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12-3_Maßnahmenbl.pdf

Erneuerung der Bahninfrastruktur im Bahnhof Karsdorf

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 25.09.2026, 23:41 (Europe/Berlin)

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Digital signiert von Kolleck, Julian

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Projekt:T.016091188,T.016091187, T.016070232;PFA:Errichtung eines ESTW im

Bf. Karsdorf sowie Änderung der BÜ "Str. d. Einheit" und "Reinsdorfer Str. / L177" in

der Gemeinde Karsdorf

Maßnahmenblatt

Artenschutzrechtliche Vermeidung / Minderung / Schutz (VA), Maßnahmennummer:01_VA

Bezeichnung der Maßnahme:Umweltfachliche Bauüberwachung (Generalist)

Gesamtgröße der Maßnahme in qm:0

Temporäre Maßnahme:ja

Keine Flächen vorhanden

Lageplan der naturschutzfachlichen Maßnahme (LBP, FFH-VS): Unterlagen Nr.:12

Zeitpunkt der Durchführung:6 Monat/e vor Projekt-Baubeginn

Entwicklungsziel der Maßnahme

Zielarten:Avifauna , Zauneidechse

Schutzvorrichtungen/-vorkehrungen:keine

Spezielle Habitatelemente/Strukturmerkmale:

Beschreibung der Tätigkeiten zur

Herstellung und Entwicklung:Zur Überprüfung und Sicherung der Umsetzung der ausgewiesenen Maßnahmen sowie sonstiger

umweltrelevanter Vorkommnisse, ist eine umweltfachliche Bauüberwachung: (UBÜ) Generalist (Natur-, Gewässer-,

Emissionsschutz sowie Boden- und Abfall) zu bestellen. Die UBÜ hat unter anderem zur Aufgabe, das Baufeld freizugeben und

erforderliche Baumfällungen und Gehölzrodungen zu prüfen.

Gemäß EBA Umweltleitfaden Teil VII (8) hat die umweltfachliche Bauüberwachung die Aufgabe, die Durchführung der Bauarbeiten unter umwelt- und naturschutzfachlichen Aspekten zu begleiten und zu kontrollieren. Die gesamte Baumaßnahme ist im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung zu betreuen, um die Einhaltung und Durchführung der geplanten Maßnahmen des Artenschutzes zu überwachen. Schwerpunkte sind hier die Kontrolle der Maßnahmen zum Artenschutz (vgl. Maßnahme 04_V) und die Kontrolle

des Stellwerks W4 auf Fledermausbesatz vor Abriss.

Risikomanagement:nein

Dauer Herstellung und Entwicklung bis zur Erreichung des Zielzustandes (s. Anhang III-18):0 Jahr/e

Unterhaltung:

Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):nicht erforderlich

Berichtspflichten nach § 17 Abs. 7 BNatSchG

Berichtsintervall bis zum Erreichen des Zielzustandes:6 Monat/e

Berichtsintervall Unterhaltungspflege:Keine Angabe

Maßnahme unter Berücksichtigung Klimawandel nachhaltig:ja

Kontroll-Nr.: 13.06.2025T11:52:19+02:00 #255350 Druckdatum: 13.06.2025 11:52 Seite: 1/ 3

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Projekt:T.016091188,T.016091187, T.016070232;PFA:Errichtung eines ESTW im

Bf. Karsdorf sowie Änderung der BÜ "Str. d. Einheit" und "Reinsdorfer Str. / L177" in

der Gemeinde Karsdorf

Konfliktbewältigung

Nr.BeschreibungNaturraumBeurteilungi. Verbindung m. Maßnahme
K10-FBaubedingte Tötung und Verletzung von Tieren Der Einsatz von Maschinen kann im Zuge der Bautätigkeit zu Kollisionen mit Bodenbrütern, Reptilien und Amphibien führen. Des Weiteren besteht bei der Entnahme von Gehölzen die Gefahr eines Besatzes und damit der Störung bis hin zur Verletzung und Tötung von Individuen. Durch entsprechende Maßnahmen ist das Eintreten eines Verbotstatbestandes nach § 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden.D18 Thüringer Becken und Randplattenvermeidet/vermindert01_VA, 03_VA, 04_VA, 05_VA
K1-BTemporärer Verlust bestehender Vegetationsflächen Mit der Realisierung des Bauvorhabens kommt es zu einem temporären Verlust von Vegetationsflächen im Rahmen der Baufeldfreimachung und der Einrichtung von BE-Flächen und Baustraßen.D18 Thüringer Becken und Randplattenvermeidet/vermindert01_VA, 02_V, 06_A, 07_A, 08_A, 09_A
K2-BDauerhafter Verlust bestehender Vegetationsflächen Mit dem Bau des Modulgebäudes, einem Schalthaus und Wegen und der Erweiterung der BÜ kommt es zu einem dauerhaften Verlust von Vegetation.D18 Thüringer Becken und Randplattenvermeidet/vermindert01_VA, 02_V, 06_A, 07_A, 08_A, 09_A
K3-BBeeinträchtigung und Verlust gesetzlich geschützter Biotope Bei der Umsetzung des Vorhabens kommt es baubedingt zu einer Beseitigung von gesetzlich geschützten Biotopen nach § 22 NatSchG LSA.D18 Thüringer Becken und Randplattenvermeidet/vermindert01_VA, 02_V, 06_A, 07_A, 08_A, 09_A
K4-BTeilweise Versiegelung einer Kompensationsfläche der VDE8 Mit der Herstellung der Zufahrt von der Reinsdorfer Straße zum ESTW Modulgebäude kommt es zu einer Überbauung der Kompensationsfläche M62(c) aus dem Projekt der VDE8. Das Zielbiotop an sich wird nicht verändert, da der Pflanzabstand zwischen den Einzelbäumen 10 m beträgt und die Zuwegung zum ESTW zum ESTW eine Breite 8 m aufweisen wird. Die Fläche, die durch die neue Nutzung der Zuwegung überformt werden wird, wird vorab in der Bilanzierung nach BKompV berücksichtigt und an anderer Stelle ausgeglichen.D18 Thüringer Becken und Randplattenvermeidet/vermindert01_VA, 02_V, 06_A, 07_A, 08_A, 09_A
K5-FHabitatverlust Avifauna Die Flächeninanspruchnahme im Zuge der Baufeldfreimachung kommt es zu einer temporären Beseitigung der Vegetationsdecke und somit zum Verlust von Bruthabitaten für die Avifauna. Hierbei sind die frei brütenden Gehölzbrüter betroffen. Aufgrund der Vielzahl an Gehölzstrukturen in der umliegenden Landschaft können die betroffenen Arten auf die Umgebung ausweichen.D18 Thüringer Becken und Randplattenvermeidet/vermindert01_VA, 03_VA, 04_VA, 08_A, 09_A
K6-FHabitatverlust Zauneidechse Im Zuge der Baufeldfreimachung und der Herrichtung der BE-Fläche werden Ruderalfluren und Bahnbegleitgrün entfernt, welche Habitate für Zauneidechsen darstellen.D18 Thüringer Becken und Randplattenvermeidet/vermindert01_VA, 03_VA, 04_VA, 06_A, 07_A
K7-BoVerdichtung und Überformung von Böden durch temporäre Flächeninanspruchnahme Durch die temporäre Inanspruchnahme von unbefestigten Flächen für Baustellen- einrichtung und Baustellenlogistik im Bereich der anthropogen überprägten Böden in Umfeld der Gleise und des Grünlandbodens werden die, z.T. schon eingeschränkten, natürlichen Bodenfunktionen beeinträchtigt. Durch Befahrung mit schweren Maschinen und Lagerung von Materialien wird der Boden verdichtet. Die Luft- und Wasserversorgung des Bodens wird eingeschränkt, die für Bodenorganismen und Pflanzen unabdingbar ist.D18 Thüringer Becken und Randplattenvermeidet/vermindert01_VA, 06_A, 07_A

