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Amt für Straßen und Verkehr
Schilder- und Markierungsvertrag
2026/2027
Baubeschreibung
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Jahresvertrag Beschilderung 2026/2027 Baubeschreibung
1. Inhalt
- Allgemeine Beschreibung der Bauleistung ......................................................................................... 4
1.1. Auszuführende Leistungen ................................................................................................................. 4 1.1.1. Zweck und Nutzung ............................................................................................................................ 4 1.1.2. Art und Umfang .................................................................................................................................. 4 1.2. Ausgeführte Vorarbeiten .................................................................................................................... 5 1.3. Ausgeführte Leistungen ...................................................................................................................... 5 1.4. Gleichzeitig laufende Arbeiten ........................................................................................................... 5 1.5. Mindestanforderungen für Nebenangebote ...................................................................................... 5
- Angaben zur Baustelle ........................................................................................................................ 6
2.1. Lage der Baustelle .............................................................................................................................. 6 2.2. Vorhandene öffentliche Verkehrswege.............................................................................................. 7 2.3. Zugänge, Zufahrten ............................................................................................................................ 7 2.4. Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen ............................................................. 7 2.5. Lager- und Arbeitsplätze..................................................................................................................... 7 Platz für Baustelleneinrichtung .................................................................................................. 7 Lagerplätze ................................................................................................................................. 7 2.6. Gewässer ............................................................................................................................................ 7 2.7. Baugrundverhältnisse ......................................................................................................................... 7 2.8. Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen ........................................................................................ 7 2.9. Zu schützende Bereiche und Objekte ................................................................................................. 7 2.10. Anlagen im Baubereich ....................................................................................................................... 7 2.11. Öffentlicher Verkehr im Baubereich ................................................................................................... 8 Straßenverkehr ........................................................................................................................... 8
- Angaben zur Ausführung .................................................................................................................... 8
3.1. Verkehrsführung, Verkehrssicherung ................................................................................................. 8 3.2. Bauablauf ............................................................................................................................................ 9 3.3. Wasserhaltung .................................................................................................................................... 9 3.4. Baubehelfe .......................................................................................................................................... 9 3.5. Stoffe, Bauteile ................................................................................................................................... 9 Verkehrszeichen ......................................................................................................................... 9 Ausführung des Signalbildes ....................................................................................................... 9 Bildträger .................................................................................................................................. 10 Aufstellvorrichtungen ............................................................................................................... 10 3.6. Abfälle ............................................................................................................................................... 10 3.7. Winterbau ......................................................................................................................................... 10 3.8. Beweissicherung ............................................................................................................................... 10 3.9. Sicherungsmaßnahmen .................................................................................................................... 10
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3.10. Belastungsannahmen (Brückenbau) ................................................................................................. 11 3.11. Vermessungsleistungen, Aufmassverfahren .................................................................................... 11 Vermessung .............................................................................................................................. 11 Aufmaßverfahren ..................................................................................................................... 11 3.12. Prüfungen ......................................................................................................................................... 11 3.13. Zusammenfassende Angaben für die Erarbeitung des Sicherheits- und Gesund-heitsschutzplanes ( Sige-Plan ) ....................................................................................................................................................... 11
- Ausführungsunterlagen .................................................................................................................... 11
4.1. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen ............................................... 11 4.2. Vom Auftragnehmer zu beschaffende Ausführungsunterlagen ............................................................. 11
- Zusätzliche Technische und sonstige Technische Vertragsbedingungen ......................................... 12
5.1. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen ................................................................................. 12 5.2. Geltende Änderungen und Ergänzungen der ZTV ............................................................................ 12 Baustellenerlass des Senators für Bau, Umwelt und Verkehr .................................................. 12 5.3. Geltende sonstige Technische Vertragsbedingungen und vertragliche Hinweise ........................... 12
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1. Allgemeine Beschreibung der Bauleistung
1.1. Auszuführende Leistungen
1.1.1. Zweck und Nutzung
Im Zuge von Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers sowie turnusmäßiger Erneuerungen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind entsprechende Erhaltungsarbeiten erforderlich. Die Leistung wird für zwei Jahre ausgeschrieben mit der Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr.
