Ergänzende Bestellung zur Installation eines Datennetzes

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Schweden
Verfahren
Nicht angegeben
Auftragsart
Nicht angegeben
Veröffentlicht
03.11.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Computerbezogene Geräte (30230000)
  • Netzwerke (32400000)
  • Internet (32412110)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
763114-2026
Verfahrensnummer
708a2485-855a-46ee-8148-db45058044f6

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Länsstyrelsen i Gävleborgs län, die Bezirksverwaltung der schwedischen Provinz Gävleborg, bestellt ergänzende Arbeiten zur Installation eines Datennetzes und rechnet Änderungs- und Zusatzarbeiten ab. Der Auftrag in Schweden erfolgt als Einzelabruf aus dem Rahmenvertrag „Datacenter – Datacenterlösungen“ der Kammarkollegiet; ein Zeitrahmen ist nicht angegeben.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Reglering av ÄTA som en kompletterande beställning. Avrop från Kammarkollegiets ramavtal Datacenter - Datacenterlösningar, ramavtalsnummer 23.3-5432-19.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Kompletterande beställning datanätinstallation

    Reglering av ÄTA som en kompletterande beställning. Avrop från Kammarkollegiets ramavtal Datacenter - Datacenterlösningar, ramavtalsnummer 23.3-5432-19.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.