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Vorhaben: Unterlage 12.1
Errichtung eines elektronischen Stellwerks im Bahnhof Karsdorf sowie Änderung der Bahnübergänge "Str. d. Einheit" (Bahn-km 20,5) und "Reinsdorfer Str. / L177" (Bahn-km 21,3) in der Gemeinde Karsdorf Strecke 6726 km 19,251 bis km 22,370
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Erläuterungsbericht
| 0 | Ausgangsverfahren: Antragsfassung | 21.08.2025 | |
|---|---|---|---|
| Index | Änderungen bzw. Ergänzungen | Planungsstand | |
| Vorhabenträgerin: DB InfraGO AG Anlagen- und Instandhaltung- management Netz Erfurt Bahnhofstr. 23 99084 Erfurt Datum Unterschrift: Datum Unterschrift Datum Unterschrift | |||
| Vertreter der Vorhabenträgerin: DB InfraGO AG Projekt STE Leipzig/Halle Großer Brockhaus 5 04103 Leipzig Datum: 21.08.2025 Unterschrift: i.V. Kuhnt | Verfasser: PTB Magdeburg GmbH Unternehmensbereich Umweltmanagement Genthiner Straße 26/2739114 Magdeburg Datum: 21.08.2025 Unterschrift: | ||
| Genehmigungsvermerk Eisenbahn-Bundesamt |
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Unterlage 12.1
Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
Erläuterungsbericht
Vorhabenbezeichnung "Errichtung eines elektronischen Stellwerks im Bahnhof Karsdorf sowie Änderung der Bahnübergänge "Str. d. Einheit" (Bahn-km 20,5) und "Reinsdorfer Str. / L177" (Bahn-km 21,3) in der Gemeinde Karsdorf" Streckennummer/Strecke: 6726, Naumburg (Saale) - Nebra
Auftraggeber: DB InfraGO AG Projekte STE Leipzig / Halle I.II-SO-L-S Großer Brockhaus 5 04103 Leipzig
Auftragnehmer: PTB Magdeburg GmbH Unternehmensbereich Umweltmanagement Genthiner Straße 26/27 39114 Magdeburg
Ansprechpartner PTB: B.Sc. Martin Kunze E-Mail: Martin.Kunze@ptb-ingenieure.de Tel.: 0151 23770695 Standort: Niederlassung Magdeburg
Projektnr. PTB: 1120038-001
Datum: 21.08.2025
bearbeitet: geprüft: freigegeben: i. A. Kunze i.V. J. Kolleck i.V. J. Kolleck
„PTB“ – Ingenieurbüro für Planung, Geschäftsführer: Bankverbindung: Technologie und Bauüberwachung Dipl.-Ing. Reiner Dudda Sparkasse Magdeburg Magdeburg GmbH Dipl.-Ing. AlexanderDudda DE49 8105 3272 0641 0571 13 AG Stendal HRB 104081 NOLADE21MDG Genthiner Straße 26 / 27 www.PTB-Ingenieure.de 39114 Magdeburg Info@PTB-Ingenieure.de
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Inhaltsverzeichnis
Einleitung .......................................................................................................................6 Anlass und Aufgabenstellung .................................................................................. 6 Rechtliche Grundlagen ....................................................................................... 6 Beschreibung des Vorhabens ................................................................................. 7 Technische Darstellung ...................................................................................... 7 Relevante Wirkfaktoren ....................................................................................... 7 Abgrenzung des Untersuchungsraumes .................................................................10 .......................................................................10 Feststellung der zu erfassenden Schutzgüter und Untersuchungsraumbreiten ................................................................................11 Einordnung in den Naturraum ............................................................................11 Daten und Methodik ...............................................................................................12 Datengrundlagen ...............................................................................................12 Methodik ............................................................................................................12 Übergeordnete Planungen und besonders geschützte Bereiche ............................14 Raumplanung, Fachplanung, Landschaftsplanung ............................................14 Natura-2000-Gebiete .........................................................................................14 Gesetzlich geschützte Biotope ...........................................................................15 Geschützte Teile von Natur und Landschaft.......................................................16 Erfassung und Bewertung des vorhandenen Zustands ........................................... 18 Biotope ...................................................................................................................18 Schutzgüter und Funktionen nach Anlage 1 Spalte 1 und 2 BKompV ....................21 Tiere ..................................................................................................................21 Pflanzen .............................................................................................................27 Boden ................................................................................................................28 Wasser ..............................................................................................................30 Klima und Luft ....................................................................................................32 Landschaftsbild ..................................................................................................34 Konfliktanalyse ............................................................................................................ 36 Ermittlung und Bewertung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen von Biotopen durch das Vorhaben ................................................................................36 Wirkungen des Vorhabens auf Biotope ..............................................................36 Ermittlung und Bewertung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen von Schutzgütern und Funktionen nach Anlage 1 Spalte 1 und 2 BKompV durch das Vorhaben .........................................................................................................39
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Tiere ..................................................................................................................40 Pflanzen .............................................................................................................41 Boden ................................................................................................................42 Wasser ..............................................................................................................45 Klima und Luft ....................................................................................................45 Landschaftsbild ..................................................................................................46 Vermeidung von Beeinträchtigungen von Biotopen durch das Vorhaben ...............47 Vermeidungsmaßnahmen ..................................................................................47 Vermeidung von Beeinträchtigungen von Schutzgütern und Funktionen nach Anlage 1 Spalte 1 und 2 BKompV durch das Vorhaben .........................................48 Tiere ..................................................................................................................49 Pflanzen .............................................................................................................50 Boden ................................................................................................................50 Wasser ..............................................................................................................51 Klima/Luft ...........................................................................................................51 Landschaftsbild ..................................................................................................51 Übersicht der Vermeidungsmaßnahmen ............................................................52 Ermittlung des biotopwertbezogenen Kompensationsbedarfs für beeinträchtigte Biotope ...................................................................................................................52 Ermittlung des funktionsspezifischen Kompensationsbedarf für beeinträchtigte Schutzgüter nach § 7 Abs. 2 Satz 1 BKompV .........................................................52 Kompensationsmaßnahmen ....................................................................................... 53 Biotopwertbezogene Kompensationsmaßnahmen für beeinträchtigte Biotope .......53 Funktionsspezifische Kompensationsmaßnahmen für beeinträchtigte Schutzgüter nach § 7 Abs. 2 Satz 1 BKompV .........................................................54 Übersicht Maßnahmenkonzept ...............................................................................55 Berücksichtigung agrarstruktureller Belange gemäß § 10 BKompV ........................55 Ersatzgeld .................................................................................................................... 56 Zusammenfassung ...................................................................................................... 57 Literatur und Quellen .................................................................................................. 58
Anlagen
Anlage 1: Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
Anlage 2: Antrag auf Zulassung einer Ausnahme von den Verboten nach § 30 NatSchG
Anlage 3: Antrag auf Zulassung einer Ausnahme von den Verboten der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Unstrut-Triasland“
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Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 Untersuchungsraum im Bereich der Ortslage Karsdorf, nicht maßstäblich. .......10 Abbildung 2 Übersichtskarte Hochwasserrisiko HQ200 (hellrote Linie) im Bereich Karsdorf [Quelle: LHW, bearbeitet, Maßstab 1:10.000] ...................................32 Abbildung 3 Klimadiagramm für Karsdorf [Quelle: Climate-Data.org]....................................33
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1 Relevante Wirkfaktoren für das Bauvorhaben ........................................................ 8 Tabelle 2 Natura-2000-Gebiete innerhalb eines 1:000 m Radius um das UR .......................14 Tabelle 3 Gesetzlich geschützte Biotope im UR ...................................................................15 Tabelle 4 Übersicht der Biotoptypen vor dem Eingriff im UR ................................................19 Tabelle 5 Wertstufen für das Schutzgut Tiere .......................................................................21 Tabelle 6 Potentiell vorkommende Fledermausarten innerhalb eines 5-km-Radius um das BV ............................................................................................................22 Tabelle 7 Ergebnisse der Potentialanalyse ...........................................................................23 Tabelle 8 Ergebnisse der Brutvogelkartierung ......................................................................25 Tabelle 9 Leitbodenformen im UR ........................................................................................28 Tabelle 10 Vorbelastungen der Böden im UR .......................................................................28 Tabelle 11 Grundwasserkörper im UR ..................................................................................30 Tabelle 12 Mittelbare Grundwassermessstelle zum UR ........................................................30 Tabelle 13 Erfassung Landschaftsbild im UR .......................................................................34 Tabelle 14 Erhebliche Beeinträchtigung von Biotopen ..........................................................37 Tabelle 15 Erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere von Biotopen ........................37 Tabelle 16 Matrix zur Feststellung der Schwere der zu erwartenden Beeinträchtigungen gemäß Anlage 3 BKompV - Schutzgut Biotope ...............................................38 Tabelle 17 Matrix zur Feststellung der Schwere der zu erwartenden Beeinträchtigungen des Schutzguts Tiere ......................................................................................41 Tabelle 18 Matrix zur Feststellung der Schwere der zu erwartenden Beeinträchtigungen des Schutzguts Pflanzen .................................................................................42 Tabelle 19 Matrix zur Feststellung der Schwere der zu erwartenden Beeinträchtigungen des Schutzguts Boden ....................................................................................43 Tabelle 20 Matrix zur Feststellung der Schwere der zu erwartenden Beeinträchtigungen des Schutzguts Wasser ..................................................................................45 Tabelle 21 Matrix zur Feststellung der Schwere der zu erwartenden Beeinträchtigungen des Schutzguts Klima/Luft ...............................................................................46
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Tabelle 22 Matrix zur Feststellung der Schwere der zu erwartenden Beeinträchtigungen des Schutzguts Landschaftsbild ....................................................................47 Tabelle 23 Übersicht Vermeidungsmaßnahmen ...................................................................52 Tabelle 24 Maßnahmenübersicht mit Konfliktzuordnung ......................................................55
Abkürzungsverzeichnis
BE Baustelleneinrichtung BfN Bundesamt für Naturschutz BKompV Bundeskompensationsverordnung (Verordnung über die Vermeidung und die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung) BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz BÜ Bahnübergang BÜSA Bahnübergangssicherungsanlage BV Bauvorhaben BoVEK Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept CEF-Maßnahme continuous ecological functionality-measures, übersetzt: Maßnahme zum Erhalt der ökologischen Funktion DB Deutsche Bahn EBA Eisenbahn-Bundesamt ESTW Elektronisches Stellwerk EU Europäische Union EÜ Eisenbahnüberführung EuGH Europäischer Gerichtshof EU-WRRL Europäische Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) FFH-RL Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) FSC-Maßnahme measures to ensure a favorable conservation status, übersetzt: Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes GOK Geländeoberkante GrwV Grundwasserverordnung GW Grundwasser GWK Grundwasserkörper HQ100 100-jähriges Hochwasser HP Haltepunkt LBP Landschaftspflegerische Begleitplanung LSG Landschaftsschutzgebiet MTB Messtischblatt NHN Normalhöhennull NP Naturpark NSG Naturschutzgebiet PSS Planumsschutzschicht RiL Richtlinie RL Rote Liste UR Untersuchungsraum VDE Verkehrsprojekt Deutsche Einheit VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz WRRL Wasserrahmenrichtlinie WHG Wasserhaushaltsgesetz
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Einleitung
Anlass und Aufgabenstellung
Die signaltechnischen Anlagen der beiden momentan im Bahnhof Karsdorf vorhandenen Stellwerksbereiche befinden sich in einem nicht mehr zeitgemäßen Zustand. Die Stellwerke sollen daher im Rahmen dieses Projekts auf den derzeitigen Stand der Technik erneuert und entsprechend durch ein elektronisches Stellwerk ersetzt werden. Dies umfasst insbesondere der Neubau eines entsprechenden elektronischen Stellwerks und der Rückbau des bestehenden Stellwerks W4 (ca. km 21,3). Dies ermöglicht die Zusammenlegung beider momentan im Bahnhof Karsdorf vorhandenen Stellwerksbereiche. Folgemaßnahmen dieses Vorhabens sind die Änderungen von zwei vorhandenen Bahnübergangssicherungsanlagen (BÜSA) im Stellbereich des neuen ESTWs zur Anpassung an die neue Stellwerkstechnik. Zur Umsetzung der o.g. Projektziele sind neben der signaltechnischen Neuausrüstung der Bahnhöfe auch Anpassungen bzw. Erneuerung des Kabelführungssystems, der elektrischen Energieanlagen sowie der Telekommunikationsanlagen notwendig.
Rechtliche Grundlagen
Mit der Planung des Bauvorhabens ist ein Planrechtsverfahren nach § 18 AEG [1] i. V. m. § 74 Abs. 1 VwVfG [2] (Planfeststellungsverfahren) durchzuführen.
Eine umfassende Beteiligung der Träger öffentlicher Belange muss somit stattfinden. Weiterhin ist die Einhaltung gesetzlicher Regelungen sicherzustellen. Diese sind enthalten in den Bundes- und Landesgesetzen sowie in weiteren Vorschriften vom Eisbahnbundesamt (EBA) und der DB AG selbst.
Die Wahrnehmung der Belange des Naturschutzes nach dem Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) [3] erfolgt im Rahmen dieser Fachbeitrages.
Das geplante Vorhaben stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft nach § 14 BNatSchG dar. Gemäß § 14 Abs. 1 BNatSchG sind Eingriffe in Natur und Landschaft Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.
Nach Landesrecht Sachsen-Anhalt [4] gilt ergänzend zu § 14 des BNatSchG der § 6 (1) und (2) NatSchG LSA. In diesem wurden ergänzend zum Bundesrecht folgende Angaben hinzugefügt:
„(1) Abweichend von § 14 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes ist in der Regel kein Eingriff, wenn auf Flächen, die in der Vergangenheit rechtmäßig bebaut oder für verkehrliche Zwecke genutzt worden sind erneut genutzt werden, Biotope, die durch Sukzession oder Pflege entstanden sind, beseitigt werden oder das Landschaftsbild verändert wird. […]“.
Ein Eingriff in Natur und Landschaft ist in erster Linie zu vermeiden. Unvermeidbare Eingriffe sind gemäß § 15 Abs. 2 BNatSchG auszugleichen bzw. zu ersetzen.
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Den Eingriff entsprechend zu analysieren, zu bewerten und wenn nötig zu kompensieren ist Gegenstand des vorliegenden landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP). Als methodische sowie rechtliche Grundlage zur Umsetzung der Eingriffsregelung i.V.m. den Zielen des § 1 BNatschG wurde die BKompV [5] inklusive ihrer Anlagen angewandt. Die Notwendigkeit der Erstellung des LBP ergibt sich aus den Verursacherpflichten nach § 15 BNatSchG i. V. m. § 17 Abs. 4 BNatSchG und der Verordnung über die Vermeidung und die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft gemäß im Zuständigkeitsbereich.
Beschreibung des Vorhabens
Gegenstand des Vorhabens ist der Neubau eines ESTW, die Änderung zweier Bahnübergänge (Bahn-km 20,5 und 21,3), der Rückbau des Stellwerks W4 in Karsdorf und Änderungen an den Kabelführungssystemen.
Angaben zum Standort des Bauvorhabens:
Bundesland: Sachsen-Anhalt
Landkreis: Burgenlandkreis
Gemeinde/ Stadt: Gemeinde Karsdorf
Strecke: 6726, Naumburg (Saale) - Nebra
Technische Darstellung
Die ausführliche Vorhabensbeschreibung ist dem Erläuterungsbericht (Unterlage 1) zu entnehmen. Zusammengefasst sind folgende Maßnahmen geplant: Errichtung eines Elektronischen Stellwerks (ESTW) inkl. Zufahrt und Stellplätzen bei Bahn-km 21,4 Änderungen der Bahnübergänge bei Bahn-km 20,5 und 21,3 Rückbau des Stellwerks W4 Änderungen am Kabelführungssystem
Relevante Wirkfaktoren
Zur sachgerechten und vollständigen Ermittlung der Umweltauswirkungen wurde vor allen Dingen die Vorhabenbeschreibung (Erläuterungsbericht) herangezogen. Dabei wurden die Wirkfaktoren in bau-, anlage- und betriebsbedingte Projektauswirkungen unterschieden. Ein Wirkfaktor ist dabei eine einzelne Komponente des Vorhabens, welcher ggf. Beeinträchtigungen der Umwelt hervorrufen kann.
Als baubedingte Wirkungen sind solche, die während der Bauphase des Vorhabens wirken und durch den Baubetrieb und das Baufeld verursacht werden. Anlagebedingte Wirkungen sind dagegen dauerhafte Wirkungen, die durch die Vorhabenbestandteile verursacht werden. Weiter werden betriebsbedingte Wirkungen abgegrenzt, die dauerhaft oder wiederkehrend durch den Betrieb der Anlage bzw. von Vorhabenbestandteilen verursacht werden.
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Tabelle 1 Relevante Wirkfaktoren für das Bauvorhaben
| Bezeichnung | Beschreibung | Betroffene | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Schutzgüter | |||||
| Baubedingte Wirkfaktoren | |||||
| Temporäre Flächeninanspruchnahme | Herstellung von BE-Flächen und Baustraßen z.T. in gehölzbestandenen Bereichen | Biotope, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Landschaft | |||
| Temporäre Veränderung Biotop- und Habitatstrukturen | Beseitigung der Vegetationsdecke im Baubereich, sowie das Entfernen von Gehölzbeständen und der Vegetationsdecke im Bereich der BE-Flächen und Baustraßen Temporärer Verlust von Wanderkorridoren, Transferstrecken und Nahrungshabitaten | Biotope, Tiere, Pflanzen | |||
| Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Kollision | Verletzungs- und Tötungsgefahr von Tierarten durch Vegetationsbeseitigungen im Rahmen der Baufeldfreimachung Verletzungs- und Tötungsgefahr von Tierarten durch Fahrzeugverkehr Temporäre Fallenwirkung/ Individuenverlust durch Baugruben | Tiere | |||
| Nichtstoffliche Einwirkungen: Akustische Reize (Baulärm) | Durch Baulärm verursachte Schallimmissionen während gesamter Bauvorbereitung, - durchführung und -nachbereitung | Tiere | |||
| Nichtstoffliche Einwirkungen: Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht) | Scheuchwirkungen durch optische Reize durch Bewegung von Baumaschinen und die Anwesenheit des Menschen | Tiere | |||
| Nichtstoffliche Einwirkungen: Licht | Lichtimmissionen bei Arbeiten in den Dämmerungsphasen während der gesamten Bauvorbereitung, -durchführung und - nachbereitung zu erwarten Erhöhte Lichtimmission aufgrund neu errichteter Gleisfeldbeleuchtung im Bahnhofsbereich | Tiere | |||
| Nichtstoffliche Einwirkungen: Erschütterungen / Vibrationen | Vibrationen bzw. Erschütterungen durch den Baustellenverkehr sowie den Ausbau und die Umlagerung des Materials während der gesamten Bauvorbereitung, -durchführung und -nachbereitung sowie dem Abriss des Stellwerks W4 | Tiere |
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| Bezeichnung | Beschreibung | Betroffene | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Schutzgüter | ||||||
| Stoffliche Einwirkungen: Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebstoffe. u. Sedimente) | Staubemissionen durch das Befahren der Flächen und die Bautätigkeiten während der gesamten Bauvorbereitung, -durchführung und -nachbereitung sowie dem Abriss des Stellwerks W4 Temporäre Beeinträchtigung der Wasserqualität durch Bautätigkeit | Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser | ||||
| Anlagebedingte Wirkfaktoren | ||||||
| Dauerhafte Flächeninanspruchnahme | Direkter Flächenentzug durch den Neubau eines elektronischen Stellwerksgebäude inkl. Zuwegung und Parkflächen sowie Gleisnebenanlagen | Biotope, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Landschaftsbild | ||||
| Dauerhafte Veränderung Biotop- und Habitatstrukturen | Nachhaltiger Verlust von Vegetationsflächen | Biotope, Tiere, Pflanzen, Klima/Luft, Landschaft | ||||
| und Gehölzen durch Umbau der BÜ und | ||||||
| Neubau eines ESTW inkl. Parkflächen | ||||||
| Verlust von Habitaten durch den temporären | ||||||
| und dauerhaften Verlust von Vegetation | ||||||
| Dauerhafte Veränderung der Abflussverhältnisse | Dauerhafte Veränderungen des Wasserabflusses durch Versiegelung durch ESTW-Neubau inkl. Parkplätze | Wasser | ||||
| Veränderung des Grundwasserhaushaltes | Durch Sammeln und Ableiten von Niederschlagswasser | Wasser | ||||
| Betriebsbedingte Wirkfaktoren | ||||||
| Entfällt. |
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Abgrenzung des Untersuchungsraumes
Der Untersuchungsraum (UR) zum Planvorhaben definiert sich über den Streckenverlauf des der Strecke 6726 Naumburg (Saale) - Nebra in der Ortslage Karsdorf von Bahn-km 20,35 und 21,45 und unmittelbar angrenzenden Flächen.
Abbildung 1 Untersuchungsraum im Bereich der Ortslage Karsdorf, nicht maßstäblich. Der UR beginnt im Süden der Ortslage Karsdorf vor dem Bahnübergang an der Straße der Einheit, verläuft weiter durch die Gemeinde Karsdorf entlang des Haltepunktes und endet 21,45 hinter dem Bahnübergang an der Landestraße Reinsdorfer Straße / L 177 (siehe Abbildung 1).
Aufgrund der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft wurde vorab die Eingrenzung des UR auf das Gebiet in Karsdorf reduziert. Für die zuzüglich geplanten Rammrohrgründungen bei ca. Bahn-Km 19,26 und 22,36 außerhalb des eigentlichen UR wurde eine Erweiterung des UR um die entsprechenden Bereiche herum durchgeführt. Diese Bereiche schließen an das UR an und wurde in Abb. 1 nicht mit dargestellt. Die Darstellung findet sich in den Unterlagen Konflikt- und Bestandsplänen 12.1.1, 12.1.2, 12.1.3, 12.1.4 sowie den zugehörigen Maßnahmenplänen 12.2.1, 12.2.2, 12.2.3, 12.2.4 wieder.
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Feststellung der zu erfassenden Schutzgüter und Untersuchungsraumbreiten
Nach § 4 Satz 1 Nr. 1 der BKompV ist der vorhandene Zustand von Natur und Landschaft im Einwirkungsbereich des Vorhabens zu erfassen und zu bewerten. Laut § 2 Abs. 11 UVPG [6] ist der Einwirkungsbereich das geographische Gebiet, in dem Umweltauswirkungen auftreten, die für die Zulassung eines Vorhabens relevant sind. Die Abgrenzung des Untersuchungs- raumes (UR) für das jeweilige Schutzgut wird nach sachlichem Erfordernis bestimmt.
Auf Grund der lokalen Begrenzung des geplanten Vorhabens im Trassenbereich der bestehenden Bahnanlage wird der UR für alle Schutzgüter auf 50 m definiert. Dieser Bereich inkludiert die Baustelleneinrichtungsflächen (BE-Flächen), sowie Bahnhofs- und Entwässerungsanlagen. Für die Errichtung des ESTW-R und den Abriss des Stellwerks W4, welche außerhalb dieses Bereiches liegen, wurde aufgrund der geringen Wirkdistanzen durch das Vorhaben eine Pufferzone von 25 m um besagte Strukturen definiert und damit der UR abgegrenzt.