1.1.2. Art und Umfang
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Ausführung von Montage- und Lieferleistungen an Verkehrszeichen nach StVO einschließlich der Aufstellvorrichtungen sowie weiteren Verkehrseinrichtungen wie zum Beispiel Schutzgeländer, Absperrpfosten und Fahrradanlehnbügel.
Die Arbeiten verteilen sich auf die gesamten Zuständigkeitsbereiche des Amtes für Straßen und Verkehr Bremen.
Soweit im Leistungsverzeichnis nicht anders ausgewiesen verstehen sich alle Arbeiten als Liefer- und Montageleistung. Sämtliche Kosten für Befestigungsmaterialien wie Schrauben, Schellen usw. sind in den Leistungen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Kosten für Baustelleneinrichtung – und räumung sowie für die Verkehrssicherung sind als Nebenleistung in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die im LV unter dem Gewerk 8 aufgeführten Positionen (Verkehrssicherung) werden nur auf gesonderte Aufforderung des AG ausgeführt und vergütet. Eine Vergütung erfolgt nicht zur temporären Sicherung von Maßnahmen, die nicht fristgerecht vom AN ausgeführt werden können (z.B. bei Liefer- oder Montageengpässen) oder zur Sicherung der Maßnahmen der Gewerke 1-7.
Bei der Lieferung und Anbringung von Verkehrszeichen sind insbesondere die Straßenverkehrsordnung, die allgemeinen Ausführungen zu den §§ 39 bis 43 StVO (Rn. 7 – 48) der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung und die einschlägigen Regelwerke zum Stand der Technik in der jeweils aktuellen Fassung (s. auch Kap. 5.3) zu beachten.
Der AN hat demontierte Verkehrszeichen und Pfosten sowie Verkehrseinrichtungen i. d. R. fachgerecht zu entsorgen. Nur auf besondere Anforderung des AG sind wiederverwendbare Verkehrszeichen/Einrichtungen erneut einzusetzen.
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt zu den normalen Arbeitszeiten an Werktagen. Bei Notmaßnahmen ("Gefahr im Verzug") können auch Arbeiten an Wochenende/Feiertagen sowie nachts anfallen. Die Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Es werden nur Bieter berücksichtigt, die mit Angebotsabgabe nachweisen können, dass für die Vertragsdauer eine 24-stündige Rufbereitschaft an allen Tagen im Jahr eingerichtet wird, über die unverzüglich Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit eingeleitet werden.
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Jahresvertrag Beschilderung 2026/2027 Baubeschreibung
Mit Angebotsabgabe hat der Bieter darzulegen, dass er über ausreichend Personal, Geräte/Fahrzeuge und Material verfügt, um zeitlich mit 5 Kolonnen (eine Kolonne pro Referat) arbeiten zu können.
Ein Anspruch auf Einhaltung der ausgeschriebenen Mengen besteht nicht. Mengen- Verschiebungen in den einzelnen Positionen sind aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse möglich.
1.2. Ausgeführte Vorarbeiten
- entfällt
1.3. Ausgeführte Leistungen
Unmittelbar nach Ausführung der beauftragten Leistung, ist eine Fertigstellungsmeldung, schriftlich an die Bezirke mitzuteilen.
1.4. Gleichzeitig laufende Arbeiten
Im Einzelfall gleichzeitig laufende Straßen- oder Brückenbaumaßnahmen sowie Markierungs- arbeiten, die im Zuge einer Verkehrsanordnung gleichzeitig mit der Beschilderung umgesetzt werden.