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Projekt:T.016091188,T.016091187, T.016070232;PFA:Errichtung eines ESTW im

Bf. Karsdorf sowie Änderung der BÜ "Str. d. Einheit" und "Reinsdorfer Str. / L177" in

der Gemeinde Karsdorf

er Gem K8-Boeinde Karsdorf Versiegelung von Boden durch dauerhafte Flächeninanspruchnahme Der Bau des ESTW inkl. Parkflächen sowie der Zuwegung und die Erweiterung der BÜ inkl. der Zuwegung zum Bahnsteig führen zu einer dauerhaften Neuversiegelung von Böden. Insgesamt werden im Zuge der Errichtung des Modulgebäudes (156 m²) und der Zuwegung vor dem Gebäude (86,2 m²) 242 m² Grünlandboden dauerhaft vollversiegelt. Für die Herstellung der Zufahrt (116 m²) und der KFZ-Stellplätze (93 m²) werden 209 m² Grünlandboden dauerhaft teilversiegelt. Versiegelte Böden sind nicht mehr in der Lage die natürlichen Bodenfunktionen zu erfüllen. Da eine Versiegelung an den betroffenen Standorten unabdingbar ist, müssen im Gegenzug Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen getroffen werden.D18 Thüringer Becken und Randplattenvermeidet/vermindert01_VA, 06_A, 07_A
K9-BPotentielle Gefährdung umliegender Biotopstrukturen Durch die unsachgemäße oder gesetzliche verbotene Durchführung der Baumaßnahmen können außerhalb der Baubereiche liegende Biotopstrukturen im Zuge von Befahrung, Lagerung von Material und Baumaschinen etc. beschädigt werden.D18 Thüringer Becken und Randplattenvermeidet/vermindert01_VA

Bestands- und Konfliktplan (LBP, FFH-VS):K10-F:Unterlagen Nr.:13/K8-Bo:Unterlagen Nr.:12/K7-Bo:Unterlagen Nr.:12/K4-

B:Unterlagen Nr.:12/K3-B:Unterlagen Nr.:12/K9-B:Unterlagen Nr.:12/K2-B:Unterlagen Nr.:12/K1-B:Unterlagen Nr.:12/K6-

F:Unterlagen Nr.:12/K5-F:Unterlagen Nr.:12

Datum Einreichung Planungsunterlagen:24.06.2025

Kontroll-Nr.: 13.06.2025T11:52:19+02:00 #255350 Druckdatum: 13.06.2025 11:52 Seite: 3/ 3

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Projekt:T.016091188,T.016091187, T.016070232;PFA:Errichtung eines ESTW im

Bf. Karsdorf sowie Änderung der BÜ "Str. d. Einheit" und "Reinsdorfer Str. / L177" in

der Gemeinde Karsdorf

Maßnahmenblatt

Vermeidung / Minderung / Schutz (V), Maßnahmennummer:02_V

Bezeichnung der Maßnahme:Vegetationsschutz / Baum- und Wurzelschutz

Gesamtgröße der Maßnahme in qm:0

Temporäre Maßnahme:ja

Keine Flächen vorhanden

Lageplan der naturschutzfachlichen Maßnahme (LBP, FFH-VS): Unterlagen Nr.:12

Zeitpunkt der Durchführung:zeitgleich mit Projekt-Baubeginn

Entwicklungsziel der Maßnahme

Zielbiotop:Feldgehölze, Ruderalfluren

Schutzvorrichtungen/-vorkehrungen:Schutzzäune, Einzelbaumschutz

Schlüsselnummer Zielbiotoptyp (je Bundesland):HGA, URB

Spezielle Habitatelemente/Strukturmerkmale:

Beschreibung der Tätigkeiten zur

Herstellung und Entwicklung:Die Gehölzbestände am Stellwerk W4 und an der BE-Fläche 6.2 sind gemäß Maßnahmenplan

entsprechend mit ortsfesten Zäunen gemäß DIN-18920 zu schützen.

Um eine Beeinträchtigung der Bäume und Sträuchern zu vermeiden, sind bei der Herrichtung der BE-Flächen entsprechende

Gehölzschutzzäune aufzustellen. Bei Tiefbauarbeiten im Traufebereich von Gehölzen ist Wurzelschutz gemäß DIN-18920

durchzuführen. Das Baustellenpersonal ist entsprechend einzuweisen.

Risikomanagement:nein

Dauer Herstellung und Entwicklung bis zur Erreichung des Zielzustandes (s. Anhang III-18):1 Tag/e

Unterhaltung:

Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):nicht erforderlich

Berichtspflichten nach § 17 Abs. 7 BNatSchG

Berichtsintervall bis zum Erreichen des Zielzustandes:Keine Angabe

Berichtsintervall Unterhaltungspflege:Keine Angabe

Maßnahme unter Berücksichtigung Klimawandel nachhaltig:ja

Konfliktbewältigung

Nr.BeschreibungNaturraumBeurteilungi. Verbindung m. Maßnahme
K2-BDauerhafter Verlust bestehender Vegetationsflächen Mit dem Bau des Modulgebäudes, einem Schalthaus und Wegen und der Erweiterung der BÜ kommt es zu einem dauerhaften Verlust von Vegetation.D18 Thüringer Becken und Randplattenvermeidet/vermindert01_VA, 02_V, 06_A, 07_A, 08_A, 09_A

Kontroll-Nr.: 13.06.2025T11:52:19+02:00 #255351 Druckdatum: 13.06.2025 11:52 Seite: 1/ 2

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Projekt:T.016091188,T.016091187, T.016070232;PFA:Errichtung eines ESTW im

Bf. Karsdorf sowie Änderung der BÜ "Str. d. Einheit" und "Reinsdorfer Str. / L177" in

der Gemeinde Karsdorf

er Gem K3-Beinde Karsdorf Beeinträchtigung und Verlust gesetzlich geschützter Biotope Bei der Umsetzung des Vorhabens kommt es baubedingt zu einer Beseitigung von gesetzlich geschützten Biotopen nach § 22 NatSchG LSA.D18 Thüringer Becken und Randplattenvermeidet/vermindert01_VA, 02_V, 06_A, 07_A, 08_A, 09_A
K4-BTeilweise Versiegelung einer Kompensationsfläche der VDE8 Mit der Herstellung der Zufahrt von der Reinsdorfer Straße zum ESTW Modulgebäude kommt es zu einer Überbauung der Kompensationsfläche M62(c) aus dem Projekt der VDE8. Das Zielbiotop an sich wird nicht verändert, da der Pflanzabstand zwischen den Einzelbäumen 10 m beträgt und die Zuwegung zum ESTW zum ESTW eine Breite 8 m aufweisen wird. Die Fläche, die durch die neue Nutzung der Zuwegung überformt werden wird, wird vorab in der Bilanzierung nach BKompV berücksichtigt und an anderer Stelle ausgeglichen.D18 Thüringer Becken und Randplattenvermeidet/vermindert01_VA, 02_V, 06_A, 07_A, 08_A, 09_A
K1-BTemporärer Verlust bestehender Vegetationsflächen Mit der Realisierung des Bauvorhabens kommt es zu einem temporären Verlust von Vegetationsflächen im Rahmen der Baufeldfreimachung und der Einrichtung von BE-Flächen und Baustraßen.D18 Thüringer Becken und Randplattenvermeidet/vermindert01_VA, 02_V, 06_A, 07_A, 08_A, 09_A

