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Digital signiert von Kolleck, Julian
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Projekt:T.016091188,T.016091187, T.016070232;PFA:Errichtung eines ESTW im
Bf. Karsdorf sowie Änderung der BÜ "Str. d. Einheit" und "Reinsdorfer Str. / L177" in
der Gemeinde Karsdorf
Maßnahmenblatt
Artenschutzrechtliche Vermeidung / Minderung / Schutz (VA), Maßnahmennummer:01_VA
Bezeichnung der Maßnahme:Umweltfachliche Bauüberwachung (Generalist)
Gesamtgröße der Maßnahme in qm:0
Temporäre Maßnahme:ja
Keine Flächen vorhanden
Lageplan der naturschutzfachlichen Maßnahme (LBP, FFH-VS): Unterlagen Nr.:12
Zeitpunkt der Durchführung:6 Monat/e vor Projekt-Baubeginn
Entwicklungsziel der Maßnahme
Zielarten:Avifauna , Zauneidechse
Schutzvorrichtungen/-vorkehrungen:keine
Spezielle Habitatelemente/Strukturmerkmale:
Beschreibung der Tätigkeiten zur
Herstellung und Entwicklung:Zur Überprüfung und Sicherung der Umsetzung der ausgewiesenen Maßnahmen sowie sonstiger
umweltrelevanter Vorkommnisse, ist eine umweltfachliche Bauüberwachung: (UBÜ) Generalist (Natur-, Gewässer-,
Emissionsschutz sowie Boden- und Abfall) zu bestellen. Die UBÜ hat unter anderem zur Aufgabe, das Baufeld freizugeben und
erforderliche Baumfällungen und Gehölzrodungen zu prüfen.
Gemäß EBA Umweltleitfaden Teil VII (8) hat die umweltfachliche Bauüberwachung die Aufgabe, die Durchführung der Bauarbeiten unter umwelt- und naturschutzfachlichen Aspekten zu begleiten und zu kontrollieren. Die gesamte Baumaßnahme ist im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung zu betreuen, um die Einhaltung und Durchführung der geplanten Maßnahmen des Artenschutzes zu überwachen. Schwerpunkte sind hier die Kontrolle der Maßnahmen zum Artenschutz (vgl. Maßnahme 04_V) und die Kontrolle
des Stellwerks W4 auf Fledermausbesatz vor Abriss.
Risikomanagement:nein
Dauer Herstellung und Entwicklung bis zur Erreichung des Zielzustandes (s. Anhang III-18):0 Jahr/e
Unterhaltung:
Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):nicht erforderlich
Berichtspflichten nach § 17 Abs. 7 BNatSchG
Berichtsintervall bis zum Erreichen des Zielzustandes:6 Monat/e
Berichtsintervall Unterhaltungspflege:Keine Angabe
Maßnahme unter Berücksichtigung Klimawandel nachhaltig:ja
Kontroll-Nr.: 13.06.2025T11:52:19+02:00 #255350 Druckdatum: 13.06.2025 11:52 Seite: 1/ 3
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Projekt:T.016091188,T.016091187, T.016070232;PFA:Errichtung eines ESTW im
Bf. Karsdorf sowie Änderung der BÜ "Str. d. Einheit" und "Reinsdorfer Str. / L177" in
der Gemeinde Karsdorf
Konfliktbewältigung
| Nr. | Beschreibung | Naturraum | Beurteilung | i. Verbindung m. Maßnahme |
|---|---|---|---|---|
| K10-F | Baubedingte Tötung und Verletzung von Tieren Der Einsatz von Maschinen kann im Zuge der Bautätigkeit zu Kollisionen mit Bodenbrütern, Reptilien und Amphibien führen. Des Weiteren besteht bei der Entnahme von Gehölzen die Gefahr eines Besatzes und damit der Störung bis hin zur Verletzung und Tötung von Individuen. Durch entsprechende Maßnahmen ist das Eintreten eines Verbotstatbestandes nach § 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden. | D18 Thüringer Becken und Randplatten | vermeidet/vermindert | 01_VA, 03_VA, 04_VA, 05_VA |
| K1-B | Temporärer Verlust bestehender Vegetationsflächen Mit der Realisierung des Bauvorhabens kommt es zu einem temporären Verlust von Vegetationsflächen im Rahmen der Baufeldfreimachung und der Einrichtung von BE-Flächen und Baustraßen. | D18 Thüringer Becken und Randplatten | vermeidet/vermindert | 01_VA, 02_V, 06_A, 07_A, 08_A, 09_A |
| K2-B | Dauerhafter Verlust bestehender Vegetationsflächen Mit dem Bau des Modulgebäudes, einem Schalthaus und Wegen und der Erweiterung der BÜ kommt es zu einem dauerhaften Verlust von Vegetation. | D18 Thüringer Becken und Randplatten | vermeidet/vermindert | 01_VA, 02_V, 06_A, 07_A, 08_A, 09_A |
| K3-B | Beeinträchtigung und Verlust gesetzlich geschützter Biotope Bei der Umsetzung des Vorhabens kommt es baubedingt zu einer Beseitigung von gesetzlich geschützten Biotopen nach § 22 NatSchG LSA. | D18 Thüringer Becken und Randplatten | vermeidet/vermindert | 01_VA, 02_V, 06_A, 07_A, 08_A, 09_A |
| K4-B | Teilweise Versiegelung einer Kompensationsfläche der VDE8 Mit der Herstellung der Zufahrt von der Reinsdorfer Straße zum ESTW Modulgebäude kommt es zu einer Überbauung der Kompensationsfläche M62(c) aus dem Projekt der VDE8. Das Zielbiotop an sich wird nicht verändert, da der Pflanzabstand zwischen den Einzelbäumen 10 m beträgt und die Zuwegung zum ESTW zum ESTW eine Breite 8 m aufweisen wird. Die Fläche, die durch die neue Nutzung der Zuwegung überformt werden wird, wird vorab in der Bilanzierung nach BKompV berücksichtigt und an anderer Stelle ausgeglichen. | D18 Thüringer Becken und Randplatten | vermeidet/vermindert | 01_VA, 02_V, 06_A, 07_A, 08_A, 09_A |
| K5-F | Habitatverlust Avifauna Die Flächeninanspruchnahme im Zuge der Baufeldfreimachung kommt es zu einer temporären Beseitigung der Vegetationsdecke und somit zum Verlust von Bruthabitaten für die Avifauna. Hierbei sind die frei brütenden Gehölzbrüter betroffen. Aufgrund der Vielzahl an Gehölzstrukturen in der umliegenden Landschaft können die betroffenen Arten auf die Umgebung ausweichen. | D18 Thüringer Becken und Randplatten | vermeidet/vermindert | 01_VA, 03_VA, 04_VA, 08_A, 09_A |
| K6-F | Habitatverlust Zauneidechse Im Zuge der Baufeldfreimachung und der Herrichtung der BE-Fläche werden Ruderalfluren und Bahnbegleitgrün entfernt, welche Habitate für Zauneidechsen darstellen. | D18 Thüringer Becken und Randplatten | vermeidet/vermindert | 01_VA, 03_VA, 04_VA, 06_A, 07_A |
| K7-Bo | Verdichtung und Überformung von Böden durch temporäre Flächeninanspruchnahme Durch die temporäre Inanspruchnahme von unbefestigten Flächen für Baustellen- einrichtung und Baustellenlogistik im Bereich der anthropogen überprägten Böden in Umfeld der Gleise und des Grünlandbodens werden die, z.T. schon eingeschränkten, natürlichen Bodenfunktionen beeinträchtigt. Durch Befahrung mit schweren Maschinen und Lagerung von Materialien wird der Boden verdichtet. Die Luft- und Wasserversorgung des Bodens wird eingeschränkt, die für Bodenorganismen und Pflanzen unabdingbar ist. | D18 Thüringer Becken und Randplatten | vermeidet/vermindert | 01_VA, 06_A, 07_A |
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Bf. Karsdorf sowie Änderung der BÜ "Str. d. Einheit" und "Reinsdorfer Str. / L177" in
der Gemeinde Karsdorf
| er Gem K8-Bo | einde Karsdorf Versiegelung von Boden durch dauerhafte Flächeninanspruchnahme Der Bau des ESTW inkl. Parkflächen sowie der Zuwegung und die Erweiterung der BÜ inkl. der Zuwegung zum Bahnsteig führen zu einer dauerhaften Neuversiegelung von Böden. Insgesamt werden im Zuge der Errichtung des Modulgebäudes (156 m²) und der Zuwegung vor dem Gebäude (86,2 m²) 242 m² Grünlandboden dauerhaft vollversiegelt. Für die Herstellung der Zufahrt (116 m²) und der KFZ-Stellplätze (93 m²) werden 209 m² Grünlandboden dauerhaft teilversiegelt. Versiegelte Böden sind nicht mehr in der Lage die natürlichen Bodenfunktionen zu erfüllen. Da eine Versiegelung an den betroffenen Standorten unabdingbar ist, müssen im Gegenzug Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen getroffen werden. | D18 Thüringer Becken und Randplatten | vermeidet/vermindert | 01_VA, 06_A, 07_A |
|---|---|---|---|---|
| K9-B | Potentielle Gefährdung umliegender Biotopstrukturen Durch die unsachgemäße oder gesetzliche verbotene Durchführung der Baumaßnahmen können außerhalb der Baubereiche liegende Biotopstrukturen im Zuge von Befahrung, Lagerung von Material und Baumaschinen etc. beschädigt werden. | D18 Thüringer Becken und Randplatten | vermeidet/vermindert | 01_VA |
Bestands- und Konfliktplan (LBP, FFH-VS):K10-F:Unterlagen Nr.:13/K8-Bo:Unterlagen Nr.:12/K7-Bo:Unterlagen Nr.:12/K4-
B:Unterlagen Nr.:12/K3-B:Unterlagen Nr.:12/K9-B:Unterlagen Nr.:12/K2-B:Unterlagen Nr.:12/K1-B:Unterlagen Nr.:12/K6-
F:Unterlagen Nr.:12/K5-F:Unterlagen Nr.:12
Datum Einreichung Planungsunterlagen:24.06.2025
Kontroll-Nr.: 13.06.2025T11:52:19+02:00 #255350 Druckdatum: 13.06.2025 11:52 Seite: 3/ 3
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Projekt:T.016091188,T.016091187, T.016070232;PFA:Errichtung eines ESTW im
Bf. Karsdorf sowie Änderung der BÜ "Str. d. Einheit" und "Reinsdorfer Str. / L177" in
der Gemeinde Karsdorf
Maßnahmenblatt
Vermeidung / Minderung / Schutz (V), Maßnahmennummer:02_V
Bezeichnung der Maßnahme:Vegetationsschutz / Baum- und Wurzelschutz
Gesamtgröße der Maßnahme in qm:0
Temporäre Maßnahme:ja
Keine Flächen vorhanden
Lageplan der naturschutzfachlichen Maßnahme (LBP, FFH-VS): Unterlagen Nr.:12
Zeitpunkt der Durchführung:zeitgleich mit Projekt-Baubeginn
Entwicklungsziel der Maßnahme
Zielbiotop:Feldgehölze, Ruderalfluren
Schutzvorrichtungen/-vorkehrungen:Schutzzäune, Einzelbaumschutz
Schlüsselnummer Zielbiotoptyp (je Bundesland):HGA, URB
Spezielle Habitatelemente/Strukturmerkmale:
Beschreibung der Tätigkeiten zur
Herstellung und Entwicklung:Die Gehölzbestände am Stellwerk W4 und an der BE-Fläche 6.2 sind gemäß Maßnahmenplan
entsprechend mit ortsfesten Zäunen gemäß DIN-18920 zu schützen.
Um eine Beeinträchtigung der Bäume und Sträuchern zu vermeiden, sind bei der Herrichtung der BE-Flächen entsprechende
Gehölzschutzzäune aufzustellen. Bei Tiefbauarbeiten im Traufebereich von Gehölzen ist Wurzelschutz gemäß DIN-18920
durchzuführen. Das Baustellenpersonal ist entsprechend einzuweisen.
Risikomanagement:nein
Dauer Herstellung und Entwicklung bis zur Erreichung des Zielzustandes (s. Anhang III-18):1 Tag/e
Unterhaltung:
Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):nicht erforderlich
Berichtspflichten nach § 17 Abs. 7 BNatSchG
Berichtsintervall bis zum Erreichen des Zielzustandes:Keine Angabe
Berichtsintervall Unterhaltungspflege:Keine Angabe
Maßnahme unter Berücksichtigung Klimawandel nachhaltig:ja
Konfliktbewältigung
| Nr. | Beschreibung | Naturraum | Beurteilung | i. Verbindung m. Maßnahme |
|---|---|---|---|---|
| K2-B | Dauerhafter Verlust bestehender Vegetationsflächen Mit dem Bau des Modulgebäudes, einem Schalthaus und Wegen und der Erweiterung der BÜ kommt es zu einem dauerhaften Verlust von Vegetation. | D18 Thüringer Becken und Randplatten | vermeidet/vermindert | 01_VA, 02_V, 06_A, 07_A, 08_A, 09_A |
Kontroll-Nr.: 13.06.2025T11:52:19+02:00 #255351 Druckdatum: 13.06.2025 11:52 Seite: 1/ 2
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Projekt:T.016091188,T.016091187, T.016070232;PFA:Errichtung eines ESTW im
Bf. Karsdorf sowie Änderung der BÜ "Str. d. Einheit" und "Reinsdorfer Str. / L177" in
der Gemeinde Karsdorf
| er Gem K3-B | einde Karsdorf Beeinträchtigung und Verlust gesetzlich geschützter Biotope Bei der Umsetzung des Vorhabens kommt es baubedingt zu einer Beseitigung von gesetzlich geschützten Biotopen nach § 22 NatSchG LSA. | D18 Thüringer Becken und Randplatten | vermeidet/vermindert | 01_VA, 02_V, 06_A, 07_A, 08_A, 09_A |
|---|---|---|---|---|
| K4-B | Teilweise Versiegelung einer Kompensationsfläche der VDE8 Mit der Herstellung der Zufahrt von der Reinsdorfer Straße zum ESTW Modulgebäude kommt es zu einer Überbauung der Kompensationsfläche M62(c) aus dem Projekt der VDE8. Das Zielbiotop an sich wird nicht verändert, da der Pflanzabstand zwischen den Einzelbäumen 10 m beträgt und die Zuwegung zum ESTW zum ESTW eine Breite 8 m aufweisen wird. Die Fläche, die durch die neue Nutzung der Zuwegung überformt werden wird, wird vorab in der Bilanzierung nach BKompV berücksichtigt und an anderer Stelle ausgeglichen. | D18 Thüringer Becken und Randplatten | vermeidet/vermindert | 01_VA, 02_V, 06_A, 07_A, 08_A, 09_A |
| K1-B | Temporärer Verlust bestehender Vegetationsflächen Mit der Realisierung des Bauvorhabens kommt es zu einem temporären Verlust von Vegetationsflächen im Rahmen der Baufeldfreimachung und der Einrichtung von BE-Flächen und Baustraßen. | D18 Thüringer Becken und Randplatten | vermeidet/vermindert | 01_VA, 02_V, 06_A, 07_A, 08_A, 09_A |
Bestands- und Konfliktplan (LBP, FFH-VS):K4-B:Unterlagen Nr.:12/K3-B:Unterlagen Nr.:12/K2-B:Unterlagen Nr.:12/K1-B:
Unterlagen Nr.:12
Datum Einreichung Planungsunterlagen:24.06.2025
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Bf. Karsdorf sowie Änderung der BÜ "Str. d. Einheit" und "Reinsdorfer Str. / L177" in
der Gemeinde Karsdorf
Maßnahmenblatt
Artenschutzrechtliche Vermeidung / Minderung / Schutz (VA), Maßnahmennummer:03_VA
Bezeichnung der Maßnahme:Bauzeitenregelung
Gesamtgröße der Maßnahme in qm:0
Temporäre Maßnahme:ja
Keine Flächen vorhanden
Lageplan der naturschutzfachlichen Maßnahme (LBP, FFH-VS): Unterlagen Nr.:12
Zeitpunkt der Durchführung:zeitgleich mit Projekt-Baubeginn
Entwicklungsziel der Maßnahme
Zielarten:Avi, Zauneidechse, Fledermäuse
Schutzvorrichtungen/-vorkehrungen:zeitliche Begrenzung der Arbeitsschritte
Spezielle Habitatelemente/Strukturmerkmale:
Beschreibung der Tätigkeiten zur
Herstellung und Entwicklung:Die Schnitt-, Fäll- und Rodungsarbeiten von Gehölzen, Bäumen, Hecken und Gebüschen sowie
der Rückschnitt von Röhricht ist nach § 39 BNatSchG im Zeitraum zwischen 01. März und 30. September eines jeden Jahres nicht
zulässig.
Risikomanagement:nein
Dauer Herstellung und Entwicklung bis zur Erreichung des Zielzustandes (s. Anhang III-18):0 Jahr/e
Unterhaltung:
Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):nicht erforderlich
Berichtspflichten nach § 17 Abs. 7 BNatSchG
Berichtsintervall bis zum Erreichen des Zielzustandes:Keine Angabe
Berichtsintervall Unterhaltungspflege:Keine Angabe
Maßnahme unter Berücksichtigung Klimawandel nachhaltig:ja
Konfliktbewältigung
| Nr. | Beschreibung | Naturraum | Beurteilung | i. Verbindung m. Maßnahme |
|---|---|---|---|---|
| K6-F | Habitatverlust Zauneidechse Im Zuge der Baufeldfreimachung und der Herrichtung der BE-Fläche werden Ruderalfluren und Bahnbegleitgrün entfernt, welche Habitate für Zauneidechsen darstellen. | D18 Thüringer Becken und Randplatten | vermeidet/vermindert | 01_VA, 03_VA, 04_VA, 06_A, 07_A |
Kontroll-Nr.: 13.06.2025T11:52:19+02:00 #255352 Druckdatum: 13.06.2025 11:52 Seite: 1/ 2
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Bf. Karsdorf sowie Änderung der BÜ "Str. d. Einheit" und "Reinsdorfer Str. / L177" in
der Gemeinde Karsdorf
| er Gem K10-F | einde Karsdorf Baubedingte Tötung und Verletzung von Tieren Der Einsatz von Maschinen kann im Zuge der Bautätigkeit zu Kollisionen mit Bodenbrütern, Reptilien und Amphibien führen. Des Weiteren besteht bei der Entnahme von Gehölzen die Gefahr eines Besatzes und damit der Störung bis hin zur Verletzung und Tötung von Individuen. Durch entsprechende Maßnahmen ist das Eintreten eines Verbotstatbestandes nach § 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden. | D18 Thüringer Becken und Randplatten | vermeidet/vermindert | 01_VA, 03_VA, 04_VA, 05_VA |
|---|---|---|---|---|
| K5-F | Habitatverlust Avifauna Die Flächeninanspruchnahme im Zuge der Baufeldfreimachung kommt es zu einer temporären Beseitigung der Vegetationsdecke und somit zum Verlust von Bruthabitaten für die Avifauna. Hierbei sind die frei brütenden Gehölzbrüter betroffen. Aufgrund der Vielzahl an Gehölzstrukturen in der umliegenden Landschaft können die betroffenen Arten auf die Umgebung ausweichen. | D18 Thüringer Becken und Randplatten | vermeidet/vermindert | 01_VA, 03_VA, 04_VA, 08_A, 09_A |
Bestands- und Konfliktplan (LBP, FFH-VS):K10-F:Unterlagen Nr.:13/K6-F:Unterlagen Nr.:12/K5-F:Unterlagen Nr.:12
Datum Einreichung Planungsunterlagen:24.06.2025
Kontroll-Nr.: 13.06.2025T11:52:19+02:00 #255352 Druckdatum: 13.06.2025 11:52 Seite: 2/ 2
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Projekt:T.016091188,T.016091187, T.016070232;PFA:Errichtung eines ESTW im
Bf. Karsdorf sowie Änderung der BÜ "Str. d. Einheit" und "Reinsdorfer Str. / L177" in
der Gemeinde Karsdorf
Maßnahmenblatt
Artenschutzrechtliche Vermeidung / Minderung / Schutz (VA), Maßnahmennummer:04_VA
Bezeichnung der Maßnahme:Vergrämung durch Strukturentfernung
Gesamtgröße der Maßnahme in qm:0
Temporäre Maßnahme:ja
Keine Flächen vorhanden
Lageplan der naturschutzfachlichen Maßnahme (LBP, FFH-VS): Unterlagen Nr.:12
Zeitpunkt der Durchführung:1 Jahr/e vor Projekt-Baubeginn
Entwicklungsziel der Maßnahme
Zielarten:Avi, Zauneidechse
Schutzvorrichtungen/-vorkehrungen:Vergrämung durch Strukturentfernung
Spezielle Habitatelemente/Strukturmerkmale:
Beschreibung der Tätigkeiten zur
Herstellung und Entwicklung:Im Bereich der geplanten BE-Flächen und allen Baufeldbereichen ist vorlaufend eine gestaffelte
Vergrämung von Reptilien auf den ruderalisierten BE-Flächen umzusetzen.
Vor Einrichtung der BE-Flächen ist im März eine Vergrämungsmahd durchzuführen, um geeignete Habitatstrukturen zu entfernen. Anschließend ist der vergrämte Bereich mittels Reptilien-/Amphibienschutzzaun einzufrieden um eine Wiederbesiedelung vor und
während des Bauvorhabens zu vermeiden.
Vor Baubeginn sind die Flächen durch die eingesetzte UBÜ (vgl. Maßnahmen 01_V) auf Reptilienfreiheit zu kontrollieren. Sollten sich noch Individuen im Baufeld oder den BE-Flächen befinden, sind diese abzusammeln und in unmittelbarer Nähe außerhalb der
Reptilienschutzzäune umzusetzen.