1.5. Mindestanforderungen für Nebenangebote
- siehe Punkt 7 der Aufforderung zur Angebotsabgabe
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2. Angaben zur Baustelle
2.1. Lage der Baustelle
Sämtliche Stadtstraßen in der Zuständigkeit der Freien Hansestadt Bremen. Bremen:
| Kolonne | Referat/ Erhaltungsbezirk | Stützpunkt | Stadtteile |
|---|---|---|---|
| 1 | Ref. 41 / Bezirk EB 6 | Senator-Apelt-Str. 3-5 | Gewerbegebiet Ochtum, Neuenland, Alte Neustadt, Südervorstadt, Buntentor, Gartenstadt-Süd, Huckelriede Kattenturm, Kattenesch, Habenhausen, Arsten |
| Ref. 41 / Bezirk EB 7 | Barkhof, Bürgerparkviertel, Neu-Schwachhausen, Schwachhausen, Radio Bremen, Riensberg, Gartenstadt Vahr, Gete, Neue Vahr SW, Neue Vahr SO, Neue Vahr Nord, | ||
| 2 | Ref. 42 / Bezirk EB 8 | Steubenstraße 14 | Bürgerweide, Findorff, Weidedamm, Regensburger Straße, In den Hufen, Teil Westend u. Steffensweg, Utbremen. |
| Ref. 42 / Bezirk EB 2 | Schragestr.12 | Osterfeuerberg, Hohweg, In den Wischen, Teil Westend u. Steffensweg, Walle, Überseestadt, Gröpelingen, Lindenhof, Ohlenhof, Oslebshausen, Wasserhorst, Wummensiede, Niederblockland, Oberblockland | |
| 3 | Ref. 43 / Bezirk EB 3 | Grazer Straße 7 | Barkhof, Bürgerparkviertel, Neu-Schwachhausen, Schwachhausen, Radio Bremen, Riensberg, Gartenstadt Vahr, Gete, neue Vahr SW, Neue Vahr SO, Neue Vahr Nord |
| Ref. 43 / Bezirk EB 4 | Universität Bremen, Horn, Lehe, Lehesterdeich, Oberneuland, Borgfeld, Timmersloh | ||
| 4 | Ref. 44 / Bezirk EB 1 | Steubenstraße 14 | Bahnhofsvorstadt, Altstadt, Östl. Vorstadt, Ostertor, Fesenfeld, Steintor, Hulsberg, Peterswerder |
| Ref. 44 / Bezirk EB 5 | Osterholz, Tenever, Ellener Feld, Ellenerbrok- Schevemoor, Blockdiek, Arbergen, Mahndorf, Hemelingen, Hastedt, Sebaldsbrück | ||
| 5 | Ref. 46 / Bezirk EB 9 | Gerhard-Rolfs-Str.62 | Vegesack, Grohn, Schönebeck,Lesum, Burg-Gramke, Grambkermoor, Burg, Lesumbrok, Werderland. |
| Ref. 46 / Bezirk EB 10 | Fähr-Lobbendorf, Aumund-Hemmersbeck, Rekum, Farge, Rönnebeck,Lüssum-Bockhorn, Blumenthal. |
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2.2. Vorhandene öffentliche Verkehrswege
- Siehe Punkt 2.1
2.3. Zugänge, Zufahrten
Über die unter Punkt 2.1 genannten Verkehrswege
2.4. Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen
Die Beschaffung von Wasser sowie die Möglichkeit des Stromanschlusses und die Entsorgung von Abwasser ist Angelegenheit des Auftragnehmers.
2.5. Lager- und Arbeitsplätze
Platz für Baustelleneinrichtung
Im Zuge der Erhaltungsarbeiten nicht erforderlich.
Lagerplätze
Es ist Sache des Auftragnehmers für die erforderlichen Lager- und Arbeitsplätze zu sorgen, vom AG werden keine Lagerflächen auf den Betriebshöfen zur Verfügung gestellt. Bei Lieferung/Abholung von Material zu den Betriebshöfen des AG ist zu beachten, dass diese sich im Stadtgebiet verteilt an 5 verschiedenen Orten befinden.
2.6. Gewässer
- entfällt
2.7. Baugrundverhältnisse
- entfällt
2.8. Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen
Die Entsorgung des Aufbruchmaterials hat nach den gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen. Auf Umweltschutzbestimmungen bei der Beseitigung des Aufbruchgutes wird hingewiesen.
