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04_Neuordnung-Parken_Planung_Aufgabenbeschreibung-Entwurf.pdf

Erhebung und Planung zur Neuordnung des Parkens in Bremen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.09.2026, 09:17 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Entwurf: Stand Teilnahmewettbewerb

Aufgaben- und Leistungsbeschreibung

Neuordnung des Parkens in Bremen

Vergabeverfahren nach VgV

Umsetzung des Konzepts für folgende Bereiche

• Bereich A: Stadtteil Neustadt

• Bereich B: Stadtteile Walle und Findorff

• Bereich C: Stadtteile Mitte und Östliche Vorstadt

• Bereich D: Stadtteil Schwachhausen

Auftraggeber:

Freie Hansestadt Bremen vertreten durch Amt für Straßen und Verkehr

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Neuordnung Parken in Bremen VmTW: Umsetzung Konzept Aufgabenbeschreibung

INHALTSVERZEICHNIS

1 Beschreibung des Projektes ........................................................................................ 2

1.1 Allgemeines ................................................................................................................... 2

2 Leistungsbeschreibung ............................................................................................... 3

2.1 Ordnen des Parkens ....................................................................................................... 3

2.2 Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparken ............................................................ 6

2.3 Begleitmaßnahmen ....................................................................................................... 8

2.4 Umsetzung des Konzeptes ............................................................................................. 9

2.5 Zu erbringende Leistungen ........................................................................................... 11

3 Vertragsbeginn und Vertragszeitraum .......................................................................16

4 Allgemeine Hinweise .................................................................................................16

4.1 Grundsätzliches ........................................................................................................... 16

4.2 Besprechungen ............................................................................................................ 16

4.3 Dokumentation ........................................................................................................... 17

4.4 Verpflichtungserklärung gem. Verpflichtungsgesetz § 1 vom 2. März 1974 .................... 17

5 Honorarermittlung ....................................................................................................17

6 Anlagen ....................................................................................................................18

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Neuordnung Parken in Bremen VmTW: Umsetzung Konzept Aufgabenbeschreibung

1 Beschreibung des Projektes

1.1 Allgemeines

Die Straßenräume insbesondere in den innenstadtnahen Stadtteilen Bremens sind durch parkende

Fahrzeuge hoch belastet. Vielfach wird nicht regelkonform geparkt. Das Bundesverwaltungsgericht hat

in seinem Urteil vom 6. Juni 2024 und in der anschließenden Urteilsbegründung vom 26. September

2024 (Urteil des 3. Senats vom 6. Juni 2024 - BVerwG 3 C 5.23) ein ganzheitliches, konzeptionelles

Vorgehen zum stufenweisen Ordnen des Parkens unter Wahrung des Grundsatzes der

Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich bestätigt.

Die Stadt Bremen hat auf der Grundlage des Bundesverwaltungsgerichtsurteils ein „Konzept zum

Umgang mit Gehwegparken“ entwickelt (siehe Anlage 1). Das Parken soll in den Straßenräumen

Bremens gemäß den in der Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts formulierten Kriterien

in ihren Nutzungsanforderungen sowie ihm Rahmen der bestehenden städtebaulichen Bedarfe neu

geregelt werden. Dabei wird das Parken nicht nur in den im Prozess streitgegenständlich gewesenen

Straßen neu geregelt, sondern auch in allen anderen Straßen, in denen verbotswidrig auf Gehwegen

geparkt wird.

Im Sinne eines Ausgleichs der Interessen ist vorgesehen

• die Nutzung der Gehwege barrierefrei sicherzustellen,

• regelkonforme Kfz-Stellplätze in maximal möglicher Anzahl im Straßenraum anzubieten

unter Berücksichtigung anderer notwendiger Flächennutzungen, wie Carsharing und

Fahrradbügel,

• die Nachfrage nach Stellplätzen durch Parkraumbewirtschaftung zu regeln,

• die Befahrbarkeit der Straßen für Fahrzeuge aller Art zu gewährleisten,

• städtebauliche Anforderungen einzubeziehen.

Das Konzept sieht vor das Spektrum der straßenverkehrsrechtlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen,

um durch Regelungen des ruhenden Verkehrs und andere Maßnahmen zu dessen Lenkung die

Interessen von Fußgängern, Fahrzeugführern und gegebenenfalls weiteren Nutzern im öffentlichen

Straßenraum zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen. Hierbei müssen auch die Auswirkungen

der Maßnahmen auf andere Straßen und deren Anwohner berücksichtigt werden.

Auf Grund der faktischen Gegebenheiten in vielen Straßenräumen können oftmals nur die

Mindestanforderungen der verschiedenen Nutzergruppen gewährleistet werden. Ziel ist es jedoch,

erhebliche Beeinträchtigungen zu vermeiden und rechtmäßige Zustände herzustellen. Dies ist unter

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Neuordnung Parken in Bremen VmTW: Umsetzung Konzept Aufgabenbeschreibung

Berücksichtigung aller betroffenen Interessen und Belange zumutbar und angemessen sowie effizient

zu gestalten.

Da zudem der Parkdruck in den Quartieren hoch ist, ist ein differenziertes Vorgehen erforderlich, um

die Funktionsfähigkeit der Quartiere und den erforderlichen Interessenausgleich im Rahmen der

Umsetzungsschritte sicherzustellen. Im finalen Ergebnis soll die Barrierefreiheit auf den Gehwegen in

den Quartieren vollständig hergestellt werden, bei gleichzeitiger Verringerung des Parkdrucks. Dies

wird in den innerstädtischen Quartieren ergänzt um die Einführung von Parkraumbewirtschaftung in

Verbindung mit der Einführung von Bewohnerparkregelungen und Begleitmaßnahmen, wie

Carsharing, Fahrradparken und Liefer- und Ladezonen.