Der Abstand zwischen Mähwerk und Bodenoberfläche darf zum Schutz vorhandener Individuen 10 cm nicht unterschreiten. Die
Zauneidechsenfreiheit wird durch UBÜ festgestellt und die Flächen freigegeben.
Risikomanagement:nein
Dauer Herstellung und Entwicklung bis zur Erreichung des Zielzustandes (s. Anhang III-18):4 Woche/n
Unterhaltung:
Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):nicht erforderlich
Berichtspflichten nach § 17 Abs. 7 BNatSchG
Berichtsintervall bis zum Erreichen des Zielzustandes:Keine Angabe
Berichtsintervall Unterhaltungspflege:Keine Angabe
Maßnahme unter Berücksichtigung Klimawandel nachhaltig:ja
Kontroll-Nr.: 13.06.2025T11:52:19+02:00 #255353 Druckdatum: 13.06.2025 11:52 Seite: 1/ 2
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Projekt:T.016091188,T.016091187, T.016070232;PFA:Errichtung eines ESTW im
Bf. Karsdorf sowie Änderung der BÜ "Str. d. Einheit" und "Reinsdorfer Str. / L177" in
der Gemeinde Karsdorf
Konfliktbewältigung
| Nr. | Beschreibung | Naturraum | Beurteilung | i. Verbindung m. Maßnahme |
|---|---|---|---|---|
| K10-F | Baubedingte Tötung und Verletzung von Tieren Der Einsatz von Maschinen kann im Zuge der Bautätigkeit zu Kollisionen mit Bodenbrütern, Reptilien und Amphibien führen. Des Weiteren besteht bei der Entnahme von Gehölzen die Gefahr eines Besatzes und damit der Störung bis hin zur Verletzung und Tötung von Individuen. Durch entsprechende Maßnahmen ist das Eintreten eines Verbotstatbestandes nach § 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden. | D18 Thüringer Becken und Randplatten | vermeidet/vermindert | 01_VA, 03_VA, 04_VA, 05_VA |
| K5-F | Habitatverlust Avifauna Die Flächeninanspruchnahme im Zuge der Baufeldfreimachung kommt es zu einer temporären Beseitigung der Vegetationsdecke und somit zum Verlust von Bruthabitaten für die Avifauna. Hierbei sind die frei brütenden Gehölzbrüter betroffen. Aufgrund der Vielzahl an Gehölzstrukturen in der umliegenden Landschaft können die betroffenen Arten auf die Umgebung ausweichen. | D18 Thüringer Becken und Randplatten | vermeidet/vermindert | 01_VA, 03_VA, 04_VA, 08_A, 09_A |
| K6-F | Habitatverlust Zauneidechse Im Zuge der Baufeldfreimachung und der Herrichtung der BE-Fläche werden Ruderalfluren und Bahnbegleitgrün entfernt, welche Habitate für Zauneidechsen darstellen. | D18 Thüringer Becken und Randplatten | vermeidet/vermindert | 01_VA, 03_VA, 04_VA, 06_A, 07_A |
Bestands- und Konfliktplan (LBP, FFH-VS):K10-F:Unterlagen Nr.:13/K6-F:Unterlagen Nr.:12/K5-F:Unterlagen Nr.:12
Datum Einreichung Planungsunterlagen:24.06.2025
Kontroll-Nr.: 13.06.2025T11:52:19+02:00 #255353 Druckdatum: 13.06.2025 11:52 Seite: 2/ 2
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Projekt:T.016091188,T.016091187, T.016070232;PFA:Errichtung eines ESTW im
Bf. Karsdorf sowie Änderung der BÜ "Str. d. Einheit" und "Reinsdorfer Str. / L177" in
der Gemeinde Karsdorf
Maßnahmenblatt
Artenschutzrechtliche Vermeidung / Minderung / Schutz (VA), Maßnahmennummer:05_VA
Bezeichnung der Maßnahme:Schaffung von Ausstiegshilfen für Kleintiere
Gesamtgröße der Maßnahme in qm:0
Temporäre Maßnahme:ja
Keine Flächen vorhanden
Lageplan der naturschutzfachlichen Maßnahme (LBP, FFH-VS): Unterlagen Nr.:12
Zeitpunkt der Durchführung:zeitgleich mit Projekt-Baubeginn
Entwicklungsziel der Maßnahme
Zielarten:Zauneidehse, Amphibien, Nager, Insektenfresser
Schutzvorrichtungen/-vorkehrungen:Ausstiegshilfen wie Jutebahnen, Äste o.ä.
Spezielle Habitatelemente/Strukturmerkmale:
Beschreibung der Tätigkeiten zur
Herstellung und Entwicklung:Um einer Fallenwirkung durch länger geöffnete Kabelführungssysteme oder Baugruben zu
entgehen, sind nach Einschätzung der UBÜ Ausstiegshilfen (z.B.: Jutebahnen oder Äste) an den entsprechenden Stellen
anzubringen, sodass die Tiere diese Bereiche selbstständig verlassen können. Diese Maßnahme ist nur notwendig, wenn längere Zeit (mind. 12 Stunden) keine Arbeiten an diesen Stellen stattfinden. Die Umsetzung der Maßnahme wird durch die UBÜ festgelegt.
Risikomanagement:nein
Dauer Herstellung und Entwicklung bis zur Erreichung des Zielzustandes (s. Anhang III-18):1 Tag/e
Unterhaltung:
Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):nicht erforderlich
Berichtspflichten nach § 17 Abs. 7 BNatSchG
Berichtsintervall bis zum Erreichen des Zielzustandes:Keine Angabe
Berichtsintervall Unterhaltungspflege:Keine Angabe
Maßnahme unter Berücksichtigung Klimawandel nachhaltig:ja
Konfliktbewältigung
| Nr. | Beschreibung | Naturraum | Beurteilung | i. Verbindung m. Maßnahme |
|---|---|---|---|---|
| K10-F | Baubedingte Tötung und Verletzung von Tieren Der Einsatz von Maschinen kann im Zuge der Bautätigkeit zu Kollisionen mit Bodenbrütern, Reptilien und Amphibien führen. Des Weiteren besteht bei der Entnahme von Gehölzen die Gefahr eines Besatzes und damit der Störung bis hin zur Verletzung und Tötung von Individuen. Durch entsprechende Maßnahmen ist das Eintreten eines Verbotstatbestandes nach § 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden. | D18 Thüringer Becken und Randplatten | vermeidet/vermindert | 01_VA, 03_VA, 04_VA, 05_VA |
Kontroll-Nr.: 13.06.2025T11:52:19+02:00 #255354 Druckdatum: 13.06.2025 11:52 Seite: 1/ 2
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Projekt:T.016091188,T.016091187, T.016070232;PFA:Errichtung eines ESTW im
Bf. Karsdorf sowie Änderung der BÜ "Str. d. Einheit" und "Reinsdorfer Str. / L177" in
der Gemeinde Karsdorf
Bestands- und Konfliktplan (LBP, FFH-VS):K10-F:Unterlagen Nr.:13
Datum Einreichung Planungsunterlagen:24.06.2025
Kontroll-Nr.: 13.06.2025T11:52:19+02:00 #255354 Druckdatum: 13.06.2025 11:52 Seite: 2/ 2
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Projekt:T.016091188,T.016091187, T.016070232;PFA:Errichtung eines ESTW im
Bf. Karsdorf sowie Änderung der BÜ "Str. d. Einheit" und "Reinsdorfer Str. / L177" in
der Gemeinde Karsdorf
Maßnahmenblatt
Ausgleich, Maßnahmennummer:06_A
Bezeichnung der Maßnahme:Wiederherstellung der Ruderalfluren bauzeitlich genutzter Flächen
Gesamtgröße der Maßnahme in qm:1.640
Temporäre Maßnahme:nein
Flächennummer:1
| Flurstück Nr. | Flur | Gemarkung | Gemeinde | Kreis | GrEVZ-Nr. | Inanspruch- nahme | Gepl. rechtl. Sicherung | Inanspruch- nahme Fläche in qm |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 00133/00000-00 | 003 | Karsdorf | Karsdorf | Burgenlandkreis | Vorübergehend | Eigentum | 579 | |
| 00133/00000-00 | 003 | Karsdorf | Karsdorf | Burgenlandkreis | Dauerhaft | Eigentum | 1.061 |
Ausgangszustand:Ruderalfluren
Schlüsselnummer Ausgangsbiotop (je Bundesland):URB
Lageplan der naturschutzfachlichen Maßnahme (LBP, FFH-VS): Unterlagen Nr.:12
Zeitpunkt der Durchführung:zeitgleich mit Projekt-Bauende
Entwicklungsziel der Maßnahme
Zielbiotop:Ruderalflur
Schlüsselnummer Zielbiotoptyp (je Bundesland):URB
Spezielle Habitatelemente/Strukturmerkmale:
Beschreibung der Tätigkeiten zur
Herstellung und Entwicklung:Nach Abschluss der Bauleistungen sind alle temporär genutzten Flächen (BE-Flächen,
Baustraßen) zu beräumen und in den ursprünglichen Zustand zurück zu versetzen. Dies inkludiert auch die vollständige
Beseitigung des aufgebrachten Fremdmaterials. Hierzu erfolgen als vorbereitende Maßnahme ggf. die Tiefenlockerung der Fläche zur Unterstützung der Wiedereinstellung durch Ansaat. Im Anschluss an diese Arbeiten wird die Fläche, welche vor Beginn der Baustelleneinrichtung mit Ruderalflur bewachsen war, mit einer gebietsheimischen Saatgutmischung (nach DIN 18917 | 2018-07
Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Rasen und Saatarbeiten) angesät.
Die Ansaat hat sich nach den, im Zuge der Baufeldfreimachung, entfernten Biotopen zu orientieren. Genutzt wird dabei
ausschließlich regionales Saatgut.
Risikomanagement:nein
Dauer Herstellung und Entwicklung bis zur Erreichung des Zielzustandes (s. Anhang III-18):1 Jahr/e
Unterhaltung:Herstellungspflege
Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):1 Jahr/e
Berichtspflichten nach § 17 Abs. 7 BNatSchG
Berichtsintervall bis zum Erreichen des Zielzustandes:6 Monat/e
Berichtsintervall Unterhaltungspflege:1 Jahr/e
Maßnahme unter Berücksichtigung Klimawandel nachhaltig:ja
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Projekt:T.016091188,T.016091187, T.016070232;PFA:Errichtung eines ESTW im
Bf. Karsdorf sowie Änderung der BÜ "Str. d. Einheit" und "Reinsdorfer Str. / L177" in
der Gemeinde Karsdorf
Konfliktbewältigung
| Nr. | Beschreibung | Naturraum | Beurteilung | i. Verbindung m. Maßnahme |
|---|---|---|---|---|
| K1-B | Temporärer Verlust bestehender Vegetationsflächen Mit der Realisierung des Bauvorhabens kommt es zu einem temporären Verlust von Vegetationsflächen im Rahmen der Baufeldfreimachung und der Einrichtung von BE-Flächen und Baustraßen. | D18 Thüringer Becken und Randplatten | gleicht aus | 01_VA, 02_V, 06_A, 07_A, 08_A, 09_A |
| K2-B | Dauerhafter Verlust bestehender Vegetationsflächen Mit dem Bau des Modulgebäudes, einem Schalthaus und Wegen und der Erweiterung der BÜ kommt es zu einem dauerhaften Verlust von Vegetation. | D18 Thüringer Becken und Randplatten | gleicht aus | 01_VA, 02_V, 06_A, 07_A, 08_A, 09_A |
| K3-B | Beeinträchtigung und Verlust gesetzlich geschützter Biotope Bei der Umsetzung des Vorhabens kommt es baubedingt zu einer Beseitigung von gesetzlich geschützten Biotopen nach § 22 NatSchG LSA. | D18 Thüringer Becken und Randplatten | gleicht aus | 01_VA, 02_V, 06_A, 07_A, 08_A, 09_A |
| K4-B | Teilweise Versiegelung einer Kompensationsfläche der VDE8 Mit der Herstellung der Zufahrt von der Reinsdorfer Straße zum ESTW Modulgebäude kommt es zu einer Überbauung der Kompensationsfläche M62(c) aus dem Projekt der VDE8. Das Zielbiotop an sich wird nicht verändert, da der Pflanzabstand zwischen den Einzelbäumen 10 m beträgt und die Zuwegung zum ESTW zum ESTW eine Breite 8 m aufweisen wird. Die Fläche, die durch die neue Nutzung der Zuwegung überformt werden wird, wird vorab in der Bilanzierung nach BKompV berücksichtigt und an anderer Stelle ausgeglichen. | D18 Thüringer Becken und Randplatten | gleicht aus | 01_VA, 02_V, 06_A, 07_A, 08_A, 09_A |
| K6-F | Habitatverlust Zauneidechse Im Zuge der Baufeldfreimachung und der Herrichtung der BE-Fläche werden Ruderalfluren und Bahnbegleitgrün entfernt, welche Habitate für Zauneidechsen darstellen. | D18 Thüringer Becken und Randplatten | gleicht aus | 01_VA, 03_VA, 04_VA, 06_A, 07_A |
| K7-Bo | Verdichtung und Überformung von Böden durch temporäre Flächeninanspruchnahme Durch die temporäre Inanspruchnahme von unbefestigten Flächen für Baustellen- einrichtung und Baustellenlogistik im Bereich der anthropogen überprägten Böden in Umfeld der Gleise und des Grünlandbodens werden die, z.T. schon eingeschränkten, natürlichen Bodenfunktionen beeinträchtigt. Durch Befahrung mit schweren Maschinen und Lagerung von Materialien wird der Boden verdichtet. Die Luft- und Wasserversorgung des Bodens wird eingeschränkt, die für Bodenorganismen und Pflanzen unabdingbar ist. | D18 Thüringer Becken und Randplatten | gleicht aus | 01_VA, 06_A, 07_A |
| K8-Bo | Versiegelung von Boden durch dauerhafte Flächeninanspruchnahme Der Bau des ESTW inkl. Parkflächen sowie der Zuwegung und die Erweiterung der BÜ inkl. der Zuwegung zum Bahnsteig führen zu einer dauerhaften Neuversiegelung von Böden. Insgesamt werden im Zuge der Errichtung des Modulgebäudes (156 m²) und der Zuwegung vor dem Gebäude (86,2 m²) 242 m² Grünlandboden dauerhaft vollversiegelt. Für die Herstellung der Zufahrt (116 m²) und der KFZ-Stellplätze (93 m²) werden 209 m² Grünlandboden dauerhaft teilversiegelt. Versiegelte Böden sind nicht mehr in der Lage die natürlichen Bodenfunktionen zu erfüllen. Da eine Versiegelung an den betroffenen Standorten unabdingbar ist, müssen im Gegenzug Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen getroffen werden. | D18 Thüringer Becken und Randplatten | gleicht aus | 01_VA, 06_A, 07_A |
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Projekt:T.016091188,T.016091187, T.016070232;PFA:Errichtung eines ESTW im
Bf. Karsdorf sowie Änderung der BÜ "Str. d. Einheit" und "Reinsdorfer Str. / L177" in
der Gemeinde Karsdorf
Bestands- und Konfliktplan (LBP, FFH-VS):K8-Bo:Unterlagen Nr.:12/K7-Bo:Unterlagen Nr.:12/K4-B:Unterlagen Nr.:12/K3-
B:Unterlagen Nr.:12/K2-B:Unterlagen Nr.:12/K1-B:Unterlagen Nr.:12/K6-F:Unterlagen Nr.:12
Datum Einreichung Planungsunterlagen:24.06.2025
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Projekt:T.016091188,T.016091187, T.016070232;PFA:Errichtung eines ESTW im
Bf. Karsdorf sowie Änderung der BÜ "Str. d. Einheit" und "Reinsdorfer Str. / L177" in
der Gemeinde Karsdorf
Maßnahmenblatt
Ausgleich, Maßnahmennummer:07_A
Bezeichnung der Maßnahme:Rückbau des Stellwerks W4 mit anschließender Anpflanzung von Ruderalflur
Gesamtgröße der Maßnahme in qm:60
Temporäre Maßnahme:nein
Flächennummer:2
| Flurstück Nr. | Flur | Gemarkung | Gemeinde | Kreis | GrEVZ-Nr. | Inanspruch- nahme | Gepl. rechtl. Sicherung | Inanspruch- nahme Fläche in qm |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 00283/00000-00 | 003 | Karsdorf | Karsdorf | Burgenlandkreis | Vorübergehend | Eigentum | 60 |
Ausgangszustand:Sonstige Bebauung
Schlüsselnummer Ausgangsbiotop (je Bundesland):BIY
Lageplan der naturschutzfachlichen Maßnahme (LBP, FFH-VS): Unterlagen Nr.:12
Zeitpunkt der Durchführung:zeitgleich mit Projekt-Bauende
Entwicklungsziel der Maßnahme
Zielbiotop:Ruderalflur
Schlüsselnummer Zielbiotoptyp (je Bundesland):URB
Spezielle Habitatelemente/Strukturmerkmale:
Beschreibung der Tätigkeiten zur
Herstellung und Entwicklung:Im Zuge der Bauarbeiten kommt es zum Abriss des Stellwerks W4. Auf der nun entsiegelten
Fläche werden bodenvorbereitende Maßnahmen durchgeführt. Und im Anschluss eine autochthone Regiosaatgut-Mischung
aufgebracht.
Hierzu zählen:
• Tiefenlockerung des verdichteten Bodens
• Entfernen von Steinen, Siedlungsmüll, etc.
• Aufbringen von Oberboden nach DIN 18915 | 2018-07 (Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten)
Risikomanagement:nein
Dauer Herstellung und Entwicklung bis zur Erreichung des Zielzustandes (s. Anhang III-18):1 Jahr/e
Unterhaltung:Herstellungsplege
Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):1 Jahr/e
Berichtspflichten nach § 17 Abs. 7 BNatSchG
Berichtsintervall bis zum Erreichen des Zielzustandes:Keine Angabe
Berichtsintervall Unterhaltungspflege:1 Jahr/e
Maßnahme unter Berücksichtigung Klimawandel nachhaltig:ja
Kontroll-Nr.: 13.06.2025T11:52:19+02:00 #255356 Druckdatum: 13.06.2025 11:52 Seite: 1/ 3
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Projekt:T.016091188,T.016091187, T.016070232;PFA:Errichtung eines ESTW im
Bf. Karsdorf sowie Änderung der BÜ "Str. d. Einheit" und "Reinsdorfer Str. / L177" in
der Gemeinde Karsdorf
Konfliktbewältigung
| Nr. | Beschreibung | Naturraum | Beurteilung | i. Verbindung m. Maßnahme |
|---|---|---|---|---|
| K1-B | Temporärer Verlust bestehender Vegetationsflächen Mit der Realisierung des Bauvorhabens kommt es zu einem temporären Verlust von Vegetationsflächen im Rahmen der Baufeldfreimachung und der Einrichtung von BE-Flächen und Baustraßen. | D18 Thüringer Becken und Randplatten | gleicht aus | 01_VA, 02_V, 06_A, 07_A, 08_A, 09_A |
| K2-B | Dauerhafter Verlust bestehender Vegetationsflächen Mit dem Bau des Modulgebäudes, einem Schalthaus und Wegen und der Erweiterung der BÜ kommt es zu einem dauerhaften Verlust von Vegetation. | D18 Thüringer Becken und Randplatten | gleicht aus | 01_VA, 02_V, 06_A, 07_A, 08_A, 09_A |
| K3-B | Beeinträchtigung und Verlust gesetzlich geschützter Biotope Bei der Umsetzung des Vorhabens kommt es baubedingt zu einer Beseitigung von gesetzlich geschützten Biotopen nach § 22 NatSchG LSA. | D18 Thüringer Becken und Randplatten | gleicht aus | 01_VA, 02_V, 06_A, 07_A, 08_A, 09_A |
| K4-B | Teilweise Versiegelung einer Kompensationsfläche der VDE8 Mit der Herstellung der Zufahrt von der Reinsdorfer Straße zum ESTW Modulgebäude kommt es zu einer Überbauung der Kompensationsfläche M62(c) aus dem Projekt der VDE8. Das Zielbiotop an sich wird nicht verändert, da der Pflanzabstand zwischen den Einzelbäumen 10 m beträgt und die Zuwegung zum ESTW zum ESTW eine Breite 8 m aufweisen wird. Die Fläche, die durch die neue Nutzung der Zuwegung überformt werden wird, wird vorab in der Bilanzierung nach BKompV berücksichtigt und an anderer Stelle ausgeglichen. | D18 Thüringer Becken und Randplatten | gleicht aus | 01_VA, 02_V, 06_A, 07_A, 08_A, 09_A |
| K6-F | Habitatverlust Zauneidechse Im Zuge der Baufeldfreimachung und der Herrichtung der BE-Fläche werden Ruderalfluren und Bahnbegleitgrün entfernt, welche Habitate für Zauneidechsen darstellen. | D18 Thüringer Becken und Randplatten | gleicht aus | 01_VA, 03_VA, 04_VA, 06_A, 07_A |
| K7-Bo | Verdichtung und Überformung von Böden durch temporäre Flächeninanspruchnahme Durch die temporäre Inanspruchnahme von unbefestigten Flächen für Baustellen- einrichtung und Baustellenlogistik im Bereich der anthropogen überprägten Böden in Umfeld der Gleise und des Grünlandbodens werden die, z.T. schon eingeschränkten, natürlichen Bodenfunktionen beeinträchtigt. Durch Befahrung mit schweren Maschinen und Lagerung von Materialien wird der Boden verdichtet. Die Luft- und Wasserversorgung des Bodens wird eingeschränkt, die für Bodenorganismen und Pflanzen unabdingbar ist. | D18 Thüringer Becken und Randplatten | gleicht aus | 01_VA, 06_A, 07_A |
| K8-Bo | Versiegelung von Boden durch dauerhafte Flächeninanspruchnahme Der Bau des ESTW inkl. Parkflächen sowie der Zuwegung und die Erweiterung der BÜ inkl. der Zuwegung zum Bahnsteig führen zu einer dauerhaften Neuversiegelung von Böden. Insgesamt werden im Zuge der Errichtung des Modulgebäudes (156 m²) und der Zuwegung vor dem Gebäude (86,2 m²) 242 m² Grünlandboden dauerhaft vollversiegelt. Für die Herstellung der Zufahrt (116 m²) und der KFZ-Stellplätze (93 m²) werden 209 m² Grünlandboden dauerhaft teilversiegelt. Versiegelte Böden sind nicht mehr in der Lage die natürlichen Bodenfunktionen zu erfüllen. Da eine Versiegelung an den betroffenen Standorten unabdingbar ist, müssen im Gegenzug Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen getroffen werden. | D18 Thüringer Becken und Randplatten | gleicht aus | 01_VA, 06_A, 07_A |
Bestands- und Konfliktplan (LBP, FFH-VS):K8-Bo:Unterlagen Nr.:12/K7-Bo:Unterlagen Nr.:12/K4-B:Unterlagen Nr.:12/K3-
Kontroll-Nr.: 13.06.2025T11:52:19+02:00 #255356 Druckdatum: 13.06.2025 11:52 Seite: 2/ 3
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Projekt:T.016091188,T.016091187, T.016070232;PFA:Errichtung eines ESTW im
Bf. Karsdorf sowie Änderung der BÜ "Str. d. Einheit" und "Reinsdorfer Str. / L177" in
der Gemeinde Karsdorf
B:Unterlagen Nr.:12/K2-B:Unterlagen Nr.:12/K1-B:Unterlagen Nr.:12/K6-F:Unterlagen Nr.:12
Datum Einreichung Planungsunterlagen:24.06.2025
Kontroll-Nr.: 13.06.2025T11:52:19+02:00 #255356 Druckdatum: 13.06.2025 11:52 Seite: 3/ 3
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Projekt:T.016091188,T.016091187, T.016070232;PFA:Errichtung eines ESTW im
Bf. Karsdorf sowie Änderung der BÜ "Str. d. Einheit" und "Reinsdorfer Str. / L177" in
der Gemeinde Karsdorf
Maßnahmenblatt
Ausgleich, Maßnahmennummer:08_A
Bezeichnung der Maßnahme:Wiederherstellung der Feldgehölze bauzeitlich genutzter Flächen
Gesamtgröße der Maßnahme in qm:1.640
Temporäre Maßnahme:nein
Flächennummer:1
| Flurstück Nr. | Flur | Gemarkung | Gemeinde | Kreis | GrEVZ-Nr. | Inanspruch- nahme | Gepl. rechtl. Sicherung | Inanspruch- nahme Fläche in qm |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 00133/00000-00 | 003 | Karsdorf | Karsdorf | Burgenlandkreis | Vorübergehend | Eigentum | 579 | |
| 00133/00000-00 | 003 | Karsdorf | Karsdorf | Burgenlandkreis | Dauerhaft | Eigentum | 1.061 |
Ausgangszustand:Ruderalfluren
Schlüsselnummer Ausgangsbiotop (je Bundesland):URB
Lageplan der naturschutzfachlichen Maßnahme (LBP, FFH-VS): Unterlagen Nr.:12
Zeitpunkt der Durchführung:zeitgleich mit Projekt-Bauende
Entwicklungsziel der Maßnahme
Zielbiotop:Gehölze
Schlüsselnummer Zielbiotoptyp (je Bundesland):HGA
Spezielle Habitatelemente/Strukturmerkmale:
Beschreibung der Tätigkeiten zur
Herstellung und Entwicklung:Nach Abschluss der Bauleistungen sind alle temporär genutzten Flächen (BE-Flächen,
Baustraßen) zu beräumen und in den ursprünglichen Zustand zurück zu versetzen. Dies inkludiert auch die vollständige
Beseitigung des aufgebrachten Fremdmaterials. Hierzu erfolgen als vorbereitende Maßnahme ggf. die Tiefenlockerung der BE- Fläche 6.2 zur Unterstützung der Anpflanzung von Sträuchern. Die Pflanzenauswahl hat sich nach dem gebietstypischen (Feld-) Gehölzen zu orientieren. Genutzt wird dabei ausschließlich regionales Pflanzgut. Für diese Pflanzungen ist der Anwuchs und die
Entwicklung durch geeignete Maßnahmen (Bewässern, Verbissschutz, Wildzaun etc.) zu sichern.
Freischnitt der Pflanzbereiche, Wässerung gem. AP
Risikomanagement:nein
Dauer Herstellung und Entwicklung bis zur Erreichung des Zielzustandes (s. Anhang III-18):3 Jahr/e
Unterhaltung:Ggf. Wässerung in Dürreperioden
Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):25 Jahr/e
Berichtspflichten nach § 17 Abs. 7 BNatSchG
Berichtsintervall bis zum Erreichen des Zielzustandes:6 Monat/e
Berichtsintervall Unterhaltungspflege:1 Jahr/e
Maßnahme unter Berücksichtigung Klimawandel nachhaltig:ja
Kontroll-Nr.: 13.06.2025T11:52:19+02:00 #255357 Druckdatum: 13.06.2025 11:52 Seite: 1/ 2
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Projekt:T.016091188,T.016091187, T.016070232;PFA:Errichtung eines ESTW im
Bf. Karsdorf sowie Änderung der BÜ "Str. d. Einheit" und "Reinsdorfer Str. / L177" in
der Gemeinde Karsdorf
Konfliktbewältigung
| Nr. | Beschreibung | Naturraum | Beurteilung | i. Verbindung m. Maßnahme |
|---|---|---|---|---|
| K1-B | Temporärer Verlust bestehender Vegetationsflächen Mit der Realisierung des Bauvorhabens kommt es zu einem temporären Verlust von Vegetationsflächen im Rahmen der Baufeldfreimachung und der Einrichtung von BE-Flächen und Baustraßen. | D18 Thüringer Becken und Randplatten | gleicht aus | 01_VA, 02_V, 06_A, 07_A, 08_A, 09_A |
| K2-B | Dauerhafter Verlust bestehender Vegetationsflächen Mit dem Bau des Modulgebäudes, einem Schalthaus und Wegen und der Erweiterung der BÜ kommt es zu einem dauerhaften Verlust von Vegetation. | D18 Thüringer Becken und Randplatten | gleicht aus | 01_VA, 02_V, 06_A, 07_A, 08_A, 09_A |
| K3-B | Beeinträchtigung und Verlust gesetzlich geschützter Biotope Bei der Umsetzung des Vorhabens kommt es baubedingt zu einer Beseitigung von gesetzlich geschützten Biotopen nach § 22 NatSchG LSA. | D18 Thüringer Becken und Randplatten | gleicht aus | 01_VA, 02_V, 06_A, 07_A, 08_A, 09_A |
| K4-B | Teilweise Versiegelung einer Kompensationsfläche der VDE8 Mit der Herstellung der Zufahrt von der Reinsdorfer Straße zum ESTW Modulgebäude kommt es zu einer Überbauung der Kompensationsfläche M62(c) aus dem Projekt der VDE8. Das Zielbiotop an sich wird nicht verändert, da der Pflanzabstand zwischen den Einzelbäumen 10 m beträgt und die Zuwegung zum ESTW zum ESTW eine Breite 8 m aufweisen wird. Die Fläche, die durch die neue Nutzung der Zuwegung überformt werden wird, wird vorab in der Bilanzierung nach BKompV berücksichtigt und an anderer Stelle ausgeglichen. | D18 Thüringer Becken und Randplatten | gleicht aus | 01_VA, 02_V, 06_A, 07_A, 08_A, 09_A |
| K5-F | Habitatverlust Avifauna Die Flächeninanspruchnahme im Zuge der Baufeldfreimachung kommt es zu einer temporären Beseitigung der Vegetationsdecke und somit zum Verlust von Bruthabitaten für die Avifauna. Hierbei sind die frei brütenden Gehölzbrüter betroffen. Aufgrund der Vielzahl an Gehölzstrukturen in der umliegenden Landschaft können die betroffenen Arten auf die Umgebung ausweichen. | D18 Thüringer Becken und Randplatten | gleicht aus | 01_VA, 03_VA, 04_VA, 08_A, 09_A |
Bestands- und Konfliktplan (LBP, FFH-VS):K4-B:Unterlagen Nr.:12/K3-B:Unterlagen Nr.:12/K2-B:Unterlagen Nr.:12/K1-B:
Unterlagen Nr.:12/K5-F:Unterlagen Nr.:12
Datum Einreichung Planungsunterlagen:24.06.2025
Kontroll-Nr.: 13.06.2025T11:52:19+02:00 #255357 Druckdatum: 13.06.2025 11:52 Seite: 2/ 2
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Projekt:T.016091188,T.016091187, T.016070232;PFA:Errichtung eines ESTW im
Bf. Karsdorf sowie Änderung der BÜ "Str. d. Einheit" und "Reinsdorfer Str. / L177" in
der Gemeinde Karsdorf
Maßnahmenblatt
Ausgleich, Maßnahmennummer:09_A
Bezeichnung der Maßnahme:Anpflanzung von Feldgehölzen
Gesamtgröße der Maßnahme in qm:950
Temporäre Maßnahme:nein
Flächennummer:3
| Flurstück Nr. | Flur | Gemarkung | Gemeinde | Kreis | GrEVZ-Nr. | Inanspruch- nahme | Gepl. rechtl. Sicherung | Inanspruch- nahme Fläche in qm |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 00315/00000-00 | 003 | Karsdorf | Karsdorf | Burgenlandkreis | Dauerhaft | Eigentum | 950 |
Ausgangszustand:Grünland
Schlüsselnummer Ausgangsbiotop (je Bundesland):GIA
Lageplan der naturschutzfachlichen Maßnahme (LBP, FFH-VS): Unterlagen Nr.:12
Zeitpunkt der Durchführung:1 Woche/n nach Projekt-Bauende
Entwicklungsziel der Maßnahme
Zielbiotop:Feldgehölze
Schlüsselnummer Zielbiotoptyp (je Bundesland):HGA
Spezielle Habitatelemente/Strukturmerkmale:
Beschreibung der Tätigkeiten zur
Herstellung und Entwicklung:Nach Abschluss der Bauarbeiten werden im Bereich der BE-Fläche 6.3 neben dem Modulgebäude
Feldgehölze in zwei Teilflächen (Teilflächen A und B) angepflanzt. Dies inkludiert auch die vollständige Beseitigung des aufgebrachten Fremdmaterials. Hierzu erfolgen als vorbereitende Maßnahme ggf. die Tiefenlockerung Flächen zur Unterstützung
der Anpflanzung von Sträuchern. Die Pflanzenauswahl hat sich nach dem gebietstypischen (Feld-) Gehölzen zu orientieren.
Genutzt wird dabei ausschließlich regionales Pflanzgut. Für diese Pflanzungen ist der Anwuchs und die Entwicklung durch
geeignete Maßnahmen (Bewässern, Verbissschutz, Wildzaun etc.) zu sichern.
Freischnitt der Pflanzbereiche, Wässerung gem. AP
Risikomanagement:nein
Dauer Herstellung und Entwicklung bis zur Erreichung des Zielzustandes (s. Anhang III-18):3 Jahr/e
Unterhaltung:Ggf. Wässerung in Dürreperioden.
Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):25 Jahr/e
Berichtspflichten nach § 17 Abs. 7 BNatSchG
Berichtsintervall bis zum Erreichen des Zielzustandes:6 Monat/e
Berichtsintervall Unterhaltungspflege:1 Jahr/e
Maßnahme unter Berücksichtigung Klimawandel nachhaltig:ja
Kontroll-Nr.: 13.06.2025T11:52:19+02:00 #255358 Druckdatum: 13.06.2025 11:52 Seite: 1/ 2
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Projekt:T.016091188,T.016091187, T.016070232;PFA:Errichtung eines ESTW im
Bf. Karsdorf sowie Änderung der BÜ "Str. d. Einheit" und "Reinsdorfer Str. / L177" in
der Gemeinde Karsdorf
Konfliktbewältigung
| Nr. | Beschreibung | Naturraum | Beurteilung | i. Verbindung m. Maßnahme |
|---|---|---|---|---|
| K1-B | Temporärer Verlust bestehender Vegetationsflächen Mit der Realisierung des Bauvorhabens kommt es zu einem temporären Verlust von Vegetationsflächen im Rahmen der Baufeldfreimachung und der Einrichtung von BE-Flächen und Baustraßen. | D18 Thüringer Becken und Randplatten | gleicht aus | 01_VA, 02_V, 06_A, 07_A, 08_A, 09_A |
| K2-B | Dauerhafter Verlust bestehender Vegetationsflächen Mit dem Bau des Modulgebäudes, einem Schalthaus und Wegen und der Erweiterung der BÜ kommt es zu einem dauerhaften Verlust von Vegetation. | D18 Thüringer Becken und Randplatten | gleicht aus | 01_VA, 02_V, 06_A, 07_A, 08_A, 09_A |
| K3-B | Beeinträchtigung und Verlust gesetzlich geschützter Biotope Bei der Umsetzung des Vorhabens kommt es baubedingt zu einer Beseitigung von gesetzlich geschützten Biotopen nach § 22 NatSchG LSA. | D18 Thüringer Becken und Randplatten | gleicht aus | 01_VA, 02_V, 06_A, 07_A, 08_A, 09_A |
| K4-B | Teilweise Versiegelung einer Kompensationsfläche der VDE8 Mit der Herstellung der Zufahrt von der Reinsdorfer Straße zum ESTW Modulgebäude kommt es zu einer Überbauung der Kompensationsfläche M62(c) aus dem Projekt der VDE8. Das Zielbiotop an sich wird nicht verändert, da der Pflanzabstand zwischen den Einzelbäumen 10 m beträgt und die Zuwegung zum ESTW zum ESTW eine Breite 8 m aufweisen wird. Die Fläche, die durch die neue Nutzung der Zuwegung überformt werden wird, wird vorab in der Bilanzierung nach BKompV berücksichtigt und an anderer Stelle ausgeglichen. | D18 Thüringer Becken und Randplatten | gleicht aus | 01_VA, 02_V, 06_A, 07_A, 08_A, 09_A |
| K5-F | Habitatverlust Avifauna Die Flächeninanspruchnahme im Zuge der Baufeldfreimachung kommt es zu einer temporären Beseitigung der Vegetationsdecke und somit zum Verlust von Bruthabitaten für die Avifauna. Hierbei sind die frei brütenden Gehölzbrüter betroffen. Aufgrund der Vielzahl an Gehölzstrukturen in der umliegenden Landschaft können die betroffenen Arten auf die Umgebung ausweichen. | D18 Thüringer Becken und Randplatten | gleicht aus | 01_VA, 03_VA, 04_VA, 08_A, 09_A |