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Vorhaben: Unterlage 14.1
Errichtung eines elektronischen Stellwerks im Bahnhof Karsdorf sowie Änderung der Bahnübergänge "Str. d. Einheit" (Bahn-km 20,5) und "Reinsdorfer Str. / L177" (Bahn-km 21,3) in der Gemeinde Karsdorf Strecke 6726 km 19,251 bis km 22,370
Wasserrechtliche Belange
Erläuterungsbericht und Nachweise
| 0 | Antragsverfahren: Antragsfassung | 28.01.2026 | |
|---|---|---|---|
| Index | Änderungen bzw. Ergänzungen | Planungsstand | |
| Vorhabenträgerin: DB InfraGO AG Anlagen- und Instandhaltungs- Management Netz Erfurt Bahnhofsstr. 23 99084 Erfurt | |||
| Vertreter der Vorhabenträgerin: DB InfraGO AG Projekt STE Leipzig/Halle Großer Brockhaus 5 04103 Leipzig 28.01.2026 Datum Unterschrift: i.V. Kuhnt | Verfasser: DB InfraGO AG Regionale Instandsetzung Südost Anlagesanierung V.IW-SO-RS Rosenstraße 65 01159 Dresden 28.01.2026 Datum Unterschrift: i.A. Graubner | ||
| Genehmigungsvermerk Eisenbahn-Bundesamt |
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Erläuterungsbericht und Nachweise
Wasserrechtliche Belange
Einleitung von Niederschlagswasser
Vorhaben Errichtung eines elektronischen Stellwerks im Bahnhof Karsdorf sowie Änderung der Bahnübergänge "Str. d. Einheit" (Bahn-km 20,5) und "Reinsdorfer Str. / L177" (Bahn-km 21,3) in der Gemeinde Karsdorf
Unterlagennummer 14.1
Strecke 6726 Naumburg - Nebra
Planung/Bearbeitung durch
PlanSig GmbH WSP Infrastructure DB InfraGO AG Engineering GmbH Anlagensanierung, V.IW-SO-RS
Huttenstraße 3 Löbtauer Straße 44 Regionalbereich Südost 01309 Dresden 01159 Dresden
Torsten Klaucke Mariemil Carrasquel Quintero, M.Sc. Anja Graubner, M.Sc. Hartwig Tasler Mernandine Rae Cruz, Dipl.-Ing. Tim Deutschmann, M.Sc.
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Inhaltsverzeichnis
1 Grundlagen und Methodik 3
2 Niederschlagsentwässerung im Endzustand 5
2.1 Überblick 5
2.2 Entwässerungsabschnitte und Einleitstellen 5 2.2.1 BÜ km 20,5 und Straßenfläche (1a und 1b) als Indirekteinleitung ins öffentl. Kanalnetz 5 2.2.2 ESTW – Dachfläche (2) mit Entwässerung über Schachtversickerung (E2) 6 2.2.3 ESTW – Stellfläche (3.1), Zuwegung (3.2) und Zufahrt (3.3) mit Entwässerung über eine Schachtversickerung 7 2.2.4 BÜ km 21,3 und Straßenfläche (4) als Indirekteinleitung ins öffentl. Kanalnetz (I4) 7 2.2.5 Straßenfläche (5) mit Entwässerung über eine Flächenversickerung (E5) 8
3 Entwässerung der Teilflächen – Dimensionierung und Nachweise 9
3.1 Einleitstelle I1 – Straßenfläche als Indirekteinleitung ins Kanalnetz 9 3.1.1 Ermittlung des Regenabflusses 9 3.1.2 Vergleich der künftigen Einleitmengen mit der Bestandsituation 9
3.2 Einleitstelle E2 – ESTW-Dachfläche mit Entwässerung über Schachtversickerung 10 3.2.1 Flächen- und stoffbezogene Bewertung des Niederschlagswassers 10 3.2.2 Versagens- bzw. Überstaufall 10 3.2.3 Darlegung der schadlosen Einleitung 10
3.3 Einleitstelle E3 – ESTW – Stellfläche (3.1), Zuwegung (3.2) und Zufahrt (3.3) mit Entwässerung über Schachtversickerung 11 3.3.1 Flächen- und stoffbezogene Bewertung des Niederschlagswassers 11 3.3.2 Versagens- bzw. Überstaufall 11 3.3.3 Darlegung der schadlosen Einleitung 11
3.4 Einleitstelle I4 – Straßenfläche als Indirekteinleitung ins Kanalnetz 12 3.4.1 Ermittlung des Regenabflusses als Einleitmenge 12 3.4.2 Vergleich der künftigen Einleitmengen mit der Bestandsituation 12
3.5 Einleitstelle E5 – Straßenfläche mit Entwässerung über Flächenversickerung 12 3.5.1 Nachweis Ablaufleistung Straßenabläufe 12 3.5.2 Ermittlung des Regenabflusses im Bemessungsregenereignis 13 3.5.3 Dimensionierung der Flächenversickerung nach DWA A-138-1 13 3.5.4 Versagens- bzw. Überstaufall 14 3.5.5 Darlegung der schadlosen Einleitung 14
4 Einleit- und Wasserrechtsgesuch 15
4.1 Einleitstelle I1 und I4 – Indirekteinleitung ins Kanalnetz 15
4.2 Einleitstellen E2 und E3 – Schachtversickerungen 15
4.3 Einleitstelle E5 – Flächenversickerung 15
5 Stellungnahme WRRL 16
6 Zusammenfassung – Einleitstellen und Einleitmengen 17
Literatur und Regelwerk 18
Anhang – KOSTRA-DWD 2020 - Regenspenden 19
Anhang – Wasserkörpersteckbrief Grundwasserkörper 20
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1 Grundlagen und Methodik
Im Zuge der Antragstellung auf wasserrechtliche Erlaubnisse wird der maßgebende Regenwasser- abfluss (Q ) nach den Festlegungen innerhalb der DWA- Arbeitsblattreihe DWA-A 138-1 ermittelt. R
Entsprechend der darin enthaltenen Vorgaben ergibt sich der Regenwasserabfluss (Q ) aus dem R folgenden Zusammenhang:
(Gl. 1)
(cid:1) (cid:4) (cid:5)(cid:6)(cid:7) ∗ (cid:12) ∗ C (cid:10)
(cid:2)(cid:3) (cid:8)(cid:6)(cid:9)(cid:10) (cid:13),(cid:15),(cid:16) (cid:18)
mit
| Q zu | = Regenwasserabfluss |
|---|---|
| r D(n) | = Regenspende nach KOSTRA-Atlas oder lokaler Auswertung mit der Dauerstufe D und der Wiederkehrzeit T [l/(s*ha)] |
| D | = längste Fließzeit (entspricht Dauerstufe) [min] |
| A E,b,a | = Größe der angeschlossenen Fläche [m²] |
| Cm | = flächenbezogener Abflussbeiwert [-] |
Für die Berechnung des Regenwasserabflusses werden standortbezogene Niederschlagsdaten her- angezogen. Diese ergeben sich aus den KOSTRA 2020 – Angaben des Deutschen Wetterdienstes (DWD) und sind in Abhängigkeit der maßgeblichen Regendauer (auch Dauerstufe; D), sowie der Wiederkehrzeit (auch Wiederkehrintervall; T) zu ermitteln.
In Abhängigkeit von der Entwässerungsanlage werden die Wiederkehrzeit T (ad. Regenhäufigkeit) und Regendauer D festgesetzt. Für die Bemessung dezentraler Versickerungsanlagen wird gemäß DWA-A 138-1 eine Bemessungshäufigkeit von n=0,2/a (entsprechend T= 5 Jahre) zugrunde gelegt. Gemäß den anzuwendenden Bestimmungen innerhalb der DWA-A 138-1 ist für Flächenversicke- rungen (Versickerung ohne Speicherung) die Dauer des Bemessungsregens von D = 10-15 min zu wählen. Bei Mulden- und Schachtversickerungen ergibt sich die Regendauer D durch die iterative Berechnungen entsprechend der DWA-A 138-1.
