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26FEI87619_Bieterfragen_18.09.pdf

Erneuerung der Bahninfrastruktur im Bahnhof Karsdorf

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 25.09.2026, 23:41 (Europe/Berlin)

Herkunft: bieterportal.noncd.db.de

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lfd. Nr.FrageAntwort
1In der Baubeschreibung wird auf die Anlagen 3.1 „Rahmenterminplan des AG“ sowie 3.15 „Sperrzeiten“ verwiesen. Diese Anlagen sind in den Vergabeunterlagen nicht enthalten. Werden die genannten Unterlagen zur Verfügung gestellt?Die Anlagen 3.1 „Rahmenterminplan des AG“ und 3.15 „Sperrzeiten“ werden im Rahmen eines Korrekturzyklus den Vergabeunterlagen hinzugefügt. Bitte beachten Sie die entsprechend ergänzten Vergabeunterlagen.
2Frage zu Los 3: Baubeschreibung: „Der Abschnitt Karsdorf – Vitzenburg - Nebra ist mit technisch unterstützten Zugleitbetrieb (TuZ) AU-ZLB der Fa. FES Bahntechnik ausgerüstet.“ Nach der Baubeschreibung und den Planunterlagen sind umfangreiche Änderungs- und Erweiterungsleistungen erforderlich. Auch das Visualisierungssystem ist umzusetzen. Diese Leistungen sind im vorliegenden LV nicht erfasst. Wer erstellt die Ausführungsplanung TUZ? Wer führt diese Leistungen der TUZ aus?Die Leistungen zum TUZ sind nicht Bestandteil der AU, diese Leistungen werden separat vergeben.
3Frage zu Los 3: In den Hinweistexten im LV wird auf eine Schnittstellenliste verwiesen, welche sich nicht in den zur Verfügung gestellten Unterlagen befindet. Wird die Schnittstellenliste nachgereicht?Schnittstellenliste wurde den Vergabeunterlagen hinzugefügt und wird mit dem nächsten Korrekturzyklus bereigestellt.
4Frage zu Los 3: Hinweistext im LV Los 3: „Leistungsbestandteile Systemvertragsind durch den Bieter nicht zu kalkulieren(siehe Schnittstellenliste).Folgende Leistungen werden durch den Systemausrüstererbracht:- Lieferung und Montage Schlüsselsperre- Lieferung und Montage Riegelhandschloss- An- und Abbau Anlagenteile LST für Stopfgänge- Kabelschränke und Kabelverteiler“ Was soll in den Leistungspositionen (Kabelverteiler liefern, montieren und beschalten) bzw. (Kabelschrank liefern, montieren und beschalten) kalkuliert werden?Kabelverteiler und Kabelschränke werden von Systemausrüster geliefert vom Bau-AN erdgegründet und vom Systemausrüster gestellt, beschaltet
5Frage zu Los 3: LV-Pos. BÜ-Anlagen Technische Plätze Die zwei BÜ-Anlage Karsdorf werden vom Systemausrüster errichtet Hinweistext: „Die Bearbeitung der technischen Plätze erfolgt durch den Systemausrüster und ist nicht Leistungsbestand dieser Ausschreibung.“ Wie soll mit diesen LV-Positionen verfahren werden?In der LV-Position sind technische Plätze zu berücksichtigen die nicht zum Systemausrüster gehören; das ist u.a. die Stromversorgung und der BÜ-Belag und alle dem Bau-AN obligenen Leistungen die zu einen technischen Platz zählen.
6Den Vergabeunterlagen liegt der EEA-Plan „ÜSE- Schrank" 3.3.4.09_6726_UKF_AU_EEA_ÜS_01-ÜSE_ESTW bei. Im LV existiert hierzu jedoch keine Position, auch in den Vorbemerkungen findet sich kein Hinweis. Wir bitten um Klarstellung: Ist die Leistung Bestandteil des Angebots? Falls ja: in welcher Position ist sie zu verpreisen? Wir bitten um Aufnahme einer entsprechenden LV-Position. Falls nein: um Bestätigung, dass der Plan nur informativ beiliegt.Leistung soll Bestandteil des Angebotes sein und in Pos. 06.01.0030. ZV/HV DB InfraGO einkalkuliert und bepreist werden.

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7In der Baubeschreibung (S.50), dem Rahmenterminplan und der Anlage 3.15 ist die Rede von Unterbrechungen der Oberbauarbeiten zwecks Bedienung des Anschlusses der EB, etc. In der Anlage 3.15 gibt es die Hinweise "mind. 1x wöchentlich", "wahlweise Mo-Fr" oder "2x wöchentlich für 3h für 2 aufeinanderfolgende Tage". - Was gilt nun? - Wer hat hier die Wahl? - Wie soll hier die Logistik und die Technologie aussehen, wenn ständig Arbeitsunterbrechungen im Oberbau stattfinden (dies gibt der RTP in der Form auch nicht her). - Aus welcher Richtung wird in den Anschluss zugeführt (Naumburg / Nebra)? Denkbar wäre in der Zeit andere Arbeiten, die die Zuführung nicht behindern auszuführen Für den Bauablauf sind die entscheidende Faktoren. Wir bitten um detaillierte und planungsfähige Antwort.Die Baubeschreibung wurde aktualisiert und wird mit dem 2. Korrekturzyklus bereigestellt. Anschließerfahrten sind gemäß Baubeschreibung ( Punkt 0.2.23) und gemäß SOG (Stand 24.03.2026) / Rahmenterminplan zu berücksichtigen.
8Wäre es möglich im Anschluss der EB Wagenraum zwischenzustellen? Für Weichenumbau WA59 - W61 um die Vorkopfarbeiten zu minimieren.Ist zwischen Bieter und Anschließer abzustimmen
9In der Baubeschreibung ist die Lieferung des Schotters nicht näher beschrieben. - Wie soll der Schotter aus dem Werk abgeholt werden > Bahn, LKW? - Welche Masseneinschränkungen gibt es? - Welche zeitlichen Ladebeschränkungen sind vorhanden > max. Anzahl LKW oder Bahnwagen, Uhrzeiten? - Wo liegt das Lieferwerk?Die Baubeschreibung wurde aktualisiert und wird mit dem 2. Korrekturzyklus bereigestellt; Schotter wird durch AG bereitgestellt (siehe Punkt 0.2.16)
10Besteht die Möglichkeit das Oberbaumaterial schon vor Spp-Beginn zu liefern?Ja, soweit die BE-Fläche vom AN dafür eingerichtet ist, voraussichtlich ab Ende Februar 2027
11Werden die zur Verfügung gestellten Lagerflächen noch von anderen Gewerken außerhalb der Ausschreibung genutzt?Ja, Lagerflächen werden vom Systemausrüster ESTW und BÜ 20,5 und 21,3 im spätere Bauablauf mit genutzt. Fläche 6.2 gemäß BE-Plan ist für den Oberbauanteil gedacht, weitere Fläche sind in Abstimmung zwischen AN-Bau und Systemausrüster im Rahmen der Bauanlaufberatung zu klären
12Aufgrund der komplexen Ausschreibung (viele Gewerke) und der momentanen Urlaubszeit bitten wir Sie um eine Verlängerung der Bearbeitungszeit. Wir schlagen vor die Submission auf den 28.09.2026 zu verschieben.Vorschlag wird zugestimmt, Submission kann auf den 28.09.2026 verschoben werden

