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ATP_B_27_Balingen_Schoemberg_Planungsraumanalyse_2026-09_reduziert.pdf

Erfassung von Fauna, Flora und Biotoptypen für die B 27-Umgehung Schömberg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 13:28 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.landbw.de

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B 27 Balingen – Dotternhausen,

B 27 OU Schömberg

Faunistisch-Floristische Planungsraumanalyse

und Erstellung eines Untersuchungsprogramms

Fauna/Flora/Biotope

September 2026

Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung GmbH

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B 27 Balingen-Dotternhau-

sen, B 27 OU Schömberg

Faunistisch-Floristische Planungsraum-

analyse und Erstellung eines Untersu-

chungsprogramms Fauna/Flora/Biotope

September 2026

Bearbeitung: Jörg Rietze, Dipl.-Biol. Adrian Attinger, M. Sc. Evolution und Ökologie Jürgen Förth, Dipl.-Geogr. Jürgen Trautner, Landschaftsökologe

Unter Mitarbeit von: Michael Bräunicke, Dipl.-Biol. Stefan Braun, Forstwirt Dr. Thorleif Dörfel, Zoologe Lando Geigenmüller, Wiss.-techn. Mitarbeiter

Madeleine Goldschmid, cand. M. Sc. Wildtierbiologie und Wildtiermanagement Gabriel Hermann, Dipl.-Ing. ökol. Umweltsicherung Thomas Kimmich, M. Sc. Evolution und Ökologie Johannes Mayer, Dipl.-Geogr.

Florian Straub, Dipl.-Forstwiss.

Auftraggeber: Regierungspräsidium Tübingen, Referat 44

Projekt: 25-067

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Titel: Großes Bild: Blick auf einen Teil des Untersuchungsraums Kleine Bilder von links nach rechts: Nasswiese mit Bachkratzdistel (Cirsium rivulare), Magerwiese mit Mar- geriten und Knäuelglockenblume (Campanula glomerata), Wanstschrecke (Polysarcus denticauda). (alle Fotos: T. Kimmich)

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2026 B 27 Schömberg-Balingen: Faunistisch-floristische Planungsraumanalyse

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung und Aufgabenstellung ............................................................. 8 2 Hinweise auf wichtige naturschutzrechtliche Regelungen sowie relevante Arten ......................................................................................... 10 2.1 Übersicht .................................................................................................... 10 2.2 Besonderer Artenschutz ............................................................................. 11 2.2.1 § 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten .............................................................................................. 11 2.2.2 § 45 Ausnahmen ......................................................................................... 12 2.3 Relevante Arten .......................................................................................... 13 3 Untersuchungsraum ................................................................................. 15 3.1 Abgrenzung ................................................................................................ 15 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten und landschaftliche Nutzung ................... 16 3.3 Auswertung landesweiter Fachplanungen und Schutzgebiete ................... 16 3.3.1 Natura 2000 ................................................................................................ 16 3.3.2 Gesetzlich geschützte Biotope ................................................................... 19 3.3.3 Naturschutzgebiete und flächenhafte Naturdenkmale ............................... 21 3.3.4 Sonstige zu berücksichtigende Naturschutzfachdaten und -planungen ..... 21 4 Vorhabenspezifische Wirkfaktoren ........................................................ 23 5 Übersicht der zu erwartenden Arten bzw. Artengruppen besonderer Planungsrelevanz...................................................................................... 25 5.1 Vorbemerkungen ........................................................................................ 25 5.2 Methodisches Vorgehen ............................................................................. 26 5.2.1 Datenrecherche und Bereitstellung ............................................................ 26 5.2.2 Übersichtsbegehungen und Auswertung .................................................... 27 5.3 Artenvorkommen/-potenziale und überschlägige Projektwirkungen für Arten (-gruppen) ......................................................................................... 29 5.3.1 Europäische Vogelarten ............................................................................. 29 5.3.2 Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie ................................................ 31 5.3.3 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie .................................................. 41 5.3.4 Weitere relevante Arten / Artengruppen .................................................... 45 6 Vorzusehende Methoden der Bestandserfassung .................................. 59 6.1 Natura 2000 (FFH-Vorprüfung und Verträglichkeitsprüfung) .................. 59 6.2 Biotoptypen, Vegetation sowie gefährdete höhere Pflanzenarten ............. 60 6.3 Europäische Vogelarten ............................................................................. 60 6.4 Streng geschützte Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie ................... 66 6.4.1 Fledermäuse ............................................................................................... 66 6.4.2 Haselmaus .................................................................................................. 67

6 Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung GmbH, Filderstadt

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B 27 Schömberg-Balingen: Faunistisch-Floristische Planungsraumanalyse 2026

6.4.3 Reptilien .................................................................................................... 69 6.4.4 Amphibien ................................................................................................. 72 6.4.5 Eremit und Alpenbock .............................................................................. 73 6.4.6 Bachmuschel ............................................................................................. 73 6.4.7 Dicke Trespe ............................................................................................. 74 6.5 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie ................................................. 75 6.6 Weitere Arten mit besonderer Planungsrelevanz ...................................... 75 6.6.1 Heuschrecken ............................................................................................ 76 6.6.2 Tagfalter und Widderchen ......................................................................... 76 6.6.3 Laufkäfer ................................................................................................... 76 6.6.4 Libellen ...................................................................................................... 77 7 Übersicht zu empfohlenen Erfassungen und Differenzierung nach Teiluntersuchungsräumen (TUR) .......................................................... 78 7.1 Vorbemerkungen ....................................................................................... 78 7.2 TUR I ......................................................................................................... 78 7.3 TUR II ....................................................................................................... 81 8 Literaturverzeichnis ................................................................................ 84 9 Anhang ..................................................................................................... 87 9.1 Checklisten zu prüfender Arten der Fauna und Flora nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie .................................................................................... 87 9.2 Weitere Zuordnungslisten ......................................................................... 92 9.3 Matrix der Bearbeitungsempfehlung für Artengruppen der Insekten ....... 99 9.4 Karten ...................................................................................................... 101

Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung GmbH, Filderstadt 7

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2026 B 27 Schömberg-Balingen: Faunistisch-floristische Planungsraumanalyse

1 Einleitung und Aufgabenstellung

Für die B 27 Schömberg – Balingen ist im Rahmen der Vorplanung eine Planungs- raumanalyse (PRA) zu erarbeiten. Das Projekt umfasst die beiden Teilprojekte B 27, Dotternhausen (K 7132) - Balingen/Süd (OU Endingen) und B 27, OU Schömberg. Durch die räumliche Nähe der beiden Teilprojekte bietet sich die gleichzeitige Erar- beitung der Planungsraumanalyse an, um Synergien zu nutzen. Ziel der Planungsraumanalyse ist die Ermittlung planungsrelevanter Arten (Flora und Fauna), Lebensräume und FFH-Lebensraumtypen sowie die Beschreibung und Fest- legung des Untersuchungsrahmens (Untersuchungsgebiete, Methodik faunistischer und floristischer Erfassungen) für die nachfolgenden floristischen und faunistischen Erfassungen. Die Planungsraumanalyse soll Teil der Landschaftsplanerischen Fachbeiträge wer- den und als Grundlage für die Erarbeitung der folgenden Landschaftsplanerischen Fachbeiträge dienen:

  • Sondergutachten Flora/Fauna/Biotope und FFH-Lebensraumtypen
  • Umweltverträglichkeitsstudie (Raumanalyse)
  • FFH-Vorprüfung bzw. FFH-Verträglichkeitsprüfung für die Natura-2000-Gebiete
  • Artenschutzfachbeitrag. Der Planungsraum gliedert sich in die beiden Teilräume: B 27 Dotternhausen – Balingen (OU Endingen) [Teiluntersuchungsraum I] und B 27 OU Schömberg [Tei- luntersuchungsraum II], welche entlang der K 7132/Dormettinger Straße getrennt werden. Der Planungsraum erstreckt sich über eine Länge von ca. 10,5 km entlang der bestehenden B 27 zwischen Süd-Balingen und südwestlich von Schömberg und beinhaltet die angrenzenden Räume in einem Raum von ca. 0,5-2,5 km beidseits der bestehenden B 27 (s. Anlage 1: Planungsraum).

Abb. 1 Teilräume und Untersuchungsgebiet (Abbildung seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellt).

8 Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung GmbH, Filderstadt

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B 27 Schömberg-Balingen: Faunistisch-Floristische Planungsraumanalyse 2026

Die Größe und Lage eines Gesamtuntersuchungsraums, untergliedert in die beiden Teilprojekte, für nachfolgende Untersuchungen (Erfassungen, UVS) ist entsprechend der Aufgabenstellung, der artspezifischen Untersuchungsgebiete sowie der voraus- sichtlichen bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen des Vorhabens und seiner einzelnen Variantenkorridore herzuleiten und in Karte(n) darzustellen. Weitere Variantenkorridore / Anbindungen der Varianten innerhalb der o.g. Grenzen sind nicht auszuschließen. Die Planungsraumanalyse umfasst die Abfrage und Auswertung vorhandener Daten, Ortsbegehungen sowie eine Potenzial- und Relevanzprüfung der planungsrelevanten Funktionen und Strukturen des Naturhaushalts und soll auch einer Festlegung der Methodendetails für die weiteren Untersuchungen, insbesondere der Fauna, Flora und Biotoptypen, dienen. Die Auswahl der zu untersuchenden Arten, die Untersuchungsmethodik, der Umfang der Untersuchungen sowie die art- und biotopbezogenen Untersuchungsgebiete sind entsprechend darzustellen und zu begründen. Dabei ist der Fokus auf die in dieser Planungsphase fachlich und rechtlich entschei- dungserheblichen Untersuchungsgegenstände zu legen. Die Vorgaben für die folgen- den Untersuchungen sind ebenso auf die spezifische Ausstattung, die Bedeutung so- wie Empfindlichkeit des Untersuchungsraums hinsichtlich des Schutzgutes Arten und Biotope sowie FFH-Lebensraumtypen (inkl. potenzieller charakteristischer Ar- ten) auszurichten, sowie auf die zu erwartenden Beeinträchtigungen bzw. Auswir- kungen durch das Vorhaben.

Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung GmbH, Filderstadt 9

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2026 B 27 Schömberg-Balingen: Faunistisch-floristische Planungsraumanalyse

2 Hinweise auf wichtige naturschutzrechtliche Re-

gelungen sowie relevante Arten

2.1 Übersicht

Diese Abschnitte beinhalten keine vollständige Darstellung der naturschutzrechtli- chen Regelungen, sondern geben eine Übersicht mit Fokus auf zentrale Aspekte. Ver- tieft werden im Anschluss (Kap. 2.2) artenschutzrechtliche Regelungen wiedergege- ben, auf die sich spätere Ausführungen im vorliegenden Fall beziehen können. Im Anschluss wird auf das grundsätzlich relevante Artenspektrum eingegangen (Kap. 2.3). Artenschutz: § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) beinhaltet be- stimmte Verbote der Beeinträchtigung besonders und streng geschützter Arten. Bei der Durchführung von Vorhaben hat der Vorhabenträger zunächst eine Vermeidung von Verbotssachverhalten anzustreben. Ansonsten hat er sicherzustellen, dass bei zu erwartenden Beeinträchtigungen, die nach den artenschutzrechtlichen Vorschriften verboten wären, hierfür eine Ausnahme möglich ist bzw. muss eine solche beantra- gen. Dazu ist zu ermitteln, ob und in welcher Weise artenschutzrechtliche Verbote berührt werden. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände sind nicht der Abwägung zugänglich. Die Bewilligung einer Ausnahme oder Befreiung durch die zuständige Behörde (i. d. R. Höhere Naturschutzbehörde) ist eine Ermessensentscheidung und an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Eine prinzipielle Betroffenheit europarechtlich geschützter Arten durch das Pla- nungsvorhaben bzw. dessen spätere Realisierung ist zu erwarten. Die europarechtlich geschützten Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie die Europäischen Vo- gelarten1 sind für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe oder bestimmte Vorhaben lt. BauGB (dort im Rahmen von Bebauungsplänen) artenschutzrechtlich relevant. Aus diesen Gründen werden zur hinreichenden Berücksichtigung der gesetzlichen und fachlichen Anforderungen an den besonderen Artenschutz Bestandserhebungen bzw. Auswertungen notwendig. Diese können ggf. in differenzierten Arbeitsschritten vorgenommen werden. Gebietsschutz Natura 2000: Nach § 34 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind Projekte zudem vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines NATURA 2000-Gebiets zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das Ge- biet erheblich zu beeinträchtigen. Dies gilt sowohl für innerhalb wie für außerhalb eines Gebietes geplante Projekte. Eine FFH-Vorprüfung hat zunächst zur Aufgabe, die von einem Projekt ausgehenden Auswirkungen auf Erhaltungsziele und Schutz- zweck der ggf. betroffenen NATURA 2000-Gebiete überschlägig abzuschätzen. Dies erfolgt in der Regel auf Basis vorhandener Daten und Bewertungsmaßstäbe, ggf. ver- bunden mit Gebietskenntnissen und Inaugenscheinnahme vor Ort. Hierbei ist aller- dings trotz lediglich überschlägiger Beurteilung/Wirkungsprognose der primäre Maßstab für das Ergebnis einer FFH-Verträglichkeit ausschlaggebend: Es muss sich

1 alle heimischen Arten

10 Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung GmbH, Filderstadt

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B 27 Schömberg-Balingen: Faunistisch-Floristische Planungsraumanalyse 2026

ausschließen lassen, dass von dem Projekt – auch im Zusammenwirken mit weiteren Projekten oder Plänen – erhebliche Beeinträchtigungen im o. g. Sinne ausgehen kön- nen. Ein solches Ergebnis ist nachvollziehbar darzulegen. Bei komplexeren Fragen und für den Fall, dass Vermeidungs- oder Minderungsmaßnahmen in die Beurteilung einbezogen werden sollen (letzteres mit Bezug zur Rechtsprechung des EuGHs), reicht eine Vorprüfung nicht aus und ist stattdessen eine FFH-VP erforderlich. Schutz weiterer Gebiete und Funktionen: Bei der Planung und Vorhabenrealisie- rung ist einerseits die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung einschließlich des As- pektes zu berücksichtigen, dass zahlreiche stark gefährdete und naturschutzfachlich hoch bedeutsame Arten nicht durch die Behandlung des besonderen Artenschutzes (s. o.) abgedeckt sind. Dies erfordert ein entsprechendes methodisches Vorgehen (s. Kap. 2.3 und 5.2). Andererseits sind die Schutzvorschriften für weitere Schutzge- biete/Objekte zu beachten. Dies schließt auch den gesetzlichen Biotopschutz ein.

2.2 Besonderer Artenschutz

Die relevanten Abschnitte der §§ 44 und 45 BNatSchG in der zum Zeitpunkt der Berichtslegung geltenden Fassung sind nachfolgend zitiert.

2.2.1 § 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten (1) Es ist verboten,

  1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fan- gen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu ent- nehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
  2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande- rungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
  3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschütz- ten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
  4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungs- formen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. (Zugriffsverbote). [Abs. (2) und (3) betreffen nur Besitz- und Vermarktungsverbote, Abs. (4) Bewirt- schaftung, hier nicht wiedergegeben] (5) Für nach § 15 Absatz 1 unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Eingriffe in Natur und Landschaft, die nach § 17 Absatz 1 oder Absatz 3 zugelassen oder von einer Behörde durchgeführt werden, sowie für Vorhaben im Sinne des § 18 Absatz 2 Satz 1gelten die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nach Maßgabe der

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2026 B 27 Schömberg-Balingen: Faunistisch-floristische Planungsraumanalyse

Sätze 2 bis 5. Sind in Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten, europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer Rechts- verordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen

  1. das Tötungs- und Verletzungsverbot nach Absatz 1 Nummer 1 nicht vor, wenn die Beeinträchtigung durch den Eingriff oder das Vorhaben das Tötungs- und Verlet- zungsrisiko für Exemplare der betroffenen Arten nicht signifikant erhöht und diese Beeinträchtigung bei Anwendung der gebotenen, fachlich anerkannten Schutzmaß- nahmen nicht vermieden werden kann,
  2. das Verbot des Nachstellens und Fangens wild lebender Tiere und der Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen nach Absatz 1 Nummer 1 nicht vor, wenn die Tiere oder ihre Entwicklungsformen im Rahmen einer erforder- lichen Maßnahme, die auf den Schutz der Tiere vor Tötung oder Verletzung oder ihrer Entwicklungsformen vor Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung und die Er- haltung der ökologischen Funktion der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumli- chen Zusammenhang gerichtet ist, beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigun- gen unvermeidbar sind.
  3. das Verbot des Absatzes 1 Nummer 3 nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder und Ruhestät- ten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgelegt werden. Für Standorte wild lebender Pflanzen der in Anhang IV Buchstabe b der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend. Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur Durch- führung eines Eingriffs oder Vorhabens kein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote vor. [Abs. (6) ist nur für die Durchführung der Untersuchungen relevant, hier nicht wie- dergegeben]

2.2.2 § 45 Ausnahmen [Abs. (1) bis (6) betreffen Regelungen zu den Besitz- und Vermarktungsverboten, hier nicht wiedergegeben] (7) Die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden sowie im Falle des Verbringens aus dem Ausland das Bundesamt für Naturschutz können von den Verboten des § 44 im Einzelfall weitere Ausnahmen zulassen

  1. zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger erheb- licher wirtschaftlicher Schäden,
  2. zum Schutz der natürlich vorkommenden Tier- und Pflanzenwelt,
  3. für Zwecke der Forschung, Lehre, Bildung oder Wiederansiedlung oder diesen Zwecken dienende Maßnahmen der Aufzucht oder künstlichen Vermehrung,

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B 27 Schömberg-Balingen: Faunistisch-Floristische Planungsraumanalyse 2026

  1. im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, einschließ- lich der Verteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, oder der maßgeblich günstigen Auswirkungen auf die Umwelt oder
  2. aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses ein- schließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art. Eine Ausnahme darf nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht ge- geben sind und sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht ver- schlechtert: soweit nicht Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG weiter ge- hende Anforderungen enthält. Artikel 16 Absatz 3 der Richtlinie 92/43/EWG und Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie 79/409/EWG sind zu beachten. Die Landesregie- rungen können Ausnahmen auch allgemein durch Rechtsverordnung zulassen. Sie können die Ermächtigung nach Satz 4 durch Rechtsverordnung auf andere Landes- behörden übertragen. [Abs. (8) betrifft nur Regelungen zum Verbringen aus Drittländern, hier nicht wie- dergegeben]

2.3 Relevante Arten

In artenschutzrechtlicher Hinsicht relevant sind hiermit im vorliegenden Fall die Ar- ten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie die europäischen Vogelarten. Im ar- tenschutzrechtlichen Kontext der §§ 44 ff BNatSchG des vorliegenden Vorhabens derzeit nicht relevant sind dagegen die lediglich national geschützten Arten bzw. wei- tere Differenzierungen des rechtlichen Schutzstatus, die auf nationale Regelungen zurückgehen (insbesondere streng geschützte Vogelarten). Insoweit wird auf solche Arten bzw. Differenzierungen i. d. R. nicht näher eingegangen, fachlich relevante Beobachtungen werden aber ggf. genannt.2 Der Bund kann durch Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 1 weitere Arten auf natio- naler Ebene in ihrem Schutz den europarechtlich geschützten Arten gleichstellen. Dies ist für Vorhaben bzw. Projekte, die nach Inkrafttreten der Neufassung zur Ge- nehmigung kommen, zu prüfen und zu berücksichtigen. Bisher liegen nach Kennt- nisstand der Fachgutachter weder eine entsprechende Verordnung noch ein Entwurf hierzu vor. Auf weitere Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie, die nicht im artenschutzrecht- lichen Kontext, aber einerseits für die Natura 2000-Kulisse und im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung, andererseits in Verbindung mit den Regelungen des Umweltschadensgesetzes (USchadG) auch außerhalb von Schutzgebieten Relevanz erlangen können, wird bei Bedarf ebenfalls eingegangen. Eine besondere Planungsrelevanz beschränkt sich aber nicht nur auf die eingangs fokussierten artenschutzrechtlichen Aspekte (oder Natura 2000 / Umweltschadens-

2 Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass solche Arten ggf. im Rahmen von Tätigkeiten oder Vorhaben artenschutzrechtliche Relevanz erlangen können, bei denen es sich nicht um zulässige Vorhaben nach Zuordnung des § 44 Abs. 5 Satz 1 BNatSchG handelt.

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2026 B 27 Schömberg-Balingen: Faunistisch-floristische Planungsraumanalyse

fragen), wozu sich ausführliche Erläuterungen insbesondere bei Trautner und Reck et al. (2021) und Trautner et al. (2025) finden. Denn obwohl im Rahmen der Prüfung und Bewältigung der Eingriffsregelung (§ 13 ff. BNatSchG) einerseits, und der ar- tenschutzrechtlichen Sachverhalte (§ 44 ff. BNatSchG) andererseits, Synergieeffekte für geschützte Arten bestehen (können), sind beide Rechtsmaterien unabhängig von- einander anhand der unterschiedlichen Prüfinhalte und -maßstäbe abzuarbeiten. Auch aus Bewertungen im Rahmen der Eingriffsregelung, die sich sowohl auf be- sonders geschützte als auch auf nicht geschützte Arten erstrecken, können wesentli- che Planungsaspekte und Restriktionen entstehen. Dies gilt aus fachlicher Sicht in besonderem Maße dann, wenn Arten betroffen sind, bei denen erhebliche Auswir- kungen besonderer Schwere im Sinne der Bundeskompensationsverordnung (BKompV, unabhängig von deren Anwendungsbereich) erwartet werden können und insoweit eine artspezifische Erfassung, Bewertung und Maßnahmenableitung vorzu- sehen ist. Der bewertungsmethodische Fokus ist dabei auf gefährdete Arten höherer Gefährdungskategorien und Arten zu legen, für die Deutschland eine erhöhte Ver- antwortlichkeit für ihren weltweiten Schutz zukommt. Insoweit wurde ein entspre- chender Ansatz auch in der vorliegenden Planungsraumanalyse mit berücksichtigt. Hierauf wird im methodischen Teil noch eingegangen.

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B 27 Schömberg-Balingen: Faunistisch-Floristische Planungsraumanalyse 2026

3 Untersuchungsraum

3.1 Abgrenzung

Wie bereits ausgeführt, wurde für den Prüfraum zunächst ein Gesamtgebiet von ca. 2.563 ha seitens des Auftraggebers zugrunde gelegt (Teiluntersuchungsraum I: 1.718 ha, Teiluntersuchungsraum II: 845 ha, zur Lage vgl. Abb. 1). Für die weitere Analyse und Bewertung wird auf die Bereiche außerhalb des mehr oder minder geschlossenen Siedlungsraums fokussiert (vgl. Abb. 2 und Karten im Anhang). Das Untersuchungs- gebiet beginnt im Süden von Balingen, endet westlich von Schömberg und liegt in den Topografischen Karten TK 7718 und 7719.

Abb. 2 Lage der Teiluntersuchungsräume (TUR) I und II, Teilgebiete, Trassenva- rianten und Angaben zum Messtischblattquadranten (Kartengrundlage für diese und alle weiteren Abbildungen in diesem Bericht: Datenlizenz Deutschland - Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de - Version 2.0, https://www.govdata.de /dl-de/by-2-0).

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2026 B 27 Schömberg-Balingen: Faunistisch-floristische Planungsraumanalyse

3.2 Naturräumliche Gegebenheiten und landschaftliche Nut-

zung

Naturräumlich ist das Untersuchungsgebiet dem Naturraum „Südwestliches Albvor- land“ zuzurechnen. Die hügelige, durch Wiesen, Senken und Bachtäler gegliederte Wiesenlandschaft im Albvorland weist landschaftsprägend Streuobst- und Heckenbestände, daneben in re- levantem Ausmaß Ackerflächen auf. Betrachtet man die Landnutzung im Untersuchungsgebiet, ergibt sich, außerhalb der Siedlungsflächen, ein Bild, das von Offenland geprägt ist. Mit ca. 62 % der Gesamt- fläche beanspruchen landwirtschaftliche Flächen den größten Anteil des Untersu- chungsraums (Teiluntersuchungsraum „TUR I“ im Osten = 60 %, Teiluntersu- chungsraum „TUR II“ im Westen = 64 %). Auf Waldflächen entfallen in TUR I 5% und in TUR II 9 %. Die Siedlungen Balingen, Endingen, Dotternhausen und Schöm- berg werden durch die B 27 durchschnitten, Teile von Erzingen, Roßwangen und Dormettingen befinden sich randlich im Untersuchungsraum. Dieser wurde in wald- dominierte und offenlanddominierte Teilgebiete (TG) gegliedert. Bei der Nomenkla- tur wird der Gebietsnummer das Kürzel des Teiluntersuchungsraumer (TUR I oder TUR II) vorangestellt, die arabischen Zahlen beginnen im Nordosten und enden im Südwesten (zur Lage vgl. Abb. 2). Besonderheiten des Untersuchungsgebietes sind die Schiefer- und Kalkabbaustätten bei Dotternhausen und Dormettingen sowie angrenzend am Plettenberg.

3.3 Auswertung landesweiter Fachplanungen und Schutz-

gebiete

Für die Daten wurden primär der Kartendienst der LUBW (UDO) und des Landes- amts für Geoinformation und Landentwicklung (LG) mit Abfragestand Januar 2026 genutzt. Zudem wurden Flächen des landesweiten Artenschutzprogramms (ASP) ab- gefragt.

3.3.1 Natura 2000 Das FFH-Gebiet (7718-341) „Kleiner Heuberg und Albvorland bei Balingen“ (Re- gierungsbezirk Tübingen) reicht in beide Teiluntersuchungsräume, das FFH-Gebiet 7818-341 „Prim-Albvorland“ (Regierungsbezirk Freiburg) in den TUR II herein. Ab- schnitte der Neubauvarianten 2 und 4 queren das erstgenannte in TG I-12. Letztge- nanntes Gebiet wird bereits durch die bestehende B 27 in TG II-6 durchschnitten, dabei laufen alle Trassenvarianten außerhalb dieses FFH-Gebietes zusammen (vgl. Abb. 3). Die Vogelschutzgebiete „Wiesenlandschaft bei Balingen“ (7717-441) und „Süd- westalb und Oberes Donautal“ (7820-441) befinden sich ca. 500 m nördlich bzw. südlich des Teiluntersuchungsraum TUR I (vgl. Abb. 3).

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B 27 Schömberg-Balingen: Faunistisch-Floristische Planungsraumanalyse 2026

Abb. 3 Lage der FFH-Gebiete und Naturschutzgebiete sowie Trassenvarianten. Die Inhalte der über 20 Jahre alten Managementpläne zu den im Gebiet befindlichen Natura 2000-Gebieten wurden gesichtet. Im Standarddatenbogen (SDB) für den ge- samten MaP Kleiner Heuberg (Stand: 12/2004) sind die in Tab. 1 aufgeführten FFH- Lebensraumtypen (FFH-LRT) beschrieben: Tab. 1 FFH-Lebensraumtypen (LRT) aus Standarddatenbogen Kleiner Heuberg und Albvorland bei Balingen.

An besonderen Arten werden vor über 20 Jahren noch Brutvorkommen von Braun- kehlchen, Wachtel, Neuntöter und als Wintergast Raubwürger genannt, zudem die Säugetierart Sumpfspitzmaus. Der gesamte MaP Prim-Albvorland (Stand: 12/2004) listet die in Tab. 2 enthaltenen FFH- Lebensraumtypen.

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2026 B 27 Schömberg-Balingen: Faunistisch-floristische Planungsraumanalyse

Tab. 2 FFH-Lebensraumtypen (LRT) aus dem Standarddatenbogen Prim-Albvor- land.

Als bedeutend werden die großflächigen und hervorragend ausgebildeten Vorkom- men von Mageren Flachland-Mähwiesen sowie Brutgebiete von Raubwürger, Hei- delerche, Braunkehlchen, Roter Milan und Neuntöter in der kleinbäuerlichen Kultur- landschaft des südwestlichen Albvorlands (Stand vor über 20 Jahren) genannt. Genannte Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie sind Gelbbauchunke, Groppe, Steinkrebs, Frauenschuh und das Grüne Koboldmoos. Dagegen sind in keinem der beiden MaP Nennungen von Hirschkäfer, Kreuzkröte, Kammmolch, Spanische Flagge, Windelschneckenarten bzw. von weiteren Vogelar- ten enthalten. Im Untersuchungsraum sind jeweils nur kleine Anteile der FFH-Gebiete enthalten. Im FFH-Gebiet „Kleiner Heuberg und Albvorland bei Balingen“ sind das Gebiet „Dautmergen-Ost“ in TG II-1, randlich das „Riedbachtal“ in TG I-13, das „Katzen- bachtal“ in TG I-11 und I-12 und das Gebiet „Dotternhausen-Ost“ in TG I-10 inklu- diert. Teilgebiete des FFH-Gebiets „Prim-Albvorland“ im Untersuchungsraum sind der östliche Teil des „NSG Schwarzenbach westlich Schömberg“ in TG II-6 und II- 7 und die östliche Hälfte des „Killwiesbach östlich Zimmern u. d. Burg“ in TG II-5. In den FFH-Gebieten im Untersuchungsraum werden nach vorliegenden Daten ins- besondere 6 naturnahe Abschnitte von Mittelgebirgsbächen mit dem prioritären Le- bensraumtyp „Auenwäldern mit Erle, Esche, Weide (LRT 91E0*)“geschützt, davon einer mit Erhaltungszustand A in TG I-12. Dieser wird durch die Varianten Var. 2 und Var. 4 in TG I-12 gequert. Er beginnt an der bestehenden B 27. Hinzu kommen 4 „feuchte Hochstaudenfluren (LRT 6430)“ in Teiluntersuchungsraum TUR II. 56 „Magere Flachland-Mähwiesen (LRT 6510)“ innerhalb der FFH-Gebiete unterliegen dem Natura-2000 Schutz, außerhalb befinden sich viele weitere als gesetzlich ge- schützte Biotope kartierte Magere Flachlandmähwiesen (vgl. Karte 3 im Anhang). Hinzu kommen Fließgewässer mit flutender Wasservegetation (LRT 3260) mit gut erhaltenen Vorkommen am Zimmernertalbach und dessen Fortsetzung als Schmell- bach/Zimmernertalbach in TG II-6 und II-7. Lebensstätten von Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie sind nur im Teiluntersu- chungsraum TUR II im MaP Prim-Albvorland für Steinkrebs im Killwiesbach in TG

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II-5 und für die Groppe im Schmellbach/Zimmernertalbach in den TG II-6 und II-7 abgegrenzt. Von der Bachmuschel (s. an späterer Stelle) liegen nur Altdaten (zuletzt Leerschalen) aus dem Gebiet vor.

3.3.2 Gesetzlich geschützte Biotope Im Untersuchungsraum befindet sich eine Reihe an Biotoptypen der landesweiten Offenlandbiotopkartierung, davon sind 5 Hauptgruppen im TUR I und 7 in TUR II (s. Tab. 3, zur Lage s. Karte 3 im Anhang). Tab. 3 Typ (Hauptgruppen) sowie Größe [in m²] der kartierten Offenlandbiotope nach Daten der LUBW, die (zumindest teilweise) im Teiluntersuchungs- raum I und II liegen. Ergänzend sind die FFH-Mähwiesen-Verlustflächen aufgeführt (zur Lage s. Karte 3 im Anhang).

Offenland-Biotopkartierung (zu Hauptgruppen zusammengefasst) TUR I [m²] TUR II [m²]

Altarme, natürliche und naturnahe Bereiche stehender Binnengewässer einschließ- 778 2.520 lich ihrer Ufer (einschließlich des Bodensees), Moorgewässer Feldhecken, Feldgehölze 149.456 103.778 Felsbildungen, Block-, Schutt- und Geröllhalden, Höhlen, Dolinen, Binnendünen, 674 Lehm- und Lösswände Gebüsche und naturnahe Wälder trockenwarmer Standorte jeweils einschließlich 10.032 ihrer Staudensäume Magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen 2.015.881 1.319.036 FFH-Mähwiesen-Verlustflächen3 -36.594 -29.688 Moore, Sümpfe, Röhrichtbestände, Riede, Gewässervegetation 26.699 57839 Naturnahe Bruch-, Sumpf-, Auwälder 159.169 9.503

Im Untersuchungsraum befinden sich weitere Biotoptypen der Waldbiotopkartie- rung (WBK) aus identischen Kategorien der Offenlandkartierung sowie zwei zusätz- liche Biotoptypen („Quellbereiche …“ und „Tobel …“). Tab. 4 Größe der kartierten Waldbiotope nach Daten der LUBW, die (zumindest teilweise) im Teiluntersuchungsraum I und II liegen (zur Lage s. Karte 3 im Anhang).

Wald-Biotopkartierung (zu Hauptgruppen zusammengefasst) TUR I TUR II

Feldhecken, Feldgehölze 6.475 Moore, Sümpfe, Röhrichtbestände, Riede, Gewässervegetation 14.273 Nicht geschützte Biotope 13.694 Quellbereiche, natürliche und naturnahe Bereiche fließender Binnengewässer ein- 44.512 5.847 schließlich ihrer Ufer, regelmäßig überschwemmte Bereiche Tobel und Klingen im Wald, Kare und Toteislöcher im Wald mit naturnaher Be- 24.688 10.403 gleitvegetation

3 Übermittelt durch den Auftraggeber

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Im Folgenden wird nur auf die in den Teiluntersuchungsräumen nachgewiesenen na- turschutzfachlich besonders relevanten Biotope eingegangen. Der Großteil der als FFH-Lebensraumtyp geschützten Mageren Flachland-Mähwie- sen im Untersuchungsraum liegt außerhalb von Natura 2000-Schutzgebieten und ist über große Bereiche hinweg in einem guten bis teilweise sehr guten Erhaltungszu- stand, landschaftsprägend und eng miteinander vernetzt. Im Teiluntersuchungsraum TUR I befinden sich 201 ha, in TUR II 132 ha FFH-Mähwiesen (vgl. Karte 3 im Anhang). Im 100 m Korridor der einzelnen durchgängigen Varianten befinden sich zwischen 12,5 und 23,5 ha FHH-Mähwiesen. Diese sind in Tab. 5 nach Gesamtfläche aufstei- gend sortiert. Tab. 5 FFH-Mähwiesen (aus Daten der LUBW) gepuffert im 100 m Korridor der Varianten, Angaben in Hektar.

Variante durchgängig TUR I TUR I Gesamt

Var. 3B 12,5 12,6 25,0 Var. 4 14,3 12,5 26,8 Var. 3E 14,5 12,6 27,1 Var. 3x 14,6 12,6 27,2 Var. 6 16,2 18,3 34,5 Var. 3F 16,5 12,6 29,1 Var. 1 21,9 12,6 34,5 Var. 2 23,2 12,5 35,8 Teilvariante Var. 5 2,4 0,0 2,4 Var.N-A1 12,6 0,0 12,6 Var.N-B1 8,5 0,0 8,5 Var.N-B2 7,6 0,0 7,6 Var.N-B3 9,7 0,0 9,7 Gesamtergebnis 174,5 106,2 280,6

Beide Teiluntersuchungsräume weisen jeweils rund 2 % FFH-Mähwiesen-Verlust- flächen (Stand: 2023, übermittelt vom Auftraggeber) auf. Außerhalb von Natura 2000-Schutzgebieten sind ebenfalls die FFH-Lebensraumty- pen Auwälder mit Erle, Esche und Weide, feuchte Hochstaudenfluren und Fließgewässer mit flutender Wasservegetation anzutreffen. Im Untersuchungs- raum befinden sich zudem mindestens zwei naturschutzfachlich sehr bedeutsame Vorkommen von Kalk-Magerrasen (LRT 6210): Zum einen ein versaumter Mager- rasen an einer südexponierten Straßenböschung der B 27 an einem Felsanschnitt zwi- schen Dotternhausen und Schlichemtal in TG II-4 (Biotop „Halbtrockenrasen in Steilböschung über der B 27“) und zum anderen Magerrasenkomplexe in Magerwei- den am Osthang des Schlichemtals südlich der B 27 in TG II-3 auf dem „Kälberrain“ und am „Palmbühl“ (z. B. Biotop „Halbtrockenrasen „Palmbühl“ NO Schömberg).

