Eigenerklärung
bzgl. der Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wett-bewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit § 48 Vergabeverordnung (VgV), § 22 Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) und § 26 Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV), Art. 5 Buchst. k) der Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren & Gewerbliche Schutzrechte & Datenschutz & Statistische Angaben(von jedem Bieter/Bewerber bzw. Mitglied einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft auszufüllen)
| Name und Anschrift des Bieters/Bewerbers (ggf. Mitglied einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft) Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. | Datum Klicken oder tippen Sie, um ein Datum einzugeben. | |
| Ggf. zuständige(r) Bearbeiter/in des Bieters/Bewerbers Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. | ||
| Telefon Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. | Telefax Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. | |
| Geschäftszeichen des Bieters/Bewerbers Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. | ||
| Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
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Vergabenummer:
[x] Zutreffendes bitte ankreuzen.
- Ich erkläre, dass bei dem Unternehmen, für das ich handle, oder bei Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, keiner der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegt:
[ ] Ja
[ ] Nein
[ ] Falls Nein: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB (siehe Punkt V)
- Ich erkläre, dass bei dem Unternehmen, für das ich handle, keiner der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegt:
[ ] Ja
[ ] Nein
[ ] Falls Nein: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB (siehe Punkt V)
- Ich erkläre, dass bei dem Unternehmen, für das ich handle, keine Gründe vorliegen, die zu einem Ausschluss nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes, nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder nach § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) führen können**:**
[ ] Ja
[ ] Nein
[ ] Falls Nein: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB (siehe Punkt V)
- Zur Erfüllung des Auftrages beabsichtigt das Unternehmen, für das ich handle, den Einsatz von Unterauftragnehmern:
[ ] Ja
[ ] Nein
Falls „Ja“ bestätige ich,
[ ] dass mir hinsichtlich der eingesetzten Unterauftragnehmer keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß der §§ 123,124 GWB bekannt sind.
[ ] dass mir, sofern mir bei eingesetzten Unterauftragnehmern entsprechende Ausschlussgründe bekannt sein sollten, der Nachweis einer Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt (siehe Punkt V).
- Ich führe folgende Nachweise der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB an:
| Tatbestand nach GWB | Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB (Erläuterungen ggf. auf separater Anlage) |
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- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Art. 5 Buchst. k) Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren:
[ ] Ich erkläre, die nachfolgenden Ausführungen zur Kenntnis genommen zu haben und gebe hiermit sämtliche dort geforderten Erklärungen für das Unternehmen, für das ich handle ab. Ich bestätige außerdem, dass keiner der nachfolgend genannten Ausschlussgründe vorliegt.
- Der/die Bewerber/Bieter gehört/gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
- durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
- durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %,
- durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
- Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
- Während der Vertragslaufzeit werden keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
- Erklärung zu gewerblichen Schutzrechten gemäß den §§ 53 Abs. 8 VgV, § 29 Abs. 6 VSVgV und 38 Abs. 11 UVgO:
[ ] Für den Auftragsgegenstand bestehen keine gewerblichen Schutzrechte des Unternehmens, sind nicht beantragt und werden auch nicht erwogen. Mir ist weiterhin nicht bekannt, dass gewerbliche Schutzrechte Dritter bestehen, beantragt sind oder beantragt werden sollen.
[ ] Für den Auftragsgegenstand bestehen gewerbliche Schutzrechte, sind beantragt oder werden erwogen. Angaben hierzu erfolgen in einem separaten Anschreiben, welches dem Angebot beigefügt ist.
- Datenschutz:
[ ] Das Unternehmen, für das ich handle, ist mit der Abgabe des Angebotes mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu Zwecken dieses Vergabeverfahrens einverstanden. Im Falle einer Zuschlagserteilung auf dieses Angebot kann nicht berücksichtigten Bietern meine Firma bzw. die Unternehmensbezeichnung mitgeteilt werden. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, insbesondere zu den Kontaktdaten des Verantwortlichen, der Art der verwendeten personenbezogenen Daten, dem Verarbeitungszweck, den Empfängern der Daten, der Dauer der Speicherung und zu den Betroffenenrechten, finden Sie gemäß der Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung im „Informationsschreiben Datenschutz Beschaffung“ der Zentralen Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung.
Sie erreichen das oben genannte Informationsschreiben unter folgendem Pfad:
(https://www.zoll.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html#vt-sprg-24).