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13Wir bitten Sie uns die Regelzeichnungen 3 Ell 20.20.01 und 3Ell 20.20.02 zukommen zu lassen.https://infoplattform-personenbahnhoefe.deutschebahn.com/pbhf/baustandards/elektrotechnik-7719142
14Fragen zu Los 3: a) Pos. 03.02.0240: Hier benötigen wir noch genaue Angaben bzgl. Art/Größe des Kabelverteilers b) Pos. 03.02.0250: Wir bitten Sie um ergänzende Angaben bzgl. Art/Größe der Kabelschränke. Werden die Sockel auf die Kabelschächte montiert oder handelt es sich um ins Erdreich eingegrabene Sockel? Oder sind beide Varianten erforderlich? Falls ja, wie teilen sich diese anteilig auf? c) Pos. 03.02.0280: Hier ist im Langtext der Bf. Klostermannsfeld aufgeführt. Dies ist ein Kopierfehler - oder? Gibt es für die Position einen Plan, der die betroffenen Örtlichkeiten enthält und in dem diese dargestellt sind?zu a) und b) Pos. 03.02.0240 und 03.02.250 entfallen, KV und KS werden durch Systemausrüster beigestellt. c)Ja, es handelt sich um einen Kopierfehler. Es handelt sich um die Drahtzugleitungen im Bf Karsdorf. Es gibt keinen Bestandsplan mit der vorhandenen Drahtzugleitung.
15Mit dem Los 4 Pos. 03.03.0010 schreiben Sie den Rückbau des Stw W4 aus. Wir bitten Sie uns für das Gebäude Pläne (Lageplan/Schnitte) zukommen zu lassenLeider liegen uns vom Altstellwerk keine Bestandspläne vor, wir haben Bilder vom W4 ergänzt. Wesentliche Objektdaten: Bruttogrundfläche : 147 m² Bruttorauminhalt : 510 m³ Nutzungsfläche : 125 m² Bebaute Fläche : 104 m²
16Laut der Baubeschreibung werden vom AG nur die Pläne der Ausschreibung beigestellt. Muss also der AN die AP für folgende Gewerke erstellen: Kabeltiefbau Bahnübergänge Oberbau Außenanlage Modulgebäude 50 Hz LST Wir bitten Sie uns mitzuteilen für welche Gewerke der AN die AP erstellen soll. Auch handelt es sich hierbei um eine Hauptleistung für die im LV auch eine bzw. mehrere Positionen aufzunehmen sind. Entsprechende Positionen sehen auch die Muster-LVs der DB AG vor. Wir bitten Sie daher um entsprechende Aufnahme der Positionen (Bsp. MLV-Pos.: 01.01.0010, 01.01.0030, 01.01.0060 für den Rückbau Stw....).Die Ausführungsplanungen werden durch den AG erstellt und nach Auftragserteilung übergeben. Siehe Baubeschreibung Punkt 0.5.1 Ausführungsplanung sind aktuell in Erstellung.
17Gemäß der Baubeschreibung Punkt 0.2.15.3 soll für die BE-Flächen eine chem. Beweissicherung erfolgen. Leider fehlt im LV die entsprechende MLV- Pos. 01.01.0130. Wir bitten Sie um Ergänzung der Position im LV, zumal unter Punkt 0.3 und 0.4.1 bzw. 0.4.2 keine Angaben bzgl. Abweichungen zu den ATV aufgeführt sind und es sich nach der VOB/C um eine Besondere Leistung handelt.Position wird im LV 1 ergänzt

