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Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
(sofern der öffentliche Auftrag nicht vom AEntG erfasst wird und es sich nicht um Dienst- leistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene han- delt)
zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
Ich erkläre / Wir erklären,
dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG er- lassenen Rechtsverordnung entspricht oder mein / unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausge- führt wird.
Zutreffendes bitte ankreuzen.
dass ich mir / wir uns
von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Ver- leihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso ab- geben lasse / lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunter- nehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öf- fentlichen Auftraggeber vorlege(n); oder von einem von mir / uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versiche- rung geben lasse / lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versiche- rung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
Zutreffendes bitte ankreuzen.
E BW HVA L-StB Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt 04-19 Seite 1 Vordruck nach Eigenerklärung zur Eignung
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dass ich mich verpflichte / wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachun- ternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmern ausführen.
Ich bin mir / Wir sind uns bewusst,
dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunterneh- men und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen,
dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunterneh- men und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehen- den Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,
dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentli- chen Auftraggeber und meinem / unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,
dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines / unseres Unternehmens sowie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen ge- gen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines / unseres Unternehmens und die von mir / uns beauf- tragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabever- fahren zur Folge hat, mein / unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunterneh- men und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlos- sen werden kann / können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich / wir dem öffentlichen Auftrag- geber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe / ha- ben.
(Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel)
E BW HVA L-StB Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt 04-19 Seite 2 Vordruck nach Eigenerklärung zur Eignung