Weitere Informationen können den folgenden Links entnommen werden:

• Link 1: Internetseite für die Öffentlichkeit zu „Parken in Quartieren“

https://parken.bremen.de/

• Link 2: Beschluss des Konzepts “Parken in Quartieren“ in der Sitzung der Städtischen

Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung am 6.11.2025: https://sd.bremische-

buergerschaft.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZee6VAHX02SVcERfoV02Cic

2 Leistungsbeschreibung

2.1 Ordnen des Parkens

Die aktuell geltenden Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) beschreiben die

Bemessungsparameter für die Planung und den Bau von Stadtstraßen. Da in dieser Richtlinie der

Neubau von Straßen zu Grunde gelegt ist, lassen sich diese Vorgaben nicht in Gänze auf die

Umgestaltung beengter, bestehender Stadtstraßen übertragen. Daher werden bei dieser Konzeption

die Grundmaße der erforderlichen Bewegungsräume der Verkehrsteilnehmer berücksichtigt, bei

Neubaumaßnahmen zu berücksichtigende Sicherheitszuschläge kommen nicht zum Tragen. Die

Breiten der bestehenden Straßenräume lassen dieses in der Regel nicht zu. Im Weiteren werden daher

Mindestmaße angesetzt, die die Funktionen für die Verkehrsteilnehmenden sicherstellen. Diese Maße

sind von anderen Nutzungen freizuhalten.

Folgende Grundmaße werden zum Ordnen des Parkens in den bestehenden Straßenräumen vom

Auftraggeber (AG) vorgegeben:

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Neuordnung Parken in Bremen VmTW: Umsetzung Konzept Aufgabenbeschreibung

• 2,00 m Parkstreifenbreite,

• 3,05 m Kfz-Durchfahrtbreite,

• 1,80 m (1,50 m/1,20 m) Rest-Gehwegbreite.

Die Parkstreifenbreite deckt das Raummaß der überwiegenden Anzahl heute gängiger Pkw-Modelle

ab und wird auch bei Neuplanungen zu Grunde gelegt. Die erforderliche Kfz-Durchfahrtbreite erfüllt

rechtliche Vorgaben und ermöglicht Fahrzeugen aller Art die Befahrbarkeit der Wohnstraßen.

Die Barrierefreiheit der Gehwege wird sichergestellt. Das Mindestmaß von 1,80 m ermöglicht

mobilitätseingeschränkten Personen Begegnungen im Längsverkehr. Sollte auf Grund der Örtlichkeit

ein solches Maß nicht umgesetzt werden können, wird mit 1,50 m freizuhaltender Gehwegbreite ein

Maß vorgegeben, das die Begehbarkeit von Fußwegen in der jeweiligen Gehrichtung garantiert. Für

Begegnungen sind in ausreichend engen Abständen Begegnungsstellen mit einer nutzbaren

Mindestlänge von 2,50 m vorzusehen. In der Regel ist dazu ein Parkstand aufzuheben und baulich

(Poller, Fahrradbügel etc.) gegen Parken zu sichern. Als solche können auch Einfahrten fungieren. Eine

weitere Reduzierung der Restgehwegbreite auf mindesten 1,20 m ist nur unter besonderen

Voraussetzungen möglich, auf die nachfolgend eingegangen wird.

Straßenraumkategorien

In den gewachsenen Straßenräumen sind unterschiedliche Fahrbahnbreiten und Breiten von

Nebenanlagen vorzufinden. Um diese fassen zu können, wurden die nachfolgenden

Straßenraumkategorien definiert, die Regelquerschnitte zur Neuordnung des Parkens für sämtliche

Kombinationen bestehender Fahrbahn- und Nebenanlagenbreiten darstellen. Dabei wird das gesamte

Spektrum, beginnend vom beidseitigen Fahrbahnparken bis hin zu äußerst beengten Straßenräumen,

die kein Parken regelkonform mehr zulassen, berücksichtigt. Das aufgesetzte Parken wird schrittweise

abhängig von den bestehenden Fahrbahnbreiten entwickelt und mit den Erfordernissen an die

barrierefreie Nutzung der Nebenanlagen kombiniert. Weitere Unterkategorien sind in Abhängigkeit

der örtlichen Gegebenheiten möglich.

Regelquerschnitte:

Kategorie I: Beidseitiges Fahrbahnparken

Kategorie II: Einseitiges Fahrbahnparken und einseitig aufgesetztes Parken

Kategorie III: Beidseitig aufgesetztes Parken

Kategorie IV: Einseitiges Fahrbahnparken

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Neuordnung Parken in Bremen VmTW: Umsetzung Konzept Aufgabenbeschreibung

Kategorie V: Einseitig aufgesetztes Parken

Kategorie VI: Kein Parken möglich

Regelquerschnitte mit einseitig reduzierter Restgehwegbreite:

Kategorie VII: Beidseitig aufgesetztes Parken mit einseitig reduzierter Restgehwegbreite

Kategorie VIII: Einseitig aufgesetztes Parken mit einseitig reduzierter Restgehwegbreite

Die Auswirkungen auf das Angebot der straßenräumlichen Stellplätze sind gegenüber der

barrierefreien Nutzung der Straßenräume straßenverkehrsbehördlich abzuwägen. Es ist davon

auszugehen, dass in verschiedenen Quartieren heute überwiegend beidseitig (auf der Fahrbahn

und/oder aufgesetzt) geparkt wird. Auf Grund der straßenräumlichen Gegebenheiten wird nach dem

Ordnen dort ein regelkonform beidseitiges Parken voraussichtlich überwiegend nicht mehr möglich

sein. Das Parken in diesen Abschnitten würde einseitig am Fahrbahnrand neu organisiert (Kategorie

IV), wodurch auf einer Seite das Parken komplett entfiele. Bei ausschließlicher Nutzung der Kategorien

I bis VI würde in den einzelnen Quartieren eine erhebliche Anzahl von Stellplätzen ersatzlos entfallen.