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18Position 01.03.0070 LV1 – Sh2-Signale In der Regel werden die Sh2-Signale vom AG durch die von ihm beauftragte Sicherungsfirma gestellt. Gehen wir daher recht in der Annahme, dass diese Position entfallen kann? Falls die Signale tatsächlich durch den AN zu bringen sind, bitten wir um Angabe von: * Anzahl der erforderlichen Signale * Vorhaltedauer * Anzahl der notwendigen Umsetzungen * Anzahl der Rückbauten wegen temporärer Herstellung der ProfilfreiheitPosition wird im LV 1 entfernt, Sh2- Signale werden durch Sicherungsunternehmen gestellt
19Position 01.01.0150 – Doppelcontainer AG Gemäß Langtext dieser Position werden das Vorhalten und Betreiben des Containers gesondert vergütet. Hierfür gibt es keine Position. Wir bitte um Angabe, in welche Position die Vorhaltung einzukalkulieren ist.Die Unterhaltung der Baucontainer AG sind gesamthaft in Pos. 01.01.0120. kalkulatorisch zu erfassen
20Position 01.03.0230 – Erschütterungsmessungen Der Langtext beinhaltet einen Widerspruch zwischen der Anzahl der Messungen, für die das Messkonzept aufgestellt werden soll (=3) und der Konkretisierung der Messstellen in Klammern (= 22 + X1). Wir bitten um korrekte Mengenangabe der erforderlichen Messstellen.Der Langtext verweißt auf mindestens 3 Messstellen, nach aktuellen Erkenntnissen sind 5 Messstellen anzubieten, bei weiteren erforderlichen Messstellen, die sich während des Baufortschritten ergeben, kann eine entsprechen Mehrkostenanzeigen eingereicht werden.
21Gründung Gleisfeldbeleuchtung Im LV1 sind in der Position 04.05.0010 unter „Erdarbeiten und Gründungen Gleisbeleuchtung“ 67 Stück Rammrohrgründungen große Bauform ausgeschrieben. Im LV2 enthält die Position 01.01.0050 (weitere) 83 Stück Rammrohre für nGgB. Wir bitten um Aufklärung der (scheinbaren) Dopplung.Es handelt sich um eine Dopplung. Die LV-Postion 04.05.0010 im LV1 wird entfernt. Es gilt die Position 01.01.0050 im LV2.
22Verkehrssicherung Die Positionen 01.05.0011 und 19.01.0010 sowie 01.05.12 und 19.02.0010 beschreiben die gleiche Leistung. Wir bitten um Angabe, wie mit dieser Dopplung umgegangen werden soll.Es handelt sich nicht um eine Dopplung die Pos. 01.05.0011 und 01.05.0012 sind für den Hauptbauleistung, die unter Pos 19.01.0010 und 19.02.0010 bedient den Belastungsstopfgang
23Zur Kalkulation nachfolgender Positionen sind weiterführende Angaben notwendig. Diese Informationen ergeben sich aus der VOB/C DIN 18329, Punkt 0.2. - Angaben zur Ausführung. Positionen 19.01.0040 - 19.01.0070 und 19.02.0040 - 19.02.0070 - Vorgaben und Auflagen für die Verkehrssicherung, die sich aus der Vorabstimmung des AG im Zuge der Genehmigungsplanung mit den anordnenden Behörden, weiteren Bedarfsträgern und Anliegern ergeben - Übersendung des Verkehrslenkungskonzeptes aus der Entwurfs- und Genehmigungsplanung - Anzahl, Art, Lage und Maß der Verkehrssicherungseinrichtungen - Anzahl und Art der Umsetzungen der Verkehrssicherungseinrichtungen - Art und Umfang der Absicherung von Verkehrszeichen, die im Bereich von Verkehrsflächen aufgestellt werden müssen - Art, Anzahl und Lage von Vorwegweisern, Umleitungs-/Plantafeln etc. - Lage der Verkehrssicherung In diesem Zusammenhang sei ebenfalls auf die VOB/A § 7 Nr. 1 verwiesen. Hiernach sind Leistungen eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können.Die Verkehrsrechtliche Anordnung ist durch den AN einzuholen und liegt somit noch nicht vor. Die beiden BÜ können wechselseitig gemäß BAP voll gesperrt werden. Beide BÜ übernehmen gegenseitig Umleitungsfunktionen. In der Position 19.1 undf 19.2 werden die Positionen für den Bealstungsstopfgang ergänzt.
24Trink- / Regen- und Schmutzwasserleitungen In einzelnen Positionen wird auf Pläne verwiesen – z.B. Position 07.11.0020 „Verlegetiefe und Überdeckungshöhe gemäß Lageplan / Längsschnitt“ Wir bitten um Nachreichung der Planunterlagen für den Rohrleitungsbau.Die Verweise auf die Planung bzw. auf Lagepläne und Schnitte in den RW / TW / SW-Positionen (Erdbau + Medien) sind hinfällig, da die AU auf Grundlage der EP erstellt wurde und die AP derzeit noch in Bearbeitung ist. Es können den Bietern daher auch keine Pläne übergeben werden. Es sind für die Kalkulation die im LV angegebenen Graben- und Verlegetiefen für die Kalkulation zu verwenden. Im Zuge der Ausführung ist die tatsächliche Lage der Bestandsmedien örtlich festzustellen. Abweichend dazu kann für die neu zu errichtenden RW-Leitungen davon ausgegangen werden, dass Grabentiefen bis <1,5 m Tiefe ausreichend sind und ein Grabenverbau nicht einzukalkulieren ist. Änderung der LV-Pos im LV1

Änderung der LV-Pos im LV1

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25Fragen zu Los 3: Pos. 03.02.0210 und Pos. 03.02.0220 „Umrüsten von mechanisch ferngestellter Weiche auf elektrisch ferngestellte Weiche …“ In der Baubeschreibung ist die oberbautechnische Weichenerneuerungen beschrieben. Welche Weichen werden erneuert? Werden bei den Neubau-Weichen die Weichenverschlüsse beigestellt?Insgesamt sind 7 Weichen umzubauen, W A59 und W 61 werden nicht erneuert (nur die Antriebe kommen neu). Die anderen fünf Weichen werden erneuert (bei der W 65 aber nur Wechsel Schwellensatz). : 03.02.0210 Bestand 65 - ESTW W03 Bestand 89 - ESTW W07 -> LV3 ist angepasst bzgl. Stückzahl 03.02.0220 Bestand A59 - ESTW W59 Bestand 60 - ESTW W01 Bestand 61 - ESTW W02 Bestand 87 - ESTW W04 Bestand 88 - ESTW W05 Weichenverschlüsse werden beigestellt Baubeschreibung (Punkt 0.1.3.2 ) verweist auf vollständige Erneuerung von W60,65,87,88,89 Im SOG und den Lagepläne ist die Maßnahmen entsprechend beschrieben.
26Frage zu Los 3: Pos. 03.02.0210 „Umrüsten von mechanisch ferngestellter Weiche auf elektrisch ferngestellte Weiche …“ Zwischen dem Langtext und der LV-Menge besteht eine Ungleichheit. Gehen wir richtig in der Annahme, dass die LV-Menge bei dieser Position bei 2 Stück steht?Die Annahme ist korrekt: Bestand 65 - ESTW W03 Bestand 89 - ESTW W07 LV Pos. wurde angepasst alt "Umrüsten EW 54-300-1:9 B" neu und korrekt "Umrüsten EW 49-300-1:9 B"
27Fragen zu Los 3: Pos. 03.03.0280 „Die Baufeldfreimachung …. im Bf Klostermansfeld.“ Bf. Klostermannsfeld liegt nicht auf dieser Strecke. Für die Kalkulation ist eine Neuformulierung des Langtextes mit genaue Leistungsbeschreibungen und Planunterlagen zur Leistungserbringung dieser LV-Position notwendig. Welche LST-Anlagen befinden sich im Baufeld? Wie soll die Baufeldfreimachung im Detail erfolgen? Können aufklärende Planunterlagen zu Verfügung gestellt werden?LV3 Pos 03.02.0280 ist angepasst - Bf Karsdorf statt Bf Kmf Die Baufeldfreimachung beinhaltet den notwendigen Rückbau der Drahtzugleitungen (vor Ort zu ermitteln) und Signalkabel (siehe Bestandsplan LST) für die Montage der neuen LST-Anlagen im Bf Karsdorf.
28Frage zu Los 3: LV-Positionen der Kabelanlage BÜ-Anlagen km 20,5 und km 21,3: Zwischen den Kabelübersichtsplänen und LV-Positionen beider BÜ- Anlagen bestehen große Unterschiede. Wie soll mit diesen LV-Positionen verfahren werden?Die Planungen zu den beiden BÜ befinden sich derzeit in Erstellung. Die LV-Positionen sind gemäß der Mengen zu bepreisen, die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß.
29Beschilderung BÜ km 20,5 „Straße der Einheit“ Position 05.0012.0030 – Verkehrsschild Dreieck Weder aus der Baubeschreibung noch aus dem Kreuzungsplan ist ersichtlich, um welches Verkehrszeichen es sich hier handeln soll. Wir bitten um Angabe der Nummer. Position 05.0012.0050 – Verkehrsschild Zusatzzeichen Sowohl in der Baubeschreibung als auch im Kreuzungsplan ist nur 1x das Zusatzschild 1026-39 beschrieben bzw. dargestellt. Bitte teilen Sie uns die Nummer des zweiten ausgeschriebenen Zusatzschildes mit.Position 05.0012.0030 – Verkehrsschild Dreieck Hier ist das VZ 151 gemeint. Aufstellort: Straße „Kleine Naumburg“ in Richtung BÜ. Position 05.0012.0050 – Verkehrsschild Zusatzzeichen Das zweite Zusatzzeichen ist das ZZ 1000-11. Aufstellort: Am Z 201-50 Straße „Bahnhofsstraße“
30Beschilderung BÜ km 21,3 „Reinsdorfer Straße / L177“ Position 06.0011.0070 – Verkehrsschild Zusatzzeichen Im Kreuzungsplan ist nur 2x das Zusatzschild 1000-11 dargestellt, in der Baubeschreibung gibt es keine Angaben zu Zusatzzeichen. Bitte teilen Sie uns die Nummer des dritten ausgeschriebenen Zusatzschildes mit.Position 06.0011.0070 – Verkehrsschild Zusatzzeichen Das dritte Zusatzzeichen ist das ZZ 1026-39. Aufstellort: Feldweg (in Verbindung mit Z 250