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Die Flächen auf dem Kälberrain und am Palmbühl sind in einem guten Zustand für Flora und Fauna und scheinen in den letzten Jahren durch Maßnahmen (Entbu- schung, Beweidung) aufgewertet worden zu sein, so dass eine größere Ausdehnung der Kalk-Magerrasen zu erwarten ist, als sie bislang im Zuge der Offenland-Biotop- kartierung erfasst wurde. Dies konnte auch im Rahmen der Übersichtsbegehung fest- gestellt werden. Eine große Besonderheit im Gebiet sind außerdem die stillgelegten Flächen des Schiefersteinbruchs in TG II-2, ein an naturschutzfachlich wertvollen Biotopen rei- ches Gebiet (vgl. Lachenmaier 2025), in großen Teilen beweidet, mit u. a. kleinen Magerrasen (Biotop „Magerrasen nördlich Giebel“), Sümpfen, Feuchtgebüschen, Land-Schilfröhrichten, vegetationsarmen Tümpeln und einem von Grundwasser ge- speisten See mit großem Ufer-Schilfröhricht. Des Weiteren kommen im Gebiet einige größere Nasswiesen mit Vorkommen ge- fährdeter Pflanzenarten vor. Im Untersuchungsraum sollten vorrangig Beeinträchtigungen von Mageren Flach- landmähwiesen (auch aufgrund deren landes- und bundesweit kritischen Bestandssi- tuation), der Nasswiesen, des FFH-Lebensraumtyps Auwald sowie des FFH-Lebens- raumtyps Kalkmagerrasen (soweit überhaupt potenziell betroffen) vermieden wer- den.

3.3.3 Naturschutzgebiete und flächenhafte Naturdenkmale In den Kulissen der FFH-Gebiete befinden sich die Naturschutzgebiete „Riedbach- tal, Nr. 4.136“ in TG I-13 und „Schwarzenbach, Nr. 4.270“ in TG II-6 und II-7), wobei nur letztgenanntes durch die bestehende B 27 durchschnitten wird. Die mit Schafen beweideten Talhänge im Riedbachtal weisen Magerrassen, Hecken und Obstwiesen auf. Der Schutzweck des NSG ist die Erhaltung der vielfältigen Streu- obst- und Heckenlandschaft als wertvoller Lebensraum zahlreicher vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten, insbesondere stark gefährdeter Vogelarten. Der naturnahe Schwarzenbach wird von schmalem Auwaldresten begleitet. Im Osten des Tales befinden sich Magerwiesen und Seggenriede. Wesentlicher Schutzzweck ist die Erhaltung, Pflege und Verbesserung eines vielfältig strukturieren Landschaftstei- les. Ein flächenhaftes Naturdenkmal („Schluchtwald-Billenbach) liegt in TG I-10 (siehe Karte 2).

3.3.4 Sonstige zu berücksichtigende Naturschutzfachdaten und -pla- nungen Flächen des Artenschutzprogramms (ASP-Flächen) sind im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden (Stand: 2022). Die nächstgelegenen ASP-Flächen von Heidelerche,

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Berglaubsänger, Blauflügeliger Ödlandschrecke4, Elegans-Widderchen, des Nacht- falters Perizoma obsoletaria sowie von Berg-Blasenfarn, Heideröschen, Augenwurz, Grauem Sonnenröschen, Bleichem Schöterich, Sprossender Fransenhauswurz, Au- genwurz und den Moosen Ohnzahn-Kissenmoos, Ctenidium procerrimum sowie Hypnum vaucheri befinden sich mindestens 1,2 km südlich des Untersuchungsgebie- tes am Albtrauf im Bereich Plettenberg, Schafberg und Lochenstein. Im Untersu- chungsgebiet besteht strukturell kein Habitatpotenzial bzw. besonderer Schutzbedarf für diese Arten. ASP-Flächen für die Dicke Trespe (Bromus grossus) befinden sich ca. 4,5 km nord- westlich bei Rotenzimmern und Rosenfeld-Leidringen. Vorkommen dieser Art kön- nen im Untersuchungsgebiet nicht ausgeschlossen werden; auf sie wird an späterer Stelle noch eingegangen. Nach den bei der LUBW verfügbaren Daten zum landesweiten Biotopverbund (vgl. Karte 4 im Anhang, dort nur angeschnitten dargestellt) verlaufen zwei international bedeutsame Korridore des Generalwildwegeplans, die vorrangig größeren waldbe- wohnenden Säugetierarten dienen sollen, ca. 1 km südlich des Untersuchungsraums (Plettenberg – Hechingen und Plettenberg-Renquisthausen). Diese werden von kei- ner der Trassenvarianten gequert und spielen nach fachgutachterlicher Einschätzung im vorliegenden Fall planungsbezogen auch keine bedeutende Rolle. Kernflächen des Biotopverbunds im Offenland sowie Flächen aus dem Biotopverbund Gewässer- landschaften sind im Gebiet vorhanden, sie sind in Karte 4 aufgenommen.5 Insbeson- dere Kernflächen des mittleren Standortbereichs sind in beiden Teiluntersuchungs- räumen großflächig vorhanden. Teilräume der landesweiten Feldvogelkulisse (Trautner und Steiner et al. 2023) be- finden sich in beiden Teiluntersuchungsräumen in TG I-10, II-5 und II-6 (vgl. Karte 4).

4 Besonders schützenswert sind hier die höher gelegenen Vorkommen auf der Schwäbischen Alb. 5 Auf die zusätzliche Aufnahme der Suchräume wurde in der Karte verzichtet. Im Rahmen der Pla- nung sind diese aber ggf. zusätzlich zu berücksichtigen bzw. heranzuziehen.

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4 Vorhabenspezifische Wirkfaktoren

Auf Basis von bereitgestellten Unterlagen und Angaben durch den Vorhabenträger sowie von fachgutachterlichen Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten wurden die im Rahmen der Umsetzung des gegenständlichen Vorhabens zu erwartenden Wirk- faktoren überschlägig ermittelt. Ihre Klassifikation erfolgte in Anlehnung an das Fachinformationssystems des Bundesamtes für Naturschutz zur FFH-Verträglich- keitsprüfung, nähere Definitionen können dort abgerufen werden (ffh-vp-info.de). Im Folgenden sind zunächst alle als relevant eingestuften Wirkfaktoren aufgelistet, die Bewertung ihrer Bedeutung wird erst an späterer Stelle vorgenommen (überschlä- gige Wirkanalyse). Entsprechend der Planungsphase und der Zielsetzung des vorlie- genden Dokuments erfolgt dies allerdings lediglich summarisch im Hinblick auf Un- tersuchungsanforderungen im Rahmen der Darstellung in Kap. 0. Für mit * markierte Wirkfaktoren wird zwar eine grundsätzliche Relevanz angenom- men, im vorliegenden Fall sind aber allenfalls sehr geringe Wirkungen zu erwarten, auf Basis derer keine (wesentlichen) Beeinträchtigungen des Naturhaushalts bzw. speziell für die Fauna postuliert werden können und die keine Relevanz für die vor- zusehenden Untersuchungen entfalten. Baubedingt:  Direkter Flächenentzug (darunter auf dieser Ebene subsummiert auch: Direkte Veränderung von Vegetations- / Bio- topstrukturen, Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes, Veränderung der morphologi- schen Verhältnisse)  Veränderung der Temperaturverhältnisse*  Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität  Akustische Reize  Optische Reizauslöser / Bewegung  Licht  Erschütterungen / Vibrationen*  Stoffliche Einwirkungen (v. a. Fließgewässer und Natura 2000)

Anlagebedingt:  Direkter Flächenentzug (darunter auf dieser Ebene subsummiert auch: Direkte Veränderung von Vegetations- / Bio- topstrukturen, Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes, Veränderung der morphologi- schen Verhältnisse)  Veränderung der Temperaturverhältnisse*  Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität  Optische Reizauslöser / Bewegung

Betriebsbedingt

 Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität

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 Akustische Reize  Optische Reizauslöser / Bewegung  Licht (nicht im Regelbetrieb einer Bundesstraße, aber bei zugeordneten Bau- werken wie PWC, Tunneln, etc.)  Stoffliche Einwirkungen (v. a. Fließgewässer und Natura 2000)

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5 Übersicht der zu erwartenden Arten bzw. Arten-

gruppen besonderer Planungsrelevanz

5.1 Vorbemerkungen

Die Definition von Arten besonderer Planungsrelevanz, die überwiegend in Pla- nungsvorhaben der letzten Jahre zugrunde gelegt wurde und an Albrecht et al. (2014) mit einem engen Fokus auf „europarechtlich geschützte Arten“ anknüpft, greift zu kurz. Mit ihr ist fachgerechte Berücksichtigung der Fauna ebenso wie die der Flora im Sinne des Schutzes wildlebender Arten und der biologischen Vielfalt nicht aus- reichend gewährleistet (s. dazu vertiefend bei Trautner und Reck et al. 2021, Trautner et al. 2025 für Insekten; bzgl. Pflanzen auch bereits Kaiser 2018). Neben den vor europarechtlichem Hintergrund geschützten Arten im Kontext des § 44 BNatSchG (Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie europäische Vogel- arten) sind vielmehr in besonderem Maße auch die sonstigen gefährdeten Arten und diejenigen, für die eine herausgehobene Verantwortlichkeit Deutschlands für den Arterhalt unter weltweiten Gesichtspunkten besteht, in den Blick zu nehmen.6 Diese sind über die vor europarechtlichem Hintergrund geschützten Arten nicht ausrei- chend repräsentiert. Daher ist ein methodischer Ansatz bei der Ableitung von Arten besonderer Planungs- relevanz und eines vorhabenspezifischen Prüfprogramms geboten, der über den vor- habenbezogenen besonderen Artenschutz nach § 44 BNatSchG (und den Gebiets- schutz) hinausgeht. Gleichwohl ist etwa eine lückenlose Berücksichtigung aller ge- fährdeten Arten schon aufgrund deren sehr hoher Anzahl in der Praxis nicht umsetz- bar. Ein methodischer Mindestansatz ist die bereits vor Jahrzehnten (etwa bei Riecken 1992 und Reck 1992) vorgeschlagene und praktizierte Untersuchung einer Kombination von so genannten „Standardartengruppen“ in Planungsvorhaben, deren konkrete Auswahl von den Vorhabeneigenschaften und der Ausstattung des Pla- nungsgebiets abhängig gemacht wird, in einer aktualisierten Fassung. Zudem kann bzw. muss – auch abhängig von der Planungsebene, dem jeweiligen Kenntnisstand und weiteren Faktoren – in der artbezogenen Bewertung und der artspezifischen Maßnahmenableitung auf solche Arten fokussiert werden, bei denen erhebliche Aus- wirkungen besonderer Schwere im Sinne der Bundeskompensationsverordnung (BKompV, unabhängig von deren Anwendungsbereich) erwartet werden können. Auch Letztgenannte sieht für solche Arten insoweit eine artspezifische Erfassung, Bewertung und Maßnahmenableitung vor. In der Regel handelt es sich dabei unter Bezug auf das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben PLAIN (Trautner et al. 2025) um die Arten mit Einstufung R (Extrem selten), 1 (Vom Aussterben bedroht) oder 2 (Stark gefährdet) der bundesweiten Roten Listen. Hinzu können Arten bzw.

6 In diesem Sinn auch BVerwG, Hinweisbeschl. v. 2.10.2014 - 7 A 14.12, Rn. 18; vgl. auch BVerwG 7 A 2.15, Urt. v. 9.2.2017, Rn. 193 (Elbvertiefung): Im Rahmen der Umweltprüfung eines Vorha- bens, welche Arten direkt oder indirekt betroffen sein können, ist „besonderes Augenmerk [...] – auch im Hinblick auf das Schutzgut der Artenvielfalt – auf die gefährdeten Arten zu richten. Unter diesen sind wiederum vorrangig solche Arten zu behandeln, für die unter biogeografischen Aspek- ten eine besondere Schutzverantwortung besteht.“

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Funktionen nach weiteren Kriterien treten, auf die hier nicht näher eingegangen wer- den kann (s. dazu vertiefend bei Trautner und Reck et al. 2021). Eine Reihe an europäischen Vogelarten wird zwar bei avifaunistischen Erhebungen ebenfalls erfasst (qualitativ mit Abschätzung ihrer Häufigkeit oder ebenfalls quanti- tativ), wird aber bei weiter Verbreitung und günstigem Erhaltungszustand zumeist nicht einzeln behandelt, ggf. in „Gilden“ ähnlichen Anspruchs zusammengenfasst. Diese Arten, bei Albrecht et al. (2014) zu denjenigen mit allgemeiner Planungsre- levanz gerechnet, spielen i. d. R. auch für die spezifische Ableitung des Untersu- chungsprogramms keine oder eine allenfalls untergeordnete Rolle. Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie (soweit nicht auch solche des Anhangs IV oder mindestens stark gefährdet) entfalten zwar eine besondere Relevanz im Na- tura 2000-Schutzgebietskontext. Außerhalb von Schutzgebieten ist insbesondere aber der Vorbeugung möglicher Biodiversitätsschäden bei nicht erkannten Beein- trächtigungen durch geeignete Berücksichtigung im Planungsprozess und der Vor- habenrealisierung vorzubeugen. Hieraus ist nicht grundsätzlich eine Notwendigkeit der Erfassung abzuleiten, sondern vorhabenabhängig zu differenzieren. Bei bestimmten Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie kann je nach Planungs- ebene und Verhältnissen im Untersuchungsraum ggf. eine Potenzialermittlung aus- reichend sein, insbesondere wenn aus weitergehenden Erfassungen keine primär pla- nungsrelevanten Informationen zu erwarten sind. Auf solche Fälle wird erläuternd in den nachfolgenden Kapiteln eingegangen. Biotope (inkl. FFH-Lebensraumtypen) wurden nach landesweit vorliegenden Daten für den Raum ermittelt, ebenso (zumindest) Kernflächen des landesweiten Bio- topverbunds (s. Kap. 3.3). Hierzu bedarf es an dieser Stelle nur insoweit einer An- merkung, dass charakteristische Arten zu FFH-Lebensraumtypen in Baden- Württemberg bzgl. der Fauna i. d. R. nicht oder allenfalls exemplarisch in Manage- mentplänen benannt sind und im weiteren Planungsprozess ggf. ergänzend heraus- gearbeitet werden müssten. Zielarten für den Biotopverbund im Offenland sind in einer Arbeitshilfe gelistet (Trautner 2021) und im Rahmen der vorgesehenen Un- tersuchungen berücksichtigungsfähig.

5.2 Methodisches Vorgehen

5.2.1 Datenrecherche und Bereitstellung Für den Raum erfolgte zunächst eine Datenbankabfrage hinsichtlich europarechtlich geschützter Tierarten7 des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie der für die Schutz- gebietskulisse Natura 2000 relevanten Arten des Anhangs II. Dabei wurde ein eige- nes EDV-Tool genutzt, in dem die Verbreitungsangaben des Bundesamtes für Natur- schutz (BfN 2019) mit Stand 2019 hinterlegt sind. Ergänzend wurde anhand des

7 Bei Pflanzenarten wurde mit Ausnahme der Dicken Trespe, auf die noch eingegangen wird, nach überschlägiger Sichtung keine Relevanz im vorliegenden Fall gesehen.

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zwischenzeitlich neu erschienenen Datenstands des BfN aus den europarechtlich be- gründeten Berichtspflichten geprüft, ob Änderungen vorlagen. Es wurden zudem Daten v. a. aus dem Artenschutzprogramm (ASP) abgefragt und kursorisch (nicht vollständig8) Angaben aus Datenblättern zu geschützten Biotopen sowie weiteren Schutzgebieten gesichtet. Im Hinblick auf weitere ggf. relevante Da- ten wurden Artensteckbriefe der LUBW, Verbreitungsangaben zu Brutvögeln im Land (u. a. Webseite der OGBW), verfügbare Daten aus der Landesdatenbank Schmetterlinge Baden-Württemberg des Naturkundemuseums Karlsruhe, Verbrei- tungsdaten zu den Amphibien und Reptilien aus der landesweiten Kartierung (LAK), aus weiteren Grundlagenwerken (u. a. Heuschrecken. Libellen), der eigenen Daten- bank zu Laufkäfern des Landes sowie das FloraWeb des Bundesamtes für Natur- schutz gesichtet und ausgewertet. Des Weiteren wurden aus dem Raum Balingen vorliegende und verfügbare Arten- schutzgutachten recherchiert und gesichtet, um ggf. weitere Daten sowohl über Vor- kommen europarechtlich geschützter als auch weiterer naturschutzfachlich beson- ders relevanter Tierarten zu erhalten (Zitate sind im Folgenden jeweils bei den ent- sprechenden Artengruppen aufgeführt). Ergänzend wurden bürgerwissenschaftliche Online-Portale (inaturalist.org, observation.org) stichprobenartig nach Artmeldun- gen aus dem Raum durchsucht.9 Außerdem erfolgte eine Abfrage bei der unteren und höheren Naturschutzbehörde zu weiteren ggf. verfügbaren Artdaten (Stand April 2026). Von der Fa. HOLCIM wurden Gutachten der Flächenagentur Baden-Würt- temberg und eine Bachelorthesis zur Verfügung gestellt (s. u.). Des weiteren wurden Daten lokaler Artkenner, der Fischereiforschungsstelle Lan- genargen, der höheren Fischereibehörde, des Biberbeauftragten, der Gewässerwarte, der Forstwirtschaft und der Jagdverbände (inkl. Tierfund-Kataster) angefragt und - soweit Rückmeldungen bei Berichtslegung vorlagen – bei Relevanz berücksichtigt.

5.2.2 Übersichtsbegehungen und Auswertung Die Trassenkorridore wurden nach Vorauswertung unter Einbezug einer Sichtung von Luftbildern an einer Reihe von Terminen zwischen September 2025 und Juni 2026 von erfahrenen Tierökologen sowie Flora-/Vegetationskundigen begangen. Da- bei wurde gezielt auf das Vorhandensein von Flächen und Habitatstrukturen geprüft, welche Vorkommen europarechtlich geschützter Arten oder aus anderen Gründen naturschutzfachlich besonders planungsrelevanter Arten erwarten oder möglich er- scheinen lassen. Der Bearbeitungszeitraum bot die Möglichkeit, unterschiedliche jahreszeitliche Aspekte im Gelände zu nutzen.

8 Aufgrund von Erfahrungen sind für die vorliegende Fragestellung relevante artbezogene Angaben insbesondere in der Biotopkartierung nur selten vorhanden, sodass der Aufwand für eine vollstän- dige Prüfung nicht gerechtfertigt gewesen wäre. 9 Eine Vollständigkeit kann hier gleichwohl nicht erreicht werden.

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Ggf. wurde versucht, bereits im Rahmen der Übersichtsbegehungen Nachweise ent- sprechender Arten zu erbringen. Solche wurden protokolliert und sie werden bei Re- levanz im Text benannt oder ggf. zusätzlich in Abbildungen aufgenommen. Die im Feld erhobenen Geodaten, ggf. erbrachte Artnachweise sowie aufgrund der Landschaftsstruktur und -nutzung abgegrenzte Potentialflächen wurden anschlie- ßend anhand der Luftbilder und unter Zuhilfenahme der LUBW-Daten bereinigt und ergänzt. Während Siedlungsfläche und die Fläche größerer Straßen sowie anderer ggf. großflächigerer Infrastrukturen keine Berücksichtigung fanden, wurden poten- ziell geeignete Flächen/Strukturen für Arten wie z. B. Zauneidechse und Haselmaus vor dem Hintergrund der im Gebiet vorgefundenen Potenziale abgeschätzt und nach- getragen. Es ist allerdings hervorzuheben, dass diese Zuweisungen lediglich orien- tierenden Charakter haben können: Die Planungsraumanalyse ist keine eigenständige Erfassung, sondern bereitet eine solche vor. Arten besonderer Planungsrelevanz wurden einerseits orientiert an Albrecht et al. (2014) abgeleitet, die dort angesetzten Kriterien wurden jedoch auf Basis der Erläu- terungen in Trautner und Reck et al. (2021) und Trautner et al. (2025) entsprechend erweitert, damit u. a. auch stark gefährdete Arten10 ohne besonderen gesetzlichen Schutzstatus adäquate Berücksichtigung finden. Bei Insektenarten wurde die Matrix in Trautner et al. (2025) in Verknüpfung von Standardartengruppen und Grob-Le- bensraumtypen für eine auf das Projektgebiet bezogene Auswahl der zu berücksich- tigenden Artengruppen angewendet (s. dazu Anhang Kap. 9.2). Zielarten des landes- weiten Biotopverbunds im Offenland aus der Liste bei Trautner (2021) wurden zu- sätzlich berücksichtigt, auch wenn sie einer geringeren Gefährdungsklasse zugeord- net sind. Die erste „Rohliste“ im Bearbeitungsprozess war sehr umfangreich11 und wurde in einem weiteren Schritt auf der Grundlage einer Vorauswertung zu Biotopen sowie der im Feld gewonnenen Gebietsinformationen nach fachgutachterlicher Einschät- zung ohne weitere Differenzierung um diejenigen Arten bereinigt, bei denen ein Vor- kommen auszuschließen oder allenfalls mit so geringer Wahrscheinlichkeit zu erwar- ten ist, dass ein solches planerisch nicht unterstellt werden kann bzw. muss. Zudem wurden einzelne Arten herausgenommen, bei denen es sich nach derzeitigem Kenntnis- bzw. Einschätzungsstand um expansive Arten handelt, deren Gefähr- dungseinstufung in der derzeitigen Fassung der Roten Liste nicht mehr zugrunde ge- legt werden sollte, sondern bei denen eine Neueinstufung in der Rote-Liste anzuraten ist. Diese Arten sind in 9.2Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. dokumentiert. Danach verbliebene Arten wurden insoweit eingestuft, ob durch die Projektwirkun- gen überschlägig vor dem Hintergrund der vorgesehenen Varianten eine Betroffen- heit bestehen könnte, ob aus den gegenständlichen Messtischblättern TK 7718 und

10 S. in Kap. 5.1 zur Zuweisung dieser Arten als Regelfall für zu erwartende erhebliche Beeinträch- tigungen besonderer Schwere im Sinne der BKompV (unabhängig von deren Anwendungsbe- reich). 11 Rd. 1.800 Datensätze zu Insekten (ohne spezifisch lichtempfindliche Artengruppen)

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7719 bzw. angrenzend Vorkommen bekannt sind, und ob im Untersuchungsgebiet Habitatpotenziale vorhanden sind. Diese Arten sind in Tab. A3 im Anhang gelistet. Die Checklisten zu den Arten der Anhänge IV und II der FFH-Richtlinie sind eben- falls im Anhang dokumentiert (vgl. Tab. A1 und Tab. A2 im Anhang). Für diese Arten wird in den jeweiligen nachfolgenden Kapiteln auch darauf einge- gangen, ob bereits Untersuchungsbedarf für den Varianten-Entscheid gesehen wird, oder erst auf Ebene der Genehmigungsplanung für eine konkret ausgewählte Vari- ante. Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die ermittelten Artenpotenziale nicht vollständig alle möglichen Artenvorkommen im Gebiet abbilden können, sondern auf das Spektrum fachlich bedeutsamer und für das Vorhaben ggf. relevanter Arten im Gebietszusammenhang nach fachgutachterlicher Einschätzung fokussieren.

5.3 Artenvorkommen/-potenziale und überschlägige Pro-

jektwirkungen für Arten (-gruppen)

5.3.1 Europäische Vogelarten Im Untersuchungsraum ist eine ganze Reihe von anspruchsvolleren europäischen Vogelarten zu erwarten oder bereits belegt, darunter gefährdete und gegenüber be- stimmten Störungen sensible Arten wie etwa die stark gefährdeten Baumhöhlenbrü- ter Wendehals (vorwiegend in Obstwiesen) sowie Grauspecht (Wald, teils auch Obstwiesen), die als Nahrung Wiesenameisen benötigen und daher auch in Gehölz- Offenland-Übergangsbereichen anzutreffen sind. Störungsempfindlich ist z. B. auch die Feldlerche, die im Rahmen der eigenen Geländebegehungen 2026 in den Acker- gebieten um Schömberg in TG II-5 und II-6, Erzinger Feld in TG I-10 und Kreuzbohl westlich Weilstetten in TG I-6 mit Revierverhalten beobachtet wurde. Die Beibe- obachtungen sind in Karte 4 im Kontext der Feldvogelkulisse als Punkte dokumen- tiert. In letztgenanntem Gebiet ermittelte das Planungsbüro StadtLandFluss (2023) 10 Reviere. Zum Ende der Zugzeit wurde auch ein Schwarzstorch überfliegend von den Verfassern beobachtet. Die bekannten Brutplätze liegen bislang außerhalb des Untersuchungsgebietes (nach Datenstand der uNB). Des Weiteren wurden eigene Beibeobachtungen von Dohle, Weidenmeise und Wiesen-Schafstelze notiert. An Gebäuden auf dem HOLCIM-Werksgelände in TG II-2 brüten Dohle und Wan- derfalke, im Umfeld mehrere Schwarzmilane. Vom HOLCIM-See nördlich der be- stehende B 27 liegen z. B. Nachweise von mehreren Brutpaaren Teichhuhn, Was- serralle, Weidenmeise und Zwergtaucher vor. Jener See in TG II-2 und der Schömberger Stausee südlich TG II-3 werden zudem von vielen Arten als Rastgebiet genutzt (z. B. Bartmeise, Bekassine, Beutelmeise, Blaukehlchen, Bruchwasser- läufer, Flussregenpfeifer, Gänsesäger, Krickente, Kuhreiher, Löffelente, Mittel- meermöwe, Pfeifente, Rötelschwalbe, Rotschenkel, Schellente, Seidenreiher, Weißbart-Seeschwalbe, Zwergschnepfe). Im weiteren Umfeld werden Äcker von Silberreiher und Kornweihe als winterlicher Rastplätze regelmäßig und z. T. lang andauernd genutzt (eig. Beob. bei Rosenfeld); daher ist eine solche Nutzung auch im Untersuchungsraum nicht auszuschließen. Bekannte bedeutsame Rastplätze des

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Mornellregenpfeifers befinden sich in ca. 4 km Entfernung auf der Hochfläche zwi- schen Täbingen / Gößlingen / Rotenzimmern. Reviere von Kuckuck und Wespen- bussard werden am nahe gelegenen Albtrauf vermutet und sind auch im Untersu- chungsgebiet nicht auszuschließen. Dagegen befinden sich keine Habitate für Berg- laubsänger und Heidelerche im Untersuchungsgebiet (mehrere Brutpaare aktuell vom Plettenberg und Schafberg bekannt). Die ehemaligen Vorkommen des Braun- kehlchens in spätschürigen Wiesen am Räpplesberg befinden sich ca. 700 m nördlich von TUR I und sind wie die Vorkommen bei Balingen-Ostdorf/Geislingen als ver- schollen bzw. erloschen eingestuft, gleiches wird für die ehemaligen Vorkommen der Grauammer vermutet (alle Angaben dieses Absatzes: Agster, pers. Mitt,). Für die Heidelerche wurden bislang noch erfolglose Biotopgestaltungsmaßnahmen im Be- reich des ehemaligen Schieferabbaus begonnen (Lachenmaier 2025). 12 Entsprechend Datenbankauszügen des RP Tübingen und der uNB Zollernalbkreis (Stand: 5/2026) liegen aus dem Untersuchungsgebiet Nachweise von Bluthänfling, Feldsperling, Gebirgsstelze, Goldammer, Neuntöter, Rotmilan, Schwarzmilan und Teichrohrsänger sowie von einigen weit verbreiteten Vogelarten vor. Aus dem Umfeld des Untersuchungsgebietes sind zudem Nachweise von Baumpieper, Baumfalke, Feldschwirl, Gelbspötter, Wendehals und als Wintergast Raubwür- ger aus den Streuobstwiesen in und nahe des Untersuchungsraumes (z. B. TG I-1) gemeldet. Im Bereich der Deponie Balingen liegen aus dem Jahr 2019 Meldungen vom Schwarzkehlchen vor. Ansonsten liegen zwar alte Meldungen des Rebhuhns aus dem Raum vor, jedoch sind den lokalen Artkennern keine aktuellen Vorkommen mehr bekannt. Aufgrund der Gesamt-Verbreitungssituation der Art ist das Rebhuhn im Untersuchungsraum nicht zu erwarten bzw. zumindest unwahrscheinlich (Geiß- ler-Strobel, pers. Mitt.). Westlich von Endingen in TG I-8 und westlich von Weilstetten in TG I-4 wurden im Rahmen der Biotopverbundplanung weitere Wendehals-Reviere festgestellt (Stadt- LandFluss 2023). Im MaP Kleiner Heuberg aus dem Jahr 2010 sind Baumfalke, Grauspecht, Hals- bandschnäpper, Neuntöter, Raubwürger, Wachtel und Wendehals südwestlich von Balingen angrenzend an den Teiluntersuchungsraum TUR I genannt und somit im Untersuchungsgebiet nicht auszuschließen. An den steilen Uferabbrüchen der Schliechem in TG II-3 und II-4 werden vom An- gelverein Balingen-Schömberg Maßnahmen für den Eisvogel durchgeführt. Die Art findet aber auch an der Eyach südlich von Balingen gute Habitatbedingungen zum Graben von Bruthöhlen vor. Desweitern erfolgte fachgutachterlicherseits eine Einstufung auf Grundlage der Kenntnisse aus dem Raum bzgl. potenzieller Brutvögel. 100 Arten kommt eine be- sondere Planungsrelevanz zu, die übrigen sind von allgemeiner Planungsrelevanz. Projektwirkungen und grundsätzlicher Untersuchungsbedarf: Bei Brutvögeln sind vorrangig a) die direkte Flächeninanspruchnahme, die bau- oder anlagebedingt

12 Zudem Flächenagentur Baden-Württ., E. Leitner (mdl. Mitteilung).

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zur temporären oder dauerhaften Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten führt, b) betriebsbedingte Störungen durch Lärm und ggf. zusätzliche optische Kom- ponenten sowie c) Mortalitätsereignisse durch Kollisionen mit Fahrzeugen als mög- liche Beeinträchtigungen zu betrachten. Aufgrund potenzieller Vorkommen z. B. der mäßig lärmempfindlichen Arten Hohl- taube, Sperlingskauz, Uhu, Waldkauz, Waldohreule sowie der Effektdistanz der Feldlerche sind sowohl Wald/Gehölze als auch kulissenfreies Offenland im 500 m- Umfeld der Trassenvarianten13 zu berücksichtigen (siehe Garniel und Mierwald 2012). Größere Stehgewässer im 500 m-Umfeld sind aufgrund potenzieller Vorkom- men z. B. der Wasserralle zu kartieren. Auch im Siedlungsbereich ist zwar z. B. mit dem oben genannten Girlitz oder der Türkentaube zu rechnen. Da dort aber voraussichtlich keine (erheblichen) Neubelas- tungen erwartet werden dürften, können die Bereiche in geschlossenen Ortschaften aus dem Untersuchungsraum Brutvögel ausgeklammert werden. Es wird davon ausgegangen, dass die artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit von Vogelarten im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 1BNatSchG bei der Baufeldfreima- chung außerhalb der Hauptbrutzeiten vermieden werden kann. Auch diejenige des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG sollte mittels Vermeidungs-, Minderungs- und funktions- erhaltenden Maßnahmen voraussichtlich aufgefangen bzw. abgewendet werden kön- nen. Dies schließt auch den Einsatz künstlicher Nistgelegenheiten sowie die Neuent- wicklung von Lebensräumen, ggf. mit zeitlichem Vorlauf, ein. Je nach Variante und Betroffenheit können diese Maßnahmen umfangreich und kostenintensiv ausfallen. Ob dies auch für den Fall einer möglichen erheblichen Störung einzelner Arten im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG sowie ggf. signifikant erhöhte Tötungsrisiken (betriebsbedingt ,§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) der Fall ist, kann derzeit nicht einge- schätzt werden.

5.3.2 Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie 5.3.2.1 Fledermäuse Nach den Verbreitungskarten des BfN (Stand 2019 und auf Ergänzungen geprüft) und verschiedenen Untersuchungen v. a. im Rahmen von Bebauungsplänen14 sind zehn Fledermausarten aus dem Planungsgebiet bekannt (s. a. Tab. 6). Für sechs weitere Arten (Mopsfledermaus, Nordfledermaus, Bechsteinfledermaus, Klein- abendsegler und Graues Langohr sowie Zweifarbfledermaus) ist ein zumindest spo- radisches Vorkommen/Auftreten im Untersuchungsgebiet ebenfalls möglich. Im Fall der im Gebiet nachgewiesenen Bartfledermäuse dürfte es sich um die häufigere Kleine Bartfledermaus handeln, da von der Großen Bartfledermaus auch im weiteren Umfeld keine Nachweise bekannt sind. Bei den Langohr-Nachweisen dürfte es sich aufgrund der Höhenlage des Untersuchungsgebiets um Braune Langohren handeln,

13 ab Fahrbahnrand (pauschal werden in der Berechnung je Fahrtrichtung 10 m Puffer angesetzt) 14 B-Pläne Rote Länder, Kaffebühlstraße und Killwiesen (Fritz & Grossmann 2019 – 2022) sowie Untersuchung der Fa. Holcim, Dotternhausen

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wobei jedoch Männchen-Quartiere von Grauem Langohr auch hier nicht vollständig auszuschließen sind, da Vorkommen in angrenzenden TK-Blättern bekannt sind. Alle Fledermausarten sind im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt und gesetz- lich geschützt. Tab. 6 Übersicht der aus dem Untersuchungsraum und angrenzenden Gebieten bekannten Fledermausarten mit nachgewiesenen oder aufgrund von Ver- breitung und strukturellen Gegebenheiten möglichen Vorkommen im Un- tersuchungsgebiet.

ArtFFHAuswertung BFN-Daten (Stand 2019, ergänzt)Vorliegende Gutachten zu Fledermäu- sen innerhalb Untersuchungsgebiet
(An-
hang)

Mopsfledermaus IV, II  - Nordfledermaus IV  - Breitflügelfledermaus IV   Bechsteinfledermaus IV, II  - Wasserfledermaus IV  - Großes Mausohr IV, II   Kleine Bartfledermaus IV  * Fransenfledermaus IV   Kleinabendsegler IV  - Großer Abendsegler IV   Rauhautfledermaus IV   Zwergfledermaus IV   Mückenfledermaus IV  Braunes Langohr IV  * Graues Langohr IV  * Zweifarbfledermaus  -

Auswertung BFN-Daten (2019, auf Ergänzungen geprüft):

 Aus den vom Untersuchungsgebiet tangierten TK-Blättern bekannt  Aus daran angrenzenden TK-Blättern bekannt

Im Rahmen verschiedener Gutachten vorliegende Art-Nachweise:  nachgewiesen  Artenpaar nachgewiesen  Artenpaar nachgewiesen, wobei es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit dabei um Braune Langohren handelte.

  • Die Artenpaare Große und Kleine Bartfledermaus sowie Braunes und Graues Langohr können anhand ihrer Rufe nur unzureichend unterschieden werden. In den vorliegenden Daten zu Untersuchungen im Planungsraum wurden entsprechende Rufe daher den Artenpaaren „Bartfledermäuse“ und „Langohren“ zugeordnet.

Von mehreren Arten können Wochenstubenquartiere im Untersuchungsgebiet erwar- tet werden (z. B. Zwergfledermaus, Kleine Bartfledermaus) oder erscheinen auf- grund der strukturellen Ausstattung des Gebiets möglich (z. B. Braunes Langohr, Fransenfledermaus). Siedlungsflächen mit hohem Quartierpotenzial für Gebäude be- wohnende Fledermausarten finden sich nach Eindruck der Übersichtsbegehungen v.

