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Erdgaslieferung für H-Gas- und L-Gas-Abnahmestellen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 08:36 (Europe/Berlin)

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Liste erforderlicher Nachweise

Liste erforderlicher Nachweise

Diese Liste führt die erforderlichen Nachweise, die dem Teilnahmeantrag beizufügen sind, auf. Diese Liste selbst ist nicht mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Liste dient den Bewerbern zudem der Kontrolle, ob alle erforderlichen Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt wurden.

Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:

Angaben zur Berufsgenossenschaft (Formblatt Allgemeine Erklärungen).

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:

Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers.

Eigenerklärung über das Vorliegen oder den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Falle einer Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Allgemeine Erklärungen

Formblatt Angaben zum Unternehmen: Angabe der Anteilseigner und Gesellschafter; Sparten; Kunden Erdgassparte gesamt und aufgeteilt nach Tarifkunden und Sondervertragskunden; Umsatz gesamt (gem. Jahresabschluss) und Anteil Erdgasumsatz; Jahresüberschuss/-fehlbetrag

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:

Nachweis über die Erdgaslieferung in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung (gemäß Formblatt Referenzliste). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können.

Bei beabsichtigter Beauftragung von Unterauftragnehmern Liste gemäß Formblatt. Auf Nr. 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen wird verwiesen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages zum Nachweis hinreichender Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Formblatt Angaben zum Unternehmen: Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre.

Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Formblatt.

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften Eigenerklärung gemäß Formblatt.

Eigenerklärung zu §§ 123/124 GWB, gemäß Formblatt.

Formular 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU

Vertragserfüllungsbürgschaft

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Liste erforderlicher Nachweise

Werden die insgesamt vorstehend aufgeführten Nachweise - ggf. nach Nachforderung gem. § 56 Absatz 2 VgV nicht oder nicht vollständig eingereicht, wird der Antrag ausgeschlossen.

Beabsichtigt ein Bewerber/Bieter oder eine Bewerber-/Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages eines Dritten zu bedienen, kann die Vergabestelle sämtliche genannten Nachweise auch für dasjenige Unternehmen verlangen, an das die Weitergabe beabsichtigt ist. Die Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle binnen sieben Kalendertagen vorzulegen. Werden die Nachweise nicht oder nicht vollständig innerhalb der Frist eingereicht, wird der Antrag von der Wertung ausgeschlossen werden.

Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen steht es den Bewerbern frei, eine vollständig ausgefüllte

Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV in der für die Antragsabgabe geltenden Form

(s.o.) vorzulegen, wobei ebenso die Mindestanforderungen erfüllt werden müssen und sämtliche Angaben zu

machen sind, die vorstehend vorgegeben werden. Hierfür stellt die EU Kommission unter https://espd.eop.bg/espd-web/filter?lang=de einen Online-Dienst bereit, über den die EEE ausgefüllt

werden kann. Bei Bewerber/Bietergemeinschaften muss jedes der beteiligten Unternehmen eine separate EEE

vorlegen. Bei einer Eignungsleihe muss das im eigenen Namen an dem Verfahren teilnehmende Unternehmen für sich und für jedes in Anspruch genommene Unternehmen eine EEE beifügen. Für den Fall dass

Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, müssen (nur) die in besagtem Formular dafür vorgesehenen

Felder ausgefüllt werden.

Die Vergabestelle behält sich entsprechend § 50 Abs. 2 VgV ausdrücklich vor, bei Übermittlung einer

Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung sämtliche oder einen Teil der geforderten Unterlagen

nachzufordern. Im Übrigen fordert die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung den obsiegenden Bewerber/Bieter, an den sie den Auftrag vergeben will, bei Bedarf dazu auf, die entsprechenden Unterlagen

zum Nachweis der Angaben im Rahmen der Eigenerklärung beizubringen. Hierzu gehören insbesondere die

Vorlage eines Jahresabschlusses, der die angegebenen Umsatzzahlen bestätigt sowie entsprechende Nachweise über das Bestehen der Berufshaftpflicht und Vermögensschadenversicherung in entsprechender

Höhe der Eigenerklärung. Nach Bedarf werden auch weitere Unterlagen für die Eignungsprüfung angefordert.

Das gilt gleichermaßen für die angegebenen Unterauftragnehmer und Mitglieder einer Bewerber- /Bietergemeinschaft. Die Vergabestelle behält sich zudem vor, bei Unklarheiten oder Zweifeln über die

Richtigkeit von Angaben die entsprechenden Unterlagen bereits im Rahmen der Eignungsprüfung

anzufordern.

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