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31Folgende Positionen sind im LV abweichend von den im Langtext aufgeführten MLV-Positionen mit der Mengeneinheit „St“ statt „psch“ ausgeschrieben: 01.03.0040 01.03.0050 01.03.0060 01.03.0120 Gehen wir richtig in der Annahme, dass hier die Mengeneinheit "psch" sein soll und nicht "St"? Auch gehen wir bei der Pos. 01.03.0060 von max. 10 St zu sichernden Grenzsteinen aus. Ist dies richtig?Mengeneinheit wurde im LV von St. auf Psch. geändert.
32In LV1 Position 01.03.0070. ist die Signalisierung mittels SH2-Signalen als Pauschale ausgeschrieben. Für die Kalkulation benötigen wir die Angaben wieviel SH2-Scheiben zu stellen sind und wie oft diese An- und Abgebaut werden müssen.siehe Bieterfrage 19 Position wurde im LV entfernt und ist nicht zu bepreisen
33Im LV 1 sind laut Kennzeichnung [tb] in den Positionen 01.04.0010 und 0030 Bieterangaben vorzunehmen. Leider geht aus dem Langtext nicht hervor, was hier als Bieterangabe eingetragen werden soll, vielmehr scheint es, als ob die Eintragungen im Text schon vorgegeben sind. Bsp.: "... Und 2 [TB1]''[End TB1] Mischproben, bestehend Aus 9 [TB2]''[End TB2].Einzelproben je Haufwerk..." Wir bitten um Klärung was hier im Bieterangabenverzeichnis angegeben werden soll oder ob die Bieterangaben für diese Positionen entfallen können.Ist definiert, Bieterangabe wurde im LV entfernt
34Im LV 1 ist laut Kennzeichnung [tb] in der Position 07.12.0050 eine Bieterangabe zu tätigen. Zitat: "Fabrikat: EWE oder gleichwertig Hersteller und Typ 'Eintragungen nur im Bieterangabenverzeichnis' vom Bieter einzutragen" Leider fehlt im Langtext die entsprechende Kennzeichnung, sodass bei der Erstellung des Bieterangabenverzeichnis (iTwo) diese Position nicht mit den anderen Positionen (siehe unsere Frage 002) aufgeführt wird. Gehen wir Recht in der Annahme, dass die Bieterangabe für diese Pos. somit entfallen kann? Falls nicht, bitten wir um entsprechende Korrektur, die eine Erstellung eines Bieterangabenverzeichnisses mit dieser Position ermöglicht.Bieterangabe wurde im LV ergänzt
35Wir haben zur Pos. 03.03.0010 des Loses 4 folgende Fragen: 1. Bis zu welchem Horizont (z.B. 50 cm unter GOK) soll das Gebäude abgebrochen werden? 2. Wir gehen davon aus, dass das Gebäude ausgeräumt ist (kein Sperrmüll, keine Öltanks, keine Drahtzugleitungen etc.) 3. Die Entsorgung der Abbruchstoffe wird gesondert vergütet. Im LV ist nur für Bauschutt eine Pos. enthalten. Holz, Stahlbeton, Blech, Bitumen, Glas, Dämmstoffe etc. fehlt. 4. Wir gehen davon aus, dass keine Asbestbelastung vorliegt. Wir benötigen die Angaben zur Anfrage der Abbruchleistungen bei Nachunternehmer dringend.Zu 1. und 3.: Das LV4 wird angepasst. Entsprechen Pos wurden als Kalkulationsgrundlage ergänzt Zu 2.: Das Gebäude wird durch den AG beräumt Zu 4. Eine Asbestbelastung ist nicht bekannt
36Bei der Ortsbesichtigung der Maßnahme ist uns aufgefallen, dass für die BE- Fläche "Ladestraße" zum Teil schon die Vegetation beseitigt wurde. Im Bereich km ca. 20,950 bis 21,1 ldB sind noch Bäume und Hecken vorhanden. Werden die Bäume von Dritten im Vorfeld gerodet? Falls nicht bitten wir Sie um Ergänzung entsprechender Positionen im LV, da das Fällen von Bäumen nicht die Beseitigung von Aufwuchs wie in der Pos. 01.01.0020 einzurechnen darstellt.Bäume werden im Vorfeld von Dritten gerodet. Leistung ist nicht Bestandteil der Ausschreibung
37In der Beantwortung der Bieterfragen vom 27.08. werden mehrere LV Positionen geändert (Einheiten Texte, Entfall) und es soll eine Position ergänzt werden. Gleichzeitig werden die Bieterangaben korrigiert. Da durch die Bieter keine Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen werden dürfen, bitten wir um zeitnahe Bereitstellung eines aktualisierten LV als einheitliche Kalkulationsgrundlage für alle Bieter.LV's noch in Überarbeitung, werden mit dem nächsten Korrekturzyklus in KW 36 nachgereicht