Einordnung in den Naturraum
Entsprechend der Abgrenzungen der naturräumlichen Haupteinheiten des BfN [7] befindet sich der UR im Naturraum D18 „Thüringer Becken und Randplatten“. Der Naturraum inkludiert den Landschaftstyp 3.7 Gehölz- bzw. waldreiche ackergeprägte Kulturlandschaft und ist Teil der Großlandschaft Zentraleuropäisches Mittelgebirgs-/Stufenland. Nach Angaben des Landschaftssteckbriefes des BfN wird das Gebiet wie folgt charakterisiert:
Südliches Unstrut-Berg- und Hügelland (BfN-ID 48801):
„Das südliche Unstrut-Berg- und Hügelland ist ein stark zertaltes, bewaldetes Buntsandsteingebiet, das auf kurzen Distanzen von 150 bis 160 m ü. NN (im Randbereich der Niederungen) auf 270 bis 280 m ü. NN, in der Schmücke sogar auf 380 m ü. NN ansteigt. Weite Flächen sind von kalkfreiem Löss bedeckt, so dass sich überwiegend Decklöss- Fahlerden gebildet haben. In exponierten Lagen befinden sich auch Bergsalm-Braunerden bzw. entlang der unteren Hangbereiche Löss-Gris- und Schwarzerden. Kennzeichnend für das Landschaftsbild ist der hohe Zerschneidungsgrad, wobei im Gegensatz zu der sich östlich anschließenden Landschaft die einzelnen Täler ausnahmslos wasserführend sind. Das Gebiet wird überwiegend forstwirtschaftlich genutzt. Auch der Tourismus ist als relevante Nutzungsform zu nennen. Als Industriestandort kommt der Region eine geringe Bedeutung zu. Die Landschaft steht zu einem Großteil unter Schutz. Neben zahlreichen NSGs und LSGs ist besonders der Naturpark "Saale-Unstrut-Triasland" hervorzuheben. Die Wälder wurden lange Zeit als Nieder- oder Mittelwald genutzt und sind daher mit licht- und wärmebedürftigen Arten ausgestattet und sehr orchideenreich. Auch die nutzungsbedingt entstandenen Offenstandorte (Schafhutung, aufgelassene Weinberge) weisen als Trocken- und Halbtrockenrasenstandorte eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung auf. Außerhalb der bestehenden Schutzgebiete wurden weitere Flächen als national bedeutsam für den bundesweiten Biotopverbund erfasst.“
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Daten und Methodik
Datengrundlagen
Die für die Erstellung dieser Unterlagen notwendigen Daten wurden per Onlinerecherchen, Datenabfragen bei den zuständigen Landesämtern sowie den Fachbehörden des Burgenlandkreises als durch eigene Erhebungen (Übersichts-, Kartier- sowie Plausibilisierungsdurchgänge) ermittelt. Die im Konkreten verwendeten Datengrundlagen sind in den entsprechenden Kapiteln einzeln aufgeführt.
Methodik
Die Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erfolgt nach den folgenden Leitfäden: Umwelt-Leitfaden zur eisenbahnrechtlichen Planfeststellung und Plangenehmigung, Teil III – Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (Eisenbahnbundesamt EBA, Stand Mai 2022) Fachinformation zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung – hier: Bundeskompensationsverordnung (Eisenbahnbundesamt EBA, Stand Mai 2022) Mustergliederung für den Erläuterungsbericht des Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) nach BKompV (Eisenbahnbundesamt EBA, Stand Januar 2024)
Die grundlegende Methodik zur Erarbeitung der landschaftspflegerischen Begleitplanung orientiert sich an folgenden Arbeitsschritten:
Die Datengrundlagen zu Natur und Landschaft wurden im Zuge der Bestandserfassung gesammelt und anschließend hinsichtlich ihrer funktionalen Bedeutung nach § 6 Abs. 1 und Anlage 1 Spalte 3 BKompV bewertet.
Anschließend werden die erwarteten Wirkungen des Vorhabens ermittelt und Beeinträchtigungen ausgemacht. Diese Beeinträchtigungen werden auf mögliche Vermeidung und Verminderung geprüft.
Es folgt eine Konfliktanalyse und die Feststellung unvermeidbarer Beeinträchtigungen. Auf dieser Grundlage erfolgen die Maßnahmenplanung und abschließende Gesamtbeurteilung des Eingriffs.
Die Ermittlung der Biotope wurde auf Grundlage der Richtlinie über die Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Sachsen-Anhalt (Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt) [8] vorgenommen (vgl. Anlage 1).
Die ermittelten Biotope wurden anschließend mittels Umrechnungsschlüssels (BMU 2020) [9] in die Biotoptypen nach BKompV überführt. Der für das Biotopwertverfahren notwendige Biotoptypenwert wurde aus Spalte 3 der Anlage 2 BKompV entnommen. Die Biotopbewertung bzw. die Ermittlung des biotopbezogenen Kompensationsaufwands erfolgt gemäß § 7 Abs. 1 BKompV in Quadratmetern.
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Nicht über das Biotopwertverfahren quantifizierbare Aspekte sind gemäß der BKompV über die Ermittlung des funktionsspezifischen Kompensationsbedarf mit zu berücksichtigen. Hierfür erfolgt in einem ersten Schritt die Prüfung der Betroffenheit der weiteren Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaftsbild.
Auf diese bezogen wird überschlägig geprüft, ob die vorhabenbezogenen Wirkungen hohe, mittlere oder geringe Wirkintensitäten hervorrufen.
Gemäß § 6 BKompV kann mangels Betroffenheit auf eine tiefgreifende Prüfung von Schutzgütern verzichtet werden, sofern eine Beeinträchtigung durch fehlende Wirkfaktoren ausgeschlossen werden kann. Auch Ausführungen zu Schutzgütern, die gegenüber den Vorhabenswirkungen eine geringe Empfindlichkeit aufweisen, sind nicht weiter zu vertiefen. Zuletzt sind auch Schutzgüter, die durch die Wirkungen des Vorhabens nicht erreicht werden, nicht weiter zu betrachten.
Sofern die Funktionen der so verbleibenden Schutzgüter eine hohe bis hervorragende Bedeutung aufweisen, sind gemäß Anlage 3 BKompV erhebliche Beeinträchtigungen besonderer Schwere zu erwarten. Diese sind über Stärke, Dauer und Reichweite der vorhabenbezogenen Wirkungen zu definieren. Zusätzlich zu dem Biotopwertverfahren werden die so ausgewiesenen Kompensationsbedarfe der Schutzgüter nicht rechnerisch, sondern über die Matrix der Anlage 3 BKompV verbal-argumentativ ermittelt.
Spezieller Artenschutz
Die Belange des speziellen Artenschutzes werden gesondert im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag AFB (Unterlage 13) wahrgenommen. Ziel ist die Ermittlung und Darstellung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 und 5 BNatSchG, die durch das Vorhaben erfüllt werden können.
Dazu erfolgte zunächst eine Relevanzprüfung (Auswahl des zu prüfenden Artenspektrums) sowie eine Potenzialanalyse. Dabei wurden die Arten des Anhang IV der FFH-RL [10] und die europarechtlich geschützten Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie [11] berücksichtigt.
Weiterführend wurde dann im Rahmen einer Konfliktanalyse geprüft, welche artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG durch das Vorhaben erfüllt werden können. Hierbei wurden u. a. bau-, anlage- oder betriebsbedingten Wirkfaktoren in Augenschein genommen. Abschließend wurden Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen ausgewiesen und bei Bedarf die naturschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung einer Ausnahmegenehmigung von Verboten nach § 45 Abs. 7 BNatSchG geprüft (Prüfung der Ausnahmetatbestände).
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Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) Errichtung eines elektronischen Stellwerks im Bahnhof Karsdorf sowie Änderung der Bahnübergänge "Str. d. Einheit" (Bahn-km 20,5) und "Reinsdorfer Str. / L177" (Bahn-km 21,3) in der Gemeinde Karsdorf
Übergeordnete Planungen und besonders geschützte Bereiche
Raumplanung, Fachplanung, Landschaftsplanung
Der Regionale Entwicklungsplan Halle (RPG Halle [12]) stellt den Bereich, in welchem sich der UR befindet als ländlichen Raum außerhalb des Verdichtungsraumes mit relativ günstigen wirtschaftlichen Entwicklungspotentialen dar. In den Darstellungen des Geodatenportals des Landes-Sachsen-Anhalt (Sachsen-Anhalt Viewer) ist ersichtlich, dass sich das UR in ein Vorbehaltsgebiet Tourismus und Erholung (BÜ Straße der Einheit bis Bahn-km 20,8) und ein Vorranggebiet Wassergewinnung (ab Bahn-km 20,8 bis 21,45) [13] unterteilt.
Die regionalplanerische Festlegung der Vorranggebiete für die Wassergewinnung verfolgt das Ziel langfristig qualitativ und quantitativ die Trinkwasserversorgung zu sichern. Vor diesem Hintergrund ist dem Schutz ober- und unterirdischer Gewässer eine dementsprechende Wertung zuzuordnen. In dem festgelegten Vorbehaltsgebiet Tourismus und Erholung soll einer natur- und landschaftsgebundenen Erholung sowie einer infrastrukturell geprägten Freizeitgestaltung bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen ein besonderes Gewicht beigemessen werden. Die Inhalte der Landschaftsplanung sind bei der Bewertung des vorhandenen Zustands und der zu erwartenden Beeinträchtigungen als auch bei der Vermeidung, dem Ausgleich und Ersatz von erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu berücksichtigen [§ 2 (2) BKompV].
Natura-2000-Gebiete
Nach Sichtung über den Sachsen-Anhalt Viewer [13] lassen sich in einem Radius von 1.000 m um den UR folgende Natura-2000-Gebiete ausmachen.
Tabelle 2 Natura-2000-Gebiete innerhalb eines 1:000 m Radius um das UR
| Code | Gebietsname | Lage zum UR | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| NUP0002LSA | NP „Saale-Unstrut-Triasland“ | Innerhalb | ||||||
| LSG0040BLK | LSG „Unstrut-Triasland“ | Innerhalb | ||||||
| FFH0273LSA | FFH-Gebiet „Trockenhänge bei Steigra“ | 340 m östlich | ||||||
| FFH0147LSA | FFH-Gebiet „Trockenrasenflächen bei Karsdorf und Glockenseck“ | 650 m östlich | ||||||
| NSG0140 | NSG „Trockenrasenflächen bei Karsdorf“ | 650 m östlich |
Verstöße gegen die Schutz- und Erhaltungsziele entsprechend der Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura-2000-Gebiete im Land Sachsen-Anhalt (N2000-LVO LSA) [14] sind für die Gebiete, in denen sich der UR unmittelbar befindet, zu prüfen. Negative Auswirkung auf die Schutzgebiete außerhalb des UR sind aufgrund der geringen Wirkdistanzen des Bauvorhabens nicht zu erwarten und deshalb wurden diese Schutzgebiete nur im Sinne der Vollständigkeit mit in der Tabelle 2 aufgeführt.
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Gesetzlich geschützte Biotope
Bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, sind gesetzlich geschützt. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen können sind verboten [§ 30 BNatSchG].
Weiterhin befinden sich innerhalb des UR planfestgestellte Kompensationsmaßnahmen der Strecke 5919 NBS (T.016002110 PFA 2.2). Es handelt sich um die Maßnahme M62(b): „Herstellung einer Strauchhecke“ (bahnrechts der Bahntrasse ab Bahn-Km 21,4 (aufsteigend)) und die Maßnahme M62(c): „Anpflanzung einer Baumreihe“ (Reinsdorfer Straße / L177). Diese Bereiche wurden planerisch als Bautabuzonen festgelegt. Im Bereich der Baumreihe (M62(c)) soll nach Bauabschluss über den gehölzfreien Zwischenraum der einzelnen Bäume die Zufahrt von der Reinsdorfer Straße / L177 zum ESTW erfolgen. Da zwischen den Bäumen 10 m Abstand herrscht, werden die Gehölze anlagenbedingt nicht beeinträchtigt. Bauzeitliche Maßnahmen zum Schutz werden festgelegt.
Im Rahmen der Erfassung der Biotoptypen wurden im UR folgende gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG und § 22 Abs. 1 NatSchG LSA festgestellt:
Tabelle 3 Gesetzlich geschützte Biotope im UR
| § | Bezeichnung | Definition (Nach Biotoptypenrichtlinie des Landes Sachsen-Anhalt) |
|---|---|---|
| § 22 (1) Nr. 8 NatSchG LSA | Hecken und Feldgehölze außerhalb erwerbsgärtnerisch genutzter Flächen | Alle überwiegend von gebietseigenen Baum- und Straucharten gebildeten Hecken außerhalb erwerbsgärtnerisch genutzter Flächen sind als geschützt einzustufen. Als Feldgehölze werden in der Regel flächige (bis 3 Hektar Größe), von gebietseigenen Laubholzarten dominierte Gehölzbestände der offenen Landschaft erfasst. Weiterhin können sie wertvolle Strukturformen aufweisen, dazu zählen bedeutsame Artenvorkommen oder kleine wertvolle Biotopstrukturen zum Beispiel ortsprägende oder mächtige Altbäume, deren Fällung oder generell die Fällung und Rodung von Gehölzen innerhalb von Feldgehölzen eine erhebliche Beeinträchtigung und Zerstörung darstellt. Nicht geschützt sind Feldgehölze unter etwa 20 Quadratmetern Größe, oder Hecken unter 10 Metern Länge – kleine, unbestockte Bereiche bei Hecken (bis etwa 2 Metern Länge) zählen mit zur Hecke. Bestände, in denen der Anteil nichtheimischer Gehölze über 50 v. H. liegt, werden nicht erfasst. Hierzu gehören viele andere Nadelgehölze, Robinien und Hybrid-Pappeln. |
Die nach § 22 LNatSchG LSA geschützten Gehölzbestände befinden sich im Bereich der BE- Fläche 6.2 und bahnrechts zwischen den Bahnübergängen. Die genaue Verortung ist den Bestands- und Konfliktplänen (Unterlage 12.1.3) zu entnehmen.
Durch die Baustelleneinrichtungsfläche 6.2 sind geschützte Gehölzbestände in einem Umfang von ca. 1061 m² betroffen.
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Entsprechend § 30 Abs. 3 i. V. m. § 67 BNatSchG kann von den Verboten des § 30 eine Befreiung gewährt werden, wenn die Beeinträchtigungen ausgeglichen werden können. Ein entsprechender Antrag auf Befreiung ist den Unterlagen in Anlage 2 beigefügt.
Geschützte Teile von Natur und Landschaft
Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) sind gemäß § 29 Abs. 1 BNatSchG "rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten." Die Onlinerecherche im Sachsen-Anhalt-Viewer [13] ergab, dass sich im UR keine geschützten Teile von Natur und Landschaft befinden.
Schutzgebiete
Laut Angaben des Geodatenportals des Landes Sachsen-Anhalt (Sachsen-Anhalt Viewer) [13] befinden sich Teile des UR in dem nach § 26 BNatSchG geschütztem Landschaftsschutzgebiet „Unstrut-Triasland“ (LSG0040BLK) und dem nach § 27 BNatSchG geschütztem Naturpark „Saale-Unstrut-Triasland“ (NUP0002LSA).
Landschaftsschutzgebiete sind gemäß § 26 BNatSchG rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist
- Zur Erhaltung, Entwicklung oder Widerherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten,
- Wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder
- Wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.
Laut Verordnung über das LSG „Unstrut-Triasland“ [15] sind u. A. folgende Handlungen verboten:
- das Landschaftsbild und den Landschaftscharakter zu verändern sowie die Erholungseignung zu schmälern,
- Gewässer und Feuchtgebiete aller Art, wie z.B. Quellen, Altwässer […] sowie die angebundene Vegetation oder Tierwelt zu verändern oder zu beseitigen, ausgenommen die Wiederherstellung und Pflege naturnaher Gewässer und Feuchtgebiete unter Beachtung naturschutzrechtlichen Vorschriften,
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- Halbtrocken- und Trockenrasen, Steinbrüche, Felsen, Steilhänge und Höhlen als Lebensraum und Zufluchtsstätte besonders geschützter Tierarten zu beseitigen oder zu verändern,
- Grünland in Acker umzuwandeln, [...]
- Verunreinigungen mit Müll, Schrott, Schutt und anderem Unrat vorzunehmen sowie die Bodengestalt zu verändern, […].
Nach § 5 (1) der Verordnung des LSG „Unstrut-Triasland“ sind folgende Handlungen mit einer vorherigen schriftlichen Erlaubnis der zuständigen Naturschutzbehörde (hier: UNB Burgenlandkreis) gestattet:
- bauliche Anlagen aller Art, einschließlich der dazu notwendigen Verkehrsflächen, ortsfeste Draht- und Rohrleitungen, […], zu errichten oder wesentlich zu verändern, auch wenn die Handlungen keiner baurechtlichen Genehmigung bedürfen oder nur vorrübergehender Art sind, […]
- Flurgehölze aller Art, wie Feldgehölze, Baumgruppen, Gebüsche, Hecken, Einzelbäume, Baumreihen oder Waldränder nicht erheblich zu verändern oder zu beschädigen, […] […].
Entsprechend § 7 LSG-Verordnung i. V. m. § 67 BNatSchG kann von den Verboten der LSG- Verordnung eine Befreiung gewährt werden, wenn Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses vorliegen und die Abweichungen mit den Schutzzielen des LSG vereinbar ist.
Ein entsprechender Antrag auf Befreiung ist den Unterlagen in Anlage 3 beigefügt.
Naturparke sind gemäß § 27 BNatSchG rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, welche einheitlich zu entwickeln und zu pflegen sind und die
-
großräumig sind,
-
überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind,
-
sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird,
-
nach den Erfordernissen der Raumordnung für Erholung vorgesehen sind,
-
der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird und
-
besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern.
Trotz tiefergehender Recherche konnte keine Schutzgebietsverordnung des NP „Saale- Unstrut-Triasland“ ausfindig gemacht werden.
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Schutzobjekte
Laut Angaben des Geodatenprotals des Landes Sachsen-Anhalt (Sachsen-Anhalt Viewer) [13] sowie Datenabfrage beim LAU befinden sich im UR keine Naturdenkmale entsprechend § 28 BNatSchG.
Erfassung und Bewertung des vorhandenen Zustands
Biotope
Für die Bewertung und das anschließende Biotopwertverfahren zur Ermittlung des biotopwertbezogenen Kompensationsbedarfs werden die nach dem Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt erfassten Biotoptypen mittels Übersetzungsschlüssel [BfN/BMU, 2020] in die Biotoptypen der BKompV übersetzt.
Die Bewertung erfolgt nach § 5 (2) BKompV. Dabei wird jedem Biotoptyp ein Biotopwert von 0 - 24 zugeordnet, wobei 0 die geringste und 24 die höchste Wertstufe darstellt. Aus den zugeordneten Biotopwerten ergibt sich die Bedeutung des Biotops:
Biotopwert: 0 bis 4 sehr gering 5 bis 9 gering 10 bis 15 mittel 16 bis 18 hoch 19 bis 21 sehr hoch 22 bis 24 hervorragend
Der Biotoptypenwert gemäß Anlage 2 BKompV spiegelt den Zustand eines Biotops wider, der die charakteristischen Merkmale des Typs erfüllt und bei dem weder weitere besondere wertgebende Merkmale noch relevante Defizite in der konkreten Ausprägung vorliegen.
Gemäß § 5 (1) Satz 2 BKompV kann der Biotoptypenwert nach Anlage 2 Spalte 3 BKompV im Einzelfall um bis zu drei Wertpunkte erhöht werden, wenn der Biotoptyp überdurchschnittlich gut ausgeprägt ist, oder um maximal drei Wertpunkte verringert werden, wenn der Biotoptyp unterdurchschnittlich gut ausgeprägt ist. Dafür sind nach Satz 3 die Kriterien Flächengröße Abiotische und biotische Ausstattung Lage zu anderen Biotoptypen
zu berücksichtigen.
Bei Biotoptypen der Wälder und Forste sowie weiteren Gehölzbiotopen ist eine Differenzierung des Alters vorgenommen worden, da dies für die Bedeutung bzw. Funktion des jeweiligen Biotoptyps wesentlich ist. Die Zuordnung erfolgt in der Regel nach der Altersstufe mit dem höchsten Beschirmungsgrad. In naturschutzfachlich begründeten Fällen kann auch die älteste Altersstufe herangezogen werden, sofern diese einen Beschirmungsgrad von mindestens 20% einnimmt. Die drei Altersstufen bedeuten in der Regel:
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Junge Ausprägung: < 30 Jahre Mittlere Ausprägung: 30 – 80 Jahre Alte Ausprägung: > 80 Jahre
Die Aufnahme der Biotoptypen erfolgte durch diverse Übersichtskartierungen in den Jahren 2020 und 2021 sowie zwei Plausibilitätsbegehungen in 2024. In der folgenden Tabelle wird die Übersetzung, sowie die Biotopwertzuordnung der einzelnen im Untersuchungsgebiet vorkommenden Biotoptypen dargestellt und ihnen eine Bedeutung gemäß Biotopwert zugeordnet:
Tabelle 4 Übersicht der Biotoptypen vor dem Eingriff im UR
| Code | Biotoptyp | Code | Biotoptyp | Biotopwert | Bedeutung | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| LSA | LSA | BKompV | BKompV | BKompV | ||||||||||||
| Verkehrsflächen | ||||||||||||||||
| VBA | Gleisanlage (in Betrieb) | 52.04.01 | Gleiskörper | 1 | sehr gering | |||||||||||
| VWB | Befestigter Weg (wassergebundener Decke, Spurbahnen) | 52.01.01a | Versiegelter oder sonstiger gepflasterter Verkehrs- und Betriebsweg (z. B. Straße, Start-, Landebahn) | 0 | sehr gering | |||||||||||
| VSA | Teilversiegelte Straße (gepflastert) | 52.01.03 | Teilbefestigter Verkehrsweg (z. B. Rasengitter, Spurplatten) | 2 | sehr gering | |||||||||||
| VSB | Befestigter Weg (mit wassergebundener Decke, gepflastert oder mit Spurbahnen) | 52.01.01a | Versiegelter oder sonstiger gepflasterter Verkehrs- und Betriebsweg (z. B. Straße, Start-, Landebahn) | 0 | sehr gering | |||||||||||
| VWD | Fuß- / Radweg (ausgebaut) | 52.02.01a | Versiegelter oder sonstiger gepflasterter Verkehrs- und Betriebsweg (z. B. Straße, Start-, Landebahn) | 0 | sehr gering | |||||||||||
| Bebauung | ||||||||||||||||
| BDB | Dörfliche Bebauung | 53.01.17a.0 2 | Sonst. Dorfgebiet, inkl. Neubaugebiete | 4 | sehr gering | |||||||||||
| BIY | Sonstige Bebauung | 53.01.07a.0 2 | Sonstige Einzelgebäude z. B. Scheunen, Stallungen, Speichergebäude; Moderne Bauweise | 2 | sehr gering | |||||||||||
| BDD | Stall, moderne Bauweise | 53.01.07a.0 2 | Sonstige Einzelgebäude z. B. Scheunen, Stallungen, Speichergebäude; | 2 | sehr gering |
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| Code | Biotoptyp | Code | Biotoptyp | Biotopwert | Bedeutung | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| LSA | LSA | BKompV | BKompV | BKompV | ||||||||||||
| Moderne Bauweise | ||||||||||||||||
| BIB | Industrie- / Gewerbebebauung | 53.01.14a | Industrie- und Gewerbefläche inkl. typischen Freiräumen | 2 | sehr gering | |||||||||||
| Ackerflächen | ||||||||||||||||
| AIA | Intensivacker | 33.04b.03 | Acker mit stark verarmter oder fehlender Segetalvegetation (Lößboden) | 7 | gering | |||||||||||
| Grünland | ||||||||||||||||
| GIA | Intensivgrünland, Dominanzbestände | 34.08a.01 | Intensiv genutztes, frisches Dauergrünland | 8 | gering | |||||||||||
| Gehölze | ||||||||||||||||
| HGA | Feldgehölz aus überwiegend heimischen Arten mittlere Ausprägung | 41.02.03M | Feldgehölz trocken- warmer Standorte mittlere Ausprägung | 15 | mittel | |||||||||||
| HRB | Baumreihe aus überwiegend heimischen Gehölzen | 41.05aM | Einzelbäume, Baumreihen und Baumgruppen aus überwiegend autochthonen Arten, junge Ausprägung | 11 | mittel | |||||||||||
| HEX | Sonstiger Einzelbaum | 41.05aM | Einzelbäume, Baumreihen und Baumgruppen aus überwiegend autochthonen Arten, junge Ausprägung | 11 | mittel | |||||||||||
| Gras-, Kraut- und Staudenfluren | ||||||||||||||||
| URB | "Ruderalflur, gebildet von ein- bis zweijährigen Arten auf bindigen Boden trocken-warmer Standorte" | 39.06.02 | Trocken-warme Ruderalstandorte auf bindigen Boden | 14 | mittel |
Bewertung
Im UR befinden sich hauptsächlich Biotope mit geringem bis mittlerem Biotopwert. Als Biotoptypen mit mittlerer Wertigkeit sind Gehölzbiotope entlang der Gleise vorhanden. Biotoptypen mit sehr hoher oder hervorragender Bedeutung sind im UR nicht vorhanden.
