. II

  1. Allgemeines .................................................................................................... 1 1.1 Abkürzungen, Begriffe ....................................................................... 1
  2. Zweck der Beauftragung / Vorbemerkung ................................................. 1 2.1 Zweck der Beauftragung .................................................................... 1 2.2 Bewertung des Bestandsschutzes ...................................................... 2
  3. Beurteilungsgrundlage ................................................................................. 2 3.1 Angewandte gesetzliche Vorschriften, Richtlinien, Normen, Regelwerke .................................................................................................... 2 3.2 Angewandte DB-interne Vorgaben .................................................. 4 3.3 Orts- und Besprechungstermine ........................................................ 4 3.4 Verwendete Unterlagen .................................................................... 5 3.5 Angewandte Berechnungsverfahren und Simulationen ................. 5 3.6 KRITIS-Relevanz .................................................................................. 5
  4. Sach- und Planstandsfeststellung .................................................................6 4.1 Grundstück ......................................................................................... 6 4.1.1 Angrenzende Gebäude/ Gebäudeabstände auf dem Grundstück und zu Nachbarn ......................................................................... 6 4.1.2 Erschließung/ Zugänglichkeit, Feuerwehrzu- und -umfahrt, Flächen für die Feuerwehr .............................................................................. 6 4.1.3 Rettungswege auf dem Grundstück .............................................. 6 4.2 Objektbeschreibung ........................................................................... 7 4.3 Objektdaten ....................................................................................... 7 4.3.1 Bauordnungsrechtliche Einstufung ................................................. 7 4.4 Nutzung der Gebäudeteile und Räume ............................................ 8
  5. Brandgefahren, Schutzziele und Risikobewertung................................... 8 5.1 Schutzziele .......................................................................................... 8 5.2 Risikobewertung ................................................................................ 9 5.3 Explosionsschutz................................................................................. 9
  6. Einsatzwert der örtlich zuständigen Feuerwehr ........................................9
  7. Baulicher Brandschutz ...................................................................................9 7.1 Brandabschnitte ................................................................................. 9 7.2 Rauchabschnitte ................................................................................. 9 7.3 Anforderungen an einzelne Bauteile hinsichtlich des Brandschutzes 10

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7.3.1 Tragende und aussteifende Wände, Pfeiler und Stützen (§26 BauO LSA) ......................................................................................................... 10 7.3.2 Raumabschließende Bauteile / Trennwände (§28 und §29 BAUO LSA) ............................................................................................................ 10 7.3.3 Außenwände / Außenwandkonstruktionen (§ 27 BAUO LSA) ............................................................................................................. 11 7.3.4 Decken (§ 30 BAUO LSA).................................................................. 11 7.3.5 Unterdecken in Flucht- und Rettungswegen (§ 34 und §35 BAUO LSA) ......................................................................................................... 11 7.3.6 Dächer (§ 31 BAUO LSA) ................................................................... 11 7.3.7 Systemböden ..................................................................................... 12 7.3.8 Installationskanäle und -schächte ................................................. 12 7.4 Bauprodukte in / an raumabschließenden Bauteilen ...................... 12 7.4.1 Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse .................................... 12 7.4.2 Bauaufsichtlich zugelassene Feststelleinrichtungen ................... 12 7.4.3 Lichtkuppeln und Lichtbänder ....................................................... 12 7.4.4 Verglasung ......................................................................................... 12 7.4.5 Bekleidung für Wände und Decken .............................................. 12 7.4.6 Dämmschichten ................................................................................. 13 7.4.7 Dehnungsfugen ................................................................................. 13 7.4.8 Schottungen ....................................................................................... 13 8. Rettungswegkonzept .................................................................................. 13 8.1 Rettungswegführung ........................................................................ 13 8.2 Anforderungen an Rettungswege ................................................... 13 8.2.1 Erster und zweiter Rettungsweg .................................................... 13 8.2.2 Treppen (§ 33 BAUO LSA) ................................................................ 13 8.2.3 Notwendige Treppenräume, Ausgänge (§ 34 BAUO LSA) ........ 14 8.2.4 Notwendige Flure, offene Gänge (§ 35 BAUO LSA) ................... 14 8.2.5 Fenster, Türen, sonstige Öffnungen (§ 36 BAUO LSA) ............... 14 8.2.6 Automatische Schiebetüren in Rettungswegen ......................... 14 8.2.7 Umwehrungen .................................................................................. 14 8.3 Kennzeichnung der Rettungswege / Rettungswegleitsystem ........ 15 9. Fördertechnik ............................................................................................... 15 9.1 Personenaufzüge .............................................................................. 15 9.2 Feuerwehraufzüge ............................................................................ 15 9.3 Lastenaufzüge ................................................................................... 15 9.4 Förderanlagen ................................................................................... 15 10. Elektrische Leitungen und Anlagen ........................................................... 15 10.1 Elektrische Leitungen ........................................................................ 15 10.2 Elektrische Anlagen .......................................................................... 15 10.2.1 Strom- / Sicherheitsstromversorgung ............................................ 16 10.2.2 Not- / Sicherheitsbeleuchtung ....................................................... 16 10.3 Blitzschutz ......................................................................................... 16 11. HLS (Heizung/ Lüftung/ Sanitär) ................................................................. 16 11.1 Heizungsanlage (§41 BAUO LSA) ...................................................... 16 11.2 Lüftungsanlagen ............................................................................... 16 11.3 Sanitär ................................................................................................ 16 12. Anlagentechnischer Brandschutz ............................................................... 16 12.1 Notrufeinrichtungen ......................................................................... 16

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Brandschutzkonzept ESTW-Z, Reinsdorfer Str., 06638 Karsdorf