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38In der Beantwortung der Bieterfragen vom 27.08. wurde mehrfach auf die Bereitstellung zusätzlicher Unterlagen durch einen Korrekturzyklus verwiesen. Dieser ist bisher nicht erfolgt. Wir bitten um zeitnahe Bereitstellung der zusätzlichen Unterlagen.Unterlagen werden im nächsten Korrekturzyklus in KW 36 nachgereicht
39Gemäß Baubeschreibung S. 53 wird unter Pkt. 0.5.1 zu den Ausführungsunterlagen geschrieben, dass der Auftragnehmer 8 Wochen vor Beginn der Bauleistung die freigegebene Ausführungsplanung erhält. Diese Aussage steht im Widerspruch zum Pkt. 0.2.17 S. 49 zum Materialliefer- und Abfuhrplan. Dieser soll 10 Wochen vor Realisierung erstellt werden. Zur Materialisierung bedarf es eine freigegebene Ausführungsplanung für das jeweilige Gewerk. Weiterhin sind 8 Wochen für die Materialisierung von techn. Komponenten (wie z. B. Kabel, Leuchtmittel, Gleiseindeckung etc.) aufgrund der heutigen, allen Beteiligten bekannten, Wirtschaftslage nicht realisierbar. Seitens des Bieters wird eine Anpassung der avisierten Übergaben als zwingend erforderlich erachtet und um eine entsprechende Korrektur / Ergänzung der Baubeschreibung oder Erklärung einer alternativen Beschaffungsgrundlage gebeten.Die Hauptbauleistung beginng im Juli 2027. Wir planen derzeit die Fertigstellung der AP's bis Ende 2026. Einige Planungen werden aufgrund fehlender Grundlagen erst im Frühjahr 2027 erstellt. Hier können Entwürfe rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
40Infolge der Mitteilung vom 27.08.2026 hinsichtlich der Submissionsverschiebung auf den 28.09.2026 besteht das Erfordernis zur Anpassung des Einreichungstermines der Bieterfragen. Wir bitten um entsprechende Anpassung und Mitteilung des neuen Termines.Termin wird angepasst
41Los 3, Pos. 03.02.0210 und Pos. 03.02.0220 Auszug Langtext: „ … inklusive Lieferung der notwendigen Materialien z. B. Antriebslagerung, Lagerung für Zungenprüfkontakte, Stellstangen, Prüferstangen …“ - Werden neben den Weichenantrieb auch die Antriebslagerungen, Stellstangen und Prüferstangen vom Systemanbieter geliefert? - Der Einbau / Abbau der ESTW-Weichenantrieb sind das Leistungen, welche vom Systemanbieter ausgeführt werden?Leistungsumfang Systemanbieter: - Lieferung und Montage der Lager- und Übertragungsteile für die Weichenantriebe - Lieferung und Montage des Systemkabel (8x1x1,0) vom KV zum Weichentrieb inkl. Stutzen für den 21 Quante KV - Lieferung und Montage der jeweils notwendigen Antriebs- und Prüferstangen für die Weichenantriebe - Lieferung und Montage der Beschriftung für die Weichenantriebe
421. LV1 - 03.3.40.-Kurztext: Verlegung Kabelkanal Gr.III i.F. auf Halbschalenrohr Diese Leistung wurde nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben. Bitte stellen Sie den Bietern eine Skizze bzw. Darstellung zur Verfügung, aus der die genaue Konstruktion und Ausführung, insbesondere Anordnung des Aufsatzrohres, hervorgehen? Die beschriebene Ausführung aus dem Langtext ist uns in dieser Form nicht bekannt.Der Kabelkanal Gr. III i.F. soll entsprechend beigelegter Skizze auf den wasserdurchlässigen Halbschalen (Pos. 03.02.0020) verlegt werden.
432. LV1 - 4.1.60 und 4.1.70 Kurztext: Abbruch Bauteil MLV-KTB_01050040 Die größten uns bekannten Einfassungsrahmen haben Abmessungen von 2,50 m × 2,80 m. In beiden Positionen werden im Langtext jedoch Abmessungen von l x b x h 3,00 m × 3,00 m × 3,00 m angegeben. Können Sie bitte bestätigen, ob die im Langtext angegebenen Abmessungen von 3,00 m × 3,00 m × 3,00 m korrekt sind? Handelt es sich um Sonderbauteile, bzw. massive Betonbauteile mit der zuvor genannten Abmessung? Bei einem Ortsbegang konnten wir diese Bauteile nicht lokalisieren. Bitte präzisieren Sie Ihre Angaben.Die Abmessung 3,0x3,0x3,0 sind mit der Aussage "bis" angegeben. Ggf. sind auch geringerer Abmessungen möglich. Vor Ort wurden die exakten Abmessungen der Bauteile nicht aufgenommen.