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a. in den Ortskernen von Erzingen, Dotternhausen, Dormettingen und Schömberg. Ebenfalls hohes Quartierpotenzial haben einzelne im Planungsraum gelegene land- wirtschaftliche Betriebe oder Pferdehöfe (z. B. Schäferhof/Berghof in TG I-4). Allen o. g. Standorten ist gemein, dass diese an gut geeignete Jagdgebiete angrenzen bzw. solche über potenzielle Flugstraßen erreichbar sind. Eine besondere Bedeutung dürfte diesbezüglich auch den Bachtälern des Schmellbach/Zimmernertalbachs in TG II-7, der Schlichem in TG II-3, des Katzenbachs in TG I-12, des Haugenbachs in TG I-10 und des Wettbachs in TG I-5 zukommen, die teils von mehreren Trassen- varianten gequert werden. In den älteren Gehölzbeständen sind zudem Quartiere Baumhöhlen bewohnender Fledermausarten möglich (z. B. Bechsteinfledermaus, Kleinabendsegler, Großer Abendsegler). Hierzu zählen auch ältere Streuobstbestände wie z. B. nordwestlich Dotternhausen in TG I-12 und südlich von Endingen in TG I-4. Alle heimischen Arten sind von besonderer Planungsrelevanz. Projektwirkungen und grundsätzlicher Untersuchungsbedarf: Bei Fledermäu- sen sind vorrangig a) die direkte Flächeninanspruchnahme, die bau- oder anlagebe- dingt zur temporären oder dauerhaften Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhe- stätten oder aber essenziellen Jagdgebieten führt, b) betriebsbedingte Störungen im Nahbereich von Quartieren oder durch Unterbrechung von Flugrouten sowie c) Mor- talitätsereignisse durch Kollisionen mit Fahrzeugen als mögliche Beeinträchtigungen zu betrachten. Eine direkte Betroffenheit von Quartieren ist in erster Linie im Fall Baumhöhlen be- wohnender Fledermausarten möglich. Der Verlust ist voraussichtlich durch den vor- gezogenen Einsatz geeigneter Nistkästen als funktionserhaltende Maßnahme kom- pensierbar, allerdings abhängig von Art und Umfang der Betroffenheit (Einzelquar- tier oder Wochenstubenquartier). Aber auch eine indirekte Betroffenheit von Quar- tieren Gebäude bewohnender Arten ist nicht auszuschließen, sofern eine Trasse im unmittelbaren Nahbereich eines möglichen Wochenstubenquartiers verläuft (denk- bar wäre dies z. B. im Bereich Schäferhof/Berghof in TG I-4). Bei allen Trassenvarianten ist von einer erheblichen Zerschneidungswirkung funkti- onaler Beziehungen auszugehen, wovon einerseits wichtige Jagdgebiete und ande- rerseits Flugkorridore betroffen sein können. In beiden Fällen kann dies umfangrei- chere Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen u. a. zur Vermeidung einer signi- fikant erhöhten Tötung von Individuen erfordern (z. B. Querungshilfen, Kollisions- schutz). Sofern essentielle Jagdgebiete betroffen würden, würde dies zudem Maß- nahmen zur Optimierung/Neuanlage von Lebensräumen erfordern. Es wird davon ausgegangen, dass die artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit von Fledermausarten im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG bei der Baufeldfrei- machung durch zeitlich günstige Einordnung vermieden werden kann. Auch solche des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG sollten mittels Vermeidungs-, Minderungs- und funktionserhaltenden Maßnahmen voraussichtlich aufgefangen bzw. abgewendet werden können. Dies schließt auch den Einsatz künstlicher Quartiere sowie die Neu- entwicklung oder Optimierung etwa von Jagdlebensräumen oder Transferstrukturen, ggf. mit zeitlichem Vorlauf, ein. Je nach Variante und Betroffenheit können diese

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Maßnahmen umfangreich und kostenintensiv ausfallen. Maßnahmen zur Vermei- dung einer möglichen erheblichen Störung bei Unterbrechung von bedeutenden Flugrouten im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG sowie ggf. zur Vermeidung signifikant erhöhter Tötungsrisiken (betriebsbedingt ,§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) können bauliche Maßnahmen größeren Umfangs (etwa Fledermausbrücken, Kollisi- ons- und Störungsschutzwände) einschließen. Für die Artengruppe besteht umfangreicher Untersuchungsbedarf auch bereits auf Ebene des Variantenvergleichs.

5.3.2.2 Weitere Säugetierarten Die Haselmaus (Muscardinus avellnarius) kann im gesamten Raum in Wald-, Ge- hölzreihen und Heckenstrukturen ausreichender Größe und funktionaler Anbindung erwartet werden (BfN 2019). Dies schließt dezidiert straßenbegleitende Gehölzbe- stände ein. Nicht eingeschlossen sind hierbei allerdings Einzelbäume und Baumrei- hen jeweils alleine stehender Bäume, die nicht als Habitat eingeordnet werden. Die Art ist von besonderer Planungsrelevanz. Projektwirkungen und grundsätzli- cher Untersuchungsbedarf: Bei Gehölzinanspruchnahme ist mit zumindest lokaler Betroffenheit der Art durch den möglichen Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhe- stätten im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG zu rechnen, wobei dieser nach fachgutachterlicher Einschätzung im hier betroffenen Raum einer Optimierung be- reits bestehender Gehölzflächen nach den Ansprüchen der Art als funktionserhal- tende Maßnahme (CEF) bedürfte. Baubedingt signifikant erhöhte Tötungsrisiken (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) wären möglicherweise dann vermeidbar, wenn Gehölz- entnahmen und spätere -rodung zeitlich gestaffelt und die Entnahme ausschließlich mit Greifarm von außerhalb der Bestände (insbesondere von vorhandenen Wegen aus) vorgenommen werden könnten, bei eher geringer Flächeninanspruchnahme. An- sonsten wäre von der Notwendigkeit einer artenschutzrechtlichen Ausnahme auszu- gehen, was jedenfalls bei größerer Gehölzinanspruchnahme als wahrscheinlich an- gesehen wird. Eine betriebsbedingte Mortalität signifikanter Ausprägung ist bei der Haselmaus nicht zu erwarten, da die Art nur selten die Gehölzbereiche verlässt. Zum Untersuchungsbedarf s. an späterer Stelle. Der Biber (Castor fiber) siedelt entlang der Eyach z. B. südlich Balingen in TG I-2, am Schmellbach/Zimmernertalbach in TG II-6 und II-7, an der Schliechem in TG II- 4 und am Steinbruchsee neben der B 27 in TG II-2, (eigene Daten, Tierfundkataster und Mitt. des Biberbeauftragten Hr. Wesner). Die Art ist von besonderer Planungs- relevanz. Projektwirkungen und grundsätzlicher Untersuchungsbedarf: Als Wirkungen könnten insbesondere die Unterbrechung von Funktionsräumen und Tö- tungen (betriebsbedingt) auftreten. Es wird davon ausgegangen, dass die artenschutz- rechtlich relevante Betroffenheit des Bibers im Sinne des § 44 Abs. 1 Nrn. 1-3 BNatSchG mittels Vermeidungs-, Minderungs- und ggf. funktionserhaltenden Maß- nahmen aufgefangen bzw. abgewendet werden kann. Aktuell wird artenschutzrecht- lich kein Untersuchungsbedarf gesehen, die Art ist über Standardmaßnahmen abzu- decken.

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Lt. FVA (2026) ist auch der Luchs (Lynx lynx) für den nordöstlichen Quadrant de TK gemeldet - vermutlich wurde allenfalls ein durchwanderndes Männchen gesich- tet, da sich die nächsten aktuellen Vorkommen im > 70 km Luftlinie südwestlich gelegenen Feldberg-Gebiet befinden. Das Untersuchungsgebiet befindet im Verbrei- tungsgebiet der Wildkatze, Nachweise liegen aus den angrenzenden TK vor (BfN 2025). Nachweise vom in Ausbreitung befindlichen Fischotter liegen bislang noch nicht aus dem Untersuchungsgebiet vor, können aber für die nächsten Jahre nicht ausgeschlossen werden. Aktuell wird artenschutzrechtlich kein Untersuchungsbedarf gesehen, die benannten Arten sind ansonsten von besonderer Planungsrelevanz.15

5.3.2.3 Reptilien Es liegen Nachweise der Zauneidechse (Lacerta agilis) aus dem Jahr 2021 von der Bahnlinie westlich von Erzingen in TG I-13 vor (Biotopverbundplanung Balingen, StadtLandFluss 2021). Zudem gibt es einen Fund von 2015 an der Bahnlinie zw. Balingen und Endingen in TG I-1 (LAK Amphibien Reptilien). Westlich von Dor- mettingen/Dotternhausen in TG II-1 ist ein Zauneidechsennachweis über das Portal iNaturalist verortet. Aufgrund des ermittelten Habitatpotenziales im Untersuchungs- raum kann die Art in keinem besonnten, nicht zu intensiv bewirtschafteten Offen- landbereichen ausgeschlossen werden (eine überschlägige Zuweisung potenzieller Habitate zeigt Abb. 12). Die Art ist von besonderer Planungsrelevanz. Projekt- wirkungen und grundsätzlicher Untersuchungsbedarf: Lebensräume der Art - die sich im Untersuchungsraum potenziell oder tatsächlich über viele Flächen auch in Straßen- und Wegnähe erstrecken - sind zwar mittels funktionserhaltender Maßnah- men bei ausreichendem zeitlichen Vorlauf und Flächenverfügbarkeit i. d. R neu ent- wickelbar, wobei dann das Verbot des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG nicht eintreten würde. Dies stößt erfahrungsgemäß aber regelmäßig auf Probleme in der zeitli- chen/flächenhaften Abwicklung von Baumaßnahmen. Zudem kann das Tötungsver- bot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG bei Reptilien nicht durch die Wahl eines be- stimmten Zeitpunkts für die Baufeldfreimachung umgangen werden. Zauneidechsen halten sich ganzjährig in ihren Habitaten auf. Bei Planierung, Ausbaggern oder Über- schüttung ihrer Lebensstätten kommt es zwangsläufig zur Tötung zumindest eines Teils der vorhandenen Tiere. Ein Abfang und eine Umsiedlung kommen in vielen Fällen nur im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Ausnahme in Frage. Zum Unter- suchungsbedarf s. an späterer Stelle. Ähnliches wie für die Zauneidechse gilt auch für die Schlingnatter (Coronella aus- triaca), insbesondere bei bahnnaher Führung und in mageren Wiesen und Magerra- sen. Ihre Vorkommen dürften insgesamt zwar weniger ausgedehnt als diejenigen der Zauneidechse sein, wenngleich durch diese mit abgedeckt, wenngleich mit höherer Ausbreitungsdistanz. Von dieser Art liegen lt. Nationalem Bericht Nachweise zumin- dest aus Quadranten des Planungsraumes vor (BfN 2025). Die Art ist von

15 Auf den Wolf wird an dieser Stelle aufgrund seiner jüngsten Umstufung in Anhang V der FFH- Richtlinie nicht eingegangen.

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besonderer Planungsrelevanz. Projektwirkungen und grundsätzlicher Untersu- chungsbedarf: Teils übereinstimmend mit der Zauneidechse, hierzu s. an späterer Stelle. 5.3.2.4 Amphibien Nachweise der Gelbbauchunke (Bombina variegata) liegen aus dem HOLCIM Ge- lände in TG II-2 (Lachenmaier 2025) sowie außerhalb des UG östlich vom Pletten- berg (Buchholz & Prinz 2014 und Bamann 2013), westlich bei Zimmern unter der Burg (Buchholz & Prinz 2014) und aus dem Waldgebiet südlich von Schömberg (Lenuweit, Urte 2014) vor. Bei Untersuchungen zum B-Plan Schiefererlebnis wurde die Gelbbauchunke westlich des Steinbruches in TG II-2 nachgewiesen (Grossmann 2011).16 Im Untersuchungsgebiet könnten ephemere (Klein-)Gewässer, sofern sie ausreichend besonnt sind, v. a. in Wäldern und Abbaugebieten zur Fortpflanzung genutzt werden. Deren 500 m-Umfeld ist als Jahreslebensraum relevant. Von der Kreuzkröte (Epidalea calamita) liegen Nachweise aus dem HOLCIM Ge- lände in TG II-2 (Lachenmaier 2025) sowie außerhalb des UG vom östlich gelegenen Plettenberg (Bamann 2013) und westlich des UG bei Zimmern unter der Burg vor (Buchholz & Prinz, 2014) vor. Als Laichgewässer dienen besonnte, meist kurzlebige Pfützen in Abbaugebieten und auf landwirtschaftlichen Flächen. Deren 500 m-Um- feld ist jedenfalls als Jahreslebensraum relevant, darüber hinaus sind von dieser Art weitere Wanderungen bekannt. Beide Arten sind von besonderer Planungsrelevanz. Zusätzlich ist allerdings – ins- besondere vor dem Hintergrund des faunistisch eher geringen Erfassungsstandes im Raum – nicht auszuschließen, dass es weitere Arten des Anhangs IV im Planungs- raum gibt, Insbesondere ist dies bezüglich Europäischem Laubfrosch (Hyla arborea) und Nördlichem Kammmolch (Triturus cristatus) denkbar. Diese sollten im Rahmen von Kontrollen an potenziell besonders geeigneten Gewässern mit in den Blick ge- nommen werden. Projektwirkungen und grundsätzlicher Untersuchungsbedarf: Bei Straßenbau- vorhaben sind primär a) die baubedingte Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhe- stätten, b) eine mögliche anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung sowie c) die betriebsbedingte Zerschneidung von Landlebensräumen zu berücksichtigen, die mit Individuentötung, der Folge von faktischer Verinselung von Vorkommen und dadurch bedingtem Erlöschen einhergehen kann. Es wird davon ausgegangen, dass die artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit von Amphibienarten im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG durch vorlaufende Bergungs- und Umsetzungsmaßnahmen sowie eine bauvorbereitende und -begleiti- ende Zäunung für den Fall einer Betroffenheit von Lebensstätten oder Wanderkorri- doren bei der Baufeldfreimachung vermieden werden kann. Auch anlage- und be- triebsbedingt sollten solchen Barrieren und Tötungsrisiken (betr. § 44 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 BNatSchG) mittels Vermeidungs-, Minderungs- und funktionserhaltenden

16 Auf eine Kartendarstellung wird im Fall der Gelbbauchunke und der Kreuzkröte mangels exakter Verortung uns vorliegender Daten verzichtet, es werden nur die Gebete im Text benannt.

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Maßnahmen voraussichtlich aufgefangen bzw. abgewendet werden können, zumal sich dies im Fall der betroffenen Arten nur auf bestimmte Teilräume beschränken wird. Für den Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten wären funktionserhal- tende Maßnahmen im Sinne des § 44 Abs. 5 BNatSchG denkbar, die allerdings ge- rade bei diesen Arten ein dauerhaftes, mit i. d. R. wiederkehrenden Eingriffen in den Boden (temporäre Laichgewässer, vegetationsarme Landlebensräume) verbundenes Management voraussetzen. Der Vermeidung von Beeinträchtigungen im Rahmen der Variantenwahl kommt aus fachgutachterlicher Sicht ein hoher Stellenwert zu. Es besteht insoweit Untersu- chungsbedarf auf Ebene des Variantenvergleichs für alle potenziellen Vorkommens- bereiche.

5.3.2.5 Schmetterlinge Beim Nachtkerzenschwärmer (Proserpinus proserpina) besteht aufgrund des Auf- tretens v. a. von Weidenröschen-Arten in mehreren Abschnitten der Trassen umfang- reicheres Habitatpotenzial (z. B. in TG I-4. I-6, I-10 und I-11 vgl. Abb. 4), wie die Übersichtsbegehungen gezeigt haben. Bestände der Raupennahrungspflanzen wur- den vor allem in Wegrand-, Straßenrand- und sonstigen Böschungsbereichen regis- triert. Mit zumindest punktuellem Auftreten und Betroffenheit der Art während der Bautätigkeit muss insoweit gerechnet werden. Die Art ist von besonderer Planungs- relevanz.

Abb. 4 Nachweise von Raupennahrungspflanzen des Nachtkerzenschwärmers (lila Punkte) sowie mehrjährige Ruderalflächen mit Habitatpotenzial für diese

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FFH-Art, die im Zuge der Übersichtsbegehungen festgestellt wurden (rosa Flächen) (Stand April 2026). Dies stellt keine vollständige Bestandsauf- nahme der Habitate dar. Projektwirkungen und grundsätzlicher Untersuchungsbedarf: Die aktuelle Prä- senz der Art im betreffenden Naturraum ist bekannt. Aufgrund der hohen räumlichen Dynamik der Arthabitate mit ggf. jährlich wechselnden Vorkommen sowie der vglw. gut umsetzbaren Maßnahmen ist eine Relevanz auf Ebene des Variantenvergleichs nicht zu erwarten: Lebensräume der Art – die sich im Untersuchungsraum potenziell oder tatsächlich auch über eine Reihe an Flächen in Straßen- und Wegnähe erstrecken sowie zudem im Zuge baulicher Maßnahmen auf Baunebenflächen rasch entstehen können – sind mittels funktionserhaltender Maßnahmen mit geringem zeitlichen Vorlauf und Flächenverfügbarkeit i. d. R neu entwickelbar, wobei dann das Verbot des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG nicht eintritt. Der Mindestumfang beim Eingriff betroffener Fläche ist dann jedoch auch im Rahmen von Maßnahmen für den für den Funktionserhalt bereitzustellen. Voraussichtlich kann eine artenschutzrechtlich rele- vante Betroffenheit auch im Sinne des § 44 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 BNatSchG vermieden bzw. abgewendet werden. Bestandserfassungen des Nachtkerzenschwärmers können daher nach fachgutachter- licher Bewertung auf Ebene des Zulassungsverfahrens mit Bestimmung der Bau- abläufe und ggf. notwendiger spezieller Maßnahmen erfolgen. Hierfür ist die Kon- trolle geeigneter Habitatflächen mittels v. a. visueller Suche nach Raupen an mehre- ren Terminen erforderlich (Festlegung auf Ebene des Zulassungsverfahrens zum dann aktuellen Zeitpunkt). Derzeit orientiert sich die Erfassungsmethode an Stan- dardvorschlägen bei Hermann (2020). Diese sehen die gezielte Tagsuche der Raupen und ihrer Spuren an zwei Terminen vor. Ggf. kann bei Nicht-Nachweis der Art in geeigneten Vegetationsbeständen noch eine ergänzende Nachtsuche mittels UV- Licht eingesetzt werden (s. Anselmo et al. 2024, Kasiske et al. 2025). Das dokumentierte Verbreitungsgebiet des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläu- lings (Phengaris nausithous) berührt noch das Umfeld des Projektgebiets. Die Art ist von besonderer Planungsrelevanz. Zwar ist ein unentdecktes Vorkommen der vergleichsweise auffälligen Art im Untersuchungsraum eher unwahrscheinlich. Ein Untersuchungsbedarf für diese Art kann dennoch über vorzusehende Erfassungen für Tagfalter und Widderchen allgemein (s. dazu an späterer Stelle: Kap. 5.3.4.4.2 und in Kap. 0) mit abgedeckt werden, indem dabei in Grünlandgebieten besonders auch auf geeignete Habitate geachtet und diese mit abgeprüft werden.

5.3.2.6 Käfer Ein Vorkommen des Eremiten (Osmoderma eremita) scheint möglich, da die Art stellenweise im Albvorland, also demselben Naturraum, vorkommt (BfN 2019) und entsprechende Lebensstätten in Form von Streuobstwiesen mit alten Baumbeständen, sowie einzelnen Gruppen von Alteichen im Gebiet vorhanden sind. Das Fehlen bis- heriger Nachweise im Raum ist nicht mit einem zu geringen Potenzial zu verwech- seln. Vielmehr ist die geringe Untersuchungsintensität für den Raum zu berücksich- tigen, die sich teilweise auch in der Datenlage zu anderen Artengruppen zeigt. Die

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Art ist von besonderer Planungsrelevanz. Projektwirkungen und grundsätzli- cher Untersuchungsbedarf: Von vorrangiger Relevanz ist der vorhabenbedingte Lebensstättenverlust durch Entnahme alter Bäume mit großvolumigen Höhlen, mit dem auch Individuentötung einhergehen kann. Lichtbedingte Anlockwirkungen und resultierende erhöhte Mortalitätsgefährdung oder Barriereeffekte sind ebenfalls nicht auszuschließen. Potenzielle Lebensräume der Art sind punktuell bzw. teilräumig vor- handen. Da sich diese i. d. R. nicht funktionserhaltend oder allenfalls sehr schwer und mit langjährigem Vorlauf neu entwickeln lassen, ist bei Betroffenheit jedenfalls von einer Berührung des Verbots des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG auszugehen. Ggf. kann das Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG durch Bergung und Um- setzung von Individuen und Substraten vermieden werden. Inwieweit zudem das Verbot des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG betroffen sein könnte, ist nicht vorab einzu- schätzen. I. d. R. ist eine artenschutzrechtliche Ausnahme erforderlich. Der Vermei- dung von Beeinträchtigungen kommt bereits auf Ebene des Variantenvergleichs eine zentrale Rolle zu. Es besteht insoweit Untersuchungsbedarf auf Ebene des Varian- tenvergleichs für alle potenziellen Vorkommensbereiche. Zudem erscheint im Gebiet ein Vorkommen des Alpenbocks (Rosalia alpina) mög- lich, da sich die Art aktuell in Ausbreitung befindet und in einem angrenzenden TK- Rasterfeld am Albtrauf nachgewiesen ist (BfN 2019). Eine Population entlang der vom Albtrauf kommenden Bäche ist zwar eher wenig wahrscheinlich, aber nicht aus- zuschließen. Zudem kann die Art mit Holztransporten bei anschließender Lagerung bis zum Schlupf der Imagines verschleppt werden, was zu lokalen Ansiedlungen führt bzw. die Ausbreitung unterstützt. Die Art ist von besonderer Planungsrele- vanz. Projektwirkungen und grundsätzlicher Untersuchungsbedarf: Von vor- rangiger Relevanz ist der vorhabenbedingte Lebensstättenverlust durch die Ent- nahme der Bruthölzer. Im Gegensatz zum Eremiten (s. o.) sind sowohl funktionser- haltende Maßnahmen für Lebensstätten als auch solche zum Individuenschutz bei dieser Art vergleichsweise einfach umsetzbar. Insoweit wird davon ausgegangen, dass eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit im Sinne des § 44 Abs. 1 Nrn. 1-3 BNatSchG vermieden bzw. abgewendet werden kann. Zum Untersuchungsbedarf s. an späterer Stelle.

5.3.2.7 Weichtiere Von der Kleinen Flussmuschel/Bachmuschel (Unio crassus) (siehe Abb. 5) sind nur alte Nachweise dokumentiert. Bereits 2013 lagen aus dem Schmellbach westlich Schömberg nur noch Leerschalen-Nachweise vor. Die Art wurde als „seit Jahrzehn- ten erloschen“ eingestuft (MaP Prim-Albvorland: Schaal & Schenk 2016). Weder der Fischereiforschungsstelle Langenargen noch der Fischereibehörde am RP Tübingen sind allerdings weitere Untersuchungen bzw. Prüfungen auf Vorkommen der Art aus dem Raum bekannt. Insoweit ist bei dokumentierten Altvorkommen die geringe bis- herige Untersuchungsintensität für den Raum zu berücksichtigen, die sich teilweise auch in der Datenlage zu anderen Artengruppen zeigt. Die Art ist von besonderer Planungsrelevanz.

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Projektwirkungen und grundsätzlicher Untersuchungsbedarf: Von vorrangiger Relevanz ist nicht nur der potenzielle vorhabenbedingte Lebensstättenverlust, soweit es um direkte Eingriffe in Lebensstätten ginge. Vielmehr ist die nach einer Larval- phase in Fischkiemen eher sessile Art in besonderem Maße auch gegenüber bausei- tigen Eingriffen sowie Substratverdriftungen und stofflichen Einträgen, einer auch temporär veränderten Wasserführung sowie mittelbar zudem auch gegenüber poten- ziellen Barrierewirkungen oder sonstigen negativen Auswirkungen auf ihre Wirtsfi- sche sensibel. Potenzielle Lebensräume der Art sind im Bereich der Fließgewässer vorhanden, von denen es im Zuge der verschiedenen Varianten diverse Querungen gibt, darunter auch solche in Natura 2000-Gebieten. Bei direkter Betroffenheit der Art ist i. d. R. jedenfalls von einer Berührung zumindest einer der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG auszugehen. Je nach Umfang kann ggf. das Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG durch Bergung und Umsetzung von Individuen und Substraten vermieden werden. Inwieweit zudem das Verbot des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG betroffen sein könnte, ist nicht vorab einzuschätzen. I. d. R. ist eine ar- tenschutzrechtliche Ausnahme erforderlich. Der Vermeidung von Beeinträchtigun- gen kommt bereits auf Ebene des Variantenvergleichs eine zentrale Rolle zu. Aller- dings ist hier ggf. eine Beschränkung auf diejenigen Gewässerabschnitte möglich, bei denen tatsächlich Einwirkungen im Zuge der Planungskonkretisierung erkennbar werden (s. an späterer Stelle, auch zu anderen Gewässerorganismen). Grundsätzlich wird Untersuchungs- bzw. Klärungsbedarf auf Ebene des Varianten- vergleichs gesehen. Die Art ist auch im Natura 2000 Gebietsschutzkontext relevant.

5.3.2.8 Farn- und Blütenpflanzen Das nächste bekannte Vorkommen der Dicken Trespe (Bromus grossus) wurde gute fünf Kilometer nördlich des Untersuchungsgebiets bei Erlaheim an einem Straßen- rand verortet und steht im Kontext zu angrenzenden Ackerfluren (Angaben im MaP Kleiner Heuberg). Auch aufgrund der schweren Bestimmbarkeit der Art ist von un- entdeckten Vorkommen im Raum auszugehen, ein Vorkommen im Untersuchungs- raum erscheint möglich. Die Art ist von besonderer Planungsrelevanz. Projekt- wirkungen und grundsätzlicher Untersuchungsbedarf: Von vorrangiger Rele- vanz ist der vorhabenbedingte Lebensstättenverlust durch die direkte Inanspruch- nahme von Äckern und Ruderalstandorten (§ 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG). Zudem kommt aber auch die Vernichtung oder Beschädigung von Exemplaren im Zuge der Baufeldfreimachung in Frage, zumal für diese Beurteilung auch die Samenvorräte im Boden relevant sind. Potenzielle Lebensräume der Art sind großflächig im Gebiet vorhanden. Das Management der Art kann aufwändig sein, zudem ist bei Betroffen- heit jedenfalls eine Berührung des Verbots des § 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG zu er- warten. Es ist davon auszugehen, dass eine artenschutzrechtliche Ausnahme erfor- derlich wäre. Die Art befindet sich in einem sehr ungünstigen Erhaltungszustand. Der Vermeidung von Beeinträchtigungen kommt bereits auf Ebene des Varianten- vergleichs eine zentrale Rolle zu. Es besteht insoweit Untersuchungsbedarf auf Ebene des Variantenvergleichs für potenzielle Vorkommensbereiche.

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Der Frauenschuh (Cypripedium calceus) ist im SDB des MaP Prim-Albvorland (2016) und in den ASP-Daten aufgeführt, die Fundorte liegen aber außerhalb des Untersuchungsraums. Ein unentdecktes Vorkommen der auffälligen Art im Untersu- chungsraum erscheint unwahrscheinlich und damit für die weiteren Planungen nicht zu unterstellen. Trotz einer grundsätzlich besonderen Planungsrelevanz wird Unter- suchungsbedarf für diese Art für das vorliegende Vorhaben schon aus diesem Grund nicht gesehen.

5.3.3 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie Vorab ist anzumerken, dass hier nur diejenigen Arten des Anhangs II behandelt wer- den, die nicht bereits als Arten des Anhangs IV in vorhergehenden Kapiteln bespro- chen worden sind. Auf die Relevanz einer ausreichenden Berücksichtigung im Kon- text der Vermeidung von Biodiversitätsschäden, die für alle Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie besteht, wird hier nicht eingegangen.

5.3.3.1 Fließgewässerarten Für die nachfolgend genannten Fließgewässerarten erfolgt zum Kapitelende eine zu- sammenfassende Bewertung zu Planungsrelevanz, Projektwirkungen und grundsätz- lichem Untersuchungsbedarf, da dies für alle Arten ähnlich eingeordnet wird. Vom Steinkrebs (Austropotamobius torrentium) (siehe Abb. 5) wurde laut ArtFP- MaP und LSA-MaP im Killwiesbach in TG II-7 ein hervorragender Teilbestand nachgewiesen. Das betreffende Gewässer reicht nordwestlich von Schömberg auch in den Teiluntersuchungsraum II hinein (MaP Prim-Albvorland: Schaal & Schenk 2016). Die Erfassung erfolgte seinerzeit allerdings nur an den „bestausgestatteten“ Gewässerabschnitten je Gewässersystem. Am Schmellbach/Zimmernertalbach in TG II-6 und II-7 sowie außerhalb des UG stromauf der Talsperre der Schlichem, und aus dem Schwarzenbach-System, liegen weitere Nachweise vor. Aus weiträumig be- nachbarten Regionen mit strukturell-morphologisch vergleichbaren Gewässern wur- den in der Vergangenheit mehrfach Vorkommen bekannt. Weitere Nachweise in klei- neren Wasserläufen des Untersuchungsgebietes in beiden Teiluntersuchungsräumen sind insoweit keineswegs auszuschließen (Fischereibehörde RP Tübingen, Ref. 33, pers. Mitt.). Voraussetzung ist allerdings, dass gebietsfremde Krebsarten die Krebs- pest noch nicht einschleppen konnten. Von der Groppe (Cottus gobio) (siehe Abb. 5) liegen Nachweise aus dem Schmell- bach/Zimmernertalbach westlich Schömberg (MaP Prim-Albvorland: Schaal & Schenk 2016) vor. Diese reichen auch in TG II-6 und II-7 herein. Dagegen liegen von der WRRL-Monitoringstelle Schlichem bei Dautmergen (außerhalb UG) bislang keine Nachweise vor (Fischereibehörde RP Tübingen Ref. 33, pers. Mitt.). Aus der Eyach sind Groppen-Vorkommen bekannt. Es kann davon ausgegangen werden, dass Groppen mehr oder weniger flächendeckend in den Gewässersystemen des Gebietes vorkommen (Fischereibehörde RP Tübingen, Ref. 33, pers. Mitt.).

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Von der deutschlandweit stark gefährdeten Fischart Bitterling (Rhodeus amarus) liegen Nachweise aus angrenzenden TK vor (BfN 2019). Sie ist nicht in den SDB der FFH-Gebiete, die im Untersuchungsraum liegen, genannt. Der Betrachtungsraum ist fischfaunistisch allerdings schlecht untersucht. Nachweise von Bachneunaugen (Lampetra planeri) sind aus den Quadranten des Neckars und seiner linksseitigen Zuflüsse im Nationalen Bericht dargestellt (BfN 2025). Die Art ist im Südosten in Teiluntersuchungsraum TUR II potenziell relevant. Sie ist nicht in den SDB der FFH-Gebiete, die im Untersuchungsraum liegen, ge- nannt. Der Betrachtungsraum ist fischfaunistisch allerdings schlecht untersucht. Die vorstehend genannten Arten sind jedenfalls im Natura 2000-Gebietsschutzkon- text von besonderer Planungsrelevanz. Mit Ausnahme der weit verbreiteten Groppe, für die außerhalb von Natura 2000-Gebieten aus fachgutachterlicher Sicht nur eine allgemeine Planungsrelevanz gesehen wird, trifft dies auch für das Gesamt- gebiet bzw. Teilräume außerhalb der Natura 2000-Gebieskulisse zu (soweit Vorkom- men bzw. Potenzial bestehen). Projektwirkungen und grundsätzlicher Untersuchungsbedarf: Die Arten sind nicht nur im Hinblick auf potenzielle vorhabenbedingte Lebensstättenverluste, so- weit es um direkte Eingriffe in Lebensstätten ginge, zu betrachten. Vielmehr sind sie auch gegenüber bauseitigen Eingriffen mit Substratverdriftungen und stofflichen Einträgen, einer auch temporär veränderten Wasserführung sowie mittelbar zudem auch gegenüber potenziellen Barrierewirkungen sensibel. Beim Steinkrebs kommt die besondere Empfindlichkeit gegenüber der Einschleppung invasiver Krebsarten hinzu, die auch bauseitig besondere Vorkehrungen erfordern kann. Potenzielle Le- bensräume der Arten sind im Bereich der Fließgewässer bzw. im Fall des Bitterlings (auch) damit in Verbindung stehender Altarme, sonstiger Stillgewässer und Graben- systeme vorhanden, von denen es im Zuge der verschiedenen Varianten diverse Que- rungen gibt, darunter auch solche in Natura 2000-Gebieten. Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG sind für die Arten im Rahmen eines zulässigen Vorhabens nicht zu besorgen. Der Vermeidung von Beeinträchtigungen kommt dennoch unter verschiedenen Aspekten eine Relevanz zu, zumal mehrerer der Arten einen hohen Gefährdungsgrad aufweisen. Hinsichtlich des Untersuchungsbedarfs ist ggf. eine Be- schränkung auf diejenigen Gewässerabschnitte möglich, bei denen tatsächlich Ein- wirkungen im Zuge der Planungskonkretisierung erkennbar werden (s. an späterer Stelle). Grundsätzlich wird Untersuchungs- bzw. Klärungsbedarf auf Ebene des Varianten- vergleichs im Natura 2000-Zusammenhang gesehen.

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Abb. 5 Nachweise von fließgewässerbewohnenden Tierarten der Anhänge II/IV der FFH-Richtlinie im Untersuchungsgebiet aus den MaPs Prim-Albvor- land und Kleiner Heuberg (in Letztgenanntem keine Nachweise). Von der Bachmuschel lagen bereits 2013 nur noch Leerschalenfunde vor.