Bestands- und Konfliktplan (LBP, FFH-VS):K4-B:Unterlagen Nr.:12/K3-B:Unterlagen Nr.:12/K2-B:Unterlagen Nr.:12/K1-B:

Unterlagen Nr.:12

Datum Einreichung Planungsunterlagen:24.06.2025

Kontroll-Nr.: 13.06.2025T11:52:19+02:00 #255351 Druckdatum: 13.06.2025 11:52 Seite: 2/ 2

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Projekt:T.016091188,T.016091187, T.016070232;PFA:Errichtung eines ESTW im

Bf. Karsdorf sowie Änderung der BÜ "Str. d. Einheit" und "Reinsdorfer Str. / L177" in

der Gemeinde Karsdorf

Maßnahmenblatt

Artenschutzrechtliche Vermeidung / Minderung / Schutz (VA), Maßnahmennummer:03_VA

Bezeichnung der Maßnahme:Bauzeitenregelung

Gesamtgröße der Maßnahme in qm:0

Temporäre Maßnahme:ja

Keine Flächen vorhanden

Lageplan der naturschutzfachlichen Maßnahme (LBP, FFH-VS): Unterlagen Nr.:12

Zeitpunkt der Durchführung:zeitgleich mit Projekt-Baubeginn

Entwicklungsziel der Maßnahme

Zielarten:Avi, Zauneidechse, Fledermäuse

Schutzvorrichtungen/-vorkehrungen:zeitliche Begrenzung der Arbeitsschritte

Spezielle Habitatelemente/Strukturmerkmale:

Beschreibung der Tätigkeiten zur

Herstellung und Entwicklung:Die Schnitt-, Fäll- und Rodungsarbeiten von Gehölzen, Bäumen, Hecken und Gebüschen sowie

der Rückschnitt von Röhricht ist nach § 39 BNatSchG im Zeitraum zwischen 01. März und 30. September eines jeden Jahres nicht

zulässig.

Risikomanagement:nein

Dauer Herstellung und Entwicklung bis zur Erreichung des Zielzustandes (s. Anhang III-18):0 Jahr/e

Unterhaltung:

Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):nicht erforderlich

Berichtspflichten nach § 17 Abs. 7 BNatSchG

Berichtsintervall bis zum Erreichen des Zielzustandes:Keine Angabe

Berichtsintervall Unterhaltungspflege:Keine Angabe

Maßnahme unter Berücksichtigung Klimawandel nachhaltig:ja

Konfliktbewältigung

Nr.BeschreibungNaturraumBeurteilungi. Verbindung m. Maßnahme
K6-FHabitatverlust Zauneidechse Im Zuge der Baufeldfreimachung und der Herrichtung der BE-Fläche werden Ruderalfluren und Bahnbegleitgrün entfernt, welche Habitate für Zauneidechsen darstellen.D18 Thüringer Becken und Randplattenvermeidet/vermindert01_VA, 03_VA, 04_VA, 06_A, 07_A

Kontroll-Nr.: 13.06.2025T11:52:19+02:00 #255352 Druckdatum: 13.06.2025 11:52 Seite: 1/ 2

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Projekt:T.016091188,T.016091187, T.016070232;PFA:Errichtung eines ESTW im

Bf. Karsdorf sowie Änderung der BÜ "Str. d. Einheit" und "Reinsdorfer Str. / L177" in

der Gemeinde Karsdorf

er Gem K10-Feinde Karsdorf Baubedingte Tötung und Verletzung von Tieren Der Einsatz von Maschinen kann im Zuge der Bautätigkeit zu Kollisionen mit Bodenbrütern, Reptilien und Amphibien führen. Des Weiteren besteht bei der Entnahme von Gehölzen die Gefahr eines Besatzes und damit der Störung bis hin zur Verletzung und Tötung von Individuen. Durch entsprechende Maßnahmen ist das Eintreten eines Verbotstatbestandes nach § 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden.D18 Thüringer Becken und Randplattenvermeidet/vermindert01_VA, 03_VA, 04_VA, 05_VA
K5-FHabitatverlust Avifauna Die Flächeninanspruchnahme im Zuge der Baufeldfreimachung kommt es zu einer temporären Beseitigung der Vegetationsdecke und somit zum Verlust von Bruthabitaten für die Avifauna. Hierbei sind die frei brütenden Gehölzbrüter betroffen. Aufgrund der Vielzahl an Gehölzstrukturen in der umliegenden Landschaft können die betroffenen Arten auf die Umgebung ausweichen.D18 Thüringer Becken und Randplattenvermeidet/vermindert01_VA, 03_VA, 04_VA, 08_A, 09_A

Bestands- und Konfliktplan (LBP, FFH-VS):K10-F:Unterlagen Nr.:13/K6-F:Unterlagen Nr.:12/K5-F:Unterlagen Nr.:12

Datum Einreichung Planungsunterlagen:24.06.2025

Kontroll-Nr.: 13.06.2025T11:52:19+02:00 #255352 Druckdatum: 13.06.2025 11:52 Seite: 2/ 2

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Projekt:T.016091188,T.016091187, T.016070232;PFA:Errichtung eines ESTW im

Bf. Karsdorf sowie Änderung der BÜ "Str. d. Einheit" und "Reinsdorfer Str. / L177" in

der Gemeinde Karsdorf

Maßnahmenblatt

Artenschutzrechtliche Vermeidung / Minderung / Schutz (VA), Maßnahmennummer:04_VA

Bezeichnung der Maßnahme:Vergrämung durch Strukturentfernung

Gesamtgröße der Maßnahme in qm:0

Temporäre Maßnahme:ja

Keine Flächen vorhanden

Lageplan der naturschutzfachlichen Maßnahme (LBP, FFH-VS): Unterlagen Nr.:12

Zeitpunkt der Durchführung:1 Jahr/e vor Projekt-Baubeginn

Entwicklungsziel der Maßnahme

Zielarten:Avi, Zauneidechse

Schutzvorrichtungen/-vorkehrungen:Vergrämung durch Strukturentfernung

Spezielle Habitatelemente/Strukturmerkmale:

Beschreibung der Tätigkeiten zur

Herstellung und Entwicklung:Im Bereich der geplanten BE-Flächen und allen Baufeldbereichen ist vorlaufend eine gestaffelte

Vergrämung von Reptilien auf den ruderalisierten BE-Flächen umzusetzen.

Vor Einrichtung der BE-Flächen ist im März eine Vergrämungsmahd durchzuführen, um geeignete Habitatstrukturen zu entfernen. Anschließend ist der vergrämte Bereich mittels Reptilien-/Amphibienschutzzaun einzufrieden um eine Wiederbesiedelung vor und

während des Bauvorhabens zu vermeiden.