Eine mögliche Wiederverwendung bzw. Recycling des Aufbruchgutes wird zur Schonung der Neumaterialien empfohlen.
2.9. Zu schützende Bereiche und Objekte
- entfällt
2.10. Anlagen im Baubereich
Im Baubereich sind Ver- und Entsorgungsleitungen vorhanden. Der AN hat sich vor Baubeginn über die Lage der vorhandenen Leitungen bei den zuständigen Versorgungsunternehmen zu informieren und die aktuellen Leitungspläne von den Versorgungsunternehmen einzuholen. Erschwernisse bei der Bauausführung aufgrund der vorhandenen Leitungen sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet
Bei der Bauausführung sind vom AN folgende Kriterien zu beachten:
- Handschachtung im Bereich erdverlegter Ver- und Entsorgungsleitungen.
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- Einhaltung von Sicherheitsabständen und Sicherungsmaßnahmen gemäß der geltenden Vorschriften.
- Keine Beeinträchtigung der Standsicherheit von Freileitungsmasten.
- Einhalten des Mindestabstandes bei Einsatz von Maschinen.
Für evtl. Schäden, auch gegenüber Dritten, haftet allein der AN.
Sollten bei einer vorab durchzuführenden Baustellenbegehung noch Forderungen von Leitungsbehörden gestellt werden, sind diese in den Bauablauf einzubeziehen.
2.11. Öffentlicher Verkehr im Baubereich
Straßenverkehr
Für die im Bereich der Baustelle liegenden Grundstückseigentümer muss in jedem Baustadium die Möglichkeit bestehen, ungehindert zu ihren Grundstücken zu gelangen. Gegebenenfalls sind provisorische Maßnahmen zu diesem Zweck vom AN durchzuführen und, solange erforderlich, zu unterhalten.
Insbesondere wird auf die Gewerbetreibenden mit Publikumsbetrieb hingewiesen. Die Erschwernisse sind in die Baustelleneinrichtungsposition einzukalkulieren.
3. Angaben zur Ausführung
3.1. Verkehrsführung, Verkehrssicherung
Die Bestimmungen der Straßengesetze, der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verwaltungsvorschrift zur StVO, die ZTV-SA 97, die RSA-21 und das M VAS 99 sind zu beachten.
Für die Sicherung der Arbeitsstelle ist der AN verantwortlich.
Die Verkehrsregelung und Verkehrssicherung ist gemäß vom AN einzuholender Anordnung der Verkehrsbehörde des ASV (Abt. 3) bzw. der Verkehrssachbearbeiter bei der Polizei auszuführen. Eine gesonderte Vergütung für Verkehrssicherungsarbeiten erfolgt nicht, sondern ist in die Einheitspreise einzukalkulieren, siehe auch 1.1.2 der Baubeschreibung.
Bei jedem Antrag auf Sicherung einer Baustelle ist ein verantwortlicher Bauleiter von der beauftragten Baufirma zu benennen. Der benannte Bauleiter trägt bis zum Abschluss der jeweiligen Baumaßnahme die Verantwortung über die Verkehrssicherungsmaßnahmen.
Alle Ansprüche aus mangelhafter Beschilderung sind vom AN zu vertreten.
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3.2. Bauablauf
Die Arbeiten werden in jedem Falle durch Bestellschein in Auftrag gegeben und sind innerhalb von 2 Wochen auszuführen. Eilanordnung innerhalb von 3 Tagen.
Die Koordinierung der Aufträge ist nach Dringlichkeit der Arbeiten täglich um 6:30 Uhr im Stützpunkt der jeweiligen Erhaltungsbezirken mit den Bauaufsehern des Erhaltungsbezirks 1 - 10 abzustimmen. Die Kolonnenführer müssen per Mobiltelefon während der Arbeitszeit (6:30 – 16:00 Uhr) erreichbar sein.
