08 Information Erhebung Daten.pdf

Erdgaslieferung für H-Gas- und L-Gas-Abnahmestellen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 08:36 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung

Im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge werden durch die ausschreibenden Dienststellen der beteiligten Städte, Gemeinden und des Kreises, die Submissionsstelle des Kreises sowie die Revision des Kreises neben unternehmensbezogenen auch personenbezogene Daten verarbeitet. Mit diesem Datenschutzhinweis möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren.

  1. Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen: Kreis Gütersloh, Der Landrat, Herzebrocker Str. 140, 33334 Gütersloh, Tel.: 05241 – 85 -0, E-Mail: kreisverwaltung@kreis-guetersloh.de

  2. Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten: Kreis Gütersloh, Datenschutzbeauftragte, Herzebrocker Str. 140, 33334 Gütersloh, Tel.: 05241/85-1126, E-Mail: datenschutzbeauftragte@kreis-guetersloh.de

  3. Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten: Der Kreis Gütersloh verarbeitet im Rahmen der Durchführung von Vergabeverfahren neben unternehmensbezogenen Daten auch personenbezogene Daten. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c, e i. V. m. Art. 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und §§ 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Verordnung zur Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) sowie Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW. Als Bewerber bzw. Bieter sind Sie verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls Sie diese Angaben nicht machen, kann Ihr Angebot/Teilnahmeantrag bzw. Interessensbestätigung/-bekundung nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

  4. Empfänger von personenbezogenen Daten Ihre Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens dokumentiert. Zugriff auf diese Daten haben im Einzelfall nur die jeweils mit den Vergaben befassten Beschäftigten des Kreises Gütersloh insbesondere die jeweils fachlich zuständige Dienststelle, die Zentrale Submissionsstelle, die Revision, politische Gremien, sowie ggf. am Verfahren beteiligte externe Dritte (z. B. beauftragte Ingenieur- bzw. Architekten-Planungsbüros) Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist: Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle der/dem im Land Nordrhein- Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/Vergaberegister beim Ministerium der Finanzen des Landes NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen. Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung an. Nach § 134 GWB werden die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Eine gleichlautende Bestimmung ist in § 62 Abs. 2 VgV jedoch auf Verlangen des Bewerbers/Bieters enthalten.

Nach § 39 VgV werden spätestens 30 Tage nach Zuschlagserteilung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union übermittelt. Hierin wir der Name des erfolgreichen Bieters veröffentlicht.

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  1. Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen / vergaberechtlichen Aufbewahrungsfristen, die Vertragslaufzeit, die gesetzlichen Verjährungsvorschriften sowie ggf. die förderrechtlichen Bestimmungen.

  2. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet? Wir erheben, verarbeiten und nutzen die Daten, die Sie uns im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung stellen. Das sind insbesondere:  Persönliche Kontaktdaten und Namen von Unternehmen, soweit es sich um natürliche Personen oder Personengesellschaften handelt, und Kontaktdaten von Ansprechpersonen des Unternehmens (z.B. Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer),  Daten zur Qualifikation/Eignung eingesetzter Beschäftigter des Unternehmens,  Referenzen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen.

Eine Datenerhebung darüber hinaus erfolgt nur, sofern wir dazu rechtlich verpflichtet sind oder Sie eingewilligt haben.

  1. Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 DSGVO i. V. m. §§ 12-14 DSG NRW.  Recht auf Auskunft Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.  Recht auf Berichtigung: Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.  Recht auf Löschung Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s. a. Dauer der Speicherung).  Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln).  Recht auf Widerspruch Ein Recht auf Widerspruch steht dem Bewerber/Bieter bei Datenverarbeitungen, die zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich sind, nicht zu (s.a. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung).

  2. Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde: Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW Kavalleriestraße 2-4 40213 Düsseldorf Tel. 0211/38424-0, Fax: -10, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de; Internet: www.ldi.nrw.de –

Etwaige Beschwerden sind an die v. g. Behörde zu richten, sofern die Auskunft gebende Behörde ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.

Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) DSGVO nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist.

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