05 Leistungsbeschreibung (Kurzform).pdf

Erdgaslieferung für H-Gas- und L-Gas-Abnahmestellen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 08:36 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Leistungsbeschreibung (Kurzform)

Leistungsbeschreibung (Kurzform)

1 Allgemeines

Der Kreis Gütersloh, die Gemeinden Herzebrock – Clarholz und Langenberg, die Stadt Rietberg sowie die Wertkreis Gütersloh gGmbH (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) schreiben die Erdgaslieferung an ihre Abnahmestellen mit Lieferbeginn 01.01.2025, 6:00 Uhr im nicht offenen Verfahren gemeinsam aus.

Der Kreis Gütersloh vertritt die beteiligten Auftraggeber im Rahmen des europaweiten nicht offenen Verfahrens als Koordinator des Vergabeverfahrens.

Mit Zuschlagserteilung kommt mit jedem einzelnen Auftraggeber ein direkter Erdgasliefervertrag für dessen Abnahmestellen zustande, die in der Liste der Abnahmestellen in den jeweiligen Losen genannt sind. Die Erdgaslieferung erfolgt im Rahmen eines All-inclusive-Vertrages (Erdgaslieferung einschließlich Netznutzung).

Gegenstand der Vergabe sind alle Erdgasabnahmestellen der Auftraggeber, die in den jeweiligen Losen genannt sind. Diese sind insbesondere

• Verwaltungsgebäude,

• Schulen,

• Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen,

• soziale und kulturelle Einrichtungen,

• sonstige kommunale Einrichtungen,

• Wohngebäude.

Das Volumen der Ausschreibung beträgt rd. 31.299 MWh/Jahr und wird in 2 Lose (vgl. Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags) unterteilt.

2 Lieferzeitraum

Die Ausschreibung der Erdgaslieferung an die in der Liste der Abnahmestellen aufgeführten Abnahmestellen erfolgt für den Zeitraum

01.01.2025, 6:00 Uhr bis zum 01.01.2028, 6:00 Uhr.

Soweit für einzelne Auftraggeber oder einzelne Abnahmestellen aufgrund bestehender Lieferverträge ein späterer Lieferbeginn gilt, ist dies bei der jeweiligen Lieferstelle in der Liste der Abnahmestellen angegeben.

[Seite 2]

Leistungsbeschreibung (Kurzform)

Der Erdgasliefervertrag verlängert sich um jeweils zwei weitere Jahre, sofern er nicht vom Auftraggeber zwölf oder vom Auftragnehmer dreizehn Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Erdgasliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von fünf Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

3 Preisangaben

Die Bieter können einen Grundpreis pro Abnahmestelle und einen Aufschlag auf den Beschaffungspreis pro kWh kalkulieren und anbieten. Der Arbeitspreis (netto, ohne Netzkosten, Steuern und Abgaben) wird aus dem Aufschlag des Bieters und den Beschaffungskosten gebildet. Die Beschaffungskosten werden während des Vergabeverfahrens durch einen vorgegebenen Referenzpreis dargestellt. Nach Zuschlagserteilung wird der fiktive Beschaffungspreis gemäß Punkt 3.5 dieser Leistungsbeschreibung ermittelt und zur Bildung des Arbeitspreises herangezogen.

Der Grundpreis und der Aufschlag des Lieferanten enthalten sämtliche Kosten des Lieferanten zur Aufnahme und Durchführung der Energielieferung ohne die fiktiven Beschaffungskosten gemäß Punkt 3.5 Leistungsbeschreibung.

Außerdem enthalten Grundpreis und Aufschlag des Lieferanten die Kosten der Abrechnung durch den Auftragnehmer.

3.1 Grundpreis

Der Grundpreis (netto) pro Abnahmestelle pro Jahr wird vom AN kalkuliert und angeboten. Er unterliegt nicht der Preisanpassung und wird wie angeboten abgerechnet.

3.2 Aufschlag des Lieferanten

Der Aufschlag des Lieferanten pro kWh wird vom AN kalkuliert und angeboten. Er unterliegt nicht der Preisanpassung. Der Aufschlag des Lieferanten bildet zusammen mit dem fiktiven Beschaffungspreis den Arbeitspreis für den Lieferzeitraum.