Aus Verkehrssicherheitsgründen sind dringliche Arbeiten innerhalb von 24 Stunden auszuführen.
3.3. Wasserhaltung
- entfällt
3.4. Baubehelfe
Baubehelfe sind Sache des AN, soweit keine Leistungspositionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
3.5. Stoffe, Bauteile
Verkehrszeichen
Alle Schilder haben den im Folgenden aufgeführten Vorschriften zu entsprechen. Die Übereinstimmung mit der VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43: “Die Ausführung der Verkehrszeichen darf nicht unter den Anforderungen anerkannter Gütebedingungen liegen.“ ist durch ein entsprechendes Gütezeichen nachzuweisen. Zurzeit sind anerkannte Gütebedingungen im Sinne der StVO die RAL - Gütebedingungen der Güteschutzgemeinschaft für Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen e.V. Hagen („Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen“ RAL-GZ 628 vom Mai 2010). Das Gütezeichen des Herstellers mit Hersteller-Kennziffer und Herstellungsdatum (Quartal und Jahr) ist mit dem Namen der Lieferfirma auf der Rückseite witterungsbeständig anzubringen. Die Gütezeichennummer ist mit Angebotsabgabe anzugeben.
Die Abmessungen der Verkehrszeichen sind in den Positionen des Leistungsverzeichnisses bzw. dessen Anlagen angegeben. Bei Wegweisern ist die Beschriftung in fetter Mittelschrift nach DIN 1451 Teil 2 auszuführen.
Ausführung des Signalbildes
Es dürfen nur von der BASt zugelassene und von anerkannten Stellen geprüfte Materialien verwendet werden. Der Lieferant ist mit Angebotsabgabe zu benennen. Reflexstoffe verschiedener Hersteller dürfen nicht gemischt werden. Die Farben müssen der DIN 6171 Tabelle 3 entsprechen.
Nach den zu verwendenden Retroreflexions-Klassen werden folgende Varianten für die Schildvorderseite unterschieden:
RA2 : Reflexstoffe mit eingekapselten Mikroglaskugeln gemäß DIN 67 520 Teil 2
RA3 : Reflexstoffe mikroprismatischer Materialien gemäß DIN 67 520 Teil 4
Reflexstoffe der Retroreflexionsklassen RA2 können auch mikroprismatisch aufgebaut sein.
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Jahresvertrag Beschilderung 2026/2027 Baubeschreibung
Folgende Verkehrszeichen bzw. Verkehrseinrichtungen als Einfolienschilder in der Ausführung RA2/RA3 hergestellt werden: (nach STVO) 205, 206, 209 – 214, 222, 267, 450 – 452, 600, 605 und 625.
Bildträger
Material
Der Bildträger ist aus Aluminium nach DIN EN 573-3, -4, DIN EN 458 und DIN EN 515, Werkstoffzustand F oder G herzustellen. Umlaufende Randprofile sowie Aussteifungs- und Stoß- oder Verbindungsprofile sind ebenfalls aus Aluminium herzustellen. Verbindungsmittel sind in Aluminium auszuführen.
Profilverstärkter Bildträger
Der profilverstärkte Bildträger hat ein umlaufendes Kantenschutzprofil, dessen Profilhöhe 30 mm beträgt. Profil und Blech sind derart miteinander zu verbinden, dass ein Bewegen des Bleches in der Aufnahmenut des Profils nicht möglich ist. Die Ebenheit und die Mindestblechdicken sind entsprechend den Güteanforderungen auszuführen. Bohrungen und Lochungen auch zum Zwecke der Anbringung von Befestigungsmitteln (Schellen) sind nicht zulässig. Die Mindestzugfestigkeit beträgt 155 N/ mm2.
Rückseite des Bildträgers
Die Rückseite ist nach DIN 6171 grau ( Grau B ) zu lackieren.
Aufstellvorrichtungen
Zur Befestigung der Schilder an den Aufstellvorrichtungen sind Schrauben, Muttern und U- Scheiben aus Edelstahl der Güte V2A zu verwenden.