Vor Baubeginn sind die Flächen durch die eingesetzte UBÜ (vgl. Maßnahmen 01_V) auf Reptilienfreiheit zu kontrollieren. Sollten sich noch Individuen im Baufeld oder den BE-Flächen befinden, sind diese abzusammeln und in unmittelbarer Nähe außerhalb der

Reptilienschutzzäune umzusetzen.

Der Abstand zwischen Mähwerk und Bodenoberfläche darf zum Schutz vorhandener Individuen 10 cm nicht unterschreiten. Die

Zauneidechsenfreiheit wird durch UBÜ festgestellt und die Flächen freigegeben.

Risikomanagement:nein

Dauer Herstellung und Entwicklung bis zur Erreichung des Zielzustandes (s. Anhang III-18):4 Woche/n

Unterhaltung:

Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):nicht erforderlich

Berichtspflichten nach § 17 Abs. 7 BNatSchG

Berichtsintervall bis zum Erreichen des Zielzustandes:Keine Angabe

Berichtsintervall Unterhaltungspflege:Keine Angabe

Maßnahme unter Berücksichtigung Klimawandel nachhaltig:ja

Kontroll-Nr.: 13.06.2025T11:52:19+02:00 #255353 Druckdatum: 13.06.2025 11:52 Seite: 1/ 2

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Projekt:T.016091188,T.016091187, T.016070232;PFA:Errichtung eines ESTW im

Bf. Karsdorf sowie Änderung der BÜ "Str. d. Einheit" und "Reinsdorfer Str. / L177" in

der Gemeinde Karsdorf

Konfliktbewältigung

Nr.BeschreibungNaturraumBeurteilungi. Verbindung m. Maßnahme
K10-FBaubedingte Tötung und Verletzung von Tieren Der Einsatz von Maschinen kann im Zuge der Bautätigkeit zu Kollisionen mit Bodenbrütern, Reptilien und Amphibien führen. Des Weiteren besteht bei der Entnahme von Gehölzen die Gefahr eines Besatzes und damit der Störung bis hin zur Verletzung und Tötung von Individuen. Durch entsprechende Maßnahmen ist das Eintreten eines Verbotstatbestandes nach § 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden.D18 Thüringer Becken und Randplattenvermeidet/vermindert01_VA, 03_VA, 04_VA, 05_VA
K5-FHabitatverlust Avifauna Die Flächeninanspruchnahme im Zuge der Baufeldfreimachung kommt es zu einer temporären Beseitigung der Vegetationsdecke und somit zum Verlust von Bruthabitaten für die Avifauna. Hierbei sind die frei brütenden Gehölzbrüter betroffen. Aufgrund der Vielzahl an Gehölzstrukturen in der umliegenden Landschaft können die betroffenen Arten auf die Umgebung ausweichen.D18 Thüringer Becken und Randplattenvermeidet/vermindert01_VA, 03_VA, 04_VA, 08_A, 09_A
K6-FHabitatverlust Zauneidechse Im Zuge der Baufeldfreimachung und der Herrichtung der BE-Fläche werden Ruderalfluren und Bahnbegleitgrün entfernt, welche Habitate für Zauneidechsen darstellen.D18 Thüringer Becken und Randplattenvermeidet/vermindert01_VA, 03_VA, 04_VA, 06_A, 07_A

Bestands- und Konfliktplan (LBP, FFH-VS):K10-F:Unterlagen Nr.:13/K6-F:Unterlagen Nr.:12/K5-F:Unterlagen Nr.:12

Datum Einreichung Planungsunterlagen:24.06.2025

Kontroll-Nr.: 13.06.2025T11:52:19+02:00 #255353 Druckdatum: 13.06.2025 11:52 Seite: 2/ 2

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Projekt:T.016091188,T.016091187, T.016070232;PFA:Errichtung eines ESTW im

Bf. Karsdorf sowie Änderung der BÜ "Str. d. Einheit" und "Reinsdorfer Str. / L177" in

der Gemeinde Karsdorf

Maßnahmenblatt

Artenschutzrechtliche Vermeidung / Minderung / Schutz (VA), Maßnahmennummer:05_VA

Bezeichnung der Maßnahme:Schaffung von Ausstiegshilfen für Kleintiere

Gesamtgröße der Maßnahme in qm:0

Temporäre Maßnahme:ja

Keine Flächen vorhanden

Lageplan der naturschutzfachlichen Maßnahme (LBP, FFH-VS): Unterlagen Nr.:12

Zeitpunkt der Durchführung:zeitgleich mit Projekt-Baubeginn

Entwicklungsziel der Maßnahme

Zielarten:Zauneidehse, Amphibien, Nager, Insektenfresser

Schutzvorrichtungen/-vorkehrungen:Ausstiegshilfen wie Jutebahnen, Äste o.ä.

Spezielle Habitatelemente/Strukturmerkmale:

Beschreibung der Tätigkeiten zur

Herstellung und Entwicklung:Um einer Fallenwirkung durch länger geöffnete Kabelführungssysteme oder Baugruben zu

entgehen, sind nach Einschätzung der UBÜ Ausstiegshilfen (z.B.: Jutebahnen oder Äste) an den entsprechenden Stellen

anzubringen, sodass die Tiere diese Bereiche selbstständig verlassen können. Diese Maßnahme ist nur notwendig, wenn längere Zeit (mind. 12 Stunden) keine Arbeiten an diesen Stellen stattfinden. Die Umsetzung der Maßnahme wird durch die UBÜ festgelegt.

Risikomanagement:nein

Dauer Herstellung und Entwicklung bis zur Erreichung des Zielzustandes (s. Anhang III-18):1 Tag/e

Unterhaltung:

Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):nicht erforderlich

Berichtspflichten nach § 17 Abs. 7 BNatSchG

Berichtsintervall bis zum Erreichen des Zielzustandes:Keine Angabe

Berichtsintervall Unterhaltungspflege:Keine Angabe

Maßnahme unter Berücksichtigung Klimawandel nachhaltig:ja

Konfliktbewältigung

Nr.BeschreibungNaturraumBeurteilungi. Verbindung m. Maßnahme
K10-FBaubedingte Tötung und Verletzung von Tieren Der Einsatz von Maschinen kann im Zuge der Bautätigkeit zu Kollisionen mit Bodenbrütern, Reptilien und Amphibien führen. Des Weiteren besteht bei der Entnahme von Gehölzen die Gefahr eines Besatzes und damit der Störung bis hin zur Verletzung und Tötung von Individuen. Durch entsprechende Maßnahmen ist das Eintreten eines Verbotstatbestandes nach § 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden.D18 Thüringer Becken und Randplattenvermeidet/vermindert01_VA, 03_VA, 04_VA, 05_VA

Kontroll-Nr.: 13.06.2025T11:52:19+02:00 #255354 Druckdatum: 13.06.2025 11:52 Seite: 1/ 2

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Projekt:T.016091188,T.016091187, T.016070232;PFA:Errichtung eines ESTW im

Bf. Karsdorf sowie Änderung der BÜ "Str. d. Einheit" und "Reinsdorfer Str. / L177" in

der Gemeinde Karsdorf

Bestands- und Konfliktplan (LBP, FFH-VS):K10-F:Unterlagen Nr.:13

Datum Einreichung Planungsunterlagen:24.06.2025

Kontroll-Nr.: 13.06.2025T11:52:19+02:00 #255354 Druckdatum: 13.06.2025 11:52 Seite: 2/ 2

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Projekt:T.016091188,T.016091187, T.016070232;PFA:Errichtung eines ESTW im