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Schutzgüter und Funktionen nach Anlage 1 Spalte 1 und 2 BKompV
Die Erfassung und Bewertung der Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Boden Wasser, Klima/Luft und Landschaft erfolgt anhand der in Anlage 1 der BKompV aufgeführten Kriterien in Bezug auf die Bedeutung der Funktion im Naturhaushalt.
Die Bedeutung der erfassten Funktion ist wie im Anschluss wie folgt zu bewerten: Wertstufe 1 - sehr gering Wertstufe 2 - gering Wertstufe 3 - mittel Wertstufe 4 - hoch Wertstufe 5 - sehr hoch Wertstufe 6 - hervorragend
Tiere
Nach Anlage 1 BKompV erfolgt die Erfassung und Bewertung des Schutzgutes Tiere anhand des Vorkommens von Tierarten, die für die Sicherung der biologischen Vielfalt eine sehr geringe (1) bis hervorragende (6) Bedeutung, insbesondere aufgrund ihrer Gefährdung haben.
Zu bewerten sind somit Vorkommen planungsrelevanten Arten der Anhanges IV der Flora- Fauna-Habitat-Richtline (FFH-RL) [10] bzw. der EU-Vogelschutzrichtlinie (VSchRL) [11], der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) [16], Verantwortungsarten nach § 54 BNatSchG [17] sowie gefährdete Arten entsprechend der Roten Listen Deutschlands (RL-D) und Sachsen-Anhalts (RL-LSA). Die Bewertung erfolgt in Artengruppen entsprechend den folgenden Kriterien der Handreichung zum Vollzug der BKompV [5] :
Tabelle 5 Wertstufen für das Schutzgut Tiere
| Gefährdungsgrad nach RL | Schutzstatus | Bedeutung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Vom Aussterben bedroht | Verantwortungsart (§ 54 BNatSchG) | hervorragend (6) | ||||||
| Stark gefährdet | Streng geschützte Art von gemeinschaftlichem Interesse (Anhang IV FFH-RL) Streng geschützte Art (BartSchV) | sehr hoch (5) | ||||||
| Gefährdet | Art mit besonderem Schutz (Anhang I VSchRL) Besonders geschützte Art (BartSchV) | hoch (4) | ||||||
| Vorwarnliste | - | mittel (3) | ||||||
| Nicht gefährdet | - | gering (2) | ||||||
| Kein Vorkommen | - | sehr gering (1) |
Nachfolgend werden Arten aufgelistet, welche im Zuge der Kartierungen in den Sommermonaten der Jahre 2021 und 2024 (vgl. Unterlage 13 AFB) nachgewiesen werden
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konnten, bzw. anhand der Fundpunkte des LAU (Stand: 2004) potentiell im UR vorkommen oder für welche die Habitatstrukturen im UR ein Vorkommen vermuten lassen.
Die Betroffenheit der artenschutzrechtlichen Belange streng geschützter Tierarten nach § 44 BNatSchG wird im Zuge des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags (AFB; Unterlage13) geprüft. Der LBP prüft darüber hinaus eine Betroffenheit besonders geschützter Arten.
Säugetiere
Das Unterkapitel Säugertiere bezieht sich in den nächsten Unterpunkten zusammenfassend auf planungsrelevante Tierarten und -gruppen, deren Vorkommen im UR aufgrund von Habitatstrukturen potentiell möglich erscheint bzw. auf Grundlage von Datenrecherchen und eigenen Übersichtskartierungen nachgewiesen wurden.
2.2.1.1.1 Fledermäuse
Bestandserfassung Für die Artgruppe Fledermäuse wurde eine Überprüfung auf potentielle Habitat- und Leitstrukturen innerhalb des UR (Gehölz- und Bauwerksstrukturen) durchgeführt. Abschließend wurden die Erfahrungen vor Ort mit den Daten des Tierarten-Monitorings Sachsen-Anhalt [18] abgeglichen und Arten in die Tabelle 6 aufgenommen, deren Nachweise direkt im oder in einem 5-km-Raduis um das UR in den Jahren 2009 bis 2013 gemeldet und referenziert wurden. Im Hinblick auf den Abriss des Stw W4 erfolgte dort am 30.05.2023 eine tiefergehende Gebäudeüberprüfung mit dem Schwerpunkt bezüglich der Eignung als Überwinterungshabitat oder Wochenstube.
Tabelle 6 Potentiell vorkommende Fledermausarten innerhalb eines 5-km-Radius um das BV
| Deutscher Name | Wissenschaftlicher Name | RL D | RL LSA | FFH-RL | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Breitflügelfledermaus | Eptesicus serotinus | 3 | 3 | IV | |||||||||
| Braunes Langohr | Plecotus auritus | 3 | 2 | IV | |||||||||
| Graues Langohr | Plecotus auritus | 1 | 1 | IV | |||||||||
| Große Bartfledermaus | Myotis brandtii | * | 3 | IV | |||||||||
| Großer Abendsegler | Nyctalus noctula | V | 2 | IV | |||||||||
| Großes Mausohr | Myotis myotis | * | 2 | II und IV | |||||||||
| Kleine Bartfledermaus | Myotis mystacinus | * | 2 | IV | |||||||||
| Kleine Hufeisennase | Rhinolophus hipposideros | 2 | 1 | II und IV | |||||||||
| Kleiner Abendsegler | Nyctalus leisleri | D | 2 | IV | |||||||||
| Mopsfledermaus | Barbastella barbastellus | 2 | 2 | II und IV | |||||||||
| Mückenfledermaus | Pipistrellus pygmeaus | * | 3 | IV | |||||||||
| Nymphenfledermaus | Myotis alcathoe | 1 | 2 | IV | |||||||||
| Rauhautfledermaus | Pipistrellus nathusii | * | 2 | IV | |||||||||
| Wasserfledermaus | Myotis daubentonii | * | 3 | IV |
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| Zwergfledermaus | Pipistrellus pipistrellus | * | 3 | IV | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Legende: | |||||||||||||
| RL D Rote Liste Deutschland (2020) [19] | |||||||||||||
| RL LSA Rote Liste der Säugetiere Sachsen-Anhalt (2020) [20] | |||||||||||||
| 0 ausgestorben oder verschollen, R durch extreme Seltenheit gefährdet, 1 vom Aussterben bedroht, 2 | |||||||||||||
| stark gefährdet, 3 gefährdet, V Vorwarnliste, * nicht gefährdet, D Daten unzureichend, G Gefährdung | |||||||||||||
| unbekannten Ausmaßes | |||||||||||||
| FFH RL FFH-Richtlinie: IV = Art des Anhangs IV; II = Art des Anhang II |
Bewertung
Die Analyse der Daten ergab das Vorkommen von zwei vom Aussterben bedrohten, acht stark gefährdeten und fünf gefährdeten Fledermausarten der Roten Liste der Säugetiere Sachsen- Anhalts im betrachteten Umfeld des UR jedoch nicht im UR selbst. Aufgrund der veralteten Datengrundlage wird für das UR die Annahme getroffen, dass die aufgeführten Fledermausarten zumindest teilweise den UR als Wanderkorridore und Nahrungshabitate nutzen können. Die Gehölzstrukturen und locker bebaute Siedlungsbereiche dienen als Nahrungshabitate sowie als Leitstrukturen. Das abzureißende Stellwerk W4 ist ausdrücklich nicht dazu geeignet als Lebensraum für Fledermäuse zu dienen. Es sind keine Einflugmöglichkeiten in das Gebäude vorhanden. Des Weiteren herrscht noch bis Abriss ständiger Betrieb innerhalb des Hauses und dementsprechend wurde während der Gebäudekontrolle keine Nachweise für Fledermäuse erbracht. Resultierend daraus wird dem UR hinsichtlich seiner Funktion für Fledermäuse eine geringe (2) Bedeutung zugeschrieben.
2.2.1.1.2 Feldhamster
Im Zuge der Vor-Ort-Begehungen wurde im Bereich der landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb des UR auf das Vorkommen von Feldhamstern geachtet. Es konnten während keiner dieser Termine Individuensichtungen oder Bauten ausgemacht werden.
2.2.1.1.3 Sonstige Säugetiere
Bestandserfassung
Daten und Nachweise für das Vorkommen sonstiger planungsrelevanter Säuger wurden aus dem Tierarten-Monitoring Sachsen-Anhalts [18] entnommen sowie eine Potentialabschätzung vorgenommen.
Tabelle 7 Ergebnisse der Potentialanalyse
| Deutscher Name | Wissenschaftlicher Name | Vorkommen im UR | RL LSA | RL D | EZK | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Fischotter | Lutra lutra | k.V. | 3 | 3 | u | ||||||||||||
| Biber | Castor fiber | k.V. | * | V | g | ||||||||||||
| Luchs | Lynx lynx | k.V. | 1 | 2 | s | ||||||||||||
| Wildkatze | Felis silvestris | k.V. | 2 | 3 | u | ||||||||||||
| Wolf | Canis lupus | k.V. | 1 | 3 | s |
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Legende:
Vorkommen n: nachgewiesen, p: potentiell, k.V.: kein Vorkommen
RL D Rote Liste Deutschland, 2020 [19]
RL LSA Rote Liste der Säugetiere Sachsen-Anhalts, 2020 [20]
0: ausgestorben oder verschollen, R: durch extreme Seltenheit gefährdet, 1: vom Aussterben bedroht, 2:
stark gefährdet, 3: gefährdet, V: Vorwarnliste, *: nicht gefährdet, D: Daten unzureichend, G: Gefährdung
unbekannt
EZK Erhaltungszustand Kontinental: s: ungünstig/schlecht, u: ungünstig/unzureichend, g: günstig, ?: unbekannt
Aufgrund der unmittelbaren Ortslage des BV und der BE-Flächen und dem Ausbleiben von Oberflächengewässern in näherem Umfeld gilt das UR für keine der in Tabelle 7 aufgeführten Säugetierarten als Verbreitungsgebiet.
Bewertung
Auf Grundlage der Kartierungen und der Datenrecherchen ist nicht davon auszugehen, dass das UR als Lebensraum für „weitere Säugetierarten“ anzusehen ist. Dementsprechend wird dem UR hinsichtlich seiner Funktion für weitere Säugetiere eine sehr geringe (1) Bedeutung zugeschrieben.
Avifauna
Bestandserfassung
Im Zuge der Brutvogelkartierung wurden insgesamt 12 als ubiquitär geltende Vogelarten im UR bzw. im wirkungsrelevanten Umfeld nachgewiesen. Mit dem Status Brutvogel wurden 5 Arten und als Nahrungsgäste 7 Arten nachgewiesen.
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Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) Errichtung eines elektronischen Stellwerks im Bahnhof Karsdorf sowie Änderung der Bahnübergänge "Str. d. Einheit" (Bahn-km 20,5) und "Reinsdorfer Str. / L177" (Bahn-km 21,3) in der Gemeinde Karsdorf
Tabelle 8 Ergebnisse der Brutvogelkartierung
| Deutscher Name | Wissenschaftlicher | RL | RL | EZK | Anh. I EU- | Status | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Name | D | LSA | VSR | |||||||||||||||||
| Amsel | Turdus merula | * | * | - | - | B | ||||||||||||||
| Blaumeise | Parus caeruleus | * | * | - | - | B | ||||||||||||||
| Buchfink | Fringilla coelebs | * | * | - | - | B | ||||||||||||||
| Elster | Pica pica | * | * | - | - | Ng | ||||||||||||||
| Fitis | Phylloscopus trochilus | * | * | - | - | Ng | ||||||||||||||
| Goldammer | Emberiza citrinella | * | * | g | - | B | ||||||||||||||
| Hausrotschwanz | Phoenicurus ochruros | * | * | - | - | Ng | ||||||||||||||
| Haussperling | Passer domesticus | * | V | u | - | Ng | ||||||||||||||
| Kohlmeise | Parus major | * | * | - | - | Ng | ||||||||||||||
| Nachtigall | Luscinia megarhynchos | * | * | - | - | B | ||||||||||||||
| Straßentaube | Columba livia forma | - | - | - | - | Ng | ||||||||||||||
| domestica | ||||||||||||||||||||
| Rotmilan | Milvus milvus | * | V | g | ja | Ng | ||||||||||||||
| Legende: | ||||||||||||||||||||
| RL D Rote Liste Deutschland (2021) [21] | ||||||||||||||||||||
| RL LSA Rote Liste der Vögel Sachsen-Anhalt (2020) [22] | ||||||||||||||||||||
| 0 ausgestorben oder verschollen, R durch extreme Seltenheit gefährdet, 1 vom Aussterben | ||||||||||||||||||||
| bedroht, 2 stark gefährdet, 3 gefährdet, V Vorwarnliste, * nicht gefährdet, D Daten unzureichend, G | ||||||||||||||||||||
| Gefährdung unbekannten Ausmaßes | ||||||||||||||||||||
| EZK Erhaltungszustand Kontinental: s: ungünstig/schlecht, u: ungünstig/unzureichend, g: günstig, ?: | ||||||||||||||||||||
| Unbekannt | ||||||||||||||||||||
| Anh. I EU-VSR Art des Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie (2009) [11] | ||||||||||||||||||||
| Status B Brut, Ng Nahrungsgast |
Bewertung
Die nachgewiesenen Vögel sind als ubiquitäre, an die Kulturlandschaft und Siedlungsbereiche angepasste Arten, anzusehen.
Das UR bietet aufgrund der vielfältigen Nutzung sowohl den Gehölz- und Bodenbrütern als auch den Höhlen und Gebäudebrütern eine Vielzahl an Nistplätzen. Aus diesen Gründen wird das UR bezogen auf die funktionale Bedeutung für Brutvögel mit mittel (3) bewertet.
Amphibien
Bestandserfassung
Aufgrund der Absenz von Oberflächengewässern und Feuchtgebieten ist das Vorkommen von Amphibien im untersuchten Raum auszuschließen. Die Nutzung des UR als Wanderkorridor zwischen den jahreszeitlich wechselnden Teilhabitaten kann auf Grund der örtlichen Biotopstrukturen inner - und außerhalb vom UR ebenfalls negiert werden. Weiterhin konnten
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keine Nebenfunde während der Kartierungsdurchgänge für die anderen Schutzgüter erbracht werden.
Bewertung
Entfällt.
Reptilien
Bestandserfassung Während der vier eigenen Kartierungen im Jahr 2021 und zwei weiterer 2024 konnten trotz guter Witterungsbedingungen keine Zauneidechsen oder andere Reptilienarten nachgewiesen werden. Weiterführend wurden Kartierergebnisse einer anderen Planung aus dem Jahr 2016 aus Karsdorf herangezogen. In diesem Jahr wurden mehrere Zauneidechsen gesichtet. Ein derzeitiges Vorkommen wird aufgrund dieser Altnachweise folglich als „worst-case“ angenommen, zumal das UR eine Ausstattung mit Lebensraumrequisiten birgt, welche durchaus das Potenzial für eine dauerhafte Besiedelung durch Zauneidechsen bereitstellt.
Bewertung
Die streng geschützte Zauneidechse ist flächendeckend im gesamten UR zu vermuten. Aus diesem Grund wird die Leistungs- und Funktionsfähigkeit für Natur und Landschaft bezogen auf Reptilien als hoch (4) eingestuft.
Fische und Rundmäuler
Bestandserfassung
Auf Grund des Ausbleibens von Oberflächengewässern in und rund um das UR entfällt die weitere Betrachtung von Fischen und Rundmäulern.
Bewertung
Entfällt.
Wirbellose Tiere
Bestandserfassung
Es wurde keine Kartierung der Artengruppe beauftragt. Aufgrund der fehlenden besonderen Habitatstrukturen (bspw. dem Vorkommen von stehendem und liegendem Totholz) für eingriffsrelevante Wirbellose ist ein Vorkommen für diese Tiergruppe auszuschließen. In Bezug auf die besonders oder streng geschützte Arten bietet das UR grundsätzlich Habitatpotential für trockenheitsliebende Wirbellose.
Bewertung
Während den Kartierdurchgängen für die anderen Schutzgüter konnten keine Nebenbeobachtung gemacht werden. Dementsprechend wird der Funktion des UR für Wirbellose eine sehr geringe Bedeutung (1) angedacht.
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Pflanzen
Bestandserfassung
Die Bestanderfassung der Pflanzen wurde über Datenabfragen beim LAU realisiert, diese ergaben keine Nachweise für Pflanzenarten der Anhänge II, IV und V der FFH-RL oder streng geschützte Arten nach Anlage 1 der BArtSchV. Zusätzlich wurden im Rahmen der Biotopkartierung Zufallsfunde besonders und streng geschützter Pflanzenarten dokumentiert, hier konnten ebenfalls keine entsprechenden Arten nachgewiesen werden.
Da im Rahmen von Biotopkartierungen jedoch keine standardisierten Vegetationsaufnahmen erfolgen, die ein vollständiges Arteninventar abbilden, kann ein Vorkommen geschützter Arten bei entsprechender Habitateignung nicht in Gänze ausgeschlossen werden:
Zu den in Sachsen-Anhalt vorkommenden planungsrelevanten Pflanzenarten der Anhänge II, IV und V der FFH-Richtline gehören nach Angaben den LAU [23] folgende Arten: Echte Arnica (Arnica montana) Gelber Frauenschuh (Cypripedium calceolus) Kriechender Sumpfselerie (Helosciadium repens) Liegendes Büchsenkraut (Lindernia procumbens) Sand-Silberscharte (Jurinea cyanoides) Scheidenblütgras (Coleanthus subtilis) Schwimmendes Froschkraut (Luronium natans) Sumpf-Engelwurz (Angelica palustris) Sumpf-Glanzkraut (Liparis loeselii)
Die o. g. Arten sind an spezielle Lebensräume wie Mager- oder Trockenrasen oder Gewässer- abhängige Standorte wie intakte Auen, Sümpfe oder Moore gebunden. Da diese Standorte im UR nicht vorzufinden sind, kann ein Vorkommen dieser Arten ausgeschlossen werden.
Vorbelastungen
Im UR befinden überwiegend durch den Bahnverkehr geprägte Biotope, die durch regelmäßige Pflege geprägt sind.
Bewertung Aufgrund des Ausbleibens entsprechender Arten wird die Bedeutung des UR für die Vielfalt von Pflanzenarten einschließlich der innerartlichen Vielfalt als sehr gering (1) eingestuft.
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Boden
Bestandserfassung
Die Böden im UR kennzeichnen sich durch starke anthropogen Überprägung durch Siedlungsbereiche sowie der Bahntrasse aus. Die anlagebedingte und dauerhafte Inanspruchnahme von (Grünland-)Boden durch Versiegelung beträgt rund 690 m² Fläche (Erweiterung der BÜ und Straßen, ESTW inkl. Zufahrt). Für die folgende Bewertung wurden die natürlichen Bodenfunktionen, die Regler- und Speicher- und die Filter- und Pufferfunktion, sowie die natürliche Bodenfruchtbarkeit betrachtet. Der UR befindet sich laut der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) [24] in der Bodenregionen der „Löss- und Sandlösslandschaften“ (6)“. Die zugehörigen Bodengroßlandschaft (BGL) ist „6.2 BGL der Lössbörden“.
Laut Bodenübersichtskarte 1:200.000 (BÜK200) des BGR ist im Vorhabensbereich die nachfolgend vorgestellten Leitbodenform vorherrschend:
Tabelle 9 Leitbodenformen im UR
| Leitbodenform | Kürzel nach KA5 |
|---|---|
| Tschernosem-Kolluvisole, gering verbreitet Gley-Tschernosem- Kolluvisole aus holozän umgelagertem Löss oder Sandlöss | TT |
Bodendenkmale
Laut Datenabfrage bei der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Burgenlandkreises sind keine Bodendenkmäler im UR bekannt.
Vorbelastungen Im UR ist der natürliche Boden überwiegend durch die Gebäude, Straßen und Gleisanlagen sowie sonstige siedlungstypische Nutzungsformen anthropogen überformt bzw. befindet sich durch Landwirtschaft in anthropogener Nutzung. Bestehende Vorbelastungen ergeben sich aus den unterschiedlichen Nutzungen, in Form von Versiegelung und Schadstoffeinträgen. In der folgenden Tabelle sind die Vorbelastungen hinsichtlich der Nutzung im UR aufgeschlüsselt.
Tabelle 10 Vorbelastungen der Böden im UR
| Nutzung | Vorbelastungen |
|---|---|
| Ackerbau | Wiederkehrende Störung des Oberbodens Schadstoffeinträge |
| Siedlung/Bebauung | Anthropogene Überformung / Überbauung, Verdichtung und Versiegelung Schadstoffeinträge und Depositionen von Staub keine natürliche Zusammensetzung und Bodengefüge |
| Verkehr | Anthropogene Überformung / Überbauung, Verdichtung und Versiegelung Schadstoffeinträge |
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Bewertung Die Bewertung der Böden erfolgt auf Grundlage ihrer Funktionsfähigkeit und -bedeutsamkeit inmitten der beschriebenen Landschaft bzw. des Naturhaushalts. Hierbei ist besonders auf folgende Faktoren zu achten:
Lebensraumfunktion, Seltenheit einer Bodengesellschaft, Nutzungsfunktion für land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung (Ackerwertzahl), Funktion für den Wasserhaushalt.