Abbildung 1: Auszug DWA-A 138-1 (Tabelle 12) - Empfehlung hydrologischer Grundlagen für Versickerungsanlagen
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Maßgebende Abflussbeiwerte
Die für die beantragten Entwässerungen relevanten angeschlossenen befestigten Flächen A wer- E (i) den in den folgenden Abschnitten aufgeführt. Diese geben die Größe und Art der Flächen an, von denen Wasser der Entwässerungsanlage und somit den entsprechenden Einleitstellen zugeführt wird. Die darüberhinausgehende abflussmindernde Wirkung bestimmter Flächenarten wird über den mittleren Abflussbeiwert berücksichtigt. Durch Multiplikation dieses Abflussbeiwertes mit der je-
c
(cid:18) weiligen angeschlossenen Fläche (A )kann die abflusswirksame (auch reduzierte) angeschlos- E,b,a) sene, befestigte Fläche/Rechenwert für Bemessung (A ) ermittelt werden. C
(Gl. 2) Reduzierte (abflusswirksame) angeschlossene befestigte Fläche (A ): c
(cid:12) (cid:4) (cid:12) × c
(cid:21) (cid:13),(cid:15),(cid:16) (cid:24)
Die Ermittlung des Abflussbeiwertes zur Bestimmung der abflusswirksamen Fläche (vgl. Gl. 2) er- folgt entsprechend der Ril 836.4601 und der DWA-A 138-1 (Tabelle 9, DWA-A 138-1, 2024) ist von der Oberflächenbeschaffenheit der zu entwässernden Flächen abhängig.
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2 Niederschlagsentwässerung im Endzustand
2.1 Überblick Basierend auf der vorliegenden Planung konnten, die in der folgenden Tabelle dargestellten Flächen ermittelt werden, von welcher anfallendes Niederschlagswasser gesammelt und abgeleitet wird. Für alle übrigen Abschnitte im Planfeststellungsabschnitt erfolgt die Entwässerung diffus, stellenweise diffus über die Hangschulter und sind somit von der Antragspflicht auf wasserrechtliche Erlaubnis befreit.
Tabelle 1: Entwässerungsrelevante Flächen
| Nr. im | Flächentyp | zugehörige | Einleitart | Flächengröße | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Lageplan (i) | Einleitstelle | A [m²] E (i) | ||||||||
| BÜ-/Straßenfläche | I1 | Indirekteinleitung (öff. Netz) | ||||||||
| ESTW - Dachfläche | E2 | Schachtversickerung | ||||||||
| ESTW – Stellfläche (Rasengitter) | E3 | Schachtversickerung | ||||||||
| ESTW – Zuwegung (Betonpflaster) | ||||||||||
| ESTW – Zufahrt (Schotter) | ||||||||||
| BÜ-/Straßenfläche | I4 | Indirekteinleitung (öff. Netz) | ||||||||
| Straßenfläche | E5 | Flächenversickerung |
Informationen zur Lage und Ausdehnung der antragsrelevanten Flächen können dem Lage- bzw. Entwässerungsplan (Unterlage 14.2.1 – 14.2.3) entnommen werden.
2.2 Entwässerungsabschnitte und Einleitstellen
2.2.1 BÜ km 20,5 und Straßenfläche (1a und 1b) als Indirekteinleitung ins öffentl. Kanalnetz
2.2.1.1 Bestandssituation Im Bestand wird links (westlich) der Bahn infolge der von den Bahnanlagen wegführenden Längs- neigung Niederschlagswasser von den Straßenflächen und dem im Quadrant III vorhandenen Geh- weg in Bordrinnen gesammelt und einem vorhandenen Straßenablaufschacht zugeführt (Einzugs- fläche 1b). Aktuell werden dem ca. 24 m westlich des Gleises befindlichen Straßenablaufschacht Niederschlagswasserabflüsse von versiegelten Fahrbahnflächen (bituminös befestigt) und Gehweg- flächen (Pflaster) im Umfang von ca. 315 m² zugeführt, durch diesen aufgenommen und in die be- stehende Kanalisation abgeleitet.
Rechts der Bahn weisen die vorhandenen Verkehrsflächen (Einzugsfläche 1a) eine Längsneigung zur Bahn auf. Aus diesem Grund existieren eine Entwässerungsrinne quer über die Straßenfahrbahn ca. 14 m vor den Gleisanlagen und ein zusätzlicher Straßenablaufschacht ca. 5,5 m vor den Gleis- anlagen am tief liegenden Fahrbahnrand. Niederschlagswasser von den Verkehrsflächen (Fahrbahn und Gehweg) wird diesen Entwässerungseinrichtungen zugeführt. Der Entwässerungsrinne werden Niederschläge von ca. 351 m² Fahrbahn- und Gehwegflächen zugeführt, dem Straßenablaufschacht von ca. 136 m².
2.2.1.2 Geplante Situation Die Neuplanung sieht links (westlich) der Bahn nur geringe bauliche Veränderungen vor. In erster Linie ist durch die Anlage eines zwischen den Quadranten III und IV separat geführten Gehweges und dessen Fortführung entlang der Bahnhofstraße bis zum Bahnsteigzugang am Haltepunt Kars- dorf eine Erhöhung der Flächenversiegelung zu verzeichnen. Hinsichtlich der Sammlung und Ablei- tung anfallender Niederschlagswasser sowie der Art- und Weise der Flächenbefestigung erfolgen
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keine Veränderungen. Der vorhandene Straßenablaufschacht bleibt erhalten und wird im Rahmen der vorliegenden Planung als Einleitpunkt I1 (b) bezeichnet.
Der neue Gesamtumfang der Flächenversiegelung mit Niederschlagswasserabfluss zum Straßen- ablaufschacht (Einleitpunkt I1 (b)) umfasst eine Fläche (Einzugsfläche 1b) von insgesamt ca. 344 m². Die Fläche erhöht sich somit um ca. 29 m² und resultiert vordergründig aus zusätzlichen Gehwegflächen. Aufgrund der Flächencharakteristik wird der Abflussbeiwert mit c = 0,9 festgesetzt, m wodurch sich aus Gleichung (Gl. 2) für die Einzugsfläche 1b mit einer abflusswirksamen, undurch- lässigen Fläche von A =309,6 m² ergibt. C
Mit den geplanten straßenbaulichen Veränderungen (Verringerung der Fahrbahnbreite unter Ausbil- dung eines unbefestigten Seitentrennstreifens zwischen Straße und Gehweg im Quadrant IV) erge- ben sich rechts der Bahn ebenfalls Veränderungen am Umfang der versiegelten Flächenanteile. Der neue Gesamtumfang der Flächenversiegelung umfasst für den Baubereich zukünftig nur noch eine Fläche von ca. 391 m², wovon Niederschläge von ca. 292 m² der vorhandenen Entwässerungsrinne zufließen. Da sich die Entwässerungsrinne außerhalb des Umbaubereiches befindet, es sich hier keine relevanten Änderungen ergeben und sich die Flächenanteile und Einleitmengen in die beste- hende Entwässerungsrinne verringern, wird diese im Rahmen der weiteren Ausführungen ausge- klammert und als weiterhin bestehend angesehen. Die Fläche, die nicht über die bestehende Ent- wässerungsrinne entwässert wird, wird im Rahmen der vorliegenden Planung als Einzugsfläche 1a bezeichnet und beläuft sich auf eine Flächengröße von ca. 99 m². Die Entwässerung der Fläche erfolgt anstelle des Straßenablaufschachtes in einer im Abstand von 3,0 m zur Gleisachse neu ge- planten Entwässerungsrinne (Einleitstelle I1a). Aufgrund der Flächencharakteristik und den in Feh- ler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. dargestellten Werten wird der Abflussbeiwert mit c = 0,9 festgesetzt, wodurch sich aus Gleichung (Gl. 2) für die Einzugsfläche 1a mit einer m abflusswirksamen, undurchlässigen Fläche von A = 89,1 m² ergibt. C
Die in den Entwässerungseinrichtungen gesammelten Niederschlagsmengen der Flächen 1a und 1b (zusammen 443 m²) werden wie bisher in vorhandene Kanalanlagen abgeleitet und ganzheitlich als Summe aus den Zuflüssen zu I1 (a) und I1 (b) als Einleitmenge ins öffentliche Kanalnetz I1 betrachtet.