12.2 Brandmeldeanlage ............................................................................ 17 12.3 Alarmierungsanlagen ....................................................................... 17 12.4 Lösch-/ Inertisierungsanlagen ........................................................... 17 12.5 Anlagen zur Rauchgasabführung .................................................... 17 12.5.1 Natürliche Entrauchung .................................................................. 17 12.5.2 Maschinelle Entrauchung ................................................................ 17 12.5.3 Differenzdruckanlagen .................................................................... 17 12.6 Gebäudefunkanlage (BOS-Funk) ...................................................... 17 12.7 Prüfpflicht brandschutztechnischer Anlagen .................................. 18 13. Maßnahmen zur Brandbekämpfung ......................................................... 19 13.1 Einrichtungen zur Selbsthilfe ........................................................... 19 13.1.1 Trag- und fahrbare Feuerlöscher nach ASR A2.2 .......................... 19 13.1.2 Wandhydranten als Selbsthilfeeinrichtung (Laienhilfs- einrichtung) an nassen Steigleitungen ........................................................ 19 13.2 Einrichtungen für die Feuerwehr ..................................................... 19 13.2.1 Trockene / nasse Steigleitungen ..................................................... 19 13.2.2 Feuerwehr-Schlüsseldepot .............................................................. 19 13.2.3 Löschwasserversorgung ....................................................................20 13.3 Erforderliche Sonderlöschmittel und Löschverfahren .................... 20 13.4 Löschwasserrückhaltung .................................................................. 20 14. Organisatorische Maßnahmen ................................................................... 20 14.1 Verantwortlichkeiten und Aufgabenverteilung............................. 20 14.2 Flucht- und Rettungswegepläne nach DIN ISO 23601 .................... 20 14.3 Feuerwehrpläne nach DIN 14095 ..................................................... 20 14.4 Brandschutzordnung nach DIN 14096 (BSO) .................................... 21 14.5 Erfordernis und ggf. Anordnung an Werkfeuerwehr, Betriebsfeuerwehr und Hausfeuerwehr ..................................................... 21 14.6 Maßnahmen zur Evakuierung oder Räumung des Gebäudes, Festlegung von Sammelplätzen .................................................................. 21 15. Zusammenfassung ....................................................................................... 21 15.1 Abweichungen .................................................................................. 21 15.2 Maßnahmenliste ............................................................................... 21 15.3 Unterschrift des Auftragnehmers.................................................... 22

Anhang 1 – Anschreiben Hydranten inkl. Lageplan - 2 Seiten

.

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Brandschutzkonzept ESTW-Z, Reinsdorfer Str., 06638 Karsdorf

  1. Allgemeines 1.1 Abkürzungen, Begriffe
AbkürzungBezeichnung
ASRArbeitsstättenrichtlinie
BGFBruttogrundfläche
BMABrandmeldeanlage
BSKBrandschutzkonzept
BSOBrandschutzordnung
DB AGDeutsche Bahn Aktiengesellschaft
DINDeutsches Institut für Normung
DGUVDeutsche gesetzliche Unfallversicherung
DVGWDeutscher Verein des Gas- und Wasserfachs e.V.
FLFeuerlöscher
FWDFeuerwiderstandsdauer
GBKGebäudeklasse
GUV-VVorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung
KRITISKritische Infrastruktur
LELöschmitteleinheit
OKOberkante
RilRichtlinie
RWRettungsweg
USVUnterbrechungsfreie Stromversorgung
VDEVerband der Elektrotechnik
WDVSWärmedämmverbundsystem
  1. Zweck der Beauftragung / Vorbemerkung 2.1 Zweck der Beauftragung

Das Büro „cuboidoo architekten BDA“ wurde im Auftrag der DB InfraGO AG, Pro- jekt STE Leipzig/Halle, Großer Brockhaus 5, 04103 Leipzig mit der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes für ein ESTW-Z Reinsdorfer Straße (Unstruttalbrücke) Strecke 6726 Naumburg-Nebra 06638 Karsdorf beauftragt. Das BSK wird auf Grundlage der Ril 124.3000 i.V.m. der Ril 838.3000 sowie der Ril 859.0601 erstellt. Die Ausführungsplanung zur Umsetzung der jeweiligen Anforderungen des Brandschutzkonzeptes ist nicht Gegenstand des vorliegenden Konzeptes. Belange des Sachwertschutzes (aus versicherungstechnischer Sicht), die über die Forderungen der RIL hinausgehen, werden im BSK nicht behandelt. Die Betrachtung von Image- und Umweltschutz ist ebenfalls nicht Bestandteil des Brandschutzkonzeptes.

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Brandschutzkonzept ESTW-Z, Reinsdorfer Str., 06638 Karsdorf

2.2 Bewertung des Bestandsschutzes

Es handelt sich um einen Neubau., weswegen Bestandsschutz keine Relevanz hat

  1. Beurteilungsgrundlage 3.1 Angewandte gesetzliche Vorschriften, Richtlinien, Normen, Re- gelwerke

(EiTB eingeführt Januar 2025)

Lfd. Nr.Anforderungen an Planung, Be-Technische Regeln/Ausgabe
messung und Ausführung
A 2.2.1 Planung, Bemessung und Ausführung
A 2.2.1.1Flächen für die FeuerwehrMuster-Richtlinien über Flächen für die Feu- erwehr: Fassung 2007; zuletzt geändert: 2009
A 2.2.1.2Bauprodukte und BauartenBauaufsichtliche Anforderungen, Zuordnung der Klassen, Verwendung von Bauproduk- ten, Anwendung von Bauarbeiten: 2022-11
A 2.2.1.3Klassifizierte Baustoffe und Bau- teile, AusführungsregelnDIN 4102-4: 2016-05
A 2.2.1.5WärmedämmverbundsystemeWDVS mit EPS, Sockelbrandprüfverfahren 2016-06
A 2.2.1.8LeitungsanlagenMuster-Richtlinie über brandschutztechni- sche Anforderungen an Leitungsanalagen (Muster-Leitungsanlagenrichtlinie – MLAR): 2015-02, Redaktionsstand 09.2020
A 2.2.1.9SystembödenMuster-Richtlinie über brandschutztechni- sche Anforderungen an Systemböden (MSysBöR): 2005-09
A 2.2.1.10Elektrische BetriebsräumeMuster einer Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (Elt- BauVO): 2009-01 (zuletzt geändert 22.02.2022)
A 2.2.1.11LüftungsanlagenMuster-Richtlinie über brandschutztechni- sche Anforderungen an Lüftungsanlagen (Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie M- LüAR):2005-09, zuletzt geändert am 09.2020
A 2.2.1.12Feuerungsanlagen, sonstige Anla- gen zur Wärmeversorgung, BrennstoffversorgungMuster-Feuerungsverordnung (MFeuV): 2007-09, zuletzt geändert am 28.01.2016 und 27.09.2017
A 2.2.1.16Technische GebäudeausrüstungTechnische Regel Technische Gebäudeaus- rüstung (TR TGA): 2022-04
Ei A 2.2.1.1Brandschutz bei der DB AGHandbuch RRil 12400 Brandschutz (Version 1.0 – Gültig ab 01.07.2022) mit den nachfol- genden Modulen:
Brandschutzgrundsätze124.1000
Vorbeugender Brandschutz für Ge- bäude der DB AG124.3000
Brandschutznachweis/ Brandschutzkonzept für Gebäude124.3000A02
Brandschutzverzeichnis124.3000A03
Brandschutzakte124.3000A04