3.3 Arbeitspreis

Der Arbeitspreis für die Wertung nach Angebotsabgabe wird nachfolgender Formel bestimmt:

P = R + A W Angebot

P = Arbeitspreis (Wertung) W

A = Aufschlag des Lieferanten gemäß Angebot in ct/kWh Angebot

R = Vorgegebener Referenzpreis

Der reale Arbeitspreis für den Lieferzeitraum wird nachfolgender Formel bestimmt:

Seite 3

[Seite 3]

Leistungsbeschreibung (Kurzform)

P = B + A L Angebot

P = Arbeitspreis (Lieferzeitraum) L

A = Aufschlag des Lieferanten gemäß Angebot in ct/kWh Angebot

B = Fiktiver Beschaffungspreis

3.4 Referenzpreis

Im Vergabeverfahren wird der vorgegebene Referenzpreis als Beschaffungspreis verwendet, um die voraussichtlichen Energiebeschaffungskosten abzubilden. Er dient im Rahmen der Wertung zudem als Grundlage für die Vergleichbarkeit der Angebote.

3.5 Fiktiver Beschaffungspreis

Nach Zuschlagserteilung wird der fiktive Beschaffungspreis zur Ermittlung des Arbeitspreises für den Lieferzeitraum verwendet. Er wird durch eine strukturierte Beschaffung ermittelt.

Der fiktive Beschaffungspreis (B) für den jeweiligen Lieferzeitraum wird nachfolgender Formel bestimmt:

B = Arithmetischer Mittelwert der Settlementpreise der EEX THE Natural Gas Futures (Year) an den vereinbarten Beschaffungsstichtagen

Die Beschaffungsstichtage werden im zweiten Teil des nicht offenen Verfahrens mitgeteilt.

3.6 Weitere Preisbestandteile

Die Grund- und Arbeitspreise verstehen sich einschließlich

• Entgelte für die Lieferung des Erdgases,

• Transportentgelte bis zum Hub im Marktgebiet der jeweiligen Abnahmestelle,

• Kosten der Abrechnung durch den Auftragnehmer,

• Konvertierungsentgelt und

• Konvertierungsumlage

und zuzüglich

• Entgelte für die Netznutzung des Ausspeisenetzbetreibers sowie der vorgelagerten Netzstrukturen (vom Ausspeisenetzbetreiber zum nächsten Hub im Marktgebiet der jeweiligen Abnahmestelle),

• Kosten für Messung, Abrechnung und Zähldatenbereitstellung durch den Ausspeisenetzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber oder Messdienstleister,

Seite 4

[Seite 4]

Leistungsbeschreibung (Kurzform)

• veröffentlichte Bilanzierungsumlage des Marktgebiets,

• Kosten gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG),

• Veröffentlichte Gasspeicherumlage (§ 35e EnWG)

• eventuell anfallende Kosten für allein genutzte Betriebsmittel, die zusätzlich zu den Netznutzungsentgelten durch den Ausspeisenetzbetreiber berechnet werden,

• Konzessionsabgaben gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV),

• Energiesteuer und

• Umsatzsteuer.

4 Technische Spezifikationen

4.1 Durchführung der Erdgaslieferung

Die in der Liste der Abnahmestellen genannten Abnahmestellen sind mit Erdgas zu be- liefern.

Es gelten die technischen Bestimmungen des jeweiligen Netzbetreibers.

Die Lieferung des Erdgases erfolgt frei vereinbarter Übergabestelle in Form einer bedarfsabhängigen Belieferung der einzelnen Abnahmestellen. Die angegebenen Verbrauchs- und Leistungswerte stellen lediglich einen Orientierungsrahmen dar und sind keine verbindlichen Abnahmemengen bzw. -größen.

Als Übergabestelle gilt, so weit im Einzelfall nichts anderes geregelt ist, die Eigentums- grenze zwischen dem Netz des Ausspeisenetzbetreibers und der jeweiligen Anlage des Auftraggebers.

Alle mit der Aufnahme und Durchführung der Erdgaslieferung der einzelnen Abnahmestellen verbundenen Leistungen sind durch den Auftragnehmer zu erbringen. Dies betrifft insbesondere

• Netznutzung (Abschluss der erforderlichen Netznutzungsverträge mit dem Ausspeisenetzbetreiber)

• Bereitstellen der erforderlichen Leistung an der jeweiligen Abnahmestelle und Lieferung des Erdgases

• Abrechnung.

4.2 Gasbeschaffenheit und Gasdruck

Die Lieferung erfolgt auf dem jeweiligen Leitungsdruckniveau der Übergabestelle einer Abnahmestelle über das öffentliche Netz entsprechend dem Bedarf an der jeweiligen Abnahmestelle.

Das zu liefernde Erdgas gehört zur Gasgruppe „H-Gas“/ „L-Gas“.

Seite 5

[Seite 5]

Leistungsbeschreibung (Kurzform)

5 Vertragsmengenregelung

Der Erdgasliefervertrag enthält eine Vertragsmengenregelung. Die Mengentoleranz beträgt 90 bis 110 % der Vertragsmenge.

Seite 6

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung