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Zuschlagskriterien und Wertung zur Ausschreibung B 27 OU Schömberg & B 27 Dotternhau- sen-Balingen Leistungsbild Erfassung Fauna, Flora, Biotoptypen
Maßgebende Mindeststandards
Erklärungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 bis 10 und § 123 (4) Nr. 1 sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB sind im Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“, soweit keine EEE abgegeben wird, mit dem Angebot ab- zugeben.
Maßgebende Mindeststandards, die vom Bieter zu erfüllen sind: § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Perso- nenschäden in Höhe von 3 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio. € gegeben ist.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Ge- schäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags Der Bieter muss mindestens folgende Umsätze aufweisen:
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Projektleitung: • naturwissenschaftliches Studium Diplom oder Master • Berufserfahrung in einschlägiger Branche von mindestens 7 Jahren, davon mindestens 3 Jahre in der Projektleitung für Landschafts- und Umweltplanung inkl. faunistischer Kartie- rungen
Stellvertretende Projektleitung: • naturwissenschaftliches Studium Diplom oder Master • Berufserfahrung in einschlägiger Branche von mindestens 5 Jahren in der Landschafts- und Umweltplanung inkl. faunistischer Kartierungen
Entsprechende Nachweise und Projektlebensläufe sind einzureichen.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten 7 Jahren (statt 3 Jahre wie nach § 46 (3) Nr. 1 VgV), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Es sind drei Referenzprojekte vorzulegen, welche jeweils alle der nachfolgenden Merkmale aufweisen:
• Faunistische Kartierungen für lineare Infrastrukturvorhaben (Straße, Schiene, Leitungsbau)
UND
• Gesamt-Untersuchungsraum von min. 500 ha
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Die nachfolgenden Merkmale müssen – über die zwei vorstehenden Merkmale der drei Refe- renzen hinaus – kumuliert in einer Referenz oder getrennt in unterschiedlichen Referenzen nachgewiesen werden: • mindestens ein Referenzprojekt, für das eine Biotoptypenkartierung auf min. 500 ha er- folgte
• mindestens ein Referenzprojekt, bei welchem es sich um ein lineares Infrastrukturvorha- ben von mindestens 2 km Länge handelte, bei dem eine faunistische Begleitung im Rah- men des Variantenvergleichs/UVS erfolgte oder der Variantenvergleich/UVS selbst durchgeführt wurde.
In Bezug auf den vorgenannten wertungsrelevanten Zeitraum von 7 Jahren, müssen die Leistun- gen innerhalb dieses Zeitraumes abgeschlossen sein. Der Zeitraum errechnet sich ab dem Ende der Abgabefirst für dieses Verfahren.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
§ 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungs- kräfte in den letzten drei Jahren. Der Bieter muss mindestens
§ 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Über folgende Ausstattung muss der Bieter zu Beginn der Erhebungen verfügen:
Haselmaus-Niströhren, Fledermausdetektoren, - horchboxen, -telemetriesender, -fangnetze, künst- liche Verstecke, Molchreusen und Bodenfallen in den gemäß Leistungsbeschreibung dargestellten Mengen und Spezifikationen inkl. benötigter Auswertsoftware (z.B. zur Fledermausrufanalyse)
Der Nachweis ist formlos zu erbringen.
§ 46 (3) Nr. 3 VgV: Maßnahmen des Bieters, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten. Der Bieter muss mindestens
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindest- standards für die übernommenen Leistungen genügen. Daher ist die Angabe der vorgesehenen Unterauftragnehmer im Verzeichnis Unterauftragnehmer und ggf. in der Eigenerklärung zur Eig- nung notwendig.
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Zuschlagskriterien und Wertung:
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 58 VgV, welches unter Berücksich- tigung der folgenden Zuschlagskriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert er- reicht. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme (in € netto).
Kriterium 1: Honorar /Preis Wichtung 50 % Der Preis (in €, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in €, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in €, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: • 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. • 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. • Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. • Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Kriterium 2: Referenzprojekte Wichtung 30 % Sofern nicht bereits über die einzureichenden Referenzen für die Mindestanforderungen gem. Nr. 5.1 (§46 (3) Nr. 1 VgV) erfüllt, sind für die Zuschlagswertung weitere Referenzen für die nachfol- gende Bewertung abzugeben.