Bf. Karsdorf sowie Änderung der BÜ "Str. d. Einheit" und "Reinsdorfer Str. / L177" in

der Gemeinde Karsdorf

Maßnahmenblatt

Ausgleich, Maßnahmennummer:06_A

Bezeichnung der Maßnahme:Wiederherstellung der Ruderalfluren bauzeitlich genutzter Flächen

Gesamtgröße der Maßnahme in qm:1.640

Temporäre Maßnahme:nein

Flächennummer:1

Flurstück Nr.FlurGemarkungGemeindeKreisGrEVZ-Nr.Inanspruch- nahmeGepl. rechtl. SicherungInanspruch- nahme Fläche in qm
00133/00000-00003KarsdorfKarsdorfBurgenlandkreisVorübergehendEigentum579
00133/00000-00003KarsdorfKarsdorfBurgenlandkreisDauerhaftEigentum1.061

Ausgangszustand:Ruderalfluren

Schlüsselnummer Ausgangsbiotop (je Bundesland):URB

Lageplan der naturschutzfachlichen Maßnahme (LBP, FFH-VS): Unterlagen Nr.:12

Zeitpunkt der Durchführung:zeitgleich mit Projekt-Bauende

Entwicklungsziel der Maßnahme

Zielbiotop:Ruderalflur

Schlüsselnummer Zielbiotoptyp (je Bundesland):URB

Spezielle Habitatelemente/Strukturmerkmale:

Beschreibung der Tätigkeiten zur

Herstellung und Entwicklung:Nach Abschluss der Bauleistungen sind alle temporär genutzten Flächen (BE-Flächen,

Baustraßen) zu beräumen und in den ursprünglichen Zustand zurück zu versetzen. Dies inkludiert auch die vollständige

Beseitigung des aufgebrachten Fremdmaterials. Hierzu erfolgen als vorbereitende Maßnahme ggf. die Tiefenlockerung der Fläche zur Unterstützung der Wiedereinstellung durch Ansaat. Im Anschluss an diese Arbeiten wird die Fläche, welche vor Beginn der Baustelleneinrichtung mit Ruderalflur bewachsen war, mit einer gebietsheimischen Saatgutmischung (nach DIN 18917 | 2018-07

Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Rasen und Saatarbeiten) angesät.

Die Ansaat hat sich nach den, im Zuge der Baufeldfreimachung, entfernten Biotopen zu orientieren. Genutzt wird dabei

ausschließlich regionales Saatgut.

Risikomanagement:nein

Dauer Herstellung und Entwicklung bis zur Erreichung des Zielzustandes (s. Anhang III-18):1 Jahr/e

Unterhaltung:Herstellungspflege

Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):1 Jahr/e

Berichtspflichten nach § 17 Abs. 7 BNatSchG

Berichtsintervall bis zum Erreichen des Zielzustandes:6 Monat/e

Berichtsintervall Unterhaltungspflege:1 Jahr/e

Maßnahme unter Berücksichtigung Klimawandel nachhaltig:ja

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Projekt:T.016091188,T.016091187, T.016070232;PFA:Errichtung eines ESTW im

Bf. Karsdorf sowie Änderung der BÜ "Str. d. Einheit" und "Reinsdorfer Str. / L177" in

der Gemeinde Karsdorf

Konfliktbewältigung

Nr.BeschreibungNaturraumBeurteilungi. Verbindung m. Maßnahme
K1-BTemporärer Verlust bestehender Vegetationsflächen Mit der Realisierung des Bauvorhabens kommt es zu einem temporären Verlust von Vegetationsflächen im Rahmen der Baufeldfreimachung und der Einrichtung von BE-Flächen und Baustraßen.D18 Thüringer Becken und Randplattengleicht aus01_VA, 02_V, 06_A, 07_A, 08_A, 09_A
K2-BDauerhafter Verlust bestehender Vegetationsflächen Mit dem Bau des Modulgebäudes, einem Schalthaus und Wegen und der Erweiterung der BÜ kommt es zu einem dauerhaften Verlust von Vegetation.D18 Thüringer Becken und Randplattengleicht aus01_VA, 02_V, 06_A, 07_A, 08_A, 09_A
K3-BBeeinträchtigung und Verlust gesetzlich geschützter Biotope Bei der Umsetzung des Vorhabens kommt es baubedingt zu einer Beseitigung von gesetzlich geschützten Biotopen nach § 22 NatSchG LSA.D18 Thüringer Becken und Randplattengleicht aus01_VA, 02_V, 06_A, 07_A, 08_A, 09_A
K4-BTeilweise Versiegelung einer Kompensationsfläche der VDE8 Mit der Herstellung der Zufahrt von der Reinsdorfer Straße zum ESTW Modulgebäude kommt es zu einer Überbauung der Kompensationsfläche M62(c) aus dem Projekt der VDE8. Das Zielbiotop an sich wird nicht verändert, da der Pflanzabstand zwischen den Einzelbäumen 10 m beträgt und die Zuwegung zum ESTW zum ESTW eine Breite 8 m aufweisen wird. Die Fläche, die durch die neue Nutzung der Zuwegung überformt werden wird, wird vorab in der Bilanzierung nach BKompV berücksichtigt und an anderer Stelle ausgeglichen.D18 Thüringer Becken und Randplattengleicht aus01_VA, 02_V, 06_A, 07_A, 08_A, 09_A
K6-FHabitatverlust Zauneidechse Im Zuge der Baufeldfreimachung und der Herrichtung der BE-Fläche werden Ruderalfluren und Bahnbegleitgrün entfernt, welche Habitate für Zauneidechsen darstellen.D18 Thüringer Becken und Randplattengleicht aus01_VA, 03_VA, 04_VA, 06_A, 07_A
K7-BoVerdichtung und Überformung von Böden durch temporäre Flächeninanspruchnahme Durch die temporäre Inanspruchnahme von unbefestigten Flächen für Baustellen- einrichtung und Baustellenlogistik im Bereich der anthropogen überprägten Böden in Umfeld der Gleise und des Grünlandbodens werden die, z.T. schon eingeschränkten, natürlichen Bodenfunktionen beeinträchtigt. Durch Befahrung mit schweren Maschinen und Lagerung von Materialien wird der Boden verdichtet. Die Luft- und Wasserversorgung des Bodens wird eingeschränkt, die für Bodenorganismen und Pflanzen unabdingbar ist.D18 Thüringer Becken und Randplattengleicht aus01_VA, 06_A, 07_A
K8-BoVersiegelung von Boden durch dauerhafte Flächeninanspruchnahme Der Bau des ESTW inkl. Parkflächen sowie der Zuwegung und die Erweiterung der BÜ inkl. der Zuwegung zum Bahnsteig führen zu einer dauerhaften Neuversiegelung von Böden. Insgesamt werden im Zuge der Errichtung des Modulgebäudes (156 m²) und der Zuwegung vor dem Gebäude (86,2 m²) 242 m² Grünlandboden dauerhaft vollversiegelt. Für die Herstellung der Zufahrt (116 m²) und der KFZ-Stellplätze (93 m²) werden 209 m² Grünlandboden dauerhaft teilversiegelt. Versiegelte Böden sind nicht mehr in der Lage die natürlichen Bodenfunktionen zu erfüllen. Da eine Versiegelung an den betroffenen Standorten unabdingbar ist, müssen im Gegenzug Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen getroffen werden.D18 Thüringer Becken und Randplattengleicht aus01_VA, 06_A, 07_A