- Statistische Angaben & Sonstiges
- Das Unternehmen, für das ich handle, gehört zum gewerblichen Mittelstand -KMU- (maßgeblich für die Einstufung als KMU ist die Empfehlung der Kommission 2003/361/EG vom 06.05.2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen, ABl. EU L 124/36 vom 20.05.2003), und zwar:
[ ] Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis 2 Mio. € Jahresumsatz oder bis 2 Mio. € Jahresbilanzsumme
[ ] kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. € Jahresumsatz oder bis 10 Mio. € Jahresbilanzsumme
[ ] mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis 50 Mio. € Jahresumsatz oder bis 43 Mio. € Jahresbilanzsumme
[ ] keine Zugehörigkeit zum gewerblichen Mittelstand (KMU) nach der o. g. Definition
[ ] Es handelt sich um ein eigenständiges Unternehmen ohne Verflechtungen mit anderen.
-
- Das Unternehmen, für das ich handle, hat folgenden Sitz und Nationalität:
[ ] Sitz innerhalb der EU
[ ] Sitz außerhalb der EU
-
- Ich erkläre, dass das Unternehmen, für das ich handle, mindestens 1.000 Arbeit-nehmer nach § 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) beschäftigt:
[ ] Ja [ ] Nein
-
- Das Unternehmen, für das ich handle, ist im Falle des Zuschlags einverstanden, dass im Verfahren eingereichte Muster ggf. als Rückstellprobe während der Vertragslaufzeit bei der Generalzolldirektion einbehalten werden. Die Vergabestelle teilt dem Bieter mit Zuschlag mit, ob das/die Muster einbehalten wird/werden. In diesem Fall erhält der Bieter für das/die Muster den im Angebot angegebenen Angebotspreis.
- In dem Fall, dass das Unternehmen, für das ich handle, den Zuschlag nicht erhält oder im Falle des Zuschlags kein/e Muster als Rückstellprobe/n einbehalten wird / werden, sollen die im Vergabeverfahren eingereichten Muster auf Kosten des Bieters zurückgeschickt oder abgeholt werden. Die Gefahr der Rücksendung trägt der Bieter. Für eine Rücksendung hat der Bieter unverzüglich nach Abschluss/ Aufhebung des Vergabeverfahrens ein entsprechendes Retourenlabel der Vergabestelle zur Verfügung zu stellen. Die Abholung durch den Bieter hat unverzüglich nach Abschluss/ Aufhebung des Vergabeverfahrens - in Absprache mit der Vergabestelle sowie nach entsprechender Terminvereinbarung - zu erfolgen. Sofern die Abholung nicht innerhalb von 8 Wochen nach Abschluss / Aufhebung des Vergabeverfahrens bzw. Ablauf der Bindefrist erfolgt ist und kein Retourenlabel eingereicht wurde, dürfen die Muster durch die Bundesfinanz-verwaltung verwendet oder für einen gemeinnützigen Zweck gespendet werden.
Hinweise:
-
- Die im vorstehenden Text zitierten Rechtsgrundlagen finden Sie im Wortlaut unter https://www.gesetze-im-internet.de/
- Der Bewerber/Bieter versichert mit Hilfe der Erklärungen in den Ziffern I-V, dass zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123,124 GWB (die Regelungen sind gemäß § 31 Abs. 1 UVgO analog für den Unterschwellenbereich anzuwenden) nicht vorliegen. Sollte eine der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann -zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses- der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB bzw. § 31 Abs. 2 Satz 3 UVgO geführt werden.
- Auch Unterauftragnehmer (keine Eignungsleihe) der Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, werden ggf. vor Zuschlagserteilung auf das Vorliegen der o.a. Ausschlussgründe überprüft (§ 36 Abs. 5 VgV bzw. § 26 Abs. 5 UVgO).
- Die Vergabestelle fordert nach § 19 Abs. 4 MiLoG bzw. § 6 Abs. 1 WRegG ab einem Auftragswert von 50.000 € ohne Umsatzsteuer vor der Zuschlagserteilung von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zwingend einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt an.
- Alternativ zu den unter Ziff. I- V aufgeführten Eigenerklärungen kann auch die Bescheinigung der Eintragung im Amtlichen Verzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt oder die entsprechende Zertifikatsnummer angegeben werden. Die geforderten Eigenerklärungen unter II. (betreffend § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) sowie unter VI.-IX., die nicht in der vorgenannten Datenbank hinterlegt sind, müssen vom Bieter mit dem Angebot eingereicht werden.
- Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) – als vorläufiger Nachweis der Eignung- wird gemäß Ziffer 3.1. der ABB ausschließlich im supranationalen Bereich akzeptiert.
- Bei Bewerbern mit Unternehmenssitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bezieht sich diese Erklärung auch auf vergleichbare am Sitz des Unternehmens geltende Rechtsvorschriften.