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Erdgaslieferung für H-Gas- und L-Gas-Abnahmestellen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 08:36 (Europe/Berlin)

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Bewerbungs- und Vergabebedingungen

Bewerbungs- und Vergabebedingungen

Inhalt

  1. Verfahrensart, Mitteilung von Unvollständigkeit und/oder Unklarheiten in den Vergabeunterlagen .............................................................................................2

  2. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen.........................................................2

  3. Teilnahmeantrag und Angebot ............................................................................3

  4. Nebenangebote / Änderungsvorschläge .............................................................4

  5. Bewerber-/Bietergemeinschaften und Unteraufträge ...........................................4

  6. Nachlässe ..........................................................................................................5

  7. Losweise Vergabe ..............................................................................................5

  8. Eignung ..............................................................................................................5

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Bewerbungs- und Vergabebedingungen

  1. Verfahrensart, Mitteilung von Unvollständigkeit und/oder Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

Das Verfahren wird als nicht offenes Verfahren mit vorangehendem öffentlichem Teil- nahmewettbewerb durchgeführt. Das Verfahren wird nach den Vorgaben der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) in der Fassung vom 12.4.2016 (BGBl. I S. 624), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 07. Februar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 39) geändert worden ist, durchgeführt.

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten, so hat der Bewerber/Bieter den Auftraggeber unverzüglich, spätestens vor Ange- botsabgabe über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen. Anfragen und Hinweise, die nicht spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist dem Auftraggeber vorliegen, kön- nen vom Auftraggeber nicht mehr beantwortet werden. Anfragen zum Teilnahmeantrag sind bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen.

Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bewerber/Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich – unter Berücksichtigung der gewählten Vergabeart – etwas anderes be- stimmt ist über die Vergabeplattform. Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bewerber/Bieter werden (automatisch) über Bewerber-/Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren sowie Änderungen oder Aktualisierungen informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, muss er sich selbständig über Bewerber-/Bieteranfragen, deren Beantwortung und etwaige Änderungen oder Aktualisierungen sowie etwaige zusätzliche Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform informieren und die Seiten entsprechend kontrollieren.

  1. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Teilnahmeanträge bzw. Angebote von Bewerbern/Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung betei- ligen, werden nach Maßgabe von § 124 GWB ausgeschlossen.

Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind insbesondere wettbewerbswidrige Ver- handlungen und Verabredungen mit anderen Bewerbern/Bietern über

• Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,

• die zu fordernden Preise,

• Bindungen sonstiger Entgelte,

• Gewinnaufschläge,

• Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,

• Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen, soweit sie unmittelbar den Preis beeinflussen,

• Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,

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Bewerbungs- und Vergabebedingungen

• Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben,

• sonstige Empfehlungen wettbewerbswidriger Natur,

es sei denn, dass sie nach § 22 Abs. 2 und 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe- schränkungen zulässig sind.

Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind.

Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bewerber/Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber/Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bewerber-/Bietergemeinschaften.

  1. Teilnahmeantrag und Angebot

• Teilnahmeantrag und Angebot sind in allen ihren Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Die Kommunikation mit dem Auftragnehmer ist in deut- scher Sprache zu führen.

• Ergänzend zu den Vergabeunterlagen gelten die deutschen Rechtsvorschriften.

• Bewerber aus anderen EU-Mitgliedsstaaten haben die besonderen umsatz- steuerrechtlichen Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb zu be- achten.

• Für den Teilnahmeantrag und das Angebot sind die vom Auftraggeber aus- gegebenen Vordrucke/Formulare zu verwenden. Die vom Auftraggeber ver- fassten Vordrucke und Formulare sind allein verbindlich.

• Dem Teilnahmeantrag und dem Angebot liegen die übersandten Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen sowie die sonstigen in den Vergabeunter- lagen genannten Bedingungen zugrunde.

• Die Leistungsbeschreibung (Langform) sowie der Erdgasliefervertrag und die Daten einschließlich aller Anlagen sind bzw. werden Bestandteil des Angebotes, auch wenn sie nicht vollständig mit dem Angebot übersandt werden.

• Die im Erdgasliefervertrag enthaltenen Regelungen sind Teil der Leistungsbe- schreibung.

• Der Teilnahmeantrag und das Angebot müssen die Preise (nur Angebot) und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Unvollständige Teilnahmeanträge oder Angebote werden ausgeschlossen. Ist eine Nachforderung nach § 56 Absatz 2 VgV grundsätzlich möglich, wird das Angebot spätestens nach erfolglos verstrichener Nachforderungsfrist aus- geschlossen.

• Werden die von der Vergabestelle gesondert verlangten Unterlagen zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt nicht oder nicht vollständig vorgelegt, können der Teilnahmeantrag oder das Angebot ausgeschlossen werden.

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Bewerbungs- und Vergabebedingungen

• Soll ein Angebot nur für einzelne Lose abgegeben werden, müssen die Vor- drucke/Formulare, die ausschließlich für die Lose bestimmt sind, für die kein Angebot abgegeben werden soll, nicht ausgefüllt werden.

• Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.

• Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.

• Eigene Vertragsbedingungen des Bewerbers/Bieters dürfen dem Teilnahmean- trag/Angebot nicht zugrunde gelegt werden.

• Teilnahmeantrag und Angebote sind ausschließlich in elektronischer Form (Textform) einzureichen. Auf schriftlichem Wege übermittelte Teilnahmeanträge und Angebote sind nicht zugelassen.

• Zur Öffnung der Angebote sind Bewerber/Bieter nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).

  1. Nebenangebote / Änderungsvorschläge

Nebenangebote und Änderungsvorschläge werden nicht zugelassen.

  1. Bewerber-/Bietergemeinschaften und Unteraufträge

Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrags bzw. Angebotes einer Bewerber-/Bietergemeinschaft müssen alle der Bewerber- /Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen dem Auftraggeber angezeigt werden.

Die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft müssen gegenüber dem Auftraggeber mit Antragsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für die gesamte Leistung erklä- ren und einen bevollmächtigten Vertreter als Ansprechpartner für den Auftraggeber be- nennen. Die entsprechenden Angaben dazu sind auf dem Formblatt „Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft“ der Bewerbungsunterlagen einzutragen.

Der Auftragnehmer kann zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen aus dem Erdgasliefervertrag Unterauftragnehmer (z.B. Vertriebspartner) beauftragen. Der Um- fang der geplanten Übertragung von Aufgaben auf Unterauftragnehmer ist im Falle der „qualifizierten“ Unterbeauftragung (=mit Eignungsleihe, siehe auch letzter Absatz dieses Abschnittes) im Teilnahmeantrag, im Übrigen soweit möglich und zumutbar im Teilnahmeantrag, jedenfalls aber bei Angebotsabgabe zu benennen.

Bei der Übertragung von Teilen der Leistung hat der Auftragnehmer nach wettbewerbli- chen Gesichtspunkten zu verfahren. Der Auftragnehmer hat bei der Einholung von An- geboten für Unteraufträge kleine und mittlere Unternehmen regelmäßig angemessen zu beteiligen.

Will der Bewerber seine Eignung mithilfe der Eignung von Unterauftragnehmern nach- weisen, sind entsprechende Angaben im Teilnahmeantrag auf den entsprechenden

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Bewerbungs- und Vergabebedingungen

Formblättern vorzunehmen. Ein Wechsel der benannten Unterauftragnehmer ist im Falle der Eignungsleihe ausdrücklich nicht möglich.

  1. Nachlässe

Nachlässe können nicht angeboten werden.

  1. Losweise Vergabe

Bei losweiser Vergabe erstreckt sich die Lieferverpflichtung des jeweiligen Auftragnehmers auf alle Abnahmestellen der Lose, für die ihm der Zuschlag erteilt wird. Maßgeblich ist die Loszuordnung gemäß der Liste der Abnahmestellen. Bei einer Aufteilung in Lose bleibt die losweise Vergabe ausdrücklich vorbehalten. Auf die Angaben im Aufforderungsschreiben zur Angebotsabgabe wird verwiesen.

  1. Eignung

Es werden nur Bewerber/Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung besitzen (vgl. § 42 Abs. 1 VgV). Zur Eig- nungsprüfung werden die Teilnahmeanträge dahingehend geprüft, ob Sie formal korrekt und vollständig sind. Ebenso daraufhin, ob vergaberechtliche oder sonstige gesetzliche Ausschlussgründe vorliegen. Dann wird geprüft, ob die Mindestanforderungen erfüllt werden, soweit Vorgaben erfolgen. Bewerber, die diese Vorgaben nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Sodann wird bewertet, ob der Bewerber unter Berücksichtigung seiner Angaben und Unterlagen entsprechend fachkundig und leistungsfähig ist.

Auf die im Rahmen der Vergabeunterlagen (insbesondere „Liste erforderlicher Nachweise“) angeführten Vorgaben zur Eignung bzw. den geforderten Eignungsnachweisen bzw. Erklärungen sowie dem Zeitpunkt und die möglichen Formen ihrer Erbringung unter Einschluss derer zur EEE wird dabei verwiesen. Sie sind Gegenstand dieser Bewerbungs- und Vergabebedingungen. Bzgl. der Erklärungen und Nachweise, die entsprechend im Teilnahmeantrag vorzulegen sind und vorgelegt wurden, entfällt die Verpflichtung, sie im Rahmen der Angebotsabgabe vorzulegen.

Newcomer am Markt werden darauf hingewiesen, dass sie sich zum Nachweis ihrer Fachkunde sowie ihrer Leistungsfähigkeit der Eignung Dritter durch Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder der Beauftragung von Unterauftragnehmern bedienen können.

Der Ausschluss von Bewerbungen erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben nach § 57 VgV oder wenn sonstige gesetzliche Ausschlussgründe oder Ausschlussgründe nach den Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen vorliegen.

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