In Bezug auf den vorgenannten wertungsrelevanten Zeitraum von 7 Jahren müssen die Leistun- gen innerhalb dieses Zeitraumes abgeschlossen sein. Der Zeitraum errechnet sich ab dem Ende der Abgabefrist für dieses Verfahren. Die zwei nachfolgend aufgeführten Bewertungskriterien können (alle) innerhalb einer Referenz oder auch einzelne Unterkriterien in mehreren Referenzen nachgewiesen werden. Es kann sich auch um die identischen Referenzen nach den Mindestanforderungen gem. Nr. 5.1 handeln. Die Einreichung einer sehr hohen Anzahl an Referenzen, führt somit nicht automatisch zu einer Ver- besserung der Gesamtbewertung. Es wird darum gebeten, die Anzahl der einzureichenden Refe- renzen auf das erforderliche Maß zu begrenzen. Mit Einreichung vom max. 4 Referenzen ist die Höchstpunktzahl erreichbar.
I.) Untersuchungsraumgröße bei Projekten (15%): • 0 Punkte = keine Projekte mit > 1.000 ha Untersuchungsraum • 1 Punkt = Projekt mit > 1.000 ha Untersuchungsraum • 2 Punkte = Projekt mit > 1.500 ha Untersuchungsraum • 3 Punkte = Projekt mit > 2.000 ha Untersuchungsraum
II.) Erfahrung mit naturschutzfachlichen Untersuchungen im Zusammenhang mit Straßenplanun- gen (Neubau) in der „Vorplanung“ nach RE 2012 (15%) • 0 Punkte = keine entsprechende Projekterfahrung • 1 Punkt = 1 Projekt • 2 Punkte = 2 Projekte • 3 Punkte = 3 Projekte
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Kriterium 3: Konzept zur Herangehensweise und Qualitätssicherung Wichtung 20 % Der Bieter hat auf maximal 3 Seiten darzustellen, wie er die ausgeschriebenen Leistungen fach- lich und organisatorisch durchführen wird.
Dabei ist insbesondere darzustellen, • wie eine termingerechte Durchführung der vorgesehenen Kartierungen unter Berücksichtigung der maßgeblichen Erfassungszeiträume und fachlichen Anforderungen sichergestellt wird, • wie die Koordination und Steuerung der voraussichtlich zahlreichen beteiligten Fachbearbeiter und Artexperten erfolgt und wie eine einheitliche und gleichbleibend hohe Qualität der erhobe- nen Daten sichergestellt wird, • wie die Kommunikation und Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgt und wie bei erkennba- ren Verzögerungen, Hindernissen, zusätzlichem Untersuchungsbedarf oder sonstigem rele- vantem Änderungsbedarf verfahren wird, • wie mit zeitkritischen Projektrisiken, insbesondere hinsichtlich Kartierzeiträumen, personellen Kapazitäten und gegebenenfalls erforderlichen Nacherfassungen, umgegangen wird, • wie Erkenntnisse aus dem Scoping-Verfahren bzw. daraus resultierende Anpassungen des Untersuchungsumfangs in die weitere Bearbeitung integriert werden, • wie die Ergebnisse der Erfassungen dokumentiert, fachlich bewertet und für die weitere Pla- nung sowie die Variantenentscheidung nutzbar aufbereitet werden, • wie der Informations- und Ergebnistransfer in die nächste Planungsstufe sichergestellt wird.
Die Darstellung soll erkennen lassen, dass der Bieter die Anforderungen der Aufgabenstellung verstanden hat und über ein schlüssiges und belastbares Vorgehen zur Durchführung, Koordina- tion, Qualitätssicherung und Ergebnisaufbereitung verfügt.
Die Bewertung der Darstellung erfolgt auf Grundlage der den Bietern mit den Vergabeun- terlagen zur Verfügung gestellten Informationen. Nicht Gegenstand der Bewertung ist eine besondere Kenntnis des konkreten Untersuchungsraums, die nicht aus den Vergabeunter- lagen hervorgeht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Konzept unmittelbar mit dem Angebot einzureichen ist. Es wird nicht nachgefordert. Das Fehlen führt zum Ausschluss des Ange- bots.
Es werden nur volle Punktwerte nachfolgender Systematik vergeben: • 5 Punkte erhält der Bieter, der alle wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in vol- lem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in vollem Umfang erwarten lässt.
• 4 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in na- hezu vollem Umfang erkennt und Bewältigung der Problemstellungen in nahezu vollem Um- fang erwarten lässt.
• 3 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in über- wiegendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in überwiegendem Umfang erwarten lässt.
• 2 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nicht überwiegendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in geringem Umfang erwarten lässt.
• 1 Punkt erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in gerin- gem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen nur in sehr geringem Um- fang erwarten lässt.
• 0 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung nicht erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen nicht erwarten lässt.
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