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Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
NL Bundesbau
L e i s t u n g s b e s c h r e i b u n g
Projekt: 70-37-7660-23-001
MS BB2 Mat-Depot Ochtrup
Leistung: 050 MatDeo Ochtrup, Geb. 43, Erdung- und
Blitzschutz
Vergabenummer: 080-26-00679
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Inhaltsverzeichnis
01 Erdungsanlage .................................................................................................................. 8 01.01 Erdarbeiten .................................................................................................................. 8 01.02 Blitzschutz- und Ringerder .......................................................................................... 9
Vorbemerkung Leistungsverzeichnis
Bauvorhaben: Sanierung Gebäude 43 Materialdepot Ochtrup Wester 416 48607 Ochtrup
Bauherrenvertreter: BLB NRW, Abteilung Bundesbau 2 Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Münster Hohenzollernring 80 48145 Münster
Die Baustelle befindet sich auf dem Gelände des Material Depots Ochtrup. Die Kaserne ist eine Einrichtung der Bundeswehr und ist somit militärischer Bereich.
Bei dem Gebäude 43 handelt es sich um ein 1-geschossiges Gebäude.
1.1 Baustellenpersonal, Zutrittskontrolle Die Arbeitnehmer müssen im Besitz eines gültigen Personalausweises sein. Führerscheine o. ä. werden nicht anerkannt. Der Ausweis ist täglich an der Wache gegen einen Besucherausweis zu tauschen, der beim Verlassen des Geländes zurückgegeben werden muss. Vor Beginn der Arbeiten ist vom Unternehmen eine Liste mit dem, auf der Baustelle tätigen, Personal vorzulegen. Die Liste muss Name, Vorname, Geburtsdatum, -ort und Personalausweisnummer sowie Gültigkeitsdatum des Personalausweises der Mitarbeiter enthalten. Ein Mitarbeiter muss als Verantwortlicher benannt werden. Die Liste ist beim Sicherheitsbeauftragten des Materialdepots Ochtrup vorzulegen.
Die militärischen Vorschriften sind von allen vom AG eingesetzten Arbeitskräften, Lieferanten und sonstigem Personal zu beachten.
Innerhalb des Geländes dürfen sich die Beschäftigten nur im unmittelbaren Baustellenbereich bzw. auf den Zu- und Abfahrtsstraßen bewegen. Der Beginn der Arbeitszeiten in der Liegenschaft ist grundsätzlich ab 6.30 Uhr möglich. Abweichungen bedürfen der Zustimmung.
1.2 Nicht zutrittsberechtigtes Personal Arbeitnehmer aus folgenden Staaten, siehe Auflistung (Anlage Staatenliste BLB), haben keinen Zutritt zum Baugelände.
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1.3 Übergabe von Ausführungszeichnungen Die Ausführungszeichnungen werden in digitaler Form im pdf - Dateiformat übergeben.
1.4 Baustellenbesprechungen Im Vorfeld der Baumaßnahme werden nach Auftragserteilung Besprechungen mit den betroffenen Beteiligten (Auftraggeber, Auftragnehmer, Bauleitung, Fachgutachtliche Begleitung usw.), entweder beim AG oder auf der Baustelle, stattfinden. Während der Maßnahme werden in regelmäßigen Abständen Baustellen-besprechungen stattfinden (mindestens wöchentlich). Der AN ist verpflichtet an diesen Besprechungen teilzunehmen.
1.5 Veröffentlichungen Auskünfte an Dritte (z.B. Passanten, Anlieger, andere öffentliche Dienststellen) über den zeitlichen und technischen Ablauf der Baumaßnahme, über betriebliche Dispositionen, ausführungstechnische Einzelheiten u. ä. erteilt alleine der Auftraggeber. Jeder Fragesteller ist dorthin zu verweisen.
1.6 Einrichtung von Unterkünften Übernachten auf dem Baugelände ist untersagt. Unterkünfte sowie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeit dürfen auf dem Baufeld nicht eingerichtet werden.
1.7 Baustellenbetrieb Alle Materialien oder sonstigen Gegenstände sind gesichert zu verwahren. Schutt- und Abfallcontainer sind nur mit funktionsfähigen verschließbaren und verschlossen zu haltenden Deckeln zulässig. Schutt- und Abfallmaterial, das nicht in Container passt, ist arbeitstäglich im gesicherten Transport vom Baugelände zu entfernen.