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443. LV1 - 03.4.380 Kurztext: Kabelschutzrohr DN 110, PE-HD, 1 Rohr, unter Gleisen MLV-KTB_01200061 & LV1 - 03.4.390 Kurztext: Kabelschutzrohr DN 110, PE-HD, 2 Rohre, unter Gleisen In beiden Positionen wird im Kurztext die Verlegung des Kabelschutzrohres „unter Gleisen“ beschrieben. Im Langtext wird hingegen von einer Verlegung „neben den Gleisen“ gesprochen. Da diese Angaben für die Ausführung unterschiedliche Randbedingungen darstellen, bitten wir um Klärung, welche Ausführung zugrunde zu legen ist. Kann hier von einer offenen Bauweise unter den Gleisen ausgegangen werden? Bitte erläutern Sie.Die Pos. 03.04.0380 sowie 03.04.0390 beschreiben die Lieferung und den Rohreinbau unter Gleisen. Es gilt hier die Angabe im Kurztext "unter Gleisen". Entsprechende Positionen des eigentlichen Gleisdurchbruches sind in den Pos. 03.04.0290 bis 03.04.0320 beschrieben.
454. LV1 - 07.10.90.-Kurztext: Adsorptionsschacht 400/6 Diese Leistung wurde nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben und kann so nicht kalkuliert werden. Gem. Langtext gibt es keinerlei detaillierte Beschreibung über Bauart, Tiefe, techn. Ausrüstung, Ausführung des Einbaus etc. Weder in der Fachliteratur noch in Suchmaschinen sind Adsorptionsschächte bekannt. Bitte erläutern Sie detailliert das gewünschte Material und die gewünschte Funktionsweise. Bitte stellen Sie den Bietern eine Skizze bzw. Darstellung zur Verfügung, aus der die genaue Konstruktion und Ausführung hervorgehen.Im nächsten Korrekturzyklus wird die entsprechende Leistungsbeschreibung konkretisiert. Die Skizze zu den Außenanlagen ist beigefügt.
465. Hinweistext vor LV1 - Titel 09.1. Entsorgung Tiefbau/Kabeltiefbau/BÜs Es wird beschrieben, dass für die Titel Bautechnik für Tiefbau, Kabeltiefbau und Bahnübergänge die Entsorgung der Rückbaustoffe gem. Titel 9 vergütet werden. Die Entsorgung des Titels Außenanlagen ESTW ist in den jeweiligen Positionen einzukalkulieren. Welcher Kontaminationsgrad gem. LAGA, bzw. EBV soll für folgende Positionen kalkuliert werden? OZ 7.2.90, 7.2.130, 7.2.170, 7.2.220 Wie erfolgt die Vergütung der Bodenentsorgung in den Gleisoberbautiteln 10 bis 18, bspw. OZ 15.3.10? Sollte die Entsorgung in die jeweiligen Positionen einkalkuliert werden, geben Sie bitte vor, welcher Kontaminationsgrad gem. LAGA, bzw. EVB kalkuliert werden soll. Wie erfolgt die Vergütung der Bodenentsorgung im Titel Rangiererwege 8, bspw. OZ 8.1.10? Sollte die Entsorgung in die jeweiligen Positionen einkalkuliert werden, geben Sie bitte vor welcher Kontaminationsgrad gem. LAGA, bzw. EVB kalkuliert werden soll.eine LAGA liegt noch nicht vor - Im Bereich des ESTW Gebäudes ist von Z1 auszugehen, im Bereich des Oberbaus von Z2. - Die Entsorgung des gewonnenen Bodens nach Ausbau der Oberbaustoffe (Schiene - Schwelle) ist in dieser Position zu kalkulieren.
47In der Leistungsbeschreibung der Pos. 03.06.0020 wird das mehrfache Öffnen und Schließen der Schachtdeckel gefordert. Wir bitten um Klarstellung, wie viele Öffnungs- und Schließvorgänge je Schachtdeckel mit dem Einheitspreis abzugelten sind bzw. welche maximale Anzahl an Vorgängen je Schachtdeckel für die Kalkulation anzusetzen ist.max. 3 Öffnungen/Schließungen je Schachtdeckel
48LV4 – Rückbau Stellwerk W4 Im neuen LV4 gibt es keine Position für den Rückbau des Stellwerkes selbst, sondern nur noch für den Abbruch der Fundamente, der Dachfläche und der Dachentwässerung. Entfällt der Abriss des Stellwerkes oder ist er nur nicht mehr Bestandteil dieser Ausschreibung? Falls das Stellwerk nicht gänzlich abgerissen wird, um welche Fundamente handelt es sich dann bei der Position 01.05.0010?Der Abriss des Stellwerks entfällt nicht, Pos. Zum Abbruch des Gebäudes wurde ergänzt (Pos. 01.05.0050.)
49Im LV1 im Titel 15 - WE W65 - ist in der Position 15.02.0010 Weichenschwelle abladen ausgeschrieben. Die Abrechnungsmenge ist 232,00 m. Üblicherweise wird das Abladen von Schwellen nach Stück ausgeschrieben. Wir bitten um Überprüfung der Position (Langtext, Menge und Abrechnungseinheit). Sollte die Abrechnungseinheit beibehalten werden, bitten wir um Mitteilung der mittleren Schwellenlänge.Es handelt sich bei der ausgeschriebenen Menge um die Laufmeter der Weichenschwellen. Die Einzellängen können der nachgereichten Skizze entnommen werden. EW 49 - 300 - 1_9

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50Gemäß Inhaltsverzeichnis Vergabeunterlagen, hat der Bieter zur Submission einen Bauzeitenplan des Bieters mit abzugeben. Angaben hierzu können den übergebenen Unterlagen entnommen werden. Angaben sind unter anderen in der Anlage 3. und der Baubeschreibung enthalten. In der Anlage 3.1a_SOG-Rahmenterminplan des AG wurde die Machbarkeit des Projektes bereits geprüft. Frage: Gehen wir recht in der Annahme das zur Submission eine Balkenplan als Bauzeitenplan des Bieters ausreichend ist? (Wertungskriterium der Angebote ist der Preis mit 100 %) Sollte ein SOG-Plan von allen Bietern erforderlich sein, bitten wir um Übergabe der SOG-Datei an alle Bieter als Arbeitsgrundlage für den gewünschten Plan.SOG-Datei im baux-Format (Anl. 3.1b) wurde nachgereicht
51Aufgrund der umfangreichen Ausschreibung, den damit verbundenen Anfragen (Nachunternehmer, Material) und dem erst Ende November 2026 terminierten Beginn der Planungsleistung möchten wir um erneute Verschiebung des Submissionstermins bitten. Wir schlagen den 09.10.2026 als neuen Termin vor.eine weitere Verschiebung ist aus Terminlicher Sicht nicht möglich, Planunterlagen sind bereits in Erstellung, erste Planungsstände können Anfang November dem AN übergeben werden
52In der Baubeschreibung unter Punkt 0.5.2, Seite 53 ist die herzustellende Gleisvermarkung beschrieben: Die Gleisvermarkung ist nach dem Umbau auf Vollständigkeit und Verwendungsfähigkeit zu überprüfen. Vom AN zerstörte oder beschädigte Punkte des übergebenen Festpunkfeldes sind zu ersetzen und nach den Kriterien der Ril 883.2000 / 883.3000 neu zu bestimmen. Die Kosten hierfür trägt der AN. Da es es im Bahnhof Karsdorf keine Oberleitung gibt, werden die bisher vorhanden Gleisvermarkungspunkte im Baubereich vermutlich zerstört und müssen neu hergestellt, sowie neu bestimmt werden. Die Herstellung neuer Gleisvermarkungspunkte, insbesondere von bodenvermarkten Punkten ist unserer Ansicht nach im LV bisher nicht enthalten. 1.) In welcher LV-Position soll die Herstellung der neuen Gleisvermarkungspunkte verpreist werden ? 2.) Die Herstellung von wieviel Bodenpunkten soll kalkuliert werden ? In diesem Zusammenhang verweisen wir ebenfalls auf die VOB/A § 7 Nr. 1 . Hiernach sind Leistungen eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können.DB InfraGO AG zu 1. LV-Pos 01.03.0040 - "...Eingeschlossen sind alle erforderlichen Vermarkungen, örtliche Aufmaße..." zu 2. nur das durchgehende Streckengleis ist zu vermarken. Gemäß Regelwerk ist im Streckenabschnitt mit 18 Punkten zu Kalkulieren. Aus den Unterlagen sind keine Gleisvermarkungspunkte im Bestand bekannt
53Mit der Antwort auf die Bieterfrage vom Nr. 31 vom 27.08.2026 wurde die Position 01.03.0060 Grenzsteine Sichern von Stück auf Pauschal geändert.Da dadurch keine gleichlautende Kalkulation der Position mehr möglich ist, bitten wir um Mitteilung wie viele Grenzsteine zu sichern sind.Vorgabe DB InfraGO AG Sicherung von 12 Grenzsteinen
54Gemäß beiliegenden Bauvertrag ist der Tarifbahnhof Bf. Erfurt Gbf. beschrieben . In der Baubeschreibung Pkt. 0.2.16 sind Tarifbahnhöfe Bf. Großheringen oder Naumburg Hbf. genannt. Was gilt?Tarifpunkt ist Erfurt Gbf. Großheringen und Naumburg sind keine Tarifpunkte, hier stehen nur die genannten Gleise zur Verfügung (siehe auch SOG-Plan Anl. 3.1a_SOG-Rahmenterminplan des AG) Tarifpunkte wurden in der Baubeschreibung korrigiert
55Gemäß Bieteranfrage Nr. 10 besteht die Möglichkeit die Oberbaustoffe schon vor SPP-Begin zu liefern. Gehen wir recht in der Annahme, das hier auch eine straßengebundene Anlieferung (LKW) durch den AG möglich ist? Es ist derzeit keine SPP für eine gleisgebundene Anlieferung im Vorfeld geplantAndienung per Straße ist auch vor Beginn der Sperrpause möglich, soweit die Lagerflächen hierfür "betriebsbereit" sind
56Bitte stellen Sie uns die Trassierungsentwürfe zur Verfügung. Siehe Baubeschreibung Seite 56 Punkt 0.6.1.2Trassierungsentwurf wird zur Verfügung gestellt