Die Verkehrszeichenträger sind aus Stahl S 235 JR, innen und außen feuerverzinkt nach DIN 50967, herzustellen, zu liefern und zu montieren.
Stahlschellen, Schellenbänder und Spannelemente müssen nach DIN 18800 mindestens die Qualität ST 37-2 oder rostfreier Stahl der Legierung A2 aufweisen. Für Schellenhalte- und Befestigungsschrauben sowie Muttern ist rostfreier Stahl mindestens der Legierung A2 zu verwenden. Stahlbauteile sind, soweit sie nicht aus rostfreiem bestehen, nach DIN EN ISO 1461 feuerzuverzinken. Für Aluminiumbauteile ist kein zusätzlicher Korrosionsschutz erforderlich.
3.6. Abfälle
Fachgerechte Entsorgung sämtlicher Bauteile ist Sache des AN.
3.7. Winterbau
- entfällt
3.8. Beweissicherung
- entfällt
3.9. Sicherungsmaßnahmen
- entfällt
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Jahresvertrag Beschilderung 2026/2027 Baubeschreibung
3.10. Belastungsannahmen (Brückenbau)
- entfällt
3.11. Vermessungsleistungen, Aufmassverfahren
Vermessung
- entfällt
Aufmaßverfahren
Sämtliche Aufmaße sind nach vorheriger Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung gemeinsam durchzuführen. Aufmaßverfahren entsprechend Leistungsverzeichnis und der gültigen Vorschriften.
Die Schlussrechnung ist als Original mit 2 Durchschriften wie nachfolgend aufgegliedert in DIN A4 – Ordnern vorzulegen:
- Schlussrechnung
- Massenermittlung
- Lieferscheine
- Prüfzeugnisse
- Abrechnungsunterlagen
- Aufmaße
- Tagebuch
3.12. Prüfungen
Entsprechend Bauvertrag und der technischen Vorschriften
3.13. Zusammenfassende Angaben für die Erarbeitung des Sicherheits- und Gesund- heitsschutzplanes ( Sige-Plan )
- entfällt
4. Ausführungsunterlagen
4.1. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen
In der Regel Angabe der Vz-Nr. und Größe in Schriftform, ggf. Text für Zusatzzeichen.
4.2. Vom Auftragnehmer zu beschaffende Ausführungsunterlagen
- Entfällt
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Jahresvertrag Beschilderung 2026/2027 Baubeschreibung
5. Zusätzliche Technische und sonstige Technische
Vertragsbedingungen
5.1. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
5.1.1. ZTV E-StB 17
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau, Ausgabe 2017, (FGSV 599)
5.1.2. ZTV A-StB 12
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen, Ausgabe 2012, (FGSV 976)
5.1.3. ZTV Pflaster StB 06
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen, Ausgabe 2006, (FGSV 699)
5.1.4. ZTV La-StB 18
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau, Ausgabe 2018, (FGSV 224)
5.1.5. ZTV-SA 97/01
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen, Ausgabe 1997, Berichtigter Nachdruck Juni 2001, (FGSV 369)
5.1.6. ZTV Verm-StB 01
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauvermessung im Straßen- und Brückenbau, Ausgabe 2001, (FGSV 247)
5.2. Geltende Änderungen und Ergänzungen der ZTV
Baustellenerlass des Senators für Bau, Umwelt und Verkehr
Richtlinie für die Konkretisierung immissionsschutzrechtlicher Betreiberpflichten zur Vermeidung und Verminderung von Staub-Emissionen durch Bautätigkeit (Baustellenerlass des Senators für Bau, Umwelt und Verkehr), Stand: 28.09.2006
5.3. Geltende sonstige Technische Vertragsbedingungen und vertragliche Hinweise
5.3.1. Anerkannte Regeln der Technik
Gemäß § 4 Nr. 2 und § 13 Nr. 1 VOB/B sind DIN-Normen als anerkannte Regeln der Technik zu beachten, insbesondere sei hier auf die "Hinweise für das Anbringen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen" (HAV, 13. Auflage) hingewiesen.
5.3.2. TL Pflaster-StB 06/15
Technische Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen, Ausgabe 2006 (FGSV 643)
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Jahresvertrag Beschilderung 2026/2027 Baubeschreibung
5.3.3. TL BuB E-StB 09
Technische Lieferbedingungen für Böden und Baustoffe für den Erdbau im Straßenbau, Ausgabe 2009, (FGSV 597)
5.3.4. TL Fug-StB 15
Technische Lieferbedingungen für Fugenfüllstoffe in Verkehrsflächen, mit TP Fug-StB 06/15, Technische Prüfvorschriften für Fugenfüllstoffe in Verkehrsflächen, Ausgabe 06/15, (FGSV 897/2/3)
5.3.5. RuA-StB 01
Richtlinien für die umweltverträgliche Anwendung von industriellen Nebenprodukten und Recycling-Baustoffen im Straßenbau, Ausgabe 2001, (FGSV 642)
5.3.6. RuVA-StB 01
Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau mit den Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau, Ausgabe 2001/Fassung 2005, (FGSV 795)
5.3.7. RSA-21
Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, Ausgabe 1995, (FGSV 370)
5.3.8. M VAS 99
Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen Ausgabe 1999, (FGSV 371)
5.3.9. TLP VZ
Technische Liefer- und Prüfbedingungen für vertikale Verkehrszeichen, Ausgabe 2011
5.3.10. Güteanforderungen „Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen“ RAL-GZ 628, Mai 2010 IVZ-Norm, 2009
5.3.11. Merkblatt für die Wahl der lichttechnischen Leistungsklasse von vertikalen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (MLV), 2011
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Jahresvertrag Beschilderung 2026/2027 Baubeschreibung
Bezugsquellen
DIN-Normen: Beuth Verlag GmbH Anschrift: Burggrafenstr. 6, 10787 Berlin Tel.: 030/26 01-22 60, Fax: 030/26 01-12 60 E-Mail: info@beuth.de, Internet: www.beuth.de
FGSV-Regelwerke: FGSV Verlag GmbH Anschrift: Wesselinger Str. 7, 50999 Köln Tel.: 02236/38 46 30, Fax: 02236/ 38 46 40
E-Mail: info@fgsv-verlag.de, Internet: www.fgsv-verlag.de
Anlage 1: Hinweise zur Ausführung des Touristischen Radverkehrsleitsystems und Wegweisung
Anlage 2: Foto Absperrpfosten "Bremer Spargel"
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Jahresvertrag Beschilderung 2026/2027 Baubeschreibung
Anlage 1: Hinweise zur Ausführung des Touristischen Radverkehrsleitsystems und Wegweisung
Das Touristische Radverkehrsleitsystems der Stadt Bremen soll dauerhaft gepflegt und unterhalten werden. Die Beschilderung besteht aus Pfeilwegweisern (Armwegweisern), aufgelösten Tabellenwegweisern, Zwischenwegweisern, Routenplaketten und Einschüben.
Die Schilder sollen geliefert und montiert werden. Arm- und Tabellenwegweiser und Einschübe sollen hier mit dem Rundprofil hergestellt werden.
Neben der Demontage von fehlerhaften oder beschädigten Schildern und der Montage von neuen Schildern sind auch Korrekturarbeiten an der bestehenden Beschilderung auszuführen (Pos. 1). Bei verschiedenen Arm- und Tabellenwegweisern sind die km-Angaben durch Aufkleber zu korrigieren.
Ein Teil der der Schilder unterscheidet sich in der Größe, dem Einschubprofil und der weiteren Ausführung. Das hier verwendete Schwalbenschwanzprofil ist ein Sonderprofil, das auf der Grundlage eines Musters hergestellt werden muss.
Ein kleiner Teil der Einschübe soll mit Rundprofil geliefert werden.