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AbkürzungInhaltDatum vom
BauO LSABauordnung des Landes Sachsen-Anhalt10.09.2013 letzte Änderung: 13.06.2024

Eisenbahnspezifische Regelungen

AbkürzungInhaltDatum vom
AEGAllgemeines Eisenbahngesetz12/1993 Zuletzt geändert 07.2025
EBOEisenbahn Bau- und Betriebsordnung05.1967 Zuletzt geändert 04.2019
VV BauVerwaltungsvorschrift für die Überwachung der Erstellung im Ingenieurbau, Oberbau und Hoch- bau02.2019

Arbeitsstättenrecht

AbkürzungInhaltDatum vom
ArbSchGArbeitsschutzgesetz08/1996 Zuletzt geändert 12.2025
ArbStättVArbeitsstättenverordnung08.2004 Zuletzt geändert 03.2024
ASR A1.3Arbeitsstättenrichtlinien: Sicherheits- und Ge- sundheitsschutz-Kennzeichnung02.2013 zuletzt geändert 2022
ASR A2.2Maßnahmen gegen Brände05.2018 zuletzt geändert: 2025
ASR A2.3Fluchtwege und Notausgänge03.2022 zuletzt geändert 11.2024

DVGW – Arbeitsblätter

AbkürzungInhaltDatum vom
DVGWArbeitsblatt W 40502.2008
Bereitstellung von Löschwasser durch die öffent-
liche Trinkwasserversorgung

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Brandschutzkonzept ESTW-Z, Reinsdorfer Str., 06638 Karsdorf weiter 3.1 – Angewandte gesetzliche Vorschriften, Richtlinien, Normen, Regelwerke

DIN

AbkürzungInhaltDatum vom
DIN 4102Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
Teil 1 – Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen05/1998
Teil 2 – Bauteile, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen09/1977
Teil 3 – Brandwände und nichttragende Außen- wände und nichtragende Außenwände, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen09/1977
Teil 4 – Zusammenstellung und Anwendung klas- sifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile05/2016
Teil 7 – Bedachungen – Anforderungen und Prü- fungen11/2018
Teil 9 – Kabelabschottungen: Begriffe, Anforde- rungen und Prüfungen05/1990
Teil 12 – Funktionserhalt von elektrischen Kabel- anlagen; Anforderungen und Prüfungen11/1998
DIN 4844Graphische Symbole-Sicherheitsfarben und Si-
cherheitszeichen
Teil 1 – Erkennungsweiten und farb- und photo-06/2012
metrische Anforderungen
Teil 2 – Registrierte Sicherheitszeichen11/2021
DIN 14090Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken02/2024
DIN 14095Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen02/2024
DIN 14096Brandschutzordnung05/2014
DIN EN 62305 (VDEBlitzschutz baulicher Anlagen04/2022
0185-305)

3.2 Angewandte DB-interne Vorgaben

AbkürzungInhaltDatum vom
838.3000Vorbeugender Brandschutz für Eisenbahnbe- triebsanlagen bei der DB InfraGo AG, Geschäftsbereich Fahrweg01.2025
859.0601Planung von TK-Standorten – TK-Technikräume11.2021

3.3 Orts- und Besprechungstermine

Es wurden keine Ortstermine durchgeführt. Da eine Löschwasserauskunft vorlag und die nähere Umgebung unbebaut ist, sowie ausreichende Abstände zur Grundstücksgrenze eingehalten werden, ist ein Ortstermin nicht erforderlich.

Information zu den verwendeten Materialien und des möglichen Grundrisses wur- den per Email kommuniziert.

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3.4 Verwendete Unterlagen

BezeichnungDatumErstellerPlannummer
E-Mail mit Bauteilangaben und möglichem Grundriss17.03.2025WSP Infrastructure Engi- neering GmbH Löbtauer Straße 44 01159 Dresden

3.5 Angewandte Berechnungsverfahren und Simulationen

Rechenverfahren oder Simulationen (z.Bsp.: Entfluchtung) waren entsprechend der Objektgröße und Gebäudenutzung nicht erforderlich.

3.6 KRITIS-Relevanz

Nach Aussage des Vorhabenträgers bzw. dessen Vertreters handelt es sich bei dem zu errichtenden ESTW-Z um kritische Infrastruktur. Vorgaben zur Handhabung von KRITIS relevanten Bauobjekten sind weder von der Bahn noch bauordnungsrechtlich zum jetzigen Zeitpunkt geregelt. Um die Gefahr einer Manipulation, Beschädigung und ggf. Zerstörung des Objek- tes zu reduzieren wird empfohlen im Außenbereich, sofern möglich, ausschließlich nicht brennbare Baustoffe zu verwenden. Hierzu zählt insbeson- dere eine aufzubringende Außendämmung. Weiterhin wird die Installation einer Brandmeldeanlage empfohlen, sofern diese nicht bereits aus anderweitigen Vorschriften gefordert wird.

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Brandschutzkonzept ESTW-Z, Reinsdorfer Str., 06638 Karsdorf

  1. Sach- und Planstandsfeststellung 4.1 Grundstück

Lagebezeichnung Bundesland: Sachsen-Anhalt - Burgenlandkreis Anschrift: Reinsdorfer Straße (Unstruttalbrücke) 06638 Karsdorf Strecke 6726 Naumburg - Nebra Grundstückseigentümer: Deutsche Bahn Gemarkung: Karsdorf Flur: 3 Flurstück: 315

4.1.1 Angrenzende Gebäude/ Gebäudeabstände auf dem Grundstück und zu Nachbarn

Das Objekt wird freistehend errichtet außerhalb von weiterer Bebauung (ausge- nommen vorhandenes altes Stellwerk). Der Abstand zu Gelände, welches nicht im Eigentum des Vorhabenträgers liegt, beträgt deutlich mehr als 5 m. Der Abstand zum nächsten Flurstück beträgt nach jetzigem Stand 2,0 m (zu Flur- stück 57/3).

4.1.2 Erschließung/ Zugänglichkeit, Feuerwehrzu- und -umfahrt, Flä- chen für die Feuerwehr

Das geplante ESTW-Z liegt außerhalb von Karsdorf und verfügt über eine direkte Zufahrt von der Reinsdorfer Straße. Da das Objekt nur ca. 25 m von der Grundstücksgrenze entfernt liegt und keine Personenrettung über die Geräte der Feuerwehr erforderlich ist, muss die Zufahrt nicht entsprechend den Vorgaben für „Flächen für die Feuerwehr“ hergerichtet werden. Feuerwehrzufahrt- und umfahrt sind somit nicht erforderlich. Die Straße „Reinsdorfer Straße“ bitte ausreichend Aufstellfläche und muss im Ein- satzfall gesperrt werden.