Darüber hinaus ist im Quadrant I die Errichtung eines Betonschalthauses nebst gepflasterter Zuwe- gung und Fahrzeugstellplatz zum/am vorhandenen Seitenweg geplant. Hier kommt es zu einer Flä- chenneuversiegelung im Umfang von ca. 23 m². Für diese Fläche ist eine breitflächige Ableitung der anfallenden Niederschläge in die angrenzenden Grünflächen vorgesehen, sodass sowohl hier als auch auf allen weiteren Flächen, von denen das Wasser nicht über Straßenabläufe, Entwässerungs- rinnen oder sonstigen Entwässerungseinrichtungen gefasst wird, eine diffuse und somit eine was- serrechtlich nicht erlaubnispflichtige Entwässerung vorliegt.
Die Lage der entwässerungswirksamen Flächen und Einleitpunkten kann dem Entwässerungsplan (Unterlage 14.2.2) entnommen werden.
2.2.2 ESTW – Dachfläche (2) mit Entwässerung über Schachtversickerung (E2) Die Entwässerung der Dachfläche des ESTW erfolgt unter Einwirkung einer Neigung hin zu Regen- fallrohren und der Ableitung in einen Entwässerungsstrang, der das gesammelte Wasser in den Versickerungsschacht einleitet. Die Lage der relevanten Dachfläche (2) ist dem Entwässerungs- plan zu entnehmen. Die Größe der Dachfläche beläuft sich auf 157 m². Hierbei handelt es sich um ein Flachdach. Aufgrund der Flächencharakteristik und den in Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. dargestellten Werten wird der Abflussbeiwert mit c = 0,9 festgesetzt, wodurch sich aus Gleichung (Gl. 2) eine abflusswirksame, undurchlässige Fläche von A =141 m² ergibt. C
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Aufgrund der Lage der Entwässerungsanlage im Wasserschutzgebiet (Zone III) und der Festlegun- gen des Regelwerkes DWA-A 138-1 wird das anfallende Wasser vor Einlauf in den Versickerungs- schacht in einem Regenwasserreinigungsschacht (SediPoint®) vorbehandelt. Das Ziel der Vorbe- handlung ist unter anderem die Sedimentation von abfiltrierbaren Stoffen, Verhinderung der Remo- bilisierung von bereits sedimentierten Stoffen bei Starkregenereignissen durch Strömungstrenner. Das Produktdatenblatt des Regenwasserreinigungsschachtes ist in Unterlage 14.2.7 einsehbar.
2.2.3 ESTW – Stellfläche (3.1), Zuwegung (3.2) und Zufahrt (3.3) mit Entwässerung über eine Schachtversickerung Die Entwässerung der relevanten Flächen um das ESTW-Gebäude herum, welche nebeneinander angeordnet sind, erfolgt unter Einwirkung einer Neigung hin zu einer Entwässerungsrinne, die das von den drei maßgebenden Flächen oberflächlich abfließende Niederschlagswasser sammelt und dem Versickerungsschacht über einen Ablauf am Tiefpunkt der Rinne zuführt.
Insgesamt fließt der Entwässerungsanlage das Wasser zu, das im Regenereignis auf die Stellfläche (3.1), der Zuwegung (3.2) und der Zufahrt zum ESTW (3.3) auftrifft. Die Stellfläche (3.1) beläuft sich auf eine Flächengröße von 93 m², die sich aus Rasengittersteinen zusammensetzt. Die Zuwegung (3.2) beläuft sich auf eine Flächengröße von 87 m², die sich aus Betonsteinpflaster zusammensetzt. Die Zufahrt zum ESTW (3.3) beläuft sich auf eine Flächengröße von 131 m² und ist mit einer Schot- terdecke ausgebildet. Demzufolge liegt eine angeschlossene befestigte Fläche von A = 311 m² E,b,a vor. Aufgrund der Flächencharakteristik wird der mittlere Abflussbeiwert mit c = 0,34 festgesetzt, m wodurch sich aus Gleichung (Gl. 2) eine abflusswirksame, undurchlässige Fläche von A =106 m² C für die Sickerschachtbemessung ergibt.
Die Lage der entwässerungsrelevanten Flächen und den Entwässerungsanlagen kann dem Entwäs- serungsplan (Unterlage 14.2.1) entnommen werden.
Aufgrund der Lage der Entwässerungsanlage im Wasserschutzgebiet (Zone III) und der Festlegun- gen des Regelwerkes DWA-A 138-1 wird das anfallende Wasser vor Einlauf in den Versickerungs- schacht in einem Regenwasserreinigungsschacht (SediPoint®) vorbehandelt. Das Ziel der Vorbe- handlung ist unter anderem die Sedimentation von abfiltrierbaren Stoffen, Verhinderung der Remo- bilisierung von bereits sedimentierten Stoffen bei Starkregenereignissen durch Strömungstrenner. Das Produktdatenblatt des Regenwasserreinigungsschachtes ist in Unterlage 14.2.7 einsehbar.
2.2.4 BÜ km 21,3 und Straßenfläche (4) als Indirekteinleitung ins öffentl. Kanalnetz (I4) 2.2.4.1 Bestandsituation – rdB BÜ km 21,3 Die vorhandenen Verkehrsflächen bahnrechts um km 21,3 weisen eine Längsneigung zur Bahn auf. Fahrbahnbegrenzungen durch Borde aktuell liegen nicht vor. Infolge der vorhandenen Neigungsver- hältnisse (Längs- und Querneigung) fließen Niederschlagswasser von einer Fläche von ca. 347 m² in Richtung des Bahnkörpers ab. Abfangende Entwässerungseinrichtungen liegen nicht vor. Weitere ca. 391 m² Fahrbahnflächen entwässern über den jeweils tiefliegenden Fahrbahnrand breitflächig in die angrenzenden Bankett- und Geländeflächen.
2.2.4.2 Geplante Situation – rdB BÜ km 21,3 Mit den geplanten straßenbaulichen Veränderungen (Verschiebung Einmündung Quadrant I und Fahrbahnverbreiterung) wird zur Reduzierung des Abflusses in den Bahnkörper zukünftig im Ab- stand von 3,5-7,0 m zur Gleisachse eine Entwässerungsrinne quer zur Fahrbahn eingebaut. Auf diese Weise reduziert sich der verbleibende Flächenanteil mit Niederschlagswasserabfluss in den Bahnkörper zur diffusen Versickerung auf nur noch ca. 39 m². Auch die im BÜ-/Kreuzungsbereich (ca. 62 m²) anfallenden Niederschläge werden baulich bedingt wie bisher nicht gezielt gesammelt in die Randbereiche der Gleisbereiche abgeleitet und somit diffus versickert.
Der neuen Entwässerungsrinne fließen Niederschläge von ca. 257 m² bituminös befestigter Fahr- bahnflächen (Einzugsfläche 4) zu. Aufgrund der Flächencharakteristik wird der Abflussbeiwert mit
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c = 0,9 festgesetzt, wodurch sich aus Gleichung (Gl. 2) eine abflusswirksame, undurchlässige Flä- m che von A =231,3 m² ergibt. Die Entwässerungsrinne wird an vorhandene Anlagen der Kanalisation C angebunden und das darin gesammelte und abgeleitete Niederschlagswasser über die Einleitstelle I4 ins öffentliche Kanalnetz eingeleitet.
Sonstige befestigte Fahrbahnflächen (ca. 459 m² im Umbaubereich) entwässern wie bisher breitflä- chig in die angrenzenden Bankett- und Geländeflächen und somit diffus. Im Quadrant I ist die Er- richtung eines Betonschalthauses nebst gepflasterter Zuwegung geplant. Hier kommt es zu einer Flächenneuversiegelung im Umfang von ca. 12 m². Für diese Fläche ist eine breitflächige Ableitung der anfallenden Niederschläge in die angrenzenden Grünflächen vorgesehen, sodass auch hier eine diffuse Entwässerung vorliegt.
Die Lage der entwässerungsrelevanten Flächen und den Entwässerungsanlagen kann dem Entwäs- serungsplan (Unterlage 14.2.3) entnommen werden.