1.8 Regelung und Sicherheit Die genutzten Verkehrswege sind stets frei sowie in sauberem Zustand zu halten. Nach Beendigung der Arbeiten sind die durch den AN verursachten Schäden vom AN unverzüglich zu reparieren und der ursprüngliche Zustand ist wieder herzustellen. Die An- und Abfahrt zur Baustelle muss so geregelt sein, dass eine Behinderung des Verkehrs auf den umliegenden Straßen sowie eine Behinderung der umliegenden Zufahrten vermieden wird. Es muss vom AN sichergestellt werden, dass von den Maßnahmen keine Beeinträchtigung benachbarter Grundstücke ausgeht. Die Nutzung der angrenzenden Gelände ist zu berücksichtigen, entsprechende Verkehrssicherheitsvorkehrungen sind vorzunehmen.
Die Regelung des Verkehrs außerhalb der Baustelle muss so gestaltet werden, dass ein im wesentlicher störungsfreier Schwerlastverkehr stattfinden kann. Die Fahrzeugbewegungen und Stellflächen sind so zu organisieren, dass keine Behinderungen entstehen, insbesondere für die Bereiche der Zu- und Abfahrt zur Baustelle.
1.9 Baustellenverordnung / SiGe-Koordinator / SiGe-Plan Es gilt die "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen" (Baustellenverordnung - BaustellV). Der Auftragnehmer hat den Anordnungen des vom Auftraggeber bestellten SiGe-Koordinators Folge zu leisten und der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ist zu berücksichtigen.
1.10 Baureklame Jegliche Firmenreklame in Form von Schildern oder Beschriftungen an der Straße, dem Bauzaun oder an der Baustelle darf nicht angebracht werden. Sie wird auf Kosten des jeweiligen Auftragnehmers durch Anordnung der Bauleitung entfernt.
1.11 Baustelleneinrichtung Der AN hat seine Baustelleneinrichtung auf den vom AG zugewiesenen
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Flächen vorzunehmen. Lagerflächen, Parkplätze und Flächen für die Aufstellung von Containern sind gemäß Baustelleneinrichtungsplan zu nutzen. Seinen eigenen BE-Plan hat der AN innerhalb von 14 Tagen in vierfacher Ausfertigung zur Abstimmung vorzulegen.
1.12 Bauwasser und Baustrom Bauwasser und Baustrom sind vorhanden. Ab Baustromverteiler sind eigene, ausreichend dimensionierte Verteilereinrichtungen gem. VDE vorzuhalten. Es sind Zwischenzähler einzubauen und der entstandene Verbrauch mit dem Bauherrn zu verrechnen.
1.13 Leitung der Ausführung Es muss ständig eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete Person als Ansprechpartner vor Ort erreichbar sein. Diese ist vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu benennen.
1.14 Bautagesberichte Bautagesberichte sind vom AN über die gesamte Bauzeit zu erstellen und mindestens einmal wöchentlich der BL zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrags von Bedeutung sein können.
1.15 Baustellen- und Baureinigung Die Reinigung und Beräumung der Arbeitsplätze ist ausschließlich Sache der Auftragnehmer und jeweils zum Ende des Arbeitstages vorzunehmen. Die Baustelle ist besenrein zu hinterlassen. Wird dieser Verpflichtung der Baustellenreinigung nicht nachgekommen, ist der AG berechtigt, sofort die Reinigung und Entsorgung auf Kosten des AN durchführen zu lassen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die eigenen Arbeiten gegen Verschmutzung durch eigene Bauarbeiten, Tagwasser, Rost, Frost und dergl. zu schützen bzw. beschädigte Teile sofort auszubessern oder zu ersetzen.
Die Übergabe der Arbeitsbereiche an die Nachfolgegewerke kann erst nach Abnahme durch die Bauleitung und Protokollierung im Bautagebuch erfolgen. Diese Abnahme kann entsprechend dem Bauablauf auch in Teilbereichen erfolgen.
Der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt ( Bauschutt, Verpackungsmaterial, sonstige Abfälle) ist getrennt in Schuttbehältern des AN zu sammeln. Der Schutt wird Eigentum des AN und ist zu beseitigen.