5.3.3.2 Arten anderer Lebensraumtypen Auf der Meldeplattform der LUBW liegt eine diesjährige Meldung des Hirschkäfers aus Balingen vor und der BfN-Bericht (2019) listet die Art für ein angrenzendes Messtischblatt (TK25). Diese Meldungen stellen allerdings aller Wahrscheinlichkeit nach (derzeit noch) isolierte Vorposten der Art dar und sind möglicherweise auf Aus- breitungstendenzen der Art zurückzuführen. Ein Vorkommen im Untersuchungs- raum erscheint aufgrund vorhandener Habitatstrukturen (wenige, kleine, alte Eichen- bestände, Streuobstwiesen) zwar nicht auszuschließen, allerdings auch nicht zwin- gend zu unterstellen. Die betroffenen Teile der FFH-Gebiete liegen zu weit vom ak- tuellen Fund in Balingen und dem angrenzenden Messtischblatt entfernt und die Art wird nicht in den SDB und Managementplänen der FFH-Gebiete genannt. Aus die- sem Grund wird aktuell kein Untersuchungsbedarf für den Hirschkäfer im Untersu- chungsgebiet gesehen, jedenfalls nicht auf Ebene des Variantenvergleichs. Aus dem Untersuchungsraum und seinem Umfeld ist die Spanische Flagge (Eupla- gia quadripunctaria) nach Verbreitungsdaten der LUBW (Stand Januar 2024) und den BFN-Daten von 2025 gemeldet. Die in Baden-Württemberg weit verbreitete und als Raupe polyphage Art ist im Natura 2000-Gebietsschutzkontext von besonderer Planungsrelevanz. Außerhalb von Natura 2000-Gebieten wird ihr aus fachgut- achterlicher Sicht aufgrund ihrer geringen Gefährdungsdisposition nur eine

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allgemeine Planungsrelevanz zugesprochen. Projektwirkungen und grundsätzli- cher Untersuchungsbedarf: Von vorrangiger Relevanz ist der vorhabenbedingte Lebensstättenverlust durch die direkte Inanspruchnahme der Lebensstätten, jeden- falls soweit er einen größeren Umfang erreichen könnte oder Lebensstätten im Gebiet aus spezifischen Gründen nur klein ausgeprägt sind. Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG sind für die Art im Rahmen eines zulässigen Vorhabens nicht zu besorgen. Untersuchungsbedarf kann im Natura 2000-Kontext bestehen. Aus dem Untersuchungsraum bzw. seinem näheren Umfeld ist auch die Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior) nach den BFN-Daten von 2025 gemeldet. Die in Baden-Württemberg u. a. im feuchten und nassen Grünland bis hin zu vegetati- onsreichen Gewässerufern vertretene Art ist im Natura 2000-Gebietsschutzkontext von besonderer Planungsrelevanz. Außerhalb von Natura 2000-Gebieten wird ihr aus fachgutachterlicher Sicht eher eine allgemeines Planungsrelevanz zugespro- chen (aufgrund ihrer Einstufung als gefährdet). Projektwirkungen und grundsätz- licher Untersuchungsbedarf: Von vorrangiger Relevanz ist der vorhabenbedingte Lebensstättenverlust durch die direkte Inanspruchnahme der Lebensstätten. Verbots- tatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG sind für die Art im Rahmen eines zulässigen Vorhabens nicht zu besorgen. Untersuchungsbedarf kann im Natura 2000-Kontext bestehen. Das nächste bekannte Vorkommen des Grünen Koboldmooses (Buxbaumia viridis) liegt etwa einen Kilometer westlich des Untersuchungsgebiets im Naturschutzgebiet Schwarzenbach, welches Teil des FFH-Gebiets Prim-Albvorland ist, auf Totholz in einem mit Tannen bewaldeten Talhang, weitere Vorkommen im Umfeld des Unter- suchungsgebiets sind vom Ortenberg bei Deilingen und Plettenberg bekannt (MaP Prim, Textteil). Ein Vorkommen im Untersuchungsraum erscheint aufgrund vorhan- dener Habitatstrukturen (alte, luftfeuchte Nadelwaldbestände und Auwälder in Klin- gen und Tälern) möglich. Die Art ist im Natura 2000-Gebietsschutzkontext von be- sonderer Planungsrelevanz. Außerhalb von Natura 2000-Gebieten wird ihr aus fachgutachterlicher Sicht aufgrund ihrer vglw. geringen Gefährdungsdisposition nur eine allgemeine Planungsrelevanz zugesprochen. Projektwirkungen und grund- sätzlicher Untersuchungsbedarf: Von vorrangiger Relevanz ist der vorhabenbe- dingte Lebensstättenverlust durch die direkte Inanspruchnahme der Lebensstätten, zudem sind mikroklimatische Veränderungen relevant. Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG sind für die Art im Rahmen eines zulässigen Vorhabens nicht zu besorgen. Untersuchungsbedarf kann im Natura 2000-Kontext bestehen. In den BFN-Daten von 2025 wird ein Nachweis der Grünen Besenmoos (Dicra- num viride) für ein TK des Untersuchungsgebiets geführt. Ein Vorkommen im Un- tersuchungsraum erscheint aufgrund vorhandener Habitatstrukturen (Klingen und alte Baumbestände) möglich. Die Art ist wie die vorstehend behandelte im Natura 2000-Gebietsschutzkontext von besonderer Planungsrelevanz. Außerhalb von Na- tura 2000-Gebieten wird ihr aus fachgutachterlicher Sicht aufgrund ihrer vglw. ge- ringen Gefährdungsdisposition nur eine allgemeine Planungsrelevanz zugespro- chen. Projektwirkungen und grundsätzlicher Untersuchungsbedarf: Von vor- rangiger Relevanz ist der vorhabenbedingte Lebensstättenverlust durch die direkte Inanspruchnahme der Lebensstätten, zudem sind mikroklimatische Veränderungen

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relevant. Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG sind für die Art im Rahmen eines zulässigen Vorhabens nicht zu besorgen. Untersuchungsbedarf kann im Natura 2000-Kontext bestehen.

5.3.4 Weitere relevante Arten / Artengruppen 5.3.4.1 Weitere Säugetierarten Verbreitungspunkte von Iltis (Mustela putorius) und Baummarder (Martes martes) sind im Nationalen Bericht dargestellt (BfN 2025). Vorkommen von großem jagd- barem Wild (z. B. Dachs, Feldhase, Reh, Wildschwein) sind ebenfalls aus dem Raum bekannt. Im Tierartenkataster des DJV sind nur wenige Kollisonsereignisse u. a. mit Rotfuchs, Europäischem Igel und Steinmarder innerhalb des Untersuchungs- gebiets verzeichnet. Die genannten Arten sind naturschutzfachlich im vorliegenden Fall von untergeordneter bzw. von allgemeiner Planungsrelevanz. Projektwirkun- gen und grundsätzlicher Untersuchungsbedarf: Von Relevanz sind einerseits Zer- schneidungs- und Mortalitätseffekte oder Störungen, andererseits der vorhabenbe- dingte Lebensstättenverlust durch die direkte Inanspruchnahme der Lebensstätten. Untersuchungsbedarf auf Ebene des Variantenvergleichs besteht zwar nicht. Bedeut- same Wechsel sollten allerdings bei Straßenneubauvorhaben zur Vermeidung von Verkehrsunfällen angemessen berücksichtigt werden.

5.3.4.2 Weitere Reptilienarten Die Ringelnatter (Natrix natrix) wurde bislang westlich Dotternhausen innerhalb und nördlich Endigen außerhalb des UG nachgewiesen, ist aber in weiteren Berei- chen zu erwarten, von der Waldeidechse (Zootoca vivipara) liegen Nachweise erst vom Plettenberg vor (Datenbank uNB, Stand: 5/2026). Die nächsten den Bearbeitenden bekannten Vorkommen der Kreuzotter (Vipera be- rus) befinden sich ca. 3,8 km südöstlich auf der Hochfläche im Bereich Albstadt- Laufen. Aufgrund der Höhenverbreitung der Art ist im Untersuchungsgebiet mit 530 m ü. NN im Nordosten bis hin zu 712 m ü. NN. im Südwesten nicht mit Vorkommen der Kreuzotter zu rechnen. Die genannten Arten sind von allgemeiner Planungsrelevanz. Projektwirkungen und grundsätzlicher Untersuchungsbedarf: Von Relevanz sind einerseits Zer- schneidungs- und Mortalitätseffekte, andererseits der vorhabenbedingte Lebensstät- tenverlust durch die direkte Inanspruchnahme der Lebensstätten. Spezifischer Unter- suchungsbedarf besteht für diese Arten weder auf Ebene des Variantenvergleichs noch nach jetzigem Stand im späteren Zulassungsverfahren. Funde der Ringelnatter als Beibeobachtungen könnten jedoch später für die Thematik von Querungshilfen und Biotopverbund mit von Relevanz sein.

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5.3.4.3 Weitere Amphibienarten Einzelne adulte Teichfrösche sowie Erdkröte und Teichmolch werden im Pflege- konzept zum „Tiefen Sulzgraben“ (zwischen ehem. Abbau und der Kläranlage Dot- tenhausen) genannt (Föllner 2024). Eigene Beibeobachtungen zu kleinen bis mittelgroßen Grasfrosch-Vorkommen lie- gen aus Gewässern nördlich Dotternhausen und im Süden des UG aus dem Tal des Zimmernertalbaches vor. Zudem sind Berg-, und Fadenmolch ohne Populationsgrö- ßenangaben gemeldet/zu erwarten. Auch diese können lokal relevante Bestände er- reichen. Der Feuersalamander ist aus Schömberg und den Albtraufwäldern gemel- det und besitzt Habitatpotenzial in allen waldnahen Bachläufen mit Gumpen. Die Arten sind von allgemeiner Planungsrelevanz. Projektwirkungen und grund- sätzlicher Untersuchungsbedarf: Von Relevanz sind einerseits Zerschneidungs- und Mortalitätseffekte, andererseits der vorhabenbedingte Lebensstättenverlust durch die direkte Inanspruchnahme der Lebensstätten. Spezifischer Untersuchungs- bedarf besteht für diese Arten auf Ebene des Variantenvergleichs nach jetzigem Stand nicht. Ggf. könnte aber – fokussiert auf Laichgewässer und deren Umfeld mit individuenreicheren Beständen – im späteren Zulassungsverfahren eine Prüfung v. a. auf erforderliche Amphibienleiteinrichtungen oder Querungshilfen an Straßenab- schnitten erforderlich sein.

5.3.4.4 Weitere Insektenarten Die Berücksichtigung von Insekten orientiert sich an den Ergebnissen und Empfeh- lungen des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens PLAIN, s. Trautner et al. (2025). Leitfäden oder Arbeitshilfen sind hierzu zwar noch nicht verfügbar, doch kann ein Grundansatz direkt aus der Publikation und den unmittelbar vor Publikation stehenden, umfangreicheren Fachberichten entnommen werden. Nach der in Anhang 9.3Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. dargestellten Verknüp- fungsmatrix von Artengruppen und Grob-Lebensraumtypen wurden primär die für eine Bearbeitung empfohlenen Standardgruppen für den vorliegenden Planungsfall herangezogen (Kennzeichnung  in jener Tabelle), oder soweit in anderen Fällen ein begründeter Verdacht auf besondere Vorkommen vorliegt (Kennzeichnung  in je- ner Tabelle). Für diese wurde geprüft, ob im Raum auch Arten hoher Gefährdungs- kategorien zu erwarten sind, für die eine erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere in Anlehnung an die BKompV (vgl. auch Kap. 5.2.2) eintreten kann, oder die in der landesweiten Zielartenliste des Biotopverbunds im Offenland geführt sind, was sich auch auf Ebene des Variantenvergleichs als relevant darstellen kann. Bei einigen Arten/Artengruppen, etwa solchen mit Bindung an Fließgewässer oder sol- chen, die primär aufgrund ihrer Sensitivität gegenüber anthropogenem Licht aufge- nommen wurden, wird für die vorliegende Planungsebene allerdings voraussichtlich noch kein Untersuchungsbedarf gesehen. Weitere Hinweise finden sich in den ein- zelnen Unterkapiteln.

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5.3.4.4.1 Heuschrecken Die Artengruppe wird von Trautner et al. (2025) als Standardartengruppe zur Bewer- tung von Vorhaben im Grünland empfohlen. Die stark gefährdete Wanstschrecke (Polysarcus denticauda) konnte in beiden Teil- untersuchungsräumen bereits im Rahmen der Übersichtsbegehungen17 nachgewiesen werden. Die charakteristische Art magerer Flachlandmähwiesen ist einerseits durch Lebensraumverluste oder -degradation, andererseits durch Zerschneidungswirkung stark betroffen. Bundesweit ist sie stark gefährdet und landesweit eine der wichtigen Zielarten des Biotopverbundes im Offenland. Der Untersuchungsraum befindet sich am westlichen Rand eins der wenigen ver- gleichsweise kleinen Areale der Art in Deutschland, ggf. kann eine weitere Verinse- lung auf die lokalen Population(en) starke negative Auswirkungen haben. Nach den bereits vorliegenden Beibeobachtungen ist die Art im Untersuchungsraum relativ weit verbreitet (vgl. Abb. 6).

Abb. 6 Lage von FFH-Mähwiesen, Trassenvarianten und eigene Beibeobachtun- gen der Wanstschrecke während der Übersichtsbegehungen.

17 29.05. und 01.06.2026. Oft in mageren Flachlandmähwiesen, aber auch nicht als FFH-Grünland kartierte Parzellen mit später Mahd erwiesen sich teils als besiedelt. Besonders individuenreich erscheinende Vorkommen konnten in den Wiesengebieten zwischen Erzigen und Endigen, im Sch- lichemtal südlich der B 27 bei Schömberg und zwischen Schömberg und dem Industriegebiet von Schömberg südlich der B 27 nachgewiesen werden.

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Der Art kommt besondere Planungsrelevanz zu. Projektwirkungen und grund- sätzlicher Untersuchungsbedarf: Von Relevanz sind einerseits Zerschneidungs- und Mortalitätseffekte, andererseits der vorhabenbedingte Lebensstättenverlust durch die direkte Inanspruchnahme der Lebensstätten. Abhängig von der gewählten Variante und entsprechender Flächenbilanzierung kann es zur Aufrechterhaltung lo- kaler Populationen bzw. deren günstigem Erhaltungszustand insbesondere erforder- lich werden, baulich Querungshilfen (Grünbrücken, Grünstreifenbrücken) über eine neue Trasse vorzusehen. Dies dürfte auch kostenrelevant sein. Daher wird fachgut- achterlicherseits vorgeschlagen, jedenfalls eine Übersichts-Arterfassung mit näherer Ermittlung der Gesamtverteilung im Raum bereits auf Ebene des Variantenver- gleichs vorzusehen. Darüber hinaus ist aus dem Untersuchungsraum eine Reihe weiterer naturschutzfach- lich wettgebender Heuschreckenarten bekannt. Aus dem Magerrasen im NSG Ried- bachtal nordöstlich Dormettingen liegen teils ältere Nachweise der Magerrasen- und Rote-Liste-Arten Warzenbeißer (Decticus verrucivorus), Heidegrashüpfer (Steno- bothrus lineatus), Kleine Goldschrecke (Euthystira brachyptera) (alle INA Südwest 2002) und Zweipunkt-Dornschrecke vor (S. Hacker, 2002). Auf spät gemähten Wirtschaftswiesen ist auch die nachts singende und deswegen oft nicht kartierte Plumpschrecke (Isophya kraussii) zu erwarten. Vom gefährdeten Sumpfgrashüp- fer (Pseudochorthippus montanus) liegen Nachweise nach 2010 aus dem angrenzen- den Rasterquadranten 7719-SO und alte Funde (vor 1998) aus 7718-NW vor. Es be- steht Habitatpotenzial in gemähten Nasswiesen und Randbereichen von Nassbra- chen. Dagegen sind Vorkommen des in Baden-Württemberg vom Aussterben bedrohten Feld-Grashüpfers (Chorthippus apricarius) aufgrund der sehr spezifischen Ansprü- che an steinige Äcker und deren Randstrukturen im Untersuchungsgebiet nicht zu erwarten; alte Nachweise liegen aus dem westlichen Nachbarquadranten, neuere Nachweise erst aus den entfernteren Quadranten (TK 7917-SO) bzw. von der Alb- hochfläche vor (s. Detzel et al. 2022). Vom Plettenberg wurden die Große Höcker- schrecke (Arcyptera fusca) von (Datensatz RPT: Sevke-Masur,2019), die Kurzflü- gelige Beißschrecke (Metrioptera brachyptera) von Detzel 2001 (Datensatz RPT) gemeldet. Erstgenannte Art weist einzig auf dem Truppenübungsplatz Großer Heu- berg eine stabile Population auf. 2019 wurden in Schutzgebieten nahe des Untersu- chungsraumes zwar Einzelnachweise registriert, die Art besitzt im Untersuchungs- gebiet aber kein Habitatpotenzial. Die Kurzflügelige Beißschrecke wurde vor 2010 im Viertelquadrant des UG nachgewiesen und ist landesweit sehr stark rückläufig. Aktuelle Vorkommen im Untersuchungsgebiet sind deswegen unwahrscheinlich. Vom Bunten Grashüpfer (Omocestus viridulus) schließlich liegen ältere Funde aus dem Grünland nördlich Schömberg (Datensatz RPT: Kramer 1990) und dem NSG Riedbachtal (Datensatz RPT: Bense 2020) vor. Die Art ist außerhalb der montanen Bereiche aufgrund des Klimawandels stark rückläufig, so dass noch bestehende Vor- kommen äußerst unwahrscheinlich, ggf. aber im Verfahren als bedeutsam zu berück- sichtigen wären. Die o. g. anschließend an die Wanstschrecke gelisteten Arten sind teils von beson- derer, teils von allgemeiner Planungsrelevanz. Projektwirkungen und

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grundsätzlicher Untersuchungsbedarf: Von Relevanz sind vor allem der vorha- benbedingte Lebensstättenverlust durch die direkte Inanspruchnahme der Lebens- stätten, teils auch Zerschneidungsaeffekte. Für Heuschrecken wird zusammenfas- send Untersuchungsbedarf auf Ebene des Variantenvergleichs mit Schwerpunkt im Grünland gesehen. Grünland kann im vorliegenden Fall umfangreicher betroffen sein, wobei aus den Artengruppen der Insekten18 zusätzlich zu Vegetation/Flora we- sentliche Informationen für die Gesamtbewertung bei ggf. räumlicher Differenzie- rung von Varianten u. a. im Hinblick auf voraussichtlichen Maßnahmenumfang und erforderliche Räume erwartet werden.

5.3.4.4.2 Tagfalter und Widderchen Die Artengruppe wird von Trautner et al. (2025) als Standardartengruppe u. a. zur Bewertung von Vorhaben im Grünland und in offenen Trocken- sowie Feuchtlebens- räumen empfohlen. Im Planungsraum finden sich noch auf relativ großer Fläche artenreichere Wirt- schaftswiesen, in denen Tagfalter- und Widderchenarten besonderer Planungsrele- vanz erwartet werden müssen. Hieizu zählt vorrangig das landesweit stark gefährdete Ampfer-Grünwidderchen (Adscita statices), von dem in der Datenbank des RP Tübingen ältere Nachweise do- kumentiert sind. Die durch Grünlandintensivierung massiv zurückgehende Art könnte in den betroffenen Wiesengebieten zumindest mit Restpopulationen vertreten sein. Vorkommen können auch von einigen Arten des landesweiten Biotopverbunds in extensiv genutztem Wirtschaftsgrünland möglich oder sogar zu erwarten sein. Hierzu zählen etwa die landesweit gefährdeten Arten Kleiner Esparsetten-Bläuling (Po- lyommatus thersites) und Brauner Feuerfalter (Lycaena tityrus). Lokal finden sich im Gebiet auch kleinflächige Feuchtwiesenreste sowie entsprechende Brachestadien. Hier wäre insbesondere auf Vorkommen des landesweit stark gefährdeten Storch- schnabel-Bläulings (Eumedonia eumedon) zu prüfen, der im Albvorland noch lokale Restpopulationen besitzt und auch im Planungsraum Potenzialflächen hätte. Weitere Arten feuchter bis nasser Offenlandstandorte, von denen Vorkommen im Planungs- raum möglich scheinen, sind Randring-Perlmutterfalter (Boloria eunomia) und Baldrian-Scheckenfalter (Melitaea diamina). Kleinräumig finden sich im Planungsraum zudem auch Halbtrockenrasen (trockene Wirtschaftswiesen, Schlichem-Talhänge). Aus der weiteren Umgebung sind Vor- kommen zahlreicher planungsrelevanter Arten dieses Anspruchstyps dokumentiert, der Großteil allerdings für Flächen, die bereits dem Hauptnaturraum Schwäbische Alb zugehören. Eine potenzielle Relevanz können im Planungsraum nur solche Ma- gerrasenarten haben, die nicht an das subkontinentale Klima der Albrand- und -Hoch- flächen gebunden sind. Unter anderem trifft dies für einige Arten des landesweiten Biotopverbunds zu, so etwa Kleines Fünffleck-Widderchen (Zygaena viciae),

18 Für Grünland im vorliegenden Fall primär Heuschrecken sowie Tagfalter und Widderchen.

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Beilfleck-Widderchen (Zygaena loti), Esparsetten-Widderchen (Zygaena carni- olica), Thymian-Widderchen (Zygaena purpuralis), Rundaugen-Mohrenfalter (Erebia medusa), Feuriger und Großer Perlmutterfalter (Fabriciana adippe, Speyeria aglaja), Östlicher Scheckenfalter (Melitaea britomartis), Wegerich- Scheckenfalter (Melitaea cinxia), Kleiner Schlehen-Zipfelfalter (Satyrium aca- ciae), Grüner Zipfelfalter (Callophrys rubi), Mattscheckiger Braun-Dickkopffal- ter (Thymelicus acteon), Komma-Dickkopfalter (Hesperia comma) und Flocken- blumen-Grünwidderchen (Jordanita globulariae). Waldgebiete werden von den zur Diskussion stehenden Trassen nur kleinflächig ge- quert oder tangiert. Dennoch gibt es weitere Tagschmetterlinge von besonderer Pla- nungsrelevanz, die in Lückensystemen solcher Wälder Vorkommen besitzen könn- ten. Vorrangig zu nennen ist zum einen der bundesweit vom Aussterben bedrohte Blauschwarze Eisvogel (Limenitis reducta), der in räumlicher Nähe noch aktuelle Vorkommen besitzt (Schwäbische Alb und Albrandgebiete) und 2025 erstmals auch im Albvorland nachgewiesen wurde (bei Tübingen-Hirschau; W. Schön, in lit.). Zum anderen wäre der stark gefährdete Silberfleck-Perlmutterfalter (Boloria euphro- syne) möglich, der ebenfalls aus den projektnahen Randbereichen der Schwäbischen Alb dokumentiert ist (Landesdatenbank Schmetterlinge). Die Erfassung der soge- nannten „Lichtwaldarten“ bedarf ggf. einer zusätzlichen Winterbegehung, da der Blauschwarze Eisvogel am effektivsten anhand der Überwinterungsgehäuse seiner Raupen ab November nachweisbar ist (Hermann 2007). Die o. g. Arten sind von besonderer Planungsrelevanz. Projektwirkungen und grundsätzlicher Untersuchungsbedarf: Wie bei Heuschrecken wird für Tagfalter und Widderchen zusammenfassend Untersuchungsbedarf auf Ebene des Varianten- vergleichs mit Schwerpunkt im Grünland und offenen Trocken-/Feuchtlebensräumen sowie hierbei der direkten Flächeninanspruchnahme als vorrangigem Wirkfaktor ge- sehen.19 Grünland kann im vorliegenden Fall umfangreicher betroffen sein, wobei aus den Artengruppen der Insekten20 zusätzlich zu Vegetation/Flora wesentliche In- formationen für die Gesamtbewertung bei ggf. räumlicher Differenzierung von Va- rianten u. a. im Hinblick auf voraussichtlichen Maßnahmenumfang und erforderliche Räume erwartet werden.

5.3.4.4.3 Laufkäfer Die Artengruppe wird von Trautner et al. (2025) als Standardartengruppe u. a. zur Bewertung von Vorhaben in offenen Trocken- sowie Feuchtlebensräumen, an Fließ- gewässerufern und im Fall des Verdachts auf besondere Vorkommen auch in Acker- gebieten empfohlen.

19 Im Rahmen der vorzusehenden Erfassungen ist der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Phe- ngairs nausithous) bei allerdings gering eingeschätzter Wahrscheinlichkeit eines Auftretens mit in den Blick zu nehmen (s. Kap. 5.3.2.5.). Für diese Art der Anhänge II und IV wurde keine spezifi- sche „Allein-Erfassung“ vorgesehen. 20 Für Grünland im vorliegenden Fall primär Heuschrecken sowie Tagfalter und Widderchen.

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Im Planungsraum finden sich auf relativ großer Fläche Ackerbereiche, in denen Lauf- käfervorkommen (Arten, Zönosen) besonderer Planungsrelevanz nicht ausgeschlos- sen werden können, bei insgesamt für den Bezugsraum bisher geringer Bearbeitungs- intensität. Diese sollten daher jedenfalls stichprobenartig geprüft werden, da Laufkä- fer zusammen mit der Ackerwildkrautflora (darunter die im Bericht weiter vorne er- wähnte Dicken Trespe) sowie den Feldvögeln zu den wichtigsten Zielartengruppen in der naturschutzfachlichen Bewertung von Ackerlebensräumen zählen. Darüber hinaus sind aus überwiegend anderen Lebensraumkomplexen 16 Laufkäfer- arten mit besonderer Planungsrelevanz für den Untersuchungsraum ermittelt worden. Davon sind nach Trautner (2017) drei Arten in den Messtischblättern (TK) des Un- tersuchungsgebiets bereits nachgewiesen, vier in angrenzenden Messtischblättern und neun weitere im selben Naturraum (Albvorland). Dabei handelt es sich einerseits um Arten trockenwarmer, magerer Biotope (u. a. Magerrasen, -wiesen), darunter die landesweit stark gefährdeten oder höher rangierenden Arten Walzenförmiger Schnellläufer (Harpalus subcylindricus), Schwarzbindiger Prunkläufer (Lebia cruxminor) und Blauer Prunkläufer (Lebia cyanocephala). Unter speziellen Rah- menbedingungen können jene auch in Begleitstrukturen von Ackerbaulandschaften auftreten, was im vorliegenden Fall jedoch nach Eindruck im Gelände als eher un- wahrscheinlich gelten kann. Unter den Besiedlern feuchter bis nasser Lebensräume sind u. a. die stark gefährdeten Arten Dunkler Uferläufer (Elaphrus uliginosus), Sumpf-Pelzdeckenläufer (Trichocellus placidus) und Langköpfiger Rindenläufer (Paradromius longiceps) zu nennen, Auf mageren, wechseltrockenen bis wechselfeuchten und rohbodenrei- chen Standorten, etwa im Bereich von Deponien. Störstellen im mageren Grünland oder ehemaliger Abbaugebiete ist ein Vorkommen des stark gefährdeten Langhalsi- gen Grabläufers (Pterostichus longicollis) nicht auszuschließen, im Raum sogar wahrscheinlich. Weitere stark gefährdete Laufkäferarten können im Raum an Fließgewässern auftre- ten: Ziegelroter Flinkläufer (Trechus rubens) sowie Doderos Ahlenläufer (Sinec- hostictus doderoi). Von letztgenannter Art, die lokal eng begrenzt an sehr luft- und bodenfeuchten Standorten auftritt, ist allerdings bislang nur ein weiträumig isolierter Fundort in mehreren Kilometern Entfernung zur Grenze des Untersuchungsraums des gegenständlichen Vorhabens bekannt, s. Weber (1996) zit. in Trautner (2017), so dass ihr Vorkommen hier als vglw. unwahrscheinlich eingeschätzt wird. Die genannten Arten sind von besonderer Planungsrelevanz. Projektwirkungen und grundsätzlicher Untersuchungsbedarf: Für Laufkäfer wird zusammenfassend Untersuchungsbedarf auf Ebene des Variantenvergleichs mit Schwerpunkt in offenen Trocken-/Feuchtlebensräumen, im Ackerbereich sowie hierbei der direkten Flächen- inanspruchnahme als vorrangigem Wirkfaktor gesehen. Zudem sind Feuchtstandorte bzw. auch ein Uferstandort an einem Stillgewässer einzubeziehen (zu letzterem s. Ausführungen bei Libellen). Im Hinblick auf Ackergebiete können ergänzend zu Feldvögeln und der Dicken Trespe wesentliche Informationen für die Gesamtbewer- tung bei ggf. räumlicher Differenzierung von Varianten u. a. im Hinblick auf voraus- sichtlichen Maßnahmenumfang und erforderliche Räume erwartet werden.

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Untersuchungen an Fließgewässern können nach Klärung der tatsächlichen Betrof- fenheit für die Ebene des Zulassungsverfahrens zurückgestellt werden (vgl. Ausfüh- rungen zu weiteren Gruppen an späterer Stelle).

5.3.4.4.4 Wildbienen Die Artengruppe wird von Trautner et al. (2025) zur Bewertung von Vorhaben u .a. im Fall des Verdachts auf besondere Vorkommen in Trockenbiotopen sowie in durch Roh- und Skelettböden geprägten, überwiegend offenen Lebensräumen empfohlen. Die Datengrundlage zu bekannten Wildbienenvorkommen im Gebiet ist extrem lü- ckenhaft. Im Folgenden werden Arten mit besonderer Planungsrelevanz aufgeführt, von denen neuere Funde aus dem Raum oder angrenzenden Messtischblättern exis- tieren (www.wildbienen-kataster.de). Vorkommen der Grubenhummel (Bombus subterraneus) sind im Planungsraum auf blütenreichem Extensivgrünland nicht auszuschließen. An Waldrändern und auf Mähwiesen oder Magerrasen sind Vorkommen der Glockenblumen-Wespenbiene (Nomada braunsiana), der Hecken-Wespenbiene (Nomada emarginata) sowie der Hufeisenklee-Mauerbiene (Osmia xanthomelana) möglich, sofern Bestände von Glockenblumenarten (Campanulaceae) bzw. Horn- oder Hufeisenkleearten (Lotus sp., Hippocrepis sp.) im Umfeld existieren. Die Französische Felsenbiene (Hoplitis ravouxi) sowie die Rote Schneckenhaus- biene (Osmia andrenoides) können auf felsigen Hängen sowie angrenzenden Mager- rasen vorkommen. Auf trockenen Brachen und Ruderalflächen kann zudem Kohls Wespenbiene (Nomada kohli) vorkommen. Die genannten Arten sind von besonderer Planungsrelevanz. Projektwirkungen und grundsätzlicher Untersuchungsbedarf: Von Relevanz ist insbesondere der vorhabenbedingte Lebensstättenverlust durch die direkte Inanspruchnahme der Le- bensstätten. Vor dem Hintergrund des insgesamt bereits vorgeschlagenen Untersu- chungsprogramms sowie der eher geringen Flächenanteile an Trockenlebensräumen im Gesamt-Untersuchungsraum und des Ausschlusses des Siedlungsbereichs (für den die Artengruppe als Standardartengruppe empfohlen wird), wird keine Untersu- chungsbedarf für den Variantenvergleich abgeleitet. Je nach Variantenwahl kann der Einbezug der Artengruppe aber auf Ebene des Zulassungsverfahrens geboten oder zu empfehlen sein.

5.3.4.4.5 Weitere Holzkäferarten21 Offene Waldstrukturen, für die sie als Standardartengruppe benannt sind, kommen im Untersuchungsraum nach den Ergebnissen der Übersichtsbegehungen nicht in hinreichender Qualität und Größe vor; insofern sind Holzkäferarten für Wald sowie in anderen Grob-Lebensraumtypen nach Trautner et al. (2025) nur bei hinreichendem

21 Ohne die bereits als Arten der Anhänge II oder IV der FFH-Richtlinie behandelten Arten.

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Verdacht auf besondere Vorkommen zu berücksichtigen. Arten mit zu geringem Kenntnisstand können ebenfalls nicht berücksichtigt werden. Nach diesen Kriterien verbleiben nach einer Vorabschichtung im Untersuchungsraum acht Holzkäferarten von besonderer Planungsrelevanz. Davon ist eine Art in den Messtischblättern (TK 25) des Untersuchungsgebiets nachgewiesen, eine in angrenzenden Messtischblät- tern und sechs weitere im selben Naturraum (Albvorland). Fünf der Arten sind nach Schmidl und Bußler (2004) Mulmhöhlenbesiedler und drei der Arten Frischholzbesiedler. Unter den Frischholzbesiedlern befinden sich zwei auf Linde und eine auf Kirschbäume spezialisierte Arten: Großer Lindenprachtkäfer (Scintillatrix rutilans), Grüner Lindenbock (Saperda octopunctata) sowie Bunter Kirschbaum-Prachtkäfer (Anthaxia candens). Die Mulmhöhlenbesiedler mit Po- tenzial im Untersuchungsgebiet nach der vorgenommenen Auswertung beinhalten drei Goldkäferarten (Protaetia aeruginosa, P. fieberi, P. lugubris) sowie die Arten Cryptophagus fuscicornis und Euglenes pygmaeus. Die genannten Arten sind von besonderer Planungsrelevanz. Projektwirkungen und grundsätzlicher Untersuchungsbedarf: Von vorrangiger Relevanz ist der vor- habenbedingte Lebensstättenverlust durch die Entnahme der Bruthölzer/-bäume. Die Mulmhöhlenbesiedler können und sollen im Rahmen der vorzusehenden Untersu- chungen zum Eremiten mit geringem Mehraufwand bereits auf Ebene des Varianten- vergleichs überschlägig mit abgehandelt werden. Für die übrigen o. g. Arten wird eine Berücksichtigung auf Ebene des Zulassungsverfahrens empfohlen.

5.3.4.4.6 Artengruppen zur vorrangigen Beurteilung der Auswirkungen künstlichen Lichts Nach Trautner et al. (2025) bezieht sich der Vorschlag für die Bearbeitung bestimm- ter Insektengruppen vorrangig oder im Umfeld bestimmter Grob-Lebensraumtypen auf deren Sensitivität gegenüber künstlichem Licht. Hierbei handelt es sich um eine Artengruppe mit aquatischen Larvenstadien (Köcherfliegen), die an Fließ- und Still- gewässern eine hohe Relevanz erlangen, sowie um die Nachtfalter. Bei beiden Artengruppen, die hochgradig gefährdete Arten besonderer Planungs- relevanz aufweisen, kann abhängig von konkretisierten Vorhabenwirkungen in be- stimmten Bereichen (etwa lokal im Umfeld von Tunneln oder PWC-Anlagen) eine Erfassung und auf deren Ergebnissen sowie allgemeinen Vorgaben zur Abschwä- chung der negativen Auswirkungen künstlichen Lichts auf die Fauna basierende Be- wertung und Maßnahmenableitung geboten sein. Ein Beispiel wären ggf. betroffene Lebensräume des stark gefährdeten Stachelbeer-Harlekins (Abraxas grossulari- ata), von dem in der Datenbank des RP Tübingen ein Vorkommen für den Planungs- raum dokumentiert ist. Dies ist aber – mit Ausnahme der FFH-Verträglichkeitsprüfung v. a. im Kontext der Beeinträchtigung charakteristische Arten von FFH-Lebensraumtypen – häufig erst auf Ebene des Zulassungsverfahrens vorzunehmen.

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Im vorliegenden Fall wird mit Ausnahme ggf. des Aspekts Natura 2000, der einer Konkretisierung im Rahmen der FFH-Vorprüfung bedarf, ebenfalls kein Untersu- chungsbedarf für den Variantenvergleich abgeleitet

5.3.4.4.7 Artengruppen mit aquatischer Lebensweise bzw. entspre- chenden Stadien Bei Trautner et al. (2025) werden mehrere Artengruppen mit aquatischen Larven- oder Imaginalstadien als Standardgruppen oder bei Verdacht auf besondere Vorkom- men für die Bewertung von Vorhabenwirkungen auf Fließ- oder Stillgewässer vor- gesehen. Hierbei handelt es sich um Köcherfliegen (auch vorstehend bereits bzgl. Licht behandelt), Libellen, wasserbewohnende Käfer, Eintagsfliegen und Steinflie- gen, teils als Bestandteil standardmäßiger Makrozoobenthos-Untersuchungen, die in Fließgewässern durchgeführt werden. Vorgesehene Varianten queren an diversen Stellen Fließgewässer (s. Karte 5 im Anhang), zudem verlaufen sie abschnittsweise im Nahbereich vorhandener Stillgewässer bzw. betreffen ein solches voraussichtlich direkt und könnten auch insofern zu direkten oder indirekten Betroffenheiten führen. Für die Artengruppen der Wasserkäfer sowie der Libellen wurde eine Ermittlung im Hinblick auf Arten besonderer Planungsrelevanz vorgenommen. Insgesamt sind im Untersuchungsraum sieben Wasserkäferarten von besonderer Planungsrelevanz ggf. zu erwarten. Davon ist bislang keine Art in den Messtisch- blättern (TK) des Untersuchungsgebiets nachgewiesen, zwei in angrenzenden Mess- tischblättern und fünf weitere im selben Naturraum (Albvorland). Bei den Arten han- delt es sich teils um Fließ-, teils um Stillgewässerbewohner oder beides.22 Als Fließ- gewässerarten sind Dryops viennensis, Hydraena pulchella und Ochthebius (E- nicocerus) gibbosus einzuordnen, als Stillgewässerarten Helophorus (Rhopalhelo- phorus) dorsalis und Laccobius (Microlaccobius) gracilis. Die beiden weiteren Ar- ten [Haliplus (Liaphlus) variegatus, Nebrioporus (Nebrioporus) assimilis] können zu beiden Grob-Lebensraumtypen gestellt werden. Bezüglich der Artengruppe der Libellen liegen aus dem Untersuchungsraum und des- sen Umfeld in der Datenbank des RP Tübingen Daten zu 14 Arten aus den Jahren 1990-2014 vor. Aktuellere Untersuchungen zu Libellen sind nicht bekannt bzw. ggf. nicht verfügbar. Vor dem Hintergrund der Biotopausstattung des Planungsraumes ist mit Vorkommen weiterer Arten zu rechnen. Als besonders planungsrelevant unter den nachgewiesenen Arten ist unter Berücksichtigung der Kriterien von Trautner et al. (2025) die Verlandungszonen, Nasswiesen und Riede besiedelnde Glänzende Binsenjungfer (Lestes dryas) einzustufen. Darüber hinaus besteht an den im Pla- nungsraum vorhandenen Gewässern Potenzial für weitere als besonders planungsre- levant einzustufende Libellenarten. In diesem Kontext wären die Keilflecklibelle (Aesnha isoceles), die in schilfbestandenen Verlandungszonen größerer Stillgewäs- ser vorkommt, sowie die von gut besonnten Flachgewässern mit starken Wasser- standsschwankungen abhängigen Arten Südliche Mosaikjungfer (Aeshna affinis)

22 Den Wasserkäferarten wurden mit Hilfe von Coleonet.de (Stand Juni 2025) die entsprechenden besiedelten Großlebensraumtypen nach Trautner et al. (2025) zugeordnet.