Stellplatzverlusten in einer bedeutenden Größenordnung wären schwer vermittelbar, wenn diese

nicht durch andere Stellplatzangebote (Quartiersgaragen, Mitnutzung von Stellplätzen des

Einzelhandels o. ä.) kompensiert werden könnten. Es hätte auch zur Folge, dass die weitergehende

Inanspruchnahme von eigentlich verbleibenden Stellplätzen für alternative Mobilitätsangebote

(insbesondere Carsharing) nur noch sehr eingeschränkt möglich wäre.

Eine Lösung in Quartieren mit sehr hohem Parkdruck ist unter den heutigen

Mobilitätsrandbedingungen nur in der Herstellung einer einseitigen Barrierefreiheit mit 1,80 m

Gehwegbreite bzw. mit 1,50 m Gehwegbreite und Begegnungsstellen zu sehen. Dabei bleibt die

gegenüberliegende Parkreihe erhalten, sofern eine Restgehwegbreite von mindestens 1,20 m

gewährleistet ist (Regelquerschnitte VII und VIII). Auch hier sind regelmäßige Ausweichbereiche sind

vorzusehen, um Begegnungsverkehr auf dem betroffenen Gehweg zu ermöglichen. Für Straßen mit

besonderen Nutzungsansprüchen (z. B. anliegenden Schulen, Kindergärten, Behinderteneinrichtungen

und Altenheimen) und wichtigen Wegebeziehungen sind diese beiden Querschnitte ausgeschlossen.

In weniger stark belasteten Quartieren, die bspw. wenig aufgesetztes Parken oder hohe

Entlastungspotenziale vom Fremdparken durch die Einführung von Bewohnerparken aufweisen, kann

das Ordnen des Parkens ohne Reduzierung der Restgehwegbreite erfolgen.

Die Straßenraumkategorien sind in Anlage 2 abgebildet.

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Neuordnung Parken in Bremen VmTW: Umsetzung Konzept Aufgabenbeschreibung

2.2 Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparken

Städtebaulich verkehrliches Konzept

Es ist vorgesehen in den Quartieren eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung mit

Bewohnerparken (https://www.asv.bremen.de/verkehrsthemen/bewohnerparken-1873) umzu-

setzen, die infolge der Novellierung der Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO) zur StVO ohne den bisher

erforderlichen, konkreten straßenverkehrsrechtlichen Nachweis auskommt. Die vom Bremer Senat am

20.9.2022 beschlossene Teilfortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans Bremen 2025 mit dem

Teilkonzept „Parken in Quartieren“ (Seite 223 – 246) ist dabei als „beschlossenes städtebauliches oder

verkehrliches Konzept“ entsprechend VwV-StVO zu § 45 Abs. 9 anzusehen, auf dessen Grundlage

Bewohnerparken angeordnet werden kann

(https://bau.bremen.de/sixcms/media.php/13/top%2010_20220920_Verkehrsentwicklungsplan_Ber

icht_Massnahmen_Handlungskonzept.pdf).

Um die rechtlichen Risiken hinsichtlich der Anordnungsgrundlage städtebaulich-verkehrsplanerisches

Konzept zu minimieren, wurde ein 3-Säulen-Modell entwickelt. Dieses 3-Säulen-Modell umfasst:

1.) die Anordnungsgrundlage des städtebaulich-verkehrsplanerischen Konzepts

(nach § 45 Abs. 1b S. 2 StVO),

2.) die Anordnungsgrundlagen des bestehenden erheblichen Parkraummangels

(nach § 45 Abs. 1b S. 1 Nr. 2a Alt. 2 StVO) und

3.) hilfsweise des drohenden erheblichen Parkraummangels

(nach § 45 Abs. 1b S. 1 Nr. 2a Alt. 1 StVO).

Bestehender erheblicher Parkraummangel

Ein Parkraummangel im Sinne von § 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2a StVO liegt vor, wenn die Bewohner eines

städtischen Quartiers aufgrund eines Parkdrucks regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben,

in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug

zu finden. Erheblich ist ein Parkraummangel, wenn die Auslastung der zur Verfügung stehenden

Parkmöglichkeiten regelmäßig mehr als 80 % beträgt.

Zur Ermittlung eines bestehenden erheblichen Parkraummangels ist eine Erhebung durchzuführen. Die

Betrachtung muss die durchschnittliche Auslastung für einen repräsentativen, hinreichend langen

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Neuordnung Parken in Bremen VmTW: Umsetzung Konzept Aufgabenbeschreibung

Zeitraum in den Blick nehmen und auch Spitzenzeiten und Zeiträume geringer Auslastung

berücksichtigen.

Zu erheben sind folgende Daten:

• Anzahl aller legalen öffentlichen Stellplätze im Untersuchungsgebiet,

• Anzahl der tatsächlich abgestellten Fahrzeuge (auf legalen oder illegalen Parkständen),

• Kennzeichenerfassung der tatsächlich abgestellten Fahrzeuge.