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57Sie haben mit der BF Nr. 51 eine Verschiebung der Submission bis zum 09.10.2026 abgelehnt. Da nächste Woche die Innotrans in Berlin ist und wir als auch einige Lieferanten und Nachunternehmer im Vorfeld der Messe und nächste Woche dort vor Ort sind, bitten wir Sie zumindest um eine Verschiebung der Submission auf den 01.10.2026. Laut Bauvertrag soll der AN mit den Planungsleistungen am 30.11.2026 beginnen, so dass der Zeitrahmen zwischen Submission und Leistungsbeginn AN für die Vergabe des Auftrages noch ausreichend groß ist.
58mit der Bieterfrage Nr. 50 haben Sie den SOG Plan im Format "Baux" verteilt. Wir gehen davon aus, dass als Bieterablaufplan ein Balkendiagramm entsprechend dem Rahmenterminplan (siehe Anhang) ausreichend ist. Im übermittelten Zeit-Wege-Diagramm sind nur die Arbeiten im Bereich des Gleisumbaus berücksichtigt. Es fehlen die Arbeiten an den Außenanlagen, der Kabeltiefbau an den freien Strecken etc. Ist unsere Annahme richtig?als Bieterablaufplan ist ein Balkendiagramm entsprechend dem Rahmenterminplan ausreichend
59am 15.09.2026 haben Sie mit einer Bieterinformation überarbeitete Vergabeunterlagen übermittelt: ein neues Leistungsverzeichnis, eine neue Baubeschreibung und neue Pläne. Diese Änderungen betreffen die Kalkulationsgrundlagen unmittelbar. Wir müssen die neuen Unterlagen vollständig sichten und mit dem bisherigen Stand abgleichen. Außerdem müssen wir die Angebote unserer Lieferanten und Nachunternehmer auf der neuen Grundlage prüfen und bei Bedarf neu anfragen. Diese brauchen dafür ebenfalls ausreichend Zeit. Bis zum aktuellen Submissionstermin am 28.09.2026 ist das nicht in der nötigen Sorgfalt möglich. Wir bitten Sie daher, den Submissionstermin auf den 02.10.2026 zu verschieben und die Bindefrist entsprechend anzupassen. So können wir ein vollständiges, auskömmlich kalkuliertes und wertbares Angebot abgeben. Das liegt auch in Ihrem Interesse.Der Submissionstermin wird auf den 05.10.2026 verschoben.
60mit den Positionen 03.04.0390 und 03.04.0400 des LV01 schreiben Sie die Verlegung von 2 Schutzrohren unter Gleisen aus. Handelt es sich hierbei um eine Dopplung? Die Positionen haben den gleichen Mengenansatz. Fällt eine der beiden Positionen weg?Es handelt sich nicht um eine Dopplung, beide Positonen sind entsprechend Leistungstext zu bepreisen.
61Gemäß BB S. 20 und S. 21 Pkt. 0.1.4 ist jeweils nur ein Bahnübergang für die Baumaßnahme zu sperren. Im Bauablauf 20260619_Bauablauf_Karsdorf_Stand_06_26_AO ist der BÜ km 20,512 im Zeitraum 31.05. - 10.09.2027 für den Umbau Gleis 5 zu sperren. Parallel sollen Straßenbauarbeiten am BÜ km 21,335 ab 28.08.2028 bis 01.10.2027 durchgeführt werden. Wir bitten um Aufklärung des Widerspruches.Es besteht kein Widerspruch. Es ist richtig, dass jeweils nur ein Bahnübergang für die Baumaßnahme zu sperren ist. Um das Bausoll am BÜ 21,335 realistisch erbringen zu können, sind bereits vorbereitende Straßenbauarbeiten (ohne Sperrung des BÜ km 21,335) im Zeitraum 28.08-10.09.27 durchzuführen. Die Sicherung aus den Gefahren des Eisenbahnverkehrs sind entsprechend gemäß Vorgaben der BzS durchzuführen (Baugleisregelung / Fahren auf Sicht).
62Im Bauablaufplan SOG Anlage 3.1a sind nicht alle Bauleistungen entsprechend den Bauablauf_Karsdorf_Stand 06_26_AO enthalten. Zudem widersprechen sich die Zeiten für den Anschließerverkehr der Anlage 3.15_Nachweis_Sperrzeiten_Karsdorf. A: Wir bitten um Ergänzung des SOG Bauablaufes mit sämtlichen Bauleistungen und Unterbrechungen B: Wir bitten den Widerspruch aufzuklären Baubetriebsauszug Anlage 3.15 bzgl. der Unterbrechungszeitenzu A: - im SOG-Plan werden nur die Oberbauarbeiten dargestellt, er ist damit Teilmenge des gesamthaften BAP (Gantt-Diagramm) - eine Übernahme aller Arbeiten aus dem Gantt-Diagramm in den SOG-Plan ist nicht möglich (Übersichtlichkeit, Zeitraum des SOG- Planes) zu B: Vergleich Bieterfrage 7, Anschließerfahrten sind gemäß Baubeschreibung ( Punkt 0.2.23) und gemäß SOG (Stand 24.03.2026) / Rahmenterminplan zu berücksichtigen. Die Sperrzeiten für den Belastungsstopfgang wurden nachgereicht.
63In der BB S. 28 werden die Arbeiten (Nettoarbeitszeiten von 8h von 07.-20 Uhr ausgewiesen für alle Gewerke außer den Oberbauarbeiten. Entsprechend den Unterbrechungszeiten zum Anschließerverkehr, wo keine Arbeiten stattfinden können (Mo 07:00 - 17:00 Uhr, Fr ganztags und So 12.00 Uhr bis 14 Uhr), lässt sich herleiten das hier pro Woche nur an 3 Werktagen Di / Mi / Do mit je 8 h die Bauleistungen auszuführen sind. Ohne die entsprechende Vorleistungen Tiefbauarbeiten (Kabeltiefbau, Entwässerung, Erdbau, Gründungen) können die Oberbauarbeiten nicht hergestellt werden. Wir gehen davon aus, dass hier die Auflagen aus dem Planfeststellungsbeschluss einzuhalten sind. Wir bitten um Aufklärung der Widersprüche in dem vorgesehen Bauablaufes unter Berücksichtigung ALLER Ihrer Belage gem. Baubeschreibung nebst Anlagen.Die Oberbauarbeiten sind losgelöst von der Planfeststellung, und sind daher gesondert zu betrachten. Die Arbeiten am Oberbau können auch nachts stattfinden (d.h. lärmintensive Arbeiten wie Stopfen sind vorzugsweise am Tage durchzuführen). Arbeiten ALLER Gewerke innerhalb des Zeitraums der Anschließerfahrten können durchgeführt werden, insofern durch die Arbeiten keine Behinderung der Anschließerfahrt stattfindet. Hinweis: Der SOG-Plan wurde gemäß Standardbauzeitenkatalog unter der Annahme, dass während der Anschließerfahrten nur die Arbeiten am Oberbau eingestellt werden, erstellt. Der SOG-Plan stellt eine Machbarkeitsanalyse dar, aber keinen detailierten Bauablaufplan, dieser ist durch den AN zu erstellen.
64In der den BVB Punkt 16.1.2 sind Nebenleistungen in den Einheitspreisen zu kalkulieren. Frage A: können folgende Annahmen getroffen werden: Säubern 1 x wöchentlich Besprühen 2 x wöchentlich Schnee räumen 5 Schichten Frage B: In welchen Leistungspositionen sind diese zu kalkulieren?Es werden durch den AG keine Annahmen zum Säubern, Besprühen und Schneeräumen getroffen, hier hat der einzelne Bieter eigene Annahmen zu treffen, die die Sicherheit der Realisierung gewährleisten.