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und Gefleckte Heidelibelle (Sympetrum flaveolum) zu nennen. Die Gabel-Azur- jungfer (Coenagrion scitulum) wird ebenfalls (noch) als besonders planungsrelevant eingestuft, da sie trotz ihrer aktuellen Ausbreitungstendenzen in der bundesweiten Roten Liste noch als „R“ eingestuft ist. Die Art besiedelt stehende bis leicht durch- flossene Gewässer mit ausgeprägter Submersvegetation. Temporär wasserführende Flachgewässer, wie sie sich z. B. in Abbaustätten finden, werden von der Südlichen Binsenjungfer (Lestes barbarus) zur Fortpflanzung genutzt. Ebenfalls oft sommer- lich austrocknende Flachgewässer stellen das Habitat der Gefleckten Heidelibelle (Sympetrum flaveolum) dar, sofern diese dicht mit Seggen oder anderer niederwüch- siger Vegetation bewachsen sind. Die Speer-Azurjungfer (Coenagrion hastulatum), von der ältere Nachweise aus einem angrenzenden Messtischblatt vorliegen, kommt insbesondere in oligo- oder dystrophem Moorgewässer vor, besiedelt jedoch gele- gentlich auch Verlandungszonen von Seen oder Weihern. Auch von der Kleinen Binsenjungfer (Lestes virens vestalis) liegen ältere Nachweise aus der Umgebung vor. Sie kommt in seichten Verlandungszonen und Kleingewässern mit ausgeprägten Wasserstandsschwankungen und einem Bewuchs aus Sauergräsern (z. B. Carex sp. oder Juncus sp.). Allen anderen im Untersuchungsraum zu erwartenden Libellenar- ten besitzen allgemeine Planungsrelevanz. Projektwirkungen und grundsätzlicher Untersuchungsbedarf: Vor dem Hinter- grund der Verfügbarkeit von Standardmaßnahmen zum Schutz von Gewässern23 ein- schließlich eines Erhalts der Durchgängigkeit von Fließgewässern einerseits, und an- dererseits der offenen Fragen, ob überhaupt eine Beeinträchtigung vorliegen wird (etwa bei Begrenzung des Baufelds oder bei Brückenquerungen) und wie sich diese ggf. in Art, Lage und Ausdehnung gestaltet, erscheint eine Untersuchung aller Que- rungs- bzw. Tangierungsstellen von Fließgewässern auf Ebene des Variantenver- gleichs bezüglich der o. g. Arten(gruppen) nicht geboten. Soweit sich im Planungs- prozess problematische Bereiche konkretisieren, insbesondere im Fall notwendiger Verlegungsstrecken, temporärer Unterbrechung oder Gewässerunterführungen ge- ringer Dimensionierung, können fallweise Erfassungen nachzuschieben sein. Für die Artengruppen relevante Wirkfaktoren sind insbesondere der direkte Lebensraumver- lust, strukturelle Veränderungen, die Beeinträchtigung hydrologischer Verhältnisse sowie ggf. die funktionale Fragmentierung durchgehend unbeschatteter Fließgewäs- serabschnitte durch Bauwerke (hier etwa bei Libellen). Ansonsten kann mit Erfassungen überwiegend auf die Ebene des Zulassungsverfah- rens abgestellt werden. Eine Ausnahme stellen zwei Aspekte dar: Einerseits die Be- troffenheit des Schutzgebietssystems Natura 2000, die einer Konkretisierung im Rah- men der FFH-Vorprüfung bedarf, wonach sich Untersuchungsbedarf bereits für den Variantenvergleich ergeben kann (insbesondere betreffend charakteristische Arten von FFH-Lebensraumtypen). Andererseits die Betroffenheit des großen Abbausees bei Dotternhausen, die sich bereits nach jetzigem Stand bei einer der Varianten direkt ergeben würde. Hier ist eine Untersuchungsstelle für Libellen vorzusehen, während

23 Etwa Vermeidung der Einleitung von baubedingt anfallenden Abwässern oder betriebsbedingten und im Ausmaß relevanten Einleitungen in Oberflächengewässer, große Dimensionierung von Querungsbauwerken, Vermeidung direkter Eingriffe in das Gewässerbett.

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bei Wasserkäfern auch diesbezüglich die ggf. spätere Prüfung auf Ebene des Zulas- sungsverfahrens als ausreichend eingeordnet wird.

5.3.4.4.8 Dungfressende Käfer Dungfressende Käfer sind nach Trautner et al. (2025) primär im Fall nicht nur kleinsträumig ausgeprägter Beweidung im Einzelfall bei Verdacht auf besondere Vorkommen in verschiedene Grob-Lebensraumkomplexen empfohlen. Solche beste- hen nach den Übersichtsbegehungen und Datenauswertungen im Untersuchungs- raum mit den Rinderweiden am Osthang des Schlichemtals südlich der B 27 auf dem „Kälberrain“ und am „Palmbühl“ in TG II-3 (z. B. Biotop „Halbtrockenrasen „Palm- bühl“ NO Schömberg). Sieben Dungkäferarten wurden für den Untersuchungsraum als besonders pla- nungsrelevant eingestuft. Davon ist bislang eine Art in den Messtischblättern (TK) des Untersuchungsgebiets nachgewiesen, zwei in angrenzenden Messtischblättern und vier weitere im selben Naturraum (Albvorland). Es handelt sich um die Arten Ammoecius brevis, Phalacronothus quadrimaculatus, Copris lunaris (Mondhorn- käfer), Geotrupes stercorarius, Melinopterus consputus, Onthophagus illyricus so- wie Sisyphus schaefferi (Matter Pillenwälzer). Diese Arten besiedeln Trockenle- bensräume bzw. Extensivgrünland. Beeinträchtigungen können vorhabenbezogen insbesondere durch die direkte Inanspruchnahme des Lebensraums oder von Teilen davon entstehen; zudem sind ggf. lichtbedingte Anlockwirkungen und resultierende erhöhte Mortalitätsgefährdung ebenfalls nicht auszuschließen. Projektwirkungen und grundsätzlicher Untersuchungsbedarf: Aufgrund der lo- kalen Beschränkung, der Einschätzung potenziell verfügbarer Kompensationsmaß- nahmen und vor dem Hintergrund, dass derzeit noch nicht abgesehen werden kann, ob die betreffenden Flächen tatsächlich und wenn ja in relevanter Größe betroffen wären, wird auf Ebene des Variantenvergleichs kein Untersuchungsbedarf gesehen. Auf Ebene des Zulassungsverfahrens sind ggf. Erfassungen vorzusehen.

5.3.4.5 Weitere Pflanzenarten Aus dem Untersuchungsraum sind zwei Vorkommen des landesweit stark gefährde- ten Kicher-Tragants (Astragalus cicer) bekannt (nach Daten der Offenland-Biotop- kartierung Baden-Württemberg). Das Vorkommen in TG I wurde 1995 im „Feldge- hölz Erzinger Feld in Klinge NO Dotternhausen“ erfasst und 2014 nicht bestätigt, möglicherweise ist es erloschen. Das andere Vorkommen befindet sich in TG II-4 an einer südexponierten Straßenböschung der B 27 zwischen Schlichemtal und Dottern- hausen in einem versaumten Magerrasen. Dieses Vorkommen im Biotop „Halbtro- ckenrasen in Steilböschung über der B 27“ konnte im Rahmen der Übersichtsbege- hungen aktuell bestätigt werden. Es ist durch fortschreitende Sukzession stark be- droht, so sind die Pflanzen alle bereits stark verschattet und durch Lichtmangel ge- schwächt (Abb. 7).

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Abb. 7 Aufnahme mehrerer verschatteter, nicht blühender Pflanzen des Kicher- Tragants (Astragalus cicer) im Biotop „Halbtrockenrasen in Steilböschung über der B27“ (Foto: Thomas Kimmich). Ferner ist ein Wuchsort der Rauhblättrigen Rose (Rosa marginata) im TG I im „Feldgehölz S Endingen, Hoher Rain“ zwischen Endigen und Weilstetten bekannt (Offenland-Biotopkartierung Baden-Württemberg, 2014). Hinzu kommen die still- gelegten beweideten Flächen des Schiefersteinbruch in TG II-2 mit größeren Vor- kommen der Behaartfrüchtigen Platterbse (Lathyrus hirsutus) und der Gras-Erbse (Lathyrus nissolia) (Lachenmaier 2025). Ebenfalls bekannt ist ein Vorkommen des Sand-Vergissmeinnichts (Myosotis stricta) auf einer Magerwiese in TUR II im Teilgebiet „Killwiesbach östlich Zim- mern u. d. Burg“ des FFH-Gebiets „Prim-Albvorland“. In weiterer Umgebung des Untersuchungsraums kommen ferner auf Magerrasen und Wachholderheiden der Filz-Frauenmantel (Alchemilla glaucescens) der Frühlings- Enzian (Gentiana verna), die Gewöhnliche Kugelblume (Globularia bisnagarica), die Hummel-Ragwurz (Ophrys holoserica), die Kugelige Teufelskralle (Phyteuma orbiculare) und der Blassgelbe Klee (Trifolium ochroleucon), auf mageren Streu- obstwiesen das Kleine Knabenkraut (Orchis morio), auf artenreichen Äckern das Sommer-Adonisröschen (Adonis aestivalis) und der Acker-Zahntrost (Odontites vernus), sowie in trockenen Saumbiotopen der Raue Eibisch (Althaea hirsuta) vor. Ein Vorkommen dieser Pflanzenarten scheint in entsprechenden Lebensräumen im Untersuchungsraum nicht ausgeschlossen, auch wenn Wacholderheiden nicht vor- kommen und die Magerrasenflächen klein sind.

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Von vorrangiger Relevanz ist der vorhabenbedingte Verlust der Wuchsorte durch die direkte Flächeninanspruchnahme. Auf entsprechende Vorkommen soll – ggf. in Anpassung von Kartierterminen – im Rahmen der durchzuführenden Biotopkartierung auf Ebene des Variantenvergleichs geachtet werden. Für die Ebene des Zulassungsverfahrens kann sich weiterer Kar- tierbedarf ergeben.

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6 Vorzusehende Methoden der Bestandserfassung

Nachfolgend wird der Untersuchungsbedarf fokussiert auf die Ebene des Varianten- vergleichs beschrieben. Für nachfolgende Planungsebenen können sich zusätzliche Erfassungen ergeben, teils wurde hierauf bereits in vorstehenden Kapiteln kurz ein- gegangen. Wenn von Standarderfassungen bzw. -kontrollen und “Methodenblättern“ geschrieben wird, so bezieht sich dies in den meisten Fällen auf die Vorschläge in Albrecht et al. (2014), unter Einschränkung einzelner bereits als fachlich zu modifi- zieren erkannter Teilaspekte bei der konkreten Durchführung der Erfassungen.24

6.1 Natura 2000 (FFH-Vorprüfung und Verträglichkeitsprü-

fung)

Im Untersuchungsraum werden zwei FFH-Gebiete (teils mit mehreren Teilgebieten) von Trassenvarianten gequert, tangiert oder in größerem Abstand, ggf. aber noch mit zu berücksichtigenden potenziellen Auswirkungen, passiert. Wie bereits in Kap. 3.3.1 beschrieben und in Karte 2 dargestellt, reicht dabei das FFH-Gebiet (7718-341) „Kleiner Heuberg und Albvorland bei Balingen“ (Regie- rungsbezirk Tübingen) in beide Teiluntersuchungsräume, das FFH-Gebiet 7818-341 „Prim-Albvorland“ (Regierungsbezirk Freiburg) in den TUR II hinein. Bei weiteren Natura 2000 Gebieten im Umfeld ist eine potenzielle vorhabenbedingte Betroffenheit nicht erkennbar. Für diese beiden o. g. FFH-Gebiete ist zunächst eine FFH-Vorprüfung durchzufüh- ren. Auf deren Basis ist zu ermitteln, ob und wenn ja welcher spezifischer Untersu- chungsbedarf in diesen Gebieten und ggf. differenziert in den jeweiligen Teilgebieten besteht. Die vorliegende Planungsraumanalyse hat die Durchführung einer solchen Vorprü- fung nicht als Auftragsinhalt, zumal für diese eine differenzierte Betrachtung der Va- rianten notwendig ist. Insoweit ist in diesem fachlich-rechtlichen Zusammenhang der Ableitung des Untersuchungsprogramms im gegenständlichen Bericht eine Grenze gesetzt. Aufgrund des Alters der vorliegenden Daten zu den Natura 2000-Gebieten sowie der Situation, dass mittlerweile Vorkommen weiterer Natura 2000-Schutzgüter aus dem Raum bekannt sind (u. a. Spanische Flagge, Moosart), die bislang nicht in den SDB der Gebiete enthalten, für die aber Vorkommen in den beiden Gebieten nicht auszu- schließen sind, ist zwingend aber einerseits eine Plausibilisierung und sind voraus- sichtlich zudem andererseits ergänzende Erfassungen für den Fall durchzuführen, dass die jeweilige Vorprüfung zum Ergebnis kommt, dass erhebliche Beeinträchti- gungen nicht vorab ausgeschlossen werden können. Dies schließt auch eine

24 Hier insbesondere zu Witterungsbedingungen, einschließlich der Temperaturvorgaben bei der Kartierung von Reptilien, vgl. etwa Trautner und Mayer et al. (2021).

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Plausibilisierung bezüglich der Vorkommen und Abgrenzung sowie ggf. des Erhal- tungszustands von Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie ein. Der für Natura 2000-Belange als notwendig erachtete Untersuchungsbedarf sollte im Scoping-Verfahren diskutiert und aus diesem heraus festgelegt werden.

6.2 Biotoptypen, Vegetation sowie gefährdete höhere Pflan-

zenarten

Die Biotoptypen sind im gesamten Untersuchungsraum (TUR I und II), soweit diese Abgrenzung aus der vorliegenden Planungsraumanalyse für den Variantenvergleich umweltfachlich beibehalten wird25, im Maßstab 1:5.000 nach Datenschlüssel der Na- turschutzverwaltung unter Mitansprache von Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie zu erfassen. Im Rahmen der flächendeckenden Biotoptypenkartierung sind Pflanzenarten der Ro- ten Listen mit zu erfassen, insbesondere sollte auf die in Kap. 5.3.4.5 erwähnten Pflanzenarten geachtet und ihre Wuchsorte sollten überprüft bzw. präzisiert werden.

6.3 Europäische Vogelarten

Bei der Kartierung der als besonders planungsrelevant eingestuften Vogelarten26 un- ter Bezug auf die Ausführungen in Kap. 5.3.1 werden art-/artkollektivbezogen ver- schiedene Methoden als notwendig erachtet:  Revierkartierung (Begehungen von Bereichen/Teilgebieten mit flächende- ckendem Ansatz)  Rastvogelkartierung  Erfassung von ausgewählten Punkten aus (Fixpunkt-Beobachtung)  Horstkartierung  Baumhöhlenkartierung / Strukturkartierung

Revierkartierung: Für alle Vogelarten mit besonderer Planungsrelevanz ist die Revierkartierung ent- sprechend Methodenblatt V1 (Albrecht et al. 2014) durchzuführen. Dabei werden die Arten mit allgemeiner Planungsrelevanz ausreichend miterfasst. Zur Erhöhung der Nachweiswahrscheinlichkeit bestimmter Arten wie z. B. Eulen, Spechte, Eisvogel, oder Neuntöter ist der Einsatz von Klangattrappen erforderlich (vgl. Südbeck et al. 2025, 65–68).

25 I. d. R. dient die Biotoptypenkartierung auch Analysen für weitere Schutzgüter im Variantenver- gleich. Daher wäre der Untersuchungsraum ggf. auf Anforderungen, die sich für jene ergeben, auszudehnen bzw. entsprechendes wäre zu prüfen. 26 Andere Arten weiter Verbreitung bzw. allgemeiner Planungsrelevanz werden mit erfasst und spä- ter ggf. als Gilden abgehandelt.

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Aufgrund der vergleichsweise hohen Anzahl im Raum zu erwartender besonders pla- nungsrelevanter Vogelarten (vgl. Kap. 5.3.1 bzw. 9.2) und deren insgesamt breiten Lebensraumspektrums ergibt sich eine potenzielle Betroffenheit für annähernd den gesamten Untersuchungsraum (vgl. Abb. 8). Das Ausgrenzen kleinflächiger „Kar- tier-Löcher“ bringt bei Brutvogelerfassungen kaum Zeitersparnis, schränkt aber die weitere Nutzung der Daten unverhältnismäßig ein bzw. kann bei Planungsanpassun- gen zu zusätzlichem Untersuchungsbedarf in Folgejahre führen. Aufgrund der gro- ßen Effektdistanzen von Vögeln gegenüber vorhabenbedingten optischen und akus- tischen Reizen wird eine vollständige Erfassung bei Brutvögeln empfohlen. Dieses Vorgehen erleichtert es auch, ggf. auch Trassenverschiebungen, Baustelleneinrich- tungsfläche, Parkplätze etc. in späteren Planungsebenen ausreichend berücksichtigen zu können. Dabei ist der maximale Wirkraum von 500 m ab Fahrbahnrand zu bear- beiten. Da die Fahrbahngrenzen nicht vorliegen, wurden hier die vorliegenden Vari- antenmittellinien mit 510 m gepuffert. Aufgrund der spezifischen Situation können die Siedlungsbereiche entfallen. Zur möglichst vollständigen Erfassung des Spektrums an Brutvogelarten im Unter- suchungsraum sind vor dem Hintergrund der bekannten und ggf. nicht auszuschlie- ßenden Brutvogelarten (vgl. 9.2 inkl. Ableitung der Begehungstermine) unterschied- liche Anzahl von Tag- und Nachtbegehungen in den einzelnen Lebensräumen (ent- sprechend Tab. 7) erforderlich. Die sehr aufwändige Rebhuhn-Erfassung wird gut- achterlicherseits aufgrund der vorliegenden Daten nicht als zwingend angesehen. Es wird empfohlen, den Bearbeitungsbedarf im Scopingverfahren zu klären. Die Begehungsanzahl wurde für jeden Groblebensraum entsprechend der Erfas- sungszeiträume (Südbeck et al. 2025) ermittelt (vgl. 9.2). Es wurden zunächst die minimal notwendigen Erfassungsdekaden bestimmt, die für jede planungsrelevante Art drei Nachweise in deren artspezifischem Erfassungsoptimum ermöglichen. Für einzelne Arten wurden die Erfassungszeiträume aus Erfahrungswerten im Raum an- gepasst). Sehr früh im Jahr singende Arten (Kolkrabe und Wanderfalke) sind bei der Horstsu- che mit zu erfassen. Zu letztgenannter Art s. a. Webcam der Fa. HOLCIM. Nur kurz- zeitig singende und schwer erfassbare Arten können durch automatische Erfassungs- geräte („Audiomoth“, „Birdcorder“) an wechselnden Standorten geprüft (v. a. Uhu und Kleinspecht) werden. Für den Uhu27 könnte mit dieser erst in den letzten Jahren häufiger eingesetzten Technik eine Reihe spezieller ansonsten erforderlicher Bege- hungen in Dämmerungsphasen von Ende Januar bis Ende April entfallen, die auf- grund der kurzen Gesangsphasen nur sehr eingeschränkt mit den 3 flächendeckend vorgesehenen Erfassungen im Wald kombiniert werden können. Beim Kleinspecht wird mit den vorgesehenen Erfassungsterminen der Methodenstandard nach Südbeck (2025) zwar erfüllt, erfahrungsgemäß reichen diese Erfassungstermine aber oft nicht aus, um Vorkommen der Art tatsächlich ausreichend abzubilden.

27 500 m-Effektdistanz

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Abb. 8 Untersuchungsraum für Vögel in differenzierter Darstellung von Groblen- bensräumen abgeleitet aus am Luftbild modifizierten DLM-Daten. Tab. 7 Projektspezifisch notwendige Erfassungen (entsprechend Südbeck 2025).

JanFebMärzAprilMaiJunJu li
AMEAMEAMEAMEAMEAMEAM
28 Binnengewässer, nachts1122334455
Wald, nachts1234
Agrarlandschaft, tags1233456
Agrarlandschaft, nachts1234
Audiomoth Uhu+Ksxxx
Scoping (optional)
Rebhuhnxx

Zur Ermittlung des Aufwandes wird jedem Lebensraum der Erfahrungswert aus Süd- beck (2025) zugeordnet und mit der Begehungszahl sowie den entsprechenden Flä- chengrößen multipliziert.

28 Bei den ersten beiden Terminen ist insbesondere für Feldschwirl und Wasserralle eine kombinierte Tag-/Nacht-Begehung (inklusive der Dämmerungsphase) in feuchten bis nassen Teilbereichen ohne zusätzliche Hin- und Rückfahrten möglich.

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Tab. 8 Überschlägige Ermittlung Aufwand Revierkartierung (entsprechend Süd- beck 2025). Für die praktische Umsetzung können sich Abweichungen er- geben.

Hektar Anzahl Größe (ha) Zeitbedarf (Tage) Lebensraum t/n pro Tag Begehung TUR I TUR II TUR I TUR II Acker, Grünland Tag 150 6 911,82 464,74 36,5 18,6 Wald, Streuobst, etc Tag 80 7 307,11 258,49 26,9 22,6 Gewässer Tag 6 0,4 5,0 Acker, Grünland Nacht 200 4 911,82 464,74 18,2 9,3 Wald, Streuobst, etc Nacht 160 4 307,11 258,49 7,7 6,5 Gewässer Nacht 5 0,2 2,5 1218,93 723,24 63,3 41,2 Uhu (Wald und Schieferbruch) 20 Audiomoth 2 1,5 0,5 Uhu alternativ 3 307,11 258,49 6 4 Rebhuhn (Agrarland), optional 2 nicht gerechnet

Rastvögel: Bedeutsame Rastplätze für Zugvögel und Wintergäste sind in Teiluntersuchungs- raum TUR I und TUR II betroffen („Sonstige Offenlandflächen des Biotopverbundes BW“ und die größeren Stehgewässer im Schmiechemtal sowie den Abbaugebieten). Spezielle Erfassungen der „Ruhestätten“, die auch Rastplätze der Zugvögel ein- schließen, sind in den großen offenen Agrarlandschaften (v. a. Mornellregenpfeifer) und in den Streuobstwiesen (v. a. Raubwürger) erforderlich. In besonderen Fällen (z. B. Brückenbau) können auch bedeutsame Zugstrecken im Hinblick auf eine erhöhte Kollisionsgefahr relevant sein und müssen ggf. in nachfolgenden Planungsebenen erhoben werden (z. B. Querung des prioritären LRT durch Varianten 2 und 4 zur ggf. möglichen Vermeidung von Beeinträchtigungen). Letztgenannte Untersuchungen würden allenfalls in späteren Planungsebenen notwendig und sind aufgrund der an- sonsten eher geringen minimal notwendigen Höhe der Brückenbauwerke im vorlie- genden Fall nicht zu erwarten. Für die Kontrolle auf überwinternde Raubwürger und Kornweihen werden mit dem Kraftfahrzeug großflächige Kontrollen im Offenland des gesamten Untersuchungs- gebiets durchgeführt. Die Kontrollen erfolgen einmal monatlich zwischen November und Januar. Bei der Kornweihe wird gezielt auch auf das Vorkommen möglicher Schlafplätze geachtet. Das Untersuchungsbiet weist ausschließlich in Teiluntersuchungsraum TUR II drei größere Stehgewässer um Dotternhausen und die aufgestauten Bereiche des Schwarzenbachs beidseitig der bestehenden B 27 am südwestlichen Ausbauende auf29. Nach dem Methodenblatt V5 sind zur standardmäßigen Erfassung von Rastvö- geln 8 Begehungen im Herbst, 2 Begehungen im Winter und 8 Begehungen im

29 Die übrigen Stehgewässer werden aufgrund ihrer Entfernung, Vorbelastung durch Siedlung und B 27 sowie Flächengröße und Topographie nicht als relevant eingestuft. Hierzu zählen auch die Teichanlagen nördlich der Kläranlage entlang des Gewässers Schlichem.

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Frühjahr erforderlich. Aufgrund der bereits vorhandenen Kenntnisse aus dem Raum kann aus fachgutachterlicher Sicht der Aufwand zur Erfassung im vorliegenden Fall auf eine Begehung pro Monat zwischen August und April, in der Summe also 9 Er- fassungsdurchgänge, reduziert werden30. Innerhalb dieses Untersuchungsraumes werden flächendeckend alle Arten, die als Gastvogel vorkommen, erfasst.

Fixpunkt-Kartierung Die Fixpunkt-Beobachtungen zielten auf die Erfassung v. a. der drei als besonders planungsrelevant eingestuften Arten Schwarzstorch, Baumfalke und Wespenbussard ab. Durch konventionelle Begehungen im Waldbestand sind diese Arten aufgrund der oft heimlichen Lebensweise am Brutplatz nur schwer erfassbar, mittels der Fix- punkt-Methode aber zuverlässig nachweisbar. Zwischen Ende März und Ende Juli sollen daher an fünf Terminen Fixpunktbeobach- tungen durchgeführt werden. Die Fixpunkte wurden so gewählt, dass von erhöhten Standorten aus jeweils ein möglichst guter Überblick über die im Untersuchungsge- biet liegenden Waldgebiete möglich ist.

Abb. 9 Lage der Fixpunkte zur Erfassung von Greifvogel- (Schwerpunkt: Wespen- bussard und Baumfalke) und Schwarzstorch-Revieren mit 1.500 m -Umfeld. Es wird von einer Sichtweite von ca. 1,5 km je Fixpunkt ausgegangen. Deren Eig- nung wurde im Gelände überprüft und optimiert. Aufgrund des – abgesehen von den Einschnitten – nur schwach ausgeprägten Reliefs sind die Hangwälder oft nicht von

30 Der Vorschlag dieses reduzierten Ansatzes sollte im Scoping-Verfahren erörtet werden.

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den Hochlagen einzusehen und müssen z. T. von mehreren Fixpunkten im 1.500m- Korridor abgedeckt werden. Insgesamt werden 10 Fixpunkte für notwendig erachtet (zur Lage s. Abb. 9). Die Beobachtungszeit beträgt 2 h pro Punkt und Termin (Gesamtaufwand Gelände Erfassungszeit: 100 h). Bei Hinweisen auf ein mögliches Schwarzstorch-Revier im Untersuchungsgebiet folgen zwei zusätzliche Ansitze an einem Termin Ende Juni mit je mind. 6 h Beobachtungszeit. Die Fixpunkt-Beobachtungen erfolgen bei für Thermik-Flieger geeigneten Witterungsbedingungen und in einer Kernzeit von ca. 9 bis 17 Uhr (abhängig von der Tageslänge und der vor Ort festgestellten Aktivität). Horst-Kartierung und Habitatstrukturkartierung in alten Wäldern: Häufig sind Großvogelarten in Horstnähe besonders empfindlich bzw. verfügen lt. Garniel und Mierwald (2012) am Horst über spezielle Störradien, die zu berücksich- tigen sind. Horststandorte von Greifvögeln können zumeist im Rahmen der normalen Revierkartierung nicht oder lediglich mit geringer Effektivität nachgewiesen werden. Hierzu sind Begehungen der Wälder zur laubfreien Zeit in der Regel besser geeignet (s. Methodenblatt V 2). Im speziellen Fall wird ein durchschnittlicher Zeitbedarf von 10 ha/h bei der Horstsuche im Wald angesetzt (erhöhter Aufwand durch schlechte Einsehbarkeit aufgrund hohen Nadelholzanteiles und der ausgeprägten Reliefs in den Einschnittslagen). Für die Besatzkontrolle wird ein durchschnittlicher Zeitbedarf von 60 ha/h angesetzt, da in den Fichtendominierten Wäldern nur von wenigen Horsten planungsrelevanter Arten ausgegangen wird. Wenn bei der Horstkartierung revieranzeigenden Merkmalen besonders früher Arten (insbesondere Kolkrabe und Wanderfalke) mitkartiert werden, ist ein separater Durchgang im Wald nicht notwendig (s. Abschnitt Revierkartierung). Ähnlich stellt sich die Situation bei manchen Baumhöhlenbewohnern wie z. B. den Spechten dar. Die exakte Baumhöhlenerfassung ist aber nur im unmittelbaren Ein- griffsbereich notwendig, in dem Höhlenbäume gefällt werden müssen. Die Erfassung entsprechend Methodenblatt V 3 ist erst nach dem Variantenentscheid in den tatsäch- lich betroffenen Bereichen beidseits der Trasse sinnvoll, mithin noch nicht auf Ebene des Variantenvergleichs durchzuführen Die für Brutvogelarten mit großem Raumanspruch und viele Fledermausarten von Albrecht et al. (2014) empfohlene Erhebung relevanter Habitatstrukturen in alten Waldbeständen (Methodenblatt V 4) kann gemeinsam mit der flächendeckenden Biotopkartierung erfolgen, sofern relevante Habitatelemente zusätzlich kartiert wer- den (Zusatzaufwand: 1 min/ha Wald). Die Auswertung erfolgt in Überlagerung mit den Daten der Forsteinrichtung.

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6.4 Streng geschützte Arten des Anhangs IV der FFH-Richt-

linie

6.4.1 Fledermäuse Auf Grundlage der bereits vorliegenden Daten zur Fledermausfauna, einer Luftbild- analyse und einer anschließenden Übersichtsbegehung des Untersuchungsgebiets wurde der erforderliche Untersuchungsumfang ermittelt. Dieser soll einerseits die Artzugehörigkeit der aus dem Untersuchungsgebiet bereits bekannten Bartfleder- mäuse und Langohren und andererseits den Status der vorkommenden Arten klären (Wochenstubenvorkommen, Männchenquartiere o. a.). Andererseits sollen hinrei- chende Daten zur Lage von Quartieren und zur Raumnutzung der vorkommenden Arten als Grundlage für den Variantenvergleich erhoben werden. Besonderes Augenmerk lag für die Methodenwahl auf Siedlungsflächen mit hohem Quartierpotenzial, eine in Augenscheinname möglicher Transferrouten und gut ge- eigneter Jagdgebiete sowie von Gehölzbeständen mit möglicher höherer Bedeutung als Quartierstandort (und Jagdgebiet). Zudem wurden mögliche Standorte für Netz- fänge und automatischer Erfassungsgeräte gesucht sowie Schwerpunkte für Detek- torbegehungen ermittelt. Auf dieser Grundlage wird folgender Untersuchungsumfang für den Gesamtuntersu- chungsraum als erforderlich erachtet (zur Lage s. Abb. 10):

 7 Netzfangstandorte (Untersuchung an jeweils 2 Terminen), Kurzzeittelemetrie zur Quartierermittlung besonders planungsrelevanter Arten für max. 5 Indivi- duen im TUR I sowie max. 3 Individuen im TUR II (insbesondere von Wochen- stubentieren bei Fransenfledermaus, Braunes Langohr, Bechsteinfledermaus, Kleine Bartfledermaus und Wasserfledermaus sowie bei Nachweis von Mops- fledermaus, Nordfledermaus oder Grauem Langohr); bei Nachweis von Wo- chenstubenquartieren sind zeitnah Ausflugkontrollen zur Ermittlung der Kolo- niegröße durchzuführen.  12 Standorte für stationäre Erfassungsgeräte (vier 5-7tägige Erfassungsphasen: Ende Mai, Juni, Juli, August)  Schwärmkontrollen in zumindest 5 Siedlungsbereichen mit hohem Quartierpo- tenzial zwischen Ende Juni und Ende Juli), jeweils 2 Kontrollen  4 Detektorbegehungen in zumindest 9 Teilbereichen (6 in TUR I mit einer Ge- samttransektlänge von rund 16 km; 3 in TUR II mit einer Gesamttransektlänge von rund 8 km) zwischen Mitte Mai und Ende August  Eine Höhlenbaumkartierung reicht in einer späteren Planungsebene aus. Die dargestellte Methodik orientiert sich an der Arbeitshilfe Fledermäuse (FÖA Landschaftsplanung GmbH 2023), wobei in einzelnen Punkten begründet davon ab- gewichen wird31. So wird zusätzlich die Bearbeitung alter Streuobstbestände mittels Netzfängen als erforderlich erachtet und berücksichtigt, da diese eine höhere Bedeu- tung als Quartierstandort und/oder Jagdgebiet aufweisen können. Zudem sind

31 Der insoweit erweiterte Ansatz sollte beim Scoping-Termin erläutert werden.

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Netzfänge zur Quartierermittlung auch während der Hauptwochenstubenzeit (letzte Juni-Dekade und Anfang Juli) vorzusehen, damit die für die Planung relevanten Standorte möglicher Wochenstubenkolonien zuverlässig erfasst werden können. Er- fahrungsgemäß können Quartiere im Mai und August auch häufiger gewechselt wer- den, was zur Folge haben kann, dass dann die „eigentlichen“ Wochenstubenquartiere nicht erfasst werden. Eine Beschränkung alleine auf die zweite Juli-Hälfte ist in der Praxis i. d. R. nicht umsetzbar, da hier z. B. auch ungünstige Witterungsbedingungen vorliegen können. Auch wird die Störwirkung durch die Besenderung einzelner Tiere einer Wochenstubenkolonie (wie im vorliegenden Fall vorgesehen) abweichend zur o. g. Arbeitshilfe als gering angesehen32. Eine Aktionsraumtelemetrie wird im vorliegenden Fall zunächst nicht als erforder- lich erachtet. Sie kann bei Erfordernis – was sich erst im Zuge der bereits vorgesehe- nen Erfassungen ergeben kann – im Rahmen einer teilraumbezogenen Vertiefung bzw. ggf. auch auf einer nachgeordneten Planungsebene ergänzt werden.

Abb. 10 Räumliche Übersicht zum Untersuchungsbedarf Fledermäuse.

6.4.2 Haselmaus Die Präsenz der Art im weiteren Raum ist bekannt. In einer überschlägigen Ermitt- lung auf Basis von Waldflächen und deren Rändern wurde festgestellt, dass die po- tenziellen Lebensstätten über alle durchgängigen Varianten (1–4 und 6) ähnlich

32 Auch dies sollte ggf. beim Scoping-Termin erläutert und mit der Naturschutzbehörde abgestimmt werden.

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verteilt sind, wobei jedenfalls rd. 1,9 – 2, 3 ha Lebensstätten baubedingt in Anspruch genommen werden könnten (ohne BE-Flächen, vgl. nachfolgende Abb. und Tab. 9). Eine Überprüfung tatsächlicher Vorkommen der Art erscheint für die Ebene des Va- riantenvergleichs im vorliegenden Fall daher zwar nicht zwingend, obwohl voraus- sichtlich im Rahmen einer baulichen Realisierung mit dem Erfordernis einer arten- schutzrechtlichen Ausnahme gerechnet werden muss. Letzteres wird aber für jede der Varianten angenommen. Tab. 9 Betroffene potenzielle Lebensstätten der Haselmaus im Bereich der ver- schiedenen Varianten.

Variante Betroffen (ha)

Var. 1 2,31 Var. 2 2,62 Var. 3B 1,88 Var. 3E 2,08 Var. 3F 2,13 Var. 3x 2,00 Var. 4 1,97 Var. 6 2,06 Teilvariante Betroffen (ha) Var. 5 0,23 Var.N-A1 0,44 Var.N-B1 0,80 Var.N-B2 0,46 Var.N-B3 0,33

Aufgrund der nach Information durch den Auftraggeber möglicherweise beschleu- nigten Bearbeitung von TUR II und zur Abstimmung mit der Stadt Balingen für Va- rianten in TUR I sollen dennoch vor dem Variantenentscheid repräsentative Probe- stellen im Bereich von potenziellen Gehölzquerungen in Anlehnung an Methoden- blatt S 4 bei Albrecht et al. (2014) beprobt werden, um Verbreitung/Vorkommen der Art im Raum detaillierter zu klären.