2.2.5 Straßenfläche (5) mit Entwässerung über eine Flächenversickerung (E5)
2.2.5.1 Bestandssituation – ldB BÜ km 21,3 Im derzeitigen Bestand wird der Entwässerungsabschnitt links (südwestlich) der Bahn (ca. km 21,3) infolge der von den Bahnanlagen wegführenden Längsneigung und Querneigung der im Bogen ver- laufenden Straße Niederschlagswasser von der Fahrbahnfläche überwiegend in einer Bordrinne am tiefliegenden inneren Fahrbahnrand gesammelt und hier einem vorhandenen Straßenablaufschacht zugeführt. Teilflächen entwässern auch diffus über die angrenzenden Bankette in das Gelände.
Aktuell werden dem vorhandenen Straßenablaufschacht Niederschlagswasserabflüsse von versie- gelten Fahrbahnflächen (bituminös befestigt) im Umfang von ca. 408 m² zugeführt, durch diesen aufgenommen und unter Querung der Straße in das bogenaußen angrenzende Gelände frei ent- wässert, sodass im Bestand schon eine wasserrechtlich erlaubnispflichtige Flächenversickerung vorliegt.
2.2.5.2 Geplante Situation – ldB BÜ km 21,3 Die Neuplanung sieht zur Sicherstellung des Begegnungsverkehrs eine Fahrbahnverbreiterung zur Kurveninnenseite vor. Damit geht eine Erhöhung der Flächenversiegelung einher. Hinsichtlich der Sammlung und Ableitung anfallender Niederschlagswasser sowie der Art- und Weise der Flächen- befestigung erfolgen keine grundsätzlichen Veränderungen. Neben einem bisher bestehenden Stra- ßenablaufschacht werden zur Gewährung der Abflussleistung zwei zusätzliche Straßenablauf- schächte vorgesehen. Ergänzend zu dem an den neuen Verlauf der Bordrinne angepassten Stra- ßenablaufschacht SA 2 in Höhe des bestehenden Ablaufschachtes, dem nur noch Niederschläge von ca. 90 m² Fahrbahn zufließen, werden mit SA 3 (131 m² angeschlossene Fahrbahn) am sich neu ergebenden lokalen Trassentiefpunkt in Höhe Beginn der Fahrbahnverbreiterung, sowie mit SA 1 (ca. 227 m² angeschlossene Fahrbahn) nach weiteren 23 m die neuen Straßenabläufe angeord- net. Die Größe der im geplanten Zustand entwässerten Straßenfläche (5) beläuft sich somit auf 448 m². Aufgrund der Flächencharakteristik und den in Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefun- den werden. dargestellten Werten wird der Abflussbeiwert mit c = 0,9 festgesetzt, wodurch sich m aus Gleichung (Gl. 2) eine abflusswirksame, undurchlässige Fläche von A =403,2 m² ergibt. Das in C den Straßenabläufen gesammelte Wasser wird adäquat zum bisherigen Zustand mittels einer Ab- laufleitung/Straßenquerung auf die bogenaußen angrenzende Grünfläche zur Flächenversicke- rung ins Grundwasser (Einleitstelle E5) abgeleitet.
Die Lage der entwässerungsrelevanten Flächen und den Entwässerungsanlagen kann dem Entwäs- serungsplan (Unterlage 14.2.3) entnommen werden.
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3 Entwässerung der Teilflächen – Dimensionierung und Nachweise
Die Eingangsdaten für die Dimensionierungen und Nachweisführung resultieren aus den Angaben und Ausführungen der vorherigen Abschnitte, der beschriebenen Methodik, sowie aus den der Pla- nung beigefügten Unterlagen (Gutachten; z.B. Grundwasserstände, kf-Werte aus Baugrundgutach- ten).
3.1 Einleitstelle I1 – Straßenfläche als Indirekteinleitung ins Kanalnetz
3.1.1 Ermittlung des Regenabflusses Unter Ansatz des für den Raum Karsdorf gemäß REwS 21 (Richtlinien für die Entwässerung von Straßen) und KOSTRA-DWD-2020 anzusetzenden maßgebenden Bemessungsregens einer Re- gendauer von 15 Minuten bei jährlichen Wiederkehrzeit in Höhe von r = 117,8 l/s*ha (Rasterfeld 15,1 133167) und einem Abflussbeiwert von 90% (c =0,9) ergibt sich die in der nachfolgenden Tabelle m dargestellte Abflussmenge.
| Nummer der Fläche aus | Einzugsfläche 1a Einzugsfläche 1b | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| dem Entwässerungsplan | |||||||||||
| Flächenbezeichnung | Straßenfläche (1a) | Straßenfläche (1b) | |||||||||
| Regelwerk für Flächentypbestim- | DWA-A 138-1 | DWA-A 138-1 | |||||||||
| mung | |||||||||||
| Regelwerkabhängiger Flächentyp | Regelwerkabhängiger Flächentyp | Straßen, Wege, Plätze | Straßen, Wege, Plätze (flach): Asphalt, fugenloser Beton | ||||||||
| (flach): Asphalt, fugenloser | |||||||||||
| Beton | |||||||||||
| Einzugsfläche A E,b,a | [m²] | 99 | 344 | ||||||||
| Abflussbeiwert c m | [-] | 0,9 | 0,9 | ||||||||
| Undurchlässige Fläche A C | [m²] | 89,1 | 309,6 | ||||||||
| Wiederkehrintervall T | [a] | 1 | 1 | ||||||||
| Regendauer D | [min] | 15 | 15 | ||||||||
| Regenspende r D(n) | [l/(s*ha)] | 117,8 | 117,8 | ||||||||
| Einleitpunkt ins Kanalnetz | I1(a) – Entwässerungsrinne | I1(b) – Straßenablaufschacht | |||||||||
| Regenabfluss Q zu | [l/s] | 1,05 | 3,65 | ||||||||
| Einleitstelle | I1 | ||||||||||
| Summe Regenabfluss Q zu | [l/s] | 4,7 |
3.1.2 Vergleich der künftigen Einleitmengen mit der Bestandsituation Auf Basis der ermittelten Niederschlagwasserabflussmengen der Einzugsflächen 1a und 1b werden künftig ca. 4,7 l/s im Umbaubereich ins öffentliche Kanalnetz eingeleitet. Dabei verringert sich die an den Einleitpunkten I1a und I1b angeschlossene Fläche insgesamt von ca. 451 m² auf 443 m². Auch die an der bestehenden Entwässerungsrinne angeschlossene Fläche (Grenze zum Umbau- bereich) von ca. 351 m² auf 292 m², sodass insgesamt eine Verringerung der Einleitmengen ins Kanalnetz gegeben ist. Die sich ergebende Reduzierung der Niederschlagswasserabflussmenge mit Ableitung in vorhandene Kanalanlagen resultiert in erster Linie aus dem Rückbau bituminös befes- tigter Fahrbahnflächen rechts der Bahn zu einem unbefestigten Flächen.
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3.2 Einleitstelle E2 – ESTW-Dachfläche mit Entwässerung über Schachtversickerung
Die Ermittlung des Regenabflusses und die Dimensionierung des Versickerungsschachtes nach DWA-A 138-1 ist der Anlage 14.2.4 und 14.2.4.1 dieses Berichtes zu entnehmen.
3.2.1 Flächen- und stoffbezogene Bewertung des Niederschlagswassers Gemäß DWA-A 138-1 ist für Niederschlagswasser, welches mittels Versickerung ins Grundwasser eingeleitet wird, eine qualitative Beurteilung der Verschmutzung bzw. der Behandlungserfordernis vorzunehmen. Die stoffliche Belastung von Niederschlagswasser resultiert aus der primären Belas- tung durch atmosphärische Verunreinigungen und der sekundären Belastung durch Nutzung oder Material der Flächen.
Entsprechend der Fachinformation für die Entwässerung von Bahnanlagen (Eisenbahn-Bundesamt, 2025), erfolgt die Anwendung des Arbeitsblatts DWA-A 138-1, unter Berücksichtigung der bahnspe- zifischen Randbedingungen, auch bei außerörtlicher Lage.
| Randbedingung | Ausprägung | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Ortslage | Außerorts | ||||
| Aufbau der entwässerten Fläche | Dachfläche ESTW | ||||
| Applikation von Herbiziden | Nein, da Dachfläche | ||||
| Altlastenverdachtsfläche | Nein |
Zu diesem Zweck erfolgt die Betrachtung der bahnbezogenen Randbedingungen, um das zu versi- ckernde Niederschlagswasser anhand von flächen- und stoffbezogenen Parametern einer Belas- tungskategorie nach DWA-A 138-1 zuzuordnen. Entsprechend Tabelle 5, DWA-A 138-1 wird die hier vorliegende Dachfläche > 50 m2 der Flächengruppe Dächer (D) mit der Belastungskategorie 1 zugeordnet. Es ist demnach nicht davon auszugehen, dass aufgrund der Materialien des Daches signifikante Belastungen über das gesammelte Niederschlagswasser ausgetragen werden.