Die Anordnung von Bewohnerparken ist geeignet, wenn sie der Verringerung des Parkdrucks und der

Verbesserung der Parkraumsituation für die Wohnbevölkerung förderlich ist. Dies ist der Fall, wenn

der durch die Erhebung festgestellte Parkraummangel überwiegend durch Fremdparken verursacht

wird und somit durch die Einführung von Bewohnerparken tatsächlich eine Verbesserung der Situation

für die Bewohner erreicht werden kann.

In Bremen soll das Mischprinzip, das bedeutet Parkraumbewirtschaftung in Verbindung mit

Ausnahmen hiervon für die Bewohner des Gebiets, angewendet werden. Dies ist im Vergleich zum

Trennungsprinzip (d. h. zu bestimmten Zeiten ist das Parken im Gebiet nur noch Bewohnern gestattet)

das mildere Mittel.

Drohender erheblicher Parkraummangel

Nach der VwV-StVO zu § 45 Ziffer XI Rn. 29 Nr. 1 droht ein erheblicher Parkraummangel, wenn

aufgrund konkretisierter städtebaulich-verkehrsplanerischer Erwägungen zu erwarten ist, dass die

Schwelle von 80 % Auslastung der vorhandenen Parkmöglichkeiten auf öffentlichen Straßen in den

nächsten Jahren überschritten wird (z. B. aufgrund der Einführung von Parkraumbe-

wirtschaftungsmaßnahmen in angrenzenden Gebieten, absehbarer Bauvorhaben, Reduktion von

Parkmöglichkeiten).

Es wird davon ausgegangen, dass in den innenstadtnahen Quartieren, in denen Bewohnerparken

angeordnet werden soll, in der Regel die Schwelle von 80 % Auslastung der vorhandenen

Parkmöglichkeiten auf öffentlichen Straßen ohnehin überschritten wird und damit bereits ein

erheblicher Parkraummangel besteht und nicht erst droht. Sollte in einem Quartier diese Schwelle

doch nicht überschritten werden, könnte ein drohender erheblicher Parkraummangel damit

begründet werden, dass in den angrenzenden Quartieren Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen

eingeführt werden oder bereits eingeführt wurden. Eine gesonderte Datenerhebung ist dafür nicht

vorgesehen.

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Neuordnung Parken in Bremen VmTW: Umsetzung Konzept Aufgabenbeschreibung

Planung der Bewohnerparkgebiete

Die Einführung von Bewohnerparken (Parkraumbewirtschaftung) soll zusammenhängend in

Quartiersclustern geplant und umgesetzt werden, um möglichen Verdrängungseffekten infolge des

Ordnens des Parkens in den einzelnen Quartieren zu begegnen.

In Verbindung mit dem Ordnen des Parkens sind Bewohnerparkzonen (insgesamt 38 Zonen) zu planen,

die sich an den in Anlage 3 dargestellten Quartierszuschnitten orientieren. Drei weitere Zonen im

Bereich A (westliche Neustadt) werden bereits vorgezogen geplant und sind nicht Gegenstand dieser

Ausschreibung.

Für die einzelnen Quartiere sind für das Ordnen des Parkens und die Parkraumbewirtschaftung bzw.

Bewohnerparken Betriebspläne zu erstellen, in denen die Beschilderung, Markierungen und die

Parkscheinautomaten dargestellt werden. Die zu erstellenden Betriebspläne umfassen die Herstellung

eines barrierefreien Straßenraums auf Grundlage der o. g. Regelpläne. Darzustellen sind folgende

Elemente:

• Anordnung der legalen Flächen für den ruhenden Verkehr,

• Verkehrszeichenpläne,

• Anlagen für das Fahrradparken,

• Entwurfspläne für mobil.punkte (Carsharing-Stationen) und für den Fußgängerverkehr,

• ggf. Liefer- und Ladeflächen sowie

• Grenzmarkierungen (Vz. 299) in Bereichen, die u. a. aus Gründen der Rettungssicherheit nicht

zugeparkt werden dürfen.

Die Quartiere werden dazu an sämtlichen Zufahrten mit dem Verkehrszeichen

„Parkraumbewirtschaftungszone“ (Vz. 314.1/ 314.2) und den Zusatzzeichen „mit Parkschein“ und

„Bewohner mit Parkausweis-Nr. XY frei“ gekennzeichnet. Das Parken im Quartier wird damit

Bewohnern mit Ausnahmegenehmigung und zeitlich befristet anderen Nutzern durch Parkschein (über

Parkscheinautomaten oder digitales Parken) erlaubt. Bewohnerparken wird nach dem Mischprinzip

angeordnet. Die Form der Bewirtschaftung in Straßen mit überwiegend gewerblicher Nutzung ist zu

prüfen und mit dem AG abzustimmen.

2.3 Begleitmaßnahmen

Als Begleitmaßnahmen zum Ordnen des Parkens sind in den Quartieren verschiedene Maßnahmen

vorgesehen, die dazu beitragen sollen, den Parkdruck abzumildern. Zum einen soll die Einrichtung

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Neuordnung Parken in Bremen VmTW: Umsetzung Konzept Aufgabenbeschreibung

alternativer Parkflächen geprüft und falls möglich umgesetzt werden. Zum anderen sollen alternative

Mobilitätsangebote eingerichtet und beworben werden – als Alternativen zum privaten

Fahrzeugbesitz.