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Projekt:T.016091188,T.016091187, T.016070232;PFA:Errichtung eines ESTW im

Bf. Karsdorf sowie Änderung der BÜ "Str. d. Einheit" und "Reinsdorfer Str. / L177" in

der Gemeinde Karsdorf

Bestands- und Konfliktplan (LBP, FFH-VS):K8-Bo:Unterlagen Nr.:12/K7-Bo:Unterlagen Nr.:12/K4-B:Unterlagen Nr.:12/K3-

B:Unterlagen Nr.:12/K2-B:Unterlagen Nr.:12/K1-B:Unterlagen Nr.:12/K6-F:Unterlagen Nr.:12

Datum Einreichung Planungsunterlagen:24.06.2025

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Projekt:T.016091188,T.016091187, T.016070232;PFA:Errichtung eines ESTW im

Bf. Karsdorf sowie Änderung der BÜ "Str. d. Einheit" und "Reinsdorfer Str. / L177" in

der Gemeinde Karsdorf

Maßnahmenblatt

Ausgleich, Maßnahmennummer:07_A

Bezeichnung der Maßnahme:Rückbau des Stellwerks W4 mit anschließender Anpflanzung von Ruderalflur

Gesamtgröße der Maßnahme in qm:60

Temporäre Maßnahme:nein

Flächennummer:2

Flurstück Nr.FlurGemarkungGemeindeKreisGrEVZ-Nr.Inanspruch- nahmeGepl. rechtl. SicherungInanspruch- nahme Fläche in qm
00283/00000-00003KarsdorfKarsdorfBurgenlandkreisVorübergehendEigentum60

Ausgangszustand:Sonstige Bebauung

Schlüsselnummer Ausgangsbiotop (je Bundesland):BIY

Lageplan der naturschutzfachlichen Maßnahme (LBP, FFH-VS): Unterlagen Nr.:12

Zeitpunkt der Durchführung:zeitgleich mit Projekt-Bauende

Entwicklungsziel der Maßnahme

Zielbiotop:Ruderalflur

Schlüsselnummer Zielbiotoptyp (je Bundesland):URB

Spezielle Habitatelemente/Strukturmerkmale:

Beschreibung der Tätigkeiten zur

Herstellung und Entwicklung:Im Zuge der Bauarbeiten kommt es zum Abriss des Stellwerks W4. Auf der nun entsiegelten

Fläche werden bodenvorbereitende Maßnahmen durchgeführt. Und im Anschluss eine autochthone Regiosaatgut-Mischung

aufgebracht.

Hierzu zählen:

• Tiefenlockerung des verdichteten Bodens

• Entfernen von Steinen, Siedlungsmüll, etc.

• Aufbringen von Oberboden nach DIN 18915 | 2018-07 (Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten)

Risikomanagement:nein

Dauer Herstellung und Entwicklung bis zur Erreichung des Zielzustandes (s. Anhang III-18):1 Jahr/e

Unterhaltung:Herstellungsplege

Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):1 Jahr/e

Berichtspflichten nach § 17 Abs. 7 BNatSchG

Berichtsintervall bis zum Erreichen des Zielzustandes:Keine Angabe

Berichtsintervall Unterhaltungspflege:1 Jahr/e

Maßnahme unter Berücksichtigung Klimawandel nachhaltig:ja

Kontroll-Nr.: 13.06.2025T11:52:19+02:00 #255356 Druckdatum: 13.06.2025 11:52 Seite: 1/ 3

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Projekt:T.016091188,T.016091187, T.016070232;PFA:Errichtung eines ESTW im

Bf. Karsdorf sowie Änderung der BÜ "Str. d. Einheit" und "Reinsdorfer Str. / L177" in

der Gemeinde Karsdorf

Konfliktbewältigung

Nr.BeschreibungNaturraumBeurteilungi. Verbindung m. Maßnahme
K1-BTemporärer Verlust bestehender Vegetationsflächen Mit der Realisierung des Bauvorhabens kommt es zu einem temporären Verlust von Vegetationsflächen im Rahmen der Baufeldfreimachung und der Einrichtung von BE-Flächen und Baustraßen.D18 Thüringer Becken und Randplattengleicht aus01_VA, 02_V, 06_A, 07_A, 08_A, 09_A
K2-BDauerhafter Verlust bestehender Vegetationsflächen Mit dem Bau des Modulgebäudes, einem Schalthaus und Wegen und der Erweiterung der BÜ kommt es zu einem dauerhaften Verlust von Vegetation.D18 Thüringer Becken und Randplattengleicht aus01_VA, 02_V, 06_A, 07_A, 08_A, 09_A
K3-BBeeinträchtigung und Verlust gesetzlich geschützter Biotope Bei der Umsetzung des Vorhabens kommt es baubedingt zu einer Beseitigung von gesetzlich geschützten Biotopen nach § 22 NatSchG LSA.D18 Thüringer Becken und Randplattengleicht aus01_VA, 02_V, 06_A, 07_A, 08_A, 09_A
K4-BTeilweise Versiegelung einer Kompensationsfläche der VDE8 Mit der Herstellung der Zufahrt von der Reinsdorfer Straße zum ESTW Modulgebäude kommt es zu einer Überbauung der Kompensationsfläche M62(c) aus dem Projekt der VDE8. Das Zielbiotop an sich wird nicht verändert, da der Pflanzabstand zwischen den Einzelbäumen 10 m beträgt und die Zuwegung zum ESTW zum ESTW eine Breite 8 m aufweisen wird. Die Fläche, die durch die neue Nutzung der Zuwegung überformt werden wird, wird vorab in der Bilanzierung nach BKompV berücksichtigt und an anderer Stelle ausgeglichen.D18 Thüringer Becken und Randplattengleicht aus01_VA, 02_V, 06_A, 07_A, 08_A, 09_A
K6-FHabitatverlust Zauneidechse Im Zuge der Baufeldfreimachung und der Herrichtung der BE-Fläche werden Ruderalfluren und Bahnbegleitgrün entfernt, welche Habitate für Zauneidechsen darstellen.D18 Thüringer Becken und Randplattengleicht aus01_VA, 03_VA, 04_VA, 06_A, 07_A
K7-BoVerdichtung und Überformung von Böden durch temporäre Flächeninanspruchnahme Durch die temporäre Inanspruchnahme von unbefestigten Flächen für Baustellen- einrichtung und Baustellenlogistik im Bereich der anthropogen überprägten Böden in Umfeld der Gleise und des Grünlandbodens werden die, z.T. schon eingeschränkten, natürlichen Bodenfunktionen beeinträchtigt. Durch Befahrung mit schweren Maschinen und Lagerung von Materialien wird der Boden verdichtet. Die Luft- und Wasserversorgung des Bodens wird eingeschränkt, die für Bodenorganismen und Pflanzen unabdingbar ist.D18 Thüringer Becken und Randplattengleicht aus01_VA, 06_A, 07_A
K8-BoVersiegelung von Boden durch dauerhafte Flächeninanspruchnahme Der Bau des ESTW inkl. Parkflächen sowie der Zuwegung und die Erweiterung der BÜ inkl. der Zuwegung zum Bahnsteig führen zu einer dauerhaften Neuversiegelung von Böden. Insgesamt werden im Zuge der Errichtung des Modulgebäudes (156 m²) und der Zuwegung vor dem Gebäude (86,2 m²) 242 m² Grünlandboden dauerhaft vollversiegelt. Für die Herstellung der Zufahrt (116 m²) und der KFZ-Stellplätze (93 m²) werden 209 m² Grünlandboden dauerhaft teilversiegelt. Versiegelte Böden sind nicht mehr in der Lage die natürlichen Bodenfunktionen zu erfüllen. Da eine Versiegelung an den betroffenen Standorten unabdingbar ist, müssen im Gegenzug Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen getroffen werden.D18 Thüringer Becken und Randplattengleicht aus01_VA, 06_A, 07_A