3.2.2 Versagens- bzw. Überstaufall Bei einer Überschreitung der Regenmenge, die sich aus dem Bemessungsregenereignis ergibt, ver- fügt der Versickerungsschacht über ein ausreichend großes Speichervolumen. Darüber hinaus stellt der Regenwasservorbehandlungsschacht, sowie das Leitungsnetz von den Fallrohren bis zur Ver- sickerungsanlage einen zusätzlichen Puffer dar. Bei Überschreiten dieser Kapazitäten würde sich das Wasser flächig auf den umliegenden Grünflächen versickern. Hydraulisch bedingte Schäden oder nachteilige Auswirkungen auf benachbarte Gebiete und Dritte sind daher nicht zu erwarten.
3.2.3 Darlegung der schadlosen Einleitung
Durch die geringen Einleitmengen, der vorgeschalteten Vorbehandlung (bedingt durch die Lage in WSG-Zone III (Schachtversickerung nach DWA-A 138-1), sowie der Flächenbeschaffenheit, Art und Nutzung der entwässerungswirksamen Flächen sind keine nachteiligen Auswirkungen auf den Grundwasserleiter oder Dritte zu erwarten.
Errichtung eines ESTW im Bahnhof Karsdorf, Änderung BÜs km 20,5 und km 21,3 10
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3.3 Einleitstelle E3 – ESTW – Stellfläche (3.1), Zuwegung (3.2) und Zufahrt (3.3) mit Entwäs- serung über Schachtversickerung
Die Ermittlung des Regenabflusses und die Dimensionierung des Versickerungsschachtes nach DWA-A 138-1 ist der Anlage 14.2.5 und 14.2.5.1 dieses Berichtes zu entnehmen.
3.3.1 Flächen- und stoffbezogene Bewertung des Niederschlagswassers Gemäß DWA-A 138-1 ist für Niederschlagswasser, welches mittels Versickerung ins Grundwasser eingeleitet wird, eine qualitative Beurteilung der Verschmutzung bzw. der Behandlungserfordernis vorzunehmen. Die stoffliche Belastung von Niederschlagswasser resultiert aus der primären Belas- tung durch atmosphärische Verunreinigungen und der sekundären Belastung durch Nutzung oder Material der Flächen.
Entsprechend der Fachinformation für die Entwässerung von Bahnanlagen (Eisenbahn-Bundesamt, 2025), erfolgt die Anwendung des Arbeitsblatts DWA-A 138-1, unter Berücksichtigung der bahnspe- zifischen Randbedingungen, auch bei außerörtlicher Lage.
| Randbedingung | Ausprägung | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Ortslage | Außerorts | ||||
| Aufbau der entwässerten Fläche | Stellfläche, Zuwegung und Zufahrt zum ESTW | ||||
| Applikation von Herbiziden | Nein | ||||
| Altlastenverdachtsfläche | Nein |
Zu diesem Zweck erfolgt die Betrachtung der bahnbezogenen Randbedingungen, um das zu versi- ckernde Niederschlagswasser anhand von flächen- und stoffbezogenen Parametern einer Belas- tungskategorie nach DWA-A 138-1 zuzuordnen. Entsprechend Tabelle 5, DWA-A 138-1 werden die hier vorliegenden Hof- und Wegeflächen, Verkehrsflächen, Zufahrten der Flächengruppe VW1 mit der Belastungskategorie 1 zugeordnet. Es ist demnach nicht davon auszugehen, dass aufgrund der Flächenarten signifikante Belastungen über das gesammelte Niederschlagswasser ausgetragen werden.
3.3.2 Versagens- bzw. Überstaufall Bei einer Überschreitung der Regenmenge, die sich aus dem Bemessungsregenereignis ergibt, ver- fügt der Versickerungsschacht über ein ausreichend großes Speichervolumen. Darüber hinaus stellt der Regenwasservorbehandlungsschacht, sowie die Entwässerungsrinne einen zusätzlichen Puffer dar. Bei Überschreiten dieser Kapazitäten würde sich das Wasser flächig auf den umliegenden Grünflächen versickern. Hydraulisch bedingte Schäden oder nachteilige Auswirkungen auf benach- barte Gebiete und Dritte sind daher nicht zu erwarten.
3.3.3 Darlegung der schadlosen Einleitung
Durch die geringen Einleitmengen, der vorgeschalteten Vorbehandlung (bedingt durch die Lage in WSG-Zone III (Schachtversickerung nach DWA-A 138-1), sowie der Flächenbeschaffenheit, Art und Nutzung der entwässerungswirksamen Flächen sind keine nachteiligen Auswirkungen auf den Grundwasserleiter oder Dritte zu erwarten.
Errichtung eines ESTW im Bahnhof Karsdorf, Änderung BÜs km 20,5 und km 21,3 11
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3.4 Einleitstelle I4 – Straßenfläche als Indirekteinleitung ins Kanalnetz
3.4.1 Ermittlung des Regenabflusses als Einleitmenge
Unter Ansatz des für den Raum Karsdorf gemäß REwS 21 (Richtlinien für die Entwässerung von Straßen) und KOSTRA-DWD-2020 anzusetzenden maßgebenden Bemessungsregens einer Re- gendauer von 15 Minuten bei jährlichen Wiederkehrzeit in Höhe von r = 117,8 l/s*ha (Rasterfeld 15,1 133167) und einem Abflussbeiwert von 90% (c = 0,9) ergibt sich die in der nachfolgenden Tabelle m dargestellte Abflussmenge.
| Nummer der Fläche aus | Einzugsfläche 4 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| dem Entwässerungsplan | ||||||||
| Flächenbezeichnung | Straßenfläche (4) | |||||||
| Regelwerk für Flächentypbestimmung | DWA-A 138-1 | |||||||
| Regelwerkabhängiger Flächentyp | Straßen, Wege, Plätze (flach): Asphalt, fugenloser Beton | |||||||
| Einzugsfläche A E,b,a | [m²] | 257 | ||||||
| Abflussbeiwert c m | [-] | 0,9 | ||||||
| Undurchlässige Fläche A C | [m²] | 231,2 | ||||||
| Wiederkehrintervall T | [a] | 1 | ||||||
| Regendauer D | [min] | 15 | ||||||
| Regenspende r D(n) | [l/(s*ha)] | 117,8 | ||||||
| Einleitstelle ins Kanalnetz | I4 | |||||||
| Regenabfluss Q zu | [l/s] | 2,7 |
3.4.2 Vergleich der künftigen Einleitmengen mit der Bestandsituation Auf Basis der ermittelten Niederschlagwasserabflussmengen der Einzugsfläche 4 werden künftig ca. 2,7 l/s durch eine erstmalige Sammlung anfallender Niederschlagswasser durch die Ausbildung einer Entwässerungsrinne vor dem BÜ ins öffentliche Kanalnetz eingeleitet. Das bisher anfallende Wasser versickerte diffus im Gleisbereich, sowie über die angrenzenden Bankette und Grünflächen.