Folgende Begleitmaßnahmen sind vorgesehen und müssen mit jeweils unterschiedlichem

Planungsaufwand und vor dem Hintergrund bestehender Angebote in den betroffenen Quartieren in

Abstimmung mit dem AG mit geplant werden (Details siehe Kapitel 2.5 der Leistungsbeschreibung):

• Fahrradbügel

• Mobil.punkte bzw. mobil-pünktchen (Carsharing-Stationen im öffentlichen Raum)

• Flächen für Liefern und Laden (Ladebereiche)

• Jeweils nur punktuell: Flächen für Bike-Sharing und Flächen für E-Scooter.

Standorte für E-Ladeinfrastruktur werden durch der AG in einem separaten Verfahren stadtweit

gesteuert und sind daher nicht im Rahmen des Auftrags zu planen. Bei der Planung sind jedoch

bestehende Ladeinfrastruktur und jeweils aktuell bekannte Planungen (können vom AG gestellt

werden) zu berücksichtigen.

2.4 Umsetzung des Konzeptes

Das „Konzept zum Umgang mit Gehwegparken“ in Bremen beinhaltet sowohl Maßnahmen zur

Sicherstellung der Rettungssicherheit (Stufen I und II) als auch Maßnahmen zum Ordnen des Parkens

(Stufen III und IV)

(https://sd.bremische-buergerschaft.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZee6VAHX02SVcERfoV02Cic).

Die Maßnahmen zur Herstellung der Rettungssicherheit werden im Vorfeld umgesetzt und sind nicht

Bestandteil der Ausschreibung.

Zum Ordnen des Parkens wird zwischen innenstadtnahen Stadtteilen Neustadt, Walle, Findorff, Mitte,

Östliche Vorstadt, Schwachhausen (Stufe III) und sonstigen Stadtteilen im Stadtgebiet (Stufe IV)

unterschieden. Nach dem Konzept soll der Parkraum zunächst in den innenstadtnahen Stadtteilen

(Stufe III) neu geregelt und Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparken eingeführt werden.

Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich somit ausschließlich auf die Planungen zum Ordnen des

Parkens, zur Einführung von Bewohnerparken und von Begleitmaßnahmen in den Stadtteilen der

Stufe III.

Die Stufe III wird in vier Bereiche unterteilt:

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Neuordnung Parken in Bremen VmTW: Umsetzung Konzept Aufgabenbeschreibung

• Bereich A: Stadtteil Neustadt (Ortsteile Südervorstadt, Gartenstadt Süd, Bunten- tor, Huckelriede); die Ortsteile Alte Neustadt, Hohentor, Neustadt und Neuenland sind ausgenommen.

• Bereich B: Stadtteil Walle (Ortsteile Walle, Westend, Steffensweg, Utbremen, Osterfeuerberg); die Ortsteile Hohweg und Überseestadt sind ausgenommen.

Stadtteil Findorff (Ortsteile Regensburger Straße, Findorff-Bürgerweide, Weidedamm); Der Ortsteil In den Hufen ist ausgenommen.

• Bereich C: Stadtteil Mitte (Ortsteil Ostertor); die Ortsteile Bahnhofsvorstadt und Altstadt sind ausgenommen,

Stadtteil Östliche Vorstadt (Ortsteile Fesenfeld, Steintor, Hulsberg, Peterswerder.

• Bereich D: Stadtteil Schwachhausen (Ortsteile Bürgerpark, Schwachhausen, Gete); die Ortsteile Barkhof, Neu-Schwachhausen, Riensberg, Radio Bremen sind ausgenommen.

Die ausgenommenen Ortsteile werden bereits als Pilotprojekt „Neustadt-West“ geplant (Alte

Neustadt, Hohentor, Ortsteil Neustadt), sind überwiegend nicht durch Wohnen genutzt, weisen

bereits Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparken auf oder werden der Stufe IV zugeordnet.

Es wurden 38 zu beplanende Quartiere in den innenstadtnahen Stadtteilen definiert, die den 4

Bereichen zugeordnet sind (siehe oben). Die Größe der Quartiere orientiert sich an der Größe der

zukünftigen Bewohnerparkgebiete (max. Ausdehnung 1 km, im Ausnahmefall bis zu 1,5 km). Die

Quartiere haben, soweit möglich, sinnvolle Grenzen (z. B. trennende Wirkung von

Hauptverkehrsstraßen).

Mehrere Quartiere bilden ein Quartiers-Cluster. Sie bestehend aus mehreren, benachbarten

Quartieren (möglichst aus einem Stadtteil) und sind zusammenhängend zu bearbeiten und später

umzusetzen. Damit sollen Verlagerungseffekte reduziert und die Bearbeitung effizienter gestaltet

werden.

Der Parkraum ist in sämtlichen Straßen der Untersuchungsbereiche neu zu regeln und

Begleitmaßnahmen sind zu planen. Für Straßen in überwiegend wohngenutzten Bereichen ist

Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparken vorzusehen, in Straßen mit ausschließlich

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Neuordnung Parken in Bremen VmTW: Umsetzung Konzept Aufgabenbeschreibung

gewerblicher Nutzung ist die Bewirtschaftung zu prüfen. Die Abgrenzungen der Untersuchungsräume

werden in Anlage 3 konkretisiert.