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Abb. 11 Auswahl repräsentativer Probestellen und potenzielle Haselmaus-Habitate (Waldbereiche und deren 5 m breite Puffer) verschnitten mit Varianten (pauschal für diese Analyse angenommene Trassenbreite: 20 m). Hierfür wird die Ausbringung und regelmäßiger Kontrolle (Juni bis ggf. November bei fehlenden Nachweisen) auf 14 Probestellen empfohlen (s. Abb. 11). Wenn die jeweils bestgeeigneten Bereiche im Bereich der Gehölzquerungen beprobt werden, ist erfahrungsgemäß der Einsatz von je 1033 Haselmaus-Tubes (künstliche Nistgele- genheiten) je Probestelle ausreichend. Weitere Bestandserfassungen können auf Ebene des Zulassungsverfahrens vorbereitend zur Bestimmung der Bauabläufe und ggf. notwendiger spezieller Maßnahmen notwendig werden.

6.4.3 Reptilien Tatsächliche Vorkommen von Zauneidechse und Schlingnatter (für die eine über- wiegende Abdeckung durch Lebensraumpotenziale der Zauneidechse erwartet wird, vorangige Untersuchungsgebiete sich aber aufgrund der höheren Habitatansprüche auf bestimmte Bereiche beschränken, siehe Abb. 13) sind im vorliegenden Fall nach einer überschlägigen Analyse (vgl. Abb. 12) für alle Varianten und in größerem Um- fang als betroffen zu erwarten. Zudem wird dies in voraussichtlich großem Umfang bestehende straßennahe Habitate einschließen.

33 Dieser im Vergleich zu Albrecht et al. (2014) reduzierte Ansatz ist im Scoping-Verfahren zu er- läutern. Hierbei kann auch der ergänzende/alternative Einsatz von Erfassungsmethoden (insbeson- dere von Spurentunneln) abgeklärt werden.

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Abb. 12 Potenzielle Habitate der Zauneidechse (gelb) im Wirkraum (100 m Puffer) um die geplanten Trassen. Erfassungen der Zauneidechse erscheinen für die Ebene des Variantenvergleichs im vorliegenden Fall nicht nötig, obwohl voraussichtlich im Rahmen einer baulichen Realisierung mit dem Erfordernis einer artenschutzrechtlichen Ausnahme gerechnet werden muss. Dies wird aber für jede der Varianten angenommen, ohne dass sich aus dem Umfang gegenüber anderen Aspekten eine entscheidungserhebliche Differen- zierung erwarten lässt. Bestandserfassungen für die Zauneidechse können daher nach fachgutachterlicher Bewertung erst auf Ebene des Zulassungsverfahrens mit Bestim- mung der Bauabläufe und ggf. notwendiger spezieller Maßnahmen erfolgen. Hierfür ist die Kontrolle geeigneter Habitatflächen mittels v. a. visueller Suche an mehreren Terminen in Kombination mit der Ausbringung künstlicher Verstecke erforderlich (Festlegung auf Ebene des Zulassungsverfahrens zum dann aktuellen Zeitpunkt). Alle Trassenvarianten queren potenzielle Habitate der Schlingnatter (Bahnlinien und Begleitstrukturen sowie südexponierte Hänge und angrenzende Flächen mit strukturiertem Offenland und Gehölzrändern) mehrfach. Variante NA-1 verläuft im Teiluntersuchungsraum TUR I zudem auf ca. 500 m bahnparallel im 100 m Wirk- raum potenziell geeigneter Lebensstätten. Die vorrangigen Untersuchungsgebiete (siehe Abb. 13 und Karten 9 im Anhang 9.4) wurden aus den Flächen mit

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Habitateignung (Potenzialflächen), die innerhalb der Wirkdistanz sowie daran an- schließend liegen, ermittelt.34 Für die Schlingnatter werden Erfassungen auf Ebene des Variantenvergleichs als er- forderlich eingeordnet, da sich die Schwerpunktbereiche stärker als im Fall der Zaun- eidechse differenzieren. Zudem besteht die methodische Erschwernis, dass eine ein- jährige Untersuchung in der Regel nicht ausreichend ist, um bei fehlendem Artnach- weis eine tatsächliche Absenz der Art abzuleiten. Dies geht auf die eher kryptische Lebensweise und die teils langsame Annahme bzw. Nutzung von künstlichen Ver- stecken (wichtiger Erfassungsansatz) zurück. Bei mehrjähriger Exposition und Kon- trolle geeigneter Verstecke erhöht sich die Erfassungswahrscheinlichkeit deutlich. Um aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten, wird daher empfohlen, künstliche Ver- stecke (Schlangenbleche) in Potenzialflächen frühzeitig auszubringen und mehrjäh- rig – also auch im weiteren Projektverlauf nach Variantenentscheid – zu exponieren. Dabei sollen in den kleineren der vorrangigen Untersuchungsgebiete (6 Gebiete < 10 ha) jeweils 2 Gruppen von je 5 Schlangenblechen an den Stellen mit der höchsten erwarteten Schlingnatter-Eignung ausgelegt werden. In den größeren der vorrangi- gen Untersuchungsgebiete (2 Gebiete > 10 ha) sollen 4 Gruppen von je 5 Schlangen- blechen ausgelegt werden.35 Die künstlichen Verstecke entlang der ermittelten Vor- zugsvariante sollten in Folge mit Hinblick auf die obigen Ausführungen beibehalten und weiter kontrolliert werden, bis die Bewertung und Maßnahmenplanung auf Ebene des Zulassungsverfahrens abgeschlossen ist. Hierbei kann zudem das Erfor- dernis nach einem erweiterten Untersuchungsansatz bestehen.

34 Flächen, die durch eine Barriere (z. B. Bestandstrasse) von den Varianten isoliert sind, wurden allerdings aufgrund einer fehlenden unmittelbaren Beeinträchtigung durch das Vorhaben auf Ebene des Variantenvergleichs nicht als vorrangige Untersuchungsflächen eingestuft. 35 Dieser Ansatz ist im Vergleich zu Albrecht et al. (2014) reduziert, da die dort genannte Anzahl von künstlichen Verstecken jedenfalls für die Ebene des Variantenvergleichs bei der Größe des Untersuchungsraums als unverhältnismäßig erscheint. Dies ist im Scoping-Verfahren zu erläutern.

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Abb. 13 Vorrangige Untersuchungsgebiete der potenziellen Schlingnatter-Habitate die durch den 100 m-Wirkraum der geplanten Trassen tangiert werden, bzw. mit durchgängig geeigneten Habitaten an diese angeschlossen sind.

6.4.4 Amphibien In Anlehnung an Methodenblatt A1 bei Albrecht et al. (2014) werden für Gelb- bauchunke und Kreuzkröte 3 Begehungen mit visueller und akustischer Kontrolle innerhalb des artspezifisch geeigneten Aktivitätszeitraums in den potenziellen Le- bensräumen einschließlich des Umfelds der bereits nachgewiesenen Vorkommen vorgesehen. Hinsichtlich der Gelbbauchunke erfolgt vorab eine Übersichtsbegehung mit Vermerk ephemerer Gewässer, wie Wasser gefüllter Radspuren oder Über- schwemmungstümpel, Kontrollen auf weitere potenziell erwartbare Arten (insbesondere Laubfrosch und Kammmolch) vor dem Hintergrund des geringen faunistischen Erfassungsstandes im Raum sollen wie folgt vorgesehen werden: Die Prüfung potenzieller Kamm- molch-Vorkommen erfolgt durch die Standardmethode des Einsatzes von Kleinfisch- reusen (s. z. B. Laufer 2009) an einem Terminen pro Prüfgewässer an 5 (1 in TUR I, 4 in TUR II) für die Art potenziell am besten geeignet erscheinenden Stillgewässern des Raumes. Hierbei sind pro Gewässer 6 Reusen für eine Nacht einzusetzen36. Po- tenzielle Laubfrosch-Laichgewässer werden im Rahmen von 2 Übersichts-

36 Reduzierter Ansatz gegenüber Albrecht et al. (2014), der für den vorliegenden Fall aber als aus- reichend eingeordnet wird. Ggf. Abstimmung im Scoping-Verfahren.

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Nachtbegehungen zwischen Ende April und Anfang Juni auf rufende Männchen durch Verhören im Umfeld bekannter Stillgewässer und stichprobenartig in weiteren Bereichen, s. dazu Trautner und Bräunicke et al. (2023), von Fixpunkten aus geprüft. Für den Fixpunktansatz sind im TUR II 7, im TUR I 11 als adäquat einzuschätzen (zur Lage vgl. Karte 8 im Anhang). Je Fixpunkt soll pro Termin mindestens 10 Mi- nuten verhört werden, ggf. ist davon ausgehend das jeweilige Rufgewässer näher zu lokalisieren.

6.4.5 Eremit und Alpenbock Der Eremit besiedelt vor allem großdimensionierte Mulmhöhlen verschiedener Laubgehölze, in denen zumindest die charakteristisch geformten Kotpellets der Lar- ven ganzjährig nachweisbar sind. Bereits auf Ebene des Variantenvergleichs ist eine grundsätzliche Prüfung auf Vorkommen und ggf. Betroffenheit des Eremiten durch- zuführen, da der Eremit aufgrund fehlender Maßnahmenmöglichkeiten und jeden- falls eines Ausnahmeerfordernisses im Fall einer Betroffenheit bei differenzierten Vorkommen für die Trassenvarianten-Entscheidung maßgeblich sein kann. Hierfür müssen zunächst zwischen Anfang November und Mitte April im Rahmen einer strukturellen Prüfung alle Laubgehölze in einem Puffer von zumindest 50 m um die einzelnen Trassen in Augenschein genommen (siehe Karten 10 im Anhang 9.4) und diejenigen mit (potenziell) geeigneten Höhlen punktgenau verortet werden. Hieraus sind die für die Art bestgeeignet erscheinenden Bäume für eine Beprobung auszuwählen, wobei von 25 in TUR I und 15 zu beprobenden Bäumen in TUR II ausgegangen wird. Die Beprobung der ausgewählten Bäume erfolgt, möglichst eben- falls während der laubfreien Jahreszeit, nach den Vorgaben von Methodenblatt XK7 (Albrecht et al. 2014). Im Rahmen der Beprobung sind andere wertgebende mulm- bewohnende Käferarten sowie ggf. erkannte potentielle Lebensstätten weiterer Holz- käferarten besonderer Planungsrelevanz mit anderen Lebensraumansprüchen (Anthaxia candens, Saperda octopunctata, Scintillatrix rutilans) mit zu vermerken (siehe Kap. 5.3.4.4.5). Beim Alpenbock sind im Gegensatz zum Eremiten, wie bereits an früherer Stelle im Bericht benannt, sowohl funktionserhaltende Maßnahmen für Lebensstätten als auch solche zum Individuenschutz vergleichsweise einfach umsetzbar. Insoweit wird da- von ausgegangen, dass eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit jedenfalls maßnahmenseits ggf. vermieden bzw. abgewendet werden kann. Vor diesem Hinter- grund wird kein Untersuchungserfordernis auf Ebene des Variantenvergleichs gese- hen. Prüfbedarf kann sich aber auf Ebene des Zulassungsverfahrens ergeben.

6.4.6 Bachmuschel Wie in Kap. 5.3.2.7 ausgeführt, kommt für diese Art, die sich in einem sehr ungüns- tigen Erhaltungszustand befindet, der Vermeidung von Beeinträchtigungen bereits auf Ebene des Variantenvergleichs eine zentrale Rolle zu. Bei Betroffenheit ist vom Erfordernis einer artenschutzrechtlichen Ausnahme auszugehen, die Vorkommen können räumlich stark differenziert sein. Obwohl nach vorliegenden Daten nur alte

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Nachweise aus dem Raum existieren, besteht auch vor dem Hintergrund des faunis- tisch vglw. geringen Bearbeitungsstands des Raumes Untersuchungsbedarf auf Ebene des Variantenvergleichs für potenzielle Vorkommensbereiche, insbesondere an Querungsstellen der Varianten (vgl. Karte 5). Zwar ist hier ggf. eine Beschränkung auf diejenigen Gewässerabschnitte möglich, bei denen tatsächlich Einwirkungen im Zuge der Planungskonkretisierung erkennbar werden. Auf Ebene des Variantenvergleichs ist dies allerdings in der Regel nicht aus- reichend erwartbar. Für eine Prüfung auf Vorkommen wird außerhalb der Natura 2000-Kulisse eine Übersichtserfassung an allen Querungsstellen auf einer Streckenlänge von jeweils 150 m stromauf- und stromabwärts vorgeschlagen. Hierbei muss auf in der Summe ca. 6,5 km in TUR I und 2,5 km in TUR II Gewässerlänge nach einer überwiegenden visuellen Kontrolle mit zusätzlicher Auswahl besonders gut geeignet erscheinender Bereiche zwingend auch ein intensives manuelles Durchsuchen des Substrats in je- nen ausgewählten Abschnitten (=Transekte) vorgesehen wird, um eine ausreichende Erfassungswahrscheinlichkeit zu erreichen (vgl. Pfeiffer und Nagel 2010). Die Er- fassung orientiert sich an Methodenblatt SM4 (Albrecht et al. 2014), wobei je Que- rungsstelle auf Ebene des Variantenvergleichs 4 Transekte vorzusehen sind. Für die Prüfung in Natura 2000-Gebieten wird auf die Hinweise in Kap. 6.1 verwie- sen.

6.4.7 Dicke Trespe Wie in Kap. 5.3.2.8 ausgeführt, kommt für die Dicke Trespe (Bromus grossus), die sich in einem sehr ungünstigen Erhaltungszustand befindet, die Vermeidung von Be- einträchtigungen bereits auf Ebene des Variantenvergleichs eine zentrale Rolle zu. Bei Betroffenheit ist vom Erfordernis einer artenschutzrechtlichen Ausnahme auszu- gehen, die Vorkommen können räumlich stark differenziert sein. Es besteht insoweit Untersuchungsbedarf auf Ebene des Variantenvergleichs für potenzielle Vorkom- mensbereiche, die im Wesentlichen in Ackergebieten bestehen. Hierfür müssen zur Blütezeit der Art im Juni und Juli vor der Ernte Getreideäcker und Ackerränder im Untersuchungsraum gezielt nach der Art abgesucht werden. Die Erfassung soll auf einen 100 m Korridor entlang der Trassenvarianten in den Acker- gebieten fokussieren, wobei vor dem Hintergrund des großen Raumes der Ansatz einer Prüfung von rd. 1/3 der Getreideflächen pro Teilraum als adäquat erachtet wird. Ackerflächen im 100 m Korridor kommen auf eine Gesamtgröße nach GIS-Ermitt- lung (ALKIS-Daten) von rd. 225 ha (172,5 ha in TUR I, 52,5 ha in TUR II). Für die Ebene des Zulassungsverfahrens kann sich ergänzender Prüfbedarf ergeben.

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Abb. 14 Ackerflächen im 100 m Suchkorridor um die Trassenvarianten. Auf rd. ei- nem Drittel der Getreideäcker sind Vorkommen der Dicken Trespe zu prü- fen.

6.5 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie

Für die in Kap. 5.3.3 genannten Arten wird grundsätzlich Klärungs- bzw. Prüfungs- bedarf im Natura 2000-Kontext auf Ebene des Variantenvergleichs gesehen. Entspre- chender Bedarf ist auf Basis einer FFH-Vorprüfung festzulegen (s. dazu Kap. 6.1). Weiterer Untersuchungsbedarf kann sich auf Ebene des Zulassungsverfahrens auch für Bereiche außerhalb der Natura 2000-Kulisse ergeben.

6.6 Weitere Arten mit besonderer Planungsrelevanz

Die Erfassung der im folgenden genannten Artengruppen erfolgt im Wesentlichen auf ausgewählten Probeflächen; für eine Heuschreckenart ergänzend als großräumi- gere Übersichtserfassung. Im Hinblick auf die Zielsetzung, das im Raum vorhandene und ggf. betroffene Artenspektrum an Arten besonderer Planungsrelevanz, ggf. fo- kussiert auf bestimmte Lebensraumtypen, ausreichend abzubilden, ist neben ggf. di- rekt betroffenen Flächen ein adäquater Einbezug weiterer Flächen in die Auswahl der Probeflächen notwendig, die als Referenzflächen entsprechende Artenvorkom- men in besonderem Maße erwarten lassen. Hieran kann später auch die Bedeutung weiterer Flächen ggf. skaliert werden. Besonders gut ausgeprägte Referenzflächen können auch außerhalb der Teiluntersuchungsräume liegen.

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6.6.1 Heuschrecken Auf Ebene des Variantenvergleichs ist eine Übersichtserfassung der vorrangigen Art Wanstschrecke vorzusehen (vgl. Kap. 5.3.4.4.1), ergänzend sind weitere Arten be- sonderer Planungsrelevanz qualitativ und semiquantitativ entsprechend Methoden- blatt H1 (Albrecht et al. 2014) auf repräsentativen Probeflächen von 0,5 - 1 ha Größe zu erfassen. Als Probeflächen werden 10 in TUR I und 7 in TUR II für ausreichend erachtet (zur Lage vgl. Karte 7 im Anhang). Diese sollen im Wesentlichen mittlere, feuchte sowie trockene Offenlandhabitate mit Schwerpunkt im Grünland abdecken.37 Bezüglich der Wanstschrecke ist aufgrund der Phänologie dieser Art eine separate Kartierung erforderlich. Insbesondere sind spätschürige Wiesen bei guten Witte- rungsbedingungen bzgl. singender Männchen im Rahmen von 2 Erfassungsdurch- gängen im Zeitraum voraussichtlich Ende Mai bis Mitte Juni auf singende Männchen der Art zu prüfen. Dies erfolgt mit einem Schwerpunkt im 200 m-Korridor um die Trassenvarianten, wobei vor dem Hintergrund des großen Raumes der Ansatz einer Prüfung von rd. 1/3 der Wiesenflächen pro Teilraum als adäquat erachtet wird. Für die Ebene des Zulassungsverfahrens kann sich ergänzender Prüfbedarf ergeben.

6.6.2 Tagfalter und Widderchen Auf Ebene des Variantenvergleichs ist eine Übersichtserfassung auf ausgewählten Probeflächen vorzusehen (vgl. Kap. 5.3.4.4.2). Die Erfassung dieser Artengruppe erfolgt in Orientierung an Methodenblatt F15 bei Albrecht et al. (2014) auf repräsen- tativen Probeflächen von 0,5 - 1 ha Größe. Ziel der Probeflächenauswahl ist die Do- kumentation des im Planungsraum insgesamt vorhandenen Arteninventars unter be- sonderer Berücksichtigung der besonders planungsrelevanten Arten (s. Kap. 5.3.4.4.2). Schwerpunkte sind magere Wiesen, Magerrasen und Feuchtwiesen sowie Brachen und Waldlichtungsbereiche. Bei der Probeflächenauswahl sind bei Vorhan- densein Flächen einzubeziehen, die potenziell geeignete Habitate für den Dunkeln Wiesenknopf-Ameisenbläuling darstellen (vgl. Hinweis in Kap. 5.3.4.4.2), ggf. sind ergänzend geeignete Standorte während der Flugzeit der Art separat zu prüfen. Als Probeflächen werden 10 in TUR I und 5 in TUR II für ausreichend erachtet (zur Lage vgl. Karte 7 im Anhang). Alle Probeflächen werden an 5 Terminen zwischen Ende April und Anfang September begangen. Ergänzend zur Faltersuche erfolgt auf jeder Probefläche bei Begehungen eine gezielte Suche nach Präimaginalstadien ausge- wählter Arten. Diese zielt nicht auf Vollständigkeit, sondern dient in erster Linie dem Nachweis zusätzlicher, durch die Imaginalkartierung nicht erfasster Arten.

6.6.3 Laufkäfer Auf Ebene des Variantenvergleichs ist eine Übersichtserfassung auf ausgewählten Probeflächen vorzusehen (vgl. Kap. 5.3.4.4.3). Die Erfassung dieser Artengruppe

37 Magere Wiesen, Magerrasen und Feuchtwiesen sowie Brachen

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erfolgt in Orientierung an Methodenblatt LK1 bei Albrecht et al. (2014) auf reprä- sentativen Probeflächen von 0,5 - 1 ha Größe unter Berücksichtigung von Bodenfal- len- und Handfängen. Ziel der Probeflächenauswahl ist die Dokumentation des im Planungsraum vorhandenen Artenspektrums an besonders planungsrelevanten Arten mit einem Schwerpunkt in Ackergebieten, Magerrasen/Magerweiden, Standorten mit Roh- und Skelettböden sowie in Rieden/Uferröhrichten/Nasswiesen und an einem Stillgewässerufer (Abbau-See Dotternhausen, Südufer). Den die Bodenfallenfänge ergänzenden Handfängen ist besondere Bedeutung in den Standorten außerhalb der Ackergebiete beizumessen. Als Probeflächen werden 8 in TUR I und 6 in TUR II für ausreichend erachtet, da- runter 4 Ackerstandorte (zur Lage vgl. Karte 7 im Anhang). Die Arten der Fließgewässer mit besonderer Planungsrelevanz sind ggf. erst im spä- teren Zulassungsverfahren zu untersuchen, wenn Betroffenheit festgestellt werden kann.

6.6.4 Libellen Auf Ebene des Variantenvergleichs ist nur eine Probestelle am Südrand des großen Abbau-Sees bei Dotternhausen vorzusehen (vgl. Kap. 5.3.4.4.7). Die Erfassung die- ser Artengruppe erfolgt dort in Orientierung an Methodenblatt L1 bei Albrecht et al. (2014) auf einer Uferlänge von mindestens 200 m mit 6 Begehungen (zur Lage vgl. Karte 7 im Anhang). Die Arten der Fließgewässer mit besonderer Planungsrelevanz sind ggf. erst im spä- teren Zulassungsverfahren zu untersuchen, wenn Betroffenheit festgestellt werden kann.

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7 Übersicht zu empfohlenen Erfassungen und Diffe-

renzierung nach Teiluntersuchungsräumen (TUR)

7.1 Vorbemerkungen

In der Übersicht wird auf empfohlene Erfassungen für die Ebene des Variantenver- gleichs fokussiert. Für spätere Planungsebenen können zusätzliche Erfassungen not- wendig sein, wozu sich Hinweise in vorangegangenen Kapiteln und dem Anhang finden. Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass im Fall von kleineren Untersuchungs- flächen oder Probestellen deren detaillierte Lage und Abgrenzung im Zuge der Ar- beiten vor Ort durch jeweilige qualifizierte Fachbearbeiter:innen unter Berücksichti- gung der Untersuchungsziele und der Darstellungen/Erläuterungen im vorliegenden Bericht festzulegen sind. Im Einzelfall kann es dabei auch erforderlich werden, von der bisherigen Grobverortung abzuweichen, etwa wenn sich strukturelle Verände- rungen aufgrund der Nutzung oder aber eine geänderte Zugänglichkeit ergeben haben sollte. Dies ist dann im Einzelfall mit dem Auftraggeber abzustimmen.

7.2 TUR I

Tab. 10 Übersicht zu den Untersuchungen auf Ebene des Variantenvergleichs in Teiluntersuchungsraum I (TUR I).

Aspekt / Ar- tengruppenUntersuchungsbedarfAbgrenzung / VerortungFlächengröße38
/ Anzahl Unter-
suchungsflächen
/ Probestellen
Natura 2000 (Verträglich- keit)Ermittlung auf Basis der FFH-Vorprüfung und folgender Abstimmung mit den zuständi- gen Naturschutzbehörden bzw. im Scoping (beinhaltet auch gebietsbezogene Berücksichti- gung der Arten nach Anhang II FFH-R, soweit nicht bereits unter Artenschutzbelangen zur Bearbeitung vorgesehen und auch für FFH-VP ausreichend)
Biotoptypen / VegetationBiotoptypenkartierung (Siedlungs- und Infrastruk- turflächen nicht differenziert) im gesamten Unter- suchungsraum im Maßstab 1:5.000 nach Daten- schlüssel der Naturschutzverwaltung unter Mitan- sprache von Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie. Gekoppelt mit Habitatstrukturerfassung in alten Waldbeständen (bzgl. Vögeln/Fledermäusen) nach Methodenblatt V 4 in Albrecht et al. (2014).TUR Ird. 1.223 ha (ohne Siedlungs- fläche)
Gefährdete PflanzenartenMiterfassung im Rahmen der Biotoptypenkartie- rung unter Berücksichtigung der spezifischen An- merkungen im Bericht.TUR I

38 Ermittlung innerhalb des vorläufig abgegrenzten Untersuchungsraums. Bei Änderungen ist ggf. eine Nachführung erforderlich. Hinsichtlich der Größenangaben können GIS-technische bzw. zu- ordnungsbedingte Unterschiede geringer Größenordnung zwischen Untersuchungsräumen für ver- schiedene Aspekte / Artengruppen auftreten.

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Aspekt / Ar- tengruppenUntersuchungsbedarfAbgrenzung / VerortungFlächengröße38
/ Anzahl Unter-
suchungsflächen
/ Probestellen
VögelBrutvögel allgemein: Revierkartierung flächende- ckend mit Ausnahme des Siedlungsbereichs bei dif- ferenzierter Begehungszahl (s. Tab. 7 und 8) ent- sprechend Groblebensraumtypen.Abb. 8 und Karte 6rd. 1.219 ha
Rastvögel: Übersichtskontrollen (monatlich No- vember-Januar) im gesamten Offenland spezifisch bzgl. Raubwürger und Kornweihe.TUR I ohne Waldrd. 1.000 ha
Spezifisch Großvögel: Fixpunktbeobachtungen im Zeitraum März-Juli.Abb. 95 Fixpunkte
Spezifisch Großvögel: Horstkartierung (Horstsuche zur laubfreien Zeit und spätere Besatzkontrolle ori- entiert an Methodenblatt V 2 bei Albrecht et al. (2014).Wald in TUR Ird. 119 ha
FledermäuseNetzfangstandorte (Untersuchung an jeweils 2 Ter- minen zw. Ende Juni und Ende Juli), Kurzzeittele- metrie zur Quartierermittlung besonders planungs- relevanter Arten für max. 5 Individuen.Abb. 10 und Karte 64 Probestellen
Stationäre Erfassungsgeräte39 (vier 5-7tägige Erfas- sungsphasen: Ende Mai, Juni, Juli, August).9 Probestellen
Schwärmkontrollen im Siedlungskontext an 2 Ter- minen je Standort zw. Ende Juni und Ende Juli.4 Probestellen
Detektorbegehungen zw. Mitte Mai und Ende Au- gust an 4 Terminen je Standort.6 Probestellen
HaselmausProbestellen mit Haselmaus-Tubes (10 je Probe- stelle) in Anlehnung an Methodenblatt S 4 bei Alb- recht et al. (2014).Abb. 11 und Karte 910 Probestellen
SchlingnatterAuslage von Gruppen mit je 5 künstlichen Verste- cken (kV) an Strukturen mit Schlingnatter-Eignung. Je nach Größe des vorrangigen Untersuchungsge- biets mit 4 Gruppen (Gebiet > 10 ha) bzw. 2 Grup- pen (Gebiet < 10 ha).Abb. 13 und Karte 910 Gruppen à 5 kV
Gelbbauch- unke und KreuzkröteÜbersichtsbegehung zur Ermittlung geeigneter Ge- wässer primär in ausgewählten Prüfräumen.Karte 8rd. 613 ha (Prüf- raum)
3 Begehungen zur visuellen und akustischen Be- standserfassung der Arten v. a. an geeigneten Fort- pflanzungsgewässern auf Basis der Übersichtsbege- hung.
LaubfroschVerhören von rufenden Laubfröschen an Fixpunk- ten an 2 Terminen zw. Ende April und Anfang Juni.11 Fixpunkte
KammmolchBeprobung von geeigneten Stillgewässern mit durchschnittlich 6 Reusenfallen je Gewässer über eine Nacht im April/Mai40.1 Probegewässer
EremitÜbersichtskartierung strukturell geeigneter Laubge- hölze im 50 m Puffer um die Trassenvarianten zw. November und Mitte April.Karte 10; Orientierungs- raum: 50 m

39 Beispielsweise (wie in den Abbildungen benannt) Batcorder oder ähnliche geeignete Erfassungs- geräte 40 Reduzierter Aufwand gegenüber Albrecht et al. (2014) wird auf Ebene des Variantenvergleichs als ausreichend erachtet.

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Aspekt / Ar- tengruppenUntersuchungsbedarfAbgrenzung / VerortungFlächengröße38
/ Anzahl Unter-
suchungsflächen
/ Probestellen
Beprobung einer Baumauswahl mit dem höchsten Besiedlungspotenzial auf Basis der Übersichtskar- tierung zw. November und Mitte April entspre- chend Albrecht et al. (2014) Methodenblatt XK7.Korridor um die Trassenva- rianten15 Bäume
BachmuschelVorwiegend visuelle Übersichtserfassung an allen Querungsstellen jeweils 150 m stromauf- und stromabwärts, zusätzlich gezieltes intensives Durchsuchen des Substrats an den 4 Stellen (Tran- sekten) mit bester Eignung je Prüfabschnitt.41Karte 540 Prüfabschnitte mit je 4 Probe- stellen auf rd. 6 km
Dicke TrespeArterfassung auf Getreideäcker und Ackerrändern auf Anteilen des 100°m Korridors um die Trassen- varianten im Juni und Juli.Abb. 14rd. 57 ha42
HeuschreckenArterfassung entsprechend Methodenblatt H1 (Alb- recht et al. 2014) auf repräsentativen Probeflächen von 0,5 - 1 ha Größe an 3 Terminen (Juni, Juli und August).Karte 710 Probeflächen
Wanstschre- ckeAkustische Erfassung der Art auf v. a. spätschüri- gen Wiesen43 zw. Ende Mai und Mitte Juni auf An- teilen des 100 m-Korridors um die Trassenlinien.Abb. 6, Orientierungs- raum: 200 m Korridor um die Trassenva- riantenrd. 35 ha
Tagfalter und WidderchenErfassung nach Methodenblatt F15 bei Albrecht et al. (2014) auf repräsentativen Probeflächen von 0,5 - 1 ha Größe an 5 Terminen zw. Ende April und Anfang September inkl. gezielter Suche nach Präimaginalstadien.Karte 710 Probeflächen
LaufkäferErfassung über Bodenfallen und Handfänge in Ori- entierung an Methodenblatt LK1 bei Albrecht et al. (2014) auf repräsentativen Probeflächen von 0,5 - 1 ha Größe zwischen April und September.Karte 78 Probestellen

41 Pro Querung zählt die Strecke oberhalb und unterhalb jeweils als eigener Prüfabschnitt. Bei eng benachbarten Varianten können sich die Prüfabschnitte teils überlagern. In diesem Fall sind die Transektuntersuchungen (soweit ein Mindestabstand von 100 m zwischen den Varianten gegeben ist) dennoch vollständig bei ggf. engerem Abstand zueinander durchzuführen. Bei Unterschreitung einer Distanz von 100 m ist der Bereich zwischen den Varianten nur mit einer Transektgruppe (n=4), die für beide Varianten zur Bewertung herangezogen wird, abzudecken. Dies wurde für die in der Tabelle genannte Transektzahl überschlägig berücksichtigt, ggf. können bei der finalen Fest- legung aber noch Anpassungen erforderlich sein. 42 Die anteilige Betrachtung von etwa 1/3 der Acker- und Begleitflächen wird auf dieser Planungs- ebene für ausreichend erachtet (s. Kap. 6.4.7). Gesamtfläche mit Eignung: rd. 172 ha 43 Die anteilige Betrachtung von etwa 1/3 der geeigneten Wiesen und sonstigen wiesenartigen/gras- dominierten Strukturen im Trassenumgriff wird auf dieser Planungsebene für ausreichend erachtet (s. Kap. 6.6.1). Als Orientierungswert wurde die Fläche der als geschützte Biotope kartierten Ma- geren Flachlandmähwiesen in beidseitiger 100 m-Distanz um die Trassen herangezogen (rd. 72 ha) und etwa halbiert, da mit weiteren genutzten Strukturen (etwa an Böschungen) zu rechnen ist.

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7.3 TUR II

Tab. 11 Übersicht zu den Untersuchungen auf Ebene des Variantenvergleichs in Teiluntersuchungsraum II (TUR II).

Aspekt / Ar- tengruppenUntersuchungsbedarfAbgrenzung / VerortungFlächengröße44
/ Anzahl Unter-
suchungsflä-
chen / Probe-
stellen
Natura 2000 (Verträglich- keit)Ermittlung auf Basis der FFH-Vorprüfung und folgender Abstimmung mit den zuständi- gen Naturschutzbehörden bzw. im Scoping (beinhaltet auch gebietsbezogene Berücksichti- gung der Arten nach Anhang II FFH-R, soweit nicht bereits unter Artenschutzbelangen zur Bearbeitung vorgesehen und auch für FFH-VP ausreichend)
Biotoptypen / VegetationBiotoptypenkartierung (Siedlungs- und Infrastruk- turflächen nicht differenziert) im gesamten Unter- suchungsraum im Maßstab 1:5.000 nach Daten- schlüssel der Naturschutzverwaltung unter Mitan- sprache von Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie. Gekoppelt mit Habitatstrukturerfassung in alten Waldbeständen (bzgl. Vögeln/Fledermäusen) nach Methodenblatt V 4 in Albrecht et al. (2014).rd. 746 ha (ohne Siedlungsfläche)
Gefährdete PflanzenartenMiterfassung im Rahmen der Biotoptypenkartie- rung unter Berücksichtigung der spezifischen An- merkungen im Bericht
VögelBrutvögel allgemein: Revierkartierung flächende- ckend mit Ausnahme des Siedlungsbereichs bei differenzierter Begehungszahl (s. Tab. 7 und 8) entsprechend Groblebensraumtypen.Abb. 8 und Karte 6rd. 724 ha
Rastvögel: Übersichtskontrollen (monatlich No- vember-Januar) im gesamten Offenland spezifisch bzgl. Raubwürger und Kornweihe. Zudem Rast-/Gastvogelerfassung an Stehgewäs- sern mit einer Begehung pro Monat zwischen Au- gust und April (insgesamt 9 Erfassungsdurch- gänge)TUR I ohne Wald Stehgewässer (s. Karte 6- West)rd. 567 ha 5 Gewässer (siehe Ausfüh- rungen in Kapi- tel 6.3)
Spezifisch Großvögel: Fixpunktbeobachtungen im Zeitraum März-Juli.Abb. 95 Fixpunkte
Spezifisch Großvögel: Horstkartierung (Horstsu- che zur laubfreien Zeit und spätere Besatzkontrolle orientiert an Methodenblatt V 2 bei Albrecht et al. (2014).Wald in TUR IIrd. 157 ha
FledermäuseNetzfangstandorte (Untersuchung an jeweils 2 Ter- minen zw. Ende Juni und Ende Juli), Kurzzeittele- metrie zur Quartierermittlung besonders planungs- relevanter Arten für max. 3 Individuen.Abb. 10 und Karte 63 Probestellen

44 Ermittlung innerhalb des vorläufig abgegrenzten Untersuchungsraums. Bei Änderungen ist ggf. eine Nachführung erforderlich. Hinsichtlich der Größenangaben können GIS-technische bzw. zu- ordnungsbedingte Unterschiede geringer Größenordnung zwischen Untersuchungsräumen für ver- schiedene Aspekte / Artengruppen auftreten.

Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung GmbH, Filderstadt 81

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Aspekt / Ar- tengruppenUntersuchungsbedarfAbgrenzung / VerortungFlächengröße44 / Anzahl Unter- suchungsflä- chen / Probe- stellen
Stationäre Erfassungsgeräte45 (vier 5-7tägige Er- fassungsphasen: Ende Mai, Juni, Juli, August).3 Probestellen
Schwärmkontrollen im Siedlungskontext an 2 Ter- minen je Standort zw. Ende Juni und Ende Juli.1 Probestelle
Detektorbegehungen zwischen Mitte Mai und Ende August an 4 Terminen je Standort.3 Probestellen
HaselmausProbestellen mit Haselmaus-Tubes (10 je Probe- stelle) in Anlehnung an Methodenblatt S 4 bei Albrecht et al. (2014).Abb. 11 und Karte 94 Probestellen
SchlingnatterAuslage von Gruppen mit je 5 künstlichen Verste- cken (kV) an Strukturen mit Schlingnatter-Eig- nung. Je nach Größe des vorrangigen Untersu- chungsgebiets mit 4 Gruppen (Gebiet > 10 ha) bzw. 2 Gruppen (Gebiet < 10 ha).Abb. 13 und Karte 910 Gruppen à 5 kV
Gelbbauch- unke und KreuzkröteÜbersichtsbegehung zur Ermittlung geeigneter Ge- wässer primär in ausgewählten Prüfräumen.Karte 8rd. 353 ha (Prüf- raum)
3 Begehungen zur visuellen und akustischen Be- standserfassung der Arten v. a. an geeigneten Fort- pflanzungsgewässern auf Basis der Übersichtsbe- gehung.rd. 353 ha (Prüf- raum)
LaubfroschVerhören von rufenden Laubfröschen an Fixpunk- ten an 2 Terminen zw. Ende April und Anfang Juni7 Fixpunkte
KammmolchBeprobung von geeigneten Stillgewässern mit durchschnittlich 6 Reusenfallen je Gewässer über eine Nacht im April/Mai46.4 Probegewässer
EremitÜbersichtskartierung strukturell geeigneter Laub- gehölz im 50 m Puffer um die Trassenvarianten zw. November und Mitte April.Karte 10, Orien- tierungsraum: 50 m Korridor um die Trassen- varianten
Beprobung einer Baumauswahl mit dem höchsten Besiedlungspotenzial auf Basis der Übersichtskar- tierung zw. November und Mitte April entspre- chend Albrecht et al. (2014) Methodenblatt XK7.25 Bäume
BachmuschelVorwiegend visuelle Übersichtserfassung an allen Querungsstellen jeweils 150 m stromauf- und stromabwärts, zusätzlich gezieltes intensives Durchsuchen des Substrats an den 4 Stellen (Tran- sekten) mit bester Eignung je Prüfabschnitt.47Karte 512 Prüfab- schnitte mit je 4 Probestellen auf insg. rd. 1,8 km

45 Beispielsweise (wie in den Abbildungen benannt) Batcorder oder ähnliche geeignete Erfassungs- geräte 46 Reduzierter Aufwand gegenüber Albrecht et al. (2014) wird auf Ebene des Variantenvergleichs als ausreichend erachtet. 47 Pro Querung zählt die Strecke oberhalb und unterhalb jeweils als eigener Prüfabschnitt. Bei eng benachbarten Varianten können sich die Prüfabschnitte teils überlagern. In diesem Fall sind die Transektuntersuchungen (soweit ein Mindestabstand von 100 m zwischen den Varianten gegeben ist) dennoch vollständig bei ggf. engerem Abstand zueinander durchzuführen. Bei Unterschreitung einer Distanz von 100 m ist der Bereich zwischen den Varianten nur mit einer Transektgruppe (n=4), die für beide Varianten zur Bewertung herangezogen wird, abzudecken. Dies wurde für die

82 Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung GmbH, Filderstadt

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B 27 Schömberg-Balingen: Faunistisch-Floristische Planungsraumanalyse 2026

Aspekt / Ar- tengruppenUntersuchungsbedarfAbgrenzung / VerortungFlächengröße44
/ Anzahl Unter-
suchungsflä-
chen / Probe-
stellen
Dicke TrespeArterfassung auf Getreideäcker und Ackerränder auf Anteilen des 100°m Korridors um die Trassen- varianten im Juni und Juli.Abb. 14rd. 18 ha48
HeuschreckenArterfassung entsprechend Methodenblatt H1 (Albrecht et al. 2014) auf repräsentativen Probe- flächen von 0,5 - 1 ha Größe an 3 Terminen (Juni, Juli und August.Karte 77 Probestellen
Wanstschre- ckeAkustische Erfassung der Art auf v. a. spätschüri- gen Wiesen49 zw. Ende Mai und Mitte Juni auf Anteilen des 100 m-Korridors um die Trassenli- nien.Abb. 6, Orientierungs- raum: 200 m Korridor um die Trassenvarian- tenrd. 10 ha
Tagfalter und WidderchenErfassung nach Methodenblatt F15 bei Albrecht et al. (2014) auf repräsentativen Probeflächen von 0,5 - 1 ha Größe an 5 Terminen zw. Ende April und Anfang September inkl. gezielter Suche nach Präimaginalstadien.Karte 75 Probestellen
LaufkäferErfassung über Bodenfallen und Handfänge in Ori- entierung an Methodenblatt LK1 bei Albrecht et al. (2014) auf repräsentativen Probeflächen von 0,5 - 1 ha Größe zwischen April und September.Karte 76 Probestellen
LibellenErfassung in Orientierung an Methodenblatt L1 bei Albrecht et al. (2014) auf einer Uferlänge von min- destens 200°m mit 6 Begehungen.Karte 71 Probestelle

in der Tabelle genannte Transektzahl überschlägig berücksichtigt, ggf. können bei der finalen Fest- legung aber noch Anpassungen erforderlich sein. 48 Die anteilige Betrachtung von etwa 1/3 der Acker- und Begleitflächen wird auf dieser Planungs- ebene für ausreichend erachtet (s. Kap. 6.4.7). Gesamtfläche mit Eignung: rd. 53 ha. 49 Die anteilige Betrachtung von etwa 1/3 der geeigneten Wiesen und sonstigen wiesenartigen/gras- dominierten Strukturen im Trassenumgriff wird auf dieser Planungsebene für ausreichend erachtet (s. Kap. 6.6.1). Als Orientierungswert wurde die Fläche der als geschützte Biotope kartierten Ma- geren Flachlandmähwiesen in beidseitiger 100 m-Distanz um die Trassen herangezogen (rd. 23 ha) und etwa halbiert, da mit weiteren genutzten Strukturen (etwa an Böschungen) zu rechnen ist.

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8 Literaturverzeichnis

Das Verzeichnis enthält zitierte Publikationen sowie zitierte so genannte „Graue Li- teratur“ (Gutachten, Berichte), bei denen im Einzelfall auch nicht immer erkennbar ist, ob sie etwa im Internet verfügbar sind oder waren. Auf den Hinweis „unveröf- fentlicht“ wird insoweit verzichtet. Nicht enthalten sind Gerichtsentscheidungen, Ge- setzestexte, mündliche Mitteilungen und diverse Internetquellen (etwa Einzelzitate, Seiten mit Datenangeboten, Tools oder rein Internet-basierte Handbücher). Soweit auf solche verwiesen wird, kann dies etwa über Fußnoten zum Text und Verlinkung oder Pfadangabe detailliert sein. Albrecht K, Hör T, Henning FW, Töpfer-Hofmann G, Grünfelder C (2014) Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben FE 02.0332/2011/LRB: Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Nürnberg: ANUVA Stadt- und Umweltplanung GbR 372 p. Anselmo L, Caprio E, Bonelli S (2024) Lights in the dark: a new UV photoluminescence-based sampling method for the protected moth Proserpinus proserpina. J Insect Conserv 28:1297–1305 doi:10.1007/s10841-024-00625-9. Baier H (2006) Artenschutzprogramme. In: Baier H, Erdmann F, Holz R, Waterstraat A, editors. Freiraum und Naturschutz: Die Wirkungen von Störungen und Zerschneidungen in der Landschaft. Berlin (Springer- Verlag):490–494. Berg H-M, Zuna-Kratky T (1997) Rote Listen ausgewählter Tiergruppen Niederösterreichs - Heuschrecken und Fangschrecken (Insecta: Saltatoria, Mantodea): 1. Fassung 1995. Wien (NÖ Landesregierung / Abteilung Naturschutz) ISBN: 3-901542-08-6. [BfN] Bundesamt für Naturschutz, editor (2019) Nationaler Bericht nach Art. 17 FFH-Richtlinie in Deutschland [4. Berichtsperiode 2013 - 2018]. Bonn. Detzel P, Neugebauer H, Niehues M, Zimmermann P (2022) Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Heuschrecken und Fangschrecken Baden- Württembergs. Karlsruhe (LUBW). (Naturschutz-Praxis, Artenschutz; vol. 15) 180 p. FÖA Landschaftsplanung GmbH (2023) Arbeitshilfe Fledermäuse im Straßenverkehr: Bestandserfassung - Wirkungsprognose - Vermeidung/Kompensation: Im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr 137 p. Föllner A (2024) Kartierung der Amphibien für die Entwicklung des Pflegekonzeptes für den Entwässerungsgraben in der 'Öden Flusslandschaft' Holcim, Dotternhausen: Im Auftrag der Holcim (Süddeutschland) GmbH. Ostfildern: Flächenagentur Baden-Württemberg GmbH 8 p. Garniel A, Mierwald U (2012) Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr. Ergebnis des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens FE 02.286/2007/LRB „Entwicklung eines Handlungsleitfadens für Vermeidung und Kompensation verkehrsbedingter Wirkungen auf die Avifauna“ der Bundesanstalt für

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Straßenwesen: Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Kieler Institut für Landschaftsökologie 140 p. Hermann G (2007) Tagfalter suchen im Winter: Zipfelfalter, Schillerfalter und Eisvögel. Norderstedt (Books on Demand GmbH) ISBN: 978-3-8334-9643-1. Hermann G (2020) Nachtkerzenschwärmer (Proserpinus proserpina): Erfahrungen bei der Berücksichtigung einer streng geschützten Schmetterlingsart in Planungs- und Zulassungsvorhaben. AsuB 1(1):1–12 doi:10.55957/NRMF8788. Kaiser T (2018) Aktuelle Aspekte des Artenschutzes bei Eingriffsplanungen. Nat Landsch 93(8):365–370 doi:10.17433/8.2018.50153607.365-370. Kasiske T, Hermann G, König M, Levin M, Theobald J, Wermeille E, Dušej G (2025) Raupensuche mit UV-Licht: Eine effektive Nachweismethode für Zipfelfalter? (Lep., Lycaenidae). Melanargia 37(3):96–109. Lachenmaier S (2025 Aug) Monitoringbericht der Ökokonto-Maßnahmen in der Öden Flusslandschaft Holcim [Bachelorthesis]. Nürtingen-Geislingen: Hochschule für Wirtschaft und Umwelt, Fakultät Umwelt Gestaltung Therapie 119 p. Laufer H (2009) Zur Effizienz verschiedener Wasserfallen für das Monitoring des Kammmolchs (Triturus cristatus) und weiterer Wassermolche in NATURA- 2000-Gebieten. In: Hachtel M, Schlüpmann M, Thiesmeier B, Weddeling K, editors. Methoden der Feldherpetologie. Bielefeld (Laurenti-Verlag):291–304. (Supplement der Zeitschrift für Feldherpetologie; 15). Pfeiffer M, Nagel K-O (2010) Schauen, tasten, graben: Strategien und Methoden für die Erfassung von Bachmuscheln (Unio crassus). NuL 42(6):171–179. Reck H (1992) Arten- und Biotopschutz in der Planung: Empfehlungen zum Untersuchungsaufwand und zu Untersuchungsmethoden für die Erfassung von Biodeskriptoren. NuL 24(4):129–135. Riecken U (1992) Grenzen der Machbarkeit von "Natur aus zweiter Hand". Nat Landsch 67(11):527–535. Schmidl J, Bußler H (2004) Ökologische Gilden xylobionter Käfer Deutschlands: Einsatz in der landschaftsökologischen Praxis - ein Bearbeitungsstandard. NuL 36(7):202–218. Südbeck P, Andretzke H, Fischer S, Gedeon K, Pertl C, Linke TJ, Georg M, König C, Schikore T, Schröder K, et al., editors (2025) Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. 1. überarbeitete Auflage. Münster (Eigenverlag DDA) ISBN: 978-3-9819703-3-3. Trautner J, editor (2017) Die Laufkäfer Baden-Württembergs Bd 2: Spezieller Teil II, Synoptischer Teil. Stuttgart (Eugen Ulmer KG) ISBN: 978-3-8001-0380-5. Trautner J (2021) Landesweiter Biotopverbund Baden-Württemberg: Arbeitshilfe – Zielarten Offenland 18 p. Trautner J, Attinger A, Dörfel T, Hermann G, Sändig S, Müller-Pfannenstiel K, Pieck S (2025) Insekten in der Planung: Relevanz, Rahmenbedingungen und Umsetzung in der Praxis. NuL 57(1):16–27 doi:10.1399/NuL.97387. Trautner J, Bräunicke M, Hermann G, Sändig S (2023) Übriggeblieben, vagabundierend, unerkannt?: Hinweise zur verbesserten Erfassung bestimmter planungsrelevanter Amphibienvorkommen. AsuB 4(2):1–9 doi:10.55957/KVLJ9890.

Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung GmbH, Filderstadt 85

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2026 B 27 Schömberg-Balingen: Faunistisch-floristische Planungsraumanalyse

Trautner J, Mayer J, Straub F (2021) Müssen Faunakartierende auch das Wetter erfassen?: Sinnvolle versus überschießende Anforderungen an faunistische Erhebungen und ihre Dokumentation. NuL 53(5):20–25 doi:10.1399/NuL.2021.05.02. Trautner J, Reck H, Mayer J, Müller-Pfannenstiel K (2021) Tierarten und Artengruppen von allgemeiner und von besonderer Planungsrelevanz: Empfehlungen für eine sachgerechte und rechtskonforme Definition zur Anwendung bei der Bewertung und Bewältigung von Eingriffen in Natur und Landschaft. AsuB 2(4):1–19 doi:10.55957/OZIT2246. Trautner J, Steiner R, Förth J (2023) Biotopverbund im Regierungsbezirk Stuttgart. Bedeutende Rast- und Überwinterungsgebiete von Zugvögeln im Offenland. Filderstadt: Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung GmbH 22 p.

86 Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung GmbH, Filderstadt

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B 27 Schömberg-Balingen: Faunistisch-Floristische Planungsraumanalyse 2026

9 Anhang

9.1 Checklisten zu prüfender Arten der Fauna und Flora

nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie

Die Vorauswahl erfolgte primär auf Basis den im Nationalen FFH-Bericht 2019 und seiner neueren Version (BFN 2025) dargestellten Verbreitungsgebieten/potenziellen Verbreitungsgebieten der jeweiligen Arten sowie einer Vorbegehung des Untersu- chungsraumes. Geprüft wurde, ob die das UG betreffenden Messtischblätter für die betreffenden Arten als Bestandteil des Verbreitungsgebietes gekennzeichnet sind o- der ob die Messtischblätter an ein als solches gekennzeichnetes unmittelbar an- schließt. Zudem wurde beurteilt, ob im Untersuchungsraum potenziell geeignete Ha- bitate vorhanden sind.

Erläuterungen:

 Eintrag x in Spalte 2 bedeutet: betr. MTB (Messtischblätter 7718, 7719) nicht als Teil des Verbreitungsgebietes gekennzeichnet

 Eintrag (x) in Spalte 2 bedeutet: betr. MTB nicht als Teil des Verbreitungsgebietes ge- kennzeichnet, aber ein in der näheren Umgebung liegendes MTB

 Eintrag x in Spalte 3 bedeutet: Keine als geeignet eingeschätzten Habitate/Habitatstruk- turen vorhanden

 Eintrag  in Spalte 4 (Prüfbedarf) bedeutet, die Art kann allenfalls mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit im Gebiet erwartet/beeinflusst werden und wird nur über Stichproben bzw. mit reduziertem Ansatz geprüft bzw. im Rahmen der ohnehin vorgesehenen Bege- hungen zur Erfassung der betreffenden Artengruppe ergänzend berücksichtigt.

 Eintrag  in Spalte 4 (Prüfbedarf) bedeutet, die Art kann im engeren Eingriffsgebiet oder dem umgebenden Untersuchungsraum (dann mit ggf. funktionalen Bezügen) vorkommen und bedarf einer besonderen Berücksichtigung im Untersuchungsprogramm (oder alter- nativ einer Worst-Case-Betrachtung).

 Spalte 5: Hinweis, ob die Art bereits im Rahmen früherer Untersuchungen nachgewiesen wurde.

Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung GmbH, Filderstadt 87

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2026 B 27 Schömberg-Balingen: Faunistisch-floristische Planungsraumanalyse

Tab. A1 Checkliste Artenschutz Anhang IV-Arten FFH-RL.

1: FFH-RL Anhang IV-Arten Baden-Württemberg2:3:4: Prüfbe- darf5: bereits früher nachge- wiesen6: FFH-RL Anhang
5:
aufgr.aufgr. Ha-
Verbrei-bitat-an-bereits
1:4:6:
tung nichtsprüchenfrüher
FFH-RL Anhang IV-Artenzu erwar-nicht zuPrüfbe-nachge-FFH-RL
Baden-WürttembergtenerwartendarfwiesenAnhang
Säugetiere
Castor fiberBiberxII, IV
Cricetus cricetusFeldhamsterxIV
Felis silvestrisWildkatzeIV
Lynx lynxLuchsxII, IV
Muscardinus avel- lanariusHaselmausxIV
Fledermäuse
Barbastella barbastellusMopsfledermaus(x)II, IV
Eptesicus nilssoniiNordfledermaus(x)IV
Eptesicus serotinusBreitflügelfledermausxIV
Myotis alcathoeNymphenfledermausxIV
Myotis bechsteiniiBechsteinfledermaus(x)II, IV
Myotis brandtiiGroße BartfledermausxIV
Myotis dasycnemeTeichfledermausx
Myotis daubentoniiWasserfledermausxIV
Myotis emarginatusWimperfledermausxII, IV
Myotis myotisGroßes MausohrxII, IV
Myotis mystacinusKleine BartfledermausxIV
Myotis nattereriFransenfledermausxIV
Nyctalus leisleriKleiner Abendsegler(x)IV
Nyctalus noctulaGroßer AbendseglerxIV
Pipistrellus kuhliiWeißrandfledermausxIV
Pipistrellus nathusiiRauhhautfledermausxIV
Pipistrellus pipistrellusZwergfledermausxIV
Pipistrellus pygmaeusMückenfledermausxIV
Plecotus auritusBraunes LangohrxIV
Plecotus austriacusGraues Langohr(x)IV
Rhinolophus ferrumequi- numGroße HufeisennasexxII, IV
Rhinolophus hippo- siderosKleine HufeisennasexIV
Vespertilio murinusZweifarbfledermausxIV
Reptilien
Coronella austriacaSchlingnatterxIV
Emys orbicularisEuropäische Sumpfschild- krötexII, IV
Lacerta agilisZauneidechsexIV
Lacerta bilineataWestliche Smarag- deidechsexIV
Podarcis muralisMauereidechsexIV
Zamenis longissimusÄskulapnatterxIV
Amphibien

88 Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung GmbH, Filderstadt

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B 27 Schömberg-Balingen: Faunistisch-Floristische Planungsraumanalyse 2026

1: FFH-RL Anhang IV-Arten Baden-Württemberg2:3:4: Prüfbe- darf5: bereits früher nachge- wiesen6: FFH-RL Anhang
aufgr.aufgr. Ha-
Verbrei-bitat-an-
tung nichtsprüchen
zu erwar-nicht zu
tenerwarten
Alytes obstetricansGeburtshelferkrötexIV
Bombina variegataGelbbauchunkexII, IV
Bufo calamitaKreuzkrötexIV
Bufo viridisWechselkrötexIV
Hyla arboreaLaubfroschx50IV
Pelobates fuscusKnoblauchkrötexIV
Rana arvalisMoorfroschxIV
Rana dalmatinaSpringfroschxIV
Rana lessonaeKleiner WasserfroschxIV
Salamandra atraAlpensalamanderxIV
Triturus cristatusKammmolchx51II, IV
Schmetterlinge
Coenonympha heroWald-WiesenvögelchenxIV
Euphydryas maturnaEschen-Scheckenfalter, Kleiner MaivogelxII, IV
Gortyna boreliiHaarstrangeulexII, IV
Lopinga achineGelbringfalterxIV
Lycaena disparGroßer FeuerfalterxII, IV
Lycaena helleBlauschillernder Feuerfal- terxII, IV
Maculinea arionSchwarzfleckiger Amei- senbläulingxIV
Maculinea nausithousDunkler Wiesenknopf- AmeisenbläulingII, IV
Maculinea teleiusHeller Wiesenknopf- AmeisenbläulingxII, IV
Parnassius apolloApollofalterxIV
Parnassius mnemosyneSchwarzer ApollofalterxIV
Proserpinus proserpinaNachtkerzenschwärmer(x)IV
Käfer
Cerambyx cerdoHeldbockxII, IV
Graphoderus bilineatusSchmalbindiger Breitflü- gel-TauchkäferxII, IV
Osmoderma eremitaEremit, Juchtenkäfer(x)II*, IV
Rosalia alpinaAlpenbock(x)II*, IV
Cucujus cinnaberinusScharlachkäferxII, IV
Libellen
Gomphus flavipesAsiatische KeiljungferxIV
Leucorrhinia caudalisZierliche MoosjungferxIV
Leucorrhinia pectoralisGroße MoosjungferxII, IV
Ophiogomphus ceciliaGrüne FlussjungferxII, IV
Sympecma paediscaSibirische WinterlibellexIV

50 Aber unzureichende Datengrundlage, daher mit zur Prüfung vorzusehen 51 Aber unzureichende Datengrundlage, daher mit zur Prüfung vorzusehen

Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung GmbH, Filderstadt 89

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2026 B 27 Schömberg-Balingen: Faunistisch-floristische Planungsraumanalyse

1: FFH-RL Anhang IV-Arten Baden-Württemberg2:3:4: Prüfbe- darf5: bereits früher nachge- wiesen6: FFH-RL Anhang
aufgr.aufgr. Ha-
Verbrei-bitat-an-
1:6:
tung nichtsprüchen
FFH-RL Anhang IV-Artenzu erwar-nicht zuFFH-RL
Baden-WürttembergtenerwartenAnhang
Weichtiere
Anisus vorticulusZierliche TellerschneckexII, IV
Unio crassusKleine/Gemeine Flussmu- schel, BachmuschelxII, IV
Pflanzen
Apium repensKriechender ScheiberichxII, IV
Bromus grossusDicke Trespe(x)II, IV
Cypripedium calceolusFrauenschuh(x)II, IV
Gladiolus palustrisSumpf-SiegwurzxII, IV
Jurinea cyanoidesSand-SilberschartexII*, IV
Lindernia procumbensLiegendes BüchsenkrautxIV
Liparis loeseliiSumpf-GlanzkrautxII, IV
Marsilea quadrifoliaKleefarnxII, IV
Myosotis rehsteineriBodensee-Vergissmein- nichtxII, IV
Najas flexilisBiegsames NixkrautxII, IV
Spiranthes aestivalisSommer-Schraubensten- delxIV
Trichomanes speciosumEuropäischer DünnfarnxII, IV

Tab. A2 Checkliste Natura 2000 / Umwelthaftung Anhang II-Arten FFH-RL.

1: FFH-RL Anhang II-Arten (nicht im Anhang IV enthalten) Baden-Württemberg2: aufgr. Ver- breitung nicht zu er- warten3:4: Prüfbe- darf5: bereits frü- her nachge- wiesen6: FFH-RL Anhang
aufgr.
2:
Habitat-
1:
aufgr. Ver-ansprü-
6:
FFH-RL Anhang II-Artenbreitungchen
(nicht im Anhang IV enthalten)nicht zu er-nicht zuFFH-RL
Baden-WürttembergwartenerwartenAnhang
Fische
Alosa alosaMaifischxII
Aspius aspiusRapfenxII
Cobitis taeniaSteinbeißerxII
Cottus gobioGroppe, MühlkoppexII
Hucho huchoHuchenxII
Lampetra fluviatilisFlussneunaugexII
Lampetra planeriBachneunaugeII
Leuciscus souffia agassiziStrömerxII
Misgurnus fossilisSchlammpeitzgerxII
Petromyzon marinusMeerneunaugexII
Rhodeus amarusBitterlingxII
Salmo salarAtlantischer LachsxII
Zingel streberStreberxII
Schmetterlinge
Euplagia quadripunctariaSpanische FlaggexII*

90 Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung GmbH, Filderstadt

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B 27 Schömberg-Balingen: Faunistisch-Floristische Planungsraumanalyse 2026

1: FFH-RL Anhang II-Arten (nicht im Anhang IV enthalten) Baden-Württemberg2: aufgr. Ver- breitung nicht zu er- warten3:4: Prüfbe- darf5: bereits frü- her nachge- wiesen6: FFH-RL Anhang
aufgr.
Habitat-
ansprü-
chen
nicht zu
erwarten
Euphydryas auriniaGoldener Scheckenfal- terxII
Käfer
Lucanus cervusHirschkäfer(x)II
Libellen
Coenagrion mercurialeHelm-Azurjungfer(x)II
Coenagrion ornatumVogel-AzurjungferxII
Weichtiere
Vertigo angustiorSchmale Windelschne- ckexII
Vertigo geyeriVierzähnige Windel- schneckexII
Vertigo moulinsianaBauchige Windelschne- ckexII
Sonstige
Austropotamobius torren- tiumSteinkrebsxII*
Austropotamobius pallipesDohlenkrebsxII
Anthrenochernes stellaePseudoskorpion-ArtxII
Pflanzen
Buxbaumia viridisGrünes KoboldmoosxII
Dicranum virideGrünes BesenmoosxII
Drepanocladus vernicosusFirnisglänzendes Sichel- moosxII
Orthotrichum rogeriRogers GoldhaarmoosxII

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2026 B 27 Schömberg-Balingen: Faunistisch-floristische Planungsraumanalyse

9.2 Weitere Zuordnungslisten

Tab. A3 Liste weiterer Insektenarten mit Zuweisung besonderer Planungsrelevanz im vorliegenden Fall (ohne FFH-Arten).

(RL) Rote Liste
ArtengruppeWissenschaftlicher NameDeutscher NameGrobhabitatPRDBW

Laufkäfer Cicindela sylvicola Berg-Sandlaufkäfer RS + OW BV 3 3 Laufkäfer Notiophilus germinyi Heide-Laubläufer TO + OW l - 2 Laufkäfer Elaphrus uliginosus Dunkler Uferläufer FN + SG b BV 2 2 Laufkäfer Trechus rubens Ziegelroter Flinkläufer FG l V 2 Laufkäfer Ocys harpaloides Weichholzrinden-Ahlenläufer FG + SG l 3 2 Laufkäfer Sinechostictus doderoi Doderos Ahlenläufer FG l 3 2 Laufkäfer Pterostichus longicollis Langhalsiger Grabläufer TO l 3 2 Laufkäfer Agonum piceum Sumpf-Flachläufer SG l BV 3 2 Laufkäfer Agonum viridicupreum Bunter Glanzflachläufer FN l BV 3 2 Laufkäfer Harpalus subcylindricus Walzenförmiger Schnellläufer TO + RS l G 2 Laufkäfer Trichocellus placidus Sumpf-Pelzdeckenläufer SG + FN l - 2 Laufkäfer Badister collaris Ried-Dunkelwanderläufer SG + FN l - 2 Laufkäfer Lebia cruxminor Schwarzbindiger Prunkläufer TO l 3 2 Laufkäfer Lebia cyanocephala Blauer Prunkläufer TO b 2 1 Laufkäfer Paradromius longiceps Langköpfiger Rindenläufer SG + FN l 3 2 Laufkäfer Polistichus connexus Natterläufer FN + TO + AR b 2 D Tagfalter/Widderchen Thymelicus acteon Mattscheckiger Braun-Dickkopffalter EG + TO l BV V 2 Tagfalter/Widderchen Hesperia comma Komma-Dickkopffalter EG + TO l BV 3 2 Tagfalter/Widderchen Lycaena tityrus Brauner Feuerfalter EG BV - 3 Tagfalter/Widderchen Callophrys rubi Grüner Zipfelfalter OW + FN + TO BV V 3 Tagfalter/Widderchen Satyrium acaciae Kleiner Schlehenzipfelfalter TO BV V V Tagfalter/Widderchen Eumedonia eumedon Storchschnabel-Bläuling FN + EG (Brachen) + TO b BV 2 2 Tagfalter/Widderchen Polyommatus thersites Kleiner Esparsetten-Bläuling EG + TO BV 3 3

92 Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung GmbH, Filderstadt

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B 27 Schömberg-Balingen: Faunistisch-Floristische Planungsraumanalyse 2026

(RL) Rote Liste
ArtengruppeWissenschaftlicher NameDeutscher NameGrobhabitatPRDBW

Tagfalter/Widderchen Limenitis reducta Blauschwarzer Eisvogel OW + TO b BV 1 1 Tagfalter/Widderchen Melitaea cinxia Wegerich-Scheckenfalter EG + TO l BV V 2 Tagfalter/Widderchen Melitaea diamina Baldrian-Scheckenfalter FN + OW + TO BV 3 3 Tagfalter/Widderchen Melitaea britomartis Östlicher Scheckenfalter TO BV 3 3 Tagfalter/Widderchen Speyeria aglaja Großer Perlmutterfalter OW + FN + EG + TO BV 3 3 Tagfalter/Widderchen Fabriciana adippe Feuriger Perlmutterfalter OW + TO BV V V Tagfalter/Widderchen Boloria euphrosyne Silberfleck-Perlmutterfalter OW b 2 2 Tagfalter/Widderchen Boloria eunomia Randring-Perlmutterfalter FN b BV 2 2 Tagfalter/Widderchen Erebia medusa Rundaugen-Mohrenfalter EG + TO l BV 3 2 Tagfalter/Widderchen Coenonympha glycerion Rotbraunes Wiesenvögelchen EG + TO l 3 2 Tagfalter/Widderchen Jordanita globulariae Flockenblumen-Grünwidderchen EG + TO l BV 3 2 Tagfalter/Widderchen Adscita statices Ampfer-Grünwidderchen FN + EG l BV 3 2 Tagfalter/Widderchen Zygaena purpuralis Thymian-Widderchen TO BV 3 3 Tagfalter/Widderchen Zygaena purpuralis/minos Thymian-/Bibernell-Widderchen TO l BV 3/G 3/2 Tagfalter/Widderchen Zygaena carniolica Esparsetten-Widderchen TO BV V 3 Tagfalter/Widderchen Zygaena loti Beilfleck-Widderchen TO BV 3 3 Tagfalter/Widderchen Zygaena viciae Kleines Fünffleck-Widderchen OW + TO BV V 3 Tagfalter/Widderchen Zygaena trifolii Sumpfhornklee-Widderchen FN + EG l BV 3 2 Libellen Aeshna affinis Südliche Mosaikjungfer SG l - 2 Libellen Aeshna isoceles Keilfleck-Mosaikjungfer SG l - 2 Libellen Coenagrion hastulatum Speer-Azurjungfer SG b 2 1 Libellen Coenagrion scitulum Gabel-Azurjungfer SG b R - Libellen Lestes barbarus Südliche Binsenjungfer SG l - 2 Libellen Lestes dryas Glänzende Binsenjungfer SG l BV 3 2 Libellen Lestes virens vestalis Kleine Binsenjungfer SG l - 2 Libellen Sympetrum flaveolum Gefleckte Heidelibelle SG l BV 3 2 Holzkäfer Anthaxia candens Bunter Kirschbaum-Prachtkäfer OW + SI + EG + TO b 2 3

Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung GmbH, Filderstadt 93

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2026 B 27 Schömberg-Balingen: Faunistisch-floristische Planungsraumanalyse

(RL) Rote Liste
ArtengruppeWissenschaftlicher NameDeutscher NameGrobhabitatPRDBW

Holzkäfer Cryptophagus fuscicornis Braunhörniger Breitfuß-Pilzfresser OW + WG + EG + SI b 2 G Holzkäfer Euglenes pygmaeus Zwergiger Schmalhals-Moderholzkäfer WG + OW + SG l 3 1 Holzkäfer Protaetia aeruginosa Großer Goldkäfer OW + SI + WG l V 2 Holzkäfer Protaetia fieberi Fiebers Goldkäfer OW + SI + WG b 1 2 Holzkäfer Protaetia lugubris Bronzegrüner/Marmorierter Goldkäfer OW + SI + WG l V 2 Holzkäfer Saperda octopunctata Grüner Lindenbock OW + SI + TO b 2 2 Holzkäfer Scintillatrix rutilans Großer Lindenprachtkäfer OW + SI + EG + TO b 2 2 Dungkäfer Ammoecius brevis Fam.: Blatthornkäfer TO + EG b 1 NE Dungkäfer Phalacronothus quadrimaculatus Fam.: Blatthornkäfer TO + EG b 1 NE Dungkäfer Copris lunaris Mondhornkäfer TO + EG b 2 NE Dungkäfer Geotrupes stercorarius Gemeiner Mistkäfer OW + EG b 2 NE Dungkäfer Melinopterus consputus Fam.: Blatthornkäfer TO + EG b 2 NE Dungkäfer Onthophagus illyricus Fam.: Blatthornkäfer TO + EG b 2 NE Dungkäfer Sisyphus schaefferi Matter Pillendreher TO + EG b 2 NE Wasserbew. Käfer Dryops viennensis Fam.: Hakenkäfer FG b 1 NE Wasserbew. Käfer Haliplus (Liaphlus) variegatus Fam.: Wassertreter FG + SG b 2 NE Wasserbew. Käfer Helophorus (Rhopalheloph.) dorsalis Fam.: Wasserkäfer SG b 2 NE Wasserbew. Käfer Hydraena pulchella Fam.: Langtaster-Wasserkäfer FG b 2 NE Wasserbew. Käfer Laccobius (Microlaccobius) gracilis Fam.: Wasserkäfer SG b 2 NE Wasserbew. Käfer Nebrioporus (Nebrioporus) assimilis Fam.: Schwimmkäfer FG + SG b 2 NE Wasserbew. Käfer Ochthebius (Enicocerus) gibbosus Fam.: Langtaster-Wasserkäfer FG b 1 NE Heuschrecken Decticus verrucivorus Warzenbeißer EG + TO BV 3 3 Heuschrecken Isophya kraussii Plumpschrecke EG BV 3 3 Heuschrecken Polysarcus denticauda Wanstschrecke EG b BV 2 2 Heuschrecken Pseudochorthippus montanus Sumpfgrashüpfer FN + EG BV 3 3 Heuschrecken Tetrix bipunctata Zweipunkt-Dornschrecke EG + TO b 2 2 Wildbienen Bombus subterraneus Grubenhummel FN, EG, AR, TO, OW b 2 3

94 Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung GmbH, Filderstadt

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B 27 Schömberg-Balingen: Faunistisch-Floristische Planungsraumanalyse 2026

(RL) Rote Liste
ArtengruppeWissenschaftlicher NameDeutscher NameGrobhabitatPRDBW

Wildbienen Hoplitis ravouxi Französische Felsenbiene RS b BV 2 V Wildbienen Nomada braunsiana Glockenblumen-Wespenbiene EG, OW b 1 1 Wildbienen Nomada emarginata Hecken-Wespenbiene EG, OW l - R Wildbienen Nomada kohli Kohls Wespenbiene TO, RS b 2 3 Wildbienen Osmia andrenoides Rote Schneckenhausbiene TO, RS l BV 3 2 Wildbienen Osmia xanthomelana Hufeisenklee-Mauerbiene EG, OW b 2 3

Zur Erläuterung s. die textlichen Ausführungen im Methodenteil des Berichts. Berücksichtigt sind Insektenarten bestimmter Artengruppen, die bundes- oder landesweit i. d. R. den Gefährdungskategorien R, 1 oder 2 der Roten Liste zugewiesen sind, andernfalls Zielart der Arbeitshilfe zum Biotopverbund Offenland in Baden-Württemberg. Zudem müssen aus dem Raum oder dessen nahem Umfeld (betroffenes oder angrenzendes Messtischblatt) Nachweise vorliegen oder die jeweilige Art zumindest für den Naturraum bekannt sein und es muss Habitatpotenzial für die Art nach aktueller Einschätzung bestehen. Zwei weitere Käferarten aus Artengruppen, die nicht zu den Artengruppen nach Standardempfehlung aus dem Vorhaben PLAIN gehören (Grauflügeliger Erdbock, Iberodorcadion fuligi- nator sowie Runzeliger Ölkäfer, Meloe rugosus), und daher nicht in der obigen Tabelle enthalten sind, wurden ebenfalls für potenzielle Vorkommen ins Auge gefasst. Sie können bei Habitatpotenzial im Bereich der späteren Vorzugstrasse für die Ebene des Zulassungsverfahrens zur Prüfung zu empfehlen sein. Gleiches kann für weitere Arten der Holzkäferfauna zutreffen und grundsätzlich für zusätzliche Arten, bei denen erst im Verlauf oder nach der Variantenprüfung Habitat- potenzial erkannt wird.