3.5 Einleitstelle E5 – Straßenfläche mit Entwässerung über Flächenversickerung
3.5.1 Nachweis Ablaufleistung Straßenabläufe Basierend auf den in Abschnitt 2.2.5.2 ausgewiesenen angeschlossenen Flächen je Straßenablauf und der daraus resultierenden Regenabflussmenge wird die Ablaufleistung der geplanten Straßen- abläufe nachgewiesen. Unter Ansatz des für den Raum Karsdorf gemäß REwS 21 (Richtlinien für die Entwässerung von Straßen) und KOSTRA-DWD-2020 anzusetzenden maßgebenden Bemessungsregens zur hydrau- lischen Anlagendimensionierung einer Regendauer von 15 Minuten bei jährlicher Wiederkehrzeit in Höhe von r = 117,8 l/s*ha (Rasterfeld 133167) und einem Abflussbeiwert von 90% (c = 0,9) er- 15,1 m geben sich die folgenden Abflussmengen je Straßeneinlauf (SA). (SA1) Q = r x c x A / 10.000 = 117,8 x 0,9 x 227 / 10.000 = ca. 2,41 l/s 1 15,1 m (SA2) Q = r x c x A / 10.000 = 117,8 x 0,9 x 90 / 10.000 = ca. 0,95 l/s 2 15,1 m (SA3) Q = r x c x A / 10.000 = 117,8 x 0,9 x 131 / 10.000 = ca.1,39 l/s 3 15,1 m
Unter den gegebenen Bedingungen (ca. 0,5-0,7% Straßenlängsneigung (s) und 3,0-4,0% Gerinne- querneigung (q)) liegen die Ablaufleistungen der geplanten Straßenablaufschächte gemäß REwS bei Ansatz einer zulässigen Gerinnebreite von 70 cm bei ca. (SA1) A = 3,1 l/s (s=0,7%, q=4%) 1 (SA2) A = 2,2 l/s (s=0,5%, q=3,5%) 2 (SA3) A = 1,7 l/s (s=0,5%, q=3%) 3
Errichtung eines ESTW im Bahnhof Karsdorf, Änderung BÜs km 20,5 und km 21,3 12
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Mit A > Q können die Straßenabläufe die Niederschläge vollumfänglich aufnehmen, sodass die i i Ablaufleistung für die einzelnen Straßenabläufe nachgewiesen ist.
3.5.2 Ermittlung des Regenabflusses im Bemessungsregenereignis Für die Dimensionierung einer Flächenversickerung ist gemäß DWA A-138-1 die Regenspende ei- ner Regendauer von D=10 min und einer Wiederkehrzeit von T=5 a anzusetzen. Aus den KOSTRA- Daten der relevanten Rasterzelle 133167 ergibt sich im Bemessungsregenereignis eine Regen- spende von r = 251,7 l/s. 10,5
| Nummer der Fläche aus dem Entwässerungsplan | Einzugsfläche 5 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Flächenbezeichnung | Straßenfläche (5) | ||||||
| Regelwerk für Flächentypbestimmung | DWA-A 138-1 | ||||||
| Regelwerkabhängiger Flächentyp | Straßen, Wege, Plätze (flach): Asphalt, fugenloser | ||||||
| Beton | |||||||
| Einzugsfläche A E,b,a | [m²] | 448 | |||||
| Abflussbeiwert c m | [-] | 0,9 | |||||
| Undurchlässige Fläche A C | [m²] | 403,2 | |||||
| Wiederkehrintervall T | [a] | 5 | |||||
| Regendauer D | [min] | 10 | |||||
| Regenspende r D(n) | [l/(s*ha)] | 251,7 | |||||
| Einleitstelle | E5 | ||||||
| Versickerungsanlage | Flächenversickerung | ||||||
| Regenabfluss Q zu | [l/s] | 10,1 |
3.5.3 Dimensionierung der Flächenversickerung nach DWA A-138-1
| Vorhandene Versickerungsfläche | A S | > 500 | m² | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Dauerstufe | D | 10 | min | ||||
| Dauerstufe | D | ||||||
| Wiederkehrintervall | T | 5 | a | ||||
| Angeschlossene Undurchlässige Fläche | A C | 403,2 | m² | ||||
| Durchlässigkeitsbeiwert | k f | 1E-04 | m/s | ||||
| Durchlässigkeitsbeiwert | |||||||
| Korrekturfaktur Wasserdurchlässigkeit | f Ort | 1,0 | |||||
| Korrekturfaktur Wasserdurchlässigkeit | |||||||
| Korrekturfaktor Variabilität Boden | f Methode | 0,9 | |||||
| Korrekturfaktor Variabilität Boden | f Methode | ||||||
| Bemessungsrelevante Infiltrationsrate | ki | 9,0E-5 | m/s | ||||
| Versickerungsrate | Q S | 14,1 | l/s |
Die Versickerungsrate Q in den Untergrund ergibt sich aus folgender Formel: S
(Gl. 3) (cid:1) (cid:4) (cid:12) × (cid:29) /1000 (cid:25) (cid:25),(cid:26)(cid:27)(cid:28) (cid:30)
| Vorhandene Fläche | 450 | m² | ||
|---|---|---|---|---|
| Erforderliche Versickerungsfläche A S,erf | 157 | m² | ||
| Anlage ausreichend dimensioniert? | ja |
Die Dimensionierung der Flächenversickerung nach DWA-A 138-1 ist der Anlage 14.2.6 dieses Berichtes zu entnehmen.
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3.5.4 Versagens- bzw. Überstaufall Die Versickerungsfläche ist hinreichend groß für die anfallenden Regenmengen dimensioniert. Im Falle eines deutlichen Überschreitens der Regenmenge, welche sich aus dem Bemessungsregen- ereignis ergibt, breitet sich das Wasser flächig und gleichmäßig auf die umliegenden unbebauten Grünflächen aus und versickert dort. Dies ist gewährleistet, da die verfügbare Versickerungsfläche deutlich größer ist als erforderlich. Somit ist insgesamt gewährleistet, dass es auch im Überstaufall zu keinen nachteilig hydraulisch bedingten Schäden und nachteilige Auswirkungen auf umliegende Flächen und Bebauung, sowie auf Dritte kommt.
3.5.5 Darlegung der schadlosen Einleitung Im Regenereignis trifft das Niederschlagswasser auf die Straßenfläche auf und fließt den Straßen- abläufen unter Einwirkung einer Neigung zu. Aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens (DTV < 500 KFZ/d) kann von einer geringen Belastung des einzuleitenden Niederschlagswassers ausge- gangen werden. Entsprechend DWA-A 138-1 werden „Hof- und Verkehrsflächen außerhalb von Misch-, Gewerbe- und Industriegebieten mit mäßigem Kfz-Verkehr (DTV 300 Kfz/d bis 15.000 Kfz/d), z. B. zwischengemeindliche Straßen- und Wegeverbindungen (V2)“ der Belastungskategorie 2 zu- geordnet (siehe Tabelle 5 DWA-A 138-1: Kategorisierung von Niederschlagswasser bebauter oder befestigter Flächen). Entsprechend des Geodatenportals des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo, 2021) wird die Straße in die Stufe einer sehr geringen Verkehrsmenge von bis zu 499 Kfz- Fahrzeugen eingeordnet. Demzufolge wird ein hohes LKW- Aufkommen oder das Vorhandensein von Unfallschwerpunkten als nichtzutreffend angesehen. Ent- sprechend der DWA-A 138-1 kann deshalb die Bewertung der Straßenfläche V2 auch mit Zuordnung in Belastungskategorie 1 erfolgen. Hinzu kommt der insgesamt geringe Niederschlagswasserabflus- ses der zu entwässernden Flächen. Aus diesem Grund werden keine weiteren Anforderungen an die Vorbehandlung gestellt
Bei einer Flächenversickerung wird das anfallende Niederschlagswasser der angeschlossenen Flä- chen direkt ohne Zwischenspeicherung versickert. Dabei kommt die Flächenversickerung über die bewachsene Bodenzone der natürlichen Versickerung am nächsten. Die Versickerung über die be- wachsene Bodenzone gilt nach DWA-A 138-1 als Behandlungsmaßnahme, sofern deren Mächtig- keit bei ≥ 20 cm liegt, bzw. ≥ 30 cm bei Versickerungsanlagen mit ungünstiger Flächenverfügbarkeit. Diese Bedingung gilt für den Standort (Grünfläche) als erfüllt.
Es ist davon auszugehen, dass sich die potenzielle Stofffrachten und Regenabflussmengen, resul- tierend aus der Entwässerung der Straßenfläche (DTV < 500 Kfz/d), über die belebte Bodenzone und begünstigt, durch den ausreichend großen Grundwasserflurabstand, auf der Sickerstrecke in den Untergrund zurückgehalten werden. Auch die Lage der Versickerungsfläche am Böschungsfuß der Straße mit angrenzenden und unbebauten Grünflächen gewährleistet, dass die vergleichsweise geringe Einleitmenge von 10,1 l/s (Versickerungsrate 14,1 l/s) zu keinen Schäden Dritter führt. Somit sind negative oder nachteilige Auswirkungen auf den Grundwasserleiter, sowie für Dritte grundsätzlich nicht zu erwarten.