1.16 Gerüste und Hebewerkzeuge Die Gestellung der zu den Ausführungsarbeiten benötigten Gerüste, Hebe- und Montagewerkzeuge werden nicht gesondert bezahlt. Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
1.17 Abnahme/Abrechnung Der AN hat mit der Abnahme seiner Leistungen sämtliche Fachunternehmer- Bescheinigungen, erforderliche Nachweise, Messprotokolle, Einregulierungsbescheinigungen sowie Dokumentation in dreifacher Aus- fertigung zu liefern.
Abrechnungspläne sind bei der Abnahme in dreifach farbiger und einfach transparenter Zeichnung vorzulegen.
Dies gilt sinngemäß auch für sämtliche Bedienungs-, Wartungs- und Ersatzteillisten.
Das Gebäude 43 liegt auf dem Gelände des Materiallagers Ochtrup und ist über die Zufahrt/Wache von der Straße Wester 416 aus zugänglich. Eine
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Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ist auf dem Kasernengelände einzuhalten.
Vom Auftragnehmer einzusetzendes Personal muss sich täglich mit Beginn der Arbeiten sowie zum Ende der Arbeiten an der Wache des Materiallagers Ochtrup An- und Abmelden! Die Zugänglichkeit zum Gelände wird in der Regel (Mo. - Do.) von 6.45 Uhr bis 15.45 Uhr, Freitags bis 11.45 Uhr ermöglicht. Andere Termine sind vorher mit der Bauleitung abzusprechen. Durch Personen- oder Fahrzeugkontrollen können Verzögerungen in der Arbeitsaufnahme entstehen, die nicht besonders vergütet werden. Vom AN einzusetzendes Personal und eingesetzte Fahrzeuge mit deren KFZ- Nr. ist dem Kasernen- kommandant spätestens 7 Tage vor Arbeitsbeginn - einschl. Vorlage einer Personalausweiskopie - schriftlich zu benennen. Der Personalausweis ist mitzuführen!
Für das gesamte Gebäude besteht ein Rauchverbot für Jedermann. Hierauf hat der AN seine Mitarbeiter hinzuweisen und die strikte Einhaltung sicherzustellen. Verstöße werden geahndet.
Sie müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen, damit die Anweisungen der Bauleitung verstanden und richtig umgesetzt werden.
Es werden nur Meister- und Fachbetriebe, die in der entsprechenden Handwerkskammer für die anstehenden Gewerke und Leistungen eingetragen sind, für die Angebotseinreichung zugelassen.
UNTERLAGEN: Sämtliche Arbeiten sind in Abstimmung mit der Bauleitung auszuführen. Über Einzelheiten der geforderten Lieferung und Leistung hat sich der Bieter durch Einsichtnahme in die Pläne und evtl. mündliche Rückfragen hinreichend zu unterrichten. Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über Lage und Beschaffenheit der Baustelle, Ausführungsverhältnisse, usw. eingehend zu unterrichten und hieraus zu erwartende Schwierigkeiten hinreichend zu bewerten und in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Mehr- oder Minderleistungen bedingen keine Änderung der Einheitspreise, auch kann der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Schadenersatz erheben.
ABKÜRZUNGEN: EP = Einheitspreis s. w. V. = sonst wie Vorbemerkungen
Zur Behandlung von Abbruchmaterialien, Bauschutt usw. ist der Erlaß des MBW zu beachten.
Der Abfallvermeidung, Schadstoffminimierung und stofflichen Verwertung kommt aus Gründen des Umweltschutzes besondere Bedeutung zu. Das gilt insbesondere, wenn es sich um schadstoffbelastete Abfälle handelt.
Fallen solche unterschiedlich zu behandelnden Materialien an, ist die getrennte Entsorgung vorzusehen.
Für das Befördern von schadstoffbelasteten Abfällen ist nach § 12 AbfG (BGBI 1 1986 S 1410) eine Genehmigung erforderlich.
Beispiele für schadstoffbelasteten Bauschutt und schadstoffbelastete Abfälle:
- Farb- und Anstrichmittel, Holzschutzmittel, Klebe und Dichtungsmittel, Lösungsmittel, Mineralöle und Mineralölerzeugnisse, soweit sie wassergefährdend sind, sowie andere wassergefährdende Stoffe.
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-
Altöle, insbesondere Motorenöle, Hydrauliköle, Schalöle, Transformatoren- und Kondensatorenöle.
-
Abbruchhölzer, Steine und Erden, Kunststoffe, Metalle, die mit den in Nummer 1 und 2 genannten Stoffen beschichtet, imprägniert oder in sogenannter Weise behandelt oder kontaminiert sind.
-
Abbruchhölzer, Steine und Erden aus der Sanierung von Altlasten (die Art der Sanierung und ggf. Entsorgung wird nach dem Grad der Belastung festgelegt.)
-
Teer, Pech, Teerfolien, Teerpappen.
-
Teerhaltiger Straßenaufbruch, soweit nicht wiederverwendbar.
Die Standzeiten für die zur getrennten Erfassung der anfallenden Abfälle bereitzustellenden Container sind in die Einheitspreise einzurechnen und gelten für die gesamte Standzeit. Eine gesonderte Vergütung für evtl. längere Standzeiten, die sich aus dem Bauablauf ergeben können, werden nicht gesondert vergütet.
Die auf der Baustelle separierten Abfälle/Reststoffe sollen in genehmigten Entsorgungs- und Verwertungsanlagen abgegeben werden. Die notwendigen Entsorgungs- und Verwertungsnachweise sind durch den Auftragnehmer einzuholen und zu führen. Die Aufwendungen für die Führung der Nachweise sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Weiterhin ist wöchentlich eine Liste der durchgeführten Entsorgungs- und Verwertungsmaßnahmen mit Angaben über Datum, Abfälle-/Reststoffart, Begleitscheinnummer, Containerart, Anlieferungsort und Massen (t) an den Auftraggeber zu übergeben. Die kompletten Kosten für Container inkl. Entsorgungsgebühr sind in nachstehende Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Verwertung von unbelastetem Bauschutt und Metallschrott erfolgt für den Auftraggeber kostenfrei, da hierfür notwendigen Aufwendungen bei den einzelnen Abbruchpositionen berücksichtigt sind.
Bei den Abbrucharbeiten sind Staubentwicklungen durch Befeuchtung möglichst zu vermeiden. Auf die erf. persönl. Schutzausrüstungen wie Schutzhelm, Sicherheitsschuhe, Schutzbrillen, Schutzkleidung, Gehörschutz und Atemschutz wird besonders hingewiesen. Die Baustelleneinrichtung ist wie nachstehend beschrieben in den Einheitspreisen einzukalkulieren und wird nicht besonders vergütet.
Alle zur Baustelleneinrichtung erforderlichen Arbeiten, wie u. a. Herrichten und Wiederbeseitigung von Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten, Absperrungen, Baustellenabsicherungen inkl. Beleuchtung, An- und Abtransport von Maschinen, Geräten, Schalungen, Rüstungen, Bau- und Materialbuden, Herrichten und Wiederabbau von Materiallagerplätzen, usw.
Sicherung der Baustelle gegen Unfall einschl. Schneeräumung in den Wintermonaten sowie Sicherung der Baustelle gegen Diebstahl einschl. täglicher Verriegelung der Baustelleneinfahrtstore, Bauzäune, Herstellen, Unterhalten und späteres Abbauen der Baustellenanschlüsse für Strom und Wasser nach Absprache mit den zuständigen Stellen, Erstellen und späteres Abbauen der erforderlichen sanitären Einrichtungen einschl. der notwendigen Abführung des Schmutzwassers nach Rücksprache mit der Bauleitung und den zuständigen Behörden, Beschilderung der Baustelle, notfalls im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden sowie alle sonst noch erforderlich werdenden Maßnahmen der Baustelleneinrichtung, die sich aus der Besichtigung ergeben.
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Sämtliche für die Wasserversorgung erforderlichen Einrichtungen sind vom Auftragnehmer zu stellen und während der gesamten Bauzet zu unterhalten und zu warten.
Über die Zufahrtsmöglichkeiten zur Baustelle hat sich der Unternehmer vor Abgabe des Angebotes genauestens zu informieren.
Die Einrichtung, Vorhaltung und Räumung der Baustelleneinrichtung, d. h. des Bauzaunes, Bau- und Transportgeräte, Kran, Werkzeuge, Maschinen sowie Abfalltrennung und Entsorgung nach
- Schutt,
- Holz,
- Papier und Kartonagen,
- Kunststoffen
- Farben und Lösemitteln,
- Spraydosen,
- Metallen usw. in fix und fertiger Arbeit ist mit den Einheitspreisen abgegolten.
Die Baustelle ist so bald wie möglich zu räumen. Sollte der Auftragnehmer einer dahingehenden Aufforderung der Bauleitung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachkommen, kann der Auftraggeber die Baustelle auf Kosten des Auftragnehmers räumen lassen.
Durch seine Unterschrift bestätigt der Unternehmer, dass ihm alle Angebotsunterlagen wie Ausführungszeichnungen bekannt sind und er mit allen vorstehenden Bedingungen des Auftraggebers einverstanden ist. Der Unternehmer hat alle erforderlichen Vermessungsarbeiten ohne besondere Vergütung selbst vorzunehmen. Der Meterriß ist nach Fertigstellung jeden Geschosses umgehend vom Auftragnehmer anzubringen und während der gesamten Bauzeit, auch nach den Vergputzarbeiten vorzuhalten. Eine besondere Vergütung erfolgt hierfür nicht. Der Unternehmer haftet für die Maßgenauigkeit des Meterrisses.
Die Preise beziehen sich auf fix und fertige Arbeit einschl. Lieferung sämtlicher Materialien, Geräte und Gerüstvorhaltung, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt.
Die Maßtoleranzen nach DIN 18201 und DIN 18202 (in neuerster Fassung) sind einzuhalten. Aus der Nichteinhaltung entstehende Folgekosten trägt der Auftragnehmer. Sämtliches Mauerwerk ist vollfugig zu mauern.
Bei Übergängen von Beton zu Mauerwerk sind die Anker in Edelstahl zu befestigen und einzumaueren. Diese Leistung ist mit den Einheitspreisen abgegolten.
Mit den Einheitspreisen sind insbesondere folgende Leistungen abgegolten: Maueranker nach Zeichnung und Angabe der Bauleitung.
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BLB NRW NL Bundesbau Mercedesstr.12 40470 Düsseldorf 70-37-7660-23-001 MS BB2 Mat-Depot Ochtrup V-Nr.: 080-26-00679 Angebots-Leistungsverzeichnis 09.10.2026 Seite 8
OZ Bezeichnung Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
01 Erdungsanlage
01.01 Erdarbeiten
01.01.0010 80,000 m ...................... EUR ...................... EUR
Erdleitungsgräben bis 0,5 m
Erdleitungsgräben bis 0,5 m tief im leichten bis mittelschweren Boden ausheben und nach Verlegung der Erdleitungen wieder ordnungsgemäß verfüllen.
01.01.0020 10,000 st ...................... EUR ...................... EUR
Schachtgruben bis 1,0 m tief
Schachtgruben bis 1,0 m tief ausheben und nach Ausführung der Arbeiten wieder ordnungsgemäß verfüllen
01.01.0030 10,000 m ...................... EUR ...................... EUR
Platten- und Pflasterbelag aufnehmen
Platten- und Pflasterbelag aufnehmen und nach Durchführung der Arbeiten wieder ordnungsgemäß verlegen.
01.01.0040 50,000 m ...................... EUR ...................... EUR
Schlitzfugen in Beton- bzw. Asphaltbelag herstellen
Schlitzfugen in Beton- bzw. Asphaltbelag herstellen und nach Durchführung der Arbeiten wieder mit dem entsprechenden Material verschließen einschl. Gestellung der Schneidegeräte
01.01.0050 1,000 st ...................... EUR ...................... EUR
Entsorgung der Altmaterialien
Entsorgung der Altmaterialien
- Pauschal -
01.01.0060 40,000 h ...................... EUR ...................... EUR
STLB-Bau 2026-04 091
Facharbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge
Stundenlohnarbeiten durch Facharbeiter/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Summe 01.01 Erdarbeiten ...................... EUR x
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BLB NRW NL Bundesbau Mercedesstr.12 40470 Düsseldorf 70-37-7660-23-001 MS BB2 Mat-Depot Ochtrup V-Nr.: 080-26-00679 Angebots-Leistungsverzeichnis 09.10.2026 Seite 9
OZ Bezeichnung Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
01.02 Blitzschutz- und Ringerder
01.02.0010 50,000 m ...................... EUR ...................... EUR
Ableitung an Gebäuden und Schornsteinen, einschl.
Ableitung an Gebäuden und Schornsteinen, einschl. Verbindungsstücke und Befestigungen ausbauen, Traufkantenhöhe bis 10 m, Abmessungen/Querschnitte bis Rd 10/ bis Fl 40 x 5 mm
01.02.0020 30,000 st ...................... EUR ...................... EUR
Dachleitungshalter
Dachleitungshalter für Rd/Fl/hochspannungsfeste, isolierte Leitungen ausbauen, für harte Bedachung, einschl. Leitungshalter, Stangenhalter und Befestigungsmittel
01.02.0030 60,000 st ...................... EUR ...................... EUR
Erdungseinrichtung ausbauen
Erdungseinrichtung ausbauen, als Erdeinführungsstange, einschl. Verbinder und Befestigungsmittel
01.02.0040 12,000 st ...................... EUR ...................... EUR
Verbinder/Klemme/Trennstück, ober- /unterirdisch, ausbauen
Verbinder/Klemme/Trennstück, ober- /unterirdisch, ausbauen, ohne Angabe
01.02.0050 2,000 st ...................... EUR ...................... EUR
Anschluss-/Überbrückungsbauteil ausbauen
Anschluss-/Überbrückungsbauteil ausbauen, Anschlusslasche geschraubt/genietet
01.02.0060 120,000 m ...................... EUR ...................... EUR
Leitung, DIN EN 62561-2 (V4A), Rd 10
Leitung, DIN EN 62561-2, Abstandshalter werden gesondert vergütet, aus Stahl, nichtrostend, Werkstoffnummer 1.4571 (V4A), Rd 10, Verlegung in Gräben
01.02.0070 60,000 m ...................... EUR ...................... EUR
Leitung, DIN EN 62561-2 (V4A), Fl 30 x 3,5 mm
Leitung, DIN EN 62561-2, Abstandshalter werden gesondert vergütet, aus Stahl, nichtrostend, Werkstoffnummer 1.4571 (V4A), Fl 30 x 3,5 mm, Verlegung in Gräben
01.02.0080 60,000 m ...................... EUR ...................... EUR
Ableitung, DIN EN 62561-2, an Gebäuden Aluminium, Rd 8
Ableitung, DIN EN 62561-2, an Gebäuden mit Klinker-/ Metall-/Putzfassaden, Befestigung wird gesondert vergütet, aus Aluminium, Rd 8, Traufkantenhöhe bis 10 m
01.02.0090 25,000 st ...................... EUR ...................... EUR
Dachleitungshalter, DIN EN 62561-
Dachleitungshalter, DIN EN 62561-4, zur Befestigung von Rundleitern bis Rd 10 auf Metalldächern, für Trapezdächer mit Klemmbock, lose Leitungsführung, Werkstoff Stahl, nichtrostend
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BLB NRW NL Bundesbau Mercedesstr.12 40470 Düsseldorf 70-37-7660-23-001 MS BB2 Mat-Depot Ochtrup V-Nr.: 080-26-00679 Angebots-Leistungsverzeichnis 09.10.2026 Seite 10
OZ Bezeichnung Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
01.02.0100 40,000 st ...................... EUR ...................... EUR
Leitungshalter, DIN EN 62561-4 für Wände aus Mauerwerk/Beton,
Leitungshalter, DIN EN 62561-4, zur Befestigung von Leitern als Ableitungen bis Rd 10/bis Fl 30, hochspannungsfeste, isolierte Leitungen, für Wände aus Mauerwerk/Beton, schraubenloses Haltesystem, Bauhöhe über 32 bis 36 mm, lose Leitungsführung, Werkstoff Stahl, nicht- rostend
01.02.0110 44,000 st ...................... EUR ...................... EUR
Leitungshalter, DIN EN 62561-4, bis Rd 10/bis Fl 30
Leitungshalter, DIN EN 62561-4, zur Befestigung von Leitern als Ableitungen bis Rd 10/bis Fl 30, hochspannungsfeste, isolierte Leitungen, für Wände aus Wärmeverbundsystemen, mit Überleger und Abdeckbund, feste Leitungsführung, Werkstoff Stahl, verzinkt
01.02.0120 20,000 st ...................... EUR ...................... EUR
Stangenhalter, für Satteldächer
Stangenhalter, für Satteldächer, als Fußpunkt zum Befestigen von Fangstangen, aus Stahl, verzinkt, mit nichtrostenden Schrauben und Erstangen
01.02.0130 12,000 m ...................... EUR ...................... EUR
Anschlussfahne für Erdungsleitung (V4A), Rd 10
Anschlussfahne für Erdungsleitung, einschl. Bohrungen, mit nichtrostenden Schrauben/Klemmverbindung, aus Stahl, nichtrostend, Werkstoffnummer 1.4571 (V4A), Rd 10
01.02.0140 30,000 m ...................... EUR ...................... EUR
Staberder (Rundprofil) (V4A) 20mm
Staberder (Rundprofil), mehrteilig, zusammensetzbar mit korrosionsfester Kupplung, aus Stahl, nichtrostend, Werkstoffnummer 1.4571 (V4A), in Boden der Bodenklasse 2 bis 4, Stabdurchmesser 20 mm
01.02.0150 8,000 st ...................... EUR ...................... EUR
Schlagspitze für das Eintreiben des Staberders
Schlagspitze für das Eintreiben des Staberders, aus Temperguss, für Stabdurchmesser 20 mm
01.02.0160 8,000 st ...................... EUR ...................... EUR
Erdeinführungsstange, Rd 16 (V4A) Länge 1500 mm
Erdeinführungsstange, Rd 16, einschl. Korrosionsschutz mit Korrosionsschutzbinde im Übergangsbereich, aus Stahl, nichtrostend, Werkstoffnummer 1.4571 (V4A), mit Anschlussklemmen und Trennmuffe, Länge 1500 mm
01.02.0170 12,000 st ...................... EUR ...................... EUR
Verbinder, DIN EN 62561-1, für Flach- /Rundleiter, einteilig
Verbinder, DIN EN 62561-1, für Flach- /Rundleiter, einteilig, Werkstoff Stahl, feuerverzinkt
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BLB NRW NL Bundesbau Mercedesstr.12 40470 Düsseldorf 70-37-7660-23-001 MS BB2 Mat-Depot Ochtrup V-Nr.: 080-26-00679 Angebots-Leistungsverzeichnis 09.10.2026 Seite 11
OZ Bezeichnung Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
01.02.0180 12,000 st ...................... EUR ...................... EUR
Verbinder, DIN EN 62561-1, für Flach- /Rundleiter, zweiteilig
Verbinder, DIN EN 62561-1, für Flach- /Rundleiter,zweiteilig, Werkstoff Stahl, feuerverzinkt
01.02.0190 8,000 st ...................... EUR ...................... EUR
Dachrinnenklemme Aluminium
Dachrinnenklemme, DIN EN 62561-1, für Leitung Rd 8 - 10, mit Überleger, für Wulststärke bis 25 mm, Werkstoff Aluminium
01.02.0200 9,000 st ...................... EUR ...................... EUR
Anschlussklemme für Leitung Rd 8 - 10 / bis 18 mm V4A
Anschlussklemme, DIN EN 62561-1, für Leitung Rd 8 - 10, an Stahlkonstruktionen und Stahlblechen, Anschluss längs/quer Klemmbereich bis 18 mm, Werkstoff Stahl, nichtrostend
01.02.0210 2,000 st ...................... EUR ...................... EUR
Anschlussklemme für Leitung Rd 8 - 10 / 18 bis 35 mm V4A
Anschlussklemme, DIN EN 62561-1, für Leitung Rd 8 - 10, an Stahlkonstruktionen und Stahlblechen, Anschluss längs/quer Klemmbereich über 18 bis 35 mm, Werkstoff Stahl, nichtrostend
01.02.0220 9,000 st ...................... EUR ...................... EUR
Trennklemme für Leitung Rd 8 - 10 mit Rd 16
Trennklemme, DIN EN 62561-1, zum Verbinden, mit Zwischenplatte, für Leitung Rd 8 - 10 mit Rd 16, Werkstoff Stahl, nichtrostend
01.02.0230 50,000 st ...................... EUR ...................... EUR
Kreuzverbinder DIN EN 62561-1 Rd 8 - 10, bis Fl 40 x 5 mm
Kreuzverbinder, DIN EN 62561-1, für Leitung unterirdisch, Rd 8 - 10, bis Fl 40 x 5 mm, schwere Ausführung, einschl. Korrosionsschutz, mit Zwischenplatte, Werkstoff Stahl, nichtrostend
01.02.0240 8,000 st ...................... EUR ...................... EUR
Erdungsbandrohrschelle (V2A