4.1.3 Rettungswege auf dem Grundstück

Das Objekt ist nach aktuellem Planungsstand im 2-Schichtsystem durch einen Mit- arbeiter besetzt. Das Objekt ist ebenerdig errichtet. Es gibt keine spezifischen Anforderungen an Rettungswege auf dem Grundstück.

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4.2 Objektbeschreibung

Das geplante ESTW-Z wird nach jetzigem Stand aus Stahlbetonsegmenten (Wände/Decken/Boden) mit den Einzelabmessungen von 3,0 m x 3,16 m x 6,08 m errichtet. Oberhalb der Decke wird ein Pultdach errichtet, bestehend aus einer zimmer- mannsmäßigen Konstruktion mit Trapezblechabdeckung und Wärmedämmung. Die Firsthöhe wird bei ca. 3,9 m liegen. An die Wände wird außenseitig eine Dämmung mit einer Stärke von 40 bis zu 140 mm aufgebracht, die anschließend verputzt wird. Die Art der verwendeten Dämmung ist noch nicht bekannt.

Nach jetzigem Stand wird das Objekt eingeschossig, mit bereichsweiser Unterkel- lerung (Kriechkeller) errichtet. Die Gesamtgröße des Objektes beträgt voraussichtlich L = 24,46 m; B = 6,38 m. Eine Verlängerung des Objektes auf eine Gesamtlänge von bis zu 40 m ist sofern die Anforderungen an die Abstände zu anderen Flurstücken eingehalten werden ohne Anpassung des Brandschutzkonzeptes möglich. Eine Verkürzung des Objek- tes ist ebenfalls möglich. Eine Verbreiterung des Objektes ist ebenfalls möglich, solange die BGF ≤ 400 m² entspricht. Die getroffenen Anforderungen an die Bauteile behalten auch bei einer Verän- derung der Geometrie ihre Gültigkeit.

Baustoffe, Bauprodukte, Bauteile, Bauarten Nach § 14 BauO LSA dürfen Bauprodukte/Bauarten nur verwendet werden, wenn sie für den Verwendungszweck von den technischen Regeln nicht oder nicht we- sentlich abweichen. Baustoffe, die nicht mindestens normal entflammbar sind (leicht entflammbare Baustoffe) dürfen nicht verwendet werden. Die Beurteilung der o.g. Produkte, Bauteile etc. erfolgt in den nachstehenden Punkten. Visuell wurden bei den stattgefundenen Begehungen keine Abweichun- gen festgestellt.

4.3 Objektdaten

BGF ≤ 400 m² Höchstes Geschoss in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist ≤ 7,0 m Weitere Objektdaten siehe Punkt 4.1 – „Grundstück“ und 4.2 – „Objektbeschrei- bung“ des vorliegenden Brandschutzkonzeptes

4.3.1 Bauordnungsrechtliche Einstufung

Gebäudeklasse Entsprechend der Größe des Gebäudes, der freistehenden Lage und der Höhe des Fußbodens des höchsten Geschosses über OK Gelände wird das Objekt gemäß §2 (3) Nr. 1 BauO LSA in die Gebäudeklasse 1 eingeordnet.

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Brandschutzkonzept ESTW-Z, Reinsdorfer Str., 06638 Karsdorf

4.4 Nutzung der Gebäudeteile und Räume

Im südlichen Gebäudebereich befinden sich drei Technikräume (50 Hz-Raum; TK- Raum; LST-Raum), gefolgt von dem zentral angeordnetem ESTW-Bedienraum. Der ESTW-Bedienraum schließt an einen Flur an, von dem neben dem Ausgang ins Freie ein Sozialraum sowie WC-Räume zu erreichen sind.

  1. Brandgefahren, Schutzziele und Risikobewertung 5.1 Schutzziele

Die Schutzziele lauten gemäß A2.1 EiTB: „Bauliche Anlagen sind gemäß §4 Abs. 3 AEG i.V.m §3 MBO1 i.V.m. § 14 MBO1 so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes vorgebeugt wird der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren möglich ist wirksame Löscharbeiten möglich sind.“ 1 nach Landesrecht  hier nach § 3 und 14 BauO LSA Für das Gebäude ergeben sich daraus folgende Schutzziele: • Gewährleistung der Selbstrettung der anwesenden Personen durch sichere Gestaltung der Rettungswege. Dies wird im Punkt 8 Rettungswegkonzept hinterlegt. • Der Feuerwehr, aber auch anwesenden Personen (Erstbekämp- fung) sind wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen. Dazu gehört vorrangig der abwehrende Brandschutz, mit Festlegungen zu Feuerwehrzufahrten, Löschwasser und Anord- nung von Feuerlöschern. • Vorbeugung der Entstehung eines Brandes: Im Punkt 12 des vorliegenden Brandschutzkonzeptes werden die Anforderungen an den anlagentechnischen Brandschutz aufge- zeigt. • Verhinderung der Feuer- und Rauchausbreitung: Im Punkt 7 des vorliegenden Brandschutzkonzeptes wird der vor- handene bauliche Brandschutz analysiert und daraus folgend in Punkt 15.2 die zu treffenden Maßnahmen abgeleitet (nur bei Be- standsgebäuden).

Besondere erhöhte Belange des Sachwertschutzes (aus versicherungstechnischer Sicht) werden in diesem BSK nicht behandelt. Arbeitsrechtliche Belange werden nicht vollumfänglich betrachtet und sind durch die Fachkraft für Arbeitsschutz si- cherzustellen. Die Betrachtung von Image- und Umweltschutz ist ebenfalls nicht Bestandteil des Brandschutzkonzeptes.

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5.2 Risikobewertung

Da keine weiteren Gebäude in unmittelbarer Umgebung vorhanden sind und nur eine geringe Anzahl anwesender Personen vorhanden ist, liegt eine sehr geringe Gefahr vor fremdes Eigentum zu schädigen oder Personen in Gefahr zu bringen. Die Brandlasten sind entsprechend der Nutzung in den Technikräumen als erhöht anzusehen, ebenso wie die Brandentstehungsgefahr.

5.3 Explosionsschutz

Nach jetzigem Kenntnisstand sind keine Anlagen oder Materialien vorhanden für die Explosionsschutzbetrachtungen durchgeführt werden müssen. Werden Batterien/Akkumulatoren für eine USV verwendet, sind die Vorgaben des Herstellers zu beachten sowie Kennzeichnungen der Zugangstüren mit dem Warnzeichen W020 – „Warnung vor Gefahr durch Batterien“ anzubringen.