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4 Einleit- und Wasserrechtsgesuch
4.1 Einleitstelle I1 und I4 – Indirekteinleitung ins Kanalnetz Der Saale-Unstrut-Finne Wasser- und Abwasserverband wurde durch unser Schreiben vom 19.02.2025 über das Bauvorhaben, die damit verbundenen Anbindungen an das Kanalnetz und den damit einhergehenden Einleitmengen informiert und stimmt dem Bauvorhaben in seiner Stellung- nahme vom 06.03.2025 unter Beachtung der darin aufgeführten Forderungen und Hinweise zu (vgl. ergänzende Unterlagen). Die Änderungen im Vergleich zum Bestand um den BÜ am km 20,5 sind in Abschnitt 2.2.1 und auf Basis der maßgebenden Berechnungen in 3.1.2 beschrieben (I1).
Die Änderungen im Vergleich zum Bestand um den BÜ am km 21,3 sind in Abschnitt 2.2.4 und auf Basis der maßgebenden Berechnungen in 3.4.2 beschrieben (I4).
Zu beachten ist, dass sich auf Grundlage einer zwischenzeitlichen Umplanung eine Änderung darin ergeben hat, dass die Einzugsfläche 5 (bahnlinks um km 21,3) adäquat der bestehenden Situation über eine (wasserrechtlich erlaubnispflichtige) Flächenversickerung (E5) entwässert wird (vgl. Ab- schnitt 4.3).
4.2 Einleitstellen E2 und E3 – Schachtversickerungen Für die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser der Einleitstellen E2 und E3 zur Einlei- tung ins Grundwasser über Schachtversickerungen erbitten wir die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Gewässerbenutzungen.
Im Rahmen eines ersten Planungslaufes wurde im Jahr 2021 auf Grundlage der damaligen Planung bereits eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragt und seitens des Burgenlandkreises für die Einlei- tung von Niederschlagswasser über eine Schacht- und eine Rigolenversickerung für das ESTW er- teilt. Aufgrund der sachlichen Zuständigkeit des Eisenbahnbundesamtes und den umfassenden Um- planungen erbitten wir, das bestehende Wasserrecht zu widerrufen bzw. um Rücknahme und auf Grundlage der vorliegenden Planung die Wasserrechte neu zu regeln oder in Abstimmung zwischen dem Eisenbahnbundesamt und der Unteren Wasserbehörde des Burgenlandkreises auf Grundlage der vorliegenden Planung, Dimensionierung und Nachweisführung anzupassen. Der Bescheid zur Entscheidung im Verfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA) – die wasserrechtliche Erlaubnis - ist den ergänzenden Unterla- gen zu entnehmen.
4.3 Einleitstelle E5 – Flächenversickerung Da seitens der Unteren Wasserbehörde des Burgenlandkreises keine wasserrechtliche Erlaubnis für die in Abschnitt 2.2.5 bestehende Entwässerungssituation erfasst ist, wird im Zuge des Verfah- rens für die Anpassung des Anlagenbestandes der Straßenentwässerung (keine Bahnbetriebsan- lage) die Neuregelung auf Grundlage der geplanten Entwässerungssituation mit marginaler Flächen- und somit Abflussvergrößerung im Vergleich zur bestehenden Situation und somit die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Flächenversickerung von gesammeltem Niederschlagswasser erbeten. Die dafür erforderlichen Dimensionierungen und Nachweise sind dem 3.5 und Anlage 14.2.6 zu entnehmen.
Errichtung eines ESTW im Bahnhof Karsdorf, Änderung BÜs km 20,5 und km 21,3 15
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5 Stellungnahme WRRL
Der Wasserkörper Freyburger Triasmulde (Grundwasser, Kennung DEGB_DEST_SAL-GW-042) hat eine flächenmäßige Ausdehnung von 328.061 km² und wird der Flussgebietseinheit der Elbe zugeordnet. Der Wasserkörper befindet sich mengenmäßig in einem schlechten Zustand. Der che- mische Zustand wird als „gut“ eingestuft“. Entsprechend dem Gewässersteckbrief gibt es keine Überschreitung von Schwellenwerten nach Anlage 2 der GrwV und keine Nennung von weiteren negativen Schadstofftrends. Als signifikante Belastungsquelle wird die Änderung des Grundwasser- standes und -volumens durch Grundwasserentnahme genannt. Diese Entnahme überschreitet die verfügbare Grundwasserressource und führt so zu einem sinkenden Grundwasserspiegel.
Ein mengenmäßig guter Zustand soll 2027 erreicht werden. Hierfür sind ergänzende Maßnahmen gemäß LAWA-BLANO-Maßnahmenkatalog festgelegt. Dabei wurden konzeptionelle Maßnahmen, Vertiefende Untersuchungen und Kontrollen (LAWA-Code: 508) festgesetzt.
Die beantragten Einleitungen über die Einleitstellen E2 und E3 (Schachtversickerung), sowie E5 (Flächenversickerung, haben keine negativen Auswirkungen auf die Erreichung der Zielvorgaben oder die festgelegten Maßnahmen. Durch die Einleitung werden dem Grundwasser keine spezifi- schen Schadstoffe zugeführt, da am Standort keine Altlasten vorhanden sind, die Flächen weder als Lokabstellplatz genutzt oder auf ihnen wassergefährdende Stoffe gelagert oder umgeschlagen wer- den. Ebenso findet keine Ableitung von Dachflächen mit unbeschichteten Blei- Zink oder Bleiober- flächen statt. Die Einleitung (inkl. Versickerung) ins Grundwasser führt nicht zum Eintrag von Stoffen gem. Anlage 2 GrwV.
Die hydrogeologischen Standortgegebenheiten sind dem Bodengrundgutachten zu entnehmen. Auf- grund der Untersuchungen ist von einem Grundwasserflurabstand von >3 m und gespannten Ver- hältnissen im Untergrund auszugehen. Das Sickerwasser legt somit eine hinreichend lange Passage im nicht wassergesättigten Bereich zurück.
Aufgrund der gemischtkörnigen Zusammensetzung der Böden der ungesättigten Zone mit Anteilen sorptionsfähiger Tonminerale ist von einem Schadstoffrückhaltevermögen der ungesättigten Zone durch Sorption und Filterung auszugehen. Die Versickerungsraten sind im Vergleich zur Ausdeh- nung des Grundwasserkörpers sehr gering. Zudem legt der mengenmäßig schlechte Zustand des Grundwasserkörpers eine ortsnahe Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers nahe.
Folglich kann festgehalten werden, dass die Einleitung keine negativen Auswirkungen auf die men- genmäßigen und chemischen Qualitätskomponenten hat. Eine Verschlechterung des Zustandes des Grundwassers ist nicht zu besorgen.
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6 Zusammenfassung – Einleitstellen und Einleitmengen
| Teilfläche | ange- schlossene befestigte Fläche | Abfluss- beiwert | reduzierte, an- geschlossene befestigte Fläche | Regenspende (Bemessungs- regenereignis) Rasterzelle: 133167 | Regen- abfluss | Einleitart (Vorflut) | zugehörige Einleitstelle | Koordinaten der Einleitstelle DB REF (UTM 32N ETRS89) | Einleitmenge (Sickerrate) | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| i [-] | A E,b,a [m²] | C m [-] | A C [m²] | rD(n) [ ] l⁄(cid:6)s∗ha(cid:10) | Qzu [l/s] | Nr. [-] | Rechtswert | Hochwert | QS,m [l/s] | |||
| 443 | 0,9 | 398,7 | 117,8 | 4,7 | Indirekteinleitung (Bestandskanal) | I1 | nicht relevant | |||||
| (2) ESTW | 157 | 0,90 | 141,0 | 17,1 | 0,24 | Schachtversickerung (Grundwasser) | E2 | 4475641 (684740) | 5683623 (5685067) | 0,05 | ||
| Dachfläche | ||||||||||||
| 93 | 0,34 | 106,0 | 17,1 | 0,18 | Schachtversickerung (Grundwasser) | E3 | 4475622 (684719) | 5683653 (5685096) | ||||
| (3.2) ESTW | 87 | |||||||||||
| Zuwegung | ||||||||||||
| 131 | ||||||||||||
| (4) | 257 | 0,9 | 231,2 | 117,8 | 2,7 | Indirekteinleitung (Bestandskanal) | I4 | nicht relevant | 2,7 | |||
| Straßenfläche | ||||||||||||
| 448 | 0,9 | 403,0 | 251,7 | 10,1 | Flächenversickerung (Grundwasser) | E5 | 4475672 (684775) | 5683520 (5684965) |
| Einleitstelle | Gemarkung | Flur | Flurstück | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| I1 | Karsdorf | 3 | 123/4, 423/23 | |||||||
| 3 | ||||||||||
| 3 | 315 | |||||||||
| 3 | ||||||||||
| E5 | 3 | 28/1, 58/2 |
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Literatur und Regelwerk
Bundesanstalt für Gewässerkunde. (25. März 2025). Wasserkörpersteckbriefe. Von https://geoportal.bafg.de/mapapps/resources/apps/WKSB/index.html?lang=de abgerufen
DB Netz AG. (Januar 2013). Richtlinie 836.4601 - Entwurfsgrundlagen .