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65In der BVB wird der AN verpflichtet den Abschnitt 1 des Sicherungsplans zu erstellen. Frage A: In welche Leistungsposition ist diese Leistung zu verpreisen? Frage B: Entsprechend den Unterlagen ist nur eine Sperrpause (Anlage 3.15) vorgesehen. Können wir die Annahme treffen das für 1 Unternehmen nur ein Sicherungsplan Abschnitt 1 zu kalkulieren ist.
66Wir bitten um Übergabe der Sperrpausenübersicht. In der Anlage 3.15 ist die Sperrpause nur bis 22.10.2027 04:30 Uhr enthalten. Die Belastungsstopfgänge sind im Jahr 2028.Die Sperrpausenübersicht für 2028 wurde ergänzt. Zwei Wochen Teilsperrungen mit Gleiswechselbetrieb, sowie 2 Nächte pro Woche Vollsperrungen für die Stopfarbeiten, Siehe Anlage (473580_Karsdorf_GE_WE_Belastungsstopfgang__Restarbeiten_17092026115644_122272)
67Wir bitten um Übergabe des Bauphasenkonzeptes gem. Baubeschreibung_15.09.26 Pkt. 0.2.1 Bauablauf.Es wird kein Bauphasenkonzept beigestellt, alle für ein Sperrpausenkonzept erforderlichen Annahmen, sind dem beiliegenden Bauablaufplan zu entnehmen.
68In der Baubeschreibung, Punkt 0.2.2 sind Erschwernisse bezgl. Der Leit- und Sicherungstechnik einzukalkulieren: Frage A: Was ist einzukalkulieren? Frage B: In welche Position ist ggf. was einzukalkulieren.Frage A: der Anschließer muss während der Totalsperrung bedient werden - in diesem Zeitraum werden die Oberbaumaßnahmen zeitweise unterbrochen (Arbeiten im Nachbargleis können in Abstimmung mit Einhaltung des Sicherheitsabstandes trotzdem durchgeführt werden) Frage B: aus unserer Sicht sind die Erschwernisse beschrieben. Eventuelle Stillstandszeiten und das Ein- und Ausgleisen der Baugeräte ist bedingt durch die Anschließerfahrten mit einzukalkulieren. Die Sicherungsmaßnahmen um den Anschließer bedienen zu können, werden durch die DBAG bzw. die Sicherungsfirma durchgeführt.
69LV 2; 01.02. ESTW Beleuchtung; in Position 01.02.0030 werden nochmals Leistungen beschrieben, die in den beiden Positionen zuvor schon beschrieben und angeboten sind. Gehen wir recht in der Annahme, dass hier lediglich das Liefern und Aufstellen des Mastes in vorhandener Fundamentierung angeboten werden soll?Abschnitt 01.01 beschreibt die niedrige Gleisgassenbeleuchtung für das Gleisfeld. Abschnitt 01.02 beschreibt die Beleuchtung am ESTW-Standort. Es ist keine Dopplung der Positionen vorhanden.
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