  1. Einsatzwert der örtlich zuständigen Feuerwehr

Die nächstliegende Feuerwehr ist die Freiwillige Feuerwehr Karsdorf mit einem Anfahrtsweg von ca. 800 m. Weiterhin kann die Freiwillige Feuerwehr Steigra mit einem Anfahrtsweg von ca. 2,6 km alarmiert werden. Für das betrachtete Objekt wird die örtlich zuständige Feuerwehr als ausreichend schlagkräftig bewertet.

  1. Baulicher Brandschutz 7.1 Brandabschnitte

Das Objekt bildet einen Brandabschnitt. Sofern das Objekt über 40 m verlängert wird, ist eine Anpassung des BSK erforderlich und eine Veränderung der Brand- abschnitte möglich.

7.2 Rauchabschnitte

Es ist keine gesonderte Rauchabschnittsbildung erforderlich. Durch die vorhande- nen Wand- und Deckenausbildung bilden einzelne Bereiche unabhängige Rauchabschnitte. Sämtliche Bereiche können über die Zugangstüren aus dem Freien und ggf. vorhandene Fenster entraucht werden.

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7.3 Anforderungen an einzelne Bauteile hinsichtlich des Brandschut- zes 7.3.1 Tragende und aussteifende Wände, Pfeiler und Stützen (§26 BauO LSA)

Tragende und aussteifende Wände und Stützen müssen nach §26 (1) BauO LSA im Brandfall ausreichend lang standsicher sein. Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 1 werden nach BauO LSA keine weitergehenden Anforderungen für oberirdische Geschosse hinsichtlich der Feuerwiderstandsdauer gestellt. Für Kellergeschosse werden nach §26 (2) BauO LSA feuerhemmende Anforderungen gestellt. Ausgenommen von den zuvor genannten Forderungen sind die Wände und De- cken des TK-Raumes, die mindestens feuerhemmend inklusive der Schottungen herzustellen sind (nach 859.0601 – Abschnitt 7)

Das tragende Wandsystem des ESTW wird nach jetzigem Planungsstand aus Stahl- betonelementen in hochfeuerhemmender Ausführung bestehen und erfüllt damit die zuvor genannten Anforderungen.

7.3.2 Raumabschließende Bauteile / Trennwände (§28 und §29 BAUO LSA)

Entsprechend den Vorgaben der RIL 859.0601 – Abschnitt 7 sind TK-Räume von den weiteren Raumeinheiten feuerhemmend abzutrennen. Die Module aus Stahlbetonteilen bestehen jeweils aus Wänden, Decken und Bö- den in hochfeuerhemmender Qualität. Öffnungen mit Ausnahme der Zugangstür, die direkt ins Freie führt, sind nicht vorhanden. Die Anforderungen des §28 BauO LSA werden erfüllt.

Leitungen, die in oder aus dem TK-Raum geführt werden, sind mindestens feuer- hemmend zu schotten.

Empfehlung: Zusätzlich wird aus Sachwertschutzgründen und unter Beachtung der Tatsache, dass das Objekt Teil der kritischen Infrastruktur ist, empfohlen den LST-Raum vom ESTW-Bedienraum feuerhemmend abzutrennen. Die Anforderungen an die Wände, Decken und Böden werden ebenfalls erfüllt. Die Tür zwischen den Räumen sollte feuerhemmend und rauchdicht hergestellt werden.

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7.3.3 Außenwände / Außenwandkonstruktionen (§ 27 BAUO LSA)

Die Brandausbreitung auf und in den Außenwänden sowie deren Außenwandtei- len ist ausreichend lange begrenzt, womit die Anforderungen des §27 (1) BauO LSA erfüllt werden. Entsprechen der Feststellung unter Punkt 3.6 – KRITIS Relevanz wird empfohlen die Außendämmung aus nicht brennbaren Baustoffen herzustellen.

7.3.4 Decken (§ 30 BAUO LSA)

Zur Sicherstellung der Anforderungen des §28 (3) ist die Decke zum Dachraum feuerhemmend über dem TK-Raum und dem LST-Raum herzustellen. Die Decke des Kellergeschosses (Kriechkeller) ist nach §30 (2) BauO LSA ebenfalls feuerhemmend zu errichten.

Die Decke des Gebäudes werden nach jetzigem Planungsstand hochfeuerhem- mend errichtet und erfüllen damit die Anforderungen des §30 (1) und (2) BauO LSA sowie des §28 (3) BauO LSA.

7.3.5 Unterdecken in Flucht- und Rettungswegen (§ 34 und §35 BAUO LSA)

Da es sich um einen erdgeschossigen Bau ohne notwendigen Flur oder notwendi- gen Treppenraum handeln wird, entstehen keine Anforderungen an ggf. zu installierende Unterdecken.

7.3.6 Dächer (§ 31 BAUO LSA)

Zur Sicherstellung der Anforderungen nach §31 (1) BauO LSA ist das Dach mit har- ter Bedachung herzustellen. Die geplante Dachkonstrukt besteht aus einem zimmermannsmäßigen Dachstuhl mit Metalldachabdeckung und ggf. Wärmedämmung kann diese Anforderungen erfüllen.

Das Objekt ist mit harter Bedachung auszuführen. Die weiteren Anforderungen des §31 BauO LSA treffen nicht zu.

Anforderungen an die Dämmstoffe bestehen nicht. Entsprechen der Feststellung unter Punkt 3.6 – KRITIS Relevanz wird empfohlen die Dämmung aus nicht brenn- baren Baustoffen herzustellen.

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7.3.7 Systemböden

Es lagen keine Information über die Verwendung von Systemböden vor. Sofern Hohlböden verwendet werden, sind die Anforderungen der MySysBöR zu beach- ten. Hierzu zählt, dass der Systemboden bei einer lichten Höhe von mehr als 500 mm bei Brandbeanspruchung von unten feuerhemmend sein muss (MySysBöR – Abschnitt 4).

7.3.8 Installationskanäle und -schächte

Der Kriechkeller wird als Installationskanal verwendet. Ein und Ausführungen in den TK-Raum sind feuerhemmend zu schotten.

Zusätzlich wird empfohlen Schottungen zu anderen Räumen wie dem LST-Raum und dem ESTW-Bedienraum feuerhemmend auszuführen, um eine zusätzliche Si- cherheit entsprechend der KRITIS-Relevanz zu gewährleisten.

7.4 Bauprodukte in / an raumabschließenden Bauteilen 7.4.1 Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse

Entsprechend der Empfehlung unter Punkt 7.3.2 – „Raumabschließende Bauteile / Trennwände“ wird empfohlen die Tür zwischen dem ESTW-Bedienraum und dem LST-Raum feuerhemmend und rauchdicht auszuführen.