Lebensraumfunktion Im UR ist der natürliche Boden durch Gleisanlagen und das Siedlungsgebiet anthropogen stark überformt. Die Bedeutung dieser Böden hinsichtlich seiner Funktion als Lebensraum für Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen ist daher als gering (1) einzustufen.
Die im UR vorkommenden unversiegelten Böden unterliegen größten Teil einer Acker- bzw. Grünlandnutzung. Insbesondere die dort vorherrschenden Tschernoseme weisen eine hohe Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen- und Tierarten auf. Die Bedeutung dieser Böden hinsichtlich der Lebensraumfunktion wird daher als hoch (4) eingestuft. Seltenheit
Seltene Böden sowie Bodendenkmäler sind nicht im UR anzutreffen. Daher wird die Bedeutung dieser Flächen hinsichtlich ihrer Vielfalt von Bodentypen und Bodenformen als Ausdruck des natürlichen und kulturellen Erbes als sehr gering (1) eingestuft.
Bodenfruchtbarkeit
Bei den im UR vorkommenden Böden der Schwarz- und Braunerden weisen eine hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit auf. Außerhalb der Ortslagen und Verkehrsflächen befindet sich der Boden im UR überwiegend in landwirtschaftlicher Nutzung. Entsprechend der mittleren bis sehr hohen Wertstufen der Böden auf landwirtschaftlicher Fläche besteht im UR durchschnittlich eine hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit und damit eine hohe (4) Bedeutung der Böden hinsichtlich seiner Funktion als Lebensgrundlage für den Menschen. Wasserhaushaltspotenzial
Die Gleisbereiche der bestehenden Bahnstrecke und die Bereiche der Verkehrs- und Siedlungsflächen stellen einen verdichteten Bodenbereich dar, aufgrund dessen die Wasserdurchlässigkeit nur in einem sehr geringen Umfang gegeben ist. Bei den umliegenden Flächen hängt die Wasserdurchlässigkeit vom Bodentyp ab.
Die Bewertung der Funktion des Bodens im Wasserhaushalt erfolgt in der BFBV-LAU anhand der Infiltrationskapazität, welche durch die gesättigte Wasserleitfähigkeit abgebildet wird. Nach BFBV-LAU herrscht im UR überwiegend eine mittlere Wasserleitfähigkeit. Die Empfindlichkeit des Bodens hinsichtlich der Filter- und Pufferfunktion wird daher insgesamt als mittel (3) eingestuft.
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Wasser
Oberflächengewässer
Bestandserfassung Im UR befinden sich weder natürliche stehende noch fließende Oberflächengewässer.
Vorbelastung
Entfällt.
Bewertung
Entfällt.
Grundwasser
Bestandserfassung
Den UR tangieren zwei Grundwasserkörper, welche beide der Trinkwasserentnahme unterliegen. Bereiche mit dem Charakter von Trinkwasserschutzgebiete sind im UR nicht vorhanden.
Tabelle 11 Grundwasserkörper im UR
| Kennzahl | Name | Trink- | Chemischer Zustand | Mengenmäßiger Zustand | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| wasser- | ||||||
| nutzung | ||||||
| DEGB_DEST_SAL-GW-042 | Freyburger Triasmulde | ja | gut | schlecht |
Das Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung (Grundwasser-Flur-Abstand) wird im UR überwiegend als gering bis mittel angegeben [25].
Tabelle 12 Mittelbare Grundwassermessstelle zum UR
| Name | Nummer | GOK [m] | Messpunkthöhe [m] | Mittlerer Wasserstand unter Messpunkt [m] | Durchschnittlicher | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Abstand | |||||||
| Messpunkt - UR | |||||||
| [m] | |||||||
| Karsdorf | 47356282 | 113,14 | 113,86 | 2,92 | 850 |
Die mittlere jährliche Grundwasserneubildungsrate liegt rund um das UR herum im westlichen Trassenbereich einheitlich bei 0 - 25 mm/a und östlich davon stark fragmentiert Bereichen zwischen 25 - 150 mm/a bei (Skala von „< 0 mm/a“ bis „> 150 mm/a“). Die hohen Werte von bis 150 mm/a lassen sich durch die geografische Ausprägung der Hanglagen abseits des UR erklären.
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Vorbelastung
Gemäß der Datensätze zum 3. Bewirtschaftungsplan der WRRL von der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) [26] weist der Grundwasserkörper Freyburger Triasmulde folgende Belastungen auf:
Der mengenmäßige Zustand wurde im 3. Bewirtschaftungsplan als „schlecht“ eingestuft. Weiterhin ist die Grundwasserneubildungsrate geringer als die Grundwasserentnahme. Jedoch geht der Plan davon aus, dass der mengenmäßig gute Zustand voraussichtlich 2027 erreicht wird.
Bewertung
Die Bewertung des Grundwassers erfolgt auf Grundlage von Anhang I BKompV, welcher als Bewertungsgrundlage die Funktion des Grundwasserleiters für den Naturhaushalt ausweist. Die Funktion wird anhand der Parameter des chemischen und mengenmäßigen Zustandes, welche auch maßgeblich für die Betrachtungen gemäß WRRL sind, beurteilt. Einbezogen wird zudem die Empfindlichkeit des obersten Grundwasserleiters gegenüber Schadstoffeinträgen, welche anhand der Beschaffenheit und Mächtigkeit der Deckschicht über dem Grundwasser bewertet wird.
Ein flächendeckendes Eindringen von Schadstoffen ist gerade durch die Verkehrsflächen gegeben. Die Grundwasserflurabstände spielen hier eine entscheidende Rolle. Aufgrund des mittleren Grundwasserflurabstandes von rund 3 m besteht eine geringe bis mittlere Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeinträgen. Der chemische wird als „gut“ eingestuft, jedoch der mengenmäßige Zustand als „schlecht“. Insgesamt wird die Bedeutung der Funktionen für den Naturhaushalt, die sich aus der Qualität und Quantität des Grundwassers ergeben, deshalb als mittel (3) bewertet.
Hochwasser
Bestandserfassung
Das UR befindet sich außerhalb von hochwassergefährdeten Bereichen der Unstrut. Die äußerste Hochwasserlinie während eines Hochwasserereignisses mit geringer Wahrscheinlichkeit (HQ200) befindet sich durchschnittlich 300 m vom UR entfernt.
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Abbildung 2 Übersichtskarte Hochwasserrisiko HQ200 (hellrote Linie) im Bereich Karsdorf [Quelle: LHW, bearbeitet, Maßstab 1:10.000]
Vorbelastung
Vorbelastungen für den Hochwasserschutz ergeben sich allgemein durch vorhandene Versiegelungen oder Bebauungen und eine damit einhergehende Beeinträchtigung oder Beseitigung von Retentionsräumen von Fließgewässern, sowie einer Beeinträchtigung des Abflussvermögens durch bestehende Querbauwerke.
Da das UR außerhalb von Hochwassergefahrenbereichen liegt, sind hier keine Vorbelastungen für den Hochwasserschutz zu verzeichnen. Bewertung
Entfällt.
Klima und Luft
Bestandserfassung
Nach Auswertung verfügbarer Klima- und Temperaturdiagramme [27] für die Gemeinde Karsdorf ist der UR in der Klimaklassifikation nach Köppen und Geiger der Klasse Cfb (warm-
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gemäßigtes Klima) zuzuordnen. Der Jahresniederschlag beträgt 655 mm. Mit 74 mm ist Juli der niederschlagsreichste und mit 39 mm ist Februar der niederschlagsärmste Monat. Somit beträgt die Niederschlagsamplitude 35 mm. Die Jahresmitteltemperatur ist 9,9 °C. Der wärmste Monat ist der Juli mit maximalen Durchschnittstemperaturen 19,3 °C. Der kälteste Monat ist der Januar mit Durchschnitts-temperaturen von 0,9 ° C. Die Temperaturamplitude beträgt somit 18,4 °C.
Abbildung 3 Klimadiagramm für Karsdorf [Quelle: Climate-Data.org] Klimatische Ausgleichsräume in Form von Kaltluftentstehungsgebieten sind im UR in Gestalt großflächiger Ackerschläge vorhanden. Kaltluft entsteht über der offenen Feldflur, welche durch eine starke Temperaturamplitude im Verlauf von Tag und Nacht gekennzeichnet ist. Ein Kaltluftabfluss erfolgt im kleinklimatischen Raum des UR mit abfallender Geländeneigung westwärts, Richtung Unstrutniederung.
Lufthygienische Entlastungsräume, in Form von Frischluftentstehungsgebieten, kommen im UR nicht vor, da keine Waldgebiete vorhanden sind. Dennoch erfüllen die vorhandenen Gehölzstrukturen und innerörtlichen Grünflächen eine ausgleichende lufthygienische Funktion. Vegetationsflächen, insbesondere zusammenhängende Gehölzbestände, dienen als Staubfilter und durch Transpiration und Sauerstoffproduktion der Frischluftentstehung.
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Vorbelastung
Im UR befinden sich diverse bereits versiegelte Bereiche, zudem ist der Bahnkörper selbst als anthropogen überprägt zu betrachten. Diese Strukturen begünstigen die Bildung von Wärmeinseln und sind damit als Vorbelastung zu werten.
Vorbelastungen für das Schutzgut Luft entstehen insbesondere durch Schadstoff- und Staubbelastungen aus Verkehr und produzierendem und verarbeitendem Gewerbe/Industrie s.g. lokalen Emittenten. Rund um das UR sind dies insbesondere die „thomas zement GmbH Werk Karsdorf“ und die „BEB - Burgenland Ersatzbrennstoffe“ und B 180.
Bewertung
Zur Bewertung des Schutzguts dient das Kriterium der Erhaltung des Naturhaushaltes hinsichtlich Luftreinhaltung und Luftregeneration. Hierbei sind folgende Faktoren wichtig: klimatische und lufthygienische Ausgleichsfunktionen Klimaschutzfunktionen durch Treibhausgasspeicher oder -senken.
Durch die bestehenden überregionalen Verkehrswege und die Gewerbeansiedlungen kann der UR nicht als Gebiet mit geringer Schadstoffbelastung bewertet werden. Dem gegenüber stehen große Flächen mit geringer bis mittlerer Ausgleichsfunktion. Die Bedeutung des UR ist insgesamt als gering (2) zu betrachten.
Landschaftsbild
Bestandserfassung Das Landschaftsbild ist vorwiegend durch Verkehr und Infrastruktur, intensiver Landwirtschaft und Siedlungs- bzw. Gewerbebereiche sowie der weithin sichtbaren Eisenbahnbrücke der VDE 8 geprägt. Eine zusammenfassende Zustandsbeschreibung im UR wird nachfolgend in Tabellenform vorgenommen:
Tabelle 13 Erfassung Landschaftsbild im UR
| Kriterium | Beschreibung |
|---|---|
| Topografie/ Morphogenese | mittlere bis erhebliche Geländemorphologie Brückenbauwerk der VDE 8 als markanter Fixpunkt im Gelände |
| Landschaftsstruktur | Umlandbereich mit ausgeprägter Reliefgliederung zwischen Weinbergen und Unstrutniederung Kulturlandschaft geprägt durch Gewerbe, Landwirtschaft und Infrastruktur |
| Gewässerstruktur | Naturnahe Fließgewässer „Unstrut“ (Entfernung zum UR > 500 m) |
| Siedlungsstruktur | überwiegende Wohnnutzung in den Ortskernen Industrie- und Gewerbegebiete an den Ortsrändern |
| Erholung | Kaum Infrastruktur zur Erholungsnutzung Kleingartenanlagen an den Ortsrändern |
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| Kriterium | Beschreibung |
|---|---|
| Störungen und Beeinträchtigungen | landschaftsprägendes Brückenbauwerk der VDE 8 Bahnanlagen und überregionale Verkehrswege Industrie- und Gewerbegebiete Tagebaue |
Als landschaftsprägendes Element ist vor allem das Brückenbauwerk der VDE 8 zu erwähnen. Nennenswerte touristische Infrastruktur sind im nahen Umfeld (Entfernung zum UR < 100 m) des UR nicht vorzufinden.
Im UR ist das Ortsbild von Bahnhofs- und Gleisanlagen und bahnseitigen Brachflächen geprägt. Die baulichen Anlagen und die Freiraumgestaltung im Bahnhofsbereich weisen Modernisierungsbedarf auf. Im Zuge der Bauarbeiten wird deshalb ein altes Stellwerk abgerissen, der Bahnübergang an der Straße der Einheit fußgängerfreundlicher gestaltet, die Gleisfeldbeleuchtung erneuert und ein Fußweg vom BÜ direkt zum Bahnsteig errichtet.
Bewertung
Die Bewertung des Landschaftsbildes erfolgt in Anlehnung des § 1 BNatSchG i.V.m. Anlage I BKompV hinsichtlich der Vielfalt (Topographie, Vegetationsschichtung und Anteil an gliedernden und belebenden Elementen), Naturnähe (Zurücktreten von Nutzungen und anthropogen bestimmten Elementen), Eigenart und Schönheit (als subjektives Kriterium). Diese Kriterien werden in Bezug auf die Landschaftskategorie, der die Landschaft zugeordnet werden kann, bewertet. Die Landschaften können in Naturlandschaften und historisch gewachsene Kulturlandschaften gegliedert werden. Zusätzlich können naturnahe Kulturlandschaften ohne wesentliche Prägung durch technische Infrastruktur und sonstige besondere Einzellandschaften mit besonderer natürlicher und kultureller Prägung ausgewiesen werden. Bewertet werden: die Vielfalt von Landschaften als Ausdruck des natürlichen und kulturellen Erbes und die Funktion im Bereich des Erlebens und Wahrnehmens von Landschaft einschließlich der Eignung der Landschaft für die landschaftsgebundene Erholung.
Das Landschaftsbild ist stark anthropogen überprägt. Der größte Teil des UR wird von anthropogenen Strukturen in Form von Bahnanlagen, Siedlungsflächen und Infrastruktur bestimmt. Vielfalt, Natürlichkeit und Eigenart sind daher nur in sehr geringen Maßen gegeben. Gebiete zur Erholung, wie Waldgebiete und naturnahe Seen, sind nicht vorhanden. Der UR verfügt jedoch in den Ortslagen über siedlungstypische Freiraumnutzungen wie Kleingartenanlagen und Friedhöfe.
Bezogen auf die Vielfalt von Landschaften als Ausdruck des natürlichen und kulturellen Erbes ist der UR mit einer geringen (2) Bedeutung für das Schutzgut Landschaftsbild zu beurteilen.
Bezogen auf die Funktionen im Bereich des Erlebens und Wahrnehmens von Landschaft einschließlich der Eignung der Landschaft für die landschaftsgebundene Erholung wird dem UR eine sehr geringe (1) Bedeutung zugeordnet.
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Konfliktanalyse
Ermittlung und Bewertung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen
von Biotopen durch das Vorhaben
Wirkungen des Vorhabens auf Biotope
Entsprechend § 5 (3) BKompV sind zur Bewertung der zu erwartenden unvermeidbaren Beeinträchtigungen die Wirkungen es Vorhabens auf die erfassten und bewerteten Biotoptypen zu ermitteln und im Hinblick auf ihre Stärke, Dauer und Reichweite der Wirkfaktoren des Vorhabens den Stufen „gering“, „mittel“ und „hoch“ zuzuordnen.
Anschließend ist festzustellen, ob die einzelnen zu erwartenden Beeinträchtigungen für den jeweiligen Biotoptyp als nicht erheblich, erheblich oder erheblich mit besonderer Schwere einzustufen sind.
Im Rahmen des Vorhabens sind baubedingte als auch anlagebedingte Wirkungen auf Biotope zu erwarten. Alle bauzeitlich beanspruchten Baustelleneinrichtungsflächen stehen nach Ende der Baumaßnahme der Rekultivierung und Renaturierung zur Verfügung.
Anlagebedingte Beeinträchtigungen von Biotopen erfolgen insbesondere durch die dauerhaften Flächenverluste von Ruderalfluren und Grünland im Bereich der neuversiegelten Flächen des Modulgebäudes sowie dem Gehweg am BÜ am Bahn-Km 20,5. Die Bewertung der Erheblichkeit der Wirkungen auf die Biotope hinsichtlich ihres Biotopwertes ist der Eingriffsbilanzierung in der Anlage I zu entnehmen. Im Zuge des BV entsteht ein Kompensationsbedarf von 30.921 Wertpunkten. Den mittelbaren Wirkungen des Vorhabens auf Biotoptypen ist gemäß § 5 (4) BKompV bei der Bestimmung ihrer Stärke, Dauer und Reichweite entsprechend jeweils ein Faktor zwischen 0,1 und 1 zuzuordnen. Dabei entsprechen die Faktoren 0,1 bis 0,3 der Stufe „gering“, den Faktoren 0,4 bis 0,6 der Stufe „mittel“ und die Faktoren 0,7 bis 1 der Stufe „hoch“.
Die Einstufungen der Stärke, Dauer und Reichweite der unmittelbaren sowie mittelbaren Beeinträchtigungen von Biotopen, sind ebenfalls der detaillierten, biotopwertbezogenen Eingriffsbilanzierung der Anlage I zu entnehmen.
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Die Ermittlung der zu erwartenden unvermeidbaren Beeinträchtigungen durch das Vorhaben ergab eine erhebliche Beeinträchtigung für folgende Biotope:
Tabelle 14 Erhebliche Beeinträchtigung von Biotopen
| Code LSA | Code BKompV | Biotoptyp | Biotopwert BKompV | Konflikt | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| GIA | 34.08a.01 | Intensiv genutztes, frisches Dauergrünland | 8 | K1-B | ||
| URB | 39.06.02 | Trocken-warme Ruderalstandorte auf bindigen Boden | 14 | K1-B | ||
| Verlust dauerhaft | ||||||
| GIA | 34.08a.01 | Intensiv genutztes, frisches Dauergrünland | 8 | K2-B |
Eine erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere stellt der dauerhafte als auch temporäre Verlust von gesetzlich geschützten Biotopen nach § 30 BNatSchG und geschützten Landschaftsbestandteilen nach § 29 BNatSchG und landesrechtlich geschützten Biotope nach § 22 NatSchG LSA dar. Keine erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere stellt gem. § 7 Abs. 1 BKompV die Inanspruchnahme geringwertiger Biotope (Biotopwert 0 - 4) dar. Eine erhebliche Beeinträchtigung besondere Schwere betrifft folgende Biotoptypen und Flächen:
Tabelle 15 Erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere von Biotopen
| Code | Code | Biotoptyp | Biotopwert | Konflikt | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| LSA | BKompV | BKompV | ||||||||
| HGA | 41.02.03M | Feldgehölz trocken-warmer Standorte, mittlere Ausprägung | 15 | K3-B |
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Zusammenfassend kann der Tabelle 16 entnommen werden, wie sich die Beeinträchtigung im Schutzgut Biotope darstellen:
Tabelle 16 Matrix zur Feststellung der Schwere der zu erwartenden Beeinträchtigungen gemäß Anlage 3 BKompV - Schutzgut Biotope
| Schutzgut Biotope | Biotopwert | Stärke, Dauer und Reichweite der vorhabenbezogenen Wirkungen | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (Bedeutung der | ||||||||||||||
| Funktionen des | ||||||||||||||
| Schutzgutes nach | ||||||||||||||
| Wertstufen) | ||||||||||||||
| I gering | II mittel | III hoch | ||||||||||||
| 1 – sehr gering | 0 - 4 | - | - | - | ||||||||||
| 2 – gering | 5 - 9 | - | - | eB - | ||||||||||
| Temporärer Verlust | ||||||||||||||
| von intensiv genutzten, | ||||||||||||||
| frischen | ||||||||||||||
| Dauergrünland | ||||||||||||||
| 3 – mittel | 10 - 15 | - | eB - Temporärer Verlust von Trocken-warmen Ruderalstandorten auf bindigen Boden | eB - | ||||||||||
| Dauerhafter Verlust | ||||||||||||||
| von intensiv genutzten, | ||||||||||||||
| frischen | ||||||||||||||
| Dauergrünland und | ||||||||||||||
| Trocken-warmen | ||||||||||||||
| Ruderalstandorten auf | ||||||||||||||
| bindigen Boden | ||||||||||||||
| 4 – hoch | 16 - 18 | - | - | - | ||||||||||
| 5 – sehr hoch | 19 - 21 | - | - | - | ||||||||||
| 6 – hervorragend | 22 - 24 | - | - | - | ||||||||||
| geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG & § 22 NatSchG LSA sowie geschützte Landschaftsbestandteile nach § 29 BNatSchG | eBS - Temporärer Verlust von Feldgehölzen trocken-warmer Standorte, mittlere Ausprägung und Baumreihen junger Ausprägung | |||||||||||||
| Legende: | ||||||||||||||
| - | Keine erbehebliche Beeinträchtigung zu erwarten | |||||||||||||
| eB | erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten | |||||||||||||
| eBS | erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere zu erwarten |
Konflikte
Anhand der ermittelten unvermeidbaren Beeinträchtigung von Biotopen durch das Vorhaben ergeben sich die folgenden Konflikte:
K1-B Temporärer Verlust bestehender Vegetationsflächen
Mit der Realisierung des Bauvorhabens kommt es zu einem temporären Verlust von Vegetationsflächen im Rahmen der Baufeldfreimachung und der Einrichtung von BE-
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Flächen und Baustraßen. Insgesamt gehen im Zuge dieser Einrichtung 945 m² Ruderalflur, 1.061 m² Feldgehölze und 1.174 m² Grünland verloren.
K2-B Dauerhafter Verlust bestehender Vegetationsflächen
Mit dem Bau des Modulgebäudes, zwei Schalthäusern und Wegen und der Erweiterung der BÜ kommt es zu einem dauerhaften Verlust von Vegetation. Hiervon sind 429 m² Grünland im Zuge der ESTW-Errichtung und 135 m² Ruderalflur im Zusammenhang mit den Arbeiten an den BÜ betroffen.
K3-B Beeinträchtigung und Verlust gesetzlich geschützter Biotope
Bei der Umsetzung des Vorhabens kommt es baubedingt zu einer Beseitigung von [1.061 m² Feldgehölzen] gesetzlich geschützten Biotopen nach § 22 NatSchG LSA.
K4-B Teilweise Versiegelung einer Kompensationsfläche der VDE8
Mit der Herstellung der Zufahrt von der Reinsdorfer Straße / L177 zum ESTW Modulgebäude kommt es zu einer Überbauung der Kompensationsfläche M62(c) aus dem Projekt der VDE8. Das Zielbiotop an sich wird nicht verändert, da der Pflanzabstand zwischen den Einzelbäumen 10 m beträgt und die Zuwegung zum ESTW eine Breite 3,55 m aufweisen wird. Die Fläche, die durch die neue Nutzung der Zuwegung überformt werden wird, wird vorab in der Bilanzierung nach BKompV berücksichtigt und an anderer Stelle ausgeglichen.
Ermittlung und Bewertung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen
von Schutzgütern und Funktionen nach Anlage 1 Spalte 1 und 2
BKompV durch das Vorhaben
Entsprechend § 5 Abs. 3 BKompV sind zur Bewertung der zu erwartenden unvermeidbaren Beeinträchtigungen die ausgehenden Wirkungen des Vorhabens auf die erfassten und bewerteten Biotoptypen zu ermitteln und im Hinblick auf ihre Stärke, Dauer und Reichweite den Stufen „gering“, „mittel“ und „hoch“ zuzuordnen. Den mittelbaren Wirkungen des Vorhabens auf Biotoptypen ist gemäß § 5 Abs. 4 BKompV bei der Bestimmung ihrer Stärke, Dauer und Reichweite entsprechend jeweils ein Faktor zwischen 0,1 und 1 zuzuordnen. Dabei entsprechen die Faktoren 0,1 bis 0,3 der Stufe „gering“, den Faktoren 0,4 bis 0,6 der Stufe „mittel“ und die Faktoren 0,7 bis 1 der Stufe „hoch“.
Die zu erwartenden unvermeidbaren Beeinträchtigungen der Funktionen der weiteren Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft und Landschaftsbild (Anlage 1 BKompV) sind gemäß § 6 Abs. 2 BKompV hinsichtlich der ausgehenden Wirkungen des Vorhabens auf die erfassten und bewerteten Funktionen zu betrachten und ebenfalls anhand der Parameter Stärke, Dauer und Reichweite den Stufen „gering“, „mittel“ und „hoch“ zu bewerten.
Anschließend ist anhand der Anlage 3 BKompV für alle Schutzgüter die Schwere der Beeinträchtigung festzustellen, welche anhand der Parameter Bedeutung der jeweiligen
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Schutzgutfunktion sowie Einstufung von Stärke, Dauer und Reichweite der vorhabenbezogenen Wirkungen auf die Schutzgutfunktion im Kreuzverfahren ermittelt wird [§ 5 (3) BKompV, § 6 (2) BKompV].
Nachfolgend wird eine Konfliktanalyse durchgeführt, welche der Ausweisung von prognostizierten Konfliktpotentialen dient, die nach Angaben der Baubeschreibung bei Vorhabenumsetzung Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG oder erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen erzeugen könnten.
Gleichermaßen werden Konflikte dargestellt, die eine Notwendigkeit der Kompensation durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bedingen.
Tiere
Wirkung des Vorhabens auf das Schutzgut
Für Tiere bedeuten dauerhafte Verluste von Lebensräumen insbesondere durch Versiegelung und Überbauungen eine hohe Wirkintensität. Auch baubedingte Verluste von Lebensräumen oder Habitatstrukturen (durch BE-Flächen etc.), sind hier einzuordnen und zu berücksichtigen.
Erhebliche Beeinträchtigungen (eB) sind für die Klasse der Reptilien (Zauneidechsen) zu erwarten. Maßgebend sind hier die temporären Habitatveränderungen der Ruderalstandorte als Lebensräume im Zuge der temporären (Baufeld) Flächeninanspruchnahme im Bereich der BE-Flächen 6.1 und 6.2.
Für die Avifauna bedeutet insbesondere der Verlust von Bruthabitaten der Heckenbrüter eine erhebliche Beeinträchtigung (eB). Aufgrund der ausbleibenden Beeinträchtigung von Gehölzbeständen älterer Ausprägung entsteht nahezu kein Konflikt für Arten anderer Gilden wie bspw. Höhlenbrüter. Das abzureißende Stellwerksgebäude stellt nach Prüfung kein Lebensraum für Gebäudebrüter dar. Dementsprechend ist dort auch keine erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten.
Für die Klasse der Säugetiere inkl. der Fledermäuse sind aufgrund der fehlenden Habitateignung bzw. Nachweisen im UR keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.
Die im UR vorkommenden Arten gelten allesamt für die Region als ubiquitär und weisen weitläufig Vorkommen an Bahnstrecken auf. Sie gelten als anpassungsfähig und tolerant gegenüber Lärmemissionen aus dem Bahnbetrieb. Auch eine erhöhte Kollisions- wahrscheinlichkeit kann, aufgrund der hohen Mobilität der Arten und Ihrer Anpassung an den Lebensraum im Gleisbereich, ausgeschlossen werden. Folglich besteht für das Schutzgute Tiere, bzw. für einzelne Artengruppen kein funktionsspezifischer Kompensationsbedarf.
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Tabelle 17 Matrix zur Feststellung der Schwere der zu erwartenden Beeinträchtigungen des Schutzguts Tiere
| Tiere | Stärke, Dauer und Reichweite der vorhabenbezogenen Wirkungen | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (Bedeutung der Funktionen | |||||||||||
| des Schutzgutes nach | |||||||||||
| Wertstufen) | |||||||||||
| I | II | III | |||||||||
| gering | Mittel | hoch | |||||||||
| 1 – sehr gering | Wirbellose, Amphibien, | Sonstige relevante Tiere | - | ||||||||
| Fische und | |||||||||||
| Rundmäuler | |||||||||||
| 2 – gering | - | Fledermäuse | - | ||||||||
| 3 – mittel | - | Reptilien, Avifauna | - | ||||||||
| 4 – hoch | - | - | - | ||||||||
| 5 – sehr hoch | - | - | - | ||||||||
| 6 – hervorragend | - | - | - | ||||||||
| Legende: | |||||||||||
| - | Keine erbehebliche Beeinträchtigung zu erwarten | ||||||||||
| eB | erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten | ||||||||||
| eBS | erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere zu erwarten |
Konflikte
K5-F Habitatverlust Avifauna
Die Flächeninanspruchnahme im Zuge der Baufeldfreimachung kommt es zu einer temporären Beseitigung der Vegetationsdecke und somit zum Verlust von Bruthabitaten für die Avifauna. Hierbei sind die frei brütenden Gehölzbrüter betroffen. Aufgrund der Vielzahl an Gehölzstrukturen in der umliegenden Landschaft können die betroffenen Arten auf die Umgebung ausweichen.
K6-F Habitatverlust Zauneidechse
Im Zuge der Baufeldfreimachung und der Herrichtung der BE-Fläche werden Teilflächen mit Ruderalfluren und Bahnbegleitgrün temporär umgestaltet. Diese Flächen können Habitate für Zauneidechsen darstellen. Da während der Bauarbeiten umliegend Bereiche bestehen bleiben, die weiterhin als Lebensraum dienen können, ist ein Ausweichen der Tiere nach Ergreifen der Vermeidungsmaßnahme 04_VA möglich.
Pflanzen
Wirkung des Vorhabens auf das Schutzgut
Die mit dem Vorhaben einhergehende temporäre und dauerhafte Flächeninanspruchnahme führt zu einem Verlust von Vegetationsflächen. Die Stärke und Dauer der vorhabenbezogenen Wirkung wird für den temporären Verlust als gering und für den dauerhaften Verlust als hoch eingestuft.
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Für das Schutzgut sind keine erheblichen Beeinträchtigungen für geschützte oder gefährdete Pflanzenarten zu erwarten. Die Betrachtung von Vegetationsbeständen erfolgt mit der Ermittlung und Bewertung von Biotopen.
Tabelle 18 Matrix zur Feststellung der Schwere der zu erwartenden Beeinträchtigungen des Schutzguts Pflanzen
| Pflanzen | Stärke, Dauer und Reichweite der vorhabenbezogenen Wirkungen | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (Bedeutung der | |||||||||||
| Funktionen des | |||||||||||
| Schutzgutes nach | |||||||||||
| Wertstufen) | |||||||||||
| I | II | III | |||||||||
| gering | mittel | hoch | |||||||||
| 1 – sehr gering | Temporärer Verlust | - | Dauerhafter Verlust | ||||||||
| von Pflanzenarten | von Pflanzenarten | ||||||||||
| 2 – gering | - | - | - | ||||||||
| 3 – mittel | - | - | - | ||||||||
| 4 – hoch | - | - | - | ||||||||
| 5 – sehr hoch | - | - | - | ||||||||
| 6 – hervorragend | - | - | - | ||||||||
| Legende: | |||||||||||
| - | keine erbehebliche Beeinträchtigung zu erwarten | ||||||||||
| eB | erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten | ||||||||||
| eBS | erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere zu erwarten |
Konflikte
Siehe Kapitel 3.1.2.
Boden
Wirkung des Vorhabens auf das Schutzgut
Durch die mit dem Vorhaben einhergehende temporäre und dauerhafte Flächeninanspruchnahme wird auf das Schutzgut Boden durch Überformung und Verdichtung oder Versiegelung eine geringe bis hohe Wirkung verübt. Aufgrund der geringen bis hohen Bedeutung des Schutzgutes hinsichtlich der natürlichen Bodenfruchtbarkeit, Lebensraumfunktion, sowie der Regler, Puffer- und Speicherfunktion sind daher erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten. Für den Dauerhaften Verlust von ertragreichem Ackerboden mit sehr hoher Bodenzahl besteht eine erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere.
Bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen von Böden mit Archivfunktion sind nicht zu erwarten, da in diesen Bereichen stellenweise gleisgebundene Arbeiten erfolgen, d. h. es werden bereits überformte Böden beansprucht.
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Tabelle 19 Matrix zur Feststellung der Schwere der zu erwartenden Beeinträchtigungen des Schutzguts Boden
| Boden | Stärke, Dauer und Reichweite der vorhabenbezogenen Wirkungen | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (Bedeutung der | |||||||||||
| Funktionen des | |||||||||||
| Schutzgutes nach | |||||||||||
| Wertstufen) | |||||||||||
| I | II | III | |||||||||
| gering | mittel | hoch | |||||||||
| 1 – sehr gering | - | - | - | ||||||||
| 2 – gering | Temporäre | - | - | ||||||||
| Inanspruchnahme | |||||||||||
| von Boden | |||||||||||
| 3 – mittel | - | - | eB- | ||||||||
| Dauerhafte | |||||||||||
| Inanspruchnahme | |||||||||||
| von Boden | |||||||||||
| 4 – hoch | - | eB- | - | ||||||||
| Dauerhafte | |||||||||||
| Inanspruchnahme von | |||||||||||
| Grünlandboden | |||||||||||
| 5 – sehr hoch | - | - | - | ||||||||
| 6 – hervorragend | - | - | - | ||||||||
| Legende: | |||||||||||
| - | keine erbehebliche Beeinträchtigung zu erwarten | ||||||||||
| eB | erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten | ||||||||||
| eBS | erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere zu erwarten |
Gemäß Anlage 3 BKompV gilt abweichend von Nummer 1 für eine erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere Folgendes:
Bei einer dauerhaften Versiegelung oder einem Bodenabtrag von bisher unversiegelten Flächen ab einer Größe von 2.000 Quadratmetern sowie bei sonstigen dauerhaften Wirkungen (Verdichtung, Veränderung des Bodenwasser- oder Stoffhaushalts) ab dieser Größe hat eine Prüfung zu erfolgen, ob eine erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere zu erwarten ist. Für die Bewertung sind die Bedeutung der betroffenen Bodenfunktion im konkreten räumlichen Zusammenhang und die Empfindlichkeit gegenüber der spezifischen Wirkung maßgeblich.
Hinsichtlich dieser Sonderregelung ist im Vorhaben keine gesonderte Prüfung vorzunehmen, da der Grenzwert von 2000 m² nicht überschritten wird. Der Bau des ESTW inkl. Parkplätzen und Zuwegung und die Erweiterung der BÜ inkl. der Herstellung eines Gehwegs führen zu einer dauerhaften Neuversiegelung von Boden, insbesondere von Grünlandboden und Trocken-warmen Ruderalstandorten. Somit besteht hier keine eine erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere, sodass keine funktionsspezifische Kompensation erforderlich ist.
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Konflikte
K7-Bo: Verdichtung und Überformung von Böden durch temporäre Flächeninanspruchnahme
Durch die temporäre Inanspruchnahme von unbefestigten Flächen für Baustelleneinrichtung und Baustellenlogistik im Bereich der anthropogen überprägten Böden in Umfeld der Gleise und des Grünlandbodens werden die, z.T. schon eingeschränkten, natürlichen Bodenfunktionen beeinträchtigt. Durch Befahrung mit schweren Maschinen und Lagerung von Materialien wird der Boden verdichtet. Die Luft- und Wasserversorgung des Bodens wird eingeschränkt, die für Bodenorganismen und Pflanzen unabdingbar ist. K8-Bo: Überformung und Versiegelung von Boden durch dauerhafte Flächeninanspruchnahme
Der Bau des ESTW inkl. Parkflächen sowie der Zuwegung und die Erweiterung der BÜ inkl. der Zuwegung zum Bahnsteig führen zu einer dauerhaften Neuversiegelung von Böden. Insgesamt werden im Zuge der Errichtung des Modulgebäudes (156 m²) und der Zuwegung vor dem Gebäude (86 m²) wird Grünlandboden dauerhaft vollversiegelt. Für die Herstellung der Zufahrt (130 m²) und der KFZ-Stellplätze (93 m²) wird Grünlandboden dauerhaft teilversiegelt. Versiegelte Böden sind nicht mehr in der Lage die natürlichen Bodenfunktionen zu erfüllen. Da eine Versiegelung an den betroffenen Standorten unabdingbar ist, müssen im Gegenzug Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen getroffen werden.
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Wasser
Wirkung des Vorhabens auf das Schutzgut
Temporäre unvermeidbare Wirkungen auf das Schutzgut Wasser bestehen durch bauzeitliche und anlagenbedingte Veränderungen des Abflussverhaltens von Niederschlagswasser.
Tabelle 20 Matrix zur Feststellung der Schwere der zu erwartenden Beeinträchtigungen des Schutzguts Wasser
| Wasser | Stärke, Dauer und Reichweite der vorhabenbezogenen Wirkungen | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (Bedeutung der | |||||||||||
| Funktionen des | |||||||||||
| Schutzgutes nach | |||||||||||
| Wertstufen) | |||||||||||
| I | II | III | |||||||||
| gering | mittel | hoch | |||||||||
| 1 – sehr gering | - | - | - | ||||||||
| 2 – gering | - | Bauzeitlich und | - | ||||||||
| anlagenbedingte | |||||||||||
| Veränderung des | |||||||||||
| Abflussverhaltens | |||||||||||
| von Niederschlags- | |||||||||||
| wasser | |||||||||||
| 3 – mittel | - | - | - | ||||||||
| 4 – hoch | - | - | - | ||||||||
| 5 – sehr hoch | - | - | - | ||||||||
| 6 – hervorragend | - | - | - | ||||||||
| Legende: | |||||||||||
| - | keine erbehebliche Beeinträchtigung zu erwarten | ||||||||||
| eB | erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten | ||||||||||
| eBS | erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere zu erwarten |
Konflikte
Siehe Abschnitt 3.4.4.
Klima und Luft
Wirkung des Vorhabens auf das Schutzgut
Die Klimatische und lufthygienische Ausgleichsfunktionen des UR übernimmt im Naturhaushalt eine geringe Rolle. Mit dem geplanten Vorhaben wird jedoch ein Verlust von Vegetationsflächen und Gehölzen einhergehen, welcher eine Auswirkung auf die kleinklimatischen Verhältnisse im UR haben. Der dauerhafte Verlust von Vegetationsflächen und Gehölzen stellt daher (neben dem Schutzgut Biotope) eine erhebliche Beeinträchtigung für das Schutzgut Klima und Luft dar. Die Errichtung eines Stellwerksgebäudes auf bestehenden Vegetationsflächen kann ebenfalls eine kleinklimatische Veränderung bedeuten.
Insgesamt sind keine erheblichen Beeinträchtigungen besonderer Schwere zu erwarten, es besteht daher kein funktionsspezifischer Kompensationsbedarf.
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Tabelle 21 Matrix zur Feststellung der Schwere der zu erwartenden Beeinträchtigungen des Schutzguts Klima/Luft
| Klima / Luft | Stärke, Dauer und Reichweite der vorhabenbezogenen Wirkungen | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (Bedeutung der | |||||||||||
| Funktionen des | |||||||||||
| Schutzgutes nach | |||||||||||
| Wertstufen) | |||||||||||
| I | II | III | |||||||||
| gering | mittel | hoch | |||||||||
| 1 – sehr gering | - | Errichtung eines | - | ||||||||
| Stellwerksgebäudes | |||||||||||
| 2 – gering | Temporärer Verlust | - | - | ||||||||
| von | |||||||||||
| Vegetationsflächen | |||||||||||
| und Gehölzen | |||||||||||
| 3 – mittel | - | eB- | - | ||||||||
| Dauerhafter Verlust | |||||||||||
| von | |||||||||||
| Vegetationsflächen | |||||||||||
| 4 – hoch | - | - | - | ||||||||
| 5 – sehr hoch | - | - | - | ||||||||
| 6 – hervorragend | - | - | - | ||||||||
| Legende: | |||||||||||
| - | keine erbehebliche Beeinträchtigung zu erwarten | ||||||||||
| eB | erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten | ||||||||||
| eBS | erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere zu erwarten |
Konflikte
Siehe Punkt 3.1.2.
Landschaftsbild
Wirkung des Vorhabens auf das Schutzgut
Mit dem geplanten Vorhaben erfolgt eine mittlere Veränderung des Landschaftsbildes, da zusammenhängende Feldgehölze am Ortsrand von Karsdorf im Umfang von 1.061 m² gerodet werden und deren Wiederherstellung mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird. Als bauliche Anlage mit gewisser optischer Wirkung ist das neu zu errichtende Stellwerksgebäude zu betrachten. Der Neubau des Gebäudes stellt eine Veränderung des Landschafts-/Ortsbildes am Ortsrand dar. Jedoch wird ortsnah ein Stellwerksgebäude abgerissen, sodass sich die Änderungen im Landschaftsbild so gut wie aufwiegen. Weiterhin erfolgen Veränderungen des Ortsbildes in den Bahnhofsbereichen durch die Neugestaltung von bestehenden Bahnübergängen. Diese Veränderung können insgesamt als Aufwertung des Ortsbildes betrachtet werden. Baubedingt kommt es temporär zu Behinderungen oder Sperrungen von Verkehrswegen.
Es sind insgesamt keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Landschaftsbild oder auf Funktionen zur landschaftsgebundenen Erholung erwarten.
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Tabelle 22 Matrix zur Feststellung der Schwere der zu erwartenden Beeinträchtigungen des Schutzguts Landschaftsbild
| Landschaftsbild | Stärke, Dauer und Reichweite der vorhabenbezogenen Wirkungen | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (Bedeutung der | |||||||||||
| Funktionen des | |||||||||||
| Schutzgutes nach | |||||||||||
| Wertstufen) | |||||||||||
| I | II | III | |||||||||
| gering | mittel | hoch | |||||||||
| 1 – sehr gering | Temporäre | - | Neubau Stellwerksgebäude | ||||||||
| Einrichtung von BE- | |||||||||||
| Flächen, | |||||||||||
| Baustraßen | |||||||||||
| 2 – gering | - | Verlust von 1.061 m² | - | ||||||||
| Feldgehölz in | |||||||||||
| Ortsrandlage, Abriss des | |||||||||||
| Stellwerks W4- | |||||||||||
| 3 – mittel | Temporäre | - | - | ||||||||
| Barrierewirkungen | |||||||||||
| für Personen - und | |||||||||||
| KFZ-Verkehr | |||||||||||
| 4 – hoch | - | - | - | ||||||||
| 5 – sehr hoch | - | - | - | ||||||||
| 6 – hervorragend | - | - | - | ||||||||
| Legende: | |||||||||||
| - | Keine erbehebliche Beeinträchtigung zu erwarten | ||||||||||
| eB | erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten | ||||||||||
| eBS | erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere zu erwarten |
Konflikte
Keine.
Vermeidung von Beeinträchtigungen von Biotopen durch das
Vorhaben
Eingriffe in Natur und Landschaft sind gemäß § 13 (1) und § 15 (1) BNatSchG zu vermeiden, bzw. sind vermeidbare Eingriffe zu unterlassen. K9-B: Potentielle Gefährdung umliegender Biotopstrukturen
Durch die unsachgemäße oder gesetzliche verbotene Durchführung der Baumaßnahmen können außerhalb der Baubereiche liegende Biotopstrukturen im Zuge von Befahrung, Lagerung von Material und Baumaschinen etc. beschädigt werden.
Vermeidungsmaßnahmen
Besondere Anforderungen an die Vermeidung sind in § 3 BKompV aufgeführt. Demnach sind Vermeidungsmaßnahmen alle Maßnahmen und Vorkehrungen, die geeignet sind, bau-,
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anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen der Biotoptypen ganz oder teilweise zu verhindern.
Durch folgende Vermeidungsmaßnahme können baubedingte Beeinträchtigungen gemindert bzw. die o. g. Konflikte vermieden werden: 01_VA Umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ)
Zur Überprüfung und Sicherung der Umsetzung der ausgewiesenen Maßnahmen sowie sonstiger umweltrelevanter Vorkommnisse, ist eine umweltfachliche Bauüberwachung: (UBÜ) Generalist (Natur-, Gewässer-, Emissionsschutz sowie Boden- und Abfall) zu bestellen. Die UBÜ hat unter anderem zur Aufgabe, das Baufeld freizugeben und erforderliche Baumfällungen und Gehölzrodungen zu prüfen.
Gemäß EBA Umweltleitfaden Teil VII (8) hat die umweltfachliche Bauüberwachung die Aufgabe, die Durchführung der Bauarbeiten unter umwelt- und naturschutzfachlichen Aspekten zu begleiten und zu kontrollieren. Die gesamte Baumaßnahme ist im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung zu betreuen, um die Einhaltung und Durchführung der geplanten Maßnahmen des Artenschutzes zu überwachen. Schwerpunkte sind hier die Kontrolle der Maßnahmen zum Artenschutz (vgl. Maßnahme 04_VA) und die Kontrolle des Stellwerks W4 auf Fledermausbesatz vor Abriss.
02_V: Vegetations- / Baum- und Wurzelschutz
Die Gehölzbestände am Stellwerk W4 und an der BE-Fläche 6.2 sind gemäß Maßnahmenplan entsprechend mit ortsfesten Zäunen gemäß DIN-18920 zu schützen. Um eine Beeinträchtigung der Bäume und Sträuchern zu vermeiden, sind bei der Herrichtung der BE-Flächen entsprechende Gehölzschutzzäune aufzustellen. Bei Tiefbauarbeiten im Traufebereich von Gehölzen ist Wurzelschutz gemäß DIN-18920 durchzuführen. Das Baustellenpersonal ist entsprechend einzuweisen.
Vermeidung von Beeinträchtigungen von Schutzgütern und
Funktionen nach Anlage 1 Spalte 1 und 2 BKompV durch das
Vorhaben
Eingriffe in Natur und Landschaft sind gemäß § 13 Abs. 1 und § 15 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden, bzw. sind vermeidbare Eingriffe zu unterlassen. Vermeidbar ist ein Eingriff, wenn zumutbare Alternativen, den mit dem Eingriff verfolgten Zweck am gleichen Ort ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen zu erreichen, gegeben sind.
Ferner ist eine Beeinträchtigung von wildlebenden Tierarten und das Eintreten von Verbotstatbeständen nach §§ 39 und 44 BNatSchG (allgemeiner und besonderer Artenschutz) zu vermeiden.
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Tiere
Ermittlung und Bewertung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen auf das Schutzgut
Baubedingt
Baubedingte Wirkfaktoren sind solche, die während der Bauphase des Vorhabens wirken und durch den Baubetrieb und das Baufeld verursacht werden. Vermeidbare baubedingte Auswirkungen in Bezug auf die Beeinträchtigung von Tieren, bestehen vor allem durch die bauzeitliche Inanspruchnahme von Vegetationsflächen als auch durch mögliche Störungen.
Anlagebedingt
Anlagebedingte Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Tiere werden durch die dauerhaften Flächeninanspruchnahmen verursacht. Die erfolgte Variantenprüfung zu den erforderlichen Baumaßnahmen (siehe Erläuterungsbericht) ergab die Notwendigkeit der vorliegenden Planung. Es bestehen somit keine Alternativen im Sinne des § 15 BNatSchG.
Betriebsbedingt
Entfällt.
Konflikte
Anhand der beschriebenen baubedingten Wirkfaktoren bestehen folgende vermeidbare Konflikte:
K10-F: Baubedingte Tötung und Verletzung von Tieren
Der Einsatz von Maschinen kann im Zuge der Bautätigkeit zu Kollisionen mit Avifauna und Reptilien führen. Des Weiteren besteht bei der Entnahme von Gehölzen die Gefahr eines Besatzes und damit der Störung bis hin zur Verletzung und Tötung von Individuen. Hinzu kommt, dass es während der Arbeiten an den Kabelführungssystemen offene Kabeltröge eine Fallenwirkung für Zauneidechsen und andere Kleintiere darstellen können. Durch entsprechende Maßnahmen ist das Eintreten eines Verbotstatbestandes nach § 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden.
Vermeidungsmaßnahmen
Besondere Anforderungen an die Vermeidung sind in § 3 BKompV aufgeführt. Demnach sind Vermeidungsmaßnahmen alle Maßnahmen und Vorkehrungen, die geeignet sind, bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen der Biotoptypen ganz oder teilweise zu verhindern.
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Durch folgende Vermeidungsmaßnahme können baubedingte Beeinträchtigungen gemindert bzw. die o. g. Konflikte vermieden werden: 03_VA: Bauzeitenregelung
Die Schnitt-, Fäll- und Rodungsarbeiten von Gehölzen, Bäumen, Hecken und Gebüschen sowie der Rückschnitt von Röhricht ist nach § 39 BNatSchG im Zeitraum zwischen 01. März und 30. September eines jeden Jahres nicht zulässig.
04_VA: Vergrämung durch Strukturentfernung und Stellung von Schutzzäunen
Im Bereich der geplanten BE-Flächen und allen Baufeldbereichen ist vorlaufend eine gestaffelte Vergrämung von Reptilien auf den ruderalisierten BE-Flächen umzusetzen.
Vor Einrichtung der BE-Flächen ist im März eine Vergrämungsmahd durchzuführen, um geeignete Habitatstrukturen zu entfernen. Anschließend ist der vergrämte Bereich mittels Reptilien-/Amphibienschutzzaun einzufrieden um eine Wiederbesiedelung vor und während des Bauvorhabens zu vermeiden.
Vor Baubeginn sind die Flächen durch die eingesetzte UBÜ (vgl. Maßnahmen 01_VA) auf Reptilienfreiheit zu kontrollieren. Sollten sich noch Individuen im Baufeld oder den BE- Flächen befinden, sind diese abzusammeln und in unmittelbarer Nähe außerhalb der Reptilienschutzzäune umzusetzen.
Der Abstand zwischen Mähwerk und Bodenoberfläche darf zum Schutz vorhandener Individuen 10 cm nicht unterschreiten. Die Zauneidechsenfreiheit wird durch UBÜ festgestellt und die Flächen freigegeben.
05_VA: Schaffung von Ausstiegshilfen für Kleintiere
Um einer Fallenwirkung durch länger geöffnete Kabelführungssysteme oder Baugruben zu entgehen, sind nach Einschätzung der UBÜ Ausstiegshilfen (z.B.: Jutebahnen oder Äste) an den entsprechenden Stellen anzubringen, sodass die Tiere diese Bereiche selbstständig verlassen können. Diese Maßnahme ist nur notwendig, wenn längere Zeit (mind. 12 Stunden) keine Arbeiten an diesen Stellen stattfinden. Die Umsetzung der Maßnahme wird durch die UBÜ festgelegt.
Pflanzen
Entfällt / Siehe Punkt 3.3.
Boden
Ermittlung der Vermeidbarkeit von Auswirkungen auf das Schutzgut
Bei Einhaltung der gesetzlichen Maßgaben und Vorschriften sind bau- und anlagenbedingte Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Boden zu erwarten. Eingriffe in vorhandene Bodendenkmalbereiche sind nicht zu erwarten.
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Konflikte
Siehe Punkt 3.2.3.
Vermeidungsmaßnahmen
Maßnahmen zur Wiederherstellung der Bodenfunktionen (bspw. Tiefenlockerung) sind im Zuge der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen unter Punkt 4.1 vorgesehen.
Wasser
Ermittlung der Vermeidbarkeit von Auswirkungen auf das Schutzgut
Bei Einhaltung der gesetzlichen Maßgaben und Vorschriften sind keine bau-, anlagen- oder betriebsbedingten Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Wasser zu erwarten.
Konflikte
Es sind keine Konflikte im Projekt zu erwarten.
Vermeidungsmaßnahmen
Entfällt.
Klima/Luft
Entfällt.
Landschaftsbild
Entfällt.
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Übersicht der Vermeidungsmaßnahmen
Besondere Anforderungen an die Vermeidung sind in § 3 BKompV aufgeführt. Demnach sind Vermeidungsmaßnahmen alle Maßnahmen und Vorkehrungen, die geeignet sind, bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen der Schutzgüter ganz oder teilweise zu verhindern.
Durch folgende Vermeidungsmaßnahmen können baubedingte Beeinträchtigungen gemindert bzw. die o. g. Konflikte vermieden werden:
Tabelle 23 Übersicht Vermeidungsmaßnahmen
| Vermeidungsmaßnahmen | Konflikte | |
|---|---|---|
| 01_VA | Umweltfachliche Bauüberwachung (Generalist) | K1-B, K2-B, K3-B, K4-B, K5-F, K6-F, K7-Bo, K8-Bo, K9-B, K10-F |
| 02_V | Vegetations- / Baum- und Wurzelschutz | K1-B, K2-B, K3-B, K4-B, K9-B |
| 03_VA | Bauzeitenregelung | K5-F, K6-F, K10-F |
| 04_VA | Vergrämung durch Strukturentfernung und Stellung von Schutzzäunen | K5-F, K6-F, K10-F |
| 05_VA | Schaffung von Ausstiegshilfen für Kleintiere | K10-F |
Ermittlung des biotopwertbezogenen Kompensationsbedarfs für
beeinträchtigte Biotope
Die Bilanzierung des Kompensationsbedarfs richtet sich nach der „Verordnung über die Vermeidung und die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung“ (BKompV, 2020) und kann dem Anlage 1 entnommen werden.
Gemäß Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung ergibt sich ein biotopwertbezogener Kompensationsbedarf von 15.170 WP.
Ermittlung des funktionsspezifischen Kompensationsbedarf für
beeinträchtigte Schutzgüter nach § 7 Abs. 2 Satz 1 BKompV
Als zweite Säule der BKompV wird die Kompensation von erheblichen Beeinträchtigungen besonderer Schwere bei Biotopen, Tieren, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft sowie mindestens erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes über den funktionsspezifischen Kompensationsbedarf ermittelt und über Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen kompensiert (§ 7 Abs. 2 BKompV).
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Die Kompensation ist abgeschlossen, wenn die betroffene Funktion unter Berücksichtigung der Maßgaben nach Anlage 5 Abschnitt A Spalte 3 durch Maßnahmen in dem in der Anlage 5 Abschnitt A Spalte 4 jeweils bezeichneten Raum und innerhalb einer angemessenen Frist wiederhergestellt ist (Ausgleich gemäß § 9 Abs. 3 BKompV). Alternativ ist die Funktion gemäß § 9 Abs. 4 BKompV ersetzt, wenn die betroffene Funktion unter Berücksichtigung der Maßgaben nach Anlage 5 Abschnitt A Spalte 3 durch Maßnahmen in dem betroffenen nach Anlage 4 umgrenzten Naturraum und innerhalb einer angemessenen Frist hergestellt ist. Demnach ist die Funktion bei Ausgleichsmaßnahmen gleichartig, bei Ersatzmaßnahmen gleichwertig wiederherzustellen.
Gemäß § 7 (2) Satz 2 BKompV erfolgt die Ermittlung des funktionsspezifischen Kompensationsbedarfs verbal-argumentativ. Laut „Handreichung zum Vollzug der Bundeskompensationsverordnung“ des BfN kann die quantitative Ermittlung des Kompensationsbedarfs für das Schutzgut Biotope ebenfalls über das Biotopwertfahren erfolgen.
Abweichend der Vorgehensweise nach § 7 (1) BKompV werden hier ausschließlich der Biotopwert im Ist-Zustand und die betreffende Fläche multipliziert. Die Berechnung ist der Eingriffsbilanzierung der Anlage 1 zu entnehmen.
Da sich keine Beeinträchtigungen bezogen auf die erheblichen Beeinträchtigungen besonderer Schwere aufgrund des dauerhaften Verlustes von Ruderalfluren ergeben, gilt es somit einen funktionalen Kompensationsbedarf von 16.003 WP zu kompensieren.
Kompensationsmaßnahmen
Im folgenden Kapitel werden die Maßnahmen hinsichtlich der Abhandlung der Eingriffsregelung nach BKompV dargelegt. Die vollständige Bilanzierung ist Anlage 1 Bilanzierung zu entnehmen.
Biotopwertbezogene Kompensationsmaßnahmen für
beeinträchtigte Biotope
06_A: Wiederherstellung der Ruderalfluren bauzeitlich genutzter Flächen
Nach Abschluss der Bauleistungen sind alle temporär genutzten Flächen (BE-Flächen, Baustraßen) zu beräumen und in den ursprünglichen Zustand zurück zu versetzen. Dies inkludiert auch die vollständige Beseitigung des aufgebrachten Fremdmaterials. Hierzu erfolgen als vorbereitende Maßnahme ggf. die Tiefenlockerung der Fläche zur Unterstützung der Wiedereinstellung durch Ansaat. Im Anschluss an diese Arbeiten wird die Fläche, welche vor Beginn der Baustelleneinrichtung mit Ruderalflur bewachsen war, mit einer gebietsheimischen Saatgutmischung (nach DIN 18917 | 2018-07 Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Rasen und Saatarbeiten) angesät.
Die Ansaat hat sich nach den, im Zuge der Baufeldfreimachung, entfernten Biotopen zu orientieren. Genutzt wird dabei ausschließlich regionales Saatgut des Naturraums D18.
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07_A: Rückbau des Stellwerks W4 mit anschließender Anpflanzung von Ruderalflur
Im Zuge der Bauarbeiten kommt es zum Abriss des Stellwerks W4. Auf der dadurch entsiegelten Fläche werden bodenvorbereitende Maßnahmen durchgeführt. Und im Anschluss eine autochthone Regiosaatgut-Mischung des Naturraums D18 „Thüringer Becken und Randplatten“ aufgebracht.
Hierzu zählen: Tiefenlockerung des verdichteten Bodens Entfernen von Steinen, Siedlungsmüll, etc. Aufbringen von Oberboden nach DIN 18915 | 2018-07 (Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten)
Funktionsspezifische Kompensationsmaßnahmen für
beeinträchtigte Schutzgüter nach § 7 Abs. 2 Satz 1 BKompV
Aufgrund des Verlustes von nach § 22 LNatSchG LSA wurde ein funktionsspezifischer Kompensationsbedarf von 16.003 WP ermittelt, welcher durch folgende Maßnahmen ausgeglichen werden soll:
08_A: Wiederherstellung der Feldgehölze bauzeitlich genutzter Flächen
Nach Abschluss der Bauleistungen sind alle temporär genutzten Flächen (BE-Flächen, Baustraßen) zu beräumen und in den ursprünglichen Zustand zurück zu versetzen. Dies inkludiert auch die vollständige Beseitigung des aufgebrachten Fremdmaterials. Hierzu erfolgen als vorbereitende Maßnahme ggf. die Tiefenlockerung der BE-Fläche 6.2 zur Unterstützung der Anpflanzung von Sträuchern. Die Pflanzenauswahl hat sich an den gebietstypischen (Feld-) Gehölzen des Naturraums D18 zu orientieren. Genutzt werden dabei ausschließlich gebietseigene Gehölze gemäß Runderlass des Landes Sachsen- Anhalt [28]. Für diese Pflanzungen ist der Anwuchs und die Entwicklung durch geeignete Maßnahmen (Bewässern, Verbissschutz, Wildzaun etc.) zu sichern. 09_A Anpflanzung von Feldgehölzen
Nach Abschluss der Bauarbeiten werden im Bereich der BE-Fläche 6.3 neben dem Modulgebäude 950 m² Feldgehölze in zwei Teilflächen (Teilflächen A und B) angepflanzt. Dies inkludiert auch die vollständige Beseitigung des aufgebrachten Fremdmaterials. Hierzu erfolgen als vorbereitende Maßnahme ggf. die Tiefenlockerung Flächen zur Unterstützung der Anpflanzung von Sträuchern. Die Pflanzenauswahl hat sich am Runderlass des Landes Sachsen-Anhalt zum Einsatz gebietseigener Gehölze des Naturraums D18 zu orientieren. Für diese Pflanzungen ist der Anwuchs und die Entwicklung durch geeignete Maßnahmen (Bewässern, Verbissschutz, Wildzaun etc.) zu sichern. Damit wird dem funktionsspezifischen Ausgleich hinsichtlich der erheblichen Beeinträchtigung besonderer Schwere von landesrechtlich geschützten Biotopen Rechnung getragen und ausgeglichen.
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Übersicht Maßnahmenkonzept
Tabelle 24 Maßnahmenübersicht mit Konfliktzuordnung
| Vermeidungsmaßnahmen | Konflikte | |
|---|---|---|
| 01_VA | Umweltfachliche Bauüberwachung (Generalist) | K1-B, K2-B, K3-B, K4-B, K5-F, K6-F, K7-Bo, K8-Bo, K9-B, K10-F |
| 02_V | Vegetations- / Baum- und Wurzelschutz | K1-B, K2-B, K3-B, K4-B, K9-B |
| 03_VA | Bauzeitenregelung | K5-F, K6-F K10-F |
| 04_VA | Vergrämung durch Strukturentfernung und Stellung von Schutzzäunen | K5-F, K6-F K10-F |
| 05_VA | Schaffung von Ausstiegshilfen für Kleintiere | K10-F |
| 06_A | Wiederherstellung der Ruderalfluren bauzeitlich genutzter Flächen | K1-B, K6-F, K7-Bo, K8-Bo |
| 07_A | Rückbau des Stellwerks W4 mit anschließender Anpflanzung von Ruderalflur | K2-B, K7-Bo, K8-Bo |
| 08_A | Wiederherstellung der Feldgehölze bauzeitlich genutzter Flächen | K1-B, K7-Bo, K8-Bo |
| 09_A | Anpflanzung von Feldgehölzen | K2-B, K3-B, K5-F |
Berücksichtigung agrarstruktureller Belange gemäß § 10 BKompV
Die Definition der Agrarstrukturellen Belange wurde an jener Formulierung orientiert, die durch das Papier des Verbandes der Landwirtschaftskammern 2012 herausgegeben wurde. Hiernach werden folgend die Belange der Betriebe aus Landwirtschaft, des Gartenbaus, des Obst- und Weinbaus und des Forstes sowie der berufsmäßigen Binnenfischerei und der Imkerei herangezogen.
Agrarstrukturelle Belange sind immer dann berührt, wenn eine Beeinträchtigung des Umfangs, der Struktur oder der Nutzungsmöglichkeiten von landwirtschaftlichen Flächen verändert oder beeinträchtigt werden könnten. Auch wenn sich Auswirkungen auf Betriebsstandorte, die Entwicklungsfähigkeit der Betriebe oder die Produktivität der Betriebe ergeben können, sind diese Belange einzuarbeiten.
Das Bauvorhaben greift in landwirtschaftlich genutzte Flächen ein und bewirkt, dass landwirtschaftlich genutztes Ackerland im Zuge der Errichtung des ESTW versiegelt und im Anschluss an das Bauvorhaben in Feldgehölz aus überwiegend heimischen Arten, Mittlere Ausprägung, umgewandelt wird. Eine Bewertung erfolgt über die Betrachtung der Nutzbarkeit
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der landwirtschaftlich genutzten Böden im Bereich des Baufelds und den Baustelleneinrichtungsflächen. Eine Betroffenheit der agrarstrukturellen Belange ist jedoch nicht zu erwarten, da der in Anspruch genommene Umfang im Vergleich zu den umliegenden Agrarflächen nur einen Bruchteil der landwirtschaftlich genutzten Gesamtfläche ausfüllt. Des Weiteren ist die in Anspruch genommene Agrarfläche, im Gegensatz zu den umliegenden Flächen, ein durch Bahntrasse und Landstraße abgegrenztes Splitterstück, deren Nutzungsänderung keinen negativen Einfluss auf die allgemeine Wirtschaftlichkeit der Agrarflächen als Ganzes haben wird.
Ersatzgeld
Ersatzgeldzahlungen kommen gem. § 13 BKompV nur infrage, wenn die Beeinträchtigungen des Naturhaushalts oder des Landschaftsbilds i.S.d. § 15 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG nicht in angemessener Frist ausgleichbar oder ersetzbar sind. Dies tritt ein soweit die Anforderungen der §§ 8 und 9 BKompV aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht erfüllt werden können, insb. wenn:
„1. die betroffene Funktion durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen nicht oder nur unter unzumutbaren Belastungen herstellbar ist oder
- Flächen, auf denen die Maßnahmen durchgeführt werden können, im betroffenen Naturraum nicht vorhanden oder nicht verfügbar sind.“ (§ 13 Abs. 1 BKompV)
Bei Nichtausgleichbarkeit oder Nichtersetzbarkeit von erheblichen Beeinträchtigungen sind nach § 13 Abs. 3 BKompV die Gründe im Rahmen dieses Berichts darzulegen. Die Ersatzgeldbemessung ist nach den Festsetzungen des § 14 BKompV durchzuführen.
Die Beeinträchtigungen des Naturhaushalts durch den das Projekt können vollständig vermieden oder ausgeglichen werden, somit sind keine Ersatzgeldzahlungen erforderlich.
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Zusammenfassung
Die geplanten Baumaßnahmen führen zu einem Eingriff in Natur und Landschaft gemäß § 14 BNatSchG.
Im Rahmen der Erfassung und Bewertung des vorhandenen Zustandes des Untersuchungsgebiets wurden die Schutzgüter Biotope, Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaftsbild betrachtet. Die ermittelten Konflikte, die sich im Rahmen der Baumaßnahmen ergeben, betreffen die Schutzgüter Biotope, Tiere, Boden, Wasser und Landschaftsbild. Folglich wird das Ergreifen von Maßnahmen und die Beantragung von Ausnahmen notwendig.
Es erfolgt eine dauerhafte Beseitigung von Biotopen durch den Neubau des ESTW samt Verkehrsanbindung und den Ausbau der beiden BÜ sowie eine temporäre Beseitigung von (geschützten) Biotopen durch die Baufeldfreimachung und Bauvorbereitung (Herstellung von BE-Flächen). Für die Beseitigung der geschützten Biotope bedarf es einer Ausnahmegenehmigung. Angrenzende Gehölze werden durch einen anzubringenden Stammschutz und Vegetationsschutzzäunen geschützt. Notwendig ist zudem ein biotopwertbezogener Ausgleich des ermittelten Kompensationsbedarfs. Dazu werden die bauzeitlich genutzten Flächen wiederhergestellt, Feldgehölze (Ausgleich für geschützte Biotope), sowie die zuvor versiegelte Fläche des rückzubauenden Stellwerks W4 entsiegelt und mit Saatgut angesät. Durch Ergreifung dieser Maßnahmen werden sämtlich Wertpunkte des Eingriffs ausgeglichen.
Es kommt zu einer Habitatveränderung bzw. einem Habitatverlust für Avifauna. Um die Rückwanderung der Tiere in das Baufeld zu verhindern, werden zudem Reptilienschutzzäune aufgestellt.
Zum Schutz der Tiere wird im Vorfeld der Baustelleneinrichtung und Bauausführung eine Vergrämung durchgeführt. Ferner findet eine Gebäudekontrolle durch die UBÜ vor Abriss des Stellwerks W4 statt. Es besteht zudem eine Kollisions- bzw. Tötungsgefahr durch den Einsatz von Maschinen im Zuge der Bautätigkeiten.
Für das Schutzgut Boden sind Konflikte in Folge der Verdichtung durch das Befahren der BE- Flächen mit Maschinen und der Nutzung als Lagerfläche und der dauerhaften Versiegelung zu erwarten. Folglich ist ein allgemeiner und gesetzlich vorgeschriebener Schutz des Bodens (auch vor Schadstoffimmissionen) sowie der korrekte Umgang mit Abfall bzw. überschüssigem Oberboden zu beachten und die Vermischung verschiedener Bodenhorizonte zu vermeiden.
Auswirkungen auf das Landschaftsbild ergeben sich in Folge der Errichtung eines ESTW- Modulgebäudes. Jedoch wirkt die Brücke VDE 8 als alles bestimmendes Landschaftsmerkmal im Bereich der Baumaßnahme und mindert so die Wirkung des Vorhabens auf das Schutzgut.
Da die Eingriffe in Natur und Landschaft teilweise innerhalb von Landschaftsschutzgebieten sowie innerhalb eines Naturparks stattfinden, bedarf es einer Erlaubnis bzw. Befreiung von Verboten in nationalen Schutzgebieten.
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Zur Überwachung und Dokumentation der beschriebenen Maßnahmen wird eine umweltfachliche Bauüberwachung eingesetzt.
Durch die ausgewiesenen Vermeidungs-, Wiederherstellungs- und Ausgleichsmaßnahmen kann eine nachhaltige Schädigung der betrachteten Schutzgüter verhindert und verringert werden. Somit können alle Konflikte vollständig gelöst und ausgeglichen werden. Das Vorhaben ist daher mit den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar.
Literatur und Quellen
[1] Bundesrepublik Deutschland, Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG).
[2] Bundesrepublik Deutschland, Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
[3] Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542),
das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 geändert worden ist..
[4] Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) vom 10. Dezember 2010
(GVBl. LSA S. 569). Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Oktober 2019
(GVBl. LSA S. 246)..
[5] B. f. N. (BfN), „Handreichung zum Vollzug der Bundeskompensationsverordnung,“
November 2021.