Alle Arm- und Tabellenwegweiser haben eine individuelle Beschriftung. Sie enthalten Ziel- und Entfernungsangaben, einen Richtungspfeil, das Fahrradpiktogramm und die Standortnummer (vgl. Beispiel).
Das Angebot soll sämtliche Befestigungsmaterialien einschließlich aller Schrauben, Muttern und Abdeckkappen enthalten.
Die Befestigung der Armwegweiser soll ohne Bohrung der Schilder erfolgen. Bei den mittig zu montierenden Tabellenwegweisern, die wie Armwegweiser als Hohlkastenprofil auszuführen sind, sind in der Rückwand Bohrungen mit Gewinde für die mittige Befestigung mit je 2 Rohrschellen vorzusehen. kann zur Befestigung eine Bohrung mit entsprechender Blechverstärkung vorgesehen werden. Die Anbringung von mind. 2 Armwegweisern auf gleicher Höhe muss gewährleistet sein. Die Montage von bis zu 2 Armwegweisern auf gleicher Höhe an Pfosten d= 60 / 76 mm soll mit Klemmschellen erfolgen. Die Montage von Armwegweisern an dickeren Pfosten soll mit Band-Endlos-Schneckenschraubenschellen durchgeführt werden. Für die Schellen ist der Typ Noval oder ein gleichwertiges Produkt anzubieten. Bei der Wahl eines anderen Produktes ist die Gleichwertigkeit nachzuweisen und der Hersteller zu benennen.
Die Zwischenwegweiser sind mit Lochbohrung für Bandbefestigungsschellen und Abdeckkappen (weiß) für Schrauben vorzusehen und mit Befestigungsmaterial zu liefern.
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Jahresvertrag Beschilderung 2026/2027 Baubeschreibung
Tabelle 1: Ausgestaltung der Wegweiser Bereich Hansestadt Bremen
| Wegweiser 200 x 800 mm | Wegweiser 300 x 300 mm | Einschübe 100 x 100 mm | |
|---|---|---|---|
| Inhalte | Zielangabe (i.d.R. 2 Zielangaben) Entfernungsangabe Fahrradpiktogramm Rahmenpfeil (bei Armwegweiser) bzw. Richtungspfeil (bei Tabellenwegweiser) Ordnungsnummer | Fahrradpiktogramm Richtungspfeil (9 Pfeilvarianten) Ordnungsnummer | Grafisches Symbol |
| Zielangaben | Max. 2 pro Schild | ||
| Schrifttyp | Verkehrsschrift nach DIN 1451 | ||
| Schriftgröße (Zielangabe) und Kilometerangabe vor dem Komma | 49 mm | ||
| Kilometerangabe hinter dem Komma | 45 mm | ||
| Ordnungsnummer | 12 mm | ||
| Richtungsangabe ISO-Pfeil | 77 x 77 mm | 110 x 110 mm | |
| Fahrradpiktogramm | 92 x 141 mm (Armwegweiser) 49 x 79 mm (Tabellenwegweiser ) | 70 x 112 mm | |
| Vollfarbiger Rand | 5 mm | 5 mm | |
| Kontraststreifen | 10 mm | 10 mm | |
| Farbe | Grün- DIN 6171 | Grün- DIN 6171 | Gemäß Druckvorlage (19 Symbol- Varianten, teils mehrfarbig) |
Ergänzende Hinweise:
- Im Regelfall ist Schriftform B anzuwenden, nur bei längeren Zielangaben kommt Schriftform A (Engschrift) zum Einsatz (Verkehrsschrift „Serifenlose linear-Antiqua“ nach DIN 1451)
- Bei Armwegweisern sind Rahmenpfeile, bei Tabellenwegweisern und Zwischenwegweisern ISO-Pfeile zu verwenden
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Jahresvertrag Beschilderung 2026/2027 Baubeschreibung
Abbildung 1: Beispiel Armwegweiser
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Abbildung 2: "H"-Haltekonstruktion mit Konstruktionskiste
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Anlage 2: Absperrpfosten "Bremer Spargel"
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