Weiter Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sind nicht erforderlich.

7.4.2 Bauaufsichtlich zugelassene Feststelleinrichtungen

Sind nicht erforderlich und nach jetzigem Kenntnisstand auch nicht geplant.

7.4.3 Lichtkuppeln und Lichtbänder

Sind nicht erforderlich und nach jetzigem Kenntnisstand auch nicht geplant.

7.4.4 Verglasung

Brandschutzverglasung sind nicht erforderlich und nach jetzigem Kenntnisstand auch nicht geplant.

7.4.5 Bekleidung für Wände und Decken

Da das Objekt eingeschossig errichtet wird und keine notwendigen Flure oder Treppenräume vorhanden sind, bestehen keine besonderen Anforderungen an die Wand und Deckenbekleidung. Die Verwendung von leicht entflammbaren Baustoffen ist nicht zulässig.

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7.4.6 Dämmschichten

Über die in Punkt 7.3.3 – „Außenwände / Außenwandkonstruktionen“ und 7.3.6 – „Dächer“ getroffen Dämmschichten, sind keine weiteren brandschutzrelevanten Dämmungen vorhanden.

7.4.7 Dehnungsfugen

Es sind keine brandschutzrelevanten Dehnfugen vorhanden.

7.4.8 Schottungen

Schottungen in den Wänden, Decken und Boden des TK-Raumes sind feuerhem- mend auszuführen. Zusätzlich wird empfohlen aus Sachwertschutzgründen entsprechend der KRITIS- Relevanz Schottungen zu dem LST-Raum auszuführen.

  1. Rettungswegkonzept 8.1 Rettungswegführung

50 Hz-Raum, LST-Raum und TK-Raum verfügen jeweils über einen direkten Aus- gang ins Freie, der nach weniger als 10 m erreicht werden kann. Die Rettungswegführung ist für die genannten Räume ausreichend.

Der ESTW-Bedienraum und der Sozialraum können über den Flur und dann direkt ins Freie entfluchtet werden. Zusätzlich besteht für den ESTW-Bedienraum noch die Möglichkeit den Raum über den angrenzenden LST-Raum und anschließend ins Freie zu entfluchten. Für den Sozialraum kann der zweite Fluchtweg über das Fenster sichergestellt werden, welches dafür mindestens 0,9 m breit, 1,20 m hoch und eine maximale Brüstungshöhe von 1,20 m aufweisen darf. Das Fenster muss im Brandfall nutzbar sein und darf nicht durch Vergitterungen oder Jalousien versperrt werden. Jalousien dürfen angebracht werden, vorausge- setzt, dass diese auch bei Ausfall der Elektrik von innen geöffnet werden können.

8.2 Anforderungen an Rettungswege 8.2.1 Erster und zweiter Rettungsweg

Es werden keine über die in Punkt 8.1 genannten Anforderungen gestellt.

8.2.2 Treppen (§ 33 BAUO LSA)

Das Gebäude ist eingeschossig errichtet. Treppen sind nicht vorhanden oder er- forderlich.

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8.2.3 Notwendige Treppenräume, Ausgänge (§ 34 BAUO LSA)

Es sind keine Treppen vorhanden, womit auch keine notwendigen Treppenräume erforderlich sind.

8.2.4 Notwendige Flure, offene Gänge (§ 35 BAUO LSA)

Aufgrund der geringen Objektgröße und der kurzen Fluchtwege die direkt ins Freie führen sind keine notwendigen Flure erforderlich.

8.2.5 Fenster, Türen, sonstige Öffnungen (§ 36 BAUO LSA)

Fenster: Nach § 40 (4) BAUO LSA gilt: „Fenster, die als Rettungsweg nach §32 Abs. 2 Satz 2 dienen, müssen im Lichten mindestens 0,90 m x 1,20 m groß und nicht höher als 1,20 m über der Fußboden- oberkante angeordnet sein.“

Das Fenster im Sozialraum ist entsprechend den Vorgaben des §36 BauO LSA her- zurichten. Bei Ausfall der Elektrik muss ein Ausgang sichergestellt sein und darf nicht durch elektrisch betriebene Jalousien verstellt sein.

Türen: Siehe Punkt 7.4.1 – „Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse“

Sonstige Öffnungen: An Stellen, wo Leitungen durch Bauteile geführt werden, an die Anforderungen hinsichtlich der Feuerwiderstandsdauer gestellt werden, sind Vorkehrungen zu treffen, dass Feuer und Rauch nicht hindurch dringen können bzw. an der Aus- breitung gehindert werden. Die Durchbrüche sind, mit für den Anwendungsfall zugelassenen Systemen, so zu schotten, dass der Feuerwiderstand des durchdrun- genen Bauteils erhalten bleibt.

8.2.6 Automatische Schiebetüren in Rettungswegen

Nicht geplant.

8.2.7 Umwehrungen

Nicht erforderlich, es besteht kein Absturzrisiko.

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8.3 Kennzeichnung der Rettungswege / Rettungswegleitsystem

Eine Kennzeichnung der Ausgänge ins Freie ist entsprechend der ASR A 2.3 für den LST-Raum und den Flur erforderlich. Zusätzlich ist in dem Bedienraum ober- halb der Tür zum Flur ein Fluchtwegkennzeichen anzubringen.

In den weiteren Räumlichkeiten ist entsprechend ASR A2.3 – Abschnitt 8.2 (1) keine Kennzeichnung erforderlich.

Die Kennzeichnung sollte mit batteriegepufferten Fluchtwegkennzeichen durch- geführt werden, da eine ausreichende Anregung von langnachleuchtenden Zeichen nicht gewährleistet werden kann.

  1. Fördertechnik 9.1 Personenaufzüge

Nicht vorhanden und auch nicht erforderlich.

9.2 Feuerwehraufzüge

Nicht vorhanden und auch nicht erforderlich.

9.3 Lastenaufzüge

Nicht vorhanden und auch nicht erforderlich.

9.4 Förderanlagen

Nicht vorhanden und auch nicht erforderlich.

  1. Elektrische Leitungen und Anlagen 10.1 Elektrische Leitungen

Elektrische Leitungen sind bei der Durchführung von Bauteilen mit Anforderun- gen an den Brandschutz abzuschotten. Weitere brandschutzrelevante besondere Anforderungen werden nicht gestellt.

10.2 Elektrische Anlagen

Es werden keine Anlagen vorhanden sein, für die Anforderungen nach der Elt- BauVO zu beachten sind. Vor dem Gebäude soll jedoch eine Ladeinfrastruktur für Elektroautos installiert werden. Für diese sind noch keine baurechtlich verpflichtenden Regeln getroffen. Aufgrund der hohen exothermen Reaktion im Schadensfall wird jedoch in der Fachliteratur empfohlen, dass die Ladestation einen Abstand von 5,0 m zum Ge- bäude einhält und die Außenwände mit einer nicht brennbaren Dämmung ausgestattet werden.

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10.2.1 Strom- / Sicherheitsstromversorgung

Sicherheitsstromversorgung ist für das betrachtete Objekt aus Gründen des bau- ordnungsrechtlichen Brandschutzes nicht erforderlich. Aufgrund der höhergehenden Forderungen der Deutschen Bahn nach einer Brandmeldeanlage oder vergleichbaren Einrichtungen ist die Installation einer Sicherheitsstromver- sorgung für die zulässige Sicherheitseinrichtung durch den Anlagenbetreiber selbst festzulegen. Bauordnungsrechtlich ist keine Sicherheitsstromversorgung erforderlich.

10.2.2 Not- / Sicherheitsbeleuchtung

Not- und Sicherheitsbeleuchtung sind zur Sicherstellung der Flucht- und Rettungs- wege nicht erforderlich.

10.3 Blitzschutz

Aufgrund der exponierten Lage ist die Installation eines Blitzschutzes erforderlich. Nach aktuellem Kenntnisstand wird ein Blitzschutz geplant.

  1. HLS (Heizung/ Lüftung/ Sanitär) 11.1 Heizungsanlage (§41 BAUO LSA)

In der Regel verfügen ESTW über ausschließlich elektrische Heizkörper oder Luft- wärmetauscher. Besondere Vorgaben entstehen aus diesen Heizoptionen nicht.

11.2 Lüftungsanlagen

Nach aktuellem Planungsstand werden keine Lüftungsanlagen installiert. Sofern die Lüftungsanlagen durch Wände mit Anforderungen an den Brandschutz ge- führt werden, sind fachgerechte Schottungen durchzuführen.

11.3 Sanitär

Es werden keine Brandschutzanforderungen an die Sanitärausstattung gestellt.

  1. Anlagentechnischer Brandschutz 12.1 Notrufeinrichtungen

Keine vorhanden oder erforderlich.

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12.2 Brandmeldeanlage

Bauordnungsrechtlich ist keine Brandmeldeanlage erforderlich. Infolge bahninterner Regelungen ist jedoch aufgrund des vorhandene TK-Raumes nach Ril 859.0601 eine Brandfrüherkennung zu installieren. Diese kann wahlweise ausgeführt werden: • Brandmeldeanlage nach DIN VDE 0833-2 mit Überwachungsumfang Vollschutz, • Alarmleisten mit Rauchmeldern mit DB-Netz-Freigaben (DB InfraGO) für TK-An- wendungen oder • hierfür freigegebene Systeme der Leit- und Sicherungstechnik. Ungeeignet sind autarke Rauchwarnmelder (z.B. nach DIN 14676, DIN EN 14604).

Eine Forderung nach einer Brandmeldeanlage nach DIN 14675 und den sich daraus ableitbaren Planungs- und Instandhaltungsvorgaben ergibt sich aus der Ril 859.0601 nicht. Eine Brandmeldung muss an eine ständig besetzte Stelle oder die Feuerwehr ge- leitet werden.

12.3 Alarmierungsanlagen

Bei Umsetzung der Maßnahmen zur Sicherstellung der Flucht- und Rettungswege ist keine Alarmierungsanlage erforderlich.

12.4 Lösch-/ Inertisierungsanlagen

Nicht geplant und auch nicht erforderlich.

12.5 Anlagen zur Rauchgasabführung 12.5.1 Natürliche Entrauchung

Nicht geplant und auch nicht erforderlich, das Objekt kann über die vorhandenen Fenster- und Türen entraucht werden.

12.5.2 Maschinelle Entrauchung

Nicht geplant und auch nicht erforderlich.

12.5.3 Differenzdruckanlagen

Nicht geplant und auch nicht erforderlich.

12.6 Gebäudefunkanlage (BOS-Funk)

Nicht geplant und auch nicht erforderlich.

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12.7 Prüfpflicht brandschutztechnischer Anlagen

„Gemäß Ril 124.3000A03 unterliegen die im Objekt erforderlichen brandschutz- technischen Anlagen der Prüfpflicht vor Erstinbetriebnahme als auch der wiederkehrenden Prüfpflicht. Art der Prüfung, Prüffristen und Qualifikation der Prüfer sind anlagenspezifisch in der Ril 124.3000A03 benannt und zwingend zu beachten.“

Art der sicherheitstechni-Gesetze, Verordnungen,Art derPrüffristenPrüfer
schen EinrichtungenRichtlinien, BestimmungenPrüfungwiederkehrend
Automatische Brandmelde- anlagen und automatische Alarmierungseinrichtungentechnische Prüfverordnung der Bundesländer mit unterschied- licher Bezeichnung ASR 2.2 DIN EN Teil 1 und Teil 2R U3 Jahre JährlichPSV BefP
Sicherheitsstromversorgung und zugehörigen Anlagen und Einrichtungen des Brandschutzes, wie Sicher- heitsbeleuchtung oder Feu- erwehraufzüge, Anlagen der Allgemeinstromversor- gung, soweit sie in unmittelbaren Zusammen- hang mit der Sicherheits- stromversorgung stehentechnische Prüfverordnung der Bundesländer mit unterschied- licher Bezeichnung DIN VDE 0108 Teil 100, ASR A2.2 und A3. 4/3R U3 Jahre JährlichEFK
BlitzschutzanlageTechnische Prüfverordnung der Bundesländer mit unterschied- licher Bezeichnung DIN VDE 0185-305-3, DIN EN 62305 Blitzschutzklasse 1 und 2 Blitzschutzklasse 3 und 4R2 Jahre 4 JahreBFK
Tragbare FeuerlöscherBetriebssicherheitsverordnung ASR A2.2; DIN 14406 und DIN EN 3R2 JahreSK
LöschwasserversorgungDVGW Arbeitsblatt W 405 DIN 14462UJährlichBefP
Einbauteile (z.B. Feuer- und Rauchschutztüren und -klap- pen) Brandschutztüren in Rettungswegen, Türen nach baurechtlichen Forderungen (in notwendigen Flu- ren/notw. Fluren/notw. Treppenräume), Panikver- schlüsseLandesbauordnungen der je- weiligen Bundesländer MBO § 3 und § 14 und Verwendbar- keitsnachweis ab Z oder ab P ASR 2.3 DIN 18250/DIN 18273 DIN1154(7) DIN EN 179 oder DIN EN 1125UJährlichBefP

R = Regelbegutachtung U = Untersuchung BefP = Befähigte Personen SK = Sachkundige Person EFK = Elektrofachkraft FK = Geprüfte Fachkraft SV = Sachverständiger PSV = Prüf -Sachverständiger

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  1. Maßnahmen zur Brandbekämpfung 13.1 Einrichtungen zur Selbsthilfe 13.1.1 Trag- und fahrbare Feuerlöscher nach ASR A2.2

Die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern erfolgt entsprechend der ASR A2.2. Feuerlöscher sind mindestens alle 2 Jahre durch Sachkundige zu prüfen. Der Standort der Feuerlöscher ist mit Piktogrammen nach ASR A1.3 zu kennzeichnen.