Legende:

Grobhabitat s. Kap. 9.3, eigene fachliche Zuordnung 0 ausgestorben oder verschollen 1 vom Aussterben bedroht PR Projektrelevanz 2 stark gefährdet b bundesweite RL-Art 1, 2, R (s. u.) mit Vorkommenspotenzial 3 gefährdet l landesweite RL-Art 1, 2, R (s. u.) mit Vorkommenspotenzial V Art der Vorwarnliste BV Zielart Arbeitshilfe Biotopverbund Offenland (Trautner 2021) R extrem seltene Art mit geographischer Restriktion RL aktuelle Rote Liste je Artengruppe (Stand: 2/2026) G Gefährdung unbekannten Ausmaßes D Deutschland - nicht gefährdet BW Baden-Württemberg D Daten unzureichend bzw. defizitär NE nicht eingestuft, kein Nachweis oder nicht etabliert

Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung GmbH, Filderstadt 95

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2026 B 27 Schömberg-Balingen: Faunistisch-floristische Planungsraumanalyse

Tab. A4 Tabelle zur Ermittlung der Begehungen zur Erfassung von Brutvögeln nach Südbeck et al. (2025) auf Basis einer fachgut- achterlichen Auswahl an nachgewiesenen und teilweise nicht auszuschließenden planungsrelevanten Vogelarten.

VogelartJanFebMärzAprilMaiJuniJuliAugSep
AMEAMEAMEAMEAMEAMEAMEAMEAME
Baumfalke1,1,2,2,3,3,
Baumpieper1,2,2,3,3,
Blässhuhn1,2,2,3,
Bluthänfling1,1,2,3,3,4,
Dohle1,2,2,3,
Dorngrasmücke1,1,2,2,3,3,
Eisvogel1,2,2,3,
Feldlerche1,1,2,2,3,
Feldschwirl1,2,3,
Feldsperling1,2,2,3,
Fitis1,2,3,3,
Flussregenpfeifer1,1,2,2,3,3,
Gänsesäger1,1,2,2,3,3,4,4,
Gartenrotschwanz1,2,3,
Gelbspötter1,2,3,3,
Goldammer1,2,3,3,
Graureiher1,
Grauschnäpper1,1,2,2,3,3,
Grauspecht1,2,3,
Grünspecht1,1,2,3,
Habicht1,1,2,3,3,4,4,
Halsbandschnäpper1,1,2,2,3,
Hohltaube1,2,3,3,
Klappergrasmücke1,1,2,2,3,
Kleinspecht1,2,3,3,
Kolkrabe1,2,2,3,3,4,4,
Kuckuck1,2,3,
Lachmöwe1,1,2,

96 Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung GmbH, Filderstadt

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VogelartJanFebMärzAprilMaiJuniJuliAugSep
AMEAMEAMEAMEAMEAMEAMEAMEAME
Mauersegler1,1,2,2,3,3,4,4,
Mäusebussard1,2,3,
Mehlschwalbe1,1,2,2,
Mittelmeermöwe1,2,3,3,
Mittelspecht1,2,3,3,4,
Nachtigall1,1,2,2,3,3,
Neuntöter1,2,2,3,3,
Pirol1,2,3,3,
Rauchschwalbe1,2,2,3,3,
Rebhuhn1,2,3,
Rohrammer1,1,2,2,3,3,
Rotmilan1,2,2,3,3,
Saatkrähe1,2,2,
Schleiereule1,1,2,2,3,
Schwarzkehlchen1,1,2,2,3,
Schwarzmilan1,2,3,3,
Schwarzspecht1,2,2,3,3,
Schwarzstorch1,2,2,3,3,
Sperber1,2,2,3,3,4,4,
Sperlingskauz1,2,2,3,3,4,4,
Star1,2,2,3,3,
Steinkauz1,1,2,2,3,3,4,4,
Stieglitz1,1,2,2,3,
Stockente1,1,2,3,4,
Sumpfrohrsänger1,2,2,3,3,
Teichhuhn1,2,3,3,
Teichrohrsänger1,2,2,3,3,
Trauerschnäpper1,2,3,3,
Türkentaube1,2,3,
Turmfalke1,1,2,2,3,
Uhu1,2,3,

Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung GmbH, Filderstadt 97

[Seite 98]

2026 B 27 Schömberg-Balingen: Faunistisch-floristische Planungsraumanalyse

VogelartJanFebMärzAprilMaiJuniJuliAugSep
AMEAMEAMEAMEAMEAMEAMEAMEAME
Wachtel1,1,2,2,3,3,4,4,
Waldkauz1,2,3,
Waldlaubsänger1,1,2,2,3,
Waldohreule1,2,3,
Wanderfalke1,1,2,3,3,4,4,
Wasseramsel1,2,2,3,3,4,4,
Wasserralle1,1,2,3,3,4,
Weidenmeise1,2,2,3,
Wendehals1,2,2,3,3,
Wespenbussard1,2,2,3,3,
Zwergtaucher1,2,3,4,4,

98 Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung GmbH, Filderstadt

[Seite 99]

B 27 Schömberg-Balingen: Faunistisch-Floristische Planungsraumanalyse 2026

9.3 Matrix der Bearbeitungsempfehlung für Artengruppen

der Insekten

Das F+E-Vorhaben PLAIN zielte auf die Erarbeitung eines fachlich fundierten Kompendiums zur Berücksichtigung von Insekten bei der Eingriffsbewertung ab, wobei der Fokus auf den Anwendungsbereich der Bundeskompensationsverord- nung (BKompV) lag. Dabei ist im Ergebnis ein bewertungsmethodischer Fokus bei der Ableitung der Arten von besonderer Planungsrelevanz insbesondere auf gefähr- dete Arten zu legen. Im Weiteren spielt eine Rolle, inwieweit bei Arten mit „erheb- lichen Beeinträchtigungen besonderer Schwere“ (eBS) gerechnet werden kann, für die ggf. funktionsspezifsche Kompensationsmaßnahmen zu ergreifen sind. Die Matrix zur Bearbeitungsempfehlung von „Standardgruppen“ nach Grob-Le- bensraumtypen wird nachfolgende abgebildet und wurde im gegenständlichen Vor- haben zur Ableitung des Untersuchungsprogramms mit heranzgezogen. Bearbeitungsempfehlung Insekten (aus Trautner et al. 2025), die im gegenständli- chen Projekt vertretenen Grob-Lebensraumtypen sind rot umrandet

Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung GmbH, Filderstadt 99

[Seite 100]

2026 B 27 Schömberg-Balingen: Faunistisch-floristische Planungsraumanalyse

Legende und Lesebeispiel: An Fließgewässern (FG) sind standardmäßig Laufkäfer mit besonderer Planungs- relevanz zu untersuchen. Arten der Nachtfalter nur bei Betroffenheit durch Lichtauswirkungen52, Köcherflie- gen, wasserbewohnende Käfer, Steinfliegen und Eintagsfliegen sind Teil der standardmäßigen Makro- zoobenthos-Untersuchungen.

SI Siedlungsbereich

SG Stehende Gewässer und ihre Uferzonen

FN Feucht- und Nassbiotope

IG Intensivgrünland des mittleren Standortbereichs

EG Extensiv genutztes Grünland des mittleren Standortsbereichs und Begleitstrukturen

AR Acker- und Rebanbaugebiete und Begleitstrukturen

TO Trockenbiotope v. a. frei oder arm an größeren Gehölzen

RS Durch Roh- oder Skelettböden geprägte, sonstige gehölzarme Biotope

OW Offene Waldstrukturen (Lichtungen u. a., in besonderen Fällen auch Einzelbäume u .a.)

WG Sonstige Wälder und Feldgehölze des überwiegend mittleren Standortsbereiches

52 Z. B. in späteren Planungsebenen für den ggf. geplanten Bau von PWC-Anlagen etc.

100 Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung GmbH, Filderstadt

[Seite 101]

B 27 Schömberg-Balingen: Faunistisch-Floristische Planungsraumanalyse 2026

9.4 Karten

Karte 1: Teilgebiete im Untersuchungsraum Karte 2: Übersicht zu Schutzgebieten, Teilräumen und Trassenvarianten Karte 3: Offenland- und Waldbiotopkartierung (ohne Feldhecken) Karte 4: Biotopverbund, Gewässer und Generalwildwegeplan Karte 5: Schnittpunkte Fließgewässer mit Trassenvarianten Karte 6: Untersuchungsbedarf Vögel und Fledermäuse Karte 7: Untersuchungsbedarf Heuschrecken, Tagfalter, Laufkäfer und Libellen Karte 8: Untersuchungsbedarf Amphibien Karte 9: Untersuchungsbedarf Haselmaus und Schlingnatter Karte 10: Untersuchungsbedarf Eremit

Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung GmbH, Filderstadt

101

[Seite 102]

Karte 1: Teilgebiete im

Untersuchungsraum

Teilgebiete

Teiluntersuchungsraum

Kartenblätter für ausgewählte Karten I-1 Siedlungsräume I-1 I-1 I-1 I-2 Trassenvarianten I-2 I-1 Var. 1 I-1 I-2 I-1 Var. 2 I-1 I Var. 3B Var. 5 Var. 3E I-6 3 B Var. 3F I-6 N - 1 V a r. N - B Var. 3x I-8 r. a A 1 I-11 I-3 V Var. 4 N- ar. I-7 I-4 Var. 5 V I-5 2 I-13 V a r. 3 x I-9 V a r. 6 I-6 V ar. N- B V V a a r r . . N 6 -A1 I-12 Var. 4 I-10 Var. 1 Var.N-B1 Var. 2 Var.N-B2 II-1 I-9 Ost Var.N-B3 B 3 ar. II V II-4 3 E II-2 ar. II-3 V

II-5 B 27 Balingen-Dotternhausen,

II-3 Mitte B 27 OU Schömberg

Var. 6

II-7 Faunistisch-Floristische

Var. 6 II-3 Var. 6

Planungsraumanalyse

V II-7 a Auftraggeber r F . 6 Regierungspräsidium Tübingen, Referat 44 3 r. a V Kartengrundlage Geobasisdaten © Datenlizenz Deutschland - Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de - Version 2.0, II-6 https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 Geofachdaten © Landesverwaltung Baden-Württemberg II-7 West Datengrundlage Stand eigene Abgrenzungen Teilräume August 2026

±

0 500 1.000 1.500 2.000 Meter

[Seite 103]

Karte 2: Übersicht zu Schutz-

gebieten, Teilräumen und

Trassenvarianten

FFH-Gebiet

Vogelschutzgebiet

Naturschutzgebiet I-1 Naturdenkmal flächenhaft I-1 I-1 Waldschutzgebiet I-1 I-2 I-2 Teilgebiete I-1 I-1 I-2 Teiluntersuchungsraum I-1 I-1 Var. 1 I Var. 2 Var. 5 I-6 3 B Var. 3B I-6 N - 1 a r.

B Var. 3E V N I-8 r. A 1 I-11 I-3 V a Var. 3F N- ar. I-7 I-4 Var. 3x V I-5 2 I-13 V a r. 3 x I-9 V a r. 6 V a r. 1 V ar. N- B Var. 4 I-12 Var. 5 Var. 4 I-10 Var. 6 Var. 2 I-6 Var.N-A1 II-1 I-9 B Var.N-B1 3 ar. II V Var.N-B2 II-4 3 E Var.N-B3 II-2 ar. II-3 V

II-5 B 27 Balingen-Dotternhausen,

II-3

B 27 OU Schömberg

Var. 6 II-7 Var. 6 II-3

Faunistisch-Floristische

Var. 6

Planungsraumanalyse

V II-7 a Auftraggeber r F . 6 Regierungspräsidium Tübingen, Referat 44 3 a r. Kartengrundlage V Geobasisdaten © Datenlizenz Deutschland - Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de - Version 2.0, II-6 https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 Geofachdaten © Landesverwaltung Baden-Württemberg II-7 Datengrundlage LUBW UDO und Stand eigene Abgrenzungen Teilräume August 2026

±

0 500 1.000 1.500 2.000 Meter

[Seite 104]

Karte 3-West: Offenland- und Wald-

I

biotopkartierung (ohne Feldhecken)

Varianten

Mähwiesen-Verlustflächen

Felsbildungen, Block-, Schutt- und Geröll- I-13 halden, Höhlen, Dolinen, Binnendünen, Lehm- und Lösswände II II-1 Trocken- und Magerrasen, Wacholder- I-12 Zwergstrauch- und Ginsterheiden jeweils I-11 einschließlich ihrer Staudensäume

Magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen

Gebüsche und naturnahe Wälder trocken- II-2 warmer Standorte jeweils einschließlich II ihrer Staudensäume Streuwiesen, seggen- und binsenreiche II-4 Nasswiesen Altarme, natürliche und naturnahe Bereiche stehender Binnengewässer einschließlich II-5 ihrer Ufer, Moorgewässer II-3 Moore, Sümpfe, Röhrichtbestände, Riede, Gewässervegetation

II-3 Naturnahe Bruch-, Sumpf-, Auwälder Tobel und Klingen, Kare und Toteislöcher II-7 im Wald mit naturnaher Begleitvegetation Quellbereiche, natürliche und naturnahe Bereiche fließender Binnengewässer [...] II-3 Teilgebiete

Teiluntersuchungsraum

B 27 Balingen-Dotternhausen,

B 27 OU Schömberg

Faunistisch-Floristische

Planungsraumanalyse

II-6

Auftraggeber Regierungspräsidium Tübingen, Referat 44 II-7 Kartengrundlage Geobasisdaten © Datenlizenz Deutschland - Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de - Version 2.0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 Geofachdaten © Landesverwaltung Baden-Württemberg

Datengrundlage LUBW UDO und Stand eigene Abgrenzungen Teilräume August 2026

±

II-7 0 200 400 600 800 Meter

[Seite 105]

Karte 3-Mitte: Offenland- und Wald-

biotopkartierung (ohne Feldhecken)

I-1 Varianten

I-2 Mähwiesen-Verlustflächen

Felsbildungen, Block-, Schutt- und Geröll- halden, Höhlen, Dolinen, Binnendünen, Lehm- und Lösswände

Trocken- und Magerrasen, Wacholder- Zwergstrauch- und Ginsterheiden jeweils einschließlich ihrer Staudensäume I-6 Magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen I Gebüsche und naturnahe Wälder trocken- I-6 warmer Standorte jeweils einschließlich ihrer Staudensäume

Streuwiesen, seggen- und binsenreiche Nasswiesen I-8 Altarme, natürliche und naturnahe Bereiche stehender Binnengewässer einschließlich I-5 ihrer Ufer, Moorgewässer Moore, Sümpfe, Röhrichtbestände, Riede, Gewässervegetation I-7 Naturnahe Bruch-, Sumpf-, Auwälder I-11 I-13 I-9 Tobel und Klingen, Kare und Toteislöcher im Wald mit naturnaher Begleitvegetation

Quellbereiche, natürliche und naturnahe Bereiche fließender Binnengewässer [...]

I-6 Teilgebiete I-12 I-10 Teiluntersuchungsraum I-5

B 27 Balingen-Dotternhausen,

II

B 27 OU Schömberg

I-4

Faunistisch-Floristische

II-1

I-9 Planungsraumanalyse

Auftraggeber Regierungspräsidium Tübingen, Referat 44

Kartengrundlage Geobasisdaten © Datenlizenz Deutschland - Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de - Version 2.0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 Geofachdaten © Landesverwaltung Baden-Württemberg II-1 Datengrundlage LUBW UDO und Stand II-2 eigene Abgrenzungen Teilräume August 2026

±

II-3 0 200 400 600 800 Meter

II-3 II-3

II-4

[Seite 106]

Karte 3-Ost: Offenland- und Wald-

biotopkartierung (ohne Feldhecken)

Varianten

Mähwiesen-Verlustflächen I-1 Felsbildungen, Block-, Schutt- und Geröll- halden, Höhlen, Dolinen, Binnendünen, Lehm- und Lösswände

Trocken- und Magerrasen, Wacholder- I-1 I-1 Zwergstrauch- und Ginsterheiden jeweils I-1 einschließlich ihrer Staudensäume I-2 Magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen I-2 I-1 Gebüsche und naturnahe Wälder trocken- warmer Standorte jeweils einschließlich I-1 ihrer Staudensäume

Streuwiesen, seggen- und binsenreiche I-2 I-1 Nasswiesen I Altarme, natürliche und naturnahe Bereiche I-1 stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer, Moorgewässer

Moore, Sümpfe, Röhrichtbestände, Riede, Gewässervegetation

Naturnahe Bruch-, Sumpf-, Auwälder I-13 I-6 Tobel und Klingen, Kare und Toteislöcher im Wald mit naturnaher Begleitvegetation I-12 Quellbereiche, natürliche und naturnahe I-6 Bereiche fließender Binnengewässer [...]

Teilgebiete I-11 I-8 Teiluntersuchungsraum

B 27 Balingen-Dotternhausen,

I-3 B 27 OU Schömberg

I-4

I-7 Faunistisch-Floristische

I-5 Planungsraumanalyse

I-9 Auftraggeber I-10 Regierungspräsidium Tübingen, Referat 44 Kartengrundlage Geobasisdaten © Datenlizenz Deutschland - I-6 Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de - Version 2.0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 Geofachdaten © Landesverwaltung Baden-Württemberg

Datengrundlage LUBW UDO und Stand eigene Abgrenzungen Teilräume August 2026

±

0 200 400 600 800 Meter I-9

[Seite 107]

Karte 4-West: Biotopverbund,

I

!(

Gewässer und

Generalwildwegeplan

Biotopverbund Offenland

!(

Kernfläche Mittel

Kernfläche Trocken II Kernfläche Feucht

Feldvogelkulisse

!(

Feldlerche (Beibeobachtungen 2026)

Prioritäre Offenlandflächen

Sonstige Offenlandflächen II Entwicklungsflächen Halboffenland

Gewässerlandschaften

Aue

Ergänzungsfläche

Fließgewässer

Stehendes Gewässer !( international bedeutsamer Korridor des Generalwildwegeplans

Varianten

Teilgebiete

Teiluntersuchungsraum

B 27 Balingen-Dotternhausen,

B 27 OU Schömberg

Faunistisch-Floristische

Planungsraumanalyse

!(

Auftraggeber !( Regierungspräsidium Tübingen, Referat 44

!(

Kartengrundlage Geobasisdaten © Datenlizenz Deutschland - Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de - Version 2.0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 Geofachdaten © Landesverwaltung Baden-Württemberg

Datengrundlage LUBW UDO und Stand eigene Abgrenzungen Teilräume August 2026

±

0 200 400 600 800 Meter

[Seite 108]

Karte 4-Mitte: Biotopverbund,

Gewässer und

Generalwildwegeplan

Biotopverbund Offenland

Kernfläche Mittel

Kernfläche Trocken

Kernfläche Feucht

Feldvogelkulisse

!(

Feldlerche (Beibeobachtungen 2026)

Prioritäre Offenlandflächen I Sonstige Offenlandflächen

Entwicklungsflächen Halboffenland

Gewässerlandschaften

Aue

Ergänzungsfläche

!( !(

Fließgewässer

Stehendes Gewässer

international bedeutsamer Korridor des Generalwildwegeplans

!(

!( !(

!( !( !( !( Varianten

!(

Teilgebiete

!(

Teiluntersuchungsraum

!(

B 27 Balingen-Dotternhausen,

II

B 27 OU Schömberg

Faunistisch-Floristische

Planungsraumanalyse

Auftraggeber Regierungspräsidium Tübingen, Referat 44

Kartengrundlage Geobasisdaten © Datenlizenz Deutschland - Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de - Version 2.0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 Geofachdaten © Landesverwaltung Baden-Württemberg

Datengrundlage LUBW UDO und Stand eigene Abgrenzungen Teilräume August 2026

±

0 200 400 600 800 Meter

[Seite 109]

Karte 4-Ost: Biotopverbund,

Gewässer und

Generalwildwegeplan

Biotopverbund Offenland

Kernfläche Mittel

Kernfläche Trocken

Kernfläche Feucht

Feldvogelkulisse

!(

Feldlerche (Beibeobachtungen 2026)

Prioritäre Offenlandflächen

Sonstige Offenlandflächen

Entwicklungsflächen Halboffenland

Gewässerlandschaften I Aue

Ergänzungsfläche

Fließgewässer

Stehendes Gewässer

international bedeutsamer Korridor des Generalwildwegeplans

Varianten

Teilgebiete

Teiluntersuchungsraum

B 27 Balingen-Dotternhausen,

!( B 27 OU Schömberg

Faunistisch-Floristische

Planungsraumanalyse

!( Auftraggeber !( Regierungspräsidium Tübingen, Referat 44

!(

Kartengrundlage

!(

Geobasisdaten © Datenlizenz Deutschland - Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de - Version 2.0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 Geofachdaten © Landesverwaltung Baden-Württemberg

Datengrundlage LUBW UDO und Stand eigene Abgrenzungen Teilräume August 2026

±

0 200 400 600 800 Meter

[Seite 110]

Karte 5: Schnittpunkte Fließ-

gewässer mit Trassenvarianten

Schnittpunkt Varianten mit Fließgewässern

Fließgewässer

Varianten I-1 Teilgebiete I-1 I-1 I-1 I-2 Teiluntersuchungsraum I-2 I-1 I-1 I-2 I-1 I-1 I

I-6 I-6

I-8

I-3 I-4 I-7 I-5 I-13 I-9 I-6 I-11 I-12 I-10

II-1 I-9

II II-2 II-4

II-5 B 27 Balingen-Dotternhausen,

II-3

B 27 OU Schömberg

II-3

II-7 Faunistisch-Floristische

II-3

Planungsraumanalyse

II-7 Auftraggeber Regierungspräsidium Tübingen, Referat 44 II-6 Kartengrundlage Geobasisdaten © Datenlizenz Deutschland - Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de - Version 2.0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 Geofachdaten © Landesverwaltung Baden-Württemberg II-7 Datengrundlage LUBW UDO Stand eigene Abgrenzungen Teilräume August 2026

±

0 500 1.000 1.500 2.000 Meter

[Seite 111]

Karte 6-West: Untersuchungsbedarf

Vögel und Fledermäuse

Untersuchungsbedarf Fledermäuse

Detektorbegehung

Netzfang

Schwärmkontrollen

Stationäre Batcorder

Potenzielle Flugstraßen

Untersuchungsbedarf Vögel

Acker

Grünland

Streuobst

Sonderflächen

Sonstiges

Stehgewässer

Wald

Teiluntersuchungsraum

Teilgebiete Vogeluntersuchung

B 27 Balingen-Dotternhausen,

B 27 OU Schömberg

Faunistisch-Floristische

Planungsraumanalyse

Auftraggeber Regierungspräsidium Tübingen, Referat 44

Kartengrundlage Geobasisdaten © Datenlizenz Deutschland - Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de - Version 2.0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 Geofachdaten © Landesverwaltung Baden-Württemberg

Datengrundlage LUBW UDO und Stand eigene Abgrenzungen Teilräume August 2026

±

0 200 400 600 800 Meter

[Seite 112]

Karte 6-Mitte: Untersuchungsbedarf

Vögel und Fledermäuse

Untersuchungsbedarf Fledermäuse

Detektorbegehung

Netzfang

Schwärmkontrollen

Stationäre Batcorder

Potenzielle Flugstraßen

Untersuchungsbedarf Vögel

Acker

Grünland

Streuobst

Sonderflächen

Sonstiges

Stehgewässer

Wald

Teiluntersuchungsraum

Teilgebiete Vogeluntersuchung

B 27 Balingen-Dotternhausen,

B 27 OU Schömberg

Faunistisch-Floristische

Planungsraumanalyse

Auftraggeber Regierungspräsidium Tübingen, Referat 44

Kartengrundlage Geobasisdaten © Datenlizenz Deutschland - Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de - Version 2.0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 Geofachdaten © Landesverwaltung Baden-Württemberg

Datengrundlage LUBW UDO und Stand eigene Abgrenzungen Teilräume August 2026

±

0 200 400 600 800 Meter

[Seite 113]

Karte 6-Ost: Untersuchungsbedarf

Vögel und Fledermäuse

Untersuchungsbedarf Fledermäuse

Detektorbegehung

Netzfang

Schwärmkontrollen

Stationäre Batcorder

Potenzielle Flugstraßen

Untersuchungsbedarf Vögel

Acker

Grünland

Streuobst

Sonderflächen

Sonstiges

Stehgewässer

Wald

Teiluntersuchungsraum

Teilgebiete Vogeluntersuchung

B 27 Balingen-Dotternhausen,

B 27 OU Schömberg

Faunistisch-Floristische

Planungsraumanalyse

Auftraggeber Regierungspräsidium Tübingen, Referat 44

Kartengrundlage Geobasisdaten © Datenlizenz Deutschland - Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de - Version 2.0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 Geofachdaten © Landesverwaltung Baden-Württemberg

Datengrundlage LUBW UDO und Stand eigene Abgrenzungen Teilräume August 2026

±

0 200 400 600 800 Meter

[Seite 114]

Karte 7-West: Untersuchungsbedarf

Heuschrecken, Tagfalter, Laufkäfer

und Libellen

Probeflächen Heuschrecken

I-13 Probeflächen Schmetterlinge

Probeflächen Libellen II-1 I-12 I-11 Probeflächen Laufkäfer

Varianten

II-2 Teilgebiete

Teiluntersuchungsraum

II-4

II-5 II-3

II-3

II-7

II-3

B 27 Balingen-Dotternhausen,

B 27 OU Schömberg

Faunistisch-Floristische

Planungsraumanalyse

II-6

Auftraggeber Regierungspräsidium Tübingen, Referat 44 II-7 Kartengrundlage Geobasisdaten © Datenlizenz Deutschland - Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de - Version 2.0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 Geofachdaten © Landesverwaltung Baden-Württemberg

Datengrundlage LUBW UDO und Stand eigene Abgrenzungen Teilräume August 2026

±

II-7 0 200 400 600 800 Meter

[Seite 115]

Karte 7-Mitte: Untersuchungsbedarf

Heuschrecken, Tagfalter, Laufkäfer

I-1

und Libellen

I-2 Probeflächen Heuschrecken

Probeflächen Schmetterlinge

Probeflächen Libellen

Probeflächen Laufkäfer

I-6 Varianten

Teilgebiete I-6

Teiluntersuchungsraum

I-8

I-6

I-7

I-11 I-13 I-9 I-5

I-6

I-12 I-10 I-5

B 27 Balingen-Dotternhausen,

B 27 OU Schömberg

I-4

Faunistisch-Floristische

II-1

Planungsraumanalyse

I-9

Auftraggeber Regierungspräsidium Tübingen, Referat 44

Kartengrundlage Geobasisdaten © Datenlizenz Deutschland - Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de - Version 2.0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 Geofachdaten © Landesverwaltung Baden-Württemberg II-1 Datengrundlage LUBW UDO und Stand II-2 eigene Abgrenzungen Teilräume August 2026

±

II-3 0 200 400 600 800 Meter

II-3 II-3

II-4

[Seite 116]

Karte 7-Ost: Untersuchungsbedarf

Heuschrecken, Tagfalter, Laufkäfer

und Libellen

Probeflächen Heuschrecken I-1

Probeflächen Schmetterlinge

Probeflächen Libellen I-1 I-1 Probeflächen Laufkäfer I-1 I-2 Varianten I-2 I-1 Teilgebiete I-1 Teiluntersuchungsraum I-2 I-1

I-1

I-13 I-6

I-12 I-6

I-11 I-8

B 27 Balingen-Dotternhausen,

B 27 OU Schömberg

I-3

I-4 Faunistisch-Floristische

I-7

Planungsraumanalyse

I-5 I-9 Auftraggeber I-10 Regierungspräsidium Tübingen, Referat 44 Kartengrundlage Geobasisdaten © Datenlizenz Deutschland - I-6 Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de - Version 2.0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 Geofachdaten © Landesverwaltung Baden-Württemberg

Datengrundlage LUBW UDO und Stand eigene Abgrenzungen Teilräume August 2026

±

0 200 400 600 800 Meter I-9

[Seite 117]

I Karte 8-West: Untersuchungs-

bedarf Amphibien

I-13

^_

Verhörpunkte Laubfrosch

Untersuchungsbedarf Kammmolch

^_

II II-1 Prüfraum Gelbbauchunke und Kreuzkröte I-12 I-11 Fließgewässer

^_

Stehendes Gewässer

Aue II-2 II Ergänzungsfläche

Varianten

^_

II-4 II-5 II-3 Teilgebiete ^_ Teiluntersuchungsraum II-3

II-7

^_

^_

II-3

B 27 Balingen-Dotternhausen,

B 27 OU Schömberg

Faunistisch-Floristische

^_

Planungsraumanalyse

II-6 Auftraggeber Regierungspräsidium Tübingen, Referat 44 II-7 Kartengrundlage Geobasisdaten © Datenlizenz Deutschland - Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de - Version 2.0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0

^_

Geofachdaten © Landesverwaltung Baden-Württemberg

Datengrundlage LUBW UDO und Stand eigene Abgrenzungen Teilräume August 2026

±

II-7 0 200 400 600 800 1.000 Meter

[Seite 118]

Karte 8-Mitte: Untersuchungs-

I-1 bedarf Amphibien

I-2 ^_ Verhörpunkte Laubfrosch

Untersuchungsbedarf Kammmolch

^_ Prüfraum Gelbbauchunke und Kreuzkröte

Fließgewässer I-6 Stehendes Gewässer I I-8 I-6 Aue

Ergänzungsfläche

^_

^_

Varianten

Teilgebiete I-5

Teiluntersuchungsraum I-7

I-11 I-13 ^_ I-9

I-6

I-12 I-10 I-5

B 27 Balingen-Dotternhausen,

II

^_ B 27 OU Schömberg

^_ I-4

Faunistisch-Floristische

II-1

I-9 Planungsraumanalyse

^_ ^_ Auftraggeber Regierungspräsidium Tübingen, Referat 44

Kartengrundlage Geobasisdaten © Datenlizenz Deutschland - Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de - Version 2.0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 Geofachdaten © Landesverwaltung Baden-Württemberg II-1 Datengrundlage ^_ LUBW UDO und Stand II-2 eigene Abgrenzungen Teilräume August 2026 II-3 ± 0 200 400 600 800 1.000 II-4 Meter

^_

II-3 II-3 II-4

[Seite 119]

Karte 8-Ost: Untersuchungs-

bedarf Amphibien

^_

Verhörpunkte Laubfrosch I-1

Untersuchungsbedarf Kammmolch

Prüfraum Gelbbauchunke und Kreuzkröte I-1 I-1 Fließgewässer I-1 I-2 Stehendes Gewässer ^_I-2 I-1 Aue I-1 Ergänzungsfläche I-2 I-1 I Varianten I-1

Teilgebiete

^_

Teiluntersuchungsraum

I-13 I-6

I-12 I-6

^_

^_

I-11 ^_ I-8

B 27 Balingen-Dotternhausen,

^_

B 27 OU Schömberg

I-3

I-4 Faunistisch-Floristische

I-7

Planungsraumanalyse

I-5

Auftraggeber I-9 I-6 I-10 Regierungspräsidium Tübingen, Referat 44 Kartengrundlage Geobasisdaten © Datenlizenz Deutschland - Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de - Version 2.0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 Geofachdaten © Landesverwaltung Baden-Württemberg

^_

Datengrundlage LUBW UDO und Stand ^_ eigene Abgrenzungen Teilräume August 2026

±

0 200 400 600 800 1.000 I-9 Meter

^_

[Seite 120]

Karte 9-West: Untersuchungsbedarf

Haselmaus und Schlingnatter

Untersuchungsräume Haselmaus

Untersuchungsräume Schlingnatter I-13

Wald II-1 I-12 I-11 Varianten

Teilgebiete

II-2 Teiluntersuchungsraum

II-4

II-5 II-3

II-3

II-7

II-3

B 27 Balingen-Dotternhausen,

B 27 OU Schömberg

Faunistisch-Floristische

Planungsraumanalyse

Auftraggeber II-6 Regierungspräsidium Tübingen, Referat 44 II-7 Kartengrundlage Geobasisdaten © Datenlizenz Deutschland - Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de - Version 2.0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 Geofachdaten © Landesverwaltung Baden-Württemberg

Datengrundlage LUBW UDO und Stand eigene Abgrenzungen Teilräume August 2026

±

II-7 0 200 400 600 800 Meter

[Seite 121]

Karte 9-Mitte: Untersuchungsbedarf

Haselmaus und Schlingnatter

I-1

Untersuchungsräume Haselmaus I-2

Untersuchungsräume Schlingnatter

Wald

Varianten

I-6 Teilgebiete

Teiluntersuchungsraum

I-8

I-6

I-7

I-11 I-5 I-13 I-9

I-6

I-12 I-10 I-5

B 27 Balingen-Dotternhausen,

B 27 OU Schömberg

I-4

Faunistisch-Floristische

II-1

Planungsraumanalyse

I-9

Auftraggeber Regierungspräsidium Tübingen, Referat 44

Kartengrundlage Geobasisdaten © Datenlizenz Deutschland - Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de - Version 2.0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 Geofachdaten © Landesverwaltung Baden-Württemberg II-1 Datengrundlage LUBW UDO und Stand II-2 eigene Abgrenzungen Teilräume August 2026

±

II-3 0 200 400 600 800 Meter

II-3 II-3

II-4

[Seite 122]

Karte 9-Ost: Untersuchungsbedarf

Haselmaus und Schlingnatter

Untersuchungsräume Haselmaus

I-1 Untersuchungsräume Schlingnatter

Wald

I-1 I-1 Varianten I-1 I-2 Teilgebiete

I-2 I-1 Teiluntersuchungsraum I-1

I-2 I-1

I-1

I-6 I-12 I-13

I-11 I-8

B 27 Balingen-Dotternhausen,

B 27 OU Schömberg

I-3

I-4 Faunistisch-Floristische

I-7

Planungsraumanalyse

I-5 I-9 Auftraggeber I-10 Regierungspräsidium Tübingen, Referat 44 Kartengrundlage Geobasisdaten © Datenlizenz Deutschland - I-6 Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de - Version 2.0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 Geofachdaten © Landesverwaltung Baden-Württemberg

Datengrundlage LUBW UDO und Stand eigene Abgrenzungen Teilräume August 2026

±

0 200 400 600 800 Meter I-9

[Seite 123]

Karte 10: Untersuchungsbedarf

Eremit

Untersuchungsbedarf Eremit

Varianten I-1 I-1 Teilgebiete I-1 I-1 I-2 Teiluntersuchungsraum I-2 I-1 I-1 I-2 I-1 I-1

I-6

I-8 I-7 I-3 I-4 I-11 I-5 I-13 I-6 I-9 I-12 I-10

II-1 I-9

II-2

II-4

B 27 Balingen-Dotternhausen,

II-3 II-5

B 27 OU Schömberg

II-3

Faunistisch-Floristische

II-7

II-3 Planungsraumanalyse

Auftraggeber Regierungspräsidium Tübingen, Referat 44

Kartengrundlage Geobasisdaten © Datenlizenz Deutschland - II-6 Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de - Version 2.0, II-7 https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 Geofachdaten © Landesverwaltung Baden-Württemberg

Datengrundlage II-7 LUBW UDO und Stand eigene Abgrenzungen Teilräume August 2026

±

0 420 840 1.260 1.680 Meter

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