[6] B. Deutschland, UVPG - Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung
der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 10
des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) geändert worden ist.
[7] BfN - Bundesamt für Naturschutz, „https://geodienste.bfn.de,“ 2010. [Online]. Available: https://www.bfn.de/landschaftssteckbriefe/suedliches-unstrut-berg-und-huegelland.
[Zugriff am 26 11 2024].
[8] „Richtlinie über die Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Sachsen-Anhalt
(Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt) RdErl. des MLU vom 12.3.2009 – 22.2-22302/2;
Fundstelle: MBl. LSA 2009, S. 250; Bezug: Gem. RdErl. des MLU, MBV, MI und MW vom
16.11.200“.
[9] Bundesministerium für Umwelt (BMU), Bundesamt für Naturschutz (BfN),
„Übersetzungsschlüssel der Biotoptypen und -wete der Länder und deren Erläuterungen“.
[10] E. Union, FFH-RL - RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992 zur
Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen
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(ABl. L 206 vom 22.07.1992, S. 7).
[11] E. Union, VSchRL - RICHTLINIE 2009/147/EG DES EUROPÄISCHEN
PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. November 2009 über die Erhaltung der
wildlebenden Vogelarten.
[12] R. P. Halle, „Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Halle,“ Peprotechnik
GmbH, Halle, 2010.
[13] B. f. K. u. Geodäsie, „Sachsen-Anhalt Viewer,“ 2024. [Online]. Available:
https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/viewer_v40/
index.html?lang=de. [Zugriff am 05 12 2024].
[14] L. Sachsen-Anhalt, Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura-2000-
Gebiete im Land Sachsen-Anhalt (N2000-LVO LSA) vom 20. Dezember 2018.
[15] U. N. B. Naumburg, „Verordnung des Burgenlandkreises über die Festsetzung des
Landschaftsschutzgebietes "Unstrut-Triasland),“ Naumburg, 1995.
[16] B. Deutschland, BArtSchV - Bundesartenschutzverordnung vom 16. Februar 2005
(BGBl. I S. 258, 896), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013
(BGBl. I S. 95) geändert worden ist.
[17] L. f. U. S.-A. (LAU), „Liste der Verantwortungsarten für das Land Sachsen-Anhalt,“
- [Online]. Available: https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/arten-und- biotopschutz/
liste-der-verantwortungsarten. [Zugriff am November 2024].
[18] L. f. U. S.-A. (LAU), „Tierartenmonitoring Sachsen-Anhalt,“ 2024. [Online].
Available: https://www.tierartenmonitoring-sachsen-anhalt.de/home/
verbreitungskarten/. [Zugriff am 11 12 2024].
[19] M. e. al., „NaBiV Heft 170/2: Rote Liste der Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands.
Säugetiere,“ 2020.
[20] T. e. al., „Rote Liste Saschsen-Anhalt - (Mammalia) Säugetiere,“ 2020.
[21] dda, „https://www.dda-web.de,“ [Online]. Available: https://www.dda-web.de/voegel/
rote-liste-brutvoegel. [Zugriff am 01 2025].
[22] M. S. M. Schönbrodt, „Rote Liste der Brutvögel des Landes Sachsen-Anhalt,“
Ornithologenverband Sachsen-Anhalt e.V. (OSA), 2017.
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[23] L. f. U. S.-A. (LAU), „Arten (FFH-Richtlinie und EU-Vogelschutzrichtlinie),“ [Online].
Available: https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/arten-und-biotopschutz/
arten-ffh-richtlinie-und-eu-vogelschutzrichtlinie. [Zugriff am August 2024].
[24] B. f. G. u. R. (BGR), „Geoviewer, Bodengroßlandschaften von Deutschland,“
[Online]. Available: ttps://geoportal.bgr.de/mapapps/resources/apps/geoportal/
index.html?lang=de#/geoviewer. [Zugriff am 2024].
[25] L. f. H. u. W. S.-A. (LHW), „Flächenhafte Grundwassergeschütztheit, Datenportal
Gewässerökologischer Landesdienst Sachsen-Anhalt,“ [Online]. Available:
https://gld.lhw-sachsen-anhalt.de/#. [Zugriff am August 2024].
[26] B. f. G. (BfG), „Geoportal, Karten zum 3. WRRL-Bewirtschaftungsplan (Stand 14.04.2022),“
[Online]. Available: https://geoportal.bafg.de/karten/wfdmaps2022/?tabs=on#.
[Zugriff am August 2024].
[27] c. data, „Daten und Graphen zum Klima und Wetter in Karsdorf,“ [Online].
Available: https://en.climate-data.org/europe/germany/saxony-anhalt/karsdorf-
158840/. [Zugriff am November 2024].
[28] Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt,
„www.mwu.sachsen-anhalt.de,“ [Online]. Available: https://mwu.sachsen- anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MWU/Umwelt/
Naturschutz/Biotope/Erlass_gebietseigene_Gehoelze_LLG.pdf.
[Zugriff am 10 11 2024].
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Vorhaben: Errichtung eines elektronischen Stellwerks im Bahnhof Karsdorf sowie Änderung der Bahnübergänge "Str. d. Einheit" (Bahn-km 20,5) und "Reinsdorfer Str. / L177" (Bahn-km 21,3) in der Gemeinde Karsdorf Anlage I - Bilanzierungstabelle
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 1 5 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Unmittelbar | Mittelbar | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| nerablettimnu red negnukriW ehcälF | epotoiB nefutstreW | dneffertuz gnug-ithcärtnieeB nnew ekrätS "x" | 3 gnahnA hcan gnugithcärtnieeB VpmoKB | dneffertuz gnugithcärtnieeB nnew reuaD "x" | 3 gnahnA hcan gnugithcärtnieeB VpmoKB | dneffertuz gnugithcärtnieeB etiewhcieR nnew "x" | 3 gnahnA hcan gnugithcärtnieeB VpmoKB | renegozebtrewpotoiB fradebshcielgsuA | ]1 rüf -naninehcälF tknuP fradebsnoitasnepmoK )1(7§[ erablettimnu emhanhcurps | negnukriW nerablettim red ehcälF | gnugithcärtnieeB ekrätS | gnugithcärtnieeB reuaD | gnugithcärtnieeB etiewhcieR | etiewhcieR-reuaD-ekrätS trewlettiM nerotkaF | ]2 tknuP rüf )1(7§[ fradebsnoitasnepmoK negnugithcärtnieeB erablettim | renegozebtrewpotoiB fradebsnoitasnepmoK | hcielgsuA > gnugithcärtnieeB( rehcsifizepssnoitknuF gidnewton )hcilbehre | fradebsnoitasnepmoK renegozebsnoitknuF | |||||||||||||||||||||||||
| ID | Bezeichnung | tlahnA-neshcaS pytpotoiB | VpmoKB ffirgniE edoC rov | VpmoKB pytpotoiB ffirgniE rov | trewpotoiB ffirgniE rov | redo -uZ rüf evitatlukaF egälhcsbA etknuP 3-/+ | tmaseG trewpotoiB ffirgniE rov | GhcstaNB 03§ | ASL GhcStaN 22§ | ffirgniE edoC hcan | ffirgniE pytpotoiB hcan | trewpotoiB ffirgniE hcan | znereffiD | ni -nehcälF emhanhcurpsnani eterknoK ²m | gnireg rhes :4 - 0 | gnireg :9 - 5 | lettim :51 - 01 | hcoh :81 - 61 | hcoh rhes :12 - 91 | dnegarrovreh :42 - 22 | gnireg | lettim | hcoh | Be - :negnugithcärtnieeB :negnugithcärtnieeB nehcilbehre ehcilbehre ehcilbehre eniek | gnireg | lettim | hcoh | Be - :negnugithcärtnieeB :negnugithcärtnieeB nehcilbehre ehcilbehre ehcilbehre eniek | gnireg | lettim | hcoh | Be - :negnugithcärtnieeB :negnugithcärtnieeB nehcilbehre ehcilbehre eniek | gnugithcärtnieeB red ehcilbehre dnurgfua | red % 01( )ehcälfsffirgniE ²m ni ehcälF | gnireg lettim hcoh :3,0 :6,0 :1 - - - 1,0 4,0 7,0 | gnireg lettim hcoh :3,0 :6,0 :1 - - - 1,0 4,0 7,0 | gnireg lettim hcoh :3,0 :6,0 :1 - - - 1,0 4,0 7,0 | gnireg lettim hcoh :3,0 :6,0 :1 - - - 1,0 4,0 7,0 | |||||
| BE-Fläche 6.1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 1 | Ruderalflur, gebildet von ein- bis zweijährigen Arten auf bindigen Boden trocken- warmer Standorte | URB | 39.06.02 | Trocken-warme Ruderalstandorte auf bindigem Boden | 14 | 0 | 14 | - | - | 32.11.09a | Bauflächen und Baustelleneinrichtungsflächen | 3 | 11 | 317 | x | x | eB | x | - | x | - | Ja | 3.487 | 0,00 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,00 | 0,00 | 3487 | Nein | 0 | |||||||||||
| BE-Fläche 6.2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 2 | Ruderalflur, gebildet von ein- bis zweijährigen Arten auf bindigen Boden trocken- warmer Standorte | URB | 39.06.02 | Trocken-warme Ruderalstandorte auf bindigem Boden | 14 | 0 | 14 | - | - | 32.11.09a | Bauflächen und Baustelleneinrichtungsflächen | 3 | 11 | 579 | x | x | eB | x | - | x | - | Ja | 6.369 | 0,00 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,00 | 0,00 | 6369 | Nein | 0 | |||||||||||
| 3 | Feldgehölz aus überwiegend heimischen Arten mittlere Ausprägung | HGA | 41.02.03M | Feldgehölz trocken-warmer Standorte mittlerer Ausprägung | 15 | 0 | 15 | - | x | 32.11.09a | Bauflächen und Baustelleneinrichtungsflächen | 3 | 12 | 1.061 | x | x | eB | x | eB | x | eB | Ja | 12.732 | 0,00 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,00 | 0,00 | 0 | Ja | 1 5.915 | |||||||||||
| BE-Fläche 6.3 (BE-Fläche, Modulgebäude inkl. Zufahrt und Stellplätze) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4 | Intensivgrünland | GIA | 34.08a.01 | Intensiv genutztes, frisches Dauergrünland | 8 | 0 | 8 | - | - | 32.11.09a | Bauflächen und Baustelleneinrichtungsflächen | 3 | 5 | 1.138 | x | x | - | x | - | x | - | Nein | 0 | 0,00 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,00 | 0,00 | 0 | Nein | 0 | |||||||||||
| 5 | Intensivgrünland | GIA | 34.08a.02 | Intensiv genutztes, frisches Dauergrünland | 8 | 0 | 8 | - | - | 52.02.04a | Geschotterter Weg oder Weg mit wassergebundener Decke | 4 | 7 | 130 | x | x | eB | x | eB | x | - | Ja | 910 | 0,00 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,00 | 0,00 | 910 | Nein | 0 | |||||||||||
| 6 | Intensivgrünland | GIA | 34.08a.03 | Intensiv genutztes, frisches Dauergrünland | 8 | 0 | 8 | - | - | 53.01.07a.02 | Sonstige Einzelgebäude z. B. Scheunen, Stallungen, Speichergebäude; moderne Bauweise | 2 | 6 | 156 | x | x | eB | x | eB | x | - | Ja | 936 | 0,00 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,00 | 0,00 | 936 | Nein | 0 | |||||||||||
| 7 | Intensivgrünland | GIA | 34.08a.03 | Intensiv genutztes, frisches Dauergrünland | 8 | 0 | 8 | - | - | 52.01.03 | Teilbefestigter Verkehrsweg (z. B. Rasengitter, Spurplatten) | 2 | 6 | 93 | x | x | - | x | eB | x | - | Ja | 558 | 0,00 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,00 | 0,00 | 558 | Nein | 0 | |||||||||||
| 8 | Intensivgrünland | GIA | 34.08a.04 | Intensiv genutztes, frisches Dauergrünland | 8 | 0 | 8 | - | - | 52.01.01a | Versiegelter oder sonstiger gepflasterter Verkehrs- und Betriebsweg (z. B. Straße, Start-, Landebahn) | 0 | 8 | 86 | x | x | eB | x | eB | x | - | Ja | 688 | 0,00 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,00 | 0,00 | 688 | Nein | 0 | |||||||||||
| 9 | Ruderalflur, gebildet von ein- bis zweijährigen Arten auf bindigen Boden trocken- warmer Standorte | URB | 39.06.02 | Trocken-warme Ruderalstandorte auf bindigem Boden | 14 | 0 | 14 | - | - | 32.11.09a | Bauflächen und Baustelleneinrichtungsflächen | 3 | 11 | 49 | x | x | eB | x | eB | x | - | Ja | 539 | 0,00 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,00 | 0,00 | 539 | Nein | 0 | |||||||||||
| Unmittelbar | Mittelbar | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| nerablettimnu red negnukriW ehcälF | epotoiB nefutstreW | dneffertuz gnug-ithcärtnieeB nnew ekrätS "x" | 3 gnahnA hcan gnugithcärtnieeB VpmoKB | dneffertuz gnugithcärtnieeB nnew reuaD "x" | 3 gnahnA hcan gnugithcärtnieeB VpmoKB | dneffertuz gnugithcärtnieeB etiewhcieR nnew "x" | 3 gnahnA hcan gnugithcärtnieeB VpmoKB | renegozebtrewpotoiB fradebshcielgsuA | ]1 rüf -naninehcälF tknuP fradebsnoitasnepmoK )1(7§[ erablettimnu emhanhcurps | negnukriW nerablettim red ehcälF | gnugithcärtnieeB ekrätS | gnugithcärtnieeB reuaD | gnugithcärtnieeB etiewhcieR | etiewhcieR-reuaD-ekrätS trewlettiM nerotkaF | ]2 tknuP rüf )1(7§[ fradebsnoitasnepmoK negnugithcärtnieeB erablettim | renegozebtrewpotoiB fradebsnoitasnepmoK | hcielgsuA > gnugithcärtnieeB( rehcsifizepssnoitknuF gidnewton )hcilbehre | fradebsnoitasnepmoK renegozebsnoitknuF | |||||||||||||||||||||||||
| ID | Bezeichnung | tlahnA-neshcaS pytpotoiB | VpmoKB ffirgniE edoC rov | VpmoKB pytpotoiB ffirgniE rov | trewpotoiB ffirgniE rov | redo -uZ rüf evitatlukaF egälhcsbA etknuP 3-/+ | tmaseG trewpotoiB ffirgniE rov | GhcstaNB 03§ | ASL GhcStaN 22§ | ffirgniE edoC hcan | ffirgniE pytpotoiB hcan | trewpotoiB ffirgniE hcan | znereffiD | ni -nehcälF emhanhcurpsnani eterknoK ²m | gnireg rhes :4 - 0 | gnireg :9 - 5 | lettim :51 - 01 | hcoh :81 - 61 | hcoh rhes :12 - 91 | dnegarrovreh :42 - 22 | gnireg | lettim | hcoh | Be - :negnugithcärtnieeB :negnugithcärtnieeB nehcilbehre ehcilbehre ehcilbehre eniek | gnireg | lettim | hcoh | Be - :negnugithcärtnieeB :negnugithcärtnieeB nehcilbehre ehcilbehre ehcilbehre eniek | gnireg | lettim | hcoh | Be - :negnugithcärtnieeB :negnugithcärtnieeB nehcilbehre ehcilbehre eniek | gnugithcärtnieeB red ehcilbehre dnurgfua | red % 01( )ehcälfsffirgniE ²m ni ehcälF | gnireg lettim hcoh :3,0 :6,0 :1 - - - 1,0 4,0 7,0 | gnireg lettim hcoh :3,0 :6,0 :1 - - - 1,0 4,0 7,0 | gnireg lettim hcoh :3,0 :6,0 :1 - - - 1,0 4,0 7,0 | gnireg lettim hcoh :3,0 :6,0 :1 - - - 1,0 4,0 7,0 | |||||
| 10 | Baumreihe aus überwiegend heimischen Gehölzen | HRB | 41.05a J | Einzelbäume, Baumreihen und Baumgruppen aus überwiegend autochtonen Arten, junge Ausprägung | 11 | 0 | 11 | - | x | 52.02.04a | Geschotterter Weg oder Weg mit wassergebundener Decke | 4 | 7 | 8 | x | x | eB | x | eB | x | - | Ja | 56 | 0,00 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,00 | 0,00 | 0 | Ja | 88 | |||||||||||
| BÜ 20,5 (Straße, Fußweg, Betonschalthaus inkl. Stellplätze) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 11 | Ruderalflur, gebildet von ein- bis zweijährigen Arten auf bindigen Boden trocken- warmer Standorte | URB | 39.06.02 | Trocken-warme Ruderalstandorte auf bindigem Boden | 14 | -1 | 13 | - | - | 52.01.01a | Versiegelter oder sonstiger gepflasterter Verkehrs- und Betriebsweg (z. B. Straße, Start-, Landebahn) | 0 | 13 | 94 | x | x | eB | x | eB | x | - | Ja | 1.222 | 0,00 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,00 | 0,00 | 1222 | Nein | 0 | |||||||||||
| 12 | Ruderalflur, gebildet von ein- bis zweijährigen Arten auf bindigen Boden trocken- warmer Standorte | URB | 39.06.02 | Trocken-warme Ruderalstandorte auf bindigem Boden | 14 | -1 | 13 | - | - | 52.02.03 | Teilbefestigter Weg (z. B. Rasengitter, Spurplatten) | 3 | 10 | 14 | x | x | eB | x | eB | x | - | Ja | 140 | 0,00 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,00 | 0,00 | 140 | Nein | 0 | |||||||||||
| 13 | Ruderalflur, gebildet von ein- bis zweijährigen Arten auf bindigen Boden trocken- warmer Standorte | URB | 39.06.03 | Trocken-warme Ruderalstandorte auf bindigem Boden | 14 | 0 | 14 | - | - | 53.01.07a.02 | Gebäude, Moderne Bauweise | 2 | 13 | 6 | x | x | eB | x | eB | x | - | Ja | 78 | 0,00 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,00 | 0,00 | 78 | Nein | 0 | |||||||||||
| BÜ 21,3 (Straße, Betonschalthaus inkl. Stellplatz) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 14 | Ruderalflur, gebildet von ein- bis zweijährigen Arten auf bindigen Boden trocken- warmer Standorte | URB | 39.06.03 | Trocken-warme Ruderalstandorte auf bindigem Boden | 14 | 0 | 14 | - | - | 53.01.07a.02 | Gebäude, Moderne Bauweise | 2 | 13 | 6 | x | x | eB | x | eB | x | - | Ja | 78,00 | 0,00 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,00 | 0,00 | 78 | Nein | 0 | |||||||||||
| 15 | Ruderalflur, gebildet von ein- bis zweijährigen Arten auf bindigen Boden trocken- warmer Standorte | URB | 39.06.02 | Trocken-warme Ruderalstandorte auf bindigem Boden | 14 | 0 | 14 | - | - | 52.02.03 | Teilbefestigter Weg (z. B. Rasengitter, Spurplatten) | 3 | 11 | 15 | x | x | eB | x | eB | x | - | Ja | 165,00 | 0,00 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,00 | 0,00 | 165 | Nein | 0 | |||||||||||
| Summe biotopwertbez. Kompensationsbedarf | 15.170 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Summe funktionsbez. Kompensationsbedarf | 16.003 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Kompensationsbedarf Gesamt | 31.173 |
65
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Vorhaben: Errichtung eines elektronischen Stellwerks im Bahnhof Karsdorf sowie Änderung der Bahnübergänge "Str. d. Einheit" (Bahn-km 20,5) und "Reinsdorfer Str. / L177" (Bahn-km 21,3) in der Gemeinde Karsdorf Anlage I - Bilanzierungstabelle
Abschnitt 2: Ausgleichsbilanzierung
| 1 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| mehcsifizepssnoitknuf gaL-emiT hcielgsuA ieb | gnulegeistnE rüf sunoB | enegozebtrewpotoiB etknupshcielgsuA | |||||||||||||||
| rN - nemhanßaM | ngunhciezeB | gnutrewfuA edoC rov | gnutrewfuA pytpotoiB rov | gnutrewfuA trewpotoiB rov | egälhcsbA gnugärpsuapotoiB redo -uZ rüf evitatlukaF etknuP 3-/+ | tmaseG gnutrewfuA trewpotoiB rov | potoibleiZ edoC | -potoiB etshcöh nebertsuzna potoibleiZ tsi hcielgsuA gnugärpsua pytpotoiB rüF | trewpotoiB potoibleiZ | znereffiD | ednehets gnugüfreV ruz emhanßaM ²m ni ehcälF rüF | ehcälF sed ssum gnulletsreH erhaJ nedrew 03 rüf > spotoibshcielgsuA nehcilgegsua reuaD renie %52+ ieB | gaL-emiT hcrud ²m ni tsulrevnehcälF | ni etknuP red gaL-emiT gnuhcereB .lkni ruz ²m ²m ni ehcälF | gnulegeistnenehcälF emhanßamsgnulegeistnE rüf ²m ej etknuP ieb "x" 03+ | redo ASL hcan GhcstaNB GhcStaN potoibleiZ 03§ 22§ | |
| A_22 | Wiederherstellung der Feldgehölzen bauzeitlich genutzter Flächen | 32.11.09a | Bauflächen und Baustelleneinrichtungsflächen | 3 | 0 | 3 | 41.02.03.M | Feldgehölz trocken-warmer Standorte mittlere Ausprägung | 15 | 12 | 1.061 | - | 0 | 1.061 | - | 12.732 | x |
| A_23 | Wiederherstellung der Ruderalfluren bauzeitlich genutzter Flächen | 32.11.09a | Bauflächen und Baustelleneinrichtungsflächen | 3 | 0 | 3 | 39.06.02 | Trocken-warme Ruderalstandorte auf bindigem Boden | 14 | 11 | 579 | - | 0 | 579 | - | 6.369 | - |
| A_24 | Rückbau des Stellwerks W4 | 32.11.09a | Gebäude, moderne Bauweise | 2 | 0 | 2 | 39.06.02 | Trocken-warme Ruderalstandorte auf bindigem Boden | 14 | 12 | 60 | - | 0 | 60 | - | 720 | - |
| A_25 | Anpflanzungen von Feldgehölzen | 53.01.07a.02 | Bauflächen und Baustelleneinrichtungsflächen | 3 | 0 | 3 | 41.02.03.M | Feldgehölz trocken-warmer Standorte mittlere Ausprägung | 15 | 12 | 950 | - | 0 | 950 | - | 11.400 | x |
| Summe Ausgleichspunkte | 31.221 | ||||||||||||||||
| Davon funktionaler Ausgleich | 24.132 |
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Vorhaben: Errichtung eines elektronischen Stellwerks im Bahnhof Karsdorf sowie Änderung der Bahnübergänge "Str. d. Einheit" (Bahn-km 20,5) und "Reinsdorfer Str. / L177" (Bahn-km 21,3) in der Gemeinde Karsdorf Anlage I - Bilanzierungstabelle
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 1 5 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Unmittelbar | Mittelbar | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| nerablettimnu red negnukriW ehcälF | epotoiB nefutstreW | dneffertuz gnug-ithcärtnieeB nnew ekrätS "x" | 3 gnahnA hcan gnugithcärtnieeB VpmoKB | dneffertuz gnugithcärtnieeB nnew reuaD "x" | 3 gnahnA hcan gnugithcärtnieeB VpmoKB | dneffertuz gnugithcärtnieeB etiewhcieR nnew "x" | 3 gnahnA hcan gnugithcärtnieeB VpmoKB | renegozebtrewpotoiB fradebshcielgsuA | ]1 rüf -naninehcälF tknuP fradebsnoitasnepmoK )1(7§[ erablettimnu emhanhcurps | negnukriW nerablettim red ehcälF | gnugithcärtnieeB ekrätS | gnugithcärtnieeB reuaD | gnugithcärtnieeB etiewhcieR | etiewhcieR-reuaD-ekrätS trewlettiM nerotkaF | ]2 tknuP rüf )1(7§[ fradebsnoitasnepmoK negnugithcärtnieeB erablettim | renegozebtrewpotoiB fradebsnoitasnepmoK | hcielgsuA > gnugithcärtnieeB( rehcsifizepssnoitknuF gidnewton )hcilbehre | fradebsnoitasnepmoK renegozebsnoitknuF | |||||||||||||||||||||||||
| ID | Bezeichnung | tlahnA-neshcaS pytpotoiB | VpmoKB ffirgniE edoC rov | VpmoKB pytpotoiB ffirgniE rov | trewpotoiB ffirgniE rov | redo -uZ rüf evitatlukaF egälhcsbA etknuP 3-/+ | tmaseG trewpotoiB ffirgniE rov | GhcstaNB 03§ | ASL GhcStaN 22§ | ffirgniE edoC hcan | ffirgniE pytpotoiB hcan | trewpotoiB ffirgniE hcan | znereffiD | ni -nehcälF emhanhcurpsnani eterknoK ²m | gnireg rhes :4 - 0 | gnireg :9 - 5 | lettim :51 - 01 | hcoh :81 - 61 | hcoh rhes :12 - 91 | dnegarrovreh :42 - 22 | gnireg | lettim | hcoh | Be - :negnugithcärtnieeB :negnugithcärtnieeB nehcilbehre ehcilbehre ehcilbehre eniek | gnireg | lettim | hcoh | Be - :negnugithcärtnieeB :negnugithcärtnieeB nehcilbehre ehcilbehre ehcilbehre eniek | gnireg | lettim | hcoh | Be - :negnugithcärtnieeB :negnugithcärtnieeB nehcilbehre ehcilbehre eniek | gnugithcärtnieeB red ehcilbehre dnurgfua | red % 01( )ehcälfsffirgniE ²m ni ehcälF | gnireg lettim hcoh :3,0 :6,0 :1 - - - 1,0 4,0 7,0 | gnireg lettim hcoh :3,0 :6,0 :1 - - - 1,0 4,0 7,0 | gnireg lettim hcoh :3,0 :6,0 :1 - - - 1,0 4,0 7,0 | gnireg lettim hcoh :3,0 :6,0 :1 - - - 1,0 4,0 7,0 | |||||
| BE-Fläche 6.1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 1 | Ruderalflur, gebildet von ein- bis zweijährigen Arten auf bindigen Boden trocken- warmer Standorte | URB | 39.06.02 | Trocken-warme Ruderalstandorte auf bindigem Boden | 14 | 0 | 14 | - | - | 32.11.09a | Bauflächen und Baustelleneinrichtungsflächen | 3 | 11 | 317 | x | x | eB | x | - | x | - | Ja | 3.487 | 0,00 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,00 | 0,00 | 3487 | Nein | 0 | |||||||||||
| BE-Fläche 6.2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 2 | Ruderalflur, gebildet von ein- bis zweijährigen Arten auf bindigen Boden trocken- warmer Standorte | URB | 39.06.02 | Trocken-warme Ruderalstandorte auf bindigem Boden | 14 | 0 | 14 | - | - | 32.11.09a | Bauflächen und Baustelleneinrichtungsflächen | 3 | 11 | 579 | x | x | eB | x | - | x | - | Ja | 6.369 | 0,00 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,00 | 0,00 | 6369 | Nein | 0 | |||||||||||
| 3 | Feldgehölz aus überwiegend heimischen Arten mittlere Ausprägung | HGA | 41.02.03M | Feldgehölz trocken-warmer Standorte mittlerer Ausprägung | 15 | 0 | 15 | - | x | 32.11.09a | Bauflächen und Baustelleneinrichtungsflächen | 3 | 12 | 1.061 | x | x | eB | x | eB | x | eB | Ja | 12.732 | 0,00 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,00 | 0,00 | 0 | Ja | 1 5.915 | |||||||||||
| BE-Fläche 6.3 (BE-Fläche, Modulgebäude inkl. Zufahrt und Stellplätze) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4 | Intensivgrünland | GIA | 34.08a.01 | Intensiv genutztes, frisches Dauergrünland | 8 | 0 | 8 | - | - | 32.11.09a | Bauflächen und Baustelleneinrichtungsflächen | 3 | 5 | 1.174 | x | x | - | x | - | x | - | Nein | 0 | 0,00 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,00 | 0,00 | 0 | Nein | 0 | |||||||||||
| 5 | Intensivgrünland | GIA | 34.08a.02 | Intensiv genutztes, frisches Dauergrünland | 8 | 0 | 8 | - | - | 52.02.04a | Geschotterter Weg oder Weg mit wassergebundener Decke | 4 | 7 | 94 | x | x | eB | x | eB | x | - | Ja | 658 | 0,00 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,00 | 0,00 | 658 | Nein | 0 | |||||||||||
| 6 | Intensivgrünland | GIA | 34.08a.03 | Intensiv genutztes, frisches Dauergrünland | 8 | 0 | 8 | - | - | 53.01.07a.02 | Sonstige Einzelgebäude z. B. Scheunen, Stallungen, Speichergebäude; moderne Bauweise | 2 | 6 | 156 | x | x | eB | x | eB | x | - | Ja | 936 | 0,00 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,00 | 0,00 | 936 | Nein | 0 | |||||||||||
| 7 | Intensivgrünland | GIA | 34.08a.03 | Intensiv genutztes, frisches Dauergrünland | 8 | 0 | 8 | - | - | 52.01.03 | Teilbefestigter Verkehrsweg (z. B. Rasengitter, Spurplatten) | 2 | 6 | 93 | x | x | - | x | eB | x | - | Ja | 558 | 0,00 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,00 | 0,00 | 558 | Nein | 0 | |||||||||||
| 8 | Intensivgrünland | GIA | 34.08a.04 | Intensiv genutztes, frisches Dauergrünland | 8 | 0 | 8 | - | - | 52.01.01a | Versiegelter oder sonstiger gepflasterter Verkehrs- und Betriebsweg (z. B. Straße, Start-, Landebahn) | 0 | 8 | 86 | x | x | eB | x | eB | x | - | Ja | 688 | 0,00 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,00 | 0,00 | 688 | Nein | 0 | |||||||||||
| 9 | Ruderalflur, gebildet von ein- bis zweijährigen Arten auf bindigen Boden trocken- warmer Standorte | URB | 39.06.02 | Trocken-warme Ruderalstandorte auf bindigem Boden | 14 | 0 | 14 | - | - | 32.11.09a | Bauflächen und Baustelleneinrichtungsflächen | 3 | 11 | 49 | x | x | eB | x | eB | x | - | Ja | 539 | 0,00 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,00 | 0,00 | 539 | Nein | 0 | |||||||||||
| Unmittelbar | Mittelbar | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| nerablettimnu red negnukriW ehcälF | epotoiB nefutstreW | dneffertuz gnug-ithcärtnieeB nnew ekrätS "x" | 3 gnahnA hcan gnugithcärtnieeB VpmoKB | dneffertuz gnugithcärtnieeB nnew reuaD "x" | 3 gnahnA hcan gnugithcärtnieeB VpmoKB | dneffertuz gnugithcärtnieeB etiewhcieR nnew "x" | 3 gnahnA hcan gnugithcärtnieeB VpmoKB | renegozebtrewpotoiB fradebshcielgsuA | ]1 rüf -naninehcälF tknuP fradebsnoitasnepmoK )1(7§[ erablettimnu emhanhcurps | negnukriW nerablettim red ehcälF | gnugithcärtnieeB ekrätS | gnugithcärtnieeB reuaD | gnugithcärtnieeB etiewhcieR | etiewhcieR-reuaD-ekrätS trewlettiM nerotkaF | ]2 tknuP rüf )1(7§[ fradebsnoitasnepmoK negnugithcärtnieeB erablettim | renegozebtrewpotoiB fradebsnoitasnepmoK | hcielgsuA > gnugithcärtnieeB( rehcsifizepssnoitknuF gidnewton )hcilbehre | fradebsnoitasnepmoK renegozebsnoitknuF | |||||||||||||||||||||||||
| ID | Bezeichnung | tlahnA-neshcaS pytpotoiB | VpmoKB ffirgniE edoC rov | VpmoKB pytpotoiB ffirgniE rov | trewpotoiB ffirgniE rov | redo -uZ rüf evitatlukaF egälhcsbA etknuP 3-/+ | tmaseG trewpotoiB ffirgniE rov | GhcstaNB 03§ | ASL GhcStaN 22§ | ffirgniE edoC hcan | ffirgniE pytpotoiB hcan | trewpotoiB ffirgniE hcan | znereffiD | ni -nehcälF emhanhcurpsnani eterknoK ²m | gnireg rhes :4 - 0 | gnireg :9 - 5 | lettim :51 - 01 | hcoh :81 - 61 | hcoh rhes :12 - 91 | dnegarrovreh :42 - 22 | gnireg | lettim | hcoh | Be - :negnugithcärtnieeB :negnugithcärtnieeB nehcilbehre ehcilbehre ehcilbehre eniek | gnireg | lettim | hcoh | Be - :negnugithcärtnieeB :negnugithcärtnieeB nehcilbehre ehcilbehre ehcilbehre eniek | gnireg | lettim | hcoh | Be - :negnugithcärtnieeB :negnugithcärtnieeB nehcilbehre ehcilbehre eniek | gnugithcärtnieeB red ehcilbehre dnurgfua | red % 01( )ehcälfsffirgniE ²m ni ehcälF | gnireg lettim hcoh :3,0 :6,0 :1 - - - 1,0 4,0 7,0 | gnireg lettim hcoh :3,0 :6,0 :1 - - - 1,0 4,0 7,0 | gnireg lettim hcoh :3,0 :6,0 :1 - - - 1,0 4,0 7,0 | gnireg lettim hcoh :3,0 :6,0 :1 - - - 1,0 4,0 7,0 | |||||
| 10 | Baumreihe aus überwiegend heimischen Gehölzen | HRB | 41.05a J | Einzelbäume, Baumreihen und Baumgruppen aus überwiegend autochtonen Arten, junge Ausprägung | 11 | 0 | 11 | - | x | 52.02.04a | Geschotterter Weg oder Weg mit wassergebundener Decke | 4 | 7 | 8 | x | x | eB | x | eB | x | - | Ja | 56 | 0,00 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,00 | 0,00 | 0 | Ja | 88 | |||||||||||
| BÜ 20,5 (Straße, Fußweg, Betonschalthaus inkl. Stellplätze) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 11 | Ruderalflur, gebildet von ein- bis zweijährigen Arten auf bindigen Boden trocken- warmer Standorte | URB | 39.06.02 | Trocken-warme Ruderalstandorte auf bindigem Boden | 14 | -1 | 13 | - | - | 52.01.01a | Versiegelter oder sonstiger gepflasterter Verkehrs- und Betriebsweg (z. B. Straße, Start-, Landebahn) | 0 | 13 | 94 | x | x | eB | x | eB | x | - | Ja | 1.222 | 0,00 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,00 | 0,00 | 1222 | Nein | 0 | |||||||||||
| 12 | Ruderalflur, gebildet von ein- bis zweijährigen Arten auf bindigen Boden trocken- warmer Standorte | URB | 39.06.02 | Trocken-warme Ruderalstandorte auf bindigem Boden | 14 | -1 | 13 | - | - | 52.02.03 | Teilbefestigter Weg (z. B. Rasengitter, Spurplatten) | 3 | 10 | 14 | x | x | eB | x | eB | x | - | Ja | 140 | 0,00 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,00 | 0,00 | 140 | Nein | 0 | |||||||||||
| 13 | Ruderalflur, gebildet von ein- bis zweijährigen Arten auf bindigen Boden trocken- warmer Standorte | URB | 39.06.03 | Trocken-warme Ruderalstandorte auf bindigem Boden | 14 | 0 | 14 | - | - | 53.01.07a.02 | Gebäude, Moderne Bauweise | 2 | 13 | 6 | x | x | eB | x | eB | x | - | Ja | 78 | 0,00 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,00 | 0,00 | 78 | Nein | 0 | |||||||||||
| BÜ 21,3 (Straße, Betonschalthaus inkl. Stellplatz) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 14 | Ruderalflur, gebildet von ein- bis zweijährigen Arten auf bindigen Boden trocken- warmer Standorte | URB | 39.06.03 | Trocken-warme Ruderalstandorte auf bindigem Boden | 14 | 0 | 14 | - | - | 53.01.07a.02 | Gebäude, Moderne Bauweise | 2 | 13 | 6 | x | x | eB | x | eB | x | - | Ja | 78,00 | 0,00 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,00 | 0,00 | 78 | Nein | 0 | |||||||||||
| 15 | Ruderalflur, gebildet von ein- bis zweijährigen Arten auf bindigen Boden trocken- warmer Standorte | URB | 39.06.02 | Trocken-warme Ruderalstandorte auf bindigem Boden | 14 | 0 | 14 | - | - | 52.02.03 | Teilbefestigter Weg (z. B. Rasengitter, Spurplatten) | 3 | 11 | 15 | x | x | eB | x | eB | x | - | Ja | 165,00 | 0,00 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,00 | 0,00 | 165 | Nein | 0 | |||||||||||
| Summe biotopwertbez. Kompensationsbedarf | 14.918 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Summe funktionsbez. Kompensationsbedarf | 16.003 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Kompensationsbedarf Gesamt | 30.921 |
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Vorhaben: Errichtung eines elektronischen Stellwerks im Bahnhof Karsdorf sowie Änderung der Bahnübergänge "Str. d. Einheit" (Bahn-km 20,5) und "Reinsdorfer Str. / L177" (Bahn-km 21,3) in der Gemeinde Karsdorf Anlage I - Bilanzierungstabelle
Abschnitt 2: Ausgleichsbilanzierung
| 1 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| mehcsifizepssnoitknuf gaL-emiT hcielgsuA ieb | gnulegeistnE rüf sunoB | enegozebtrewpotoiB etknupshcielgsuA | |||||||||||||||
| rN - nemhanßaM | ngunhciezeB | gnutrewfuA edoC rov | gnutrewfuA pytpotoiB rov | gnutrewfuA trewpotoiB rov | egälhcsbA gnugärpsuapotoiB redo -uZ rüf evitatlukaF etknuP 3-/+ | tmaseG gnutrewfuA trewpotoiB rov | potoibleiZ edoC | -potoiB etshcöh nebertsuzna potoibleiZ tsi hcielgsuA gnugärpsua pytpotoiB rüF | trewpotoiB potoibleiZ | znereffiD | ednehets gnugüfreV ruz emhanßaM ²m ni ehcälF rüF | ehcälF sed ssum gnulletsreH erhaJ nedrew 03 rüf > spotoibshcielgsuA nehcilgegsua reuaD renie %52+ ieB | gaL-emiT hcrud ²m ni tsulrevnehcälF | ni etknuP red gaL-emiT gnuhcereB .lkni ruz ²m ²m ni ehcälF | gnulegeistnenehcälF emhanßamsgnulegeistnE rüf ²m ej etknuP ieb "x" 03+ | redo ASL hcan GhcstaNB GhcStaN potoibleiZ 03§ 22§ | |
| A_22 | Wiederherstellung der Feldgehölzen bauzeitlich genutzter Flächen | 32.11.09a | Bauflächen und Baustelleneinrichtungsflächen | 3 | 0 | 3 | 41.02.03.M | Feldgehölz trocken-warmer Standorte mittlere Ausprägung | 15 | 12 | 1.061 | - | 0 | 1.061 | - | 12.732 | x |
| A_23 | Wiederherstellung der Ruderalfluren bauzeitlich genutzter Flächen | 32.11.09a | Bauflächen und Baustelleneinrichtungsflächen | 3 | 0 | 3 | 39.06.02 | Trocken-warme Ruderalstandorte auf bindigem Boden | 14 | 11 | 579 | - | 0 | 579 | - | 6.369 | - |
| A_24 | Rückbau des Stellwerks W4 | 32.11.09a | Gebäude, moderne Bauweise | 2 | 0 | 2 | 39.06.02 | Trocken-warme Ruderalstandorte auf bindigem Boden | 14 | 12 | 60 | - | 0 | 60 | - | 720 | - |
| A_25 | Anpflanzungen von Feldgehölzen | 53.01.07a.02 | Bauflächen und Baustelleneinrichtungsflächen | 3 | 0 | 3 | 41.02.03.M | Feldgehölz trocken-warmer Standorte mittlere Ausprägung | 15 | 12 | 950 | - | 0 | 950 | - | 11.400 | x |
| Summe Ausgleichspunkte | 31.221 | ||||||||||||||||
| Davon funktionaler Ausgleich | 24.132 |
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Errichtung eines elektronischen Stellwerks im Bahnhof Karsdorf sowie Änderung der Bahnübergänge "Str. d. Einheit" (Bahn-km 20,5) und "Reinsdorfer Str. / L177" (Bahn-km 21,3) in der Gemeinde Karsdorf Anlage 2 zum Landschaftspflegerischen Begleitplan
Anlage 2
Antrag auf Zulassung einer Ausnahme von den Verboten nach § 30
BNatSchG und § 22 NatSchG LSA
Durch die Baumaßnahme kommt es temporär zum Verlust von folgenden geschützten Bioto- pen nach § 30 BNatSchG und § 22 NatSchG LSA:
Hecken und Feldgehölze außerhalb erwerbsgärtnerisch genutzter Flächen
(Biotoptyp LSA: HGA - Feldgehölz aus überwiegend heimischen Arten mittlere Ausprägung Biotoptyp BKompV: 41.02.03M - Feldgehölz trocken-warmer Standorte mittlere Ausprägung)
Gemäß § 30 Abs. 2 BNatSchG sind alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung von Biotopen führen können, verboten.
Durch die Baustelleneinrichtungsfläche 6.2, zwischen Bahn-Km 20,855 - 21,090, bahnlinks sind geschützte Gehölzbestände in einem Umfang von insgesamt 1.061 m² betroffen.
Der Verbotstatbestand nach § 30 Abs. 2 BNatSchG wird somit berührt. Gemäß § 30 Abs. 3 BNatSchG i. V. m. § 67 BNatSchG kann von diesen Verboten auf Antrag eine Befreiung ge- währt werden, wenn die Beeinträchtigungen ausgeglichen werden können.
Die Beeinträchtigungen werden durch die folgende Maßnahme am Eingriffsort (Bahn-Km 20,855 - 21,090, bahnlinks) ausgeglichen: A_24 Wiederherstellung der Feldgehölze bauzeitlich genutzter Flächen (1.061m² Pflanzfläche)
Darüber hinaus erfolgt ein Ausgleich auf der BE-Fläche 6.3 (Bahn-Km 21,355 - 21,440, bahnrechts) durch die Maßnahme: A_25 Anpflanzung von Feldgehölzen (950 m² Pflanzfläche)
Die Zulässigkeit einer Ausnahme nach § 30 Abs. 3 BNatSchG ist somit gegeben.
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Errichtung eines elektronischen Stellwerks im Bahnhof Karsdorf sowie Änderung der Bahnübergänge "Str. d. Einheit" (Bahn-km 20,5) und "Reinsdorfer Str. / L177" (Bahn-km 21,3) in der Gemeinde Karsdorf Anlage 3 zum Landschaftspflegerischen Begleitplan
Anlage 3
Antrag auf Zulassung einer Ausnahme
von den Verboten der Verordnung über das Landschaftsschutzge-
biet „Unstrut-Triasland“
Das Vorhaben befindet sich teilweise im Landschaftsschutzgebiet „Unstrut-Triasland“ (LSG0040BLK). In LSG sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen alle Handlungen verbo- ten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwider- laufen.
Laut Verordnung über das LSG „Unstrut-Triasland“ sind u. A. folgende Handlungen verboten: das Landschaftsbild und den Landschaftscharakter zu verändern sowie die Erholungs- eignung zu schmälern, Gewässer und Feuchtgebiete aller Art, wie z.B. Quellen, Altwässer […] sowie die an- gebundene Vegetation oder Tierwelt zu verändern oder zu beseitigen, ausgenommen die Wiederherstellung und Pflege naturnaher Gewässer und Feuchtgebiete unter Be- achtung naturschutzrechtlichen Vorschriften, Halbtrocken- und Trockenrasen, Steinbrüche, Felsen, Steilhänge und Höhlen als Le- bensraum und Zufluchtsstätte besonders geschützter Tierarten zu beseitigen oder zu verändern, Grünland in Acker umzuwandeln, [...] 9. Verunreinigungen mit Müll, Schrott, Schutt und anderem Unrat vorzunehmen sowie die Bodengestalt zu verändern, […].
Nach § 5 (1) der Verordnung des LSG „Unstrut-Triasland“ sind folgende Handlungen mit einer vorherigen schriftlichen Erlaubnis der zuständigen Naturschutzbehörde (hier: UNB Burgen- landkreis) gestattet:
- bauliche Anlagen aller Art, einschließlich der dazu notwendigen Verkehrsflächen, orts- feste Draht- und Rohrleitungen, […], zu errichten oder wesentlich zu verändern, auch wenn die Handlungen keiner baurechtlichen Genehmigung bedürfen oder nur vor- rübergehender Art sind, […]
- Flurgehölze aller Art, wie Feldgehölze, Baumgruppen, Gebüsche, Hecken, Einzel- bäume, Baumreihen oder […] zu verändern oder zu beschädigen, […] […].
Durch das geplante Vorhaben wird der Verbotstatbestand der Veränderung bzw. Beschädi- gung von Feldgehölzen berührt. Gemäß § 67 BNatSchG i. V. m. § 6 der Verordnung kann auf Antrag eine Befreiung von den Verboten erteilt werden, wenn dies aus Gründen des überwie- genden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, not- wendig ist, oder die Durchführung im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Belastung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist.
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Errichtung eines elektronischen Stellwerks im Bahnhof Karsdorf sowie Änderung der Bahnübergänge "Str. d. Einheit" (Bahn-km 20,5) und "Reinsdorfer Str. / L177" (Bahn-km 21,3) in der Gemeinde Karsdorf Anlage 3 zum Landschaftspflegerischen Begleitplan
Für die Durchführung des Vorhabens besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse, gleich- zeitig ist das Vorhaben entsprechend der Ergebnisse der landschaftspflegerischen Begleitpla- nung unter Berücksichtigung der Maßnahmen mit den Belangen von Naturschutz und Land- schaftspflege vereinbar.