Erdungsbandrohrschelle, verstellbar, aus Stahl, nichtrostend, Werkstoffnummer 1.4301 (V2A), mit Spannband, Rohraußendurchmesser über 80 bis 150 mm
01.02.0250 8,000 st ...................... EUR ...................... EUR
Überbrückungsseil, DIN EN 62561-1
Überbrückungsseil, DIN EN 62561-1, als flexible Verbindung für Metallverkleidungen, aus Kupfer, 16 mm2, kunststoffummantelt, einschl. Kabelschuhen, Länge über 300 bis 500 mm
01.02.0260 10,000 st ...................... EUR ...................... EUR
Schraubverbindung
Schraubverbindung, mit Schrauben und Zahnscheiben aus Stahl, nichtrostend, an Stahlkonstruktion, in vorhandener Bohrung, einschl. Mutter, nichtrostend, 2 x M 8
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BLB NRW NL Bundesbau Mercedesstr.12 40470 Düsseldorf 70-37-7660-23-001 MS BB2 Mat-Depot Ochtrup V-Nr.: 080-26-00679 Angebots-Leistungsverzeichnis 09.10.2026 Seite 12
OZ Bezeichnung Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
01.02.0270 6,000 st ...................... EUR ...................... EUR
Nummernschild zur Kennzeichnung von Trennstellen
Nummernschild zur Kennzeichnung von Trennstellen, für Leitung/Stange Rd 8 - 16 / Fl 30 mm, aus Stahl, feuerverzinkt/Aluminium,
01.02.0280 25,000 st ...................... EUR ...................... EUR
Umhüllung für Verbindungen im Erdreich
Umhüllung für Verbindungen im Erdreich/ Erdübergangsbereich, mit Korrosionsschutzbinde
01.02.0290 1,000 st ...................... EUR ...................... EUR
Blitzschutzanlage messen und prüfen bis 6 Ableitungen
Blitzschutzanlage messen und prüfen, nach DIN EN 62305-3, einschl. Prüfbericht,
01.02.0300 2,000 st ...................... EUR ...................... EUR
Blitzschutzanlage messen und prüfen je weitere Ableitung
Blitzschutzanlage messen und prüfen, nach DIN EN 62305-3, einschl. Prüfbericht, über 6 Ableitungen, je weitere Ableitung
01.02.0310 1,000 st ...................... EUR ...................... EUR
Bestandszeichnung und Anlagenbeschreibung bis 6 Ableitungen
Bestandszeichnung und Anlagenbeschreibung der Blitzschutzanlage, bis 6 Ableitungen
01.02.0320 2,000 st ...................... EUR ...................... EUR
Bestandszeichnung und Anlagenbeschreibung der Blitzschutzanlage je weitere Ableitung
Bestandszeichnung und Anlagenbeschreibung der Blitzschutzanlage, über 6 Ableitungen, je weitere Ableitung
01.02.0330 8,000 h ...................... EUR ...................... EUR
STLB-Bau 2026-04 091
Facharbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge
Stundenlohnarbeiten durch Facharbeiter/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Summe 01.02 Blitzschutz- und Ringerder ...................... EUR
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01.01 Erdarbeiten ...................... EUR
01.02 Blitzschutz- und Ringerder ...................... EUR x
Summe 01 Erdungsanlage ...................... EUR x
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BLB NRW NL Bundesbau Mercedesstr.12 40470 Düsseldorf 70-37-7660-23-001 MS BB2 Mat-Depot Ochtrup V-Nr.: 080-26-00679 Angebots-Leistungsverzeichnis 09.10.2026 Seite 13
OZ Bezeichnung Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
01 Erdungsanlage ...................... EUR x
Summe Hauptauftrag ...................... EUR x
Summe ohne MWSt. ...................... EUR
zzgl. 19 % MWSt. ...................... EUR
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Summe inkl. MWSt. ...................... EUR
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