Die Bearbeitung der vier Bereiche soll unabhängig und parallel erfolgen und mit folgenden Clustern

soll begonnen werden:

• Bereich A: Cluster I Neustadt West (nicht Gegenstand der Ausschreibung)

• Bereich B: Cluster I Walle Süd

• Bereich C: Cluster I Östliche Vorstadt Mitte

• Bereich D: Cluster I Schwachhausen West

Die Bearbeitung der Cluster 2 und 3 schließt sich nach Abschluss der Bearbeitung des vorherigen

Clusters und nach Beschlussfassung durch die politischen Gremien im jeweiligen Bereich an:

• Bereich A: Cluster II Neustadt Mitte

Cluster III Neustadt Ost

• Bereich B: Cluster II Walle Nord und Findorff Süd

Cluster III Findorff Nord

• Bereich C: Cluster II Mitte Ost und Östliche Vorstadt West

Cluster III Östliche Vorstadt Ost

• Bereich D: Cluster II Schwachhausen Ost

2.5 Zu erbringende Leistungen

Zur Umsetzung des „Konzeptes zur Neuordnung des Parkens in Bremen“ sind für die Bereiche

• Bereich A: Stadtteil Neustadt

• Bereich B: Stadtteile Walle und Findorff

• Bereich C: Stadtteile Mitte und Östliche Vorstadt

• Bereich D: Stadtteil Schwachhausen

folgende Leistungen zu erbringen:

Aufnahme des öffentlichen Straßenraumes

• Der öffentliche Straßenraum ist im gesamten Ist-Zustand als Grundlage für die

Betriebsplanung aufzunehmen. Die Aufnahme der Breiten von Fahrbahn und Nebenanlagen

erfolgt nach Nutzungsarten differenziert. Dabei ist nach legalem und illegalem (nicht

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Neuordnung Parken in Bremen VmTW: Umsetzung Konzept Aufgabenbeschreibung

angeordnetes, aufgesetztes) Parken zu unterscheiden. Die Straßenraumquerschnitte sind

abschnittsweise darzustellen.

• Aufnahme der Bestandsbeschilderung nach StVO, der Bestandsmarkierung (u. a. Sperrflächen,

Parkstandsmarkierung etc.) nach RMS, der Einbauten im Straßenraum (Poller,

Parkscheinautomaten etc.) und Grünanlagen.

• Aufnahme von Flächen für bestimmte Nutzungen (vorhandene Fahrradabstellanlagen,

mobil.punkte (Carsharing), E-Laden, E-Scooter-Abstellflächen, Bike-Sharing-Stationen, Liefern

und Laden, Behindertenstellplätze, ÖPNV-Haltestellen, Feuerwehraufstellflächen etc.).

• Lokalisierung und Darstellen von Grundstückszufahrten inklusive der Breiten (Tiefbord),

Feuerwehrzufahrten, Bordsteinabsenkungen.

• Erfassung der Straßenrandnutzungen (Kindergärten, Schulen, Altenheime,

Behinderteneinrichtungen, gewerbliche Nutzungen etc.).

• Bemaßung der Straßenbreiten: Es sind je nach Länge der Straße mindestens 2 Querschnitte

von Grundstücksgrenze zu Grundstücksgrenze zu erfassen und zusätzlich auch an Engstellen.

• Übergabe der Daten in den Dateiformaten DWG, DXF, DWF, PDF und GeoJSON/GPKG.

Der AG liefert ergänzend Informationen über relevante Maßnahmen, die aktuell parallel in Planung

sind und möglicherweise Einfluss auf die Planung haben (z. B. E-Lade-Infrastruktur, Fahrradstraßen,

Kanalsanierung, Maßnahmen zu Stadtbäume etc.).

Nachfrageerhebungen

Kfz-Parken

• Erfassung der parkenden Kfz in allen Straßenräumen der Quartiere.

• Durchführung von sechs Rundgängen an einem repräsentativen Werktag zwischen 9.00

und 21.00 Uhr sowie einem Rundgang im Nachtzeitraum (zwischen 0.00 und 4.00 Uhr).

• Erhebungen ggf. an einem zusätzlichen Tag nach Vorgabe des AG, wenn in einzelnen

Quartieren eine ortsuntypische Parkraumnachfrage (aus besonderen Anlässen) besteht.

• Erhebung der Kennzeichen.

• Ermittlung der Parkraumauslastung zu verschiedenen Zeiten.

• Ermittlung der Parkdauern und Zuordnung zu den möglichen Nutzergruppen.

• Ermittlung des verlagerungsfähigen Potenzials (Fremdparken).

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Neuordnung Parken in Bremen VmTW: Umsetzung Konzept Aufgabenbeschreibung

• Grafische und tabellarische Aufbereitung der Ergebnisse.

Fahrrad-Parken

• Die Anzahl im Straßenraum abgestellter Fahrräder in den jeweiligen Quartieren ist bei der

Begehung im Nachtzeitraum zu erfassen, straßenabschnittsweise tabellarisch darzustellen

und bei der Planung zu berücksichtigen.

• Ergänzt wird die Nachfrageerhebung für Fahrradparken durch Bürgerwünsche aus der

Bürgerbeteiligung und vorliegenden Anträgen beim ASV auf Fahrradbügel. Bei der Planung

von Fahrradbügeln werden diese geprüft und berücksichtigt, sofern sie sinnvoll umsetzbar

sind, unter Berücksichtigung des Kontextes der Gesamtplanung.

• Punktuelle Nachfrageschwerpunkte des ruhenden Radverkehrs tagsüber durch besondere

Straßenrandnutzungen sind im Zuge der Straßenraumaufnahmen zu lokalisieren, bedürfen

jedoch keiner gesonderten Erhebung.

Entwurfs- und Betriebsplanung

Nähere Erläuterungen werden mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt.

Diese Elemente sind Teil der Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange, dies umfasst u. a. auch

die Stadtteilbeiräte.

Zur Transparenz gegenüber allen Betroffenen, vor allem gegenüber den Beiräten, den Anliegern und

den Verkehrsteilnehmern, sind alle o. g. Elemente in den Betriebsplan zu integrieren, um zu

verdeutlichen, wie sich die Anzahl der Stellplätze zugunsten der Einrichtung der o. g. Elemente

verringern wird.

