Erdgasbelieferung (H-Gas) für Abnahmestellen der Energie Weissenhof GmbH
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 01.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- EWG - Energie Weissenhof GmbH
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 03.08.2026
- CPV-Codes
- Erdgas (09123000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 536921-2026
- Verfahrensnummer
- 7808f485-e88f-4afd-b950-499a525a99b8
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Energie Weissenhof GmbH aus Stuttgart schreibt die Belieferung ihrer Abnahmestellen in den Regionen DE116, DE118 und DE128 mit H-Gas, also hochkalorischem Erdgas, aus. Der Lieferzeitraum reicht vom 1. Januar 2028 bis zum 31. Dezember 2029 beziehungsweise bis zum 1. Januar 2030 um 6:00 Uhr; vorgesehen sind etwa 40,65 Millionen Kilowattstunden im Jahr 2028 und 37,63 Millionen Kilowattstunden im Jahr 2029 mit einem Toleranzband von plus oder minus 10 Prozent. Angebote müssen bis zum 1. September 2026 um 8:00 Uhr Coordinated Universal Time (UTC) eingereicht werden; den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis je Kilowattstunde.
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Leistungsbeschreibung
Erdgasbelieferung (H-Gas) der Abnahmestellen der Energie Weissenhof GmbH (EWG) im Zeitraum 01.01.2028 bis 31.12.2029 (bzw. 01.01.2030/06.00 Uhr).
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · EWG_Erdgasbelieferung_Cal28f.
Gegenstand der Vergabe ist die Belieferung der Abnahmestellen (RLM+SLP) der EWG vom 01.01.2028 bis zum 31.12.2029 (bzw. 01.01.2030/06.00 Uhr) mit Erdgas (H-Gas). Voraussichtliche Liefermenge: Lieferjahr 2028: 40.650.000 kWh/a Lieferjahr 2029: 37.630.000 kWh/a Toleranzband: +/- 10%
Frist: 01.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
vgl. Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vgl. Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB einzureichen ist eine Bescheinigung des Finanzamts über die Zahlung von Steuern und Abgaben, die - bezogen auf das Ende der Angebotsfrist - nicht älter als 6 Monate sein darf. Die EWG kann den Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehler-hafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Nicht nachgefordert werden können leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Fehlende Unterlagen sind der EWG spätestens 6 Kalendertage nach Aufforderung nachzureichen. Ein Bieter, der nachgeforderte Unterlagen nicht fristgemäß vorlegt, muss mit seinem Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- wirtschaftlichstes Angebot, hier: niedrigster Preis in ct/kWh
- 100 %
Vergabeunterlagen
Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
vgl. Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vgl. Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB einzureichen ist eine Bescheinigung des Finanzamts über die Zahlung von Steuern und Abgaben, die - bezogen auf das Ende der Angebotsfrist - nicht älter als 6 Monate sein darf. Die EWG kann den Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehler-hafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Nicht nachgefordert werden können leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Fehlende Unterlagen sind der EWG spätestens 6 Kalendertage nach Aufforderung nachzureichen. Ein Bieter, der nachgeforderte Unterlagen nicht fristgemäß vorlegt, muss mit seinem Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 16.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 637931-2026
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