DWA. (März 2006). Arbeitsblatt DWA-A 118 - Hydraulische Bemessung und Nachweis von Entwässerungssystemen.
DWA. (Oktober 2024). Arbeitsblatt DWA-A 138-1 - Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser – Teil 1: Planung, Bau, Betrieb.
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). (2021). REwS - Richtlinien für die Entwässerung von Straßen.
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Anhang – KOSTRA-DWD 2020 - Regenspenden
Rasterzelle 133167
| hN | rN | hN | rN | hN | rN | hN | rN | hN | rN | hN | rN | hN | rN | hN | rN | hN | rN | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Dauerstufe | 1 a | 1 a | 2 a | 2 a | 3 a | 3 a | 5 a | 5 a | 10 a | 10 a | 20 a | 20 a | 30 a | 30 a | 50 a | 50 a | 100 a | 100 a |
| 5 min | 7,0 | 233,30 | 8,8 | 293,30 | 9,9 | 330,00 | 11,4 | 380,00 | 13,5 | 450,00 | 15,7 | 523,30 | 17,1 | 570,00 | 19,0 | 633,30 | 21,6 | 720,00 |
| 10 min | 9,3 | 155,00 | 11,7 | 195,00 | 13,1 | 218,30 | 15,1 | 251,70 | 17,8 | 296,70 | 20,7 | 345,00 | 22,6 | 376,70 | 25,1 | 418,30 | 28,6 | 476,70 |
| 15 min | 10,6 | 117,80 | 13,3 | 147,80 | 15,0 | 166,70 | 17,2 | 191,10 | 20,4 | 226,70 | 23,7 | 263,30 | 25,8 | 286,70 | 28,7 | 318,90 | 32,7 | 363,30 |
| 20 min | 11,6 | 96,70 | 14,5 | 120,80 | 16,4 | 136,70 | 18,8 | 156,70 | 22,2 | 185,00 | 25,8 | 215,00 | 28,2 | 235,00 | 31,2 | 260,00 | 35,6 | 296,70 |
| 30 min | 12,9 | 71,70 | 16,2 | 90,00 | 18,3 | 101,70 | 21,0 | 116,70 | 24,9 | 138,30 | 28,9 | 160,60 | 31,5 | 175,00 | 34,9 | 193,90 | 39,8 | 221,10 |
| 45 min | 14,3 | 53,00 | 18,0 | 66,70 | 20,3 | 75,20 | 23,3 | 86,30 | 27,6 | 102,20 | 32,0 | 118,50 | 34,9 | 129,30 | 38,7 | 143,30 | 44,1 | 163,30 |
| 60 min | 15,4 | 42,80 | 19,3 | 53,60 | 21,7 | 60,30 | 24,9 | 69,20 | 29,5 | 81,90 | 34,3 | 95,30 | 37,4 | 103,90 | 41,4 | 115,00 | 47,3 | 131,40 |
| 90 min | 16,9 | 31,30 | 21,2 | 39,30 | 23,9 | 44,30 | 27,4 | 50,70 | 32,4 | 60,00 | 37,6 | 69,60 | 41,0 | 75,90 | 45,5 | 84,30 | 51,9 | 96,10 |
| 2 h | 18,0 | 25,00 | 22,6 | 31,40 | 25,4 | 35,30 | 29,2 | 40,60 | 34,6 | 48,10 | 40,1 | 55,70 | 43,8 | 60,80 | 48,5 | 67,40 | 55,4 | 76,90 |
| 3 h | 19,7 | 18,20 | 24,7 | 22,90 | 27,8 | 25,70 | 31,9 | 29,50 | 37,8 | 35,00 | 43,9 | 40,60 | 47,8 | 44,30 | 53,0 | 49,10 | 60,5 | 56,00 |
| 4 h | 20,9 | 14,50 | 26,3 | 18,30 | 29,6 | 20,60 | 33,9 | 23,50 | 40,2 | 27,90 | 46,7 | 32,40 | 50,9 | 35,30 | 56,4 | 39,20 | 64,4 | 44,70 |
| 6 h | 22,8 | 10,60 | 28,6 | 13,20 | 32,3 | 15,00 | 37,0 | 17,10 | 43,8 | 20,30 | 50,9 | 23,60 | 55,5 | 25,70 | 61,5 | 28,50 | 70,2 | 32,50 |
| 9 h | 24,9 | 7,70 | 31,2 | 9,60 | 35,1 | 10,80 | 40,3 | 12,40 | 47,7 | 14,70 | 55,4 | 17,10 | 60,4 | 18,60 | 67,0 | 20,70 | 76,5 | 23,60 |
| 12 h | 26,4 | 6,10 | 33,1 | 7,70 | 37,3 | 8,60 | 42,8 | 9,90 | 50,7 | 11,70 | 58,9 | 13,60 | 64,2 | 14,90 | 71,2 | 16,50 | 81,2 | 18,80 |
| 18 h | 28,7 | 4,40 | 36,1 | 5,60 | 40,6 | 6,30 | 46,6 | 7,20 | 55,2 | 8,50 | 64,1 | 9,90 | 69,9 | 10,80 | 77,5 | 12,00 | 88,4 | 13,60 |
| 24 h | 30,5 | 3,50 | 38,3 | 4,40 | 43,1 | 5,00 | 49,5 | 5,70 | 58,6 | 6,80 | 68,0 | 7,90 | 74,2 | 8,60 | 82,3 | 9,50 | 93,9 | 10,90 |
| 48 h | 35,2 | 2,00 | 44,2 | 2,60 | 49,8 | 2,90 | 57,1 | 3,30 | 67,7 | 3,90 | 78,6 | 4,50 | 85,7 | 5,00 | 95,0 | 5,50 | 108,4 | 6,30 |
| 72 h | 38,3 | 1,50 | 48,1 | 1,90 | 54,2 | 2,10 | 62,2 | 2,40 | 73,6 | 2,80 | 85,5 | 3,30 | 93,2 | 3,60 | 103,4 | 4,00 | 117,9 | 4,50 |
| 96 h | 40,7 | 1,20 | 51,1 | 1,50 | 57,5 | 1,70 | 66,0 | 1,90 | 78,2 | 2,30 | 90,7 | 2,60 | 99,0 | 2,90 | 109,7 | 3,20 | 125,2 | 3,60 |
| 120 h | 42,6 | 1,00 | 53,5 | 1,20 | 60,2 | 1,40 | 69,1 | 1,60 | 81,9 | 1,90 | 95,0 | 2,20 | 103,6 | 2,40 | 114,9 | 2,70 | 131,1 | 3,00 |
| 144 h | 44,3 | 0,90 | 55,6 | 1,10 | 62,6 | 1,20 | 71,8 | 1,40 | 85,0 | 1,60 | 98,7 | 1,90 | 107,6 | 2,10 | 119,4 | 2,30 | 136,2 | 2,60 |
| 168 h | 45,7 | 0,80 | 57,4 | 0,90 | 64,6 | 1,10 | 74,1 | 1,20 | 87,8 | 1,50 | 101,9 | 1,70 | 111,1 | 1,80 | 123,2 | 2,00 | 140,6 | 2,30 |
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