• Das Parken ist mittels Markierungen und Beschilderungen neu zu ordnen. Bestehende

Straßenraumnutzungen sind dabei zu berücksichtigen.

• Für die Einführung von Bewohnerparken sind im Betriebsplan die erforderlichen Beschilderungen

und Standorte für Parkscheinautomaten (letztere in Absprache mit der BREPARK) zu planen. Die

geplanten und aufzustellenden Parkscheinautomaten sind zu nummerieren.

• Das Angebot straßenräumlicher Stellplätze ist je Straße nutzungsspezifisch tabellarisch zu

dokumentieren.

• Vorgaben für die Neuplanung:

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Neuordnung Parken in Bremen VmTW: Umsetzung Konzept Aufgabenbeschreibung

• Erläuterungsbericht je Cluster als Basis für die Anhörung der Träger öffentlicher Belange

und als Basis für die bauliche Umsetzung bzw. für die weitere Planung.

• Darstellung der geplanten Markierung nach RMS einschließlich Beschriftung und

Bemaßung.

• Entfallende Beschilderung ist durchgestrichen darzustellen.

• Neue Beschilderung nach StVO.

• Neue Markierung nach RMS.

• Maßstab 1:500 für einzelne Straßen.

• Übergabe der Pläne gefaltet und geheftet.

• Übergabe Planunterlagen zur weiteren Erarbeitung der Ausführungsplanung im

Dateiformat DWG, DXF, DWF, PDF und GeoJSON/GPKG

• Für die Kommunikation der Ergebnisse der Planungen in Beiratssitzungen (bzw. für die

Projektwebseite) sind laiengerechte Übersichtskarten pro Quartier und Fachthema zu erarbeiten:

o Übersichtskarte zur Neuordnung des Parkens: mit Farbschema markierte Straßen (was

wird neu geordnet, was bleibt etc.) plus relevante Statistik (wie viele Kfz-

Parkmöglichkeiten weniger im Quartier etc.).

o Übersichtskarte zum Fahrradparken (Wo entstehen neue Bügel – in Ergänzung des

Bestands), plus relevante Statistiken.

o Übersichtskarte zu Carsharing.

o etc.

• Zwischenergebnisse sind mit dem Auftraggeber abzustimmen.

Abstimmung der Betriebspläne

Das Vorhaben wird durch eine ressortübergreifende Projektgruppe begleitet. Ergebnisse sind nach

Projektfortschritt der Projektgruppe vorzustellen. In der Projektgruppe erfolgt die Freigabe der

Betriebspläne inkl. aller Elemente für die TöB-Beteiligung und vorab für die Begehungen je Cluster.

Aufgabe des AN ist es, die komplette Anhörung der Träger öffentlicher Belange im Auftrag des AG

durchzuführen. Dies umfasst das Anschreiben aller Träger öffentlicher Belange mit Fristsetzung,

Erinnerungsschreiben, die Zusammenstellung aller Stellungnahmen und ggf. die Überarbeitung der

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Neuordnung Parken in Bremen VmTW: Umsetzung Konzept Aufgabenbeschreibung

Planung und Fortschreibung der Erläuterungsberichte. Zu Beginn der Bearbeitung ist es erforderlich,

die TöB grundsätzlich gemeinsam mit dem AG in einem gesonderten Termin über das anlaufende

Vorhaben über alle Cluster zu informieren.

Es ist des Weiteren die Teilnahme an Beiratssitzungen durch den AN erforderlich. Je Cluster werden

eine Sitzung des Verkehrsausschusses und anschließend eine Beiratssitzung durchgeführt. Eine

weitere Sitzung ist als Option einzuplanen. Diese Sitzungen finden i. d. R. wochentags ab 19 bzw. 20

Uhr in Präsenz statt. Der AN wird in den Sitzungen von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern des AG

begleitet.

Information und Kommunikation

Information und Kommunikation sind Querschnittsaufgaben für das gesamte Projekt. Sowohl das

Ordnen des Parkens und die Einführung von Parkraumbewirtschaftung / Bewohnerparken sowie die

unterschiedlichen Begleitmaßnahmen werden durch spezifische Informations- und

Kommunikationsaktivitäten begleitet. Über die Webseite https://parken.bremen.de/ wird über das

Konzept, den Hintergrund sowie die aktuellen Fortschritte der Maßnahmen kontinuierlich informiert.

Aufgabe des Auftragnehmers ist die Zuarbeit von Berichten, Übersichten, Darstellungen etc. für die

Webseite.

Zur Bürgerbeteiligung ist in den jeweiligen Clustern zu Planungsbeginn ein Bürgerdialog vorgesehen.

Die Bürgerdialoge werden extern organisiert und sind nicht Bestandteil der Ausschreibung. Die

eingereichten Vorschläge der Bürger sind jedoch planerisch zu prüfen und ggf. in der Planung zu

berücksichtigen.

Vor Abschluss der Planungen ist in den jeweiligen Clustern eine Ortsbegehung aller Straßenabschnitte

mit Vertretern der Ortspolitik oder alternativ eine zusätzliche Sitzung des Beirates vorgesehen. Diese

Termine sind durch den AN im Vorfeld der TöB-Beteiligung vorzubereiten, durchzuführen, zu

dokumentieren und nachzubereiten. Die Begehung unter Begleitung des AG soll eine Optimierung der

Planung vor der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sicherstellen. Zudem ist die Begehung ein

Hinweis auf zu lösende Fragen und Anregungen, die dann ggf. in die Planung einfließen können.