Bestands- und Konfliktplan (LBP, FFH-VS):K8-Bo:Unterlagen Nr.:12/K7-Bo:Unterlagen Nr.:12/K4-B:Unterlagen Nr.:12/K3-

Kontroll-Nr.: 13.06.2025T11:52:19+02:00 #255356 Druckdatum: 13.06.2025 11:52 Seite: 2/ 3

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Projekt:T.016091188,T.016091187, T.016070232;PFA:Errichtung eines ESTW im

Bf. Karsdorf sowie Änderung der BÜ "Str. d. Einheit" und "Reinsdorfer Str. / L177" in

der Gemeinde Karsdorf

B:Unterlagen Nr.:12/K2-B:Unterlagen Nr.:12/K1-B:Unterlagen Nr.:12/K6-F:Unterlagen Nr.:12

Datum Einreichung Planungsunterlagen:24.06.2025

Kontroll-Nr.: 13.06.2025T11:52:19+02:00 #255356 Druckdatum: 13.06.2025 11:52 Seite: 3/ 3

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Projekt:T.016091188,T.016091187, T.016070232;PFA:Errichtung eines ESTW im

Bf. Karsdorf sowie Änderung der BÜ "Str. d. Einheit" und "Reinsdorfer Str. / L177" in

der Gemeinde Karsdorf

Maßnahmenblatt

Ausgleich, Maßnahmennummer:08_A

Bezeichnung der Maßnahme:Wiederherstellung der Feldgehölze bauzeitlich genutzter Flächen

Gesamtgröße der Maßnahme in qm:1.640

Temporäre Maßnahme:nein

Flächennummer:1

Flurstück Nr.FlurGemarkungGemeindeKreisGrEVZ-Nr.Inanspruch- nahmeGepl. rechtl. SicherungInanspruch- nahme Fläche in qm
00133/00000-00003KarsdorfKarsdorfBurgenlandkreisVorübergehendEigentum579
00133/00000-00003KarsdorfKarsdorfBurgenlandkreisDauerhaftEigentum1.061

Ausgangszustand:Ruderalfluren

Schlüsselnummer Ausgangsbiotop (je Bundesland):URB

Lageplan der naturschutzfachlichen Maßnahme (LBP, FFH-VS): Unterlagen Nr.:12

Zeitpunkt der Durchführung:zeitgleich mit Projekt-Bauende

Entwicklungsziel der Maßnahme

Zielbiotop:Gehölze

Schlüsselnummer Zielbiotoptyp (je Bundesland):HGA

Spezielle Habitatelemente/Strukturmerkmale:

Beschreibung der Tätigkeiten zur

Herstellung und Entwicklung:Nach Abschluss der Bauleistungen sind alle temporär genutzten Flächen (BE-Flächen,

Baustraßen) zu beräumen und in den ursprünglichen Zustand zurück zu versetzen. Dies inkludiert auch die vollständige

Beseitigung des aufgebrachten Fremdmaterials. Hierzu erfolgen als vorbereitende Maßnahme ggf. die Tiefenlockerung der BE- Fläche 6.2 zur Unterstützung der Anpflanzung von Sträuchern. Die Pflanzenauswahl hat sich nach dem gebietstypischen (Feld-) Gehölzen zu orientieren. Genutzt wird dabei ausschließlich regionales Pflanzgut. Für diese Pflanzungen ist der Anwuchs und die

Entwicklung durch geeignete Maßnahmen (Bewässern, Verbissschutz, Wildzaun etc.) zu sichern.

Freischnitt der Pflanzbereiche, Wässerung gem. AP

Risikomanagement:nein

Dauer Herstellung und Entwicklung bis zur Erreichung des Zielzustandes (s. Anhang III-18):3 Jahr/e

Unterhaltung:Ggf. Wässerung in Dürreperioden

Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):25 Jahr/e

Berichtspflichten nach § 17 Abs. 7 BNatSchG

Berichtsintervall bis zum Erreichen des Zielzustandes:6 Monat/e

Berichtsintervall Unterhaltungspflege:1 Jahr/e

Maßnahme unter Berücksichtigung Klimawandel nachhaltig:ja

Kontroll-Nr.: 13.06.2025T11:52:19+02:00 #255357 Druckdatum: 13.06.2025 11:52 Seite: 1/ 2

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Projekt:T.016091188,T.016091187, T.016070232;PFA:Errichtung eines ESTW im

Bf. Karsdorf sowie Änderung der BÜ "Str. d. Einheit" und "Reinsdorfer Str. / L177" in

der Gemeinde Karsdorf

Konfliktbewältigung

Nr.BeschreibungNaturraumBeurteilungi. Verbindung m. Maßnahme
K1-BTemporärer Verlust bestehender Vegetationsflächen Mit der Realisierung des Bauvorhabens kommt es zu einem temporären Verlust von Vegetationsflächen im Rahmen der Baufeldfreimachung und der Einrichtung von BE-Flächen und Baustraßen.D18 Thüringer Becken und Randplattengleicht aus01_VA, 02_V, 06_A, 07_A, 08_A, 09_A
K2-BDauerhafter Verlust bestehender Vegetationsflächen Mit dem Bau des Modulgebäudes, einem Schalthaus und Wegen und der Erweiterung der BÜ kommt es zu einem dauerhaften Verlust von Vegetation.D18 Thüringer Becken und Randplattengleicht aus01_VA, 02_V, 06_A, 07_A, 08_A, 09_A
K3-BBeeinträchtigung und Verlust gesetzlich geschützter Biotope Bei der Umsetzung des Vorhabens kommt es baubedingt zu einer Beseitigung von gesetzlich geschützten Biotopen nach § 22 NatSchG LSA.D18 Thüringer Becken und Randplattengleicht aus01_VA, 02_V, 06_A, 07_A, 08_A, 09_A
K4-BTeilweise Versiegelung einer Kompensationsfläche der VDE8 Mit der Herstellung der Zufahrt von der Reinsdorfer Straße zum ESTW Modulgebäude kommt es zu einer Überbauung der Kompensationsfläche M62(c) aus dem Projekt der VDE8. Das Zielbiotop an sich wird nicht verändert, da der Pflanzabstand zwischen den Einzelbäumen 10 m beträgt und die Zuwegung zum ESTW zum ESTW eine Breite 8 m aufweisen wird. Die Fläche, die durch die neue Nutzung der Zuwegung überformt werden wird, wird vorab in der Bilanzierung nach BKompV berücksichtigt und an anderer Stelle ausgeglichen.D18 Thüringer Becken und Randplattengleicht aus01_VA, 02_V, 06_A, 07_A, 08_A, 09_A
K5-FHabitatverlust Avifauna Die Flächeninanspruchnahme im Zuge der Baufeldfreimachung kommt es zu einer temporären Beseitigung der Vegetationsdecke und somit zum Verlust von Bruthabitaten für die Avifauna. Hierbei sind die frei brütenden Gehölzbrüter betroffen. Aufgrund der Vielzahl an Gehölzstrukturen in der umliegenden Landschaft können die betroffenen Arten auf die Umgebung ausweichen.D18 Thüringer Becken und Randplattengleicht aus01_VA, 03_VA, 04_VA, 08_A, 09_A

Bestands- und Konfliktplan (LBP, FFH-VS):K4-B:Unterlagen Nr.:12/K3-B:Unterlagen Nr.:12/K2-B:Unterlagen Nr.:12/K1-B:

Unterlagen Nr.:12/K5-F:Unterlagen Nr.:12

Datum Einreichung Planungsunterlagen:24.06.2025

Kontroll-Nr.: 13.06.2025T11:52:19+02:00 #255357 Druckdatum: 13.06.2025 11:52 Seite: 2/ 2

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Projekt:T.016091188,T.016091187, T.016070232;PFA:Errichtung eines ESTW im

Bf. Karsdorf sowie Änderung der BÜ "Str. d. Einheit" und "Reinsdorfer Str. / L177" in

der Gemeinde Karsdorf

Maßnahmenblatt

Ausgleich, Maßnahmennummer:09_A

Bezeichnung der Maßnahme:Anpflanzung von Feldgehölzen

Gesamtgröße der Maßnahme in qm:950

Temporäre Maßnahme:nein

Flächennummer:3

Flurstück Nr.FlurGemarkungGemeindeKreisGrEVZ-Nr.Inanspruch- nahmeGepl. rechtl. SicherungInanspruch- nahme Fläche in qm
00315/00000-00003KarsdorfKarsdorfBurgenlandkreisDauerhaftEigentum950

Ausgangszustand:Grünland

Schlüsselnummer Ausgangsbiotop (je Bundesland):GIA

Lageplan der naturschutzfachlichen Maßnahme (LBP, FFH-VS): Unterlagen Nr.:12

Zeitpunkt der Durchführung:1 Woche/n nach Projekt-Bauende

Entwicklungsziel der Maßnahme

Zielbiotop:Feldgehölze

Schlüsselnummer Zielbiotoptyp (je Bundesland):HGA

Spezielle Habitatelemente/Strukturmerkmale:

Beschreibung der Tätigkeiten zur

Herstellung und Entwicklung:Nach Abschluss der Bauarbeiten werden im Bereich der BE-Fläche 6.3 neben dem Modulgebäude

Feldgehölze in zwei Teilflächen (Teilflächen A und B) angepflanzt. Dies inkludiert auch die vollständige Beseitigung des aufgebrachten Fremdmaterials. Hierzu erfolgen als vorbereitende Maßnahme ggf. die Tiefenlockerung Flächen zur Unterstützung

der Anpflanzung von Sträuchern. Die Pflanzenauswahl hat sich nach dem gebietstypischen (Feld-) Gehölzen zu orientieren.

Genutzt wird dabei ausschließlich regionales Pflanzgut. Für diese Pflanzungen ist der Anwuchs und die Entwicklung durch

geeignete Maßnahmen (Bewässern, Verbissschutz, Wildzaun etc.) zu sichern.

Freischnitt der Pflanzbereiche, Wässerung gem. AP

Risikomanagement:nein

Dauer Herstellung und Entwicklung bis zur Erreichung des Zielzustandes (s. Anhang III-18):3 Jahr/e

Unterhaltung:Ggf. Wässerung in Dürreperioden.

Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):25 Jahr/e

Berichtspflichten nach § 17 Abs. 7 BNatSchG

Berichtsintervall bis zum Erreichen des Zielzustandes:6 Monat/e

Berichtsintervall Unterhaltungspflege:1 Jahr/e

Maßnahme unter Berücksichtigung Klimawandel nachhaltig:ja

Kontroll-Nr.: 13.06.2025T11:52:19+02:00 #255358 Druckdatum: 13.06.2025 11:52 Seite: 1/ 2

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Projekt:T.016091188,T.016091187, T.016070232;PFA:Errichtung eines ESTW im

Bf. Karsdorf sowie Änderung der BÜ "Str. d. Einheit" und "Reinsdorfer Str. / L177" in

der Gemeinde Karsdorf

Konfliktbewältigung

Nr.BeschreibungNaturraumBeurteilungi. Verbindung m. Maßnahme
K1-BTemporärer Verlust bestehender Vegetationsflächen Mit der Realisierung des Bauvorhabens kommt es zu einem temporären Verlust von Vegetationsflächen im Rahmen der Baufeldfreimachung und der Einrichtung von BE-Flächen und Baustraßen.D18 Thüringer Becken und Randplattengleicht aus01_VA, 02_V, 06_A, 07_A, 08_A, 09_A
K2-BDauerhafter Verlust bestehender Vegetationsflächen Mit dem Bau des Modulgebäudes, einem Schalthaus und Wegen und der Erweiterung der BÜ kommt es zu einem dauerhaften Verlust von Vegetation.D18 Thüringer Becken und Randplattengleicht aus01_VA, 02_V, 06_A, 07_A, 08_A, 09_A
K3-BBeeinträchtigung und Verlust gesetzlich geschützter Biotope Bei der Umsetzung des Vorhabens kommt es baubedingt zu einer Beseitigung von gesetzlich geschützten Biotopen nach § 22 NatSchG LSA.D18 Thüringer Becken und Randplattengleicht aus01_VA, 02_V, 06_A, 07_A, 08_A, 09_A
K4-BTeilweise Versiegelung einer Kompensationsfläche der VDE8 Mit der Herstellung der Zufahrt von der Reinsdorfer Straße zum ESTW Modulgebäude kommt es zu einer Überbauung der Kompensationsfläche M62(c) aus dem Projekt der VDE8. Das Zielbiotop an sich wird nicht verändert, da der Pflanzabstand zwischen den Einzelbäumen 10 m beträgt und die Zuwegung zum ESTW zum ESTW eine Breite 8 m aufweisen wird. Die Fläche, die durch die neue Nutzung der Zuwegung überformt werden wird, wird vorab in der Bilanzierung nach BKompV berücksichtigt und an anderer Stelle ausgeglichen.D18 Thüringer Becken und Randplattengleicht aus01_VA, 02_V, 06_A, 07_A, 08_A, 09_A
K5-FHabitatverlust Avifauna Die Flächeninanspruchnahme im Zuge der Baufeldfreimachung kommt es zu einer temporären Beseitigung der Vegetationsdecke und somit zum Verlust von Bruthabitaten für die Avifauna. Hierbei sind die frei brütenden Gehölzbrüter betroffen. Aufgrund der Vielzahl an Gehölzstrukturen in der umliegenden Landschaft können die betroffenen Arten auf die Umgebung ausweichen.D18 Thüringer Becken und Randplattengleicht aus01_VA, 03_VA, 04_VA, 08_A, 09_A

Bestands- und Konfliktplan (LBP, FFH-VS):K4-B:Unterlagen Nr.:12/K3-B:Unterlagen Nr.:12/K2-B:Unterlagen Nr.:12/K1-B:

Unterlagen Nr.:12/K5-F:Unterlagen Nr.:12

Datum Einreichung Planungsunterlagen:24.06.2025

Kontroll-Nr.: 13.06.2025T11:52:19+02:00 #255358 Druckdatum: 13.06.2025 11:52 Seite: 2/ 2

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