CO2 Feuerlöscher werden aufgrund der bereichsweisen geringen Raumgrößen als kritisch betrachtet (beachte Checkliste in Anlage 11.3 -1 – „DGUV_CO2 Löscher“) und von einer Installation abgeraten. Alternativ ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Bei der Nutzung von CO2 Feuerlöschern kann es bei geringen Raumgrößen und einer schlechten Belüftung zu einer Gefährdung der Mitarbeiter aufgrund von Sauerstoffmangel kommen.

Ein Feuerlöscher muss von jeder Stelle des ESTW in maximal 20 m Laufweg zu erreichen sein. Da aus Vandalismusgründen kein Feuerlöscher im Freien installiert werden soll, sind im 50 Hz, Tk-Raum, LST-Raum und im Flur Feuerlöscher für die Brandklassen A und B mit mindestens 6 LE zu installieren.

13.1.2 Wandhydranten als Selbsthilfeeinrichtung (Laienhilfseinrich- tung) an nassen Steigleitungen

Nicht geplant und auch nicht erforderlich.

13.2 Einrichtungen für die Feuerwehr

Nicht geplant und auch nicht erforderlich.

13.2.1 Trockene / nasse Steigleitungen

Nicht geplant und auch nicht erforderlich.

13.2.2 Feuerwehr-Schlüsseldepot

Um einen schnellen Zugriff im Brandfall für die Feuerwehr zu gewährleisten wird die Installation eines Feuerwehrschlüsseldepots mit Freischaltelement empfohlen.

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13.2.3 Löschwasserversorgung

Der Löschwasserbedarf kann hier grundsätzlich nach dem Arbeitsblatt DVGW W 405 bemessen werden. Somit wären 48 m³/h über 2 Stunden als ausreichend anzusehen. Zur Löschwasserversorgung stehen im Bereich des Grundstückes folgende Op- tionen zur Verfügung:

Reinsdorfer Str. 70 und 3. Unterflurhydrant mit 93 bzw. 75 m³/h

Siehe Anhang 1 „Anschreiben Hydranten inkl. Lageplan“ vom 15.07.2020 Trotz der vergleichsweisen großen Entfernung von bis zu 400 m Laufweg bis zum ersten Hydranten ist die Löschwasserversorgung ausreichend, da die Hyd- ranten eine deutlich höhere Löschwassermenge liefern als erforderlich, das Objekt nur geringe Ausdehnungen aufweist und damit gut händelbar ist für die Feuerwehr und zusätzlich eine schnelle Branddetektion über die BMA ge- währleistet werden kann.

13.3 Erforderliche Sonderlöschmittel und Löschverfahren

Es sind keine Sonderlöschmittel oder besonderen Löschverfahren erforderlich.

13.4 Löschwasserrückhaltung

Eine Löschwasserrückhaltung ist für das Objekt nicht erforderlich. Es sind keine Gefahrstoffe in relevanten Mengen vorgesehen.

  1. Organisatorische Maßnahmen 14.1 Verantwortlichkeiten und Aufgabenverteilung

Sofern das ESTW dauerhaft besetzt ist, sind nach ArbSchG ausreichend Brand- schutzhelfer auszubilden. Brandschutzbeauftragte sind nicht erforderlich.

14.2 Flucht- und Rettungswegepläne nach DIN ISO 23601

Aufgrund der klaren Gebäudestruktur sind keine Flucht- und Rettungswegpläne erforderlich.

14.3 Feuerwehrpläne nach DIN 14095

Feuerwehrpläne sind aus Erstellenden Sicht nicht erforderlich, da das Objekt über- sichtlich und von geringer Ausdehnung ist. Besondere Gefahren liegen nicht vor.

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14.4 Brandschutzordnung nach DIN 14096 (BSO)

Im Gebäude ist die Brandschutzordnung Teil A auszuhängen. Regelmäßig oder dauerhaft im Objekt anwesende Mitarbeiter sind in der BSO Teil B nachweislich zu unterrichten. Mitarbeiter mit zusätzlichen besonderen Brandschutzaufgaben (Brandschutzbe- auftragte/Brandschutzhelfer) sind zusätzlich in der BSO Teil C nachweislich zu unterweisen.

14.5 Erfordernis und ggf. Anordnung an Werkfeuerwehr, Betriebs- feuerwehr und Hausfeuerwehr

Nicht geplant und auch nicht erforderlich.

14.6 Maßnahmen zur Evakuierung oder Räumung des Gebäudes, Festlegung von Sammelplätzen

Nicht geplant und auch nicht erforderlich.

  1. Zusammenfassung

Nach Umsetzung der im vorliegenden Brandschutzkonzept beschriebenen Maß- nahmen und Festlegungen, bestehen hinsichtlich des Brandschutzes keine Bedenken. Es wird darauf hingewiesen, dass das vorliegende Brandschutzkonzept nur ob- jektbezogen und in seiner Gesamtheit gültig ist. Werden Inhalte, Forderungen oder Teile dieses Konzeptes geändert und/oder nicht umgesetzt, verliert es seine Gültigkeit.

15.1 Abweichungen

Es wurden keine Abweichungen von den anerkannten Regeln des Baurechts vor- gesehen.

15.2 Maßnahmenliste

Die Vorgaben im Textteil des Brandschutzkonzeptes sind zu beachten. Empfehlungen können zur Erhöhung der Sicherheit umgesetzt werden. Bei einem Verzicht auf die Umsetzung der Empfehlung wird weiterhin ein baurechtskonfor- mer Zustand hergestellt.

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15.3 Unterschrift des Auftragnehmers

Das vorliegende Brandschutzkonzept wurde erstellt durch:

cuboidoo Architekten BDA Albert-Schweitzer-Straße 51 06114 Halle/Saale


K. Güldenpfennig Christoph Gebauer Dipl.-Ing. (FH) Sachbearbeiter

Halle, 28. Januar 2026

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