Für das politische Gremium auf gesamtstädtischer Ebene, der Deputation für Mobilität, Bau und

Stadtentwicklung, ist ein schriftliches Berichtsformat zu konzipieren, um halbjährlich dort den

Projektfortschritt durch den AG vorstellen zu können.

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Neuordnung Parken in Bremen VmTW: Umsetzung Konzept Aufgabenbeschreibung

3 Vertragsbeginn und Vertragszeitraum

Der Vertragszeitraum beginnt mit der Auftragserteilung (voraussichtlich Ende Januar 2027). Für die

Planung und Umsetzung aller Maßnahmen ist ein Zeitraum voraussichtlich bis 31.12.2031 geplant.

4 Allgemeine Hinweise

4.1 Grundsätzliches

Zu diesem Projekt werden zwei eu-weite Vergabeverfahren durchgeführt, eines für die Projekt-

steuerung und ein weiteres für die Planung.

Es ist ausgeschlossen, dass ein Unternehmen sowohl mit der Projektsteuerung als auch mit der

Planung beauftragt wird.

Die Leistungen sind ist in enger Abstimmung mit dem AG zu erbringen.

Bei sämtlichen Leistungen sind die technischen, vergaberechtlichen und haushaltsrechtlichen

Regelwerke des Landes Bremen zu berücksichtigen bzw. anzuwenden.

4.2 Besprechungen

Mit dem Auftraggeber finden voraussichtlich 1- bis 2-mal im Monat Abstimmungsbesprechungen statt.

Diese sind durch den Auftragnehmer vorzubereiten und zu protokollieren.

Im Zuge der Leistungserbringung sind weitere Besprechungen und sonstige Abstimmungstermine mit

allen am Projekt Beteiligten erforderlich (siehe Kapitel 2).

Der Auftragnehmer stellt im Vorfeld von Besprechungen sicher, dass bei Durchführung der

Besprechungen aus seinem Hause Mitarbeiter mit den erforderlichen Fach- und

Entscheidungskompetenzen anwesend sind. Der Auftraggeber ist über sämtliche

Besprechungstermine vorab zu informieren.

Die Termine finden vorwiegend in Präsenz in Bremen statt. Nach vorheriger Abstimmung mit dem

AG können einzelne Termine auch als Online-Termine durchgeführt werden. Die Besprechungen

werden in deutscher Sprache geführt.

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Neuordnung Parken in Bremen VmTW: Umsetzung Konzept Aufgabenbeschreibung

4.3 Dokumentation

Die Ergebnisse der Untersuchungen sollen sowohl in einem schriftlichen Bericht, in Plänen (Be-

triebsplanung, siehe Kapitel 2) als auch in einer PowerPoint-Präsentation zusammengefasst werden.

Die im Rahmen der Untersuchung erfassten und erarbeiteten Daten sollen dem Auftraggeber in

geordneter Form (bspw. ein Excel-Dateien) zugänglich gemacht werden.

Pläne sind in den Formaten DWG, DXF, DWF, PDF bzw. GeoJSON/GPKG und in bis zu 3-facher

Ausfertigung in ausgedruckter Form (gefaltet und geheftet) zu übergeben.

Die Endkontrolle, der vom Leistungserbringer zu druckenden bzw. dem Auftraggeber übergebenen

Unterlagen, obliegt dem Auftragnehmer.

4.4 Verpflichtungserklärung gem. Verpflichtungsgesetz § 1 vom 2. März 1974

Der Auftragnehmer und seine mit der Leistung befassten Mitarbeiter werden mit der Auftragsvergabe

gemäß § 1 Verpflichtungsgesetz verpflichtet. Der Einsatz anderer Mitarbeiter als der besonders

Verpflichteten, darf nur nach deren Verpflichtung erfolgen.

5 Honorarermittlung

Die Leistungen werden nach tatsächlichem und nachgewiesenem Aufwand abgerechnet. Daher ist

vom Auftragnehmer ein Stundennachweis zu führen und monatlich beim Auftraggeber einzureichen.

Der Auftragnehmer hat hierbei eine nachvollziehbare Darstellung der abzurechnenden Leistungen

dem AG zur Rechnungslegung zur Verfügung zu stellen. Diese sind auf einen Abrechnungsintervall von

0,25 Stunden zu beziehen.

Abrechenbar sind nur Arbeitszeiten, jedoch keine Reisezeiten.

Für die Ermittlung des Honorars sind in dem Dokument „Honorarübersicht“ Stundenvordersätze

angegeben. Es besteht kein Anspruch auf Abruf sämtlicher Einzelleistungen und/oder Erfüllung des

angegebenen Stundenkontingentes. Sollte das angegebene Stundenkontingent zu 80 % erschöpft sein,

hat der Auftragnehmer den Auftraggeber darüber umgehend zu informieren.

Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit dem in der Honorarübersicht angegebenen

Prozentsatz in Bezug auf das Nettohonorar. Zu den Nebenkosten zählen u. a. Fahrtkosten, Kosten für

Vervielfältigungen, Fotos, etc..

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Neuordnung Parken in Bremen VmTW: Umsetzung Konzept Aufgabenbeschreibung

6 Anlagen

  • Anlage 1: Konzept zum Umgang mit Gehwegparken

  • Anlage 2: Straßenraumkategorien

  • Anlage 3: Cluster

  • Anlage 4: …

Die Anlagen werden mit der Aufforderung zur Abgabe des Erstangebotes zur Verfügung gestellt.

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung